Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach

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Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung
           Sanierung Freibad Maisach
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
Aktuelle Projektinformationen aus der
 Gemeindeverwaltung
Informationspräsentation Sanierung Freibad

Stand: Fortschreibung 1, 20.07.2021
 Diese Präsentation wird aktualisiert, wenn es Weiterentwicklungen gibt.
 Informationsveranstaltungen zum Projekt werden gesondert angekündigt.
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
Projektinformation zur Sanierung des
Maisacher Freibades
1.   Sanierungsbedarf
2.   Baurechtliche Vorrausetzungen am bestehenden Standort
3.   Wirtschaftlichkeit
4.   Wie geht es weiter?
5.   Fortschreibung
6.   Kontaktdaten
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1. Sanierungsbedarf
1.1 Historie Freibad
1.2 Sanierungsbedarf großes Becken
1.3 Sanierungsbedarf Rutschenturm
1.4 Erneuerung Wassertechnik
1.5 Sanierungs-/Neubaubedarf Sanitärgebäude und Kiosk
1.6 Planungsvarianten
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1.1 Historie Freibad
• Freibad 1929 als einfaches Erdbecken errichtet
• 1965 Erneuerung der Uferbefestigungen
• 1969 Genehmigung WC-Anlage, Umkleidekabinen, Hausmeisterwohnung
• 1984 an gleicher Stelle das Becken aus Edelstahl hergestellt
• 1993 Aufstellung eines Dusch- und eines WC-Containers
• 1997 Austausch Duschcontainer (neu: Fertigbau)
• 2000 Austausch WC-Container (neu: Fertigbau)
• 2014 Grundkonzept Sanierung Freibad „Kreuzfahrtschiff“
• 2015 Ersatzneubau Kinderbecken
     im Sinne der 18. BImSchV keine wesentliche Änderung der Sportanlage
     Status des Freibades als „Altanlage“ ändert sich nicht
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1.2 Sanierungsbedarf großes Becken
• Seit 2016 jährlich steigender Unterhaltsbedarf am Edelstahlbecken wegen Lochfraß
• 2016 Beschwerde aus der Nachbarschaft wegen Immissionen vom Freibad über Rechtsanwalt
• Frühjahr 2017 Beauftragung der Planung zur Teilneugestaltung der Beckenumrandung mit Liegepodesten. Die
  Planung wurde ausgeführt.
• Juli 2018 anwaltliche Forderung, dass Badebetrieb an Sonn- und Feiertagen unterlassen oder wenigstens so durch
  geeignete Maßnahmen eingeschränkt wird, dass die Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie eingehalten werden
• Oktober 2018 Beschlussfassung zur Beteiligung am Förderprogramm des Freistaat Bayern in Verbindung mit dem
  Sanitärgebäude
• Oktober 2019 wegen stark steigender Korrosionsschäden im Becken beauftragt der Gemeinderat ein
  Materialgutachten. In diesem Zusammenhang wird die Umsetzung „Beckenumrandung“ aus wirtschaftlichen Gründen
  bis zur Klärung des Sanierungsbedarfs des Beckens zurückgestellt
• 18. Juni 2020 Vorstellung des Untersuchungsergebnis der Materialprüfung im GR: Sanierung/Erneuerung ist dringend
  erforderlich (Grobschätzung ca. 900 000 – 1 200 000 Euro); Beschluss Erneuerung Becken
• 16. Juli 2020: Zum Erhalt des Familienbadcharakters wird es als notwendig angesehen, den Nichtschwimmerbereich
  entsprechend attraktiv auszustatten. Dazu wird als sinnvoll angesehen, auf die 50-Meter-Schwimmbahnen zu
  verzichten, dafür den Nichtschwimmerbereich zu erweitern sowie eine klare Trennung der Nutzungsbereiche
  herbeizuführen. Der Gemeinderat hat sich dem entsprechend für die Variante 6 entschieden
• Gleichzeitig wurde zur Festlegung weiterer Details ein Arbeitskreis (Vertreter der Bauverwaltung, des
  Freibadpersonals und einem Vertreter je Gemeinderatsfraktion) gebildet
• 6. August 2020 Hinweis bei GR-Sitzung hinsichtlich rechtlicher Bedenken bei Variante 6, weil in Folge von
  Attraktivitätssteigerung lt. Gutachter höhere Schallemissionen anzunehmen sind, die die Grenzwerte für ein Sportbad
  überschreiten. Erweiterung Planungsauftrag Architekt um Sanierung des Edelstahlbeckens
• 12. November 2020 GR beauftragt Bürgermeister und Verwaltung bei den Verhandlungen mit der Karl-Gruppe
  hinsichtlich eines Grundstücktausches (ehemals geplantes Trabergelände/Gelände SC Maisach) u.a.
  auch ein Fläche als Ersatzgelände für das Freibad zu berücksichtigen.
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1.3 Sanierungsbedarf Rutschenturm
Bei einer Kamera-Untersuchung wurde festgestellt, dass die Anschweisspunkte der Rutsche Rost
aufweisen
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1.4 Sanierungsbedarf Wassertechnik

• Die Technik wurde zwar seit 1985 erweitert, jedoch nur teilweise saniert (2015 Austausch
  Wärmepumpe und Flusswasserfilter samt Anschlüsse)

• Aufgrund des Sanierungsbedarfs des Freibads wurden die technischen Anlagen im November 2020
  durch einen Anlagenbauer, einen Elektrotechniker sowie durch die technische Bauverwaltung
  begutachtet.

