ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Nonnweiler

 
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Bierfeld                                                        Otzenhausen
     Braunshausen                                                      Primstal
        Kastel                                  Schwarzenbach

              Nonnweiler                              Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

       ONNWEILER                     Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                  Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                  e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
              48. Jahrgang · Nummer 5 · Donnerstag, 4. Februar 2021
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                                    Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

    Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus                                                       Wir gratulieren
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
    Gemeindeverwaltung:                Durchwahl-Nr.                                                Es vollenden am
    Telefon . . . (06873) 660-0                                                          08.02.2021Herr Wilhelm Wollmann, Primstal, Tholeyer Str. 71,
                                                                         Durchwahl-Nr.              sein 83. Lebensjahr
    Telefax . . . . (06873) 660 94
                                       Erdgeschoss:                                      08.02.2021Frau Cäcilia Michels, Sitzerath, Im Oberdorf 1,
    www.nonnweiler.de
                                       Abwasserwerk . . . . . . . . . .             16              ihr 80. Lebensjahr
    Bauhof:                            Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .       39   08.02.2021Frau Anita Meter, Nonnweiler, Kostenbacher Str. 3,
    Telefon (06873) 668244             Einwohnermeldeamt . . . .                    12              ihr 90. Lebensjahr
                                       Führerscheine . . . . . . . . . .            39   09.02.2021Herr Artur Weiler, Schwarzenbach, Höhenstr. 37a,
    Bürgermeister:                                                                                  sein 87. Lebensjahr
                                       Gemeindekasse . . . . . . . . .              17
    Dr. Franz Josef Barth                                                                09.02.2021Herr Artur Harig, Nonnweiler, Drosselweg 8,
                                       Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .           13              sein 85. Lebensjahr
    Telefon (06873) 66027              Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .      10
                                                                                         11.02.2021 Herr Albert Harig, Sitzerath, Grimburger Weg 2,
    1. Beigeordnete:                   Presse- und                                                  sein 91. Lebensjahr
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .              10   11.02.2021 Herr Dieter Schwerin, Bierfeld, Auensbach 46,
    Petra Mörsdorf
                                       Liegenschaften . . . . . . . . . .           16              sein 87. Lebensjahr
    Telefon (06873) 9019 20
                                       Ordnungsamt/OPB . . . . . .                  13   11.02.2021 Herr Rolf Welter, Braunshausen, Am Langenborn 4a,
    Beigeordneter:                     Reisepässe . . . . . . . . . . . . .         12              sein 81. Lebensjahr
    Günther Barth                      Standesamt . . . . . . . . . . . . .         25   12.02.2021 Frau Helga Trampert, Kastel, In der Meß 24,
    Telefon (06873) 3 94               Tourismus/Nationalpark                       19              ihr 91. Lebensjahr
                                       Umweltamt . . . . . . . . . . . . . .        20   12.02.2021 Herr Horst Hamm, Schwarzenbach, Zum Kallenborn 14,
    Ortsvorsteher:                                                                                  sein 84. Lebensjahr
    Bierfeld                           Obergeschoss:                                     12.02.2021 Herr Heinz Hamm, Schwarzenbach, Zum Kallenborn 9,
    Thomas Lauer                       Amtliches                                                    sein 81. Lebensjahr
    Telefon (06873) 1414               Bekanntmachungsblatt . .                     31   14.02.2021 Herr Werner Hamm, Braunshausen, Bühlrech 10,
                                       Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . .     26              sein 84. Lebensjahr
    Braunshausen                                                                         Herzlichen Glückwunsch!           Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
                                       Bürgermeister . . . . . . . . . .            27
    Heinz Peter Koop
                                       Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . .     22
    Telefon (06873) 1784
                                       Ehe- und Altersjubiläen .                    27
    Kastel                             Friedhofsamt . . . . . . . . . . . .         24
    Dr. Magnus Jung                    Hallen/Bürgerhäuser . . .                    23           Aus der Gemeinde
    Telefon (06873) 9 9191             Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . .   31
    Nonnweiler                         Schulverwaltung . . . . . . . .              23
    Günther Barth                      Steuern und Abgaben . . .                    41   Geschwindigkeitskontrollen
    Telefon (06873) 394                Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . .      21   Vom 08. bis 12.02.2021 führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der
                                       Wasserwerk . . . . . . . . . . . .           29   Gemeinde Nonnweiler in den Ortsteilen Bierfeld, Nonnweiler, Primstal
    Otzenhausen                                                                          und Sitzerath Radarkontrollen durch. Auch in anderen Ortsteilen kön-
    Petra Mörsdorf                     Öffnungszeiten Rathaus:                           nen Kontrollen stattfinden.
    Telefon (06873) 9019 20                                                              Nonnweiler, 29.01.2021                       Die Ortspolizeibehörde
                                       vormittags:
    Primstal                           mo bis fr              8.30 – 12.00 Uhr
    Rainer Peter
                                                                                         Vom Fundamt
                                       nachmittags:                                      Verloren: ein blaues Handy Marke Samsung M 20 in schwarzer Hülle
    Telefon (06875) 5 79                                                                 mit Hund am 25.01. in Kastel, Felsstr. oder Im Gries.
                                       mo bis mi    13.30 – 15.30 Uhr
    oder (0170) 5 52 07 53                                                               Nonnweiler, 29.01.2021                          Die Ortspolizeibehörde
                                       do                   14.00 – 18.00 Uhr
    Schwarzenbach
    Manfred Bock                       freitags geschlossen                              Verkehrspolizeiliche Anordnung
    Telefon (06873) 99 2158                                                              Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird
                                       Öffnungszeiten Standesamt:                        aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Verle-
    oder (0171) 5282237
                                                                                         gung eines Kabelschutzrohrs mit GF-Kabel im Auftrag der Vodafone
    Sitzerath                          Montag      9.00 – 12.00 Uhr                      Kabel Deutschland GmbH in Otzenhausen, Bahnhofstr. 59 folgende
    Lieselene Scherer                  Dienstag    9.00 – 12.00 Uhr                      verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen: Vom 01. bis 26.02.2021 wird
                                       Mittwoch    9.00 – 12.00 Uhr                      der Bürgersteig vor dem Anwesen Bahnhofstr. 59 gesperrt. Ein Fuß-
    Telefon (06873) 64154
                                       Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr                      gängernotweg wird auf der Fahrbahn eingerichtet. Die vorgenannte
    Polizeiinspektion                  Freitag     9.00 – 12.00 Uhr                      Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsordnung, den dazuge-
    Nordsaarland                                                                         hörigen Verwaltungsvorschriften und Regelplan B II/5 der Richtlinien
                                                                                         für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Fa. KHL
    (bei Tag und Nacht)                Mehrgenerationenhaus                              Kerstholt Horizontalbohrungen und Leitungsbau GmbH, Zum alten Hof
    Telefon (06871) 90010              Nonnweiler (MGH):                                 4, 57627 Hachenburg, zu beschildern und zu sichern. Diese Anordnung
                                                                                         tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit
    Polizeiwache Nonnweiler            und Nonnweiler Sozialruf                          ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als
    Telefon (06873) 91900                             (06873) 660-73                     Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbin-
                                       mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de                dung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110
                                                                                         Nonnweiler, 27.01.2021
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112       Hallenbad . . . . . . (06873) 539
                                                                                                Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                      Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

