Preisliste 2021 - Baustoffe von Zydowitz
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Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager in Tönisvorst. Bei vollen LKW-Ladungen fragen Sie bitte gesondert nach Frei-Baustellen-Preisen. Alle bisher von uns ausgehändigten Preislisten verlieren hiermit Ihre Gültigkeit! Alle Maße sind ca.-Angaben und Ergiebigkeiten sind Erfahrungswerte, die je nach Schlagung der einzelnen Steine, sowie nach Art der Verlegung variieren! Bei Rücklieferungen, die nicht mit uns abgesprochen sind, berechnen wir 10 % des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr, mindestens jedoch 20 € netto. Gerne stellen wir für Sie im Voraus die Ware zusammen, hierfür berechnen wir 10 €. Baustoffe von Zydowitz GmbH & Co KG Öffnungszeiten Tempelsweg 13 | 47918 Tönisvorst Sommerzeit (April - Sept.) Winterzeit (Okt. - März) Tel.: (0 21 51) 70 10 16 Fax: (0 21 51) 70 08 97 Mo. - Fr.: 7 - 17 Uhr Mo. - Fr.: 7.30 - 17 Uhr www.baustoffe-von-zydowitz.de | info@baustoffe-von-zydowitz.de Sa. 9 - 12 Uhr Whatsapp: (0 21 51) 70 10 16 Beratung nur nach Termin, kein Verkauf Baustoffe von Zydowitz GmbH & Co.KG., HRA Krefeld Nr. 4816, persönlich haftende Gesellschaft: von Zydowitz Verwaltungs GmbH, HRB Krefeld Nr. 9187; Geschäftsführer: Joachim von Zydowitz Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS Pflaster Seite Mauersteine Seite Basalt 4 Trockenmauerwerk 18 Grauwacke 5 Granit 6 Steine/ Kies/ Splitt Seite Italienischer Porphyr 7 Findlinge und Wasserbausteine 22 Indischer Sandstein „Toskana-Quarzit“ 8 Ziersplitte / Fugensand 23 Verschiedene historische Pflastersorten 9 Masgaard Unkrautvlies ® 23 Gabionensteine 25 Bodenplatten Seite Besonderheiten Seite Granit/ Basalt 12 4linge® 16 Italienischer Porphyr 12 Mirage PREMIUM Keramik 27 Sand-/ Kalkstein 13 EMPEROR Keramikplatten E ® 3 29 Polygonalplatten 13 SELECT Kunstrasen 31 Zydoflex Fugenmörtel 33 Blockstufen Seite Tipps und Tricks Seite Palisaden 14 Pflastern 11 Leistensteine 15 Trockenmauern 21 Edelstelen 15 Blockstufen 15 Rechtliches Seite Granit Eco Palisaden 17 Verkaufs- und Lieferbedingungen 34-35
Nettopreis Nettopreis Nettopreis Basalt 1 to = Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Mosaik türkisch, 342,86 €/ to 40,34 €/ m² 0,17 €/ Stk. 8,5 m² 4/6 cm, neu 408,00 €/ to 48,00 €/ m² 0,20 €/ Stk. Kleinpflaster (Reihenpflaster), vietnamesisch 436,97 €/ to 84,03 €/ m² 1,01 €/ Stk. 5,2 m² 8/10 cm, neu 520,00 €/ to 100,00 €/ m² 1,20 €/ Stk. Kleinpflaster 279,83 €/ to 62,18 €/ m² 0,76 €/ Stk. 4,5 m² 8/10 cm, historisch 333,00 €/ to 74,00 €/ m² 0,90 €/ Stk. Bindersteine 201,68 €/ to 10,08 €/ lfm 2,10 €/ Stk. 2,5 m² 11 - 13/15 - 25 cm, historisch 240,00 €/ to 12,00 €/ lfm 2,50 €/ Stk. Bindersteine XL* 226,89 €/ to 15,13 €/ lfm 3,36 €/ Stk. 2,2 m² 15/20 - 30 cm, historisch 270,00 €/ to 18,00 €/ lfm 4,00 €/ Stk. Großpflaster 134,45 €/ to 53,78 €/ m² 1,85 €/ Stk. 2,5 m² 15/17 cm, historisch 160,00 €/ to 64,00 €/ m² 2,20 €/ Stk. *besonders geeignet für den Bau von Stufen oder Mauern. Seite 4
Nettopreis Nettopreis Nettopreis Grauwacke 1 to = Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Mosaik 342,86 €/ to 40,34 €/ m² 0,17 €/ Stk. 8,5 m² 4/6 cm, historisch 408,00 €/ to 48,00 €/ m² 0,20 €/ Stk. Kleinpflaster 315,13 €/ to 63,03 €/ m² 0,76 €/ Stk. 5,0 m² 8/10 cm, historisch 375,00 €/ to 75,00 €/ m² 0,90 €/ Stk. Bindersteine 189,08 €/ to 7,56 €/ lfm. 1,68 €/ Stk. 3,0 m² 11 - 13/15 - 25 cm, historisch 225,00 €/ to 9,00 €/ lfm. 2,00 €/ Stk. Großpflaster 151,26 €/ to 50,42 €/ m² 1,51 €/ Stk. 3,0 m² 15/17 cm, historisch 180,00 €/ to 60,00 €/ m² 1,80 €/ Stk. Seite 5
