OGS MEHR BRAUCHT EIN GESETZ MUSS HER! - Bezirk Köln-Bonn ...
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O G S - G e s e tz s p a p i e r f ü r G u te s OGS Diskus s i o n BRAUCHT MEHR EIN GESETZ MUSS HER! Schluss mit der Billigvariante der Schulkinderbetreuung
V.i.S.d.P.: Serdar Agit Boztemur, ver.di Landesbezirk NRW Fachbereich 3, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen sowie Fachbereich 7, Gemeinden Karlstraße 123 – 127, 40210 Düsseldorf 1. Auflage 2020
INHALT Einleitung Gesetz zur Erziehung und Bildung in Offenen Ganztagsschulen – Gutes OGS-Gesetz – für NRW 4 § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung 7 § 2 Träger 7 § 3 Aufgaben und Ziele 7 § 4 Familienzentren 9 § 5 Öffnungszeiten 9 § 6 Gruppengröße 10 § 7 Pädagogisches Personal in der Offenen Ganztagsschule 10 § 8 Personalbemessung 10 § 9 Leitung der Offenen Ganztagsschule 12 § 10 Integrative Pädagogik 12 § 11 Gesundheitsvorsorge 13 § 12 Gesunde Ernährung 13 § 13 Qualifizierung/Fort- und Weiterbildung 14 § 14 Rechte der Eltern – Elternmitwirkung 14 § 15 Elternbeiträge 15 § 16 Bauliche Gestaltung, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten 15 § 17 Finanzierung 16 § 18 Rechtsanspruch 2025 16 § 19 Trägerschaften im Offenen Ganztag 17 § 20 Schlussbestimmungen 17 § 21 Qualitätssicherung durch Gründung eines kommunalen OGS-Qualitätszirkels 17
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her EI N L E I TUNG Gesetz zur Erziehung und Bildung in Offenen Ganztagsschulen – Gutes OGS-Gesetz – für NRW Derzeit sind die Bedingungen in der Offe- normalerweise von den sozialpädagogi- nen Ganztagsschule katastrophal, verbind- schen Fachkräften (angestellt beim jeweili- liche Standards gibt es nicht. Rechtsgrund- gen Träger) erledigt. Eine Zusammenarbeit lage für die Betreuung von Schulkindern in auf Augenhöhe findet nur selten statt. Nordrhein-Westfalen sind lediglich Minis- Im Augenblick gestaltet sich die Land- terialerlasse. Diese Erlasse machen keine schaft bei der Schulkinderbetreuung verbindlichen Aussagen zur personellen derart, dass es eine Vielzahl von Trägern Ausstattung, zur Qualifikation des Personals der außerunterrichtlichen Angebote gibt. oder zu den Gruppengrößen und sonstigen Neben den großen Wohlfahrtsverbänden Standards in der Offenen Ganztagsschule und einigen Kommunen sind hier verschie- (OGS). denste Vereine tätig, sodass die Situation Die Finanzmittel des Landes sind für sehr unübersichtlich ist. Ein großer Teil der qualitative Angebote völlig unzureichend Träger ist nicht tarifgebunden und selbst und die Kommunen sind in der Regel dort, wo Tarifverträge gelten oder ange- aufgrund ihrer Finanzsituation nicht willens wendet werden, liegt die Bezahlung der oder in der Lage, hier aufzustocken. Die Beschäftigten im Allgemeinen unterhalb Leitung der Offenen Ganztagsschule ist die des Entgeltes für Erzieher*innen, da keine Schulleitung (angestellt beim Land NRW/ Mindestqualifikation vorgeschrieben ist. Die Beamte). Die originären Aufgaben werden Mehrzahl der tätigen Kräfte ist befristet, in 4
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung Teilzeit und/oder im Minijob beschäftigt. Es schaftlich noch bildungspolitisch zu ver- gibt kaum oder keine Vertretungskräfte und treten. Hier sind verbindliche Mindeststan- keine Möglichkeit zur Vor- und Nachberei- dards und eine auskömmliche Finanzierung tung der pädagogischen Arbeit. Hauswirt- notwendig. schaftskräfte für die Mittagsverpflegung Dass das System der Ganztagsbetreu- fehlen in der Regel. ung an Schulen in NRW bisher noch nicht Es gibt keine Grenzen für die Gruppen- zusammengebrochen ist, ist einzig dem größen; somit sind 50 Kinder in einem hohen Engagement der Kolleg*innen in Raum keine Ausnahme. Die Zahl der zu diesem Arbeitsfeld zu verdanken. Die Be- betreuenden Kinder wächst stetig. Ein schäftigten leisten allesamt mehr, als es ihre Personalschlüssel von 1 zu 50 Kindern ist Bezahlung oder Arbeitszeit vorsieht. Die keine Seltenheit mehr und die Zahl wird bei gesundheitlichen Folgen für die Kolleg*in- Personalausfall auch deutlich überschritten. nen, der wachsende Fachkräftemangel Der Lärmpegel in den Einrichtungen steigt und die Bedeutung des Bereiches für den weiter. Die Chance auf individuelle Betreu- Bildungserfolg der Kinder unterstreichen ung und Förderung nimmt weiter ab. den Handlungsbedarf! Darüber hinaus plant Für Herausforderungen wie die Inklusion die Bundesregierung ab 2025 den Rechts- in Zusammenhang mit Kindern mit erhöh- anspruch für die Schulkindbetreuung. Dies tem Förderbedarf oder die Integration von ist bei der Schulentwicklungsplanung in den Flüchtlingskindern ist keine Unterstützung Kommunen zu berücksichtigen. Somit müs- geregelt. sen jetzt die notwendigen Standards und Es lässt sich ohne Übertreibung fest- Rahmenbedingungen geschaffen werden, stellen, dass die Arbeitsbedingungen der um die flächendeckende Einführung der Beschäftigten genauso wie die Qualitäts- Schulkindbetreuung realistisch umsetzen zu standards in der offenen Ganztagsschule können. katastrophal sind. Dies ist weder gewerk- 5
