OGS MEHR BRAUCHT EIN GESETZ MUSS HER! - Bezirk Köln-Bonn ...

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OGS MEHR BRAUCHT EIN GESETZ MUSS HER! - Bezirk Köln-Bonn ...
O G S - G e s e tz
               s p a p i e r   f ü r G u te s

     OGS
Diskus s i o n

     BRAUCHT
     MEHR
                      EIN GESETZ
                      MUSS HER!
                       Schluss mit der Billigvariante
                       der Schulkinderbetreuung
OGS MEHR BRAUCHT EIN GESETZ MUSS HER! - Bezirk Köln-Bonn ...
V.i.S.d.P.: Serdar Agit Boztemur, ver.di Landesbezirk NRW
Fachbereich 3, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
sowie Fachbereich 7, Gemeinden
Karlstraße 123 – 127, 40210 Düsseldorf
1. Auflage 2020
INHALT
Einleitung
Gesetz zur Erziehung und Bildung in Offenen Ganztagsschulen –
Gutes OGS-Gesetz – für NRW                                            4
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung                            7
§ 2 Träger                                                            7
§ 3 Aufgaben und Ziele                                                7
§ 4 Familienzentren                                                   9
§ 5 Öffnungszeiten                                                    9
§ 6 Gruppengröße                                                     10
§ 7 Pädagogisches Personal in der Offenen Ganztagsschule             10
§ 8 Personalbemessung                                                10
§ 9 Leitung der Offenen Ganztagsschule                               12
§ 10 Integrative Pädagogik                                           12
§ 11 Gesundheitsvorsorge                                             13
§ 12 Gesunde Ernährung                                               13
§ 13 Qualifizierung/Fort- und Weiterbildung                          14
§ 14 Rechte der Eltern – Elternmitwirkung                            14
§ 15 Elternbeiträge                                                  15
§ 16 Bauliche Gestaltung, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten   15
§ 17 Finanzierung                                                    16
§ 18 Rechtsanspruch 2025                                             16
§ 19 Trägerschaften im Offenen Ganztag                               17
§ 20 Schlussbestimmungen                                             17
§ 21 Qualitätssicherung durch Gründung eines kommunalen
     OGS-Qualitätszirkels                                            17
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her

 EI N L E I TUNG

Gesetz zur Erziehung und Bildung
in Offenen Ganztagsschulen –
Gutes OGS-Gesetz – für NRW
Derzeit sind die Bedingungen in der Offe-              normalerweise von den sozialpädagogi-
nen Ganztagsschule katastrophal, verbind-              schen Fachkräften (angestellt beim jeweili-
liche Standards gibt es nicht. Rechtsgrund-            gen Träger) erledigt. Eine Zusammenarbeit
lage für die Betreuung von Schulkindern in             auf Augenhöhe findet nur selten statt.
Nordrhein-Westfalen sind lediglich Minis-                 Im Augenblick gestaltet sich die Land-
terialerlasse. Diese Erlasse machen keine              schaft bei der Schulkinderbetreuung
verbindlichen Aussagen zur personellen                 derart, dass es eine Vielzahl von Trägern
Ausstattung, zur Qualifikation des Personals           der außerunterrichtlichen Angebote gibt.
oder zu den Gruppengrößen und sonstigen                Neben den großen Wohlfahrtsverbänden
Standards in der Offenen Ganztagsschule                und einigen Kommunen sind hier verschie-
(OGS).                                                 denste Vereine tätig, sodass die Situation
    Die Finanzmittel des Landes sind für               sehr unübersichtlich ist. Ein großer Teil der
qualitative Angebote völlig unzureichend               Träger ist nicht tarifgebunden und selbst
und die Kommunen sind in der Regel                     dort, wo Tarifverträge gelten oder ange-
aufgrund ihrer Finanzsituation nicht willens           wendet werden, liegt die Bezahlung der
oder in der Lage, hier aufzustocken. Die               Beschäftigten im Allgemeinen unterhalb
Leitung der Offenen Ganztagsschule ist die             des Entgeltes für Erzieher*innen, da keine
Schulleitung (angestellt beim Land NRW/                Mindestqualifikation vorgeschrieben ist. Die
Beamte). Die originären Aufgaben werden                Mehrzahl der tätigen Kräfte ist befristet, in

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S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

Teilzeit und/oder im Minijob beschäftigt. Es   schaftlich noch bildungspolitisch zu ver-
gibt kaum oder keine Vertretungskräfte und     treten. Hier sind verbindliche Mindeststan-
keine Möglichkeit zur Vor- und Nachberei-      dards und eine auskömmliche Finanzierung
tung der pädagogischen Arbeit. Hauswirt-       notwendig.
schaftskräfte für die Mittagsverpflegung           Dass das System der Ganztagsbetreu-
fehlen in der Regel.                           ung an Schulen in NRW bisher noch nicht
    Es gibt keine Grenzen für die Gruppen-     zusammengebrochen ist, ist einzig dem
größen; somit sind 50 Kinder in einem          hohen Engagement der Kolleg*innen in
Raum keine Ausnahme. Die Zahl der zu           diesem Arbeitsfeld zu verdanken. Die Be-
betreuenden Kinder wächst stetig. Ein          schäftigten leisten allesamt mehr, als es ihre
Personalschlüssel von 1 zu 50 Kindern ist      Bezahlung oder Arbeitszeit vorsieht. Die
keine Seltenheit mehr und die Zahl wird bei    gesundheitlichen Folgen für die Kolleg*in-
Personalausfall auch deutlich überschritten.   nen, der wachsende Fachkräftemangel
Der Lärmpegel in den Einrichtungen steigt      und die Bedeutung des Bereiches für den
weiter. Die Chance auf individuelle Betreu-    Bildungserfolg der Kinder unterstreichen
ung und Förderung nimmt weiter ab.             den Handlungsbedarf! Darüber hinaus plant
Für Herausforderungen wie die Inklusion        die Bundesregierung ab 2025 den Rechts-
in Zusammenhang mit Kindern mit erhöh-         anspruch für die Schulkindbetreuung. Dies
tem Förderbedarf oder die Integration von      ist bei der Schulentwicklungsplanung in den
Flüchtlingskindern ist keine Unterstützung     Kommunen zu berücksichtigen. Somit müs-
geregelt.                                      sen jetzt die notwendigen Standards und
    Es lässt sich ohne Übertreibung fest-      Rahmenbedingungen geschaffen werden,
stellen, dass die Arbeitsbedingungen der       um die flächendeckende Einführung der
Beschäftigten genauso wie die Qualitäts-       Schulkindbetreuung realistisch umsetzen zu
standards in der offenen Ganztagsschule        können.
katastrophal sind. Dies ist weder gewerk-

