Pflege/Altenhilfe, Quartiersentwicklung - Stiftung Liebenau

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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

Pflege/Altenhilfe, Quartiersentwicklung
• Wie steht Ihre Partei zum Thema Wiedereinstieg des Landes Baden-Württemberg in die strukturelle
  Investitionskostenfinanzierung für stationäre Pflegeeinrichtungen als ein Beitrag zur Dämpfung des
  Eigenanteilanstiegs bei den reinen Pflegekosten?
   Der Wiedereinstieg des Landes in die Pflegeheimförderung bzw. die Investitionskostenförderung ist
   für uns kein sozialpolitisch geeigneter Ansatz, um Pflegebedürftige in Baden-Württemberg zu
   entlasten.
   Es ist wichtig, sozialpolitische Maßnahmen zielgenau einzusetzen. Sie sollen denjenigen
   zugutekommen, die tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind. Genau hierin liegt das Problem der
   Pflegeheimförderung: Sie ist nicht zielgenau.
   Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben (Paragraf 82 Sozialgesetzbuch XI) kommt die
   Pflegeheimförderung allen Bewohner*innen einer geförderten Einrichtung zugute. Und zwar
   unabhängig davon, ob diese nur über eine kleine Rente oder eine großzügig bemessene Pension
   verfügen, ob sie mittellos sind oder Vermögen besitzen.
   Das heißt: Eine staatliche Pflegeheimförderung subventioniert mithin auch die Mieten derjenigen, die
   auf staatliche Unterstützung gar nicht angewiesen sind.
   Um die finanzielle Gesamtbelastung für stationär Pflegebedürftige zu reduzieren, wollen wir deshalb
   die soziale Pflegeversicherung in Richtung des sogenannten „Sockel-Spitze-Tauschs“
   weiterentwickeln.
   Viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen, weil die Pflegeversicherung nur einen
   sogenannten Sockelbetrag der Pflegekosten zahlt. Die restlichen, notwendigen pflegebedingten
   Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen.
   Beim Sockel-Spitze-Tausch bezahlen die Versicherten zukünftig einen festen Sockelbetrag
   (Eigenanteil). Die Pflegeversicherung übernimmt entsprechend alle notwendigen Pflegekosten, die
   darüber hinausgehen.
   Mit der Einführung einer Karenzzeit kann dieser Eigenanteil zeitlich fixiert und so in der Höhe
   zuverlässig berechnet werden. Ein bedeutender Vorteil dieses Vorschlags: Der Eigenanteil wird
   kalkulierbar und kann abgesichert werden. Damit sinkt auch das Risiko der Altersarmut.
   Als Vorsitzland der letztjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben wir der Forderung
   Nachdruck verliehen, die Pflegeversicherung dringend zu reformieren.

• Wie kann nach Auffassung Ihrer Partei eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet (WiFi,
  Breitband etc.) für alle Pflegeheime als Grundlage für die Digitalisierung in der Pflege realisiert
  werden?
   Wir verstehen den Breitbandausbau als Aufgabe der Daseinsvorsorge und wollen weiter intensiv daran
   arbeiten, die Infrastruktur zu verbessern. Wir setzen uns für einen flächendeckenden Ausbau ein und
   wollen auch die letzten weißen Flecken mit schnellem Internet versorgen. Mit dem Betreibermodell
   sind wir bereits sehr erfolgreich. Wir möchten die Landkreise und Kommunen damit weiterhin
   unterstützen, leistungsstarke Netze ausbauen zu können. Dazu gehört für uns auch der Ausbau von

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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   Smarter Infrastruktur. Teil dieser Offensive ist ein enges Netz an WLAN-Hotspots, die öffentlich
   vollumfänglich zugänglich sind. Dabei wollen wir auch Freifunk-Initiativen vor Ort unterstützen.
   Die Planung und Verlegung von Breitbandanschlüssen wird vor Ort in den Kommunen entschieden.

• Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer neuen ordnungsrechtlichen Einrichtungskategorie zwischen
  stationärer Einrichtung und betreutem Wohnen für Menschen mit leichtem Pflege- und
  Unterstützungsbedarf im WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (analog „Einrichtung mit
  besonderer konzeptioneller Ausrichtung“ in Rheinland-Pfalz)?
   Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) macht Vorgaben, wie der Bedarf zu ermitteln ist. Dazu ist in einem
   breiten Beteiligungsprozess das neue personenzentrierte Bedarfsermittlungsinstrument Baden-
   Württemberg (BEI_BW) entwickelt worden. Dabei muss nicht mehr zwischen verschiedenen
   Institutionen unterschieden werden. Vielmehr ist der individuelle Bedarf entscheidend. In diesem
   Rahmen sind nun deutlich mehr und unterschiedliche institutionelle Lösungen möglich. Würden wir
   eine neue ordnungsrechtliche Einrichtungskategorie einführen, würde dies aus unserer Sicht auf der
   alten Logik aufbauen. Diese überwinden wir aber gerade mit dem personenzentrierten BEI_BW.

