Versichert bei der VBG - Pflichtversicherung für Arbeitnehmer

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Versichert bei der VBG - Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Versichert bei der VBG
    Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Versichert bei der VBG
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
Versichert bei der VBG
     Pflichtversicherung für Arbeitnehmer

 Stand: August 2004
2   VBG

    Inhaltsverzeichnis

          Wer ist die VBG?                                        3

          Welche Aufgaben hat die VBG?                            3

          Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig?           4

          Wer ist bei der VBG pflichtversichert?                  5

          Was ist versichert?                                     6

          Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Ausland          7

          Welche Leistungen erhält ein Versicherter nach          8
          Eintritt eines Versicherungsfalls?
          Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt –        11
          Unsere Leistungen der Prävention
          Unser spezielles Angebot für Unternehmer               12

          Allgemeines zum Thema Beitrag                          13

          Wie wird der Beitrag berechnet?                        14

          Was müssen Sie tun, wenn Sie Arbeitnehmer              15
          beschäftigen?
          Informationen zum Gefahrtarif                          16

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VBG        3

        Wer ist die VBG?

Wir sind ein Träger der gesetz-             500.000 Unternehmen mit rund
lichen Unfallversicherung und da-           6,6 Millionen pflichtversicherten
mit Teil der Sozialversicherung.            Beschäftigten.
Bundesweit betreuen wir mehr als

        Welche Aufgaben hat die VBG?

Unsere Aufgabe ist es, Sie als Un-          ➞ nach Eintritt von Arbeitsunfällen
ternehmer von Ihrer zivilrechtli-             oder Berufskrankheiten mit al-
chen Haftung für Arbeitsunfälle               len geeigneten Mitteln die me-
und Berufskrankheiten gegenüber               dizinische, berufliche und so-
Ihren Arbeitnehmern zu befreien.              ziale Rehabilitation der Versi-
Sie sind auf diese Weise vor Scha-            cherten zu gewährleisten,
densersatzansprüchen der versi-
cherten Personen geschützt.                 ➞ die betroffenen Versicherten so-
                                              wie ihre Angehörigen und Hin-
Vor diesem Hintergrund ist es                 terbliebenen durch Geldleistun-
unsere Verpflichtung,                         gen finanziell abzusichern und
                                              zu entschädigen (Verletzten-
➞ mit allen geeigneten Mitteln Un-            geld, Verletztenrente).
  fälle bei der Arbeit und auf dem
  Arbeitsweg, Berufskrankheiten
  sowie arbeitsbedingte Gesund-
  heitsgefahren zu verhüten und
  für eine wirksame Erste Hilfe zu
  sorgen,

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                        Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
4     VBG

            Für welche Unternehmen ist
            die VBG zuständig?

    Wir sind zuständig für Ban-                 vereine, Zoos und Detektivbüros,
    ken, Versicherungen, Verwaltun-             aber auch Künstler und kulturelle
    gen, freie Berufe und besondere             Einrichtungen wie Theater und
    Unternehmen.                                Museen.

    Zu unseren Mitgliedsunterneh-               Eine Übersicht der Unternehmen,
    men gehören Dienstleister wie               für die wir zuständig sind, erhal-
    z.B. Unternehmen der gewerbs-               ten Sie auf unserer Homepage
    mäßigen     Arbeitnehmerüberlas-            unter www.vbg.de, auf unserer
    sung, Unternehmen der Informa-              beigefügten Service-CD, die Sie
    tions- und Kommunikationstech-              am Ende dieser Broschüre finden
    nologie, Softwareentwickler, Call-          oder Sie entnehmen die Unter-
    center, Veranstalter, Rechtsan-             nehmensarten unserem Gefahrta-
    wälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,           rif, der auf den Seiten 17 und 18
    Steuerberater, Leasingunterneh-             abgedruckt ist.
    men, Werbeunternehmen.

    Zu den „Besonderen Unterneh-
    men“ zählen so unterschiedliche
    Unternehmensarten wie Sport-

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                            Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
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        Wer ist bei der VBG pflichtversichert?

