Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller - Medizinisches Gutachteninstitut Döbeln www.arbitrium.net

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Medizinisches Gutachteninstitut Döbeln
                         www.arbitrium.net

Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller
 1.Stellvertreter des Vorsitzenden der Fachgesellschaft Interdisziplinäre
                   Medizinische Begutachtung
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Hier hilft nur noch die Feuerwehr
Unfallgeschehen sind geprägt von individuellen Spuren,
welche sofern noch vorhanden, im Rahmen einer
differenzierten Unfallrekonstruktion ausgewertet werden
können.

Durch diese so genannten Anknüpfungstatsachen -
soweit vorhanden- kann dann mit den Mitteln der
aktuellsten technischen Unfallanalyse auf die
Bewegungsgeschwindigkeiten aller beteiligten Fahrzeuge
vor der Kollision geschlossen werden, wobei die zeitliche
als auch die räumliche Verknüpfung der
Annäherungsbedingungen aller Fahrzeuge vor der
Kollision hergestellt wird.
Anknüpfungstatsachen
             sind dual

        •Technische Befunde

        •Medizinische Befunde
Zusammenfassung im med.Sachverständigengutachten nach den Kriterien
                      des Strengebeweises
Verkehrsunfälle finden in den verschiedensten
Variationen zwischen allen Verkehrsteilnehmern
statt.

Aufgrund der Anzahl der zugelassenen Pkw ist die
direkte Kollision zweier Pkw die häufigste Unfallart.

Besonderes Gefährdungspotenzial ist überall dort
vorhanden, wo sich Pkw mit unterschiedlichen
Richtungen oder Geschwindigkeiten annähern, z. B.
an Kreuzungen und Einmündungen.

Unfälle im Gegenverkehr oder auf Autobahnen sind
ebenfalls häufig und oft besonders schwerwiegend,
da die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich höher
als im Stadtverkehr sind.
Für die Dashboardverletzung ist der
Frontalcrash die hauptsächliche Ursache
egal, ob sich

•der Insasse auf das Dashboard hin

   oder

•sich das Dashboard durch den Crash auf den
Insassen zu bewegt
Die durch einen charakteristischen
Unfallmechanismus entstehenden und nach
Art und Lokalisation typischen
Armaturenbrett-Traumen der unteren
Extremität und des Hüftgelenkes stellen
häufige und oft zu bleibender Invalidität
führende Verletzungen dar.

Physikalische Berechnungen machen deutlich,
dass selbst bei Unfallgeschwindigkeiten um
20 km/h erhebliche Schäden zu beobachten
sind.

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur
Vermeidung dieser folgenschweren
Verletzungen bei Autounfällen besteht in der
Fixierung der Insassen durch Sicherheitsgurte.
Frontalkollision mit Gurtschutz

Kopfanstoß auf das Lenkrad

Stauchung des Sprunggelenks auf
   und an den Pedalen

Mittelhandstauchung zwischen
   Daumen und Zeigefinger durch
   das Lenkrad
Frontalkollision ohne Gurtschutz

Kopfstoß an die Windschutzscheibe

Gesichtsschädelaufprall auf den oberen
Lenkradkranz

Brustkorbaufprall auf Lenkrad oder Armaturentafel

Stauchung des Sprunggelenks auf und an den
Pedalen

Knieaufprall unter die Armaturentafel

Mittelhandstauchung zwischen Daumen und
Zeigefinger durch das Lenkrad

Handaufprall an der Windschutzscheibe
Bei den Frontinsassen ergeben sich häufig folgende
Verletzungen:
Glasschnittwunden im Gesicht, Lippenplatzwunde

Schädelhirnprellung

Gehirnerschütterung, Hirnblutungen, Gesichtsschädelbruch, Zahnausbruch

Halswirbelsäulenverletzung

Brustkorbprellung, Atemschmerzen, Rippen- und Brustbeinbruch, Lungen- und
Herzquetschung

Aortaabriss

Gewebsrisse an Leber und Milz

Kniescheibenbruch und komplexe Kniebinnenschäden          Kasuistik Dr.Cyffka

Hüft- und Oberschenkelbrüche

Fuß- und Sprunggelenkverletzungen

Verletzungen entlang des Gurtverlaufs (Prellungen, Blutergüsse, Abschürfungen).
Offener Kniescheibenbruch
Querbruch der
Kniescheibe
Knieverletzungen
Alleinunfall
          Typische Verletzungsbilder der Insassen

Wenn das Fahrzeug mit einem ortsfesten Hindernis
zusammenstößt:

Wie bei Frontalzusammenstoß bzw. die einer Seitenkollision

Wenn sich das Fahrzeug um die Längsachse überschlägt:

Prellungen, Stauchungen und Schnittwunden / Platzwunden an
verschiedensten Körperteilen, hauptsächlich Kopfbereich; eventuell
Wirbelsäulenstauchungen, wenn auch selten.
Nicht angegurtete Insassen werden häufig aus dem Fahrzeug
geschleudert, von diesem überrollt bzw. begraben, wodurch
schwere Zermalmverletzungen auftreten, die häufig tödlich
verlaufen.
Seitenkollision

Ohne Gurtschutz kommt es zu:

…analogen  Verletzungen wie
bei der Frontalkollision…
Analogie zur Dashboardverletzung
Notfallversorgung außerhalb Deutschlands
Wie geht der
Sachverständige bei der
Kausalitätsbewertung vor ?
Welche Informationen benötigt der medizinische Sachverständige ?

