Nesslau - Gemeinde Nesslau
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Informationen aus der Schule
Im Namen des ganzen Schulteams heissen wir Sie im
neuen Schuljahr herzlich willkommen.
Gerne informieren wir Sie über unsere Schule. Eine
konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern ist
uns ein Anliegen. Gerne nehmen wir Ihre Fragen und
Anliegen entgegen.
nesslau
Elterninformation
Schuljahr 2018 / 19Öffnungszeiten Schulverwaltung:
Mo, Di, Do 07.45 - 11.30 / 13.45 - 17.00 Uhr
Rund um die Schule Mi 07.45 - 11.30 Uhr
Fr 07.45 - 11.30 / 13.45 - 16.00 Uhr
Schuleinheiten
Schulrat Die Schule Nesslau besteht aus den Schuleinheiten Kin-
dergarten/Primar und Oberstufe.
Der Schulrat Nesslau besteht aus sieben Personen, wo-
von eine das Schulratspräsidium innehat und gleichzeitig Schuleinheit Kindergarten/Primar
Mitglied im Gemeinderat ist. Die Schulratsmitglieder Schulleiterin: Susanne Bösch 071 994 27 47
sowie das Präsidium werden vom Volk für jeweils eine
Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie unterstehen dem Kindergärten
Amtsgeheimnis. Kloster, Johanneumstr. 1, Neu St. Johann 071 994 32 36
Kramenwiesstr. 4, Neu St. Johann 071 994 34 65
Die Hauptaufgaben des Schulrates sind die strategische Lernplanet, Johanneumstr. 1, Neu St. Johann 071 994 23 75
Führung der Schule, die Umsetzung von Gesetzesvorla-
gen und die Aufsicht über die gesamte Schule. Die Primarschulen
Schulratsmitglieder besuchen regelmässig die ihnen zu- Krummenau, Sonnenwiese 1290 071 994 32 55
geteilten Lehrpersonen und nehmen an Schulveranstal- Nesslau, Büelen 071 994 27 67
tungen, Elternabenden usw. teil.
Schuleinheit Oberstufe
Schulleitung: Ursula Schweizer 071 994 91 81
Schulleitung Roland Bruderer 079 366 05 87
Die operative Führung der Schule nehmen die Schullei-
tungen wahr. Sie führen die Schule im Auftrag der Schul- Oberstufenzentrum Nesslau
behörde in organisatorischer, personeller und pädagogi- Real-/Sekundarschule 071 994 21 82
scher Hinsicht. Sie sind Ansprechstelle für Schüler und El- Abmeldetelefon 079 461 69 32
tern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenlehrperson
besprochen werden können oder die von übergeordne-
ter Bedeutung sind. Die Schulleitung vertritt die Schule Frühe Förderung
gegen aussen; sie trägt die Verantwortung für den
Die frühe Kindheit ist eine entscheidende Lebensphase.
Schulbetrieb.
Sie beginnt im Mutterleib und endet mit Eintritt in die
Sprechstunden mit den Schulleitungen können jederzeit
Schule bzw. in den Kindergarten. In diesem Lebensab-
vereinbart werden.
schnitt lernen Kinder in enormer Geschwindigkeit. Dies
entspricht dem angeborenen Drang des Kleinkindes, sich
Schulverwaltung ein Bild über die Welt und sich selber zu machen. Das
vorschulische Angebot wird neu „Frühe Förderung“ ge-
Die Schulverwaltung ist Drehscheibe und Dienstleistungs- nannt. Die entsprechenden Angebote sind auf unserer
partner für das Schulpräsidium, den Schulrat, die Schul- Homepage unter dem Link „Frühe Förderung“ zu finden.
leitungen, die Lehrpersonen, den Hauswartdienst, die El-
tern, die Medien und für die Öffentlichkeit. Sie sorgt für
eine administrativ und organisatorisch professionell ge- Leitbild
führte Schule. Die Schulverwaltung befindet sich im
Das Leitbild der Schule Nesslau basiert auf folgenden
Oberstufenzentrum Büelen.
Grundsätzen:
Schulverwaltung
Wir haben Ideale
Büelen 2100, Postfach 83
9650 Nesslau Wir unterrichten zeitgemäss
Tel. 071 994 22 65 Eltern sind unsere Partner
E-Mail: schule@nesslau.ch Die Voraussetzungen stimmen
Verwaltungsteam:
Homepage
Hansjörg Huser, Schulratspräsident
Die Schule Nesslau führt auf der Homepage der Ge-
Yvonne Betschart, Leiterin Schulverwaltung
meinde (www.nesslau.ch) eine eigene Rubrik. Sie wird
Prisca Rotach, Mitarbeiterin laufend ergänzt. Hier finden Sie Termine für schulische
Anlässe oder Berichte aus dem Schulgeschehen.Musikschule den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss -
zurücklegen. Schulkinder, welche ausserhalb eines fest-
Die Musikschule Toggenburg bietet Kindern und Jugend- gelegten Dorf-Rayons wohnen, dürfen den Schulweg mit
lichen eine vielseitige musikalische Ausbildung durch dem Velo oder Mofa bestreiten. Die Schulanlagen dürfen
Fachkräfte an. Die Gemeinde Nesslau finanziert mehr als während des Schulbetriebs von Schulkindern nicht be-
die Hälfe der Kosten für den Instrumentalunterricht. fahren werden. Die Fahrzeuge müssen auf den zugewie-
Die Musikalische Grundschule ist obligatorisches Schul- senen Plätzen abgestellt werden. Die Benützung von
fach und wird in der 1. und 2. Klasse von Lehrpersonen Velos, Mofas, Rollbretter u.ä. geschieht auf Verantwor-
der Musikschule Toggenburg unterrichtet. tung der Eltern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Beschädi-
gung etc.). Den Umgrenzungsplan für Velos und Mofas
Link: www.mstoggenburg.ch finden Sie auf unserer Homepage.
