PROJEKTBESCHRIEB MIT INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT 19.03.2021 - AWS
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27. PROJEKTBESCHRIEB MIT INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT 19.03.2021 Erweiterung in modularer Hybridbauweise Projekt Bezirksschule Wettingen BKP 1 – 9, Gesamtleistung Leistungen Projektierung / Baueingabe / Ausführungsplanung / Ausführung / Inbetriebnahme gem. SIA 102 Zertifiziert nach der ISO Norm 9001:2015 Landis AG Bauingenieure + Planer | Steinhaldenstrasse 28 | 8954 Geroldswil | Tel 043 500 45 82 | www.landis-ing.ch
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Angaben 5 2 Die Ausgangslage 5 2.1 Termine 5 2.2 Grobkostenschätzung 6 3 Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten 6 3.1 Im Rahmen des Submissionsverfahrens 6 3.2 Nach erfolgtem Zuschlag 6 4 Organisation 7 5 Rahmenbedingungen 8 5.1 Allgemeine Festlegungen 8 5.2 Besondere Anliegen der Bauherrschaft 8 5.3 Umgang mit bestehender Schulanlage 8 5.4 Lokales und regionales Gewerbe / Diverses 10 6 Verfahrensablauf 11 6.1 Projektierung und Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots 11 6.2 Ablauf des Projekts 11 6.3 Eignungskriterien und Nachweise 12 6.4 Zuschlagskriterien 12 6.5 Abgegebene Unterlagen 13 6.6 Einzureichende Unterlagen am 28.05.2021 14 6.7 Entschädigung 14 6.8 Vorbefassung 14 6.9 Rechtsmittel 14 7 Allgemeine Projektvorgaben 15 7.1 Bestehende Schulanlage 15 7.2 Perimeter «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» 15 7.3 Raumprogramm 17 8 Erschliessung und Umgebung 18 8.1 Baustelleninstallation 18 8.1.1 Baustellenzufahrt 18 8.1.2 Parkierung 18 8.1.3 Installation 19 8.2 Fussgängerzugang zum Areal 19 Seite 2 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft 8.3 Anlieferung 19 8.4 Umgebungsgestaltung 19 8.5 Parkierung 20 8.5.1 Personenwagen 20 8.5.2 Velo 20 8.6 Feuerwehr / barrierefreie Erschliessung 20 8.7 Abfallentsorgung 20 8.8 Aussenraumbeleuchtung 20 9 Baurechtliche Bedingungen 21 9.1 Standort 21 9.2 Lärm 21 9.3 Gebäudevolumen und Einpassung 21 9.4 Ursprünglich gewachsenes Terrain 21 10 Vorgaben der Bauherrschaft für die Projektierung 21 11 Konstruktion und Gebäudetechnik 22 11.1 Bauphysik 22 11.2 Brandschutz 22 11.3 Statik 23 11.4 Allgemeine Angaben und Präzisierungen zu den Bauteilen 23 11.4.1 Dach 23 11.4.2 Aussenwände und Fassaden 24 11.4.3 Innenwände 24 11.4.4 Decken 24 11.5 Erläuterungen zu Haustechnikinstallationen 24 11.5.1 Heizung, Lüftung und Sanitär 24 11.5.2 Elektro / Gebäudeautomation 24 11.5.3 EDV / Informatik 25 11.6 Nachhaltiges Bauen 25 11.6.1 Allgemein 25 11.6.2 Radon 25 11.6.3 Ökologie 25 12 Projektierung 25 12.2.1 Zusätzlicher / neuer Schutzraum 26 12.2.2 Bestehender Schutzraum (heutiger bestehender «Neubau»): 26 13 Raum- und nutzungsspezifische Vorgaben 27 13.1 Allgemein 27 13.2 Beschrieb der einzelnen Räume des Erweiterungsbaus 27 14 Diverse Vorgaben 30 Seite 3 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft 14.1 Bewilligungsverfahren 30 14.2 Optionen als Ergänzungen zum Angebot 30 14.2.1 Option 1: „Option "Lernlandschaften" (Mix)“ 30 14.2.2 Option 2: „Aussenfläche gedeckt“ 30 14.2.3 Option 3: „Klimadecke» 30 14.2.4 Option 4: «Kugelgarn anstelle Linoleum» 31 14.3 Raumhöhen 31 14.4 Mutteruhr/ Gonganlage / Videoüberwachung / Telefonanlage 31 14.5 Schliessanlage 31 14.6 Signaletik / Raumbeschriftung 31 14.7 Kunst am Bau 31 14.8 Budgetbeträge (Ordnerregister 6) 32 14.9 Direktzahlungen Bauherr (Ordnerregister 6) 32 14.10 Pläne Bestand 32 14.11 Provisorien 32 14.12 Bauablauf 32 14.13 Umzug 32 14.14 Kanalisation 33 14.15 Briefkastenanlage 33 14.16 Modell 33 14.17 Baugrund 33 14.18 Baumpflanzungen 33 Abkürzungen: GLA Gesamtleistungsanbieter HNF Hauptnutzfläche TTG Textiles und Technisches Gestalten Seite 4 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 1 Allgemeine Angaben Objekt Erweiterung in modularer Hybridbauweise Bezirksschule Wettingen Bauherr- Einwohnergemeinde Wettingen schaft/ aus- schreibende Alberich Zwyssig-Strasse 76 Stelle 5430 Wettingen Landis AG Bauingenieure + Planer Organisator Steinhaldenstrasse 28 8954 Geroldswil Gerichtsstand Wettingen AG 2 Die Ausgangslage Die Schulraumplanung weist für die Bezirksschule Wettingen ein Flächendefizit von 1’610m2 HNF aus. Zur Behebung dieses Defizits wird nun eine Gesamtleistungssubmission durchgeführt. Die Ge- meinde möchte einen Erweiterungsbau in modularer Hybridbauweise auf der Schulanlage er- stellen, um das Flächendefizit zu beheben. Definition / Anforderungen «modulare Hybridbauweise»: Modulare Bauweise aus Holz und allfälligen anderen Werkstoffen Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2020 für die Durchführung des Ver- fahrens den notwendigen Kredit gesprochen. 2.1 Termine Die Gemeinde möchte den Baukredit wie folgt einholen: ■ Genehmigung Baukredit durch Einwohnerrat 24. Juni 2021 ■ Volksabstimmung 26. September 2021 Ziel ist es demnach, den Baukredit an der Urnenabstimmung vom 26.09.2021 einzuholen. Folgender Termin soll durch den GLA, wenn möglich, avisiert werden: ■ Inbetriebnahme 8. August 2022 Die Erweiterung in modularer Hybridbauweise der Bezirksschule Wettingen soll möglichst per Anfang Schuljahr 2022 / 2023 (8. August 2022) in Betrieb genommen werden können. Seite 5 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 2.2 Grobkostenschätzung Die Bau- und Planungsabteilung hat eine Grobkostenschätzung für die Erweiterung in modu- larer Hybridbauweise ohne Untergeschoss erstellt. Der einzuholende Baukredit sollte demnach die Summe von CHF 9.8 Mio. (inkl. MwSt, inkl. Reserve und Direktzahlungen Bauherr) nicht überschreiten. 3 Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten Mit dem offenen Verfahren sind grundsätzlich alle Anbietenden zugelassen. 