Nettopreis Nettopreis Nettopreis Granit 1 to = Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Mosaikpflaster, portugiesisch 242,86 €/ to 28,57 €/ m² 0,17 €/ Stk. 8,5 m² 4/6 cm, neu 289,00 €/ to 34,00 €/ m² 0,20 €/ Stk. Kleinpflaster, portugiesisch 212,61 €/ to 38,66 €/ m² 0,34 €/ Stk. 5,5 m² 7/9 cm, neu 253,00 €/ to 46,00 €/ m² 0,40 €/ Stk. Kleinpflaster, portugiesisch 204,20 €/ to 45,38 €/ m² 0,59 €/ Stk. 4,5 m² 9/11 cm, neu 243,00 €/ to 54,00 €/ m² 0,70 €/ Stk. Großpflaster, portugiesisch 211,76 €/ to 11,76 €/ lfm. 2,10 €/ Stk. 2,7 m² 15/17 cm, neu 252,00 €/ to 14,00 €/ lfm. 2,50 €/ Stk. Kleinpflaster 189,08 €/ to 42,02 €/ m² 0,50 €/ Stk. 4,5 m² 8/10 cm, historisch 225,00 €/ to 50,00 €/ m² 0,60 €/ Stk. Großpflaster hell 105,04 €/ to 42,02 €/ m² 1,68 €/ Stk. 2,5 m² 16-18/16 - 30 cm, historisch 125,00 €/ to 50,00 €/ m² 2,00 €/ Stk. Großpflaster rot 201,68 €/ to 10,08 €/ lfm 2,10 €/ Stk. 2,5 m² 12-14/15 - 25 cm, historisch 240,00 €/ to 12,00 €/ lfm 2,50 €/ Stk. Seite 6
Nettopreis Nettopreis Nettopreis Italienischer Porphyr 1 to = Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Mosaik 403,36 €/ to 40,34 €/ m² 0,17 €/ Stk. 10 m² 4/6 cm, neu 480,00 €/ to 48,00 €/ m² 0,20 €/ Stk. Kleinpflaster 378,15 €/ to 50,42 €/ m² 0,46 €/ Stk. 7,5 m² 6/8 cm, neu 450,00 €/ to 60,00 €/ m² 0,55 €/ Stk. Kleinpflaster 369,75 €/ to 67,23 €/ m² 0,84 €/ Stk. 5,5 m² 8/10 cm, neu 440,00 €/ to 80,00 €/ m² 1,00 €/ Stk. Bindersteine 378,15 €/ to 126,05 €/ m² 15,13 €/ lfm. 3,0 m² 12/15 - 30 cm, neu 450,00 €/ to 150,00 €/ m² 18,00 €/ lfm. NEU Stufensteine 25,21 €/ lfm. 15 cm breit, freie Längen, Höhe: min. 15 cm 30,00 €/ lfm. Seite 7
Indischer Sandstein 1 to = Nettopreis Nettopreis Nettopreis „Toskana-Quarzit“ Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Mosaik 415,97 €/ to 46,22 €/ m² 0,21 €/ Stk. 9,0 m² 4/6 cm, neu 495,00 €/ to 55,00 €/ m² 0,25 €/ Stk. Kleinpflaster 378,15 €/ to 63,03 €/ m² 0,84 €/ Stk. 6,0 m² 8/10 cm, neu 450,00 €/ to 75,00 €/ m² 1,00 €/ Stk. Bindersteine 378,15 €/ to 16,81 €/ lfm 3,36 €/ Stk. 4,2 m² 14/20/11 - 13 cm, neu 450,00 €/ to 20,00 €/ lfm 4,00 €/ Stk. Seite 8
Verschiedene historische 1 to = Nettopreis Nettopreis Nettopreis Pflastersorten Bruttopreis Bruttopreis Bruttopreis Basaltlava Großpflaster 79,83 €/ to 21,01 €/ m² 0,80 €/ Stk. 3,8 m² 13/13 - 17/17 cm, historisch 95,00 €/ to 25,00 €/ m² 0,95 €/ Stk. Basalt Kleinpflaster 211,76 €/ to 47,06 €/ m² 0,67 €/ Stk. 4,5 m² 8/10 cm, bräunlich, historisch 252,00 €/ to 56,00 €/ m² 0,80 €/ Stk. Grauwacke/ Melaphyr/ Basalt 231,09 €/ to 46,22 €/ m² 0,59 €/ Stk. 5,0 m² 8/10 cm, historisch 275,00 €/ to 55,00 €/ m² 0,70 €/ Stk. Seite 9
Verlegetipps Worauf Sie beim Pflastern achten sollten. Als erstes muss man sich die Frage stellen: Welche Belastung soll die Fläche später aushalten? Ist es nur ein Gartenweg, über den Sie laufen und vielleicht einmal mit der Schubkarre fahren? Oder wollen Sie Ihre Einfahrt pflastern über die Sie täglich mit dem Auto fahren und mit Servolenkung um die Kurve wollen? Gibt es eine leichte, mittlere oder sogar schwere Verkehrsbelastung? Ab mittlerer Verkehrsbelastung scheiden Mosaikpflaster (also die Größe 4/6 cm) und Bodenplatten unter 5 cm Stärke aus, nach der Verkehrsbelastung richtet sich auch die Stärke des Unterbaus. Auf jeden Fall sollten Sie aber immer bis auf fest gewachsenen Boden ausschachten, der Mutterboden muss weg sein. Für Gartenwege und Terrassen • Ca. 5-8 cm Bettung, in die Pflastersteine gesetzt werden (Splitt oder Sand). • Ca. 15-20 cm Tragschicht aus Schotter 0/22 - 0/45 mm (Recycling Material RCL [Vorsicht Wasserschutzzone beachten!], Mineralbeton oder Kalksteinschotter). Auffüllen mit frostsicherem