Schulbus, Transport Versicherungen
Bei unzumutbarem Schulweg werden Kinder unserer Unfall:
Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Jedes Kind ist obligatorisch privat gegen Unfall versichert.
Schulbus transportiert. Der Gemeinderat entscheidet Seitens der Schule besteht deshalb keine Schülerversiche-
über die Zumutbarkeit. Die Schulbus-, Bahn- und Postau- rung. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung für Zahn-
tozeiten stehen als PDF-Dokument auf unserer Homepa- schäden.
ge zur Verfügung.
Haftpflicht:
Der Schulrat hat für den Schulbustransport Endpunkte Durch Kinder verursachte Schäden sind nicht durch die
gesetzt, damit ein termingerechter Transport aller Schul- Schule versichert. Auch Schäden innerhalb des Schulbe-
buskinder möglich ist: triebes an Personen und Sachen müssen über die Privat-
haftpflicht des Kindes, welches den Schaden verursacht
Laad Restaurant Speer hat, abgewickelt werden.
Bühl Lankholz
Aemelsberg Milchhütte Hof
Schlatt ehem. Schulhaus / Fönen
Zuzüge / Wegzüge
Lutenwil Giger Holzbau Bei einem Zuzug in die Gemeinde Nesslau müssen
schulpflichtige Kinder auf dem Einwohneramt und auf
Ennetbühl Mehrzweckgebäude / Rietbad
der Schulverwaltung angemeldet werden.
Stein Müliwis
Erfolgt ein Wegzug aus den Gemeinden Nesslau oder
Die Schulbuszeiten werden mit dem Stundenplan für das Wildhaus-Alt St. Johann, sind die Eltern verpflichtet, dies
neue Schuljahr jeweils Ende Juni bekannt gegeben. Die der Schulverwaltung und den Klassenlehrpersonen ihrer
genauen Zeiten können aber leicht variieren, da die Fein- Kinder frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt
abstimmung des Schulbusplanes erst in den ersten eine Schülerüberweisung aus, welche direkt an die
Schulwochen vorgenommen werden kann. Schule des neuen Wohnortes gelangt.
Wenn ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann,
bitten wir die Eltern der Kindergärtler und der Erstklässler
ein Schulbusgspänli zu informieren, damit dieses den
Schulbusfahrer/die Schulbusfahrerin benachrichtigen
kann.
Organisation: Hermann + Rösli Zwingli
Tel. Geschäft 071 994 10 50 Schulbetrieb allgemein
Mobile Hermann Zwingli 079 404 56 02
Mobile Rösli Zwingli 079 636 95 80
Schulweg / Rayon Schulleitungen
Auf dem Weg zu Fuss zur Schule eignen sich die Kinder Die operative Führung der Schule nehmen die Schullei-
viele soziale Fähigkeiten an. Der Schulweg ist für Kinder tungen wahr. Sie sind Ansprechpersonen für alle Anlie-
eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Selbständigkeit. gen ausserhalb des Klassenzimmers.
Sie lernen sich zu orientieren, Gefahren einzuschätzen,
Verkehrsregeln zu beachten und erwerben Verkehrs- Schulleiterin Kindergarten/Primar/ISF
kompetenz. Der Schulweg liegt in der Verantwortung Susanne Bösch
der Erziehungsberechtigten. Es ist Sache der Eltern, dafür
Tel. 071 994 27 47 / 079 513 12 12
zu sorgen, dass das Kind auf dem Schulweg nicht zu
Schaden kommt oder andere schädigt. Grundsätzlich ist primar@nesslau.ch
davon auszugehen, dass die Schüler und SchülerinnenSchulleitung Oberstufe Anlässlich des Beurteilungsgesprächs informiert die Lehr-
Ursula Schweizer / Roland Bruderer person die Eltern über mangelhaftes Verhalten.
