Kölner Impulse zur Wirtschaftspolitik - IWP

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Kölner Impulse zur Wirtschaftspolitik - IWP
Kölner Impulse
zur Wirtschaftspolitik
Nr. 2/2020 | 03. März 2020

In dieser Ausgabe                                    Aktuelles aus dem iwp
... beleuchten Christoph Oslislo und Clemens         Der neue Band 143 der
Recker das aktuelle Gesetzesvorhaben der             Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik
Bundesregierung zu fairen Verbraucherverträ-         „Ein dynamischer Bottom-Up-Ansatz in der in-
gen. Die Autoren heben insbesondere Umver-           ternationalen Klimaschutzpolitik -
teilungswirkungen zwischen unterschiedlichen         Innovationsorientierte Vorreiterstrategien“
Verbrauchergruppen sowie die zunehmende              von Adrian Amelung ist erschienen.
Relevanz von Preisvergleichsplattformen her-
                                                     Im Rahmen der Lehrerfortbildung am 16.03.20
vor.
                                                     „Wirtschaftspolitische     Herausforderungen
                                                     der Gegenwart“ geben Dozenten der Wirt-
                                                     schafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakul-
                                                     tät der Universität zu Köln „aus erster Hand“
                                                     Einblicke in aktuelle wirtschaftswissenschaft-
                                                     liche Themenfelder und Forschungsbereiche.
                                                     Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail
                                                     mit Ihrem Namen und dem Namen Ihrer Schu-
                                                     le an Herrn Christoph Oslislo
                                                     (oslislo@wiso.uni-koeln.de).

                                                     Am 23.03.2020 von 17:00 bis 18:00 Uhr findet
                                                     die KinderUni-Vorlesung „Was bedeutet es, in
                                                     Deutschland arm zu sein?“ statt. Diese Veran-
 Quelle: https://pixabay.com/                        staltung beschäftigt sich kindgerecht mit der
                                                     Thematik Armut in Deutschland.

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Faire Verbraucherverträge und
Preisvergleichsplattformen

Von Clemens Recker und Christoph Oslislo

Ob beim Strom-, DSL- oder Handyvertrag: Lange Laufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen
sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Die Bundesregie-
rung diskutiert daher aktuell, ob zulässige Mindestlaufzeiten sowie automatische Verlängerungen im Sin-
ne eines besseren Verbraucherschutzes stärker reguliert werden müssen. Allerdings kämen die geplanten
Maßnahmen zur Förderung fairer Verträge nicht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern gleicherma-
ßen zugute. Zudem muss zum Schutz vor unbeabsichtigt eingegangenen teuren Verträgen auch der zu-
nehmenden Relevanz von Onlineplattformen und den damit verbundenen veränderten Möglichkeiten
der Vertragsgestaltung Beachtung geschenkt werden. Mit den sog. Cashbacks etabliert sich hier längst
eine alternative Anbieterstrategie, die das Problem aus Verbraucherschutzperspektive noch verschärfen
könnte.

Faire Verbraucherverträge fördern – das ist das            faireren Bedingungen erfolgen, sondern auch
Ziel eines im Januar vorgelegten Referentenent-            die Vertragsinhalte faireren Regelungen unter-
wurfs des Bundesministeriums der Justiz und                liegen sollen. Neben einem verbesserten Schutz
für Verbraucherschutz.1 Die Position der Ver-              vor aufdringlicher und heute bereits unerlaub-
braucherinnen und Verbraucher gegenüber den                ter Telefonwerbung sowie einer Verkürzung der
Unternehmen soll verbessert werden, indem                  maximalen gesetzlich zulässigen Kündigungs-
zukünftig nicht nur der Vertragsschluss unter              frist von drei Monaten auf einen Monat, sollen
                                                           Vertragslaufzeiten strenger reguliert werden.
                                                           Konkret sollen die zulässige Mindestlaufzeit auf
1  Eine Langversion dieses Kommentars wird als Diskussi-   ein Jahr und automatische Vertragsverlängerun-
onspapier veröffentlicht. Dieses Forschungsprojekt wurde   gen auf jeweils maximal drei Monate beschränkt
durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) im Rahmen des         werden. Zum einen soll damit die Wahlfreiheit
Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KFW            der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht
NRW) gefördert. Das KVF NRW ist ein Kooperationspro-       werden, indem sie nicht mehr gegen ihren Wil-
jekt des MKW NRW mit der Verbraucherzentrale Nord-         len zu lange an Verträge gebunden werden,
rhein-Westfalen e.V. mit dem Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes    zum anderen führe die momentane Regelung,
Nordrhein-Westfalen (MULNV).                               die Vertragslaufzeiten von zwei Jahren und au-

