Praxis Hygiene 2019 - ZFZ Stuttgart
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Neu: jetzt auch als Webinar! ZFZ Piktogramme Praxis Hygiene 2019 Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fortbildung „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis“ Hygiene-Modullehrgänge H1 – H3 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnarzthelfer/innen (ZAH) und Zahnärzte/innen Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat ihre bisherige Hygiene-Fortbildung (Hygiene-Module H1 und H2) inhaltlich ergänzt, neu konzipiert und in drei Fortbildungsmodule strukturiert. Der Umfang der ab 2019 neu angebotenen berufsbegleitenden Fortbildung „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis“ beträgt 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE). Die Fortbildung ist in die folgenden drei Module gegliedert: „Theoretische Grundlagen“ Modul H1 (8 Unterrichtseinheiten) Schwerpunkt „Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten“ Modul H2 (8 Unterrichtseinheiten) Schwerpunkt „Aufbereitung von semi-/kritischen Medizinprodukten“ Modul H3 (8 Unterrichtseinheiten) Für die Teilnahme der zahnmedizinischen Mitarbeiter/innen wird eine abgeschlossene zahnmedizinische Berufsaus- bildung als ZFA/ZAH vorausgesetzt. Im Anschluss an jedes Fortbildungsmodul (H1 – H3) erfolgt eine Kenntnisprüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Über die bestandene Kenntnisprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Referenten Dr. A.-R. Ketabi, M. Sc., Stuttgart Andrea Krämer, Heilbronn Prothetikspezialist DGPro Abt. Praxisführung der LZK BW Master of Science lmplantologie DGQ-Qualitätsfachkraft im Gesundheits- und Sozialwesen Examen 1996 Tübingen ZAH seit 1984 Niederlassung in Stuttgart 2003 Referentin im ZFZ seit 2010 Referent im ZFZ seit 2001 Referentin der LZK BW seit 2012
Handlungskompetenzen Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen führen im Rahmen der Delegation von Zahnärztinnen und Zahnärzten die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten im Sinne der MPBetreibV durch. In diesem Zusammenhang setzen sie die beruflichen Handlungsfähigkeiten kompetent und verantwortlich um. Die Fortbildungsteilnehmer/innen erlangen insbesondere die • Arbeitsanweisungen zu erstellen und Prozessschritte zur Qualifikation und Befähigung, Aufbereitung sachkundig und strukturiert nach den Verfahrens- • fachkundig in der Risikobewertung und Einstufung von und Arbeitsanweisungen durchzuführen; Herstellerangaben Medizinprodukten zu sein und gemäß der KRINKO-/BfArM- zu berücksichtigen und geeignete Mittel, Geräte und Verfahren Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbe- anzuwenden, reitung von Medizinprodukten“ den Aufbereitungsprozessen • qualitätssichernde Maßnahmen im Aufbereitungsprozess zuzuordnen, und Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit • bei der Anwendung, Aufbereitung und Lagerung von Medizin- von Hilfsmitteln und Geräten – die im Aufbereitungsprozess produkten die Arbeitsschutz-, Arbeitsmedizin- und Infektions- Anwendung finden – zu dokumentieren, schutzvorschriften sowie die gesetzlichen Regelungen zu • nach Anweisung des verantwortlichen Zahnarztes Instand- beachten, setzungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten von Medizin- • unmittelbar nach der Anwendung die Medizinprodukte, unter produkten und/oder Hilfsmitteln, die zur Aufbereitung erfor- Beachtung der räumlichen und organisatorischen Aspekte, derlich sind, zu beauftragen, dem Aufbereitungsprozess zuzuführen und Einmalprodukte • Freigabe von wiederaufbereiteten Medizinprodukten für die fachkundig zu entsorgen, Anwendung und/oder Lagerung zu erteilen. Kenntnisprüfung Zum Nachweis von beruflichen Handlungsfähigkeiten die im Rahmen der Fortbildung erworben wurden führt die Landeszahnärzte- kammer Baden-Württemberg Kenntnisprüfungen nach jedem Modul durch. Diese besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil im Multiple-Choice-Verfahren über die Lerninhalte der Fortbildungsmodule. Teilnahmebescheinigung Über die Teilnahme an den Modulen H1, H2 und H3 und die bestandene Kenntnisprüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese Teilnahmebescheinigung kann auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis über die aktualisierte, ergänzte bzw. erworbene Sachkenntnis gemäß MPBetreibV vorgelegt werden. Neu! Webinar Praxis Hygiene Ein Webinar ist ein interaktives Seminar, das über das Internet gehalten wird. Teilnehmer eines Webinars partizipieren ortsunabhängig über das Internet an der Veranstaltung. Sie können während des zeitlich fest- gelegten, interaktiven Vortrages über das Internet Fragen an die Lehrkräfte stellen: Interaktion und Diskussion sind zentrale Bestandteile eines Webinars. Es besteht die Möglichkeit, via Live-Chat mit dem Moderator und mit Kursteilnehmern zu kommunizieren. Die Teilnehmer müssen sich vorab anmelden und einloggen. Das ZFZ wird ab 2019 die Hygiene-Module H1, H2 und H3 (zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen) als auch interaktive Webinare durchführen. Das aufwändige Anreisen entfällt. Die Kursinhalte der Präsenz- veranstaltungen und der Webinare sind identisch.