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Kindes. Der Bildungserfolg der Kinder so- Förderung seiner Entwicklung und auf wie ihre gesellschaftliche Teilhabe hängen Erziehung zu einer eigenverantwortlichen wesentlich davon ab, ob es gelingt, sie in und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der Entwicklung zu einer eigenständigen (SGB VIII § 1 Absatz 1): Persönlichkeit zu fördern. Daher stellt die Förderung aller Kinder, unabhängig von Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, Rechts nach Absatz 1 insbesondere eine Zukunftsinvestition beachtlichen 1. junge Menschen in ihrer individuellen Ausmaßes dar, die allen Bürgerinnen und und sozialen Entwicklung fördern und Bürgern zugutekommt. Unabhängig von dazu beitragen, Benachteiligungen zu der jeweiligen Finanzsituation einer Kom- vermeiden oder abzubauen, mune liegt es in der Pflicht des Landes/ 2. Eltern und andere Erziehungsberech- Bundes, die Offene Ganztagsschule mit tigte bei der Erziehung beraten und den Finanzmitteln auszustatten, die hier unterstützen, erforderlich sind. 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren Der Förderungsauftrag umfasst Erzie- für ihr Wohl schützen und hung, Bildung und Betreuung und bezieht 4. dazu beitragen, positive Lebensbe- sich auf die soziale, emotionale, körperli- dingungen für junge Menschen und che und geistige Entwicklung des Kindes. ihre Familien sowie eine kinder- und Er schließt die Vermittlung orientierender familienfreundliche Umwelt zu erhal- Werte und Regeln ein. Die Förderung soll ten oder zu schaffen. sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, Die Förderung von Kindern ist demnach der Lebenssituation sowie den Interessen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die und Bedürfnissen des einzelnen Kindes positive Bewältigung dieser Aufgabe be- orientieren und seine ethnische Herkunft stimmt nachhaltig das Wohl des einzelnen berücksichtigen. 6
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung Die nachfolgenden gesetzlichen Rege- verantwortung gelten die Vorschriften lungen stellen die Förderung des Kindes des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) un- in der Offenen Ganztagsschule in den mittelbar. Mittelpunkt. 4. Eltern sind die jeweiligen Erziehungs- berechtigten. § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung § 2 Träger 1. Der Schulträger muss mit erfahrenen und Träger von Offenen Ganztagsschulen sind anerkannten Trägern der öffentlichen die anerkannten Träger der freien und und der freien Jugendhilfe, die Bildung öffentlichen Jugendhilfen. Die Zusammen- und Erziehung fördern, eine weiterge- arbeit von Schule und Jugendhilfe muss je- hende Zusammenarbeit vereinbaren, um derzeit gewährleistet werden. Die Beschäf- außerunterrichtliche Angebote vorzu- tigten des Trägers nehmen gleichberechtigt halten (Offene Ganztagsschule). Dabei an allen schulischen Gremien teil. muss auch die Bildung gemeinsamer Alle für die Förderung von Kindern Steuergruppen vorgesehen werden. verantwortlichen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe haben die Aufgabe, An allen Grundschulen müssen außerun- die Chancengerechtigkeit für jedes Kind terrichtliche Ganztags- und Betreuungs- sicherzustellen. angebote eingerichtet werden, die der Wenn in begründeten Fällen (Konkurs, besonderen Förderung der Schülerinnen Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und Schüler dienen. und der gesetzlichen Bestimmungen) ein Trägerwechsel notwendig wird, entschei- 2. Das »Gute OGS Gesetz« gilt für alle Kin- det der OGS-Qualitätszirkel (§ 21) über die der, die einen Betreuungsplatz in einer Vergabe der neuen Trägerschaft. Offenen Ganztagsschule oder in ande- ren außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten und weite- § 3 Aufgaben und Ziele ren sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen Offene Ganztagsschulen sind sozialpädago- in Anspruch nehmen. gische Einrichtungen mit einem eigenstän- 3. Für die Inanspruchnahme von Offenen digen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie Ganztagsschulen sowie für die Planungs- ermöglichen mehr Zeit für Bildung, Erzie- 7