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tomatische Vertragsverlängerungen von einem          automatischer Vertragsverlängerung ange-
Jahr zulässt, zu erheblichen Beschränkungen          boten. Zur Kundengewinnung sind bei neuen
des Wettbewerbs (BMJV 2020). Der Referente-          Vertragsabschlüssen aus Verbraucherperspek-
nentwurf „Gesetz für faire Verbraucherverträ-        tive attraktive Nachlässe in Form einmaliger
ge“ soll nach einer ersten Konsultationsphase        Bonuszahlungen oder befristeter Rabatte auf
zeitnah in das Gesetzgebungsverfahren gehen.         den monatlichen Vertragspreis üblich. Diese
                                                     Vergünstigungen laufen spätestens mit dem
Das Justizministerium erweist mit diesem Vor-
                                                     Ende der Mindestvertragslaufzeit aus. Wenn
haben allerdings nicht allen Verbraucherinnen
                                                     Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Lauf-
und Verbrauchern einen Gefallen. Erst die heute
                                                     zeitvertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsende
üblichen automatischen Vertragsverlängerun-
                                                     proaktiv kündigen, sind sie in den meisten Fäl-
gen bei laufenden Verträgen ermöglichen Ver-
                                                     len für weitere zwölf Monate an den Vertrag
tragsangebote mit besonders günstigen Kondi-
                                                     gebunden und zahlen während dieser Zeit die
tionen während der ersten Mindestlaufzeit, von
                                                     bereits ursprünglich vereinbarte volle monat-
denen Wechselkunden regelmäßig profitieren.
                                                     liche Grundgebühr ohne Rabatte oder andere
Im Zuge des Regulierungsvorhabens würden
                                                     Vergünstigungen.
diese lukrativen Angebote voraussichtlich vom
Markt verschwinden. Diese Perspektive macht          Viele Verbraucherinnen und Verbraucher organi-
das Thema auch aus Verbraucherschutzpers-            sieren ihre laufenden Verbraucherverträge nicht
pektive zunächst uneindeutig. In der Abwägung        optimal und sind träge in ihrem Kündigungsver-
zwischen den einzelnen Verbrauchergruppen            halten. Nicht selten entstehen auf Basis einer
sieht die Bundesregierung allerdings ein beson-      verbraucherseitigen Trägheit und einer anbie-
deres Schutzbedürfnis der trägen Verbrauche-         terseitig klug durchdachten Vertragsgestaltung
rinnen und Verbraucher, die eine rechtzeitige        langfristige Vertragsverhältnisse, durch die An-
Kündigung versäumen und dann aufgrund der            bieter mit langjährigen Bestandskunden hohe
effektiven Preissteigerung nach einer automa-        Überschüsse erwirtschaften können. Weniger
tischen Verlängerung langfristig deutlich mehr       träge Verbraucherinnen und Verbraucher, die
für ihre Verträge zahlen.                            regelmäßig ihre Verbraucherverträge aufkündi-
                                                     gen und Zeit und Aufwand in Vertragswechsel
Überraschenderweise spielen Preisvergleichs-
                                                     investieren, profitieren indes durch diese Art
plattformen in der aktuellen Debatte noch kei-
                                                     der Vertragsgestaltung von den lukrativen An-
ne große Rolle. Vor dem Hintergrund der wach-
                                                     fangsrabatten, die hinsichtlich dieser Verbrau-
senden Anzahl von Onlineabschlüssen generell
                                                     chergruppen aus Anbietersicht lästige Mitnah-
und der zunehmenden Verbreitung von Dienst-
                                                     meeffekte darstellen.
leistern, die nicht nur Preise vergleichen, son-
dern auch bei dem Abschluss neuer sowie der          Damit führt die gegenwärtige Vertragsgestal-
Verwaltung bestehender Verbraucherverträge           tung vieler Verbraucherverträge zu einer Um-
unterstützen, liegt allerdings die Befürchtung       verteilung zwischen mehr oder eben weniger
nah, dass der aktuelle Fokus der Debatte auf die     trägen Verbrauchergruppen. Verbraucherschüt-
Regulierung von Vertragslaufzeiten zu eng ge-        zer wollen insbesondere die trägen Verbrauche-
fasst sein könnte.                                   rinnen und Verbraucher besser schützen. Diese
                                                     seien gegenwärtig bei automatischen Vertrags-
Das Problem                                          verlängerungen zu lange an zu teure Verträge
Im Regelfall werden Verbraucherverträge, wie         gebunden, die sie unter diesen Umständen in
beispielsweise in der Telekommunikations-            dieser Form eigentlich nie hätten abschließen
branche, in befristeten Laufzeitverträgen mit        wollen.

