Preisliste 2019 gültig ab 01.01.2019 - EKS Beton

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Preisliste 2019 gültig ab 01.01.2019 - EKS Beton
Preisliste
                    2019
 gültig ab 01.01.2019

EKS Transportbeton GmbH & Co. KG
             Josef-Eicher-Straße 7
          60437 Frankfurt-Kalbach
           Telefon 069-950 9380-0
          Telefax 069-950 9380-10
                 info@eks-beton.de
                www.eks-beton.de

            Betonwerk Bad Vilbel:
           Friedberger Straße 125
                 61118 Bad Vilbel
           Telefon 06101 - 50 96 35
           Telefax 06101 - 50 96 36

             Betonwerk Frankfurt:
             Josef-Eicher-Straße 7
          60437 Frankfurt-Kalbach
          Telefon 069-950 9380-38
          Telefax 069-950 9380-39
Ihre Ansprechpartner         Besuchen Sie unsere Homepage
                                         www.eks-beton.de

Prokurist / Vertrieb
Ralf Breuer
Tel: 069-950 938 0-40
Fax: 069-950 938 0-41
Mobil: 0172-6901237
ralf.breuer@eks-beton.de

Betriebsleitung
Daniel Wojdyno
Tel: 069-950 938 0-60
Fax: 069-950 9380-61
Mobil: 0171-5244223
d.wojdyno@eks-beton.de

Faktura Beton
Vanessa Urban
Tel: 069-950 938 0-35
Fax: 069-950 938 0-10
v.urban@eks-beton.de

Faktura Fremdbeton / Pumpe
Waltraud Dargel
Tel: 069-950 938 0-25
Fax: 069-950 938 0-10
w.dargel@eks-beton.de

Sekretariat
Gina Tänzer
Tel: 069-950 938 0-20
Fax: 069-950 938 0-10
g.taenzer@eks-beton.de
rechnungen@eks-beton.de
info@eks-beton.de
Preisliste                                Stand: 01.01.2019

Wohnungsbau

Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2

                                                                                                               Festigkeitsentwicklung

                                                                                  Feuchteklasse
                                                        Konsistenz-
                                Expo-       Festig-

                                                                      Größtkorn
                                                                                                     langsam           mittel           schnell
     Anwendung                 sitions-      keits-

                                                        klasse
                               klasse       klasse                                                Sorten          Sorten            Sorten
                                                                                                           €/m³             €/m³               €/m³
                                                                                                   - Nr.           - Nr.             - Nr.

                                                       Allgemeiner Betonbau

                                           C 8 / 10        C1          32 WO                                      111132   106,90

unbewehrte Bauteile                        C 8 / 10        F3          32 WO                                      113132   109,90
ohne Betonkorrosion               X0
                                           C 12 / 15       C1          32 WO                                      121132   110,30

                                           C 12 / 15       F3          32 WO                                      123132   112,90

bewehrte Innen-                            C 16 / 20       F3          32 WA                                      133232   114,00
und Gründungs-                   XC2
bauteile                                   C 20 / 25       F3          32 WA                                      143232   116,20 143234      117,40

Bauteile in offenen
Gebäuden und Feucht-             XC3       C 20 / 25       F3          32 WA                                      143332   117,00 143334      119,00
räumen ohne Frost

                                 XC4
                                 XF1       C 25 / 30       F3          32 WA                                      153432   121,00 153434      122,20
                                 XA1
bewehrte und bewitterte
                                XC4,
Aussenbauteile, bei
                                XF1,       C 30 / 37       F3          32 WA                                      163432   122,90 163434      123,90
Frost und chemisch
                                XA1
schwachem Angriff
                               XC4,XD2
                               XF2,XF3,    C 35 / 45       F3          32 WA                                                        173834    132,20
                                 XA2

               Betone für "wasserundurchlässige Bauwerke" gemäß DAfStb-Richtlinie

                                XC4,
bewehrte und bewitterte                    C 25 / 30       F3          32 WA 753431                        122,80 753432   122,80 753434      123,70
                                 XD1
Aussenbauteile, bei
                                XF1,
Frost- und chemisch
                                 XA1       C 30 / 37       F3          32 WA 763431                        125,50 763432   125,50 763434      126,80
schwachem Angriff
                                (WU)

    Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.              Seite 3 von 12
Preisliste                                      Stand: 01.01.2019

Hoch- und Industriebau

Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2

                                                                                                                     Festigkeitsentwicklung

                                                                                        Feuchteklasse
                                                              Konsistenz-
                                    Expo-         Festig-

                                                                            Größtkorn
                                                                                                           langsam           mittel                 schnell
       Anwendung                   sitions-        keits-

                                                              klasse
                                   klasse         klasse                                                Sorten          Sorten                Sorten
                                                                                                                 €/m³               €/m³                   €/m³
                                                                                                         - Nr.           - Nr.                 - Nr.

