Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg

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Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg
Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen

Informationen von der Sächsischen AufbauBank – Förderbank –

 Olrik Börnicke
 Freiberg, 20. Juni 2014
Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg
Agenda

A) Investitionsförderung – Zuschuss

B) Investitionsförderung – Darlehen

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Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg
Investitionsförderung – Zuschuss
Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg
Investitionszuschuss GRW – Rechtsgrundlagen

  ►   Rechtsgrundlagen

      −   Beihilfevorschriften der EU (neu Regionalbeihilfen 2014 – 2020)

      −   Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
          regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes ab 2009

          Ausschlüsse von der Förderung (u. a.):

          Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der
          Urproduktion

      −   Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und
          Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der
          Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
          Wirtschaftsstruktur“ (derzeit Richtlinienentwurf, Ziel: neue RIGA Sommer 2014)

                                                                                           4
Investitionszuschuss GRW – Zielgruppen und Ausschlüsse

  ►   Gem. Rahmenplan Ausschluss: Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und
                                  vergleichbare Zweige der Urproduktion

  ►   1. Verarbeitungsstufe im Rahmen GRW-Zuschuss kritisch

  ►   2. Verarbeitungsstufe im Rahmen GRW-Zuschuss förderfähig (Positivliste)

  ►     -     Nachweis unabhängiges Gutachten

  ►     -     wesentliche Wertschöpfung

  ►     -     neues verkaufsfähiges Produkt, Abnehmerverträge, LOI

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GRW-Zuschuss

 Perspektive

 Änderungen rechtlicher Grundlagen der Förderung/Ausblick Förderperiode 2014-2020
 − Verlängerung der geltenden Regelungen bis 30.06.2014
 − Änderung der Regionalleitlinien und in Folge dessen sinkende Fördersätze für
   Bewilligungen ab 01.07.2014 (siehe Internetauftritt SAB)
 − Einschränkung der Förderung von Nicht-KMU für Bewilligungen ab 01.07.2014

 Neue Richtlinie
 − Richtlinienentwurf liegt vor, Veröffentlichung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014

                                                                                        6
Investitionszuschuss GRW – Voraussetzungen

  ►   Voraussetzungen

      −   Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Verarbeitung)

      −   Sitz des Unternehmens bzw. Betriebsstätte in Sachsen

      −   überregionaler Absatz (> 50 km) bzw. Positivliste

      −   70.000 € Mindestinvestition

      −   Förderfähige Kosten Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. keine Grundstücke)

      −   Keine 5 Vorförderungen innerhalb der letzten 10 Jahre

      −   Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 T€ pro neu geschaffenem
          Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz zählt nicht mehr doppelt)

      −   Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (mind. 10% Eigenmittel)

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GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020
Datenbasis und Quelle BMWi

Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ im Zeitraum 2014 bis 2020 in
gemeindescharfer Abgrenzung

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Neue Regionalleitlinien -
Neue Regionalfördergebietskarte 01.07.2014 - 31.12.2020

                                                                                     prädefiniertes C-
                                                                                     Fördergebiet

                                                                                     prädefiniertes C-
                                                                                     Fördergebiet mit
                                                                                     Grenzzuschlag
                                                                                     nicht prädefiniertes C-
                                                                                     Fördergebiet

                                                                       genehmigt am 11.03.2014 von KOM

Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden
                                                                                                               9
Neue Regionalleitlinie –
Neue Förderhöchstsätze

Gebiete                                        Großunter-               Mittlere      Kleine
                                               nehmen                   Unternehmen   Unternehmen
Dresden/Chemnitz                               15 Prozent               25 Prozent    35 Prozent
(2014 – 2017)
Dresden/Chemnitz                               10 Prozent               20 Prozent    30 Prozent
(2018 – 2020)
Landkreis Görlitz                              20 Prozent               30 Prozent    40 Prozent
(2014 – 2020)
Leipzig                                        10 Prozent               20 Prozent    30 Prozent
(2014 – 2020)

 Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden
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Investitionsförderung – Darlehen
GRW-Nachrangdarlehen – Rechtsgrundlagen und Zielgruppen

   ►   Rechtsgrundlagen
       −   Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
           regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes ab 2009

