Versichert bei der VBG - Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
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Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer Stand: August 2004
2 VBG Inhaltsverzeichnis Wer ist die VBG? 3 Welche Aufgaben hat die VBG? 3 Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig? 4 Wer ist bei der VBG pflichtversichert? 5 Was ist versichert? 6 Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Ausland 7 Welche Leistungen erhält ein Versicherter nach 8 Eintritt eines Versicherungsfalls? Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt – 11 Unsere Leistungen der Prävention Unser spezielles Angebot für Unternehmer 12 Allgemeines zum Thema Beitrag 13 Wie wird der Beitrag berechnet? 14 Was müssen Sie tun, wenn Sie Arbeitnehmer 15 beschäftigen? Informationen zum Gefahrtarif 16 Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 3 Wer ist die VBG? Wir sind ein Träger der gesetz- 500.000 Unternehmen mit rund lichen Unfallversicherung und da- 6,6 Millionen pflichtversicherten mit Teil der Sozialversicherung. Beschäftigten. Bundesweit betreuen wir mehr als Welche Aufgaben hat die VBG? Unsere Aufgabe ist es, Sie als Un- ➞ nach Eintritt von Arbeitsunfällen ternehmer von Ihrer zivilrechtli- oder Berufskrankheiten mit al- chen Haftung für Arbeitsunfälle len geeigneten Mitteln die me- und Berufskrankheiten gegenüber dizinische, berufliche und so- Ihren Arbeitnehmern zu befreien. ziale Rehabilitation der Versi- Sie sind auf diese Weise vor Scha- cherten zu gewährleisten, densersatzansprüchen der versi- cherten Personen geschützt. ➞ die betroffenen Versicherten so- wie ihre Angehörigen und Hin- Vor diesem Hintergrund ist es terbliebenen durch Geldleistun- unsere Verpflichtung, gen finanziell abzusichern und zu entschädigen (Verletzten- ➞ mit allen geeigneten Mitteln Un- geld, Verletztenrente). fälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesund- heitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
4 VBG Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig? Wir sind zuständig für Ban- vereine, Zoos und Detektivbüros, ken, Versicherungen, Verwaltun- aber auch Künstler und kulturelle gen, freie Berufe und besondere Einrichtungen wie Theater und Unternehmen. Museen. Zu unseren Mitgliedsunterneh- Eine Übersicht der Unternehmen, men gehören Dienstleister wie für die wir zuständig sind, erhal- z.B. Unternehmen der gewerbs- ten Sie auf unserer Homepage mäßigen Arbeitnehmerüberlas- unter www.vbg.de, auf unserer sung, Unternehmen der Informa- beigefügten Service-CD, die Sie tions- und Kommunikationstech- am Ende dieser Broschüre finden nologie, Softwareentwickler, Call- oder Sie entnehmen die Unter- center, Veranstalter, Rechtsan- nehmensarten unserem Gefahrta- wälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, rif, der auf den Seiten 17 und 18 Steuerberater, Leasingunterneh- abgedruckt ist. men, Werbeunternehmen. Zu den „Besonderen Unterneh- men“ zählen so unterschiedliche Unternehmensarten wie Sport- Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 5 Wer ist bei der VBG pflichtversichert? Zu den bei uns versicherten Per- Zu den kraft Gesetzes versicher- sonen gehören alle Arbeitnehmer ten Personen gehören auch: der Unternehmen, für die wir zu- ständig sind. Für den Versiche- • angestellte Geschäftsführer ei- rungsschutz ist es ohne Bedeu- ner GmbH, tung, ob es sich um Voll- oder • Gesellschafter-Geschäftsführer Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte einer GmbH, die weniger als oder ABM-Kräfte handelt. Ebenso 50% Kapitalanteile innehaben ist die Höhe des Verdienstes nicht und über keine Sperrminorität entscheidend. verfügen, • Arbeitnehmervertreter im Auf- sichtsrat einer AG, • Vorstandsmitglieder einer einge- tragenen Genossenschaft. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