Theoretische Grundlagen Modul H1 (8 UE) 9 Fo r k te tb i ld u ng s p u n 1. Rechtliche Vorgaben kennen und beachten 4.4 Herstellerangaben berücksichtigen (1 UE) 4.5 Instrumentenkunde kennen und berücksichtigen 4.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anwenden 1.1 Medizinproduktegesetz (MPG) 1.2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Am Ende: Fragen, Antworten und Austausch 1.3 Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) BfArM-Meldeverfahren 1.4 KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ Datum 20.02.2019 oder (2012) und RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der 26.06.2019 oder Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ (2006) 09.10.2019 1.5 Normen des Anhangs B (KRINKO-/BfArM-Empfehlung Uhrzeit jeweils 09.00 – 17.00 Uhr (2012)) und Leitlinien zur Aufbereitung von Medizin- produkten (Prozessvalidierung) Ort Das K – Kongresszentrum 1.6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Kornwestheim 1.7 Biostoffverordnung (BioStoffV) und Technische Regel Stuttgarter Str. 65 für Biologische Arbeitsstoffe „Biologische Arbeitsstoffe im 70806 Kornwestheim Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi (TRBA 250) Andrea Krämer 1.8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19901 (20.02.2019) 19904 (26.06.2019) 2. Grundlagen der Hygiene, Mikrobiologie und 19907 (09.10.2019) Infektionsprävention (3 UE) 2.1 Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis kennen und Modul H1 als Webinar erklären 2.2 Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten kennen Datum 27.03.2019 und anwenden Uhrzeit 09.00 – 17.00 Uhr 2.3 Infektionspräventive Maßnahmen des Behandlungsteams kennen und anwenden Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi Andrea Krämer 3. Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis und Moderator Dr. Philipp Müller- speziell in der Aufbereitung von Medizin- Eberspächer produkten (2 UE) Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19930 3.1 Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Arbeits- anweisungen erstellen, pflegen und umsetzen 3.2 Hygieneplan erstellen, pflegen und umsetzen Kursgebühr 180,00 € 3.3 Weitere Hygiene-Qualitätssicherungsdokumente kennen Zu allen Kursen können Sie sich auch online auf zfz-stuttgart.de 4. Aufbereitung von Medizinprodukten – anmelden! Voraussetzungen (2 UE) Mehr Infos: Christine Hohenstein, 07 11 / 22 716-681, 4.1 Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung t.hohenstein@zfz-stuttgart.de kennen und beachten 4.2 Der systematische Ablauf der Aufbereitung von Medizin- Hinweis: Jedes Modul schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. produkten kennen und anwenden Ein Kursskript können Sie 1 Woche vor der Veranstaltung online 4.3 Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten herunterladen. erstellen, pflegen und anwenden
Schwerpunkt „Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten“ 9 Fo r k te tb i ld u ng s p u n Modul H2 (8 UE) 5. Betrieb von Aufbereitungsgeräten (2 UE) Datum 27.02.2019 oder 5.1 Aufbereitungsgeräte – Kurzüberblick und Bereichs- 10.07.2019 oder standort (unrein/rein) 23.10.2019 5.2 Gebrauchsanweisung berücksichtigen Uhrzeit jeweils 09.00 – 17.00 Uhr 5.3 Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch erstellen, Ort Das K – Kongresszentrum pflegen und anwenden Kornwestheim 5.4 Sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung kennen und Stuttgarter Str. 65 beachten 70806 Kornwestheim 5.5 Routinekontrollen (Alufolientest, Seal-Check/Tintentest, Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi Vakuumtest, ...) kennen, durchführen und dokumentieren Andrea Krämer 5.6 Validierung der