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    Jeder junge Mensch hat ein Recht auf               Kindes. Der Bildungserfolg der Kinder so-
    Förderung seiner Entwicklung und auf               wie ihre gesellschaftliche Teilhabe hängen
    Erziehung zu einer eigenverantwortlichen           wesentlich davon ab, ob es gelingt, sie in
    und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit            der Entwicklung zu einer eigenständigen
    (SGB VIII § 1 Absatz 1):                           Persönlichkeit zu fördern. Daher stellt die
                                                       Förderung aller Kinder, unabhängig von
    Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des            den finanziellen Möglichkeiten der Eltern,
    Rechts nach Absatz 1 insbesondere                  eine Zukunftsinvestition beachtlichen
    1. junge Menschen in ihrer individuellen           Ausmaßes dar, die allen Bürgerinnen und
       und sozialen Entwicklung fördern und            Bürgern zugutekommt. Unabhängig von
       dazu beitragen, Benachteiligungen zu            der jeweiligen Finanzsituation einer Kom-
       vermeiden oder abzubauen,                       mune liegt es in der Pflicht des Landes/
    2. Eltern und andere Erziehungsberech-             Bundes, die Offene Ganztagsschule mit
       tigte bei der Erziehung beraten und             den Finanzmitteln auszustatten, die hier
       unterstützen,                                   erforderlich sind.
    3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren                 Der Förderungsauftrag umfasst Erzie-
       für ihr Wohl schützen und                       hung, Bildung und Betreuung und bezieht
    4. dazu beitragen, positive Lebensbe-              sich auf die soziale, emotionale, körperli-
       dingungen für junge Menschen und                che und geistige Entwicklung des Kindes.
       ihre Familien sowie eine kinder- und            Er schließt die Vermittlung orientierender
       familienfreundliche Umwelt zu erhal-            Werte und Regeln ein. Die Förderung soll
       ten oder zu schaffen.                           sich am Alter und Entwicklungsstand, den
                                                       sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten,
Die Förderung von Kindern ist demnach                  der Lebenssituation sowie den Interessen
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die              und Bedürfnissen des einzelnen Kindes
positive Bewältigung dieser Aufgabe be-                orientieren und seine ethnische Herkunft
stimmt nachhaltig das Wohl des einzelnen               berücksichtigen.

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S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

Die nachfolgenden gesetzlichen Rege-             verantwortung gelten die Vorschriften
lungen stellen die Förderung des Kindes          des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) un-
in der Offenen Ganztagsschule in den             mittelbar.
Mittelpunkt.                                  4. Eltern sind die jeweiligen Erziehungs-
                                                 berechtigten.

§ 1 Geltungsbereich
und Begriffsbestimmung                        § 2 Träger
1. Der Schulträger muss mit erfahrenen und    Träger von Offenen Ganztagsschulen sind
   anerkannten Trägern der öffentlichen       die anerkannten Träger der freien und
   und der freien Jugendhilfe, die Bildung    öffentlichen Jugendhilfen. Die Zusammen-
   und Erziehung fördern, eine weiterge-      arbeit von Schule und Jugendhilfe muss je-
   hende Zusammenarbeit vereinbaren, um       derzeit gewährleistet werden. Die Beschäf-
   außerunterrichtliche Angebote vorzu-       tigten des Trägers nehmen gleichberechtigt
   halten (Offene Ganztagsschule). Dabei      an allen schulischen Gremien teil.
   muss auch die Bildung gemeinsamer              Alle für die Förderung von Kindern
   Steuergruppen vorgesehen werden.           verantwortlichen Träger der öffentlichen
                                              und freien Jugendhilfe haben die Aufgabe,
An allen Grundschulen müssen außerun-         die Chancengerechtigkeit für jedes Kind
terrichtliche Ganztags- und Betreuungs-       sicherzustellen.
angebote eingerichtet werden, die der             Wenn in begründeten Fällen (Konkurs,
besonderen Förderung der Schülerinnen         Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen
und Schüler dienen.                           und der gesetzlichen Bestimmungen) ein
                                              Trägerwechsel notwendig wird, entschei-
2. Das »Gute OGS Gesetz« gilt für alle Kin-   det der OGS-Qualitätszirkel (§ 21) über die
   der, die einen Betreuungsplatz in einer    Vergabe der neuen Trägerschaft.
   Offenen Ganztagsschule oder in ande-
   ren außerunterrichtlichen Ganztags-
   und Betreuungsangeboten und weite-         § 3 Aufgaben und Ziele
   ren sozialpädagogischen Angeboten
   der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen     Offene Ganztagsschulen sind sozialpädago-
   in Anspruch nehmen.                        gische Einrichtungen mit einem eigenstän-
3. Für die Inanspruchnahme von Offenen        digen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie
   Ganztagsschulen sowie für die Planungs-    ermöglichen mehr Zeit für Bildung, Erzie-

