Pflege/Altenhilfe, Quartiersentwicklung - Stiftung Liebenau
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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Pflege/Altenhilfe, Quartiersentwicklung • Wie steht Ihre Partei zum Thema Wiedereinstieg des Landes Baden-Württemberg in die strukturelle Investitionskostenfinanzierung für stationäre Pflegeeinrichtungen als ein Beitrag zur Dämpfung des Eigenanteilanstiegs bei den reinen Pflegekosten? Der Wiedereinstieg des Landes in die Pflegeheimförderung bzw. die Investitionskostenförderung ist für uns kein sozialpolitisch geeigneter Ansatz, um Pflegebedürftige in Baden-Württemberg zu entlasten. Es ist wichtig, sozialpolitische Maßnahmen zielgenau einzusetzen. Sie sollen denjenigen zugutekommen, die tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind. Genau hierin liegt das Problem der Pflegeheimförderung: Sie ist nicht zielgenau. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben (Paragraf 82 Sozialgesetzbuch XI) kommt die Pflegeheimförderung allen Bewohner*innen einer geförderten Einrichtung zugute. Und zwar unabhängig davon, ob diese nur über eine kleine Rente oder eine großzügig bemessene Pension verfügen, ob sie mittellos sind oder Vermögen besitzen. Das heißt: Eine staatliche Pflegeheimförderung subventioniert mithin auch die Mieten derjenigen, die auf staatliche Unterstützung gar nicht angewiesen sind. Um die finanzielle Gesamtbelastung für stationär Pflegebedürftige zu reduzieren, wollen wir deshalb die soziale Pflegeversicherung in Richtung des sogenannten „Sockel-Spitze-Tauschs“ weiterentwickeln. Viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen, weil die Pflegeversicherung nur einen sogenannten Sockelbetrag der Pflegekosten zahlt. Die restlichen, notwendigen pflegebedingten Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen. Beim Sockel-Spitze-Tausch bezahlen die Versicherten zukünftig einen festen Sockelbetrag (Eigenanteil). Die Pflegeversicherung übernimmt entsprechend alle notwendigen Pflegekosten, die darüber hinausgehen. Mit der Einführung einer Karenzzeit kann dieser Eigenanteil zeitlich fixiert und so in der Höhe zuverlässig berechnet werden. Ein bedeutender Vorteil dieses Vorschlags: Der Eigenanteil wird kalkulierbar und kann abgesichert werden. Damit sinkt auch das Risiko der Altersarmut. Als Vorsitzland der letztjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben wir der Forderung Nachdruck verliehen, die Pflegeversicherung dringend zu reformieren. • Wie kann nach Auffassung Ihrer Partei eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet (WiFi, Breitband etc.) für alle Pflegeheime als Grundlage für die Digitalisierung in der Pflege realisiert werden? Wir verstehen den Breitbandausbau als Aufgabe der Daseinsvorsorge und wollen weiter intensiv daran arbeiten, die Infrastruktur zu verbessern. Wir setzen uns für einen flächendeckenden Ausbau ein und wollen auch die letzten weißen Flecken mit schnellem Internet versorgen. Mit dem Betreibermodell sind wir bereits sehr erfolgreich. Wir möchten die Landkreise und Kommunen damit weiterhin unterstützen, leistungsstarke Netze ausbauen zu können. Dazu gehört für uns auch der Ausbau von Seite | 1
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Smarter Infrastruktur. Teil dieser Offensive ist ein enges Netz an WLAN-Hotspots, die öffentlich vollumfänglich zugänglich sind. Dabei wollen wir auch Freifunk-Initiativen vor Ort unterstützen. Die Planung und Verlegung von Breitbandanschlüssen wird vor Ort in den Kommunen entschieden. • Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer neuen ordnungsrechtlichen Einrichtungskategorie zwischen stationärer Einrichtung und betreutem Wohnen für Menschen mit leichtem Pflege- und Unterstützungsbedarf im WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (analog „Einrichtung mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung“ in Rheinland-Pfalz)? Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) macht Vorgaben, wie der Bedarf zu ermitteln ist. Dazu ist in einem breiten Beteiligungsprozess das neue personenzentrierte Bedarfsermittlungsinstrument Baden- Württemberg (BEI_BW) entwickelt worden. Dabei muss nicht mehr zwischen verschiedenen Institutionen unterschieden werden. Vielmehr ist der individuelle Bedarf entscheidend. In diesem Rahmen sind nun deutlich mehr und unterschiedliche institutionelle Lösungen möglich. Würden wir eine neue ordnungsrechtliche Einrichtungskategorie einführen, würde dies aus unserer Sicht auf der alten Logik aufbauen. Diese überwinden wir aber gerade mit dem personenzentrierten BEI_BW. • Welche Vorstellung hat Ihre Partei darüber, wie die dringend notwendige Behebung des Mangels an verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen im Land gelingen kann? Wir Grüne werden die ambulanten Angebote sowie die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze in der kommenden Legislatur weiter ausbauen. Denn die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen. Bereits in dieser Legislaturperiode hat sich das grün-geführte Sozialministerium mit Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zusammengeschlossen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die Angebote der Kurzzeitpflege zu stärken und weiterzuentwickeln. Mit dem Aktionsbündnis setzt die Landesregierung auch eine Anregung der Enquetekommission Pflege aus der vergangenen Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags um. Mit dem bereits beendeten Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ wurden 7,6 Mio. Euro bereitgestellt und komplett verwendet. Die hohe Nachfrage zeigt, wie dringend Angebote der Kurzzeitpflege benötigt werden und weiter ausgebaut werden müssen. Durch das Innovationsprogramm Pflege treiben wir den Ausbau weiter voran. Dafür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 bereits Haushaltsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro eingestellt. • Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Stärkung wohnortnaher, kleinräumiger Angebotsstrukturen im Sozialraum gelingen? • Wie steht Ihre Partei zur Idee einer strukturellen Refinanzierung von Quartiers-/Gemeinwesenarbeit in lokalen Sozialräumen mit vielfachem, sozio-ökonomischem Mehrwert für die Bürger/innen in Kommunen? Wir haben die Landesstrategie Quartier 2030 erarbeitet, um Stadtteile und Wohnviertel lebendiger, sozialer und generationengerechter zu machen. Genauso wollen wir das Konzept von Multifunktionshäusern im ländlichen Raum fördern. Ziel ist es, leerstehende Gebäude in Kommunen für die medizinische Versorgung, persönliche Dienstleistungen und Nahversorgung bereitzustellen. Erst zur Hausärztin, dann zum Frisör und in den Supermarkt – für alles braucht man dann nur noch einen Weg. Bis 2030 wollen wir 1500 zusätzliche lebendige und verkehrsberuhigte Orts- und Quartiersmitten schaffen. Dazu zählen autofreie Zonen, Shared Spaces oder Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild. Seite | 2
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Sie steigern die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Dörfern und Städten, werten den öffentlichen Raum auf und machen die Straße zum Lebensraum für alle. Aber auch autoarme Stadtviertel wie die Super Blocks nach dem Beispiel der Niederlande und Barcelona gehören für uns Grüne dazu. Hier wird der Durchgangsverkehr aus den Wohngebieten zurückgedrängt. Wir unterstützen Kommunen in ihrem Anliegen, autofreie Innenstädte zu schaffen, und fördern dies. Eine lebendige Stadt lädt zum Verweilen und Plauschen ein und bietet dazu attraktive Plätze, die allen zugänglich sein sollten. Sie motiviert zur Bewegung, ob auf Spielplätzen oder in der Halfpipe. Und Flanieren bringt Frequenz: Der Einzelhandel profitiert davon, wenn die Aufenthaltsqualität in den Dorf- und Quartiersmitten steigt. Gleichzeitig können wir lange Arbeitswege und damit klimaschädlichen Pendlerverkehr vermeiden, indem wir Wohnquartiere und Arbeitsstätten zusammenführen. Nicht der Höchstbietende soll eine Fläche für den Wohnungsbau bekommen. Sie soll vielmehr zum Richtpreis an die*den Bauwillige*n mit dem besten Konzept gehen. Diese Konzeptvergabe wollen wir zum Regelfall machen. So ist es möglich, stetig einen Mehrwert für Quartiersentwicklung, Städtebau und Nachhaltigkeit zu erzielen. Teilhabe/Hilfen für Menschen mit Assistenzbedarfen, Wohnen • Welche Maßnahmen sind nach Sicht Ihrer Partei nötig, um die Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarfen weiter