Aufbereitungsprozesse (Validierungs- bericht und seine Beurteilung, Validierungskonzepte, Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19902 (27.02.2019) Beladungsmuster) kennen 19905 (10.07.2019) 5.7 Chargenbezogene Prüfungen kennen, durchführen und 19908 (23.10.2019) dokumentieren Modul H2 als Webinar 6. Allgemeine Hygiene in der Zahnarztpraxis – Maßnahmen kennen und durchführen (3 UE) Datum 24.07.2019 6.1 Flächen und Einrichtungsgegenstände Uhrzeit 09.00 – 17.00 Uhr (inkl. Aufbereitung der Feuchttuchspendersysteme) Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi 6.2 Praxiswäsche Andrea Krämer 6.3 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizinische Vorsorge 6.4 Abfallentsorgung Moderator Dr. Philipp Müller- Eberspächer 6.5 Zahnärztliche Behandlungseinheiten (Absauganlage, Wasserführende Systeme) Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19931 6.6 Abformungen, zahntechnische Werkstücke 7. Aufbereitung von Medizinprodukten (3 UE) Kursgebühr 180,00 € 7.1 Sachgerechtes Vorbereiten durchführen Zu allen Kursen können Sie sich auch online auf zfz-stuttgart.de 7.2 Reinigung durchführen anmelden! 7.3 Desinfektion durchführen 7.4 Zwischen- und Schlussspülung durchführen Mehr Infos: Christine Hohenstein, 07 11 / 22 716-681, 7.5 Trocknung durchführen t.hohenstein@zfz-stuttgart.de 7.6 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit durchführen 7.7 Pflege und Instandsetzung durchführen Hinweis: Jedes Modul schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. 7.8 Funktionsprüfung durchführen Ein Kursskript können Sie 1 Woche vor der Veranstaltung online herunterladen. 7.9 Freigabe und Chargendokumentation durchführen und dokumentieren 7.10 Fehlermanagement anwenden und dokumentieren 7.11 Transport und Lagerung durchführen Am Ende: Fragen, Antworten und Austausch
Schwerpunkt „Aufbereitung von semi-/kritischen Medizinprodukten“ 9 Fo r k te tb i ld u ng s p u n Modul H3 (8 UE) 7. Aufbereitung von Medizinprodukten (8 UE) Datum 20.03.2019 oder Die Modul-Inhalte 7.1 – 7.8 aus Modul H2 werden zu Beginn des 17.07.2019 oder Modul H3 wiederholt. 06.11.2019 7.1 Sachgerechtes Vorbereiten durchführen Uhrzeit jeweils 09.00 – 17.00 Uhr 7.2 Reinigung durchführen Ort Das K – Kongresszentrum 7.3 Desinfektion durchführen Kornwestheim 7.4 Zwischen- und Schlussspülung durchführen Stuttgarter Str. 65 7.5 Trocknung durchführen 70806 Kornwestheim 7.6 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit durchführen Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi 7.7 Pflege und Instandsetzung durchführen Andrea Krämer 7.8 Funktionsprüfung durchführen 7.9 Sterilgutverpackung Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19903 (20.03.2019) 19906 (17.07.2019) 7.10 Dampfsterilisation erläutern 19909 (06.11.2019) 7.11 Kennzeichnung kennen und anwenden 7.12 Freigabe und Chargendokumentation durchführen und dokumentieren Modul H3 als Webinar 7.13 Fehlermanagement anwenden und dokumentieren 7.14 Transport und Lagerung durchführen Datum 27.11.2019 7.15 Allgemeine und Einzelaspekte der Aufbereitung von Uhrzeit 09.00 – 17.00 Uhr Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis Referenten Dr. Ali-Reza Ketabi Andrea Krämer Am Ende: Fragen, Antworten und Austausch Moderator Dr. Philipp Müller- Eberspächer Kursnr. (bitte bei Anmeldung angeben) 19932 Kursgebühr 180,00 € Zu allen Kursen können Sie sich auch online auf zfz-stuttgart.de anmelden! Mehr Infos: Christine Hohenstein, 07 11 / 22 716-681, t.hohenstein@zfz-stuttgart.de Hinweis: Jedes Modul schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Einfach heraustrennen, ausfüllen und faxen! Ein Kursskript können Sie 1 Woche vor der Veranstaltung online herunterladen.