  Der Bürgermeister informiert
  In der Gemeinde Nonnweiler funkts! Seit wenigen Tagen ist die neue
  „DorfFunk“ App in den Ortsteilen Sitzerath, Otzenhausen und Primstal
  in Betrieb. Die Gemeindeverwaltung Nonnweiler hat in Zusammenar-
  beit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendel den – vom
  Frauenhofer Institut entwickelten – „Dorf-Funk“ auf den Weg gebracht.
  In erster Linie dient die App einer besseren Kommunikation und Inter-     Impfkampagne für Senioren über 80
  aktion der lokalen Bevölkerung.                                           Die Gemeinde Nonnweiler bietet seit 14. Jan. in Zusammenarbeit mit
  Gerade in Zeiten von Corona ist dies ein wichtiger Bestandteil unseres    dem Seniorenbeauftragten Unterstützung bei Fragen oder der Anmel-
  gesellschaftlichen Lebens.                                                dung in einem der saarländischen Impfzentren an.
  Darüber hinaus wird der DorfFunk einerseits als Informationsmedium        Unter (06873) 660-74 steht Ihnen montags bis donnerstags von 10 bis
  Nutzen haben und andererseits die gemeinsame Kommunikation und            12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 10 bis 12 Uhr unsere Impf-
  gegenseitige Hilfe untereinander vereinfachen und stärken. So können      hotline zur Verfügung.
  über den DorfFunk beispielsweise Mitfahrdienste angeboten, private        Das wichtigste Werkzeug zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist
  Chats und Gruppen angelegt oder wichtige Beiträge wie z.B. News           die Impfung vieler Menschen. Nur wenn möglichst viele Bürgerinnen
  oder Events eingeschaltet und kommuniziert werden.                        und Bürger geimpft sind, können wir die Folgen des Virus beherrschen.
  Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die DorfFunk App in allen Ortstei-    Wir bitten Sie, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Impfen ist
  len zu etablieren, sodass der Funk in diesem Jahr auf das gesamte Ge-     der beste Schutz!
  meindegebiet übertragen werden kann.                                             Klaus Rausch, Seniorenbeauftragter der Gemeinde Nonnweiler
  Nähere Informationen zur App finden Sie unter www.nonnweiler.de
                                     Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
  Zusammenarbeit wird intensiviert
  Am 25.01.2021 wurde ein weiterer Schritt in der guten Zusammenarbeit
  der beiden Nachbarkommunen Wadern und Nonnweiler getan.
  Im Sitzungssaal des Rathauses in Nonnweiler konnte Bürgermeister
  Dr. Barth seinen Amtskollegen der Stadt Wadern, Bürgermeister Kuttler,
  zu einem besonderen Anlass begrüßen:
  Er ernannte die Standesbeamtin der Stadt Wadern, Frau Carmen Be-
  cker, ebenfalls zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Ge-
  meinde Nonnweiler. Umgekehrt ernannte Bürgermeister Kuttler den
  Standesbeamten der Gemeinde Nonnweiler, Herrn Thomas Mathieu,
  zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk der Stadt Wadern.
  Damit sollen in Zukunft Personalengpässe, wie sie unvorhergesehen
  immer einmal eintreten können, minimiert werden.

  Im Vordergrund: Standesbeamter Thomas Mathieu (Nonnweiler + Wa-
  dern) Standesbeamtin Carmen Becker (Wadern + Nonnweiler)
  Im Hintergrund: Bürgermeister Dr. Barth (Nonnweiler), Bürgermeister
  Kuttler (Wadern) (v. l. n. r.)

       Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

                Nonnweiler
    Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag
    und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unent-
    geltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung
    der Selbstkosten.
    Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürger-
    meister der Gemeinde Nonnweiler, 66620 Nonnweiler, Telefon
    (068 73) 660-0, Telefax (0 68 73) 6 60 94
    Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr.
    Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, 66620 Nonnweiler,
    Telefon (0 68 73) 66 99-0, Telefax (0 68 73) 66 99 22.

                                                                                                                                                     3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                      Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

    Bekanntmachung                                                          Bekanntmachung
    Lärmaktionsplanung 3. Runde gemäß § 47a-f BImSchG: Der Rat              Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Be-
    der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. §      bauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde
    47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Lärmak-          Nonnweiler; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
    tionsplanung 3. Runde beschlossen.                                      Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021
    Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 02.07.2020 im Gemein-         die Planunterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für
    derat vorgestellt. Die öffentliche Auslegung und die Einbeziehung der   den Bereich des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ an-
    Träger öffentlicher Belange (TöB) fanden vom 23.11.2020 bis zum         genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
    23.12.2020 statt.                                                       Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Mit dieser Bekanntmachung tritt die Lärmaktionsplanung 3. Runde in      Damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Waldsiedlung Ot-
    Kraft.                                                                  zenhausen“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann,
    Nonnweiler, 29.01.2021                              Der Bürgermeister   muss der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden.
                                                                            Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben,
    Bekanntmachung                                                          sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
    Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde                Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit
    Nonnweiler.                                                             zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-
    Hier: Aufhebungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat          keit).
    in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufhebung des Aufstellungsbe-       Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 05.02.2021
    schusses vom 10.06.2020 zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzen-          bis einschließlich 19.02.2021 während der Dienststunden (Mo-Fr 8.30
    hausen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.                        - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr) im Rathaus der Ge-
    Nonnweiler, den 29.01.2021                     Der Bürgermeister        meinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, Zimmer 16, 66620 Nonnweiler, zu
                                                                            jedermanns Einsicht öffentlich aus.
    Bekanntmachung                                                          Aufgrund der momentanen Situation wird um Terminvereinbarung ge-
    Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Be-          beten. Termine können telefonisch unter der Telefonnummer
    bauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde                06873/660-43 oder per E-Mail unter der unten genannten E-Mail-
    Nonnweiler.                                                             Adresse vereinbart werden.
    Hier: Aufstellungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat        Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich
    in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des      zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
    Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Novem-           bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden.
    ber 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes    Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der
    vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, die Teilän-   Gemeinde Nonnweiler unter (www.nonnweiler.de) eingesehen werden.
    derung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungs-         Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und
    planes „Waldsiedlung Otzenhausen“ beschlossen.                          33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue
    Der Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens wird hier-    Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La-
    mit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.                   geplan zu entnehmen.
    Damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Waldsiedlung Ot-    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des
    zenhausen“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann,          § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem
    muss der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden.        Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme
    Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und     ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
    33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue          das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
    Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La-       dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im
    geplan zu entnehmen.                                                    Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO),
                                                                            welches mit ausliegt.

    Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab                Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
    Nonnweiler, den 29.01.2021                      Der Bürgermeister       Nonnweiler, den 29.01.2021                      Der Bürgermeister

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                      Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

  Bekanntmachung
  Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“ in der Gemeinde                 Aufgrund der momentanen Situation wird um Terminvereinbarung ge-
  Nonnweiler.                                                              beten. Termine können telefonisch unter der Telefonnummer
                                                                           06873/660-43 oder per E-Mail unter der unten genannten E-Mail-
  Hier: Aufstellungsbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat
                                                                           Adresse vereinbart werden.
  in seiner Sitzung am 28.01.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des
  Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Novem-            Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich
  ber 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes     zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
  vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, die Aufstel-   bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden.
  lung des Bebauungsplans „Waldsiedlung Otzenhausen“ beschlossen.          Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der
  Der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird       Gemeinde Nonnweiler unter (www.nonnweiler.de) eingesehen werden.
  hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.                Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teilweise) und
                                                                           33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die genaue
  Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaf-
                                                                           Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden La-
  fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauent-
                                                                           geplan zu entnehmen.
  wicklung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11, 32/1 (teil-
  weise) und 33 (teilweise) in Flur 1 der Gemarkung Otzenhausen. Die       Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des
  genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfol-          § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem
  genden Lageplan zu entnehmen.                                            Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme
                                                                           ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
                                                                           das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
                                                                           dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im
                                                                           Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO),
                                                                           welches mit ausliegt.

  Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
  Nonnweiler, den 29.01.2021                      Der Bürgermeister

  Bekanntmachung
  Bebauungsplan „Waldsiedlung Otzenhausen“, in der Gemeinde
  Nonnweiler; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:            Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
  Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am 28.01.2021      Nonnweiler, den 29.01.2021                      Der Bürgermeister
  die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhau-
  sen“ angenommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit       3. Teiländerung des Bebauungsplanes
  gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.                                       „Industriegebiet Münzbachtal“ in der
  Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaf-       Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen
  fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauent-        Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens
  wicklung.                                                                zur 3. Teiländerung des Bebauungsplanes.
  Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben,      Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
  sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen        03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6
  Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit        des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), wird hiermit öffentlich
  zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-     bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler in
  keit).                                                                   öffentlicher Sitzung am 28.01.2021 den Beschluss zur 3. Teiländerung
  Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 05.02.2021     des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“ im Ortsteil Ot-
  bis einschließlich 19.02.2021 während der Dienststunden (Mo-Fr 8.30      zenhausen im vereinfachten Verfahren gefasst hat.
  - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr) im Rathaus der Ge-    Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde
  meinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, Zimmer 16, 66620 Nonnweiler, zu     folgendes Ziel: Für das Plangebiet wurden bereits 1986 mit dem Be-
  jedermanns Einsicht öffentlich aus.                                      bauungsplan „Industriegebiet Münzbachtal“ die planungsrechtlichen

                                                                                                                                                      5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                         Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

    Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der        3. Teiländerung des Bebauungsplanes
    Folge mehrere Gewerbebetriebe errichtet. Die Haupterschließung des
    in Rede stehenden Bereiches war zuvor über die Straße „Am Söter-          „Industriegebiet Münzbachtal“ in der
    berg“ vorgesehen. Die tatsächliche Erschließung erfolgt jedoch über       Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen
    die Straße „In der Allwies“ und die „Bahnhofstraße“.                      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 3. Teiländerung
    In wenigen Teilbereichen zwischen den Straßen „In der Allwies“ und        des Bebauungsplanes.
    „Am Söterberg“ bestehen zudem noch Flächen, die für eine Erweite-         Der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am
    rung vorhandener Gewerbebetriebe beziehungsweise für eine Neuan-          28.01.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan
    siedlung in Frage kommen. Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen         „Industriegebiet Münzbachtal“ teil zu ändern (siehe Anlage Geltungs-
    Grundlage ist dies nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebau-   bereich). In seiner Sitzung am 28.01.2021 hat der Gemeinderat den
    ungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche, die Flächen          Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industriegebiet
    zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und die Flächen mit Bin-         Münzbachtal”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil
    dungen für Bepflanzungen einer Erweiterung und der direkten Grund-        (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung
    stückszufahrt von den o.g. Straßen aus entgegenstehen.                    beschlossen.
    Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes, der 3. Teilände-       Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde
    rung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“.                   folgendes Ziel:
    Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt mit den getroffenen       Für das Plangebiet wurden bereits 1986 mit dem Bebauungsplan „In-
    Festsetzungen innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan
                                                                              dustriegebiet Münzbachtal“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen
    „Industriegebiet Münzbachtal“ von 1986. Im Übrigen gelten die Fest-
                                                                              für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der Folge mehrere
    setzungen des Bebauungsplanes von 1986 weiter.
                                                                              Gewerbebetriebe errichtet. Die Haupterschließung des in Rede stehen-
    Da durch die vorliegende 3. Teiländerung des Bebauungsplanes eine         den Bereiches war zuvor über die Straße „Am Söterberg“ vorgesehen.
    im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflan-         Die tatsächliche Erschließung erfolgt jedoch über die Straße „In der
    zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. zum           Allwies“ und die „Bahnhofstraße“.
    Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen über-
    plant wird, wird die Teiländerung um eine Eingriffsbilanzierung samt      In wenigen Teilbereichen zwischen den Straßen „In der Allwies“ und
    Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ergänzt, auf deren Basis Kompen-         „Am Söterberg“ bestehen zudem noch Flächen, die für eine Erweite-
    sationsmaßnahmen festgesetzt werden, die den vollständigen Aus-           rung vorhandener Gewerbebetriebe beziehungsweise für eine Neuan-
    gleich des mit dem Planvorhaben einhergehenden ökologischen Defi-         siedlung in Frage kommen.
    zites gewährleisten. Der Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Be-      Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist dies nicht rea-
    bauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 7,00 ha.                        lisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte über-
    Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das            baubare Grundstücksfläche, die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
    Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot          und Sträuchern und die Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
    gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.                                        einer Erweiterung und der direkten Grundstückszufahrt von den o.g.
    Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Ver-     Straßen aus entgegenstehen.
    fahren gem. § 13 BauGB. Das Verfahren zur Teiländerung des Bebau-         Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes, der 3. Teilände-
    ungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfach-       rung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Münzbachtal“.
    ten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen,         Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt mit den getroffenen
    dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach §          Festsetzungen innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan
    2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der            „Industriegebiet Münzbachtal“ von 1986. Im Übrigen gelten die Fest-
    Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener         setzungen des Bebauungsplanes von 1986 weiter.
    Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung             Da durch die vorliegende 3. Teiländerung des Bebauungsplanes eine
    nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und        im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zum Anpflan-
    Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
                                                                              zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. zum
    Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industrie-       Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen über-
    gebiet Münzbachtal“ in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhau-        plant wird, wird die Teiländerung um eine Eingriffsbilanzierung samt
    sen.                                                                      Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ergänzt, auf deren Basis Kompen-
                                                                              sationsmaßnahmen festgesetzt werden, die den vollständigen Aus-
                                                                              gleich des mit dem Planvorhaben einhergehenden ökologischen Defi-
                                                                              zites gewährleisten.
                                                                              Der Geltungsbereich der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes um-
                                                                              fasst eine Fläche von ca. 7,00 ha.
                                                                              Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das
                                                                              Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot
                                                                              gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.
                                                                              Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Ver-
                                                                              fahren gem. § 13 BauGB.
                                                                              Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung
                                                                              der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt
                                                                              geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S.
                                                                              587), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 3. Teiländerung
                                                                              des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
                                                                              dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 15.02.2021
                                                                              bis einschließlich 19.03.2021 während der Dienststunden im Rathaus
                                                                              der Gemeinde Nonnweiler, Bauamt, Zimmer 16, zu jedermanns Einsicht
                                                                              öffentlich ausliegt oder gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4
                                                                              PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Nonnweiler (www.nonn-
                                                                              weiler.de) veröffentlicht ist und zur Ansicht und zum Herunterladen be-
                                                                              reitgehalten wird. Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeitengemäß §
                                                                              3 Absatz 2 PlanSiG: Die oben genannten Unterlagen können während
                                                                              des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler,
    Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 13.05.2020                    während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-
    Nonnweiler, 29.01.2021                             Der Bürgermeister      den (Mo-Fr 8.30 - 12 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr).

