ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Nonnweiler
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Primstal Kastel Schwarzenbach Nonnweiler Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0 e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de 48. Jahrgang · Nummer 5 · Donnerstag, 4. Februar 2021
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Wichtige Wegweiser Telefon- Rathaus Wir gratulieren Nummern Telefon (06873) 660- Gemeindeverwaltung: Durchwahl-Nr. Es vollenden am Telefon . . . (06873) 660-0 08.02.2021Herr Wilhelm Wollmann, Primstal, Tholeyer Str. 71, Durchwahl-Nr. sein 83. Lebensjahr Telefax . . . . (06873) 660 94 Erdgeschoss: 08.02.2021Frau Cäcilia Michels, Sitzerath, Im Oberdorf 1, www.nonnweiler.de Abwasserwerk . . . . . . . . . . 16 ihr 80. Lebensjahr Bauhof: Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . 39 08.02.2021Frau Anita Meter, Nonnweiler, Kostenbacher Str. 3, Telefon (06873) 668244 Einwohnermeldeamt . . . . 12 ihr 90. Lebensjahr Führerscheine . . . . . . . . . . 39 09.02.2021Herr Artur Weiler, Schwarzenbach, Höhenstr. 37a, Bürgermeister: sein 87. Lebensjahr Gemeindekasse . . . . . . . . . 17 Dr. Franz Josef Barth 09.02.2021Herr Artur Harig, Nonnweiler, Drosselweg 8, Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13 sein 85. Lebensjahr Telefon (06873) 66027 Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . . 10 11.02.2021 Herr Albert Harig, Sitzerath, Grimburger Weg 2, 1. Beigeordnete: Presse- und sein 91. Lebensjahr Öffentlichkeitsarbeit . . . . . 10 11.02.2021 Herr Dieter Schwerin, Bierfeld, Auensbach 46, Petra Mörsdorf Liegenschaften . . . . . . . . . . 16 sein 87. Lebensjahr Telefon (06873) 9019 20 Ordnungsamt/OPB . . . . . . 13 11.02.2021 Herr Rolf Welter, Braunshausen, Am Langenborn 4a, Beigeordneter: Reisepässe . . . . . . . . . . . . . 12 sein 81. Lebensjahr Günther Barth Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25 12.02.2021 Frau Helga Trampert, Kastel, In der Meß 24, Telefon (06873) 3 94 Tourismus/Nationalpark 19 ihr 91. Lebensjahr Umweltamt . . . . . . . . . . . . . . 20 12.02.2021 Herr Horst Hamm, Schwarzenbach, Zum Kallenborn 14, Ortsvorsteher: sein 84. Lebensjahr Bierfeld Obergeschoss: 12.02.2021 Herr Heinz Hamm, Schwarzenbach, Zum Kallenborn 9, Thomas Lauer Amtliches sein 81. Lebensjahr Telefon (06873) 1414 Bekanntmachungsblatt . . 31 14.02.2021 Herr Werner Hamm, Braunshausen, Bühlrech 10, Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 sein 84. Lebensjahr Braunshausen Herzlichen Glückwunsch! Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Bürgermeister . . . . . . . . . . 27 Heinz Peter Koop Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22 Telefon (06873) 1784 Ehe- und Altersjubiläen . 27 Kastel Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24 Dr. Magnus Jung Hallen/Bürgerhäuser . . . 23 Aus der Gemeinde Telefon (06873) 9 9191 Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Nonnweiler Schulverwaltung . . . . . . . . 23 Günther Barth Steuern und Abgaben . . . 41 Geschwindigkeitskontrollen Telefon (06873) 394 Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Vom 08. bis 12.02.2021 führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29 Gemeinde Nonnweiler in den Ortsteilen Bierfeld, Nonnweiler, Primstal Otzenhausen und Sitzerath Radarkontrollen durch. Auch in anderen Ortsteilen kön- Petra Mörsdorf Öffnungszeiten Rathaus: nen Kontrollen stattfinden. Telefon (06873) 9019 20 Nonnweiler, 29.01.2021 Die Ortspolizeibehörde vormittags: Primstal mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr Rainer Peter Vom Fundamt nachmittags: Verloren: ein blaues Handy Marke Samsung M 20 in schwarzer Hülle Telefon (06875) 5 79 mit Hund am 25.01. in Kastel, Felsstr. oder Im Gries. mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr oder (0170) 5 52 07 53 Nonnweiler, 29.01.2021 Die Ortspolizeibehörde do 14.00 – 18.00 Uhr Schwarzenbach Manfred Bock freitags geschlossen Verkehrspolizeiliche Anordnung Telefon (06873) 99 2158 Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird Öffnungszeiten Standesamt: aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Verle- oder (0171) 5282237 gung eines Kabelschutzrohrs mit GF-Kabel im Auftrag der Vodafone Sitzerath Montag 9.00 – 12.00 Uhr Kabel Deutschland GmbH in Otzenhausen, Bahnhofstr. 59 folgende Lieselene Scherer Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen: Vom 01. bis 26.02.2021 wird Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr der Bürgersteig vor dem Anwesen Bahnhofstr. 59 gesperrt. Ein Fuß- Telefon (06873) 64154 Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr gängernotweg wird auf der Fahrbahn eingerichtet. Die vorgenannte Polizeiinspektion Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsordnung, den dazuge- Nordsaarland hörigen Verwaltungsvorschriften und Regelplan B II/5 der Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Fa. KHL (bei Tag und Nacht) Mehrgenerationenhaus Kerstholt Horizontalbohrungen und Leitungsbau GmbH, Zum alten Hof Telefon (06871) 90010 Nonnweiler (MGH): 4, 57627 Hachenburg, zu beschildern und zu sichern. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit Polizeiwache Nonnweiler und Nonnweiler Sozialruf ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Telefon (06873) 91900 (06873) 660-73 Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbin- mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de dung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Polizei-Notruf . . . . . . . 110 Nonnweiler, 27.01.2021 Feuerwehr-Notruf . . . . 112 Hallenbad . . . . . . (06873) 539 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth 2