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hung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie                 den Gremien des Offenen Ganztags ihre
individuelle Förderung. In der Förderung                  Interessen vertreten,
des Kindes wird die gesamte Persönlich-                3. die Entfaltung der körperlichen, geistigen
keit in den Mittelpunkt gestellt. Es ist ein              und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder
Lebensraum zu gestalten, der in altersange-               sowie ihrer seelischen, musischen und
messener Weise die Selbstständigkeit des                  schöpferischen Kräfte zu unterstützen,
Kindes unterstützt und ihm die notwendige              4. die unterschiedlichen Lebenslagen,
Orientierung und Bildung ermöglicht.                      kulturellen und weltanschaulichen Hin-
Offene Ganztagsschulen sollen allen Kin-                  tergründe sowie die alters- und entwick-
dern den Zugang zu Bildung ermöglichen                    lungsbedingten Bedürfnisse der Kinder
und eine nachhaltige Verbesserung der                     zu berücksichtigen,
Bildungschancen und des Bildungserfolgs                5. das gleichberechtigte, partnerschaftliche,
sicherstellen.                                            soziale und demokratische Miteinander
    Die Offene Ganztagsschule orientiert                  sowie das Zusammenleben von Kindern
sich an dem jeweiligen Bedarf des Kin-                    mit und ohne Behinderungen im Sinne
des und trägt der individuellen sozialen,                 einer inklusiven Pädagogik zu fördern,
emotionalen, körperlichen und geistigen                6. eine gesunde Ernährung zu gewährleisten,
Entwicklung sowie der gesamten Persön-                 7. einen verantwortungsvollen Umgang
lichkeit des Kindes Rechnung.                             mit der Umwelt zu vermitteln und einen
                                                          nach ökologischen Gesichtspunkten
Dazu gehört:                                              gestalteten Lernort zu bieten.
1. den Kindern Erlebnis-, Handlungs- und
   Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von               Die Förderung des Kindes in der Entwick-
   ihren Bedürfnissen und in ihrem Lebens-             lung seiner Persönlichkeit und die Beratung
   zusammenhang zu erschließen,                        und Information der Eltern, insbesondere
2. die Eigenverantwortlichkeit und Gemein-             in Fragen der Bildung und Erziehung, sind
   schaftsfähigkeit der Kinder zu stärken,             Kernaufgaben des Offenen Ganztags. Das
   unter anderem durch eine alters- und                pädagogische Personal in den Offenen
   entwicklungsgemäße Partizipation in der             Ganztagsschulen führt den Erziehungs-
   Einrichtung, den Kindern dem Alter und              auftrag im Dialog mit den Eltern und allen
   den Bedürfnissen entsprechend die Mit-              Beteiligten durch.
   wirkung/Gestaltung im Offenen Ganztag                   Die pädagogische Arbeit soll auf alle
   zu ermöglichen, indem sie aus ihrer                 Lebensbereiche der Kinder wirken. Die
   Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher                Erstellung von individuellen Förderplänen
   und eine Stellvertretung wählen, die in             soll sicherstellen, dass die teilnehmen-

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S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

den Kinder entsprechend ihren Stärken               Angebote der Kinder- und Jugend-
und Schwächen gefordert und gefördert               hilfe, der Erziehungsberatung, der
werden. Von besonderer Bedeutung ist                Familienhilfe und Familienbildung
die Förderung der sozialen und emotiona-            sowie der Gesundheitsvorsorge ge-
len Kompetenzen, da sie die Kinder in die           währleisten, um somit eine gemein-
Lage versetzen, im Kontakt mit anderen              same und nachhaltige Förderung
angemessen zu handeln – als Grundlage               und Unterstützung von Kindern und
der demokratischen Kultur. Jeder Träger             Familien zu ermöglichen, sowie den
berücksichtigt diese Grundsätze für seine           Bildungs- und Erfahrungsort für Kin-
Einrichtungen bei der Umsetzung in seinem           der und ihre Eltern weiterentwickeln.
Konzept und die Offenen Ganztagsschulen      2. Familienzentren können auch auf der
setzen diese um.                                Grundlage eines sozialräumlichen
    Die Offenen Ganztagsschulen werden          Gesamtkonzeptes als Verbund unter
durch das Landesjugendamt und die ört-          Einbeziehung mehrerer Offener Ganztags-
lichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe      schulen oder anderer kinder- oder famili-
verpflichtet, ihre Arbeit durch Qualitäts-      enorientierter Einrichtungen tätig sein.
feststellungen überprüfen zu lassen. Die     3. Für jedes dieser Familienzentren gewährt
Offenen Ganztagsschulen stellen sicher,         das Land dem Jugendamt einen zusätz-
dass die sozialpädagogischen Fachkräfte         lichen Zuschuss. Der Träger der örtli-
mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl         chen Jugendhilfe stellt sicher, dass der
der Kinder und zur Sicherung der Kontinu-       Zuschuss in voller Höhe dem jeweiligen
ität des Erziehungsprozesses mit anderen        Familienzentrum zur Verfügung steht.
kinder- und familienbezogenen Institutio-
nen, Tagespflegepersonen und Initiativen
im Gemeinwesen zusammenarbeiten.             § 5 Öffnungszeiten
                                             Die Öffnungszeiten einer Offenen Ganz-
§ 4 Familienzentren                          tagsschule werden gemäß der Bedarfslage
                                             der Kinder und Eltern in einem Korridor von
1. Familienzentren sind Offene Ganz-         7 bis 17 Uhr festgelegt und entsprechend
   tagsschulen, die über den gesetzlichen    finanziert. Die personelle Besetzung und die
   Auftrag hinaus                            räumlichen Bedingungen müssen der Be-
   • niederschwellige Beratungs- und         darfslage entsprechend angepasst werden.
      Hilfsangebote für Familien anbieten,   In allen Ferien findet eine Ferienbetreuung
   • eine sozialräumliche Vernetzung der     im Rahmen der regulären Öffnungszeit statt.