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her hung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie den Gremien des Offenen Ganztags ihre individuelle Förderung. In der Förderung Interessen vertreten, des Kindes wird die gesamte Persönlich- 3. die Entfaltung der körperlichen, geistigen keit in den Mittelpunkt gestellt. Es ist ein und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder Lebensraum zu gestalten, der in altersange- sowie ihrer seelischen, musischen und messener Weise die Selbstständigkeit des schöpferischen Kräfte zu unterstützen, Kindes unterstützt und ihm die notwendige 4. die unterschiedlichen Lebenslagen, Orientierung und Bildung ermöglicht. kulturellen und weltanschaulichen Hin- Offene Ganztagsschulen sollen allen Kin- tergründe sowie die alters- und entwick- dern den Zugang zu Bildung ermöglichen lungsbedingten Bedürfnisse der Kinder und eine nachhaltige Verbesserung der zu berücksichtigen, Bildungschancen und des Bildungserfolgs 5. das gleichberechtigte, partnerschaftliche, sicherstellen. soziale und demokratische Miteinander Die Offene Ganztagsschule orientiert sowie das Zusammenleben von Kindern sich an dem jeweiligen Bedarf des Kin- mit und ohne Behinderungen im Sinne des und trägt der individuellen sozialen, einer inklusiven Pädagogik zu fördern, emotionalen, körperlichen und geistigen 6. eine gesunde Ernährung zu gewährleisten, Entwicklung sowie der gesamten Persön- 7. einen verantwortungsvollen Umgang lichkeit des Kindes Rechnung. mit der Umwelt zu vermitteln und einen nach ökologischen Gesichtspunkten Dazu gehört: gestalteten Lernort zu bieten. 1. den Kindern Erlebnis-, Handlungs- und Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von Die Förderung des Kindes in der Entwick- ihren Bedürfnissen und in ihrem Lebens- lung seiner Persönlichkeit und die Beratung zusammenhang zu erschließen, und Information der Eltern, insbesondere 2. die Eigenverantwortlichkeit und Gemein- in Fragen der Bildung und Erziehung, sind schaftsfähigkeit der Kinder zu stärken, Kernaufgaben des Offenen Ganztags. Das unter anderem durch eine alters- und pädagogische Personal in den Offenen entwicklungsgemäße Partizipation in der Ganztagsschulen führt den Erziehungs- Einrichtung, den Kindern dem Alter und auftrag im Dialog mit den Eltern und allen den Bedürfnissen entsprechend die Mit- Beteiligten durch. wirkung/Gestaltung im Offenen Ganztag Die pädagogische Arbeit soll auf alle zu ermöglichen, indem sie aus ihrer Lebensbereiche der Kinder wirken. Die Mitte eine Sprecherin/einen Sprecher Erstellung von individuellen Förderplänen und eine Stellvertretung wählen, die in soll sicherstellen, dass die teilnehmen- 8
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung den Kinder entsprechend ihren Stärken Angebote der Kinder- und Jugend- und Schwächen gefordert und gefördert hilfe, der Erziehungsberatung, der werden. Von besonderer Bedeutung ist Familienhilfe und Familienbildung die Förderung der sozialen und emotiona- sowie der Gesundheitsvorsorge ge- len Kompetenzen, da sie die Kinder in die währleisten, um somit eine gemein- Lage versetzen, im Kontakt mit anderen same und nachhaltige Förderung angemessen zu handeln – als Grundlage und Unterstützung von Kindern und der demokratischen Kultur. Jeder Träger Familien zu ermöglichen, sowie den berücksichtigt diese Grundsätze für seine Bildungs- und Erfahrungsort für Kin- Einrichtungen bei der Umsetzung in seinem der und ihre Eltern weiterentwickeln. Konzept und die Offenen Ganztagsschulen 2. Familienzentren können auch auf der setzen diese um. Grundlage eines sozialräumlichen Die Offenen Ganztagsschulen werden Gesamtkonzeptes als Verbund unter durch das Landesjugendamt und die ört- Einbeziehung mehrerer Offener Ganztags- lichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe schulen oder anderer kinder- oder famili- verpflichtet, ihre Arbeit durch Qualitäts- enorientierter Einrichtungen tätig sein. feststellungen überprüfen zu lassen. Die 3. Für jedes dieser Familienzentren gewährt Offenen Ganztagsschulen stellen sicher, das Land dem Jugendamt einen zusätz- dass die