OFFEN-LEGUNG gemäß Teil 8 der - VO 575/2013 (EU) (Stichtag 31.12.2020) - Raiffeisen
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OFFEN- LEGUNG gemäß Teil 8 der VO 575/2013 (EU) (Stichtag 31.12.2020)
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INHALT 3
1. Allgemeine Informationen 7 2. Sicherungseinrichtungen der Raiffeisenbankengruppe 7 3. Risikomanagementziele und -politik 8 4. Organe der Genossenschaft 16 5. Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen 20 5.1. Anwendungsbereich 20 5.2. Eigenmittel 22 5.3. Eigenmittelanforderungen 25 5.4. Gegenparteiausfallrisiko 26 5.5. Kapitalpuffer 27 5.6. Indikatoren für globale Systemrelevanz 27 5.7. Kreditrisikoanpassungen 27 5.8. Unbelastete Vermögenswerte 38 5.9. Ratingagenturen 38 5.10. Marktrisiko 39 5.11. Operationelles Risiko 39 5.12. Risiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Beteiligungspositionen 39 5.13. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen 40 5.14. Verbriefungspositionen 41 5.15. Vergütungspolitik 41 5.16. Verschuldungsquote 43 5.17. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken 43 5.18. Verwendung von Kreditrisikominderungen 43 5.19. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken 44 5.20. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko 44 4
Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage zu Art. 437 Abs. 1 CRR (Beschreibung der einzelnen Eigenmittelbestandteile) 46 Anlage 2: Anlage zu Art. 435 Abs. 2 CRR (Organe der Genossenschaft) 57 Anlage 3: Anlage zu Art. 443 CRR (belastete und unbelastete Vermögenswerte) 82 Anlage 4: Anlage zu Art. 451 CRR (Darstellung der Verschuldungsquote) 85 Anlage 5: Anlage zu Art. 440 CRR (Antizyklischer Kapitalpuffer) 90 Anlage 6: Anlage zu Art. 435 Abs. 1 CRR (Liquiditätsdeckungsquote) 92 Anlage 7: Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (Kreditqualität gestundeter Risikopositionen) 93 Anlage 8: Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (Kreditqualität von nicht notleidenden und notleidenden Risikopositionen nach Verzugstagen) 95 Anlage 9: Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (nicht notleidende und notleidende Risikopositionen und damit verbundene Rückstellungen) 97 Anlage 10: Anlage zu Art. 442 lit. h) CRR (Sicherheiten, die mittels Inbesitznahme und Verwertung erhalten wurden) 99 5
OFFENLEGUNG gemäß VO 575/2013 (EU) 6
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 2.2. Salzburger Raiffeisen-Garantiefonds Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen Banken- Die Raiffeisenverband Salzburg eingetragene gruppe Salzburg haben gemeinsam mit dem Genossenschaft (RVS) ist das übergeordnete Raiffeisenverband Salzburg den Salzburger Institut der Kreditinstitutsgruppe des Raiffei- Raiffeisen-Garantiefonds eingerichtet, der senverbandes Salzburg und für die Einhal- durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, tung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten ge- verantwortlich. Gemäß Art. 433 VO 575/2013 ratene Mitglieder bei Bedarf Hilfestellung er- EU (CRR) haben Kreditinstitute zumindest halten. einmal jährlich Informationen über ihre Orga- nisationsstruktur, ihr Risikomanagement und Zum Zwecke der Wahrung der Reputation ihre Risikokapitalsituation offen zu legen. Als der gemeinsamen Marke Raiffeisen ist in der Medium der Offenlegung wurde die Website Raiffeisen Bankengruppe Österreich darüber des Raiffeisenverbandes Salzburg auf salz- hinaus ein entsprechendes Früherkennungs- burg.raiffeisen.at festgelegt. bzw. Frühwarnsystem auf Bundesebene im- plementiert (betrieben durch die Sektor Risiko 2. SICHERUNGSEINRICHTUNGEN DER Genossenschaft), das basierend auf einem RAIFFEISENBANKENGRUPPE umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinsti- 2.1. Sicherungseinrichtungen tute laufende Analysen und Beobachtungen der Raiffeisen Bankengruppe durchführt. Zu diesem Zweck ist der Salz- Die Mitglieder der Raiffeisen Bankengruppe burger Raiffeisen-Garantiefonds Mitglied der Salzburg, mit mehr als 65.000 Genossen- Sektor Risiko Genossenschaft. schaftsmitgliedern, sind als Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grund- 2.3. Einlagensicherungseinrichtungen sätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der RBG Österreich der Regionalität verpflichtet. Aufgrund der Vorgaben durch des Einlagensi- cherungs- und Anlegerentschädigungsgeset- Zur Sicherung der anvertrauten Kundengel- zes (ESAEG) ist seit 1.1.2019 die Einlagen- der und der Fortbestandssicherung haben sicherung Austria GmbH (ESA) Trägerin der sich die Kreditinstitute der Raiffeisen Banken- Einlagensicherung für alle österreichischen gruppe Salzburg und der Raiffeisen Banken- Banken (mit Ausnahme des Sparkassensek- gruppe (RBG) Österreich in mehreren Ein- tors). An dieser Gesellschaft ist daher auch richtungen zusammengeschlossen: der Raiffeisenverband Salzburg beteiligt. Von 7
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) der ESA werden alle Aufgaben der gesetzli- Systeme auf dem Gebiet des Risikomanage- chen Einlagensicherungseinrichtung im Sin- ments und -controllings die langfristige Si- ne des ESAEG wahrgenommen. cherheit und Rentabilität des Unternehmens. 2.4. Institutsbezogenes Die Geschäftsleitung erachtet die verwen- Sicherungssystem deten und im Risikohandbuch verankerten Parallel dazu ist der Raiffeisenverband Salz- Risikomanagementsysteme dem Geschäfts- burg auch in einer auf Bundesebene begrün- modell und der Strategie des Raiffeisenver- deten Sicherungseinrichtung vertreten. bandes Salzburg entsprechend als ange- Zwischen sämtlichen Raiffeisenlandesban- messen. ken, einzelnen Sonderinstituten der Banken- gruppe und der Raiffeisen Bank International 3.1.1. Risikostrategie AG als Zentralinstitut besteht eine Vereinba- Die Geschäftsleitung des Raiffeisenverban- rung über die Errichtung eines institutsbezo- des Salzburg ist für alle wesentlichen Elemen- genen Sicherungssystems. Durch die Verein- te des Risikomanagements verantwortlich und barung sollen die angeschlossenen Institute legt auf Grundlage der geschäftspolitischen in einem nachhaltig wirtschaftlich gesunden Ausgangssituation unter Berücksichtigung Zustand gehalten und insbesondere die Sol- der Risikotragfähigkeit, der personellen und venz der teilnehmenden Banken sicherge- der technischorganisatorischen Ausstattung stellt werden. die (Risiko-) Strategie für den Raiffeisenver- band Salzburg und dessen Konzernunterneh- 3. RISIKOMANAGEMENTZIELE men fest. Darin sind die Unternehmensziele UND -POLITIK (ART. 435 CRR) und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen definiert. Die von der Unterneh- 3.1. Art. 435 Abs. 1 lit. a) – f) CRR mensstrategie abgeleitete Risikostrategie Ein aktives Management identifizierter Risiken umfasst hierbei die geplante Entwicklung al- ist Voraussetzung für eine nachhaltig erfolg- ler wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist reiche Unternehmensentwicklung und somit in Teilstrategien gegliedert. Zudem umfasst für den Raiffeisenverband Salzburg von zent- die Verantwortung der Geschäftsleitung auch raler Bedeutung. die Einrichtung angemessener interner Kont- rollverfahren. Im Interesse der Kunden und Eigentümer ge- währleistet der Raiffeisenverband Salzburg Vor Aufnahme neuartiger Geschäfte – dar- durch den Einsatz adäquater Methoden und unter versteht der Raiffeisenverband Salzburg 8
