Lokales Planungsdokument 2021

Die Seite wird erstellt Leni Köster
 
WEITER LESEN
Stand: 19.10.2020

          Lokales Planungsdokument 2021
               für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des
                                  Jobcenters               Kreis Borken

Inhalt:

      A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

      B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021

      C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie

      D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung

          1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und
             verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
          2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern
             verbessern
          3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
             integrieren (einschl. geflüchtete Menschen)
          4. Digitalisierung optimieren
          5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters

      E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Budget (EGT, VWT, Umschichtungen):

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes lagen noch keine Budgetinformationen des
BMAS vor; ersatzweise wurde daher auf die Schätzungen des BIAJ (Bremer Institut für
Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe) zurückgegriffen. Dem Jobcenter des Kreises
Borken stehen demnach in 2021 vrs. Mittel in Höhe von 26,39 Mio. € für Verwaltungs- und
Eingliederungstitel zur Verfügung.

Der Kreis Borken geht für das Jahr 2021 daher von folgender Finanzausstattung aus:

  Budget Kreis Borken                                   Zuweisung 2021
                                  Zuweisung 2020                                 Veränderung
       (in Mio. €)                                      (Prognose BIAJ)
Verwaltungskosten                     14.186.906 €           13.953.000 €

                                                   -€                    -€

Summe:                                14.186.906 €           13.953.000 € -              233.906 €

Eingliederungsmittel                  11.698.011 €           11.871.000 €

 - Beschäftigungsförderung*               570.000 €              570.000 €

Summe:                                12.268.011 €           12.441.000 €                172.989 €

Gesamt:                               26.454.917 €           26.394.000 € -               60.917 €

* zw eckgebundene Mittel für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II i.d.F. bis
zum 31.03.2012

Hieraus ergibt sich für das Jahr 2021 folgende Finanzplanung für das Jobcenter:

 Budget Kreis Borken
                                Zuweisung 2021           Planung 2021              Differenzen
      (in Mio. €)

Verwaltungskosten                 13,95 Mio. €            15,00 Mio.€          - 1,05      Mio. €

Eingliederungsmittel *            12,44 Mio. €            10,21 Mio.€             2,23     Mio. €

Gesamt:                           26,39 Mio. €            25,21 Mio.€             1,18     Mio. €
* einschl. der zw eckgebundenen Mittel für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e
SGB II a.F.

Nach derzeitigem Stand ist demnach eine Umschichtung von Eingliederungsleistungen zu
den Verwaltungskosten im Umfang von 1,05 Mio. € erforderlich.

                                                                                                       2
Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel):

Der Personalbedarf in den örtlichen Jobcentern wird auf der Grundlage von Fallzahlen und
vereinbarten Betreuungsschlüsseln bemessen. An den bisherigen Betreuungsschlüsseln
(Leistungsgewährung 1:120 BG, Fallmanagement/Arbeitsvermittlung 1:75 eLb bei 60 % der
eLb) soll auch 2021 weiter festgehalten werden.

Die Planung 2019 sah bereits eine deutliche Reduzierung des Personals aufgrund des
starken Rückgangs des Hilfebedarfes vor. Nach einem Übergangsjahr 2019 sollte die
reguläre Stellenbemessung bis spätestens Anfang 2020 erreicht werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die geplante Stellenreduzierung im Frühjahr 2020
ausgesetzt und der tatsächliche Personalbestand zur Bewältigung der Krise beibehalten.
Entsprechend der aktuellen und prognostizierten BG-Entwicklung soll der Personalabbau
nun erneut angegangen und im Laufe des Jahres 2021 umgesetzt werden. Damit soll der
Stellenabbau einerseits abgemildert werden; andererseits wäre man im Falle eines erneuten
Corona-bedingten Fallzahlenanstiegs noch gut aufgestellt. Das Jahr 2021 gilt nun insofern
erneut als Übergangsjahr; der reguläre Personalbestand lt. Stellenbemessung sollte
demnach bis spätestens Ende des Jahres 2021 erreicht werden.