Tel. 071 994 91 81 / 079 366 05 87 Hausordnungen
oberstufe@nesslau.ch
In allen Schulhäusern tragen die Kinder während der
Unterrichtsstunden Hausschuhe. In den Turnhallen dür-
Absenzen und Dispensationen fen nur saubere Turnschuhe mit nicht markierenden
Sohlen getragen werden. Barfusslaufen ist in allen unse-
Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen ren Schulzimmern und Turnhallen aus hygienischen und
und fakultativen Unterricht. Die Eltern sind für den re- Sicherheitsgründen verboten.
gelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer schul-
pflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Fern- Auf den Schularealen ist der Aufenthalt auch ausserhalb
bleiben vom Unterricht gegenüber der Klassenlehrperson der Schulzeit gestattet.
zu begründen. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Sommerzeit: bis zum Dunkelwerden; max. 22.00 Uhr
Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung Winterzeit: bis zum Dunkelwerden, max. 20.00 Uhr
nicht in der Schule erscheint.
Die Nachtruhe ist zu beachten! Das Rauchen ist auf
Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch eine nicht vor- sämtlichen Schularealen untersagt.
aussehbare Absenz (z.B. Krankheit oder Arztbesuch) an
der Teilnahme des Unterrichts verhindert, benachrichti-
gen die Eltern unverzüglich die entsprechende Lehrper-
son.
Klassenzuteilung
Schulabsenzen wegen Körperverzierungen (Tattoos, Pier- Die Zuteilung in den Kindergarten oder zu neuen Lehr-
cings) werden nicht bewilligt. Wir bitten die Eltern zu personen erfolgt durch die Schulleitung. Sie wird den
beachten, dass solche Eingriffe bei ihren Kindern zu Be- Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Dringende und
ginn von Schulferien gemacht werden, damit kein Schul- begründete Zuteilungswünsche können bis Ende Kalen-
unterricht ausfällt. derjahr der Schulleitung mitgeteilt werden. Die Schul-
Bei wiederholten unentschuldigten Absenzen kann der leitung möchte aber nachdrücklich darauf hinweisen,
Schulrat einen Verweis oder eine Busse aussprechen dass Ihr Kind unter Umständen nicht der Wunschgruppe
(Volksschulgesetz Art. 97). zugeordnet werden kann. Für die Einteilung setzen wir
folgende Prioritäten:
Empfehlungen der abgebenden Lehrperson; keine
Blockzeiten Geschwister in derselben Klasse; Klassengrösse
Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Un- Begründete Zuteilungswünsche
terricht an den Vormittagen in Blockzeiten von 07.55 -
11.35 Uhr statt. Während vier Lektionen sind sämtliche
Schülerinnen und Schüler in der Schule. Im ersten Kin- Laufblatt
dergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste
Für jedes Kind wird von Beginn bis zum Ende der obliga-
Morgenlektion abmelden. Während der Blockzeit fällt
torischen Schulzeit ein Schülerlaufblatt geführt. Darin
kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanände-
werden die Personalien des Kindes, die Schullaufbahn,
rungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern
Vereinbarungen und Dispensationen, Abklärungen und
rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson wer-
Fördermassnahmen festgehalten. Ziel ist, den Informati-
den die Kinder betreut oder durch eine Stellvertretung
onsfluss zwischen den Lehrpersonen zu fördern und die
unterrichtet.
Zusammenarbeit mit Fachpersonen SHP/Therapie und
Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten. anderen fördernden Diensten zu vereinfachen und zu
gewährleisten. Die Klassenlehrperson darf Personen,
welche mit Therapie oder Fördermassnahmen für die
Disziplinarmassnahmen Schüler/-innen beauftragt sind, Auskünfte oder Einsicht
Wenn das Verhalten eines Schülers oder einer Schülerin in die Daten erteilen. Die Eltern haben grundsätzlich je-
zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmass- derzeit Einsichtsrecht in das Schülerlaufblatt.
nahmen angeordnet werden. Dazu gehören Zurechtwei-
sung, Wegweisung vor die Tür, Versetzung an einen
zweckmässigen Platz, Anordnung von Zusatzarbeit,
Mittagsbetreuung
Aufbietung in der unterrichtsfreien Zeit unter Mitteilung Die Schule Nesslau bietet eine Mittagsbetreuung mit
an die Eltern und an die Schulleitung. Erfolgt keine Mittagslunch oder Mittagstisch an. Anmeldungen sind
Besserung oder hat sich ein Schulkind eine schwere mit dem entsprechenden Formular an die Koordinatorin
Disziplinarverfehlung zuschulden kommen lassen, prüft zu richten. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer
die Schulleitung weitere Massnahmen gem. Volksschul- Homepage. Kurzfristige An- bzw. Abmeldungen erfolgen
gesetz. am Vorabend zwischen 18.00 und 19.00 Uhr, spätestens
am selben Tag zwischen 07.00 und 08.00 Uhr, an dieKoordinatorin. Zu spät gemeldetes oder unentschuldigtes Werden Urlaube aus nicht zwingenden Gründen ge-
Fernbleiben vom Mittagstisch wird verrechnet. währt, sind diese zwei Halbtage anzurechnen. Urlaubs-
gesuche sind immer schriftlich und möglichst frühzeitig
Koordinatorin: Elisabeth Meyer
an die Klassenlehrperson zu richten.