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Ein Beispiel                                            Mindestlaufzeit reduzieren – umgelegt auf 24
                                                        Monate – die Grundgebühr innerhalb der Min-
Abbildung 1 zeigt exemplarisch ein aktuelles
                                                        destvertragslaufzeit, wodurch sich ein monat-
Vertragsangebot aus dem Mobilfunkbereich.
                                                        licher Durchschnittspreis von 6,24 € ergibt. Die
Die Preisentwicklung folgt dabei einem üblichen
                                                        volle vertraglich vereinbarte Grundgebühr von
Muster bei Laufzeitverträgen: Mit einer Min-
                                                        24,99 € zahlen die Verbraucherinnen und Ver-
destvertragslaufzeit von 24 Monaten bewegt
                                                        braucher erst ab dem 25. Vertragsmonat, sofern
sich das Vertragsangebot im maximal gestatte-
                                                        der Laufzeitvertrag nicht aktiv gekündigt wur-
ten Rahmen des aktuellen Telekommunikations-
                                                        de. Das entspricht in diesem Fall einem sprung-
gesetzes. Im Fall einer verpassten Kündigung
                                                        haften Preisanstieg um 300 Prozent (Abbildung
bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen
                                                        2).
Vertragsende verlängert sich der Vertrag immer
wieder um weitere 12 Monate.
Einmalige Auszahlungen als Lockmittel zu Ver-
tragsbeginn sowie monatliche Nachlässe und
Gutschriften von Seiten des Vertragsanbieters
und der Vermittlungsplattform während der

                                                        Abbildung 2 : Preisanstieg nach automatischer Ver-
                                                        tragsverlängerung

                                                        Das Problem ist real
                                                        Tatsächlich sind viele Verbraucherinnen und
                                                        Verbraucher von den Preissteigerungen nach
                                                        automatischer Vertragsverlängerung betroffen.
                                                        Laut einer aktuellen bevölkerungsrepräsentati-
                                                        ven Umfrage der Verbraucherzentralen haben
                                                        28 Prozent der Befragten ab 18 Jahren noch nie
                                                        ihren Festnetztelefon-, Mobilfunk- oder ihren In-
                                                        ternetanschluss aktiv gekündigt und neu abge-
                                                        schlossen. Diese Gruppe besteht überwiegend
                                                        aus Personen im Alter von 50 Jahren und älter
                                                        und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit heute
Abbildung 1 : Ein Beispielangebot für einen Handyver-   überdurchschnittlich hohe Gebühren zahlen.
trag auf einer Onlineplattform                          Dagegen gaben nur 19 Prozent der Befragten