voranzubringen? Als grün-geführte Landesregierung haben wir 2015 das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L- BGG) eingeführt und damit auch eine Landesbehindertenbeauftragte eingesetzt. Die Stadt- und Landkreise haben wir dazu verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu berufen. Mit dem Gesetz haben wir zudem viele weitere Verbesserungen erreicht. So darf es Menschen mit Behinderung nicht verweigert werden, notwendige Hilfsmittel zu nutzen bzw. mitzunehmen. Dazu gehören Blindenhunde für Sehbehinderte und Gebärdendolmetscher*innen für Hörgeschädigte. Nun wollen wir das L-BGG weiterentwickeln, um der inklusiven Gesellschaft noch einen Schritt näher zu kommen. Das Programm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ der grün-geführten Landesregierung ist ein Ideenlabor für die Arbeitsmarktpolitik. Es bietet innovative Ansätze zur maßgeschneiderten Assistenz von benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Damit hat es zum Teil bereits Eingang in die Bundesgesetzgebung gefunden. So wird der Passiv-Aktiv-Tausch zur ergänzenden Finanzierung von leistungsgeminderten Beschäftigten mittlerweile vom Bund finanziert. Die Grüne Linie in der sozialen Arbeitsmarktpolitik steht für eine passgenaue Assistenz, um Menschen eine selbstbestimmte soziale Teilhabe zu ermöglichen. Auch der flächendeckende Ausbau von Assistenzdiensten für Menschen mit Behinderung gehört dazu. • Wie kann im Zuge der voranschreitenden Umsetzung des BTHG – Bundesteilhabegesetzes im Land eine verstärkte und dringend notwendige Wahrnehmung der Koordinationsfunktion des Landes gegenüber den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg aussehen, damit eine kollektive Überforderung auf allen Ebenen in der Umsetzung vermieden wird? Künftig wird beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) das unabhängige Kompetenzzentrum Bedarfsermittlung angesiedelt sein. Dieses Zentrum übernimmt eine Monitoring- und Koordinierungsfunktion. Die personelle Besetzung soll je zu einem Drittel aus Leistungserbringern, Kostenträgern und Menschen mit Behinderung bestehen. • Wie kann nach Auffassung Ihrer Partei eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet (WiFi, Breitband etc.) für alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Voraussetzung für die Kommunikation und Digitalisierung im Sozialbereich realisiert werden? Was wollen Sie hierfür tun? Seite | 3
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Wir setzen uns ein für eine digitale Welt, die niemanden ausschließt, die hass- und diskriminierungsfrei ist. Alle sollen teilhaben können und den digitalen Wandel mitgestalten. Mehr Angebote der Medienbildung und Informatik an Schulen, aber auch Angebote für Senior*innen sind erforderlich. Unser Ziel: Ein selbstbewusster Umgang mit der Technologie soll künftig Standard werden. Die Digitalisierung soll die Generationen nicht spalten, sondern verbinden. In der Corona-Krise wurde sehr deutlich, wie essenziell eine stabile und schnelle Internetverbindung für Teilhabe ist. Dazu müssen wir die Infrastruktur in Baden-Württemberg weiter stark ausbauen. Der Zugang zu schnellem Internet gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb flächendeckend, sicher und diskriminierungsfrei sein. Denn eine funktionierende digitale Infrastruktur ist Voraussetzung für Arbeit, gesellschaftliches Leben, Bildung, Kultur und unsere alltägliche Kommunikation. Wenn sie gewährleistet ist, kann Digitalisierung für Chancengerechtigkeit sorgen. Wir verstehen den Breitbandausbau als Aufgabe der Daseinsvorsorge und wollen weiter intensiv daran arbeiten, die Infrastruktur zu verbessern. Wir setzen uns für einen flächendeckenden Ausbau ein und wollen auch die letzten weißen Flecken mit schnellem Internet versorgen. Mit dem Betreibermodell sind wir bereits sehr erfolgreich. Wir möchten die Landkreise und Kommunen damit weiterhin unterstützen, leistungsstarke Netze ausbauen zu können. Dazu gehört für uns auch der Ausbau von Smarter Infrastruktur. Teil dieser Offensive ist ein enges Netz an WLAN-Hotspots, die öffentlich vollumfänglich zugänglich sind. Dabei wollen wir auch Freifunk-Initiativen vor Ort unterstützen. Über Planung und Verlegung von Breitbandanschlüssen entscheiden