Zu den bei uns versicherten Per-             Zu den kraft Gesetzes versicher-
sonen gehören alle Arbeitnehmer              ten Personen gehören auch:
der Unternehmen, für die wir zu-
ständig sind. Für den Versiche-              • angestellte Geschäftsführer ei-
rungsschutz ist es ohne Bedeu-                 ner GmbH,
tung, ob es sich um Voll- oder               • Gesellschafter-Geschäftsführer
Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte           einer GmbH, die weniger als
oder ABM-Kräfte handelt. Ebenso                50% Kapitalanteile innehaben
ist die Höhe des Verdienstes nicht             und über keine Sperrminorität
entscheidend.                                  verfügen,
                                             • Arbeitnehmervertreter im Auf-
                                               sichtsrat einer AG,
                                             • Vorstandsmitglieder einer einge-
                                               tragenen Genossenschaft.

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             Was ist versichert?

    Wir bieten einen umfassenden Ver-            stätte. Der Versicherungsschutz
    sicherungsschutz gegen die Fol-              erstreckt sich auch auf Umwege,
    gen von Arbeits- und Wegeunfäl-              die notwendig werden:
    len sowie gegen die Folgen von
    Berufskrankheiten.                           • um Kinder während der Arbeits-
                                                   zeit unterzubringen,
    Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Ar-         • bei Fahrgemeinschaften,
    beitnehmer bei der Ausübung ih-              • bei Umleitungen,
    rer Arbeit oder auf Dienstreisen             • weil der Arbeitsplatz über einen
    erleiden. Entscheidend ist, dass               längeren Weg zügiger erreicht
    die Tätigkeit dem Unternehmen                  werden kann.
    und nicht privaten Zwecken dient.
                                                 Berufskrankheiten sind Krankhei-
    Wegeunfälle sind Unfälle auf dem             ten, die Versicherte infolge einer
    direkten Weg zur Arbeit oder zu-             versicherten Tätigkeit erleiden und
    rück. In der Regel beginnt der               die in einer anerkannten Liste der
    Versicherungsschutz mit Verlas-              Bundesregierung durch Rechts-
    sen des Wohnhauses und endet                 verordnung bezeichnet sind.
    mit dem Erreichen der Arbeits-

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VBG       7

        Versicherungsschutz bei
        Tätigkeiten im Ausland

Für Arbeitnehmer, die im Voraus              Fragen zu diesem Thema beant-
zeitlich befristet ins Ausland ent-          worten Ihnen gerne die Mitarbei-
sandt werden, besteht der Ver-               terinnen und Mitarbeiter unserer
sicherungsschutz in der Regel                Bezirksverwaltungen. Rufen Sie
auch während des Auslandsein-                einfach in der für Sie zuständigen
satzes weiter.                               Bezirksverwaltung an. Die Tele-
                                             fonnummern finden Sie auf der
Bei längeren, zeitlich nicht be-             Rückseite dieser Broschüre.
grenzten      Auslandsaufenthalten
oder für Arbeitnehmer, die Sie
speziell für Auslandstätigkeiten
einstellen, gilt dies nicht. Durch
den Beitritt zu unserer Auslands-
unfallversicherung können Sie
Ihre Arbeitnehmer in diesen Fällen
jedoch auch absichern.

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            Welche Leistungen erhält ein Versicherter
            nach Eintritt eines Versicherungsfalls?

    Das Wichtigste nach Eintritt eines          Unser Leistungsspektrum umfasst:
    Versicherungsfalls ist die Wieder-
    herstellung der Gesundheit des              • die sofort einsetzende notfall-
    Versicherten und die Wiederein-               medizinische Erstversorgung,
    gliederung in Arbeit und Gesell-            • die qualifizierte ambulante und
    schaft. Hierfür erbringen wir fol-            stationäre ärztliche Behandlung,
    gende Leistungen:                           • physikalische Therapien,
                                                • die Versorgung mit orthopädi-
    Medizinische Rehabilitation                   schen und anderen Hilfsmitteln,
                                                • häusliche Krankenpflege und
    Von der Behandlung im Kranken-                Pflege.
    haus bis zur Wiedereingliederung
    am Arbeitsplatz steuern wir aktiv
    die gesamte Rehabilitation.

    Mit unserem Rehabilitations-Ma-
    nagement sorgen wir gemeinsam
    mit auf Unfallverletzungen und
    Berufskrankheiten spezialisierten
    Ärzten sowie Unfall- und Rehabili-
    tationskliniken für eine zielgenaue
    und zeitgerechte Abfolge aller
    erforderlichen Leistungen.

