P 2021 Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Entsorgung Gültig ab 1. April 2021

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P 2021 Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Entsorgung Gültig ab 1. April 2021
P               2021
Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Entsorgung
Gültig ab 1. April 2021

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P 2021 Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Entsorgung Gültig ab 1. April 2021
Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege

                                                                                                        Körnung                 Nettopreis
Produkt                                   Bemerkung                                                                 kg/m³
                                                                                                          mm                       €/t

Lose Ware (Bitte beachten Sie unsere Produktbeschreibungen)

Fertigkompost                             Bodenverbesserung, Staudenmulch                                0 - 15    600-700        15,98*

Fertigkompost                             Bodenverbesserung, Pflanzgruben                                0 - 25    600-700        12,94*

Humus-Kompost-Gemisch (2:1)               Rasen Sonne, Pflanzungen                                       0 - 15    1050-1200      27,90

Humus-Kompost-Gemisch (2:1)               Rasen Sonne, Pflanzungen                                       0 - 25    1050-1200      23,95

Humus gesiebt                             Oberboden (Mutterboden)                                        0 - 15    1200-1300      29,98

Humus gesiebt                             Oberboden (Mutterboden)                                        0 - 25    1200-1350      27,85

Rasensubstrat                             Rasen Halbschatten / Schatten, Rollrasen                       0 - 15    1300-1400      29,35

Humus-Sand-Gemisch                        Rollrasen, magere Pflanzungen                                  0 - 15    1300-1400     32,95**

Schotterrasensubstrat                     verdichtbar, standfest, geringer Humusanteil                   0 - 32    ca. 1600       30,15

Rindenmulch Fichte                        Repräsentationsbereiche                                        0 - 20     ca. 400       143,90

Rindenmulch Fichte                        Sehr langlebig, ohne Feinanteile                               20 - 40    ca. 400       131,95

Moorbeeterde                              Organisch, pH ca. 5,0                                          10 - 40    ca. 300      220,90

Dachgartenerde                            extensiv, Profiqualität, im Big Bag 1m³ zzgl. Big Bag                                225,50 €/m³

Holz-Hackschnitzel                        Fichte, TÜV zertifiziert als Fallschutz geprüft nach           5 - 50     ca. 200       295,70
                                          DIN EN 1176/1177 auch geeignet für öffentliche
                                          Spielplätze

 * Bei Kompost: Großmenge auf Anfrage.
** Auf Anfrage
Bei veränderter Marktlage können die Preise während des Jahres angepasst werden.
Die kleinste Menge, die laut Eichamt an Nutzlast verwogen werden darf, sind 200 kg. Dies ist auch die Mindestmenge, die berechnet wird.

                                                                                                                                Nettopreis
Produkt                                                                                           Verp.-Einheit     VE/Pal.
                                                                                                                                 €/Sack

Sackware (Plantop, Weber, Renatur, Bodengold)

Pflanzerde                                                                                          70 Liter          33           7,30

Garten-Pflanzerde ReNatur (torfarm)                                                                 60 Liter          39           5,98

Pflanzerde ProNatur (torffrei)                                                                      40 Liter          48           7,99

Blumenerde                                                                                          45 Liter          51           5,99

Torfsubstrat Typ 2 Profi-aktiv (Spezial-Pflanzerde in Gärtnerqualität)                              70 Liter          33           9,84

Moorbeeterde (Azaleen- und Rhododendronerde)                                                        45 Liter          51           7,15

Geranienerde (Balkonblumenerde)                                                                     45 Liter          51           5,99

Rasenerde (Rasensubstrat)                                                                           45 Liter          45           7,45

Graberde (rußfrei)                                                                                  45 Liter          51           6,15

Kübelpflanzenerde                                                                                   45 Liter          45           7,43

Rosenerde                                                                                           45 Liter          45           7,43

Kutomin (Düngererde mit Pferdemist)                                                                 70 Liter          30           8,99

Bei Abnahmemenge ab 1 Palette erhalten Sie 10 % Rabatt.

