PROJEKTBESCHRIEB MIT INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT 19.03.2021 - AWS

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PROJEKTBESCHRIEB MIT INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT 19.03.2021 - AWS
27.

                   PROJEKTBESCHRIEB MIT
                   INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT
                   19.03.2021

                     Erweiterung in modularer Hybridbauweise
      Projekt
                     Bezirksschule Wettingen
                     BKP 1 – 9, Gesamtleistung
      Leistungen     Projektierung / Baueingabe / Ausführungsplanung / Ausführung /
                     Inbetriebnahme gem. SIA 102

                                                                    Zertifiziert nach der ISO Norm 9001:2015

Landis AG Bauingenieure + Planer | Steinhaldenstrasse 28 | 8954 Geroldswil | Tel 043 500 45 82 | www.landis-ing.ch
PROJEKTBESCHRIEB MIT INTEGRIERTEM PFLICHTENHEFT 19.03.2021 - AWS
GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise»
Bezirksschule Wettingen
Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft

INHALTSVERZEICHNIS
1       Allgemeine Angaben                                                       5
2       Die Ausgangslage                                                         5
2.1     Termine                                                                  5
2.2     Grobkostenschätzung                                                      6
3       Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten                                     6
3.1     Im Rahmen des Submissionsverfahrens                                      6
3.2     Nach erfolgtem Zuschlag                                                  6
4       Organisation                                                             7
5       Rahmenbedingungen                                                        8
5.1     Allgemeine Festlegungen                                                  8
5.2     Besondere Anliegen der Bauherrschaft                                     8
5.3     Umgang mit bestehender Schulanlage                                       8
5.4     Lokales und regionales Gewerbe / Diverses                               10
6       Verfahrensablauf                                                        11
6.1     Projektierung und Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots              11
6.2     Ablauf des Projekts                                                     11
6.3     Eignungskriterien und Nachweise                                         12
6.4     Zuschlagskriterien                                                      12
6.5     Abgegebene Unterlagen                                                   13
6.6     Einzureichende Unterlagen am 28.05.2021                                 14
6.7     Entschädigung                                                           14
6.8     Vorbefassung                                                            14
6.9     Rechtsmittel                                                            14
7       Allgemeine Projektvorgaben                                              15
7.1     Bestehende Schulanlage                                                  15
7.2     Perimeter «Erweiterung in modularer Hybridbauweise»                     15
7.3     Raumprogramm                                                            17
8       Erschliessung und Umgebung                                              18
8.1     Baustelleninstallation                                                  18
8.1.1   Baustellenzufahrt                                                       18
8.1.2   Parkierung                                                              18
8.1.3   Installation                                                            19
8.2     Fussgängerzugang zum Areal                                              19

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Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft

8.3      Anlieferung                                                          19
8.4      Umgebungsgestaltung                                                  19
8.5      Parkierung                                                           20
8.5.1    Personenwagen                                                        20
8.5.2    Velo                                                                 20
8.6      Feuerwehr / barrierefreie Erschliessung                              20
8.7      Abfallentsorgung                                                     20
8.8      Aussenraumbeleuchtung                                                20
9        Baurechtliche Bedingungen                                            21
9.1      Standort                                                             21
9.2      Lärm                                                                 21
9.3      Gebäudevolumen und Einpassung                                        21
9.4      Ursprünglich gewachsenes Terrain                                     21
10       Vorgaben der Bauherrschaft für die Projektierung                     21
11       Konstruktion und Gebäudetechnik                                      22
11.1     Bauphysik                                                            22
11.2     Brandschutz                                                          22
11.3     Statik                                                               23
11.4     Allgemeine Angaben und Präzisierungen zu den Bauteilen               23
11.4.1   Dach                                                                 23
11.4.2   Aussenwände und Fassaden                                             24
11.4.3   Innenwände                                                           24
11.4.4   Decken                                                               24
11.5     Erläuterungen zu Haustechnikinstallationen                           24
11.5.1   Heizung, Lüftung und Sanitär                                         24
11.5.2   Elektro / Gebäudeautomation                                          24
11.5.3   EDV / Informatik                                                     25
11.6     Nachhaltiges Bauen                                                   25
11.6.1   Allgemein                                                            25
11.6.2   Radon                                                                25
11.6.3   Ökologie                                                             25
12       Projektierung                                                        25
12.2.1   Zusätzlicher / neuer Schutzraum                                      26
12.2.2   Bestehender Schutzraum (heutiger bestehender «Neubau»):              26
13       Raum- und nutzungsspezifische Vorgaben                               27
13.1     Allgemein                                                            27
13.2     Beschrieb der einzelnen Räume des Erweiterungsbaus                   27
14       Diverse Vorgaben                                                     30

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Bezirksschule Wettingen
Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft

14.1      Bewilligungsverfahren                                                 30
14.2      Optionen als Ergänzungen zum Angebot                                  30
14.2.1    Option 1: „Option "Lernlandschaften" (Mix)“                           30
14.2.2    Option 2: „Aussenfläche gedeckt“                                      30
14.2.3    Option 3: „Klimadecke»                                                30
14.2.4    Option 4: «Kugelgarn anstelle Linoleum»                               31
14.3      Raumhöhen                                                             31
14.4      Mutteruhr/ Gonganlage / Videoüberwachung / Telefonanlage              31
14.5      Schliessanlage                                                        31
14.6      Signaletik / Raumbeschriftung                                         31
14.7      Kunst am Bau                                                          31
14.8      Budgetbeträge (Ordnerregister 6)                                      32
14.9      Direktzahlungen Bauherr (Ordnerregister 6)                            32
14.10     Pläne Bestand                                                         32
14.11     Provisorien                                                           32
14.12     Bauablauf                                                             32
14.13     Umzug                                                                 32
14.14     Kanalisation                                                          33
14.15     Briefkastenanlage                                                     33
14.16     Modell                                                                33
14.17     Baugrund                                                              33
14.18     Baumpflanzungen                                                       33

Abkürzungen:
GLA       Gesamtleistungsanbieter
HNF       Hauptnutzfläche
TTG       Textiles und Technisches Gestalten

                                                                     Seite 4 von 33
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Bezirksschule Wettingen
Offenes Verfahren

1                  Allgemeine Angaben

    Objekt
                       Erweiterung in modularer Hybridbauweise
                       Bezirksschule Wettingen
    Bauherr-           Einwohnergemeinde Wettingen
    schaft/ aus-
    schreibende        Alberich Zwyssig-Strasse 76
    Stelle             5430 Wettingen
                       Landis AG
                       Bauingenieure + Planer
    Organisator
                       Steinhaldenstrasse 28
                       8954 Geroldswil

    Gerichtsstand      Wettingen AG

2                  Die Ausgangslage
                   Die Schulraumplanung weist für die Bezirksschule Wettingen ein Flächendefizit von 1’610m2
                   HNF aus.

                   Zur Behebung dieses Defizits wird nun eine Gesamtleistungssubmission durchgeführt. Die Ge-
                   meinde möchte einen Erweiterungsbau in modularer Hybridbauweise auf der Schulanlage er-
                   stellen, um das Flächendefizit zu beheben.

                   Definition / Anforderungen «modulare Hybridbauweise»: Modulare Bauweise aus Holz
                   und allfälligen anderen Werkstoffen

                   Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2020 für die Durchführung des Ver-
                   fahrens den notwendigen Kredit gesprochen.

2.1                Termine
                   Die Gemeinde möchte den Baukredit wie folgt einholen:

                   ■   Genehmigung Baukredit durch Einwohnerrat                                 24. Juni 2021
                   ■   Volksabstimmung                                                   26. September 2021
                   Ziel ist es demnach, den Baukredit an der Urnenabstimmung vom 26.09.2021 einzuholen.

                   Folgender Termin soll durch den GLA, wenn möglich, avisiert werden:

                   ■   Inbetriebnahme                                                         8. August 2022
                   Die Erweiterung in modularer Hybridbauweise der Bezirksschule Wettingen soll möglichst per
                   Anfang Schuljahr 2022 / 2023 (8. August 2022) in Betrieb genommen werden können.