6 VBG Was ist versichert? Wir bieten einen umfassenden Ver- stätte. Der Versicherungsschutz sicherungsschutz gegen die Fol- erstreckt sich auch auf Umwege, gen von Arbeits- und Wegeunfäl- die notwendig werden: len sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. • um Kinder während der Arbeits- zeit unterzubringen, Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Ar- • bei Fahrgemeinschaften, beitnehmer bei der Ausübung ih- • bei Umleitungen, rer Arbeit oder auf Dienstreisen • weil der Arbeitsplatz über einen erleiden. Entscheidend ist, dass längeren Weg zügiger erreicht die Tätigkeit dem Unternehmen werden kann. und nicht privaten Zwecken dient. Berufskrankheiten sind Krankhei- Wegeunfälle sind Unfälle auf dem ten, die Versicherte infolge einer direkten Weg zur Arbeit oder zu- versicherten Tätigkeit erleiden und rück. In der Regel beginnt der die in einer anerkannten Liste der Versicherungsschutz mit Verlas- Bundesregierung durch Rechts- sen des Wohnhauses und endet verordnung bezeichnet sind. mit dem Erreichen der Arbeits- Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 7 Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Ausland Für Arbeitnehmer, die im Voraus Fragen zu diesem Thema beant- zeitlich befristet ins Ausland ent- worten Ihnen gerne die Mitarbei- sandt werden, besteht der Ver- terinnen und Mitarbeiter unserer sicherungsschutz in der Regel Bezirksverwaltungen. Rufen Sie auch während des Auslandsein- einfach in der für Sie zuständigen satzes weiter. Bezirksverwaltung an. Die Tele- fonnummern finden Sie auf der Bei längeren, zeitlich nicht be- Rückseite dieser Broschüre. grenzten Auslandsaufenthalten oder für Arbeitnehmer, die Sie speziell für Auslandstätigkeiten einstellen, gilt dies nicht. Durch den Beitritt zu unserer Auslands- unfallversicherung können Sie Ihre Arbeitnehmer in diesen Fällen jedoch auch absichern. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
8 VBG Welche Leistungen erhält ein Versicherter nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Das Wichtigste nach Eintritt eines Unser Leistungsspektrum umfasst: Versicherungsfalls ist die Wieder- herstellung der Gesundheit des • die sofort einsetzende notfall- Versicherten und die Wiederein- medizinische Erstversorgung, gliederung in Arbeit und Gesell- • die qualifizierte ambulante und schaft. Hierfür erbringen wir fol- stationäre ärztliche Behandlung, gende Leistungen: • physikalische Therapien, • die Versorgung mit orthopädi- Medizinische Rehabilitation schen und anderen Hilfsmitteln, • häusliche Krankenpflege und Von der Behandlung im Kranken- Pflege. haus bis zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz steuern wir aktiv die gesamte Rehabilitation. Mit unserem Rehabilitations-Ma- nagement sorgen wir gemeinsam mit auf Unfallverletzungen und Berufskrankheiten spezialisierten Ärzten sowie Unfall- und Rehabili- tationskliniken für eine zielgenaue und zeitgerechte Abfolge aller erforderlichen Leistungen. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 9 Leistungen zur Teilhabe am kann unter Umständen auch eine Arbeitsleben neue Berufsausbildung bedeuten. Eine frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Er- Leistungen zur Teilhabe am werbsleben nach einem Arbeits- Leben in der Gemeinschaft unfall oder einer Berufskrankheit ist unser Ziel. Mit der sozialen Rehabilitation er- möglichen wir dem Versicherten Die Rückkehr an den Arbeitsplatz die Rückkehr in das tägliche Le- ist in manchen Fällen trotz opti- ben und in die soziale Gemein- maler medizinischer Rehabilita- schaft. Dabei berücksichtigen wir tion jedoch nicht ohne weiteres jeweils die persönliche Situation möglich. In diesen Fällen ist es sowie Art und Schwere der durch unser wichtigstes Ziel, zusammen den Versicherungsfall entstande- mit dem Arbeitgeber den Arbeits- nen Beeinträchtigungen. platz zu erhalten. Hierbei können z.B. technische Hilfen eingesetzt Unser Leistungsangebot umfasst werden. Wir sorgen auch für Qua- z.B.: lifizierungsmaßnahmen, damit ei- ne Umsetzung innerhalb des Un- • Wohnungshilfe (z.B. Umbau der ternehmens möglich wird. sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen Kann der bisherige Beruf auf- und Rampen), grund der Unfallfolgen nicht mehr • Kraftfahrzeughilfen, ausgeübt werden, gewähren wir • Rehabilitationssport, Leistungen zur beruflichen An- • Kommunikationshilfen. passung und Weiterbildung. Das Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
10 VBG Finanzielle Hilfen Unsere finanziellen Leistungen hel- • Versicherte erhalten Verletzten- fen Versicherten, die wirtschaftli- rente, wenn infolge eines Versi- chen Folgen eines Arbeitsunfalls cherungsfalls körperliche Beein- bzw. einer Berufskrankheit abzu- trächtigungen verbleiben, die die mildern. Erwerbsfähigkeit auf dem Ar- beitsmarkt mindern. • Versicherte erhalten Verletzten- geld, wenn sie infolge eines • Ehegatten bzw. Waisen eines Versicherungsfalls arbeitsunfä- verstorbenen Versicherten er- hig sind oder aufgrund einer halten Witwer-/Witwen- bzw. Heilbehandlungsmaßnahme ei- Waisenrente. ne ganztätige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausüben können. • Versicherte erhalten Über- gangsgeld zur Sicherung des Unterhalts, wenn sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
An: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – Unternehmensbetreuung – Bitte tragen Sie hier die Anschrift der ↑ für Sie zuständigen Bezirksverwaltung Postfach / Straße ein. PLZ Ort 1. Name, Postanschrift und Internet-Adresse sowie Telefon-Nr. des Unternehmens: Rechtsform: 2. Sind Sie mit dem o.g. Unternehmen bereits bei einer Ja Nein Berufsgenossenschaft (BG) eingetragen? BG: Az.: 3.1 Seit wann oder in welchem Zeitraum beschäftigen/ beschäftigten Sie Arbeitnehmer? 3.2 Wie viele Personen beschäftigen/beschäftigten Sie (auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte)? 4. Bitte geben Sie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Unternehmers bzw. gesetzlichen Vertreters an 5. Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen? Ja Nein Amtsgericht Handelsregister-Nr.: 6. Ist Ihr Unternehmen als gemeinnützig anerkannt? Ja (bitte Belege beifügen!) Nein (S) MuB 252 a/13 - 06.02 - 1/0 b. w.