Fax-Anmeldung (07 11) 22 71 641 Ja, ich möchte regelmäßig den ZFZ-Newsletter des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart zugesendet bekommen. Der ZFZ-Newsletter enthält Informationen über neue und aktuelle Fortbildungen. Hiermit melde ich in Kenntnis der umseitigen Geschäftsbedingungen folgende Personen verbindlich zur Kursteilnahme an. Kursteilnehmer 1: Kursbezeichnung Kursnr. Frau Berufsbezeichnung Vorname, Name Herr (bitte ankreuzen) Zahnärztin / Zahnarzt Assistent / in ZFA / ZAH Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Kursteilnehmer 2: Kursbezeichnung Kursnr. Frau Berufsbezeichnung Vorname, Name Herr (bitte ankreuzen) Zahnärztin / Zahnarzt Assistent / in ZFA / ZAH Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Kursteilnehmer 3: Kursbezeichnung Kursnr. Frau Berufsbezeichnung Vorname, Name Herr (bitte ankreuzen) Zahnärztin / Zahnarzt Assistent / in ZFA / ZAH Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Rechnungsempfänger: (falls abweichend) Rechnungsträger Frau Vorname, Name (Ansprechpartner) Herr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon E-Mail Stempel / Datum / Unterschrift Rechnungsträger Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten vom ZFZ Stuttgart elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen des o.g. Kurses verwendet werden. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Ich kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem ZFZ Stuttgart, Herdweg 50, 70174 Stuttgart widerrufen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg § 1 Geltungsbereich (3) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer vor der in Absatz 2 be- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungs- nannten Frist erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift über die volle veranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann innerhalb Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, von 2 Jahren beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs – gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift. und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die Fortbildungs- (4) Storniert der Kursteilnehmer nach der in Absatz 2 benannten Frist, so einrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg grundsätz- verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. lich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung (5) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies zugestimmt. Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar. der Teilnehmer die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveran- staltungen der LZK Baden-Württemberg an. (6) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht § 2 Anmeldung erscheinen, ohne vorher wirksam nach Abs. 1 und 2 storniert zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch (1) Die Anmeldungen zu den Fortbildungskursen können schriftlich per Fax / die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Inter- dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. net erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind und nicht alle Unter- § 6 Urheberschutz lagen beinhalten, welche sich aus der Kursbeschreibung ergeben, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind Kursteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Ein- verständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist (2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs während der Veranstaltungen nicht erlaubt. berücksichtigt. (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und (3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveran- dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges staltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Warteliste. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteil- nehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden. § 3 Rechnung (1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Kursteilnehmer eine Rech- § 7 Datenschutz nung über die Höhe der Kursgebühr. Der Teilnehmer stimmt zu, Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektro- dass er seine Rechnung elektronisch erhält. nisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. (2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit Zahlungsziels fällig. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Raten- künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an zahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittel- (3) Vorbereitungsassistenten erhalten eine 30%ige Ermäßigung auf ten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutz- die Kursgebühr, solange die Fortbildungsveranstaltung nicht durch bestimmungen. andere Teilnehmer ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Vorbereitungs- § 8 Teilnahmebescheinigung assistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Teilnehmer einer strukturierten Fortbildung. Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungs- § 4 Kursabsage durch den Veranstalter punkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundes- (1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der zahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt § 9 Haftung vorbehalten. Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen (2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegen- Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich ständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern mitgeteilt. des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind aus- § 10 Salvatorische Klausel geschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestim- § 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer mungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt. (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen. (2) Die Stornierung ist innerhalb folgender Fristen möglich: Stand: Juni 2018 · Intensiv- / Teamkurse bis 8 Tage vor Kursbeginn, · Kurse nach der ZFA-Aufstiegsfortbildung bis 4 Wochen vor Kursbeginn · ZMP- / DH- / ZMV-Kurse und Kurse zur strukturierte Fortbildung bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn. Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
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