OFFEN-LEGUNG gemäß Teil 8 der - VO 575/2013 (EU) (Stichtag 31.12.2020) - Raiffeisen

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OFFEN-
LEGUNG
gemäß Teil 8 der
VO 575/2013 (EU)
(Stichtag 31.12.2020)
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INHALT

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1.      Allgemeine Informationen                                         7
    2.      Sicherungseinrichtungen der Raiffeisenbankengruppe               7
    3.      Risikomanagementziele und -politik                               8
    4.      Organe der Genossenschaft                                       16
    5.      Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen                        20
    5.1.       Anwendungsbereich                                            20
    5.2.       Eigenmittel                                                  22
    5.3.       Eigenmittelanforderungen                                     25
    5.4.       Gegenparteiausfallrisiko                                     26
    5.5.       Kapitalpuffer                                                27
    5.6.       Indikatoren für globale Systemrelevanz                       27
    5.7.       Kreditrisikoanpassungen                                      27
    5.8.       Unbelastete Vermögenswerte                                   38
    5.9.       Ratingagenturen                                              38
    5.10.      Marktrisiko                                                  39
    5.11.      Operationelles Risiko                                        39
    5.12.      Risiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen
               Beteiligungspositionen                                       39
    5.13.      Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen   40
    5.14.      Verbriefungspositionen                                       41
    5.15.      Vergütungspolitik                                            41
    5.16.      Verschuldungsquote                                           43
    5.17.      Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken                 43
    5.18.      Verwendung von Kreditrisikominderungen                       43
    5.19.      Verwendung fortgeschrittener Messansätze
               für operationelle Risiken                                    44
    5.20.      Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko              44

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Anlagenverzeichnis
Anlage 1:   Anlage zu Art. 437 Abs. 1 CRR
            (Beschreibung der einzelnen Eigenmittelbestandteile)                           46
Anlage 2:   Anlage zu Art. 435 Abs. 2 CRR (Organe der Genossenschaft)                      57
Anlage 3:   Anlage zu Art. 443 CRR (belastete und unbelastete Vermögenswerte)              82
Anlage 4:   Anlage zu Art. 451 CRR (Darstellung der Verschuldungsquote)                    85
Anlage 5:   Anlage zu Art. 440 CRR (Antizyklischer Kapitalpuffer)                          90
Anlage 6:   Anlage zu Art. 435 Abs. 1 CRR (Liquiditätsdeckungsquote)                       92
Anlage 7:   Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (Kreditqualität gestundeter Risikopositionen)   93
Anlage 8:   Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR
            (Kreditqualität von nicht notleidenden und notleidenden
            Risikopositionen nach Verzugstagen)                                            95
Anlage 9:   Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (nicht notleidende und
            notleidende Risikopositionen und damit verbundene Rückstellungen)              97
Anlage 10: Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (Sicherheiten, die mittels
            Inbesitznahme und Verwertung erhalten wurden)                                  99

                                                                                                5
OFFENLEGUNG
    gemäß VO 575/2013 (EU)

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1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN                       2.2. Salzburger Raiffeisen-Garantiefonds
                                                  Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen Banken-
Die Raiffeisenverband Salzburg eingetragene       gruppe Salzburg haben gemeinsam mit dem
Genossenschaft (RVS) ist das übergeordnete        Raiffeisenverband Salzburg den Salzburger
Institut der Kreditinstitutsgruppe des Raiffei-   Raiffeisen-Garantiefonds eingerichtet, der
senverbandes Salzburg und für die Einhal-         durch geeignete Maßnahmen sicherstellt,
tung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen        dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten ge-
verantwortlich. Gemäß Art. 433 VO 575/2013        ratene Mitglieder bei Bedarf Hilfestellung er-
EU (CRR) haben Kreditinstitute zumindest          halten.
einmal jährlich Informationen über ihre Orga-
nisationsstruktur, ihr Risikomanagement und       Zum Zwecke der Wahrung der Reputation
ihre Risikokapitalsituation offen zu legen. Als   der gemeinsamen Marke Raiffeisen ist in der
Medium der Offenlegung wurde die Website          Raiffeisen Bankengruppe Österreich darüber
des Raiffeisenverbandes Salzburg auf salz-        hinaus ein entsprechendes Früherkennungs-
burg.raiffeisen.at festgelegt.                    bzw. Frühwarnsystem auf Bundesebene im-
                                                  plementiert (betrieben durch die Sektor Risiko
2. SICHERUNGSEINRICHTUNGEN DER                    Genossenschaft), das basierend auf einem
RAIFFEISENBANKENGRUPPE                            umfassenden Meldewesen über Ertrags- und
                                                  Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinsti-
2.1. Sicherungseinrichtungen                      tute laufende Analysen und Beobachtungen
der Raiffeisen Bankengruppe                       durchführt. Zu diesem Zweck ist der Salz-
Die Mitglieder der Raiffeisen Bankengruppe        burger Raiffeisen-Garantiefonds Mitglied der
Salzburg, mit mehr als 65.000 Genossen-           Sektor Risiko Genossenschaft.
schaftsmitgliedern, sind als Kreditinstitute im
genossenschaftlichen Verbund den Grund-           2.3. Einlagensicherungseinrichtungen
sätzen der Subsidiarität, der Solidarität und     der RBG Österreich
der Regionalität verpflichtet.                    Aufgrund der Vorgaben durch des Einlagensi-
                                                  cherungs- und Anlegerentschädigungsgeset-
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengel-         zes (ESAEG) ist seit 1.1.2019 die Einlagen-
der und der Fortbestandssicherung haben           sicherung Austria GmbH (ESA) Trägerin der
sich die Kreditinstitute der Raiffeisen Banken-   Einlagensicherung für alle österreichischen
gruppe Salzburg und der Raiffeisen Banken-        Banken (mit Ausnahme des Sparkassensek-
gruppe (RBG) Österreich in mehreren Ein-          tors). An dieser Gesellschaft ist daher auch
richtungen zusammengeschlossen:                   der Raiffeisenverband Salzburg beteiligt. Von

                                                                                                    7
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             der ESA werden alle Aufgaben der gesetzli-       Systeme auf dem Gebiet des Risikomanage-
             chen Einlagensicherungseinrichtung im Sin-       ments und -controllings die langfristige Si-
             ne des ESAEG wahrgenommen.                       cherheit und Rentabilität des Unternehmens.

             2.4. Institutsbezogenes                          Die Geschäftsleitung erachtet die verwen-
             Sicherungssystem                                 deten und im Risikohandbuch verankerten
             Parallel dazu ist der Raiffeisenverband Salz-    Risikomanagementsysteme dem Geschäfts-
             burg auch in einer auf Bundesebene begrün-       modell und der Strategie des Raiffeisenver-
             deten Sicherungseinrichtung vertreten.           bandes Salzburg entsprechend als ange-
             Zwischen sämtlichen Raiffeisenlandesban-         messen.
             ken, einzelnen Sonderinstituten der Banken-
             gruppe und der Raiffeisen Bank International     3.1.1. Risikostrategie
             AG als Zentralinstitut besteht eine Vereinba-    Die Geschäftsleitung des Raiffeisenverban-
             rung über die Errichtung eines institutsbezo-    des Salzburg ist für alle wesentlichen Elemen-
             genen Sicherungssystems. Durch die Verein-       te des Risikomanagements verantwortlich und
             barung sollen die angeschlossenen Institute      legt auf Grundlage der geschäftspolitischen
             in einem nachhaltig wirtschaftlich gesunden      Ausgangssituation unter Berücksichtigung
             Zustand gehalten und insbesondere die Sol-       der Risikotragfähigkeit, der personellen und
             venz der teilnehmenden Banken sicherge-          der technischorganisatorischen Ausstattung
             stellt werden.                                   die (Risiko-) Strategie für den Raiffeisenver-
                                                              band Salzburg und dessen Konzernunterneh-
             3. RISIKOMANAGEMENTZIELE                         men fest. Darin sind die Unternehmensziele
             UND -POLITIK (ART. 435 CRR)                      und die zu ihrer Erreichung erforderlichen
                                                              Maßnahmen definiert. Die von der Unterneh-
             3.1. Art. 435 Abs. 1 lit. a) – f) CRR            mensstrategie abgeleitete Risikostrategie
             Ein aktives Management identifizierter Risiken   umfasst hierbei die geplante Entwicklung al-
             ist Voraussetzung für eine nachhaltig erfolg-    ler wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist
             reiche Unternehmensentwicklung und somit         in Teilstrategien gegliedert. Zudem umfasst
             für den Raiffeisenverband Salzburg von zent-     die Verantwortung der Geschäftsleitung auch
             raler Bedeutung.                                 die Einrichtung angemessener interner Kont-
                                                              rollverfahren.
             Im Interesse der Kunden und Eigentümer ge-
             währleistet der Raiffeisenverband Salzburg       Vor Aufnahme neuartiger Geschäfte – dar-
             durch den Einsatz adäquater Methoden und         unter versteht der Raiffeisenverband Salzburg