Füllkies. Für Einfahrten und Stellplätze Unterbau Legende: • Ca. 5-8 cm Bettung, in die Pflastersteine gesetzt werden (Splitt oder Sand). a=Pflaster • Ca. 25 cm Tragschicht aus Schotter 0/32 - 0/45 mm (Recycling Material RCL b=Bettung [Vorsicht Wasserschutzzone beachten!], Mineralbeton oder Kalksteinschotter). c=Tragschicht Auffüllen mit frostsicherem Füllkies. Möchten Sie gebunden, oder ungebunden bauen? Das heißt, ob Sie mit Mörtel in der Bettung oder ohne auskommen. Hierzu ist es immer hilfreich sich zu fragen, welche Art Verfugung man für die Fläche vorgesehen hat. Denn es gilt der Grundsatz: „Feste Fuge, feste Bettung!!!“. Ansonsten wird jede Fuge auf Dauer herausbrechen. Bei ungebundener Bauweise können Sie die Fugen mit Brechsand (Basaltsand oder Kalksteinsand) füllen. Das behindert das Wachstum von Unkräutern zwar, aber auf Dauer werden sich Flugsamen in die Fuge setzen und es wächst hier und da etwas hindurch. Allerdings hat die ungebundene Bauweise den Vorteil, dass man eventuelle Absackungen später einfach neu pflastern kann. Bei der gebundenen Bauweise können Sie durch eine feste Fuge Unkraut in den Fugen vermeiden. Es gibt Kunststoff-Fugen wie z. B. unsere Eigenmarke Zydoflex® oder Zement-Fugen, wie z. B. VdW400®. Zementfugen bringen höhere Festigkeiten und sind unter schwerer Verkehrsbelastung (öffentlicher Bereich, wo auch Busse und LKW fahren) haltbarer. Die Verfugung mit Zement ist allerdings arbeitsaufwendiger als die Verfugung mit Kunststoff. Der größte Unterschied ist allerdings die Wasserdurchlässigkeit der Fuge. Eine Zementfuge ist fast wasserundurchlässig, wohingegen eine Kunststofffuge immer wasserdurchlässig ist. Dies stellt wiederum besondere Anforderungen an die Bettung in die gepflastert wird. Wenn eine Zementfuge gemacht wird, kann man in normalen Sand 0/8 pflastern, in dem Zement eingeharkt wurde, da ja nur sehr wenig Wasser in die Bettung eindringt. Wählt man aber eine wasserdurchlässige Fuge sollte man in sogenannten Drainmörtel pflastern. Dieser wird fest und das Wasser kann abfließen. Dies ist sehr wichtig, denn sonst kommt es evtl. später zu Frostschäden im Bereich der Fuge. Noch ein Tipp zur Verlegung von Bodenplatten Bei der gebundenen Verlegung von Naturstein-Bodenplatten muss die Rückseite der Platten immer mit einer so genannten Haftbrücke versehen werden. Unter dem Begriff Haftbrücke versteht man eine Kontaktschicht, z. B. aus Naturstein Flex-Kleber oder einer Trass-Zement-Haftschlämme. Auf diese Art und Weise haften die Bodenplatten besser. Außerdem vermindert eine Haftbrücke aufsteigende Feuchtigkeit, die bei manchen Granitplatten evtl. zu Verfärbungen führen kann. Wenn diese Hinweise beim Pflastern beachtet werden, sollten Sie an Ihrer neuen Terrasse oder Einfahrt lange Freude haben… Seite 11
Granit/ Basalt Nettopreis Bruttopreis Bodenplatten, geflammt Granit Atrimus light, 60/40/3 cm 54,62 €/ m² 65,00 €/ m² Granit Atrimus silver, 60/40/3 cm 79,83 €/ m² 95,00 €/ m² Basalt Pure black*, 60/40/3 cm 79,83 €/ m² 95,00 €/ m² *Das Material ist nicht säurebeständig! Andere Formate auf Anfrage. Italienische Porphyr Platten gemischtfarbig, bruchrau Großformat, 2 - 5 cm stark Nettopreis Bruttopreis Polygonal 32,77 €/ m² 39,00 €/ m² Bahnenware, handbekantet, 3 - 6 cm stark Nettopreis Bruttopreis Breite: 15 und 20 cm 74,79 €/ m² 89,00 €/ m² Breite: 25 und 30 cm 78,99 €/ m² 94,00 €/ m² Breite: 35 und 40 cm 83,19 €/ m² 99,00 €/ m² Bahnenware, gesägte Kanten, 3 - 6 cm stark Nettopreis Bruttopreis Breiten: bis 40 cm, lieferbar auf Bestellung 91,60 €/ m² 109,00 €/ m² Seite 12 Für farbliche Sortierung berechnen wir einen Zuschlag von 20 %!