                                                                                                Seite 5 von 33
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GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise»
Bezirksschule Wettingen
Offenes Verfahren

2.2     Grobkostenschätzung
        Die Bau- und Planungsabteilung hat eine Grobkostenschätzung für die Erweiterung in modu-
        larer Hybridbauweise ohne Untergeschoss erstellt. Der einzuholende Baukredit sollte demnach
        die Summe von CHF 9.8 Mio. (inkl. MwSt, inkl. Reserve und Direktzahlungen Bauherr) nicht
        überschreiten.

3       Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten
        Mit dem offenen Verfahren sind grundsätzlich alle Anbietenden zugelassen.

3.1     Im Rahmen des Submissionsverfahrens
        Erarbeitung eines Vorprojekts für das vorgesehene Raumprogramm. Dabei ist eine architekto-
        nisch, gestalterisch, pädagogisch, funktional und betrieblich optimale Lösung zu suchen. An-
        gesichts der Finanzlage der Gemeinde Wettingen muss aber bereits im Vorprojekt ein wesent-
        licher Fokus auf die Suche von kostengünstigen Lösungen gelegt werden.

        Gleichzeitig mit dem Vorprojekt ist eine Gesamtleistungsofferte für Planung und Bau des vor-
        geschlagenen Projekts einzureichen.

        Das Gesamtleistungsangebot dient als Grundlage dafür, beim Souverän den notwendigen
        Baukredit einzuholen.

        Die Bauherrschaft behält sich ausdrücklich vor, das Projekt nach der Gesamtleistungssubmis-
        sion entschädigungslos, d.h. ohne Anspruch auf weitere in Aussicht gestellte Aufträge, zu stop-
        pen.

        Gründe hierfür können sein:

        ■   Verschiebung der (schulinternen) Prioritäten
        ■   Negativer Entscheid des Souveräns
        ■   Monetäre Überlegungen
        ■   Es ist kein geeignetes Projekt eingereicht worden.
        ■   Rechtliche/juristische Verzögerungen durch Beschwerden oder Referenden

3.2     Nach erfolgtem Zuschlag
        Der GLA, welcher den Zuschlag erhält, wird - unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch
        den Souverän - mit der Erstellung des Bauprojekts, der Ausführungsplanung und dem Bau des
        Gebäudes beauftragt.

                                                                                          Seite 6 von 33
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Offenes Verfahren

4       Organisation
        Bauherrschaft ist die Einwohnergemeinde Wettingen.

        Die Gesamtleistungssubmission wird durch einen Submissionsausschusses begleitet, welcher
        einen Antrag auf Vergabe an den Gemeinderat stellt.

        Der Submissionsausschuss setzt sich folgendermassen zusammen:

        Mit Stimmrecht:

        ■   Martin Egloff           Gemeinderat, Vorsitz
        ■   Sandro Sozzi            Gemeinderat
        ■   François Chapuis        Einwohnerrat, Präsident Finanzkommission
        ■   Nicole Meier Doka       Schulpflegerin, Ressort Infrastruktur
        ■   Jlko Müller             Leiter Bau + Planung
        ■   Csaba Dul               Fachspezialist Liegenschaften
        ■   Judith Zimmermann       Schulleiterin Bezirksschule
        ■   Emanuel Schoop          Fachexperte Ortsbildkommission
        Ohne Stimmrecht:

        ■   Josefine Spangenberg    Fachspezialistin Bauverwaltung + Planung
        ■   Serge Bütler            Landis AG
        ■   Philipp Grieder         Landis AG
        Die Verfahrensbegleitung wird durch die Landis AG wahrgenommen.

        Nach der Vergabe des Auftrags durch den Gemeinderat und Genehmigung des Baukredits
        wird die Begleitung der Planung und des Baus an ein Begleitgremium übergehen.

        Der Auftrag untersteht dem Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungs-
        wesen vom 15. September 2003 und dem Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 6. No-
        vember 1996 (Stand 1. Januar 2011).

        Angesichts des mutmasslichen Auftragswerts und des Vergabegegenstandes untersteht die
        geplante Vergabe dem Staatsvertragsrecht.

                                                                                    Seite 7 von 33
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5       Rahmenbedingungen

5.1     Allgemeine Festlegungen
        Das vorgegebene Raumprogramm (Ordnerregister 7) ist mit einer architektonisch, gestalte-
        risch, pädagogisch und betrieblich optimalen Lösung möglichst kostengünstig umzusetzen.

        Für den Erweiterungsbau ist Minergie-P inkl. Zertifizierung einzurechnen / anzubieten.

        Die Planung und Realisierung des Bauvorhabens erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft des Ent-
        scheides des Souveräns über den Baukredit, voraussichtlich ab Ende Oktober 2021.

        Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, könnte das Bewilligungsverfahren allenfalls
        nach Abschluss des Verfahrens (vor eingeholtem Baukredit) durch den Gesamtleistungsanbie-
        ter forciert werden. Deshalb sind die notwendigen Kosten durch den GLA separat auszuwei-
        sen.

5.2     Besondere Anliegen der Bauherrschaft
        Die Gesamtkosten haben – neben der Funktionalität und der Architektur – eine sehr hohe Pri-
        orität. Dies zeigt sich auch in den unter Kapitel 6.2 definierten Zuschlagskriterien.

        Die für das Gesamtleistungsangebot erarbeiteten Submissionsunterlagen beschreiben funkti-
        onal die wesentlichen Anliegen der Bauherrschaft. Die Ausgestaltung (Konstruktion, Materia-
        lien) wird im Rahmen des Submissionsverfahrens durch den Anbieter bestimmt. Die Festlegung
        der weitergehenden, detaillierten Ausgestaltung wird im Rahmen des Projektierungsprozesses
        zusammen mit den Bestellern bestimmt.

        Die Bauzeit - und somit die Immissionen auf den laufenden Schulbetrieb sowie die Nachbar-
        schaft - sind möglichst gering zu halten.

        Besondere Aufmerksamkeit ist dem Sicherheitsaspekt zu schenken. Die Realisierung des Vor-
        habens erfolgt auf einem Schulareal mit angrenzender Sportanlage in einem Wohnquartier.
        Massnahmen zur unfallfreien „Lenkung“ von Individualverkehr, Schüler und Anwohnern sind
        sehr wichtig und die notwendigen Massnahmen sind in das Angebot einzurechnen.

5.3     Umgang mit bestehender Schulanlage
        Bei der bestehenden Bezirksschulanlage handelt es sich um ein «geschütztes Ensemble»
        (siehe Dokument ‘Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2)’ vom
        14.11.2019 ; Ordnerregister 14). Auch deshalb ist die architektonische Eingliederung in das
        Gesamtensemble und eine harmonische Gestaltung des Campus die notwendige Bedeutung
        zu schenken. Dies gilt auch für das Erscheinungsbild der Fassadengestaltung.

        In §28 der Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2) ist folgendes festge-
        halten:

                                                                                            Seite 8 von 33
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        Auszug Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte (Ortsbild 1+2), °28 (siehe Ordnerregister 14)

        Aufgrund dieses Artikels ist folgendes zu beachten:
        «Ergänzungsbauten sowie sonstige Veränderungen des Ensembles haben die einheitliche Ge-
        samtwirkung des Ensembles zu wahren und sich gut einzupassen. Die besonders prägenden Be-
        bauungs- und Freiraumstrukturen, die Stellung der Bauten zum Strassenraum sowie die charak-
        teristischen Volumina und äusseren Gestaltungselemente sind zu wahren beziehungsweise zeit-
        gemäss zu interpretieren. Abweichungen sind nur gestattet, sofern dadurch eine siedlungs- und
        landschaftsgestalterisch mindestens gleichwertige Lösung resultiert und die einheitliche Gesamt-
        wirkung des Ensembles nicht beeinträchtigt wird.»