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insbesondere neue Produkte, Dienstleistun-        nerell eine zurückhaltende Risikopolitik. Dies
gen, Märkte, Geschäftstätigkeiten, Vertriebs-     ist erkennbar an der konservativen Gestionie-
wege und Währungen – bzw. bei wesentlichen        rung der Kredit- und Beteiligungspositionen,
Veränderungen bestehender Geschäfte sowie         dem sehr geringen Handelsbuchvolumen
beim Outsourcing bestehender oder neuer           (kleines Handelsbuch) sowie dem äußerst
Geschäfte, erfolgt im Rahmen des Produkt-         geringen Marktpreisrisiko. Derivative Finanz-
einführungsprozesses eine umfassende Ana-         instrumente werden grundsätzlich nur zu Ab-
lyse sämtlicher geschäftsspezifischer Risiken.    sicherungszwecken verwendet. Dokumentiert
                                                  wird diese Absicherungsstrategie bei Zins-
Die Risikostrategie ist das zentrale Funda-       swaps über die Bewertungsrichtlinien des
ment für die Ausgestaltung der Risikokultur im    Hedge Accountings.
Raiffeisenverband Salzburg. Sie wird im Risi-
kohandbuch veröffentlicht, regelmäßig über-       3.1.2. Organisation des
arbeitet und steht in abgestimmter Form für       Risikomanagements
alle identifizierten Risikoarten zur Verfügung.   Der Raiffeisenverband Salzburg vermeidet
Beschlüsse über erforderliche Anpassungen         Interessenskonflikte durch eine konsequente
und Änderungen der Risikostrategie obliegen       aufbau- und ablauforganisatorische Trennung
ausschließlich der Geschäftsleitung.              zwischen Markt- und Marktfolgebereichen bis
                                                  in die Ebene der Geschäftsleitung.
Ergänzt wird die Risikostrategie bezüglich
detaillierter Erläuterungen zu methodischen       Die Funktion des zentralen und unabhängigen
Regelungen durch das Risikohandbuch. Das          Risikomanagements gemäß § 39 Abs. 5 BWG
Risikohandbuch beschreibt insbesondere die        wird durch den Abteilungsleiter Risikoma-
Risikomessmethoden für die im Raiffeisen-         nagement wahrgenommen. Dieser berichtet
verband Salzburg quantifizierten Risikoarten.     an den Geschäftsleiter Unternehmenssteue-
                                                  rung sowie die gesamte Geschäftsleitung.
Darüber hinaus werden die Organigramme            Die Berichterstattung an den Prüfungs- bzw.
und risikorelevanten Geschäftsprozesse so-        Risikoausschuss des Aufsichtsrates erfolgt
wie die zugehörigen operativen- und Wirk-         gemeinsam durch den Abteilungsleiter Ri-
samkeitskontrollen erhoben und zentral im         sikomanagement und den Geschäftsleiter
Raiffeisenverband-Salzburg-Prozessportal          Unternehmenssteuerung.
abgebildet.
                                                  Die von den Marktbereichen unabhängige
Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt ge-       Organisationseinheit Risikosteuerung (Ab-

                                                                                                   9
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             teilung Risikomanagement) stellt die Trans-        Um unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig
             parenz sämtlicher identifizierter Risikoarten      erkennen und entsprechende Entscheidun-
             des Raiffeisenverbandes Salzburg sicher und        gen treffen zu können, fließen die Ergebnisse
             überwacht die Risiken auf Portfolioebene und       der laufenden Risikoüberwachung in das Ri-
             auf Gesamtbankebene. Zudem nimmt die Or-           sikoberichtswesen ein. Ein zentrales Element
             ganisationseinheit Risikosteuerung eine Be-        des Berichtswesens ist neben täglichen Ri-
             ratungsfunktion für sämtliche risikorelevanten     sikoreports der monatliche Risikobericht der
             Fragestellungen wahr und zeichnet sich für         Raiffeisenverband Salzburg KI-Gruppe, der
             den Prozess der Risikoplanung und Kapital-         die Risikotragfähigkeit analysiert sowie die
             allokation der Raiffeisenverband Salzburg          Limitauslastungen sämtlicher quantifizierter
             KI-Gruppe verantwortlich. Dabei erfolgt im         Risikoarten darstellt.
             Rahmen der jährlich durchgeführten, revolvie-
             renden 3-Jahresplanung die Festlegung und          Der Risikobericht der Raiffeisenverband Salz-
             Limitierung der geplanten Risikostruktur.          burg KI-Gruppe wird monatlich durch die
                                                                Abteilung Risikomanagement an die Ge-
             Die interne Revision überwacht als unab-           schäftsleitung berichtet. Der Abteilungsleiter
             hängiger unternehmensinterner Bereich die          Risikomanagement und der Geschäftsleiter
             Betriebs- und Geschäftsabläufe sowie das           Unternehmessteuerung berichten halbjähr-
             Risikomanagement. Die Revision, die unmit-         lich über die aktuelle Risikosituation im Prü-
             telbar an die Geschäftsleitung berichtet, ge-      fungs- bzw. Risikoausschuss des Aufsichts-
             währleistet damit die unabhängige Prüfung          rates.
             von Wirksamkeit und Angemessenheit des
             Risikomanagementsystems.                           Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates be-
                                                                rät die Geschäftsleitung hinsichtlich der aktu-
             Der Risikomanagementprozess des Raiffei-           ellen und zukünftigen Risikobereitschaft und
             senverbandes Salzburg baut auf einem um-           Risikostrategie. Er überwacht die Umsetzung
             fassenden Instrumentarium zur Identifikation,      dieser Risikostrategie im Zusammenhang mit
             Analyse und Bewertung, Steuerung, Überwa-          der Steuerung, Überwachung und Begren-
             chung sowie zum Reporting von Risiken auf.         zung von Risiken gemäß § 39 Abs. 2 b Z 1 bis
             Die angewandten Methoden und Instrumente           14 BWG, der Eigenmittelausstattung und der
             umfassen damit sämtliche Aktivitäten zum sys-      Liquidität.
             tematischen Umgang mit Risiken und werden
             fortlaufend nach betriebswirtschaftlichen und      3.1.3. Risikotragfähigkeit
             aufsichtsrechtlichen Kriterien weiterentwickelt.   Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wer-