sozialpädagogischen Fachkräfte lichen Zuschuss. Der Träger der örtli- mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl chen Jugendhilfe stellt sicher, dass der der Kinder und zur Sicherung der Kontinu- Zuschuss in voller Höhe dem jeweiligen ität des Erziehungsprozesses mit anderen Familienzentrum zur Verfügung steht. kinder- und familienbezogenen Institutio- nen, Tagespflegepersonen und Initiativen im Gemeinwesen zusammenarbeiten. § 5 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten einer Offenen Ganz- § 4 Familienzentren tagsschule werden gemäß der Bedarfslage der Kinder und Eltern in einem Korridor von 1. Familienzentren sind Offene Ganz- 7 bis 17 Uhr festgelegt und entsprechend tagsschulen, die über den gesetzlichen finanziert. Die personelle Besetzung und die Auftrag hinaus räumlichen Bedingungen müssen der Be- • niederschwellige Beratungs- und darfslage entsprechend angepasst werden. Hilfsangebote für Familien anbieten, In allen Ferien findet eine Ferienbetreuung • eine sozialräumliche Vernetzung der im Rahmen der regulären Öffnungszeit statt. 9
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her § 6 Gruppengröße gen in der Lage sind, die Fachkräfte in der Einrichtung in der pädagogischen Die Grundlage für die Arbeit in der OGS Arbeit zu unterstützen. sind Gruppen mit maximal 20 Kindern. 3. Beschäftigte ohne förderliche Ausbil- dung, die bereits unbefristet beschäftigt sind, werden auf Wunsch unter Einhal- § 7 Pädagogisches Personal tung des Bestandsschutzes weiterbe- in der Offenen Ganztagsschule schäftigt. 1. Sozialpädagogische Fachkräfte sind: Die Träger fördern eine Nachqualifizierung • staatlich anerkannte Erzieherinnen und zu sozialpädagogischen Fachkräften. Erzieher • staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen § 8 Personalbemessung • staatlich anerkannte Heilerziehungs- pflegerinnen und Heilerziehungspfleger 1. Fachkraft-Kind-Relation • Absolvent*innen von Diplom-, Bache- • In jeder Gruppe arbeiten zwei sozial- lor- und Masterstudiengängen aus pädagogische Fachkräfte in Vollzeit. sozialpädagogischen Bereichen • Die verbindliche Fachkraft-Kind-Relation 2. Darüber hinaus muss der Träger unter- in der Offenen Ganztagsschule beträgt stützendes Personal bereithalten, zum 1 zu 10. Beispiel durch Beschäftigte, die aufgrund • Die personelle Besetzung muss jederzeit entsprechender Fähigkeiten und Eignun- gewährleistet sein. 10
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung 2. Zeitanteile für die Leitung einer Gruppengröße (§ 6) und der Öffnungs- Offenen Ganztagsschule zeit (§ 5) der Personaleinsatz zu gestal- Die Leitung (sozialpädagogische ten. Fachkraft) einer Offenen Ganztags- 5. Konzeptionstage/Teambesprechungen schule wird vom Träger gestellt. Für die Für Qualitätssicherung und die konzep- Leitung ist ein Grundleitungsanteil von tionelle Entwicklung steht jeder Offe- 20 Wochenstunden zur Verfügung zu nen Ganztagsschule ein pädagogischer stellen. Tag im Halbjahr zur Verfügung. Darüber hinaus sind für jede Gruppe Teambesprechungen finden regelmäßig einer Offenen Ganztagsschule zehn einmal wöchentlich im Vormittagsbe- Wochenstunden Leitungsanteil zur reich statt. Verfügung zu stellen. Für Familienzen- 6. Praktikantenbetreuung tren werden zehn Wochenstunden Für die Tätigkeit als Praxisanleitung Leitungsanteile zur Verfügung gestellt. sind 2,5 Wochenstunden anzusetzen. Über die Arbeitszeit der Leitung hin- Die Qualifizierungsanforderungen für ausgehende Leitungsanteile werden die Praxisanleitung sind ständig neuen auf die ständige Vertretung (sozialpäd- Anforderungen anzupassen. Die Praxi- agogische Fachkraft) übertragen. sanleitung muss bei Informationsver- 3. Personalreserve anstaltungen und Praxisbesuchen der Der Träger ist verpflichtet, mindestens ausbildenden Schule freigestellt und 20 Prozent zusätzliche sozialpädago- eine Vertretungskraft rechtzeitig zur gische Fachkräfte einzuplanen und Verfügung gestellt werden. vorzuhalten, um die unter Abs. 1 7. Auszubildende, Teilnehmer*innen festgelegte Fachkraft-Kind-Relation bei Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr Personalausfall zu gewährleisten. Der (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst Träger stellt bei Personalausfall spätes- (BFD), Berufspraktikanten/Auszubilden- tens ab dem zweiten Tag entsprechen- de in praxisintegrierten Ausbildungen de Ersatzfachkräfte zur Verfügung. (PIA) und andere sind nicht auf den 4. Planungs- und Reflexionszeit Stellenschlüssel anzurechnen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen 8. Familienzentren erhalten 25 Prozent ihrer Arbeitszeit als In jedem Familienzentrum ist eine zu- Planungs- und Reflexionszeit. Dieser sätzliche sozialpädagogische Fachkraft Anteil der Arbeitszeit darf die Fach- mit der vollen wöchentlichen Arbeits- kraft-Kind-Relation nicht erhöhen. zeit einzusetzen. Dementsprechend ist in den einzelnen 9. Inklusion/Integration Gruppen in Abhängigkeit von der Für die Deckung des erhöhten Förder-, 11