insbesondere neue Produkte, Dienstleistun- nerell eine zurückhaltende Risikopolitik. Dies gen, Märkte, Geschäftstätigkeiten, Vertriebs- ist erkennbar an der konservativen Gestionie- wege und Währungen – bzw. bei wesentlichen rung der Kredit- und Beteiligungspositionen, Veränderungen bestehender Geschäfte sowie dem sehr geringen Handelsbuchvolumen beim Outsourcing bestehender oder neuer (kleines Handelsbuch) sowie dem äußerst Geschäfte, erfolgt im Rahmen des Produkt- geringen Marktpreisrisiko. Derivative Finanz- einführungsprozesses eine umfassende Ana- instrumente werden grundsätzlich nur zu Ab- lyse sämtlicher geschäftsspezifischer Risiken. sicherungszwecken verwendet. Dokumentiert wird diese Absicherungsstrategie bei Zins- Die Risikostrategie ist das zentrale Funda- swaps über die Bewertungsrichtlinien des ment für die Ausgestaltung der Risikokultur im Hedge Accountings. Raiffeisenverband Salzburg. Sie wird im Risi- kohandbuch veröffentlicht, regelmäßig über- 3.1.2. Organisation des arbeitet und steht in abgestimmter Form für Risikomanagements alle identifizierten Risikoarten zur Verfügung. Der Raiffeisenverband Salzburg vermeidet Beschlüsse über erforderliche Anpassungen Interessenskonflikte durch eine konsequente und Änderungen der Risikostrategie obliegen aufbau- und ablauforganisatorische Trennung ausschließlich der Geschäftsleitung. zwischen Markt- und Marktfolgebereichen bis in die Ebene der Geschäftsleitung. Ergänzt wird die Risikostrategie bezüglich detaillierter Erläuterungen zu methodischen Die Funktion des zentralen und unabhängigen Regelungen durch das Risikohandbuch. Das Risikomanagements gemäß § 39 Abs. 5 BWG Risikohandbuch beschreibt insbesondere die wird durch den Abteilungsleiter Risikoma- Risikomessmethoden für die im Raiffeisen- nagement wahrgenommen. Dieser berichtet verband Salzburg quantifizierten Risikoarten. an den Geschäftsleiter Unternehmenssteue- rung sowie die gesamte Geschäftsleitung. Darüber hinaus werden die Organigramme Die Berichterstattung an den Prüfungs- bzw. und risikorelevanten Geschäftsprozesse so- Risikoausschuss des Aufsichtsrates erfolgt wie die zugehörigen operativen- und Wirk- gemeinsam durch den Abteilungsleiter Ri- samkeitskontrollen erhoben und zentral im sikomanagement und den Geschäftsleiter Raiffeisenverband-Salzburg-Prozessportal Unternehmenssteuerung. abgebildet. Die von den Marktbereichen unabhängige Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt ge- Organisationseinheit Risikosteuerung (Ab- 9
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) teilung Risikomanagement) stellt die Trans- Um unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig parenz sämtlicher identifizierter Risikoarten erkennen und entsprechende Entscheidun- des Raiffeisenverbandes Salzburg sicher und gen treffen zu können, fließen die Ergebnisse überwacht die Risiken auf Portfolioebene und der laufenden Risikoüberwachung in das Ri- auf Gesamtbankebene. Zudem nimmt die Or- sikoberichtswesen ein. Ein zentrales Element ganisationseinheit Risikosteuerung eine Be- des Berichtswesens ist neben täglichen Ri- ratungsfunktion für sämtliche risikorelevanten sikoreports der monatliche Risikobericht der Fragestellungen wahr und zeichnet sich für Raiffeisenverband Salzburg KI-Gruppe, der den Prozess der Risikoplanung und Kapital- die Risikotragfähigkeit analysiert sowie die allokation der Raiffeisenverband Salzburg Limitauslastungen sämtlicher quantifizierter KI-Gruppe verantwortlich. Dabei erfolgt im Risikoarten darstellt. Rahmen der jährlich durchgeführten, revolvie- renden 3-Jahresplanung die Festlegung und Der Risikobericht der Raiffeisenverband Salz- Limitierung der geplanten Risikostruktur. burg KI-Gruppe wird monatlich durch die Abteilung Risikomanagement an die Ge- Die interne Revision überwacht als unab- schäftsleitung berichtet. Der Abteilungsleiter hängiger unternehmensinterner Bereich die Risikomanagement und der Geschäftsleiter Betriebs- und Geschäftsabläufe sowie das Unternehmessteuerung berichten halbjähr- Risikomanagement. Die Revision, die unmit- lich über die aktuelle Risikosituation im Prü- telbar an die Geschäftsleitung berichtet, ge- fungs- bzw. Risikoausschuss des Aufsichts- währleistet damit die unabhängige Prüfung rates. von Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems. Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates be- rät die Geschäftsleitung hinsichtlich der aktu- Der Risikomanagementprozess des Raiffei- ellen und zukünftigen Risikobereitschaft und senverbandes Salzburg baut auf einem um- Risikostrategie. Er überwacht die Umsetzung fassenden Instrumentarium zur Identifikation, dieser Risikostrategie im Zusammenhang mit Analyse und Bewertung, Steuerung, Überwa- der Steuerung, Überwachung und Begren- chung sowie zum Reporting von Risiken auf. zung von Risiken gemäß § 39 Abs. 2 b Z 1 bis Die angewandten Methoden und Instrumente 14 BWG, der Eigenmittelausstattung und der umfassen damit sämtliche Aktivitäten zum sys- Liquidität. tematischen Umgang mit Risiken und werden fortlaufend nach betriebswirtschaftlichen und 3.1.3. Risikotragfähigkeit aufsichtsrechtlichen Kriterien weiterentwickelt. Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wer- 10