Sand-/Kalkstein Bodenplatten Nettopreis Bruttopreis mit unterseitiger Kalibrierung Sandstein Golden Sand, indisch, struktura, 40/60/2,5 cm 46,22 €/ m² 55,00 €/ m² Sandstein Dark Coffee, indisch, 40/60/2,5 cm 63,03 €/ m² 75,00 €/ m² Kalkstein Olive Black*, indisch, 40/60/2,5 cm 46,22 €/ m² 55,00 €/ m² Kalkstein Chalet Vintage*, indisch, 40/60/2,5 cm 49,58 €/ m² 59,00 €/ m² Kalkstein Villagio*, indisch, 40/60/2,5 cm 49,58 €/ m² 59,00 €/ m² *Das Material ist nicht säurebeständig! Auf Anfrage auch 60/60 und 60/90 cm lieferbar. Polygonalplatten Nettopreis Bruttopreis Großformat, Oberflächen spaltrau, kalibriert Basaltlava, 3 oder 4 cm, Oberfläche gesägt, Kanten zum Teil gesägt oder/und gebrochen 49,58 €/ m² 59,00 €/ m² Sandstein Golden Sand, indisch, ca. 2,5 cm 46,22 €/ m² 55,00 €/ m² Sandstein Dark Coffee, indisch, 2,5 cm 63,03 €/ m² 75,00 €/ m² (sehr schön in Kombination mit Grauwacke Mosaik) Seite 13 Seite 13
Palisaden 12/12 cm Basalt Granit Höhe Nettopreis Bruttopreis Höhe Nettopreis Bruttopreis in cm in cm 25 7,56 €/ Stk. 9,00 €/ Stk. 25 7,56 €/ Stk. 9,00 €/ Stk. 50 15,13 €/ Stk. 18,00 €/ Stk. 50 15,13 €/ Stk. 18,00 €/ Stk. 75 22,69 €/ Stk. 27,00 €/ Stk. 75 22,69 €/ Stk. 27,00 €/ Stk. 100 30,25 €/ Stk. 36,00 €/ Stk. 100 30,25 €/ Stk. 36,00 €/ Stk. allseits gespalten 2 Seiten gesägt und fein gestockt, 4 Seiten gestockt Palisaden 12/13 cm Nettopreis Bruttopreis Porphyr, italienisch, 50 - 55 cm hoch, 2 Längsflächen spaltrau, Kopf und 2 Längsflächen maschinell gespalten Preis auf Anfrage andere Höhen auf Anfrage Seite 14
Leistensteine Nettopreis Bruttopreis Granit, 6/20/100 cm, allseits gespitzt 24,37 €/ Stk. 29,00 €/ Stk. Basalt*, 6/20/100 cm, allseits gespalten 29,41 €/ Stk. 35,00 €/ Stk. Auch andere Längen auf Anfrage lieferbar! *Das Material ist nicht säurebeständig! Edelstelen allseits geflammt Nettopreis Bruttopreis Granit hellgrau, 6/20/100 cm 29,41 €/ Stk. 35,00 €/ Stk. Basalt*, 6/20/100 cm 37,82 €/ Stk. 45,00 €/ Stk. *Das Material ist nicht säurebeständig! Blockstufen Nettopreis Bruttopreis Granit hellgrau, 15/35/100 cm, allseits geflammt 109,24 €/ Stk. 130,00 €/ Stk. Sandstein, indisch, 14 - 16/35/100 cm, 2 Seiten spaltrau, 4 Seiten gestockt 109,24 €/ Stk. 130,00 €/ Stk. Basalt*, 15/35/100 cm, allseits geflammt 168,07 €/ Stk. 200,00 €/ Stk. *Das Material ist nicht säurebeständig! Bodenplatten aus anderen Natursteinen, sowie Blockstufen und andere Fertigwaren auf Anfrage. Seite 15 Seite 15
4LING® Der multifunktional einsetzbare Steinblock: MAUERSTEIN + PALISADE + RANDSTEIN + PFLASTERPLATTE 4LING® Nettopreis Bruttopreis Atrimus black*, 5/15/60 cm, allseits geflammt 16,81 €/ Stk. 20,00 €/ Stk. Atrimus silver, 5/15/60 cm, allseits geflammt 12,61 €/ Stk. 15,00 €/ Stk. Basalt*, 5/15/60 cm, allseits geflammt 16,81 €/ Stk. 20,00 €/ Stk. Golden Sand, 5/15/60 cm, gespalten 12,61 €/ Stk. 15,00 €/ Stk. Solange der Vorrat reicht! *Das Material ist nicht säurebeständig! Seite 16
Granit Eco Palisaden Nettopreis Bruttopreis Atrimus light, 8/12/25 cm, allseits gespitzt 4,20 €/ Stk. 5,00 €/ Stk. Auf Bestellung auch in den Längen 50, 75 und 100 cm Seite 17
Nettopreis Nettopreis Trockenmauerwerk Stärke Einband Maueransicht Bruttopreis Bruttopreis 166,39 €/ to 92,44 €/ m² Grauwacke normal, lose 6 - 25 cm 20 - 40 cm 1 to = 1,8 m² 198,00 €/ to 110,00 €/ m² 335,29 €/ to 95,80 €/ m² Grauwacke klein, lose 4 - 14 cm 10 - 18 cm 1 to = 3,5 m² 399,00 €/ to 114,00 €/ m² 251,26 €/ to 109,24 €/ m² Muschelkalk, lose 5 - 15 cm 15 - 25 cm 1 to = 2,3 m² 299,00 €/ to 130,00 €/ m² 756,30 €/ to 378,15 €/ m² Muschelkalk Rebmauerwerk, palettiert 7,5 cm,15 cm, 22,5 cm 20 - 22 cm 1 to = 2m² 900,00 €/ to 450,00 €/ m² Porphyr Premium, italienisch, 367,23 €/ to 159,66 €/ m² 10 - 15 cm 15 - 25 cm 1 to = 2,3 m² palettiert 437,00 €/ to 190,00 €/ m² Seite 18
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Tipps für Trockenmauern Ohne Bindemittel (Mörtel, Boden, Schotter), nur mit dem Gewicht der Steine stützen Trockenmauern das Gelände und gliedern einen Naturgarten in verschiedene höhenversetzte Bereiche. Man unterscheidet zwei Arten von Trockenmauern: Mauern aus unförmigen, wenig bearbeiteten Steinen (Findlings- oder Zyklopenmauern), deren Zwischenräume mit kleinen Steinbrocken gefüllt werden (Zwickel), und Mauern mit mehr oder weniger stark bearbeiteten Steinen (unregelmäßiges Schichtmauerwerk, hammerrechtes Mauer- werk oder Quadermauerwerk). Das aus Schotter oder Kies bestehende, im Minimum 20 cm starke Fundament ist bis in den gewachsenen Boden zu gründen und standfest zu verdichten. Ein Schnurgerüst, an dem die untere Anschlusshöhe und die Mauerhöhe ablesbar sind, dient als Lehre für die Vorderseite der Mauer. Diese wird so aufgebaut, dass sie sich pro 100 cm Höhe um 10 bis 15 cm nach hinten verjüngt (Anlauf), indem die Steine hinten leicht nach unten gekippt und ihre Vorderseite nachgearbeitet wird. Stützmauer Sitzmauer Pflanzmauer Bepflanzung: Bepflanzen Sie Ihre Trockenmauer in den Steinzwischenräumen und an der Mauerkrone. Vermeiden Sie stark wuchernde Pflanzen. Nach unseren Erfahrungen eignen sich für die zurückhaltende Bepflanzung einer Trockenmauer folgende Arten: Dachwurz, Zwergphlox, Sonnen- röschen, Hirschzungenfarn, Zwergglockenblume, Steinkraut, Zwerg-Schleierkraut, Seifenkraut. Seite 21 Seite 21