3.1 Im Rahmen des Submissionsverfahrens Erarbeitung eines Vorprojekts für das vorgesehene Raumprogramm. Dabei ist eine architekto- nisch, gestalterisch, pädagogisch, funktional und betrieblich optimale Lösung zu suchen. An- gesichts der Finanzlage der Gemeinde Wettingen muss aber bereits im Vorprojekt ein wesent- licher Fokus auf die Suche von kostengünstigen Lösungen gelegt werden. Gleichzeitig mit dem Vorprojekt ist eine Gesamtleistungsofferte für Planung und Bau des vor- geschlagenen Projekts einzureichen. Das Gesamtleistungsangebot dient als Grundlage dafür, beim Souverän den notwendigen Baukredit einzuholen. Die Bauherrschaft behält sich ausdrücklich vor, das Projekt nach der Gesamtleistungssubmis- sion entschädigungslos, d.h. ohne Anspruch auf weitere in Aussicht gestellte Aufträge, zu stop- pen. Gründe hierfür können sein: ■ Verschiebung der (schulinternen) Prioritäten ■ Negativer Entscheid des Souveräns ■ Monetäre Überlegungen ■ Es ist kein geeignetes Projekt eingereicht worden. ■ Rechtliche/juristische Verzögerungen durch Beschwerden oder Referenden 3.2 Nach erfolgtem Zuschlag Der GLA, welcher den Zuschlag erhält, wird - unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Souverän - mit der Erstellung des Bauprojekts, der Ausführungsplanung und dem Bau des Gebäudes beauftragt. Seite 6 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 4 Organisation Bauherrschaft ist die Einwohnergemeinde Wettingen. Die Gesamtleistungssubmission wird durch einen Submissionsausschusses begleitet, welcher einen Antrag auf Vergabe an den Gemeinderat stellt. Der Submissionsausschuss setzt sich folgendermassen zusammen: Mit Stimmrecht: ■ Martin Egloff Gemeinderat, Vorsitz ■ Sandro Sozzi Gemeinderat ■ François Chapuis Einwohnerrat, Präsident Finanzkommission ■ Nicole Meier Doka Schulpflegerin, Ressort Infrastruktur ■ Jlko Müller Leiter Bau + Planung ■ Csaba Dul Fachspezialist Liegenschaften ■ Judith Zimmermann Schulleiterin Bezirksschule ■ Emanuel Schoop Fachexperte Ortsbildkommission Ohne Stimmrecht: ■ Josefine Spangenberg Fachspezialistin Bauverwaltung + Planung ■ Serge Bütler Landis AG ■ Philipp Grieder Landis AG Die Verfahrensbegleitung wird durch die Landis AG wahrgenommen. Nach der Vergabe des Auftrags durch den Gemeinderat und Genehmigung des Baukredits wird die Begleitung der Planung und des Baus an ein Begleitgremium übergehen. Der Auftrag untersteht dem Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungs- wesen vom 15. September 2003 und dem Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 6. No- vember 1996 (Stand 1. Januar 2011). Angesichts des mutmasslichen Auftragswerts und des Vergabegegenstandes untersteht die geplante Vergabe dem Staatsvertragsrecht. Seite 7 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 5 Rahmenbedingungen 5.1 Allgemeine Festlegungen Das vorgegebene Raumprogramm (Ordnerregister 7) ist mit einer architektonisch, gestalte- risch, pädagogisch und betrieblich optimalen Lösung möglichst kostengünstig umzusetzen. Für den Erweiterungsbau ist Minergie-P inkl. Zertifizierung einzurechnen / anzubieten. Die Planung und Realisierung des Bauvorhabens erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft des Ent- scheides des Souveräns über den Baukredit, voraussichtlich ab Ende Oktober 2021. Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, könnte das Bewilligungsverfahren allenfalls nach Abschluss des Verfahrens (vor eingeholtem Baukredit) durch den Gesamtleistungsanbie- ter forciert werden. Deshalb sind die notwendigen Kosten durch den GLA separat auszuwei- sen. 5.2 Besondere Anliegen der Bauherrschaft Die Gesamtkosten haben – neben der Funktionalität und der Architektur – eine sehr hohe Pri- orität. Dies zeigt sich auch in den unter Kapitel 6.2 definierten Zuschlagskriterien. Die für das Gesamtleistungsangebot erarbeiteten Submissionsunterlagen beschreiben funkti- onal die wesentlichen Anliegen der Bauherrschaft. Die Ausgestaltung (Konstruktion, Materia- lien) wird im Rahmen des Submissionsverfahrens durch den Anbieter bestimmt. Die Festlegung der weitergehenden, detaillierten Ausgestaltung wird im Rahmen des Projektierungsprozesses zusammen mit den Bestellern bestimmt. Die Bauzeit - und somit die Immissionen auf den laufenden Schulbetrieb sowie die Nachbar- schaft - sind möglichst gering zu halten. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Sicherheitsaspekt zu schenken. Die Realisierung des Vor- habens erfolgt auf einem Schulareal mit angrenzender Sportanlage in einem Wohnquartier. Massnahmen zur unfallfreien „Lenkung“ von Individualverkehr, Schüler und Anwohnern sind sehr wichtig und die notwendigen Massnahmen sind in das Angebot einzurechnen. 5.3 Umgang mit bestehender Schulanlage Bei der bestehenden Bezirksschulanlage handelt es sich um ein «geschütztes Ensemble» (siehe Dokument ‘Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2)’ vom 14.11.2019 ; Ordnerregister 14). Auch deshalb ist die architektonische Eingliederung in das Gesamtensemble und eine harmonische Gestaltung des Campus die notwendige Bedeutung zu schenken. Dies gilt auch für das Erscheinungsbild der Fassadengestaltung. In §28 der Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2) ist folgendes festge- halten: Seite 8 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Auszug Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2), °28 (siehe Ordnerregister 14) Aufgrund dieses Artikels ist folgendes zu beachten: «Ergänzungsbauten sowie sonstige Veränderungen des Ensembles haben die einheitliche Ge- samtwirkung des Ensembles zu wahren und sich gut einzupassen. Die besonders prägenden Be- bauungs- und Freiraumstrukturen, die Stellung der Bauten zum Strassenraum sowie die charak- teristischen Volumina und äusseren Gestaltungselemente sind zu wahren beziehungsweise zeit- gemäss zu interpretieren. Abweichungen sind nur gestattet, sofern dadurch eine siedlungs- und landschaftsgestalterisch mindestens gleichwertige Lösung resultiert und die einheitliche Gesamt- wirkung des Ensembles nicht beeinträchtigt wird.» Seite 9 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Dem Ordnerregister 19 ist das Bauinventar mit der Würdigung der Schulanlage zu entnehmen. Auszug Bauinventar, 03.09.2015 (siehe Ordnerregister 19) 5.4 Lokales und regionales Gewerbe / Diverses Die Gemeinde Wettingen will die Interessen des lokalen und regionalen Gewerbes trotz Vergabe an einen GLA gebührend berücksichtigen. Es ist daher erwünscht, dass für alle Ar- beitsgattungen nach Möglichkeit auch Offerten von lokalen / regionalen Anbietern eingeholt werden, sofern