Ostergruß des Bürgermeisters

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Ostergruß des Bürgermeisters
Nr. 15 Donnerstag, 09. April 2020

                                                           Amtlicher Teil
                       Ostergruß des Bürgermeisters
     Im Namen des Gemeinderats, allen Mitarbeiter/innen der
       Gemeinde aber auch ganz persönlich, wünschen wir
       (trotz dieser derzeitig widrigen Umstände - Corona)
             allen Einwohner/innen auf diesem Wege
                               erholsame Osterfeiertage
                      Ihr Helmut Müller, Bürgermeister
Gemeinsamer Osterappell von Landrat Dr. Schmid, Herrn Dekan Schänzle, stellvertretendem Dekan
Wruck und Kreisvorsitzender der Bürgermeister im Landkreis Biberach, Herr Bürgermeister Diesch
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Christinnen und Christen,
vielleicht haben auch Sie davon gehört: Vergangene Woche leitete eine Mutter in München über Twitter die Frage ihres
Sohnes an die Polizei weiter: „Unterliegt der Osterhase auch der Ausgangsbeschränkung?“ Die ebenso offizielle wie
diplomatische Antwort kam prompt: „Der Osterhase ist schlau und verbindet das Verstecken von Ostereiern mit der
Bewegung an der frischen Luft. Diese ist weiterhin erlaubt. Zudem achtet er natürlich auf den Mindestabstand von 1,5
Metern und wäscht sich vorher und im Anschluss seine Pfoten“. Wir leben in Baden-Württemberg, aber auch hier spricht
selbstverständlich nichts dagegen, den Osterhasen in Ihren Garten, Ihr Haus, Ihre Wohnung zu lassen.
Vieles ist in diesen Tagen anders. Liebgewordene alltägliche Gewohnheiten ruhen zwangsweise und Selbstver-
ständliches kann nicht stattfinden. Unser Leben ereignet sich „auf Abstand.“ Auf den Gottesdienstbesuch müssen wir
ebenso verzichten wie auf den Osterurlaub oder den Familienbrunch am Ostermorgen. Das alles ist weiterhin dringend
nötig, um die Infektionsketten des Coronavirus zu durchbrechen, um Leben zu schützen und Leben zu retten.
Es muss aber nicht bedeuten, dass dieses Osterfest 2020 ein tristes, trauriges wird. Die Wetterprognosen sind (soweit
derzeit abschätzbar) gut, vieles in der Natur blüht, alles grünt. Und vielleicht haben Sie jetzt sogar etwas Zeit, Haus und
Garten besonders österlich herzurrichten, ein aufwändiges Ostermenü zuzubereiten, mit Ihren Lieben ein Oster-
lämmchen zu backen, an einem Online-Gottesdienst teilzunehmen oder selbst eine Feier zu gestalten, persönlich oder
im Umfeld der „Hauskirche“, Ostergrüße zu schreiben oder mit einer netten Geste alleinstehenden Menschen in Ihrer
Nähe eine Freude zu machen. Und wer des Nachts in den Himmel schaut, wird ein prachtvolles Firmament beobachten
können – das es so, in Zeiten regen Flugverkehrs – nicht zu sehen gibt. Nur unsere dringende Bitte: Feiern Sie Ostern
im allerengsten Familienkreis, in Ihrer häuslichen Gemeinschaft. Und:
Verzichten Sie auf Besuche bei Freunden und Verwandten und
Ausflüge zu beliebten Zielen. Für Ihre Disziplin, Ihr Durch-
haltevermögen danken wir Ihnen ganz herzlich. Wir möchten in diesen
Tagen aber nicht nur an die Christen in unserem Landkreis denken,
sondern auch an die Menschen jüdischen oder muslimischen
Glaubens. Auch sie sind von den drastischen Maßnahmen zur Ein-
Impressum
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Tiefenbach, Buchauer Straße 21, 88422 Tiefenbach am Federsee
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Helmut Müller
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der mitteilenden Organisationen, Kirchen und Vereine
Redaktion: Gemeindeverwaltung Tiefenbach; Redaktionsschluss: Dienstag 14 Uhr
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dämmung der Corona-Pandemie betroffen und können das Pessach-Fest oder den Fastenmonat Ramadan nicht in der
gewohnten Weise begehen. Unser herzlicher Gruß und Dank auch an Sie! Der evangelische Theologe Dietrich
Bonhoeffer, der vor 75 Jahren, am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg ermordet wurde, sagte einmal: „Wer Ostern kennt,
kann nicht verzweifeln“.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein frohes gesegnetes Osterfest.
Dr. Heiko Schmid            Sigmund F. Schänzle          Gunther Wruck                Peter Diesch
    Landrat                       Dekan                   Stellv. Dekan       Kreisvorsitzender der Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Tiefenbach
Rathaus Tiefenbach am Gründonnerstag, 09. April 2020 nicht besetzt
Am heutigen Gründonnerstag ist die Gemeindeverwaltung nicht besetzt. Sie können uns aber in dringenden Fällen
unter 0173-6572391 oder 0157-55847021 erreichen. Um Beachtung wird gebeten.