                                                                                                          Seite 9 von 33
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        Dem Ordnerregister 19 ist das Bauinventar mit der Würdigung der Schulanlage zu entnehmen.

        Auszug Bauinventar, 03.09.2015 (siehe Ordnerregister 19)

5.4     Lokales und regionales Gewerbe / Diverses
        Die Gemeinde Wettingen will die Interessen des lokalen und regionalen Gewerbes trotz
        Vergabe an einen GLA gebührend berücksichtigen. Es ist daher erwünscht, dass für alle Ar-
        beitsgattungen nach Möglichkeit auch Offerten von lokalen / regionalen Anbietern eingeholt
        werden, sofern diese die geforderte Eignung, insbesondere in fachlicher Hinsicht aufweisen.
        Solchen geeigneten ortansässigen / regionalen Anbieter sollen durch den Gesamtleistungsan-
        bieter die „Chance des letzten Abgebots“ eingeräumt werden.

        Vorgesehen ist im Werkvertrag zu vereinbaren, dass der GLA der Bauherrschaft eine Submit-
        tentenliste mit den für die einzelnen Vergaben vorgesehenen Unternehmern unterbreitet. Die
        Bauherrschaft kann fachlich qualifizierte Unternehmer zusätzlich vorschlagen und einzelne
        vom GLA vorgeschlagene Unternehmer aus sachlichen Gründen streichen.

        Nach Durchführung der einzelnen Submissionen legt der GLA der Bauherrschaft einen Offert-
        vergleich mit einem Vergabeantrag vor.

        Die Vergabe der Arbeiten und der Abschluss der Verträge erfolgt durch den GLA und unter-
        liegen nicht der kantonalen Submissionsgesetzgebung. Der GLA verpflichtet sich, die Subun-
        ternehmer und Lieferanten vertraglich zur Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und
        Arbeitsbedingungen sowie zur Gleichbehandlung von Mann und Frau zu verpflichten (§ 8 Abs.
        1 lit. b SVO).

        Ebenso ist es der Bauherrschaft ein Anliegen, dass Firmen für die Gemeinde arbeiten, welche
        auch Lehrlingsausbildung betreiben. Es wird vom GLA erwartet, dass er dieser Grundhaltung
        gebührend Rechnung trägt.

                                                                                     Seite 10 von 33
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6       Verfahrensablauf

6.1     Projektierung und Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots
        Vorliegend erhalten die Gesamtleistungsanbieter den Projektordner «Erweiterung in modula-
        rer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen. Sie erarbeiten auf Grund der darin gemachten
        Festlegungen ein Vorprojekt mit verbindlichem Preisangebot (Kostendach mit offener Abrech-
        nung).

6.2     Ablauf des Projekts
        ■   Publikation
            Publikation auf Simap am 19.03.2021 und in der Limmatwelle am 18.03.2021
            Auf Simap ist lediglich das Dokument "Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft"
            aufgeschaltet. Sämtliche weiteren Unterlagen sind auf schriftliche Anmeldung per E-Mail
            an csaba.dul@wettingen.ch zu beziehen.
        ■   Bezug der Ausschreibungsunterlagen
            Der Projektordner «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen
            mit den Ausschreibungsunterlagen (nur digitale Abgabe) kann wie folgt bezogen werden:
            Auf schriftliche Anmeldung per E-Mail an csaba.dul@wettingen.ch
        ■   Besichtigung / Begehung der Anlage
            Individuelle Terminvereinbarung bei Bedarf mit Csaba Dul (Fachspezialist Liegenschaften)
            Tel.: 056 437 73 04, E-Mail: csaba.dul@wettingen.ch
        ■   Eingabe Fragen zum Verfahren
            Bis 01.04.2021, bis spätestens 11.00 Uhr an Landis AG: info@landis-ing.ch / Betreff: „Fra-
            gen Erweiterung in modularer Hybridbauweise Bezirksschule Wettingen“
        ■   Beantwortung der Fragen zum Verfahren
            bis ca. 15.04.2021, durch Landis AG
        ■   Einreichen des Projekts mit Gesamtleistungsangebot
            bis Freitag, 28.05.2021, bis spätestens 11.00 Uhr eintreffend bei Rathaus Wettingen,
            3. OG, Büro 305. (Datum Poststempel nicht massgebend)
            Postadresse: Einwohnergemeinde Wettingen, Bau- und Planungsabteilung, Herr Csaba Dul,
            Alberich Zwyssig-Strasse 76, 5630 Wettingen
            Vermerk: Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen
        ■   Offertöffnung
            Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Der Versand des Offertöffnungsprotokolls erfolgt bis
            am 04.06.2021.
        ■   Modelleinsatz
            Kann bis 04.06.2021 bis spätestens 11.00 Uhr bei Rathaus Wettingen, 3. OG, Büro
            305 eintreffend (Datum Poststempel nicht massgebend) nachgereicht werden.
        ■   Auftragsvergabe
            ca. Anfang Juli 2021 (unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Einwohnerrat und an der
            Urne)

                                                                                           Seite 11 von 33
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        ■   Einholen Baubewilligung
            allenfalls nach Auftragsvergabe / vor Einholen Baukredit (siehe Kapitel 3.2)
        ■   Baukredit an Urne
            voraussichtlich 26.09.2021
        ■   Projektierung und Bau
            ab Ende Oktober 2021
        ■   Übergabe
            Die Gemeinde würde gerne auf Beginn des Schuljahrs 2022/23 die «Erweiterung in modu-
            larer Hybridbauweise» dem Betrieb übergeben (Übergabe wenn möglich spätestens am
            15.06.2022). Ein möglichst früher Bezugstermin wirkt sich für die Gemeinde positiv auf die
            Mietdauer des Provisoriums aus, deshalb wird das Zuschlagskritierum «Bauablauf & Zeit-
            bedarf» auch entsprechend gewichtet.

6.3     Eignungskriterien und Nachweise
        Es erfolgt eine Prüfung der Angebote hinsichtlich der Eignung der Anbietenden, bevor die
        eigentliche Zuschlagsbeurteilung anhand der Zuschlagskriterien erfolgt.

        Formelle Prüfung

        ■   Fristgerechte Einreichung und Vollständigkeit der Unterlagen
        ■   Lesbarkeit, Anonymität und Sprache der abgegebenen Unterlagen
        Folgende Nachweise sind durch den Anbieter zu erbringen:

         Kriterium

         Referenzobjekte der Schlüsselpersonen und des Gesamtleistungsanbieters
          Erfahrung in der Erstellung von Erweiterungen in modularer Hybridbauweise von Schulbauten
           (min. Bauten der öffentlichen Hand)

         Bestätigung, dass Erfüllungsgarantie geleistet werden könnte

         Betreibungsauszug

         Organigramm Projektteam

6.4     Zuschlagskriterien
        Materielle Prüfung

        ■   Erfüllung Wettbewerbsaufgabe und Raumprogramm
        ■   Einhalten der Rahmenbedingungen

                                                                                            Seite 12 von 33
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Bezirksschule Wettingen
Offenes Verfahren

          Zuschlagskriterien

Gewicht       Kriterium

              Gesamtpreis des Bauwerks
  50%          Werkpreis „Erweiterung in modularer Hybridbauweise Bezirksschule Wettingen“
               Werkpreis inkl. der Optionen

              Architektonisches Gesamtkonzept
               Nutzungsqualität
  40%          Gestaltung + Städtebau
               Qualität der geschaffenen Aussenräume
               Umsetzung späterer Anbau / Erweiterung

  10%         Bauablauf & Zeitbedarf

6.5       Abgegebene Unterlagen
          Projektordner «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirksschule Wettingen, beinhal-
          tend:                                                                               Ordnerregister