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                        Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

  Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g Zeiten aus-
  schließlich nach telefonischer Voranmeldung unter 06873/660-43
  zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von
  max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass                    Andere Behörden
  aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit gel-
  tenden Abstands-und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie
  eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrecht-
  licher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-         Öffentliche Bekanntmachung
  Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei          Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, DLR Mosel, Landentwick-
  Bedarf zur Benutzung bereit.                                               lung und Ländliche Bodenordnung, Vereinfachtes Flurbereinigungsver-
  Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2          fahren Hermeskeil, Aktenzeichen: 71059-HA10.3., 54295 Trier, 28. 1.
  BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unter-            2021, Tessenowstr. 6, Tel. (0651) 9776255, Fax (0651) 9776330, Internet:
  lagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Nonnweiler           www.dlr.rlp.de
  (www.nonnweiler.de) über das zentrale Internetportal des Landes            Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil: Eintritt der
  (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.          Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeit-
  Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen            weiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer
  schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-    5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-
  Adresse: bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht       chung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel
  vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über           17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
  die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.          Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil, Landkreis
  Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um           Trier-Saarburg ist der durch die Nachträge I bis V geänderte Flurberei-
  gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu wer-           nigungsplan seit dem 19.01.2021 unanfechtbar.
  den. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB         Vom vorgenannten Zeitpunkt an sind daher die mit dem Flurbereini-
  von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbe-           gungsbeschluss vom 28.12.2007 sowie den Änderungsbeschlüssen
  richt nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,        vom 13.09.2012 und 09.12.2016 angeordneten "zeitweiligen Einschrän-
  welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zu-         kungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgeho-
  sammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der              ben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über
  frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.      den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Ver-
  1 BauGB abgesehen wird.                                                    änderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäu-
  Nonnweiler, 29.01.2021                               Der Bürgermeister     men, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen
                                                                             usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.
                                                                                                                             i.A.: gez. Simon Liefgen

                       Ortsteile
                                                                                                       Schulen
                        Braunshausen
  Mitteilungen des Ortsvorstehers                                            BBS Hermeskeil
                                                                             Die Geschwister-Scholl-Schule bietet an drei Nachmittagen eine per-
  In den letzten Wochen haben mich viele Beschwerden über unschöne
                                                                             sönliche Schullaufbahnberatung an: Montag, 8. 2., Dienstag, 9. 2., Mitt-
  Hinterlassenschaften der Hunde erreicht. In unserem Gemeindebezirk
                                                                             woch, 10. 2., jeweils von 12 – 15 Uhr. Interessierte Eltern und
  wie Bürgerplatz, Engelsbach am Biotop, Feldstraße, in der Siedlung im
                                                                             Schüler*innen können in dieser Zeit eine telef. Beratung über schuli-
  Oberdorf und in der Dorfwiese zum Sportplatz, gab es Beschwerden
                                                                             sche und berufliche Bildungswege im Bereich der Berufsbildenden
  über Kothaufen. Ich appelliere an die Hundehalter die Fäkalhaufen so-
                                                                             Schule wahrnehmen oder individuelle Beratungstermine vereinbaren.
  fort zu beseitigen. Denken Sie beim "Geschäft" ihrer Vierbeiner an un-
                                                                             Kontakt: 06503/7023 und 06503/980 651 oder Mail an s.troesch@bbs-
  sere spielenden Kinder und an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die
                                                                             hermeskeil.de. Das Angebot richtet sich an Eltern und Schüler*innen
  ehrenamtlich die Fläche mähen und reinigen. Kinder könnten krank
                                                                             der 9. und 10. Klassen. Nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule
  werden und die Mäher sind auch nicht mit Freude zu reinigen.
                                                                             bietet die BBS in Hermeskeil folgende Abschlussmöglichkeiten an: die
  Ich danke den Ortsratsmitgliedern, die sich an unserer "Weihnachts-        Berufsreife („Hauptschulabschluss“), den qualifizierten Sekundarab-
  baum Aktion" zur Entsorgung beteiligt haben. 250 € für die Jugend-         schluss 1 („Mittlere Reife“), die Fachhochschulreife („Fachabitur“)
  feuerwehr Braunshausen sind zusammen gekommen. Wir danken an
                                                                             Am Standort Hermeskeil sind unterschiedliche Bildungsgänge ange-
  dieser Stelle auch der Firma Alban Haubert, die das dörfliche Leben
                                                                             siedelt: Berufsvorbereitungsjahr (Abschluss: Berufsreife), Berufsfach-
  direkt unterstützt hat. Die Spende wird an unsere Feuerwehr überge-
                                                                             schule I, Berufsfachschule II (Abschluss: qualifizierten Sekundarab-
  ben.
                                                                             schluss 1), Höhere Berufsfachschule Wirtschaft (Abschluss: kaufmän-
  In diesen Zeiten sollten wir auch an unsere Gewerbetreibenden denken       nische/r Assistent/in und Fachhochschulreife), schulischer Teil der
  und unterstützen. Besonders die Gastronomie ist von den Maßnahmen          Pflege (Pflegefachfrau/-mann), schulischer Teil der Fachschule Alten-
  gebeutelt. Keine oder kaum Umsätze in den Restaurants. Allen Gas-          pflegehilfe (Altenpflegehelfer/in)
  tronomen, die einen Abholservice eingerichtet haben, gilt unsere Un-
                                                                             Weiterführende Informationen unter: https://bbs-saarburg.de/bil-
  terstützung. Man kann über Telefon oder im Netz Speisen bestellen
                                                                             dungsangebote/bildungsgaenge-hermeskeil/uebersicht/
  und abholen lassen. Unsere SG Peterberg/SV Braunshausen bietet
  einen Bringservice an, den Sie nutzen sollten. Die Gastronomen geben
  ihnen die Kontaktdaten der "Bringer ", bei ihren Bestellungen, gerne
  weiter.                         OV H. P. Koop und Stellvert. M. Ewerling
                                                                              Geänderter Redaktions-
                                                                              und Anzeigenschluss
   Nur etwas Mühe muss man sich geben,                                        Wegen der Fastnachtstage ist der
   die Abfälle gehören in den Container                                       Redaktions- und Anzeigenschluss
   und nicht daneben.                                                         für die Ausgabe Nummer 7 am
   Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!                                            Freitag, 12. Febr. 2021, 12.00 Uhr

