PREISLISTE DEUTSCHLAND - HALFEN HIT ISO-ELEMENTE FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN

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PREISLISTE DEUTSCHLAND
HALFEN HIT ISO-ELEMENTE
FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN

                                   Gültig ab
                                  06 / 2020
PREISLISTE 2020

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma HALFEN Vertriebs-
gesellschaft mbH, Langenfeld. Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.

    HINWEIS ZU DIESER PREISLISTE: Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Teuerungs- und Legierungszuschläge.

Weitere wichtige Hinweise zu den Angaben in dieser Preisliste:

Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Frachtfreigrenze: Ab 2.000,- € Nettowarenwert.
Für Artikel, die in Verpackungseinheiten geliefert werden, gelten die angegebenen Preise bei Abnahme von ganzen Verpackungsein-
heiten. Für angebrochene Verpackungseinheiten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 %. Dübelsysteme und Schwerlastdübel
werden nur als ganze Packungseinheit abgegeben.
Preise von Sonderkonstruktionen SK (Bestell-Nr. 0xxx.xx9-0xxxx) sind, soweit angegeben, Richtpreise und werden im konkreten Fall auf
Anfrage ermittelt.

Mindestbestellwert
Mindestbestellwert (Nettowarenwert) € 175,00 zzgl. Mehrwertsteuer.

Teuerungs- und Legierungszuschläge
Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Teuerungs- und Legierungszuschläge.

Frachtpauschalen
1. DPD:               € 15,– pauschal je Paket bis 31,5 kg und max. Länge 1,75 m/max. Umfang 3 m
2. Spedition/sonst.: € 100,– pauschal Nettowarenwert < € 1.000,–
3. Spedition/sonst.: € 50,– pauschal Nettowarenwert < € 2.000,–
4. Termin-/Expresssendungen werden nach Aufwand berechnet
Ab € 2.000,– Nettowarenwert frachtfrei.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Verpackung
Normalverpackung ist im Preis enthalten. Andere Verpackungen wie Paletten, Gitterboxen und Palettenaufsatzrahmen werden wie folgt
berechnet:
❯ Europalette                € 10,00/Stück
❯ Gitterbox                 € 100,00/Stück
❯ Palettenaufsatzrahmen €         7,00/Stück

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Montage
Beachten Sie bitte bei Verwendung unserer Materialien die Montageanleitung bzw. die einschlägigen Verwendungshinweise in
unseren Produktinformationen Technik bzw. Anwendung.

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                                                                                      © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
HALFEN HIT ISO-ELEMENTE FÜR DEN ANSCHLUSS VON BALKEN UND WÄNDEN
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen

Technik

Weitere Details zu unseren HALFEN HIT Iso-Elementen finden Sie in unseren Katalogen und unter www.halfen.de.
❯ Produktinformation Technik HIT 20
❯ Anwenderbroschüre HIT

Preisänderungen, Irrtümer sowie technische Änderungen vorbehalten.

Das Qualitätsmanagementsystem der HALFEN GmbH ist für die Standorte in Deutschland, Frankreich,
Niederlande, Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik zertifiziert nach
ISO 9001:2015, Zertifikat-Nr. 202384-2016-AQ-GER-DAkkS.

                  Weitere Informationen rund um unser Produktportfolio, Ansprechpartner und Tools
                  finden Sie jederzeit auf unserer Website www.halfen.de

                  Alle Kataloge sind auch auf der HALFEN Catalogue App enthalten.
                  Diese steht im App Store und Google Play Store zum Download bereit.