Findlinge und Wasserbausteine Nettopreis Bruttopreis Findlinge, Granit, Gneis, Porphyr 302,52 €/ to 360,00 €/ to Kalkstein Felsen Alpin Black, verschiedene Größen 302,52 €/ to 360,00 €/ to Moräne Kies, 80 - x mm auf Anfrage lieferbar Findlinge als Quadersteine, Grauwacke auf Anfrage lieferbar Grauwacke Wasserbausteine, LMB 5/40 75,63 €/ to 90,00 €/ to Seite 22
Ziersplitte Nettopreis Bruttopreis Basalt, Ziersplitt 8/11 mm 74,79 €/ to 89,00 €/ to Basalt, Zierschotter 16/22 mm 74,79 €/ to 89,00 €/ to Kalkstein, Ziersplitt 8/16 mm 74,79 €/ to 89,00 €/ to Kalkstein, Zierschotter 22/32 mm 74,79 €/ to 89,00 €/ to Weitere Ziersplitte auf Anfrage lieferbar! Fugensand Nettopreis Bruttopreis Basaltsand, lose (nach TL-Pflaster), 0/2 mm 58,82 €/ to 70,00 €/ to Masgard Unkrautvlies Nettopreis Bruttopreis 120 g/m², 100 cm breit (Rollenware) 1,26 €/ m² 1,50 €/ m² Seite 23
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Gabionensteine Nettopreis Bruttopreis Basalt, Grobschlag 50/150 mm 105,04 €/ to 125,00 €/ to Grauwacke, Grobschlag 60/180 mm 105,04 €/ to 125,00 €/ to Kalkstein, Grobschlag 80/180 mm 105,04 €/ to 125,00 €/ to je nach Maschenweite oder Gabionentiefe, können sich verschiedene Steine im Zaun verkeilen oder herausfallen. Bitte vor Bestellung eine Probe mitnehmen! Seite 25
PREISLISTE Mirage PREMIUM Keramik made in italy Vorteile Format Nettopreis Bruttopreis • pflegeleicht 60 x 60 x 2 cm 46,22 €/ m² 55,00 €/ m² • flecken- & säurebeständig • frostsicher 45 x 90 x 2 cm 50,42 €/ m² 60,00 €/ m² • rutschhemmend 40 x 120 x 2 cm 50,42 €/ m² 60,00 €/ m² • dauerhaft farbstabil • leicht zu verlegen NEU 80 x 80 x 2 cm 50,42 €/ m² 60,00 €/ m² • salzbeständig 60 x 90 x 2 cm 58,82 €/ m² 70,00 €/ m² • Ecolabel-zertifiziert • kalibriert 60 x 120 x 2 cm 58,82 €/ m² 70,00 €/ m² • rektifiziert 30 x 120 x 2 cm 63,03 €/ m² 75,00 €/ m² 90 x 90 x 2 cm 63,03 €/ m² 75,00 €/ m² 120 x 120 x 2 cm 79,83 €/ m² 95,00 €/ m² SONDERSERIE Mirage PREMIUM Keramik Format Nettopreis made in italy Bruttopreis Serie Twenty, in grau und anthrazit 41,18 €/ m² 60/60/2 cm nur in diesem Format lieferbar 49,00 €/ m² Bitte beachten Sie unseren speziellen Fugenmörtel extra für Keramikplatten und schmale Fugen. Seite 27
EMPEROR Kreamikplatten E³ Format Kante Nettopreis Bruttopreis 80 x 40 x 2 cm natur 50,42 €/ m² 60,00 €/ m² 80 x 40 x 2 cm rustikal 58,82 €/ m² 70,00 €/ m² 120 x 40 x 2 cm natur 58,82 €/ m² 70,00 €/ m² 80 x 80 x 2 cm rektifiziert 67,23 €/ m² 80,00 €/ m² 90 x 60 x 2 cm natur 54,62 €/ m² 65,00 €/ m² 120 x 60 x 2 cm natur 71,43 €/ m² 85,00 €/ m² 120 x 120 x 2 cm rektifiziert 92,44 €/ m² 110,00 €/ m² 60 x 60 x 3 cm rektifiziert 67,23 €/ m² 80,00 €/ m² 80 x 40 x 3 cm rektifiziert 67,23 €/ m² 80,00 €/ m² Seite 29
KUNSTRASEN Verlegetipps 1. Alten Rasen entfernen und den Mutterboden ausgleichen. 2. Sandbett (Pflastersand) anlegen, etwa 5 bis 10 cm dick. 3. Danach das Sandbett gut befeuchten, abrütteln/ walzen und gut glätten. 4. Geovlies/ Stabilisierungstuch auf dem Sand verlegen und die Ecken mit Kunstrasenankern befestigen. 5. Kunstrasen ausrollen und Falten glatt ziehen. Wenn Sie mehrere Bahnen nebeneinander verlegen, ist es sehr wichtig, dass die Rollen in die gleiche Richtung verlegt werden. 6. Den Kunstrasen umschlagen und beidseitig einen 3 cm breiten Streifen abschneiden (nur wenn der Rasen mit einer Naht verlegt werden muss). 7. Das Kunstrasen-Tape unter die Nahtstelle legen, den Kunstrasen wieder vorsichtig zurückschlagen und die Teile fest andrücken. 8. Nun können Sie die überstehenden Ränder abschneiden. 9. Den Kunstrasen mit den speziellen Kunstrasenankern befestigen (am Besten ringsherum alle 50 cm). 10. Den Kunstrasen mit einem harten Besen aufbürsten. 11. Fertig! Seite 30
künstlerisch natürlich und echt einfach: • nie wieder Rasen mähen • pflegeleicht SELECT • Rasen, wo sonst nichts wächst (Schatten, kein Wasser) • leicht zu verlegen • kurze Lieferzeit • UV stabil • optisch wie echt Kunstrasen SELECT Höhe Nettopreis Bruttopreis Bahnenbreite in 2 m und 4 m Select 5 28 mm 22,65 €/ m² 26,95 €/ m² Select 9 35 mm 27,69 €/ m² 32,95 €/ m² Select 14 40 mm 30,21 €/ m² 35,95 €/ m² Select 13 45 mm 33,57 €/ m² 39,95 €/ m² Stabilisierungstuch 2,48 €/ m² 2,95 €/ m² Bodenanker 0,84 €/ Stk. 1,00 €/ Stk. Kunstrasen-Tape (5 Meter Rollenware) 20,97 €/ Rolle 24,95 €/ Rolle Lieferkosten max. 49,00 €/ Rolle (ab 500 € Warenwert frachtfrei) Seite 31