die Kommunen vor Ort. • Wie können soziale Organisationen bei der Suche nach geeigneten, bezahlbaren Grundstücken und Immobilien im Rahmen der Dezentralisierung für die Förderung inklusiven Wohnens unterstützt werden? Uns Grünen ist es wichtig, die Grundlagen für ein inklusiven Raum zu legen: Dazu gehört es, barrierefreie Räume zu fördern und ausreichend barrierefreie Wohnungen sicherzustellen. In dieser Legislatur hat die grün-geführte Landesregierung ein Wohnraumförderprogramm mit einer jährlichen Rekordsumme von 250 Millionen Euro gestartet. Damit unterstützt sie gezielt den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Besonders wichtig ist uns dabei, den Bau von Mietwohnraum zu fördern –mit jährlich über 180 Millionen Euro aus dem Programm. Sie sind Stützpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Uns Grünen liegt dabei das Thema Barrierefreiheit besonders am Herzen. Wir wollen, dass alle Teile der Gesellschaft Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben – Alte und Junge, Menschen mit und ohne Handicap, Zugezogene und Alteingesessene. Wofür wir gesorgt haben: Wer über das verpflichtende Maß hinaus für Barrierefreiheit sorgt, kann im Rahmen der Wohnraumförderung zusätzliche Fördermittel beantragen. Mit dem Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ haben wir die Konditionen dabei weiter verbessert: Neben den förderfähigen Baukosten können die Grundstückskosten jetzt separat gefördert werden. Vor allem in Hinblick auf unsere älter werdende Gesellschaft sind bezahlbare und barrierefreie Wohnungen gefragt. Dafür haben wir Grüne – trotz politischer Widerstände – in dieser Legislatur die Regeln der Landesbauordnung (LBO) verteidigt. Von Seiten anderer Parteien gab es den Wunsch, die Verpflichtungen zum Bau von barrierefreien Wohnungen aufzuweichen – wegen angeblich nicht tragbarer Baukosten. Eine entsprechende Änderung der LBO konnten wir abwenden. In den letzten Haushaltsberatungen haben wir Grüne uns zudem erfolgreich dafür eingesetzt, in Baden-Württemberg ein Kompetenzzentrum Barrierefreiheit zu gründen. Es soll unter anderem bei baurechtlichen und technischen Fragen beraten und so zu einem inklusiven Lebensumfeld für alle Menschen beitragen. Es soll niemanden ausschließen und von allen Bürger*innen gleichermaßen genutzt werden können. Darüber hinaus unterstützen wir gerade auch die Kommunen ganz gezielt. Wenn Kommunen selbst geförderte Wohnungen bauen lassen, erhalten sie erhöhte Zuschüsse. Damit stellen wir sicher, dass auch in Kommunen ohne eigene Wohnbaugesellschaft geförderte und bezahlbare Wohnungen entstehen. Seite | 4
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 In dieser Legislatur hat die grün-geführte Landesregierung das Kompetenzzentrum Wohnen BW gegründet. Damit unterstützt und berät die Landesregierung Kommunen, die bezahlbaren und an sozialen Kriterien ausgerichteten Wohnraum schaffen oder zugänglich machen wollen. Mit dem Grundstückfonds, der bundesweit einmalig ist, unterstützt das Land darüber hinaus insbesondere finanzschwächere Kommunen beim Kauf von Grundstücken. So können die Kommunen ihre Bodenpolitik vorausschauend ausrichten und mehr bezahlbaren Wohnraum fördern. Vor Ort sind die Städte und Gemeinden für das Flächenmanagement zuständig. Wir wollen uns moderierend einbringen, um Brachflächen zu aktivieren. Wir werden dafür über das Kompetenzzentrum Wohnen BW sogenannte „FlächenScouts“ vermitteln. Ihre Aufgabe wird es sein, geeignete Flächen für den Wohnungsbau zu identifizieren, Hindernisse im Dialog mit Eigentümer*innen und Kommunen abzubauen und gegebenenfalls auch Flächentausche zu vermitteln. Hiervon können auch soziale Organisation profitieren. Gesundheitsversorgung für Menschen mit Assistenzbedarfen • Wie soll nach Auffassung Ihre Partei die flächendeckende Gesundheitsversorgung im ambulanten und im klinischen Bereich gewährleistet bleiben und in Zukunft aussehen? Wir Grüne stehen für dezentrale, leistungsfähige und innovative Beratungsstrukturen. Wir wollen eine bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen in allen Teilen Baden-Württembergs sicherstellen. Es darf in der Gesundheitsversorgung keinen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt. Als grün-geführte