Neuigkeiten aus der Kita Tiefenbach
Liebe Kinder, liebe Eltern,
trotz Corona Krise haben wir an Euch gedacht und in den letzten
Wochen den Kindergarten für euch auf Vordermann gebracht.
Sogar der Osterhase kam vorbei und brachte für euch so
Allerlei. Nun bleibt gesund und habt viel Spaß, dass wünschen
Euch, eure Erzieherinnen und der Osterhas´.
                  Wir vermissen Euer Spielen, Toben, Lachen
                  Und freuen uns auf viele tolle, neue Sachen.
                  Ein schönes Osterfest und viele Grüße
                          Eure Erzieherinnen

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Nachfolgend geben wir Ihnen Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten
Wochen ablaufen sollte: Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen
Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen.
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument
(Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, benötigen Sie aber dringend ein gültiges Identitätsdokument.,
dann können Sie derzeit nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung ein neues Dokument zu den üblichen
Kontaktzeiten im Rathaus beantragen.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra,
Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein
gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass
deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt
werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein,
Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen
Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu
vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten
Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor
Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Der Frühling kommt mit großen Schritten
Reinigung und Splittbeseitigung an Gehwegen und Straßenstreifen entlang der Grundstücke
Der Frühling kommt mit großen Schritten! Den Straßenanliegern obliegt es laut Gemeindeordnung innerhalb der ge-
schlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen. Verschiedene Grundstückseigen-
tümer haben in den vergangenen Tagen bereits das Streugutmaterial vom vergangenen Winter vor ihren Häusern
weggekehrt. Dafür herzlichen Dank. Wir bitten alle Grundstückseigentümer und Anwohner den durch den Winterdienst
ausgebrachten Splitt entlang der Grundstücke, Straßen und Gehwege wie alljährlich zu beseitigen. Auf die Frage: Wohin
mit dem Splitt? Personen, die auf dem eigenen Grundstück (Gartenwege, Kiesflächen) keine Möglichkeit dazu haben,
können den Streusplitt auch gerne auf gekiesten landwirtschaftlichen Wegen einbauen. So kann dieses Material sinnvoll
verwendet werden. Für Ihre aktive Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich.
                 Nächste Abfuhrtermine
                 Restmüllentsorgung am Donnerstag, 16.04.2020
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Wochenenddienst
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst: ab sofort über die bundesweite Rufnummer Tel. 116117
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 07351/19292
Zahnärztlicher Notfalldienst: Landkreis Biberach: Tel. 01805/911-610

Apothekennotdienst:
Freitag, 10.04.2020     Sonnen-Apotheke Biberach, Obstmarkt 5,. 88400 Biberach, Tel. 07351 - 94 10
Samstag, 11.04.2020     Schloss-Apotheke Warthausen, Brauerstr. 3, 88447 Warthausen, Tel. 07351 - 1 77 37
Sonntag, 12.04.2020     Fünf-Linden-Apotheke, Fünf Linden 29, 88400 Biberach Tel. 07351 - 82 70 77
Montag, 13.04.2020      St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstr. 10, 88524 Uttenweiler, Tel. 07374 - 13 03