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BALKEN- UND WANDANSCHLÜSSE

HIT-HP S T                                                                    B02   HIT-SP S T                                                               B02
Wärmedämmender Anschluss für Kragbalken zur Aufnahme von negativen                  Wärmedämmender Anschluss für Kragbalken zur Aufnahme von negativen
Biegemomenten und positiven Querkräften                                             Biegemomenten und positiven Querkräften
Dämmstoffdicke: 80 mm                                                                Dämmstoffdicke: 120 mm
                                                                                                                                B

                                    B                                                                              B

                            hh                                                                               h

    80                                                                              120                                 
                                                                                                                                          

➊ Balken auβen                                                                      ➊ Balken auβen
➋ Innen                                                                             ➋ Innen
Artikelbezeichnung               Elementhöhe / Elementbreite          Preis         Artikelbezeichnung             Elementhöhe / Elementbreite       Preis
                                         h / B [cm]                                                                        h / B [cm]
                                                                   [EUR/Stück]                                                                   [EUR/Stück]
Ausführung: gemäß Katalog                                                           Ausführung: gemäß Katalog
HIT-HP ST1                                                            253,90        HIT-SP ST1                                                      279,00
HIT-HP ST2                                  40 / 22                   296,70        HIT-SP ST2                                  40 / 22             326,40
HIT-HP ST3                                                            373,90        HIT-SP ST3                                                      411,10
HIT-HP ST4                                                            493,80        HIT-SP ST4                                                      544,10
HIT-HP ST1                                                            370,00        HIT-SP ST1                                                      435,00
HIT-HP ST2                                                            410,00        HIT-SP ST2                                                      475,00
                                            100 / 34                                                                            100 / 34
HIT-HP ST3                                                            480,00        HIT-SP ST3                                                      550,00
HIT-HP ST4                                                            590,00        HIT-SP ST4                                                      700,00
Weitere Höhen und Breiten                                            auf Anfrage    Weitere Höhen und Breiten                                      auf Anfrage
Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120)                          ohne Aufpreis    Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120)                    ohne Aufpreis
Stück pro PE: 2                                                                     Stück pro PE: 2

4
                                                                                                         © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
BALKEN- UND WANDANSCHLÜSSE

    HIT-HP W T                                                              B02   HIT-SP W T                                                              B02
    Wärmedämmender Anschluss für Wandelemente zur Aufnahme von negativen          Wärmedämmender Anschluss für Wandelemente zur Aufnahme von negativen
    Biegemomenten sowie positiven und horizontalen Querkräften                    Biegemomenten sowie positiven und horizontalen Querkräften
B   Dämmstoffdicke: 80 mm                                                          Dämmstoffdicke: 120 mm

                   B                                                                          B

              h                                                                         h

                                                                                                                                           

         80                                                                         120

    ➊ Wandscheibe auβen                                                           ➊ Wandscheibe auβen
    ➋ Wandscheibe innen                                                           ➋ Wandscheibe innen
    Artikelbezeichnung            Elementhöhe / Elementbreite       Preis         Artikelbezeichnung            Elementhöhe / Elementbreite       Preis
                                          h / B [cm]                                                                    h / B [cm]
                                                                [EUR/Stück]                                                                   [EUR/Stück]
    Ausführung: gemäß Katalog                                                     Ausführung: gemäß Katalog
    HIT-HP WT1                                                      373,90        HIT-SP WT1                                                      411,00
    HIT-HP WT2                                                      468,70        HIT-SP WT2                                                      515,20
                                        125–350 / 15–25                                                               125–350 / 15–25
    HIT-HP WT3                                                      539,40        HIT-SP WT3                                                      593,30
    HIT-HP WT4                                                      618,50        HIT-SP WT4                                                      679,80
    HIT-HP WT5                                                      450,00        HIT-SP WT5                                                      500,00
    HIT-HP WT6                         100–350 / 15–25              575,00        HIT-SP WT6                         100–350 / 15–25              625,00
    HIT-HP WT7                                                      700,00        HIT-SP WT7                                                      725,00
    Weitere Varianten                                             auf Anfrage     Weitere Varianten                                             auf Anfrage
    Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120)                   ohne Aufpreis     Standard Brandschutzklasse REI 120 (F120)                   ohne Aufpreis
    Unterschiedliche Höhen von 100 cm bis 350 cm                ohne Aufpreis     Unterschiedliche Höhen von 100 cm bis 350 cm                ohne Aufpreis
    Stück pro PE: 2                                                               Stück pro PE: 2