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VBG       9

Leistungen zur Teilhabe am                 kann unter Umständen auch eine
Arbeitsleben                               neue Berufsausbildung bedeuten.

Eine frühzeitige und dauerhafte
Wiedereingliederung in das Er-             Leistungen zur Teilhabe am
werbsleben nach einem Arbeits-             Leben in der Gemeinschaft
unfall oder einer Berufskrankheit
ist unser Ziel.                            Mit der sozialen Rehabilitation er-
                                           möglichen wir dem Versicherten
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz           die Rückkehr in das tägliche Le-
ist in manchen Fällen trotz opti-          ben und in die soziale Gemein-
maler medizinischer Rehabilita-            schaft. Dabei berücksichtigen wir
tion jedoch nicht ohne weiteres            jeweils die persönliche Situation
möglich. In diesen Fällen ist es           sowie Art und Schwere der durch
unser wichtigstes Ziel, zusammen           den Versicherungsfall entstande-
mit dem Arbeitgeber den Arbeits-           nen Beeinträchtigungen.
platz zu erhalten. Hierbei können
z.B. technische Hilfen eingesetzt          Unser Leistungsangebot umfasst
werden. Wir sorgen auch für Qua-           z.B.:
lifizierungsmaßnahmen, damit ei-
ne Umsetzung innerhalb des Un-             • Wohnungshilfe (z.B. Umbau der
ternehmens möglich wird.                     sanitären Einrichtungen, Einbau
                                             von breiten Türen, Fahrstühlen
Kann der bisherige Beruf auf-                und Rampen),
grund der Unfallfolgen nicht mehr          • Kraftfahrzeughilfen,
ausgeübt werden, gewähren wir              • Rehabilitationssport,
Leistungen zur beruflichen An-             • Kommunikationshilfen.
passung und Weiterbildung. Das

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                       Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
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     Finanzielle Hilfen

     Unsere finanziellen Leistungen hel-         • Versicherte erhalten Verletzten-
     fen Versicherten, die wirtschaftli-           rente, wenn infolge eines Versi-
     chen Folgen eines Arbeitsunfalls              cherungsfalls körperliche Beein-
     bzw. einer Berufskrankheit abzu-              trächtigungen verbleiben, die die
     mildern.                                      Erwerbsfähigkeit auf dem Ar-
                                                   beitsmarkt mindern.
     • Versicherte erhalten Verletzten-
       geld, wenn sie infolge eines              • Ehegatten bzw. Waisen eines
       Versicherungsfalls arbeitsunfä-             verstorbenen Versicherten er-
       hig sind oder aufgrund einer                halten Witwer-/Witwen- bzw.
       Heilbehandlungsmaßnahme ei-                 Waisenrente.
       ne ganztätige Erwerbstätigkeit
       zunächst nicht ausüben können.

     • Versicherte erhalten Über-
       gangsgeld zur Sicherung des
       Unterhalts, wenn sie an einer
       berufsfördernden   Maßnahme
       teilnehmen.

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                             Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
An:

                                 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
                                 – Unternehmensbetreuung –

                                                                                                            Bitte tragen Sie hier die Anschrift der

                                                                                                 ↑
                                                                                                            für Sie zuständigen Bezirksverwaltung
                                 Postfach / Straße                                                          ein.

                                 PLZ                 Ort

                                   1. Name, Postanschrift und Internet-Adresse sowie
                                      Telefon-Nr. des Unternehmens:
                                        Rechtsform:

                                   2. Sind Sie mit dem o.g. Unternehmen bereits bei einer            Ja                    Nein
                                      Berufsgenossenschaft (BG) eingetragen?
                                                                                              BG:

                                                                                              Az.:
                                   3.1 Seit wann oder in welchem Zeitraum beschäftigen/
                                       beschäftigten Sie Arbeitnehmer?

                                   3.2 Wie viele Personen beschäftigen/beschäftigten Sie
                                       (auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte)?