                                                        Allgemeiner Industriebau

                                                 C 35 / 45       F3          32 WA                                      573832     131,30 573834          134,10
Außenbauteile
bewehrt und                          XC4,
                                                 C 40 / 50       F3          32 WA                                      583832     134,90 583834          137,70
bewittert bei                      XF2, XF3
Frost und                            XD3,
                                                 C 45 / 55       F3          32 WA                                      593832     137,00 593834          139,80
stark                                XA3***
chemischem Angriff
                                                 C 50 / 60       F3          32 WA                                      503832     140,50 503834          143,30

Außenbauteile
                                  XC4; XF4;
bewehrt und bewittert
                                  XD3; XA3;      C 35 / 45       F2          32 WA                                      576232     144,00 576234          146,80
bei Frost und stark
                                   XM1/2
chemischem Angriff

                                                       Betone für Industrieböden
                                  XC4, XF1,
                                                 C 25 / 30       F3           32 WA                                     253662     131,10     253664 133,10
                                    XA1
Industrieböden
                                 XC4,XF1,XA1
ohne Taumittel-                                  C 30 / 37       F3           32 WA                                     263662     132,90     263664 135,20
                                  XD1,XM1
angriff
                                  XC1, XA1,
                                                 C 30 / 37       F3           32 WA                                     263962     135,00     263964 136,60
                                  XF1, XM2*
Beanspruchung durch               XC4,XA3***
Luft und/o. vollgummi-            XM2, XD3,      C 35 / 45       F3           32 WA                                                           273964      138,90
bereifte Fz./Stapler               XF2, XF3

                          FD- Betone gemäß DAfStb-Richtlinie (FDE-Betone auf Anfrage)
                                  XC4, XD3,
Lager-/Verkehrsflächen             XA3***,
                                                 C 35 / 45 F2/3 32 WA                                                                         672964      141,40
ohne Taumittelangriff             XM2, XF2,
                                    XF3

                                    XC4,
Lager-/Verkehrsflächen
                                  XD3,XF4        C 30 / 37 F2/3 32 WA                                                   668762     142,80     668764      144,60
mit Taumittelangriff             XA3***, XM2

*XM2 nur mit bauseitiger Oberflächenbehandlung    **XM3 nur mit bauseitig eingestreuten Hartstoffen                        ***XA3 Schutz des Betons erforderlich

 Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.                                Seite 4 von 12
Preisliste                                Stand: 01.01.2019

Ingenieurbau

Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2 und ZTV-ING

                                                                                                               Festigkeitsentwicklung

                                                                                 Feuchteklasse
                                                       Konsistenz-
                               Expo-       Festig-
                                                                                                    langsam            mittel             schnell

                                                                     Größtkorn
      Anwendung               sitions-      keits-

                                                       klasse
                              klasse       klasse                                                Sorten            Sorten            Sorten
                                                                                                           €/m³             €/m³                 €/m³
                                                                                                  - Nr.             - Nr.             - Nr.

                     Betone nach ZTV-ING (teilweise normabweichende Regelungen)
         Betone der Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 finden Sie im Bereich "Wohnungsbau" / Seite 2 von 8

                                XC4,      C 25 / 30       F3           32 WA                                       353432   124,00 353434       124,90
für Außenbauteile
                                XF1,
ohne Taumittelangriff
                                XA1       C 30 / 37       F3           32 WA                                       363432   126,80 363434       129,70
                                 XA2,
                                 XC4,
                                 XD2,
                                          C 30 / 37       F3           32 WA                                       362732   130,10 362734       131,90
im Sprühnebel- bzw.            XF2, XF3
Spritzwasserbereich              XA2,
                                 XC4,
                                 XD2,
                                          C 35 / 45       F3           32 WA                                                         373834     139,70
                               XF2, XF3
                                XC4,
für Kappenbeton
                                XD3,      C 25 / 30       F2           32 WA                                       352632   135,70 352634       137,50
mit Taumittelangriff
                                XF4
Bohrpfahlbeton                  XC4,
chemisch mäßiger                XF1,       C 30/37       F5          32 WF 465331                         142,10   465332   142,10
Angriff nach ZTV-ING            XA2