                                                                                                                                                            5
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN*
HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014
*Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich                     unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung          unverzüglich informieren und gleichzeitig die
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe-        geschlossen.                                            voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Als
dingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbe-       (4) An von uns gefertigten, angebots- und auf-          Fall der nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit
ziehungen zwischen der HALFEN Vertriebsge-           tragsbezogenen Ausführungszeichnungen (z. B.            der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere
sellschaft mbH (nachfolgend: „HALFEN“, „wir“,        Pläne, Skizzen, Statikunterlagen) behalten wir          die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch
„uns“) und ihren Kunden, wenn der Kunde              uns Eigentum- und Urheberrechte vor.                    unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Per-        (5) In den Ausführungszeichnungen even-                 Deckungsgeschäft abgeschlossen haben (d. h.
son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-     tuell enthaltenes Know-how ist der Kunde nur            dass zwischen uns und unserem Zulieferer an
rechtliches Sondervermögen ist.                      berechtigt, zum vertraglich vorausgesetzten             dem Tag des Abschlusses des Vertrags mit dem
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge         Zweck zu nutzen.                                        Kunden ein Liefervertrag besteht, der uns in die
über den Verkauf und/oder die Lieferung be-          (6) Soweit wir Waren auf der Grundlage von              Lage versetzt, den Kunden nach den üblichen
weglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“),        durch den Kunden übermittelten Zeichnungen,             Umständen zu erwartend mit gleicher Sicher-
ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst        Modellen, Mustern, Herstellungsanweisungen              heit zu beliefern wie uns versprochen) und
herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433,   und/oder sonstige Bestellanlagen herstellen             gegenüber dem Kunden keine weiter gehende
651 BGB) sowie mit der Ware verbundene Ser-          und liefern, leistet uns der Kunde dafür Ge-            Liefergarantie übernommen haben. Unsere
viceleistungen. Die AGB gelten in ihrer jewei-       währ, dass durch die Herstellung und Lieferung          gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte
ligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für        der bestellten Waren gewerbliche Schutzrechte           sowie die gesetzlichen Vorschriften über die
künftige Verträge über den Verkauf und/oder          und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der            Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss
die Lieferung beweglicher Sachen sowie die Er-       Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter unver-             der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder
bringung von Serviceleistungen mit demselben         züglich freizustellen, sollten entgegen Satz 1          Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacher-
Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wie-       durch die Herstellung und Lieferung der Ware            füllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben
der auf sie hinweisen müssten.                       gewerbliche Schutzrechte beziehungsweise Ur-            auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abwei-         heberrechte Dritter verletzt werden. Sollten wir        Kunden gemäß § 8 dieser AGB.
chende, entgegenstehende oder ergänzende             von einem Dritten wegen der Verletzung ge-              (4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden           werblicher Schutzrechte und Urheberrechte in            sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
werden nur dann und insoweit Vertragsbe-             Anspruch genommen werden, sind wir gegen-
standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu-    über dem Kunden berechtigt, die Herstellung             § 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme,
gestimmt haben. Dieses Zustimmungserforder-          und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufge-        Annahmeverzug
nis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,    wendeten Kosten zu verlangen, soweit uns der            (1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der
wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die          Kunde nicht innerhalb angemessener Frist die            Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.             zur Vertragserfüllung durch die HALFEN Ver-             vereinbart ist. Auf Verlangen und Kosten des