   Unter Anwendung der o.g. Schlüssel und der prognostizierten Fallzahlen für 2021 ergibt
    sich eine reguläre Personalausstattung bei den örtlichen Jobcentern von kreisweit 141,1
    Stellen. Hinzu kommen Personalressourcen zur Umsetzung für verschiedene Projekt-
    bzw. Sonderstellen in einzeln örtlichen Jobcentern sowie die Personalstellen, die
    unmittelbar in der Kreisverwaltung zur Erledigung zentraler Aufgaben angesiedelt sind1.

   Aktuell liegt der Personalbestand in den örtlichen Jobcentern bei 177 VZÄ, so dass sich
    insgesamt folgende Personalausstattung ergibt:

                                   VZÄ lt.           VZÄ lt. tatsächl.
    Aufgaben                     Bemessung           Personalbestand
    örtliche Jobcenter                    141,1                   167,5

    Projekt-/Sonderstellen                  9,5                     9,5
    Jobcenter Kreis                        21,0                    21,0
    Summe                                 171,6                   198,0

Der Überhang der Stellen soll nun in 2021 abgebaut werden. Für Stellen, die erst im Verlauf
des Jahres 2021 abgebaut werden, wird die Hälfte der potenziellen Einsparungen bei den
Verwaltungskosten, also 0,7 Mio. €, im Budget zusätzlich hierfür reserviert.

1Von den insgesamt 30,4 Stellen im Jobcenter der Kreisverwaltung sind 21,0 Stellen lt. KoAVV
abrechnungsfähig und damit für die Planung des Verwaltungskostenbudgets relevant.
                                                                                               3
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021
Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität
(max. 5).

1. Einführung einer E-Akte für die Jobcenter und Fachbereiche Soziales im Kreis
   Borken

Das im Lokalen Planungsdokument für das Jahr 2020 grob skizzierte Projekt, die Einführung
der „E-Sozialakte“, wird weiter mit höchster Priorität vorangetrieben. Der aufgestellte Zeitplan
konnte, trotz der charakteristisch für das Jahr 2020 stehenden Corona-Pandemie, bislang
eingehalten werden. Die aktuelle Lage verdeutlicht noch einmal mehr, wie digitale Lösungen
einerseits den Arbeitsalltag der Mitarbeiter/innen unterstützen und andererseits den Zugang
zu Verwaltungsdienstleistungen für Bürger/innen erleichtern können. Die E-Akte soll daher
schnellstmöglich eingeführt werden.

Das Projekt ist mit seinen Eckpfeilern geplant und steht unmittelbar vor der Umsetzung. Ab
Januar 2021 erfolgt die sukzessive Umstellung der 17 Jobcenter-Standorte des Kreises
Borken sowie der Abteilungen des zentralen Jobcenters bei der Kreisverwaltung. Eine
gleichzeitige Produktivsetzung wird aufgrund der komplexen Organisationsform im
Delegationsmodell ausgeschlossen. Der Einführungsprozess ist bis Ende September 2021
angelegt. Nach der erfolgreichen Implementierung werden die übrigen Rechtsbereiche, zu
denen insbesondere die Leistungen des SGB XII und AsylbLG gehören, ebenfalls an die E-
Sozialakte angebunden.

Das Verständnis des Jobcenters Kreis Borken von einer elektronischen Akte ist dabei
weitreichender als in vielen anderen Organisationen. Neben der reinen Ablagemöglichkeit
soll von Beginn an ein vollständiges digitales, medienbruchfreies Arbeiten ermöglicht
werden, um die Vorzüge vollständig auszuschöpfen. Themen wie der digitale Posteingang
und –ausgang werden daher direkt als Bestandteile des Projektes mitgedacht und
angegangen. Hierzu sollen entsprechende Lösungen über Schnittstellen technisch an das
Dokumentenmanagementsystem bzw. Fachverfahren angebunden werden.

Letztlich steht das Jobcenter den Digitalisierungsbestrebungen im Rahmen der OZG-
Umsetzung sehr positiv gegenüber. Der seit Juni 2020 verfügbare Online-Antrag SGB II wird
kurzfristig bereitgestellt, sodass mit Einführung der E-Akte der Hauptantragsprozess bereits
volldigital abgewickelt werden kann.

                                                                                                      4
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie
  (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des
  Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate)

  Nach einem starken coronabedingten Anstieg der Fallzahlen im Zeitraum von April bis
  Juni ist die Entwicklung deutlich abgeflacht. Seit Juli sind sinkende Fallzahlen zu
  beobachten. Im September ist der Hilfebedarf zuletzt deutlich zurückgegangen (-143
  Bedarfsgemeinschaften). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich
  analog zur BG-Zahl entwickelt und ist zuletzt um 243 Personen zurückgegangen.
  Insgesamt haben damit im September 9.958 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 7.267
  Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II erhalten.