den den quantifizierten Risiken sowohl ein gänzen die Risikotragfähigkeitsanalyse. Es Ökonomisches (Substanz des Unternehmens erfolgte eine Aktualisierung der sektorweit / Gone Concern) als auch ein Going Concern einheitlichen Stressszenarien vor dem Hin- (Sicherstellung der Unternehmensfortfüh- tergrund von COVID-19 – das Ergebnis be- rung) Risikodeckungspotential gegenüber- stätigt die Ergebnisse der Vorjahre, wonach gestellt. Übergeordnetes Ziel beider Sichten der RVS die angenommenen Auswirkungen ist dabei die permanente Sicherstellung eines gut verkraften kann. Unter dem Aspekt der Risikodeckungspotentiales oberhalb der ein- COVID-19-Pandemie konnten keine wesent- gegangenen Risiken. lichen Auswirkungen auf die Bilanzen 2019 festgestellt werden, sodass eine Einpreisung Der Raiffeisenverband Salzburg identifiziert zukünftiger Entwicklungen durch Berücksich- relevante Risiken im Rahmen der regelmäßig tigung in der Bonitätsbeurteilung Rechnung durchgeführten Risikoselbsteinschätzung. getragen wurde, wobei aus derzeitiger Sicht Abgestimmt auf die Risikostrategie werden die weitere Entwicklung noch nicht vollstän- sämtliche quantifizierte Risikoarten limitiert. dig absehbar ist. Die Auswirkungen hängen Diese Limitierung erfolgt unter Berücksichti- von dem Fortschreiten der Pandemie sowie gung der Ökonomischen Perspektive (Value- den Unterstützungsmaßnahmen der Salzbur- at-Risk Konfidenzniveau von 99,9 % – 1 Jahr ger Landesregierung, der Österreichischen Haltedauer) als Kernsteuerungsgröße. Die Bundesregierung, der EU-Kommission sowie Going Concern Perspektive (Value-at-Risk der Europäischen Zentralbank ab. Die durch- Konfidenzniveau von 95 % – 1 Jahr Haltedau- schnittliche Risikoauslastung betrug im Be- er) sowie die Überwachung verschiedener richtsjahr 79,9 % des allozierten Risikolimites Kennzahlen werden als Nebenbedingungen bzw. 69,2 % des gesamten Risikodeckungs- in die Risikotragfähigkeitsanalyse integriert. potenziales und lag somit deutlich unter den eingeräumten Limits bzw. der vorhandenen Durch laufende Überwachung im Rahmen Risikodeckungsmasse. des Risikoreportings wird sichergestellt, dass sich die tatsächlich eingegangenen Risiken Die nachfolgende Darstellung zeigt das Kre- innerhalb der vorgegebenen Limits bewegen. ditrisiko und das Beteiligungsrisiko als be- Somit wird gewährleistet, dass der Raiffeisen- deutendste der quantifizierten Risikoarten verband Salzburg jederzeit in der Lage ist, (Ökonomische Perspektive) des Raiffeisen- die eingegangenen Risiken auch tragen zu verbandes Salzburg. können. Regelmäßig durchgeführte Stress- tests (integriert, reverse und barwertig) er- 11
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Anteil der quantifizierten Risikoarten am Risikoarten stellen das Kreditrisiko, das Be- ökonomischen Gesamtbankrisiko der teiligungsrisiko und – aufgrund der Zentral- RVS KI-Gruppe per 31.12.2020 institutsfunktion für die Salzburger Raiffeisen- banken – das Liquiditätsrisiko dar. 4,8% 4,8% 8,8% 0,4% Die im Raiffeisenverband Salzburg eingerich- 5,6% teten Methoden und Instrumente gewähr- 5,6% 47,1% leisten die frühzeitige Identifikation sowie die 1,6% 1,6% umfassende Analyse und Bewertung, Aggre- 0,2% gation und Darstellung, Planung und Limitie- rung, Steuerung, Überwachung und Repor- 24,0% 0,3% ting sämtlicher wesentlicher Risikoarten. 3.1.4.1. Kreditrisiko 47,1% Kreditrisiko Das Kreditrisiko als bedeutendste Risikoart 0,3% FW & TT Kreditrisiko 24,0% Beteilgungsrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko 0,2% CVA-Risiko auch das Kontrahenten- und Emittentenrisi- 1,6% Marktrisiko ko sowie das Leasingrisiko. Die Unterteilung 1,6% Credit Speed Risiko erfolgt dabei nach den betroffenen Produkt- 5,6% Immobilienrisiko 0,0% Liquiditätsrisiko gruppen, wobei Krediten das klassische Kre- 5,6% Operationelles Risiko ditrisiko, Derivaten das Kontrahentenrisiko, 8,8% Makroökonomisches Risiko Wertpapieren das Emittentenrisiko und Lea- 0,4% Länderrisiko singgeschäften das Leasingrisiko zugeordnet 4,8% Sonstige Risiken wird. Das Fremdwährungs- und Tilgungsträger- kreditrisiko wird im Raiffeisenverband Salz- 3.1.4. Wesentliche Risikoarten burg als eigene Risikoart definiert und in die Unter Risiko versteht der Raiffeisenverband Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogen. Salzburg ungünstige zukünftige Entwicklun- Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt da- gen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, bei eine restriktive Neukreditvergabe und ist Ertrags- oder Liquiditätslage des Unter- bestrebt, seinen ohnehin geringen Anteil von nehmens auswirken können. Die für den deutlich unter 5,0 % des Kundenkreditvolu- Raiffeisenverband Salzburg wesentlichsten mens weiter zu reduzieren. 12
Ergänzend werden das Länderrisiko, das Ma- nagement (Abteilung Risikomanagement) kroökonomische Risiko und das CVA-Risiko ist für die Gestaltung und Umsetzung einer (Credit Value Adjustment) als eigene Risiko- einheitlichen Kreditpolitik und für die Quali- arten definiert und in die Risikotragfähigkeits- tätssicherung der Risikobeurteilung im Kre- rechnung einbezogen. ditgeschäft verantwortlich. Das Länderrisiko drückt sich aus in der Ge- So wird die Risikosituation des Kreditnehmers fahr, dass Forderungen aus grenzüber- laufend durch die Beurteilung der wirtschaft- schreitenden Geschäften wegen hoheitlicher lichen Situation mittels bankinterner Rating- Maßnahmen ausfallen können (Transfer- und systeme sowie durch regelmäßige Bewertung Konvertierungsrisiko) sowie in der Gefahr, der risikomindernden Sicherheiten betrachtet. dass die wirtschaftliche oder politische Situ- ation des Landes negative Auswirkungen auf Die Kreditrisikomanagementprozesse wer- die Bonität des Schuldners zur Folge haben. den zeitnah an sich ändernde Bedingungen Es beinhaltet die Zahlungsunfähigkeit oder angepasst, wobei Wirksamkeit und Ange- fehlende Zahlungsbereitschaft des Landes, messenheit der Prozesse regelmäßig unter dem der Geschäftspartner zugeordnet ist. Berücksichtigung des Risikogehalts und der Dieses Risiko ist unabhängig vom eigentli- Strategie von den fachlich zuständigen Mitar- chen Kreditnehmer. beitern überprüft wird. Es wird sichergestellt, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grund- Das Makroökonomische Risiko resultiert lage entsprechender, schriftlich fixierter und aus einer – durch gesamtwirtschaftliche Ver- den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter schlechterungen hervorgerufenen – Reduzie- Weise bekannt gemachter Richtlinien, betrie- rung der Ertragslage der Gegenpartei und ei- ben werden. ner damit einhergehenden Verschlechterung der Risikoparameter. 3.1.4.2. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko wird im Raiffeisenver- Das CVA-Risiko stellt auf die Bewertung band Salzburg als eigene Risikoart definiert von Derivaten ab und beschreibt das Risiko und stellt auf das Risiko möglicher Verluste potenzieller Marktwertverluste durch erhöh- aus der Bereitstellung von Eigenkapital bzw. te Kreditrisikoprämien für die Gegenpartei – hybrider Eigenmittelbestandteile im Bank- ohne dass diese ausfällt. buch an direkte Tochtergesellschaften des Raiffeisenverbandes Salzburg sowie an direk- Die Organisationseinheit Kreditrisikoma- te Tochtergesellschaften von Mitgliedern der 13