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her Hilfe- und Pflegebedarfes wie auch für Ganztagsschule oder einem vergleichba- Inklusion und Integration erhält die ren Arbeitsfeld erworben sein muss. Das Offene Ganztagsschule je Gruppe eine Berufsanerkennungsjahr bleibt bei der integrationspädagogische Fachkraft. In- Berechnung dieser Frist außer Betracht. klusionshelfer*innen müssen verbindlich 3. Aufgabe und Verantwortung einer vormittags und nachmittags bereitge- Leitung sind die organisatorische, kon- stellt werden. zeptionelle und personelle Leitung der 10. Lehrerstellenanteile Einrichtung. Die Erbringung der nicht kapitalisierten Lehrerstellenanteile (0,1 Lehrerstelle pro Gruppe) am Nachmittag ist auch bei § 10 Integrative Pädagogik kurzfristigem Personalausfall von der Schulleitung sicherzustellen. 1. Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, werden gemeinsam mit § 9 Leitung der Offenen Kindern ohne Behinderung gefördert. Ganztagsschule Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit erhöhtem Förder-, Hilfe- und Pfle- 1. Der Träger verpflichtet sich, in jeder Of- gebedarf sind bei der pädagogischen fenen Ganztagsschule eine Leitung und Arbeit inklusiv zu berücksichtigen. eine ständige Vertretung einzusetzen. 2. Abweichende und/oder zusätzliche För- 2. Für die Übertragung der Leitung ei- derungsnotwendigkeit bei einem hilfe- ner Offenen Ganztagsschule ist eine bedingten Mehraufwand ist im Einzelfall mindestens zweijährige einschlägige zu berücksichtigen. pädagogische Berufserfahrung erforder- lich, die in der Regel in einer Offenen 12
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung § 11 Gesundheitsvorsorge § 12 Gesunde Ernährung 1. Die gesunde Entwicklung des Kindes 1. Jedes Kind hat das Anrecht auf ein voll- ist von grundlegender Bedeutung. Die wertiges, kindgerechtes und schmack- Fähigkeit, harmonisch in einer in voller haftes Speisenangebot, das nach den Umwandlung begriffenen Umgebung zu Grundsätzen der optimierten Mischkost leben, ist für diese Entwicklung beson- oder qualitativ gleichrangiger Angebote ders wichtig. Die Gesundheit ist ein unter Beachtung der neuesten wissen- Zustand des vollständigen körperlichen, schaftlichen Erkenntnisse zur Kinderer- geistigen und sozialen Wohlergehens nährung gestaltet und zubereitet wird. und nicht nur das Fehlen von Krankheit Allergien und Unverträglichkeiten sowie oder Gebrechen. religiöse und kulturelle Ansprüche wer- 2. Die Kommune sorgt in Zusammenarbeit den berücksichtigt. mit den Trägern dafür, dass die Erzie- 2. Der Träger stellt jedem Kind ein kosten- hungsberechtigten für alle in Offenen loses, gesundes und warmes Mittag- Ganztagsschulen befindlichen Kinder essen zur Verfügung. eine ärztliche Untersuchung nachweisen 3. Für die Tätigkeit im Rahmen der Mittags- müssen, der Impfstatus überprüft und verpflegung (inkl. der Vor- und Nachar- eine Schließung von Impflücken vorge- beiten) stellt der Träger hauswirtschaft- nommen wird. liches Personal mit mindestens zehn 3. Zur Prävention und Früherkennung von Stunden pro Gruppe zur Verfügung. Der Kindeswohlgefährdung arbeiten Offene Träger stellt bei Personalausfall spätes- Ganztagsschulen und Einrichtungen der tens ab dem zweiten Tag entsprechende gesundheitlichen und sozialen Betreu- Ersatzkräfte zur Verfügung. ung eng zusammen. 4. Nach dem Unterricht ist eine Mittags- 4. Aus Gründen der Gesundheitsvorsor- pause von mindestens einer Unterrichts- ge und der Suchtvorbeugung darf in stunde einzuplanen, sodass jedes Kind Offenen Ganztagsschulen und auf deren die Möglichkeit hat, seine Mahlzeit in Gelände nicht geraucht und kein Alkohol Ruhe einzunehmen, sich zu entspannen getrunken werden. und sich mit seinen Mitschüler*innen 5. In Offenen Ganztagsschulen ist die auszutauschen. gesundheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern. Bei möglichen Beeinträch- tigungen sind die Eltern frühzeitig zu informieren. 13
