Preisliste Nr. 39 Gültig ab 1. Januar 2022 Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund Telefon 0231 9059-6420 Telefax ...
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Preisliste Nr. 39 Gültig ab 1. Januar 2022 Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund Telefon 0231 9059-6420 Telefax 0231 9059-8605 E-Mail: ruhrwirtschaft@lensingmedia.de
KURZCHARAKTERISTIK Die Ruhr Wirtschaft, das Magazin der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, ist ein regionales Wirtschaftsmagazin für alle Branchen. Sie veröffentlicht als einzige Konjunktur- und F irmenberichte aus der Region, informiert über Umweltschutz, Verkehr, Außenwirtschaft, Recht, Steuern und Finanzen, berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Ruhr Wirtschaft ist mit einer Auflage von von 30.769 Exemplaren (IVW III/2021) im IHK-Bezirk verbreitet (siehe Abbildung) und fungiert hierbei als aktuelles und zuverlässiges Informations- und Kommunikationsmedium für rund 65.000 Entscheidungsträger der Wirtschaft. 2
PREISLISTE NR. 39 gültig ab 1. Januar 2022 Zeitschriftenformat Millimeterpreise GP * € OP * € 210 mm breit x 297 mm hoch Geschäftsanzeigen 42 mm breite Spalte 3,46 2,94 Satzspiegel Geschäftsanzeigen 58 mm breite Spalte 4,73 4,02 185 mm breit x 260 mm hoch, 1/1 Seite umfaßt 1040 mm, Texteilanzeigen 58 mm breite Spalte 5,90 5,02 Textseite 3 Spalten je 58 mm breit, Anzeigenseite 4 Spalten je 42 mm breit (mindestens von 3 Seiten mit Text umgeben) Format mit Anschnitt Rubrik „Ein Anruf erfüllt Ihre Wünsche“ 216 mm breit x 303 mm hoch, (inkl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten) 6 Eintragungen à € 62,94 53,50 Anzeigenformate 12 Eintragungen à € 57,06 48,50 Format Breite x Höhe in mm Grundpreis* E Ortspreis* E ohne Nachlass 1/1 Seite 185 x 260 2.841,00 2.414,85 Zuschläge 185 x 173 2/3 Seite 1.986,71 1.688,70 1 Zusatzfarbe (2c) + 20% 122 x 260 90 x 260 2 Zusatzfarben (3c) + 30% 1/2 Seite 1.499,18 1.274,30 3 Zusatzfarben (4c) + 35% 185 x 130 185 x 87 Platzierung + 10% (U2, U3 + 15%, U4 + 20%) 1/3 Seite 122 x 130 1.011,74 859,98 58 x 260 Nachlässe 185 x 65 bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten 1/4 Seite 122 x 98 762,37 648,01 90 x 130 Malstaffel 185 x 43 3x 6x 12 x 1/6 Seite 122 x 65 512,95 436,01 3% 5% 10 % 58 x 130 Mengenstaffel 185 x 33 1/8 Seite 90 x 65 388,95 330,61 3 Seiten 6 Seiten 12 Seiten 58 x 98 5% 10 % 15 % 58 x 65 1/12 Seite 266,12 226,20 122 x 33 1/16 Seite 90 x 33 204,78 174,06 * Der Ortspreis gilt für direkt erteilte Aufträge von Unternehmen aus dem Kammerbezirk (Dortmund / Kreis Unna / Hamm). Aufträge über Werbungsmittler werden zum Grundpreis abgerechnet. 3
PREISLISTE NR. 39 gültig ab 1. Januar 2022 Erscheinungsort Einhefter Dortmund Anlieferung gefalzt und unbeschnitten. Fachrichtung Größe 210 x 297 mm zuzüglich Beschnittzugabe Industrie, Handel, Gewerbe, Banken, Versicherungen, Verkehr oben 7 mm, unten und rechts mindestens 3 mm, Druckauflage zuzüglich mindestens 5 mm Nachfalz rechts. 30.769 Exemplare IVW III/2021 Gesamtformat: 431 mm breit, 307 mm hoch Herausgeber GP* € OP* € je Tausend 216,47 184,00 Industrie- und Handelskammer zu Dortmund * zzgl. Postgebühren. Beilagen und Einhefter werden nicht rabattiert. Märkische Straße 120, 44141 Dortmund Redaktion Druckverfahren Gero Brandenburg (M.A.) Bogen-Offsetdruck Druck- und Anzeigenverwaltung Druckunterlagen Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Westenhellweg 86–88, 44137 Dortmund Aufgrund der Produktionsprozesse verarbeiten wir Telefon: 0231 9059-6420 / Telefax: 0231 9059-8605 vorzugsweise angelieferte Daten. Angaben zur Übermittlung der E-Mail: ruhrwirtschaft@lensingmedia.de Dateien finden Sie auf der Seite „Digitale Übermittlung“ Anzeigenschluss Zahlungsbedingungen am 30. des Vormonats Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Erscheinungsweise Zahlungsmöglichkeiten 10 x jährlich, in der 3. Woche (Doppelausgabe: Juli/August, Dezember/Januar) Stadtsparkasse Dortmund IBAN: DE89 4405 0199 0001 3182 09, BIC: DORTDE33XXX Beilagen GP E OP E Zusätzliche Bedingungen des Verlages bis 20 g Gewicht, je Tausend 136,94 116,40 je 10 g mehr = + € 13,86 (GP) / + €11,78 (OP) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei zuzüglich Postgebühren, Höchstformat: 200 x 287 mm, laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferung bis spätestens 5 Tage vor Erscheinen, Vereinbarung getroffen wurde. 5 Muster bei Auftrag an Anzeigenverwaltung Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Versandanschrift frei Haus an LD Medienhaus GmbH & Co. KG Feldbachacker 16, 44149 Dortmund-Kley 4
ANZEIGENFORMATE 1/1 Seite 2/3 Seite 2/3 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 185 x 260 185 x 173 122 x 260 185 x 130 90 x 260 1/3 Seite 1/3 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 185 x 87 122 x 130 58 x 260 185 x 65 122 x 98 5
ANZEIGENFORMATE 1/4 Seite 1/6 Seite 1/6 Seite 1/6 Seite 1/8 Seite 90 x 130 185 x 43 122 x 65 58 x 130 185 x 33 1/8 Seite 1/8 Seite 1/12 Seite 1/12 Seite 1/16 Seite 90 x 65 58 x 98 58 x 65 122 x 33 90 x 33 6