diese die geforderte Eignung, insbesondere in fachlicher Hinsicht aufweisen. Solchen geeigneten ortansässigen / regionalen Anbieter sollen durch den Gesamtleistungsan- bieter die „Chance des letzten Abgebots“ eingeräumt werden. Vorgesehen ist im Werkvertrag zu vereinbaren, dass der GLA der Bauherrschaft eine Submit- tentenliste mit den für die einzelnen Vergaben vorgesehenen Unternehmern unterbreitet. Die Bauherrschaft kann fachlich qualifizierte Unternehmer zusätzlich vorschlagen und einzelne vom GLA vorgeschlagene Unternehmer aus sachlichen Gründen streichen. Nach Durchführung der einzelnen Submissionen legt der GLA der Bauherrschaft einen Offert- vergleich mit einem Vergabeantrag vor. Die Vergabe der Arbeiten und der Abschluss der Verträge erfolgt durch den GLA und unter- liegen nicht der kantonalen Submissionsgesetzgebung. Der GLA verpflichtet sich, die Subun- ternehmer und Lieferanten vertraglich zur Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen sowie zur Gleichbehandlung von Mann und Frau zu verpflichten (§ 8 Abs. 1 lit. b SVO). Ebenso ist es der Bauherrschaft ein Anliegen, dass Firmen für die Gemeinde arbeiten, welche auch Lehrlingsausbildung betreiben. Es wird vom GLA erwartet, dass er dieser Grundhaltung gebührend Rechnung trägt. Seite 10 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 6 Verfahrensablauf 6.1 Projektierung und Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots Vorliegend erhalten die Gesamtleistungsanbieter den Projektordner «Erweiterung in modula- rer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen. Sie erarbeiten auf Grund der darin gemachten Festlegungen ein Vorprojekt mit verbindlichem Preisangebot (Kostendach mit offener Abrech- nung). 6.2 Ablauf des Projekts ■ Publikation Publikation auf Simap am 19.03.2021 und in der Limmatwelle am 18.03.2021 Auf Simap ist lediglich das Dokument "Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft" aufgeschaltet. Sämtliche weiteren Unterlagen sind auf schriftliche Anmeldung per E-Mail an csaba.dul@wettingen.ch zu beziehen. ■ Bezug der Ausschreibungsunterlagen Der Projektordner «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen mit den Ausschreibungsunterlagen (nur digitale Abgabe) kann wie folgt bezogen werden: Auf schriftliche Anmeldung per E-Mail an csaba.dul@wettingen.ch ■ Besichtigung / Begehung der Anlage Individuelle Terminvereinbarung bei Bedarf mit Csaba Dul (Fachspezialist Liegenschaften) Tel.: 056 437 73 04, E-Mail: csaba.dul@wettingen.ch ■ Eingabe Fragen zum Verfahren Bis 01.04.2021, bis spätestens 11.00 Uhr an Landis AG: info@landis-ing.ch / Betreff: „Fra- gen Erweiterung in modularer Hybridbauweise Bezirksschule Wettingen“ ■ Beantwortung der Fragen zum Verfahren bis ca. 15.04.2021, durch Landis AG ■ Einreichen des Projekts mit Gesamtleistungsangebot bis Freitag, 28.05.2021, bis spätestens 11.00 Uhr eintreffend bei Rathaus Wettingen, 3. OG, Büro 305. (Datum Poststempel nicht massgebend) Postadresse: Einwohnergemeinde Wettingen, Bau- und Planungsabteilung, Herr Csaba Dul, Alberich Zwyssig-Strasse 76, 5630 Wettingen Vermerk: Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen ■ Offertöffnung Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Der Versand des Offertöffnungsprotokolls erfolgt bis am 04.06.2021. ■ Modelleinsatz Kann bis 04.06.2021 bis spätestens 11.00 Uhr bei Rathaus Wettingen, 3. OG, Büro 305 eintreffend (Datum Poststempel nicht massgebend) nachgereicht werden. ■ Auftragsvergabe ca. Anfang Juli 2021 (unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Einwohnerrat und an der Urne) Seite 11 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren ■ Einholen Baubewilligung allenfalls nach Auftragsvergabe / vor Einholen Baukredit (siehe Kapitel 3.2) ■ Baukredit an Urne voraussichtlich 26.09.2021 ■ Projektierung und Bau ab Ende Oktober 2021 ■ Übergabe Die Gemeinde würde gerne auf Beginn des Schuljahrs 2022/23 die «Erweiterung in modu- larer Hybridbauweise» dem Betrieb übergeben (Übergabe wenn möglich spätestens am 15.06.2022). Ein möglichst früher Bezugstermin wirkt sich für die Gemeinde positiv auf die Mietdauer des Provisoriums aus, deshalb wird das Zuschlagskritierum «Bauablauf & Zeit- bedarf» auch entsprechend gewichtet. 6.3 Eignungskriterien und Nachweise Es erfolgt eine Prüfung der Angebote hinsichtlich der Eignung der Anbietenden, bevor die eigentliche Zuschlagsbeurteilung anhand der Zuschlagskriterien erfolgt. Formelle Prüfung ■ Fristgerechte Einreichung und Vollständigkeit der Unterlagen ■ Lesbarkeit, Anonymität und Sprache der abgegebenen Unterlagen Folgende Nachweise sind durch den Anbieter zu erbringen: Kriterium Referenzobjekte der Schlüsselpersonen und des Gesamtleistungsanbieters Erfahrung in der Erstellung von Erweiterungen in modularer Hybridbauweise von Schulbauten (min. Bauten der öffentlichen Hand) Bestätigung, dass Erfüllungsgarantie geleistet werden könnte Betreibungsauszug Organigramm Projektteam 6.4 Zuschlagskriterien Materielle Prüfung ■ Erfüllung Wettbewerbsaufgabe und Raumprogramm ■ Einhalten der Rahmenbedingungen Seite 12 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Zuschlagskriterien Gewicht Kriterium Gesamtpreis des Bauwerks 50% Werkpreis „Erweiterung in modularer Hybridbauweise Bezirksschule Wettingen“ Werkpreis inkl. der Optionen Architektonisches Gesamtkonzept Nutzungsqualität 40% Gestaltung + Städtebau Qualität der geschaffenen Aussenräume Umsetzung späterer Anbau / Erweiterung 10% Bauablauf & Zeitbedarf 6.5 Abgegebene Unterlagen Projektordner «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen, beinhal- tend: Ordnerregister ■ Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft (19.03.2021) 1 ■ Eingabeformular Angebot (19.03.2021) 2 ■ Eingabeformular Eignung und Nachweise (19.03.2021) 2 ■ Projektorganisation (19.03.2021) 3 ■ Vorlage Werkvertrag (19.03.2021) 4 ■ Fragebeantwortung (folgt; ca. 15.04.2021) 5 ■ Direktzahlungen Bauherr (19.03.2021) 6 ■ Budgetpositionen (19.03.2021) 6 ■ Raumprogramm (19.03.2021) 7 ■ Raumblätter (19.03.2021) 8 ■ AV-Daten / Höhenkurvenplan / Höhenkoten 9 ■ Werkleitungspläne 10 ■ Baugrunduntersuchung (19.02.2021) 11 ■ Pflichtenheft HLKSE-GA (22.02.2021) 12 ■ Grundbuchauszug (15.11.2019) 13 ■ Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Teiländerung Nutzungsplanung 14 ■ Bauinventar 15 ■ Plan Projektierungsperimeter (15.02.2021) 16 ■ Pläne bestehende Bauten 17 ■ Lärmgutachten (16.02.2021) 18 ■ Vorgaben Modelleinsatz (19.03.2021) 19 Seite 13 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 6.6 Einzureichende Unterlagen am 28.05.2021 Die anlässlich der Projektabgabe einzureichenden Unterlagen (Gesamtleistungsangebot, Pläne, Konzepte, Beschriebe, Modelleinsatz, usw.) sind detailliert im Dokument „Eingabefor- mular Angebot“ beschrieben. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes „Eingabeformular Angebot“ mit den erforderli- chen Beilagen (siehe ‚Eingabeformular‘, Kapitel 2). 6.7 Entschädigung Die Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots (komplettes Vorprojekt gem. Eingabeformu- lar mit verbindlichem Preisangebot) wird nicht entschädigt. 6.8 Vorbefassung Firmen, Fachingenieure und Planer, welche allenfalls bei der Ausarbeitung der Projektvorgaben die Bauherrschaft unterstützt haben, sind als Mitglieder von Gesamtleistungsteams zugelas- sen. Durch die Abgabe sämtlicher Unterlagen kann ein Nachteil anderer Anbieter aufgrund allfälliger Vorbefassung gemäss Submissionsrecht vermieden werden. 6.9 Rechtsmittel 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht ent- spricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwalts- kosten zu bezahlen. Seite 14 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Projektbeschrieb 7 Allgemeine Projektvorgaben 7.1 Bestehende Schulanlage Die Bezirksschule Wettingen besteht aus den Trakten A bis D. In den bestehenden Trakten sind ausschliesslich schulische Nutzungen sowie der Lehreraufenthaltsbereich untergebracht. Nebst den Schultrakt besteht ein Rasenspielfeld und ein Allwetterplatz (siehe Planausschnitt). Für die Gesamtleistungsausschreibung «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirks- schule Wettingen werden an den bestehenden Klassentrakten nur Anschlussarbeiten (Haus- technik) ausgeführt. Alle anderen Gebäude auf der Schulanlage sind nicht Bestandteil der Aus- schreibung. Planausschnitt aus Bericht MBK Bezirksschule Wettingen, Bericht vom 15.04.20 7.2 Perimeter «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Der ‚Projektierungsperimeter‘ für die Erweiterung in modularer Hybridbauweise liegt auf der Parzelle Nr. 3032, südlich des Schultraktes B (Neubau). Seite 15 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren In der Bauzone OeBa richtet sich der Grenzabstand nach den benachbarten resp. angrenzen- den Bauzonen. Somit ist ein Grenzabstand von 5.0 m im Minimum erforderlich. Eine Vergrös- serung des Grenzabstandes ist abhängig von der Gebäudehöhe. Die «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» hat innerhalb des ‘Hochbauperimeters’ zu erfolgen. Nördlich wird der Perimeter durch den Gebäudeabstand zum Schultrakt «neu» B (Neubau) beschränkt. Im ‘Umgebungsperimeter’ hat ein (neu) definiertes Rasenspielfeld (minimale Abmessung 60m x 30m) und eine Schnelllaufbahn platz zu finden. Auszug Plan Projektierungsperimeter (Ordnerregister 16), nicht massstäblich Es gilt dabei folgendes zu beachten: ■ Das Rasenspielfeld darf auf eine minimale Länge von 60m und eine Breite von 30m ver- kürzt werden. Dabei ist eine Umzäunung notwendig (Ballfang). ■ Die Schnelllaufbahn kann von ca. 114m auf mind. 97m (Laufdistanz 80m) verkürzt werden. Wenn es projektspezifisch erforderlich ist und die Schnelllaufbahn am bestehenden Ort aufgehoben werden müsste, so ist eine Verlegung anzubieten. Demnach müsste im östli- chen Bereich der heutigen Spielwiese eine neue Schnelllaufbahn mit (möglichst) minimaler Länge von 97m projektiert und in das Angebot eingerechnet werden. ■ Den Gebäudeabstand zwischen Erweiterung und bestehendem Schultrakt («Neubau») hat die Gemeinde auf mind. 12.0m festgelegt und darf nicht unterschritten werden. ■ Der Aussenzugang zum bestehenden Schutzraum ist weiterhin anzubieten / sicherzustellen. Seite 16 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 7.3 Raumprogramm Folgendes Raumprogramm (detailliertes Raumprogramm siehe Ordnerregister 7) ist umzuset- zen: Erweiterung in modularer Hybridbauweise ■ 10 Klassenzimmer ■ 6 zugehörige Grossgruppenräume ■ 2 TTG-Cluster mit gesamthaft 2 TTG Textilraum 2 TTG Werkraum 1 TTG Gestaltungsraum 2 TTG Maschinenraum Holz 1 TTG Maschinenraum Metall 1 TTG Lager Textilraum 1 TTG Lager Werkraum ■ Lagerfläche ■ Besprechungszimmer ■ Vorbereitung / Aufenthalt Lehrer ■ Zugehörige Nasszellen / Putzraum / Technik / Erschliessung Optional soll anstelle der «konventionellen» Klassenzimmer-/ Grossgruppenraum-Anordnung eine Option "Lernlandschaften" (Mix) (Option 1) offeriert / angeboten werden. Zudem muss im Rahmen der Gesamtleistungssubmission der Nachweis erbracht werden, dass ein späterer Anbau oder Aufstockung (Raumprogramm siehe Ordnerregister 7) sinnvoll um- setzbar ist. Seite 17 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 8 Erschliessung und Umgebung Satellitenphoto (Quelle: agis.ch; ohne Massstab) 8.1 Baustelleninstallation 8.1.1 Baustellenzufahrt Die Baustellenzu- und abfahrt erfolgt via Alberich Zwyssig-Strasse (Kantonsstrasse: muss durch den Kanton bewilligt werden / Abklärung durch GLA) oder über die Platanenstrasse. Allfällig notwendige Anpassungen / Arbeiten an der Verkehrserschliessung (z.B. Anpassungen bestehende Strassen) sind mit einzuplanen / einzurechnen. Der Baustelleninstallationsplan muss vorgängig zwingend mit den zuständigen Behörden (Polizei, Kanton, Gemeinde, Schule) abgesprochen werden. 8.1.2 Parkierung Der GLA muss betreffend Handwerkerparkplätze zusammen mit den Behörden im Rahmen der Baustelleninstallation eine praktikable Lösung finden. Die ordentlichen Parkplätze um das Schulhaus können nicht durch die Handwerker genutzt werden. Grundsätzlich ist innerhalb des Bauperimeters Platz für die benötigten PP zu schaffen und die nötigen Massnahmen in das Projekt einzurechnen. Seite 18 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Falls die Anordnung der Parkplätze innerhalb des „Betrachtungsperimeters“ nicht möglich ist, müssten solche durch den Gesamtleistungsanbieter zugemietet werden. Diese Kosten sind durch den Anbieter im Angebot zu berücksichtigen. 