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Raiffeisenverband Salzburg-KI-Gruppe ab. 3.1.4.4. Credit Spread Risiko Das Credit Spread Risiko wird als eigene Mitglieder der Raiffeisenverband Salzburg- Risikoart definiert und in die Risikotragfähig- KI-Gruppe werden direkt über die Transpa- keitsrechnung einbezogen. Es bezeichnet renzmethode in die Gesamtbanksteuerung potenzielle Verluste aufgrund sich ändernder aufgenommen und nicht über das Beteili- Marktpreise, hervorgerufen durch Änderun- gungsrisiko abgebildet. gen von Credit Spreads bzw. der Spreadkur- ve im Vergleich zum risikofreien Zinssatz. 3.1.4.3. Marktrisiko Als Marktrisiko bzw. Marktpreisrisiko bezeich- 3.1.4.5. Liquiditätsrisiko net man das Risiko finanzieller Verluste auf- Unter dem Liquiditätsrisiko versteht der Raiff- grund der Änderung von Marktpreisen. Ab- eisenverband Salzburg einerseits die Gefahr hängig von dem verursachenden Parameter der Zahlungsunfähigkeit des Instituts (Ope- unterscheidet man z.B. Zinsrisiken, Wechsel- ratives Liquiditätsrisiko) und andererseits die kursrisiken, Aktienkursrisiken, etc. Gefahr erhöhter eigener Refinanzierungskos- ten aufgrund von Liquiditätsgaps (Strukturel- Die Aktiv/Passiv-Runde, in der alle Geschäfts- les Liquiditätsrisiko) bei fehlender Möglichkeit leiter vertreten sind, trägt die oberste Verant- zur Weiterverrechnung auf der Aktivseite. wortung für das Marktrisiko und legt die Stra- tegie fest. Im Rahmen der Aktiv/Passiv-Runde Als regionale Universalbank schöpft der Raiff- wird regelmäßig über die aktuelle Risikositu- eisenverband Salzburg seine Liquidität zum ation berichtet und werden entsprechende Großteil aus Kundeneinlagen und ist nur be- Steuerungsmaßnahmen getroffen. dingt von Geld- und Kapitalmärkten abhän- gig. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Der Raiffeisenverband Salzburg verfolgt jederzeitigen Zahlungs- und Refinanzierungs- grundsätzlich eine risikoarme Strategie be- fähigkeit. züglich Marktrisiken und führt lediglich ein kleines Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR. Der Schwerpunkt des Liquiditätsrisikoma- nagements des Raiffeisenverbandes Salz- Die Messung der Marktrisiken erfolgt mit- burg liegt auf dem operativen Liquiditäts- tels aufsichtsrechtlichem Standardverfahren risiko, das durch zahlreiche Maßnahmen (quartalsweise) als auch mittels internem Ver- adäquat begrenzt und konservativ im Sinne fahren (monatliche VaR Messung auf Basis einer Übererfüllung gesetzlicher Anforderun- historischer Simulation). gen gesteuert wird. 14
Eine wesentliche Steuerungsgröße für das derung der Liquiditätskosten beim Schließen operative Liquiditätsrisiko ist der Liquidi- von Liquiditätslücken aufgrund einer bonitäts- tätspuffer, der eine ausreichend lange Über- bedingten Refinanzierungsverteuerung (Re- lebenszeit (Survival Period) im normalen finanzierungsrisiko). Eine bonitätsbedingte Geschäftsbetrieb als auch in möglichen Refinanzierungsverteuerung kann unabhän- Stressphasen gewährleistet. Der Puffer be- gig vom Zinsniveau eintreten, wenn sich die stand überwiegend aus Level 1 High Quality Bonität des Raiffeisenverbandes Salzburg Liquid Assets Wertpapieren und wies somit verschlechtert. Strukturelles Liquiditätsrisiko kontinuierlich eine sehr hohe Qualität auf. entsteht, wenn der Raiffeisenverband Salz- burg seine Forderungen auf der Aktivseite Der Raiffeisenverband Salzburg ergreift re- nicht liquiditätsfristenkongruent refinanziert. gelmäßig Maßnahmen zur Steuerung von Höhe und Qualität des Liquiditätspuffers Der RVS strebt ein geringes strukturelles sowie der In- und Outflows zur Erfüllung der Liquiditätsrisiko an. Ziel ist, die Liquiditäts- Survival Period als auch der gesetzlich ge- fristentransformation und das damit einher- forderten Liquidity Coverage Ratio (LCR). gehende Risiko zu minimieren. Dies erfolgt Beides wurde regelmäßig im laufenden Ge- über die Steuerung der überjährigen Liqui- schäftsjahr erfüllt. Darüber hinaus werden ditätsgaps. Die Erzielung von Erträgen aus weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen der Liquiditätsfristentransformation wird vom wie Net Stable Funding Ratio (NSFR) und RVS nicht aktiv angestrebt. Asset Encumbrance sichergestellt. 3.1.4.6.Liquiditätsdeckungsquote Zusätzlich zu den primären Refinanzierungs- zur Ergänzung der Offenlegung des quellen nimmt der Raiffeisenverband Salz- Liquiditätsrisikomanagements burg am Tenderverfahren der EZB teil und Angaben zur Liquiditätsdeckungsquote sind nutzt die Möglichkeit, Credit-Claims bei der in Anlage 6 ersichtlich. OeNB bzw. Deutschen Bundesbank einzurei- chen. Weiters hat der Raiffeisenverband Salz- 3.1.4.7. Operationelles Risiko burg Zugang zu den Handelsplattformen der Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Eurex Frankfurt bzw. der Schweizer Repoof- direkten und indirekten Schäden, die infolge Six für die EUR-/FW-Refinanzierung. der Unangemessenheit oder des Versagens der internen Infrastruktur, interner Verfahren, Unter strukturellem Liquiditätsrisiko versteht Systeme oder Prozesse, von Mitarbeitern der Raiffeisenverband Salzburg die Verän- oder infolge externer Einflüsse eintreten. Da- 15
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) runter sind auch das Rechtsrisiko, sämtliche Darunter subsumiert der Raiffeisenverband Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Ter- Salzburg die nachfolgenden Risikoarten: das rorismusfinanzierung, das Outsourcingrisiko Risiko aus dem Geschäftsmodell, das Risiko sowie die Risiken aus der Informations- und einer übermäßigen Verschuldung, das syste- Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko). mische Risiko sowie das Verbriefungsrisiko. Der RVS verfügt in diesem Zusammenhang Die Möglichkeiten zur Quantifizierung dieser über diverse Instrumente und Methoden zur Risikoarten befinden sich in einem kontinuier- Identifikation und Beurteilung sowie Vermei- lichen Weiterentwicklungsprozess. dung operationeller Risiken, wie z.B. zentra- le, einheitliche IT-Systeme, zentral gewartete, 4. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT: standardisierte Musterverträge, einheitliche (ART. 435 ABS. 2 CRR) Richtlinien für den Geschäftsverkehr, Hand- bücher für das Notfall- und Krisenmanage- 4.1. Art. 435 Abs. 2 lit. a) CRR ment, der IT-Sicherheit sowie zum BCM (Busi- 4.1.1. Generalversammlung ness Continuity Management), Einbindung An der Generalversammlung sind alle Mit- des Risikomanagements in das Security Ko- glieder des Raiffeisenverbandes Salzburg mitee und das ISMS (Informationssicherheits- teilnahmeberechtigt, ihr Stimmgewicht ergibt Managementsystem). sich nach den gezeichneten Geschäftsantei- len. Die Aufgaben der Generalversammlung In Bezug auf BCM-Maßnahmen im Kontext sind unter anderem die Beschlussfassung der Corona-Krise werden diese übergreifend über die Genehmigung des Jahresabschlus- vom Krisenstab koordiniert, der seit Anfang ses, die Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat März 2020 regelmäßig tagt und u. a. das Ziel oder die Änderung der Satzung. verfolgt, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Kontext der Coro- 4.1.2. Vorstand na-Krise zu definieren und umzusetzen. Der Vorstand besteht aus dem Obmann, dem Obmann-Stellvertreter und weiteren 6 Mitglie- 3.1.4.8. Sonstige Risikoarten dern. Der Vorstand hat die Leitung des Raiff- Aktuell nicht quantifizierte Risikoarten werden eisenverbandes Salzburg im Interesse der über die sonstigen Risiken mittels pauscha- Mitglieder wahrzunehmen und ist Bindeglied len Aufschlages auf die quantifizierten Risiko- zwischen dem Raiffeisenverband Salzburg arten entsprechend berücksichtigt und unter- und seinen Mitgliedsgenossenschaften. Er liegen zudem einem qualitativen Controlling. hat als solches für ausreichende Information 16
über die genossenschaftliche Tätigkeit und für lichen und satzungsmäßigen Bestimmungen die Kommunikation der Mitglieder zu sorgen. zu überwachen. Vorstandsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder (Detailangaben in Anlage 2): (Detailangaben in Anlage 2): • Ök.-Rat Sebastian Schönbuchner • Ing. Peter Burgschwaiger (Vorsitzender) (Obmann) • Thomas Winter • Erich Zauner (Obmann Stellvertreter) (Vorsitzender-Stellvertreter) • Felix Berger • Friedrich Geisler • Blasius Reschreiter • Margareta Weiglmeier-Frauenschuh • Wolfgang Pfeifenberger • Andrea Pichler • Ing. Franz Rathgeb • Johann Riedl • Herbert Steger • Mag. Albert Loidl • Ing. Herbert Sturm • Mag. Dagmar Herzog • Hubert Dorfer (Betriebsrat) Arbeits-/Nominierungsausschuss • Johannes Huber (Betriebsrat) des Vorstandes • Sabine Perlak (Betriebsrat) • Michaela Jäger (Betriebsrat) Der Arbeitsausschuss besteht aus 3 Mitglie- dern und nimmt neben anderen Aufgaben Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates auch die Funktion des Nominierungsaus- schusses gemäß § 29 BWG sowie die Über- Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates wachung der Einhaltung der Mandatsbegren- gemäß § 63a Abs. 4 BWG besteht aus 3 Mit- zungen gem. § 5 Abs. 1 Zi. 9a bzw. § 28a Abs. gliedern (davon 1 Arbeitnehmervertreter) und 5 Zi. 5 BWG wahr. hat unter anderem die Rechnungslegung, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems 4.1.3. Aufsichtsrat und die Abschlussprüfung zu überwachen. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichts- Darüber hinaus prüft er die Feststellung des ratsvorsitzenden, dem Aufsichtsratsvorsit- Jahresabschlusses, den Vorschlag für die zenden–Stellvertreter und 10 weiteren Mit- Gewinnverteilung sowie den Lagebericht. gliedern (davon 4 Arbeitnehmervertreter). Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsbetrieb der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates Genossenschaft unter Beachtung der gesetz- (Art. 450 Abs. 1 lit. a CRR) 17
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates • Direktor Manfred Quehenberger, MBA gem. § 39c BWG besteht aus 3 Mitgliedern • Direktorin MMMag. Dr. (davon 1 Arbeitnehmervertreter). Zu seinen Anna Doblhofer-Bachleitner Aufgaben zählen die Überwachung der Ver- gütungspolitik, der Vergütungspraktiken und Aufgrund des Eintritts von Herrn Generaldi- der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen. rektor Dr. Günther Reibersdorfer und Herrn Die aktuelle Vergütungspolitik des Raiffeisen- Direktor Erich Ortner in den Ruhestand per verbandes Salzburg wurde im September 30.4.2020 haben der Vorstand und der Auf- 2019 vom Aufsichtsrat beschlossen und steht sichtsrat des RVS einstimmig beschlossen, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den per 1.5.2020 Herrn Generaldirektor Dr. Heinz Zielen, Werten sowie langfristigen Interessen Konrad zum Verbandsgeschäftsführer und des Unternehmens und beinhaltet Vorkehrun- Generaldirektor zu bestellen sowie Frau Di- gen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. rektor MMMag. Dr. Anna Doblhofer-Bachleit- ner und Herrn Direktor Manfred Quehenber- 4.1.4. Geschäftsleitung ger, MBA zu Geschäftsleitern zu ernennen. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Ver- bandsgeschäftsführer und 4 weiteren Mitglie- 4.2. Sicherstellung der Eignung der dern. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen Mitglieder des Leitungsorgans und der für die laufende und sorgfältige Abwicklung Inhaber von Schlüsselfunktionen der ihnen übertragenen (Bank-)Geschäfte (Art. 435 Abs. 2 CRR) des Raiffeisenverbandes Salzburg sowie der sonstigen, mit dem Bankgeschäft verbun- Art. 435 Abs. 2 lit. b) CRR denen Geschäfte und für die Einhaltung der Um die gesetzlich vorgesehenen Anforde- Organisationsrichtlinien verantwortlich. Die rungen an die Mitglieder von Vorstand, Auf- Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom sichtsrat und Geschäftsleitung laufend si- Vorstand bestellt. cherzustellen, wurde vom Raiffeisenverband Salzburg eine unternehmensinterne Richtlinie Mitglieder der Geschäftsleitung zur Festlegung der Strategie für die Auswahl (Detailangaben in Anlage 2): und den Prozess zur Eignungsbeurteilung für frei werdende Positionen im Leitungsorgan • Generaldirektor Mag. Dr. Heinz Konrad sowie Schlüsselfunktionsinhaber („Fit & Pro- • Direktor Mag. Andreas Derndorfer, per-Richtlinie“) beschlossen und umgesetzt. MBA MSc Gemäß dieser Richtlinie werden folgende • Direktor Mag. Thomas Nussbaumer Kriterien für die Beurteilung der Eignung von 18
Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern Erstellung von Vorschlägen an die General- von Schlüsselpositionen herangezogen: versammlung für frei werdende Stellen im Vorstand und Aufsichtsrat zu unterstützen, 1. Fachliche Kompetenz und Berufserfahrung Bewerber für die Besetzung frei werdender 2. Persönliche Zuverlässigkeit Stellen in der Geschäftsleitung zu ermitteln (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse) oder den Kurs der Geschäftsleitung bei der 3. Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit Auswahl des höheren Managements zu über- 4. Regelmäßige Schulung und prüfen. Daneben wird durch den Arbeits- Weiterbildung ausschuss die Einhaltung der Mandats- 5. Unvoreingenommenheit beschränkungen von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern gem. BWG geprüft. Wesentliche Bedeutung bei der Umsetzung dieser Richtlinie kommt dem Arbeitsaus- 4.3. Ziele und einschlägige Zielquote für schuss des Vorstandes zu. Dieser hat die das unterrepräsentierte Geschlecht Feststellung der Eignung von Mitgliedern (Art. 435 CRR) des Leitungsorgans bei der Bestellung, die laufenden Reevaluierung und sonstige sich Art. 435 Abs. 2 lit. c) CRR aus der unternehmensinternen Fit & Proper- Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist für den Auf- Richtlinie ergebende Aufgaben in Bezug auf sichtsrat eine Quote von 30 % zu erfüllen. Für Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung die Geschäftsleitung, den Vorstand und den wahrzunehmen. Aufsichtsrat gilt nach wie vor das Ziel von zu- mindest 20 % (bei gemeinsamer Betrachtung) Darüber hinaus hat der Raiffeisenverband bis 2025. Zur Erreichung dieses Zieles versucht Salzburg die Umsetzung der Bildungsrichtlinie der Raiffeisenverband Salzburg, das Bewusst- des Österreichischen Raiffeisenverbandes be- sein für die Bedeutung und die positive Aus- schlossen, die entsprechende Bildungsstan- wirkung einer Geschlechterdiversität bei den dards und eine dafür notwendige strukturierte eigenen Mitarbeitern, den Salzburger Raiffei- laufende Aus- und Weiterbildung der Mitglie- senbanken und sonstigen Mitgliedern durch der von Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht. entsprechende Kommunikation zu stärken. Außerdem wurden dem Arbeitsausschuss Der Zielerreichungsgrad des Raiffeisenver- die Funktionen des Nominierungsausschus- bandes Salzburg beträgt per 31.12.2020 ses gem. § 29 BWG übertragen. Zu diesen bei einer gesamthaften Betrachtung der Zu- Aufgaben zählt etwa, den Vorstand bei der sammensetzung der Geschäftsleitung, des 19
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Vorstandes und des Aufsichtsrates 24 %. In rates. Zudem berichtet der Abteilungsleiter Bezug auf die Zusammensetzung des Auf- Risikomanagement halbjährlich an den Auf- sichtsrates beträgt der Zielerreichungsgrad sichtsratsvorsitzenden über die aktuelle Risi- zu diesem Stichtag 41,6 %. kosituation. 4.4. Risikoausschuss des Aufsichtsrates 4.6. Angaben betreffend Niederlassun- (Art. 435 Abs. 2 CRR) gen und Gesamtkapitalrentabilität gem. § 65a iVm § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 BWG Art. 435 Abs. 2 lit. d) CRR Zum Stichtag 31.12.2020 existieren keine Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates ge- ausländischen Niederlassungen. Die ange- mäß § 39d BWG besteht aus 3 Mitgliedern gebenen Kennzahlen beziehen sich daher (davon 1 Arbeitnehmervertreter). Zu seinen ausschließlich auf Österreich. Aufgaben zählen etwa die Beratung der Ge- schäftsleitung hinsichtlich der Risikobereit- Die Gesamtkapitalrentabilität als Quotient schaft und Risikostrategie des Raiffeisenver- des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt bandes Salzburg sowie die Überwachung durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag der Umsetzung dieser Risikostrategie. Der beträgt 0,25 %. Risikoausschuss hält zumindest 2 Sitzungen im Jahr ab, die konstituierende Sitzung fand 5. EIGENMITTEL UND im September 2014 statt. EIGENMITTELANFORDERUNGEN 5.1. Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) 4.5. Beschreibung des Informations- flusses an das Leitungsorgan bei Fragen 5.1.1. Art. 436 lit. a) CRR des Risikos (Art. 435 Abs. 2 CRR) Die Raiffeisenverband Salzburg eGen, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg ist das Art. 435 Abs. 2 lit. e) CRR übergeordnete Institut für die Kreditinstituts- Der Risikobericht der Raiffeisenverband Salz- gruppe. burg KI-Gruppe wird monatlich durch die Abteilung Risikomanagement an die Ge- 5.1.2. Art. 436 lit. b) CRR schäftsleitung berichtet. Der Abteilungsleiter Die Konsolidierungskreise für Rechnungs- Risikomanagement und der Geschäftsleiter legungs- und Aufsichtszwecke stimmen Unternehmenssteuerung berichten halbjähr- vollständig überein. Im Berichtsjahr per lich über die aktuelle Risikosituation im Prü- 31.12.2020 wurden folgende Unternehmen fungs- bzw. Risikoausschuss des Aufsichts- vollkonsolidiert: 20
Anteil am Finanzinstitute Kapital Agroconsult Austria Gesellschaft m.b.H. 100,00 % Unternehmensbeteiligung GmbH 100,00 % Industriebeteiligungs-GmbH 100,00 % West Consult Objekterrichtungs und Verwaltungs-II GesmbH 100,00 % West Consult Leasing GmbH 100,00 % WECO Schulen Errichtungs- und Vermietungs-GesmbH 100,00 % (vorm. SABAG Schulen Errichtungs- und Vermietungs-GesmbH) Kienberg – Panoramastraße Errichtungs GesmbH 100,00 % WECO REHA Leasing GmbH 100,00 % Tinca-Beteiligungs-GmbH 100,00 % vis-vitalis Lizenz- und Handels GmbH 100,00 % PMN Beteiligungs u. Finanzberatungs Gesellschaft m.b.H. 100,00 % Anteil am Nebendienstleister Kapital BVG Liegenschaftsverwaltung GmbH 100,00 % Folgende vollkonsolidierte Unternehmen wurden 2020 endkonsolidiert: SABAG Projekterrichtungs- und Vermietungs GesmbH per 31.05.2020 21
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) 5.1.3. Art. 436 lit. c) CRR 5.1.4. Art. 436 lit. d) CRR Es bestehen keine tatsächlichen oder recht- Folgende Tochterunternehmen wurden auf- lichen Hindernisse für die unverzügliche grund der Befreiungsmöglichkeit nach Art. 19 Übertragung von Eigenmitteln oder die Rück- Abs. 1 lit. a) CRR nicht konsolidiert. Es ergäbe zahlung von Verbindlichkeiten zwischen Raiff- sich zum Stichtag 31.12.2020 bei keinem die- eisenverband Salzburg und Tochterunter- ser Tochterunternehmen eine Belastung der nehmen. Auch sind solche Hindernisse nicht Eigenmittel. absehbar. Anteil am Finanzinstitute Kapital Raiffeisenverband Salzburg Anteils- und Beteiligungsverwaltung GmbH 100,00 % 5.1.5. Art. 436 lit. e) CRR Besonderheit Geschäftsanteile: Die gezeich- Die Möglichkeiten aus Art. 7 und Art. 9 CRR neten Geschäftsanteile der Genossenschaft wurden nicht in Anspruch genommen. können durch Beschluss der Generalver- sammlung verzinst werden, haben keine feste 5.2. Eigenmittel (Art. 437 CRR) Laufzeit, sind nachrangig und kündbar. Die tatsächliche Auszahlung ist auf einen Sockel- 5.2.1. Art. 437 Abs. 1 lit. a) – e) CRR betrag begrenzt. Die Haftsumme in der Raiff- Die Konsolidierungskreise für Rechnungsle- eisenverband Salzburg eGen beläuft sich für gungs- und Aufsichtszwecke stimmen voll- alle Geschäftsanteile, die vor dem 31.12.2011 ständig überein. Eine Beschreibung der ein- gezeichnet wurden (Altgeschäftsanteile) auf zelnen Eigenmittelbestandteile findet man das Fünffache des Nominalwertes. Für alle in Anlage 1 zu dieser Offenlegung. In der anderen Geschäftsanteile (Neugeschäfts- Anlage 1 ist auch die Überleitung zwischen anteile) ist die Nachschusspflicht gem. § 27 Bilanz und anrechenbaren Eigenmitteln dar- BWG ausgeschlossen, sodass die Haftung in- gestellt. soweit auf den Geschäftsanteil beschränkt ist. 22