Landesregierung haben wir Anreize geschaffen, damit sich junge Ärzt*innen auf dem Land niederlassen und so die hausärztliche Grundversorgung sicherstellen. Im nächsten Schritt werden wir die Studienplätze für Humanmedizin weiter ausbauen und die Arbeitsbedingungen für Ärzt*innen familiengerechter gestalten. Dafür wollen wir die Gesundheitssteuerung der Kommunen stärken und die hausärztliche Versorgung sicherstellen, indem wir neue Organisationsformen fördern. Wir werden die Versorgung im ländlichen Raum verbessern, indem wir die digitalen medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, Primärversorgungszentren zu etablieren. Unter einem Dach kümmern sich dort verschiedene Gesundheitsberufe übergreifend um die Patient*innen und garantieren so eine Versorgung aus einer Hand. Auch Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt Zugang zur medizinischen Versorgung habe. Dafür werden wir die Inklusionskompetenz der Ärzt*innen in Aus- und Weiterbildung stärken. Arztpraxen sollen schrittweise barrierefrei werden. Krankenhäuser sind Kernelemente, damit die Gesundheitsversorgung funktioniert. Als Land schaffen wir mit dem Investitionskostenzuschuss die Grundlage für gute und bedarfsgerechte Krankenhäuser. Noch nie hat das Land so viel in den Neubau von Krankenhäusern investiert wie unter der grün- geführten Landesregierung. Diesen Weg wollen wir weitergehen und die Investitionen in den Krankenhausbau deutlich erhöhen. Krankenhäuser sind Orte der Daseinsvorsorge. Die zunehmende Kommerzialisierung in diesem Bereich lehnen wir ab. Wir unterstützen es, Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft zu erhalten. Wir Grüne stellen die Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg in Stadt und Land sicher. Unser Ziel ist es, dem Versorgungsanspruch aller Menschen gerecht zu werden. Dort, wo neue Krankenhäuser gebraucht werden, sollen sie den höchsten medizinischen und ökologischen Standards entsprechen und ein Beispiel für gelebte Inklusion sein. Dazu gehört die bauliche Barrierefreiheit genauso wie Übersetzungen durch Schrift- und Gebärdendolmetscher*innen. Gerade für ältere Menschen ist es wichtig, sich einfach und schnell in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Seite | 5
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Krankenhäuser müssen den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz sensibel begegnen und zum Beispiel eindeutige Wegbeschreibungen bereitstellen. Das Krankenhaus der Zukunft ist für uns Grüne digital optimal ausgerüstet und mit anderen Krankenhäusern vernetzt, um regionale und freie Behandlungskapazitäten besser nutzen zu können. Im Bundesrat setzen wir uns dafür ein, die Fallkostenpauschalen weiterzuentwickeln und Vorhalteleistungen ausreichend zu finanzieren. • Wie stehen Sie zur Einrichtung eines universitären Lehrstuhls für Behindertenmedizin an einer medizinischen Fakultät in Baden-Württemberg? Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat. Die Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen müssen dabei umfassend berücksichtigt werden. Dem Vorschlag, einen universitären Lehrstuhl für Behindertenmedizin an einer medizinischen Fakultät in Baden-Württemberg einzurichten, stehen wir daher offen gegenüber und werden dies prüfen. Grundsätzlich aber gilt: Jede Hochschule soll und muss auch selbst solche Schwerpunkte erkennen und ausbilden. Berufliche Bildung & Beschäftigung • Wie plant Ihre Partei die dringend notwendige Digitalisierung in den Schulen voranzubringen? Wir wollen, dass die Schüler*innen in der digitalen Gesellschaft ihr Leben frei und selbstbestimmt in die Hand nehmen können. Dazu sollen die Schulen sie befähigen. Gemeinsam mit den Schulträgern sorgen wir für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur: Alle Schüler*innen und Lehrer*innen brauchen eine Ausstattung mit digitalen Endgeräten, die Schulen mit Breitband und WLAN. Sie müssen administrativen und technischen Support bei der Verwaltung, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Netzwerke und IT-Strukturen bekommen. Gemeinsam mit dem Bund unterstützen wir die Kommunen dabei, IT-Stellen an den Schulen auszubauen. Wir stellen Lernmanagement- und Lernplattform-Module sowie digitale Lehr- und