Preisliste 2020 Dämmsysteme aus PU-Hochleistungsdämmstoff für die Vollflächendämmung auf den Sparren - binne.de
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Dämmsysteme aus PU-Hochleistungsdämmstoff für die Vollflächendämmung auf den Sparren preisliste 2020 gültig ab 01.05.2020 Die Dachexperten!
Vollflächendämmung auf den Sparren 2 Steildachdämmsysteme und -elemente aus dem Hochleistungsdämmstoff Polyurethan (PU) ® Wärmeleitfähigkeit: WLS 023, λD 0,022 bisomer Protect Deckschichten: beidseitig Aluminium Kaschierlage oben: Unterdeckbahn Diffucell® (sd-Wert 0,03 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System” Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 80 100 120 140 160 180 200 220 /m² 24,50 28,95 33,55 38,20 41,90 45,80 49,85 54,05 U-Wert* [W/m²·K] 0,28 0,22 0,19 0,16 0,14 0,13 0,11 0,10 Platten/Paket 3 3 2 3 2 2 2 2 Platten/Palette 15 12 10 9 8 6 6 6 ® Wärmeleitfähigkeit: 80 - 100 mm WLS 027, λD 0,026 bisocell Plus 120 - 220 mm WLS 026, λD 0,025 Deckschichten: beidseitig Spezialvlies, Kaschierlage oben: Unterdeckbahn Diffucell® (sd-Wert < 0,03 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System” Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 80 100 120 140 160 180 200 220 /m² 23,60 28,05 32,65 37,30 41,00 44,85 49,10 53,20 U-Wert* [W/m²·K] 0,32 0,26 0,21 0,18 0,16 0,140 0,13 0,12 Platten/Paket 3 3 2 3 2 2 2 2 Platten/Palette 15 12 10 9 8 6 6 6 Für die verschnittarme Dämmung von aufwändigen Dachgeometrien. bisocell® Basic Grundplatte für 2-lagigen Dämmstoffaufbau. Wärmeleitfähigkeit: 80 - 100 mm WLS 027, λD 0,026 120 - 220 mm WLS 026, λD 0,025 Deckschichten: beidseitig Spezialvlies Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² ©Binné und Sohn GmbH & Co. KG 2020, all rights reserved. Dicke [mm] 80 100 120 140 160 180 200 220 /m² 21,55 26,05 30,65 35,30 39,00 42,85 47,10 51,20 U-Wert* [W/m²·K] 0,32 0,26 0,21 0,18 0,16 0,14 0,13 0,12 Platten/Paket 3 3 2 3 2 2 2 2 Platten/Palette 15 12 10 9 8 6 6 6 *Die Wärmeübergangswiderstände Rsi und Rse sind berücksichtigt. Weitere Bauteilschichten sind nicht berücksichtigt.
Vollflächendämmung auf den Sparren 3 ® Wärmeleitfähigkeit: WLS 023, λD 0,022 bisomer Unterdach Deckschichten: beidseitig Aluminium Kaschierlage oben: diffusionsoffene High-Tech-Unterdachbahn, nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System” sowie extrabreiter Überlappung, die kalt und warm verschweißt werden kann. Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 80 100 120 140 160 180 200 220 /m² 26,40 30,90 35,40 40,05 43,70 47,50 51,20 55,75 U-Wert* [W/m²·K] 0,28 0,22 0,19 0,16 0,14 0,13 0,11 0,10 Platten/Paket 3 3 2 3 2 2 2 2 Platten/Palette 15 12 10 9 8 6 6 6 ® Wärmeleitfähigkeit: WLS 023, λD 0,022 bisomer SilentPro Deckschichten: beidseitig Aluminium Kaschierlage oben: diffusionsoffene High-Tech-Unterdachbahn, nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System”, sowie extrabreiter Überlappung, die kalt und warm verschweißt werden kann. Kaschierlage unten: 40 mm Steinfaserdämmung WLS 035, λD 0,034 für erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 80+40 100+40 120+40 140+40 160+40 180+40 /m² 42,15 47,90 53,60 59,25 64,85 70,40 U-Wert* [W/m²·K] 0,21 0,18 0,15 0,14 0,12 0,11 Platten/Paket 1 1 1 1 1 1 Platten/Palette 10 9 8 7 6 5 ® Zur U-Wert-Verbesserung bei einer Zwischensparrendämmung. bisocell Dämmschalung Wärmeleitfähigkeit: WLS 028, λD 0,027 Deckschichten: beidseitig Spezialvlies Kaschierlage oben: diffusionsoffene Unterdeckbahn (sd-Wert 0,1 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System” Kantenausbildung: Nut+Feder, umlaufend Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 50 /m² 22,00 U-Wert* [W/m²·K] 0,52 Platten/Paket 4 Platten/Palette 24 (Palette 57,12 m² = 6 Pakete) *Die Wärmeübergangswiderstände Rsi und Rse sind berücksichtigt. Weitere Bauteilschichten sind nicht berücksichtigt.
