Preisliste 2019 gültig ab 01.01.2019 - EKS Beton
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Preisliste 2019 gültig ab 01.01.2019 EKS Transportbeton GmbH & Co. KG Josef-Eicher-Straße 7 60437 Frankfurt-Kalbach Telefon 069-950 9380-0 Telefax 069-950 9380-10 info@eks-beton.de www.eks-beton.de Betonwerk Bad Vilbel: Friedberger Straße 125 61118 Bad Vilbel Telefon 06101 - 50 96 35 Telefax 06101 - 50 96 36 Betonwerk Frankfurt: Josef-Eicher-Straße 7 60437 Frankfurt-Kalbach Telefon 069-950 9380-38 Telefax 069-950 9380-39
Ihre Ansprechpartner Besuchen Sie unsere Homepage www.eks-beton.de Prokurist / Vertrieb Ralf Breuer Tel: 069-950 938 0-40 Fax: 069-950 938 0-41 Mobil: 0172-6901237 ralf.breuer@eks-beton.de Betriebsleitung Daniel Wojdyno Tel: 069-950 938 0-60 Fax: 069-950 9380-61 Mobil: 0171-5244223 d.wojdyno@eks-beton.de Faktura Beton Vanessa Urban Tel: 069-950 938 0-35 Fax: 069-950 938 0-10 v.urban@eks-beton.de Faktura Fremdbeton / Pumpe Waltraud Dargel Tel: 069-950 938 0-25 Fax: 069-950 938 0-10 w.dargel@eks-beton.de Sekretariat Gina Tänzer Tel: 069-950 938 0-20 Fax: 069-950 938 0-10 g.taenzer@eks-beton.de rechnungen@eks-beton.de info@eks-beton.de
Preisliste Stand: 01.01.2019 Wohnungsbau Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2 Festigkeitsentwicklung Feuchteklasse Konsistenz- Expo- Festig- Größtkorn langsam mittel schnell Anwendung sitions- keits- klasse klasse klasse Sorten Sorten Sorten €/m³ €/m³ €/m³ - Nr. - Nr. - Nr. Allgemeiner Betonbau C 8 / 10 C1 32 WO 111132 106,90 unbewehrte Bauteile C 8 / 10 F3 32 WO 113132 109,90 ohne Betonkorrosion X0 C 12 / 15 C1 32 WO 121132 110,30 C 12 / 15 F3 32 WO 123132 112,90 bewehrte Innen- C 16 / 20 F3 32 WA 133232 114,00 und Gründungs- XC2 bauteile C 20 / 25 F3 32 WA 143232 116,20 143234 117,40 Bauteile in offenen Gebäuden und Feucht- XC3 C 20 / 25 F3 32 WA 143332 117,00 143334 119,00 räumen ohne Frost XC4 XF1 C 25 / 30 F3 32 WA 153432 121,00 153434 122,20 XA1 bewehrte und bewitterte XC4, Aussenbauteile, bei XF1, C 30 / 37 F3 32 WA 163432 122,90 163434 123,90 Frost und chemisch XA1 schwachem Angriff XC4,XD2 XF2,XF3, C 35 / 45 F3 32 WA 173834 132,20 XA2 Betone für "wasserundurchlässige Bauwerke" gemäß DAfStb-Richtlinie XC4, bewehrte und bewitterte C 25 / 30 F3 32 WA 753431 122,80 753432 122,80 753434 123,70 XD1 Aussenbauteile, bei XF1, Frost- und chemisch XA1 C 30 / 37 F3 32 WA 763431 125,50 763432 125,50 763434 126,80 schwachem Angriff (WU) Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 3 von 12
Preisliste Stand: 01.01.2019 Hoch- und Industriebau Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2 Festigkeitsentwicklung Feuchteklasse Konsistenz- Expo- Festig- Größtkorn langsam mittel schnell Anwendung sitions- keits- klasse klasse klasse Sorten Sorten Sorten €/m³ €/m³ €/m³ - Nr. - Nr. - Nr. Allgemeiner Industriebau C 35 / 45 F3 32 WA 573832 131,30 573834 134,10 Außenbauteile bewehrt und XC4, C 40 / 50 F3 32 WA 583832 134,90 583834 137,70 bewittert bei XF2, XF3 Frost und XD3, C 45 / 55 F3 32 WA 593832 137,00 593834 139,80 stark XA3*** chemischem Angriff C 50 / 60 F3 32 WA 503832 140,50 503834 143,30 Außenbauteile XC4; XF4; bewehrt und bewittert XD3; XA3; C 35 / 45 F2 32 WA 576232 144,00 576234 146,80 bei Frost und stark XM1/2 chemischem Angriff Betone für Industrieböden XC4, XF1, C 25 / 30 F3 32 WA 253662 131,10 253664 133,10 XA1 Industrieböden XC4,XF1,XA1 ohne Taumittel- C 30 / 37 F3 32 WA 263662 132,90 263664 135,20 XD1,XM1 angriff XC1, XA1, C 30 / 37 F3 32 WA 263962 135,00 263964 136,60 XF1, XM2* Beanspruchung durch XC4,XA3*** Luft und/o. vollgummi- XM2, XD3, C 35 / 45 F3 32 WA 273964 138,90 bereifte Fz./Stapler XF2, XF3 FD- Betone gemäß DAfStb-Richtlinie (FDE-Betone auf Anfrage) XC4, XD3, Lager-/Verkehrsflächen XA3***, C 35 / 45 F2/3 32 WA 672964 141,40 ohne Taumittelangriff XM2, XF2, XF3 XC4, Lager-/Verkehrsflächen XD3,XF4 C 30 / 37 F2/3 32 WA 668762 142,80 668764 144,60 mit Taumittelangriff XA3***, XM2 *XM2 nur mit bauseitiger Oberflächenbehandlung **XM3 nur mit bauseitig eingestreuten Hartstoffen ***XA3 Schutz des Betons erforderlich Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 4 von 12