Lernmaterialien bereit, die aufeinander aufbauen, und passen diese kontinuierlich und bedarfsorientiert an. Wir entwickeln die Leitperspektive Medienbildung weiter und bauen Mediencurricula auf, die auf die verschiedenen Schularten und Klassenstufen abgestimmt sind. Wir sind überzeugt: Diagnostik und Förderung gehören untrennbar zusammen. Mit einer guten, digital gestützten Diagnostik können wir das Lernen individueller und zielgerichteter gestalten. Wir wollen deshalb datenbasierte Fördersysteme entwickeln lassen und so Schüler*innen und Lehrkräfte unterstützen. Dabei gilt es, die Daten von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen. Die Schulen brauchen einerseits eine datenschutzkonforme Software. Gleichzeitig müssen wir sie dazu befähigen, mit diesen Anwendungen kompetent umzugehen. Wir unterstützen Schulen durch ein zielgerichtetes Programm dabei, digitale Schulkonzepte zu entwickeln. Auch in der digitalen Welt braucht es gut ausgebildete Lehrkräfte, damit Schüler*innen erfolgreich lernen können. Deshalb stärken wir in der ersten und zweiten Phase der Lehrer*innenbildung die Pädagogik der digitalen Bildung durch Module zur digitalen Didaktik. Gleichzeitig entwickeln wir in der dritten Phase des Lehrer*innenberufs ein kohärentes Fortbildungskonzept, das im Einklang mit den Mediencurricula und Medienentwicklungsplänen steht. Wir schaffen schulübergreifende Möglichkeiten für digitale Lehr- und Lernerfahrungsräume. An den beruflichen Schulen wollen wir das Prinzip der Lernwelten und Lernfabriken 4.0 ausweiten und Künstliche Intelligenz in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben, Hochschulen und Unis erfahrbar machen. In der Weiterbildung und beruflichen Bildung werden wir die digitale Transformation als Chance nutzen, um Veränderungspotenziale auszuschöpfen und Wandlungsprozesse voranzutreiben. Seite | 6
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Wir stärken den wissenschaftlichen Überbau und schaffen eine vernetzte Forschungsplattform unter dem Titel „Digitalität in der Pädagogik“. Ziel ist es, die Chancen und Risiken der Digitalisierung abzuschätzen und die veränderten Lebensbedingungen durch digitales Lernen kontinuierlich wissenschaftlich zu begleiten. Gleichzeitig schaffen wir auf Landesebene einen interdisziplinären Beratungskreis „Schule digital“. Er soll Bildungsakteur*innen vernetzen, Erfahrungen sammeln und evaluieren sowie Best-Practice-Bespiele austauschen. All dies soll als Grundlage dienen, um die bestehenden Angebote fortlaufend weiterzuentwickeln. • Wie steht Ihre Partei zur Idee, mit Blick auf das Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen sowie Inklusionsbetrieben, zukünftig das Arbeitsförderungsgeld an das Ausbildungsgeld zu koppeln? So könnten Werkstattbeschäftigte zusätzlich motiviert und gefördert sowie die Existenz vieler Werkstätten auf eine sichere wirtschaftliche Grundlage gestellt werden. Auch hier gilt es, Wege zu finden, das Entgeltsystem der Werkstätten für behinderte Menschen an andere gesellschaftliche Bereiche anzunähern. Beispielsweise könnte man über das Konzept des Nachteilsausgleichs auch das Entgeltsystem absichern. Lessons Learned Pandemiegeschehen für Sozialsektor • Welche Vorstellungen hat Ihre Partei mit Blick auf eine dauerhafte, mengenmäßig ausreichende Reservebevorratung und bedarfsbezogene Verteilung von PSA – Persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln für Kliniken, Reha-, Pflege- und Eingliederungshilfe-Einrichtungen seitens des Landes? Die genannten Einrichtungen haben ihre eigenen Beschaffungskanäle. Zu Beginn der Pandemie, als Schutzausrüstung weltweit knapp und teuer geworden ist, ist das Land eingesprungen. Es hat zusätzliche Schutzausrüstung bestellt und im Land verteilt. Um auf künftige Pandemien vorbereitet zu sein, wollen wir Baden-Württemberg als Gesundheitsstandort weiter ausbauen. Mit dem „Forum Gesundheitsstandort BW“ wollen wir auch die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln und Medizinprodukten weiter verbessern. Die Bürger*innen erwarten zu Recht, dass lebensnotwendige Medizinprodukte jederzeit verfügbar sind. Hier ist der Staat in der Pflicht, eine strategische Reserve mit ausreichenden Lagerbeständen an