8.1.3 Installation Die Installation für die Bauphase hat innerhalb des „ Betrachtungsperimeters “ (siehe Plan „Pro- jektierungsperimeter“ in Ordnerregister 16) zu erfolgen. Mit der Offerte ist ein voraussichtlicher Baustelleninstallationsplan einzureichen. 8.2 Fussgängerzugang zum Areal Die Fussgänger/ Schüler erreichen die Schulanlage hauptsächlich über die Zentralstrasse, die Platanenstrasse und die Alberich Zwyssig-Strasse. Die Schüler, welche mit dem Velo auf die Schulanlage gelangen, erreichen die Anlage auf denselben Zufahrten. Die aktuelle Veloparkie- rung ist hauptsächlich an der Platenenstrasse situiert und muss in jedem Fall, auch während der Bauphase, uneingeschränkt zugänglich sein. Sämtliche Zugänge sind nach der Bauphase wieder anzubieten. 8.3 Anlieferung Die Anlieferung zur Erweiterung (Materialanlieferung) erfolgt über die Platanenstrasse. Allfällig notwendige Anpassungen / Arbeiten an der Verkehrserschliessung sind mit einzupla- nen / einzurechnen. 8.4 Umgebungsgestaltung An der Umgebungsgestaltung sind folgende Anpassungen vorzunehmen: ■ die Verkleinerung und Wiederinstandstellung des Rasenspielfeldes inkl. der Erstellung der notwendigen Ballfänge (längs und quer des Rasenspielfelds) ■ die Erschliessung des Erweiterungsbaus von der bestehenden Anlage ■ das Wiederinstandstellen der beanspruchten Flächen ■ Projektspezifisch kann eine Verkürzung der Schnelllaufbahn durch den GLA vorgeschlagen werden. Auch eine Umlegung der Schnelllaufbahn ist möglich, falls dies projektspezifisch notwendig sein sollte. Diese Anpassungen sind im Angebot einzurechnen. Für die vorgesehene Umgebungsgestal- tung kann der im Plan „Projektierungsperimeter“ (siehe Ordnerregister 16) dargestellte „Um- gebungsperimeter“ einbezogen werden. Sämtliche Elemente, welche im Angebot berücksich- tigt sind, sind plangrafisch klar erkennbar darzustellen. Die Im Angebot vorgesehene Bepflan- zung ist darzustellen / zu beschreiben. Seite 19 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 8.5 Parkierung 8.5.1 Personenwagen In der Parkierungsanlage auf dem Areal und entlang der Aberich Zwyssigstrasse und der Pla- tanenstrasse sind wenige Parkplätze vorhanden. Diese sind zu belassen. Es sind keine zusätz- lichen Parkplätze aufgrund des Erweiterungsbau zu erstellen. Bauherrenseitig wird derzeit ein Mobiliätskonzept erstellt. Dieses sollte bis Ende Mai 2021 vorliegen. 8.5.2 Velo Gesamthaft sind heute diverse Veloabstellplätze für SchülerInnen und überdachte und ab- schliessbare Veloabstellplätze für die LehrerInnen auf der Schulanlage vorhanden. Diese sind zu belassen. Die mit dem «Provisorium» beschafften zusätzlichen Veloabstellplätze werden definitiv erstellt. Dafür ist ein bauherrenseitiger Budgetbetrag eingestellt. Weitere Veloabstellplätze sind durch den GLA nicht vorzusehen. 8.6 Feuerwehr / barrierefreie Erschliessung Die Feuerwehr-/ Krankenwagenzufahrt ist während und nach der Bauphase zu gewährleisten. Der GLA hat bezüglich Feuerwehrzufahrt und barrierefreier Erschliessung eigenständige Be- hördenabklärungen vorzunehmen. 8.7 Abfallentsorgung Für den Erweiterungsbau ist lediglich ein zusätzlicher Container vorzusehen. Der Container- stellplatz ist einzuwanden. Dieser wird über einen bauherrenseitigen Budgetbetrag (siehe Ord- nerregister 06) beschafft. 8.8 Aussenraumbeleuchtung Für die Aussenraumbeleuchtung ist ein gesamtheitliches Konzept für den Bereich „Umge- bungsperimeter“ (siehe Ordnerregister 16) zu erstellen. Im Rahmen der Submission ist das Konzept Aussenbeleuchtung aufzuzeigen, resp. die Elemente sind in einem Plan darzustellen. Falls es Änderungen an der bestehenden Aussenraumbeleuchtung gibt, ist diese im selben Rahmen wieder anzubieten. Sämtliche Kosten für deren Projektierung (Konzept) und Realisierung sind im Gesamtleistungs- angebot zu berücksichtigen. Seite 20 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 9 Baurechtliche Bedingungen 9.1 Standort Der Standort des Bauvorhabens ist auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3032. Das Areal liegt in der Zone für „öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA)“. 9.2 Lärm Für die Gesamtleistungssubmission ist ein Lärmgutachten erstellt worden (siehe Ordnerregis- ter 18). Dieses ist zu berücksichtigen. Folgendes ist dabei zentral: «In Erweiterungsbauten, die sich mindestens 11 m von der Parzellengrenze zur Alberich Zwys- sig-Strasse entfernt befinden, können alle Nutzungen und deren Fenster uneingeschränkt ange- ordnet werden. In Erweiterungsbauten, die sich näher als 11 m zur Parzellengrenze zur Alberich Zwyssig-Strasse befinden, dürfen strassenseitig keine Fenster von Klassenzimmern angeordnet werden. Dies gilt auch für Festverglasungen sowie für Räume, die kontrolliert belüftet werden.» Für das Baugesuch wird ein Lärmgutachten eines Fachingenieurbüros benötigt, das vom Ge- meinderat und vom Kanton bewilligt ist. Diese Leistungen sind durch den GLA im Angebot zu integrieren. 9.3 Gebäudevolumen und Einpassung Bei der Ausformulierung des Baukörpers und der Anordnung im Gelände muss auf besonders gute Gestaltung geachtet werden. Dabei sind die Vorgaben gemäss Kapitel 5.3 zu beachten. 9.4 Ursprünglich gewachsenes Terrain Als „gewachsenes Terrain“ kann das heutige Terrain betrachtet werden. 10 Vorgaben der Bauherrschaft für die Projektierung Als wesentliche Elemente bei der Projektierung gelten: ■ Hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur und der räumlichen Ausformu- lierung ■ Einfaches und nachhaltiges Projekt mit hohem Gebrauchswert. Bei der Wahl der Mate- rialien ist grosser Wert auf eine hohe Beanspruchungsresistenz, tiefe Unterhaltskosten, Nachhaltigkeit und lange Lebensdauer zu legen: Seite 21 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Gebäude / Statik 40 Jahre Fassade unterhaltsfrei 10 Jahre Lebensdauer Fassadenverkleidung und Fenster 30 Jahre Eine Bestätigung des Systemlieferanten für die systemgerechte Planung sowie eine Ausführungsbestäti- gung für die systemgerechte Montage vom Lieferanten sind zwingend zu erbringen. Auch sind die mass- geblichen Detailschnitte (Sockel, Fenster, Dachrand) in der Submissionseingabe zwingend beizulegen. Haustechnik 25 Jahre Flachdach 20 Jahre ■ Professionelle, termingerechte Ausführung des Projektes ■ Die Projektierung hat sicherzustellen, dass ein schul- und kindergerechtes Bauwerk er- stellt wird, welches die öffentlich-rechtlichen Vorgaben (Eingänge, Behindertentauglich- keit, Brandschutz, Fluchtwege, „Publikumsverkehr“, etc.) erfüllt. ■ Auf eine möglichst hohe Flexibilität der Raumstrukturen ist zu achten, damit spätere Umbauten (Anpassungen der Raumgrössen) möglich sind. Der Nachweis der Flexibilität wird im Rahmen des Angebots mit der «Option "Lernlandschaften" (Mix)» (Option 1) gebracht. 