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Der Bürgermeister informiert In der Gemeinde Nonnweiler funkts! Seit wenigen Tagen ist die neue „DorfFunk“ App in den Ortsteilen Sitzerath, Otzenhausen und Primstal in Betrieb. Die Gemeindeverwaltung Nonnweiler hat in Zusammenar- beit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendel den – vom Frauenhofer Institut entwickelten – „Dorf-Funk“ auf den Weg gebracht. In erster Linie dient die App einer besseren Kommunikation und Inter- Impfkampagne für Senioren über 80 aktion der lokalen Bevölkerung. Die Gemeinde Nonnweiler bietet seit 14. Jan. in Zusammenarbeit mit Gerade in Zeiten von Corona ist dies ein wichtiger Bestandteil unseres dem Seniorenbeauftragten Unterstützung bei Fragen oder der Anmel- gesellschaftlichen Lebens. dung in einem der saarländischen Impfzentren an. Darüber hinaus wird der DorfFunk einerseits als Informationsmedium Unter (06873) 660-74 steht Ihnen montags bis donnerstags von 10 bis Nutzen haben und andererseits die gemeinsame Kommunikation und 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 10 bis 12 Uhr unsere Impf- gegenseitige Hilfe untereinander vereinfachen und stärken. So können hotline zur Verfügung. über den DorfFunk beispielsweise Mitfahrdienste angeboten, private Das wichtigste Werkzeug zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist Chats und Gruppen angelegt oder wichtige Beiträge wie z.B. News die Impfung vieler Menschen. Nur wenn möglichst viele Bürgerinnen oder Events eingeschaltet und kommuniziert werden. und Bürger geimpft sind, können wir die Folgen des Virus beherrschen. Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die DorfFunk App in allen Ortstei- Wir bitten Sie, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Impfen ist len zu etablieren, sodass der Funk in diesem Jahr auf das gesamte Ge- der beste Schutz! meindegebiet übertragen werden kann. Klaus Rausch, Seniorenbeauftragter der Gemeinde Nonnweiler Nähere Informationen zur App finden Sie unter www.nonnweiler.de Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Zusammenarbeit wird intensiviert Am 25.01.2021 wurde ein weiterer Schritt in der guten Zusammenarbeit der beiden Nachbarkommunen Wadern und Nonnweiler getan. Im Sitzungssaal des Rathauses in Nonnweiler konnte Bürgermeister Dr. Barth seinen Amtskollegen der Stadt Wadern, Bürgermeister Kuttler, zu einem besonderen Anlass begrüßen: Er ernannte die Standesbeamtin der Stadt Wadern, Frau Carmen Be- cker, ebenfalls zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Ge- meinde Nonnweiler. Umgekehrt ernannte Bürgermeister Kuttler den Standesbeamten der Gemeinde Nonnweiler, Herrn Thomas Mathieu, zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk der Stadt Wadern. Damit sollen in Zukunft Personalengpässe, wie sie unvorhergesehen immer einmal eintreten können, minimiert werden. Im Vordergrund: Standesbeamter Thomas Mathieu (Nonnweiler + Wa- dern) Standesbeamtin Carmen Becker (Wadern + Nonnweiler) Im Hintergrund: Bürgermeister Dr. Barth (Nonnweiler), Bürgermeister Kuttler (Wadern) (v. l. n. r.) Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unent- geltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürger- meister der Gemeinde Nonnweiler, 66620 Nonnweiler, Telefon (068 73) 660-0, Telefax (0 68 73) 6 60 94 Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr. Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, 66620 Nonnweiler, Telefon (0 68 73) 66 99-0, Telefax (0 68 73) 66 99 22. 3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Bekanntmachung Bekanntmachung Lärmaktionsplanung 3. Runde gemäß § 47a-f BImSchG: Der Rat Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Be- der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. § bauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Lärmak- Nonnweiler; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. tionsplanung 3. Runde beschlossen. Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 02.07.2020 im Gemein- die Planunterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für derat vorgestellt. Die öffentliche Auslegung und die Einbeziehung der den Bereich des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ an- Träger öffentlicher Belange (TöB) fanden vom 23.11.2020 bis zum genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 23.12.2020 statt. Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Lärmaktionsplanung 3. Runde in Damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Waldsiedlung Ot- Kraft. zenhausen“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, Nonnweiler, 29.01.2021 Der Bürgermeister muss der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, Bekanntmachung sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit Nonnweiler. zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- Hier: Aufhebungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat keit). in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufhebung des Aufstellungsbe- Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 05.02.2021 schusses vom 10.06.2020 zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzen- bis einschließlich 19.02.2021 während der Dienststunden (Mo-Fr 8.30 hausen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr) im Rathaus der Ge- Nonnweiler, den 29.01.2021 Der Bürgermeister meinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, Zimmer 16, 66620 Nonnweiler, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bekanntmachung Aufgrund der momentanen Situation wird um Terminvereinbarung ge- Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Be- beten. Termine können telefonisch unter der Telefonnummer bauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde 06873/660-43 oder per E-Mail unter der unten genannten E-Mail- Nonnweiler. Adresse vereinbart werden. Hier: Aufstellungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Novem- bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden. ber 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, die Teilän- Gemeinde Nonnweiler unter (www.nonnweiler.de) eingesehen werden. derung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungs- Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und planes „Waldsiedlung Otzenhausen“ beschlossen. 