                                               Unterwasserbeton (unbewehrt)

ohne chem. Angriff               XC2      C 20 / 25       F5           32 WF 845131                       129,60
                                XA1,
schwach chem. Angriff           XC4,      C 25 / 30       F5          32 WF 855431                        130,30
                                XF1
                               XA2,XC4
mäßig chem. Angriff              XD2,     C 35 / 45       F5           32 WF 875831                       140,50
                                XF2/3,

                            Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 und DIN Fachbericht

                                 XC2      C 20 / 25       F5           32 WF 445431                       129,60 445432     129,60
schwacher                       XC4,
chemischer Angriff
                                XF1,      C 25 / 30       F5           32 WF 455431                       130,30 455432     130,30
                                XA1
                                 XC4,
chemisch mäßiger                XF2/3,
                                          C 30 / 37       F5           32 WF 465431                       140,50 465432     140,50 465434 142,50
Angriff                          XA2,
                                 XD2
                                XC4,
chemisch
                               XA2,XD2    C 35 / 45       F5           32 WF                                       475832   143,90 475834 145,70
mäßiger Angriff                 XF2/3

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Preisliste                                     Stand: 01.01.2019

Sondermischungen

                                                                                                           Festigkeitsentwicklung

                                                                           Feuchteklasse
                                                 Konsistenz-
                                     Expo-

                                                               Größtkorn
                                                                                              langsam             mittel            schnell
              Produkt               sitions-

                                                 klasse
                                    klasse                                                 Sorten            Sorten            Sorten
                                                                                                    €/m³               €/m³               €/m³
                                                                                            - Nr.             - Nr.             - Nr.

                                            F-SEKS             (leichtverdichtender Beton)

C 20/25                                XC3          F6          16          WA                               146229   125,00
                                      XC4,
C 25/30                                             F6          16         WA                                156329   132,50
                                    XF1, XA1
                                      XC4,
C 30/37                                             F6          16          WA                               166329   133,90
                                    XF1, XA1

                                                 Verlegeestrich (nicht überwacht)
Estrich 200                            X0           F1            8         W0                                40112   119,40
Estrich 250                            X0           F1            8         W0                                41112   122,90
Estrich 300                            X0           F1            8         W0                                42112   126,40
Estrich 350                            X0           F1            8         W0                                43112   129,90
Estrich 400                            X0           F1            8         W0                                44112   133,40

                                                 Verlegemörtel (nicht überwacht)
Plattenmörtel 200                      X0           F1            2         W0                                40102   119,40
Plattenmörtel 250                      X0           F1            2         W0                                41102   122,90
Plattenmörtel 300                      X0           F1            2         W0                                42102   126,40
Plattenmörtel 350                      X0           F1            2         W0                                43102   129,90
Plattenmörtel 400                      X0           F1            2         W0                                44102   133,40

                                               Pumpenschlämme (nicht überwacht)
Anfahrmischung Betonpumpe              X0           F5            2         W0                                41302   140,40

                                                   Drainbeton (nicht überwacht)
Einkornbeton                           X0           F1         16/32        W0                                70024   117,40
Einkornbeton                           X0           F1         8/16         W0                                70023   120,40

                             HGT Beton ( überwacht nach ZTV Beton-StB, TP Beton-StB)
Tragschicht für Asphaltaufbau
                                       80                                                                    126012    a. A.
Tragschicht für
                                       120                                                                   126022    a. A.
Betonaufbau

                                             Kanalverfüllmaterial (nicht überwacht)
Vergusssuspension                      X0           F5            2         W0                                23602   139,40

                                               Auf Anfrage liefern wir Ihnen auch:
Mauermörtel, Fließestrich, Betonmastpumpen bis 61 Meter, Schlauchpumpen, Farbbeton,
Stahlfaserbeton, Beton mit Polypropylen-Fasern, Füllmasse zum Einbetten von Rohrleitungen,
Schwerbeton, Leichtbeton
    Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.          Seite 6 von 12
Preisliste                                Stand: 01.01.2019