Die vorhandenen Eigenmittel sind in folgen- Zum Ergänzungskapital zählen Nachrangan- der Tabelle vor und nach Übergangsbestim- leihen und aus der Unterbewertung nach § 57 mungen detailliert dargestellt. BWG stammende stille Reserven. Ebenfalls unter Ergänzungskapital werden Haftsum- Zum harten Kernkapital zählen neben den menzuschläge und Stille Reserven in Immobi- Geschäftsanteilen die Gewinnrücklagen und lien ausgewiesen. Letztere Positionen waren der Fonds für allgemeine Bankrisiken. Vom nach Basel II anrechenbare Eigenmittel und harten Kernkapital wurden die immateriellen unterliegen im neuen Regime dem Grandfat- Vermögenswerte abgezogen. hering. Sie wurden mit einer Quote von 20 % angerechnet. Zum zusätzlichen Kernkapital zählen drei Salzburger Additional Tier 1 (AT1) Anleihen. 23
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Beträge, die der Behandlung Betrag am vor der Verordnung (EU) Nr. Eigenmittel KI-Gruppe per 31.12.2020 in TEUR Tag der 575/2013 unterliegen oder vorge- Offenlegung schriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 67.579 67.579 Einbehaltene Gewinne 459.549 459.549 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonst. Rücklagen, zur Berücksich- tigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren 76.302 76.302 Rechnungslegungsstandards) Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzügl. aller vorher- 0 0 sehbaren Abgaben oder Dividenden Fonds für Bankrisken 16.756 16.756 Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen 620.186 620.186 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) -180 -180 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen d. Finanzbranche, an denen 0 0 das Institut eine wesentliche Beteiligung hält Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -180 -180 Hartes Kernkapital (CET1) 620.006 620.006 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen 12.000 12.000 verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf T1 ausläuft Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unterneh- men der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut 0 0 eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen Zusätzliches Kernkapital (T1) 12.000 12.000 Kernkapital 632.006 632.006 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 37.950 37.950 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen 26.194 0 verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf T2 ausläuft Kreditrisikoanpassungen 15.000 15.000 Ergänzungskapital vor regulatorischen Abzugsposten 79.144 52.950 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten 0 0 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän- zungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz- 0 0 branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüg- lich anrechenbarer Verkaufspositonen). Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0 0 Ergänzungskapital (T2) 79.144 52.950 Eigenkapital insgesamt 711.150 684.956 24
Risikogewichtete Aktiva insgesamt 4.634.021 4.634.021 Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote 13,38 % 13,38 % Kernkapitalquote 13,64 % 13,64 % Gesamtkapitalquote 15,35 % 14,78 % Beträge unter den Schwellenwerten Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Be- 5.571 5.571 teiligung hält. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern- kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine 7.826 7.826 wesentliche Beteiligung hält. Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug 15.000 15.000 auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt. Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergän- 57.925 57.925 zungskapital im Rahmen des Standardansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen 0 0 gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag 0 0 Derzeitige Obergrenze für AT2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen 26.194 26.194 gelten Wegen Obergrenze aus AT2 ausgeschlossener Betrag 104.777 104.777 5.2.2. Art. 437 Abs. 1 lit. f) CRR 5.3.3. Art. 438 lit. c), e) und f) CRR Nicht anwendbar. In nachfolgender Tabelle sind die einzelnen Ei- genmittelanforderungen zusammengefasst. 5.3. Eigenmittelanforderungen Die Risikopositionsbeträge für das Kreditrisi- (Art. 438 CRR) ko wurden für Zwecke des Meldewesens und der Bilanzierung nach dem Kreditrisikostan- 5.3.1. Art. 438 lit. a) CRR dardansatz berechnet. Handelsbuchrisiken Wurde unter Artikel 435 dargestellt. wurden nicht gesondert berechnet, weil die Raiffeisenverband Salzburg eGen kein gro- 5.3.2. Art. 438 lit. b) CRR ßes Handelsbuch führt. Bei der Berechnung Nicht anwendbar des operationellen Risikos kommt der Basis- indikatoransatz zur Anwendung. 25
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Eigenmittelanforderungen (RWA) per 31.12.2020 in TEUR Risikopositionsklasse nach dem Kreditrisikostandardansatz Risikoaktiva Staaten oder Zentralbanken 45.487 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 358 Öffentliche Stellen 419 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 197.630 Unternehmen 1.847.334 Mengengeschäft 148.099 durch Immobilien besichert 601.152 Ausgefallene Positionen 74.379 Hohes Risiko 569.326 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.522 Risikopositionen an Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonität 0 Organismen für gemeinsame Anlagen 73 Beteiligungen 438.883 Sonstige Positionen 314.655 Mindesteigenmittelerfordernis 4.242.317 Positionsrisiko in Schuldtiteln 0 Positionsrisiko in Substanzwerten 0 Mindesteigenmittelerfordernis aus der Handelsbuchtätigkeit 0 Abwicklungsrisiko 0 Fremdwährungsrisiko, Gold 0 Operationelles Risiko nach dem Basisindikatoransatz 379.287 CVA Risiko nach der Standardmethode 12.417 Mindesteigenmittelerfordernis insgesamt 4.634.021 26