33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue Der Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens wird hier- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La- mit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. geplan zu entnehmen. Damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Waldsiedlung Ot- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des zenhausen“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem muss der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über 33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La- dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im geplan zu entnehmen. Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Nonnweiler, den 29.01.2021 Der Bürgermeister Nonnweiler, den 29.01.2021 Der Bürgermeister 4
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Bekanntmachung Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde Aufgrund der momentanen Situation wird um Terminvereinbarung ge- Nonnweiler. beten. Termine können telefonisch unter der Telefonnummer 06873/660-43 oder per E-Mail unter der unten genannten E-Mail- Hier: Aufstellungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat Adresse vereinbart werden. in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Novem- Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich ber 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, die Aufstel- bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden. lung des Bebauungsplans „Waldsiedlung Otzenhausen“ beschlossen. Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird Gemeinde Nonnweiler unter (www.nonnweiler.de) eingesehen werden. hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und 33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaf- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La- fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauent- geplan zu entnehmen. wicklung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teil- weise) und 33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfol- § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem genden Lageplan zu entnehmen. Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Nonnweiler, den 29.01.2021 Der Bürgermeister Bekanntmachung Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“, in der Gemeinde Nonnweiler; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 Nonnweiler, den 29.01.2021 Der Bürgermeister die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhau- sen“ angenommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 3. Teiländerung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. „Industriegebiet Münzbachtal“ in der Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaf- Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauent- Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens wicklung. zur 3. Teiländerung des Bebauungsplanes. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), wird hiermit öffentlich zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler in keit). öffentlicher Sitzung am 28.01.2021 den Beschluss zur 3. Teiländerung Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 05.02.2021 des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“ im Ortsteil Ot- bis einschließlich 19.02.2021 während der Dienststunden (Mo-Fr 8.30 zenhausen im vereinfachten Verfahren gefasst hat. - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr) im Rathaus der Ge- Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde meinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, Zimmer 16, 66620 Nonnweiler, zu folgendes Ziel: Für das Plangebiet wurden bereits 1986 mit dem Be- jedermanns Einsicht öffentlich aus. bauungsplan „Industriegebiet Münzbachtal“ die planungsrechtlichen 5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Folge mehrere Gewerbebetriebe errichtet. Die Haupterschließung des in Rede stehenden Bereiches war zuvor über die Straße „Am Söter- „Industriegebiet Münzbachtal“ in der berg“ vorgesehen. Die tatsächliche Erschließung erfolgt jedoch über Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen die Straße „In der Allwies“ und die „Bahnhofstraße“. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 3. Teiländerung In wenigen Teilbereichen zwischen den Straßen „In der Allwies“ und des Bebauungsplanes. „Am Söterberg“ bestehen zudem noch Flächen, die für eine Erweite- Der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am rung vorhandener Gewerbebetriebe beziehungsweise für eine Neuan- 28.01.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan siedlung in Frage kommen. Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen „Industriegebiet Münzbachtal“ teil zu ändern (siehe Anlage Geltungs- Grundlage ist dies nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebau- bereich). In seiner Sitzung am 28.01.2021 hat der Gemeinderat den ungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche, die Flächen Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industriegebiet zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und die Flächen mit Bin- Münzbachtal”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil dungen für Bepflanzungen einer Erweiterung und der direkten Grund- (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung stückszufahrt von den o.g. Straßen aus entgegenstehen. beschlossen. Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes, der 3. Teilände- Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde rung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“. folgendes Ziel: Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt mit den getroffenen Für das Plangebiet wurden bereits 1986 mit dem Bebauungsplan „In- Festsetzungen innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan dustriegebiet Münzbachtal“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen „Industriegebiet Münzbachtal“ von 1986. Im Übrigen gelten die Fest- für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der Folge mehrere setzungen des Bebauungsplanes von 1986 weiter. Gewerbebetriebe errichtet. Die Haupterschließung des in Rede stehen- Da durch die vorliegende 3. Teiländerung des Bebauungsplanes eine den Bereiches war zuvor über die Straße „Am Söterberg“ vorgesehen. im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflan- Die tatsächliche Erschließung erfolgt jedoch über die Straße „In der zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. zum Allwies“ und die „Bahnhofstraße“. Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen über- plant wird, wird die Teiländerung um eine Eingriffsbilanzierung samt In wenigen Teilbereichen zwischen den Straßen „In der Allwies“ und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ergänzt, auf deren Basis Kompen- „Am Söterberg“ bestehen zudem noch Flächen, die für eine Erweite- sationsmaßnahmen festgesetzt werden, die den vollständigen Aus- rung vorhandener Gewerbebetriebe beziehungsweise für eine Neuan- gleich des mit dem Planvorhaben einhergehenden ökologischen Defi- siedlung in Frage kommen. zites gewährleisten. Der Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Be- Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist dies nicht rea- bauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 7,00 ha. lisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte über- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das baubare Grundstücksfläche, die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot und Sträuchern und die Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt. einer Erweiterung und der direkten Grundstückszufahrt von den o.g. Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Ver- Straßen aus entgegenstehen. fahren gem. § 13 BauGB. Das Verfahren zur Teiländerung des Bebau- Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes, der 3. Teilände- ungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfach- rung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“. ten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt mit den getroffenen dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § Festsetzungen innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der „Industriegebiet Münzbachtal“ von 1986. Im Übrigen gelten die Fest- Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener setzungen des Bebauungsplanes von 1986 weiter. Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung Da durch die vorliegende 3. Teiländerung des Bebauungsplanes eine nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflan- Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. zum Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industrie- Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen über- gebiet Münzbachtal“ in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhau- plant wird, wird die Teiländerung um eine Eingriffsbilanzierung samt sen. Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ergänzt, auf deren Basis Kompen- sationsmaßnahmen festgesetzt werden, die den vollständigen Aus- gleich des mit dem Planvorhaben einhergehenden ökologischen Defi- zites gewährleisten. Der Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes um- fasst eine Fläche von ca. 7,00 ha. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt. Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Ver- fahren gem. § 13 BauGB. Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 19.03.2021 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Bauamt, Zimmer 16, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt oder gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Nonnweiler (www.nonn- weiler.de) veröffentlicht ist und zur Ansicht und zum Herunterladen be- reitgehalten wird. Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeitengemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG: Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 13.05.2020 während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- Nonnweiler, 29.01.2021 Der Bürgermeister den (Mo-Fr 8.30 - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr). 6