Preisliste Stand: 01.01.2019 Ingenieurbau Transportbeton DIN EN 206 / DIN 1045-2 und ZTV-ING Festigkeitsentwicklung Feuchteklasse Konsistenz- Expo- Festig- langsam mittel schnell Größtkorn Anwendung sitions- keits- klasse klasse klasse Sorten Sorten Sorten €/m³ €/m³ €/m³ - Nr. - Nr. - Nr. Betone nach ZTV-ING (teilweise normabweichende Regelungen) Betone der Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 finden Sie im Bereich "Wohnungsbau" / Seite 2 von 8 XC4, C 25 / 30 F3 32 WA 353432 124,00 353434 124,90 für Außenbauteile XF1, ohne Taumittelangriff XA1 C 30 / 37 F3 32 WA 363432 126,80 363434 129,70 XA2, XC4, XD2, C 30 / 37 F3 32 WA 362732 130,10 362734 131,90 im Sprühnebel- bzw. XF2, XF3 Spritzwasserbereich XA2, XC4, XD2, C 35 / 45 F3 32 WA 373834 139,70 XF2, XF3 XC4, für Kappenbeton XD3, C 25 / 30 F2 32 WA 352632 135,70 352634 137,50 mit Taumittelangriff XF4 Bohrpfahlbeton XC4, chemisch mäßiger XF1, C 30/37 F5 32 WF 465331 142,10 465332 142,10 Angriff nach ZTV-ING XA2 Unterwasserbeton (unbewehrt) ohne chem. Angriff XC2 C 20 / 25 F5 32 WF 845131 129,60 XA1, schwach chem. Angriff XC4, C 25 / 30 F5 32 WF 855431 130,30 XF1 XA2,XC4 mäßig chem. Angriff XD2, C 35 / 45 F5 32 WF 875831 140,50 XF2/3, Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 und DIN Fachbericht XC2 C 20 / 25 F5 32 WF 445431 129,60 445432 129,60 schwacher XC4, chemischer Angriff XF1, C 25 / 30 F5 32 WF 455431 130,30 455432 130,30 XA1 XC4, chemisch mäßiger XF2/3, C 30 / 37 F5 32 WF 465431 140,50 465432 140,50 465434 142,50 Angriff XA2, XD2 XC4, chemisch XA2,XD2 C 35 / 45 F5 32 WF 475832 143,90 475834 145,70 mäßiger Angriff XF2/3 Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 5 von 12
Preisliste Stand: 01.01.2019 Sondermischungen Festigkeitsentwicklung Feuchteklasse Konsistenz- Expo- Größtkorn langsam mittel schnell Produkt sitions- klasse klasse Sorten Sorten Sorten €/m³ €/m³ €/m³ - Nr. - Nr. - Nr. F-SEKS (leichtverdichtender Beton) C 20/25 XC3 F6 16 WA 146229 125,00 XC4, C 25/30 F6 16 WA 156329 132,50 XF1, XA1 XC4, C 30/37 F6 16 WA 166329 133,90 XF1, XA1 Verlegeestrich (nicht überwacht) Estrich 200 X0 F1 8 W0 40112 119,40 Estrich 250 X0 F1 8 W0 41112 122,90 Estrich 300 X0 F1 8 W0 42112 126,40 Estrich 350 X0 F1 8 W0 43112 129,90 Estrich 400 X0 F1 8 W0 44112 133,40 Verlegemörtel (nicht überwacht) Plattenmörtel 200 X0 F1 2 W0 40102 119,40 Plattenmörtel 250 X0 F1 2 W0 41102 122,90 Plattenmörtel 300 X0 F1 2 W0 42102 126,40 Plattenmörtel 350 X0 F1 2 W0 43102 129,90 Plattenmörtel 400 X0 F1 2 W0 44102 133,40 Pumpenschlämme (nicht überwacht) Anfahrmischung Betonpumpe X0 F5 2 W0 41302 140,40 Drainbeton (nicht überwacht) Einkornbeton X0 F1 16/32 W0 70024 117,40 Einkornbeton X0 F1 8/16 W0 70023 120,40 HGT Beton ( überwacht nach ZTV Beton-StB, TP Beton-StB) Tragschicht für Asphaltaufbau 80 126012 a. A. Tragschicht für 120 126022 a. A. Betonaufbau Kanalverfüllmaterial (nicht überwacht) Vergusssuspension X0 F5 2 W0 23602 139,40 Auf Anfrage liefern wir Ihnen auch: Mauermörtel, Fließestrich, Betonmastpumpen bis 61 Meter, Schlauchpumpen, Farbbeton, Stahlfaserbeton, Beton mit Polypropylen-Fasern, Füllmasse zum Einbetten von Rohrleitungen, Schwerbeton, Leichtbeton Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Basis sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 6 von 12