                                           Kirchliche Mitteilungen
Federsee-Gemeinden feiern Ostern in Zeichen
Für Karfreitag liegen Anleitungen und Betrachtungen zum Kreuzweg aus, generell Impulse und Gebete für diese Zeit
des Ausnahmezustandes. Einer guten Anregung folgend soll jeder aus der Region, der möchte, ein Bild von sich (Foto,
Selfie, …), oder auch nur einen Namen oder nur ein Anliegen, an das Pfarrbüro Bad Buchau senden
(KathPfarramt.BadBuchau@drs.de) oder dort in den Briefkasten einwerfen. Für die Feiern der Karwoche und der
Osterfeiertage werden diese Bilder / Namen / Anliegen ausgedruckt und in der Stiftskirche in die Kirchenbänke gestellt,
um auf diese Weise „präsent“ zu sein. Diese Form der Vergegenwärtigung entspringt dem tiefen Wert des Symbolischen.
Die Pfarrkirchen werden den Feiertagen entsprechend geschmückt sein, so dass sie auch zum persönlichen Beten tags-
über einladen. Am Palmsonntag und am Ostersonntag dann liegen kleine Osterkerzen aus, mit denen die Kommunion-
kinder einen guten Zweck unterstützen. Und gleichzeitig dürfen ab Ostern die Osterbildchen mitgenommen werden, die
es jedes Jahr gibt. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, die Feiern des österlichen Triduums (Gründonnerstag 19.00
Uhr, Karfreitag 15.00 Uhr und Osternacht 20.00 Uhr) per Livestream aus der Stiftskirche zuhause am Computer mitfeiern
zu können (auf se-federsee.de). Für diese Zeiten wird die Stiftskirche geschlossen sein. Osterspeisen dürfen leider nicht
zur Segnung in die Kirchen gebracht werden. Das Entscheidende für eine gute Feier des Osterfestes wird jedoch die
persönliche Beschäftigung mit den Ereignissen um Tod und Auferstehung Jesu sein, mit den Texten der Heiligen Schrift,
und das persönliche Gebet als unsere Antwort darauf.

                                              Nichtamtlicher Teil
Das Demokratiezentrum Oberschwaben unterstützt auch in Zeiten der Corona-Krise
Cem Özdemir von den Grünen wird der Tod gewünscht, ebenso Angela Merkel und Jens Spahn. Für die Pandemie
werden „die Chinesen“ und „die Juden“ verantwortlich gemacht, oder es heißt, der Virus sei die „Strafe Gottes für Homo-
sexualität“. Menschen mit vermeintlich asiatischem Aussehen werden in der Öffentlichkeit beschimpft und sogar gewalt-
tätig angegangen. All diese Vorkommnisse sind belegt und häufen sich laut einem Rechercheteam des SWR in Zeiten
der Corona-Krise. Das Demokratiezentrum Oberschwaben hat es sich schon lange zur Aufgabe gemacht, aktiv gegen
Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen und Präventionsarbeit in Schulen, Vereinen und Gemeinden zu
leisten. Einen weiteren Aspekt des Angebots macht die Beratungsarbeit aus: Im Rahmen des Beratungsnetzwerks
„Kompetent vor Ort“ werden Institutionen, Gemeinden und Einzelpersonen unterstützt, die Übergriffe beobachtet haben
oder selbst betroffen sind. Wer sich also nicht direkt an die Polizei wenden möchte oder mit einer solchen Erfahrung
nicht allein sein will, kann sich an die regionale Beratungsstelle in Biberach wenden. Hier werden die Fälle vertraulich
behandelt und bei Bedarf ein gemeinsames Vorgehen entwickelt. Wer menschenfeindliche Kommentare im Internet
liest, wird ebenfalls nicht allein gelassen: Bei der Meldestelle „respect!“ des Demokratiezentrums können antidemo-
kratische Vorfälle, antisemitische Äußerungen und Online-Hetze gemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen deutsches
Recht beantragt „respect!“ beim Netzwerkbetreiber die Löschung des Beitrags. Handelt es sich um Volksverhetzung,
werden die Verfasser konsequent angezeigt. Das Demokratiezentrum Oberschwaben-Biberach ist unter der Mail-
adresse dzo@kjr-biberach.de sowie telefonisch unter 0151/58107814 oder https://demokratiezentrum-bw.de/dz-vor-ort/
erreichbar.