                                   4. Bitte geben Sie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Unternehmers bzw. gesetzlichen Vertreters an

                                   5. Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen?            Ja                    Nein
                                                                                              Amtsgericht
                                                                                              Handelsregister-Nr.:

                                   6.   Ist Ihr Unternehmen als gemeinnützig anerkannt?              Ja (bitte Belege beifügen!)          Nein
(S) MuB 252 a/13 - 06.02 - 1/0

                                                                                                                                              b. w.
7. Werden Zweigstellen unterhalten?                                          Ja                          Nein
      Wenn ja, wo? (Anschrift)

      Sind diese rechtlich selbstständig?                                     Ja                          Nein

 8. Was ist Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (bitte ggf. einzelne Unternehmenszweige benennen)?
      Als Unternehmenszweig gilt jeder grundsätzlich eigenständig durchführbare Unternehmensgegenstand.
      Beispiel: Ein Unternehmen betreibt die Unternehmenszweige „Softwareentwicklung“ und „Steuerberatung“.

      Unternehmenszweig                       Anzahl der      Monatliche       Besteht für den Unterneh- Dient der Zweig vorwiegend
                                              Beschäftigten   Gesamtar-        menszweig eine eigene     Zwecken eines anderen Zweiges,
                                                              beitsentgelte    Leitung bzw. Buchführung? kann also nicht allein existieren?

      1                                                                                                          Ja, dient Zweig-Nr.
                                                                                    Ja             Nein
                                                                                                                 Nein

      2                                                                                                          Ja, dient Zweig-Nr.
                                                                                    Ja             Nein
                                                                                                                 Nein

      3                                                                                                          Ja, dient Zweig-Nr.
                                                                                    Ja             Nein
                                                                                                                 Nein

      4                                                                                                          Ja, dient Zweig-Nr.
                                                                                    Ja             Nein
                                                                                                                 Nein

 9. Besteht eine Verbindung zwischen den einzelnen Unternehmenszweigen durch

           wechselseitige Beschäftigung von Arbeitnehmern?                                           Ja             Nein

           wechselseitige Verwendung von Betriebsgeräten?                                            Ja             Nein

           Verarbeitung gemeinsamer Materialien?                                                     Ja             Nein

           Nutzung gemeinsamer Einrichtungen (z.B. Kantine)?                                         Ja             Nein

           räumliche Nähe (gleiche Anschrift)?                                                       Ja             Nein
Anmerkung:

Ort                                           Datum                            Unterschrift / Firmenstempel / Telefon
VBG        11

        Damit es gar nicht erst zu einem Unfall
        kommt – unsere Leistungen der Prävention

Als Unternehmer tragen Sie die Ver-          • Wir prüfen betriebliche Einrich-
antwortung für den Arbeitsschutz in            tungen und ermitteln gesundheit-
Ihrem Unternehmen. Mit unseren                 liche Belastungen für Ihre Mit-
praxisbezogenen Publikationen und              arbeiterinnen und Mitarbeiter.
mit fachkundiger Beratung helfen
wir Ihnen, die Vorschriften des Ar-          • Wir bieten Ihnen praxisgerechte
beitsschutzes umzusetzen und so                Informationsmedien, die Sie bei
Ihr betriebliches Arbeitsschutzma-             uns bestellen können.
nagement zu organisieren.
                                             • Wir beraten Sie bei der Einhaltung
Wir bieten Ihnen umfassende Hilfen             der Arbeitsschutzvorschriften.
und maßgeschneiderte Lösungen
für die sichere und gesundheits-             • Wir bieten Ihnen ein umfangrei-
gerechte Gestaltung der Arbeits-               ches Seminarangebot. In unseren
plätze in Ihrem Unternehmen an:                Seminaren erarbeiten wir mit Ih-
                                               nen alle Fachinformationen sowie
• Wir beraten Sie vor Ort in allen             branchen- und betriebsbezogene
  Fragen der Arbeitssicherheit und             Lösungen, die Sie für Ihr Engage-
  des Gesundheitsschutzes und füh-             ment in der Arbeitssicherheit und
  ren Systemberatungen zur Optimie-            im Gesundheitsschutz benötigen.
  rung Ihrer Arbeitssysteme durch.
                                             Fragen zur Arbeitssicherheit und zum
• Wir unterstützen Sie bei der Or-           Gesundheitsschutz werden Ihnen un-
  ganisation der sicherheitstechni-          ter 0180 5 8247728 (12 Cent/Min.) be-
  schen und arbeitsmedizinischen             antwortet. Medien erhalten Sie kos-
  Betreuung und beraten Sie bei              tenlos. Unser Medienverzeichnis er-
  der Durchführung arbeitsmedi-              halten Sie bei C.L. Rautenberg-Druck,
  zinischer Vorsorgeprogramme.               Glückstadt, Tel.: 04124 9159-0 und
                                             unter www.vbg.de/publikation.