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an, dass sie in den vergangenen 24 Monaten ih-                     Verbraucher das „Kleingedruckte“ nicht voll-
ren Mobilfunkanbieter aktiv gekündigt und ge-                      ständig verstehen bzw. verarbeiten können.3
wechselt haben (Verbraucherzentralen 2019).
                                                                   Ausgangspunkt verhaltensökonomischer Er-
Für den Bereich der Mobilfunkverträge haben
                                                                   klärungsansätze sind Abweichungen von öko-
laut einer anderen Umfrage 29 Prozent der in-
                                                                   nomischen Standardannahmen an individuelle
ländischen Verbraucherinnen und Verbraucher
                                                                   Präferenzen und an die individuelle Erwartungs-
einen Mobilfunkvertrag, der älter als drei Jahr
                                                                   bildung der Verbraucherinnen und Verbraucher.
ist (Finanztip 2017).2
                                                                   Zum einen werden in diesem Kontext übermä-
Erklärungsansätze                                                  ßig gegenwartsfokussierte Präferenzen in Kom-
                                                                   bination mit einer Tendenz zur Selbstüberschät-
Die verhaltens- und industrieökonomische Li-
                                                                   zung diskutiert: Viele Verbraucherinnen und
teratur liefert eine Reihe theoretischer Erklä-
                                                                   Verbraucher sind ungeduldig hinsichtlich nut-
rungen sowie jeweils empirische Evidenz für
                                                                   zenstiftender Ereignisse, während sie Tätigkei-
die Frage, warum Kündigungen trotz effekti-
                                                                   ten, die mit Kosten verbunden sind tendenziell
ver Preissteigerungen ausbleiben. Traditionel-
                                                                   aufschieben (O‘Donoghue & Rabin 1999, Della-
len ökonomischen Erklärungsansätzen zufolge
                                                                   Vigna & Malmendier 2006). So könnte auch die
wäre die Trägheit von Verbraucherinnen und
                                                                   Kündigung von bestehenden Verträgen so lange
Verbrauchern auf rationale Kosten-Nutzen-Ab-
                                                                   prokrastiniert werden bis die Kündigungsfrist
wägungen zurückführen, im Rahmen derer
                                                                   abgelaufen ist. Ein anderer verhaltensökonomi-
hohe Transaktionskosten eines Vertragswech-
                                                                   scher Erklärungsansatz basiert auf der Annah-
sels oder Lock-In-Effekte des bestehenden Ver-
                                                                   me, dass Individuen unterschiedlich aufmerk-
trags dazu führen, dass ein Vertragswechsel aus
                                                                   sam sind. Die grundsätzliche Idee hinter diesem
Verbraucherperspektive schlichtweg nicht loh-
                                                                   Erklärungsansatz liegt darin, dass aufmerksame
nend erscheint. Ein alternativer Erklärungsan-
                                                                   Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträ-
satz basiert auf der Annahme, dass Verbrauche-
                                                                   ge tendenziell rechtzeitig aufkündigen, wäh-
rinnen und Verbraucher nicht immer in der Lage
                                                                   rend unaufmerksame Verbraucherinnen und
sind, alle relevanten Vertragsdetails zu überbli-
                                                                   Verbraucher dazu neigen, die fristgerechte Kün-
cken und zu verstehen. Diese Annahme ist umso
                                                                   digung schlichtweg zu vergessen (Handel 2013,
plausibler, je komplexer Verbraucherverträge
                                                                   Tasoff & Letzler 2014, Ericson 2014).
gestaltet sind. Komplizierte Kündigungsmoda-
litäten, komplexe Konditionen für Preisände-                       Die Beantwortung der Frage, warum Kündigun-
rungen und Bonusauszahlungen sowie unter-                          gen so häufig ausbleiben, ist aus Verbraucher-
schiedliche relevante Zeitpunkte und -intervalle,                  schutzperspektive für Regulierungsfragen von
die es nach Vertragsabschluss verbrauchersei-                      großer Relevanz, da sie zentral für die Effekti-
tig zu beachten gilt, erhöhen dabei jeweils die                    vität verschiedener Regulierungsansätze ist.
Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucherinnen und                      Beispielsweise würden Verbraucherinnen und
                                                                   Verbraucher nicht von einer Verkürzung der ge-
                                                                   setzlich maximal erlaubten Kündigungsfrist pro-
2 Es ist nicht eindeutig, wie die Befragten die Frage nach einem
„Vertragswechsel“ interpretieren. Die relativ geringen Wech-
selraten lassen nicht zwingend den Schluss zu, dass 70 bis
80 Prozent der Befragten hohe Preise in Altverträgen zahlen,       3 Folgende Formulierung aus dem Referentenentwurf legt
da auch Bestandskundinnen und -kunden von einem erneu-             nahe, dass dieser Erklärungsansatz auch dem Justizminis-
ten Rabatt auf die Grundgebühr profitieren, wenn sie ihren         terium plausibel erscheint: „Vielen Verbrauchern wird erst
Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zunächst kün-         bewusst, dass ihr Vertrag eine Verlängerungsklausel enthält,
digen, dann allerdings als Folge anbieterseitiger Rückgewin-       wenn sich der Vertrag gegen ihren Willen verlängert hat.“
nungsangebote auf einen Anbieterwechsel verzichten.                (BMJV 2020, S. 23)