          ■     Projektbeschrieb mit integriertem Pflichtenheft (19.03.2021)                               1
          ■     Eingabeformular Angebot (19.03.2021)                                                       2
          ■     Eingabeformular Eignung und Nachweise (19.03.2021)                                         2
          ■     Projektorganisation (19.03.2021)                                                           3
          ■     Vorlage Werkvertrag (19.03.2021)                                                           4
          ■     Fragebeantwortung (folgt; ca. 15.04.2021)                                                  5
          ■     Direktzahlungen Bauherr (19.03.2021)                                                       6
          ■     Budgetpositionen (19.03.2021)                                                              6
          ■     Raumprogramm (19.03.2021)                                                                  7
          ■     Raumblätter (19.03.2021)                                                                   8
          ■     AV-Daten / Höhenkurvenplan / Höhenkoten                                                    9
          ■     Werkleitungspläne                                                                         10
          ■     Baugrunduntersuchung (19.02.2021)                                                         11
          ■     Pflichtenheft HLKSE-GA (22.02.2021)                                                       12
          ■     Grundbuchauszug (15.11.2019)                                                              13
          ■     Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Teiländerung Nutzungsplanung                   14
          ■     Bauinventar                                                                               15
          ■     Plan Projektierungsperimeter (15.02.2021)                                                 16
          ■     Pläne bestehende Bauten                                                                   17
          ■     Lärmgutachten (16.02.2021)                                                                18
          ■     Vorgaben Modelleinsatz (19.03.2021)                                                       19

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6.6     Einzureichende Unterlagen am 28.05.2021
        Die anlässlich der Projektabgabe einzureichenden Unterlagen (Gesamtleistungsangebot,
        Pläne, Konzepte, Beschriebe, Modelleinsatz, usw.) sind detailliert im Dokument „Eingabefor-
        mular Angebot“ beschrieben.

        Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes „Eingabeformular Angebot“ mit den erforderli-
        chen Beilagen (siehe ‚Eingabeformular‘, Kapitel 2).

6.7     Entschädigung
        Die Ausarbeitung des Gesamtleistungsangebots (komplettes Vorprojekt gem. Eingabeformu-
        lar mit verbindlichem Preisangebot) wird nicht entschädigt.

6.8     Vorbefassung
        Firmen, Fachingenieure und Planer, welche allenfalls bei der Ausarbeitung der Projektvorgaben
        die Bauherrschaft unterstützt haben, sind als Mitglieder von Gesamtleistungsteams zugelas-
        sen. Durch die Abgabe sämtlicher Unterlagen kann ein Nachteil anderer Anbieter aufgrund
        allfälliger Vorbefassung gemäss Submissionsrecht vermieden werden.

6.9     Rechtsmittel
        1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der
          Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau,
          Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

        2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung
          enthalten. Das heisst, es ist

          a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und

          b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

        3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht ent-
          spricht, wird nicht eingetreten.

        4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen
          und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

        5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende
          Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwalts-
          kosten zu bezahlen.

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Projektbeschrieb

7       Allgemeine Projektvorgaben

7.1     Bestehende Schulanlage
        Die Bezirksschule Wettingen besteht aus den Trakten A bis D. In den bestehenden Trakten sind
        ausschliesslich schulische Nutzungen sowie der Lehreraufenthaltsbereich untergebracht.
        Nebst den Schultrakt besteht ein Rasenspielfeld und ein Allwetterplatz (siehe Planausschnitt).

        Für die Gesamtleistungsausschreibung «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» Bezirks-
        schule Wettingen werden an den bestehenden Klassentrakten nur Anschlussarbeiten (Haus-
        technik) ausgeführt. Alle anderen Gebäude auf der Schulanlage sind nicht Bestandteil der Aus-
        schreibung.

        Planausschnitt aus Bericht MBK Bezirksschule Wettingen, Bericht vom 15.04.20

7.2     Perimeter «Erweiterung in modularer Hybridbauweise»
        Der ‚Projektierungsperimeter‘ für die Erweiterung in modularer Hybridbauweise liegt auf der
        Parzelle Nr. 3032, südlich des Schultraktes B (Neubau).

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        In der Bauzone OeBa richtet sich der Grenzabstand nach den benachbarten resp. angrenzen-
        den Bauzonen. Somit ist ein Grenzabstand von 5.0 m im Minimum erforderlich. Eine Vergrös-
        serung des Grenzabstandes ist abhängig von der Gebäudehöhe.

        Die «Erweiterung in modularer Hybridbauweise» hat innerhalb des ‘Hochbauperimeters’ zu
        erfolgen. Nördlich wird der Perimeter durch den Gebäudeabstand zum Schultrakt «neu» B
        (Neubau) beschränkt.

        Im ‘Umgebungsperimeter’ hat ein (neu) definiertes Rasenspielfeld (minimale Abmessung 60m
        x 30m) und eine Schnelllaufbahn platz zu finden.

        Auszug Plan Projektierungsperimeter (Ordnerregister 16), nicht massstäblich

        Es gilt dabei folgendes zu beachten:

        ■   Das Rasenspielfeld darf auf eine minimale Länge von 60m und eine Breite von 30m ver-
            kürzt werden. Dabei ist eine Umzäunung notwendig (Ballfang).
        ■   Die Schnelllaufbahn kann von ca. 114m auf mind. 97m (Laufdistanz 80m) verkürzt werden.
            Wenn es projektspezifisch erforderlich ist und die Schnelllaufbahn am bestehenden Ort
            aufgehoben werden müsste, so ist eine Verlegung anzubieten. Demnach müsste im östli-
            chen Bereich der heutigen Spielwiese eine neue Schnelllaufbahn mit (möglichst) minimaler
            Länge von 97m projektiert und in das Angebot eingerechnet werden.
        ■   Den Gebäudeabstand zwischen Erweiterung und bestehendem Schultrakt («Neubau») hat
            die Gemeinde auf mind. 12.0m festgelegt und darf nicht unterschritten werden.
        ■   Der Aussenzugang zum bestehenden Schutzraum ist weiterhin anzubieten / sicherzustellen.

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7.3     Raumprogramm
        Folgendes Raumprogramm (detailliertes Raumprogramm siehe Ordnerregister 7) ist umzuset-
        zen:

        Erweiterung in modularer Hybridbauweise

        ■   10 Klassenzimmer
        ■   6 zugehörige Grossgruppenräume
        ■   2 TTG-Cluster mit gesamthaft
             2 TTG Textilraum
             2 TTG Werkraum
             1 TTG Gestaltungsraum
             2 TTG Maschinenraum Holz
             1 TTG Maschinenraum Metall
             1 TTG Lager Textilraum
             1 TTG Lager Werkraum
        ■   Lagerfläche
        ■   Besprechungszimmer
        ■   Vorbereitung / Aufenthalt Lehrer
        ■   Zugehörige Nasszellen / Putzraum / Technik / Erschliessung
        Optional soll anstelle der «konventionellen» Klassenzimmer-/ Grossgruppenraum-Anordnung
        eine Option "Lernlandschaften" (Mix) (Option 1) offeriert / angeboten werden.

        Zudem muss im Rahmen der Gesamtleistungssubmission der Nachweis erbracht werden, dass
        ein späterer Anbau oder Aufstockung (Raumprogramm siehe Ordnerregister 7) sinnvoll um-
        setzbar ist.

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8       Erschliessung und Umgebung

        Satellitenphoto (Quelle: agis.ch; ohne Massstab)

8.1     Baustelleninstallation
8.1.1   Baustellenzufahrt
        Die Baustellenzu- und abfahrt erfolgt via Alberich Zwyssig-Strasse (Kantonsstrasse: muss durch
        den Kanton bewilligt werden / Abklärung durch GLA) oder über die Platanenstrasse.
        Allfällig notwendige Anpassungen / Arbeiten an der Verkehrserschliessung (z.B. Anpassungen
        bestehende Strassen) sind mit einzuplanen / einzurechnen. Der Baustelleninstallationsplan
        muss vorgängig zwingend mit den zuständigen Behörden (Polizei, Kanton, Gemeinde, Schule)
        abgesprochen werden.

