PREISLISTE DEUTSCHLAND - HALFEN HIT ISO-ELEMENTE FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN
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PREISLISTE DEUTSCHLAND HALFEN HIT ISO-ELEMENTE FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN Gültig ab 06 / 2020
PREISLISTE 2020 Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma HALFEN Vertriebs- gesellschaft mbH, Langenfeld. Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. HINWEIS ZU DIESER PREISLISTE: Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Teuerungs- und Legierungszuschläge. Weitere wichtige Hinweise zu den Angaben in dieser Preisliste: Preise Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtfreigrenze: Ab 2.000,- € Nettowarenwert. Für Artikel, die in Verpackungseinheiten geliefert werden, gelten die angegebenen Preise bei Abnahme von ganzen Verpackungsein- heiten. Für angebrochene Verpackungseinheiten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 %. Dübelsysteme und Schwerlastdübel werden nur als ganze Packungseinheit abgegeben. Preise von Sonderkonstruktionen SK (Bestell-Nr. 0xxx.xx9-0xxxx) sind, soweit angegeben, Richtpreise und werden im konkreten Fall auf Anfrage ermittelt. Mindestbestellwert Mindestbestellwert (Nettowarenwert) € 175,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Teuerungs- und Legierungszuschläge Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Teuerungs- und Legierungszuschläge. Frachtpauschalen 1. DPD: € 15,– pauschal je Paket bis 31,5 kg und max. Länge 1,75 m/max. Umfang 3 m 2. Spedition/sonst.: € 100,– pauschal Nettowarenwert < € 1.000,– 3. Spedition/sonst.: € 50,– pauschal Nettowarenwert < € 2.000,– 4. Termin-/Expresssendungen werden nach Aufwand berechnet Ab € 2.000,– Nettowarenwert frachtfrei. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung Normalverpackung ist im Preis enthalten. Andere Verpackungen wie Paletten, Gitterboxen und Palettenaufsatzrahmen werden wie folgt berechnet: ❯ Europalette € 10,00/Stück ❯ Gitterbox € 100,00/Stück ❯ Palettenaufsatzrahmen € 7,00/Stück Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Montage Beachten Sie bitte bei Verwendung unserer Materialien die Montageanleitung bzw. die einschlägigen Verwendungshinweise in unseren Produktinformationen Technik bzw. Anwendung. 2 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
HALFEN HIT ISO-ELEMENTE FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN Allgemeine Hinweise und Erläuterungen Technik Weitere Details zu unseren HALFEN HIT Iso-Elementen finden Sie in unseren Katalogen und unter www.halfen.de. ❯ Produktinformation Technik HIT 20 ❯ Anwenderbroschüre HIT Preisänderungen, Irrtümer sowie technische Änderungen vorbehalten. Das Qualitätsmanagementsystem der HALFEN GmbH ist für die Standorte in Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik zertifiziert nach ISO 9001:2015, Zertifikat-Nr. 202384-2016-AQ-GER-DAkkS. Weitere Informationen rund um unser Produktportfolio, Ansprechpartner und Tools finden Sie jederzeit auf unserer Website www.halfen.de Alle Kataloge sind auch auf der HALFEN Catalogue App enthalten. Diese steht im App Store und Google Play Store zum Download bereit. 3 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
BALKEN- UND WANDANSCHLÜSSE HIT-HP S T B02 HIT-SP S T B02 Wärmedämmender Anschluss für Kragbalken zur Aufnahme von negativen Wärmedämmender Anschluss für Kragbalken zur Aufnahme von negativen Biegemomenten und positiven Querkräften Biegemomenten und positiven Querkräften Dämmstoffdicke: 80 mm Dämmstoffdicke: 120 mm B B B hh h 80 120 ➊ Balken auβen ➊ Balken auβen ➋ Innen ➋ Innen Artikelbezeichnung Elementhöhe / Elementbreite Preis Artikelbezeichnung Elementhöhe / Elementbreite Preis h / B [cm] h / B [cm] [EUR/Stück] [EUR/Stück] Ausführung: gemäß Katalog Ausführung: gemäß Katalog HIT-HP ST1 253,90 HIT-SP ST1 279,00 HIT-HP ST2 40 / 22 296,70 HIT-SP ST2 40 / 22 326,40 HIT-HP ST3 373,90 HIT-SP ST3 411,10 HIT-HP ST4 493,80 HIT-SP ST4 544,10 HIT-HP ST1 370,00 HIT-SP ST1 435,00 HIT-HP ST2 410,00 HIT-SP ST2 475,00 100 / 34 100 / 34 HIT-HP ST3 480,00 HIT-SP ST3 550,00 HIT-HP ST4 590,00 HIT-SP ST4 700,00 Weitere Höhen und Breiten auf Anfrage Weitere Höhen und Breiten auf Anfrage Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120) ohne Aufpreis Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120) ohne Aufpreis Stück pro PE: 2 Stück pro PE: 2 4 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