  Auch die Zahl der Empfänger/innen von Kurzarbeitergeld sowie Selbstständigen im
  Leistungsbezug ist nach einem deutlichen Anstieg im Mai und Juni wieder rückläufig.

  Mit dieser Entwicklung liegt das Jobcenter im Kreis Borken aktuell beinahe wieder auf
  dem Stand vom Jahresbeginn. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich an
  den Zahlen daher nur noch bedingt ablesen.

  Der Arbeitsmarkt im Kreis Borken zeigt Tendenzen der Erholung. Allerdings fällt diese
  sehr branchenabhängig aus. Positive Signale senden insbesondere das Handwerk und
  das Gesundheitswesen.

  In den letzten Monaten lag der Schwerpunkt der täglichen Arbeit in den örtlichen
  Jobcentern auf der Sicherstellung der finanziellen Leistungsgewährung und der
  Bewältigung des erhöhten Antragsaufkommens. Um dieses auffangen zu können,
  erfolgte in vielen Kommunen eine personelle Verschiebung vom aktiven in den passiven
  Bereich.
  Beratungsprozesse im Fallmanagement waren während dieser Zeit nur eingeschränkt
  möglich und abhängig von den einzelnen Kundengruppen und ihrer Bedarfe.

  In den örtlichen Jobcentern hat während der Krise ein Zugangsverbot geherrscht, so dass
  persönliche Kontakte mit den Kundinnen und Kunden nicht möglich waren. Überwiegend
  wurden die Anliegen daher telefonisch oder postalisch abgewickelt.               Durch die
  schrittweise Öffnung der Rathäuser sind nun sukzessive auch wieder persönliche
  Beratungen möglich.

                                                                                           5
Auch die Kommunikation zwischen den Rathäusern und dem Kreis Borken hat sich zu
Gunsten    digitaler   Medien   verschoben.    Viele   Termine    haben    bspw.      über
Videokonferenzen stattfinden können.
Diese Art der Kommunikation hat sich mittlerweile bewährt und soll auch zukünftig im
Bedarfsfall genutzt werden.

Maßnahmen und Angebote:
Insgesamt war in den Monaten bis August im Jahresverlauf ein deutlicher Rückgang in
der Inanspruchnahme sämtlicher Aktivitäten zu erkennen.

 Viele, aber nicht alle Maßnahmen konnten in dieser Zeit durch alternative Konzepte,
   also ohne Präsenzzeiten, umgesetzt werden. Allerdings war eine Maßnahme-
   Teilnahme aus verschiedenen Gründen nicht für alle Kund/innen möglich.
 Entsprechend der aktuellen Entwicklung werden die Maßnahmen mittlerweile
   überwiegend in einer Kombination von Präsenzmodulen und digitalen Formaten
   umgesetzt.
 Insgesamt waren zwischenzeitlich rd. 320 Maßnahme-Teilnehmende weniger zu
   verzeichnen; der Rückgang bezog sich insbesondere auf Aktivierungs- und
   Sprachförderangebote.
 Bei den Aktivierungsangeboten zeigt sich inzwischen wieder eine leicht steigende
   Tendenz. Für die Sprachangebote hat das BAMF den Sprachkursträgern flexible
   Umsetzungsformate ermöglicht, so dass die Durchführung auch in diesem Bereich
   wieder anläuft. Allerdings melden die Sprachkursträger große Herausforderungen in
   der Umsetzung der Kurse.
 Die Auswirkungen auf den Mittelabfluss ist - je nach Finanzierung und Entwicklung
   der weiteren Inanspruchnahme - sehr abhängig vom jeweiligen Förderbereich und
   damit nur bedingt einschätzbar. Lt. aktueller Kalkulation werden von den eingeplanten
   10 Mio. € für den Eingliederungsbereich voraussichtlich rd. 8,5 Mio. € benötigt.