 Zusätze, Sonderleistungen
 und Nebenbedingungen
Diese Preisliste ist ab 1. Januar 2019 gültig.  –    Mit Inkrafttreten dieser Liste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
Preisbasis: Dezember 2018 – Kostenerhöhungen z. B. der Bindemittel, Gesteinskörnungen, Diesel, Schmierstoffe, Gas, Öl, Frachten,
Entsorgungskosten, Steuererhöhungen, Strassenbenutzungsgebühren (Maut), etc. berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöh-
ungen. – Alle in dieser Preisliste genannten Preise beziehen sich auf 1 m³ normal verdichteten Frischbeton (+/- 3 % Toleranz) frei
vereinbarter Übergabestelle und einer Liefermenge von mindestens 7,50 m³ je Fahrt.
Lieferung /                Die normale Arbeitszeit beginnt an Wochentagen (Mo-Fr) um 7.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr.
Abholung außerhalb         Lieferungen von 17:01 Uhr bis 20:00 Uhr an Wochentagen:        pauschal   150,00 € je Stunde und Werk
normaler Arbeitszeit:                            20:01 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochentagen:         pauschal     200,00 €     je Stunde und Werk
                                                 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr an Samstagen:           pauschal       6,00 €     je cbm
                                                 12:01 Uhr bis 17:00 Uhr an Samstagen:                                     auf Anfrage
                           Lieferungen an Sonn- und Feiertagen sowie ausserhalb der normalen Arbeitszeit bedürfen einer gesonderten Verein-
                           barung. Die Zeitpauschalen verstehen sich ab Beginn der Beladung bis Ende der letzten Entladung jeweils für ange-
                           fangene Stunden zzgl. notwendiger Rüstzeiten. Bei fehlender vorheriger Anfrage wird der Mehraufwand berechnet.

Entladezeit:               Sie beträgt ab Ankunft Baustelle bis Ende der Entleerung 6 Minuten pro m³.
                           Bei Überschreiten der Entladezeit berechnen wir             20,00 € für jede angebrochene Viertelstunde.

Mindestabnahme:            Bei Abnahme von weniger als 7,50 cbm je Fahrt erheben wir einen Zuschlag von 20,00 € pro m³ weniger geliefertem Beton.

Energiekosten:             Energiekostenzuschlag 1,00 €/m³.
Mautzuschlag:              Mautzuschlag 1,00 €/m³
                      Aufpreis für 16 mm gegenüber 32 mm Größtkorn                         3,00 €/m³
Größtkornveränderung:
                      Aufpreis für 8 mm gegenüber 16 mm Größtkorn                          5,00 €/m³

Zusatzmittel:              Verzögerer (VZ) je Stunde                                       1,50 €/m³ (mindestens 3 Stunden)
                           Fließmittel (FM)      Zugabe auf der Baustelle                  3,00 €/ltr.
                           Für die Erhöhungen der Konsistenz im Werk berechnen wir         6,00 €/m³ (pro Konsistenzsprung)
                           Sämtliche Zusatzmittel werden nach den Vorschriften des Herstellers dosiert. Erforderliche Eignungsprüfungen auf
                           Grund der Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (März 1983) werden separat berechnet.
                           Beim Einmischen von bauseits gestelltem Zusatzmittel berechnen wir 4,00 €/m³.
                           Hierdurch erlischt die Gewährleistungsübernahme.
                                           Unser Fahrpersonal hat Anweisung, die Zugabe von Wasser oder Zusatzmitteln auf der Baustelle
                                                            – ohne unsere ausdrückliche Genehmigung – abzulehnen.
                                         Erfolgt die Zugabe trotzdem auf Veranlassung der Baustelle, erlischt ebenfalls unsere Gewährleistung.
                                         Alle Zugaben auf der Baustelle sind von unserem Personal auf dem Lieferschein zu quittieren !