Preisliste Stand: 01.01.2019 Zusätze, Sonderleistungen und Nebenbedingungen Diese Preisliste ist ab 1. Januar 2019 gültig. – Mit Inkrafttreten dieser Liste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Preisbasis: Dezember 2018 – Kostenerhöhungen z. B. der Bindemittel, Gesteinskörnungen, Diesel, Schmierstoffe, Gas, Öl, Frachten, Entsorgungskosten, Steuererhöhungen, Strassenbenutzungsgebühren (Maut), etc. berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöh- ungen. – Alle in dieser Preisliste genannten Preise beziehen sich auf 1 m³ normal verdichteten Frischbeton (+/- 3 % Toleranz) frei vereinbarter Übergabestelle und einer Liefermenge von mindestens 7,50 m³ je Fahrt. Lieferung / Die normale Arbeitszeit beginnt an Wochentagen (Mo-Fr) um 7.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Abholung außerhalb Lieferungen von 17:01 Uhr bis 20:00 Uhr an Wochentagen: pauschal 150,00 € je Stunde und Werk normaler Arbeitszeit: 20:01 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochentagen: pauschal 200,00 € je Stunde und Werk 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr an Samstagen: pauschal 6,00 € je cbm 12:01 Uhr bis 17:00 Uhr an Samstagen: auf Anfrage Lieferungen an Sonn- und Feiertagen sowie ausserhalb der normalen Arbeitszeit bedürfen einer gesonderten Verein- barung. Die Zeitpauschalen verstehen sich ab Beginn der Beladung bis Ende der letzten Entladung jeweils für ange- fangene Stunden zzgl. notwendiger Rüstzeiten. Bei fehlender vorheriger Anfrage wird der Mehraufwand berechnet. Entladezeit: Sie beträgt ab Ankunft Baustelle bis Ende der Entleerung 6 Minuten pro m³. Bei Überschreiten der Entladezeit berechnen wir 20,00 € für jede angebrochene Viertelstunde. Mindestabnahme: Bei Abnahme von weniger als 7,50 cbm je Fahrt erheben wir einen Zuschlag von 20,00 € pro m³ weniger geliefertem Beton. Energiekosten: Energiekostenzuschlag 1,00 €/m³. Mautzuschlag: Mautzuschlag 1,00 €/m³ Aufpreis für 16 mm gegenüber 32 mm Größtkorn 3,00 €/m³ Größtkornveränderung: Aufpreis für 8 mm gegenüber 16 mm Größtkorn 5,00 €/m³ Zusatzmittel: Verzögerer (VZ) je Stunde 1,50 €/m³ (mindestens 3 Stunden) Fließmittel (FM) Zugabe auf der Baustelle 3,00 €/ltr. Für die Erhöhungen der Konsistenz im Werk berechnen wir 6,00 €/m³ (pro Konsistenzsprung) Sämtliche Zusatzmittel werden nach den Vorschriften des Herstellers dosiert. Erforderliche Eignungsprüfungen auf Grund der Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (März 1983) werden separat berechnet. Beim Einmischen von bauseits gestelltem Zusatzmittel berechnen wir 4,00 €/m³. Hierdurch erlischt die Gewährleistungsübernahme. Unser Fahrpersonal hat Anweisung, die Zugabe von Wasser oder Zusatzmitteln auf der Baustelle – ohne unsere ausdrückliche Genehmigung – abzulehnen. Erfolgt die Zugabe trotzdem auf Veranlassung der Baustelle, erlischt ebenfalls unsere Gewährleistung. Alle Zugaben auf der Baustelle sind von unserem Personal auf dem Lieferschein zu quittieren ! Betone für Hallen- Gemäss DIN EN 12620 unter Beachtung der Festlegungen von DIN V 20000-103 ist bei Verwendung von Naturkies böden, Decken, für die von uns gelieferten Betone das Vorkommen von quellfähigen Bestandteilen nicht auszuschliessen. Brückenüberbauten, Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen übernehmen wir deswegen keinerlei Gewährleistung. Gehwegkappen etc. Wir empfehlen für diese Bauteile ggf. die Verwendung von Betonen mit Splitt. Werden Betone mit Luftporenbildner maschinell geglättet, erlischt aus technischen Gründen die Gewährleistung! Kleinwasserzuschlag Die Berechnung von KWZ erfolgt bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Pegelstandes (z.Z. Maxauer (KWZ) Pegel ab 4,10 m). Die Erhöhung der Zuschläge resultiert aus dem Inkrafttreten der Schiffsfrachterhöhung. Grundlage ist das am Tage der Betonlieferung gültige Stadium. (Pegel Maxau, 5:00 Uhr). Zuschlag für Stand Pegel Maxau Stadium I 4,10 m bis 4,01 m 0,75 €/m³ Stadium VI 3,60 m bis 3,51 m 4,50 €/m³ Stadium II 4,00 m bis 3,91 m 1,50 €/m³ Stadium VII 3,50 m bis 3,41 m 5,25 €/m³ Stadium III 3,90 m bis 3,81 m 2,25 €/m³ Stadium VIII 3,40 m bis 3,31 m 6,00 €/m³ Stadium IV 3,80 m bis 3,71 m 3,00 €/m³ Stadium IX 3,30 m bis 3,21 m 6,75 €/m³ Stadium V 3,70 m bis 3,61 m 3,75 €/m³ Stadium X 3,20 m bis 3,11 m 7,50 €/m³ Winterbeton / In der Zeit vom 15. November bis 15. März berechnen wir grundsätzlich einen pauschalen Winterzuschlag von Saisonzuschlag 5,00 €/m³. Damit sind wir in der Lage, die Anforderungen der DIN EN 206 / DIN 1045-2 an Frosttagen zu erfüllen. Betonkühlung: Die Einhaltung der nach DIN EN 