Lokales Planungsdokument 2021
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Stand: 19.10.2020 Lokales Planungsdokument 2021 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Kreis Borken Inhalt: A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung 1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) 2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern 3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) 4. Digitalisierung optimieren 5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Budget (EGT, VWT, Umschichtungen): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes lagen noch keine Budgetinformationen des BMAS vor; ersatzweise wurde daher auf die Schätzungen des BIAJ (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe) zurückgegriffen. Dem Jobcenter des Kreises Borken stehen demnach in 2021 vrs. Mittel in Höhe von 26,39 Mio. € für Verwaltungs- und Eingliederungstitel zur Verfügung. Der Kreis Borken geht für das Jahr 2021 daher von folgender Finanzausstattung aus: Budget Kreis Borken Zuweisung 2021 Zuweisung 2020 Veränderung (in Mio. €) (Prognose BIAJ) Verwaltungskosten 14.186.906 € 13.953.000 € -€ -€ Summe: 14.186.906 € 13.953.000 € - 233.906 € Eingliederungsmittel 11.698.011 € 11.871.000 € - Beschäftigungsförderung* 570.000 € 570.000 € Summe: 12.268.011 € 12.441.000 € 172.989 € Gesamt: 26.454.917 € 26.394.000 € - 60.917 € * zw eckgebundene Mittel für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II i.d.F. bis zum 31.03.2012 Hieraus ergibt sich für das Jahr 2021 folgende Finanzplanung für das Jobcenter: Budget Kreis Borken Zuweisung 2021 Planung 2021 Differenzen (in Mio. €) Verwaltungskosten 13,95 Mio. € 15,00 Mio.€ - 1,05 Mio. € Eingliederungsmittel * 12,44 Mio. € 10,21 Mio.€ 2,23 Mio. € Gesamt: 26,39 Mio. € 25,21 Mio.€ 1,18 Mio. € * einschl. der zw eckgebundenen Mittel für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II a.F. Nach derzeitigem Stand ist demnach eine Umschichtung von Eingliederungsleistungen zu den Verwaltungskosten im Umfang von 1,05 Mio. € erforderlich. 2
Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel): Der Personalbedarf in den örtlichen Jobcentern wird auf der Grundlage von Fallzahlen und vereinbarten Betreuungsschlüsseln bemessen. An den bisherigen Betreuungsschlüsseln (Leistungsgewährung 1:120 BG, Fallmanagement/Arbeitsvermittlung 1:75 eLb bei 60 % der eLb) soll auch 2021 weiter festgehalten werden. Die Planung 2019 sah bereits eine deutliche Reduzierung des Personals aufgrund des starken Rückgangs des Hilfebedarfes vor. Nach einem Übergangsjahr 2019 sollte die reguläre Stellenbemessung bis spätestens Anfang 2020 erreicht werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die geplante Stellenreduzierung im Frühjahr 2020 ausgesetzt und der tatsächliche Personalbestand zur Bewältigung der Krise beibehalten. Entsprechend der aktuellen und prognostizierten BG-Entwicklung soll der Personalabbau nun erneut angegangen und im Laufe des Jahres 2021 umgesetzt werden. Damit soll der Stellenabbau einerseits abgemildert werden; andererseits wäre man im Falle eines erneuten Corona-bedingten Fallzahlenanstiegs noch gut aufgestellt. Das Jahr 2021 gilt nun insofern erneut als Übergangsjahr; der reguläre Personalbestand lt. Stellenbemessung sollte demnach bis spätestens Ende des Jahres 2021 erreicht werden. Unter Anwendung der o.g. Schlüssel und der prognostizierten Fallzahlen für 2021 ergibt sich eine reguläre Personalausstattung bei den örtlichen Jobcentern von kreisweit 141,1 Stellen. Hinzu kommen Personalressourcen zur Umsetzung für verschiedene Projekt- bzw. Sonderstellen in einzeln örtlichen Jobcentern sowie die Personalstellen, die unmittelbar in der