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Verein-   triebsgesellschaft mbH erforderlichen Rechte            Kunden wird die Ware an einen anderen Be-
barungen mit dem Kunden (einschließlich Neben-       verschafft. Auch diesbezüglich gelten die unter         stimmungsort versandt (Versendungskauf). So-
abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben           § 3 Abs. 2 und § 4 enthaltenen Regelungen.              weit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir
in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.                (7) Soweit nicht etwas Abweichendes schrift-            berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen,       lich vereinbart ist, sind wir berechtigt, Modelle,      Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung)
die nach Vertragsschluss vom Kunden uns ge-          Muster, Zeichnungen Herstellungsanweisungen             nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen.
genüber abzugeben sind (zum Beispiel Frist-          und/oder sonstige Bestellanlagen sechs Monate           (2) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese
setzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von             nach Vertragsabwicklung zu vernichten. Dies             dem Kunden zumutbar sind und nichts anderes
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer         gilt nicht, soweit für uns aus den Umständen of-        vereinbart wurde.
Wirksamkeit der Schriftform.                         fensichtlich ist, dass der Kunde ein berechtigtes       (3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vor-       Interesse an der Rückgabe dieser Bestellanlagen         der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
schriften haben nur klarstellende Bedeutung.         hat.                                                    spätestens mit der Bereitstellung der Ware zum
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten da-                                                             Transport ab unserem Werk auf den Kunden
her die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in     § 3 Lieferfrist und Lieferverzug                        über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder         (1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart be-     Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu-
ausdrücklich ausgeschlossen werden.                  ziehungsweise von uns bei Annahme der Bestel-           fälligen Verschlechterung der Ware sowie die
                                                     lung angegeben.                                         Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung           (2) Lieferfristen und -termine verlängern sich          an den Spediteur, den Frachtführer oder der
(1) Informationen, die wir über unsere Waren         – unbeschadet unserer Rechte aus Annah-                 sonst zur Ausführung der Versendung bestimm-
zur Verfügung stellen, stellen kein Angebot          meverzug – um den Zeitraum, für den wir an              ten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
im Rechtssinn dar, sondern sind freibleibend         der Leistung gehindert sind, weil der Kunde             (4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, un-
und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir          uns gegenüber in Verzug ist oder seinen Mit-            terlässt er eine Mitwirkungshandlung aus von
dem Kunden Kataloge, technische Dokumen-             wirkungspflichten nicht nachkommt (zum Bei-             ihm zu vertretenden Gründen oder verzögert
tationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Be-       spiel fehlende Beibringung der erforderlichen           sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden
rechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf          behördlichen Bescheinigungen oder Genehmi-              zu vertretenden Gründen, so sind wir berech-
DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen          gungen, fehlende Übergabe der erforderlichen            tigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
oder Unterlagen – auch in elektronischer Form        Ausführungsunterlagen oder fehlende Leistung            einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager-
– überlassen haben.                                  der Anzahlung).                                         kosten) zu verlangen.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden         (3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus
gilt als verbindliches Vertragsangebot.              Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,              § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(3) Der Vertrag sowie sonstige Vereinbarungen        nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der          (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes verein-
und Garantieerklärungen werden erst durch            Leistung), werden wir den Kunden hierüber               bart ist, gilt unsere jeweils zum Zeitpunkt des