11 Konstruktion und Gebäudetechnik Sämtliche aktuellen Normen und Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten. 11.1 Bauphysik ■ Wärmeschutz (Winter und Sommer) ■ Feuchteschutz ■ Schallschutz ■ Akustik, die gültigen SIA-Normen, Vorschriften und Empfehlungen sind einzuhalten (be- sonders die „SIA 181»). Insbesondere sind dabei die Anforderungen an die Lärmempfindlichkeit (gemäss SIA 181 für Schulzimmer/Besprechungsräume, mittel), die Anforderungen an den Schutz vor Luft- schall von aussen und innen und die zu Tritt- und Körperschall zu beachten. In den Verkehrsflächen sind aber auch Akustikmassnahmen einzuplanen / in das Angebot einzurechnen, falls solche gemäss Richtlinien nicht notwendig wären. In der Realisierungs- phase ist durch den GLA der Nachweis zu erbringen, dass die Nachhallzeiten eingehalten sind. 11.2 Brandschutz Die gültigen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Die Leistungen „QS Verantwortlicher Brandschutz“ sind einzurechnen. Die Vorgaben resp. das Brandschutzkonzept inkl. Gesuch für die kantonale Brandschutzbewil- ligung muss durch einen Brandschutzexperten erarbeitet und eingereicht werden. Seite 22 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Während der Ausabeitung des Gesamtleistungsangebots kann bei Bedarf durch den GLA Rücksprache mit dem AGV (Herr Gassmann) genommen werden. Basis einer solchen Bespre- chung muss mindestens ein Konzept / eine Studie sein. Kontaktdaten: Martin Gassmann 062 836 36 50 martin.gassmann@agv-ag.ch Speziell gilt die für einen Holzbau spezifische Lignum-Dokumentation „Brandschutz“: ■ Lignatec, Bauten in Holz / Brandschutzanforderungen ■ Bauteile in Holz / Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand ■ Bauen mit Holz / Qualitätssicherung und Brandschutz 11.3 Statik Die gültigen SIA-Tragwerksnormen sind einzuhalten. Der Stabilität und Erdbebensicherheit der Gebäude sowie dem Schwingungsverhalten der Decken ist besondere Beachtung zu schenken. Die am Standort Wettingen massgebende Gefährdung bezüglich Erdbeben und die Bedeutung muss berücksichtigt und die notwendigen Massnahmen definiert und in das Angebot einge- rechnet werden. Der Nachweis SIA Norm 260 bis 267 (Ausgabe 2003) muss vom GLA erbracht werden. 11.4 Allgemeine Angaben und Präzisierungen zu den Bauteilen 11.4.1 Dach Wird ein Flachdachgebäude projektiert, so sind die nicht als Aussenbereich genutzten Flächen zu begrünen. Ein Dachausstieg mit den notwendigen Sicherungsmassnahmen (Sekuranten) ist im Angebot einzurechnen. Alle Anlagenteile, die Geräusche verursachen, müssen gegenüber der Nachbarschaft optisch und schalltechnisch abgeschirmt werden. Auf dem Dach sollen keine Monoblöcke und/oder Wärmepumpen vorgesehen werden. Technische Aufbauten sind auf ein Minimum zu beschränken. Die Statik der Dachkonstruktion ist so auszulegen, dass eine spätere Installation einer Photo- voltaik gewährleistet ist. Es sind keine Vorkehrungen für eine spätere Aufstockung vorzusehen, sofern der der notwen- dige Nachweis für eine spätere Erweiterung als Anbau erfolgt. Ansonsten sind die Vorkehrun- gen (Statik; Gebäudetechnik) entsprechend für die spätere Aufstockung auszulegen und im Angebot zu berücksichtigen. Seite 23 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 11.4.2 Aussenwände und Fassaden ■ Der äusseren Erscheinung des zu projektierenden Gebäudes in dem im Ordnerregister 16 definierten ‚Perimeter‘ ist in Bezug zur Schulanlage grösste Aufmerksamkeit zu schenken. ■ Minergie-P (mit Zertifikat) ist einzurechnen. ■ Es ist darauf zu achten, dass als Fassadenverkleidung ein robustes und ballwurfsicheres Material eingesetzt wird. ■ Die Materialien, Unterhaltszyklen und Lebensdauer sind genau zu beschreiben. ■ Wird Holz für die Konstruktion oder als Fassadenmaterial verwendet, so muss dieses aus der Schweiz oder dem angrenzenden westeuropäischen Raum stammen und FSC zertifiziert sein. ■ Fenster IV-Fenster, Holz-Metall, 3-fach Verglasung (mind. 34 DB R’w, 0,7 W/m2k). Die Fenster müs- sen genügend öffenbare Fensterflügel aufweisen, damit sichergestellt wird, dass Nachtaus- kühlung / Querlüftung möglich ist. Bei sämtlichen Fensterflächen muss eine Reinigung vom Innenraum her möglich sein. Die aktuellen Glasrichtlinien sind zu erfüllen. Die Fenster zum Rasenspielfeld sind ballwurfsicher zu realisieren. ■ Sonnenschutz / Verdunkelung Bei sämtlichen Fenstern sind Rafflamellenstoren 90mm, geräuscharm, stufenlos regulierbar inkl. elektrischen Antriebs vorzusehen. Zudem ist die Wetterfestigkeit (Windstärke, Sonnen- einstrahlung mit einer entsprechenden automatisierten Steuerung) zu garantieren. 11.4.3 Innenwände Die inneren Flächen haben robust und hell zu sein. 11.4.4 Decken Die Decken sind grundsätzlich akustisch wirksam auszuführen. 11.5 Erläuterungen zu Haustechnikinstallationen Die Vorgaben des Pflichtenhefts HLKSE- GA (Ordnerregister 12) sowie die Vorgaben der Raum- blätter (Ordnerregister 8) sind zu beachten und einzurechnen. 11.5.1 Heizung, Lüftung und Sanitär Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu entnehmen. Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entnehmen. 11.5.2 Elektro / Gebäudeautomation Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu entnehmen. Desweitern sind die behördlichen Vorschriften zu beachten und einzurechnen. Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entnehmen. Seite 24 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Des Weiteren zu beachten: ■ Für die Beleuchtung wird ein Projekt inkl. Kostenangaben mit klar definierten Beleuchtungs- körpern, welche den Vorgaben gemäss Raumblättern entsprechen, verlangt. Der Nachweis, dass die Beleuchtungsstärken (Lux) eingehalten sind, ist durch den GLA zu erbringen. Bei Arbeitsräumen erfolgt die Messung auf den Tischplatten. Für die Wahl der Leuchten ist auf deren Wartung und Verletzungsgefahr bei Bruch zu achten. Es sind zwingend LED Leuchten von Schweizer Lieferanten vorzusehen. ■ Flucht- und Notbeleuchtung gemäss Kant. Feuerpolizeivorschriften. 11.5.3 EDV / Informatik Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu entnehmen. Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entneh- men. Die Beschaffung der Hard- und Software läuft über die Budgetpositionen (BKP 9; siehe Ord- nerregister 6) und ist dementsprechend Bestandteil des Angebots, resp. des Baukredits. 11.6 Nachhaltiges Bauen 11.6.1 Allgemein Es sind nur ökologisch sinnvolle und giftfreie Materialien zu verwenden. Verwendetes Holz muss FSC – zertifiziert sein und aus der Schweiz oder dem angrenzenden westeuropäischen Raum stammen. Bei Holzwerkstoffplatten ist formaldehydfreies Material einzusetzen. 11.6.2 Radon Es sind die BAG-Empfehlungen ‘bauliche Massnahmen für Neubauten’ einzuhalten. 11.6.3 Ökologie Dem Thema Ökologie soll die notwendige Beachtung geschenkt werden. Der Bauherrschaft ist es ein Anliegen, dass die Vorlage eco-bau des Vereins SIA berücksichtigt werden. 12 Projektierung Die nötigen Abklärungen betreffend Bewilligungsfähigkeit des Projekts ist Sache des Ge- samtleistungsanbieters. Sämtliche behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Allfällige Auflagen aus behördlichen Bewilligungen sind Sache des GLA und im Angebot einzurechnen. Zu beachten ist dabei (nicht abschliessende Aufzählung): Seite 25 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Geltendes Recht: ■ BauG, Baugesetz des Kantons Aargau und dazugehörige Verordnungen ■ Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Wettingen (siehe Ordnerregister 14) ■ Behindertengerechtigkeit, insbesondere zu beachten ist die SIA Norm 500, hindernisfreies Bauen ■ Brandschutzvorschriften ■ Blitzschutzvorschriften ■ SIA Norm 181, Schallschutz im Hochbau ■ SIGAB-Richtlinie 002 (Sicherheit mit Glas, Anforderungen an Glasbauteile) Fenster zu Rasenspielfeld: Ballwurfsicher 12.1 Behindertengerechtigkeit Die Behindertengerechtigkeit des gesamten Erweiterung muss sichergestellt werden. Grund- sätzlich hat der GLA bezüglich Behindertengerechtigkeit eigenständige Behördenabklärungen vorzunehmen. Sämtliche notwendigen Massnahmen / Aufwendungen betreffend Behindertengerechtigkeit sind durch den GLA in das Angebot einzurechnen. 12.2 Schutzräume 12.2.1 Zusätzlicher / neuer Schutzraum Die Gemeinde Wettingen verfügt über eine ausreichende Schutzplatzbilanz von ca. 114%. Schulhäuser sind grundsätzlich nicht Schutzraumbaupflichtig. Es kann also auf den Bau eines weiteren Schutzraumes verzichtet werden. (Auskunft Roland Obrist, Kanton Aargau, E-Mail vom 25.01.2021) 12.2.2 Bestehender Schutzraum (heutiger bestehender «Neubau»): Der Schutzraum muss als aktiver TWP Schutzraum bestehen bleiben. Der Aussenzugang wurde als sogenannte "Rote Türe" bewilligt, zur besseren zivilen Nutzung, anstatt einer konventionellen Fluchtröhre. Ein Schutzraum dieser Grösse wird, gemäss TWP1984, mit zwei Notausstiegen bzw. Fluchtröh- ren im trümmerfreien Bereich erstellt. Ist dies nicht möglich, können alternativ zwei nicht trüm- merfreie Notausstiege plus eine Fluchtröhre in den trümmerfreien Bereich erstellt werden. Der zusätzliche Zugang wurde offenbar als trümmerfreie Fluchtröhre betrachtet. (Auskunft Roland Obrist, Kanton Aargau, E-Mail vom 25.01.2021) Da der bestehende Schutzraum (unterhalb Neubau) belassen werden muss, sind die heutigen Zugänge uneingeschränkt zu erhalten. Seite 26 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren 13 Raum- und nutzungsspezifische Vorgaben 13.1 Allgemein Das Raumprogramm umfasst die Auflistung der geforderten Räume und ihrer Flächen. Abge- leitet wurden diese aus verschiedenen Vorgaben und Richtlinien bezüglich schulischer und öffentlicher Nutzung, resp. aus den Bedürfnissen der Nutzerschaft. Für die Erstellung des Vorprojekts dient das Raumprogramm gemäss Ordnerregister 7. 13.2 Beschrieb der einzelnen Räume des Erweiterungsbaus Nachfolgend sind ergänzende Festlegungen zum Raumprogramm und zu den Raumblättern je Raum zu finden. Haupträume Klassenzimmer Raum-Nr. 001 Die Klassenzimmer sollten (wenn möglich) eine direkte Verbindung zu einem Grossgruppen- raum aufweisen. Lernlandschaft 2 Klassen Raum-Nr. 001a Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum Es muss von einer Belegung von > 50 Personen (maximal 60 Personen) ausgegangen wer- den. Lernlandschaft 3 Klassen Raum-Nr. 001b Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum Es muss von einer Belegung von > 75 Personen (maximal 90 Personen) ausgegangen wer- den. Inputzimmer Raum-Nr. 001c Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum Die Räume müssen nicht bei der Lernlandschaft und / oder beim Gruppenzimmer angeord- net werden (Anordnung frei). Grossgruppenraum Raum-Nr. 002 Der Grossgruppenraum sollte (wenn möglich) eine direkte Verbindung zu Korridor und Klas- senzimmer aufweisen. Gruppenzimmer Raum-Nr. 002a Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum Die Gruppenzimmer sollten (wenn möglich) mit direkter Verbindung zu Korridor und Lern- landschaft (2 Gruppenzimmer pro Lernlandschaft mit 120m2, resp. 3 Gruppenzimmer pro Lernlandschaft mit 180m2) realisiert werden. Seite 27 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren TTG-Cluster Es sind zwei TTG-Cluster möglichst mit EG-Bezug (Aussenarbeiten) anzubieten. Falls einzelne Räume nicht im EG angeordnet werden können, so sind folgende Räume ohne EG-Bezug möglich (dabei würde jedoch das Teamteaching eingeschränkt): ■ bei einem Raum: TTG Gestaltungsraum Anordnung im OG möglich ■ mehrere Räume: TTG Textilräume inkl. TTG Lager Textilraum Ergänzende Ausführungen / Erläuterungen betreffend «Textiles und Technisches Gestalten» sind dem Dokument «Schulräume und Schulbauten - Hinweise zur Planung von Neu- oder Umbauten» (Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule vom 09.09.20 (siehe Ordnerregister 07; Seite 9ff) zu entnehmen. TTG Textilraum Raum-Nr. 003 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Lager Textilraum" (Raum-Nr. 008) (projektabhän- gig). TTG Werkraum Raum-Nr. 004 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Lager Werkraum" (Raum-Nr. 009) (projektabhän- gig). Wenn möglich ebenfalls mit direktem Bezug zu TTG Maschinenraum Holz (Raum-Nr. 006) und/oder TTG Maschinenraum Metall (Raum-Nr. 007) (ebenfalls projektabhängig). TTG Gestaltungsraum Raum-Nr. 005 Keine Bemerkungen. TTG Maschinenraum Holz Raum-Nr. 006 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig). Maschinenräume ermöglichen die Arbeit mit unterschiedlichen Materialien. Darin befinden sich Maschinen, die grössere Emissionen wie Lärm, Staub und Hitze verursachen. TTG Maschinenraum Metall Raum-Nr. 007 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig). TTG Lager Textilraum Raum-Nr. 008 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Textilraum" (Raum-Nr. 003) (projektabhängig). TTG Lager Werkraum Raum-Nr. 009 Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig). Lager allgemein Raum-Nr. 010 Lage frei. Lager allgemein Raum-Nr. 010a Lage frei. Seite 28 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Lagerraum nur im «Grundangebot» notwendig. Raum wurde «kreiert», damit die HNF-Totale der Haupträume beim Grundangebot und der «Option "Lernlandschaften" (Mix)» identisch sind. Besprechungszimmer Raum-Nr. 011 Lage wenn möglich möglichst zentral. Vorbereitung / Aufenthalt Lehrer Raum-Nr. 012 Lage wenn möglich möglichst zentral. Nasszellen WC Knaben, WC Mädchen, WC Damen / Behinderten-WC, WC Herren Raum-Nr. 013 - 016 Lage wenn möglich möglichst zentral. Putzraum Putzraum Raum-Nr. 017 Lage möglichst beim Lift. Erschliessung Gebäudeeingang / Treppenhaus / Korridore Raum-Nr. 018 ■ Korridorbreite: mind. = 3.40m ■ Treppenlaufbreite: mind. = 1.60m Liftanlage für alle Geschosse Raum-Nr. 019 keine Anmerkungen. Aussenfläche gedeckt (optional) Raum-Nr. 020 Optional (oder im Grundangebot integriert) soll eine gedeckte Aussenfläche angeboten wer- den (Option 2). Technik Technikraum Raum-Nr. 021 Keine Anmerkungen. Umgebung Umgebung Raum-Nr. 022 Wegnetz Das bestehende Wegnetz ist zu erhalten und zu erweitern. Falls Anpassungen/ Veränderungen am Bestand notwendig sind, so sind diese Arbeiten im Angebot einzurechnen. Parkplätze und Veloabstellplätze Schüler Siehe Kapitel 8.5. Seite 29 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Abfallentsorgung Siehe Kapitel 8.7. Rasenspielfeld und Schnelllaufbahn Siehe Kapitel 7.2. 14 Diverse Vorgaben 14.1 Bewilligungsverfahren Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, könnte das Bewilligungsverfahren allenfalls nach Abschluss des Gesamtleistungsverfahrens (vor eingeholtem Baukredit) durch den Gesamtleis- tungsanbieter forciert werden. Eine allfällige vorzeitige Beauftragung würde durch den Ge- meinderat gesprochen. Deshalb sind die notwendigen Kosten durch den GLA separat auszu- weisen. 14.2 Optionen als Ergänzungen zum Angebot 14.2.1 Option 1: „Option "Lernlandschaften" (Mix)“ Anstelle der konventionellen Anordnung mit Klassenzimmern und zugehörigen Grossgrup- penräumen möchte die Schule optional eine Anordnung Option "Lernlandschaften" (Mix) angeboten erhalten haben (Raumprogramm siehe Ordnerregister 7). Dabei wird anstelle des Frontalunterrichts vermehrt auf individuelles Lernen gesetzt. Dies wird räumlich wie folgt umgesetzt: ■ Lernlandschaft In den Lernlandschaftsräumen (für 2 oder 3 Klassen) werden die notwendigen Arbeitsplätze der SchülerInnen bereitgestellt. ■ Gruppenräume Die Lernlandschaften verfügen über 2 oder 3 zugehörige Gruppenräume. ■ Inputzimmer Der Frontalunterricht im Klassenverband erfolgt in bereitzustellenden Inputzimmern. 14.2.2 Option 2: „Aussenfläche gedeckt“ Optional (oder allenfalls im Grundangebot integeriert / projektabhängig) ist eine gedeckte Aussenfläche (beim Gebäudeeingang) mit einer minimalen Fläche von 50m2 anzubieten. 14.2.3 Option 3: „Klimadecke» Optional ist in den Schulräumen eine Klimadecke (integriertes System für Heizen, Kühlen, Akustik, Beleuchtung) anzubieten. Seite 30 von 33
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen Offenes Verfahren Die Option mit dem angebotenen System «Klimadecke» sind zu beschreiben und die techni- schen Kenndaten zu benennen. 14.2.4 Option 4: «Kugelgarn anstelle Linoleum» Optional ist Kugelgarn anstelle Linoleum anzubieten (siehe Raumblätter). 14.3 Raumhöhen Die lichte Raumhöhe im Erweiterungsbau muss folgende Minimalhöhe betragen: Lichte Raumhöhe bei Räumen mit einer Fläche von ≥ 50m2: wenn möglich 3.00m (mind. 2.75m) Im Erschliessungsbereich hat die minimale lichte Raumhöhe 2.40m zu betragen. 14.4 Mutteruhr/ Gonganlage / Videoüberwachung / Telefonanlage Siehe Raumblätter (Ordnerregister 8) und Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12). 14.5 Schliessanlage Die bestehende Anlage (Elostar mechatronisch) bleibt bestehen. Im Erweiterungsbau wird das neue System (Kaba Dorma Evolo) eingesetzt. Alle Aussentüren und spezielle Räume (Türe zu Technikraum) werden mit diesem System aus- gerüstet. Die Innentüren werden mit einer mechanischen Kaba-Schliessanlage realisiert. Schrankschlüssel für die Lehrpersonen: Pro Schrank Kaba 20 mit je 5 Schlüssel 14.6 Signaletik / Raumbeschriftung Eine Raumbeschriftung für den Erweiterungsbau ist analog des Bestandes ist zu planen und zu realisieren. Zudem sind gesamthaft 3 Übersichtstafeln der Gesamtanlage neu zu gestalten. Die Planungsarbeiten sind im Honorar einzurechnen. Für die Ausführung ist eine Budgetposi- tion vorgesehen (Ordnerregister 6). 14.7 Kunst am Bau Es ist ein bauherrenseitiger Budgetbetrag für «Kunst am Bau» vorgesehen. (siehe Budgetposi- tionen; Ordnerregister 6). Durch den Gesamtleistungsanbieter sind diesbezüglich keine Arbei- ten einzurechnen. Durch den Gesamtleistungsanbieter sind aber mögliche Orte / Bereiche im Rahmen der weiteren Projektierung vorzuschlagen. Seite 31 von 33
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