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g Zeiten aus- schließlich nach telefonischer Voranmeldung unter 06873/660-43 zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Andere Behörden aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit gel- tenden Abstands-und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrecht- licher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund- Öffentliche Bekanntmachung Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, DLR Mosel, Landentwick- Bedarf zur Benutzung bereit. lung und Ländliche Bodenordnung, Vereinfachtes Flurbereinigungsver- Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 fahren Hermeskeil, Aktenzeichen: 71059-HA10.3., 54295 Trier, 28. 1. BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unter- 2021, Tessenowstr. 6, Tel. (0651) 9776255, Fax (0651) 9776330, Internet: lagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Nonnweiler www.dlr.rlp.de (www.nonnweiler.de) über das zentrale Internetportal des Landes Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil: Eintritt der (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeit- Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen weiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email- 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma- Adresse: bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht chung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil, Landkreis Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um Trier-Saarburg ist der durch die Nachträge I bis V geänderte Flurberei- gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu wer- nigungsplan seit dem 19.01.2021 unanfechtbar. den. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB Vom vorgenannten Zeitpunkt an sind daher die mit dem Flurbereini- von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbe- gungsbeschluss vom 28.12.2007 sowie den Änderungsbeschlüssen richt nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, vom 13.09.2012 und 09.12.2016 angeordneten "zeitweiligen Einschrän- welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zu- kungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgeho- sammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der ben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Ver- 1 BauGB abgesehen wird. änderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäu- Nonnweiler, 29.01.2021 Der Bürgermeister men, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war. i.A.: gez. Simon Liefgen Ortsteile Schulen Braunshausen Mitteilungen des Ortsvorstehers BBS Hermeskeil Die Geschwister-Scholl-Schule bietet an drei Nachmittagen eine per- In den letzten Wochen haben mich viele Beschwerden über unschöne sönliche Schullaufbahnberatung an: Montag, 8. 2., Dienstag, 9. 2., Mitt- Hinterlassenschaften der Hunde erreicht. In unserem Gemeindebezirk woch, 10. 2., jeweils von 12 – 15 Uhr. Interessierte Eltern und wie Bürgerplatz, Engelsbach am Biotop, Feldstraße, in der Siedlung im Schüler*innen können in dieser Zeit eine telef. Beratung über schuli- Oberdorf und in der Dorfwiese zum Sportplatz, gab es Beschwerden sche und berufliche Bildungswege im Bereich der Berufsbildenden über Kothaufen. Ich appelliere an die Hundehalter die Fäkalhaufen so- Schule wahrnehmen oder individuelle Beratungstermine vereinbaren. fort zu beseitigen. Denken Sie beim "Geschäft" ihrer Vierbeiner an un- Kontakt: 06503/7023 und 06503/980 651 oder Mail an s.troesch@bbs- sere spielenden Kinder und an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die hermeskeil.de. Das Angebot richtet sich an Eltern und Schüler*innen ehrenamtlich die Fläche mähen und reinigen. Kinder könnten krank der 9. und 10. Klassen. Nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule werden und die Mäher sind auch nicht mit Freude zu reinigen. bietet die BBS in Hermeskeil folgende Abschlussmöglichkeiten an: die Ich danke den Ortsratsmitgliedern, die sich an unserer "Weihnachts- Berufsreife („Hauptschulabschluss“), den qualifizierten Sekundarab- baum Aktion" zur Entsorgung beteiligt haben. 250 € für die Jugend- schluss 1 („Mittlere Reife“), die Fachhochschulreife („Fachabitur“) feuerwehr Braunshausen sind zusammen gekommen. Wir danken an Am Standort Hermeskeil sind unterschiedliche Bildungsgänge ange- dieser Stelle auch der Firma Alban Haubert, die das dörfliche Leben siedelt: Berufsvorbereitungsjahr (Abschluss: Berufsreife), Berufsfach- direkt unterstützt hat. Die Spende wird an unsere Feuerwehr überge- schule I, Berufsfachschule II (Abschluss: qualifizierten Sekundarab- ben. schluss 1), Höhere Berufsfachschule Wirtschaft (Abschluss: kaufmän- In diesen Zeiten sollten wir auch an unsere Gewerbetreibenden denken nische/r Assistent/in und Fachhochschulreife), schulischer Teil der und unterstützen. Besonders die Gastronomie ist von den Maßnahmen Pflege (Pflegefachfrau/-mann), schulischer Teil der Fachschule Alten- gebeutelt. Keine oder kaum Umsätze in den Restaurants. Allen Gas- pflegehilfe (Altenpflegehelfer/in) tronomen, die einen Abholservice eingerichtet haben, gilt unsere Un- Weiterführende Informationen unter: https://bbs-saarburg.de/bil- terstützung. Man kann über Telefon oder im Netz Speisen bestellen dungsangebote/bildungsgaenge-hermeskeil/uebersicht/ und abholen lassen. Unsere SG Peterberg/SV Braunshausen bietet einen Bringservice an, den Sie nutzen sollten. Die Gastronomen geben ihnen die Kontaktdaten der "Bringer ", bei ihren Bestellungen, gerne weiter. OV H. P. Koop und Stellvert. M. Ewerling Geänderter Redaktions- und Anzeigenschluss Nur etwas Mühe muss man sich geben, Wegen der Fastnachtstage ist der die Abfälle gehören in den Container Redaktions- und Anzeigenschluss und nicht daneben. für die Ausgabe Nummer 7 am Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Freitag, 12. Febr. 2021, 12.00 Uhr 7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Hochwald-Gymnasium Wadern Vom 24. 2. bis 2. 3. können Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 die Jahrgangsstufe 5 des Hochwald-Gymnasiums besu- chen wollen, angemeldet werden. Eine Terminvereinbarung ist ab 1. 