P 2021 Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege und Entsorgung Gültig ab 1. April 2021
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Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege Körnung Nettopreis Produkt Bemerkung kg/m³ mm €/t Lose Ware (Bitte beachten Sie unsere Produktbeschreibungen) Fertigkompost Bodenverbesserung, Staudenmulch 0 - 15 600-700 15,98* Fertigkompost Bodenverbesserung, Pflanzgruben 0 - 25 600-700 12,94* Humus-Kompost-Gemisch (2:1) Rasen Sonne, Pflanzungen 0 - 15 1050-1200 27,90 Humus-Kompost-Gemisch (2:1) Rasen Sonne, Pflanzungen 0 - 25 1050-1200 23,95 Humus gesiebt Oberboden (Mutterboden) 0 - 15 1200-1300 29,98 Humus gesiebt Oberboden (Mutterboden) 0 - 25 1200-1350 27,85 Rasensubstrat Rasen Halbschatten / Schatten, Rollrasen 0 - 15 1300-1400 29,35 Humus-Sand-Gemisch Rollrasen, magere Pflanzungen 0 - 15 1300-1400 32,95** Schotterrasensubstrat verdichtbar, standfest, geringer Humusanteil 0 - 32 ca. 1600 30,15 Rindenmulch Fichte Repräsentationsbereiche 0 - 20 ca. 400 143,90 Rindenmulch Fichte Sehr langlebig, ohne Feinanteile 20 - 40 ca. 400 131,95 Moorbeeterde Organisch, pH ca. 5,0 10 - 40 ca. 300 220,90 Dachgartenerde extensiv, Profiqualität, im Big Bag 1m³ zzgl. Big Bag 225,50 €/m³ Holz-Hackschnitzel Fichte, TÜV zertifiziert als Fallschutz geprüft nach 5 - 50 ca. 200 295,70 DIN EN 1176/1177 auch geeignet für öffentliche Spielplätze * Bei Kompost: Großmenge auf Anfrage. ** Auf Anfrage Bei veränderter Marktlage können die Preise während des Jahres angepasst werden. Die kleinste Menge, die laut Eichamt an Nutzlast verwogen werden darf, sind 200 kg. Dies ist auch die Mindestmenge, die berechnet wird. Nettopreis Produkt Verp.-Einheit VE/Pal. €/Sack Sackware (Plantop, Weber, Renatur, Bodengold) Pflanzerde 70 Liter 33 7,30 Garten-Pflanzerde ReNatur (torfarm) 60 Liter 39 5,98 Pflanzerde ProNatur (torffrei) 40 Liter 48 7,99 Blumenerde 45 Liter 51 5,99 Torfsubstrat Typ 2 Profi-aktiv (Spezial-Pflanzerde in Gärtnerqualität) 70 Liter 33 9,84 Moorbeeterde (Azaleen- und Rhododendronerde) 45 Liter 51 7,15 Geranienerde (Balkonblumenerde) 45 Liter 51 5,99 Rasenerde (Rasensubstrat) 45 Liter 45 7,45 Graberde (rußfrei) 45 Liter 51 6,15 Kübelpflanzenerde 45 Liter 45 7,43 Rosenerde 45 Liter 45 7,43 Kutomin (Düngererde mit Pferdemist) 70 Liter 30 8,99 Bei Abnahmemenge ab 1 Palette erhalten Sie 10 % Rabatt. 2
Nettopreis Produkt Verp.-Einheit VE/Pal. €/Sack Sackware (Plantop, Weber, Renatur, Bodengold) Rindenhumus 70 Liter 30 7,99 Gärtner-Torf 70 Liter 36 6,15 Rosenmulch (gerbstofffrei) 45 Liter 45 5,99 Rindendekor 0-40 mm (Rindenmulch) 70 Liter 36 4,99 Ziermulch 10-30 mm (feiner rötlicher Rindenmulch) 60 Liter 48 5,99 Pinienrinde 15-25 mm oder 25-45 mm 60 Liter 39 12,49 Dekor-Mulch goldgelb oder ziegelrot (aus Nadelholz, naturverträglich eingefärbt) 50 Liter 36 6,99 BIO Hochbeet Erde, Kultursubstrat – torffrei 40 Liter 48 7,99 Bei Abnahmemenge ab 1 Palette erhalten Sie 10 % Rabatt. Nettopreis Produkt Bemerkung Verp.-Einheit €/VPE Universaldünger Orgatop 5 10/4/8 (+ 3 MgO) + 0,1 Fe-Chelat, gekörnt Sack 25 kg 41,95 (Rhododendrondünger) Rasendünger LZW Organisch-mineralisch, NPK 20-5-8+4 Mg + Eisen. Sack 25 kg 56,36 Streuwagenfähig geperlt, wirkt über 3-4 Monate, 25-30 g/m² Rasendünger Organic Spring Organisch-mineralisch, NPK 11+3+5+2 Mg + 0,5 Fe Sack 25 kg 51,20 Streuwagenfähig, wirkt über ca. 1 Monat, 30 mg/m² Rasendünger mit Organisch-mineralisch, NPK 22-5-5+2 Mg + 2,4D+Dicamba. Streuwa- Sack 20 kg 135,45 Unkraut-Vernichter genfähig geperlt, wirkt über 3-4 Monate, 25-30 g/m² Herbst-Rasendünger Mineralisch, PK 8-15+6 Mg. Stickstofffreier Phosphatkali zur Sack 25 kg 29,99 Vitalisierung. Hilft Pilzbefall (Schneeschimmel) vorzubeugen. Bei veränderter Marktlage können die Preise während des Jahres angepasst werden. 3
Nettopreis Produkt Bemerkung Verp.-Einheit €/VPE WEISA M 10 Spiel- und Sportrasen Standard. Papiersack 48,15 Zur kostengünstigen Begrünung für alle Flächen, mittlere Belastbarkeit 10 kg WEISA M 50 Hitze- und Trockenrasen. Papiersack 59,65 Für alle Rasenflächen, die schnell abtrocknen, auf flachgründigen 10 kg Böden, in Sonne und auf sandigem Substrat (Rasensubstrat) WEISA M 60 Schattenrasen extra. Papiersack 65,94 Für halbschattige – schattige Gärten, keine Tiefschnitte, gute 10 kg Nährstoffversorgung notwendig, um die Rasennarbe zu erhalten. WEISA M 142 Für Formsteine / Rasengitter. Für alle Lagen. Papiersack 78,65 Speziell für Rasengitter und Rasenfugen aller Art. 10 kg Pflegeansprüche gering bis mittel. WEISA M 220 Sportrasen, höchst strapazierfähig. Papiersack 58,95 Unser Top-Seller! Spielwiesen, Hausgärten. Keimt schnell, schneller Narbenschluss 10 kg WEISA M 240 Sportrasen-Regeneration. Alle Standorte. Papiersack 55,85 RSM 3.2 Zur Regeneration von Spiel- und Sportrasenflächen. 