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                                                                                                       © 2020 HALFEN · PL HIT-ST/-WT 06/2020 · www.halfen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN*
HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014
*Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.

Vertragsschlusses aktuelle Preisliste, und zwar         Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren       (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor
ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.               erfolgen.                                           allem die über die Beschaffenheit der Ware
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt             (3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentums-      oder Serviceleistung getroffene schriftliche Ver-
der Kunde die Transportkosten ab Werk und               vorbehalt stehenden Waren im ordnungsge-            einbarung. Als Vereinbarung über die Beschaf-
die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten            mäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern             fenheit gelten insbesondere alle Produkt- oder
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebüh-            und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten      Servicebeschreibungen, die Gegenstand des ein-
ren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben           ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.           zelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen
trägt der Kunde.                                        (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die   Unterschied, ob die Beschreibung vom Kunden,
(3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen            durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-        vom Hersteller oder von uns stammt.
ohne Abzug von Skonto ab Zugang der Rech-               dung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse         (3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart
nung zu begleichen.                                     zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller      wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu
(4) Bei Teillieferungen werden die entsprechen-         gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermi-       beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht
den Teilzahlungen ab Rechnungsstellung und              schung oder Verbindung mit Waren Dritter deren      (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).
Gefahrübergang der Ware fällig.                         Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Mit-       (4) Die warenbezogenen Mängelansprüche
(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht            eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte           des Kunden setzen voraus, dass er seinen ge-
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rech-            der verarbeiteten, vermischten oder verbun-         setzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten
nung leistet. Der jeweils zur Zahlung fällige           denen Waren. Im Übrigen gilt für das entste-        (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Ver-
Betrag ist während des Verzugs zum jeweils gel-         hende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter       säumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersu-
tenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzin-          Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.                 chung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haf-
sen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines          (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder         tung für einen offensichtlich nicht angezeigten
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen-              des Erzeugnisses entstehenden Forderungen           Mangel ausgeschlossen.
über Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den           gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insge-     (5) Ist die gelieferte Ware oder Servicelei-
kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB)              samt beziehungsweise in Höhe unseres etwai-         stung mangelhaft, kann der Kunde zunächst
unberührt.                                              gen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem          Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
(6) Bei mehreren offenen Forderungen gegen              Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen         (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer
den Kunden werden Zahlungen des Kunden                  die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten       mangelfreien Sache bzw. erneuter Erbringung
zunächst auf die älteren Forderungen angerech-          Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung        der Serviceleistung (Ersatzlieferung) verlangen.
net. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden,         der abgetretenen Forderungen.                       Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfül-
so werden die Zahlungen des Kunden zunächst             (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der         lung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
auf die Zinsen, dann auf die Kosten und zuletzt         Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten        zu verweigern, bleibt unberührt.
auf die offenen Forderungen angerechnet.                uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange       (6) Der Kunde hat uns die beanstandete Sache
(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zu-            der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns        zu übergeben, damit wir sie prüfen können; tut
rückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein          gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug        er das nicht, haften wir nicht auf Nacherfül-
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbe-          gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-   lung oder Schadensersatz für den behaupteten
stritten ist.                                           verfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel   Mangel. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der
(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkenn-            seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber   Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetz-
bar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis              der Fall, so können wir verlangen, dass der Kun-    lichen Vorschriften zurückzugeben.
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kun-             de uns die abgetretenen Forderungen und deren       (7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfül-
den gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf               Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor-      lung erforderlichen Aufwendungen, insbesonde-
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind           derlichen Angaben macht, die dazugehörigen          re Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos-
wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur              Unterlagen aushändigt und den Schuldnern            ten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel
Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls              (Dritten) die Abtretung mitteilt. Für diesen Fall   vorliegt.
nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag           behalten wir uns vor, die Einziehungsermäch-        (8) In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Ge-
berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Rege-          tigung des Kunden zu widerrufen und Dritten         fährdung der Betriebssicherheit oder zur Ab-
lungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung        gegenüber die Abtretung offenzulegen.               wehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der
bleiben unberührt.                                      (4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicher-   Kunde das Recht, den Mangel selbst zu besei-
                                                        heiten unsere Forderungen um mehr als 10 %,         tigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv
§ 6 Eigentumsvorbehalt                                  werden wir auf Verlangen des Kunden Sicher-         erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer       heiten unserer Wahl in Gesamthöhe der Übersi-       Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir
gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus             cherung freigeben.                                  unverzüglich, nach Möglichkeit vor Ausführung
dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbezie-                                                               der Selbstvornahme, zu benachrichtigen. Der
hung zwischen uns und dem Kunden (gesicher-             § 7 Mängelhaftung                                   Aufwendungsersatzanspruch für eine Selbst-
te Forderungen) behalten wir uns das Eigentum           (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und         vornahme besteht nicht, soweit wir berechtigt
an den gelieferten Waren vor.                           Rechtsmängeln gelieferter Waren (einschließlich     wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden              Falsch- und Minderlieferung sowie unsachge-         den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der            mäßer Montage oder mangelhafter Montagean-          (9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
gesicherten Forderungen weder an Dritte ver-            leitung) oder mangelhafter Serviceleistungen        oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden
pfändet, noch zur Sicherheit übereignet wer-            gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im     zu setzende angemessene Frist erfolglos abge-
den. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen            nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In       laufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften
hat der Kunde Vollstreckungsbeamte bezie-               allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen     entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufver-
hungsweise andere Dritte auf unser Eigentum             Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an     trag zurücktreten oder den Kaufpreis angemes-
hinzuweisen. Der Kunde hat uns unverzüglich             einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß         sen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel
schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit         §§ 478, 479 BGB).                                   besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

                                                                                                                                                           7
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HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, September 2014
*Den jeweils aktuellsten Stand der AGB entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.