                                                                                         6
D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der
   Steuerung

D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug
vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
liegt mit 6.522 Personen bei rd. 63%. Damit fallen rd. zwei Drittel aller eLb unter diese
Definition. Der Anteil der „Langzeitarbeitslosen“ liegt mit 2.525 Personen bei 50,2% (an allen
SGB II-Arbeitslosen).

Dies zeigt, dass es – trotz der insgesamt guten Situation im Kreis Borken – noch immer
Personen gibt, die von der positiven Entwicklung nicht profitieren können oder aber sich
Corona-bedingt neuen Herausforderungen stellen müssen.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Ziel ist es daher, diejenigen zu identifizieren, die trotz ihrer schwierigen Erwerbsbiografie
Motivation und Potential aufweisen, an ihrer Situation etwas zu ändern und sie bei diesem
Versuch bestmöglich zu unterstützen.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

(1) Weitere Inanspruchnahme des Teilhabechancengesetzes,

(2) Initiierung eines neuen Angebotes „Beratungspool für Männer“,

(3) Entwicklung eines kreisweiten aufsuchenden Angebotes für Bedarfsgemeinschaften oder
   Einzelpersonen mit besonders schwierigen Problemkonstellationen,

(4) Erprobung der ABC-Methode im Rahmen der Jobcenter-internen Projekte.

Wer sind Ihre Kooperationspartner?

Arbeitgeber, Bildungsträger, Berufsförderungswerke

                                                                                            7
D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und
Männern verbessern
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Aktuell hat die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt einen Sachstandsbericht
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf im SGB II im Kreis Borken“ erstellt.
Mit diesem Bericht wird die Vielfalt der Aspekte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
verdeutlicht - insbesondere mit Blick auf die Aspekte Kinderbetreuung und Perspektiven auf
dem Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte im SGB II. Zudem werden einzelne Maßnahmen
aufgegriffen und im Detail vorgestellt.

Insgesamt besteht für Kundinnen im Rechtskreis SGB II bereits eine große Bandbreite an
Unterstützungsangeboten, die dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine nachhaltige und
passgenaue Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen.

Gleichwohl scheint die Kinderbetreuung noch immer ein „Stolperstein“ zu sein, weil
Betreuungsbedarfe in Randzeiten nicht gedeckt werden können oder es keinen Überblick
über entsprechende Angebote gibt. Zudem beginnen die Frauen auch oftmals zu spät, sich
mit   ihrer    beruflichen     Perspektive   zu    beschäftigen     und/oder     sich   nach
Betreuungsmöglichkeiten zu erkundigen.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Durch eine frühzeitige Aktivierung soll den Erziehenden die Möglichkeit geben werden, sich
mit Unterstützung des Jobcenters mit ihrer beruflichen Situation auseinanderzusetzen,
Kinderbetreuung frühzeitig und nachhaltig zu regeln und aktiv in die Planung für die Zeit nach
der Elternzeit einzusteigen.
Im Hinblick auf das Thema „Randzeitenbetreuung“ soll Transparenz hergestellt werden zu
den Angeboten der Randzeitenbetreuung einerseits und den tatsächlichen Bedarfen im
Rechtskreis SGB II andererseits.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

(1) „Ansprache-Konzept“ für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren,
(2) Kinderbetreuung/Randzeiten: Austausch und Abstimmung mit den Jugendämtern,
(3) Fortbildung „Sensibilisierung Gender-Aspekte“ für Fachkräfte im Fallmanagement

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

Kreisjugendamt sowie vier städtische Jugendämter, KITA-Träger

                                                                                            8
D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
integrieren (einschl. geflüchtete Menschen)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Die Handlungsbedarfe für Menschen mit Migrationshintergrund gestalten sich immer
heterogener.     Von     der    Anerkennung    beruflicher   Zertifikate   für     eine   schnelle
Arbeitsmarktintegration über klassische Ausbildungs- und berufsvorbereitende Angebote bis
hin zu Sprachförderbedarfen auf niedrigstem Niveau erstreckt sich eine breite Palette von
Unterstützungserfordernissen.

Zudem spielt die kulturelle und gesellschaftliche Integration eine weitaus größere Rolle als
ursprünglich vielleicht angenommen, da z.B. die damit einhergehenden Rollenbilder in vielen
Fällen einer Integration entgegenstehen.

