Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller - Medizinisches Gutachteninstitut Döbeln www.arbitrium.net
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Medizinisches Gutachteninstitut Döbeln www.arbitrium.net Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller 1.Stellvertreter des Vorsitzenden der Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung
Hier hilft nur noch die Feuerwehr
Unfallgeschehen sind geprägt von individuellen Spuren, welche sofern noch vorhanden, im Rahmen einer differenzierten Unfallrekonstruktion ausgewertet werden können. Durch diese so genannten Anknüpfungstatsachen - soweit vorhanden- kann dann mit den Mitteln der aktuellsten technischen Unfallanalyse auf die Bewegungsgeschwindigkeiten aller beteiligten Fahrzeuge vor der Kollision geschlossen werden, wobei die zeitliche als auch die räumliche Verknüpfung der Annäherungsbedingungen aller Fahrzeuge vor der Kollision hergestellt wird.
Anknüpfungstatsachen sind dual •Technische Befunde •Medizinische Befunde Zusammenfassung im med.Sachverständigengutachten nach den Kriterien des Strengebeweises
Verkehrsunfälle finden in den verschiedensten Variationen zwischen allen Verkehrsteilnehmern statt. Aufgrund der Anzahl der zugelassenen Pkw ist die direkte Kollision zweier Pkw die häufigste Unfallart. Besonderes Gefährdungspotenzial ist überall dort vorhanden, wo sich Pkw mit unterschiedlichen Richtungen oder Geschwindigkeiten annähern, z. B. an Kreuzungen und Einmündungen. Unfälle im Gegenverkehr oder auf Autobahnen sind ebenfalls häufig und oft besonders schwerwiegend, da die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich höher als im Stadtverkehr sind.
Für die Dashboardverletzung ist der Frontalcrash die hauptsächliche Ursache egal, ob sich •der Insasse auf das Dashboard hin oder •sich das Dashboard durch den Crash auf den Insassen zu bewegt
Die durch einen charakteristischen Unfallmechanismus entstehenden und nach Art und Lokalisation typischen Armaturenbrett-Traumen der unteren Extremität und des Hüftgelenkes stellen häufige und oft zu bleibender Invalidität führende Verletzungen dar. Physikalische Berechnungen machen deutlich, dass selbst bei Unfallgeschwindigkeiten um 20 km/h erhebliche Schäden zu beobachten sind. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung dieser folgenschweren Verletzungen bei Autounfällen besteht in der Fixierung der Insassen durch Sicherheitsgurte.
Frontalkollision mit Gurtschutz Kopfanstoß auf das Lenkrad Stauchung des Sprunggelenks auf und an den Pedalen Mittelhandstauchung zwischen Daumen und Zeigefinger durch das Lenkrad
Frontalkollision ohne Gurtschutz Kopfstoß an die Windschutzscheibe Gesichtsschädelaufprall auf den oberen Lenkradkranz Brustkorbaufprall auf Lenkrad oder Armaturentafel Stauchung des Sprunggelenks auf und an den Pedalen Knieaufprall unter die Armaturentafel Mittelhandstauchung zwischen Daumen und Zeigefinger durch das Lenkrad Handaufprall an der Windschutzscheibe
Bei den Frontinsassen ergeben sich häufig folgende Verletzungen: Glasschnittwunden im Gesicht, Lippenplatzwunde Schädelhirnprellung Gehirnerschütterung, Hirnblutungen, Gesichtsschädelbruch, Zahnausbruch Halswirbelsäulenverletzung Brustkorbprellung, Atemschmerzen, Rippen- und Brustbeinbruch, Lungen- und Herzquetschung Aortaabriss Gewebsrisse an Leber und Milz Kniescheibenbruch und komplexe Kniebinnenschäden Kasuistik Dr.Cyffka Hüft- und Oberschenkelbrüche Fuß- und Sprunggelenkverletzungen Verletzungen entlang des Gurtverlaufs (Prellungen, Blutergüsse, Abschürfungen).
Offener Kniescheibenbruch
Querbruch der Kniescheibe
Knieverletzungen
Alleinunfall Typische Verletzungsbilder der Insassen Wenn das Fahrzeug mit einem ortsfesten Hindernis zusammenstößt: Wie bei Frontalzusammenstoß bzw. die einer Seitenkollision Wenn sich das Fahrzeug um die Längsachse überschlägt: Prellungen, Stauchungen und Schnittwunden / Platzwunden an verschiedensten Körperteilen, hauptsächlich Kopfbereich; eventuell Wirbelsäulenstauchungen, wenn auch selten. Nicht angegurtete Insassen werden häufig aus dem Fahrzeug geschleudert, von diesem überrollt bzw. begraben, wodurch schwere Zermalmverletzungen auftreten, die häufig tödlich verlaufen.