                        Versichert bei der VBG
                         Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
12     VBG

             Unser spezielles Angebot für Unternehmer

     Auch Sie als Unternehmer haben              Weitere Informationen entnehmen
     die Möglichkeit, sich die gleichen          Sie bitte unserer Broschüre
     umfangreichen Leistungen, wie               „Freiwillig versichert bei der
     Sie Ihren Beschäftigten zugute              VBG“. Fordern Sie diese einfach
     kommen, durch den Beitritt zu un-           telefonisch in der für Sie zustän-
     serer freiwilligen Versicherung zu          digen Bezirksverwaltung an. Die
     sichern.                                    Telefonnummern finden Sie auf
                                                 der Rückseite dieser Broschüre.
     Dies gilt auch für Personen, die            Sie können die Broschüre auch im
     Unternehmern gleichgestellt sind:           Internet unter www.vbg.de/pub-
     Vorstandsmitglieder einer Aktien-           likation unter der Bestell-Nr. F15
     gesellschaft, Gesellschafter-Ge-            bestellen.
     schäftsführer einer GmbH soweit
     sie über eine Sperrminorität verfü-
     gen und Kommanditisten. Auch
     Ehegatten von Unternehmern, die
     im Unternehmen mitarbeiten, ge-
     hören dazu, sofern sie nicht auf-
     grund eines Arbeitsvertrages be-
     schäftigt sind (dann besteht Ver-
     sicherungsschutz kraft Gesetzes).

                             Versichert bei der VBG
                             Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG       13

        Allgemeines zum Thema Beitrag

Der Beitrag zur Berufsgenossen-              Anders als in den anderen Zwei-
schaft wird rückwirkend nach Ab-             gen der Sozialversicherung zah-
lauf eines Kalenderjahres erho-              len nur die Unternehmer den Bei-
ben, in der Regel im April des Fol-          trag, da sie von der Verpflichtung
gejahres.                                    entlastet werden, im Falle eines
                                             Arbeitsunfalls oder einer Berufs-
Ihr Beitrag dient vollständig der            krankheit unmittelbar Entschädi-
Erfüllung unserer beschriebenen              gung gegenüber ihren Beschäf-
vielfältigen Aufgaben. Sie zahlen            tigten zu leisten. Trotzdem zahlen
jedoch nur so viel, wie wir unbe-            die Unternehmen der VBG zurzeit
dingt benötigen. Hierzu legen wir            den niedrigsten Beitragssatz in
unsere Aufwendungen nach dem                 der Sozialversicherung.
Ende eines Kalenderjahres auf al-
le Beitragspflichtigen um. Die Bei-
träge werden jährlich nachträglich
berechnet. Gewinne dürfen wir
nicht erwirtschaften.

                        Versichert bei der VBG
                         Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
14     VBG

             Wie wird der Beitrag berechnet?

     Der Beitrag berechnet sich nach            Betrag ergibt, der niedriger als
     dem Bruttoarbeitsentgelt der Ver-          der von unserem Vorstand be-
     sicherten, dem aktuellen Bei-              schlossene Mindestbeitrag ist
     tragsfuß und der Gefahrklasse, zu          (§ 161 SGB VII in Verbindung mit
     der Ihr Unternehmen nach unse-             § 24 Abs.6 unserer Satzung).
     rem Gefahrtarif veranlagt wird.

     In jedem Fall erheben wir einen
     Mindestbeitrag, wenn die indivi-
     duelle Beitragsrechnung einen

                  Gesamtentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
      Beitrag=
                                   1000

                           Versichert bei der VBG
                            Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG       15

        Was müssen Sie tun, wenn Sie
        Arbeitnehmer beschäftigen?

Bitte senden Sie uns den Frage-             rück. Einfacher können Sie Ihrer
bogen, den Sie in der Mitte dieser          Verpflichtung, Ihr Unternehmen bei
Broschüre finden, zur Anmeldung             uns anzumelden, nicht nachkom-
Ihres Unternehmens ausgefüllt zu-           men!

        Sie wünschen weitere Informationen?

