Herzlich Willkommen zur Real Exchange AG Web-Konferenz: Capital Requirements Regulation II (CRR II) - Welche Konsequenzen ergeben sich für ...

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Herzlich Willkommen zur Real Exchange AG Web-Konferenz: Capital Requirements Regulation II (CRR II) - Welche Konsequenzen ergeben sich für ...
Herzlich Willkommen zur Real Exchange AG
Web-Konferenz:

Capital Requirements Regulation II (CRR II) –
Welche Konsequenzen ergeben sich für
Finanzinstitute in der Praxis?
Hamburg, 05. Oktober 2021
Herzlich Willkommen zur Real Exchange AG Web-Konferenz: Capital Requirements Regulation II (CRR II) - Welche Konsequenzen ergeben sich für ...
Überblick rechtliche
 Rahmenbedingungen CRR II –
 Welche Eigenkapitalanforderungen und
 regulatorischen Folgen müssen für
 Immobilienanlagen beachtet werden?

Prof. Dr. Stephan Seidenspinner
Geschäftsführer ARREBA Consulting GmbH
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ARREBA Consulting GmbH
       Partner für
       Bankaufsichtsrecht und Risikomanagement
       Front-to-End Spezialist für die Finanzindustrie

Real Exchange AG – CRR II
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CRR II: Schrecken für Anleger in Investmentfonds ? oder !

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Was ist passiert?

                                    28.06.2021

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Was gab es für Änderungen in Bezug auf OGAs?

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Fokus auf Transparenz, Transparenz und Transparenz

   CRR
   I:

                Unter CRR II wird die Vermeidung des Fall
                      Back Ansatzes entscheidend!

   CRR
   II:

                Zusätzlich:
                • Verschärfte Zulassungsvoraussetzungen
                • Erhöhte Anforderungen an Berichterstattung
                  (hinsichtlich Häufigkeit und Granularität)
                • Bei Berechnung RWA durch Dritte Strafaufschlag

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Erschwerte Bewertung von Fonds-in-Fonds-Strukturen

 Bei Fonds-in Fonds-Strukturen ist nach Art. 132 Abs. 5 CRR II die Erfüllung aller Anforderungen und eine hierarchische
 Bewertung über alle Investmentstufen erforderlich.

                           Transparenz-            Mandatsbasierter             Fall-Back-
    z.B. Spezialfonds
                              ansatz                   Ansatz                    Ansatz

    z.B. Immobilienfonds   Transparenz-            Mandatsbasierter             Fall-Back-
                              ansatz                   Ansatz                    Ansatz

                           Transparenz-                                         Fall-Back-
    z.B. Geldmarktfonds
                              ansatz                                             Ansatz

  Die Wahl der Bewertungsmethode hat Einfluss auf die zulässigen/möglichen Bewertungsansätze auf nachfolgenden
  Stufen. Die geringste EKU setzt durchgängigen Transparenzansatz voraus.

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Gestiegene Anforderungen zur Vermeidung Kapitalabzug

  Auch die Anwendung von Transparenz- und Mandatsbasiertem Ansatz als neue Standardverfahren stellen
  Anforderungen an die Verwaltungsgesellschaft und erfordern best. Veröffentlichung. Unver-ändert finden sich diese in
  Art. 132 Abs. 3 CRR, der jedoch durch CRR II vollständig neu gefasst wurde.

           Zulassung OGA                              Prospekt OGA                        Lfd. Berichterstattung OGA
       Art. 132 Abs. 3 a CRR II                  Art. 132 Abs. 3 b CRR II                   Art. 132 Abs. 3 c CRR II
   Bei dem Investmentfonds                   Der Prospekt oder gleichwertige          Die laufende Berichterstattung
   handelt es sich um einen                  Unterlagen des OGA enthalten             erfüllt folgende Anforderungen:
   Organismus für gemeinsame
                                                                                      •   Über die Risikopositionen wird
   Anlagen (OGA)                             •   Kategorien von Vermö-
                                                                                          mind. so häufig berichtet, wie
                                                 genswerten, in die der OGA
                                                                                          über jene des Instituts
   gemäß Richtlinie 2009/65/EG                   investieren darf
                                                                                      •   Die Granularität reicht zur
                                                                                          Berechnung des RWA aus
   zus. Sonderanforderungen für              •   Für Anlagehöchstgrenzen
                                                                                      •   Bei Anwendung des
   AIF                                           die Angabe der Grenzen
                                                                                          Transparenzansatzes ist die
                                                 sowie die Methoden deren
                                                                                          Prüfung durch einen
                                                 Berechnung
                                                                                          unabhängigen Dritten
                                                                                          erforderlich

            Neufassung                                unverändert                                 verschärft

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Herausforderungen Mandatsbasierter Ansatz