Seitenkollision Ohne Gurtschutz kommt es zu: …analogen Verletzungen wie bei der Frontalkollision…
Analogie zur Dashboardverletzung
Notfallversorgung außerhalb Deutschlands
Wie geht der Sachverständige bei der Kausalitätsbewertung vor ?
Welche Informationen benötigt der medizinische Sachverständige ? • Kollisionsdaten (Delta v) Verletzungsmöglichkeit? • Befunde der Erstversorgung (Notarzt, Schmerzmedikamente) • Wie wurde der Verletzte vorgefunden (Bewußtsein,Atemnot,Kreislauf,Schürfungen,Prellmarken usw.) • Akribische Beschreibung des Erstbefundes • Detailgetreue Beschreibung der Zeichen äußerer Einwirkung • Verlauf mit Auftreten/Abklingen bestimmter Beschwerden • Bildtechnische Sicherung • Korrelation zwischen Bildgebung und subjektiven Beschwerden
Kausalitätsbewertung Erste Ebene = „naturwissenschaftlich- philosophische Kausalität“ Hier ist zu klären, ob durch das Ereignis eine betroffene Gewebestruktur/Körperregion überhaupt betroffen wurde. Es wird somit geprüft, ob „irgendwie“ eine Verknüpfung „Ursache-Wirkung“ nicht auszuschließen ist . Ist diese Verknüpfung auszuschließen, kann die Kausalitätsprüfung an schon an dieser Stelle beendet werden. Ist sie nicht auszuschließen, beginnt in der zweiten Ebene die eigentliche, auf den jeweiligen Rechtsbereich ausgerichtete Kausalitätsprüfung
Zweite Ebene 1.Frage: Hat es sich bei der Einwirkung um mehr als einen lebensalltäglichen Belastungsvorgang gehandelt? Nein : keine wesentliche Bedingung Ja : Fortführung des Prüfverfahrens
2.Frage: War in etwa dem gleichen Zeitraum ohne das Ereignis mit der diagnostisch gesicherten (Vollbeweis!) Gesundheitsschädigung/Strukturschaden zu rechnen? Nein : Ereignis gleich bedeutend mit wesentlicher Bedingung. Unfallzusammenhang empfohlen. Ja : Schadensanlage war so weit fortgeschritten, dass allein hieraus in absehbarer Zeit (Wochen, Monate) mit dem gleichen Erfolg zu rechnen war. Ablehnung empfohlen. Die Empfehlung des Sachverständigen bedeutet keine Vorwegnahme der Gerichtsentscheidung, sondern stellt lediglich sein medizinisches Votum dar!
Was bereitet gutachterlich kaum Probleme ? •Strukturelle, vollbeweislich gesicherte Verletzungen (z.B. Hüftpfannenbrüche, Kniescheibenbrüche,Kreuzbandverletzungen) •Schädel-Hirn-Traumen I° mit typischer Symptomatik •Beschwerden an Körperregionen mit Zeichen äußerer Einwirkung (z.B. Schürfungen, Schürfwunden, Schnittwunden, Hämatome)
Was bereitet gutachterliche Probleme ? •Alle subjektiv geklagten Beschwerden ohne Zeichen einer äußeren Einwirkung •Jede pauschale ärztliche Bescheinigung (z.B.Brustkorbprellung, Distorsion der Wirbelsäule) •Fehlerhafte ärztliche Atteste (…„warum haben Sie anders entschieden als Dr. X…“) •Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne gesicherte Diagnose •Angebliche Haushaltführungsschäden ohne medizinischen Beleg dafür •Ärztehopping
Rechtsstellungen des Arztes Therapeut Sachverständiger (Gutachter) Der Therapeut hat keine gutachterlichen Aussagen zu treffen!
und …führen zusammen zum richtigen Ergebnis mit Hilfe modernster Technik…
Fazit Nur das wissenschaftlich fundierte Zusammenwirken des technischen und medizinischen Sachverständigen, unter Einbeziehung einer detailgetreuen Dokumentation des Primärbefundes, gesicherter Verletzungen und des Verlaufs nach medizinisch- wissenschaftlichem Erkenntnisstand, kann zu einer richtigen Bewertung und damit zu einem akzeptierten richterlichen Urteil führen!
Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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