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her § 13 Qualifizierung/ der Kontinuität der Bildungsprozesse von Fort- und Weiterbildung Kindern auf Grundlage eines gemeinsa- men Bildungsverständnisses entwickeln 1. Die Beschäftigten in Offenen Ganztags- die Träger Fortbildungen. Das Land schulen, die für die Förderung der Kinder schließt eine Fortbildungsvereinbarung verantwortlich sind und die Familien mit den Trägern im oben genannten Sin- entsprechend begleiten, müssen ihre ne ab und stellt Mittel für die Fortbildung Arbeit kontinuierlich kritisch reflektieren, zur Verfügung. weiterentwickeln und sich fortbilden. 2. Von allen Beschäftigten in Offenen Ganztagsschulen wird ein hohes Maß an § 14 Rechte der Eltern – Fachlichkeit, emotionaler und sozialer Elternmitwirkung Kompetenz erwartet. Die dafür erforder- lichen Kenntnisse müssen dem aktuellen • Die Beschäftigten in der Offenen Ganz- Stand der Wissenschaft entsprechen. tagsschule arbeiten im Rahmen der 3. Systematische Weiterbildung Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Die Weiterbildung der Beschäftigten bei der Förderung der Kinder vertrauens- ist durch ein Qualifizierungssystem mit voll zusammen. Die Eltern haben einen Rechten auf Freistellung zur Weiterbil- Anspruch auf eine regelmäßige Informa- dung zu gestalten und vom Träger zu tion über den Stand des Bildungs- und unterstützen. Entwicklungsprozesses ihres Kindes. 4. Fortbildungsvereinbarung • In jeder Offenen Ganztagsschule werden Berufliche Qualifikation sowie Fort- und zur Förderung der Zusammenarbeit von Weiterbildung sind als ein lebenslanger Eltern, Personal und Träger Elternvertre- Prozess zu verstehen, der die Vorausset- ter*innen gewählt. Das Verfahren über die zung für eine gute Qualität der pädago- Zusammensetzung des Gremiums und die gischen Arbeit bildet. Zur Gewährleistung Geschäftsordnung werden vom Träger im 14
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung Einvernehmen mit den Eltern festgelegt. Entspannung mit entsprechenden Ruhe- Das Mitwirkungsgremium soll die Zu- und Erholungsphasen gewährleisten und sammenarbeit zwischen den Eltern, dem frei gestaltbare Zeiten ermöglichen. Eine Träger, dem pädagogischen Personal und Nutzung der Sporthallen im Nachmittags- der Schulpflegschaft sowie das Interesse bereich ist ganzjährig zu gewährleisten. der Eltern für die Arbeit der OGS fördern. 3. Ebenfalls muss ein Speiseraum oder eine Mensa eingerichtet werden. 4. Für die Beschäftigten des Trägers müssen § 15 Elternbeiträge eigene Büro-, Besprechungs- und Perso- nalräume zur Verfügung stehen. Die Angebote einer Offenen Ganztagsschule 5. Für die erweiterten Angebote in Eltern- in Nordrhein-Westfalen sind beitragsfrei. Kind-Zentren sollen zusätzliche Räumlich- keiten vorhanden sein. 6. Die Räume einer Offenen Ganztagsschule § 16 Bauliche Gestaltung, müssen barrierefrei zugänglich sein. Größe und Ausstattung der 7. Die räumliche Ausstattung und Ein- richtung muss unter Berücksichtigung Räumlichkeiten des Gesundheitsschutzes erfolgen und umfasst die ergonomische Ausstattung 1. Die Größe der Grundfläche eines durch entsprechendes Mobiliar, schall- Gruppenraumes muss mindestens 4 m² gedämmte Räume sowie eine aktuelle pro Kind betragen; dementsprechend technische Büroausstattung. werden höchstens 20 Kinder in einem 8. Zur Erreichung der geforderten Standards Gruppenraum von mindestens 80 m² wird eine Übergangszeit festgelegt. betreut: (Empfehlung DGUV Deutsche Bei Neubauten muss der vorgegebene Gesetzliche Unfallversicherung: 85 m² Standard erfüllt werden. Der Ausbau von Grundfläche für eine Klasse). Eine Mehr- Mensen in Offenen Ganztagsschulen fachnutzung von Klassenräumen ist aus muss spätestens bis zum Inkrafttreten pädagogischen Gesichtspunkten nicht des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbe- vorgesehen. treuung im Grundschulalter abgeschlos- 2. Zusätzlich zu den Gruppenräumen sen sein. müssen den Kindern Ruheräume, Rück- 9. Es sind ausreichend Toiletten und Wasch- zugsräume und Funktionsräume zur gelegenheiten für Kinder und Beschäftig- Verfügung stehen, die ein angemessenes te der Offenen Ganztagsschule in Nähe Gleichgewicht von Anspannung und der Betreuungsräume vorzuhalten. 15