BALKEN- UND WANDANSCHLÜSSE HIT-HP W T B02 HIT-SP W T B02 Wärmedämmender Anschluss für Wandelemente zur Aufnahme von negativen Wärmedämmender Anschluss für Wandelemente zur Aufnahme von negativen Biegemomenten sowie positiven und horizontalen Querkräften Biegemomenten sowie positiven und horizontalen Querkräften B Dämmstoffdicke: 80 mm Dämmstoffdicke: 120 mm B B h h 80 120 ➊ Wandscheibe auβen ➊ Wandscheibe auβen ➋ Wandscheibe innen ➋ Wandscheibe innen Artikelbezeichnung Elementhöhe / Elementbreite Preis Artikelbezeichnung Elementhöhe / Elementbreite Preis h / B [cm] h / B [cm] [EUR/Stück] [EUR/Stück] Ausführung: gemäß Katalog Ausführung: gemäß Katalog HIT-HP WT1 373,90 HIT-SP WT1 411,00 HIT-HP WT2 468,70 HIT-SP WT2 515,20 125–350 / 15–25 125–350 / 15–25 HIT-HP WT3 539,40 HIT-SP WT3 593,30 HIT-HP WT4 618,50 HIT-SP WT4 679,80 HIT-HP WT5 450,00 HIT-SP WT5 500,00 HIT-HP WT6 100–350 / 15–25 575,00 HIT-SP WT6 100–350 / 15–25 625,00 HIT-HP WT7 700,00 HIT-SP WT7 725,00 Weitere Varianten auf Anfrage Weitere Varianten auf Anfrage Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120) ohne Aufpreis Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120) ohne Aufpreis Unterschiedliche Höhen von 100 cm bis 350 cm ohne Aufpreis Unterschiedliche Höhen von 100 cm bis 350 cm ohne Aufpreis Stück pro PE: 2 Stück pro PE: 2 5 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN* HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014 *Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. § 1 Allgemeines, Geltungsbereich unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung unverzüglich informieren und gleichzeitig die (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe- geschlossen. voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Als dingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbe- (4) An von uns gefertigten, angebots- und auf- Fall der nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit ziehungen zwischen der HALFEN Vertriebsge- tragsbezogenen Ausführungszeichnungen (z. B. der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere sellschaft mbH (nachfolgend: „HALFEN“, „wir“, Pläne, Skizzen, Statikunterlagen) behalten wir die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch „uns“) und ihren Kunden, wenn der Kunde uns Eigentum- und Urheberrechte vor. unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Per- (5) In den Ausführungszeichnungen even- Deckungsgeschäft abgeschlossen haben (d. h. son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- tuell enthaltenes Know-how ist der Kunde nur dass zwischen uns und unserem Zulieferer an rechtliches Sondervermögen ist. berechtigt, zum vertraglich vorausgesetzten dem Tag des Abschlusses des Vertrags mit dem (2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge Zweck zu nutzen. Kunden ein Liefervertrag besteht, der uns in die über den Verkauf und/oder die Lieferung be- (6) Soweit wir Waren auf der Grundlage von Lage versetzt, den Kunden nach den üblichen weglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), durch den Kunden übermittelten Zeichnungen, Umständen zu erwartend mit gleicher Sicher- ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst Modellen, Mustern, Herstellungsanweisungen heit zu beliefern wie uns versprochen) und herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, und/oder sonstige Bestellanlagen herstellen gegenüber dem Kunden keine weiter gehende 651 BGB) sowie mit der Ware verbundene Ser- und liefern, leistet uns der Kunde dafür Ge- Liefergarantie übernommen haben. Unsere viceleistungen. Die AGB gelten in ihrer jewei- währ, dass durch die Herstellung und Lieferung gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte ligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für der bestellten Waren gewerbliche Schutzrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die künftige Verträge über den Verkauf und/oder und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss die Lieferung beweglicher Sachen sowie die Er- Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter unver- der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder bringung von Serviceleistungen mit demselben züglich freizustellen, sollten entgegen Satz 1 Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacher- Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wie- durch die Herstellung und Lieferung der Ware füllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben der auf sie hinweisen müssten. gewerbliche Schutzrechte beziehungsweise Ur- auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des (3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abwei- heberrechte Dritter verletzt werden. Sollten wir Kunden gemäß § 8 dieser AGB. chende, entgegenstehende oder ergänzende von einem Dritten wegen der Verletzung ge- (4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werblicher Schutzrechte und Urheberrechte in sich nach den gesetzlichen Vorschriften. werden nur dann und insoweit Vertragsbe- Anspruch genommen werden, sind wir