Fragen zum Versicherungsschutz              Fragen zum Beitrag beantworten
und zu unseren Leistungen be-               Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen
antworten Ihnen gerne die Mitar-            und Mitarbeiter unseres Call-
beiterinnen und Mitarbeiter unse-           Centers, Tel.: 040 5146-2940.
rer Bezirksverwaltungen. Rufen Sie
einfach in der für Sie zuständigen          Sie können uns auch im Internet
Bezirksverwaltung an oder schi-             unter www.vbg.de besuchen.
cken Sie uns ein Fax. Die Telefon-
und Faxnummern finden Sie auf
der Rückseite dieser Broschüre.

                       Versichert bei der VBG
                        Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
16      VBG

              Informationen zum Gefahrtarif

     Der Gefahrtarif dient der Beitrags-          Arbeits- und Wegeunfälle sowie
     berechnung und wird von der VBG              Berufskrankheiten einer Unterneh-
     aufgrund gesetzlicher Bestimmun-             mensart den Entgelten gegenüber-
     gen erlassen. Er enthält alle Unter-         gestellt werden. Der aktuelle Ge-
     nehmensarten, für die die VBG                fahrtarif berücksichtigt alle gezahl-
     sachlich zuständig ist und die Ge-           ten Leistungen sämtlicher Versi-
     fahrklasse, zu denen die einzel-             cherungsfälle sowie die beitrags-
     nen Unternehmensarten veranlagt              pflichtigen Arbeitsentgelte der
     werden.                                      Pflichtversicherten und die Versi-
                                                  cherungssummen der freiwillig Ver-
     Gefahrklassen werden nicht für               sicherten aus den zurückliegenden
     einzelne Unternehmen, sondern für            Jahren.
     „Gefahrengemeinschaften“        bzw.
     Gefahrtarifstellen ermittelt, in de-         Die Gefahrklassen spiegeln das
     nen Unternehmen gleicher oder                Gefährdungsrisiko des jeweiligen
     ähnlicher Art und gleicher oder              Unternehmenszweiges wider.
     ähnlicher Gefährdungsrisiken zu-
     sammengefasst sind. Die Gefahr-              Auf den folgenden Seiten haben
     klassen werden ermittelt, indem              wir unseren aktuellen Gefahrtarif
     die gezahlten Leistungen für die             für Sie abgedruckt.

                             Versichert bei der VBG
                              Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
VBG                17

Gefahrtarif gemäß § 157 SGB VII der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
g ltig zur Berechnung der Beitr ge vom 01. Januar 2001 an
I. Zuteilung der Unternehmensarten zu den Gefahrklassen
 Gefahr-                                                   Gefahr-    Gefahr-                                                         Gefahr-
             Unternehmensart                                                        Unternehmensart
tarifstelle                                                klasse    tarifstelle                                                      klasse
    01      Kreditinstitut/Börse,Börsenbüro, Börsenmakler,  0,37        31         Handelsvertretung                        2001       1,12
           Bausparkassenvertreter                                                                                           2002       1,26
   02      Versicherungsunternehmen                        0,46                                                          ab 2003       1,40
                                                                        32         Organisation zur Betreuung,           2001          2,46
   03      Sozialversicherungsträger                       0,42
                                                                                   Unterstützung im sozialen Bereich, ab 2002          2,77
   04      Ingenieurbüro                     2001          0,80                    soweit nicht die BG 36 zuständig ist
                                          ab 2002          0,88
                                                                        33         Vermessung                                          1,00
   05      Informations- und Kommunikations-               0,37
           dienstleistungen                                             34         Außenwerbung                             2001       1,69
                                                                                                                         ab 2002       1,88
   06       Steuerberatung                                 0,52
                                                                        35         Partei, Fraktion, Abgeordnetenbüro 2001             0,47
   07      Bildungseinrichtung                             1,66
                                                                                                                       2002            0,53
   08      Beratung (Unternehmens-, EDV-,        2001      0,61                                                     ab 2003            0,59
           Organisationsberatung)                2002      0,69         36         Bewirtschaftung, Vermietung von Sportanlagen        2,27
                                              ab 2003      0,77
   09      Technische Projektplanung                       0,97         37         Spielstätte                                         2,17