7. Werden Zweigstellen unterhalten? Ja Nein Wenn ja, wo? (Anschrift) Sind diese rechtlich selbstständig? Ja Nein 8. Was ist Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (bitte ggf. einzelne Unternehmenszweige benennen)? Als Unternehmenszweig gilt jeder grundsätzlich eigenständig durchführbare Unternehmensgegenstand. Beispiel: Ein Unternehmen betreibt die Unternehmenszweige „Softwareentwicklung“ und „Steuerberatung“. Unternehmenszweig Anzahl der Monatliche Besteht für den Unterneh- Dient der Zweig vorwiegend Beschäftigten Gesamtar- menszweig eine eigene Zwecken eines anderen Zweiges, beitsentgelte Leitung bzw. Buchführung? kann also nicht allein existieren? 1 Ja, dient Zweig-Nr. Ja Nein Nein 2 Ja, dient Zweig-Nr. Ja Nein Nein 3 Ja, dient Zweig-Nr. Ja Nein Nein 4 Ja, dient Zweig-Nr. Ja Nein Nein 9. Besteht eine Verbindung zwischen den einzelnen Unternehmenszweigen durch wechselseitige Beschäftigung von Arbeitnehmern? Ja Nein wechselseitige Verwendung von Betriebsgeräten? Ja Nein Verarbeitung gemeinsamer Materialien? Ja Nein Nutzung gemeinsamer Einrichtungen (z.B. Kantine)? Ja Nein räumliche Nähe (gleiche Anschrift)? Ja Nein Anmerkung: Ort Datum Unterschrift / Firmenstempel / Telefon
VBG 11 Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt – unsere Leistungen der Prävention Als Unternehmer tragen Sie die Ver- • Wir prüfen betriebliche Einrich- antwortung für den Arbeitsschutz in tungen und ermitteln gesundheit- Ihrem Unternehmen. Mit unseren liche Belastungen für Ihre Mit- praxisbezogenen Publikationen und arbeiterinnen und Mitarbeiter. mit fachkundiger Beratung helfen wir Ihnen, die Vorschriften des Ar- • Wir bieten Ihnen praxisgerechte beitsschutzes umzusetzen und so Informationsmedien, die Sie bei Ihr betriebliches Arbeitsschutzma- uns bestellen können. nagement zu organisieren. • Wir beraten Sie bei der Einhaltung Wir bieten Ihnen umfassende Hilfen der Arbeitsschutzvorschriften. und maßgeschneiderte Lösungen für die sichere und gesundheits- • Wir bieten Ihnen ein umfangrei- gerechte Gestaltung der Arbeits- ches Seminarangebot. In unseren plätze in Ihrem Unternehmen an: Seminaren erarbeiten wir mit Ih- nen alle Fachinformationen sowie • Wir beraten Sie vor Ort in allen branchen- und betriebsbezogene Fragen der Arbeitssicherheit und Lösungen, die Sie für Ihr Engage- des Gesundheitsschutzes und füh- ment in der Arbeitssicherheit und ren Systemberatungen zur Optimie- im Gesundheitsschutz benötigen. rung Ihrer Arbeitssysteme durch. Fragen zur Arbeitssicherheit und zum • Wir unterstützen Sie bei der Or- Gesundheitsschutz werden Ihnen un- ganisation der sicherheitstechni- ter 0180 5 8247728 (12 Cent/Min.) be- schen und arbeitsmedizinischen antwortet. Medien erhalten Sie kos- Betreuung und beraten Sie bei tenlos. Unser Medienverzeichnis er- der Durchführung arbeitsmedi- halten Sie bei C.L. Rautenberg-Druck, zinischer Vorsorgeprogramme. Glückstadt, Tel.: 04124 9159-0 und unter www.vbg.de/publikation. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