DIGITALE ÜBERMITTLUNG VON ANZEIGEN Unmittelbar vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie uns bitte Programm-Dateien einen Ausdruck der Anzeige per Fax oder E-Mail an: PDF 1.3 nach unseren Richtlinien (wird bevorzugt) PDF/X-3 mit CMYK-Daten (alle Schriften und Bilder müssen eingebettet sein) Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Betriebssystem: Windows / Apple OS X Anzeigenservice Illustrator in Version bis CC 2017 Telefax 0231 9059-8605 InDesign in Version bis CC 2017 E-Mail: ruhrwirtschaft@mdhl.de Photoshop in Version bis CC 2017 Geben Sie dabei bitte auch Ihren Ansprechpartner für die Anzeigenvermittlung an. Übermittlung per FTP: Kontaktdaten auf Anfrage. ruhrwirtschaft@lensingmedia.de Übermittlung per Mail: ruhrwirtschaft@lensingmedia.de Die Art der Benennung ist zwingend einzuhalten. Der Dateiname/Ordner (acht Stellen) Ihrer Anzeige sollte mit den Buchstaben RUWI als Kennung für die Ruhr Wirtschaft beginnen. Übermittlung per Datenträger: Es werden alle gängigen Datenträger entgegengenommen. 7
DIGITALE ÜBERMITTLUNG VON ANZEIGEN Programm-Dateien Linienstärke Es sollten keine mit WORD oder POWER POINT Die Linienstärken sollten nicht unter 0,2 Punkt liegen. gestalteten Dokumente gesendet werden! Angelieferte Scans sollten eine Auflösung von mindestens 300 dpi haben. Diese können nur als Vorlage für eine von uns neu gestaltete Anzeige dienen. Rückfragen zur Technik? Checkliste für angelieferte Daten Rufen Sie uns an: Telefon 0231 9059-2601 (Herr Thomas Burgsmüller) • Korrekte Dokument-Grösse, 3mm Beschnitt, pls@lensingmedia.de alle Elemente müssen mind. 3 mm vom Seitenrand entfernt sein. • Keine elektronische Schriftenmodifikation vornehmen UNTERNEH MERBEFRA Die wirtschaftlic GUNG he Lage in der IHK-Region (fett, kursiv, usw. – immer den korrekten Schriftschnitt wählen!). VERKEHR pel neuer B-1-Am Viel Kritik an FUSION sich zusammen AUF ABSTAND IN ENGEM AUSTAUSCH eien schließen Zwei Traditions-Drucker Spitzenvertreter der 16 NRW-IHKs im Gespräch • Überprüfen aller Elemente DER TIEFSTE WIRTSCHAFTSEINBRUCH Ein Interview mit DIHK-Präsident Eric Schweitzer DIEBSTAHLSICHERE DESINFEKTIONSSPENDER • Farbmodus CMYK – kein RGB! Dortmunder Startup reagiert auf Corona FACHKRÄF TESICHERU Interview mit NG Juli / August 2020 dem Direktor des Berufsförder DUALE AUSB ungswerks ILDUN G IHKs in NRW • Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi feiern die Top-A zubis EINZELHAN DEL Rewe Budnik verkauft Waren – und Emotionen • Keine Haarlinien verwenden. Juni 2020 • Alle nicht verwendeten Sonderfarben löschen. Ausbildung: WIE WIR Dezember 2019 / Januar 2020 • Überdrucken/Aussparen kontrollieren. • Bevorzugt PDF/X-3 Jetzt erst recht! Warum Unternehmen auch in der Krise ausbilden sollten Farbanzeigen verwenden Sie nur CMYK-Farben, alle farbigen Elemente müssen als DIE KRISE Neue Hotline „Ausbildung“: CMYK definiert sein. 0231 5417-200 Gute Stimm in der Wirtschung Raster Linienstärke Die Rastertönung sollte im Normalfall 20 % betragen; ERLEBEN 700 Gäste bei aft m traditionel len IHK-Jahrese mpfang sie sollte nicht unter 10 % liegen. 8
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech- sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. nischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags- Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Ge- abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner schäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck ei- Frist abgerufen und veröffentlicht wird. nes Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der unverzüglich mitgeteilt. in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag ge- so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter- währleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie E rsatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entspre- ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Nachfrist verstreichen oder ist die E rsatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs- 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be- verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck- bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren dem Auftraggeber noch vor A nzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die H aftung für grobe Fahrlässigkeit 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestal- beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – in- tung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort nerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. werden. 9