Betone für Hallen-         Gemäss DIN EN 12620 unter Beachtung der Festlegungen von DIN V 20000-103 ist bei Verwendung von Naturkies
böden, Decken,             für die von uns gelieferten Betone das Vorkommen von quellfähigen Bestandteilen nicht auszuschliessen.
Brückenüberbauten,         Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen übernehmen wir deswegen keinerlei Gewährleistung.
Gehwegkappen etc.                              Wir empfehlen für diese Bauteile ggf. die Verwendung von Betonen mit Splitt.
                            Werden Betone mit Luftporenbildner maschinell geglättet, erlischt aus technischen Gründen die Gewährleistung!
 Kleinwasserzuschlag       Die Berechnung von KWZ erfolgt bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Pegelstandes (z.Z. Maxauer
(KWZ)                      Pegel ab 4,10 m). Die Erhöhung der Zuschläge resultiert aus dem Inkrafttreten der Schiffsfrachterhöhung.
                           Grundlage ist das am Tage der Betonlieferung gültige Stadium. (Pegel Maxau, 5:00 Uhr).
                                                                     Zuschlag für Stand Pegel Maxau

                           Stadium I          4,10 m bis 4,01 m   0,75 €/m³        Stadium VI          3,60 m bis 3,51 m    4,50 €/m³
                           Stadium II         4,00 m bis 3,91 m   1,50 €/m³        Stadium VII         3,50 m bis 3,41 m    5,25 €/m³
                           Stadium III        3,90 m bis 3,81 m   2,25 €/m³        Stadium VIII        3,40 m bis 3,31 m    6,00 €/m³
                           Stadium IV         3,80 m bis 3,71 m   3,00 €/m³        Stadium IX          3,30 m bis 3,21 m    6,75 €/m³
                           Stadium V          3,70 m bis 3,61 m   3,75 €/m³        Stadium X           3,20 m bis 3,11 m    7,50 €/m³

Winterbeton /              In der Zeit vom 15. November bis 15. März berechnen wir grundsätzlich einen pauschalen Winterzuschlag von
Saisonzuschlag             5,00 €/m³. Damit sind wir in der Lage, die Anforderungen der DIN EN 206 / DIN 1045-2 an Frosttagen zu erfüllen.
Betonkühlung:              Die Einhaltung der nach DIN EN 206 / DIN 1045-2 geforderten Maximaltemperaturen des Frischbetons bis +30°C (ab Werk) ist
                           nicht in unsere Listenpreise eingerechnet. Erfolgen Lieferungen bei höheren Betontemperaturen erlischt unsere Gewährleistung.
                           Gerne unterbreiten wir Ihnen im Bedarfsfall ein separates Angebot.
Entsorgung:                Für zurückgesandten Beton berechnen wir                     100,00 €/m³
kurzfr. Abbestellung       Für Abbestellungen am Tag der Lieferung berechnen wir           5,00 €/m³
Feuchtigkeitsklassen       Die in dieser Liste aufgeführten Betone genügen den Anforderungen an die Feuchtigkeitsklasse WA
Rohstoff-                  In Fällen der Verknappung üblicherweise verwendeter Einsatzstoffe behalten wir uns die Verwendung alternativer
verknappung                Materialien vor. Dadurch bedingte Sieblinienverschiebungen müssen gleichfalls ausdrücklich vorbehalten bleiben.
Betonüberwachung:          Baustofflabor Beton & Baustoffprüfung GmbH • Ohmstr. 10 • 63477 Maintal
                           Telefon: 06181-50250-39 • Telefax: 06181-50250-40 • E-Mail: labor@blffm.de
Fremdüberwachung:          Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton-Mörtel Mitte e.V., 67433 Neustadt/Weinstraße