• Welche Vorstellung hat Ihre Partei darüber, wie die dringend notwendige Behebung des Mangels an
  verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen im Land gelingen kann?
   Wir Grüne werden die ambulanten Angebote sowie die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze in der
   kommenden Legislatur weiter ausbauen. Denn die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und
   wird in Zukunft weiter steigen. Bereits in dieser Legislaturperiode hat sich das grün-geführte
   Sozialministerium mit Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu
   einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zusammengeschlossen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die
   Angebote der Kurzzeitpflege zu stärken und weiterzuentwickeln.
   Mit dem Aktionsbündnis setzt die Landesregierung auch eine Anregung der Enquetekommission
   Pflege aus der vergangenen Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags um.
   Mit dem bereits beendeten Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ wurden 7,6 Mio. Euro
   bereitgestellt und komplett verwendet.
   Die hohe Nachfrage zeigt, wie dringend Angebote der Kurzzeitpflege benötigt werden und weiter
   ausgebaut werden müssen. Durch das Innovationsprogramm Pflege treiben wir den Ausbau weiter
   voran. Dafür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 bereits Haushaltsmittel in Höhe von zwei Millionen
   Euro eingestellt.

• Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Stärkung wohnortnaher, kleinräumiger Angebotsstrukturen im
  Sozialraum gelingen?
• Wie steht Ihre Partei zur Idee einer strukturellen Refinanzierung von Quartiers-/Gemeinwesenarbeit in
  lokalen Sozialräumen mit vielfachem, sozio-ökonomischem Mehrwert für die Bürger/innen in
  Kommunen?
   Wir haben die Landesstrategie Quartier 2030 erarbeitet, um Stadtteile und Wohnviertel lebendiger,
   sozialer und generationengerechter zu machen.
   Genauso wollen wir das Konzept von Multifunktionshäusern im ländlichen Raum fördern. Ziel ist es,
   leerstehende Gebäude in Kommunen für die medizinische Versorgung, persönliche Dienstleistungen
   und Nahversorgung bereitzustellen. Erst zur Hausärztin, dann zum Frisör und in den Supermarkt – für
   alles braucht man dann nur noch einen Weg.
   Bis 2030 wollen wir 1500 zusätzliche lebendige und verkehrsberuhigte Orts- und Quartiersmitten
   schaffen. Dazu zählen autofreie Zonen, Shared Spaces oder Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild.

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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   Sie steigern die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Dörfern und Städten, werten den öffentlichen
   Raum auf und machen die Straße zum Lebensraum für alle. Aber auch autoarme Stadtviertel wie die
   Super Blocks nach dem Beispiel der Niederlande und Barcelona gehören für uns Grüne dazu. Hier wird
   der Durchgangsverkehr aus den Wohngebieten zurückgedrängt. Wir unterstützen Kommunen in ihrem
   Anliegen, autofreie Innenstädte zu schaffen, und fördern dies.
   Eine lebendige Stadt lädt zum Verweilen und Plauschen ein und bietet dazu attraktive Plätze, die allen
   zugänglich sein sollten. Sie motiviert zur Bewegung, ob auf Spielplätzen oder in der Halfpipe. Und
   Flanieren bringt Frequenz: Der Einzelhandel profitiert davon, wenn die Aufenthaltsqualität in den
   Dorf- und Quartiersmitten steigt. Gleichzeitig können wir lange Arbeitswege und damit
   klimaschädlichen Pendlerverkehr vermeiden, indem wir Wohnquartiere und Arbeitsstätten
   zusammenführen.
   Nicht der Höchstbietende soll eine Fläche für den Wohnungsbau bekommen. Sie soll vielmehr zum
   Richtpreis an die*den Bauwillige*n mit dem besten Konzept gehen. Diese Konzeptvergabe wollen wir
   zum Regelfall machen. So ist es möglich, stetig einen Mehrwert für Quartiersentwicklung, Städtebau
   und Nachhaltigkeit zu erzielen.