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§ 6 Gruppengröße                                          gen in der Lage sind, die Fachkräfte in
                                                          der Einrichtung in der pädagogischen
Die Grundlage für die Arbeit in der OGS                   Arbeit zu unterstützen.
sind Gruppen mit maximal 20 Kindern.                   3. Beschäftigte ohne förderliche Ausbil-
                                                          dung, die bereits unbefristet beschäftigt
                                                          sind, werden auf Wunsch unter Einhal-
§ 7 Pädagogisches Personal                                tung des Bestandsschutzes weiterbe-
in der Offenen Ganztagsschule                             schäftigt.

1. Sozialpädagogische Fachkräfte sind:                 Die Träger fördern eine Nachqualifizierung
  • staatlich anerkannte Erzieherinnen und             zu sozialpädagogischen Fachkräften.
     Erzieher
  • staatlich anerkannte Heilpädagoginnen
     und Heilpädagogen                                 § 8 Personalbemessung
  • staatlich anerkannte Heilerziehungs-
     pflegerinnen und Heilerziehungspfleger            1. Fachkraft-Kind-Relation
  • Absolvent*innen von Diplom-, Bache-                 • In jeder Gruppe arbeiten zwei sozial-
     lor- und Masterstudiengängen aus                      pädagogische Fachkräfte in Vollzeit.
     sozialpädagogischen Bereichen                      • Die verbindliche Fachkraft-Kind-Relation
2. Darüber hinaus muss der Träger unter-                   in der Offenen Ganztagsschule beträgt
   stützendes Personal bereithalten, zum                   1 zu 10.
   Beispiel durch Beschäftigte, die aufgrund            • Die personelle Besetzung muss jederzeit
   entsprechender Fähigkeiten und Eignun-                  gewährleistet sein.

10
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

2. Zeitanteile für die Leitung einer              Gruppengröße (§ 6) und der Öffnungs-
   Offenen Ganztagsschule                         zeit (§ 5) der Personaleinsatz zu gestal-
   Die Leitung (sozialpädagogische                ten.
   Fachkraft) einer Offenen Ganztags-          5. Konzeptionstage/Teambesprechungen
   schule wird vom Träger gestellt. Für die       Für Qualitätssicherung und die konzep-
   Leitung ist ein Grundleitungsanteil von        tionelle Entwicklung steht jeder Offe-
   20 Wochenstunden zur Verfügung zu              nen Ganztagsschule ein pädagogischer
   stellen.                                       Tag im Halbjahr zur Verfügung.
   Darüber hinaus sind für jede Gruppe            Teambesprechungen finden regelmäßig
   einer Offenen Ganztagsschule zehn              einmal wöchentlich im Vormittagsbe-
   Wochenstunden Leitungsanteil zur               reich statt.
   Verfügung zu stellen. Für Familienzen-      6. Praktikantenbetreuung
   tren werden zehn Wochenstunden                 Für die Tätigkeit als Praxisanleitung
   Leitungsanteile zur Verfügung gestellt.        sind 2,5 Wochenstunden anzusetzen.
   Über die Arbeitszeit der Leitung hin-          Die Qualifizierungsanforderungen für
   ausgehende Leitungsanteile werden              die Praxisanleitung sind ständig neuen
   auf die ständige Vertretung (sozialpäd-        Anforderungen anzupassen. Die Praxi-
   agogische Fachkraft) übertragen.               sanleitung muss bei Informationsver-
3. Personalreserve                                anstaltungen und Praxisbesuchen der
   Der Träger ist verpflichtet, mindestens        ausbildenden Schule freigestellt und
   20 Prozent zusätzliche sozialpädago-           eine Vertretungskraft rechtzeitig zur
   gische Fachkräfte einzuplanen und              Verfügung gestellt werden.
   vorzuhalten, um die unter Abs. 1            7. Auszubildende, Teilnehmer*innen
   festgelegte Fachkraft-Kind-Relation bei        Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr
   Personalausfall zu gewährleisten. Der          (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst
   Träger stellt bei Personalausfall spätes-      (BFD), Berufspraktikanten/Auszubilden-
   tens ab dem zweiten Tag entsprechen-           de in praxisintegrierten Ausbildungen
   de Ersatzfachkräfte zur Verfügung.             (PIA) und andere sind nicht auf den
4. Planungs- und Reflexionszeit                   Stellenschlüssel anzurechnen.
   Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen        8. Familienzentren
   erhalten 25 Prozent ihrer Arbeitszeit als      In jedem Familienzentrum ist eine zu-
   Planungs- und Reflexionszeit. Dieser           sätzliche sozialpädagogische Fachkraft
   Anteil der Arbeitszeit darf die Fach-          mit der vollen wöchentlichen Arbeits-
   kraft-Kind-Relation nicht erhöhen.             zeit einzusetzen.
   Dementsprechend ist in den einzelnen        9. Inklusion/Integration
   Gruppen in Abhängigkeit von der                Für die Deckung des erhöhten Förder-,