10 kg Hohe Belastbarkeit. WEISA M 330 Gebrauchsrasen – Strapazierrasen. Alle Standorte. Papiersack 56,67 RSM 2.3 Für intensive Nutzung, Spiel- und Liegewiesen, Hausgärten. 10 kg Belastbarkeit mittel bis hoch. WEISA M 820 Hausgarten – Top Rasen. Papiersack 62,45 RSM 2.3 Ideal für alle Hausgärten. Intensive Nutzung, 10 kg Hohe RSM-Werte strapazierfähig und repräsentativ, feine Narbe. WEISA M 825 Top-Rasenregeneration. Papiersack 62,55 RSM 3.2 Zur Reparatur strapazierter Rasenfläche mit hochwertigsten 10 kg Hohe RSM-Werte Rasengräsern. Weitere Sorten auf Anfrage. Bei größeren Mengen bitte vorher anfragen. Trocken lagern. Nettopreis AVV-Nr. Abfall/Wertstoffaktionen Anlieferung €/t 20 02 01 Kompostierfähige Abfälle (Gras, Laub, Gemische) 54,95 Kirchstockach 20 02 01 Wurzelstöcke 72,00 Kirchstockach 17 05 04 Humus ohne Verunreinigung Nach Anfrage Kirchstockach Wiederaufladegebühr 100,00 Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit. Allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Preise gelten ab Werk Achtung: bei erhöhten Rohstoff- oder Einkaufspreisen können Preisänderungen auch während der Gültigkeit dieser Preisliste für einzelne Artikel erforderlich werden. 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ganser Entsorgung GmbH & Co. KG – im Folgenden: Ganser Entsorgung 1. Angebot 6. Sicherungsrechte Unsere Angebote sind stets freibleibend, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderun- Eine Lieferungsverpflichtung kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, gen einschließlich Nebenrechten (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist bei Auftragserteilung sind Baustelle, Liefermenge, Liefersorten und Lieferfristen anzugeben. Die der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung Zusendung der Preisliste gilt nicht als Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung, auch künftiger, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. unser Eigentum. Zur Verpfändung oder Übereignung zur Sicherheit ist der Käufer nicht berechtigt. Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ist der Käufer be- 2. Lieferung und Abnahme rechtigt, die Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, es sei denn der Anspruch 2.1. Die Verlademengen bzw. -gewichte für die einzelnen Transportfahrzeuge sind im Bestellschein gegen einen Vertragspartner wurde bereits im Voraus an einen Dritten wirksam abge- bzw. durch den Fahrzeugführer, verantwortlich anzugeben. Die richtige Verlademenge bzw. das treten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. richtige Verladegewicht ist vom Fahrzeugführer zu überprüfen und auf der Lieferscheinquittung zu 6.2. Eine etwaige Verarbeitung oder Vermischung unserer Ware erfolgt stets in unserem bestätigen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mengenbestimmung bezieht Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass hieraus ein Aufwendungsersatzanspruch für sich auf lose geschüttetes Material an der Verladestelle. Bei der Gewichtsbestimmung ist ein den Käufer erwächst. Wir erwerben das hierdurch entstehende Eigentum oder Mit- mittlerer Feuchtgehalt Bestandteil des Gewichtes. Abweichungen von weniger als 5 % von auf eigentum an der neuen Sache nach §§ 947, 948, 950 BGB. Wir räumen dem Käufer Frachtbriefen und Lieferscheinen angegebenen Mengen und Gewichten werden nicht berücksich- schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sa- tigt. che zum Wert unserer Ware ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Ver- 2.2. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit genau eingehalten. Die Nichteinhaltung verein- mengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer barter Lieferfristen berechtigt den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges nur, wenn er uns zuvor er- einheitlichen neuen Sache an dieser allein oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns folglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit von uns zur Sicherung der Erfüllung der oben in Ziff. 6.1. aufgezählten Forderungen schon nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzö- jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der gern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zu anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer schieben, soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir Forderungen gemäß Ziff. 6.1. fort. berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. be- 6.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 6.1. schon hördliche Eingriffe, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbarer Mangel an notwen- Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem digen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige restlichen Teil seiner Forderungen ab. unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, 6.