 Institute, welche über keine ausreichenden Informationen
                                                               Anlagerichtlinien XY Fonds
 über die einzelnen Risikopositionen eines OGA verfügen und
 bei denen der Transparenzansatz nicht anwendbar ist           •   Anlageklasse 1          max. 50%
 dürfen den RWA des OGA auf Basis der im Mandat                •   Anlageklasse 2          max. 20%
 festgelegten Höchstgrenzen bestimmen.                         •   Anlageklasse 3          max. 10%

                                                               •   Verschuldung      zulässig bis …t€
  • strukturell gegenüber CRR I unverändert                    •   Derivateeinsatz   Absicherung FX

  • dem Transparenzansatz untergeordnet

  • konservative Vorgehensweise, maximale Auslastung          Vorteil:
    beginnend mit Anlageklassen mit höchster EKU              • Stationarität / Entkopplung von Ist-Allokation
                                                                (keine Datenanlieferung)
  • Zulässige Verschuldung
    ebenfalls bis Obergrenze Mandat                           Nachteil:
    bzw. Rechtsvorschriften                                   • Anforderung möglichst enger/klarer
    ausgeschöpft                                                Anlagemandate mit Reduktion der Freiheitsgrade
                                                                in den Investments
  • Derivateeinsatz fällt ebenfalls                           • Abweichen von Worst-Case Mandats-allokation
    unter konservatives Vorgehen                                von tatsächlicher Ist-Allokation

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Herausforderungen Transparenzansatz

 Die Risikogewichtung ist nach Art. 132a Abs. 1 CRR II so
 vorzunehmen, als würden die Risikopositionen direkt
 vom Institut gehalten.
 Der bisher herangezogene Buchwert des Investments in die
 gesamten Fondshülle verliert aufsichtsrechtlich an Bedeutung.
 Maßgeblich sind die Risikopositionswerte der Einzeltitel.

 Bewertungsrelevant wird somit das Bruttofondsvermögen, nicht das zur Ermittlung des Anteils-
 preises des Fonds herangezogene Nettovermögen.

 Die Aufgabe des bisherigen Fall-Back-Ansatzes mit einem RGW von 100% wird somit immer dann zu
 einer Erhöhung der RWA´s führen, wenn

  • Innerhalb der Fonds in Finanzinstrumente mit einem höheren RGW als 100% investiert wird
  • Die Anwendung entsprechender Bewertungsansätze auf Einzeltitelbasis RWA-erhöhend wirkt
    (z.B. beim Ansatz für Derivate)
  • Eine Verschuldung auf Ebene des OGA zu einer Erhöhung des Bruttoinvestitionsbetrags führt

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Außerbilanzielle Positionen - Zeichnungszusagen

            Auch außerbilanzielle Posten, die in Risikopositionen gegenüber OGA umgewandelt werden
            können (z.B. in Form von Abnahme-/Zeichnungsverpflichtungen), sind nach Art. 132c Abs.
            1 CRR II bereits mit Eigenkapital zu unterlegen.

                Risikopositionswert =                                      Risikogewicht =

                Nominalwert der Zusage *                                   •   1.250% oder
                CCF-Faktor                                                 •   Transparenz-/Mandats-
                                                                               ansatz

            Zur „EK-schonenden“-Akquisition von Fondsanteilen sind langfristige
            Zeichnungsverpflichtungen kritisch zu hinterfragen bzw. sollten nur dann vorgenommen
            werden, wenn bereits Zugang zum Fondsreporting besteht und die Datengrundlage eine
            Vermeidung des Default-Ansatzes mit RGW 1.250% vermeidet.

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Strafaufschlag bei Berechnung durch Dritte

   Inhaltlich in die Neufassung des Art. 132 CRR II übernommen wurde die grundsätzliche Zulässigkeit einer
   Beauftragung Dritter zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge.

   Unverändert zur CRR I:   •   Der beauftragte Dritte ist die Verwahrstelle bzw. die OGA-Verwaltungsgesellschaft
                            •   Ein externer Prüfer hat die Berechnung bestätigt

                            •   Der beauftragte Dritte wendet den Transparenz- bzw. Mandatsbasierten Ansatz an
   Neu in CRR II:           •   Strafaufschlag in Höhe von 20% auf den RWA, außer

                            •   das Kreditinstitut hat uneingeschränkten Zugang auf die detaillierten Berechnungen des
                                Dritten
                            •   das Kreditinstitut kann die Berechnungen der zust. Aufsichtsbehörde auf Anfrage
                                bereitstellen

   Eine auf den Melderhythmus bzw. die aufsichtsrechtlichen Abgabetermine und die systemseitigen Datenbereit-
   stellungsfristen abgestimmte Zulieferung eines geeigneten Fondsreportings wird zu einem zentralen Auswahlkriterium
   durch die Kreditinstitute.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                Gibt es noch offene Punkte?