                                                                                                         11
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her

   Hilfe- und Pflegebedarfes wie auch für                 Ganztagsschule oder einem vergleichba-
   Inklusion und Integration erhält die                   ren Arbeitsfeld erworben sein muss. Das
   Offene Ganztagsschule je Gruppe eine                   Berufsanerkennungsjahr bleibt bei der
   integrationspädagogische Fachkraft. In-                Berechnung dieser Frist außer Betracht.
   klusionshelfer*innen müssen verbindlich             3. Aufgabe und Verantwortung einer
   vormittags und nachmittags bereitge-                   Leitung sind die organisatorische, kon-
   stellt werden.                                         zeptionelle und personelle Leitung der
10. Lehrerstellenanteile                                  Einrichtung.
   Die Erbringung der nicht kapitalisierten
   Lehrerstellenanteile (0,1 Lehrerstelle pro
   Gruppe) am Nachmittag ist auch bei                  § 10 Integrative Pädagogik
   kurzfristigem Personalausfall von der
   Schulleitung sicherzustellen.                       1. Kinder mit Behinderungen und Kinder,
                                                          die von einer wesentlichen Behinderung
                                                          bedroht sind, werden gemeinsam mit
§ 9 Leitung der Offenen                                   Kindern ohne Behinderung gefördert.
Ganztagsschule                                            Die besonderen Bedürfnisse von Kindern
                                                          mit erhöhtem Förder-, Hilfe- und Pfle-
1. Der Träger verpflichtet sich, in jeder Of-             gebedarf sind bei der pädagogischen
   fenen Ganztagsschule eine Leitung und                  Arbeit inklusiv zu berücksichtigen.
   eine ständige Vertretung einzusetzen.               2. Abweichende und/oder zusätzliche För-
2. Für die Übertragung der Leitung ei-                    derungsnotwendigkeit bei einem hilfe-
   ner Offenen Ganztagsschule ist eine                    bedingten Mehraufwand ist im Einzelfall
   mindestens zweijährige einschlägige                    zu berücksichtigen.
   pädagogische Berufserfahrung erforder-
   lich, die in der Regel in einer Offenen

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S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

§ 11 Gesundheitsvorsorge                      § 12 Gesunde Ernährung
1. Die gesunde Entwicklung des Kindes         1. Jedes Kind hat das Anrecht auf ein voll-
   ist von grundlegender Bedeutung. Die          wertiges, kindgerechtes und schmack-
   Fähigkeit, harmonisch in einer in voller      haftes Speisenangebot, das nach den
   Umwandlung begriffenen Umgebung zu            Grundsätzen der optimierten Mischkost
   leben, ist für diese Entwicklung beson-       oder qualitativ gleichrangiger Angebote
   ders wichtig. Die Gesundheit ist ein          unter Beachtung der neuesten wissen-
   Zustand des vollständigen körperlichen,       schaftlichen Erkenntnisse zur Kinderer-
   geistigen und sozialen Wohlergehens           nährung gestaltet und zubereitet wird.
   und nicht nur das Fehlen von Krankheit        Allergien und Unverträglichkeiten sowie
   oder Gebrechen.                               religiöse und kulturelle Ansprüche wer-
2. Die Kommune sorgt in Zusammenarbeit           den berücksichtigt.
   mit den Trägern dafür, dass die Erzie-     2. Der Träger stellt jedem Kind ein kosten-
   hungsberechtigten für alle in Offenen         loses, gesundes und warmes Mittag-
   Ganztagsschulen befindlichen Kinder           essen zur Verfügung.
   eine ärztliche Untersuchung nachweisen     3. Für die Tätigkeit im Rahmen der Mittags-
   müssen, der Impfstatus überprüft und          verpflegung (inkl. der Vor- und Nachar-
   eine Schließung von Impflücken vorge-         beiten) stellt der Träger hauswirtschaft-
   nommen wird.                                  liches Personal mit mindestens zehn
3. Zur Prävention und Früherkennung von          Stunden pro Gruppe zur Verfügung. Der
   Kindeswohlgefährdung arbeiten Offene          Träger stellt bei Personalausfall spätes-
   Ganztagsschulen und Einrichtungen der         tens ab dem zweiten Tag entsprechende
   gesundheitlichen und sozialen Betreu-         Ersatzkräfte zur Verfügung.
   ung eng zusammen.                          4. Nach dem Unterricht ist eine Mittags-
4. Aus Gründen der Gesundheitsvorsor-            pause von mindestens einer Unterrichts-
   ge und der Suchtvorbeugung darf in            stunde einzuplanen, sodass jedes Kind
   Offenen Ganztagsschulen und auf deren         die Möglichkeit hat, seine Mahlzeit in
   Gelände nicht geraucht und kein Alkohol       Ruhe einzunehmen, sich zu entspannen
   getrunken werden.                             und sich mit seinen Mitschüler*innen
5. In Offenen Ganztagsschulen ist die            auszutauschen.
   gesundheitliche Entwicklung der Kinder
   zu fördern. Bei möglichen Beeinträch-
   tigungen sind die Eltern frühzeitig zu
   informieren.