Teilhabe/Hilfen für Menschen mit Assistenzbedarfen, Wohnen
• Welche Maßnahmen sind nach Sicht Ihrer Partei nötig, um die Inklusion von Menschen mit
  Assistenzbedarfen weiter voranzubringen?
   Als grün-geführte Landesregierung haben wir 2015 das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-
   BGG) eingeführt und damit auch eine Landesbehindertenbeauftragte eingesetzt. Die Stadt- und
   Landkreise haben wir dazu verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu berufen. Mit dem
   Gesetz haben wir zudem viele weitere Verbesserungen erreicht. So darf es Menschen mit Behinderung
   nicht verweigert werden, notwendige Hilfsmittel zu nutzen bzw. mitzunehmen. Dazu gehören
   Blindenhunde für Sehbehinderte und Gebärdendolmetscher*innen für Hörgeschädigte. Nun wollen wir
   das L-BGG weiterentwickeln, um der inklusiven Gesellschaft noch einen Schritt näher zu kommen.
   Das Programm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ der grün-geführten Landesregierung ist ein
   Ideenlabor für die Arbeitsmarktpolitik. Es bietet innovative Ansätze zur maßgeschneiderten Assistenz
   von benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Damit hat es zum Teil bereits Eingang in die
   Bundesgesetzgebung gefunden. So wird der Passiv-Aktiv-Tausch zur ergänzenden Finanzierung von
   leistungsgeminderten Beschäftigten mittlerweile vom Bund finanziert.
   Die Grüne Linie in der sozialen Arbeitsmarktpolitik steht für eine passgenaue Assistenz, um Menschen
   eine selbstbestimmte soziale Teilhabe zu ermöglichen. Auch der flächendeckende Ausbau von
   Assistenzdiensten für Menschen mit Behinderung gehört dazu.

• Wie kann im Zuge der voranschreitenden Umsetzung des BTHG – Bundesteilhabegesetzes im Land
  eine verstärkte und dringend notwendige Wahrnehmung der Koordinationsfunktion des Landes
  gegenüber den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg aussehen, damit eine kollektive
  Überforderung auf allen Ebenen in der Umsetzung vermieden wird?
   Künftig wird beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) das unabhängige
   Kompetenzzentrum Bedarfsermittlung angesiedelt sein. Dieses Zentrum übernimmt eine Monitoring-
   und Koordinierungsfunktion. Die personelle Besetzung soll je zu einem Drittel aus
   Leistungserbringern, Kostenträgern und Menschen mit Behinderung bestehen.

• Wie kann nach Auffassung Ihrer Partei eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet (WiFi,
  Breitband etc.) für alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Voraussetzung für die
  Kommunikation und Digitalisierung im Sozialbereich realisiert werden? Was wollen Sie hierfür tun?
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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   Wir setzen uns ein für eine digitale Welt, die niemanden ausschließt, die hass- und
   diskriminierungsfrei ist. Alle sollen teilhaben können und den digitalen Wandel mitgestalten. Mehr
   Angebote der Medienbildung und Informatik an Schulen, aber auch Angebote für Senior*innen sind
   erforderlich. Unser Ziel: Ein selbstbewusster Umgang mit der Technologie soll künftig Standard
   werden. Die Digitalisierung soll die Generationen nicht spalten, sondern verbinden.
   In der Corona-Krise wurde sehr deutlich, wie essenziell eine stabile und schnelle Internetverbindung
   für Teilhabe ist. Dazu müssen wir die Infrastruktur in Baden-Württemberg weiter stark ausbauen. Der
   Zugang zu schnellem Internet gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb flächendeckend, sicher
   und diskriminierungsfrei sein. Denn eine funktionierende digitale Infrastruktur ist Voraussetzung für
   Arbeit, gesellschaftliches Leben, Bildung, Kultur und unsere alltägliche Kommunikation. Wenn sie
   gewährleistet ist, kann Digitalisierung für Chancengerechtigkeit sorgen.
   Wir verstehen den Breitbandausbau als Aufgabe der Daseinsvorsorge und wollen weiter intensiv daran
   arbeiten, die Infrastruktur zu verbessern. Wir setzen uns für einen flächendeckenden Ausbau ein und
   wollen auch die letzten weißen Flecken mit schnellem Internet versorgen. Mit dem Betreibermodell
   sind wir bereits sehr erfolgreich. Wir möchten die Landkreise und Kommunen damit weiterhin
   unterstützen, leistungsstarke Netze ausbauen zu können. Dazu gehört für uns auch der Ausbau von
   Smarter Infrastruktur. Teil dieser Offensive ist ein enges Netz an WLAN-Hotspots, die öffentlich
   vollumfänglich zugänglich sind. Dabei wollen wir auch Freifunk-Initiativen vor Ort unterstützen.
   Über Planung und Verlegung von Breitbandanschlüssen entscheiden die Kommunen vor Ort.