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den den quantifizierten Risiken sowohl ein        gänzen die Risikotragfähigkeitsanalyse. Es
Ökonomisches (Substanz des Unternehmens           erfolgte eine Aktualisierung der sektorweit
/ Gone Concern) als auch ein Going Concern        einheitlichen Stressszenarien vor dem Hin-
(Sicherstellung der Unternehmensfortfüh-          tergrund von COVID-19 – das Ergebnis be-
rung) Risikodeckungspotential gegenüber-          stätigt die Ergebnisse der Vorjahre, wonach
gestellt. Übergeordnetes Ziel beider Sichten      der RVS die angenommenen Auswirkungen
ist dabei die permanente Sicherstellung eines     gut verkraften kann. Unter dem Aspekt der
Risikodeckungspotentiales oberhalb der ein-       COVID-19-Pandemie konnten keine wesent-
gegangenen Risiken.                               lichen Auswirkungen auf die Bilanzen 2019
                                                  festgestellt werden, sodass eine Einpreisung
Der Raiffeisenverband Salzburg identifiziert      zukünftiger Entwicklungen durch Berücksich-
relevante Risiken im Rahmen der regelmäßig        tigung in der Bonitätsbeurteilung Rechnung
durchgeführten      Risikoselbsteinschätzung.     getragen wurde, wobei aus derzeitiger Sicht
Abgestimmt auf die Risikostrategie werden         die weitere Entwicklung noch nicht vollstän-
sämtliche quantifizierte Risikoarten limitiert.   dig absehbar ist. Die Auswirkungen hängen
Diese Limitierung erfolgt unter Berücksichti-     von dem Fortschreiten der Pandemie sowie
gung der Ökonomischen Perspektive (Value-         den Unterstützungsmaßnahmen der Salzbur-
at-Risk Konfidenzniveau von 99,9 % – 1 Jahr       ger Landesregierung, der Österreichischen
Haltedauer) als Kernsteuerungsgröße. Die          Bundesregierung, der EU-Kommission sowie
Going Concern Perspektive (Value-at-Risk          der Europäischen Zentralbank ab. Die durch-
Konfidenzniveau von 95 % – 1 Jahr Haltedau-       schnittliche Risikoauslastung betrug im Be-
er) sowie die Überwachung verschiedener           richtsjahr 79,9 % des allozierten Risikolimites
Kennzahlen werden als Nebenbedingungen            bzw. 69,2 % des gesamten Risikodeckungs-
in die Risikotragfähigkeitsanalyse integriert.    potenziales und lag somit deutlich unter den
                                                  eingeräumten Limits bzw. der vorhandenen
Durch laufende Überwachung im Rahmen              Risikodeckungsmasse.
des Risikoreportings wird sichergestellt, dass
sich die tatsächlich eingegangenen Risiken        Die nachfolgende Darstellung zeigt das Kre-
innerhalb der vorgegebenen Limits bewegen.        ditrisiko und das Beteiligungsrisiko als be-
Somit wird gewährleistet, dass der Raiffeisen-    deutendste der quantifizierten Risikoarten
verband Salzburg jederzeit in der Lage ist,       (Ökonomische Perspektive) des Raiffeisen-
die eingegangenen Risiken auch tragen zu          verbandes Salzburg.
können. Regelmäßig durchgeführte Stress-
tests (integriert, reverse und barwertig) er-

                                                                                                    11
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             Anteil der quantifizierten Risikoarten am      Risikoarten stellen das Kreditrisiko, das Be-
             ökonomischen Gesamtbankrisiko der
                                                            teiligungsrisiko und – aufgrund der Zentral-
             RVS KI-Gruppe per 31.12.2020
                                                            institutsfunktion für die Salzburger Raiffeisen-
                                                            banken – das Liquiditätsrisiko dar.
                               4,8% 4,8%
                       8,8%

                          0,4%
                                                            Die im Raiffeisenverband Salzburg eingerich-
                5,6%
                                                            teten Methoden und Instrumente gewähr-
               5,6%                          47,1%          leisten die frühzeitige Identifikation sowie die
               1,6%
                          1,6%                              umfassende Analyse und Bewertung, Aggre-
                  0,2%
                                                            gation und Darstellung, Planung und Limitie-
                                                            rung, Steuerung, Überwachung und Repor-
                       24,0%
                                      0,3%                  ting sämtlicher wesentlicher Risikoarten.

                                                            3.1.4.1. Kreditrisiko
               47,1% Kreditrisiko
                                                            Das Kreditrisiko als bedeutendste Risikoart
                0,3% FW & TT Kreditrisiko
               24,0% Beteilgungsrisiko                      umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko
                0,2% CVA-Risiko                             auch das Kontrahenten- und Emittentenrisi-
                1,6% Marktrisiko                            ko sowie das Leasingrisiko. Die Unterteilung
                1,6% Credit Speed Risiko
                                                            erfolgt dabei nach den betroffenen Produkt-
                5,6% Immobilienrisiko
                0,0% Liquiditätsrisiko                      gruppen, wobei Krediten das klassische Kre-
                5,6% Operationelles Risiko                  ditrisiko, Derivaten das Kontrahentenrisiko,
                8,8% Makroökonomisches Risiko               Wertpapieren das Emittentenrisiko und Lea-
                0,4% Länderrisiko
                                                            singgeschäften das Leasingrisiko zugeordnet
                4,8% Sonstige Risiken
                                                            wird.

                                                            Das Fremdwährungs- und Tilgungsträger-
                                                            kreditrisiko wird im Raiffeisenverband Salz-
             3.1.4. Wesentliche Risikoarten                 burg als eigene Risikoart definiert und in die
             Unter Risiko versteht der Raiffeisenverband    Risikotragfähigkeitsrechnung      einbezogen.
             Salzburg ungünstige zukünftige Entwicklun-     Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt da-
             gen, die sich nachteilig auf die Vermögens-,   bei eine restriktive Neukreditvergabe und ist
             Ertrags- oder Liquiditätslage des Unter-       bestrebt, seinen ohnehin geringen Anteil von
             nehmens auswirken können. Die für den          deutlich unter 5,0 % des Kundenkreditvolu-
             Raiffeisenverband Salzburg wesentlichsten      mens weiter zu reduzieren.

12
Ergänzend werden das Länderrisiko, das Ma-         nagement (Abteilung Risikomanagement)
kroökonomische Risiko und das CVA-Risiko           ist für die Gestaltung und Umsetzung einer
(Credit Value Adjustment) als eigene Risiko-       einheitlichen Kreditpolitik und für die Quali-
arten definiert und in die Risikotragfähigkeits-   tätssicherung der Risikobeurteilung im Kre-
rechnung einbezogen.                               ditgeschäft verantwortlich.

Das Länderrisiko drückt sich aus in der Ge-        So wird die Risikosituation des Kreditnehmers
fahr, dass Forderungen aus grenzüber-              laufend durch die Beurteilung der wirtschaft-
schreitenden Geschäften wegen hoheitlicher         lichen Situation mittels bankinterner Rating-
Maßnahmen ausfallen können (Transfer- und          systeme sowie durch regelmäßige Bewertung
Konvertierungsrisiko) sowie in der Gefahr,         der risikomindernden Sicherheiten betrachtet.
dass die wirtschaftliche oder politische Situ-
ation des Landes negative Auswirkungen auf         Die Kreditrisikomanagementprozesse wer-
die Bonität des Schuldners zur Folge haben.        den zeitnah an sich ändernde Bedingungen
Es beinhaltet die Zahlungsunfähigkeit oder         angepasst, wobei Wirksamkeit und Ange-
fehlende Zahlungsbereitschaft des Landes,          messenheit der Prozesse regelmäßig unter
dem der Geschäftspartner zugeordnet ist.           Berücksichtigung des Risikogehalts und der
Dieses Risiko ist unabhängig vom eigentli-         Strategie von den fachlich zuständigen Mitar-
chen Kreditnehmer.                                 beitern überprüft wird. Es wird sichergestellt,
                                                   dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grund-
Das Makroökonomische Risiko resultiert             lage entsprechender, schriftlich fixierter und
aus einer – durch gesamtwirtschaftliche Ver-       den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter
schlechterungen hervorgerufenen – Reduzie-         Weise bekannt gemachter Richtlinien, betrie-
rung der Ertragslage der Gegenpartei und ei-       ben werden.
ner damit einhergehenden Verschlechterung
der Risikoparameter.                               3.1.4.2. Beteiligungsrisiko
                                                   Das Beteiligungsrisiko wird im Raiffeisenver-
Das CVA-Risiko stellt auf die Bewertung            band Salzburg als eigene Risikoart definiert
von Derivaten ab und beschreibt das Risiko         und stellt auf das Risiko möglicher Verluste
potenzieller Marktwertverluste durch erhöh-        aus der Bereitstellung von Eigenkapital bzw.
te Kreditrisikoprämien für die Gegenpartei –       hybrider Eigenmittelbestandteile im Bank-
ohne dass diese ausfällt.                          buch an direkte Tochtergesellschaften des
                                                   Raiffeisenverbandes Salzburg sowie an direk-
Die   Organisationseinheit     Kreditrisikoma-     te Tochtergesellschaften von Mitgliedern der