Darüber hinaus stellt der Neubeginn der BAMF-Sprachkurse die Kursträger nach der Corona-
bedingten      Auszeit    vor   große   logistische    Herausforderungen         (Einhaltung   von
Hygienevorschriften, nicht erscheinende Teilnehmende bzw. hoher soz.-päd.-Bedarf bei den
anwesenden Teilnehmenden).

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Entsprechend der heterogenen Unterstützungsbedarfe ist vorgesehen, die etablierten
Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln bzw. neue Ansätze erproben.

Aufgrund der BAMF-Zuständigkeit bestehen beim Thema Sprachförderung wenige
Steuerungsmöglichkeiten. Zielrichtung ist daher weiterhin, den Akteuren durch regelmäßige
Netzwerktreffen die nötigen Austauschformate zu bieten, um Transparenz über Fragen zur
Fördersystematik und Problemlagen zu schaffen und Lösungsansätze zu diskutieren.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

(1) Digitales Angebot „migrants@work“ für Frauen mit Migrationshintergrund,

(2) Ausweitung eines Modellprojektes für Menschen mit Migrationshintergrund, die seit
   mehreren      Jahren    in   der   Region   leben   und   trotz   intensiver     Sprach-    und
   Eingliederungsaktivitäten nur unzureichende Sprach- und Integrationsvoraussetzungen
   mitbringen,

(3) Intensivierung der Netzwerktreffen zum Thema Sprachförderung.

Wer sind Ihre Kooperationspartner?

Bildungsträger, Sprachkursträger, BAMF

                                                                                                 9
D.4 Digitalisierung optimieren
Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller)

Das Jobcenter Kreis Borken steht unmittelbar vor der Einführung der E-Akte. Damit wird die
Basis für digitales Arbeiten geschaffen.

In   Folge    der   Einführung     der     E-Akte   werden     durch    weitere    elektronische
Eingangsmöglichkeiten viele Potentiale ausgeschöpft. Langfristiges Ziel ist, Informationen
und Dokumente der Kundinnen und Kunden möglichst bereits digital zu erhalten. Die
Einführung des Online-Antrages SGB II wird gegenwärtig angegangen. Der Einsatz einer
App wird als weiterer elektronischer Ein- und Ausgangskanal erprobt. Die aktuelle Corona-
Situation verdeutlicht einmal mehr, dass digitale Eingangskanäle von Kundinnen und Kunden
schon verstärkt genutzt werden.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Die verantwortlichen Akteure haben gemeinsame strategischen Ansätze und Hauptziele
definiert, die einerseits im E-Akten-Projekt, aber auch generell für weitere Digitalisierungs-
vorhaben, handlungsleitend sind. Es handelt sich um folgende Punkte:

- Arbeitserleichterung und effizientere Aufgabenerledigung

- Verbesserung der Ergebnisqualität

- Reduzierung der persönlichen Abgabe von Unterlagen durch Kundinnen und Kunden

- Reduzierung des Papieraufkommens

Bei diesen Aspekten steht jedoch nicht die Reduzierung von Personal im Fokus, sondern
vielmehr der Ansatz, dass die Mitarbeiter/innen von Nebenarbeiten entlastet werden und die
gewonnene Zeit beispielsweise in eine verbesserte Beratung von Kund/innen mündet.

Insgesamt werden zahlreiche positive Effekte erwartet, die im Kern zu einer effizienteren
Fallbearbeitung führen. Im besonderen Organisationsmodell des Kreises Borken
(Delegationsmodell) ergibt sich der herausragende Vorteil, dass der Transport von Akten
zwischen den Behörden bei einer geteilten Fallbearbeitung (z.B. Widerspruch, Unterhalt)
vermieden wird und alle berechtigten Stellen gleichzeitigen Zugriff auf die Akten haben.
Dieser Effekt kann sich durch die Implementierung von Workflows noch verstärken. Ebenfalls
entschärft sich die z.T. angespannte Raumsituation, da sich der zu lagernde Aktenbestand
sukzessive abbaut. Weiterhin wird durch die E-Akte der Grundstein für mobiles Arbeiten

                                                                                               10
gelegt. Damit wird der zunehmenden Forderung der Beschäftigten, flexiblere Arbeitsmodelle
zu ermöglichen, nachgekommen.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

- Einführung der E-Akte (s. Punkt B. 1.)