8.1.2   Parkierung
        Der GLA muss betreffend Handwerkerparkplätze zusammen mit den Behörden im Rahmen der
        Baustelleninstallation eine praktikable Lösung finden. Die ordentlichen Parkplätze um das
        Schulhaus können nicht durch die Handwerker genutzt werden. Grundsätzlich ist innerhalb des
        Bauperimeters Platz für die benötigten PP zu schaffen und die nötigen Massnahmen in das
        Projekt einzurechnen.

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        Falls die Anordnung der Parkplätze innerhalb des „Betrachtungsperimeters“ nicht möglich ist,
        müssten solche durch den Gesamtleistungsanbieter zugemietet werden. Diese Kosten sind
        durch den Anbieter im Angebot zu berücksichtigen.

8.1.3   Installation
        Die Installation für die Bauphase hat innerhalb des „ Betrachtungsperimeters “ (siehe Plan „Pro-
        jektierungsperimeter“ in Ordnerregister 16) zu erfolgen. Mit der Offerte ist ein voraussichtlicher
        Baustelleninstallationsplan einzureichen.

8.2     Fussgängerzugang zum Areal
        Die Fussgänger/ Schüler erreichen die Schulanlage hauptsächlich über die Zentralstrasse, die
        Platanenstrasse und die Alberich Zwyssig-Strasse. Die Schüler, welche mit dem Velo auf die
        Schulanlage gelangen, erreichen die Anlage auf denselben Zufahrten. Die aktuelle Veloparkie-
        rung ist hauptsächlich an der Platenenstrasse situiert und muss in jedem Fall, auch während
        der Bauphase, uneingeschränkt zugänglich sein.

        Sämtliche Zugänge sind nach der Bauphase wieder anzubieten.

8.3     Anlieferung
        Die Anlieferung zur Erweiterung (Materialanlieferung) erfolgt über die Platanenstrasse.

        Allfällig notwendige Anpassungen / Arbeiten an der Verkehrserschliessung sind mit einzupla-
        nen / einzurechnen.

8.4     Umgebungsgestaltung
        An der Umgebungsgestaltung sind folgende Anpassungen vorzunehmen:

        ■   die Verkleinerung und Wiederinstandstellung des Rasenspielfeldes inkl. der Erstellung der
            notwendigen Ballfänge (längs und quer des Rasenspielfelds)
        ■   die Erschliessung des Erweiterungsbaus von der bestehenden Anlage
        ■   das Wiederinstandstellen der beanspruchten Flächen
        ■   Projektspezifisch kann eine Verkürzung der Schnelllaufbahn durch den GLA vorgeschlagen
            werden. Auch eine Umlegung der Schnelllaufbahn ist möglich, falls dies projektspezifisch
            notwendig sein sollte.
        Diese Anpassungen sind im Angebot einzurechnen. Für die vorgesehene Umgebungsgestal-
        tung kann der im Plan „Projektierungsperimeter“ (siehe Ordnerregister 16) dargestellte „Um-
        gebungsperimeter“ einbezogen werden. Sämtliche Elemente, welche im Angebot berücksich-
        tigt sind, sind plangrafisch klar erkennbar darzustellen. Die Im Angebot vorgesehene Bepflan-
        zung ist darzustellen / zu beschreiben.

                                                                                           Seite 19 von 33
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8.5     Parkierung
8.5.1   Personenwagen
        In der Parkierungsanlage auf dem Areal und entlang der Aberich Zwyssigstrasse und der Pla-
        tanenstrasse sind wenige Parkplätze vorhanden. Diese sind zu belassen. Es sind keine zusätz-
        lichen Parkplätze aufgrund des Erweiterungsbau zu erstellen. Bauherrenseitig wird derzeit ein
        Mobiliätskonzept erstellt. Dieses sollte bis Ende Mai 2021 vorliegen.

8.5.2   Velo
        Gesamthaft sind heute diverse Veloabstellplätze für SchülerInnen und überdachte und ab-
        schliessbare Veloabstellplätze für die LehrerInnen auf der Schulanlage vorhanden. Diese sind
        zu belassen.

        Die mit dem «Provisorium» beschafften zusätzlichen Veloabstellplätze werden definitiv erstellt.
        Dafür ist ein bauherrenseitiger Budgetbetrag eingestellt.

        Weitere Veloabstellplätze sind durch den GLA nicht vorzusehen.

8.6     Feuerwehr / barrierefreie Erschliessung
        Die Feuerwehr-/ Krankenwagenzufahrt ist während und nach der Bauphase zu gewährleisten.
        Der GLA hat bezüglich Feuerwehrzufahrt und barrierefreier Erschliessung eigenständige Be-
        hördenabklärungen vorzunehmen.

8.7     Abfallentsorgung
        Für den Erweiterungsbau ist lediglich ein zusätzlicher Container vorzusehen. Der Container-
        stellplatz ist einzuwanden. Dieser wird über einen bauherrenseitigen Budgetbetrag (siehe Ord-
        nerregister 06) beschafft.

8.8     Aussenraumbeleuchtung
        Für die Aussenraumbeleuchtung ist ein gesamtheitliches Konzept für den Bereich „Umge-
        bungsperimeter“ (siehe Ordnerregister 16) zu erstellen. Im Rahmen der Submission ist das
        Konzept Aussenbeleuchtung aufzuzeigen, resp. die Elemente sind in einem Plan darzustellen.
        Falls es Änderungen an der bestehenden Aussenraumbeleuchtung gibt, ist diese im selben
        Rahmen wieder anzubieten.

        Sämtliche Kosten für deren Projektierung (Konzept) und Realisierung sind im Gesamtleistungs-
        angebot zu berücksichtigen.

                                                                                        Seite 20 von 33
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9       Baurechtliche Bedingungen

9.1     Standort
        Der Standort des Bauvorhabens ist auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3032. Das Areal liegt in der
        Zone für „öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA)“.

9.2     Lärm
        Für die Gesamtleistungssubmission ist ein Lärmgutachten erstellt worden (siehe Ordnerregis-
        ter 18). Dieses ist zu berücksichtigen.

        Folgendes ist dabei zentral:

        «In Erweiterungsbauten, die sich mindestens 11 m von der Parzellengrenze zur Alberich Zwys-
        sig-Strasse entfernt befinden, können alle Nutzungen und deren Fenster uneingeschränkt ange-
        ordnet werden.

        In Erweiterungsbauten, die sich näher als 11 m zur Parzellengrenze zur Alberich Zwyssig-Strasse
        befinden, dürfen strassenseitig keine Fenster von Klassenzimmern angeordnet werden. Dies gilt
        auch für Festverglasungen sowie für Räume, die kontrolliert belüftet werden.»

        Für das Baugesuch wird ein Lärmgutachten eines Fachingenieurbüros benötigt, das vom Ge-
        meinderat und vom Kanton bewilligt ist. Diese Leistungen sind durch den GLA im Angebot zu
        integrieren.

9.3     Gebäudevolumen und Einpassung
        Bei der Ausformulierung des Baukörpers und der Anordnung im Gelände muss auf besonders
        gute Gestaltung geachtet werden. Dabei sind die Vorgaben gemäss Kapitel 5.3 zu beachten.