• Wie können soziale Organisationen bei der Suche nach geeigneten, bezahlbaren Grundstücken und
  Immobilien im Rahmen der Dezentralisierung für die Förderung inklusiven Wohnens unterstützt
  werden?
   Uns Grünen ist es wichtig, die Grundlagen für ein inklusiven Raum zu legen: Dazu gehört es,
   barrierefreie Räume zu fördern und ausreichend barrierefreie Wohnungen sicherzustellen.
   In dieser Legislatur hat die grün-geführte Landesregierung ein Wohnraumförderprogramm mit einer
   jährlichen Rekordsumme von 250 Millionen Euro gestartet. Damit unterstützt sie gezielt den Bau von
   bezahlbarem Wohnraum. Besonders wichtig ist uns dabei, den Bau von Mietwohnraum zu fördern –mit
   jährlich über 180 Millionen Euro aus dem Programm. Sie sind Stützpfeiler des gesellschaftlichen
   Zusammenhalts. Uns Grünen liegt dabei das Thema Barrierefreiheit besonders am Herzen. Wir wollen,
   dass alle Teile der Gesellschaft Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben – Alte und Junge, Menschen
   mit und ohne Handicap, Zugezogene und Alteingesessene.
   Wofür wir gesorgt haben: Wer über das verpflichtende Maß hinaus für Barrierefreiheit sorgt, kann im
   Rahmen der Wohnraumförderung zusätzliche Fördermittel beantragen. Mit dem Förderprogramm
   „Wohnungsbau BW 2020/2021“ haben wir die Konditionen dabei weiter verbessert: Neben den
   förderfähigen Baukosten können die Grundstückskosten jetzt separat gefördert werden.
   Vor allem in Hinblick auf unsere älter werdende Gesellschaft sind bezahlbare und barrierefreie
   Wohnungen gefragt. Dafür haben wir Grüne – trotz politischer Widerstände – in dieser Legislatur die
   Regeln der Landesbauordnung (LBO) verteidigt. Von Seiten anderer Parteien gab es den Wunsch, die
   Verpflichtungen zum Bau von barrierefreien Wohnungen aufzuweichen – wegen angeblich nicht
   tragbarer Baukosten. Eine entsprechende Änderung der LBO konnten wir abwenden. In den letzten
   Haushaltsberatungen haben wir Grüne uns zudem erfolgreich dafür eingesetzt, in Baden-Württemberg
   ein Kompetenzzentrum Barrierefreiheit zu gründen. Es soll unter anderem bei baurechtlichen und
   technischen Fragen beraten und so zu einem inklusiven Lebensumfeld für alle Menschen beitragen. Es
   soll niemanden ausschließen und von allen Bürger*innen gleichermaßen genutzt werden können.
   Darüber hinaus unterstützen wir gerade auch die Kommunen ganz gezielt. Wenn Kommunen selbst
   geförderte Wohnungen bauen lassen, erhalten sie erhöhte Zuschüsse. Damit stellen wir sicher, dass
   auch in Kommunen ohne eigene Wohnbaugesellschaft geförderte und bezahlbare Wohnungen
   entstehen.
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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   In dieser Legislatur hat die grün-geführte Landesregierung das Kompetenzzentrum Wohnen BW
   gegründet. Damit unterstützt und berät die Landesregierung Kommunen, die bezahlbaren und an
   sozialen Kriterien ausgerichteten Wohnraum schaffen oder zugänglich machen wollen. Mit dem
   Grundstückfonds, der bundesweit einmalig ist, unterstützt das Land darüber hinaus insbesondere
   finanzschwächere Kommunen beim Kauf von Grundstücken. So können die Kommunen ihre
   Bodenpolitik vorausschauend ausrichten und mehr bezahlbaren Wohnraum fördern.
   Vor Ort sind die Städte und Gemeinden für das Flächenmanagement zuständig. Wir wollen uns
   moderierend einbringen, um Brachflächen zu aktivieren. Wir werden dafür über das
   Kompetenzzentrum Wohnen BW sogenannte „FlächenScouts“ vermitteln. Ihre Aufgabe wird es sein,
   geeignete Flächen für den Wohnungsbau zu identifizieren, Hindernisse im Dialog mit
   Eigentümer*innen und Kommunen abzubauen und gegebenenfalls auch Flächentausche zu vermitteln.
   Hiervon können auch soziale Organisation profitieren.

