Offener Brief zum Planungsvorhaben Windpark "Großer Kulm" an Landrat Thomas Ebeling Landratsamt Schwandorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Offener Brief zum Planungsvorhaben Windpark „Großer Kulm“ an Landrat Thomas Ebeling Landratsamt Schwandorf
Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch Gleiritsch, den 15.11.2014 Sehr geehrter Herr Landrat Ebeling. Mit der laufenden Ratifizierung für die „10-H-Regelung“ wehrt sich Bayern aktuell gegen eine rücksichtslose, profitgetriebene Verspargelung unserer wertvollen bayerischen Kulturlandschaften mit industriellen Windkraftanlagen. Im „Windschatten“ dieser historischen Weichenstellung wenden wir uns als betroffene Gemeinde mit unserem Appell zur Erhaltung eines Kleinods im Oberpfälzer Wald nun zum wiederholten Male an Sie persönlich. Sie haben sicher mit Stolz in den Medien die jüngste Würdigung des herausragenden Gemeindelebens in der Gemeinde Gleiritsch durch die Verleihung des Bayerischen Staatspreises an das Gemeinschaftsprojekt „Dorfladen“ mitverfolgt. Bewahren Sie diese Vorzeigegemeinde ihres Landkreises und deren Umgebung vor dem wahnwitzigen Industriekomplex von 5 Windkraftanlagen, die auf engstem Raum fast 300 m hoch über den Dächern seines Ortskernes aufragen sollen. Bei gleichzeitig überaus fraglicher Windeffizienz und nur zweifelhaftem Gewinn für die Energiewende bedrohen sie insbesondere durch ihre optische Bedrängung die Lebensqualität und Existenz nicht nur dieser vitalen Gemeinde, sondern auch aller anderen umliegenden Dörfer. Letztlich werden diese Industrieanlagen inmitten des Oberpfälzer Waldes mittelfristig ein Dorfsterben einleiten und die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung zur Stärkung der ländlichen Strukturen wieder zu nichte machen. Wir haben Ihnen ein ausführliches Gutachten des angesehenen Münchner Prof. Dr. Nohl beigebracht, das auf über 20 Seiten die Einmaligkeit und Unersetzbarkeit der Landschaft und der Natur um den Großen Kulm belegt. In mühsamer und aufwendiger Kleinarbeit haben Gleiritscher Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit Ihren Fachstellen diverse, teils gravierende Fehler im eilig zusammengezimmerten
Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch Antrag der FA Deglmann Windpark Mgm. GmbH aufgezeigt, die nach Monaten der vorausgehenden Prüfung durch Ihre Behörde vielfach dann erst in Windeseile vom Antragsteller nachgebessert wurden. Umso mehr fühlen wir uns nun von Ihren Fachstellen verspottet, wenn diese ihre ganze Mühe darauf verwenden, auf mehreren Seiten von uns aufgedeckte und nicht nachzubessernde Schwachpunkte des Antrags, Ihnen umständlich als unerheblich darzustellen. Von uns gemeldete Vogelbeobachtungen werden von der unteren Naturschutzbehörde ignoriert, um eine fachlich dilettantische, in Scheibchen nachgebesserte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit ihrem lächerlich geringen und ungenügenden Beobachtungsumfang als ausreichend zu rechtfertigen. Ausführlich begründete Bedenken des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz werden von einer Beamtin ihrer Behörde ohne jegliche nachgewiesene kunsthistorische oder architektonische Fachkenntnis nach einem einsamen Ortstermin mit wenigen Zeilen aus dem Feld geschlagen. Im Großen und Ganzen verlassen sich ihre hauptamtlich tätigen Fachstellen bei ihrer „Antragsprüfung“ so gut wie ausschließlich auf die Angaben der Parteigutachten des Antragstellers, deren Fehler ohne die ehrenamtliche Mithilfe unserer Bürger bis heute noch nicht entdeckt worden wären. Es wird trotz der diversen fehlerhaften Angaben kein Anlass zu eigenen unabhängigen Nachforschungen und Untersuchungen gesehen. Es ist haarsträubend, dass eine der Allgemeinheit verpflichtete unabhängige Behörde so parteiisch zugunsten eines einzelnen Konsortiums prüft. Wie man es auch wenden und drehen mag, bei unvoreingenommener Prüfung werden Sie als Jurist feststellen, dass auch die nachgebesserte Fassung der „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ in keinster Weise den Anforderungen der Anlage 6 des Windkrafterlasses gerecht
Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch wird, die in der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München als hierfür unumgängliche Messlatte festgelegt wurde. Dies haben Ihnen unsere Anwälte bereits ausführlich dargelegt. Ein Abweichen von dieser gerichtlich geforderten Sorgfaltspflicht unter dem Vorwand, es gäbe keine ausreichenden Hinweise für das Vorkommen geschützter Vogelarten am Großen Kulm, ist sachlich nicht haltbar, da die Sichtungen von Uhu, Rotmilan und Schwarzstorch seit Jahren in diesem Gebiet erfolgt sind. Es liegt also ein ausreichender „Anfangsverdacht“ für eine relevante Gefährdung der Natur vor, dem von Ihnen mit der Veranlassung einer ausführlichen fachlich sorgfältigen Untersuchung nachgegangen werden muss. Sehr geehrter Herr Landrat, Sie haben mehrfach betont, sie könnten nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Wir haben Ihnen aus unserer Sicht ausreichend Argumente geliefert, auf deren Basis Sie - auch juristisch ausreichend begründet - dieses unsensible Bauvorhaben ablehnen können. Es liegt nun durchaus in Ihrem Ermessensspielraum, ob Sie sich vor die Interessen einer einzelnen Investorengruppe oder vor Ihre Bürger und Wähler zum Schutz unserer Heimat stellen wollen. Mit freundlichem Gruß, Hubert Zwack Dr. Siegfried Burger Michael Bräutigam
Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch Bürgermeister Bürgerinitiative Gegenwind Gleiritsch
November 2014 Seite | 2
Sie können auch lesen