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehö- von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Lie- renden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere fererschwernissen/Verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren. Ware mit einem fremden Grundstück und einer fremden beweglichen Sache verbindet, 2.3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Liefe- vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen rung an die vereinbarte Stelle muss das Kiesfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderun- wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen un- gen gemäß 6.1. diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer gehindert befahrbaren Anfahrtsweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt im gleichen Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Abladen Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheit gemäß §§ 648, 648 a muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen. BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten of- 2.4. Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware fenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hier- und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, es sei denn, wir durften aufgrund konkreter mit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer seine Forderung im Einzelnen nachzu- Umstände nicht von einer Empfangsberechtigung der unterzeichnenden Person ausgehen. weisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforde- 2.5. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer rung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 6.1. an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, der auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung Käufer hat dies nicht zu vertreten; im Fall der Abholung ab Werk haftet der Käufer ohne Rück- einzuziehen. Der Käufer ist jedoch solange er seine Zahlungspflicht uns gegenüber sicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße nachkommt, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Eine Of- Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung fenlegung der Abtretung durch uns erfolgt nur bei Zahlungsverzug des Käufers. In die- für und gegen alle. sem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Forderung erfor- 3. Gefahrübergang derlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel zu benennen und zu überlassen. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht bei Lie- 6.5. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, ferung ab Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von ei- verlässt. Bei Lieferung an eine Stelle außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käu- ner Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte un- fer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald verzüglich zu benachrichtigen. es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 6.6. Bei laufender Rechnung gegenüber Unternehmern gelten unsere Sicherungen als Siche- 4. Mängelansprüche rung der Erfüllung unserer Saldoforderung. 4.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder die nach Ziff. 4 6.7. Der Wert unserer Ware im Sinne dieser Ziff. 6. entspricht dem Gesamtbetrag, zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Ware mit Bauprodukten anderer Liefe- der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 % Sicherheitszu- ranten vermengt, diese verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn der Käufer schlag. weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. 6.8. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit 4.2. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Unternehmern unverzüglich bei Ab- freigeben, als deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. nahme der Ware zu rügen. In diesem Falle hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns 7. Preis und Zahlungsbedingungen unangetastet zu lassen. 7.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unserer Selbstkosten, 4.3. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Unternehmern unverzüglich nach deren insbesondere für Vorkommen, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf An- Entdeckung; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 I Nr. 2 b BGB gilt. gebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu be- 4.4. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Unser Personal in richtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Mo- den Kieswerken, die Laboranten und insbesondere die Kraftfahrer sind zur Entgegennahme von naten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht wer- Mängelrügen nicht bevollmächtigt. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als den sollen. Für die Berichtigung zu einer Erhöhung des Nettoverkaufspreises um mehr genehmigt. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns als 10 % ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. besonderen Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir wer- 7.2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto den unverzüglich nach einer entsprechenden Verlangung des Verkäufers einen solchen Beauf- (Frachtkosten, Entsorgungsgebühren und Nebenleistungen sind nicht skontier bar) tragten zur Probeentnahme entsenden. oder 16 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird die Zahlungs- 4.5. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unter- frist bei einer Rechnung überschritten, so sind sämtliche übrigen Rechnungen zur nehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, nach erfolgter Mahnung Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder von diesem oder weiter bestehenden Lieferverträgen zurückzutreten. zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadenersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 5. 7.3. Gegen Kaufpreisforderungen kann außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- 4.6. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren unbeschadet der gesetzlichen Verjährungs- stellten Gegenforderungen nicht aufgerechnet werden. Ist der Käufer Unternehmer, fristen einschließlich etwaiger Mängel bedingter Schadenersatzansprüche spätestens ein Jahr verzichtet er darauf, ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches geltend ab Kenntnis des Mangels, es sei denn, es liegt unsererseits grobes Verschulden vor oder der Man- zu machen, es sei denn, dass dieser Anspruch von uns nicht bestritten, anerkannt oder gel wurde von uns arglistig verschwiegen oder der Schaden besteht in der Verletzung von Leben, rechtskräftig festgestellt ist. Körper oder Gesundheit oder es handelt sich um einen Mangel im Sinne von § 438 I Nr. 2 b BGB. 7.4. Bei einem Warenwert unter 50,- € werden 3,- € Bearbeitungsgebühr berechnet. 5. Schadenersatzansprüche 8. Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Wechsel – und Scheckklagen – ist München, Schadenersatzansprüche des Käufers jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere sofern der Käufer Kaufmann ist oder es sich um einen Fall des § 38 III Nr. 2 ZPO han- wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen oder delt. aus außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder 9. Geltung Erfüllungsgehilfen, beruht. Dies gilt nicht für die Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung für Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil die Vertragsdurchführung, im Falle eines von uns arglistig verschwiegenen Mangels und im Falle aller unserer Lieferverträge, auch wenn wir uns gegenüber Unternehmern bei späte- der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Sachschäden aufgrund einfacher Fahrläs- ren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Einkaufsbedingungen des Käu- sigkeit, bei Unternehmern auch im Falle grober Fahrlässigkeit, ist die Haftung beschränkt auf den fers gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer vorhersehbaren typischen Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung weiter beschränkt Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung (EUR 1.500.000,00 für Sach- und Vermö- 10. Salvatorische Klausel gensschäden bzw. EUR 2.000.000,00 für Personenschäden). Sollte der Unternehmer im Einzelfall Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der Geschäfts- eine höhere Absicherung wünschen, bieten wir hierfür den Abschluss einer zusätzlichen Versiche- bedingungen im Übrigen nicht. rung an. Die Kondition geben wir auf Anfrage bekannt. Eine Haftung gemäß dem Produkthaf- tungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 5
Sämtliche Preise in dieser Liste verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle vorhergegangenen Preislisten sind hiermit ungültig. Rechtzeitige Bestellung garantiert pünktliche Lieferung. GANSER-GRUPPE.DE Verwaltung: Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach Tel. 0 81 02 / 85-0 Fax 0 81 02 / 85-113 info@ganser-erden.de info@ganser-entsorgung.de Öffnungszeiten: Kirchstockach Montag – Donnerstag 7:00 – 17:00 Uhr Freitag 7:00 – 14:00 Für weitere Informationen steht Ihnen unser Download Center unter www.ganser-gruppe.de mit Produktkatalogen, Preislisten und AGB zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner: Produkte, V au info@ganser-erden.de und Beratung info@ganser-entsorgung.de Tel. 0 81 02 / 85- 0 Eine Garantie für f 56 Ganser Entsorgung GmbH & Co. KG · Taufkirchner Straße 1 · 85649 Kirchstockach · info@ganser-entsorgung.de Ein Unternehmen der Ganser Gruppe 6
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