(10) Für Ansprüche des Kunden auf Schadens-         § 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
ersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Auf-     (1) Für diese AGB und alle diesen AGB nach
wendungen gilt § 8.                                 § 1 Abs. 2 unterfallenden vertraglichen Rechts-
                                                    beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt
§ 8 Sonstige Haftung                                das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
(1) Auf Schadensersatz haften wir unbegrenzt        Ausschluss des Kollisionsrechts und des Überein-
in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,    kommens der Vereinten Nationen über Verträge
bei der Verletzung von Leben, Körper und Ge-        über den internationalen Warenkauf (CISG).
sundheit sowie für das arglistige Verschweigen      (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Han-
von Mängeln und die Verletzung von Garan-           delsgesetzbuchs, juristische Person des öffent-
tien. Im Falle der Verletzung von beschränkten      lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Garantien haften wir jedoch nur im Rahmen der       Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
Garantie.                                           internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus
(2) Vorbehaltlich § 8 Abs. 1 ist unsere Haftung     dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrags-
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer-       verhältnis ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf.
weise eintretenden Schadens begrenzt für die        Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allge-
einfach fahrlässige Verletzung einer wesent-        meinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
lichen Vertragspflicht, also einer Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh-
rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
daher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlos-
sen.
(4) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungs-
gesetz bleibt jedoch in jedem Fall unberührt.
(5) Die Regelungen unter § 8 Abs. 1 bis 4 gel-
ten entsprechend für eine Haftung des Inhabers,
der Organe, leitender Angestellter, Mitarbeiter
sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen der HALFEN
Vertriebsgesellschaft mbH.
(6) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in
einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zu-
rücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflicht-
verletzung zu vertreten haben.
(7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraus-
setzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für An-
sprüche aus Sach- und Rechtsmängeln im Fall
der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr ab
Ablieferung.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjäh-
rungsfristen (§§ 438, 479, 634a BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des
Kaufrechts gelten auch für vertragliche und au-
ßervertragliche Schadensersatzansprüche des
Kunden, die auf einem Mangel der Ware oder
Serviceleistung beruhen, es sei denn die Anwen-
dung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung
(§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer
kürzeren Verjährung führen.
(4) Die Verjährungsfristen des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
(5) Ansonsten gelten für Schadensersatzansprü-
che des Kunden ausschließlich die gesetzlichen
Verjährungsfristen.

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                                                                 - 281
                                                                 - 282

    Süd-West                                  Telefon: 02173/970 - 202    - 276                  Telefax: 02173/970 - 286
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                                                                 - 255     - 294
                                                                 - 267     - 296
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SPEZIALBEREICHE: BUNDESWEIT

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    Industrietechnik                          Telefon: 02173/970 - 346                           Telefax: 02173/970 - 359
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TECHNISCHE BERATUNG

    Verankerungstechnik                       Telefon: 02173/970 - 9020                          E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.de

    Bewehrungssysteme                        Telefon: 02173/970 - 9030                           E-Mail: ti.stahlbeton@halfen.de
                                                                - 9031

    Transportankersysteme                    Telefon: 02173/970 - 9025                           E-Mail: ti.tpa@halfen.de

    Vorgehängte Betonfassade                 Telefon: 02173/970 - 9026                           E-Mail: ti.fassade@halfen.de

    Beton-Sandwichfassade                    Telefon: 02173/970 - 9026                           E-Mail: ti.fassade@halfen.de

    Verblendmauerwerk                        Telefon: 02173/970 - 9035                           E-Mail: ti.fassade@halfen.de

    Natursteinfassade                        Telefon: 02173/970 - 9036                           E-Mail: ti.fassade@halfen.de

    Stabsysteme                              Telefon: 02173/970 - 9020                           E-Mail: ti.stahl@halfen.de

    Industrietechnik                         Telefon: 02173/970 - 9021                           E-Mail: ti.stahl@halfen.de

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