Gesundheitsversorgung für Menschen mit Assistenzbedarfen
• Wie soll nach Auffassung Ihre Partei die flächendeckende Gesundheitsversorgung im ambulanten und
  im klinischen Bereich gewährleistet bleiben und in Zukunft aussehen?
   Wir Grüne stehen für dezentrale, leistungsfähige und innovative Beratungsstrukturen. Wir wollen eine
   bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen in allen Teilen Baden-Württembergs sicherstellen. Es
   darf in der Gesundheitsversorgung keinen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem
   Land lebt.
   Als grün-geführte Landesregierung haben wir Anreize geschaffen, damit sich junge Ärzt*innen auf dem
   Land niederlassen und so die hausärztliche Grundversorgung sicherstellen. Im nächsten Schritt
   werden wir die Studienplätze für Humanmedizin weiter ausbauen und die Arbeitsbedingungen für
   Ärzt*innen familiengerechter gestalten. Dafür wollen wir die Gesundheitssteuerung der Kommunen
   stärken und die hausärztliche Versorgung sicherstellen, indem wir neue Organisationsformen fördern.
   Wir werden die Versorgung im ländlichen Raum verbessern, indem wir die digitalen medizinischen
   Beratungs- und Behandlungsangebote weiter ausbauen.
   Unser Ziel ist es, Primärversorgungszentren zu etablieren. Unter einem Dach kümmern sich dort
   verschiedene Gesundheitsberufe übergreifend um die Patient*innen und garantieren so eine
   Versorgung aus einer Hand.
   Auch Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt Zugang zur medizinischen Versorgung
   habe. Dafür werden wir die Inklusionskompetenz der Ärzt*innen in Aus- und Weiterbildung stärken.
   Arztpraxen sollen schrittweise barrierefrei werden.
   Krankenhäuser sind Kernelemente, damit die Gesundheitsversorgung funktioniert. Als Land schaffen
   wir mit dem Investitionskostenzuschuss die Grundlage für gute und bedarfsgerechte Krankenhäuser.
   Noch nie hat das Land so viel in den Neubau von Krankenhäusern investiert wie unter der grün-
   geführten Landesregierung. Diesen Weg wollen wir weitergehen und die Investitionen in den
   Krankenhausbau deutlich erhöhen. Krankenhäuser sind Orte der Daseinsvorsorge. Die zunehmende
   Kommerzialisierung in diesem Bereich lehnen wir ab. Wir unterstützen es, Krankenhäuser in
   kommunaler Trägerschaft zu erhalten.
   Wir Grüne stellen die Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg in Stadt und Land sicher. Unser
   Ziel ist es, dem Versorgungsanspruch aller Menschen gerecht zu werden. Dort, wo neue
   Krankenhäuser gebraucht werden, sollen sie den höchsten medizinischen und ökologischen Standards
   entsprechen und ein Beispiel für gelebte Inklusion sein. Dazu gehört die bauliche Barrierefreiheit
   genauso wie Übersetzungen durch Schrift- und Gebärdendolmetscher*innen. Gerade für ältere
   Menschen ist es wichtig, sich einfach und schnell in der neuen Umgebung zurechtzufinden.

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   Krankenhäuser müssen den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz sensibel begegnen und zum
   Beispiel eindeutige Wegbeschreibungen bereitstellen. Das Krankenhaus der Zukunft ist für uns Grüne
   digital optimal ausgerüstet und mit anderen Krankenhäusern vernetzt, um regionale und freie
   Behandlungskapazitäten besser nutzen zu können.
   Im Bundesrat setzen wir uns dafür ein, die Fallkostenpauschalen weiterzuentwickeln und
   Vorhalteleistungen ausreichend zu finanzieren.

• Wie stehen Sie zur Einrichtung eines universitären Lehrstuhls für Behindertenmedizin an einer
  medizinischen Fakultät in Baden-Württemberg?
   Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und
   Möglichkeiten zur Teilhabe hat. Die Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen
   müssen dabei umfassend berücksichtigt werden. Dem Vorschlag, einen universitären Lehrstuhl für
   Behindertenmedizin an einer medizinischen Fakultät in Baden-Württemberg einzurichten, stehen wir
   daher offen gegenüber und werden dies prüfen. Grundsätzlich aber gilt: Jede Hochschule soll und
   muss auch selbst solche Schwerpunkte erkennen und ausbilden.