   10      Hörfunk- und Fernsehunternehmen                 0,44         38         Theater                                  2001       1,62
   11      Rechtsanwalt, Notar, Rechtsbeistand,            0,57                                                             2002       1,82
           Rentenberater                                                                                                 ab 2003       2,03
   12      Verwaltung,                         2001        1,50         39         Sportverband                             2001       1,42
           Vermietung unbeweglicher Sachen ab 2002         1,55                                                          ab 2002       1,54
   13      Architekturbüro                       2001      0,86         40         Andere christliche Kirche                2001       1,26
                                                 2002      0,97                                                          ab 2002       1,33
                                              ab 2003      0,98         41         Leasingunternehmen                                  0,25
   14      Bewachungsunternehmen                           3,84
                                                                        42         Lotterieunternehmen, Wettbüro            2001       0,65
   15      Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Buchführung    0,32                                                          ab 2002       0,67
                                                                        43         Verwaltung,                      2001               2,56
   16      Kammer, Verband, Organisation der freien        0,54
                                                                                   Vermietung beweglicher Sachen ab 2002               2,67
           Berufe und der gewerblichen Wirtschaft
   17      Institut für Wissenschaft und Forschung         0,54         44         Verein und Einrichtung zur Entspannung,             1,89
                                                                                   Erholung, Belehrung, Unterhaltung, Geselligkeit
   18      Makler, Vermittler                    2001      1,08
                                                                        45         Diplomatische, konsularische             2001       0,74
                                                 2002      1,22                    Vertretung                               2002       0,84
                                              ab 2003      1,31
                                                                                                                         ab 2003       0,86
   19      Evangelische Kirche                             1,00
                                                                        46         Freizeitpark                                        4,66
   20      Zusammenschluss zur Verfolgung                  1,34
           gemeinsamer Interessen                                       47         Detektivinstitut                         2001       6,89
                                                                                                                            2002       7,75
   21      Katholische Kirche                              1,02
                                                                                                                         ab 2003       7,87
   22      Reisebüro                                       0,60
                                                                        48         Messe-, Ausstellungsunternehmen 2001                1,26
   23      Technische Überwachung, Prüfung       2001      0,66                                                   ab 2002              1,33
                                                 2002      0,74         49                                                  2001
                                                                                   Veranstalter                                        1,26
                                              ab 2003      0,81                                                             2002       1,42
   24      Verwaltungsgesellschaft                         0,85                                                          ab 2003       1,58
                                                                        50         Schule für Sport, Gymnastik,             2001       1,26
   25      Werbeunternehmen                      2001      0,62
                                                                                   Ballett, Tanz                            2002       1,42
                                              ab 2002      0,68
                                                                                                                         ab 2003       1,58
   26      Wohnungsunternehmen, Siedlungsunternehmen       0,86
                                                                        51         Tierpark                                 2001       1,26
   27      Versicherungsvertreter,                         0,92                                                             2002       1,42
           Versicherungsfachmann,                          1,04                                                          ab 2003       1,58
           Versicherungsmakler                             1,16          52*)      Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung               0,56
   28      Verwaltung von Vermögenswerten,                 0,84                    -Beschäftigte, die ausschließlich in kaufmänni-
           Vermögensbeteiligungen                                                   schen und verwaltenden Unternehmensteilen
   29      Gewerkschaft                                    0,52                     der Verleiher und Entleiher eingesetzt sind und
                                                                                    ausschließlich kaufmännische und verwaltende
   30      Hausbesorgung                                   2,20                     Tätigkeiten verrichten
18             VBG