Tel. 071 990 00 39 / 079 754 89 49
Wahlpflichtfach ERG
Religionsunterricht
Das Fach ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft) ist im
In der Primarschule wird in jeder Klassenstufe eine Wo- Lehrplan 21 für den 3. Zyklus (1.-3. Oberstufe) vorgese-
chenlektion Religionsunterricht angeboten. Einzige Aus- hen. Der Lehrplan Volksschule des Kantons St. Gallen
nahme: Zweitklässler erhalten zwei Wochenlektionen. führt dieses Fach bereits im 2. Zyklus (3.-6. Klasse) ein.
Eltern können ihre Kinder vom Religionsunterricht abmel- Dabei werden Kompetenzen aus dem Bereich NMG (Na-
den. In der Oberstufe gibt es keinen Religionsunterricht tur, Mensch, Gesellschaft) in ein eigenes Fach überführt.
mehr (siehe Wahlpflichtfach ERG).
Eltern von schulpflichtigen Kindern entscheiden, ob ihr
Kind ab der dritten Klasse ERG-Kirche oder ERG-Schule
Schulreisen, Klassenlager, Exkursionen besucht. Die Information und die Anmeldung zum
Wahlpflichtfach ERG laufen über die Schule.
Schulreisen, Klassenlager, Exkursionen und Projekttage
oder -wochen werden vorwiegend an Unterrichtstagen
durchgeführt und sind obligatorisch. Bei Klassenlagern Zeugnis
und zweitätigen Schulreisen wird von den Eltern ein Ver-
Am Ende jeden Semesters erhalten die Schüler und
pflegungsbeitrag von Fr. 15.00/Tag verlangt.
Schülerinnen ein Zeugnis. Es ist von den Inhabern der
Schulreisen stehen nicht unbedingt in direktem Zusam- elterlichen Gewalt zu unterschreiben und zu Beginn des
menhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine neuen Semesters zurückzugeben. Im Kindergarten und in
Schulreise pro Schuljahr statt, im Kindergarten und in der den ersten drei Semestern der Primarschule wird anstelle
Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der von Noten der Termin des Beurteilungsgesprächs einge-
Oberstufe bis zu zwei Tagen. Reiseroute und Programm tragen.
sind der jeweiligen Stufe angepasst.
Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des
Jedes Schulkind soll mindestens einmal und höchstens Durchschnitts der verschiedenen Teilnoten berechnet. Sie
dreimal die Gelegenheit haben, an einem Klassenlager stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftli-
teilzunehmen, pro Stufe (Unter-, Mittel-, Oberstufe) che, mündliche und praktische Leistungen der Schüler
höchstens einmal. Neben verschiedenen, dem Lagerort stützt.
angepassten Aktivitäten stellt das bewusste gemeinsame
Gestalten einer Lagergemeinschaft ein wichtiges Ziel
jedes Lagers dar.
Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Sie dienen der
Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erar-
beiteten Stoffes.
In Projekttagen oder einer Projektwoche wird ein
zentrales Thema von allen Klassen eines Schulhauses Eltern und Schule
erarbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser
Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden
sowie der Samstagmorgen tangiert sein.
Urlaubsgesuche
Für die Bewilligung der Urlaube sind zuständig: Zusammenarbeit / Mitarbeit
a) bis zu 1 Tag die Klassenlehrperson
Eltern, Lehrpersonen und Behörden setzen sich für eine
b) bis zu 1 Woche und regelmässige Abwesenheit bis zu gesunde Entwicklung und eine angemessene Erziehung
zwei Wochenlektionen die Schulleitung und Bildung der Kinder ein. Elternkontakte, gegenseiti-
c) für mehr als 1 Woche und regelmässige Abwesenheit ges Vertrauen, Verständnis und Austausch von Informa-
von mehr als zwei Wochenlektionen der Schulrat tionen sind für die positive Entwicklung des Kindes wich-
tig und wünschenswert.
Eltern haben gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz die
Möglichkeit, ein Kind während höchstens zwei Halbta- Elternabende sowie Elterngespräche sind obligatorische
gen pro Schuljahr ohne Angabe eines Grundes vom Un- Anlässe und müssen von mindestens einem Elternteil
terricht zu befreien. Der Zeitpunkt des Bezugs ist mindes- besucht werden.
tens 2 Tage vorher der Klassenlehrkraft schriftlich mitzu- Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht verletzen, können vom
teilen. Schulrat verwarnt oder gebüsst werden.Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenar-
beit zwischen den Eltern und der Schule im Hinblick auf
die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn des Prävention und Gesundheit
Kindes.
Pro Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch
statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters. Ein-
geladen sind die Erziehungsberechtigten und wenn mög-
lich und sinnvoll das Schulkind selber. Gesundheit
Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihre Kinder ausgeruht
Rechte und Pflichten der Lehrperson und sauber im Unterricht erscheinen, verköstigt und der
Witterung entsprechend gekleidet sind.
Unterrichten, Beurteilen, Fördern und Erziehen bilden die
Schwerpunkte in der Berufsarbeit einer Lehrperson. Bei Die Schule nimmt gesundheitliche Anliegen ernst. Wo es
der Gestaltung des Unterrichts sind die Lehrpersonen in ihr möglich ist, unterstützt sie ausreichende Bewegung
der Methodenwahl frei. und ausgewogene Ernährung. Sie engagiert sich in der
Suchtprävention.