       −   Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
           und Verkehr zur Gewährung von Nachrangdarlehen für entsprechend der
           Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
           Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähige Vorhaben von kleinen und mittleren
           Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
           (derzeit Richtlinienentwurf, Ziel: neue RIGA Sommer 2014)

   ►   Zielgruppe
       −   KMU-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit
           überwiegend überregionalem Absatz

       −   Unternehmensgegenstand laut Positivliste des Rahmenplanes

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MF

Exkurs – Definition Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU)

                                                                     Jahres-                 Jahresbilanz-
                                    Mitarbeiter-zahl      und                        oder
                                                                     umsatz                    summe

     Kleine Unternehmen                  0 bis < 50                < 10 Mio. €              < 10 Mio. €

    Mittlere Unternehmen                50 bis < 250            10 bis < 50 Mio. €      10 bis < 43 Mio. €

     Große Unternehmen                     ≥ 250                   ≥ 50 Mio. €              ≥ 43 Mio. €

Großunternehmen gleichgestellt sind Unternehmen, deren Stimmrechts- oder Kapitalanteil mindestens zu 25%
von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts (einzeln oder gemeinsam)
kontrolliert werden

                                                                                                                13
GRW-Nachrangdarlehen – Voraussetzungen und Konditionen

►   Förderfähige Investitionen analog GRW-Zuschuss   Ratingkategorie   Nominalzinssatz
                                                     des Endkredit-    Endkreditnehmer
►   Nachrangiges Darlehen zur Projektförderung,         nehmers          (verbilligt) in
    keine Sicherheiten                                                     Prozent

►   Mindestens 20 T€, höchstens 5 Mio. €                AAA bis A            0,50

►   Anteil an förderfähigen Investitionskosten         A- bis BBB            0,73
    bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben
    (Darlehen + Zuschuss)
                                                       BBB- bis BB           2,53
►   Antragstellung über Hausbank
    (ohne Übernahme Ausfallrisiko)                     BB- bis B+            5,03

                                                                                           14
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

►    Förderfähige Kosten
    − Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen einschl. deren Nebenkosten
    − Sachanlagevermögen
    − Übernahme eines bestehenden Unternehmens bzw. Erwerb einer Beteiligung (asset-deal)
    − Material- und Warenlager, Betriebsmittelbedarf, derzeit nicht verfügbar
    − Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen, derzeit nicht verfügbar

►    Besonderheiten
    − Hausbankverfahren mit voller Hausbankhaftung
    − Besicherung mit öffentlicher Ausfallbürgschaft möglich
    − individuelle Laufzeitgestaltung bei Investitionsfinanzierungen
    − vollständige Finanzierung von Kosten bzw. Ausgaben möglich
    − Kombination mit anderen Förderprodukten ist im Rahmen der dort geltenden
      Programmbestimmungen zulässig

                                                                                                  15
GuW - Gründungsfinanzierung - Investitionsdarlehen mit einer Zinsverbilligung
von bis zu 1,00% für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren

                                                                                16
Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen

 Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH bis 2 Mio. € (KMU)

 SAB-Bürgschaften ab 2 bis 10 Mio. €, für Nicht-KMU auch darunter

 Verbürgung von Investitionskosten bis maximal 80 %,

 Verbürgung von Betriebsmittelfinanzierungen i. d. R. in Höhe von 60 %

                                                                         17
Fazit
Fazit

  ►     Förderung für Bereich Bergbau (Urproduktion)
        −   mit zinsverbilligten Darlehen (GuW)
        −   mit Bürgschaften

  ►     Förderung für Verarbeitung / Herstellung eines neuen Produktes
        −   mit zinsverbilligten Darlehen (GuW + GRW-Nachrangdarlehen)
        −   mit Bürgschaften
        −   mit Zuschüssen

                                                                         19
Kontakt
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                                     Abteilung Wirtschaft

                                     Telefon:   0351 4910-4910
                                     Fax:       0351 4910-1015

                                     Beratung:
                                     Katrin Gräfe
                                     katrin.graefe@sab.sachsen.de
                                     Markus Fritzsche
                                     markus.fritzsche@sab.sachsen.de

                     www.sab.sachsen.de

                                                                       21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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