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VdW 400 Zementfugenmörtel Nettopreis Bruttopreis Einzelpreis (25 kg Sack) Staffelpreis zementfuge 1 - 20 Sack, auf Bestellung lieferbar 46,22 €/ Sack 55,00 €/ Sack 2,20 €/ kg 21 - 40 Sack, auf Bestellung lieferbar 31,09 €/ Sack 37,00 €/ Sack 1,48 €/ kg sandweiß Zydoflex 1-k classic Nettopreis Bruttopreis Einzelpreis (25 kg Eimer) fix und fertig vakuumverpackt sandweiß 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 2,40 €/ kg steingrau 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 2,40 €/ kg steingrau basalt 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 2,40 €/ kg nachtschwarz 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 2,40 €/ kg designgrau hell 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 2,40 €/ kg basalt Speziell für Keramikplatten und schmale Fugen geeignet: Zydoflex 1-k elastic fein Nettopreis Bruttopreis Einzelpreis (15 kg Eimer) fix und fertig vakuumverpackt nachtschwarz sandweiß 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 4,00 €/ kg steingrau 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 4,00 €/ kg nachtschwarz 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 4,00 €/ kg designgrau hell 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 4,00 €/ kg designgrau designgrau dunkel 50,42 €/ Eimer 60,00 €/ Eimer 4,00 €/ kg Seite 33
Verkaufs- und Lieferbedingungen § 1 Allgemeines Nachstehende Verkaufs- & Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der Verkäuferin. Sie gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des Käufers. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich wider- sprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als für uns verbindlich anerkannt worden sind. Für die Parteien dieses Kaufvertrages gelten die Vorschriften des HGB über Handelsgeschäfte. § 2 Angebote und Preise 1)Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2) Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis ab Entnahmestelle. Die Abbaggerpreise verstehen sich ab Verladestelle frei auf Lastwagen verladen. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung; sie gelten nur unter der Voraussetzung gleich bleibender Kosten gem. § 2 Abs. 5 dieser Bedingungen. 3) Preise frei Empfangsort, frei Empfangsbahnhof oder frei Baustelle gelten unter Zugrundelegung voller Ladungen und Fuhren bei Ausnutzung des vollen Ladegewichts. Frei Baustellenpreise verstehen sich abgekippt auf der Baustelle. Der Käufer hat, soweit die Verkäuferin es verlangt, Abladehilfe zu stellen. Sie ist nicht verpflichtet, dafür dem Käufer eine Vergütung zu gewähren. 4) Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage des Angebotes geltenden Frachten und Versandkosten zugrunde; Veränderungen gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers, Nebenkosten wie Kanal- und Ladestra- ßengebühren, Ufer-, Städte-, Liege- und Standgelder, Kleinwasserzuschläge, Anschluss- und Wiegegebühren, Frachtbriefstempel, Eisgang, Nebel usw. sowie während der Dauer des Vertrages eintretende Verkehrsabgaben und Steuern sowie deren Veränderungen trägt der Käufer bzw. Empfänger der Lieferung. Sollten sich Frachtsätze durch gesetzliche Maßnahmen erhöhen oder ermäßigen, so ist die Verkäuferin berechtigt, auch den Frankopreis entsprechend zu ändern. Die Vereinbarung von Frankopreisen verpflichtet uns nicht zur Vorlage der Fracht. 5) Übernehmen wir es, für Transporte zu sorgen, obwohl dies nach dem Inhalt der Vereinbarung über den Verkauf der Ware, insbesondere nach der Preisstellung, Sache des Käufers ist, so beauftragen wir geeignete Frachtführer, Verfrachter oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer stellt uns insoweit von allen daraus erwachsenden Verpflichtungen frei. Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Verein- barungen unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl zu überlassen. 6) Bei den Material- und Frachtpreisen unberücksichtigt ist die Umsatzsteuer. Diese wird in ihrer jeweils geltenden gesetzlichen Höhe den Preisen zugeschlagen. 