                                                                               2
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Produkt                                                                                      Verp.-Einheit      VE/Pal.
                                                                                                                              €/Sack

Sackware (Plantop, Weber, Renatur, Bodengold)

Rindenhumus                                                                                    70 Liter            30          7,99

Gärtner-Torf                                                                                   70 Liter            36           6,15

Rosenmulch (gerbstofffrei)                                                                     45 Liter            45           5,99

Rindendekor 0-40 mm (Rindenmulch)                                                              70 Liter            36          4,99

Ziermulch 10-30 mm (feiner rötlicher Rindenmulch)                                              60 Liter            48           5,99

Pinienrinde 15-25 mm oder 25-45 mm                                                             60 Liter            39          12,49

Dekor-Mulch goldgelb oder ziegelrot (aus Nadelholz, naturverträglich eingefärbt)               50 Liter            36          6,99

BIO Hochbeet Erde, Kultursubstrat – torffrei                                                   40 Liter            48          7,99

Bei Abnahmemenge ab 1 Palette erhalten Sie 10 % Rabatt.

                                                                                                                             Nettopreis
Produkt                              Bemerkung                                                               Verp.-Einheit
                                                                                                                              €/VPE

Universaldünger                      Orgatop 5 10/4/8 (+ 3 MgO) + 0,1 Fe-Chelat, gekörnt                      Sack 25 kg       41,95
(Rhododendrondünger)

Rasendünger LZW                      Organisch-mineralisch, NPK 20-5-8+4 Mg + Eisen.                          Sack 25 kg       56,36
                                     Streuwagenfähig geperlt, wirkt über 3-4 Monate, 25-30 g/m²

Rasendünger Organic Spring           Organisch-mineralisch, NPK 11+3+5+2 Mg + 0,5 Fe                          Sack 25 kg       51,20
                                     Streuwagenfähig, wirkt über ca. 1 Monat, 30 mg/m²

Rasendünger mit                      Organisch-mineralisch, NPK 22-5-5+2 Mg + 2,4D+Dicamba. Streuwa-         Sack 20 kg        135,45
Unkraut-Vernichter                   genfähig geperlt, wirkt über 3-4 Monate, 25-30 g/m²

Herbst-Rasendünger                   Mineralisch, PK 8-15+6 Mg. Stickstofffreier Phosphatkali zur             Sack 25 kg       29,99
                                     Vitalisierung. Hilft Pilzbefall (Schneeschimmel) vorzubeugen.

Bei veränderter Marktlage können die Preise während des Jahres angepasst werden.

                                                                            3
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                                                                                                                                   €/VPE

WEISA M 10                     Spiel- und Sportrasen Standard.                                                Papiersack             48,15
                               Zur kostengünstigen Begrünung für alle Flächen, mittlere Belastbarkeit           10 kg

WEISA M 50                     Hitze- und Trockenrasen.                                                       Papiersack             59,65
                               Für alle Rasenflächen, die schnell abtrocknen, auf flachgründigen                10 kg
                               Böden, in Sonne und auf sandigem Substrat (Rasensubstrat)

WEISA M 60                     Schattenrasen extra.                                                           Papiersack             65,94
                               Für halbschattige – schattige Gärten, keine Tiefschnitte, gute                   10 kg
                               Nährstoffversorgung notwendig, um die Rasennarbe zu erhalten.

WEISA M 142                    Für Formsteine / Rasengitter. Für alle Lagen.                                  Papiersack             78,65
                               Speziell für Rasengitter und Rasenfugen aller Art.                               10 kg
                               Pflegeansprüche gering bis mittel.

WEISA M 220                    Sportrasen, höchst strapazierfähig.                                            Papiersack             58,95
Unser Top-Seller!              Spielwiesen, Hausgärten. Keimt schnell, schneller Narbenschluss                  10 kg

WEISA M 240                    Sportrasen-Regeneration. Alle Standorte.                                       Papiersack             55,85
RSM 3.2                        Zur Regeneration von Spiel- und Sportrasenflächen.                               10 kg
                               Hohe Belastbarkeit.

WEISA M 330                    Gebrauchsrasen – Strapazierrasen. Alle Standorte.                              Papiersack             56,67
RSM 2.3                        Für intensive Nutzung, Spiel- und Liegewiesen, Hausgärten.                       10 kg
                               Belastbarkeit mittel bis hoch.