gegen- standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- über dem Kunden berechtigt, die Herstellung § 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, gestimmt haben. Dieses Zustimmungserforder- und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufge- Annahmeverzug nis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wendeten Kosten zu verlangen, soweit uns der (1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Kunde nicht innerhalb angemessener Frist die Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. zur Vertragserfüllung durch die HALFEN Ver- vereinbart ist. Auf Verlangen und Kosten des (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Verein- triebsgesellschaft mbH erforderlichen Rechte Kunden wird die Ware an einen anderen Be- barungen mit dem Kunden (einschließlich Neben- verschafft. Auch diesbezüglich gelten die unter stimmungsort versandt (Versendungskauf). So- abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben § 3 Abs. 2 und § 4 enthaltenen Regelungen. weit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. (7) Soweit nicht etwas Abweichendes schrift- berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, lich vereinbart ist, sind wir berechtigt, Modelle, Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) die nach Vertragsschluss vom Kunden uns ge- Muster, Zeichnungen Herstellungsanweisungen nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. genüber abzugeben sind (zum Beispiel Frist- und/oder sonstige Bestellanlagen sechs Monate (2) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese setzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von nach Vertragsabwicklung zu vernichten. Dies dem Kunden zumutbar sind und nichts anderes Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer gilt nicht, soweit für uns aus den Umständen of- vereinbart wurde. Wirksamkeit der Schriftform. fensichtlich ist, dass der Kunde ein berechtigtes (3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vor- Interesse an der Rückgabe dieser Bestellanlagen der zufälligen Verschlechterung der Ware geht schriften haben nur klarstellende Bedeutung. hat. spätestens mit der Bereitstellung der Ware zum Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten da- Transport ab unserem Werk auf den Kunden her die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in § 3 Lieferfrist und Lieferverzug über. Beim Versendungskauf geht jedoch die diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder (1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart be- Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu- ausdrücklich ausgeschlossen werden. ziehungsweise von uns bei Annahme der Bestel- fälligen Verschlechterung der Ware sowie die lung angegeben. Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware § 2 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung (2) Lieferfristen und -termine verlängern sich an den Spediteur, den Frachtführer oder der (1) Informationen, die wir über unsere Waren – unbeschadet unserer Rechte aus Annah- sonst zur Ausführung der Versendung bestimm- zur Verfügung stellen, stellen kein Angebot meverzug – um den Zeitraum, für den wir an ten Person oder Anstalt auf den Kunden über. im Rechtssinn dar, sondern sind freibleibend der Leistung gehindert sind, weil der Kunde (4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, un- und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir uns gegenüber in Verzug ist oder seinen Mit- terlässt er eine Mitwirkungshandlung aus von dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- wirkungspflichten nicht nachkommt (zum Bei- ihm zu vertretenden Gründen oder verzögert tationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Be- spiel fehlende Beibringung der erforderlichen sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden rechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf behördlichen Bescheinigungen oder Genehmi- zu vertretenden Gründen, so sind wir berech- DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen gungen, fehlende Übergabe der erforderlichen tigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens oder Unterlagen – auch in elektronischer Form Ausführungsunterlagen oder fehlende Leistung einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager- – überlassen haben. der Anzahlung). kosten) zu verlangen. (2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden (3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus gilt als verbindliches Vertragsangebot. Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, § 5 Preise und Zahlungsbedingungen (3) Der Vertrag sowie sonstige Vereinbarungen nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes verein- und Garantieerklärungen werden erst durch Leistung), werden wir den Kunden hierüber bart ist, gilt unsere jeweils zum Zeitpunkt des 6 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN* HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014 *Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. Vertragsschlusses aktuelle Preisliste, und zwar Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. erfolgen. allem die über die Beschaffenheit der Ware (2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt (3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentums- oder Serviceleistung getroffene schriftliche Ver- der Kunde die Transportkosten ab Werk und vorbehalt stehenden Waren im ordnungsge- einbarung. Als Vereinbarung über die Beschaf- die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten mäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern fenheit gelten insbesondere alle Produkt- oder Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebüh- und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten Servicebeschreibungen, die Gegenstand des ein- ren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. zelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen trägt der Kunde. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Unterschied, ob die Beschreibung vom Kunden, (3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbin- vom Hersteller oder von uns stammt. ohne Abzug von Skonto ab Zugang der Rech- dung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse (3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart nung zu begleichen. zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu (4) Bei Teillieferungen werden die entsprechen- gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermi- beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht den Teilzahlungen ab Rechnungsstellung und schung oder Verbindung mit Waren Dritter deren (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Gefahrübergang der Ware fällig. Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Mit- (4) Die warenbezogenen Mängelansprüche (5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte des Kunden setzen voraus, dass er seinen ge- innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rech- der verarbeiteten, vermischten oder verbun- setzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nung leistet. Der jeweils zur Zahlung fällige denen Waren. Im Übrigen gilt für das entste- (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Ver- Betrag ist während des Verzugs zum jeweils gel- hende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter säumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersu- tenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzin- Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. chung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haf- sen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder tung für einen offensichtlich nicht angezeigten weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen- des Erzeugnisses entstehenden Forderungen Mangel ausgeschlossen. über Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insge- (5) Ist die gelieferte Ware oder Servicelei- kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) samt beziehungsweise in Höhe unseres etwai- stung mangelhaft, kann der Kunde zunächst unberührt. gen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (6) Bei mehreren offenen Forderungen gegen Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer den Kunden werden Zahlungen des Kunden die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten mangelfreien Sache bzw. erneuter Erbringung zunächst auf die älteren Forderungen angerech- Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der Serviceleistung (Ersatzlieferung) verlangen. net. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, der abgetretenen Forderungen. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfül- so werden die Zahlungen des Kunden zunächst (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der lung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die Zinsen, dann auf die Kosten und zuletzt Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten zu verweigern, bleibt unberührt. auf die offenen Forderungen angerechnet. uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange (6) Der Kunde hat uns die beanstandete Sache (7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zu- der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns zu übergeben, damit wir sie prüfen können; tut rückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug er das nicht, haften wir nicht auf Nacherfül- Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbe- gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- lung oder Schadensersatz für den behaupteten stritten ist. verfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel Mangel. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der (8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkenn- seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetz- bar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis der Fall, so können wir verlangen, dass der Kun- lichen Vorschriften zurückzugeben. durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kun- de uns die abgetretenen Forderungen und deren (7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfül- den gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor- lung erforderlichen Aufwendungen, insbesonde- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind derlichen Angaben macht, die dazugehörigen re Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos- wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Unterlagen aushändigt und den Schuldnern ten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls (Dritten) die Abtretung mitteilt. Für diesen Fall vorliegt. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag behalten wir uns vor, die Einziehungsermäch- (8) In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Ge- berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Rege- tigung des Kunden zu widerrufen und Dritten fährdung der Betriebssicherheit oder zur Ab- lungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung gegenüber die Abtretung offenzulegen. wehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der bleiben unberührt. (4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicher- Kunde das Recht, den Mangel selbst zu besei- heiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, tigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv § 6 Eigentumsvorbehalt werden wir auf Verlangen des Kunden Sicher- erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer heiten unserer Wahl in Gesamthöhe der Übersi- Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus cherung freigeben. unverzüglich, nach Möglichkeit vor Ausführung dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbezie- der Selbstvornahme, zu benachrichtigen. Der hung zwischen uns und dem Kunden (gesicher- § 7 Mängelhaftung Aufwendungsersatzanspruch für eine Selbst- te Forderungen) behalten wir uns das Eigentum (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und vornahme besteht nicht, soweit wir berechtigt an den gelieferten Waren vor. Rechtsmängeln gelieferter Waren (einschließlich wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Falsch- und Minderlieferung sowie unsachge- den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der mäßer Montage oder mangelhafter Montagean- (9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist gesicherten Forderungen weder an Dritte ver- leitung) oder mangelhafter Serviceleistungen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden pfändet, noch zur Sicherheit übereignet wer- gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im zu setzende angemessene Frist erfolglos abge- den. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In laufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Kunde Vollstreckungsbeamte bezie- allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufver- hungsweise andere Dritte auf unser Eigentum Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an trag zurücktreten oder den Kaufpreis angemes- hinzuweisen. Der Kunde hat uns unverzüglich einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß sen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit §§ 478, 479 BGB). besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 7 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN* HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014 *Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. (10) Für Ansprüche des Kunden auf Schadens- § 10 Rechtswahl und Gerichtsstand ersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Auf- (1) Für diese AGB und alle diesen AGB nach wendungen gilt § 8. § 1 Abs. 2 unterfallenden vertraglichen Rechts- beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt § 8 Sonstige Haftung das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter (1) Auf Schadensersatz haften wir unbegrenzt Ausschluss des Kollisionsrechts und des Überein- in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kommens der Vereinten Nationen über Verträge bei der Verletzung von Leben, Körper und Ge- über den internationalen Warenkauf (CISG). sundheit sowie für das arglistige Verschweigen (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Han- von Mängeln und die Verletzung von Garan- delsgesetzbuchs, juristische Person des öffent- tien. Im Falle der Verletzung von beschränkten lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Garantien