  Gefahr-                                                          Gefahr-     Gefahr-                                                           Gefahr-
                Unternehmensart                                                              Unternehmensart
 tarifstelle                                                       klasse     tarifstelle                                                        klasse
     53*)      Gewerbsmäßige Arbeitnehmerübelassung                 10,66     noch 55 Pfandleiher / Designer / Auskunftei / Inkasso-
               - Beschäftigte, die nicht die in der Gefahrtarif-                            büro / Spielbank / Verkehrsverein / Museum /
                 stelle 52 genannten Voraussetzungen erfüllen                               Unternehmen der Hörfunkwerbung, Fernseh-
                                                                                            werbung / Tierschutz, Tierpflege, Tierzucht, Tier-
     54**)     Sportunternehmen
                                                                                            dressur / Gerichtsvollzieher / Repräsentanz /
     54.1      - bezahlte Sportler aus der 1. oder 2. Fuß-          47,75                   Soziale Versorgungseinrichtung / Artist
                 ballbundesliga oder der Fußballregionalliga
     54.2      - sonstige bezahlte Sportler             2001        18,01                   Presseagentur, Nachrichtenagentur         2001        0,31
                                                        2002        20,26                                                             2002        0,35
                                                    ab 2003         22,52                                                          ab 2003        0,39
     54.3      - übrige Versicherte                                 1,98
                                                                                 56         Sonstige Dienstleistungsunternehmen, so-              0,90
      55       Sonstige Unternehmensarten:               2001       1,26                    fern sie nicht einer namentlich genannten
               Gebührenermittlung, Gebühren-             2002       1,42                    Unternehmensart zuzuordnen ist
               abrechnung, Gebühreneinzug /          ab 2003        1,50
               religiöse Gemeinschaft / Weltanschauungsge-
               meinschaft / Automobilclub / Insolvenzverwalter,              *) Jedes Unternehmen wird zu den zwei Gefahrtarifstellen 52 und
               Zwangsverwalter / Künstler der Bereiche Wort,
                                                                                 53 veranlagt.
               Musik, bildende und darstellende Kunst /
                                                                             **) Jedes Unternehmen wird zu den Gefahrtarifstellen 54.1, 54.2 und
               Gutachter, Sachverständiger / Versteigerer,
                                                                                 54.3 veranlagt.

Teil II Grundlegende Bestimmungen
1. (1) Teil I ist nach Unternehmensarten gegliedert.
      (2) Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse wird durch seine Zugeh rigkeit zu einer Unter-
      nehmensart bestimmt. Die Zugeh rigkeit zu einer Unternehmensart richtet sich ausschlie§lich nach Art
      und Gegenstand des Unternehmens. Die Zuordnung zu einer spezielleren Unternehmensart geht der
      Zuordnung zu einer allgemeineren Unternehmensart vor.
2. Unternehmen, die nicht einer der in den Gefahrtarifstellen 01 bis 55 genannten Unternehmensarten zu-
   geordnet werden k nnen, sind zu der Gefahrtarifstelle 56 zu veranlagen. In besonderen F llen kann die
   Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse festsetzen.
3. (1) Haupt- und Nebenunternehmen werden gesondert veranlagt, wenn die Arbeitsentgelte den einzelnen
   Unternehmensteilen zugeordnet werden k nnen. Kann eine Zuordnung der Arbeitsentgelte nicht erfolgen,
   gilt f r Haupt- und Nebenunternehmen die Gefahrklasse des Hauptunternehmens. In besonderen F llen
   kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse festsetzen.
      (2) Abweichend von Absatz 1 werden fremdartige Nebenunternehmen stets gesondert veranlagt. Die
      Gefahrklasse f r ein fremdartiges Nebenunternehmen wird nach der f r das Jahr 2000 ma§geblichen
      Beitragsh he der Berufsgenossenschaft festgesetzt, die f r die Unternehmensart des Nebenunternehmens
      zust ndig ist.
4. Hilfsunternehmen werden nicht gesondert veranlagt. Hilfsunternehmen werden dem Unternehmensteil
   zugerechnet, dem sie dienen. Dienen sie mehreren Unternehmensteilen, werden sie dem Unternehmens-
   teil zugerechnet, dem sie berwiegend dienen.
5. Eine freiwillige Versicherung ist hinsichtlich der Veranlagung an die Art des Unternehmens gebunden. F r
   freiwillige Versicherungen im Rahmen eines Gesamtunternehmens gilt grunds tzlich die Gefahrklasse des
   Hauptunternehmens.
6. nderungen von Art und Gegenstand des Unternehmens sowie sonstiger f r die Veranlagung ma§geben-
   der Verh ltnisse sind unverz glich anzuzeigen.

Beschlossen in der Vertreterversammlung am 7. Dezember 2000.
                                                   Die Vertreterversammlung
                gez. Dr. Dann                                                                             gez. Palsbröker
                Vorsitzender                                                                              stellv. Vorsitzender

Genehmigung
Der vorstehende, von der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft am 7. Dezember
2000 beschlossene Gefahrtarif zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2001 wird gemäß § 158 Abs. 1
SGB VII genehmigt.
Bonn, den 13. Dezember 2000                                                                                       Bundesversicherungsamt
III 2 - 69310.50 - 511/00                                                                                         Im Auftrag
                                                                                                                  gez. Merten
VBG   19

Notizen:

           Versichert bei der VBG
           Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
20    VBG

     Notizen:

                Versichert bei der VBG
                Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
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