WEISA M 820                    Hausgarten – Top Rasen.                                                        Papiersack             62,45
RSM 2.3                        Ideal für alle Hausgärten. Intensive Nutzung,                                    10 kg
Hohe RSM-Werte                 strapazierfähig und repräsentativ, feine Narbe.

WEISA M 825                    Top-Rasenregeneration.                                                         Papiersack             62,55
RSM 3.2                        Zur Reparatur strapazierter Rasenfläche mit hochwertigsten                       10 kg
Hohe RSM-Werte                 Rasengräsern.

Weitere Sorten auf Anfrage. Bei größeren Mengen bitte vorher anfragen. Trocken lagern.

                                                                                                            Nettopreis
AVV-Nr.                        Abfall/Wertstoffaktionen                                                                          Anlieferung
                                                                                                               €/t

20 02 01                       Kompostierfähige Abfälle (Gras, Laub, Gemische)                                54,95             Kirchstockach

20 02 01                       Wurzelstöcke                                                                   72,00             Kirchstockach

17 05 04                       Humus ohne Verunreinigung                                                  Nach Anfrage          Kirchstockach

                               Wiederaufladegebühr                                                            100,00

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
Allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Preise gelten ab Werk
Achtung: bei erhöhten Rohstoff- oder Einkaufspreisen können Preisänderungen auch während der Gültigkeit dieser Preisliste für
einzelne Artikel erforderlich werden.