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Blickpunkt Praxis – Erhöhte
 Eigenkapitalbelastung bei
 Immobilienfonds

Tobias Kotz
Executive Director, Head of Client Relations & Capital Funding, Real I.S. AG
Capital RequirementsRegulation II –Welche
Konsequenzen ergeben sich für
Finanzinstitute in der Praxis?

  −   Tobias Kotz, Real I.S. AG I 07.10.2021
Aufsichtsrecht
CRR II führt bei Immobilienfonds zu einer erhöhten Eigenkapitalbelastung

                 CRR                                      CRR II

                                                                                               Da das Nettofondsvermögen
                                                                                               geringer ist, als das Brutto-
            Risikogewicht                              Risikogewicht                           fondsvermögen, erhöht sich
                                                                                               das Risikogewicht
                  =                                          =
                                                                                               In der CRR II werden
                  RWA                                        RWA                               Finanzierungen in
                                                                                               Objektgesellschaften
       BRUTTOfondsvermögen                        NETTOfondsvermögen                           nicht berücksichtigt

  CRR III    erwartet für 2025   In der Diskussion: Beteiligungen könnten mit 250% angerechnet werden (Details ungewiss)
CRR II führt bei Immobilienfonds zu einer erhöhten Eigenkapitalbelastung – Beispiel
1: Direkte Immobilienanlage bei Fremdfinanzierung
      Vermögensaufstellung Fonds
      Immobilien          100    NAV                    60
      Liquidität          10     Fremdfinanzierung      50

                                                                                                            Marktwert risiko-
                                                 Marktwerte         Risikoposition   KSA-Risikogewicht
                                                                                                            gewichtet (RWA)
      Immobilien                                       100                    100                100%                    100
      Liquidität                                        10                     10                 20%                      2
      Bruttofondsvermögen (BFV)                        110
      Fremdfinanzierung                                 50                      0
      Nettofondsvermögen (NAV)                          60
      Summe (RWA)                                                                                                        102

      KSA Risikogewicht nach CRR       (=RWA/BFV)             93%    KSA Risikogewicht nach CRR II (=RWA/NAV)          170%
  −     Quelle: INTREAL
CRR II führt bei Immobilienfonds zu einer erhöhten Eigenkapitalbelastung – Beispiel
2: Indirekte Immobilienanlage bei Fremdfinanzierung
      Vermögensaufstellung Fonds                                       Vermögensaufstellung (Immobiliengesellschaft)
      Immobilien                   0   NAV (EK)             60         Immobilien                100   NAV (EK)                     55
      Immobiliengesellschaft      55
      Liquidität                   5   Fremdfinanzierung     0         Liquidität                  5   Fremdfinanzierung            50

                                                                                                                      Marktwert risiko-
                                                    Marktwerte           Risikoposition   KSA-Risikogewicht
                                                                                                                      gewichtet (RWA)
      Immobilien                                             0                       0                 100%                          0
      Immobiliengesellschaft                                55                      55                 100%                         55
      Liquidität                                             5                       5                  20%                          1
      Bruttofondsvermögen (BFV)                             60
      Fremdfinanzierung                                      0                       0
      Nettofondsvermögen (NFV)                              60
      Summe (RWA)                                                                                                                   56

      KSA Risikogewicht nach CRR       (=RWA/BFV)                93%     KSA Risikogewicht nach CRR II (=RWA/NFV)                 93%
  −     Quelle: INTREAL
Überlegung: Wie ist das Verhältnis zwischen Ausschüttungen und
benötigtem Eigenkapital bei gleichbleibender Investitionssumme?

                                   -   100 % Risikogewichtung bedeutet 8 % Eigenkapital
     ANNAHMEN                      -   Fonds ohne Fremdkapital lösen Risikogewichtung von 100 % aus
                                   -   Fonds mit Fremdkapital lösen Risikogewichtung von 169 % aus

                                                                                                              Ohne Fremdkapital mit
Ergebnis:                                        Mit Fremdkapital                Ohne Fremdkapital                   höherer
                                                                                                                Zeichnungssumme
Zeichnungssumme                                                    10.000.000 €                                    17.000.000 €

Ausschüttung in %                                                    3,14%                            2,35%                       2,35%

Ausschüttung in Euro                            314.400 €                       235.000 €                      399.500 €

Benötigtes Eigenkapital in %                                       13,52%                               8%                         8%

Benötigtes Eigenkapital                       1.352.000 €                       800.000 €                     1.360.000

ROEE* nach Säule 1                                                     23%                             29%                        29 %
 −   * Return on Employed Equity
Was tun?

  Wieviel Kapital bin ich bereit, zu hinterlegen?

  Welche Liquidität will ich für die dieses Immobilienexposure einsetzen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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