Kreisverwaltung zur Erledigung zentraler Aufgaben angesiedelt sind1. Aktuell liegt der Personalbestand in den örtlichen Jobcentern bei 177 VZÄ, so dass sich insgesamt folgende Personalausstattung ergibt: VZÄ lt. VZÄ lt. tatsächl. Aufgaben Bemessung Personalbestand örtliche Jobcenter 141,1 167,5 Projekt-/Sonderstellen 9,5 9,5 Jobcenter Kreis 21,0 21,0 Summe 171,6 198,0 Der Überhang der Stellen soll nun in 2021 abgebaut werden. Für Stellen, die erst im Verlauf des Jahres 2021 abgebaut werden, wird die Hälfte der potenziellen Einsparungen bei den Verwaltungskosten, also 0,7 Mio. €, im Budget zusätzlich hierfür reserviert. 1Von den insgesamt 30,4 Stellen im Jobcenter der Kreisverwaltung sind 21,0 Stellen lt. KoAVV abrechnungsfähig und damit für die Planung des Verwaltungskostenbudgets relevant. 3
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max. 5). 1. Einführung einer E-Akte für die Jobcenter und Fachbereiche Soziales im Kreis Borken Das im Lokalen Planungsdokument für das Jahr 2020 grob skizzierte Projekt, die Einführung der „E-Sozialakte“, wird weiter mit höchster Priorität vorangetrieben. Der aufgestellte Zeitplan konnte, trotz der charakteristisch für das Jahr 2020 stehenden Corona-Pandemie, bislang eingehalten werden. Die aktuelle Lage verdeutlicht noch einmal mehr, wie digitale Lösungen einerseits den Arbeitsalltag der Mitarbeiter/innen unterstützen und andererseits den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für Bürger/innen erleichtern können. Die E-Akte soll daher schnellstmöglich eingeführt werden. Das Projekt ist mit seinen Eckpfeilern geplant und steht unmittelbar vor der Umsetzung. Ab Januar 2021 erfolgt die sukzessive Umstellung der 17 Jobcenter-Standorte des Kreises Borken sowie der Abteilungen des zentralen Jobcenters bei der Kreisverwaltung. Eine gleichzeitige Produktivsetzung wird aufgrund der komplexen Organisationsform im Delegationsmodell ausgeschlossen. Der Einführungsprozess ist bis Ende September 2021 angelegt. Nach der erfolgreichen Implementierung werden die übrigen Rechtsbereiche, zu denen insbesondere die Leistungen des SGB XII und AsylbLG gehören, ebenfalls an die E- Sozialakte angebunden. Das Verständnis des Jobcenters Kreis Borken von einer elektronischen Akte ist dabei weitreichender als in vielen anderen Organisationen. Neben der reinen Ablagemöglichkeit soll von Beginn an ein vollständiges digitales, medienbruchfreies Arbeiten ermöglicht werden, um die Vorzüge vollständig auszuschöpfen. Themen wie der digitale Posteingang und –ausgang werden daher direkt als Bestandteile des Projektes mitgedacht und angegangen. Hierzu sollen entsprechende Lösungen über Schnittstellen technisch an das Dokumentenmanagementsystem bzw. Fachverfahren angebunden werden. Letztlich steht das Jobcenter den Digitalisierungsbestrebungen im Rahmen der OZG- Umsetzung sehr positiv gegenüber. Der seit Juni 2020 verfügbare Online-Antrag SGB II wird kurzfristig bereitgestellt, sodass mit Einführung der E-Akte der Hauptantragsprozess bereits volldigital abgewickelt werden kann. 4
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate) Nach einem starken coronabedingten Anstieg der Fallzahlen im Zeitraum von April bis Juni ist die Entwicklung deutlich abgeflacht. Seit Juli sind sinkende Fallzahlen zu beobachten. Im September ist der Hilfebedarf zuletzt deutlich zurückgegangen (-143 Bedarfsgemeinschaften). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich analog zur BG-Zahl entwickelt und ist zuletzt um 243 Personen zurückgegangen. Insgesamt haben damit im September 9.958 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 7.267 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II erhalten. Auch die Zahl der Empfänger/innen von Kurzarbeitergeld sowie Selbstständigen im Leistungsbezug ist nach einem deutlichen Anstieg im Mai und Juni wieder rückläufig. Mit dieser Entwicklung liegt das Jobcenter im Kreis Borken aktuell beinahe wieder auf dem Stand vom Jahresbeginn. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich an den Zahlen daher nur noch bedingt ablesen. Der Arbeitsmarkt im Kreis Borken zeigt Tendenzen der Erholung. Allerdings fällt diese sehr branchenabhängig aus. Positive Signale senden insbesondere das Handwerk und das Gesundheitswesen. In den letzten Monaten lag der Schwerpunkt der täglichen Arbeit in den örtlichen Jobcentern auf der Sicherstellung der finanziellen Leistungsgewährung und der Bewältigung des erhöhten Antragsaufkommens. Um dieses auffangen zu können, erfolgte in vielen Kommunen eine personelle Verschiebung vom aktiven in den passiven Bereich. Beratungsprozesse im Fallmanagement waren während dieser Zeit nur eingeschränkt möglich und abhängig von den einzelnen Kundengruppen und ihrer Bedarfe. In den örtlichen Jobcentern hat während der Krise ein Zugangsverbot geherrscht, so dass persönliche Kontakte mit den Kundinnen und Kunden nicht möglich waren. Überwiegend wurden die Anliegen daher telefonisch oder postalisch abgewickelt. Durch die schrittweise Öffnung der Rathäuser sind nun sukzessive auch wieder persönliche Beratungen möglich. 5
Auch die Kommunikation zwischen den Rathäusern und dem Kreis Borken hat sich zu Gunsten digitaler Medien verschoben. Viele Termine haben bspw. über Videokonferenzen stattfinden können. Diese Art der Kommunikation hat sich mittlerweile bewährt und soll auch zukünftig im Bedarfsfall genutzt werden. Maßnahmen und Angebote: Insgesamt war in den Monaten bis August im Jahresverlauf ein deutlicher Rückgang in der Inanspruchnahme sämtlicher Aktivitäten zu erkennen. Viele, aber nicht alle Maßnahmen konnten in dieser Zeit durch alternative Konzepte, also ohne Präsenzzeiten, umgesetzt werden. Allerdings war eine Maßnahme- Teilnahme aus verschiedenen Gründen nicht für alle Kund/innen möglich. Entsprechend der aktuellen Entwicklung werden die Maßnahmen mittlerweile überwiegend in einer Kombination von Präsenzmodulen und digitalen Formaten umgesetzt. Insgesamt waren zwischenzeitlich rd. 320 Maßnahme-Teilnehmende weniger zu verzeichnen; der Rückgang bezog sich insbesondere auf Aktivierungs- und Sprachförderangebote. Bei den Aktivierungsangeboten zeigt sich inzwischen wieder eine leicht steigende Tendenz. Für die Sprachangebote hat das BAMF den Sprachkursträgern flexible Umsetzungsformate ermöglicht, so dass die Durchführung auch in diesem Bereich wieder anläuft. Allerdings melden die Sprachkursträger große Herausforderungen in der Umsetzung der Kurse. Die Auswirkungen auf den Mittelabfluss ist - je nach Finanzierung und Entwicklung der weiteren Inanspruchnahme - sehr abhängig vom jeweiligen Förderbereich und damit nur bedingt einschätzbar. Lt. aktueller Kalkulation werden von den eingeplanten 10 Mio. € für den Eingliederungsbereich voraussichtlich rd. 8,5 Mio. € benötigt. 6
D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 6.522 Personen bei rd. 63%. Damit fallen rd. zwei Drittel aller eLb unter diese Definition. Der Anteil der „Langzeitarbeitslosen“ liegt mit 2.525 Personen bei 50,2% (an allen SGB II-Arbeitslosen). Dies zeigt, dass es – trotz der insgesamt guten Situation im Kreis Borken – noch immer Personen gibt, die von der positiven Entwicklung nicht profitieren können oder aber sich Corona-bedingt neuen Herausforderungen stellen müssen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Ziel ist es daher, diejenigen zu identifizieren, die trotz ihrer schwierigen Erwerbsbiografie Motivation und Potential aufweisen, an ihrer Situation etwas zu ändern und sie bei diesem Versuch bestmöglich zu unterstützen. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? (1) Weitere Inanspruchnahme des Teilhabechancengesetzes, (2) Initiierung eines neuen Angebotes „Beratungspool für Männer“, (3) Entwicklung eines kreisweiten aufsuchenden Angebotes für Bedarfsgemeinschaften oder Einzelpersonen mit besonders schwierigen Problemkonstellationen, (4) Erprobung der ABC-Methode im Rahmen der Jobcenter-internen Projekte. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Arbeitgeber, Bildungsträger, Berufsförderungswerke 7
D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Aktuell hat die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt einen Sachstandsbericht „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im SGB II im Kreis Borken“ erstellt. Mit diesem Bericht wird die Vielfalt der Aspekte Vereinbarkeit von Familie und Beruf verdeutlicht - insbesondere mit Blick auf die Aspekte Kinderbetreuung und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte im SGB II. Zudem werden einzelne Maßnahmen aufgegriffen und im Detail vorgestellt. Insgesamt besteht für Kundinnen im Rechtskreis SGB II bereits eine große Bandbreite an Unterstützungsangeboten, die dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine nachhaltige und passgenaue Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Gleichwohl scheint die Kinderbetreuung noch immer ein „Stolperstein“ zu sein, weil Betreuungsbedarfe in Randzeiten nicht gedeckt werden können oder es keinen Überblick über entsprechende Angebote gibt. Zudem beginnen die Frauen auch oftmals zu spät, sich mit ihrer beruflichen Perspektive zu beschäftigen und/oder sich nach Betreuungsmöglichkeiten zu erkundigen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Durch eine frühzeitige Aktivierung soll den Erziehenden die Möglichkeit geben werden, sich mit Unterstützung des Jobcenters mit ihrer beruflichen Situation auseinanderzusetzen, Kinderbetreuung frühzeitig und nachhaltig zu regeln und aktiv in die Planung für die Zeit nach der Elternzeit einzusteigen. Im Hinblick auf das Thema „Randzeitenbetreuung“ soll Transparenz hergestellt werden zu den Angeboten der Randzeitenbetreuung einerseits und den tatsächlichen Bedarfen im Rechtskreis SGB II andererseits. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? (1) „Ansprache-Konzept“ für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, (2) Kinderbetreuung/Randzeiten: Austausch und Abstimmung mit den Jugendämtern, (3) Fortbildung „Sensibilisierung Gender-Aspekte“ für Fachkräfte im Fallmanagement Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Kreisjugendamt sowie vier städtische Jugendämter, KITA-Träger 8
D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Die Handlungsbedarfe für Menschen mit Migrationshintergrund gestalten sich immer heterogener. Von der Anerkennung beruflicher Zertifikate für eine schnelle Arbeitsmarktintegration über klassische Ausbildungs- und berufsvorbereitende Angebote bis hin zu Sprachförderbedarfen auf niedrigstem Niveau erstreckt sich eine breite Palette von Unterstützungserfordernissen. Zudem spielt die kulturelle und gesellschaftliche Integration eine weitaus größere Rolle als ursprünglich vielleicht angenommen, da z.B. die damit einhergehenden Rollenbilder in vielen Fällen einer Integration entgegenstehen. Darüber hinaus stellt der Neubeginn der BAMF-Sprachkurse die Kursträger nach der Corona- bedingten Auszeit vor große logistische Herausforderungen (Einhaltung von Hygienevorschriften, nicht erscheinende Teilnehmende bzw. hoher soz.-päd.-Bedarf bei den anwesenden Teilnehmenden). Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Entsprechend der heterogenen Unterstützungsbedarfe ist vorgesehen, die etablierten Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln bzw. neue Ansätze erproben. Aufgrund der BAMF-Zuständigkeit bestehen beim Thema Sprachförderung wenige Steuerungsmöglichkeiten. Zielrichtung ist daher weiterhin, den Akteuren durch regelmäßige Netzwerktreffen die nötigen Austauschformate zu bieten, um Transparenz über Fragen zur Fördersystematik und Problemlagen zu schaffen und Lösungsansätze zu diskutieren. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? (1) Digitales Angebot „migrants@work“ für Frauen mit Migrationshintergrund, (2) Ausweitung eines Modellprojektes für Menschen mit Migrationshintergrund, die seit mehreren Jahren in der Region leben und trotz intensiver Sprach- und Eingliederungsaktivitäten nur unzureichende Sprach- und Integrationsvoraussetzungen mitbringen, (3) Intensivierung der Netzwerktreffen zum Thema Sprachförderung. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Bildungsträger, Sprachkursträger, BAMF 9
D.4 Digitalisierung optimieren Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller) Das Jobcenter Kreis Borken steht unmittelbar vor der Einführung der E-Akte. Damit wird die Basis für digitales Arbeiten geschaffen. In Folge der Einführung der E-Akte werden durch weitere elektronische Eingangsmöglichkeiten viele Potentiale ausgeschöpft. Langfristiges Ziel ist, Informationen und Dokumente der Kundinnen und Kunden möglichst bereits digital zu erhalten. Die Einführung des Online-Antrages SGB II wird gegenwärtig angegangen. Der Einsatz einer App wird als weiterer elektronischer Ein- und Ausgangskanal erprobt. Die aktuelle Corona- Situation verdeutlicht einmal mehr, dass digitale Eingangskanäle von Kundinnen und Kunden schon verstärkt genutzt werden. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Die verantwortlichen Akteure haben gemeinsame strategischen Ansätze und Hauptziele definiert, die einerseits im E-Akten-Projekt, aber auch generell für weitere Digitalisierungs- vorhaben, handlungsleitend sind. Es handelt sich um folgende Punkte: - Arbeitserleichterung und effizientere Aufgabenerledigung - Verbesserung der Ergebnisqualität - Reduzierung der persönlichen Abgabe von Unterlagen durch Kundinnen und Kunden - Reduzierung des Papieraufkommens Bei diesen Aspekten steht jedoch nicht die Reduzierung von Personal im Fokus, sondern vielmehr der Ansatz, dass die Mitarbeiter/innen von Nebenarbeiten entlastet werden und die gewonnene Zeit beispielsweise in eine verbesserte Beratung von Kund/innen mündet. Insgesamt werden zahlreiche positive Effekte erwartet, die im Kern zu einer effizienteren Fallbearbeitung führen. Im besonderen Organisationsmodell des Kreises Borken (Delegationsmodell) ergibt sich der herausragende Vorteil, dass der Transport von Akten zwischen den Behörden bei einer geteilten Fallbearbeitung (z.B. Widerspruch, Unterhalt) vermieden wird und alle berechtigten Stellen gleichzeitigen Zugriff auf die Akten haben. Dieser Effekt kann sich durch die Implementierung von Workflows noch verstärken. Ebenfalls entschärft sich die z.T. angespannte Raumsituation, da sich der zu lagernde Aktenbestand sukzessive abbaut. Weiterhin wird durch die E-Akte der Grundstein für mobiles Arbeiten 10