                                                                               4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Ganser Entsorgung GmbH & Co. KG – im Folgenden: Ganser Entsorgung
1.   Angebot                                                                                                   6.   Sicherungsrechte
     Unsere Angebote sind stets freibleibend, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.          6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderun-
     Eine Lieferungsverpflichtung kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande,                gen einschließlich Nebenrechten (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist
     bei Auftragserteilung sind Baustelle, Liefermenge, Liefersorten und Lieferfristen anzugeben. Die               der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung
     Zusendung der Preisliste gilt nicht als Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam,                      sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung, auch künftiger,
     wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.                                                                 unser Eigentum. Zur Verpfändung oder Übereignung zur Sicherheit ist der Käufer
                                                                                                                    nicht berechtigt. Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ist der Käufer be-
2.   Lieferung und Abnahme
                                                                                                                    rechtigt, die Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, es sei denn der Anspruch
2.1. Die Verlademengen bzw. -gewichte für die einzelnen Transportfahrzeuge sind im Bestellschein
                                                                                                                    gegen einen Vertragspartner wurde bereits im Voraus an einen Dritten wirksam abge-
     bzw. durch den Fahrzeugführer, verantwortlich anzugeben. Die richtige Verlademenge bzw. das
                                                                                                                    treten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
     richtige Verladegewicht ist vom Fahrzeugführer zu überprüfen und auf der Lieferscheinquittung zu
                                                                                                               6.2. Eine etwaige Verarbeitung oder Vermischung unserer Ware erfolgt stets in unserem
     bestätigen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mengenbestimmung bezieht
                                                                                                                    Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass hieraus ein Aufwendungsersatzanspruch für
     sich auf lose geschüttetes Material an der Verladestelle. Bei der Gewichtsbestimmung ist ein
                                                                                                                    den Käufer erwächst. Wir erwerben das hierdurch entstehende Eigentum oder Mit-
     mittlerer Feuchtgehalt Bestandteil des Gewichtes. Abweichungen von weniger als 5 % von auf
                                                                                                                    eigentum an der neuen Sache nach §§ 947, 948, 950 BGB. Wir räumen dem Käufer
     Frachtbriefen und Lieferscheinen angegebenen Mengen und Gewichten werden nicht berücksich-
                                                                                                                    schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sa-
     tigt.
                                                                                                                    che zum Wert unserer Ware ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Ver-
2.2. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit genau eingehalten. Die Nichteinhaltung verein-
                                                                                                                    mengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer
     barter Lieferfristen berechtigt den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges nur, wenn er uns zuvor er-
                                                                                                                    einheitlichen neuen Sache an dieser allein oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns
     folglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit von uns
                                                                                                                    zur Sicherung der Erfüllung der oben in Ziff. 6.1. aufgezählten Forderungen schon
     nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzö-
                                                                                                                    jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der
     gern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zu
                                                                                                                    anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer
     schieben, soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir
                                                                                                                    Forderungen gemäß Ziff. 6.1. fort.
     berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. be-
                                                                                                               6.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 6.1. schon
     hördliche Eingriffe, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische
                                                                                                                    jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer
     oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbarer Mangel an notwen-
                                                                                                                    Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem
     digen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige
                                                                                                                    restlichen Teil seiner Forderungen ab.
     unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten,
                                                                                                               6.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehö-
     von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Lie-
                                                                                                                    renden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere
     fererschwernissen/Verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren.
                                                                                                                    Ware mit einem fremden Grundstück und einer fremden beweglichen Sache verbindet,
2.3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Liefe-
                                                                                                                    vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen
     rung an die vereinbarte Stelle muss das Kiesfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und
                                                                                                                    Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderun-
     wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen un-
                                                                                                                    gen gemäß 6.1. diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer
     gehindert befahrbaren Anfahrtsweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der
                                                                                                                    Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt im gleichen
     Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Abladen
                                                                                                                    Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheit gemäß §§ 648, 648 a
     muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen.
                                                                                                                    BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten of-
2.4. Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware
                                                                                                                    fenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hier-
     und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, es sei denn, wir durften aufgrund konkreter
                                                                                                                    mit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer seine Forderung im Einzelnen nachzu-
     Umstände nicht von einer Empfangsberechtigung der unterzeichnenden Person ausgehen.
                                                                                                                    weisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforde-
2.5. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer
                                                                                                                    rung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 6.1. an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt,
     unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, der
                                                                                                                    auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung
     Käufer hat dies nicht zu vertreten; im Fall der Abholung ab Werk haftet der Käufer ohne Rück-
                                                                                                                    einzuziehen. Der Käufer ist jedoch solange er seine Zahlungspflicht uns gegenüber
     sicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße
                                                                                                                    nachkommt, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Eine Of-
     Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung
                                                                                                                    fenlegung der Abtretung durch uns erfolgt nur bei Zahlungsverzug des Käufers. In die-
     für und gegen alle.
                                                                                                                    sem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Forderung erfor-
3.   Gefahrübergang
                                                                                                                    derlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel zu benennen und zu überlassen.
     Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht bei Lie-