Berufliche Bildung & Beschäftigung
• Wie plant Ihre Partei die dringend notwendige Digitalisierung in den Schulen voranzubringen?
   Wir wollen, dass die Schüler*innen in der digitalen Gesellschaft ihr Leben frei und selbstbestimmt in
   die Hand nehmen können. Dazu sollen die Schulen sie befähigen. Gemeinsam mit den Schulträgern
   sorgen wir für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur: Alle Schüler*innen und Lehrer*innen
   brauchen eine Ausstattung mit digitalen Endgeräten, die Schulen mit Breitband und WLAN. Sie
   müssen administrativen und technischen Support bei der Verwaltung, Instandhaltung und
   Weiterentwicklung der Netzwerke und IT-Strukturen bekommen. Gemeinsam mit dem Bund
   unterstützen wir die Kommunen dabei, IT-Stellen an den Schulen auszubauen. Wir stellen
   Lernmanagement- und Lernplattform-Module sowie digitale Lehr- und Lernmaterialien bereit, die
   aufeinander aufbauen, und passen diese kontinuierlich und bedarfsorientiert an. Wir entwickeln die
   Leitperspektive Medienbildung weiter und bauen Mediencurricula auf, die auf die verschiedenen
   Schularten und Klassenstufen abgestimmt sind.
   Wir sind überzeugt: Diagnostik und Förderung gehören untrennbar zusammen. Mit einer guten, digital
   gestützten Diagnostik können wir das Lernen individueller und zielgerichteter gestalten. Wir wollen
   deshalb datenbasierte Fördersysteme entwickeln lassen und so Schüler*innen und Lehrkräfte
   unterstützen. Dabei gilt es, die Daten von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen. Die
   Schulen brauchen einerseits eine datenschutzkonforme Software. Gleichzeitig müssen wir sie dazu
   befähigen, mit diesen Anwendungen kompetent umzugehen.
   Wir unterstützen Schulen durch ein zielgerichtetes Programm dabei, digitale Schulkonzepte zu
   entwickeln. Auch in der digitalen Welt braucht es gut ausgebildete Lehrkräfte, damit Schüler*innen
   erfolgreich lernen können. Deshalb stärken wir in der ersten und zweiten Phase der
   Lehrer*innenbildung die Pädagogik der digitalen Bildung durch Module zur digitalen Didaktik.
   Gleichzeitig entwickeln wir in der dritten Phase des Lehrer*innenberufs ein kohärentes
   Fortbildungskonzept, das im Einklang mit den Mediencurricula und Medienentwicklungsplänen steht.
   Wir schaffen schulübergreifende Möglichkeiten für digitale Lehr- und Lernerfahrungsräume.
   An den beruflichen Schulen wollen wir das Prinzip der Lernwelten und Lernfabriken 4.0 ausweiten
   und Künstliche Intelligenz in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben, Hochschulen und Unis erfahrbar
   machen. In der Weiterbildung und beruflichen Bildung werden wir die digitale Transformation als
   Chance nutzen, um Veränderungspotenziale auszuschöpfen und Wandlungsprozesse voranzutreiben.

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   Wir stärken den wissenschaftlichen Überbau und schaffen eine vernetzte Forschungsplattform unter
   dem Titel „Digitalität in der Pädagogik“. Ziel ist es, die Chancen und Risiken der Digitalisierung
   abzuschätzen und die veränderten Lebensbedingungen durch digitales Lernen kontinuierlich
   wissenschaftlich zu begleiten. Gleichzeitig schaffen wir auf Landesebene einen interdisziplinären
   Beratungskreis „Schule digital“. Er soll Bildungsakteur*innen vernetzen, Erfahrungen sammeln und
   evaluieren sowie Best-Practice-Bespiele austauschen. All dies soll als Grundlage dienen, um die
   bestehenden Angebote fortlaufend weiterzuentwickeln.

• Wie steht Ihre Partei zur Idee, mit Blick auf das Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen
  sowie Inklusionsbetrieben, zukünftig das Arbeitsförderungsgeld an das Ausbildungsgeld zu koppeln?
  So könnten Werkstattbeschäftigte zusätzlich motiviert und gefördert sowie die Existenz vieler
  Werkstätten auf eine sichere wirtschaftliche Grundlage gestellt werden.
   Auch hier gilt es, Wege zu finden, das Entgeltsystem der Werkstätten für behinderte Menschen an
   andere gesellschaftliche Bereiche anzunähern. Beispielsweise könnte man über das Konzept des
   Nachteilsausgleichs auch das Entgeltsystem absichern.

Lessons Learned Pandemiegeschehen für Sozialsektor
• Welche Vorstellungen hat Ihre Partei mit Blick auf eine dauerhafte, mengenmäßig ausreichende
  Reservebevorratung und bedarfsbezogene Verteilung von PSA – Persönlicher Schutzausrüstung und
  Desinfektionsmitteln für Kliniken, Reha-, Pflege- und Eingliederungshilfe-Einrichtungen seitens des
  Landes?
   Die genannten Einrichtungen haben ihre eigenen Beschaffungskanäle. Zu Beginn der Pandemie, als
   Schutzausrüstung weltweit knapp und teuer geworden ist, ist das Land eingesprungen. Es hat
   zusätzliche Schutzausrüstung bestellt und im Land verteilt.
   Um auf künftige Pandemien vorbereitet zu sein, wollen wir Baden-Württemberg als
   Gesundheitsstandort weiter ausbauen. Mit dem „Forum Gesundheitsstandort BW“ wollen wir auch die
   Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln und Medizinprodukten weiter verbessern. Die Bürger*innen
   erwarten zu Recht, dass lebensnotwendige Medizinprodukte jederzeit verfügbar sind. Hier ist der Staat
   in der Pflicht, eine strategische Reserve mit ausreichenden Lagerbeständen an kritischen,
   überlebenswichtigen Medikamenten und Schutzausrüstung aufzubauen.

