Ostergruß des Bürgermeisters
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Nr. 15 Donnerstag, 09. April 2020 Amtlicher Teil Ostergruß des Bürgermeisters Im Namen des Gemeinderats, allen Mitarbeiter/innen der Gemeinde aber auch ganz persönlich, wünschen wir (trotz dieser derzeitig widrigen Umstände - Corona) allen Einwohner/innen auf diesem Wege erholsame Osterfeiertage Ihr Helmut Müller, Bürgermeister Gemeinsamer Osterappell von Landrat Dr. Schmid, Herrn Dekan Schänzle, stellvertretendem Dekan Wruck und Kreisvorsitzender der Bürgermeister im Landkreis Biberach, Herr Bürgermeister Diesch Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Christinnen und Christen, vielleicht haben auch Sie davon gehört: Vergangene Woche leitete eine Mutter in München über Twitter die Frage ihres Sohnes an die Polizei weiter: „Unterliegt der Osterhase auch der Ausgangsbeschränkung?“ Die ebenso offizielle wie diplomatische Antwort kam prompt: „Der Osterhase ist schlau und verbindet das Verstecken von Ostereiern mit der Bewegung an der frischen Luft. Diese ist weiterhin erlaubt. Zudem achtet er natürlich auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und wäscht sich vorher und im Anschluss seine Pfoten“. Wir leben in Baden-Württemberg, aber auch hier spricht selbstverständlich nichts dagegen, den Osterhasen in Ihren Garten, Ihr Haus, Ihre Wohnung zu lassen. Vieles ist in diesen Tagen anders. Liebgewordene alltägliche Gewohnheiten ruhen zwangsweise und Selbstver- ständliches kann nicht stattfinden. Unser Leben ereignet sich „auf Abstand.“ Auf den Gottesdienstbesuch müssen wir ebenso verzichten wie auf den Osterurlaub oder den Familienbrunch am Ostermorgen. Das alles ist weiterhin dringend nötig, um die Infektionsketten des Coronavirus zu durchbrechen, um Leben zu schützen und Leben zu retten. Es muss aber nicht bedeuten, dass dieses Osterfest 2020 ein tristes, trauriges wird. Die Wetterprognosen sind (soweit derzeit abschätzbar) gut, vieles in der Natur blüht, alles grünt. Und vielleicht haben Sie jetzt sogar etwas Zeit, Haus und Garten besonders österlich herzurrichten, ein aufwändiges Ostermenü zuzubereiten, mit Ihren Lieben ein Oster- lämmchen zu backen, an einem Online-Gottesdienst teilzunehmen oder selbst eine Feier zu gestalten, persönlich oder im Umfeld der „Hauskirche“, Ostergrüße zu schreiben oder mit einer netten Geste alleinstehenden Menschen in Ihrer Nähe eine Freude zu machen. Und wer des Nachts in den Himmel schaut, wird ein prachtvolles Firmament beobachten können – das es so, in Zeiten regen Flugverkehrs – nicht zu sehen gibt. Nur unsere dringende Bitte: Feiern Sie Ostern im allerengsten Familienkreis, in Ihrer häuslichen Gemeinschaft. Und: Verzichten Sie auf Besuche bei Freunden und Verwandten und Ausflüge zu beliebten Zielen. Für Ihre Disziplin, Ihr Durch- haltevermögen danken wir Ihnen ganz herzlich. Wir möchten in diesen Tagen aber nicht nur an die Christen in unserem Landkreis denken, sondern auch an die Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens. Auch sie sind von den drastischen Maßnahmen zur Ein- Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Tiefenbach, Buchauer Straße 21, 88422 Tiefenbach am Federsee Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Helmut Müller Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der mitteilenden Organisationen, Kirchen und Vereine Redaktion: Gemeindeverwaltung Tiefenbach; Redaktionsschluss: Dienstag 14 Uhr