gelegt. Damit wird der zunehmenden Forderung der Beschäftigten, flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen, nachgekommen. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? - Einführung der E-Akte (s. Punkt B. 1.) - Bereitstellung des im OZG-Digitalisierungslabor „Arbeit und Ruhestand“ entwickelten Online-Antrags SGB II über die Internetseite des Kreises Borken/Jobcenters. - Eigene Erstellung von Erklärvideos für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Tutorial Online-Antrag SGB II) - Überarbeitung der Internetseite des Jobcenters, ggf. Ausgliederung aus der Internetseite des Kreises Borken und Erstellung einer eigenständigen Seite, damit Online-Services bestmöglich bereitgestellt werden können. - Nutzung von Socialmedia-Kanälen zur Informationsweitergabe - Nutzung von Videokonferenzen für Veranstaltungen, Besprechungen etc. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? - PROSOZ Herten GmbH, Fachverfahren - d.velop AG / codia Software GmbH, Dokumentenmanagementsystem - ekom21 – KGRZ Hessen, IT-Dienstleister Online-Antrag SGB II 11
D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021 Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde. Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage? Aktuell gehen rund 3.000 SGB II-Leistungsbeziehende im Kreis Borken einer Erwerbstätigkeit nach, davon rd. 1.700 in sv-pflichtiger Beschäftigung und rd. 1.300 in geringfügiger Beschäftigung. Ggf. könnte sich hier Potential für die Beschäftigtenförderung ergeben, für die die Möglichkeiten im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes nochmal deutlich erweitert wurden. Was wollen Sie konkret erreichen? Über verschiedene Zugänge/Szenarien sollen beschäftigte Leistungsberechtigte und ihre Arbeitgeber im Hinblick auf ggf. bestehende Weiterbildungspotentiale und -bedarfe identifiziert werden. Zielrichtung ist, den SGB II-Leistungsbezug weiter zu mindern oder im besten Fall zu beenden. Welche Aktivitäten haben Sie geplant? In einem Pilot-Jobcenter soll die Umsetzung erprobt werden: Auswertung aller Fälle mit ergänzendem Erwerbseinkommen, Sichtung durch Pilot-Jobcenter, welche Arbeitnehmer/in ggf. für eine Weiterqualifizierung in Frage kommen könnten. Gemeinsamer Austausch mit den Ansprechpersonen des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur mit Blick auf die betreffenden Arbeitgeber, die jeweilige Branche und mögliche Qualifizierungsangebote. Ansprache der in Frage kommenden Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Agentur für Arbeit, Arbeitgeber 12
E. Ausschöpfung interner Potentiale Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in 2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie bis zu drei Themen. 1. Internes Potential Thema Qualitätsarbeit Bereits im Lokalen Planungsdokument 2020 wurde die Qualitätsarbeit im Rahmen der Zielsteuerungs-Workshops als priorisiertes internes Vorhaben genannt. Geplant war eine gemeinsame Erarbeitung mit Vertretern der örtlichen Jobcenter und des Kreises unter der Moderation des Beratungsunternehmens gfa | public aus Berlin. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie mussten die geplanten Veranstaltungen abgesagt werden, so dass das Thema in 2020 nur rudimentär weiterverfolgt werden konnte. Im Rahmen der Einführung der E-Akte wurden gemeinsam mit den örtlichen Jobcentern für die Kernaufgaben eines Jobcenters Standardprozesse definiert. Geplante Weiterentwicklung in 2021 In Zusammenarbeit mit Vertretern der örtlichen Jobcenter sollen für weitere Aufgaben ein gemeinsames Verständnis zu Prozessabläufen und Qualität erarbeitet werden. Hierfür wird für jedes Thema eine repräsentative Arbeitsgruppe zusammengestellt, in der ein Standardprozess ausmodelliert wird. In der zweiten Jahreshälfte sollen die erarbeiteten Prozesse als Grundlage der Qualitätsarbeit im Rahmen der Zielsteuerungs-Workshops mit den Jobcenterleitungen genutzt werden. In diesem Rahmen sollen gleichzeitig neue Impulse für die Gestaltung der Fachaufsicht und der örtlichen Prüfungen entstehen. 13
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