• Wie bewerten Sie das bisherige Testgeschehen (Schnelltests, PCR-Tests, Laborkapazitäten etc.) und
  was würden Sie verändern?
   Baden-Württemberg hat früh und viel getestet. Seit den ersten Lockerungen verfolgen wir eine
   Teststrategie, die wir mit renommierten Wissenschaftler*innen der Universitäten Heidelberg, Tübingen
   und Freiburg erarbeitet haben. Dabei wird nicht „ins Blaue“ getestet. Denn: Eine vorsorglich
   flächendeckende Testung ist nicht automatisch erfolgversprechend. Stattdessen setzen wir auf
   gezielte Tests, die am Infektionsgeschehen ausgerichtet sind und bestimmte Bevölkerungsgruppen
   besonders in den Blick nehmen.
   Unterstützung finden wir dabei in der nationalen Teststrategie des Bundes, in der seit Mitte Oktober
   2020 auch Antigen-Schnelltests zu einer unkomplizierteren Testung beitragen. Allerdings ersetzen sie
   einen PCR-Test bei einem positiven Ergebnis nicht.
   Wir haben die Teststrategie in den vergangenen Monaten aufgrund der epidemiologischen Lage und
   auf Basis der Test-Verordnung (TestV) des Bundes mehrfach weiterentwickelt. So werden z.B.

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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen dreimal in der Woche auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-
   Virus getestet. So verhindern wir, dass das Virus in die Einrichtungen getragen wird.
   Aktuell haben wir unsere Teststrategie erweitert, damit Schulen, Kitas und Kindertagespflege unter
   Pandemiebedingungen wieder in Betrieb gehen und bleiben können.
   Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte und auch das nicht-pädagogische Personal in Schule und Kita
   können seit dem 22. Februar 2021 zweimal wöchentlich freiwillig einen Antigenschnelltest machen.
   Diese Regelung soll bis zu den Osterferien gelten (d.h. bis einschließlich 31. März) und danach
   evaluiert werden. Die Testungen sind in Haus- und Facharztpraxen sowie in Corona-
   Schwerpunktpraxen möglich. Auch einige Apotheken bieten die Antigenschnelltests an. Bei diesen
   prophylaktischen Tests kommen keine PCR-Tests in den Testzentren zur Anwendung.
   Wir wollen auch die vulnerable Personengruppen außerhalb von Pflegeeinrichtungen noch besser
   schützen. Entsprechend wollen wir das Testangebot auf pflegende Angehörige erweitern. Auch
   Berufsgruppen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, gilt es zu schützen. Der Bund hat angekündigt,
   dass im Laufe des März 2021 kostenlose Antigenschnelltests zur Eigenanwendung zugelassen werden
   sollen. Dies bietet die Möglichkeit, die Teststrategie nochmals weiterzuentwickeln. Dafür stellen wir
   schon jetzt die Weichen und gehen mit dem Einkauf von rund 7 Millionen solcher neuen Schnelltests
   in Vorleistung.
   Welche weiteren Schritte haben wir unternommen?
     1. Wir schreiben die bestehende Teststrategie fort:
         • Wir setzen etwa 4 Millionen Tests aus der Landes-Notreserve kurzfristig ein – kostenlos für
           alle.
         • Gemeinsam mit Kommunen, Arztpraxen und Apotheken vor Ort schafft das Land die
           Strukturen dafür, anlasslose und leicht zugängliche Testungen wohnortnah zu ermöglichen.
         • Das Testangebot richtet sich dabei vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im
           Rahmen der Test-Verordnung hatten. Das sind Personen, die Kontakt zu vulnerablen
           Risikogruppen haben, sowie Personen, die beruflich oder privat mit vielen Personen in
           Kontakt kommen und ein so genanntes hohes Expositionsrisiko hatten oder haben.
     2. Zentrale Beschaffung von Schnelltests der neuen Generation:
         • Das Land wird präventiv rund 7 Millionen nasale Point of Care-Antigen-Schnelltests der neuen
           Generation zu Selbstanwendung bestellen, um ausreichende Testkapazitäten für Baden-
           Württemberg zu sichern. Diese können unter Aufsicht auch von nicht-medizinisch geschultem
           Personal – also Laien – angewandt werden.
         • Parallel dazu soll ein Anlernprogramm für Laien starten, bei dem zum Beispiel Lehrer*innen
           lernen, die Tests bei ihren Schüler*innen anzuwenden.