                                                                                                                                                        7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                            Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

    Hochwald-Gymnasium Wadern
    Vom 24. 2. bis 2. 3. können Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr
    2021/2022 die Jahrgangsstufe 5 des Hochwald-Gymnasiums besu-
    chen wollen, angemeldet werden. Eine Terminvereinbarung ist ab 1. 2.
                                                                                                           Kirchen
    über die Homepage des HWG möglich (www.hwg-wadern.de).
    Im Vorfeld der Anmeldephase bieten wir die Möglichkeit, telef. eine in-
    dividuelle Beratung zu erhalten unter (06871) 90260 am 8. 2. von 11.30        Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler
    bis 16 Uhr sowie am 10. 2. von 13.30 bis 15 Uhr.                              Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen –
    Auf der Homepage des HWG (www.hwg-wadern.de) gibt es Informa-                 Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach
    tionen unter dem Punkt “Virtueller Tag der offenen Tür”. Weitere Aus-         Gottesdienstordnung vom 6. bis 14. Februar
    kunft unter Tel. (06871) 90260 oder unter E-mail: hwg@hwg-wadern.de
                                                                                  5. Sonntag im Jahreskreis:
                                                                                  Samstag, 6. 2.:
      Ende des amtlichen Teiles                                                   17.30 Uhr Sötern: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
                                                                                  19 Uhr Braunshausen: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen;
      Nichtamtliche Mitteilungen                                                  Lektor: Bärbel Simon
                                                                                  Sonntag, 7. 2.:

      vhs                    Kreisvolkshochschule –
                             Außenstelle Nonnweiler
                                                                                  9 Uhr Bierfeld: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; Lektor:
                                                                                  Annika Blatt
                                                                                  9 Uhr Selbach: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
    Auskunft und Anmeldung: Tel. (06873) 7535.                                    10.30 Uhr Türkismühle: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
    Beginn der Kurse coronabedingt unter Vorbehalt. Sie werden rechtzei-          Donnerstag, 11. 2.:
    tig informiert, falls sich die Termine verschieben.                           18.30 Uhr Kastel: Anbetung
    Vorträge:                                                                     Samstag, 13. 2.:
    Crashkurs Rentenbesteuerung: 3. 3., 18 Uhr, Schule Otzenhausen, 3             17.30 Uhr Bosen: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
    Ustd., 7,20 Euro, H. Schäfer.
                                                                                  19 Uhr Primstal: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; f. + Irene
    Gesundheit:                                                                   Mersdorf geb. Thome, f. + Ehel. Marlene u. Norbert Thome, f. + Hans
    Qi-Gong (mit kl. Tai-Chi-Form): 4. 3., 18.15 Uhr, Ort wird bek.gegeben,       Metzen; Lektor: Yvonne Wiesen
    9 x 1 Z, 29,70 Euro, Fr. Lauck-Schneider.                                     Sonntag, 14. 2.:
    Yoga I: 7. 4., 19.30 Uhr, Schule Otzenhausen, 12 x 2 Ustd., 57,60 Euro,       10.30 Uhr Neunkirchen/Nahe: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasius-
    Fr. Bremer.                                                                   segen
    Yoga II: 4. 3., 19.45 Uhr, Turnhalle Otzenhausen, 13 x 2 Ustd., 62,40 Euro,   17 Uhr Otzenhausen: Valentinsgottesdienst; Lektor: Ivonne Rimlinger
    Fr. Baade.
                                                                                  19 Uhr Nonnweiler: Messfeier mit Kerzenweihe u. Blasiussegen; Lek-
    Aufrecht ins Alter mit Kraft und Ausdauer: 4. 3., 9 Uhr, Turnhalle Ot-        tor: Annika Blatt
    zenhausen, 15 x 2 Ustd., 72 Euro, Fr. Bohn.
                                                                                  Das heilige Sakrament der Ehe möchten sich spenden: Johanna-
    Fit in den Morgen: 3. 3., 8.30 Uhr, Turnhalle Otzenhausen, 15 x 1 Z,          Martina Feid u. Daniel-Michael Esseln, Bierfeld.
    49,50 Euro, Fr. Anlauff.                                                      Die Kerzenweihe u. der Blasiussegen werden erteilt, werden jedoch
    Eltern-Kind-Turnen (2,5 – 5 Jahre): 2. 3., 16 Uhr, Turnhalle Otzenhau-        aufgrund der Corona-Pandemie in veränderter Form stattfinden.
    sen, 15 x 1 Z, 42,10 Euro, Fr. Backes.                                        Liebes Brautpaar/liebes Jubelpaar, Sie feiern in diesem Jahr Ihre
    Bodyfitness-Mix: 12. 3., 9 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 15 x 1 Z,            Hochzeit oder auch schon Ihre goldene, diamantene oder eiserne
    49,50 Euro, Fr. Haupenthal.                                                   Hochzeit. Daher laden wir Sie herzlich zum Valentins-Gottesdienst
    Bodyforming für Frauen: 3. 3., 18.30 Uhr, Turnerheim Braunshausen,            am Sonntag, 14. 2., 17 Uhr, nach Otzenhausen St. Valentin ein. Durch
    15 x 1 Z, 49,50 Euro, Fr. Dörr,                                               die Corona-Pandemie können wir den Festtag nicht in der üblichen
    Aerobic und Step: 12. 4., 18.30 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 10 x 1          Form begehen. Das Beisammensein bei einem Glas Sekt, das sich in
    Z, 33 Euro, Fr. Rouse.                                                        den vergangenen Jahren an den Gottesdienst angeschlossen hat,
                                                                                  muss entfallen. Durch die Abstandsregeln ist der Platz in der Kirche
    Zumba: 4. 3., 18 Uhr, Turnerheim Braunshausen, 15 x 1 Z, 49,50 Euro,
                                                                                  beschränkt. Melden Sie sich im Pfarrbüro telefonisch oder per Mail an.
    Fr. Catalan.
                                                                                  Liebe Atempause-Freunde, wir vom Vorbereitungsteam sind noch da,
    Bauch, Beine, Po u. Muskeltraining: 9. 3., 20 Uhr, Turnerheim Brauns-
                                                                                  auch wenn wir in den nächsten Wochen keinen Gottesdienst mit euch
    hausen, 15 x 1 Ustd, 36 Euro, Fr. Barth.
                                                                                  feiern können. Wir möchten das wieder tun und sammeln per Video-
    Let’s dance leicht fortgeschr.: 4. 3., 18.30 Uhr, Castellum Kastel, 9 x 2     konferenz und Telefon Ideen. Wir werden im Pfarrbrief und auf der
    Ustd., 43,20 Euro + HM, H. Wegmeyer.                                          Homepage der Pfarreiengemeinschaft kurze Impulse veröffentlichen:
    Let’s dance weit fortgeschr.: 4. 3., 20 Uhr, Castellum Kastel, 9 x 2          www.pfarreiengem-nonnweiler.de/atempause. Impuls 7
    Ustd., 43,20 Euro + HM, H. Wegmeyer.                                          Der Haushaltsplan 2021 der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Sit-
    Asiatische Küche: 9. 3., 19 Uhr, Schule Primstal, 3 x 3 Z, 29,70              zerath kann im Pfarrbüro Primstal zu den Öffnungszeiten vom 4. – 18.
    Euro+VZ, Fr. Kohl.                                                            2. eingesehen werden.
    Brot backen ohne Zusatzstoffe: 2. 3., 18.30 Uhr, Schule Primstal, 1 x         Melden Sie sich für die Gottesdienste bis Freitag um 10.30 Uhr im
    4 Z, 13,20 Euro + VZ, Fr. Buschauer.                                          Pfarrbüro in Primstal u. von 11 – 12 Uhr im Pfarrbüro in Nonnweiler
    Kochen für Gourmetmänner: 16. 3., 18.30 Uhr, Schule Primstal, 1 x 5           per E-Mail an kath.pfarrei.primstal@t-online.de oder pfarrei.st.huber-
    Ustd., 12 + VZ, Fr. Buschauer.                                                tus@web.de oder unter Tel. 06873/284 Nonnweiler oder 06875/229
                                                                                  Primstal an. Sprechen Sie ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter mit
    Sprachen:
                                                                                  Angabe Ihrer Adresse u. Tel.-Nr. Die Besucher müssen eine medizini-
    Englisch für Fortgeschrittene: 2. 3., 17.30 Uhr, Schule Otzenhausen,          sche oder FFP2-Mund- und Nasenbedeckung tragen, beim Betreten
    10 x 2 Ustd., 48 Euro, H. Paulus                                              der Kirche sind die Hände zu desinfizieren.
    Englisch für Anfänger: 2. 3., 19 Uhr, Schule Otzenhausen, 10 x 2 Ustd.,       Anmeldungen für die Gottesdienste am Bostalsee bis Donnerstag um
    48 Euro, H. Paulus.                                                           18 Uhr tel. unter 06852 – 496 oder per E-Mail an pfarramt.Neunkir-
    Kreative Kurse:                                                               chen-Nahe@t-online.de
    Nähkurs für Anfänger und leicht Fortgeschrittene: 2. 3., 19 Uhr,              Kath. öffentl. Bücherei: Die Bücherei ist aufgrund Corona geschlos-
    Schule Otzenhausen, 10 x 3 Ust., 99 Euro, Fr. Müller.                         sen.

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                        Jahrgang 48 · Nummer 5 · 04.02.2021

  Bedingt durch Corona ist das Pfarrbüro bis auf Weiteres für den Besu-
  cherverkehr geschlossen. In dringenden Angelegenheiten bitten wir
  um Terminvereinbarung.
  Sie können uns tel. zu den Öffnungszeiten (Primstal: Di., Do. Fr. 8 – 10
  Uhr, Mi 17 – 19 Uhr, Nonnweiler: Mo. Mi. Fr. 11 – 13 Uhr, Di 17 – 19 Uhr)
  sowie per E-Mail erreichen. Anmeldungen zu den Gottesdiensten
  sowie bestellen von Intentionen sind weiterhin möglich.
  Pfarrbüro: Pfarrbüro Primstal: Tel. (06875) 229, e-mail: kath.pfarrei.
  primstal@t-online.de; Pfarrbüro Nonnweiler: Tel. (06873) 284, e-mail:
  pfarrei.st.hubertus@web.de
  Pastorales Team: Pfarrer Feldmann, (0151) 60666510, axel.feldmann
  @bistum-trier.de; Pfarrer Reichardt, (0151) 54753385; Sarah Henschke,
  (0160) 97353715.
  Bitte Hygienevorschriften strikt beachten!

  Evang. Kirchengemeinden Sötern und Bosen
  Sonntag, 7. 2.: Sötern: 9 Uhr Gottesdienst; Bosen: 10 Uhr Gottesdienst
  Bitte beachten, dass in Gottesdiensten eine medizinische Gesichts-
  maske oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP 2 zu tra-
  gen ist.
  Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Mittwoch von 8 – 12 Uhr und
  Donnerstag von 8 – 11 Uhr, Tel. (06852) 92901, Pfarrer M. Keip, Tel.
  92902.

  Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch
  Aufgrund der aktuellen Situation werden weiterhin keine Präsenzver-
  anstaltungen stattfinden. Die digitalen Formate werden unverändert
  fortgeführt.
  Kirchliche Mitteilungen auf www.ekhz.de
  Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure
  Herzen nicht. Hebräer 3, 15

                            Vereine

                                Kastel
  Handwerkerverein Kastel
  Die geplante Jahreshauptversammlung am Samstag, 6. 2., kann wegen
  Corona-Pandemie nicht stattfinden. Gott segne das ehrbare Handwerk.

   Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr

                                                                                                               9
Notrufe                                                                                Gesundheitsdienst                                          Abfall-Info
Polizeinotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110   Gem.-Praxis Dr. Laila El Masri/Dr. Stephan Gerdelmann       Auskunft und Reklamationen:
Feuerwehrnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112           Primstal, Hauptstraße 27, Telefon (06875) 1666
Rettungsdienst/Notarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112                Gem.-Praxis Frey, Sötern, Telefon (06852) 360               Abfall- und Wertstoffberatung
Gemeinde-Wehrführer Telefon (0171) 5898731                                              Urologische Praxis Hosseini                                 der Gemeinde Nonnweiler . . . (06873)          66020
Stellvertreter Telefon (0151) 14738161
                                                                                        Haus d. Gesundheit, Nonnweiler, Tel. (06873) 91091
                                          bzw. (0175) 1072598                                                                                       Restmüll, Biomüll, Sperrmüll:
Löschbezirksführer und Stellvertreter                                                   Gemeinschaftspraxis Herzog
der Freiwilligen Feuerwehr Nonnweiler:                                                  Nonnweiler, Am Hammerberg 11, Telefon (06873) 91151         EVS-Kunden-Center . . . . . . . . (0681) 5000555
Bierfeld . . . . . . . . . . (0170) 7311321 (0151) 23590048                             Dr. Thomas Offermann/Dr. Christof Schneider                 www.evs.de
Braunshausen . . . (0170) 3408945 (06873) 669284                                        Nonnweiler, Hammerberg 3, Telefon (06873) 7727              Abfuhruntern. Fa. RMG . . Info (06821) 9193874
Kastel . . . . . . . . . . . (0170) 5568779 und 6690459                                 Ihr Hausarzt MVZ Primstal
Nonnweiler . . . . . . (0151) 24038151 (0160) 93068230                                  Primstal, Hauptstraße 45, Telefon (06875) 937301
                                                                                                                                                    Gelbe Wertstoffsäcke:
                                                                     (0160) 4664013                                                                 Firma RMG . . . . . . . . . . . . . Info (0800) 4006005
Otzenhausen . . . . (0151) 72648801 (0176) 32262178                                     Zahnärzte Dr. Reto Müller + Andrea Müller-Rink
                                                                    (0151) 14738152     Nonnweiler, Am Hammerberg 1a, Telefon (06873) 544
                                                                                                                                                    Öffnungszeiten der Erdmassendeponie
Primstal . . . . . . . . . (0171) 2170272 (0176) 99982120                               Zahnarzt Michael Rupp
                                                                                                                                                    und Kompostierungsanlage Kastel:
Schwarzenbach . . (06873) 1773                                                64206     Primstal, Hauptstraße 26, Telefon (06875) 7911
Sitzerath . . . . . . . . . (06873) 6927                                     992653                                                                 Montag – Freitag 8 – 16.30 Uhr;
                                                                                        Zahnarztpraxis Martin Ney
Krankenhäuser:                                                                          Primstal, Hauptstraße 89, Telefon (06875) 9378966           Telefon (06873) 64190
Krankenhaus St. Wendel . . . . . . . (06851) 59-01                                      Apotheke in Nonnweiler: Telefon (06873) 240
Krankenhaus Hermeskeil . . . . . . . (06503) 81-0                                                                                                   In den EVS-Wertstoff-Zentren können fast
Krankenhaus Birkenfeld/Nahe . (06782) 180                                               Apotheke in Primstal: Telefon (06875) 688                   alle verwertbaren Abfälle, die nicht in die
Krankentransporte:                                                                      Sanitätshaus                                                Hausmülltonne gehören und sortiert sind,
Roth GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 7575                          Am Hammerberg 3, Nonnweiler, Telefon (06873) 1475           zum Teil kostenfrei (z.B. Elektroaltgeräte,
Wagner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 6288                     Heilpraktikerin Anette Colling                              Sperrmüll bis 2 m3) entsorgt werden.
Giftzentrale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06841) 19240                        Otzenhausen, Ringwallstr. 72, Telefon (06873) 992120
Pfarrämter:                                                                             Heilpraktiker Roland Meyer Nonnweiler,                      EVS-Wertstoff-Zentren in unserer Nähe:
Kath. Pfarramt Braunshausen –                                                           Drosselweg, Haus Paracelsus, Telefon (06873) 91097          Wadern-Dagstuhl, Buttnicher Str. 6
Kastel – Primstal . . . . . . . . . . . . . . . (06875) 229                             Heilpraktikerin Sandra Schmitt                              Mo, Di, Do, Fr 12 – 16.45 Uhr, Mi 10 – 16.45 Uhr,
Kath. Pfarramt Nonnweiler –
                                                                                        Kastel, Am Scheibchen 3, Telefon (06873) 1246               Sa 8 – 14 Uhr, Telefon (06871) 507340
Bierfeld – Otzenhausen –
Schwarzenbach – Sitzerath . . . . (06873) 284                                           Heilpraktik. · Gesundheitspäd. Maritta Tausch               Tholey-Hasborn, Industriestr. 14
Evang. Pfarramt Sötern                                                                  Nonnweiler, Eschenweg 4, Telefon (06873) 64100              Mo, Di, Do, Fr 9 – 16 Uhr, Mi 14 – 18 Uhr,
Filialort Schwarzenbach . . . . . . . . (06852) 92901                                   Heilpraktikerin Elke Mehr                                   Sa 8 – 14 Uhr, Telefon (06853) 8540750
Pfarrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06852) 92902                   Otzenhausen, Ringwallstr. 38a, Tel. (06873) 6698845         Nohfelden-Wolfersweiler, St. Wendeler Str.
Evang. Pfarramt Bierfeld, Braunshausen,                                                 Heilpraktikerin Ruth Gebel
Kastel, Mariahütte, Nonnweiler, Otzenhausen,                                                                                                        Di, Mi, Fr 10 – 17 Uhr, Do 12 – 18.30 Uhr,
                                                                                        Braunshausen, Kasteler Str. 22a, Tel. (06873) 64418         Sa 8 – 15 Uhr, Telefon (06852) 8090508
Primstal, Sitzerath . . . . . . . . . . . . . (06503) 994110
                                                                                        Heilpraktiker-Praxis Hell
Krebsinformationsdienst: . . . . (0800) 4203040
                                                                                        Primstal, In der Langenfeld 12, Tel. (06875) 7907836
Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-
und Lebensfragen des Bistums Trier                                                      Logopädische Praxis Wortwechsel, Lisa & Anna Theobald        Ärztlicher
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06851) 4927           Nonnweiler, Am Hammerberg 3, Tel. (06873) 3549795