                                                                                                         13
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her

§ 13 Qualifizierung/                                     der Kontinuität der Bildungsprozesse von
Fort- und Weiterbildung                                  Kindern auf Grundlage eines gemeinsa-
                                                         men Bildungsverständnisses entwickeln
1. Die Beschäftigten in Offenen Ganztags-                die Träger Fortbildungen. Das Land
   schulen, die für die Förderung der Kinder             schließt eine Fortbildungsvereinbarung
   verantwortlich sind und die Familien                  mit den Trägern im oben genannten Sin-
   entsprechend begleiten, müssen ihre                   ne ab und stellt Mittel für die Fortbildung
   Arbeit kontinuierlich kritisch reflektieren,          zur Verfügung.
   weiterentwickeln und sich fortbilden.
2. Von allen Beschäftigten in Offenen
   Ganztagsschulen wird ein hohes Maß an               § 14 Rechte der Eltern –
   Fachlichkeit, emotionaler und sozialer              Elternmitwirkung
   Kompetenz erwartet. Die dafür erforder-
   lichen Kenntnisse müssen dem aktuellen              • Die Beschäftigten in der Offenen Ganz-
   Stand der Wissenschaft entsprechen.                   tagsschule arbeiten im Rahmen der
3. Systematische Weiterbildung                           Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
   Die Weiterbildung der Beschäftigten                   bei der Förderung der Kinder vertrauens-
   ist durch ein Qualifizierungssystem mit               voll zusammen. Die Eltern haben einen
   Rechten auf Freistellung zur Weiterbil-               Anspruch auf eine regelmäßige Informa-
   dung zu gestalten und vom Träger zu                   tion über den Stand des Bildungs- und
   unterstützen.                                         Entwicklungsprozesses ihres Kindes.
4. Fortbildungsvereinbarung                            • In jeder Offenen Ganztagsschule werden
   Berufliche Qualifikation sowie Fort- und              zur Förderung der Zusammenarbeit von
   Weiterbildung sind als ein lebenslanger               Eltern, Personal und Träger Elternvertre-
   Prozess zu verstehen, der die Vorausset-              ter*innen gewählt. Das Verfahren über die
   zung für eine gute Qualität der pädago-               Zusammensetzung des Gremiums und die
   gischen Arbeit bildet. Zur Gewährleistung             Geschäftsordnung werden vom Träger im

14
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

   Einvernehmen mit den Eltern festgelegt.         Entspannung mit entsprechenden Ruhe-
   Das Mitwirkungsgremium soll die Zu-             und Erholungsphasen gewährleisten und
   sammenarbeit zwischen den Eltern, dem           frei gestaltbare Zeiten ermöglichen. Eine
   Träger, dem pädagogischen Personal und          Nutzung der Sporthallen im Nachmittags-
   der Schulpflegschaft sowie das Interesse        bereich ist ganzjährig zu gewährleisten.
   der Eltern für die Arbeit der OGS fördern.   3. Ebenfalls muss ein Speiseraum oder eine
                                                   Mensa eingerichtet werden.
                                                4. Für die Beschäftigten des Trägers müssen
§ 15 Elternbeiträge                                eigene Büro-, Besprechungs- und Perso-
                                                   nalräume zur Verfügung stehen.
Die Angebote einer Offenen Ganztags­schule      5. Für die erweiterten Angebote in Eltern-
in Nordrhein-Westfalen sind beitragsfrei.          Kind-Zentren sollen zusätzliche Räumlich-
                                                   keiten vorhanden sein.
                                                6. Die Räume einer Offenen Ganztagsschule
§ 16 Bauliche Gestaltung,                          müssen barrierefrei zugänglich sein.
Größe und Ausstattung der                       7. Die räumliche Ausstattung und Ein-
                                                   richtung muss unter Berücksichtigung
Räumlichkeiten                                     des Gesundheitsschutzes erfolgen und
                                                   umfasst die ergonomische Ausstattung
1. Die Größe der Grundfläche eines                 durch entsprechendes Mobiliar, schall-
   Gruppenraumes muss mindestens 4 m²              gedämmte Räume sowie eine aktuelle
   pro Kind betragen; dementsprechend              technische Büroausstattung.
   werden höchstens 20 Kinder in einem          8. Zur Erreichung der geforderten Standards
   Gruppenraum von mindestens 80 m²                wird eine Übergangszeit festgelegt.
   betreut: (Empfehlung DGUV Deutsche              Bei Neubauten muss der vorgegebene
   Gesetzliche Unfallversicherung: 85 m²           Standard erfüllt werden. Der Ausbau von
   Grundfläche für eine Klasse). Eine Mehr-        Mensen in Offenen Ganztagsschulen
   fachnutzung von Klassenräumen ist aus           muss spätestens bis zum Inkrafttreten
   pädagogischen Gesichtspunkten nicht             des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbe-
   vorgesehen.                                     treuung im Grundschulalter abgeschlos-
2. Zusätzlich zu den Gruppenräumen                 sen sein.
   müssen den Kindern Ruheräume, Rück-          9. Es sind ausreichend Toiletten und Wasch-
   zugsräume und Funktionsräume zur                gelegenheiten für Kinder und Beschäftig-
   Verfügung stehen, die ein angemessenes          te der Offenen Ganztagsschule in Nähe
   Gleichgewicht von Anspannung und                der Betreuungsräume vorzuhalten.