haften wir jedoch nur im Rahmen der Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch Garantie. internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus (2) Vorbehaltlich § 8 Abs. 1 ist unsere Haftung dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer- verhältnis ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf. weise eintretenden Schadens begrenzt für die Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allge- einfach fahrlässige Verletzung einer wesent- meinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. lichen Vertragspflicht, also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (3) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlos- sen. (4) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz bleibt jedoch in jedem Fall unberührt. (5) Die Regelungen unter § 8 Abs. 1 bis 4 gel- ten entsprechend für eine Haftung des Inhabers, der Organe, leitender Angestellter, Mitarbeiter sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen der HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH. (6) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zu- rücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflicht- verletzung zu vertreten haben. (7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraus- setzungen und Rechtsfolgen. § 9 Verjährung (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für An- sprüche aus Sach- und Rechtsmängeln im Fall der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr ab Ablieferung. (2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjäh- rungsfristen (§§ 438, 479, 634a BGB). (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und au- ßervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware oder Serviceleistung beruhen, es sei denn die Anwen- dung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. (4) Die Verjährungsfristen des Produkthaftungs- gesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. (5) Ansonsten gelten für Schadensersatzansprü- che des Kunden ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8 © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
ADRESSEN VERTRIEB HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH · Liebigstraße 14 · 40764 Langenfeld Telefon: 02173/970-0, Telefax: 02173/970 -225, E-Mail: info@halfen.de Gebiet Kontakt Nord-Ost Telefon: 02173/970 - 211 - 291 Telefax: 02173/970 - 287 - 212 - 293 - 288 - 239 E-Mail: vertrieb.nordost@halfen.de - 281 - 282 Süd-West Telefon: 02173/970 - 202 - 276 Telefax: 02173/970 - 286 - 209 - 283 - 220 - 215 - 290 E-Mail: vertrieb.suedwest@halfen.de - 255 - 294 - 267 - 296 - 273 - 297 SPEZIALBEREICHE: BUNDESWEIT DETAN Telefon: 02173/970 - 9038 Telefax: 02173/970 - 225 - 9040 E-Mail: detan@halfen.de Industrietechnik Telefon: 02173/970 - 346 Telefax: 02173/970 - 359 - 347 E-Mail: vertrieb.stahl@halfen.de TECHNISCHE BERATUNG Verankerungstechnik Telefon: 02173/970 - 9020 E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.de Bewehrungssysteme Telefon: 02173/970 - 9030 E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.de - 9031 Transportankersysteme Telefon: 02173/970 - 9025 E-Mail: ti.tpa@halfen.de Vorgehängte Betonfassade Telefon: 02173/970 - 9026 E-Mail: ti.fassade@halfen.de Beton-Sandwichfassade Telefon: 02173/970 - 9026 E-Mail: ti.fassade@halfen.de Verblendmauerwerk Telefon: 02173/970 - 9035 E-Mail: ti.fassade@halfen.de Natursteinfassade Telefon: 02173/970 - 9036 E-Mail: ti.fassade@halfen.de Stabsysteme Telefon: 02173/970 - 9020 E-Mail: ti.stahl@halfen.de Industrietechnik Telefon: 02173/970 - 9021 E-Mail: ti.stahl@halfen.de INTERNET www.halfen.de • Produkte • News/Presse • Druckschriften • Software • Service • Referenzobjekte • Kontakt/Adressen • Unternehmen HINWEIS ZU DIESEM KATALOG Technische und konstruktive Änderungen vorbehalten Die Informationen in diesem Druckerzeugnis basieren auf dem uns bekannten Stand der Technik zur Zeit der Drucklegung. Technische und konstruktive Änderungen bleiben zu jeder Zeit vorbehalten. Die HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH übernimmt für die Richtigkeit der Angaben in diesem Druckerzeugnis und eventuelle Druckfehler keinerlei Haftung. Das Qualitätsmanagementsystem der HALFEN GmbH ist für die Standorte in Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik zertifiziert nach ISO 9001:2015, Zertifikat-Nr. 202384-2016-AQ-GER-DAkkS. www.dnvgl.com
© 2020 HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, gilt auch für auszugsweise Vervielfältigung PDF 6/20 P - 125 - 6/20 HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH · Liebigstraße 14 · 40764 Langenfeld Telefon: +49 (0) 21 73 / 970-0 · Telefax: +49 (0) 21 73 / 970-226 · www.halfen.com
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