dämmung der Corona-Pandemie betroffen und können das Pessach-Fest oder den Fastenmonat Ramadan nicht in der gewohnten Weise begehen. Unser herzlicher Gruß und Dank auch an Sie! Der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, der vor 75 Jahren, am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg ermordet wurde, sagte einmal: „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln“. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein frohes gesegnetes Osterfest. Dr. Heiko Schmid Sigmund F. Schänzle Gunther Wruck Peter Diesch Landrat Dekan Stellv. Dekan Kreisvorsitzender der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Tiefenbach Rathaus Tiefenbach am Gründonnerstag, 09. April 2020 nicht besetzt Am heutigen Gründonnerstag ist die Gemeindeverwaltung nicht besetzt. Sie können uns aber in dringenden Fällen unter 0173-6572391 oder 0157-55847021 erreichen. Um Beachtung wird gebeten. Neuigkeiten aus der Kita Tiefenbach Liebe Kinder, liebe Eltern, trotz Corona Krise haben wir an Euch gedacht und in den letzten Wochen den Kindergarten für euch auf Vordermann gebracht. Sogar der Osterhase kam vorbei und brachte für euch so Allerlei. Nun bleibt gesund und habt viel Spaß, dass wünschen Euch, eure Erzieherinnen und der Osterhas´. Wir vermissen Euer Spielen, Toben, Lachen Und freuen uns auf viele tolle, neue Sachen. Ein schönes Osterfest und viele Grüße Eure Erzieherinnen Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen Nachfolgend geben wir Ihnen Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte: Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, benötigen Sie aber dringend ein gültiges Identitätsdokument., dann können Sie derzeit nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung ein neues Dokument zu den üblichen Kontaktzeiten im Rathaus beantragen. Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Der Frühling kommt mit großen Schritten Reinigung und Splittbeseitigung an Gehwegen und Straßenstreifen entlang der Grundstücke Der Frühling kommt mit großen Schritten! Den Straßenanliegern obliegt es laut Gemeindeordnung innerhalb der ge- schlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen. Verschiedene Grundstückseigen- tümer haben in den vergangenen Tagen bereits das Streugutmaterial vom vergangenen Winter vor ihren Häusern weggekehrt. Dafür herzlichen Dank. Wir bitten alle Grundstückseigentümer und Anwohner den durch den Winterdienst ausgebrachten Splitt entlang der Grundstücke, Straßen und Gehwege wie alljährlich zu beseitigen. Auf die Frage: Wohin mit dem Splitt? Personen, die auf dem eigenen Grundstück (Gartenwege, Kiesflächen) keine Möglichkeit dazu haben, können den Streusplitt auch gerne auf gekiesten landwirtschaftlichen Wegen einbauen. So kann dieses Material sinnvoll verwendet werden. Für Ihre aktive Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich. Nächste Abfuhrtermine Restmüllentsorgung am Donnerstag, 16.04.2020 2
Wochenenddienst Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst: ab sofort über die bundesweite Rufnummer Tel. 116117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 07351/19292 Zahnärztlicher Notfalldienst: Landkreis Biberach: Tel. 01805/911-610 Apothekennotdienst: Freitag, 10.04.2020 Sonnen-Apotheke Biberach, Obstmarkt 5,. 88400 Biberach, Tel. 07351 - 94 10 Samstag, 11.04.2020 Schloss-Apotheke Warthausen, Brauerstr. 3, 88447 Warthausen, Tel. 07351 - 1 77 37 Sonntag, 12.04.2020 Fünf-Linden-Apotheke, Fünf Linden 29, 88400 Biberach Tel. 07351 - 82 70 77 Montag, 13.04.2020 St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstr. 10, 88524 Uttenweiler, Tel. 07374 - 13 03 Kirchliche Mitteilungen Federsee-Gemeinden feiern Ostern in Zeichen Für Karfreitag liegen Anleitungen und Betrachtungen zum Kreuzweg aus, generell Impulse und Gebete für diese Zeit des Ausnahmezustandes. Einer guten Anregung folgend soll jeder aus der Region, der möchte, ein Bild von sich (Foto, Selfie, …), oder auch nur einen Namen oder nur ein Anliegen, an das Pfarrbüro Bad Buchau senden (KathPfarramt.BadBuchau@drs.de) oder dort in den Briefkasten einwerfen. Für die Feiern der Karwoche und der Osterfeiertage werden diese Bilder / Namen / Anliegen ausgedruckt und in der Stiftskirche in die Kirchenbänke gestellt, um auf diese Weise „präsent“ zu sein. Diese Form der Vergegenwärtigung entspringt dem tiefen Wert des Symbolischen. Die Pfarrkirchen werden den Feiertagen entsprechend geschmückt sein, so dass sie auch zum persönlichen Beten tags- über einladen. Am Palmsonntag und am Ostersonntag dann liegen kleine Osterkerzen aus, mit denen die Kommunion- kinder einen guten Zweck unterstützen. Und gleichzeitig dürfen ab Ostern die Osterbildchen mitgenommen werden, die es jedes Jahr gibt. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, die Feiern des österlichen Triduums (Gründonnerstag 19.00 Uhr, Karfreitag 15.00 Uhr und Osternacht 20.00 Uhr) per Livestream aus der Stiftskirche zuhause am Computer mitfeiern zu können (auf se-federsee.de). Für diese Zeiten wird die Stiftskirche geschlossen sein. Osterspeisen dürfen leider nicht zur Segnung in die Kirchen gebracht werden. Das Entscheidende für eine gute Feier des Osterfestes wird jedoch die persönliche Beschäftigung mit den Ereignissen um Tod und Auferstehung Jesu sein, mit den Texten der Heiligen Schrift, und das persönliche Gebet als unsere Antwort darauf. Nichtamtlicher Teil Das Demokratiezentrum Oberschwaben unterstützt auch in Zeiten der Corona-Krise Cem Özdemir von den Grünen wird der Tod gewünscht, ebenso Angela Merkel und Jens Spahn. Für die Pandemie werden „die Chinesen“ und „die Juden“ verantwortlich gemacht, oder es heißt, der Virus sei die „Strafe Gottes für Homo- sexualität“. Menschen mit vermeintlich asiatischem Aussehen werden in der Öffentlichkeit beschimpft und sogar gewalt- tätig angegangen. All diese Vorkommnisse sind belegt und häufen sich laut einem Rechercheteam des SWR in Zeiten der Corona-Krise. Das Demokratiezentrum Oberschwaben hat es sich schon lange zur Aufgabe gemacht, aktiv gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen und Präventionsarbeit in Schulen, Vereinen und Gemeinden zu leisten. Einen weiteren Aspekt des Angebots macht die Beratungsarbeit aus: Im Rahmen des Beratungsnetzwerks „Kompetent vor Ort“ werden Institutionen, Gemeinden und Einzelpersonen unterstützt, die Übergriffe beobachtet haben oder selbst betroffen sind. Wer sich also nicht direkt an die Polizei wenden möchte oder mit einer solchen Erfahrung nicht allein sein will, kann sich an die regionale Beratungsstelle in Biberach wenden. Hier werden die Fälle vertraulich behandelt und bei Bedarf ein gemeinsames Vorgehen entwickelt. Wer menschenfeindliche Kommentare im Internet liest, wird ebenfalls nicht allein gelassen: Bei der Meldestelle „respect!“ des Demokratiezentrums können antidemo- kratische Vorfälle, antisemitische Äußerungen und Online-Hetze gemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen deutsches Recht beantragt „respect!“ beim Netzwerkbetreiber die Löschung des Beitrags. Handelt es sich um Volksverhetzung, werden die Verfasser konsequent angezeigt. Das Demokratiezentrum Oberschwaben-Biberach ist unter der Mail- adresse dzo@kjr-biberach.de sowie telefonisch unter 0151/58107814 oder https://demokratiezentrum-bw.de/dz-vor-ort/ erreichbar. Agentur für Arbeit Gemeinsam stark in der Krise Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Bundes- regierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch 3
bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen dabei beratend und unterstützend zur Seite. Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld: Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäfti-gungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt. Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 € netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 € netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Verstärkung für systemrelevante Unternehmen: Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeit- geber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft. Dazu Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäfts-führung der Agentur für Arbeit Ulm. „Die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit soll die Möglich- keit schaffen, auf freiwilliger Basis Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen. Hier ist jede Arbeitskraft eine Hilfe durch die Krise. “Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend helfende Hände zum Regalauffüllen und Kassieren. Wer in der Region in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebens- mitteleinzelhandel leisten möchte, kann sich an die Agentur für Arbeit Ulm wenden. Interessierte werden unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt. Ein an Mail ulm.121-Vermittlung@arbeitsagentur.de ist ausreichend. Angaben zur gewünschten Tätigkeit, zur Mobilität und die maximale Entfernung zum Einsatzort helfen weiter. Mithilfe in der Landwirtschaft: Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstützen möchten bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen. (www.daslandhilft.de wurde ins Leben gerufen vom Bundesverband der Maschinenringe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.) Sicherheit ist wichtig: Die Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus bleibt dabei aber immer oberstes Gebot. Deshalb tragen alle derzeit suchenden und einstellenden Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden bestmöglich bei der Arbeit geschützt sind und dass die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung eingehalten werden. Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern: Unternehmen können aufgrund der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit einem akuten Arbeitskräfte- mangel – etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebensmittellogistik oder im Gesund- heitswesen – ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüber- lassungsgesetz (AÜG) ausleihen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: a) Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben der Überlassung zugestimmt. b) Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein. c) Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation. Die örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Beschäftigten, Helferinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur Seite. Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld unter www.arbeitsagentur.de. Infos zur erleichterten Arbeitnehmerüberlassung gibt es außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Beschäftigungsideen für Kinder und Jugendliche während der Corona-Zeit 3-6 Jahre: 6-11 Jahre: Bild malen für die Eltern Puzzeln Kekse backen Verstecken spielen im Haus oder im Garten Knobelaufgaben lösen Einen Regenbogen gegen Corona basteln Ab 12 Jahre: Krümelmonster-Muffins (Rezept ist beigefügt) Obstsalat oder Obstspieße machen Zimmer aufräumen, umgestalten etc. Kekse Rezept: 1 Prise Liebe ❤ 1 TL Vanillezucker zum Verzieren: Smarties, 300 g Mehl (Typ 405) Gummibärchen, Nüsse, geschmolzene Schoko- 200 gr. Butter lade und was euch noch so einfällt 100 g Puderzucker und zusätzlich zum Verzieren 1 Prise Salz 4
So wird es gemacht: 1. Vermenge die Butter mit dem Mehl. 2. Gib Puderzucker, Vanillezucker und Salz dazu. 3. Wenn du einen glatten Teig hast, kannst du ihn zu einer Kugel formen. 4. Packe die Teigkugel in Frischhaltefolie ein und lege sie für mindestens 30 Minuten in den Kühlschrank. 5. Nehme den Teig aus dem Kühlschrank und rolle ihn aus. 6. Heize den Backofen auf 180 Grad Ober-/Unterhitze vor und belege 2 Backbleche mit Backpapier. 7. Steche die Kekse aus und verteile sie auf den Blechen. 8. Die Kekse sollten 7-10 Minuten backen, bis sie goldbraun sind. 9. Du kannst die Kekse auf einem Blech oder Gitter auskühlen lassen. Nun kannst du sie verzieren. Anzeigen 5
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