                                                                                                           15
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her

§ 17 Finanzierung                                          Unterrichtsvertretung ist auch bei
                                                           Personalmangel unter keinen Um-
1.  Personal- und Sachkosten                               ständen zulässig. Das Land richtet ein
    Die anteilige Finanzierung von Bund,                   Kontrollsystem ein, um bei allen oben
    Land, Kommune und Träger muss                          genannten Punkten einen Missbrauch
    vor Einführung des Rechtsanspruchs                     zu verhindern.
    (Nutzung/Kosten) wissenschaftlich                  1.2 Sachkosten
    untersucht werden.                                     Sachkosten sind die Kosten für die
1.1 Personalkosten                                         pädagogische Arbeit (Spiel- und Be-
    Anerkannte Personalkosten sind die                     schäftigungsmaterial), für Exkursionen,
    unter §§ 6–10 »Gutes-OGS-Gesetz«                       Ausflüge etc. in den Ferien sowie für
    vorgegebenen Personalstandards, die                    den Büroaufwand. Sachkosten sind
    Kosten für die betriebliche Interessen-                zudem die Aufwendungen zur Bereit-
    vertretung der Beschäftigten und die                   stellung des Mittagessens.
    in § 13 genannten Fortbildungskosten.
    Basis der Bezahlung der Beschäftig-
    ten bzw. sozialpädagogisch tätigen                 § 18 Rechtsanspruch 2025
    Fachkräfte sind die Bestimmungen des
    TVöD in seiner jeweils gültigen Fassung            Ab 2025 soll für alle Kinder im Grundschul-
    oder vergleichbarer Vergütungsrege-                alter ein Rechtsanspruch auf einen Betreu-
    lungen einschließlich des gesetzlichen             ungsplatz nach dem Unterricht gelten. Die
    Arbeitgeberanteils zur Sozialversiche-             Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll
    rung und einer zusätzlichen Altersver-             auch nach der Kita unterstützt werden.
    sorgung. Prekäre Beschäftigungsver-                Gute Betreuung und Bildung muss allen
    hältnisse und Arbeitnehmerüberlassung              Kindern zugutekommen. Damit dies gelingt,
    sind grundsätzlich auszuschließen.                 muss der Rechtsanspruch im SGB VIII veran-
    Der Einsatz der Beschäftigten zur                  kert werden.

16
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

§ 19 Trägerschaften                            § 21 Qualitätssicherung durch
im Offenen Ganztag                             Gründung eines kommunalen
                                               OGS-Qualitätszirkels
Der Träger muss die Bildung einer betriebli-
chen Interessenvertretung unterstützen und     Zur Sicherung der Qualität im Offenen
die Gehälter der Beschäftigten in Anleh-       Ganztag müssen alle Beteiligten auf
nung an den TVöD zahlen.                       kommunaler Ebene mindestens einmal im
                                               Quartal zusammenkommen. Dazu zählen
                                               die Vertreter*innen der Schule, der OGS-
§ 20 Schlussbestimmungen                       Beschäftigten, der Träger, der kommunalen
                                               Jugendhilfe, der Eltern und der Kinder.
1. Inkrafttreten                               Der Qualitätszirkel überwacht die Um-
   Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Ver-    setzung und die Einhaltung beim »Gu-
   kündigung am 1. August 2021 in Kraft.       tes-OGS-Gesetz«.

                                                                                                          17
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bitte bei Serdar Agit Boztemur per Mail: serdar.boztemur@verdi.de
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                 Straße                                                                                                            Hausnummer         Geburtsdatum

                 Land/PLZ                       Wohnort
                                                                                                                                                      Geschlecht          weiblich        männlich

                 Telefon                                                                       E-Mail

                 Beschäftigungsdaten
                    Angestellte*r                   Beamter*in                     erwerbslos                  ausgeübte Tätigkeit

                       Arbeiter*in                  Selbständige*r
                                                                                                               monatlicher Bruttoverdienst

                    Vollzeit         Teilzeit     Anzahl Wochenstunden:                                                                                                                          €

                                                                                                               Lohn-/Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe
                    Auszubildende*r / Volontär*in / Referendar*in                       Praktikant*in

                    Schüler*in / Student*in (ohne Arbeitseinkommen)                     Dual Studierende*r     Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe

                    Sonstiges                     bis:

                                                                                                               Monatsbeitrag
                 Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale)                                                                                                            €
                                                                                                               Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des
                 Straße                                                                 Hausnummer             regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mindestens 2,50 Euro.
                                                                                                               Er wird monatlich zum Monatsende fällig.
                                                                                                                Ich wurde geworben durch:
                 PLZ                                 Beschäftigungsort                                          Name Werber*in

                                                                                                                Mitgliedsnummer
                 Branche

                 SEPA-Lastschriftmandat
                 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft                                                          Titel / Vorname / Name (nur wenn Kontoinhaber*in abweichend)
                 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497
                 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
                 Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift                         Straße und Hausnummer
                 einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf
                 mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb
                 von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des                        PLZ/Ort
                 belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
                 vereinbarten Bedingungen.

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                   besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung.
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                   Sie unter https://datenschutz.verdi.de.
W-3622-08-0618

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                                                                                                                                                                    nichtzutreffendes bitte streichen
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  Aachen/Düren/Erft                                     Köln-Bonn-Leverkusen                Herne
 Tel.: 0241 94676-0                                    Tel.: 0221 48558-0                   Heinrichstraße 17
 Fax: 01805 837343 - 23103                             Fax: 01805 837343 - 23103            44623 Herne
 E-Mail: service-west.nrw@verdi.de                     E-Mail: service-west.nrw@verdi.de