Die Lehrperson hat das Recht, bei Schwierigkeiten mit
Schülern und Schülerinnen, welche nicht im Gespräch
gelöst werden können, mit Massnahmen zu reagieren Schulsozialarbeit SSA
(siehe Disziplinarmassnahmen).
Die Schule hat sich zu einem Ort entwickelt, der sich
neben dem Vermitteln von Schulstoff und Erziehungs-
Rechte und Pflichten der Eltern aufgaben immer häufiger auch mit Problemen der Schü-
lerinnen und Schüler im persönlichen und familiären Be-
Der Erziehungsauftrag des Elternhauses und der Bil- reich auseinandersetzen muss.
dungsauftrag der Schule sollen sich sinnvoll ergänzen.
Die Eltern sorgen für ein angemessenes Sozial- und Lern- Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt als nieder-
verhalten ihres Kindes. Sie nehmen regelmässig an schu- schwelliges Angebot Schülerinnen und Schüler, Lehrper-
lischen Veranstaltungen teil. Bei Schwierigkeiten vermit- sonen und Eltern bei sozialen Schwierigkeiten.
telt die Schule den Eltern geeignete Beratungsstellen. Die Beratung hat zum Ziel, vermittelnd in Konfliktsituati-
onen zu wirken sowie die Schülerinnen und Schüler und
deren Umfeld in der Selbst-, Handlungs-, und Sozial-
Besuchstage kompetenz zu stärken. Sie fördert die Fähigkeit, Lösun-
Einmal im Jahr finden offizielle Schulbesuchstage statt. gen von persönlichen und sozialen Problemen mit den
Die Daten werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde vorhandenen Ressourcen selbständig herbei zu führen.
bekannt gegeben. Eltern dürfen die Klassen grundsätz- Die Schulsozialarbeiterin arbeitet eng mit der Schule zu-
lich jederzeit besuchen. Es ist jedoch empfehlenswert, sammen.
sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für Die Beratungsgespräche sind vertraulich und kostenlos.
einen Besuch eignet.
Brigitte Horn
Schulsozialarbeit
Oberstufenzentrum
Tel. 079 620 75 67
E-Mail b.horn@schule-nesslau.ch
Frau Horn ist montags nicht erreichbar.
Schulärztlicher Untersuch, Impfungen
Gemäss Verordnung über den Schulärztlichen Dienst sind
im Kindergarten, in der 5. Klasse sowie in der 3. Ober-
stufe schulärztliche Untersuche über den Gesundheitszu-
stand der Kinder vorgeschrieben. Die Untersuchungen
Beschwerden / Rekurse erfolgen durch unsere Schulärzte.
Wer sich durch eine Anordnung oder Verfügung oder
Die Eltern können den Untersuch bei einem Arzt ihrer
einen Entscheid der Behörden, Schulleitung oder Lehr-
Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber
person in seinen Rechten verletzt glaubt, ist berechtigt,
organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
einen Rekurs oder eine Beschwerde einzureichen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die El-
Die Rechtsmittelbelehrung ist auf dem jeweiligen Ent-
tern werden mittels Brief über den bevorstehenden Un-
scheid aufgeführt. Rekurse an höhere Instanzen als des
tersuch informiert und gebeten, den Impfausweis dem
Schulrates sind kostenpflichtig.
Kind mitzugeben. Wenn die Eltern einverstanden sind,führt der Schularzt die notwendigen Impfungen nach Kopfläuse
Impfplan des Gesundheitsdepartements durch. Die Ko-
sten für die Impfungen werden über das Gesundheitsde- Gerade nach den Ferien treten ver-
partement Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. mehrt Kopfläuse auf. Befallen wer-
den vor allem Kinder und Jugendli-
Unsere Schulärzte: che im Alter bis zu 20 Jahren, be-
Aerztehaus Wiese: Gemeinschaftspraxis sonders aber die 5 bis 10-jährigen.
Wiesenstrasse 1, 9650 Nesslau Auch vor sauberen, gepflegten Kin-
Tel. 071 995 60 00 derköpfen schrecken Läuse nicht
zurück. Lange Haare bieten besonders günstige Bedin-
Dr. med. Hansjakob Aegerter gungen für das Einnisten von Kopfläusen. Läuse können
Dr. med. Rolf Gimmi nicht durch blosses Haare waschen entfernt werden.
Dr. med. Jürg Winnewisser Damit ein Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden
kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an
die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Schulzahnpflege
Die Schule stellt Fachpersonen zur Verfügung, welche die
Der Zahngesundheit wird in der Schule grosse Beachtung Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse unter-
geschenkt. Die heute praktizierte Zahnprophylaxe basiert suchen und Sie über das weitere Vorgehen und die zu
auf den 4 Pfeilern: Ernährung, Mundhygiene, Anwen- verwendenden Hilfsmittel informieren.
dung von Fluoriden und der regelmässigen zahnärztli-
chen Kontrolle. Weitere interessante Informationen für Eltern und Lehr-
personen finden Sie unter www.kopflaus.ch.