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fitieren, wenn sie die Klausel zur automatischen     den, die auch nach der Mindestvertragslaufzeit
Vertragsverlängerung gar nicht wahrgenom-            im Vertrag verbleiben. Um in der Gesamtkalku-
men oder nicht verstanden haben.                     lation über alle Verbrauchertypen hinweg keine
                                                     Verluste zu erzielen, müssen die allen einge-
Das Anbieterkalkül                                   räumten Rabatte in der Summe geringer ausfal-
Sowohl die theoretische Literatur als auch           len als die Erlöse aus hohen Preisen nach auto-
empirische Beobachtungen zeigen, dass pro-           matischer Vertragsverlängerung. Johnen zeigt
fitmaximierende Vertragsanbieter im Fall von         in einem theoretischen Modell, dass ein ge-
trägen Verbraucherinnen und Verbrauchern an-         winnmaximierender Vertragsanbieter aufgrund
fänglich attraktiv erscheinende Lockangebote         dieses Trade-offs im Monopolfall eine Strategie
in Kombination mit hohen Preisen nach einer          mit nicht-maximalen anfänglichen Rabatten
späteren automatischen Vertragsverlängerung          bevorzugen würde, im Wettbewerb allerdings
– eine Strategie sog. Backloaded Pricings – zur      zu höheren Anfangsrabatten gezwungen wird
Gewinnsteigerung nutzen können (DellaVigna           (Johnen 2018). Im theoretischen Fall des voll-
& Malmendier 2004) bzw. im Wettbewerb als            kommenen Wettbewerbs würden dementspre-
Strategie zur Neukundengewinnung womög-              chend maximal hohe Anfangsvergünstigungen
lich auch nutzen müssen (Johnen 2018).               gewährt. Die Folge wäre eine maximale Um-
                                                     verteilung zwischen den Verbrauchertypen, die
Aus Anbieterperspektive ist Backloaded Pricing       durch automatische Verlängerungen in Verträ-
bei trägen Verbrauchergruppen lukrativ, wenn         gen bleiben und denjenigen Verbraucherinnen
Verbraucherinnen und Verbraucher ihre eigene         und Verbrauchern, die ihre Verträge zum Ende
Kündigungswahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt           der Mindestlaufzeit kündigen. Den Anbietern
des Vertragsabschlusses unterschätzen und            hingegen verbliebe kein bemerkenswerter Ge-
hohe Anfangsrabatte dementsprechend über-            winn, da sich solche Gewinne in der Konkurrenz
mäßig positiv gewichten – kurz: einem sog. Swit-     zwischen Anbietern nicht sichern ließen.
ching Error unterliegen. Wird die Kündigung
(wider Erwarten der Verbraucherinnen und Ver-        Die Rolle von Preisvergleichsplattformen
braucher) verpasst, kann der Vertragsanbieter
                                                     Bei dem Vertrieb von Verbraucherverträgen
aus diesem speziellen Vertrag einen Überschuss
                                                     kommt Preisvergleichsplattformen eine zuneh-
erzielen. Allerdings können auch weniger träge
                                                     mende Bedeutung zu. Vergleichsplattformen
Verbrauchertypen von den Lockangeboten pro-
                                                     können den Verbraucherinnen und Verbrau-
fitieren. Vertragsanbieter müssen folglich damit
                                                     chern dabei helfen, sich einen relativ vollstän-
rechnen, dass Verträge mit hohen Anfangsra-
                                                     digen Überblick über Angebote und Preise
batten auch von jenen Verbraucherinnen und
                                                     der Vertragsanbieter zu verschaffen (Bundes-
Verbrauchern gewählt werden, die rechtzeitig
                                                     kartellamt 2019, S. 59, 95). Dazu sortieren die
kündigen und somit keine höheren Gebühren
                                                     Plattformen verfügbare Verbraucherverträge
nach automatischer Vertragsverlängerung zah-
                                                     standardmäßig anhand eines sogenannten Ef-
len.
                                                     fektivpreises. Dieser Effektivpreis bildet den nur
Damit sehen sich Vertragsanbieter bei der op-        auf die Mindestvertragslaufzeit gerechneten
timalen Vertragsgestaltung einem Trade-off           monatlichen Durchschnittspreis ab, der neben
gegenüber: Während hohe Anfangsrabatte an            der monatlichen Grundgebühr auch langfristi-
alle Verbrauchertypen ausgeschüttet werden           ge Vergünstigungen sowie anfängliche Rabatte
müssen, können Überschüsse zur Gegenfinan-           seitens der Vertragsanbieter sowie mögliche
zierung dieser Rabatte der Tendenz nach nur          Aktionsgutschriften der Plattform berücksich-
mit den trägen Verbrauchertypen erzielt wer-         tigt. Über die reine Auflistung hinaus vermitteln