12 VBG Unser spezielles Angebot für Unternehmer Auch Sie als Unternehmer haben Weitere Informationen entnehmen die Möglichkeit, sich die gleichen Sie bitte unserer Broschüre umfangreichen Leistungen, wie „Freiwillig versichert bei der Sie Ihren Beschäftigten zugute VBG“. Fordern Sie diese einfach kommen, durch den Beitritt zu un- telefonisch in der für Sie zustän- serer freiwilligen Versicherung zu digen Bezirksverwaltung an. Die sichern. Telefonnummern finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Dies gilt auch für Personen, die Sie können die Broschüre auch im Unternehmern gleichgestellt sind: Internet unter www.vbg.de/pub- Vorstandsmitglieder einer Aktien- likation unter der Bestell-Nr. F15 gesellschaft, Gesellschafter-Ge- bestellen. schäftsführer einer GmbH soweit sie über eine Sperrminorität verfü- gen und Kommanditisten. Auch Ehegatten von Unternehmern, die im Unternehmen mitarbeiten, ge- hören dazu, sofern sie nicht auf- grund eines Arbeitsvertrages be- schäftigt sind (dann besteht Ver- sicherungsschutz kraft Gesetzes). Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 13 Allgemeines zum Thema Beitrag Der Beitrag zur Berufsgenossen- Anders als in den anderen Zwei- schaft wird rückwirkend nach Ab- gen der Sozialversicherung zah- lauf eines Kalenderjahres erho- len nur die Unternehmer den Bei- ben, in der Regel im April des Fol- trag, da sie von der Verpflichtung gejahres. entlastet werden, im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufs- Ihr Beitrag dient vollständig der krankheit unmittelbar Entschädi- Erfüllung unserer beschriebenen gung gegenüber ihren Beschäf- vielfältigen Aufgaben. Sie zahlen tigten zu leisten. Trotzdem zahlen jedoch nur so viel, wie wir unbe- die Unternehmen der VBG zurzeit dingt benötigen. Hierzu legen wir den niedrigsten Beitragssatz in unsere Aufwendungen nach dem der Sozialversicherung. Ende eines Kalenderjahres auf al- le Beitragspflichtigen um. Die Bei- träge werden jährlich nachträglich berechnet. Gewinne dürfen wir nicht erwirtschaften. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
14 VBG Wie wird der Beitrag berechnet? Der Beitrag berechnet sich nach Betrag ergibt, der niedriger als dem Bruttoarbeitsentgelt der Ver- der von unserem Vorstand be- sicherten, dem aktuellen Bei- schlossene Mindestbeitrag ist tragsfuß und der Gefahrklasse, zu (§ 161 SGB VII in Verbindung mit der Ihr Unternehmen nach unse- § 24 Abs.6 unserer Satzung). rem Gefahrtarif veranlagt wird. In jedem Fall erheben wir einen Mindestbeitrag, wenn die indivi- duelle Beitragsrechnung einen Gesamtentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß Beitrag= 1000 Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 15 Was müssen Sie tun, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen? Bitte senden Sie uns den Frage- rück. Einfacher können Sie Ihrer bogen, den Sie in der Mitte dieser Verpflichtung, Ihr Unternehmen bei Broschüre finden, zur Anmeldung uns anzumelden, nicht nachkom- Ihres Unternehmens ausgefüllt zu- men! Sie wünschen weitere Informationen? Fragen zum Versicherungsschutz Fragen zum Beitrag beantworten und zu unseren Leistungen be- Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen antworten Ihnen gerne die Mitar- und Mitarbeiter unseres Call- beiterinnen und Mitarbeiter unse- Centers, Tel.: 040 5146-2940. rer Bezirksverwaltungen. Rufen Sie einfach in der für Sie zuständigen Sie können uns auch im Internet Bezirksverwaltung an oder schi- unter www.vbg.de besuchen. cken Sie uns ein Fax. Die Telefon- und Faxnummern finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