7) Bei Lieferung frei Verwendungsstelle muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, zur welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Probeentnahmen auf der Baustelle erkennen wir nur an, wenn sie in Gegenwart eines von uns bevollmächtigten Vertreters erfolgen. § 3 Besonderheiten bei Naturstein und gebrauchten Pflastersteinen 1) Abweichungen in der Struktur und Farbe – auch korrosionsbedingt – und eine unterschiedliche Wasseraufnahme, auch innerhalb eines Produktionsvorkommens, sind bei Natursteinen möglich, dies ist handelsüblich. Farbveränderungen sowie unterschiedliches Trocknungsverhalten der verlegten Fläche können daraus resultieren. Das gelieferte Material entspricht in der Qualität dem natürlichen Vorkommen. Etwaige Proben zeigen nur den Durchschnitt der Ware. Halden- material wird geliefert, wie es auf der Halde liegt. Mischkies wird stets ohne Gewähr für Kornzusammensetzung geliefert. 2) Gebrauchte Pflastersteine entsprechen nicht den einschlägigen DIN, insbesondere im Hinblick auf Toleranzen bei der Abmessung. § 4 Erfüllungsort und Versand Erfüllungsort für den Versand ist die Verladestelle. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers (Schickschuld). Versicherungen – insbesondere Transportversicherungen – werden nur auf schriftliches Verlangen des Käufers und zu dessen Lasten abgeschlossen. § 5 Lieferung und Abnahme 1) Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. 2) Lieferung erfolgt an vereinbarter Stelle. Bei nachträglicher Änderung trägt der Käufer alle dadurch entstandenen Kosten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt ungestörten Arbeitsprozess der Lieferwerke und ungehinderte Versand- und Anfuhrmöglichkeiten voraus. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Kohlen-, Roh- und Hilfsstoffen, Arbeiterausstand oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügung der Behörden hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, befreien die Verkäuferin für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einseitig vom Vertrage zurückzutreten. Bei Betriebsstörungen irgendwelcher Art ist die Verkäuferin berechtigt, aus anderen Lieferwerken Ersatzlieferungen vorzunehmen. Entsteht hierdurch eine Mehrfracht, so ist diese vom Käufer zu tragen. 3) Die Abnahme soll in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfrist erfolgen. Für die Folgen ungenügenden oder verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen. 4) Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht auf den Käufer über mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch bei Verlassen des Werkes, auch wenn die Lieferung frei Verwendungsstelle oder Bestimmungsort erfolgt, es sei denn, dass sich aus den Bedingungen unserer Vorlieferanten etwas anderes ergibt. Ebenso geht das Transportrisiko im Verladehafen zu Lasten des Käufers. 5) Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfahrstraße für schwere Lastzüge. „Befahrbahre Anfahrstraße“ ist eine Straße, die mit beladenem, schwerem Lastzug befahren werden kann. Bei Glätte, Eis, Schneefall und Vorspann sind entstandene Mehrkosten vom Käufer zu zahlen. Das Abladen muss unverzüglich erfolgen können; Wartezeiten werden berechnet. 6) Bei Abholung durch den Käufer ist das auf der Verladestelle ermittelte Maß bzw. Gewicht für die Berechnung unbedingt maßgebend. Mit der Verladung auf den Lastwagen gilt die Lieferung als restlos erfüllt. Bei Frankolieferungen steht es dem Käufer frei, die ankommenden Sendungen auf dem Fahrzeug auf das richtige Maß zu prüfen, wobei ein Zuschlag von 5% für Einrüttelungen auf dem Transport zugegeben werden muss, soweit die Ware nach cbm berechnet wird. Erfolgt ein Nachmaß an der Baustelle auf dem Fahrzeug nicht, so ist die an der Verladestelle festgestellte Menge des Lieferscheins allein maßgebend. Fehlmengen bei Beförderung durch werkseigene oder private Lkw sind durch schriftliche Erklärungen des Lkw-Fahrers und den bei der Entladung beteiligten Personen mit Angabe der Namen und genauen Anschriften zu belegen. Bei Lieferung durch eigene Lkw der Verkäuferin sind Fehlmengen in Gegenwart des Lkw-Fahrers festzustellen. 7) Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter Verweigerung der Annahme zu Lasten des die Annahme verweigernden Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung der Verkäuferin nicht angenommen. § 6 Haftung 1) Die Verkäuferin haftet für die Güte und Qualität der von ihr gelieferten Ware nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Käufer. Danach ist jede weitere Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Die Verkäuferin haftet nicht für die Erteilung von technischem Rat durch ihre Mitarbeiter. 3) Die Verkäuferin haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 4) Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten diese Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle möglichen Schadenersatzansprüche. 5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Fälle etwaiger Ansprüche des Käufers gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragte.