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Preisvergleichsplattformen für die Vertragsanbie-      rinnen und Verbraucher allzu lange in Altverträgen
ter Verträge, die Nutzerinnen und Nutzer direkt        verharren. Hierfür spricht auch die auf großen Platt-
auf der Plattform abschließen können. Die Platt-       formen verbreitete Option des Kündigungswe-
formen erhalten dafür üblicherweise eine Provisi-      ckers, mit deren Hilfe sich Nutzerinnen und Nutzer
on von den Anbietern, die sich nach Recherchen         an auslaufende Verträge erinnern lassen können.
des Kartellamts je nach vermitteltem Vertrag zwi-      In dieses Bild passen auch die Unmutsbekundun-
schen wenigen Euro und mehreren hundert Euro           gen vieler Vertragsanbieter, die das Bemühen der
bewegt (Bundeskartellamt 2019).                        marktführenden Plattformen um möglichst viele
                                                       Kündigungen und provisionsbasierte Neuvermitt-
Der Markt für die Vermittlung von Verträgen            lungen zunehmend mit Argwohn betrachten, da
über Telekommunikationsdienstleistungen und            ihnen auf diese Weise das lukrative Geschäft mit
Energielieferungen wird von zwei großen Platt-         potentiellen Langzeitkunden erschwert wird.
formanbietern dominiert. Check24 sowie die zur
Verivox GmbH gehörenden Plattformen Verivox            Droht eine Verschärfung des Problems?
und Preis24 vermitteln zusammen über 90 Pro-           Allerdings lässt sich hieraus noch nicht schließen,
zent aller jährlich vermittelten Verbraucherver-       dass das verbraucherschutzpolitische Ziel – der
träge. Nach einer aktuellen repräsentativen Be-        Schutzträger Verbraucherinnen und Verbraucher
völkerungsumfrage hat mit gut 85 Prozent der           vor übermäßig teuren Verträgen – durch die zu-
Gesamtbevölkerung der Großteil der inländischen        nehmende Verbreitung der Plattformen auto-
Internetnutzerinnen und -nutzer bereits Preisver-      matisch erreicht wird. Vielmehr lässt diese Beob-
gleichsplattformen genutzt. Ungefähr ein Drit-         achtung zunächst Zweifel an der Effektivität der
tel der befragten Nutzerinnen und Nutzer gibt          bisher diskutierten Vorhaben mit Fokus auf die
an, Verbraucherverträge bereits direkt über eine       Regulierung der Vertragslaufzeiten zu. Stattdes-
Plattform abgeschlossen zu haben (WIK-Consult          sen liegt die Vermutung nah, dass plattformseitig
GmbH 2018).                                            gewährte Rabatte – sogenannte „Cashbacks“ – in
Auf einer Vergleichsplattform stehen die Ver-          Zukunft an Relevanz gewinnen werden und folg-
tragsanbieter in einem intensiven Wettbewerb           lich auch in den Fokus des Verbraucherschutzes
um einen möglichst günstigen Effektivpreis – mit       rücken sollten.
entsprechend hohen effektiven Preissteigerun-          Cashbacks sind Anfangsrabatte in Form von Ein-
gen nach einer verpassten Kündigung. Langfristig       malzahlungen, mit der Plattformen Verbrauche-
(also über 24 Monate hinausgehend) günstigere          rinnen und Verbraucher zu Neuabschlüssen von
Angebote, die auf hohe Anfangsrabatte verzich-         Verbraucherverträgen bewegen wollen. Sie liegen
ten, sind im Ranking aufgrund der voreingestell-       im Telekommunikations- oder Energiebereich in
ten Suchkriterien schwieriger auffindbar. Träge        der Regel zwischen 50 und 230 Euro (Bundeskar-
und sich selbst überschätzende Verbraucherinnen        tellamt 2019, S. 104). Diese Auszahlungen sind al-
und Verbraucher würden folglich aufgrund des in-       lerdings an die proaktive Einreichung der ersten
tensiven Wettbewerbs auf Plattformen zunächst          Monatsrechnung während eines befristeten Zeit-
schlechter gestellt werden, da sich die auf Platt-     fensters gekoppelt. In der Wirkweise handelt es
formen zu erwartende Situation dem Modellfall          sich bei den Cashbackoptionen aus Anbietersicht
des vollständigen Wettbewerbs annähert.                um einen alternativen Weg, um aus dem Vertrags-
                                                       geschäft mit trägen Verbraucherinnen und Ver-
Da das Geschäft der Plattformen allerdings zu ei-
                                                       brauchern gezielt Überschüsse zu generieren.
nem großen Teil auf regelmäßigen Neuabschlüs-
sen von Verbraucherverträgen beruht, ist davon         Bei der Ermittlung des Effektivpreises werden auf
auszugehen, dass es nicht im langfristigen Interes-    Plattformen nicht nur seitens der Anbieter selbst
se der Plattform sein kann, dass träge Verbrauche-     gewährte Rabatte, sondern gleichermaßen platt-