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich
nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet
Stand: Januar 2019
      Für unsere Lieferungen und Leistungen – auch alle künftigen – gelten        sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten
      ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäfts-         Anlieferstelle zu fahren.
      bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir          4. Gewährleistung/Haftung
      nicht ausdrücklich widersprechen.                                           Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonver-
      1. Angebot                                                                  zeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und
      Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Beton-       geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere
      verzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Für die           Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die
      richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge ist    nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person
      allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu    unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer
      beachten.                                                                   Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst
                                                                                  verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt,
      2. Lieferung und Abnahme
                                                                                  es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des
      Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der verein-     Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat.
      barten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert,     Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Ware
      so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.                           unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-,
      Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte / angegebene Leistungszeiten         Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu
      (Lieferfristen und -termine) einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter      untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten
      Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen den Käufer zum     Untersuchungspflichten einzuhalten.
      Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos eine
                                                                                  Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt
      angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu         die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestäti-
      vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge er-           gung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Ent-
      schweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung   gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich
      um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche           welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der be-
      Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir             stellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne
      berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden      des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und
      den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bei Rücktritt vom
                                                                                  zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff
      Vertrag bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
                                                                                  zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offen-
      Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebs-          sichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offen-
      störungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche       sichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge
      Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh-          sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unver-
      und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und       züglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der
      unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in          Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen.
      fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres        Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk,
      Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und
                                                                                  sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung
      unvermeidbar sind.
                                                                                  an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung
      Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet     vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die
      der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung       Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vor-
      an die vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne       schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form-
      jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen     und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt.
      ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert                 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer
      befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben,        zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist
      so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne
                                                                                  der Käufer berechtigt, Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung zu
      Rücksicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist             verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen
      generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem          unter Ziff. 5. Die Gewährleistungsfrist für unseren Beton/Baustoff beträgt,
      Personal des Käufers einzuweisen. Das Entleeren muss unverzüglich,          mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche, 2 Jahre ab
      zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das      Ablieferung.
      Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer "Kaufmann" im Sinne des HGB        Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB
      (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden        verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge
      Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur
                                                                                  durch uns.
      Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferver-
      zeichnis/Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als       5. Haftung aus sonstigen Gründen
      anerkannt.                                                                  Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs-
      Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Ab-      und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins-
      nahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung       besondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus
      des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder             Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
      Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere        Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
      Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des            unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs-
      Betons/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden        gehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung
      von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer                  wesentlichen Verpflichtungen verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im
      bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegen-      Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen
      heiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.             Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob
      Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und             fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen
      etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht     der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer
      Gegenstand des Kaufvertrages.                                               Produkthaftpflichtversicherung (Euro 1.000.000,00); die Haftung für
                                                                                  Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
      3. Gefahrübergang
                                                                                  Dieses gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
      Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver-             Gesundheit. Es gilt ferner nicht für den Ersatz von Körper- und
      schlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem         Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat
      Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage          genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des
      verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald     Produkthaftungsgesetzes beruhen.
      das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch,

EKS Transportbeton GmbH & Co. KG
Josef-Eicher-Straße 7 – 60437 Frankfurt/M.-Kalbach - Tel.: 069 / 950 938 00
Fax: 069 / 950 938 010 – E-Mail: info@eks-beton.de - Internet: www.eks-beton.de

                                                                                                                                          Seite 8 von 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich
nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet

    6. Sicherungsrechte                                                            7. Preis- und Zahlungsbedingungen
    Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer   Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des
    Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser           Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für
    Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die                 Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne,
    gelieferte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen        so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be-
    den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren                      rechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht
    Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf           für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten
    er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder                   nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht
    verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen        werden sollen.
    seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abge-           Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und
    treten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige           Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für
    Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweg-          Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten
    lichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass         Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im
    uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon            Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem
    jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen        jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
    Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue           Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden
    Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den          Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die
    Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung            gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fällig-
    unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer               keit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt
    einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt,          unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders
    überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten        vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz
    Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes         des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des
    unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen mit der                   Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine
    gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich                    wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die
    ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres            Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen
    Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer           einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren
    seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.                           eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfah-
    Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach      rens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den
    Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus       Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung
    dem Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in           eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns
    Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen           obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder
    Teil seiner Forderungen ab.                                                    Sicherheit für sie geleistet wird.
    Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit              Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer
    anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff             unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten
    hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit            bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer
    einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache                  vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden
    verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt,        Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
    die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der    Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art
    gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des          ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte
    Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner        Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    Forderungen ab.                                                                Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon
    Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf                 jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche
    Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres          aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder
    Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden            sonst verwandte Gesellschaft hat.
    Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit          Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der
    an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln           Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
    nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt                  machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist.
    zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1           Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Er-
    Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die        füllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen,
    Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen          so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf
    einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen                 welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige
    Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der               Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere
    Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig nachkommt.                  Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei
    Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte           gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
    abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot           8. Baustoffüberwachung
    vereinbaren.                                                                   Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüber-
    Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile               wachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vor-
    einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner        behalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die
    jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der                   belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
    eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
                                                                                   9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der
                                                                                   Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die
    Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung
                                                                                   Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung.
    oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
    unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention         Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
    notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende                  Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten
    Interventionskosten zu tragen.                                                 (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz
    Der "Wert unseres Betons/Baustoffs" im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht        unserer Verwaltung.
    den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20%.             Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen           10. Nichtigkeitsklausel
    insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20%          Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so
    übersteigt.                                                                    berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

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                                                                                                                                           Seite 9 von 12
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