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her § 17 Finanzierung Unterrichtsvertretung ist auch bei Personalmangel unter keinen Um- 1. Personal- und Sachkosten ständen zulässig. Das Land richtet ein Die anteilige Finanzierung von Bund, Kontrollsystem ein, um bei allen oben Land, Kommune und Träger muss genannten Punkten einen Missbrauch vor Einführung des Rechtsanspruchs zu verhindern. (Nutzung/Kosten) wissenschaftlich 1.2 Sachkosten untersucht werden. Sachkosten sind die Kosten für die 1.1 Personalkosten pädagogische Arbeit (Spiel- und Be- Anerkannte Personalkosten sind die schäftigungsmaterial), für Exkursionen, unter §§ 6–10 »Gutes-OGS-Gesetz« Ausflüge etc. in den Ferien sowie für vorgegebenen Personalstandards, die den Büroaufwand. Sachkosten sind Kosten für die betriebliche Interessen- zudem die Aufwendungen zur Bereit- vertretung der Beschäftigten und die stellung des Mittagessens. in § 13 genannten Fortbildungskosten. Basis der Bezahlung der Beschäftig- ten bzw. sozialpädagogisch tätigen § 18 Rechtsanspruch 2025 Fachkräfte sind die Bestimmungen des TVöD in seiner jeweils gültigen Fassung Ab 2025 soll für alle Kinder im Grundschul- oder vergleichbarer Vergütungsrege- alter ein Rechtsanspruch auf einen Betreu- lungen einschließlich des gesetzlichen ungsplatz nach dem Unterricht gelten. Die Arbeitgeberanteils zur Sozialversiche- Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll rung und einer zusätzlichen Altersver- auch nach der Kita unterstützt werden. sorgung. Prekäre Beschäftigungsver- Gute Betreuung und Bildung muss allen hältnisse und Arbeitnehmerüberlassung Kindern zugutekommen. Damit dies gelingt, sind grundsätzlich auszuschließen. muss der Rechtsanspruch im SGB VIII veran- Der Einsatz der Beschäftigten zur kert werden. 16
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung § 19 Trägerschaften § 21 Qualitätssicherung durch im Offenen Ganztag Gründung eines kommunalen OGS-Qualitätszirkels Der Träger muss die Bildung einer betriebli- chen Interessenvertretung unterstützen und Zur Sicherung der Qualität im Offenen die Gehälter der Beschäftigten in Anleh- Ganztag müssen alle Beteiligten auf nung an den TVöD zahlen. kommunaler Ebene mindestens einmal im Quartal zusammenkommen. Dazu zählen die Vertreter*innen der Schule, der OGS- § 20 Schlussbestimmungen Beschäftigten, der Träger, der kommunalen Jugendhilfe, der Eltern und der Kinder. 1. Inkrafttreten Der Qualitätszirkel überwacht die Um- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Ver- setzung und die Einhaltung beim »Gu- kündigung am 1. August 2021 in Kraft. tes-OGS-Gesetz«. 17
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Das vorliegende OGS-Gesetz ist unser Vorschlag. Damit wir es um- setzen können, müssen wir in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Das geht nur gemeinsam. Je mehr wir sind, umso mehr können wir bewirken. Auf jede Einzelne bzw. jeden Einzelnen kommt es an. Wir brauchen dich. Mach mit bei ver.di! Auf unserer Facebookseite findest du aktuelle Informationen: t1p.de/facebook-verdi-nrw-ogs Der Arbeitskreis OGS NRW trifft sich regelmäßig. Ist das interessant für dich? Möchtest du an unserem Treffen teilnehmen? Dann melde dich bitte bei Serdar Agit Boztemur per Mail: serdar.boztemur@verdi.de
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Beitrittserklärung Mitgliedsnummer Änderungsmitteilung Vertragsdaten Titel Vorname Name Ich möchte Mitglied werden ab 0 1 2 0 Straße Hausnummer Geburtsdatum Land/PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Telefon E-Mail Beschäftigungsdaten Angestellte*r Beamter*in erwerbslos ausgeübte Tätigkeit Arbeiter*in Selbständige*r monatlicher Bruttoverdienst Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstunden: € Lohn-/Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Auszubildende*r / Volontär*in / Referendar*in Praktikant*in Schüler*in / Student*in (ohne Arbeitseinkommen) Dual Studierende*r Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Sonstiges bis: Monatsbeitrag Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des Straße Hausnummer regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mindestens 2,50 Euro. Er wird monatlich zum Monatsende fällig. Ich wurde geworben durch: PLZ Beschäftigungsort Name Werber*in Mitgliedsnummer Branche SEPA-Lastschriftmandat Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Titel / Vorname / Name (nur wenn Kontoinhaber*in abweichend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift Straße und Hausnummer einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des PLZ/Ort belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Deutsche IBAN (22 Zeichen) Ort, Datum