16 VBG Informationen zum Gefahrtarif Der Gefahrtarif dient der Beitrags- Arbeits- und Wegeunfälle sowie berechnung und wird von der VBG Berufskrankheiten einer Unterneh- aufgrund gesetzlicher Bestimmun- mensart den Entgelten gegenüber- gen erlassen. Er enthält alle Unter- gestellt werden. Der aktuelle Ge- nehmensarten, für die die VBG fahrtarif berücksichtigt alle gezahl- sachlich zuständig ist und die Ge- ten Leistungen sämtlicher Versi- fahrklasse, zu denen die einzel- cherungsfälle sowie die beitrags- nen Unternehmensarten veranlagt pflichtigen Arbeitsentgelte der werden. Pflichtversicherten und die Versi- cherungssummen der freiwillig Ver- Gefahrklassen werden nicht für sicherten aus den zurückliegenden einzelne Unternehmen, sondern für Jahren. „Gefahrengemeinschaften“ bzw. Gefahrtarifstellen ermittelt, in de- Die Gefahrklassen spiegeln das nen Unternehmen gleicher oder Gefährdungsrisiko des jeweiligen ähnlicher Art und gleicher oder Unternehmenszweiges wider. ähnlicher Gefährdungsrisiken zu- sammengefasst sind. Die Gefahr- Auf den folgenden Seiten haben klassen werden ermittelt, indem wir unseren aktuellen Gefahrtarif die gezahlten Leistungen für die für Sie abgedruckt. Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG 17 Gefahrtarif gemäß § 157 SGB VII der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft g ltig zur Berechnung der Beitr ge vom 01. Januar 2001 an I. Zuteilung der Unternehmensarten zu den Gefahrklassen Gefahr- Gefahr- Gefahr- Gefahr- Unternehmensart Unternehmensart tarifstelle klasse tarifstelle klasse 01 Kreditinstitut/Börse,Börsenbüro, Börsenmakler, 0,37 31 Handelsvertretung 2001 1,12 Bausparkassenvertreter 2002 1,26 02 Versicherungsunternehmen 0,46 ab 2003 1,40 32 Organisation zur Betreuung, 2001 2,46 03 Sozialversicherungsträger 0,42 Unterstützung im sozialen Bereich, ab 2002 2,77 04 Ingenieurbüro 2001 0,80 soweit nicht die BG 36 zuständig ist ab 2002 0,88 33 Vermessung 1,00 05 Informations- und Kommunikations- 0,37 dienstleistungen 34 Außenwerbung 2001 1,69 ab 2002 1,88 06 Steuerberatung 0,52 35 Partei, Fraktion, Abgeordnetenbüro 2001 0,47 07 Bildungseinrichtung 1,66 2002 0,53 08 Beratung (Unternehmens-, EDV-, 2001 0,61 ab 2003 0,59 Organisationsberatung) 2002 0,69 36 Bewirtschaftung, Vermietung von Sportanlagen 2,27 ab 2003 0,77 09 Technische Projektplanung 0,97 37 Spielstätte 2,17 10 Hörfunk- und Fernsehunternehmen 0,44 38 Theater 2001 1,62 11 Rechtsanwalt, Notar, Rechtsbeistand, 0,57 2002 1,82 Rentenberater ab 2003 2,03 12 Verwaltung, 2001 1,50 39 Sportverband 2001 1,42 Vermietung unbeweglicher Sachen ab 2002 1,55 ab 2002 1,54 13 Architekturbüro 2001 0,86 40 Andere christliche Kirche 2001 1,26 2002 0,97 ab 2002 1,33 ab 2003 0,98 41 Leasingunternehmen 0,25 14 Bewachungsunternehmen 3,84 42 Lotterieunternehmen, Wettbüro 2001 0,65 15 Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Buchführung 0,32 ab 2002 0,67 43 Verwaltung, 2001 2,56 16 Kammer, Verband, Organisation der freien 0,54 Vermietung beweglicher Sachen ab 2002 2,67 Berufe und der gewerblichen Wirtschaft 17 Institut für Wissenschaft und Forschung 0,54 44 Verein und Einrichtung zur Entspannung, 1,89 Erholung, Belehrung, Unterhaltung, Geselligkeit 18 Makler, Vermittler 2001 1,08 45 Diplomatische, konsularische 2001 0,74 2002 1,22 Vertretung 2002 0,84 ab 2003 1,31 ab 2003 0,86 19 Evangelische Kirche 1,00 