                                                                                                     13
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             Raiffeisenverband Salzburg-KI-Gruppe ab.           3.1.4.4. Credit Spread Risiko
                                                                Das Credit Spread Risiko wird als eigene
             Mitglieder der Raiffeisenverband Salzburg-         Risikoart definiert und in die Risikotragfähig-
             KI-Gruppe werden direkt über die Transpa-          keitsrechnung einbezogen. Es bezeichnet
             renzmethode in die Gesamtbanksteuerung             potenzielle Verluste aufgrund sich ändernder
             aufgenommen und nicht über das Beteili-            Marktpreise, hervorgerufen durch Änderun-
             gungsrisiko abgebildet.                            gen von Credit Spreads bzw. der Spreadkur-
                                                                ve im Vergleich zum risikofreien Zinssatz.
             3.1.4.3. Marktrisiko
             Als Marktrisiko bzw. Marktpreisrisiko bezeich-     3.1.4.5. Liquiditätsrisiko
             net man das Risiko finanzieller Verluste auf-      Unter dem Liquiditätsrisiko versteht der Raiff-
             grund der Änderung von Marktpreisen. Ab-           eisenverband Salzburg einerseits die Gefahr
             hängig von dem verursachenden Parameter            der Zahlungsunfähigkeit des Instituts (Ope-
             unterscheidet man z.B. Zinsrisiken, Wechsel-       ratives Liquiditätsrisiko) und andererseits die
             kursrisiken, Aktienkursrisiken, etc.               Gefahr erhöhter eigener Refinanzierungskos-
                                                                ten aufgrund von Liquiditätsgaps (Strukturel-
             Die Aktiv/Passiv-Runde, in der alle Geschäfts-     les Liquiditätsrisiko) bei fehlender Möglichkeit
             leiter vertreten sind, trägt die oberste Verant-   zur Weiterverrechnung auf der Aktivseite.
             wortung für das Marktrisiko und legt die Stra-
             tegie fest. Im Rahmen der Aktiv/Passiv-Runde       Als regionale Universalbank schöpft der Raiff-
             wird regelmäßig über die aktuelle Risikositu-      eisenverband Salzburg seine Liquidität zum
             ation berichtet und werden entsprechende           Großteil aus Kundeneinlagen und ist nur be-
             Steuerungsmaßnahmen getroffen.                     dingt von Geld- und Kapitalmärkten abhän-
                                                                gig. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der
             Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt            jederzeitigen Zahlungs- und Refinanzierungs-
             grundsätzlich eine risikoarme Strategie be-        fähigkeit.
             züglich Marktrisiken und führt lediglich ein
             kleines Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR.          Der Schwerpunkt des Liquiditätsrisikoma-
                                                                nagements des Raiffeisenverbandes Salz-
             Die Messung der Marktrisiken erfolgt mit-          burg liegt auf dem operativen Liquiditäts-
             tels aufsichtsrechtlichem Standardverfahren        risiko, das durch zahlreiche Maßnahmen
             (quartalsweise) als auch mittels internem Ver-     adäquat begrenzt und konservativ im Sinne
             fahren (monatliche VaR Messung auf Basis           einer Übererfüllung gesetzlicher Anforderun-
             historischer Simulation).                          gen gesteuert wird.

14
Eine wesentliche Steuerungsgröße für das         derung der Liquiditätskosten beim Schließen
operative Liquiditätsrisiko ist der Liquidi-     von Liquiditätslücken aufgrund einer bonitäts-
tätspuffer, der eine ausreichend lange Über-     bedingten Refinanzierungsverteuerung (Re-
lebenszeit (Survival Period) im normalen         finanzierungsrisiko). Eine bonitätsbedingte
Geschäftsbetrieb als auch in möglichen           Refinanzierungsverteuerung kann unabhän-
Stressphasen gewährleistet. Der Puffer be-       gig vom Zinsniveau eintreten, wenn sich die
stand überwiegend aus Level 1 High Quality       Bonität des Raiffeisenverbandes Salzburg
Liquid Assets Wertpapieren und wies somit        verschlechtert. Strukturelles Liquiditätsrisiko
kontinuierlich eine sehr hohe Qualität auf.      entsteht, wenn der Raiffeisenverband Salz-
                                                 burg seine Forderungen auf der Aktivseite
Der Raiffeisenverband Salzburg ergreift re-      nicht liquiditätsfristenkongruent refinanziert.
gelmäßig Maßnahmen zur Steuerung von
Höhe und Qualität des Liquiditätspuffers         Der RVS strebt ein geringes strukturelles
sowie der In- und Outflows zur Erfüllung der     Liquiditätsrisiko an. Ziel ist, die Liquiditäts-
Survival Period als auch der gesetzlich ge-      fristentransformation und das damit einher-
forderten Liquidity Coverage Ratio (LCR).        gehende Risiko zu minimieren. Dies erfolgt
Beides wurde regelmäßig im laufenden Ge-         über die Steuerung der überjährigen Liqui-
schäftsjahr erfüllt. Darüber hinaus werden       ditätsgaps. Die Erzielung von Erträgen aus
weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen        der Liquiditätsfristentransformation wird vom
wie Net Stable Funding Ratio (NSFR) und          RVS nicht aktiv angestrebt.
Asset Encumbrance sichergestellt.
                                                 3.1.4.6.Liquiditätsdeckungsquote
Zusätzlich zu den primären Refinanzierungs-      zur Ergänzung der Offenlegung des
quellen nimmt der Raiffeisenverband Salz-        Liquiditätsrisikomanagements
burg am Tenderverfahren der EZB teil und         Angaben zur Liquiditätsdeckungsquote sind
nutzt die Möglichkeit, Credit-Claims bei der     in Anlage 6 ersichtlich.
OeNB bzw. Deutschen Bundesbank einzurei-
chen. Weiters hat der Raiffeisenverband Salz-    3.1.4.7. Operationelles Risiko
burg Zugang zu den Handelsplattformen der        Das operationelle Risiko ist die Gefahr von
Eurex Frankfurt bzw. der Schweizer Repoof-       direkten und indirekten Schäden, die infolge
Six für die EUR-/FW-Refinanzierung.              der Unangemessenheit oder des Versagens
                                                 der internen Infrastruktur, interner Verfahren,
Unter strukturellem Liquiditätsrisiko versteht   Systeme oder Prozesse, von Mitarbeitern
der Raiffeisenverband Salzburg die Verän-        oder infolge externer Einflüsse eintreten. Da-

                                                                                                    15
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             runter sind auch das Rechtsrisiko, sämtliche      Darunter subsumiert der Raiffeisenverband
             Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Ter-            Salzburg die nachfolgenden Risikoarten: das
             rorismusfinanzierung, das Outsourcingrisiko       Risiko aus dem Geschäftsmodell, das Risiko
             sowie die Risiken aus der Informations- und       einer übermäßigen Verschuldung, das syste-
             Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko).           mische Risiko sowie das Verbriefungsrisiko.