Aachen                                                 Köln                                  Münsterland
Harscampstr. 20                                        Hans-Böckler-Platz 9                 Tel.: 0251 93300-0
52062 Aachen                                           50672 Köln                           Fax: 01805 837343 - 23107
                                                                                            E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de
  Duisburg-Niederrhein                                 Bonn
 Tel.: 0203 2814-0                                     Endenicher Straße 127                Münster
 Fax: 01805 837343 - 23105                             53115 Bonn                           Johann-Krane-Weg 16
 E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de                                                         48149 Münster
                                                       Siegburg
Duisburg                                               Kaiserstraße 108                     Rheine
Stapeltor 8                                            53721 Siegburg                       Matthiasstr. 22
47051 Duisburg                                                                              48431 Rheine
                                                        Linker Niederrhein
Kleve                                                  Tel.: 02151 8167-0
Lindenallee 10                                         Fax: 01805 837343 - 23105             Ostwestfalen-Lippe
47533 Kleve                                            E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de   Tel.: 0521 41714-0
                                                                                            Fax: 01805 837343 - 23107
Wesel                                                  Krefeld                              E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de
Poppelbaumstr. 10                                      Virchowstr. 130a
46483 Wesel                                            47805 Krefeld                        Bielefeld
                                                                                            Oelmühlenstr. 57–59
  Düssel-Rhein-Wupper                                  Mönchengladbach                      33604 Bielefeld
 Tel.: 0211 15970-0                                    Rheydter Str. 328
 Fax: 01805 837343 - 23103                             41065 Mönchengladbach                Detmold
 E-Mail: service-west.nrw@verdi.de                                                          Gutenbergstr. 2
                                                        Mittleres Ruhrgebiet                32756 Detmold
Düsseldorf                                             Tel.: 02151 8167-0
Sonnenstr.14                                           Fax: 01805 837343 - 23105            Herford
40227 Düsseldorf                                       E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de   Kreishausstr. 6a
                                                                                            32051 Herford
Solingen                                               Bochum
Gasstr. 10–18, Gebäude G                               Universitätsstr. 76                  Minden
42657 Solingen                                         44789 Bochum                         Brückenkopf 2
                                                                                            32423 Minden
Wuppertal                                              Gelsenkirchen
Hoeftstraße 4                                          Weberstr. 18                         Paderborn
42103 Wuppertal                                        45879 Gelsenkirchen                  Bahnhofstr. 16
                                                                                            33102 Paderborn

22
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung

                                                                                                                                                                                 Minden-
                                                                                                                                                                                 Lübbecke

                                                                                                                         Steinfurt

                                                                                                                                                                         Herford

                                                                                      Borken
                                                                                                                                                                     Bielefeld

                                                                                                                Münsterland
                                                                                                                   Münster
                                                                                                                                                                                            Lippe
                                                                                                           Coesfeld                      Warendorf
                                                                                                                                                         Gütersloh

                                                                                                                                                                            Ostwestfalen-Lippe
                                 Kleve
                    Duisburg-Niederrhein
                                   Wesel
                                                                                                  Reckling-
                                                                                           Mittleres Ruhrgebiet
                                                                                                  hausen Hamm
                                                                                                                                                                             Paderborn
                                                                                                                                                                                                    Höxter
                                                                                      p
                                                                                  ro
                                                                               ott

                                                                                            Gelsen-
                                                                                  B
                                                                            er- n

                                                                                            kirchen                            Unna
                                                                         Obause

                                                                                                      Heme
                                                                                                                    Dort-                            Soest
                                                                          h

                                                                                                                    mund
                                                              Duisburg

                                                                                                      Bochum
                                                                                          Essen

                                                                                          Ruhr-West
                                                                                      Mülheim
                                                                                      a.d. Ruhr           Ennepe-

                                    Viersen
                                                    Krefeld
                                                                            Mettmann
                                                                                                          Ruhr-
                                                                                                          Kreis
                                                                                                                    Hagen
                                                                                                                                                             Westfalen
                  Linker-Niederrhein                               Düssel-
                                                                   dorf                         Wuppertal
                                                                                                                            Märkischer
                                                                                                                                               Hochsauerlandkreis
                                         Mönchen-
                                         gladbach
                                                     Rhein-                   Düssel-Rhein-Wupper
                                                                                          Solingen
                                                                                                       Rem-
                                                                                                       scheid
                                                                                                                            Kreis
                                                     Kreis
                          Heinsberg                  Neuss                                                                                  Olpe
                                                                                       Lever-
                                                                                                  Rheinisch-
                                                                                       kusen
                                                                                                  Bergischer          Ober-
                                                    Rhein-
                                                    Erft-Kreis                   Köln
                                                                                                  Kreis               bergischer
                                                                                                                      Kreis                        Südwestfalen
                                                                                                                                              Siegen-
                                                                                                                                              Wittgenstein

                         Aachen/Düren/Erft
                         Städteregion
                         Aachen
                                          Düren
                                                                                                      Rhein-Sieg-
                                                                                                      Kreis
                                                                                           Bonn

                                               Euskirchen
                                                                                          Köln-Bonn-Leverkusen

Ruhr-West                                                      Südwestfalen                                                                                                Westfalen
Tel.: 0201 24752-0                                            Tel.: 02331 1677-1                                                                                           Tel.: 0231 913000-0
Fax: 01805 837343 - 23105                                     Fax: 01805 837343 - 23107                                                                                    Fax: 01805 837343 - 23107
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Essen                                                    Hagen                                                                                                        Hamm
Teichstr. 4a                                             Hochstr. 117a                                                                                                Bismarckstr. 17–19
45127 Essen                                              58905 Hagen                                                                                                  59065 Hamm

Mülheim an der Ruhr                                      Gevelsberg                                                                                                   Lünen
Friedrichstraße 24                                       Großer Markt 9                                                                                               Dortmunder Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr                                58285 Gevelsberg                                                                                             44536 Lünen

Oberhausen                                               Siegen                                                                                                       Meschede
Friedrich-Karl-Str. 24                                   Koblenzer Str. 29                                                                                            Stiftsplatz 11
46045 Oberhausen                                         57072 Siegen                                                                                                 59872 Meschede

                                                                                                                                                                      Unna
                                                                                                                                                                      Käthe-Kollwitz-Ring 5
                                                                                                                                                                      59423 Unna

                                                                                                                                                                                                             23
Verantwortliche Gewerkschaftssekretär*innen beim ver.di
Landesbezirk NRW in Düsseldorf für den OGS-Bereich:

Fachbereich 3           Serdar Agit Boztemur
Gesundheit,             Telefon: 0211.61824-297
Soziale Dienste,        serdar.boztemur@verdi.de
Wohlfahrt und Kirchen

Fachbereich 7           Marlene Seckler
Gemeinden               Telefon: 0211.61824-326
		                      marlene.seckler@verdi.de
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