46 Freizeitpark 4,66 20 Zusammenschluss zur Verfolgung 1,34 gemeinsamer Interessen 47 Detektivinstitut 2001 6,89 2002 7,75 21 Katholische Kirche 1,02 ab 2003 7,87 22 Reisebüro 0,60 48 Messe-, Ausstellungsunternehmen 2001 1,26 23 Technische Überwachung, Prüfung 2001 0,66 ab 2002 1,33 2002 0,74 49 2001 Veranstalter 1,26 ab 2003 0,81 2002 1,42 24 Verwaltungsgesellschaft 0,85 ab 2003 1,58 50 Schule für Sport, Gymnastik, 2001 1,26 25 Werbeunternehmen 2001 0,62 Ballett, Tanz 2002 1,42 ab 2002 0,68 ab 2003 1,58 26 Wohnungsunternehmen, Siedlungsunternehmen 0,86 51 Tierpark 2001 1,26 27 Versicherungsvertreter, 0,92 2002 1,42 Versicherungsfachmann, 1,04 ab 2003 1,58 Versicherungsmakler 1,16 52*) Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung 0,56 28 Verwaltung von Vermögenswerten, 0,84 -Beschäftigte, die ausschließlich in kaufmänni- Vermögensbeteiligungen schen und verwaltenden Unternehmensteilen 29 Gewerkschaft 0,52 der Verleiher und Entleiher eingesetzt sind und ausschließlich kaufmännische und verwaltende 30 Hausbesorgung 2,20 Tätigkeiten verrichten
18 VBG Gefahr- Gefahr- Gefahr- Gefahr- Unternehmensart Unternehmensart tarifstelle klasse tarifstelle klasse 53*) Gewerbsmäßige Arbeitnehmerübelassung 10,66 noch 55 Pfandleiher / Designer / Auskunftei / Inkasso- - Beschäftigte, die nicht die in der Gefahrtarif- büro / Spielbank / Verkehrsverein / Museum / stelle 52 genannten Voraussetzungen erfüllen Unternehmen der Hörfunkwerbung, Fernseh- werbung / Tierschutz, Tierpflege, Tierzucht, Tier- 54**) Sportunternehmen dressur / Gerichtsvollzieher / Repräsentanz / 54.1 - bezahlte Sportler aus der 1. oder 2. Fuß- 47,75 Soziale Versorgungseinrichtung / Artist ballbundesliga oder der Fußballregionalliga 54.2 - sonstige bezahlte Sportler 2001 18,01 Presseagentur, Nachrichtenagentur 2001 0,31 2002 20,26 2002 0,35 ab 2003 22,52 ab 2003 0,39 54.3 - übrige Versicherte 1,98 56 Sonstige Dienstleistungsunternehmen, so- 0,90 55 Sonstige Unternehmensarten: 2001 1,26 fern sie nicht einer namentlich genannten Gebührenermittlung, Gebühren- 2002 1,42 Unternehmensart zuzuordnen ist abrechnung, Gebühreneinzug / ab 2003 1,50 religiöse Gemeinschaft / Weltanschauungsge- meinschaft / Automobilclub / Insolvenzverwalter, *) Jedes Unternehmen wird zu den zwei Gefahrtarifstellen 52 und Zwangsverwalter / Künstler der Bereiche Wort, 53 veranlagt. Musik, bildende und darstellende Kunst / **) Jedes Unternehmen wird zu den Gefahrtarifstellen 54.1, 54.2 und Gutachter, Sachverständiger / Versteigerer, 54.3 veranlagt. Teil II Grundlegende Bestimmungen 1. (1) Teil I ist nach Unternehmensarten gegliedert. (2) Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse wird durch seine Zugeh rigkeit zu einer Unter- nehmensart bestimmt. Die Zugeh rigkeit zu einer Unternehmensart richtet sich ausschlie§lich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Die Zuordnung zu einer spezielleren Unternehmensart geht der Zuordnung zu einer allgemeineren Unternehmensart vor. 2. Unternehmen, die nicht einer der in den Gefahrtarifstellen 01 bis 55 genannten Unternehmensarten zu- geordnet werden k nnen, sind zu der Gefahrtarifstelle 56 zu veranlagen. In besonderen F llen kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse festsetzen. 