             Der RVS verfügt in diesem Zusammenhang            Die Möglichkeiten zur Quantifizierung dieser
             über diverse Instrumente und Methoden zur         Risikoarten befinden sich in einem kontinuier-
             Identifikation und Beurteilung sowie Vermei-      lichen Weiterentwicklungsprozess.
             dung operationeller Risiken, wie z.B. zentra-
             le, einheitliche IT-Systeme, zentral gewartete,   4. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT:
             standardisierte Musterverträge, einheitliche      (ART. 435 ABS. 2 CRR)
             Richtlinien für den Geschäftsverkehr, Hand-
             bücher für das Notfall- und Krisenmanage-         4.1. Art. 435 Abs. 2 lit. a) CRR
             ment, der IT-Sicherheit sowie zum BCM (Busi-      4.1.1. Generalversammlung
             ness Continuity Management), Einbindung           An der Generalversammlung sind alle Mit-
             des Risikomanagements in das Security Ko-         glieder des Raiffeisenverbandes Salzburg
             mitee und das ISMS (Informationssicherheits-      teilnahmeberechtigt, ihr Stimmgewicht ergibt
             Managementsystem).                                sich nach den gezeichneten Geschäftsantei-
                                                               len. Die Aufgaben der Generalversammlung
             In Bezug auf BCM-Maßnahmen im Kontext             sind unter anderem die Beschlussfassung
             der Corona-Krise werden diese übergreifend        über die Genehmigung des Jahresabschlus-
             vom Krisenstab koordiniert, der seit Anfang       ses, die Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat
             März 2020 regelmäßig tagt und u. a. das Ziel      oder die Änderung der Satzung.
             verfolgt, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
             des Geschäftsbetriebs im Kontext der Coro-        4.1.2. Vorstand
             na-Krise zu definieren und umzusetzen.            Der Vorstand besteht aus dem Obmann, dem
                                                               Obmann-Stellvertreter und weiteren 6 Mitglie-
             3.1.4.8. Sonstige Risikoarten                     dern. Der Vorstand hat die Leitung des Raiff-
             Aktuell nicht quantifizierte Risikoarten werden   eisenverbandes Salzburg im Interesse der
             über die sonstigen Risiken mittels pauscha-       Mitglieder wahrzunehmen und ist Bindeglied
             len Aufschlages auf die quantifizierten Risiko-   zwischen dem Raiffeisenverband Salzburg
             arten entsprechend berücksichtigt und unter-      und seinen Mitgliedsgenossenschaften. Er
             liegen zudem einem qualitativen Controlling.      hat als solches für ausreichende Information

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über die genossenschaftliche Tätigkeit und für   lichen und satzungsmäßigen Bestimmungen
die Kommunikation der Mitglieder zu sorgen.      zu überwachen.

Vorstandsmitglieder                              Aufsichtsratsmitglieder
(Detailangaben in Anlage 2):                     (Detailangaben in Anlage 2):

• Ök.-Rat Sebastian Schönbuchner                 • Ing. Peter Burgschwaiger (Vorsitzender)
  (Obmann)                                       • Thomas Winter
• Erich Zauner (Obmann Stellvertreter)             (Vorsitzender-Stellvertreter)
• Felix Berger                                   • Friedrich Geisler
• Blasius Reschreiter                            • Margareta Weiglmeier-Frauenschuh
• Wolfgang Pfeifenberger                         • Andrea Pichler
• Ing. Franz Rathgeb                             • Johann Riedl
• Herbert Steger                                 • Mag. Albert Loidl
• Ing. Herbert Sturm                             • Mag. Dagmar Herzog
                                                 • Hubert Dorfer (Betriebsrat)
Arbeits-/Nominierungsausschuss                   • Johannes Huber (Betriebsrat)
des Vorstandes                                   • Sabine Perlak (Betriebsrat)
                                                 • Michaela Jäger (Betriebsrat)
Der Arbeitsausschuss besteht aus 3 Mitglie-
dern und nimmt neben anderen Aufgaben            Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates
auch die Funktion des Nominierungsaus-
schusses gemäß § 29 BWG sowie die Über-          Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates
wachung der Einhaltung der Mandatsbegren-        gemäß § 63a Abs. 4 BWG besteht aus 3 Mit-
zungen gem. § 5 Abs. 1 Zi. 9a bzw. § 28a Abs.    gliedern (davon 1 Arbeitnehmervertreter) und
5 Zi. 5 BWG wahr.                                hat unter anderem die Rechnungslegung, die
                                                 Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
4.1.3. Aufsichtsrat                              und die Abschlussprüfung zu überwachen.
Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichts-      Darüber hinaus prüft er die Feststellung des
ratsvorsitzenden, dem Aufsichtsratsvorsit-       Jahresabschlusses, den Vorschlag für die
zenden–Stellvertreter und 10 weiteren Mit-       Gewinnverteilung sowie den Lagebericht.
gliedern (davon 4 Arbeitnehmervertreter). Der
Aufsichtsrat hat den Geschäftsbetrieb der        Vergütungsausschuss des        Aufsichtsrates
Genossenschaft unter Beachtung der gesetz-       (Art. 450 Abs. 1 lit. a CRR)

                                                                                                 17
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates       • Direktor Manfred Quehenberger, MBA
             gem. § 39c BWG besteht aus 3 Mitgliedern         • Direktorin MMMag. Dr.
             (davon 1 Arbeitnehmervertreter). Zu seinen         Anna Doblhofer-Bachleitner
             Aufgaben zählen die Überwachung der Ver-
             gütungspolitik, der Vergütungspraktiken und      Aufgrund des Eintritts von Herrn Generaldi-
             der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen.        rektor Dr. Günther Reibersdorfer und Herrn
             Die aktuelle Vergütungspolitik des Raiffeisen-   Direktor Erich Ortner in den Ruhestand per
             verbandes Salzburg wurde im September            30.4.2020 haben der Vorstand und der Auf-
             2019 vom Aufsichtsrat beschlossen und steht      sichtsrat des RVS einstimmig beschlossen,
             im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den      per 1.5.2020 Herrn Generaldirektor Dr. Heinz
             Zielen, Werten sowie langfristigen Interessen    Konrad zum Verbandsgeschäftsführer und
             des Unternehmens und beinhaltet Vorkehrun-       Generaldirektor zu bestellen sowie Frau Di-
             gen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.     rektor MMMag. Dr. Anna Doblhofer-Bachleit-
                                                              ner und Herrn Direktor Manfred Quehenber-
             4.1.4. Geschäftsleitung                          ger, MBA zu Geschäftsleitern zu ernennen.
             Die Geschäftsleitung besteht aus dem Ver-
             bandsgeschäftsführer und 4 weiteren Mitglie-     4.2. Sicherstellung der Eignung der
             dern. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen      Mitglieder des Leitungsorgans und der
             für die laufende und sorgfältige Abwicklung      Inhaber von Schlüsselfunktionen
             der ihnen übertragenen (Bank-)Geschäfte          (Art. 435 Abs. 2 CRR)
             des Raiffeisenverbandes Salzburg sowie der
             sonstigen, mit dem Bankgeschäft verbun-          Art. 435 Abs. 2 lit. b) CRR
             denen Geschäfte und für die Einhaltung der       Um die gesetzlich vorgesehenen Anforde-
             Organisationsrichtlinien verantwortlich. Die     rungen an die Mitglieder von Vorstand, Auf-
             Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom       sichtsrat und Geschäftsleitung laufend si-
             Vorstand bestellt.                               cherzustellen, wurde vom Raiffeisenverband
                                                              Salzburg eine unternehmensinterne Richtlinie
             Mitglieder der Geschäftsleitung                  zur Festlegung der Strategie für die Auswahl
             (Detailangaben in Anlage 2):                     und den Prozess zur Eignungsbeurteilung für
                                                              frei werdende Positionen im Leitungsorgan
             • Generaldirektor Mag. Dr. Heinz Konrad          sowie Schlüsselfunktionsinhaber („Fit & Pro-
             • Direktor Mag. Andreas Derndorfer,              per-Richtlinie“) beschlossen und umgesetzt.
               MBA MSc                                        Gemäß dieser Richtlinie werden folgende
             • Direktor Mag. Thomas Nussbaumer                Kriterien für die Beurteilung der Eignung von