2. Kirchen über die Homepage des HWG möglich (www.hwg-wadern.de). Im Vorfeld der Anmeldephase bieten wir die Möglichkeit, telef. eine in- dividuelle Beratung zu erhalten unter (06871) 90260 am 8. 2. von 11.30 Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler bis 16 Uhr sowie am 10. 2. von 13.30 bis 15 Uhr. Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen – Auf der Homepage des HWG (www.hwg-wadern.de) gibt es Informa- Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach tionen unter dem Punkt “Virtueller Tag der offenen Tür”. Weitere Aus- Gottesdienstordnung vom 6. bis 14. Februar kunft unter Tel. (06871) 90260 oder unter E-mail: hwg@hwg-wadern.de 5. Sonntag im Jahreskreis: Samstag, 6. 2.: Ende des amtlichen Teiles 17.30 Uhr Sötern: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen 19 Uhr Braunshausen: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; Nichtamtliche Mitteilungen Lektor: Bärbel Simon Sonntag, 7. 2.: vhs Kreisvolkshochschule – Außenstelle Nonnweiler 9 Uhr Bierfeld: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; Lektor: Annika Blatt 9 Uhr Selbach: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen Auskunft und Anmeldung: Tel. (06873) 7535. 10.30 Uhr Türkismühle: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen Beginn der Kurse coronabedingt unter Vorbehalt. Sie werden rechtzei- Donnerstag, 11. 2.: tig informiert, falls sich die Termine verschieben. 18.30 Uhr Kastel: Anbetung Vorträge: Samstag, 13. 2.: Crashkurs Rentenbesteuerung: 3. 3., 18 Uhr, Schule Otzenhausen, 3 17.30 Uhr Bosen: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen Ustd., 7,20 Euro, H. Schäfer. 19 Uhr Primstal: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; f. + Irene Gesundheit: Mersdorf geb. Thome, f. + Ehel. Marlene u. Norbert Thome, f. + Hans Qi-Gong (mit kl. Tai-Chi-Form): 4. 3., 18.15 Uhr, Ort wird bek.gegeben, Metzen; Lektor: Yvonne Wiesen 9 x 1 Z, 29,70 Euro, Fr. Lauck-Schneider. Sonntag, 14. 2.: Yoga I: 7. 4., 19.30 Uhr, Schule Otzenhausen, 12 x 2 Ustd., 57,60 Euro, 10.30 Uhr Neunkirchen/Nahe: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasius- Fr. Bremer. segen Yoga II: 4. 3., 19.45 Uhr, Turnhalle Otzenhausen, 13 x 2 Ustd., 62,40 Euro, 17 Uhr Otzenhausen: Valentinsgottesdienst; Lektor: Ivonne Rimlinger Fr. Baade. 19 Uhr Nonnweiler: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; Lek- Aufrecht ins Alter mit Kraft und Ausdauer: 4. 3., 9 Uhr, Turnhalle Ot- tor: Annika Blatt zenhausen, 15 x 2 Ustd., 72 Euro, Fr. Bohn. Das heilige Sakrament der Ehe möchten sich spenden: Johanna- Fit in den Morgen: 3. 3., 8.30 Uhr, Turnhalle Otzenhausen, 15 x 1 Z, Martina Feid u. Daniel-Michael Esseln, Bierfeld. 49,50 Euro, Fr. Anlauff. Die Kerzenweihe u. der Blasiussegen werden erteilt, werden jedoch Eltern-Kind-Turnen (2,5 – 5 Jahre): 2. 3., 16 Uhr, Turnhalle Otzenhau- aufgrund der Corona-Pandemie in veränderter Form stattfinden. sen, 15 x 1 Z, 42,10 Euro, Fr. Backes. Liebes Brautpaar/liebes Jubelpaar, Sie feiern in diesem Jahr Ihre Bodyfitness-Mix: 12. 3., 9 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 15 x 1 Z, Hochzeit oder auch schon Ihre goldene, diamantene oder eiserne 49,50 Euro, Fr. Haupenthal. Hochzeit. Daher laden wir Sie herzlich zum Valentins-Gottesdienst Bodyforming für Frauen: 3. 3., 18.30 Uhr, Turnerheim Braunshausen, am Sonntag, 14. 2., 17 Uhr, nach Otzenhausen St. Valentin ein. Durch 15 x 1 Z, 49,50 Euro, Fr. Dörr, die Corona-Pandemie können wir den Festtag nicht in der üblichen Aerobic und Step: 12. 4., 18.30 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 10 x 1 Form begehen. Das Beisammensein bei einem Glas Sekt, das sich in Z, 33 Euro, Fr. Rouse. den vergangenen Jahren an den Gottesdienst angeschlossen hat, muss entfallen. Durch die Abstandsregeln ist der Platz in der Kirche Zumba: 4. 3., 18 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 15 x 1 Z, 49,50 Euro, beschränkt. Melden Sie sich im Pfarrbüro telefonisch oder per Mail an. Fr. Catalan. Liebe Atempause-Freunde, wir vom Vorbereitungsteam sind noch da, Bauch, Beine, Po u. Muskeltraining: 9. 3., 20 Uhr, Turnerheim Brauns- auch wenn wir in den nächsten Wochen keinen Gottesdienst mit euch hausen, 15 x 1 Ustd, 36 Euro, Fr. Barth. feiern können. Wir möchten das wieder tun und sammeln per Video- Let’s dance leicht fortgeschr.: 4. 3., 18.30 Uhr, Castellum Kastel, 9 x 2 konferenz und Telefon Ideen. Wir werden im Pfarrbrief und auf der Ustd., 43,20 Euro + HM, H. Wegmeyer. Homepage der Pfarreiengemeinschaft kurze Impulse veröffentlichen: Let’s dance weit fortgeschr.: 4. 3., 20 Uhr, Castellum Kastel, 9 x 2 www.pfarreiengem-nonnweiler.de/atempause. Impuls 7 Ustd., 43,20 Euro + HM, H. Wegmeyer. Der Haushaltsplan 2021 der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Sit- Asiatische Küche: 9. 3., 19 Uhr, Schule Primstal, 3 x 3 Z, 29,70 zerath kann im Pfarrbüro Primstal zu den Öffnungszeiten vom 4. – 18. Euro+VZ, Fr. Kohl. 2. eingesehen werden. Brot backen ohne Zusatzstoffe: 2. 3., 18.30 Uhr, Schule Primstal, 1 x Melden Sie sich für die Gottesdienste bis Freitag um 10.30 Uhr im 4 Z, 13,20 Euro + VZ, Fr. Buschauer. Pfarrbüro in Primstal u. von 11 – 12 Uhr im Pfarrbüro in Nonnweiler Kochen für Gourmetmänner: 16. 3., 18.30 Uhr, Schule Primstal, 1 x 5 per E-Mail an kath.pfarrei.primstal@t-online.de oder pfarrei.st.huber- Ustd., 12 + VZ, Fr. Buschauer. tus@web.de oder unter Tel. 06873/284 Nonnweiler oder 06875/229 Primstal an. Sprechen Sie ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter mit Sprachen: Angabe Ihrer Adresse u. Tel.-Nr. Die Besucher müssen eine medizini- Englisch für Fortgeschrittene: 2. 3., 17.30 Uhr, Schule Otzenhausen, sche oder FFP2-Mund- und Nasenbedeckung tragen, beim Betreten 10 x 2 Ustd., 48 Euro, H. Paulus der Kirche sind die Hände zu desinfizieren. Englisch für Anfänger: 2. 3., 19 Uhr, Schule Otzenhausen, 10 x 2 Ustd., Anmeldungen für die Gottesdienste am Bostalsee bis Donnerstag um 48 Euro, H. Paulus. 18 Uhr tel. unter 06852 – 496 oder per E-Mail an pfarramt.Neunkir- Kreative Kurse: chen-Nahe@t-online.de Nähkurs für Anfänger und leicht Fortgeschrittene: 2. 3., 19 Uhr, Kath. öffentl. Bücherei: Die Bücherei ist aufgrund Corona geschlos- Schule Otzenhausen, 10 x 3 Ust., 99 Euro, Fr. Müller. sen. 8