und Unterschrift Datenschutzhinweise Ihre personenbezogenen Daten werden von der Gewerkschaft ver.di gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Datenschutzrecht (BDSG) für die Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden Ihre Daten ausschließlich zur Erfüllung der gewerkschaftlichen Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Die europäischen und deutschen Datenschutzrechte gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://datenschutz.verdi.de. W-3622-08-0618 Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zu ver.di / zeige Änderungen meiner Daten an1) und nehme die Datenschutzhinweise zur Kenntnis. Ort, Datum und Unterschrift 1) nichtzutreffendes bitte streichen
O G S b rau c h t m ehr – e in G es e t z m us s her Dein Kontakt zu ver.di Aachen/Düren/Erft Köln-Bonn-Leverkusen Herne Tel.: 0241 94676-0 Tel.: 0221 48558-0 Heinrichstraße 17 Fax: 01805 837343 - 23103 Fax: 01805 837343 - 23103 44623 Herne E-Mail: service-west.nrw@verdi.de E-Mail: service-west.nrw@verdi.de Aachen Köln Münsterland Harscampstr. 20 Hans-Böckler-Platz 9 Tel.: 0251 93300-0 52062 Aachen 50672 Köln Fax: 01805 837343 - 23107 E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de Duisburg-Niederrhein Bonn Tel.: 0203 2814-0 Endenicher Straße 127 Münster Fax: 01805 837343 - 23105 53115 Bonn Johann-Krane-Weg 16 E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de 48149 Münster Siegburg Duisburg Kaiserstraße 108 Rheine Stapeltor 8 53721 Siegburg Matthiasstr. 22 47051 Duisburg 48431 Rheine Linker Niederrhein Kleve Tel.: 02151 8167-0 Lindenallee 10 Fax: 01805 837343 - 23105 Ostwestfalen-Lippe 47533 Kleve E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de Tel.: 0521 41714-0 Fax: 01805 837343 - 23107 Wesel Krefeld E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de Poppelbaumstr. 10 Virchowstr. 130a 46483 Wesel 47805 Krefeld Bielefeld Oelmühlenstr. 57–59 Düssel-Rhein-Wupper Mönchengladbach 33604 Bielefeld Tel.: 0211 15970-0 Rheydter Str. 328 Fax: 01805 837343 - 23103 41065 Mönchengladbach Detmold E-Mail: service-west.nrw@verdi.de Gutenbergstr. 2 Mittleres Ruhrgebiet 32756 Detmold Düsseldorf Tel.: 02151 8167-0 Sonnenstr.14 Fax: 01805 837343 - 23105 Herford 40227 Düsseldorf E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de Kreishausstr. 6a 32051 Herford Solingen Bochum Gasstr. 10–18, Gebäude G Universitätsstr. 76 Minden 42657 Solingen 44789 Bochum Brückenkopf 2 32423 Minden Wuppertal Gelsenkirchen Hoeftstraße 4 Weberstr. 18 Paderborn 42103 Wuppertal 45879 Gelsenkirchen Bahnhofstr. 16 33102 Paderborn 22
S chl uss m i t der Billig variante der Schulk inderbetreuung Minden- Lübbecke Steinfurt Herford Borken Bielefeld Münsterland Münster Lippe Coesfeld Warendorf Gütersloh Ostwestfalen-Lippe Kleve Duisburg-Niederrhein Wesel Reckling- Mittleres Ruhrgebiet hausen Hamm Paderborn Höxter p ro ott Gelsen- B er- n kirchen Unna Obause Heme Dort- Soest h mund Duisburg Bochum Essen Ruhr-West Mülheim a.d. Ruhr Ennepe- Viersen Krefeld Mettmann Ruhr- Kreis Hagen Westfalen Linker-Niederrhein Düssel- dorf Wuppertal Märkischer Hochsauerlandkreis Mönchen- gladbach Rhein- Düssel-Rhein-Wupper Solingen Rem- scheid Kreis Kreis Heinsberg Neuss Olpe Lever- Rheinisch- kusen Bergischer Ober- Rhein- Erft-Kreis Köln Kreis bergischer Kreis Südwestfalen Siegen- Wittgenstein Aachen/Düren/Erft Städteregion Aachen Düren Rhein-Sieg- Kreis Bonn Euskirchen Köln-Bonn-Leverkusen Ruhr-West Südwestfalen Westfalen Tel.: 0201 24752-0 Tel.: 02331 1677-1 Tel.: 0231 913000-0 Fax: 01805 837343 - 23105 Fax: 01805 837343 - 23107 Fax: 01805 837343 - 23107 E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de Essen Hagen Hamm Teichstr. 4a Hochstr. 117a Bismarckstr. 17–19 45127 Essen 58905 Hagen 59065 Hamm Mülheim an der Ruhr Gevelsberg Lünen Friedrichstraße 24 Großer Markt 9 Dortmunder Str. 32 45468 Mülheim an der Ruhr 58285 Gevelsberg 44536 Lünen Oberhausen Siegen Meschede Friedrich-Karl-Str. 24 Koblenzer Str. 29 Stiftsplatz 11 46045 Oberhausen 57072 Siegen 59872 Meschede Unna Käthe-Kollwitz-Ring 5 59423 Unna 23
Verantwortliche Gewerkschaftssekretär*innen beim ver.di Landesbezirk NRW in Düsseldorf für den OGS-Bereich: Fachbereich 3 Serdar Agit Boztemur Gesundheit, Telefon: 0211.61824-297 Soziale Dienste, serdar.boztemur@verdi.de Wohlfahrt und Kirchen Fachbereich 7 Marlene Seckler Gemeinden Telefon: 0211.61824-326 marlene.seckler@verdi.de
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