Im Rahmen des ordentlichen Unterrichts wird eine sy-
stematische Aufklärung betrieben sowie die regelmässige
Prophylaxe durchgeführt. Die Kinder werden während Verkehrserziehung
der obligatorischen Schulzeit zum jährlichen, kostenlosen Der Verkehrsunterricht und die Fahrradprüfung werden
Untersuch bei einem Schulzahnarzt aufgeboten. Dieser durch die Kantonspolizei St. Gallen gewährleistet.
ist laut Volksschulgesetz für alle Schülerinnen und Schü-
ler obligatorisch.
Schulzahnärztinnen:
Blanche Ahrendt-Schuwey, Nesslau
Tel. 071 994 10 78
Claudia Zingg, Neu St. Johann Kindergarten
Tel. 071 994 36 46
Der Untersuch kann auf eigene Kosten bei einem Privat-
zahnarzt durchgeführt und muss auf der Schulverwal-
tung bestätigt werden.
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert
Die Gemeinde Nesslau leistet unter bestimmten Voraus- zwei Jahre. Der Besuch des Kindergartens ist obligatori-
setzungen Beiträge an die Behandlungskosten von scher Bestandteil der Volksschule.
Schülern und Schülerinnen, wenn diese den gesetzlichen
Wohnsitz in der Gemeinde Nesslau haben. Das Schul-
zahnpflege-Reglement finden Sie auf unserer Homepage.
Schulpflicht, Einschulung
Schulpsychologischer Dienst (SPD) Die Einschulung findet mit dem Eintritt in den Kindergar-
ten statt, somit dauert die Schulzeit insgesamt elf Jahre.
Der Schulpsychologische Dienst, Regionalstelle Wattwil,
Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des
steht Eltern, Lehrpersonen, Schulbehörden und Kindern
vierten Altersjahres schulpflichtig. Sie treten auf Beginn
zur Verfügung. Durch gemeinsame Gespräche und Ab-
des neuen Schuljahres in den ersten Kindergarten ein.
klärungen wird versucht, eine unbefriedigende Situation
Eine Vorverlegung des Eintritts in den Kindergarten ist
zu erfassen und (Förder-)Massnahmen zur Problemlö-
nicht möglich. Ein Aufschub der Einschulung in den Kin-
sung zu entwickeln. Die Anmeldung eines Kindes beim
dergarten kann in Ausnahmen bewilligt werden. Der
SPD erfolgt meist durch die Klassenlehrperson in Ab-
Schulrat entscheidet auf Antrag der Eltern. Bei Kindern,
sprache mit den Eltern. Eltern können sich für ein erstes
welche bis 31. März das vierte Altersjahr vollendet haben
Orientierungsgespräch direkt an den SPD wenden.
und von den Eltern zurückgestellt werden möchten, wird
www.schulpsychologie.sg.ch / Tel. 058 229 07 00 in jedem Fall eine Beurteilung des Entwicklungsstandes
durch den Schulpsychologischen Dienst oder einen Kin-
derarzt/eine Kinderärztin verlangt.Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht jeden
Morgen während vier Lektionen statt. Die Eltern können
ihr Kind vierteljährlich für die erste Morgenlektion ab- Primarstufe
melden. An den Nachmittagen findet kein Unterricht
statt. Im zweiten Kindergartenjahr besuchen die Kinder
den Unterricht jeden Morgen während vier Lektionen
sowie zusätzlich an zwei Nachmittagen während je zwei Die Primarstufe umfasst das dritte bis achte Schuljahr.
Lektionen. Die erste bis dritte Primarklasse wird als Unterstufe be-
zeichnet, die vierte bis sechste als Mittelstufe. Der Über-
gang zwischen den Stufen ist fliessend. In unserer Schule
Zielsetzung, Lehrplan
werden ausschliesslich Mehrklassen geführt.
Obwohl der Kindergarten Teil der Volksschule ist, hat er
doch eine besondere Stellung und verschiedene Eigen-
heiten. So steht beispielsweise das spielerische Lernen im Primarschulübertritt
Vordergrund. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Der Wechsel vom Kindergarten in die Primarschule wird
Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Be- als Übertritt bezeichnet. Wenn ein Kind schulfähig ist,
schäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste tritt es nach dem 2. Kindergarten in die 1. Primarklasse
Klasse vorbereitet. über.
Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheiden die
Kindergarten-Lehrperson, die Schulische Heilpädagogin
Informationsanlässe
im Kindergarten und die Eltern gemeinsam. Bei fehlender
Vor dem Eintritt findet im März ein Elterninformations- oder teilweiser Schulfähigkeit kann ein Kind das dritte
abend statt. Noch vor den Sommerferien werden die Kindergartenjahr mit heilpädagogischen Förderlektionen
zukünftigen Erstjahr-Kindergartenkinder mit ihren Eltern (Lernplanet) besuchen.
zu einem Schnupperbesuch in den Kindergarten eingela-
Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen betref-
den. Zusätzlich organisiert die Kindergartenlehrperson im
fend Übertritt entscheidet die Schulleitung.