                                                                                                               6.5. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen,
     ferung ab Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände
                                                                                                                    mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von ei-
     verlässt. Bei Lieferung an eine Stelle außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käu-
                                                                                                                    ner Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte un-
     fer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald
                                                                                                                    verzüglich zu benachrichtigen.
     es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
                                                                                                               6.6. Bei laufender Rechnung gegenüber Unternehmern gelten unsere Sicherungen als Siche-
4.   Mängelansprüche                                                                                                rung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
4.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder die nach Ziff. 4             6.7. Der Wert unserer Ware im Sinne dieser Ziff. 6. entspricht dem Gesamtbetrag,
     zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Ware mit Bauprodukten anderer Liefe-                     der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 % Sicherheitszu-
     ranten vermengt, diese verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn der Käufer                   schlag.
     weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.                      6.8. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit
4.2. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Unternehmern unverzüglich bei Ab-                         freigeben, als deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
     nahme der Ware zu rügen. In diesem Falle hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns
                                                                                                               7.   Preis und Zahlungsbedingungen
     unangetastet zu lassen.
                                                                                                               7.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unserer Selbstkosten,
4.3. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Unternehmern unverzüglich nach deren
                                                                                                                    insbesondere für Vorkommen, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf An-
     Entdeckung; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 I Nr. 2 b BGB gilt.
                                                                                                                    gebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu be-
4.4. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Unser Personal in
                                                                                                                    richtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Mo-
     den Kieswerken, die Laboranten und insbesondere die Kraftfahrer sind zur Entgegennahme von
                                                                                                                    naten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht wer-
     Mängelrügen nicht bevollmächtigt. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als
                                                                                                                    den sollen. Für die Berichtigung zu einer Erhöhung des Nettoverkaufspreises um mehr
     genehmigt. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns
                                                                                                                    als 10 % ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
     besonderen Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir wer-
                                                                                                               7.2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto
     den unverzüglich nach einer entsprechenden Verlangung des Verkäufers einen solchen Beauf-
                                                                                                                    (Frachtkosten, Entsorgungsgebühren und Nebenleistungen sind nicht skontier bar)
     tragten zur Probeentnahme entsenden.
                                                                                                                    oder 16 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird die Zahlungs-
4.5. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unter-
                                                                                                                    frist bei einer Rechnung überschritten, so sind sämtliche übrigen Rechnungen zur
     nehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein
                                                                                                                    sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, nach erfolgter Mahnung
     Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder
                                                                                                                    von diesem oder weiter bestehenden Lieferverträgen zurückzutreten.
     zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadenersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 5.
                                                                                                               7.3. Gegen Kaufpreisforderungen kann außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge-
4.6. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren unbeschadet der gesetzlichen Verjährungs-
                                                                                                                    stellten Gegenforderungen nicht aufgerechnet werden. Ist der Käufer Unternehmer,
     fristen einschließlich etwaiger Mängel bedingter Schadenersatzansprüche spätestens ein Jahr
                                                                                                                    verzichtet er darauf, ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches geltend
     ab Kenntnis des Mangels, es sei denn, es liegt unsererseits grobes Verschulden vor oder der Man-
                                                                                                                    zu machen, es sei denn, dass dieser Anspruch von uns nicht bestritten, anerkannt oder
     gel wurde von uns arglistig verschwiegen oder der Schaden besteht in der Verletzung von Leben,
                                                                                                                    rechtskräftig festgestellt ist.
     Körper oder Gesundheit oder es handelt sich um einen Mangel im Sinne von § 438 I Nr. 2 b BGB.
                                                                                                               7.4. Bei einem Warenwert unter 50,- € werden 3,- € Bearbeitungsgebühr berechnet.
5.   Schadenersatzansprüche
                                                                                                               8.     Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Wechsel – und Scheckklagen – ist München,
     Schadenersatzansprüche des Käufers jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
                                                                                                                      sofern der Käufer Kaufmann ist oder es sich um einen Fall des § 38 III Nr. 2 ZPO han-
     wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen oder
                                                                                                                      delt.
     aus außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätz-
     lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder             9.     Geltung
     Erfüllungsgehilfen, beruht. Dies gilt nicht für die Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung für              Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil
     die Vertragsdurchführung, im Falle eines von uns arglistig verschwiegenen Mangels und im Falle                   aller unserer Lieferverträge, auch wenn wir uns gegenüber Unternehmern bei späte-
     der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Sachschäden aufgrund einfacher Fahrläs-                    ren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Einkaufsbedingungen des Käu-
     sigkeit, bei Unternehmern auch im Falle grober Fahrlässigkeit, ist die Haftung beschränkt auf den                fers gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
     vorhersehbaren typischen Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung weiter beschränkt                       Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
     auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung (EUR 1.500.000,00 für Sach- und Vermö-
                                                                                                               10.    Salvatorische Klausel
     gensschäden bzw. EUR 2.000.000,00 für Personenschäden). Sollte der Unternehmer im Einzelfall
                                                                                                                      Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der Geschäfts-
     eine höhere Absicherung wünschen, bieten wir hierfür den Abschluss einer zusätzlichen Versiche-
                                                                                                                      bedingungen im Übrigen nicht.
     rung an. Die Kondition geben wir auf Anfrage bekannt. Eine Haftung gemäß dem Produkthaf-
     tungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

                                                                                                           5
Sämtliche Preise in dieser Liste verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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pünktliche Lieferung.

GANSER-GRUPPE.DE
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                                85649 Kirchstockach

                                Tel.    0 81 02 / 85-0
                                Fax     0 81 02 / 85-113

                                info@ganser-erden.de
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                                Montag – Donnerstag         7:00 – 17:00 Uhr
                                Freitag                     7:00 – 14:00
                                Für weitere Informationen steht Ihnen unser Download Center unter
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 und Beratung              info@ganser-entsorgung.de
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Ein Unternehmen der Ganser Gruppe
                                                                         6
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