Agentur für Arbeit
Gemeinsam stark in der Krise
Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch
Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Bundes-
regierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch
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bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen dabei
beratend und unterstützend zur Seite.
Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld: Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit
vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine
geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das
Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäfti-gungen in
systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn
aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen
Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt. Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor
1.700 € netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis
zu 1.700 € netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Verstärkung für systemrelevante Unternehmen: Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und
Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der
Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit
Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeit-
geber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft. Dazu Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäfts-führung
der Agentur für Arbeit Ulm. „Die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit soll die Möglich-
keit schaffen, auf freiwilliger Basis Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen. Hier ist jede Arbeitskraft
eine Hilfe durch die Krise. “Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend helfende Hände zum Regalauffüllen
und Kassieren. Wer in der Region in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebens-
mitteleinzelhandel leisten möchte, kann sich an die Agentur für Arbeit Ulm wenden. Interessierte werden unbürokratisch
an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt. Ein an Mail ulm.121-Vermittlung@arbeitsagentur.de ist ausreichend.
Angaben zur gewünschten Tätigkeit, zur Mobilität und die maximale Entfernung zum Einsatzort helfen weiter.
Mithilfe in der Landwirtschaft: Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstützen möchten bei den in den
nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform
www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell
nach Erntehelfern suchen. (www.daslandhilft.de wurde ins Leben gerufen vom Bundesverband der Maschinenringe
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.)
Sicherheit ist wichtig: Die Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus bleibt dabei aber immer oberstes Gebot.
Deshalb tragen alle derzeit suchenden und einstellenden Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden bestmöglich
bei der Arbeit geschützt sind und dass die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung
eingehalten werden.
Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern: Unternehmen können aufgrund der aktuellen
Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit einem akuten Arbeitskräfte-
mangel – etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebensmittellogistik oder im Gesund-
heitswesen – ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetz (AÜG) ausleihen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
a) Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben der Überlassung zugestimmt.
b) Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein.
c) Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation.
Die örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Beschäftigten, Helferinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur
Seite.     Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld unter www.arbeitsagentur.de. Infos zur erleichterten
Arbeitnehmerüberlassung gibt es außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

Beschäftigungsideen für Kinder und Jugendliche während der Corona-Zeit
3-6 Jahre:                                                   6-11 Jahre:
 Bild malen für die Eltern                                   Puzzeln Kekse backen
 Verstecken spielen im Haus oder im Garten                   Knobelaufgaben lösen
                                                             Einen Regenbogen gegen Corona basteln
 Ab 12 Jahre:
 Krümelmonster-Muffins (Rezept ist beigefügt)                   Obstsalat oder Obstspieße machen
 Zimmer aufräumen, umgestalten etc.
Kekse Rezept:
 1 Prise Liebe ❤                                                1 TL Vanillezucker zum Verzieren: Smarties,
 300 g Mehl (Typ 405)                                            Gummibärchen, Nüsse, geschmolzene Schoko-
 200 gr. Butter                                                  lade und was euch noch so einfällt
 100 g Puderzucker und zusätzlich zum Verzieren                 1 Prise Salz
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So wird es gemacht:
1. Vermenge die Butter mit dem Mehl.
2. Gib Puderzucker, Vanillezucker und Salz dazu.
3. Wenn du einen glatten Teig hast, kannst du ihn zu einer Kugel formen.
4. Packe die Teigkugel in Frischhaltefolie ein und lege sie für mindestens 30 Minuten in den Kühlschrank.
5. Nehme den Teig aus dem Kühlschrank und rolle ihn aus.
6. Heize den Backofen auf 180 Grad Ober-/Unterhitze vor und belege 2 Backbleche mit Backpapier.
7. Steche die Kekse aus und verteile sie auf den Blechen.
8. Die Kekse sollten 7-10 Minuten backen, bis sie goldbraun sind.
9. Du kannst die Kekse auf einem Blech oder Gitter auskühlen lassen. Nun kannst du sie verzieren.

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