1. Quartal einen individuellen Informationsabend.
Früherfassung Promotionen
Im Mittelpunkt eines Schullaufbahn-Entscheides steht die
Im ersten Kindergartenjahr findet eine durch Fachperso-
Frage: Was dient dem Kind am meisten. Entscheide über
nen durchgeführte Erfassung allfälliger Entwicklungs-
Stufenübertritte und Repetitionen fällen die Lehrperson
und Reifeverzögerungen statt. Ziel ist, Sprachschwierig-
und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt
keiten und Auffälligkeiten in Bewegung und Wahrneh-
werden, entscheidet die Schulleitung.
mung frühzeitig zu erkennen, um das Kind in Absprache
mit den Eltern entsprechend zu fördern. Zeichnet sich eine Gefährdung der Promotion für den
Übertritt in die nächste Klasse im Verlaufe des Schuljah-
res ab, so werden die Eltern bis spätestens 30. April
Lernplanet schriftlich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Das zusätzliche Kindergartenjahr mit heilpädagogischen
Förderlektionen richtet sich an Kinder, die aufgrund ihres
Übertritt in die Oberstufe
Entwicklungsstandes oder des familiären und sozialen
Hintergrunds noch nicht schulfähig sind, das heisst den Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Real- oder in
Lernbedingungen und Anforderungen in der Schule nur die Sekundarschule eintreten kann, entscheidet die
teilweise oder nicht genügen können. Schulleitung Oberstufe. Folgende Grundlagen sind mass-
gebend:
Übertritt in die Primarschule a) die Empfehlung der Lehrperson(en) der sechsten
Primarklasse
Der Übertritt in die 1. Primarklasse erfolgt in der Regel
nach dem 2. Kindergartenjahr oder nach dem 3. Kinder- b) die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester
gartenjahr (Lernplanet). sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmel-
dung)
Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Leistungsver-
mögen, Arbeitshaltung, Motivation sowie Durchhalte-
willen. In der Regel findet bereits im ersten Semester der
sechsten Klasse ein Beurteilungsgespräch mit der Klas-
senlehrperson statt.
Im Februar/März findet in jedem Fall ein Zuweisungs-
gespräch statt. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw.
den Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag.Wenn die Eltern mit dem Zuweisungsantrag nicht einver- stungsbereitschaft im ausserschulischen Sportbereich
standen sind, erhalten sie Gelegenheit zu einer Stellung- fördert.
nahme gegenüber der verantwortlichen Schulleitung.
Seit 2011 ist die Sportschule mit dem Label „Regionales
Diese bildet für die Schulleitung eine zusätzliche Ent-
Leistungszentrum Ski alpin“ zertifiziert. Sie erfüllt damit
scheidungsgrundlage. Rekurskommission ist der Schulrat
die hohen Anforderungen von Swiss-Ski.
Nesslau.
Koordinator Sportschule: Schulleiter Roland Bruderer
Nach dem Zuweisungsentscheid tritt das Kind in die ent-
sprechende Klasse der Oberstufe ein. Die Schule Nesslau
schreibt in der 1. Oberstufe eine Probezeit vor. Diese
dauert bis zum Ende der vierten Woche nach den Herbst-
ferien.
Integrative SchulForm ISF
Förderangebote
Oberstufe - Sekundarstufe I
Integrative SchulForm ISF
Die integrative Förderung von Schulkindern aller Stufen
Die Oberstufe schliesst an die sechste Primarschulklasse und Klassen orientiert sich am Individuum, an der Klasse
an und dauert drei Jahre. Sie ist gegliedert in die Real- und am Regelklassenunterricht. Fachpersonen für Schuli-
und die Sekundarschule. Die Unterschiede der beiden sche Heilpädagogik helfen mit, den Unterricht individua-
Schultypen bestehen in den Ansprüchen an die intellek- lisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten.
tuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise der Förderung
der elementaren Bildung, der Lernkompetenz und der Die integrative Schulform verzichtet weitgehend auf
Leistung. die Separierung von Kindern und Jugendlichen mit
Lernproblemen.
ISF integriert Schulkinder mit besonderen Lernvoraus-
Wahlfachsystem setzungen in der Regelklasse.
Das Unterrichtsprogramm in der Oberstufe gliedert sich Die wohnortnahe Beschulung und die Vermeidung
in einen Pflicht- und einen Wahlbereich. Der Pflichtbe- von sozialer Ausgrenzung stehen dabei im Vorder-
reich umfasst grundlegende Fächer, die von allen Schü- grund.
lern, in der Regel im Klassenverband, zu besuchen sind
und stellt sicher, dass die Ziele des Lehrplans erfüllt sind. ISF unterstützt Schüler /-innen mit Schulschwierigkei-
Die Jugendlichen ergänzen ihren Pflichtbereich mit Fä- ten entsprechend ihren Bedürfnissen.
chern aus dem Wahlbereich im Rahmen der vorgeschrie- ISF setzt die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen,
benen Stundenzahl. Das Angebot der Wahlfächer kann Eltern, Kind und der Fachperson für Schulische Heil-
von Jahr zu Jahr variieren. Mit der Anmeldung gehen die pädagogik / Therapie voraus.