• Kollisionsdaten (Delta v)    Verletzungsmöglichkeit?

• Befunde der Erstversorgung (Notarzt, Schmerzmedikamente)

• Wie wurde der Verletzte vorgefunden
  (Bewußtsein,Atemnot,Kreislauf,Schürfungen,Prellmarken usw.)

• Akribische Beschreibung des Erstbefundes

• Detailgetreue Beschreibung der Zeichen äußerer Einwirkung

• Verlauf mit Auftreten/Abklingen bestimmter Beschwerden

• Bildtechnische Sicherung

• Korrelation zwischen Bildgebung und subjektiven Beschwerden
Kausalitätsbewertung
Erste Ebene = „naturwissenschaftlich- philosophische Kausalität“

Hier ist zu klären, ob durch das Ereignis eine betroffene
Gewebestruktur/Körperregion überhaupt betroffen wurde.

Es wird somit geprüft, ob „irgendwie“ eine Verknüpfung „Ursache-Wirkung“
nicht auszuschließen ist .

Ist diese Verknüpfung auszuschließen, kann die Kausalitätsprüfung an
schon an dieser Stelle beendet werden.

Ist sie nicht auszuschließen, beginnt in der zweiten Ebene die
eigentliche, auf den jeweiligen Rechtsbereich ausgerichtete
Kausalitätsprüfung
Zweite Ebene

1.Frage:
Hat es sich bei der Einwirkung um mehr als einen
lebensalltäglichen Belastungsvorgang gehandelt?

Nein :    keine wesentliche Bedingung

Ja   :    Fortführung des Prüfverfahrens
2.Frage:
War in etwa dem gleichen Zeitraum ohne das Ereignis mit der diagnostisch
gesicherten (Vollbeweis!) Gesundheitsschädigung/Strukturschaden zu
rechnen?

Nein :    Ereignis gleich bedeutend mit wesentlicher Bedingung.

          Unfallzusammenhang empfohlen.

Ja   :    Schadensanlage war so weit fortgeschritten, dass allein hieraus
          in absehbarer Zeit (Wochen, Monate) mit dem gleichen Erfolg
          zu rechnen war.

          Ablehnung empfohlen.

Die Empfehlung des Sachverständigen bedeutet keine Vorwegnahme der
Gerichtsentscheidung, sondern stellt lediglich sein medizinisches Votum
dar!
Was bereitet gutachterlich kaum Probleme ?

•Strukturelle, vollbeweislich gesicherte Verletzungen (z.B.
Hüftpfannenbrüche,
Kniescheibenbrüche,Kreuzbandverletzungen)

•Schädel-Hirn-Traumen I° mit typischer Symptomatik

•Beschwerden an Körperregionen mit Zeichen äußerer
Einwirkung (z.B. Schürfungen, Schürfwunden, Schnittwunden,
Hämatome)
Was bereitet gutachterliche Probleme ?

•Alle subjektiv geklagten Beschwerden ohne Zeichen einer
äußeren Einwirkung

•Jede pauschale ärztliche Bescheinigung
(z.B.Brustkorbprellung, Distorsion der Wirbelsäule)

•Fehlerhafte ärztliche Atteste (…„warum haben Sie anders
entschieden als Dr. X…“)

•Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne gesicherte
Diagnose

•Angebliche Haushaltführungsschäden ohne medizinischen
Beleg dafür

•Ärztehopping
Rechtsstellungen des Arztes

  Therapeut                  Sachverständiger
                             (Gutachter)

   Der Therapeut hat keine gutachterlichen Aussagen zu
treffen!
und

…führen zusammen zum richtigen Ergebnis
mit Hilfe modernster Technik…
Fazit
Nur das wissenschaftlich fundierte
Zusammenwirken des technischen und
medizinischen Sachverständigen, unter
Einbeziehung einer detailgetreuen
Dokumentation des Primärbefundes, gesicherter
Verletzungen und des Verlaufs nach
medizinisch- wissenschaftlichem
Erkenntnisstand, kann zu einer richtigen
Bewertung und damit zu einem akzeptierten
richterlichen Urteil führen!
Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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