§ 7 Zahlung/ Aufrechnungsverbot 1) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bar ohne Abzug, sofern nicht bei Auftragsannahme abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug werden vom 15. Tage nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet, mindestens jedoch 9%. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht eine Woche nach Fälligkeitsdatum oder, wenn ein solches nicht vereinbart wurde, nicht 14 Tage nach Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers werden neben den Verzugszinsen zusätzliche Mahnkosten von pauschal 3,50 Euro je Mahnschreiben berechnet. 2) Die Verkäuferin kann bei Zahlungsverzug nach ihrem Ermessen jederzeit eingeräumte Kredite fällig stellen, es sei denn, dass eine besondere Stundungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Verzug des Käufers kann die Verkäuferin bis zur Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge die weitere Belieferung verweigern. Sie kann daneben wahlweise vom Vertrage zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz beträgt pauschal 5% des jeweiligen Rechnungsbetrages der bestellten und noch nicht ausgelieferten Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 3) Zur Annahme von Wechseln ist die Verkäuferin nicht verpflichtet. Werden Wechsel angenommen, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Diskontfähigkeit und zahlungshalber. Für angenommene Wechsel werden Diskont- und Ein- zugsspesen berechnet. Schecks werden nur zahlungshalber akzeptiert. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder der Einleitung von Verhandlungen zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs des Käufers sind alle Rechnungen der Verkäuferin sofort fällig. Zugleich verfallen sämtliche Rabatte und Bonifikationen. 4) Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Käufer für alle bereits bestehenden und für die aus abgeschlossenen Verträgen noch entstehenden Verbindlichkeiten geeignete und ausreichende Sicherheiten zu gewähren. Weigert sich der Käufer, diese Sicherheiten zu stellen oder betrachtet die Verkäuferin die ihr angebotenen oder bereits gewährten Sicherheiten als nicht oder nicht mehr ausreichend und weigert sich der Käufer andere oder weitere Sicherheiten zu stellen, kann die Verkäuferin sofortige Zahlung aller offenen Verbindlichkeiten verlangen und außerdem den Rücktritt vom Vertrage erklären. 5) Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, alle Forderungen durch eine schriftliche Aufforderung fällig zu stellen. 6) Bestehen zwischen Verkäuferin und Käufer Geschäftsbeziehungen dergestalt, dass der Käufer mit Einverständnis der Verkäuferin, zu deren Lasten bei Lieferwerken, die nicht der Verkäuferin gehören, Ware einkaufen kann, ist die Verkäuferin für den Fall, dass der Käufer mit der Erfüllung irgendeiner Verbindlichkeit der Verkäuferin gegenüber in Verzug gerät, berechtigt, die Lieferwerke ohne Angabe von Gründen anzuweisen, an den Käufer zu Lasten der Verkäuferin keine Ware mehr auszuliefern. Die Verkäuferin hat eine Durchschrift dieser Anweisung an den Käufer zu übersenden. 7) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Aufrechnung kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen. § 8 Eigentumsvorbehalt 1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, die die Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum der Verkäuferin. Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, die diesem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware sofort abzuholen. Der Käufer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Ware befindet, betreten und befahren können. 2) Der Käufer kann die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter veräußern, es sei denn, er hätte den Anspruch aus der Weiterveräußerung bereits im Voraus an einen Dritten abgetreten. 3) Für den Fall, dass die gelieferte Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu einer untrennbaren Einheit vermischt wird, überträgt der Käufer zur Sicherung der Forderungen der Verkäuferin bereits jetzt das Eigentum an der entstandenen Sache. In diesem Falle verwahrt der Käufer die entstandene Sache für die Verkäuferin. Die Verkäuferin erwirbt Miteigentum an der neu entstandenen Sache. Der Miteigentumsanteil richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Preis für die von der Verkäuferin gelieferte Ware und dem Wert, den die neuen Sachen jeweils im Laufe der Verarbeitung bis zu deren vollständigen Herstellung haben. 4) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Umfange an die Verkäuferin ab, der dem Wert der von ihr gelieferten Ware entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebracht, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe des Betrages an die Verkäuferin ab, der dem Wert der gelieferten Ware entspricht. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf die Verkäuferin über. Wert der Vorbe- haltsware im Sinne dieser Vereinbarung ist der Fakturawert der Verkäuferin zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 30%. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmt die Verkäuferin. 5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (zur Verwendung als Baumaterial oder zum Einbau) nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderung oder sonstige Vergütungs- ansprüche) gem. Abs. 3 auf die Verkäuferin übergehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls die gelieferte Ware gepfändet wird oder Dritte an der Ware Rechte jedweder Art geltend machen sollten. 6) Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (der Werklohnforderung oder sonstigen Vergütungsansprüche). Von Ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferin keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen und zur Zahlung an sich aufzufordern. 7) Übersteigt der Wert der Verkäuferin eingeräumten Sicherheiten ihre Forderung um mehr als 30%, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach Wahl der Verkäuferin verpflichtet. Mit der vollständigen Zahlung aller Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über. § 9 Mängelrüge, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht 1) Mängel hat der Käufer unmittelbar bei Empfang der Ware schriftlich zu rügen, und zwar nach Möglichkeit auf dem entsprechenden Lieferschein. Der vom Empfänger quittierte Lieferschein, falls er keine Mängelrüge enthält oder eine schriftliche Mängelrüge nicht angeheftet ist, gilt als Bestätigung der einwandfreien Ablieferung hinsichtlich Maß, Menge und Qualität des Materials dar. 2) Bei rechtzeitiger begründeter Beanstandung schreibt die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Minderwert gut oder ersetzt mangelhafte Ware durch einwandfreie Ware. 3) Soweit Hersteller eine besondere Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für ihre Produkte übernommen haben, so kann der Käufer darauf beruhende Ansprüche nur direkt beim Hersteller geltend machen. Eine eigene Verbindlichkeit der Verkäuferin wird durch eine Herstellergarantie nicht begründet. Die Verpflichtung der Verkäuferin beschränkt sich auf denjenigen Umfang, in dem der jeweilige Hersteller Ersatz leistet. § 10 Zölle Der Käufer haftet der Verkäuferin für die Einhaltung der von ihm und von seinen Abnehmern zu beachtenden Zollvorschriften. § 11 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aller Art, auch für Wechsel und Scheckklagen der Verkäuferin ist Sitz der Verkäuferin in Kempen. § 12 Sonstiges Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestim- mung, die der von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Letzteres gilt auch für von den Vertragspartnern übersehene regelungsbedürftige Lücken.
Baustoffe von Zydowitz GmbH & Co KG · Tempelsweg 13 · 47918 Tönisvorst Tel.: (0 21 51) 70 10 16 · Fax: (0 21 51) 70 08 97 · www.baustoffe-von-zydowitz.de · info@baustoffe-von-zydowitz.de
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