5.3.4. Art. 437 lit. d) CRR 5.4.6. Art. 439 lit. f) CRR Nicht anwendbar Die Bemessungsgrundlage für das Eigenmit- telerfordernis für das Kontrahentenausfallrisi- 5.4. Gegenparteiausfallrisiko ko wird nach der Marktbewertungsmethode (Art. 439 CRR) berechnet. Sie beträgt für Devisenswaps 4,9 Mio. EUR, für Devisentermingeschäfte 0,5 5.4.1. Art. 439 lit. a) CRR Mio. EUR, für Zinsoptionen 0,4 Mio. EUR und Die Berechnung der Forderungswerte bei De- für Zinsswaps 76,4 Mio. EUR, also insgesamt rivativen Finanzgeschäften erfolgt nach der 82,2 Mio. EUR. Marktbewertungsmethode. Nettingvereinba- rungen werden nicht berücksichtigt. 5.4.7. Art. 439 lit. g) – i) CRR Nicht anwendbar 5.4.2. Art. 439 lit. b) CRR Durch den Abschluss bilateraler Besiche- 5.5. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) rungsverträge mit Kreditinstituten wird das Angaben zum Kapitalpuffer sind in Anlage 5 Kreditrisiko reduziert. Die im Rahmen der ersichtlich. Besicherungsvereinbarungen übertragenen Sicherheiten werden durch das Mid-Office 5.6. Indikatoren für globale Systemrele- laufend bewertet. vanz (Art. 441 CRR) Die Raiffeisenverband Salzburg eGen wurde 5.4.3. Art. 439 lit. c) CRR als nicht global systemrelevant eingestuft. Nicht anwendbar 5.7. Kreditrisikoanpassungen 5.4.4. Art. 439 lit. d) CRR (Art. 442 CRR) Nicht anwendbar 5.4.5. Art. 439 lit. e) CRR 5.7.1. Art. 442 lit. a) CRR Die positiven Brutto-Zeitwerte betragen bei Für Rechnungslegungszwecke gelten Kredi- Devisenswaps 1,3 Mio. EUR, bei Devisen- te als ausgefallen, wenn mindestens eine der termingeschäften 0,2 Mio. EUR, bei Zinsop- beiden Bedingungen erfüllt ist: tionen 0,1 Mio. EUR und bei Zinsswaps 54,4 Mio. EUR. Nettingvereinbarungen oder ande- a) Es ist unwahrscheinlich, dass der Schuld- re Sicherheiten wurden nicht kreditrisikomin- ner seine Verbindlichkeiten an den Raiffeisen- dernd angesetzt, Kreditderivate sind keine im verband Salzburg oder an die Tochterunter- Portfolio. nehmen des Raiffeisenverbandes Salzburg in 27
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) voller Höher zurückzahlen kann, ohne dass diese werden einer Portfoliobetrachtung der Raiffeisenverband Salzburg auf Maßnah- unterzogen. Damit werden auf Basis statis- men wie die Verwertung von Sicherheiten zu- tischer Grundlagen jene Forderungsausfälle rückgreifen muss. erfasst, die zum Bilanzstichtag noch nicht er- kannt werden können. Die Berechnung die- b) Eine wesentliche Verbindlichkeit des ser Portfoliobewertung erfolgt auf Basis einer Schuldners gegenüber dem Raiffeisenver- Expected-Loss-Betrachtung unter Berück- band Salzburg oder gegenüber den Tochter- sichtigung der aktuell im Einsatz befindlichen unternehmen des Raiffeisenverbandes Salz- Parameter PD, LGD und CCF. Darüber hinaus burg ist mehr als 90 Tage überfällig. werden Unterbewertungen nach § 57 Abs. 1 BWG vorgenommen. 5.7.2. Art. 442 lit. b) CRR Die Unterteilung der Risikovorsorgebestand- 5.7.3. Art. 442 lit. c) CRR teile orientiert sich an den aufsichtsrechtlichen Der Gesamtbetrag der Bruttoforderungen Definitionen für allgemeine und spezifische nach Rechnungslegungsaufrechnungen Kreditrisikoanpassungen. Rückstellungen im und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditgeschäft werden als Kreditrisikoanpas- Kreditrisikominderung beträgt insgesamt sungen in Form von Einzelwertberichtigungen 10.475.012 TEUR im Dezember 2020. (EWB) berücksichtigt. Die Berechnung der Wertberichtigung wird pro Geschäftspartner Der nach Forderungsklassen aufgeschlüssel- bzw. pro Finanzierungsobjekt vorgenommen. te Durchschnittsbetrag der Bruttoforderun- gen während des Berichtszeitraumes 2020 Für Forderungen innerhalb des Performing- beträgt für: Portfolios wird keine Bildung von Einzel- wertberichtigungen vorgenommen, sondern 28
Forderungsklasse Betrag in TEUR Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 1.611.343 Forderungen an regionale oder Gebietskörperschaften 166.039 Forderungen an öffentliche Stellen 4.989 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 17.594 Forderungen an internationale Organisationen 16.634 Forderungen an Institute 2.567.240 Forderungen an Unternehmen 2.625.158 Mengengeschäft 352.857 Durch Immobilien besicherte Forderungen 1.559.432 Ausgefallene Forderungen 76.866 Forderungen mit hohem Risiko 371.052 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 72.272 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen 39 Beteiligungen 406.580 Sonstige Aktivposten 327.801 29
OFFENLEGUNG GEM. TEIL 8 DER VO 575/2013 (EU) Die folgenden Tabellen werden nach Wesent- 5.7.4. Art. 442 lit. d) CRR lichkeit dargestellt. Die Wesentlichkeitsgren- Die geographische Verteilung der Forderun- ze errechnet sich für jede angeführte Forde- gen für den Stichtag 31.12.2020 stellt sich wie rungsklasse mit 2 % des oben angeführten folgt dar: Gesamtbetrages der Bruttoforderungen. Die Basis für die nachfolgenden Zahlen ist der Stichtag 31.12.2020. Forderungsklasse Geographische Verteilung Betrag in TEUR Österreich 1.403.221 Zentralstaaten und Zentralbanken Rest der Welt 189.228 Österreich 2.315.295 Institute Deutschland 25.193 Rest der Welt 356.682 Österreich 2.446.874 Unternehmen Deutschland 215.521 Rest der Welt 49.269 Österreich 306.618 Mengengeschäft Deutschland 23.544 Rest der Welt 4.235 Österreich 1.361.572 Durch Immobilien besicherte Forderungen Deutschland 214.460 Rest der Welt 36.748 Österreich 259.353 Forderungen mit hohen Risiko Deutschland 157.348 Rest der Welt 0 Österreich 427.037 Beteiligungen Deutschland 101 Rest der Welt 6 Österreich 506.142 Sonstige Aktivposten Deutschland 35.547 Rest der Welt 141.018 30
5.7.5. Art. 442 lit. e) CRR Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige für den Stichtag 31.12.2020 stellt sich wie folgt dar: Forderungsklasse Wirtschaftszweig Betrag in TEUR Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung, Zentralstaaten und Zentralbanken 1.592.449 Landesverteidigung Institute Kredit- und Versicherungswesen 2.697.170 Bauwesen 253.941 Beherbergung und Gastronomie 354.599 Herstellung von Waren 390.181 Finanz- und Versicherungswesen 64.704 Unternehmen Grundstücks- und Wohnungswesen 477.435 Handel; Instandhaltung von Kfz 256.409 Verkehr und Lagerei 477.585 Sonstige Wirtschaftszweige 436.810 Private Haushalte 174.532 Mengengeschäft Sonstige Wirtschaftszweige 159.865 Grundstücks- und Wohnungswesen 368.303 Durch Immobilien Beherbergung und Gastronomie 274.060 besicherte Forderungen Private Haushalte 484.723 Sonstige Wirtschaftszweige 485.694 Bauwesen 228.033 Forderungen mit hohem Risiko Grundstücks- und Wohnungswesen 171.552 Sonstige Wirtschaftszweige 17.116 Finanz- und Versicherungswesen 279.532 Beteiligungen Grundstücks- und Wohnungswesen 15.591 Sonstige Wirtschaftszweige 132.021 Finanz- und Versicherungswesen 402.152 Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung, Sonstige Aktivposten Landesverteidigung 180.191 Sonstige Wirtschaftszweige 100.364 31
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