Schüler die Verpflichtung ein, die gewählten Fächer re-
gelmässig und bis zum Schluss zu besuchen. Das Grundangebot der ISF:
Schulische Heilpädagogik im Rahmen der integrati-
Promotion ven Schulform (Förderunterricht)
Zusätzliche Unterrichtsdifferenzierung durch Team-
Zeichnet sich eine Gefährdung der Promotion für den
teaching
Übertritt in die nächste Klasse im Verlaufe des Schuljah-
res ab, so werden die Eltern bis spätestens 30. April Legasthenietherapie
schriftlich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Dyskalkulietherapie
Logopädie
Sportschule Nesslau
Begabungsförderung
Die Sportschule Nesslau ist in die Oberstufe integriert
und wird von ausgewiesenen Talenten, die in einer Psychomotorik
sportlichen Ausbildung stehen, besucht. Im Vordergrund Zusätzliches Kindergartenjahr mit heilpädagogischen
stehen dabei vor allem die alpinen Disziplinen. Die Sport- Förderlektionen (Lernplanet)
schule Nesslau bietet diesen Jugendlichen die Möglich-
keit, die Oberstufe und die sportliche Karriere gleichzeitig Nachbetreuung während der Lehre oder Attestlehre
und ganzheitlich kombinieren zu können. von Schülerinnen und Schülern mit individuellen
Lernzielen im Rahmen der ISF.
Wir sorgen für eine Organisation, ein Umfeld und ein
Schulklima, welches die Leistungsfähigkeit und Lei-Begabungsförderung / prisma Unsere Schulanlagen:
Die Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der
Kindergarten Kloster, Neu St. Johann
Schule. Sie erfolgt im Regelklassenunterricht.
Die Begabungsförderung umfasst Angebote für Schul-
kinder der Primarstufe mit ausgeprägter Begabung, de-
ren Förderbedarf die Möglichkeiten des differenzierten
Unterrichts in der Regelklasse übersteigt.
Die Begabungsförderung basiert auf zwei Säulen:
Integrative Begabungsförderung
findet innerhalb der Regelklasse statt, begleitet von
der Klassenlehrperson und unterstützt durch die Kindergarten Kramenwies, Neu St. Johann
Förderlehrperson.
prisma: Separative Begabungsförderung
findet in einer Fördergruppe mit überdurchschnitt-
lich begabten Kindern im Rahmen eines Förderhalb-
tages (3 Lektionen) statt - geleitet von einer speziell
ausgebildeten Förderlehrperson.
Aufgabenbetreuung Primarstufe
Hausaufgaben sind ein Bestandteil des schulischen Ler- Primarschulen Büelen
nens und dienen der Erweiterung von Lernformen und
Arbeitstechniken. Nicht alle Kinder haben zuhause die
nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben kon-
zentriert und ungestört erledigen zu können, oder sie
schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für
sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht. Einmal wöchent-
lich bieten wir die Möglichkeit, die Hausaufgaben in ei-
nem geschützten Rahmen und betreut zu erledigen.
Dazu wird bei Bedarf in den Schulhäusern Krummenau
und Büelen Nesslau eine Aufgabenbetreuung eingerich-
tet.
Die Anmeldung für die Aufgabenbetreuung erfolgt über Primarschule Krummenau
die Schulleitung. Einmal angemeldet, ist der Besuch obli-
gatorisch. Die Aufgabenbetreuung ist für die Eltern ko-
stenlos. Der Transport ist Sache der Eltern.
Deutsch für Kinder mit Migrationshinter-
grund
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrations-
hintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine
allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und
Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Be- Oberstufenzentrum Büelen
teiligten: Eltern, Lehrpersonen, schulische Beratungs-
dienste, Schul- und Gemeindebehörden.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshinter-
grund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche
Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zu-
rechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband fol-
gen können. Alle Kinder mit einem fremdsprachigen
Elternteil haben in der Schule Nesslau Anrecht auf
Deutschunterricht im Rahmen unseres Konzeptes.Ferienplan
Schuljahr 2018/19
Schulbeginn: 13. August 2018
erster Ferientag letzter Ferientag
Herbstferien: Samstag, 29. September 2018 – Sonntag, 21. Oktober 2018
Weihnachtsferien: Samstag, 22. Dezember 2018 – Sonntag, 06. Januar 2019
Sportferien: Samstag, 26. Januar 2019 – Sonntag, 03. Februar 2019
Frühlingsferien: Samstag, 06. April 2019 – Ostermontag, 22. April 2019
Sommerferien: Samstag, 06. Juli 2019 – Sonntag, 11. August 2019
Freie Tage Kindergarten/Primar: Nachmittag des Herbstmarktes im Sidwald (25. Oktober 2018)
und Halbtage: Oberstufe: Nachmittag des Katharinen-Marktes in Alt St. Johann (13. November 2018)
alle: Nachmittag des Frühlingsmarktes im Sidwald (Mai 2019)
alle: Freitag, 31. Mai 2019 (Auffahrtsbrücke)Sie können auch lesen