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Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern     Erstellung von Vorschlägen an die General-
von Schlüsselpositionen herangezogen:           versammlung für frei werdende Stellen im
                                                Vorstand und Aufsichtsrat zu unterstützen,
1. Fachliche Kompetenz und Berufserfahrung      Bewerber für die Besetzung frei werdender
2. Persönliche Zuverlässigkeit                  Stellen in der Geschäftsleitung zu ermitteln
   (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)     oder den Kurs der Geschäftsleitung bei der
3. Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit         Auswahl des höheren Managements zu über-
4. Regelmäßige Schulung und                     prüfen. Daneben wird durch den Arbeits-
   Weiterbildung                                ausschuss die Einhaltung der Mandats-
5. Unvoreingenommenheit                         beschränkungen von Geschäftsleitern und
                                                Aufsichtsratsmitgliedern gem. BWG geprüft.
Wesentliche Bedeutung bei der Umsetzung
dieser Richtlinie kommt dem Arbeitsaus-         4.3. Ziele und einschlägige Zielquote für
schuss des Vorstandes zu. Dieser hat die        das unterrepräsentierte Geschlecht
Feststellung der Eignung von Mitgliedern        (Art. 435 CRR)
des Leitungsorgans bei der Bestellung, die
laufenden Reevaluierung und sonstige sich       Art. 435 Abs. 2 lit. c) CRR
aus der unternehmensinternen Fit & Proper-      Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist für den Auf-
Richtlinie ergebende Aufgaben in Bezug auf      sichtsrat eine Quote von 30 % zu erfüllen. Für
Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung     die Geschäftsleitung, den Vorstand und den
wahrzunehmen.                                   Aufsichtsrat gilt nach wie vor das Ziel von zu-
                                                mindest 20 % (bei gemeinsamer Betrachtung)
Darüber hinaus hat der Raiffeisenverband        bis 2025. Zur Erreichung dieses Zieles versucht
Salzburg die Umsetzung der Bildungsrichtlinie   der Raiffeisenverband Salzburg, das Bewusst-
des Österreichischen Raiffeisenverbandes be-    sein für die Bedeutung und die positive Aus-
schlossen, die entsprechende Bildungsstan-      wirkung einer Geschlechterdiversität bei den
dards und eine dafür notwendige strukturierte   eigenen Mitarbeitern, den Salzburger Raiffei-
laufende Aus- und Weiterbildung der Mitglie-    senbanken und sonstigen Mitgliedern durch
der von Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht.     entsprechende Kommunikation zu stärken.

Außerdem wurden dem Arbeitsausschuss            Der Zielerreichungsgrad des Raiffeisenver-
die Funktionen des Nominierungsausschus-        bandes Salzburg beträgt per 31.12.2020
ses gem. § 29 BWG übertragen. Zu diesen         bei einer gesamthaften Betrachtung der Zu-
Aufgaben zählt etwa, den Vorstand bei der       sammensetzung der Geschäftsleitung, des

                                                                                                  19
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             Vorstandes und des Aufsichtsrates 24 %. In       rates. Zudem berichtet der Abteilungsleiter
             Bezug auf die Zusammensetzung des Auf-           Risikomanagement halbjährlich an den Auf-
             sichtsrates beträgt der Zielerreichungsgrad      sichtsratsvorsitzenden über die aktuelle Risi-
             zu diesem Stichtag 41,6 %.                       kosituation.

             4.4. Risikoausschuss des Aufsichtsrates          4.6. Angaben betreffend Niederlassun-
             (Art. 435 Abs. 2 CRR)                            gen und Gesamtkapitalrentabilität gem.
                                                              § 65a iVm § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 BWG
             Art. 435 Abs. 2 lit. d) CRR                      Zum Stichtag 31.12.2020 existieren keine
             Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates ge-       ausländischen Niederlassungen. Die ange-
             mäß § 39d BWG besteht aus 3 Mitgliedern          gebenen Kennzahlen beziehen sich daher
             (davon 1 Arbeitnehmervertreter). Zu seinen       ausschließlich auf Österreich.
             Aufgaben zählen etwa die Beratung der Ge-
             schäftsleitung hinsichtlich der Risikobereit-    Die Gesamtkapitalrentabilität als Quotient
             schaft und Risikostrategie des Raiffeisenver-    des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt
             bandes Salzburg sowie die Überwachung            durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag
             der Umsetzung dieser Risikostrategie. Der        beträgt 0,25 %.
             Risikoausschuss hält zumindest 2 Sitzungen
             im Jahr ab, die konstituierende Sitzung fand     5. EIGENMITTEL UND
             im September 2014 statt.                         EIGENMITTELANFORDERUNGEN

                                                              5.1. Anwendungsbereich (Art. 436 CRR)
             4.5. Beschreibung des Informations-
             flusses an das Leitungsorgan bei Fragen          5.1.1. Art. 436 lit. a) CRR
             des Risikos (Art. 435 Abs. 2 CRR)                Die Raiffeisenverband Salzburg eGen,
                                                              Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg ist das
             Art. 435 Abs. 2 lit. e) CRR                      übergeordnete Institut für die Kreditinstituts-
             Der Risikobericht der Raiffeisenverband Salz-    gruppe.
             burg KI-Gruppe wird monatlich durch die
             Abteilung Risikomanagement an die Ge-            5.1.2. Art. 436 lit. b) CRR
             schäftsleitung berichtet. Der Abteilungsleiter   Die Konsolidierungskreise für Rechnungs-
             Risikomanagement und der Geschäftsleiter         legungs- und Aufsichtszwecke stimmen
             Unternehmenssteuerung berichten halbjähr-        vollständig überein. Im Berichtsjahr per
             lich über die aktuelle Risikosituation im Prü-   31.12.2020 wurden folgende Unternehmen
             fungs- bzw. Risikoausschuss des Aufsichts-       vollkonsolidiert:

20
Anteil am
Finanzinstitute
                                                                         Kapital

Agroconsult Austria Gesellschaft m.b.H.                                 100,00 %

Unternehmensbeteiligung GmbH                                            100,00 %

Industriebeteiligungs-GmbH                                              100,00 %

West Consult Objekterrichtungs und Verwaltungs-II GesmbH                100,00 %

West Consult Leasing GmbH                                               100,00 %

WECO Schulen Errichtungs- und Vermietungs-GesmbH
                                                                        100,00 %
(vorm. SABAG Schulen Errichtungs- und Vermietungs-GesmbH)

Kienberg – Panoramastraße Errichtungs GesmbH                            100,00 %

WECO REHA Leasing GmbH                                                  100,00 %

Tinca-Beteiligungs-GmbH                                                 100,00 %

vis-vitalis Lizenz- und Handels GmbH                                    100,00 %

PMN Beteiligungs u. Finanzberatungs Gesellschaft m.b.H.                 100,00 %

                                                                        Anteil am
Nebendienstleister
                                                                         Kapital

BVG Liegenschaftsverwaltung GmbH                                        100,00 %

Folgende vollkonsolidierte Unternehmen wurden 2020 endkonsolidiert:

SABAG Projekterrichtungs- und Vermietungs GesmbH                      per 31.05.2020

                                                                                       21
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             5.1.3. Art. 436 lit. c) CRR                          5.1.4. Art. 436 lit. d) CRR
             Es bestehen keine tatsächlichen oder recht-          Folgende Tochterunternehmen wurden auf-
             lichen Hindernisse für die unverzügliche             grund der Befreiungsmöglichkeit nach Art. 19
             Übertragung von Eigenmitteln oder die Rück-          Abs. 1 lit. a) CRR nicht konsolidiert. Es ergäbe
             zahlung von Verbindlichkeiten zwischen Raiff-        sich zum Stichtag 31.12.2020 bei keinem die-
             eisenverband Salzburg und Tochterunter-              ser Tochterunternehmen eine Belastung der
             nehmen. Auch sind solche Hindernisse nicht           Eigenmittel.
             absehbar.

                                                                                                     Anteil am
              Finanzinstitute
                                                                                                      Kapital

              Raiffeisenverband Salzburg Anteils- und Beteiligungsverwaltung GmbH                    100,00 %

             5.1.5. Art. 436 lit. e) CRR                          Besonderheit Geschäftsanteile: Die gezeich-
             Die Möglichkeiten aus Art. 7 und Art. 9 CRR          neten Geschäftsanteile der Genossenschaft
             wurden nicht in Anspruch genommen.                   können durch Beschluss der Generalver-
                                                                  sammlung verzinst werden, haben keine feste
             5.2. Eigenmittel (Art. 437 CRR)                      Laufzeit, sind nachrangig und kündbar. Die
                                                                  tatsächliche Auszahlung ist auf einen Sockel-
             5.2.1. Art. 437 Abs. 1 lit. a) – e) CRR              betrag begrenzt. Die Haftsumme in der Raiff-
             Die Konsolidierungskreise für Rechnungsle-           eisenverband Salzburg eGen beläuft sich für
             gungs- und Aufsichtszwecke stimmen voll-             alle Geschäftsanteile, die vor dem 31.12.2011
             ständig überein. Eine Beschreibung der ein-          gezeichnet wurden (Altgeschäftsanteile) auf
             zelnen Eigenmittelbestandteile findet man            das Fünffache des Nominalwertes. Für alle
             in Anlage 1 zu dieser Offenlegung. In der            anderen Geschäftsanteile (Neugeschäfts-
             Anlage 1 ist auch die Überleitung zwischen           anteile) ist die Nachschusspflicht gem. § 27
             Bilanz und anrechenbaren Eigenmitteln dar-           BWG ausgeschlossen, sodass die Haftung in-
             gestellt.                                            soweit auf den Geschäftsanteil beschränkt ist.