9.4     Ursprünglich gewachsenes Terrain
        Als „gewachsenes Terrain“ kann das heutige Terrain betrachtet werden.

10      Vorgaben der Bauherrschaft für die Projektierung
        Als wesentliche Elemente bei der Projektierung gelten:

           ■   Hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur und der räumlichen Ausformu-
               lierung
           ■   Einfaches und nachhaltiges Projekt mit hohem Gebrauchswert. Bei der Wahl der Mate-
               rialien ist grosser Wert auf eine hohe Beanspruchungsresistenz, tiefe Unterhaltskosten,
               Nachhaltigkeit und lange Lebensdauer zu legen:

                                                                                        Seite 21 von 33
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                 Gebäude / Statik                                                                                        40 Jahre
                 Fassade unterhaltsfrei                                                                                  10 Jahre
                 Lebensdauer Fassadenverkleidung und Fenster                                                             30 Jahre
                   Eine Bestätigung des Systemlieferanten für die systemgerechte Planung sowie eine Ausführungsbestäti-
                   gung für die systemgerechte Montage vom Lieferanten sind zwingend zu erbringen. Auch sind die mass-
                   geblichen Detailschnitte (Sockel, Fenster, Dachrand) in der Submissionseingabe zwingend beizulegen.
                 Haustechnik                                                                                             25 Jahre
                 Flachdach                                                                                               20 Jahre
            ■   Professionelle, termingerechte Ausführung des Projektes
            ■   Die Projektierung hat sicherzustellen, dass ein schul- und kindergerechtes Bauwerk er-
                stellt wird, welches die öffentlich-rechtlichen Vorgaben (Eingänge, Behindertentauglich-
                keit, Brandschutz, Fluchtwege, „Publikumsverkehr“, etc.) erfüllt.
            ■   Auf eine möglichst hohe Flexibilität der Raumstrukturen ist zu achten, damit spätere
                Umbauten (Anpassungen der Raumgrössen) möglich sind. Der Nachweis der Flexibilität
                wird im Rahmen des Angebots mit der «Option "Lernlandschaften" (Mix)» (Option 1)
                gebracht.

11      Konstruktion und Gebäudetechnik
        Sämtliche aktuellen Normen und Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten.

11.1    Bauphysik
        ■   Wärmeschutz (Winter und Sommer)
        ■   Feuchteschutz
        ■   Schallschutz
        ■   Akustik, die gültigen SIA-Normen, Vorschriften und Empfehlungen sind einzuhalten (be-
            sonders die „SIA 181»).
            Insbesondere sind dabei die Anforderungen an die Lärmempfindlichkeit (gemäss SIA 181
            für Schulzimmer/Besprechungsräume, mittel), die Anforderungen an den Schutz vor Luft-
            schall von aussen und innen und die zu Tritt- und Körperschall zu beachten.
            In den Verkehrsflächen sind aber auch Akustikmassnahmen einzuplanen / in das Angebot
            einzurechnen, falls solche gemäss Richtlinien nicht notwendig wären. In der Realisierungs-
            phase ist durch den GLA der Nachweis zu erbringen, dass die Nachhallzeiten eingehalten
            sind.

11.2    Brandschutz
        Die gültigen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Die Leistungen „QS Verantwortlicher
        Brandschutz“ sind einzurechnen.

        Die Vorgaben resp. das Brandschutzkonzept inkl. Gesuch für die kantonale Brandschutzbewil-
        ligung muss durch einen Brandschutzexperten erarbeitet und eingereicht werden.

                                                                                                                 Seite 22 von 33
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         Während der Ausabeitung des Gesamtleistungsangebots kann bei Bedarf durch den GLA
         Rücksprache mit dem AGV (Herr Gassmann) genommen werden. Basis einer solchen Bespre-
         chung muss mindestens ein Konzept / eine Studie sein.

         Kontaktdaten:

         Martin Gassmann
         062 836 36 50
         martin.gassmann@agv-ag.ch

         Speziell gilt die für einen Holzbau spezifische Lignum-Dokumentation „Brandschutz“:

         ■   Lignatec, Bauten in Holz / Brandschutzanforderungen
         ■   Bauteile in Holz / Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand
         ■   Bauen mit Holz / Qualitätssicherung und Brandschutz

11.3     Statik
         Die gültigen SIA-Tragwerksnormen sind einzuhalten. Der Stabilität und Erdbebensicherheit der
         Gebäude sowie dem Schwingungsverhalten der Decken ist besondere Beachtung zu schenken.

         Die am Standort Wettingen massgebende Gefährdung bezüglich Erdbeben und die Bedeutung
         muss berücksichtigt und die notwendigen Massnahmen definiert und in das Angebot einge-
         rechnet werden. Der Nachweis SIA Norm 260 bis 267 (Ausgabe 2003) muss vom GLA erbracht
         werden.

11.4     Allgemeine Angaben und Präzisierungen zu den Bauteilen
11.4.1   Dach
         Wird ein Flachdachgebäude projektiert, so sind die nicht als Aussenbereich genutzten Flächen
         zu begrünen. Ein Dachausstieg mit den notwendigen Sicherungsmassnahmen (Sekuranten) ist
         im Angebot einzurechnen.

         Alle Anlagenteile, die Geräusche verursachen, müssen gegenüber der Nachbarschaft optisch
         und schalltechnisch abgeschirmt werden.

         Auf dem Dach sollen keine Monoblöcke und/oder Wärmepumpen vorgesehen werden.

         Technische Aufbauten sind auf ein Minimum zu beschränken.

         Die Statik der Dachkonstruktion ist so auszulegen, dass eine spätere Installation einer Photo-
         voltaik gewährleistet ist.

         Es sind keine Vorkehrungen für eine spätere Aufstockung vorzusehen, sofern der der notwen-
         dige Nachweis für eine spätere Erweiterung als Anbau erfolgt. Ansonsten sind die Vorkehrun-
         gen (Statik; Gebäudetechnik) entsprechend für die spätere Aufstockung auszulegen und im
         Angebot zu berücksichtigen.

                                                                                         Seite 23 von 33
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11.4.2   Aussenwände und Fassaden
         ■   Der äusseren Erscheinung des zu projektierenden Gebäudes in dem im Ordnerregister 16
             definierten ‚Perimeter‘ ist in Bezug zur Schulanlage grösste Aufmerksamkeit zu schenken.
         ■   Minergie-P (mit Zertifikat) ist einzurechnen.
         ■   Es ist darauf zu achten, dass als Fassadenverkleidung ein robustes und ballwurfsicheres
             Material eingesetzt wird.
         ■   Die Materialien, Unterhaltszyklen und Lebensdauer sind genau zu beschreiben.
         ■   Wird Holz für die Konstruktion oder als Fassadenmaterial verwendet, so muss dieses aus
             der Schweiz oder dem angrenzenden westeuropäischen Raum stammen und FSC zertifiziert
             sein.
         ■   Fenster
             IV-Fenster, Holz-Metall, 3-fach Verglasung (mind. 34 DB R’w, 0,7 W/m2k). Die Fenster müs-
             sen genügend öffenbare Fensterflügel aufweisen, damit sichergestellt wird, dass Nachtaus-
             kühlung / Querlüftung möglich ist. Bei sämtlichen Fensterflächen muss eine Reinigung vom
             Innenraum her möglich sein. Die aktuellen Glasrichtlinien sind zu erfüllen. Die Fenster zum
             Rasenspielfeld sind ballwurfsicher zu realisieren.

         ■   Sonnenschutz / Verdunkelung
             Bei sämtlichen Fenstern sind Rafflamellenstoren 90mm, geräuscharm, stufenlos regulierbar
             inkl. elektrischen Antriebs vorzusehen. Zudem ist die Wetterfestigkeit (Windstärke, Sonnen-
             einstrahlung mit einer entsprechenden automatisierten Steuerung) zu garantieren.

11.4.3   Innenwände
         Die inneren Flächen haben robust und hell zu sein.

11.4.4   Decken
         Die Decken sind grundsätzlich akustisch wirksam auszuführen.

11.5     Erläuterungen zu Haustechnikinstallationen
         Die Vorgaben des Pflichtenhefts HLKSE- GA (Ordnerregister 12) sowie die Vorgaben der Raum-
         blätter (Ordnerregister 8) sind zu beachten und einzurechnen.

11.5.1   Heizung, Lüftung und Sanitär
         Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu
         entnehmen.

         Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entnehmen.

11.5.2   Elektro / Gebäudeautomation
         Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu
         entnehmen. Desweitern sind die behördlichen Vorschriften zu beachten und einzurechnen.

         Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entnehmen.