3. (1) Haupt- und Nebenunternehmen werden gesondert veranlagt, wenn die Arbeitsentgelte den einzelnen Unternehmensteilen zugeordnet werden k nnen. Kann eine Zuordnung der Arbeitsentgelte nicht erfolgen, gilt f r Haupt- und Nebenunternehmen die Gefahrklasse des Hauptunternehmens. In besonderen F llen kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse festsetzen. (2) Abweichend von Absatz 1 werden fremdartige Nebenunternehmen stets gesondert veranlagt. Die Gefahrklasse f r ein fremdartiges Nebenunternehmen wird nach der f r das Jahr 2000 ma§geblichen Beitragsh he der Berufsgenossenschaft festgesetzt, die f r die Unternehmensart des Nebenunternehmens zust ndig ist. 4. Hilfsunternehmen werden nicht gesondert veranlagt. Hilfsunternehmen werden dem Unternehmensteil zugerechnet, dem sie dienen. Dienen sie mehreren Unternehmensteilen, werden sie dem Unternehmens- teil zugerechnet, dem sie berwiegend dienen. 5. Eine freiwillige Versicherung ist hinsichtlich der Veranlagung an die Art des Unternehmens gebunden. F r freiwillige Versicherungen im Rahmen eines Gesamtunternehmens gilt grunds tzlich die Gefahrklasse des Hauptunternehmens. 6. nderungen von Art und Gegenstand des Unternehmens sowie sonstiger f r die Veranlagung ma§geben- der Verh ltnisse sind unverz glich anzuzeigen. Beschlossen in der Vertreterversammlung am 7. Dezember 2000. Die Vertreterversammlung gez. Dr. Dann gez. Palsbröker Vorsitzender stellv. Vorsitzender Genehmigung Der vorstehende, von der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft am 7. Dezember 2000 beschlossene Gefahrtarif zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2001 wird gemäß § 158 Abs. 1 SGB VII genehmigt. Bonn, den 13. Dezember 2000 Bundesversicherungsamt III 2 - 69310.50 - 511/00 Im Auftrag gez. Merten
VBG 19 Notizen: Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
20 VBG Notizen: Versichert bei der VBG Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Wir sind für Sie da! Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.00 - 17.00 Uhr, freitags von 8.00 - 15.00 Uhr Bezirksverwaltung Bezirksverwaltung Mainz Bergisch Gladbach Isaac-Fulda-Allee 3 Kölner Str. 20 55124 Mainz 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 06131 389-444 Telefon: 02204 407-444 Telefax: 06131 371044 Telefax: 02204 1639 Bezirksverwaltung München Bezirksverwaltung Berlin Ridlerstraße 37 Markgrafenstraße 62 80339 München 10969 Berlin Telefon: 089 50095-444 Telefon: 030 77003-444 Telefax: 089 5024877 Telefax: 030 7741319 Das Call Center der VBG Bezirksverwaltung Bielefeld Telefon: 040 5146-2940 Nikolaus-Dürkopp-Str. 8 Telefax: 040 5146-2885 33602 Bielefeld Telefon: 0521 5801-444 Telefax: 0521 61284 Bezirksverwaltung Dresden Wiener Platz 6 01069 Dresden Telefon: 0351 8145-444 Telefax: 0351 8145-109 Bezirksverwaltung Duisburg Wintgensstraße 27 47058 Duisburg Telefon: 0203 3487-444 Telefax: 0203 2809005 Bezirksverwaltung Erfurt Koenbergkstraße 1 99084 Erfurt Telefon: 0361 2236-444 Telefax: 0361 2253466 Bezirksverwaltung Hamburg Friesenstraße 22 20097 Hamburg Telefon: 040 23656-444 Telefax: 040 2369439 Adressen: Stand August 2004 Außenstelle Schwerin Bleicherufer 13 19053 Schwerin Telefon: 0385 5009-444 Telefax: 0385 5009-105 Bezirksverwaltung Ludwigsburg Elmar-Doch-Str. 40 71638 Ludwigsburg Telefon: 07141 919-444 Telefax: 07141 902319 w w w. v b g . d e
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