Offener Brief zum Planungsvorhaben Windpark "Großer Kulm" an Landrat Thomas Ebeling Landratsamt Schwandorf

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Offener Brief zum
Planungsvorhaben Windpark
      „Großer Kulm“

       an Landrat
    Thomas Ebeling
 Landratsamt Schwandorf
Bürgerinitiative
                     Gegenwind
                     Gleiritsch

                                                                         Gleiritsch, den 15.11.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Ebeling.

Mit der laufenden Ratifizierung für die „10-H-Regelung“ wehrt sich Bayern aktuell gegen eine
rücksichtslose,             profitgetriebene   Verspargelung   unserer   wertvollen    bayerischen
Kulturlandschaften mit industriellen Windkraftanlagen. Im „Windschatten“ dieser historischen
Weichenstellung wenden wir uns als betroffene Gemeinde mit unserem Appell zur Erhaltung
eines Kleinods im Oberpfälzer Wald nun zum wiederholten Male an Sie persönlich.

Sie haben sicher mit Stolz in den Medien die jüngste Würdigung des herausragenden
Gemeindelebens in der Gemeinde Gleiritsch durch die Verleihung des Bayerischen Staatspreises
an das Gemeinschaftsprojekt „Dorfladen“ mitverfolgt.

Bewahren Sie diese Vorzeigegemeinde ihres Landkreises und deren Umgebung vor dem
wahnwitzigen Industriekomplex von 5 Windkraftanlagen, die auf engstem Raum fast 300 m
hoch über den Dächern seines Ortskernes aufragen sollen. Bei gleichzeitig überaus fraglicher
Windeffizienz und nur zweifelhaftem Gewinn für die Energiewende bedrohen sie insbesondere
durch ihre optische Bedrängung die Lebensqualität und Existenz nicht nur dieser vitalen
Gemeinde, sondern auch aller anderen umliegenden Dörfer. Letztlich werden diese
Industrieanlagen inmitten des Oberpfälzer Waldes mittelfristig ein Dorfsterben einleiten und die
Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung zur Stärkung der ländlichen Strukturen wieder zu
nichte machen.

Wir haben Ihnen ein ausführliches Gutachten des angesehenen Münchner Prof. Dr. Nohl
beigebracht, das auf über 20 Seiten die Einmaligkeit und Unersetzbarkeit der Landschaft und
der Natur um den Großen Kulm belegt.

In mühsamer und aufwendiger Kleinarbeit haben Gleiritscher Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Freizeit Ihren Fachstellen diverse, teils gravierende Fehler im eilig zusammengezimmerten
Bürgerinitiative
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                     Gleiritsch

Antrag der FA Deglmann Windpark Mgm. GmbH aufgezeigt, die nach Monaten der
vorausgehenden Prüfung durch Ihre Behörde vielfach dann erst in Windeseile vom Antragsteller
nachgebessert wurden.

Umso mehr fühlen wir uns nun von Ihren Fachstellen verspottet, wenn diese ihre ganze Mühe
darauf verwenden, auf mehreren Seiten von uns aufgedeckte und nicht nachzubessernde
Schwachpunkte des Antrags, Ihnen umständlich als unerheblich darzustellen.

Von uns gemeldete Vogelbeobachtungen werden von der unteren Naturschutzbehörde
ignoriert,              um     eine     fachlich   dilettantische,   in   Scheibchen    nachgebesserte     spezielle
artenschutzrechtliche                   Prüfung    mit    ihrem      lächerlich   geringen    und    ungenügenden
Beobachtungsumfang als ausreichend zu rechtfertigen.

Ausführlich begründete Bedenken des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz werden von
einer                Beamtin    ihrer    Behörde     ohne    jegliche     nachgewiesene      kunsthistorische   oder
architektonische Fachkenntnis nach einem einsamen Ortstermin mit wenigen Zeilen aus dem
Feld geschlagen.

Im Großen und Ganzen verlassen sich ihre hauptamtlich tätigen Fachstellen bei ihrer
„Antragsprüfung“ so gut wie ausschließlich auf die Angaben der Parteigutachten des
Antragstellers, deren Fehler ohne die ehrenamtliche Mithilfe unserer Bürger bis heute noch
nicht entdeckt worden wären. Es wird trotz der diversen fehlerhaften Angaben kein Anlass zu
eigenen unabhängigen Nachforschungen und Untersuchungen gesehen.

Es ist haarsträubend, dass eine der Allgemeinheit verpflichtete unabhängige Behörde so
parteiisch zugunsten eines einzelnen Konsortiums prüft.

Wie man es auch wenden und drehen mag, bei unvoreingenommener Prüfung werden Sie als
Jurist feststellen, dass auch die nachgebesserte Fassung der „speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung“ in keinster Weise den Anforderungen der Anlage 6 des Windkrafterlasses gerecht
Bürgerinitiative
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                     Gleiritsch

wird, die in der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München als hierfür
unumgängliche Messlatte festgelegt wurde. Dies haben Ihnen unsere Anwälte bereits
ausführlich dargelegt. Ein Abweichen von dieser gerichtlich geforderten Sorgfaltspflicht unter
dem Vorwand, es gäbe keine ausreichenden Hinweise für das Vorkommen geschützter
Vogelarten am Großen Kulm, ist sachlich nicht haltbar, da die Sichtungen von Uhu, Rotmilan und
Schwarzstorch seit Jahren in diesem Gebiet erfolgt sind. Es liegt also ein ausreichender
„Anfangsverdacht“ für eine relevante Gefährdung der Natur vor, dem von Ihnen mit der
Veranlassung einer ausführlichen fachlich sorgfältigen Untersuchung nachgegangen werden
muss.

Sehr geehrter Herr Landrat, Sie haben mehrfach betont, sie könnten nur nach Recht und Gesetz
entscheiden. Wir haben Ihnen aus unserer Sicht ausreichend Argumente geliefert, auf deren
Basis Sie - auch juristisch ausreichend begründet - dieses unsensible Bauvorhaben ablehnen
können. Es liegt nun durchaus in Ihrem Ermessensspielraum, ob Sie sich vor die Interessen einer
einzelnen Investorengruppe oder vor Ihre Bürger und Wähler zum Schutz unserer Heimat
stellen wollen.

Mit freundlichem Gruß,

Hubert Zwack                                              Dr. Siegfried Burger

                                                          Michael Bräutigam
Bürgerinitiative
                    Gegenwind
                    Gleiritsch

Bürgermeister                    Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch
November 2014   Seite | 2
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