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         Des Weiteren zu beachten:

         ■   Für die Beleuchtung wird ein Projekt inkl. Kostenangaben mit klar definierten Beleuchtungs-
             körpern, welche den Vorgaben gemäss Raumblättern entsprechen, verlangt. Der Nachweis,
             dass die Beleuchtungsstärken (Lux) eingehalten sind, ist durch den GLA zu erbringen. Bei
             Arbeitsräumen erfolgt die Messung auf den Tischplatten. Für die Wahl der Leuchten ist auf
             deren Wartung und Verletzungsgefahr bei Bruch zu achten. Es sind zwingend LED Leuchten
             von Schweizer Lieferanten vorzusehen.
         ■   Flucht- und Notbeleuchtung gemäss Kant. Feuerpolizeivorschriften.

11.5.3   EDV / Informatik
         Grundsätzlich sind die Anforderungen dem Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12) zu
         entnehmen. Die Anforderungen je Raum sind den Raumblättern (Ordnerregister 8) zu entneh-
         men.

         Die Beschaffung der Hard- und Software läuft über die Budgetpositionen (BKP 9; siehe Ord-
         nerregister 6) und ist dementsprechend Bestandteil des Angebots, resp. des Baukredits.

11.6     Nachhaltiges Bauen
11.6.1   Allgemein
         Es sind nur ökologisch sinnvolle und giftfreie Materialien zu verwenden. Verwendetes Holz
         muss FSC – zertifiziert sein und aus der Schweiz oder dem angrenzenden westeuropäischen
         Raum stammen.

         Bei Holzwerkstoffplatten ist formaldehydfreies Material einzusetzen.

11.6.2   Radon
         Es sind die BAG-Empfehlungen ‘bauliche Massnahmen für Neubauten’ einzuhalten.

11.6.3   Ökologie
         Dem Thema Ökologie soll die notwendige Beachtung geschenkt werden. Der Bauherrschaft ist
         es ein Anliegen, dass die Vorlage eco-bau des Vereins SIA berücksichtigt werden.

12       Projektierung
         Die nötigen Abklärungen betreffend Bewilligungsfähigkeit des Projekts ist Sache des Ge-
         samtleistungsanbieters.

         Sämtliche behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Allfällige Auflagen aus behördlichen
         Bewilligungen sind Sache des GLA und im Angebot einzurechnen.

         Zu beachten ist dabei (nicht abschliessende Aufzählung):

                                                                                         Seite 25 von 33
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         Geltendes Recht:

         ■   BauG, Baugesetz des Kantons Aargau und dazugehörige Verordnungen
         ■   Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Wettingen (siehe Ordnerregister 14)
         ■   Behindertengerechtigkeit, insbesondere zu beachten ist die SIA Norm 500, hindernisfreies
             Bauen
         ■   Brandschutzvorschriften
         ■   Blitzschutzvorschriften
         ■   SIA Norm 181, Schallschutz im Hochbau
         ■   SIGAB-Richtlinie 002 (Sicherheit mit Glas, Anforderungen an Glasbauteile)
              Fenster zu Rasenspielfeld: Ballwurfsicher

12.1     Behindertengerechtigkeit
         Die Behindertengerechtigkeit des gesamten Erweiterung muss sichergestellt werden. Grund-
         sätzlich hat der GLA bezüglich Behindertengerechtigkeit eigenständige Behördenabklärungen
         vorzunehmen.

         Sämtliche notwendigen Massnahmen / Aufwendungen betreffend Behindertengerechtigkeit
         sind durch den GLA in das Angebot einzurechnen.

12.2     Schutzräume
12.2.1   Zusätzlicher / neuer Schutzraum
         Die Gemeinde Wettingen verfügt über eine ausreichende Schutzplatzbilanz von ca. 114%.

         Schulhäuser sind grundsätzlich nicht Schutzraumbaupflichtig. Es kann also auf den Bau eines
         weiteren Schutzraumes verzichtet werden.

         (Auskunft Roland Obrist, Kanton Aargau, E-Mail vom 25.01.2021)

12.2.2   Bestehender Schutzraum (heutiger bestehender «Neubau»):
         Der Schutzraum muss als aktiver TWP Schutzraum bestehen bleiben.

         Der Aussenzugang wurde als sogenannte "Rote Türe" bewilligt, zur besseren zivilen Nutzung,
         anstatt einer konventionellen Fluchtröhre.

         Ein Schutzraum dieser Grösse wird, gemäss TWP1984, mit zwei Notausstiegen bzw. Fluchtröh-
         ren im trümmerfreien Bereich erstellt. Ist dies nicht möglich, können alternativ zwei nicht trüm-
         merfreie Notausstiege plus eine Fluchtröhre in den trümmerfreien Bereich erstellt werden. Der
         zusätzliche Zugang wurde offenbar als trümmerfreie Fluchtröhre betrachtet.

         (Auskunft Roland Obrist, Kanton Aargau, E-Mail vom 25.01.2021)

         Da der bestehende Schutzraum (unterhalb Neubau) belassen werden muss, sind die heutigen
         Zugänge uneingeschränkt zu erhalten.

                                                                                           Seite 26 von 33
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13      Raum- und nutzungsspezifische Vorgaben

13.1    Allgemein
        Das Raumprogramm umfasst die Auflistung der geforderten Räume und ihrer Flächen. Abge-
        leitet wurden diese aus verschiedenen Vorgaben und Richtlinien bezüglich schulischer und
        öffentlicher Nutzung, resp. aus den Bedürfnissen der Nutzerschaft.

        Für die Erstellung des Vorprojekts dient das Raumprogramm gemäss Ordnerregister 7.

13.2    Beschrieb der einzelnen Räume des Erweiterungsbaus
        Nachfolgend sind ergänzende Festlegungen zum Raumprogramm und zu den Raumblättern
        je Raum zu finden.

        Haupträume

        Klassenzimmer                                                                              Raum-Nr. 001

        Die Klassenzimmer sollten (wenn möglich) eine direkte Verbindung zu einem Grossgruppen-
        raum aufweisen.

        Lernlandschaft 2 Klassen                                                                  Raum-Nr. 001a
        Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum

        Es muss von einer Belegung von > 50 Personen (maximal 60 Personen) ausgegangen wer-
        den.

        Lernlandschaft 3 Klassen                                                                  Raum-Nr. 001b
        Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum

        Es muss von einer Belegung von > 75 Personen (maximal 90 Personen) ausgegangen wer-
        den.

        Inputzimmer                                                                               Raum-Nr. 001c
        Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum

        Die Räume müssen nicht bei der Lernlandschaft und / oder beim Gruppenzimmer angeord-
        net werden (Anordnung frei).

        Grossgruppenraum                                                                           Raum-Nr. 002

        Der Grossgruppenraum sollte (wenn möglich) eine direkte Verbindung zu Korridor und Klas-
        senzimmer aufweisen.

        Gruppenzimmer                                                                             Raum-Nr. 002a
        Raum nur bei Option "Lernlandschaften" (Mix) anstelle Klassenzimmer / Grossgruppenraum

        Die Gruppenzimmer sollten (wenn möglich) mit direkter Verbindung zu Korridor und Lern-
        landschaft (2 Gruppenzimmer pro Lernlandschaft mit 120m2, resp. 3 Gruppenzimmer pro
        Lernlandschaft mit 180m2) realisiert werden.

                                                                                                 Seite 27 von 33
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        TTG-Cluster

        Es sind zwei TTG-Cluster möglichst mit EG-Bezug (Aussenarbeiten) anzubieten.

        Falls einzelne Räume nicht im EG angeordnet werden können, so sind folgende Räume ohne
        EG-Bezug möglich (dabei würde jedoch das Teamteaching eingeschränkt):

        ■   bei einem Raum: TTG Gestaltungsraum Anordnung im OG möglich
        ■   mehrere Räume: TTG Textilräume inkl. TTG Lager Textilraum
        Ergänzende Ausführungen / Erläuterungen betreffend «Textiles und Technisches Gestalten»
        sind dem Dokument «Schulräume und Schulbauten - Hinweise zur Planung von Neu- oder
        Umbauten» (Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule vom 09.09.20
        (siehe Ordnerregister 07; Seite 9ff) zu entnehmen.