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021 Bedingt durch Corona ist das Pfarrbüro bis auf Weiteres für den Besu- cherverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten bitten wir um Terminvereinbarung. Sie können uns tel. zu den Öffnungszeiten (Primstal: Di., Do. Fr. 8 – 10 Uhr, Mi 17 – 19 Uhr, Nonnweiler: Mo. Mi. Fr. 11 – 13 Uhr, Di 17 – 19 Uhr) sowie per E-Mail erreichen. Anmeldungen zu den Gottesdiensten sowie bestellen von Intentionen sind weiterhin möglich. Pfarrbüro: Pfarrbüro Primstal: Tel. (06875) 229, e-mail: kath.pfarrei. primstal@t-online.de; Pfarrbüro Nonnweiler: Tel. (06873) 284, e-mail: pfarrei.st.hubertus@web.de Pastorales Team: Pfarrer Feldmann, (0151) 60666510, axel.feldmann @bistum-trier.de; Pfarrer Reichardt, (0151) 54753385; Sarah Henschke, (0160) 97353715. Bitte Hygienevorschriften strikt beachten! Evang. Kirchengemeinden Sötern und Bosen Sonntag, 7. 2.: Sötern: 9 Uhr Gottesdienst; Bosen: 10 Uhr Gottesdienst Bitte beachten, dass in Gottesdiensten eine medizinische Gesichts- maske oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP 2 zu tra- gen ist. Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Mittwoch von 8 – 12 Uhr und Donnerstag von 8 – 11 Uhr, Tel. (06852) 92901, Pfarrer M. Keip, Tel. 92902. Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch Aufgrund der aktuellen Situation werden weiterhin keine Präsenzver- anstaltungen stattfinden. Die digitalen Formate werden unverändert fortgeführt. Kirchliche Mitteilungen auf www.ekhz.de Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebräer 3, 15 Vereine Kastel Handwerkerverein Kastel Die geplante Jahreshauptversammlung am Samstag, 6. 2., kann wegen Corona-Pandemie nicht stattfinden. Gott segne das ehrbare Handwerk. Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr 9
Notrufe Gesundheitsdienst Abfall-Info Polizeinotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Gem.-Praxis Dr. Laila El Masri/Dr. Stephan Gerdelmann Auskunft und Reklamationen: Feuerwehrnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Primstal, Hauptstraße 27, Telefon (06875) 1666 Rettungsdienst/Notarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Gem.-Praxis Frey, Sötern, Telefon (06852) 360 Abfall- und Wertstoffberatung Gemeinde-Wehrführer Telefon (0171) 5898731 Urologische Praxis Hosseini der Gemeinde Nonnweiler . . . (06873) 66020 Stellvertreter Telefon (0151) 14738161 Haus d. Gesundheit, Nonnweiler, Tel. (06873) 91091 bzw. (0175) 1072598 Restmüll, Biomüll, Sperrmüll: Löschbezirksführer und Stellvertreter Gemeinschaftspraxis Herzog der Freiwilligen Feuerwehr Nonnweiler: Nonnweiler, Am Hammerberg 11, Telefon (06873) 91151 EVS-Kunden-Center . . . . . . . . (0681) 5000555 Bierfeld . . . . . . . . . . (0170) 7311321 (0151) 23590048 Dr. Thomas Offermann/Dr. Christof Schneider www.evs.de Braunshausen . . . (0170) 3408945 (06873) 669284 Nonnweiler, Hammerberg 3, Telefon (06873) 7727 Abfuhruntern. Fa. RMG . . Info (06821) 9193874 Kastel . . . . . . . . . . . (0170) 5568779 und 6690459 Ihr Hausarzt MVZ Primstal Nonnweiler . . . . . . (0151) 24038151 (0160) 93068230 Primstal, Hauptstraße 45, Telefon (06875) 937301 Gelbe Wertstoffsäcke: (0160) 4664013 Firma RMG . . . . . . . . . . . . . Info (0800) 4006005 Otzenhausen . . . . (0151) 72648801 (0176) 32262178 Zahnärzte Dr. Reto Müller + Andrea Müller-Rink (0151) 14738152 Nonnweiler, Am Hammerberg 1a, Telefon (06873) 544 Öffnungszeiten der Erdmassendeponie Primstal . . . . . . . . . (0171) 2170272 (0176) 99982120 Zahnarzt Michael Rupp und Kompostierungsanlage Kastel: Schwarzenbach . . (06873) 1773 64206 Primstal, Hauptstraße 26, Telefon (06875) 7911 Sitzerath . . . . . . . . . (06873) 6927 992653 Montag – Freitag 8 – 16.30 Uhr; Zahnarztpraxis Martin Ney Krankenhäuser: Primstal, Hauptstraße 89, Telefon (06875) 9378966 Telefon (06873) 64190 Krankenhaus St. Wendel . . . . . . . (06851) 59-01 Apotheke in Nonnweiler: Telefon (06873) 240 Krankenhaus Hermeskeil . . . . . . . (06503) 81-0 In den EVS-Wertstoff-Zentren können fast Krankenhaus Birkenfeld/Nahe . (06782) 180 Apotheke in Primstal: Telefon (06875) 688 alle verwertbaren Abfälle, die nicht in die Krankentransporte: Sanitätshaus Hausmülltonne gehören und sortiert sind, Roth GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 7575 Am Hammerberg 3, Nonnweiler, Telefon (06873) 1475 zum Teil kostenfrei (z.B. Elektroaltgeräte, Wagner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 6288 Heilpraktikerin Anette Colling Sperrmüll bis 2 m3) entsorgt werden. Giftzentrale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06841) 19240 Otzenhausen, Ringwallstr. 72, Telefon (06873) 992120 Pfarrämter: Heilpraktiker Roland Meyer Nonnweiler, EVS-Wertstoff-Zentren in unserer Nähe: Kath. Pfarramt Braunshausen – Drosselweg, Haus Paracelsus, Telefon (06873) 91097 Wadern-Dagstuhl, Buttnicher Str. 6 Kastel – Primstal . . . . . . . . . . . . . . . (06875) 229 Heilpraktikerin Sandra Schmitt Mo, Di, Do, Fr 12 – 16.45 Uhr, Mi 10 – 16.45 Uhr, Kath. Pfarramt Nonnweiler – Kastel, Am Scheibchen 3, Telefon (06873) 1246 Sa 8 – 14 Uhr, Telefon (06871) 507340 Bierfeld – Otzenhausen – Schwarzenbach – Sitzerath . . . . (06873) 284 Heilpraktik. · Gesundheitspäd. Maritta Tausch Tholey-Hasborn, Industriestr. 