206 / DIN 1045-2 geforderten Maximaltemperaturen des Frischbetons bis +30°C (ab Werk) ist nicht in unsere Listenpreise eingerechnet. Erfolgen Lieferungen bei höheren Betontemperaturen erlischt unsere Gewährleistung. Gerne unterbreiten wir Ihnen im Bedarfsfall ein separates Angebot. Entsorgung: Für zurückgesandten Beton berechnen wir 100,00 €/m³ kurzfr. Abbestellung Für Abbestellungen am Tag der Lieferung berechnen wir 5,00 €/m³ Feuchtigkeitsklassen Die in dieser Liste aufgeführten Betone genügen den Anforderungen an die Feuchtigkeitsklasse WA Rohstoff- In Fällen der Verknappung üblicherweise verwendeter Einsatzstoffe behalten wir uns die Verwendung alternativer verknappung Materialien vor. Dadurch bedingte Sieblinienverschiebungen müssen gleichfalls ausdrücklich vorbehalten bleiben. Betonüberwachung: Baustofflabor Beton & Baustoffprüfung GmbH • Ohmstr. 10 • 63477 Maintal Telefon: 06181-50250-39 • Telefax: 06181-50250-40 • E-Mail: labor@blffm.de Fremdüberwachung: Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton-Mörtel Mitte e.V., 67433 Neustadt/Weinstraße Seite 7 von 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet Stand: Januar 2019 Für unsere Lieferungen und Leistungen – auch alle künftigen – gelten sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäfts- Anlieferstelle zu fahren. bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir 4. Gewährleistung/Haftung nicht ausdrücklich widersprechen. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonver- 1. Angebot zeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Beton- geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere verzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Für die Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge ist nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer beachten. Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, 2. Lieferung und Abnahme es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der verein- Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. barten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Ware so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte / angegebene Leistungszeiten Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu (Lieferfristen und -termine) einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen den Käufer zum Untersuchungspflichten einzuhalten. Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos eine Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestäti- vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge er- gung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Ent- schweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der be- Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir stellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bei Rücktritt vom zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff Vertrag bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offen- Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebs- sichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offen- störungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche sichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unver- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und züglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung unvermeidbar sind. an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vor- an die vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne der Käufer berechtigt, Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung zu Rücksicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem unter Ziff. 5. Die Gewährleistungsfrist für unseren Beton/Baustoff beträgt, Personal des Käufers einzuweisen. Das Entleeren muss unverzüglich, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche, 2 Jahre ab zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Ablieferung. Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer "Kaufmann" im Sinne des HGB Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur durch uns. Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferver- zeichnis/Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als 5. Haftung aus sonstigen Gründen anerkannt. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Ab- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins- nahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung besondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- Betons/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden gehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer wesentlichen Verpflichtungen verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegen- Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen heiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Gegenstand des Kaufvertrages. Produkthaftpflichtversicherung (Euro 1.000.000,00); die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 3. Gefahrübergang Dieses gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- Gesundheit. Es gilt ferner nicht für den Ersatz von Körper- und schlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald Produkthaftungsgesetzes beruhen. das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, EKS Transportbeton GmbH & Co. KG Josef-Eicher-Straße 7 – 60437 Frankfurt/M.-Kalbach - Tel.: 069 / 950 938 00 Fax: 069 / 950 938 010 – E-Mail: info@eks-beton.de - Internet: www.eks-beton.de Seite 8 von 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet 6. Sicherungsrechte 7. Preis- und Zahlungsbedingungen Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, gelieferte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren rechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen werden sollen. seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abge- Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und treten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweg- Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten lichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fällig- unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer keit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen mit der Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfah- Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach rens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung dem Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Teil seiner Forderungen ab. Sicherheit für sie geleistet wird. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Forderungen ab. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden sonst verwandte Gesellschaft hat. Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Er- Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die füllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig nachkommt. Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot 8. Baustoffüberwachung vereinbaren. Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüber- Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile wachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vor- einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner behalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. eingezogenen Beträge bleibt unberührt. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten Interventionskosten zu tragen. (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz Der "Wert unseres Betons/Baustoffs" im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht unserer Verwaltung. den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20%. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen 10. Nichtigkeitsklausel insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20% Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so übersteigt. berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. EKS Transportbeton GmbH & Co. KG Josef-Eicher-Straße 7 – 60437 Frankfurt/M.-Kalbach - Tel.: 069 / 950 938 00 Fax: 069 / 950 938 010 – E-Mail: info@eks-beton.de - Internet: www.eks-beton.de Seite 9 von 12
Notizen
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