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formseitig gewährte Vergünstigungen berück-          minent gelistetes Vertragsangebot womöglich
sichtigt. Um die Effektivpreise eigener Vertrags­    ausgewählt haben.
angebote zu senken, könnten Vertragsanbieter
                                                     Ein weiterer in der aktuellen Debatte bisher un-
daher über die ausgehandelte Vermittlungspro-
                                                     beachteter Aspekt, der hier zwar nicht diskutiert
vision auch auf möglichst hohe Cashback-Ver-
                                                     wurde, sich in Zukunft allerdings als zunehmend
sprechen seitens der Plattform hinwirken.
                                                     relevant herausstellen kann, liegt in der Samm-
Im Wettbewerb um einen möglichst günstigen           lung personenbezogener Daten seitens der
Effektivpreis kann es aus Sicht der Vertrags-        Plattformen. Bei der Suche nach Angeboten,
anbieter dabei durchaus sinnvoll sein, das für       bei der Vertragsanbahnung und während der
anfängliche Rabattzahlungen zur Verfügung            Vertragslaufzeit offenbaren Verbraucherinnen
stehende Budget in höhere Provisionen an die         und Verbraucher eine Vielzahl von Informatio-
Plattform zu investieren, damit die eigenen Ver-     nen, durch die sich im Zeitverlauf auch Muster
träge von der Plattform mit höheren Cash­back-       zum individuellen Kündigungsverhalten oder
Versprechen gelistet werden. Während eigene          zur individuellen Abrufwahrscheinlichkeit der
anbieterseitig gewährte Rabatte auf die Grund-       Cashbacks – kurz: zur individuellen Trägheit –
gebühr in jedem abgeschlossenen Verbraucher-         herauslesen lassen. Auf Basis dieser Daten neh-
vertrag fällig werden, müssen Cashbacks an die       men die technisch ohnehin bereits problemlos
Verbraucherinnen und Verbraucher nur ausge-          umsetzbaren Möglichkeiten zur individuellen
schüttet werden, wenn diese nach Vertragsab-         Preisdiskriminierung zu, wodurch nicht nur trä-
schluss nochmals selbst aktiv werden und die         ge, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit alle
erste Monatsrechnung binnen einer gesetzten          Verbraucherinnen und Verbraucher schlechter
Frist einreichen. Das führt nach Recherchen des      gestellt würden.
Kartellamts dazu, dass weniger als ein Drittel
der Verbraucherinnen und Verbraucher diese           Fazit für den Verbraucherschutz
Vorteile tatsächlich einlöst (ebd., S. 104), was     Die aktuell diskutierte Verkürzung automati-
entsprechend hohe Cashbackoptionen und auf           scher Vertragsverlängerungen würde den Scha-
diese Weise die teilweise extrem günstigen Ef-       den einer verpassten Kündigung verringern,
fektivpreise auf Plattformen im Vergleich zum        Verbleibzeiten in teuren Verträgen möglicher-
Direktvertrieb erklären kann.                        weise verkürzen und unterm Strich träge Ver-
Eine Tendenz hin zu mehr konditionierten Cash­       braucherinnen und Verbraucher so zunächst
back-Optionen kann grundsätzlich träge, ver-         besser stellen.4 In diesem Fall könnten Vertrags­
gessliche oder überforderte Verbraucherinnen         anbieter aus dem Vertragsgeschäft mit diesen
und Verbraucher zusätzlich schlechter stellen        Verbrauchergruppen weniger Überschüsse zur
– insbesondere dann, wenn diese neben einer          Gegenfinanzierung der Anfangsrabatte im Neu-
verpassten Kündigung auch den fristgerechten         kundengeschäft erzielen. Da diese anfänglichen
Abruf der Cashback-Option verpassen. Wäh-            Vergünstigungen allerdings insbesondere auf
rend diese Verbrauchertypen in einer Welt ohne
Cashback-Optionen zumindest in der Anfangs-
                                                     4 Dieses Argument gilt allerdings nur dann, wenn der ge-
zeit sicher von anfänglichen Rabatten auf die
                                                     ringere finanzielle Nachteil einer jeweils nur dreimonatigen
Grundgebühr oder Einmalzahlungen seitens             Verlängerung bei trägen – weil prokrastinierenden – Ver-
der Vertragsanbieter profitieren, zahlen sie in      braucherinnen und Verbrauchern letztendlich nicht zu einer
diesem Fall jetzt zusätzlich bereits während der     noch längeren Verweildauer in Altverträgen führt („Auf-
                                                     schieberitis“). Jede einzelne ausbleibende Kündigung wäre
Mindestvertragslaufzeit deutlich mehr als den
                                                     für sich genommen erst einmal weniger folgenschwer, was
Effektivpreis, auf dessen Grundlage sie ein pro-     jeweils zu einem weiteren Aufschub verleiten könnte.