kritischen, überlebenswichtigen Medikamenten und Schutzausrüstung aufzubauen. • Wie bewerten Sie das bisherige Testgeschehen (Schnelltests, PCR-Tests, Laborkapazitäten etc.) und was würden Sie verändern? Baden-Württemberg hat früh und viel getestet. Seit den ersten Lockerungen verfolgen wir eine Teststrategie, die wir mit renommierten Wissenschaftler*innen der Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg erarbeitet haben. Dabei wird nicht „ins Blaue“ getestet. Denn: Eine vorsorglich flächendeckende Testung ist nicht automatisch erfolgversprechend. Stattdessen setzen wir auf gezielte Tests, die am Infektionsgeschehen ausgerichtet sind und bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders in den Blick nehmen. Unterstützung finden wir dabei in der nationalen Teststrategie des Bundes, in der seit Mitte Oktober 2020 auch Antigen-Schnelltests zu einer unkomplizierteren Testung beitragen. Allerdings ersetzen sie einen PCR-Test bei einem positiven Ergebnis nicht. Wir haben die Teststrategie in den vergangenen Monaten aufgrund der epidemiologischen Lage und auf Basis der Test-Verordnung (TestV) des Bundes mehrfach weiterentwickelt. So werden z.B. Seite | 7
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen dreimal in der Woche auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2- Virus getestet. So verhindern wir, dass das Virus in die Einrichtungen getragen wird. Aktuell haben wir unsere Teststrategie erweitert, damit Schulen, Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen wieder in Betrieb gehen und bleiben können. Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte und auch das nicht-pädagogische Personal in Schule und Kita können seit dem 22. Februar 2021 zweimal wöchentlich freiwillig einen Antigenschnelltest machen. Diese Regelung soll bis zu den Osterferien gelten (d.h. bis einschließlich 31. März) und danach evaluiert werden. Die Testungen sind in Haus- und Facharztpraxen sowie in Corona- Schwerpunktpraxen möglich. Auch einige Apotheken bieten die Antigenschnelltests an. Bei diesen prophylaktischen Tests kommen keine PCR-Tests in den Testzentren zur Anwendung. Wir wollen auch die vulnerable Personengruppen außerhalb von Pflegeeinrichtungen noch besser schützen. Entsprechend wollen wir das Testangebot auf pflegende Angehörige erweitern. Auch Berufsgruppen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, gilt es zu schützen. Der Bund hat angekündigt, dass im Laufe des März 2021 kostenlose Antigenschnelltests zur Eigenanwendung zugelassen werden sollen. Dies bietet die Möglichkeit, die Teststrategie nochmals weiterzuentwickeln. Dafür stellen wir schon jetzt die Weichen und gehen mit dem Einkauf von rund 7 Millionen solcher neuen Schnelltests in Vorleistung. Welche weiteren Schritte haben wir unternommen? 1. Wir schreiben die bestehende Teststrategie fort: • Wir setzen etwa 4 Millionen Tests aus der Landes-Notreserve kurzfristig ein – kostenlos für alle. • Gemeinsam mit Kommunen, Arztpraxen und Apotheken vor Ort schafft das Land die Strukturen dafür, anlasslose und leicht zugängliche Testungen wohnortnah zu ermöglichen. • Das Testangebot richtet sich dabei vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten. Das sind Personen, die Kontakt zu vulnerablen Risikogruppen haben, sowie Personen, die beruflich oder privat mit vielen Personen in Kontakt kommen und ein so genanntes hohes Expositionsrisiko hatten oder haben. 2. Zentrale Beschaffung von Schnelltests der neuen Generation: • Das Land wird präventiv rund 7 Millionen nasale Point of Care-Antigen-Schnelltests der neuen Generation zu Selbstanwendung bestellen, um ausreichende Testkapazitäten für Baden- Württemberg zu sichern. Diese können unter Aufsicht auch von nicht-medizinisch geschultem Personal – also Laien – angewandt werden. • Parallel dazu soll ein Anlernprogramm für Laien starten, bei dem zum Beispiel Lehrer*innen lernen, die Tests bei ihren Schüler*innen anzuwenden. • Werden Sie sich für eine Verlängerung aller Rettungsschirme und Hilfsmaßnahmen für Kliniken, Reha-, Pflege- und Eingliederungshilfe-Einrichtungen einsetzen? Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz ist nun auch der Rettungsschirm für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verlängert worden. Die neueste Änderung gilt aktuell bis Ende Februar 2021. Es ist ein positives Signal, dass die Freihaltepauschale weiter ausbezahlt werden kann. Der „Krankenhausrettungsschirm 2.0“, den der Bund neu aufgelegt hat, stellt uns jedoch vor neue Herausforderungen. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um die sogenannte Freihaltepauschale zu erhalten. Entsprechend herrscht bei vielen Kliniken große Verunsicherung. Gegenüber den Modalitäten der ersten Ausgleichszahlungen hat sich das gesamte Verfahren stark geändert und ist nun mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Schon vor Verabschiedung dieser Regelung hat sich Baden-Württemberg daher auf allen Ebenen beim Bund massiv dafür eingesetzt, sie zu vereinfachen und den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Seite | 8
Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021 Ausgleichszahlung auszuweiten. Unser Ziel war es, genau die Verunsicherung zu vermeiden, die jetzt eingetreten ist. Die Handlungsspielräume, die der Bund uns aktuell vorgibt, haben wir dabei bereits voll ausgeschöpft. Die Sorge vor wirtschaftlichen Schieflagen, weil freie Kapazitäten bereitgehalten werden müssen, bleibt aber verständlicherweise groß. Zwar ermöglicht es die geänderte Verordnung jetzt auch weiteren Kliniken, in die Versorgung eingebunden zu werden. Aber bundesweit fallen immer noch Kliniken aus dem Rettungsschirm heraus, die dazu beigetragen haben, die Krise zu bewältigen. Um diese und weitere Fragen zu klären, stehen wir täglich auf allen Arbeitsebenen im Austausch – mit den anderen Ländern und dem Bund. Dazu zählt auch unsere Forderung, die Pflegepersonaluntergrenze auszusetzen. Sie haben wir seit längerem mehrfach an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestellt und werden dies auch weiterhin tun. Darüber hinaus würden wir es begrüßen, wenn die Prüfquote des Medizinischen Dienstes vorübergehend gesenkt würde. Auch sollte die Regelung beibehalten werden, dass Krankenkassen Rechnungen von Krankenhäusern innerhalb von fünf Tagen begleichen müssen. Beides wäre in der aktuellen Pandemielage eine deutliche Vereinfachung und würde alle entlasten. Die letztliche Entscheidung aber trifft der Bund. • Wie kann Ihrer Auffassung nach gesichert werden, dass die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei Rettungsschirmen/Hilfsmaßnahmen mit Blick auf nicht refinanzierte Mehrausgaben/Mindererlöse ausreichend berücksichtigt werden und nicht als bloßes Anhängsel anderer Leistungsbereiche behandelt werden? Auch in Zeiten von Corona ist es die Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Das Land hat den Kommunen erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Corona-bedingte Mehrkosten und Einnahmeausfälle auszugleichen. Dies ist zwischen Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag und dem Land im Juli 2020 vereinbart worden. Das Land erstattet den Kommunen u.a. die Gewerbesteuermindereinnahmen und die prognostizierten Rückgänge im kommunalen Finanzausgleich. Das Land zahlt den Kommunen die Mittel, die sie aufgrund der Steuerschätzung für 2020 erwarten konnten. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden also so, als ob es die Corona- bedingten Steuereinbußen nicht gäbe. Auf dieser Basis können die Mehrkosten, die durch Corona entstehen, den Kommunen zugemutet werden. Das Land verschuldet sich mit etwa 13,6 Milliarden Euro, um die Kommunen und die Wirtschaft zu entlasten. Mit der Einigung vom Juli 2020 sind sämtliche Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Kommunen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, abgegolten. Auch dies war Teil der Vereinbarung. Dennoch machen wir uns dafür stark, dass das Land den Kommunen weitere Leistungen freiwillig zur Verfügung stellt. • Was kann und muss Ihrer Auffassung nach seitens Politik und Trägern gemeinsam unternommen werden, um eine hohe Impfbereitschaft/-akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen? Wir setzen beim Impfen auf Freiwilligkeit. Unser Ziel ist eine hohe Impfquote, die wir in erster Linie durch Aufklärung, gute Beratung sowie einen niederschwelligen Zugang zur Impfung erreichen wollen. Seite | 9
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