14 Evang. Pfarramt Sötern Nonnweiler, Eschenweg 4, Telefon (06873) 64100 Mo, Di, Do, Fr 9 – 16 Uhr, Mi 14 – 18 Uhr, Filialort Schwarzenbach . . . . . . . . (06852) 92901 Heilpraktikerin Elke Mehr Sa 8 – 14 Uhr, Telefon (06853) 8540750 Pfarrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06852) 92902 Otzenhausen, Ringwallstr. 38a, Tel. (06873) 6698845 Nohfelden-Wolfersweiler, St. Wendeler Str. Evang. Pfarramt Bierfeld, Braunshausen, Heilpraktikerin Ruth Gebel Kastel, Mariahütte, Nonnweiler, Otzenhausen, Di, Mi, Fr 10 – 17 Uhr, Do 12 – 18.30 Uhr, Braunshausen, Kasteler Str. 22a, Tel. (06873) 64418 Sa 8 – 15 Uhr, Telefon (06852) 8090508 Primstal, Sitzerath . . . . . . . . . . . . . (06503) 994110 Heilpraktiker-Praxis Hell Krebsinformationsdienst: . . . . (0800) 4203040 Primstal, In der Langenfeld 12, Tel. (06875) 7907836 Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen des Bistums Trier Logopädische Praxis Wortwechsel, Lisa & Anna Theobald Ärztlicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06851) 4927 Nonnweiler, Am Hammerberg 3, Tel. (06873) 3549795 Praxis für Logopädie & Lerntherapie Julia Georg Nothilfedienst Krisentelefon Kreisjugendamt St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern: Otzenhausen, Mariahütter Str. 1, Tel. (06873) 9922880 Samstag, 6. Februar, (Tag und Nacht) . . . . . . . . . . . . . . . . (0172) 6839078 Praxis für Psychotherapie Christa Freisberg bis Sonntag, 7. Februar 2021: Deutscher Kinderschutzbund KV St. Wendel e.V. Primstal, Mettnicher Str. 17, Telefon (06875) 9379972 . . . . . . . . . . . . . . . . . (0171) 8303496 und (0175) 7153140 Physiotherapie Flock, Krankengym., Massage, Arzt: Samstag, 6. 2., 8 Uhr, Ehrenamtl. Unterstütz. f. ältere, alleinst. Menschen Lymphdr., Otzenh., Bahnhofstr. 47, Tel. (06873) 7190 bis Montag, 8. 2., 8 Uhr …Paten mit Herz (06851) 59-2004 o. (0171) 3086494 Bereitschaftsdienstpraxis Krankengymn. Lymphdr. Massage Assheuer Sozialer- u. Behindertenfahrdienst (06851) 939680 Primstal, Hauptstr. 26, Telefon (06875) 910863 Losheim, Marienhausklinik, Familienberatungsstelle idee.on . . . . . . . . . . . . . . (06873) 668290 und (0160) 96943225 Krankengymnastik- und Massagepraxis Krankenhausstr. 21 H.-J. Fleck, Primst., Hauptstr. 45, Telefon (06875) 544 Telefon (01805) 663010 Pflegestützpunkt Nonnweiler im MGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 660-73 Podol. Behandlungen K. Wagner Otzenhausen, Fliederweg 2, Telefon (06873) 896 Zahnarzt: F. Recktenwald, St. Wendel Arbeiterwohlfahrt Kreis St. Wendel, Ambulanter Pflegedienst: . . . . (06851) 9353-16 Krankengymnastik und Massagepraxis Telefon (06851) 84870 Caritas-Pflegedienst Tholey . . . (06853) 96119-0 Schneider G. und Juhlke D. Kinderarzt: Samstag, 6. 2., 8 Uhr, Christliche Hospizhilfe St. Wendel Primstal, Birkenweg 13, Telefon (06875) 1206 bis Montag, 8. 2., 8 Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06851) 869701 und 869702 Med. Fußpflege Andrea Finkler Amb. Pflegedienst und Tagespflege Primstal, Birkenweg 13, Telefon (06875) 1033 Marienhausklinik St. Josef Armin Junker, Kastel . . . . . . . . . . . (06873) 6156 Fußpflege/Fußmassage Theresia Janowski-Eifler Kohlhof, Neunkirchen Betreuungs- und Entlastungsangebot in der Häuslichkeit Bierfeld, Auensbach 43, Telefon (06873) 992057 Telefon (06821) 3632002 Christiane Trattnig. . . . . . . . . . . . . . (06873) 7237 Med. Fußpflege/Wellnessmassage Barbara Meter Annika Koch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 2033182 Tierarzt: Michel, Wadern-Nunkirchen Bierfeld, Wendalinusstraße 13, Telefon (06873) 64489 energis-Netzgesellschaft mbH Telefon (06874) 172477 Med. Fußpflege Bettina Serwe Störungsdienst Strom (24 h) . . . . (0681) 9069-2611 Störungsdienst Erdgas (24 h) . . . (0681) 9069-2610 Primstal, Primsstraße 12, Telefon (06875) 538 Forstrevier Nonnweiler/Eisen: (0160) 96314609 Med. Fußpfl./Reflexzonenmass. Esther Thewes Ärztlicher Bereitschaftsdienst Revier Naturpark/Privatwaldberatung Otzenhausen, Keltenweg 4, Telefon (0177) 2855141 Telefon 116117 E-Mail: t.hans@sfl.saarland.de (0160) 96314609 Podologische Praxis Ingrid Kirsch-Döring Primstal, Hauptstraße 26, Telefon (06875) 7090334 Tierschutzverein Nonnweiler . . (06873) 6957 Tierschutzhotline . . . . . . . . . . . . . (0681) 99784530 Lemuria Movement, Yoga, Massage, A. Endres Apotheken- Tierärztliche Praxis Dr. Engelsmann Nonnweiler, Ringstraße 10 a, Telefon (06873) 64099 Bereitschaftsdienst Primstal, Bergstr. 25 . . . . . . . . . . . (06875) 93827 1828 Tradit. Thai-Massage Lakkhana Schommer Nonnweiler, Am Zoll 11, Telefon (06873) 669062 Notdiensthotline: (0800) 0022833 Bereitschaftsdienst Fußpfl., Welln.-mass., Körper- u. Hautpfl. Simone Zarth und www.apotheken.de Bauhof und Wasserwerk Primstal, Hauptstraße 11, Telefon (06875) 9108670 Samstag, 6. Februar 2021 Fuß- u. Hautpfl., Welln.-mass., Susanna Butterbach Linden-Apotheke, Losheim am See Während der Dienstzeit (Montag – Freitag): Otzenhausen, Keltenweg 15, Tel. (06873) 8324569 Bauhof Nonnweiler . . . . . . . . . (06873) 668244 Telefon (06872) 3013 Praxis für Lebensenergie Ramona Ruf Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 660295 Schwarzenbach, Telefon (06873) 9927740 Sonntag, 7. Februar 2021 nach Dienstschluss: Entspannungspäd./Heilpraktik. f. Psychotherapie K. Müller Brühl-Apotheke, Oberthal Telefon (0171) 6 53 79 25 Sitzerath, Telefon (06873) 569 Telefon (06854) 80241
Sie können auch lesen