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) A uflage des vergangenen Kalenderjahres übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, mög- lichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist • bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H. innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufen- • bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. den Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder • bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach • bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H. der Preisliste gewährt. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten be- sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig rechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktre- Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus- ten konnte. zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiterga- abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich be der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich Eilbriefe auf Z iffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück- so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 20.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend 16. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergröße- nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder ge- rungen und Verkleinerungen) hat der Auftraggeber zu tragen. wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 10
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN a) Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber h) Die Preise für Anzeigen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können die G eschäftsbedingungen und Preisliste an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Nieder- gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. lassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufge- b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser- ben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vor- tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt genannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis. es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigen- i) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Ge- Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verla- gendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige ges zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. gilt auch für Beilagenaufträge. j) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Da- c) Die Verlage behalten sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingun- ten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden gen diese auch bei bereits vorliegenden Aufträgen und Abschlüssen zur Anwendung (gemäß § 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz). zu bringen. k) Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen nimmt der Verlag nur schriftlich entgegen. d) Für Sonderseiten und Verlagsbeilagen können vom Verlag abweichende Preise festge- setzt werden. Für Jahresabschlüsse von über 300.000 mm sind Kunden-Sonderrabatte I) Der im Tarif genannte Preis muss auch dann gezahlt werden, wenn nur die Teilbele- möglich. gung einer Ausgabe gewünscht wird, sofern eine Teilbelegung überhaupt technisch möglich ist. e) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur E rfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch m) Für Farbanzeigen mit Schieberecht können Sondervereinbarungen getroffen werden. kein S chadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. n) Nach mündlichem Auftrag des Anzeigenkunden ist der Verlag berechtigt, Kleinanzei- Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung gen im Abbuchungsverfahren zu regulieren. der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druck- auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der o) Bei der Postauflage sind noch Schwankungen in der Farbwiedergabe möglich. Sie ist Kalkulation „Druckauflage“ zu bezahlen. deshalb für die Beurteilung des Druckergebnisses ungeeignet. f) Eine Vermittlungsprovision kann nur dann gewährt werden, wenn der Auftrag vom p) Für Fehler, die in Anzeigen durch telefonische Übermittlung entstehen, übernehmen Werbungsmittler erteilt wird und die Texte bzw. Auftragsunterlagen von dem Wer- wir keine Verantwortung. bungsmittler geliefert werden. g) Bei Geschäftsanzeigen und Fremdbeilagen, die zum Ortspreis vermittelt werden, ent- fällt die Provision. 11
SONDERTHEMEN 2022 Anzeigenschluss Februar Mobilität: Fuhrpark - Leasing - Nutzfahrzeuge / Franchise 28.01.2022 März Kommunikation / Reisen, Tagen, Präsentieren / Social Media 28.02.2022 Büro, Verpackung, Druck, PR / IT, Security, Digitalisierung April Personalwesen: Arbeitsrecht - Zeitarbeit - Sicherheit 25.03.2022 Mai Häfen - Container - Eisenbahnen 29.04.2022 Juni Bauen + Erhalten / Gewerbliche Immobilien / 27.05.2022 BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement Juli/August Finanzen - Leasing - Versicherung 17.06.2022 September Logistik - Maschinen - Produktion / Transport + Verpackung 17.08.2022 Oktober Unternehmensrecht - Unternehmensberatung - Consulting 14.09.2022 November Energieeffizienz - Öko-Bilanz - CO2-Bilanz - E-Mobilität 28.10.2022 Dezember/Januar Gründen + Entwickeln / Qualifizieren + Bilden 25.11.2022 KONTAKT Anzeigen Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Anzeigenservice Fachzeitschriften Westenhellweg 86–88 · 44137 Dortmund Telefon 0231 9059-6420 · Telefax 0231 9059-8605 ruhrwirtschaft@lensingmedia.de Redaktion Industrie- und Handelskammer zu Dortmund · Magazin Ruhr Wirtschaft Märkische Straße 120 · 44141 Dortmund 12
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