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Preisvergleichsplattformen weiterhin von zen-        DellaVigna, Stefano, and Ulrike Malmendier
traler Bedeutung für das Neukundengeschäft           (2004). „Contract design and self-control: Theo-
sind, werden die im Wettbewerb stehenden             ry and evidence.“ The Quarterly Journal of Eco-
Vertragsanbieter nach Alternativen suchen und        nomics 119.2: 353-402.
möglicherweise verstärkt auf konditionierte          DellaVigna, Stefano, and Ulrike Malmendier
Cashback-Optionen setzen. Das Problem, das           (2006). „Paying not to go to the gym.“ ameri-
die Verbraucherschutzpolitik mit dem Geset-          can economic Review 96.3: 694-719.
zesentwurf adressieren möchte, verlagert sich        Ericson, Keith M. Marzilli (2014). „Consumer in-
so womöglich nur nach vorn: Aus verbraucher-         ertia and firm pricing in the Medicare Part D pre-
schutzpolitischer Perspektive schutzwürdige          scription drug insurance exchange.“ American
Verbraucherinnen und Verbraucher stünden             Economic Journal: Economic Policy 6.1: 38-64.
bei verpassten Fristen bereits innerhalb der
                                                     Finanztip (2017). „Fast jeder dritte Mobilfunk-
Mindestlaufzeit vor dem Problem ungewollt            vertrag ist älter als drei Jahre und damit oft zu
hoher Gebühren, während aufmerksame und              teuer“. https://www.finanztip.de/presse/pm-fi-
gut organisierte Verbraucherinnen und Verbrau-       nanztip-mobilfunkvertrag-st/ Abgerufen am
cher anstelle von anfänglichen Rabatten auf die      21.01.2020.
Grundgebühr künftig wohl vermehrt von höhe-
                                                     Handel, Benjamin R. (2013). „Adverse selection
ren Cashbacks profitieren können.
                                                     and inertia in health insurance markets: When
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der         nudging hurts.“ American Economic Review
zunehmenden Verbreitung von Vergleichsplatt-         103.7: 2643-82.
formen bei der Vermittlung von Verbraucher-          Johnen, Johannes (2018). „Automatic‐renewal
verträgen kann es sich lohnen, die Dimension         contracts with heterogeneous consumer iner-
der plattformseitig gewährten Cashbacks beim         tia.“ Journal of Economics & Management Stra-
„Gesetz für faire Verbraucherverträge“ mit zu        tegy 28.4: 765-786.
berücksichtigen. Ein möglicher Ansatz könnten        O‘Donoghue, Ted, and Matthew Rabin (1999).
Auflagen bei der gängigen Bildung des Effekti-       „Doing it now or later.“ American economic re-
vpreises als Standard-Rankingkriterium sowie         view 89.1: 103-124.
bei der transparenten Darstellung aller Bedin-
gungen sein, unter denen bestimmte Rabatte           Tasoff, Joshua, and Robert Letzler (2014). „Ever-
ausgezahlt werden. Generell gilt, dass für eine      yone believes in redemption: Nudges and over-
                                                     optimism in costly task completion.“ Journal of
sinnvolle Diskussion verbraucherschutzpolitisch
                                                     Economic Behavior & Organization 107: 107-122.
motivierter Regulierungsmaßnahmen weitere
Erkenntnisse über die Ursachen verbrauchersei-       Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,
tiger Trägheit gesammelt werden müssen. Nur          Vertragsende – Probleme bei Kündigung und
auf diese Weise kann die Effektivität einzelner      Anbieterwechsel im Telekommunikations-
Maßnahmen fundiert eingeschätzt werden.              markt, Untersuchung der Verbraucherzentra-
                                                     len, 2019, https://www.marktwaechter.de/sites/
Literaturverzeichnis                                 default/files/downloads/dmw-kuendigung-an-
                                                     bieterwechsel-tk-markt.pdf (Abgerufen am
Bundeskartellamt (2019). „Sektoruntersuchung
                                                     21.01.2020)
Vergleichsportale“.
                                                     WIK-Consult GmbH (2018). „Vergleichsportale
Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau-
                                                     in Deutschland“. https://www.wik.org/filead-
cherschutz (2020), RefE: Entwurf eines Geset-
                                                     min/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf (Abgeru-
zes für faire Verbraucherverträge, Stand: 24.
                                                     fen am 21.01.2020)
Januar 2020

Kölner Impulse zur Wirtschaftspolitik | Nr. 2/2020                             www.iwp.uni-koeln.de | 9
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                            Clemens Recker                     Institut für Wirtschaftspolitik   Dr. Steffen J. Roth
                            Tel.: +49 (0)221 470-6527          an der Universität zu Köln        Tel. 0221 / 470-5348
                            clemens.recker@wiso.uni-koeln.de   Pohligstraße 1                    steffen.roth@wiso.uni-koeln.de
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                            Christoph Oslislo                  Tel. 0221 / 470-5347
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