Vollflächendämmung auf und unter den Sparren 4 Untersparrendämmsystem mit integrierter Unterkonstruktion. bisomer® UKD Wärmeleitfähigkeit: WLS 023, λD 0,022 Deckschichten: beidseitig Aluminium Inlay: 2 zusätzlich eingelassene Mehrschichtholzleisten für die direkte Befestigung der Dämmung und die raumseitige Verkleidung (z.B. mit Gipskartonplatten) Kantenausbildung: 50/60 mm Längsseiten mit Nut + Feder, Stirnseiten mit Stufenfalz 80/100 mm: Längsseiten mit Stufenfalz, Stirnseiten mit Nut+Feder Format: Außenmaß 2400 x 620 mm = 1,488 m² Einbaumaß 2380 x 600 mm = 1,428 m² Dicke [mm] 50 60 80 100 /m² 34,10 36,90 41,25 45,55 U-Wert* [W/m²·K] 0,57 0,46 0,32 0,25 Platten/Paket 5 3 2 2 Platten/Palette 50 32 28 20 Sanierungsdämmsystem aus dem Hochleistungsdämmstoff Polyurethan (PU) - jetzt mit erweitertem Anwendungsbereich. Für die Kombination mit einer Zwischensparrendämmung. ökonomic Wärmeleitfähigkeit: 50 - 60 mm WLS 028, λD 0,027 80 mm WLS 027, λD 0,026 Deckschichten: beidseitig Spezialvlies Kaschierlage oben: diffusionsoffene Unterdeckbahn (sd-Wert 0,1 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber-System” Kantenausbildung: umlaufend mit Nut + Feder Format: Außenmaß 2400 x 1020 mm = 2,44 m² Einbaumaß 2380 x 1000 mm = 2,38 m² Dicke [mm] 50 60 80 /m² 21,40 24,30 28,00 U-Wert* [W/m²·K] 0,52 0,44 0,32 Artikel-Nr. 109 882 109 884 109 886 Platten/Paket 4 4 3 Platten/Palette 24 20 15 Zubehör für die Steildachsanierung mit ökonomic Konvektionssperre und Feuchteschutzbahn ökonomic hygrotop Die feuchteregulierende Konvektionssperre (sd > 3 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf- Kleber-System” ist Systemkomponente der Aufsparrendämmung ökonomic verhindert Schäden an feuchte- und schimmelgefährdeten Bauteilen und ist ideal zur Herstellung der Luftdichtheit gemäß DIN 4108-7. Breite [mm] 1500 /m² 3,05 Artikel-Nr. 109 880 lfm. je Rolle 50 Nur im System mit PU- m² je Rolle 75 Dämmplatten ökonomic Rollen je Palette 20 lieferbar. *Die Wärmeübergangswiderstände Rsi und Rse sind berücksichtigt. Weitere Bauteilschichten sind nicht berücksichtigt.