22
Die vorhandenen Eigenmittel sind in folgen-    Zum Ergänzungskapital zählen Nachrangan-
der Tabelle vor und nach Übergangsbestim-      leihen und aus der Unterbewertung nach § 57
mungen detailliert dargestellt.                BWG stammende stille Reserven. Ebenfalls
                                               unter Ergänzungskapital werden Haftsum-
Zum harten Kernkapital zählen neben den        menzuschläge und Stille Reserven in Immobi-
Geschäftsanteilen die Gewinnrücklagen und      lien ausgewiesen. Letztere Positionen waren
der Fonds für allgemeine Bankrisiken. Vom      nach Basel II anrechenbare Eigenmittel und
harten Kernkapital wurden die immateriellen    unterliegen im neuen Regime dem Grandfat-
Vermögenswerte abgezogen.                      hering. Sie wurden mit einer Quote von 20 %
                                               angerechnet.
Zum zusätzlichen Kernkapital zählen drei
Salzburger Additional Tier 1 (AT1) Anleihen.

                                                                                             23
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

                                                                                                              Beträge, die der Behandlung
                                                                                               Betrag am      vor der Verordnung (EU) Nr.
              Eigenmittel KI-Gruppe per 31.12.2020 in TEUR                                      Tag der     575/2013 unterliegen oder vorge-
                                                                                              Offenlegung    schriebener Restbetrag gemäß
                                                                                                             Verordnung (EU) Nr. 575/2013

               Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio                              67.579                   67.579

               Einbehaltene Gewinne                                                             459.549                  459.549

               Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonst. Rücklagen, zur Berücksich-
               tigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren               76.302                   76.302
               Rechnungslegungsstandards)

               Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzügl. aller vorher-
                                                                                                     0                         0
               sehbaren Abgaben oder Dividenden

               Fonds für Bankrisken                                                              16.756                   16.756

               Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen                               620.186                  620.186

               Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden)            -180                     -180

               Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten
               des harten Kernkapitals von Unternehmen d. Finanzbranche, an denen                    0                         0
               das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

               Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt                 -180                     -180

               Hartes Kernkapital (CET1)                                                       620.006                  620.006

               Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen
                                                                                                 12.000                   12.000
               verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf T1 ausläuft

               Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unterneh-
               men der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
                                                                                                     0                         0
               eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
               erhöhen

               Zusätzliches Kernkapital (T1)                                                     12.000                   12.000

               Kernkapital                                                                      632.006                  632.006

               Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio                              37.950                   37.950

               Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen
                                                                                                 26.194                        0
               verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf T2 ausläuft

               Kreditrisikoanpassungen                                                           15.000                   15.000

               Ergänzungskapital vor regulatorischen Abzugsposten                                79.144                   52.950

               Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
                                                                                                     0                         0
               des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

               Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän-
               zungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-
                                                                                                     0                         0
               branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüg-
               lich anrechenbarer Verkaufspositonen).

               Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt                      0                         0

               Ergänzungskapital (T2)                                                            79.144                   52.950

               Eigenkapital insgesamt                                                          711.150                  684.956

24
Risikogewichtete Aktiva insgesamt                                                 4.634.021        4.634.021

  Eigenkapitalquoten und -puffer

  Harte Kernkapitalquote                                                             13,38 %           13,38 %

  Kernkapitalquote                                                                   13,64 %           13,64 %

  Gesamtkapitalquote                                                                 15,35 %           14,78 %

  Beträge unter den Schwellenwerten

  Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von
  Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Be-           5.571             5.571
  teiligung hält.

  Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern-
  kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine              7.826             7.826
  wesentliche Beteiligung hält.

  Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

  Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug
                                                                                      15.000            15.000
  auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt.

  Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergän-
                                                                                      57.925            57.925
  zungskapital im Rahmen des Standardansatzes

  Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten

  Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
                                                                                           0                0
  gelten

  Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag                                         0                0

  Derzeitige Obergrenze für AT2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
                                                                                      26.194            26.194
  gelten

  Wegen Obergrenze aus AT2 ausgeschlossener Betrag                                   104.777           104.777

5.2.2. Art. 437 Abs. 1 lit. f) CRR                                  5.3.3. Art. 438 lit. c), e) und f) CRR
Nicht anwendbar.                                                    In nachfolgender Tabelle sind die einzelnen Ei-
                                                                    genmittelanforderungen zusammengefasst.
5.3. Eigenmittelanforderungen                                       Die Risikopositionsbeträge für das Kreditrisi-
(Art. 438 CRR)                                                      ko wurden für Zwecke des Meldewesens und
                                                                    der Bilanzierung nach dem Kreditrisikostan-
5.3.1. Art. 438 lit. a) CRR                                         dardansatz berechnet. Handelsbuchrisiken
Wurde unter Artikel 435 dargestellt.                                wurden nicht gesondert berechnet, weil die
                                                                    Raiffeisenverband Salzburg eGen kein gro-
5.3.2. Art. 438 lit. b) CRR                                         ßes Handelsbuch führt. Bei der Berechnung
Nicht anwendbar                                                     des operationellen Risikos kommt der Basis-
                                                                    indikatoransatz zur Anwendung.

                                                                                                                      25
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

              Eigenmittelanforderungen (RWA) per 31.12.2020 in TEUR

               Risikopositionsklasse nach dem Kreditrisikostandardansatz                 Risikoaktiva

               Staaten oder Zentralbanken                                                     45.487

               Regionale oder lokale Gebietskörperschaften                                       358

               Öffentliche Stellen                                                               419

               Multilaterale Entwicklungsbanken                                                    0

               Internationale Organisationen                                                       0

               Institute                                                                     197.630

               Unternehmen                                                                  1.847.334

               Mengengeschäft                                                                148.099

               durch Immobilien besichert                                                    601.152

               Ausgefallene Positionen                                                        74.379

               Hohes Risiko                                                                  569.326

               Gedeckte Schuldverschreibungen                                                   4.522

               Risikopositionen an Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonität             0

               Organismen für gemeinsame Anlagen                                                  73

               Beteiligungen                                                                 438.883

               Sonstige Positionen                                                           314.655

               Mindesteigenmittelerfordernis                                               4.242.317

               Positionsrisiko in Schuldtiteln                                                     0

               Positionsrisiko in Substanzwerten                                                   0

               Mindesteigenmittelerfordernis aus der Handelsbuchtätigkeit                          0

               Abwicklungsrisiko                                                                   0

               Fremdwährungsrisiko, Gold                                                           0

               Operationelles Risiko nach dem Basisindikatoransatz                           379.287

               CVA Risiko nach der Standardmethode                                            12.417

               Mindesteigenmittelerfordernis insgesamt                                     4.634.021

26
5.3.4. Art. 437 lit. d) CRR                     5.4.6. Art. 439 lit. f) CRR
Nicht anwendbar                                 Die Bemessungsgrundlage für das Eigenmit-
                                                telerfordernis für das Kontrahentenausfallrisi-
5.4. Gegenparteiausfallrisiko                   ko wird nach der Marktbewertungsmethode
(Art. 439 CRR)                                  berechnet. Sie beträgt für Devisenswaps 4,9
                                                Mio. EUR, für Devisentermingeschäfte 0,5
5.4.1. Art. 439 lit. a) CRR                     Mio. EUR, für Zinsoptionen 0,4 Mio. EUR und
Die Berechnung der Forderungswerte bei De-      für Zinsswaps 76,4 Mio. EUR, also insgesamt
rivativen Finanzgeschäften erfolgt nach der     82,2 Mio. EUR.
Marktbewertungsmethode. Nettingvereinba-
rungen werden nicht berücksichtigt.             5.4.7. Art. 439 lit. g) – i) CRR
                                                Nicht anwendbar
5.4.2. Art. 439 lit. b) CRR
Durch den Abschluss bilateraler Besiche-        5.5. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
rungsverträge mit Kreditinstituten wird das     Angaben zum Kapitalpuffer sind in Anlage 5
Kreditrisiko reduziert. Die im Rahmen der       ersichtlich.
Besicherungsvereinbarungen übertragenen
Sicherheiten werden durch das Mid-Office        5.6. Indikatoren für globale Systemrele-
laufend bewertet.                               vanz (Art. 441 CRR)
                                                Die Raiffeisenverband Salzburg eGen wurde
5.4.3. Art. 439 lit. c) CRR                     als nicht global systemrelevant eingestuft.
Nicht anwendbar
                                                5.7. Kreditrisikoanpassungen
5.4.4. Art. 439 lit. d) CRR
                                                (Art. 442 CRR)
Nicht anwendbar

