Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen - Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014 - TU Bergakademie Freiberg
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Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen für Unternehmen Informationen von der Sächsischen AufbauBank – Förderbank – Olrik Börnicke Freiberg, 20. Juni 2014
Investitionszuschuss GRW – Rechtsgrundlagen ► Rechtsgrundlagen − Beihilfevorschriften der EU (neu Regionalbeihilfen 2014 – 2020) − Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes ab 2009 Ausschlüsse von der Förderung (u. a.): Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion − Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (derzeit Richtlinienentwurf, Ziel: neue RIGA Sommer 2014) 4
Investitionszuschuss GRW – Zielgruppen und Ausschlüsse ► Gem. Rahmenplan Ausschluss: Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion ► 1. Verarbeitungsstufe im Rahmen GRW-Zuschuss kritisch ► 2. Verarbeitungsstufe im Rahmen GRW-Zuschuss förderfähig (Positivliste) ► - Nachweis unabhängiges Gutachten ► - wesentliche Wertschöpfung ► - neues verkaufsfähiges Produkt, Abnehmerverträge, LOI 5
GRW-Zuschuss Perspektive Änderungen rechtlicher Grundlagen der Förderung/Ausblick Förderperiode 2014-2020 − Verlängerung der geltenden Regelungen bis 30.06.2014 − Änderung der Regionalleitlinien und in Folge dessen sinkende Fördersätze für Bewilligungen ab 01.07.2014 (siehe Internetauftritt SAB) − Einschränkung der Förderung von Nicht-KMU für Bewilligungen ab 01.07.2014 Neue Richtlinie − Richtlinienentwurf liegt vor, Veröffentlichung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014 6
Investitionszuschuss GRW – Voraussetzungen ► Voraussetzungen − Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Verarbeitung) − Sitz des Unternehmens bzw. Betriebsstätte in Sachsen − überregionaler Absatz (> 50 km) bzw. Positivliste − 70.000 € Mindestinvestition − Förderfähige Kosten Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. keine Grundstücke) − Keine 5 Vorförderungen innerhalb der letzten 10 Jahre − Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 T€ pro neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz zählt nicht mehr doppelt) − Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (mind. 10% Eigenmittel) 7
GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quelle BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ im Zeitraum 2014 bis 2020 in gemeindescharfer Abgrenzung 8
Neue Regionalleitlinien - Neue Regionalfördergebietskarte 01.07.2014 - 31.12.2020 prädefiniertes C- Fördergebiet prädefiniertes C- Fördergebiet mit Grenzzuschlag nicht prädefiniertes C- Fördergebiet genehmigt am 11.03.2014 von KOM Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden 9
Neue Regionalleitlinie – Neue Förderhöchstsätze Gebiete Großunter- Mittlere Kleine nehmen Unternehmen Unternehmen Dresden/Chemnitz 15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent (2014 – 2017) Dresden/Chemnitz 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent (2018 – 2020) Landkreis Görlitz 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent (2014 – 2020) Leipzig 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent (2014 – 2020) Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden 10
Investitionsförderung – Darlehen
GRW-Nachrangdarlehen – Rechtsgrundlagen und Zielgruppen ► Rechtsgrundlagen − Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes ab 2009 − Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Gewährung von Nachrangdarlehen für entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähige Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (derzeit Richtlinienentwurf, Ziel: neue RIGA Sommer 2014) ► Zielgruppe − KMU-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalem Absatz − Unternehmensgegenstand laut Positivliste des Rahmenplanes 12
MF Exkurs – Definition Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) Jahres- Jahresbilanz- Mitarbeiter-zahl und oder umsatz summe Kleine Unternehmen 0 bis < 50 < 10 Mio. € < 10 Mio. € Mittlere Unternehmen 50 bis < 250 10 bis < 50 Mio. € 10 bis < 43 Mio. € Große Unternehmen ≥ 250 ≥ 50 Mio. € ≥ 43 Mio. € Großunternehmen gleichgestellt sind Unternehmen, deren Stimmrechts- oder Kapitalanteil mindestens zu 25% von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts (einzeln oder gemeinsam) kontrolliert werden 13
GRW-Nachrangdarlehen – Voraussetzungen und Konditionen ► Förderfähige Investitionen analog GRW-Zuschuss Ratingkategorie Nominalzinssatz des Endkredit- Endkreditnehmer ► Nachrangiges Darlehen zur Projektförderung, nehmers (verbilligt) in keine Sicherheiten Prozent ► Mindestens 20 T€, höchstens 5 Mio. € AAA bis A 0,50 ► Anteil an förderfähigen Investitionskosten A- bis BBB 0,73 bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben (Darlehen + Zuschuss) BBB- bis BB 2,53 ► Antragstellung über Hausbank (ohne Übernahme Ausfallrisiko) BB- bis B+ 5,03 14
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) ► Förderfähige Kosten − Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen einschl. deren Nebenkosten − Sachanlagevermögen − Übernahme eines bestehenden Unternehmens bzw. Erwerb einer Beteiligung (asset-deal) − Material- und Warenlager, Betriebsmittelbedarf, derzeit nicht verfügbar − Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen, derzeit nicht verfügbar ► Besonderheiten − Hausbankverfahren mit voller Hausbankhaftung − Besicherung mit öffentlicher Ausfallbürgschaft möglich − individuelle Laufzeitgestaltung bei Investitionsfinanzierungen − vollständige Finanzierung von Kosten bzw. Ausgaben möglich − Kombination mit anderen Förderprodukten ist im Rahmen der dort geltenden Programmbestimmungen zulässig 15
GuW - Gründungsfinanzierung - Investitionsdarlehen mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1,00% für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren 16
Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH bis 2 Mio. € (KMU) SAB-Bürgschaften ab 2 bis 10 Mio. €, für Nicht-KMU auch darunter Verbürgung von Investitionskosten bis maximal 80 %, Verbürgung von Betriebsmittelfinanzierungen i. d. R. in Höhe von 60 % 17
Fazit
Fazit ► Förderung für Bereich Bergbau (Urproduktion) − mit zinsverbilligten Darlehen (GuW) − mit Bürgschaften ► Förderung für Verarbeitung / Herstellung eines neuen Produktes − mit zinsverbilligten Darlehen (GuW + GRW-Nachrangdarlehen) − mit Bürgschaften − mit Zuschüssen 19
Kontakt
Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: 0351 4910-4910 Fax: 0351 4910-1015 Beratung: Katrin Gräfe katrin.graefe@sab.sachsen.de Markus Fritzsche markus.fritzsche@sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de 21
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