Zubehör für die Vollflächendämmung auf den Sparren 5 Konvektionssperren Produkt Breite [mm] lfm. je Rolle m²/Rolle Art.-Nr. /m² DB blau binné DB blau 1500 50 75 103 886 2,70 Die Konvektionssperre (sd > 3 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber- System” erfüllt alle Anforderungen des ZVDH für wärmegedämmte Dächer hin- sichtlich DIN 4108 Teil 7. binné Top DSB 100 1500 50 75 103 882 2,70 Die Konvektionssperre (sd > 100 m) nahtselbstklebend mit “Kleber-auf-Kleber- System” erfüllt alle Anforderungen des ZVDH für wärmegedämmte Dächer hinsichtlich DIN 4108 Teil 7. Anschließen, kleben und abdichten Produkt Breite [mm] lfm. je Rolle Rollen/Karton Art.-Nr. /Rolle binné Diffucell First-/Gratband 300 20 4 127 990 87,00 binné PUR Unterdach High- 300 25 5 127 991 73,75 Tech First/Grat-Streifen binné Profi Tape 60 25 10 123 092 25,00 binné Nageldichtband 50 30 12 123 090 31,50 Befestigungen Produkt Maße [mm] Stück/Paket Art.-Nr. /Paket binné Systemschrauben G1 8,0/160 50 128 334 44,65 Statik-Spezialschrauben für die kontinuierliche Lastabtragung 8,0/180 50 128 335 46,90 8,0/200 50 128 340 50,05 binné Systemschrauben G2 8,0/165 50 128 290 48,95 Statik-Spezialschrauben für die kontinuierliche 8,0/195 Lastabtragung 50 128 291 60,70 Doppelgewindeschrauben für besonders große Schraubenabstände und dadurch 8,0/225 50 128 292 79,65 geringerer Verbrauch 8,0/235 50 128 293 82,20 8,0/255 50 128 294 93,20 8,0/275 50 128 295 113,55 8,0/302 50 128 296 117,40 8,0/335 50 128 297 137,00 8,0/365 50 128 298 148,75
Frachtbedingungen 6 Frachtbedingungen: Lieferungen im Inland (Festland) erfolgen ab einem Netto- Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der warenwert von € 2.500,- frachtfrei befahrbarer Anlieferstelle. Lieferort mit den Fahrzeugen unserer Spediteure zu erreichen Lieferung ins Ausland nur nach Rücksprache. ist. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der jeweiligen Spe- Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von € 2.500,- dition. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch gelten folgende Staffelpreise: LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer Zuglänge von 20 m zugelassen und geeignet sein. Auf abweichende Nettowarenwert: Frachtkosten: Gegebenheiten muss vorher rechtzeitig vom Lieferungs- < € 1.000,- € 125,- empfänger hingewiesen werden. € 1.000,- bis € 1.499,- € 100,- € 1.500,- bis € 1.999,- € 75,- € 2.000,- bis € 2.499,- € 50,- Die Anlieferungen/Abholungen erfolgen ausschließlich in kompletten Verpackungseinheiten, bei Bitumenbahnen in Bei Dämmstoffen berechnen wir bis 20 m³ Abnahme je ganzen Paletteneinheiten. Anlieferstelle € 125,- netto in unserem Vertretungsgebiet. Für Anlieferungen/Abholungen von losen Rollen bzw. losen Gebinden erheben wir einen Zuschlag von € 20,- netto je Lieferungen außerhalb unseres Vertretungsgebietes werden, Produkt. je nach Warenwert und Entfernung, mit einer dem Aufwand gerechten Frachtpauschale berechnet. Europaletten werden grundsätzlich mit € 13,- per Stück be- rechnet. Entladung und Warenannahme erfolgen grundsätzlich durch Paletten, die frachtfrei und in einwandfreiem Zustand zurück- den Empfänger. gegeben werden, werden wieder gutgeschrieben. Bei Zusatzleistungen wie Entladehilfe (Selbstablader) berech- Bei Materiallieferungen in Big-Bags berechnen wir eine Leih- nen wir bei Palettenware folgende Kosten: gebühr von € 12,50 netto pro Big-Bag. Bei frachtfreier Rückgabe in einwandfreiem Zustand werden 1 - 10 Paletten = € 50,- € 7,50 netto pro Big-Bag erstattet. 11 - 16 Paletten = € 80,- 17 - 34 Paletten = € 160,- Schneidekosten für Dachbahnen werden für ½-m-Rollen mit Die Entladung durch Mitnahmestapler kann nur ebenerdig € 0,35 per m² netto und für Zwischenbreiten (Mauerbreiten) und auf einem befestigten Untergrund erfolgen. mit € 0,45 per m² netto berechnet. Abrechnungsgrundlage ist Eine generelle Verfügbarkeit von Entladehilfen an den die 1-m-Rollenbreite. Lieferfahrzeugen kann nicht sichergestellt werden. Bei Materialrückgaben werden 20% Bearbeitungsgebühr vom Dämmstoffe werden grundsätzlich ohne Entladehilfe Nettowarenwert und die Kosten für den Transport berechnet (Selbstablader) geliefert. Auf Wunsch, sofern Jumbo-LKW (Sonderprodukte sind von der Rückgabe ausgeschlossen). mit Selbstablader verfügbar sind, kann die Belieferung mit Entladehilfe erfolgen. Die Preise werden in diesen Fällen extra kalkuliert. Verspätete Lieferung: Angegebene Termine und Lieferfristen werden nach Möglich- keit eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich. Ansprüche aus verspäteter Lieferung, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sind ausgeschlossen. Die angegebenen €-Bruttopreise sind lediglich Grundlage für die Verrechnung mit dem Handel und keine empfohlenen Wiederverkaufspreise. Die Gewichtsangaben dienen nur zur Ermittlung der Ladungsgewichte. Abweichungen nach oben und unten vorbehalten. Mit Herausgabe dieser Preisliste verlieren sämtliche vorher erschienenen Listen und Angebote ihre Gültigkeit, soweit nicht anders schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.