- Bereitstellung des im OZG-Digitalisierungslabor „Arbeit und Ruhestand“ entwickelten
 Online-Antrags SGB II über die Internetseite des Kreises Borken/Jobcenters.

- Eigene Erstellung von Erklärvideos für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und
 Mitarbeiter (z.B. Tutorial Online-Antrag SGB II)

- Überarbeitung der Internetseite des Jobcenters, ggf. Ausgliederung aus der Internetseite
 des Kreises Borken und Erstellung einer eigenständigen Seite, damit Online-Services
 bestmöglich bereitgestellt werden können.

- Nutzung von Socialmedia-Kanälen zur Informationsweitergabe

- Nutzung von Videokonferenzen für Veranstaltungen, Besprechungen etc.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

- PROSOZ Herten GmbH, Fachverfahren
- d.velop AG / codia Software GmbH, Dokumentenmanagementsystem
- ekom21 – KGRZ Hessen, IT-Dienstleister Online-Antrag SGB II

                                                                                       11
D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021
Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im
Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1
bis D.4 benannt wurde.

Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage?

Aktuell   gehen   rund 3.000      SGB    II-Leistungsbeziehende      im   Kreis   Borken    einer
Erwerbstätigkeit nach, davon rd. 1.700 in sv-pflichtiger Beschäftigung und rd. 1.300 in
geringfügiger Beschäftigung.
Ggf. könnte sich hier Potential für die Beschäftigtenförderung ergeben, für die die
Möglichkeiten im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes nochmal deutlich erweitert
wurden.

Was wollen Sie konkret erreichen?

Über verschiedene Zugänge/Szenarien sollen beschäftigte Leistungsberechtigte und ihre
Arbeitgeber im Hinblick auf ggf. bestehende Weiterbildungspotentiale und -bedarfe
identifiziert werden. Zielrichtung ist, den SGB II-Leistungsbezug weiter zu mindern oder im
besten Fall zu beenden.

Welche Aktivitäten haben Sie geplant?

In einem Pilot-Jobcenter soll die Umsetzung erprobt werden:
   Auswertung aller Fälle mit ergänzendem Erwerbseinkommen,
   Sichtung durch Pilot-Jobcenter, welche Arbeitnehmer/in ggf. für eine Weiterqualifizierung
    in Frage kommen könnten.
   Gemeinsamer Austausch mit den Ansprechpersonen des Arbeitgeberservice der
    Arbeitsagentur mit Blick auf die betreffenden Arbeitgeber, die jeweilige Branche und
    mögliche Qualifizierungsangebote.
   Ansprache der in Frage kommenden Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

Agentur für Arbeit, Arbeitgeber

                                                                                               12
E. Ausschöpfung interner Potentiale
Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in
2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie
bis zu drei Themen.

1. Internes Potential

Thema Qualitätsarbeit

Bereits im Lokalen Planungsdokument 2020 wurde die Qualitätsarbeit im Rahmen der
Zielsteuerungs-Workshops als priorisiertes internes Vorhaben genannt. Geplant war eine
gemeinsame Erarbeitung mit Vertretern der örtlichen Jobcenter und des Kreises unter der
Moderation des Beratungsunternehmens gfa | public aus Berlin.

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie mussten die geplanten Veranstaltungen
abgesagt werden, so dass das Thema in 2020 nur rudimentär weiterverfolgt werden konnte.

Im Rahmen der Einführung der E-Akte wurden gemeinsam mit den örtlichen Jobcentern für
die Kernaufgaben eines Jobcenters Standardprozesse definiert.

Geplante Weiterentwicklung in 2021

In Zusammenarbeit mit Vertretern der örtlichen Jobcenter sollen für weitere Aufgaben ein
gemeinsames Verständnis zu Prozessabläufen und Qualität erarbeitet werden. Hierfür wird
für jedes Thema eine repräsentative Arbeitsgruppe zusammengestellt, in der ein
Standardprozess ausmodelliert wird.

In der zweiten Jahreshälfte sollen die erarbeiteten Prozesse als Grundlage der
Qualitätsarbeit im Rahmen der Zielsteuerungs-Workshops mit den Jobcenterleitungen
genutzt werden.

In diesem Rahmen sollen gleichzeitig neue Impulse für die Gestaltung der Fachaufsicht und
der örtlichen Prüfungen entstehen.

                                                                                             13
Sie können auch lesen