        TTG Textilraum                                                                    Raum-Nr. 003

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Lager Textilraum" (Raum-Nr. 008) (projektabhän-
        gig).

        TTG Werkraum                                                                      Raum-Nr. 004

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Lager Werkraum" (Raum-Nr. 009) (projektabhän-
        gig).

        Wenn möglich ebenfalls mit direktem Bezug zu TTG Maschinenraum Holz (Raum-Nr. 006)
        und/oder TTG Maschinenraum Metall (Raum-Nr. 007) (ebenfalls projektabhängig).

        TTG Gestaltungsraum                                                               Raum-Nr. 005

        Keine Bemerkungen.

        TTG Maschinenraum Holz                                                            Raum-Nr. 006

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig).

        Maschinenräume ermöglichen die Arbeit mit unterschiedlichen Materialien. Darin befinden
        sich Maschinen, die grössere Emissionen wie Lärm, Staub und Hitze verursachen.

        TTG Maschinenraum Metall                                                          Raum-Nr. 007

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig).

        TTG Lager Textilraum                                                              Raum-Nr. 008

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Textilraum" (Raum-Nr. 003) (projektabhängig).

        TTG Lager Werkraum                                                                Raum-Nr. 009

        Wenn möglich mit direktem Bezug zu "TTG Werkraum" (Raum-Nr. 004) (projektabhängig).

        Lager allgemein                                                                   Raum-Nr. 010

        Lage frei.

        Lager allgemein                                                                  Raum-Nr. 010a

        Lage frei.

                                                                                       Seite 28 von 33
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        Lagerraum nur im «Grundangebot» notwendig. Raum wurde «kreiert», damit die HNF-Totale
        der Haupträume beim Grundangebot und der «Option "Lernlandschaften" (Mix)» identisch
        sind.

        Besprechungszimmer                                                             Raum-Nr. 011

        Lage wenn möglich möglichst zentral.

        Vorbereitung / Aufenthalt Lehrer                                               Raum-Nr. 012

        Lage wenn möglich möglichst zentral.

        Nasszellen

        WC Knaben, WC Mädchen, WC Damen / Behinderten-WC, WC Herren               Raum-Nr. 013 - 016

        Lage wenn möglich möglichst zentral.

        Putzraum

        Putzraum                                                                       Raum-Nr. 017

        Lage möglichst beim Lift.

        Erschliessung

        Gebäudeeingang / Treppenhaus / Korridore                                       Raum-Nr. 018

        ■   Korridorbreite: mind. = 3.40m
        ■   Treppenlaufbreite: mind. = 1.60m
        Liftanlage für alle Geschosse                                                  Raum-Nr. 019

        keine Anmerkungen.

        Aussenfläche gedeckt (optional)                                                Raum-Nr. 020

        Optional (oder im Grundangebot integriert) soll eine gedeckte Aussenfläche angeboten wer-
        den (Option 2).

        Technik

        Technikraum                                                                    Raum-Nr. 021

        Keine Anmerkungen.

        Umgebung

        Umgebung                                                                       Raum-Nr. 022

        Wegnetz

        Das bestehende Wegnetz ist zu erhalten und zu erweitern. Falls Anpassungen/ Veränderungen
        am Bestand notwendig sind, so sind diese Arbeiten im Angebot einzurechnen.

        Parkplätze und Veloabstellplätze Schüler

        Siehe Kapitel 8.5.

                                                                                     Seite 29 von 33
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         Abfallentsorgung

         Siehe Kapitel 8.7.

         Rasenspielfeld und Schnelllaufbahn

         Siehe Kapitel 7.2.

14       Diverse Vorgaben

14.1     Bewilligungsverfahren
         Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, könnte das Bewilligungsverfahren allenfalls nach
         Abschluss des Gesamtleistungsverfahrens (vor eingeholtem Baukredit) durch den Gesamtleis-
         tungsanbieter forciert werden. Eine allfällige vorzeitige Beauftragung würde durch den Ge-
         meinderat gesprochen. Deshalb sind die notwendigen Kosten durch den GLA separat auszu-
         weisen.

14.2     Optionen als Ergänzungen zum Angebot
14.2.1   Option 1: „Option "Lernlandschaften" (Mix)“
         Anstelle der konventionellen Anordnung mit Klassenzimmern und zugehörigen Grossgrup-
         penräumen möchte die Schule optional eine Anordnung Option "Lernlandschaften" (Mix)
         angeboten erhalten haben (Raumprogramm siehe Ordnerregister 7).

         Dabei wird anstelle des Frontalunterrichts vermehrt auf individuelles Lernen gesetzt. Dies wird
         räumlich wie folgt umgesetzt:

         ■   Lernlandschaft
             In den Lernlandschaftsräumen (für 2 oder 3 Klassen) werden die notwendigen Arbeitsplätze
             der SchülerInnen bereitgestellt.

         ■   Gruppenräume
             Die Lernlandschaften verfügen über 2 oder 3 zugehörige Gruppenräume.

         ■   Inputzimmer
             Der Frontalunterricht im Klassenverband erfolgt in bereitzustellenden Inputzimmern.

14.2.2   Option 2: „Aussenfläche gedeckt“
         Optional (oder allenfalls im Grundangebot integeriert / projektabhängig) ist eine gedeckte
         Aussenfläche (beim Gebäudeeingang) mit einer minimalen Fläche von 50m2 anzubieten.

14.2.3   Option 3: „Klimadecke»
         Optional ist in den Schulräumen eine Klimadecke (integriertes System für Heizen, Kühlen,
         Akustik, Beleuchtung) anzubieten.

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GLA – Angebot «Erweiterung in modularer Hybridbauweise»
Bezirksschule Wettingen
Offenes Verfahren

         Die Option mit dem angebotenen System «Klimadecke» sind zu beschreiben und die techni-
         schen Kenndaten zu benennen.

14.2.4   Option 4: «Kugelgarn anstelle Linoleum»
         Optional ist Kugelgarn anstelle Linoleum anzubieten (siehe Raumblätter).

14.3     Raumhöhen
         Die lichte Raumhöhe im Erweiterungsbau muss folgende Minimalhöhe betragen:

         Lichte Raumhöhe bei Räumen mit einer Fläche von ≥ 50m2: wenn möglich 3.00m (mind. 2.75m)

         Im Erschliessungsbereich hat die minimale lichte Raumhöhe 2.40m zu betragen.

14.4     Mutteruhr/ Gonganlage / Videoüberwachung / Telefonanlage
         Siehe Raumblätter (Ordnerregister 8) und Pflichtenheft HLKSE- GA (Ordnerregister 12).

14.5     Schliessanlage
         Die bestehende Anlage (Elostar mechatronisch) bleibt bestehen. Im Erweiterungsbau wird das
         neue System (Kaba Dorma Evolo) eingesetzt.

         Alle Aussentüren und spezielle Räume (Türe zu Technikraum) werden mit diesem System aus-
         gerüstet. Die Innentüren werden mit einer mechanischen Kaba-Schliessanlage realisiert.

         Schrankschlüssel für die Lehrpersonen:

         Pro Schrank Kaba 20 mit je 5 Schlüssel

14.6     Signaletik / Raumbeschriftung
         Eine Raumbeschriftung für den Erweiterungsbau ist analog des Bestandes ist zu planen und zu
         realisieren.

         Zudem sind gesamthaft 3 Übersichtstafeln der Gesamtanlage neu zu gestalten.

         Die Planungsarbeiten sind im Honorar einzurechnen. Für die Ausführung ist eine Budgetposi-
         tion vorgesehen (Ordnerregister 6).

14.7     Kunst am Bau
         Es ist ein bauherrenseitiger Budgetbetrag für «Kunst am Bau» vorgesehen. (siehe Budgetposi-
         tionen; Ordnerregister 6). Durch den Gesamtleistungsanbieter sind diesbezüglich keine Arbei-
         ten einzurechnen. Durch den Gesamtleistungsanbieter sind aber mögliche Orte / Bereiche im
         Rahmen der weiteren Projektierung vorzuschlagen.

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