                                                                                        Praxis für Logopädie & Lerntherapie Julia Georg
                                                                                                                                                     Nothilfedienst
Krisentelefon Kreisjugendamt St. Wendel
für Kinder, Jugendliche und Eltern:                                                     Otzenhausen, Mariahütter Str. 1, Tel. (06873) 9922880       Samstag, 6. Februar,
(Tag und Nacht) . . . . . . . . . . . . . . . . (0172) 6839078                          Praxis für Psychotherapie Christa Freisberg                 bis Sonntag, 7. Februar 2021:
Deutscher Kinderschutzbund KV St. Wendel e.V.                                           Primstal, Mettnicher Str. 17, Telefon (06875) 9379972
. . . . . . . . . . . . . . . . . (0171) 8303496 und (0175) 7153140                     Physiotherapie Flock, Krankengym., Massage,
                                                                                                                                                    Arzt:           Samstag, 6. 2., 8 Uhr,
Ehrenamtl. Unterstütz. f. ältere, alleinst. Menschen                                    Lymphdr., Otzenh., Bahnhofstr. 47, Tel. (06873) 7190                        bis Montag, 8. 2., 8 Uhr
…Paten mit Herz (06851) 59-2004 o. (0171) 3086494                                                                                                                   Bereitschaftsdienstpraxis
                                                                                        Krankengymn. Lymphdr. Massage Assheuer
Sozialer- u. Behindertenfahrdienst (06851) 939680                                       Primstal, Hauptstr. 26, Telefon (06875) 910863                              Losheim, Marienhausklinik,
Familienberatungsstelle idee.on
 . . . . . . . . . . . . . . (06873) 668290 und (0160) 96943225                         Krankengymnastik- und Massagepraxis                                         Krankenhausstr. 21
                                                                                        H.-J. Fleck, Primst., Hauptstr. 45, Telefon (06875) 544                     Telefon (01805) 663010
Pflegestützpunkt Nonnweiler im MGH
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 660-73         Podol. Behandlungen K. Wagner
                                                                                        Otzenhausen, Fliederweg 2, Telefon (06873) 896              Zahnarzt:       F. Recktenwald, St. Wendel
Arbeiterwohlfahrt Kreis St. Wendel,
Ambulanter Pflegedienst: . . . . (06851) 9353-16                                        Krankengymnastik und Massagepraxis                                          Telefon (06851) 84870
Caritas-Pflegedienst Tholey . . . (06853) 96119-0                                       Schneider G. und Juhlke D.
                                                                                                                                                    Kinderarzt: Samstag, 6. 2., 8 Uhr,
Christliche Hospizhilfe St. Wendel                                                      Primstal, Birkenweg 13, Telefon (06875) 1206
                                                                                                                                                                bis Montag, 8. 2., 8 Uhr
  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06851) 869701 und 869702               Med. Fußpflege Andrea Finkler
Amb. Pflegedienst und Tagespflege                                                       Primstal, Birkenweg 13, Telefon (06875) 1033                            Marienhausklinik St. Josef
Armin Junker, Kastel . . . . . . . . . . . (06873) 6156                                 Fußpflege/Fußmassage Theresia Janowski-Eifler                           Kohlhof, Neunkirchen
Betreuungs- und Entlastungsangebot in der Häuslichkeit                                  Bierfeld, Auensbach 43, Telefon (06873) 992057                          Telefon (06821) 3632002
Christiane Trattnig. . . . . . . . . . . . . . (06873) 7237                             Med. Fußpflege/Wellnessmassage Barbara Meter
Annika Koch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 2033182                                                                                   Tierarzt:       Michel, Wadern-Nunkirchen
                                                                                        Bierfeld, Wendalinusstraße 13, Telefon (06873) 64489
energis-Netzgesellschaft mbH                                                                                                                                        Telefon (06874) 172477
                                                                                        Med. Fußpflege Bettina Serwe
Störungsdienst Strom (24 h) . . . . (0681) 9069-2611
Störungsdienst Erdgas (24 h) . . . (0681) 9069-2610                                     Primstal, Primsstraße 12, Telefon (06875) 538
Forstrevier Nonnweiler/Eisen: (0160) 96314609                                           Med. Fußpfl./Reflexzonenmass. Esther Thewes                  Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Revier Naturpark/Privatwaldberatung                                                     Otzenhausen, Keltenweg 4, Telefon (0177) 2855141                             Telefon 116117
E-Mail: t.hans@sfl.saarland.de (0160) 96314609                                          Podologische Praxis Ingrid Kirsch-Döring
                                                                                        Primstal, Hauptstraße 26, Telefon (06875) 7090334
Tierschutzverein Nonnweiler . . (06873) 6957
Tierschutzhotline . . . . . . . . . . . . . (0681) 99784530                             Lemuria Movement, Yoga, Massage, A. Endres
                                                                                                                                                     Apotheken-
Tierärztliche Praxis Dr. Engelsmann                                                     Nonnweiler, Ringstraße 10 a, Telefon (06873) 64099           Bereitschaftsdienst
Primstal, Bergstr. 25 . . . . . . . . . . . (06875) 93827 1828                          Tradit. Thai-Massage Lakkhana Schommer
                                                                                        Nonnweiler, Am Zoll 11, Telefon (06873) 669062              Notdiensthotline: (0800) 0022833
   Bereitschaftsdienst                                                                  Fußpfl., Welln.-mass., Körper- u. Hautpfl. Simone Zarth     und www.apotheken.de
   Bauhof und Wasserwerk                                                                Primstal, Hauptstraße 11, Telefon (06875) 9108670           Samstag, 6. Februar 2021
                                                                                        Fuß- u. Hautpfl., Welln.-mass., Susanna Butterbach          Linden-Apotheke, Losheim am See
Während der Dienstzeit (Montag – Freitag):                                              Otzenhausen, Keltenweg 15, Tel. (06873) 8324569
Bauhof Nonnweiler . . . . . . . . . (06873) 668244                                                                                                  Telefon (06872) 3013
                                                                                        Praxis für Lebensenergie Ramona Ruf
Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . (06873) 660295                                 Schwarzenbach, Telefon (06873) 9927740                      Sonntag, 7. Februar 2021
nach Dienstschluss:                                                                     Entspannungspäd./Heilpraktik. f. Psychotherapie K. Müller   Brühl-Apotheke, Oberthal
Telefon (0171) 6 53 79 25                                                               Sitzerath, Telefon (06873) 569                              Telefon (06854) 80241
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