5.4.5. Art. 439 lit. e) CRR                     5.7.1. Art. 442 lit. a) CRR
Die positiven Brutto-Zeitwerte betragen bei     Für Rechnungslegungszwecke gelten Kredi-
Devisenswaps 1,3 Mio. EUR, bei Devisen-         te als ausgefallen, wenn mindestens eine der
termingeschäften 0,2 Mio. EUR, bei Zinsop-      beiden Bedingungen erfüllt ist:
tionen 0,1 Mio. EUR und bei Zinsswaps 54,4
Mio. EUR. Nettingvereinbarungen oder ande-      a) Es ist unwahrscheinlich, dass der Schuld-
re Sicherheiten wurden nicht kreditrisikomin-   ner seine Verbindlichkeiten an den Raiffeisen-
dernd angesetzt, Kreditderivate sind keine im   verband Salzburg oder an die Tochterunter-
Portfolio.                                      nehmen des Raiffeisenverbandes Salzburg in

                                                                                                  27
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             voller Höher zurückzahlen kann, ohne dass           diese werden einer Portfoliobetrachtung
             der Raiffeisenverband Salzburg auf Maßnah-          unterzogen. Damit werden auf Basis statis-
             men wie die Verwertung von Sicherheiten zu-         tischer Grundlagen jene Forderungsausfälle
             rückgreifen muss.                                   erfasst, die zum Bilanzstichtag noch nicht er-
                                                                 kannt werden können. Die Berechnung die-
             b) Eine wesentliche Verbindlichkeit des             ser Portfoliobewertung erfolgt auf Basis einer
             Schuldners gegenüber dem Raiffeisenver-             Expected-Loss-Betrachtung unter Berück-
             band Salzburg oder gegenüber den Tochter-           sichtigung der aktuell im Einsatz befindlichen
             unternehmen des Raiffeisenverbandes Salz-           Parameter PD, LGD und CCF. Darüber hinaus
             burg ist mehr als 90 Tage überfällig.               werden Unterbewertungen nach § 57 Abs. 1
                                                                 BWG vorgenommen.
             5.7.2. Art. 442 lit. b) CRR
             Die Unterteilung der Risikovorsorgebestand-         5.7.3. Art. 442 lit. c) CRR
             teile orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen   Der Gesamtbetrag der Bruttoforderungen
             Definitionen für allgemeine und spezifische         nach        Rechnungslegungsaufrechnungen
             Kreditrisikoanpassungen. Rückstellungen im          und ohne Berücksichtigung der Wirkung der
             Kreditgeschäft werden als Kreditrisikoanpas-        Kreditrisikominderung beträgt insgesamt
             sungen in Form von Einzelwertberichtigungen         10.475.012 TEUR im Dezember 2020.
             (EWB) berücksichtigt. Die Berechnung der
             Wertberichtigung wird pro Geschäftspartner          Der nach Forderungsklassen aufgeschlüssel-
             bzw. pro Finanzierungsobjekt vorgenommen.           te Durchschnittsbetrag der Bruttoforderun-
                                                                 gen während des Berichtszeitraumes 2020
             Für Forderungen innerhalb des Performing-           beträgt für:
             Portfolios wird keine Bildung von Einzel-
             wertberichtigungen vorgenommen, sondern

28
Forderungsklasse                                          Betrag in TEUR

Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken              1.611.343

Forderungen an regionale oder Gebietskörperschaften           166.039

Forderungen an öffentliche Stellen                              4.989

Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken                17.594

Forderungen an internationale Organisationen                   16.634

Forderungen an Institute                                     2.567.240

Forderungen an Unternehmen                                   2.625.158

Mengengeschäft                                                352.857

Durch Immobilien besicherte Forderungen                      1.559.432

Ausgefallene Forderungen                                       76.866

Forderungen mit hohem Risiko                                  371.052

Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen        72.272

Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen                    39

Beteiligungen                                                 406.580

Sonstige Aktivposten                                          327.801

                                                                           29
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU)

             Die folgenden Tabellen werden nach Wesent-          5.7.4. Art. 442 lit. d) CRR
             lichkeit dargestellt. Die Wesentlichkeitsgren-      Die geographische Verteilung der Forderun-
             ze errechnet sich für jede angeführte Forde-        gen für den Stichtag 31.12.2020 stellt sich wie
             rungsklasse mit 2 % des oben angeführten            folgt dar:
             Gesamtbetrages der Bruttoforderungen. Die
             Basis für die nachfolgenden Zahlen ist der
             Stichtag 31.12.2020.

               Forderungsklasse                               Geographische Verteilung       Betrag in TEUR

                                                                   Österreich                  1.403.221
               Zentralstaaten und Zentralbanken
                                                                   Rest der Welt                 189.228

                                                                   Österreich                  2.315.295
               Institute                                           Deutschland                    25.193
                                                                   Rest der Welt                 356.682

                                                                   Österreich                  2.446.874
               Unternehmen                                         Deutschland                   215.521
                                                                   Rest der Welt                  49.269

                                                                   Österreich                    306.618
               Mengengeschäft                                      Deutschland                    23.544
                                                                   Rest der Welt                   4.235

                                                                   Österreich                  1.361.572
               Durch Immobilien besicherte Forderungen             Deutschland                   214.460
                                                                   Rest der Welt                  36.748

                                                                   Österreich                    259.353
               Forderungen mit hohen Risiko                        Deutschland                   157.348
                                                                   Rest der Welt                       0

                                                                   Österreich                    427.037
               Beteiligungen                                       Deutschland                       101
                                                                   Rest der Welt                       6

                                                                   Österreich                    506.142
               Sonstige Aktivposten                                Deutschland                    35.547
                                                                   Rest der Welt                 141.018

30
5.7.5. Art. 442 lit. e) CRR
Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige für den Stichtag 31.12.2020 stellt sich
wie folgt dar:

  Forderungsklasse                   Wirtschaftszweig                           Betrag in TEUR

                                     Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung,
  Zentralstaaten und Zentralbanken                                                1.592.449
                                     Landesverteidigung

  Institute                          Kredit- und Versicherungswesen               2.697.170

                                     Bauwesen                                      253.941
                                     Beherbergung und Gastronomie                  354.599
                                     Herstellung von Waren                         390.181
                                     Finanz- und Versicherungswesen                 64.704
  Unternehmen
                                     Grundstücks- und Wohnungswesen                477.435
                                     Handel; Instandhaltung von Kfz                256.409
                                     Verkehr und Lagerei                           477.585
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                    436.810

                                     Private Haushalte                             174.532
  Mengengeschäft
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                    159.865

                                     Grundstücks- und Wohnungswesen                368.303
  Durch Immobilien                   Beherbergung und Gastronomie                  274.060
  besicherte Forderungen             Private Haushalte                             484.723
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                    485.694

                                     Bauwesen                                      228.033
  Forderungen mit hohem Risiko       Grundstücks- und Wohnungswesen                171.552
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                     17.116

                                     Finanz- und Versicherungswesen                279.532
  Beteiligungen                      Grundstücks- und Wohnungswesen                 15.591
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                    132.021

                                     Finanz- und Versicherungswesen                402.152
                                     Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung,
  Sonstige Aktivposten
                                     Landesverteidigung                            180.191
                                     Sonstige Wirtschaftszweige                    100.364

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