Verkaufs- und Lieferbedingungen 7 1. Wir werden ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen jeweils neueste Fassung tätig. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. 2. Unsere Angebote sind stets freibleibend; eine Bestellung bedarf unserer Bestätigung, es sei denn, dass aufgrund der Bestellung ausgeliefert wird. Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die in jeweiliger Höhe unseren Preisen hinzuzuschlagen ist. Können wir ohne unser Verschulden unserer Lieferungspflicht nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, so werden wir von der Lieferungspflicht frei. Diese Befreiung tritt auch dann ein, wenn die geschuldete Leistung nur der Gattung nach bestimmt ist. 3. Muster gelten nur als Anschauungsstücke, die den ungefähren Charakter der Ware zeigen. Soweit DIN-Normen für Dachbahnen, Dämmstoffe und Bitumenprodukte bestehen, müssen die gelieferten Waren den DIN-Normen entsprechen. Verbrauchsmengen werden von uns nach bestem Wissen angegeben. Für Abweichungen, die sich eventuell in der Praxis ergeben könnten, haften wir nicht. Bei Dachbahnen gelten geringfügige Abweichungen in Farbe oder Bestreuung nicht als Sachmangel. Beratung und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften erübrigen sich dadurch nicht. Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 4. Beanstandungen, wozu auch Fehlmengen und Falschlieferungen gehören, lösen nur dann Ansprüche aus, wenn sie uns gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren angezeigt werden; der Abnehmer ist zur unverzüglichen Überprüfung nach Lieferung verpflichtet. Bei einer sorgfältigen Überprüfung nicht erkennbare Mängel können, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Lieferung geltend gemacht werden. Die vorstehend genannten Anzeigepflichten beziehen sich sowohl auf die Geltendmachung von Mängelansprüchen als auch von Schadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Grund. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, außerhalb von Mängelansprüchen, können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobes Verschulden trifft oder für Personenschäden gehaftet wird. Der Ausschluss greift nicht, wenn von uns Kardinalpflichten verletzt wurden. Im Rahmen der Mängelansprüche besteht nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung; schlägt auch die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 5. Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten; Teillieferungen sind zulässig. Zugesagte Lieferzeiten sind in keinem Fall Fixtermine; der Käufer ist verpflichtet, uns bei Lieferverzögerungen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund Verzuges oder gänzlicher Unmöglichkeit der Lieferung besteht nicht, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft oder für Personenschäden gehaftet wird. Die Gefahr der gekauften Ware geht mit deren Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über; die Klausel „frachtfrei“ betrifft nur die Kosten, nicht den Gefahrenübergang. 6. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Unsere Forderungen werden mit Lieferung fällig. Zahlung muss spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Für die Begleichung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum dürfen 2 % Skonto abgesetzt werden; dies gilt nicht, wenn der Käufer mit der Bezahlung anderer Forderungen uns gegenüber im Verzug ist. Für Spezialartikel können Sonderzahlungsbedingungen festgelegt werden; diese Sonderzahlungsbedingungen ebenso wie von Abs. 1 dieser Bestimmung abweichende Zahlungsziele bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Forderungen sind mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Wechselzahlungen steht uns der Diskont für die Laufzeit des Wechsels ab Fälligkeitsdatum der Rechnung zu. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche zugrunde liegen; die Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Werden Wechsel, Schecks oder Lastschriften für bereits gelieferte Ware nicht termingemäß eingelöst oder werden Abbuchungsermächtigungen mit Wirkung für bereits durch Warenauslieferungen entstandene Forderungen widerrufen, so werden sämtliche andere Forderungen von uns gegen den Käufer unbeschadet abweichend vereinbarter Zahlungstermine sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers bekannt wird, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint oder der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Werden die gesamten Forderungen nicht sofort bezahlt, so erlischt das Recht des Käufers auf Weiterveräußerung/Verarbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und wir haben die sich aus Ziffer 7 ergebenden Rechte. 7. Die gelieferte Ware bleibt zur Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Sie darf im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verwandt werden; zu anderen Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignung oder zur Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft oder verarbeitet wird, erfolgt die Abtretung in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte/mitverarbeitete Vorbehaltsware berechnet haben. Der Käufer erkennt Zahlungen seiner Kunden an uns als ihm gegenüber schuldbefreiend an. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe der Beträge, die er seinen Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungserklärungen an. Bei Zahlungsverzug oder Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers (negative Auskünfte, usw.) sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer hat uns Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, sie als unsere Lieferung unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten. Wir sind berechtigt, die sichergestellte Ware freihändig nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung zu verkaufen; Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Das Recht des Käufers auf Verwendung der gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und zur Einziehung der aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung sich ergebenden Forderungen erlischt mit Eintritt des Zahlungsverzuges bzw. der zuvor genannten wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, spätestens wenn aus diesen Gründen ein Widerruf ausgesprochen wird. Auf Verlangen hat der Käufer bzw. ein Vergleichs- oder Konkursverwalter uns Namen und Anschrift der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen, die aus der Weiterveräußerung/Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware entstanden sind. Der Käufer hat uns im übrigen über etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, die die von uns gelieferte Vorbehaltsware betreffen, zu unterrichten und auch Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer hat die Ware gegen Feuer und Einbruchsgefahr zu versichern. Die insoweit entstandenen Ansprüche tritt der Käufer ebenfalls zur Sicherung unserer Kaufpreisansprüche an uns ab. 8. Wir sind berechtigt, soweit es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt, die vereinbarten Preise angemessen heraufzusetzen, wenn zwischen Kaufabschluss und Lieferung außergewöhnliche oder unvorhersehbare Rohstoffkostenerhöhungen eintreten bzw. sich Sonderkosten durch erhöhte Frachten, Zölle, Steuern, Abgaben oder sonstige Lasten ergeben. Im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr bleiben die vorstehend genannten Kostenerhöhungsfaktoren unberücksichtigt, wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt; übersteigt die vorzunehmende Preiserhöhung nach Ablauf der 4 Monate 15 % des vereinbarten Preises, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 9. Erfüllungsort ist Pinneberg. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Pinneberg. 10. Sofern im Streitfall vom Gericht die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen festgestellt werden sollte, hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen keinen Einfluss. An die Stelle etwaiger unwirksamer Regelungen tritt diejenige, die in gesetzlicher Form dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Pinneberg, 01. Mai 2020
www.binne.de Binné & Sohn GmbH & Co. KG Dachbaustoffwerk Mühlenstraße 60 25421 Pinneberg Tel.:+49 (0) 41 01 50 05 - 0 Fax: +49 (0) 41 01 20 80 37 E-Mail: info@binne.de Die Dachexperten!
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