• Werden Sie sich für eine Verlängerung aller Rettungsschirme und Hilfsmaßnahmen für Kliniken,
  Reha-, Pflege- und Eingliederungshilfe-Einrichtungen einsetzen?
   Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz ist nun auch der Rettungsschirm für Vorsorge- und
   Rehabilitationseinrichtungen verlängert worden. Die neueste Änderung gilt aktuell bis Ende Februar
   2021. Es ist ein positives Signal, dass die Freihaltepauschale weiter ausbezahlt werden kann. Der
   „Krankenhausrettungsschirm 2.0“, den der Bund neu aufgelegt hat, stellt uns jedoch vor neue
   Herausforderungen. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um die sogenannte
   Freihaltepauschale zu erhalten. Entsprechend herrscht bei vielen Kliniken große Verunsicherung.
   Gegenüber den Modalitäten der ersten Ausgleichszahlungen hat sich das gesamte Verfahren stark
   geändert und ist nun mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Schon vor
   Verabschiedung dieser Regelung hat sich Baden-Württemberg daher auf allen Ebenen beim Bund
   massiv dafür eingesetzt, sie zu vereinfachen und den Kreis der Anspruchsberechtigten für die
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Wahlprüfsteine · Stiftung Liebenau · 24.02.2021

   Ausgleichszahlung auszuweiten. Unser Ziel war es, genau die Verunsicherung zu vermeiden, die jetzt
   eingetreten ist.
   Die Handlungsspielräume, die der Bund uns aktuell vorgibt, haben wir dabei bereits voll ausgeschöpft.
   Die Sorge vor wirtschaftlichen Schieflagen, weil freie Kapazitäten bereitgehalten werden müssen,
   bleibt aber verständlicherweise groß. Zwar ermöglicht es die geänderte Verordnung jetzt auch
   weiteren Kliniken, in die Versorgung eingebunden zu werden. Aber bundesweit fallen immer noch
   Kliniken aus dem Rettungsschirm heraus, die dazu beigetragen haben, die Krise zu bewältigen.
   Um diese und weitere Fragen zu klären, stehen wir täglich auf allen Arbeitsebenen im Austausch – mit
   den anderen Ländern und dem Bund. Dazu zählt auch unsere Forderung, die
   Pflegepersonaluntergrenze auszusetzen. Sie haben wir seit längerem mehrfach an
   Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestellt und werden dies auch weiterhin tun. Darüber hinaus
   würden wir es begrüßen, wenn die Prüfquote des Medizinischen Dienstes vorübergehend gesenkt
   würde. Auch sollte die Regelung beibehalten werden, dass Krankenkassen Rechnungen von
   Krankenhäusern innerhalb von fünf Tagen begleichen müssen. Beides wäre in der aktuellen
   Pandemielage eine deutliche Vereinfachung und würde alle entlasten. Die letztliche Entscheidung
   aber trifft der Bund.

• Wie kann Ihrer Auffassung nach gesichert werden, dass die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei
  Rettungsschirmen/Hilfsmaßnahmen mit Blick auf nicht refinanzierte Mehrausgaben/Mindererlöse
  ausreichend berücksichtigt werden und nicht als bloßes Anhängsel anderer Leistungsbereiche
  behandelt werden?
   Auch in Zeiten von Corona ist es die Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die Leistungserbringer der
   Eingliederungshilfe mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Das Land hat den
   Kommunen erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Corona-bedingte Mehrkosten und
   Einnahmeausfälle auszugleichen. Dies ist zwischen Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag und dem
   Land im Juli 2020 vereinbart worden. Das Land erstattet den Kommunen u.a. die
   Gewerbesteuermindereinnahmen und die prognostizierten Rückgänge im kommunalen
   Finanzausgleich. Das Land zahlt den Kommunen die Mittel, die sie aufgrund der Steuerschätzung für
   2020 erwarten konnten. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden also so, als ob es die Corona-
   bedingten Steuereinbußen nicht gäbe. Auf dieser Basis können die Mehrkosten, die durch Corona
   entstehen, den Kommunen zugemutet werden. Das Land verschuldet sich mit etwa 13,6 Milliarden
   Euro, um die Kommunen und die Wirtschaft zu entlasten.
   Mit der Einigung vom Juli 2020 sind sämtliche Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Kommunen,
   die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, abgegolten. Auch dies war Teil der Vereinbarung.
   Dennoch machen wir uns dafür stark, dass das Land den Kommunen weitere Leistungen freiwillig zur
   Verfügung stellt.

• Was kann und muss Ihrer Auffassung nach seitens Politik und Trägern gemeinsam unternommen
  werden, um eine hohe Impfbereitschaft/-akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen?
   Wir setzen beim Impfen auf Freiwilligkeit. Unser Ziel ist eine hohe Impfquote, die wir in erster Linie
   durch Aufklärung, gute Beratung sowie einen niederschwelligen Zugang zur Impfung erreichen
   wollen.

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