     Technischer Betrieb für Steuerung, Umwälzpumpen, Anschwemmfilter und Pumpe für
      Wasserrutsche sowie elektrische Anlagen sind für weitere fünf Jahre möglich. Es kann
      jedoch zu Ausfällen einzelner Komponenten kommen.

     Zeitlich nicht kalkulierbare Ausfälle des Badebetriebs möglich
Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
1.5 Sanierungs-/Neubaubedarf Sanitäranlagen und Kiosk

Der Gemeinderat hat im Oktober 2018 beschlossen, eine Baustudie zum Neubau eines
gemeinsamen Sanitär-, Gastronomie- und Sozialgebäudes am Freibad in Auftrag zu geben.
Hintergrund war hierbei, dass die Bayerische Staatsregierung außerordentliche Fördermittel zur
Sanierung maroder Freibäder in Aussicht gestellt hat. Der Bestand stammt von Anfang 1970. (Der
Vollzug des Beschlusses wurde zurückgestellt, bis die Voraussetzungen zum Förderprogramm
vorliegen.)
• Im Oktober 2019 wurde u.a. beschlossen, zur Erstellung einer Planstudie zum Neubau eines
  Gebäudes (Umkleide, sanitäre Anlage, Kiosk) die ersten beiden Leistungsphasen zur
  Objektplanung auszuschreiben.
• Die Auftragsvergabe erfolgte Ende Februar 2020
• Wegen der unsicheren Finanzlage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde im
  Sommer 2020 der Erneuerung des Edelstahlbeckens oberste Priorität eingeräumt und die
  Erneuerung der Sanitärgebäude zurückgestellt.
1.6 Planungsvarianten

Ist-Zustand
1.6 Planungsvarianten
                        Ist-Zustand
1.6 Planungsvarianten
Grundkonzept Sanierung Freibad 2014 – „Kreuzfahrtschiff“

                                                    1. Neubau Kinderbecken
                                                    2. Neubau und
                                                       Neusituierung der
                                                       Bademeisterkabine
                                                    3. Sanierung des Dusch-
                                                       und Umkleidebereichs
                                                    4. Neugestaltung und
                                                       Sanierung Außenbereich
                                                       um das große
                                                       Schwimmbecken,
                                                       Neugestaltung
                                                       Gastronomiebereich
1.6 Planungsvarianten
Schwimmbecken – Variantenwahl 2020

Beschluss Gemeinderat vom 16.07.2020
2. Baurechtliche Voraussetzungen am
bestehenden Standort
2.1 Schall-Immissionen
      Sportanlage/Erlebnisbad
      Gerichtliches Verfahren
      Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
      Entwicklungsmöglichkeit

2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
      Reine Wohngebiete
      Allgemeine Wohngebiete
      Mischgebiete
      Urbane Gebiete
      Sondergebiete

2.3 Überschwemmungsgebiet

2.4 Kapazität Parkplätze und Fahrradabstellplätze
2.1 Schall-Immissionen
Sportanlage/Erlebnisbad

• Geltende Richtwerte bei Sportanlagen (Ausübung des Breitensports „Schwimmen“)
    •   Immissionsrichtwerte gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV):
    •   Tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten im reinen Wohngebiet 50 dB(A)
    •   Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten
    •   Bei Sportanlagen, die vor dem 18.07.1991 errichtet wurden, soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten abgesehen
        werden, wenn die Überschreitung des Immissionsrichtwertes weniger als 5dB(A) beträgt

• Geltende Richtwerte für Erlebnisbäder
    •   Immissionsrichtwerte gemäß der Freizeitlärm-Richtlinie
    •   Im reinen Wohngebiet tags außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A), innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen
        bei 45 dB(A)
2.1 Schall-Immissionen
gerichtliches Verfahren
•   Herbst 2016 Beschwerde aus der Nachbarschaft wegen Immissionen vom Freibad über Rechtsanwalt
•   September 2017 wurde eine von der Gemeinde beauftragte Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt
•   Diese Untersuchung über das bestehende Freibad ist über die Sportanlagenlärmverordnung (18. BIMSchV) erfolgt
•   Juli 2018 anwaltliche Forderung
      •   den Freibadbetrieb an Sonn- und Feiertagen einzustellen
      •   oder wenigstens so durch geeignete Maßnahmen einzuschränken, dass die Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie eingehalten werden
• Im Januar 2019 wurde eine Klage von betreffender Person wegen Unterlassung beim Landgericht eingereicht
• Die Klagepartei geht davon aus, dass es sich um ein Erlebnisbad handelt, das nach der Freizeitlärmrichtlinie zu
  beurteilen ist
• Die Gemeinde, das Landratsamt und der Gutachter gehen aufgrund der Fakten und der vorhandenen Rechtsprechung
  davon aus, dass es sich um ein Sportbad handelt und die Sportanlagenlärmschutzverordnung anzuwenden ist
• Das Landgericht hat den Rechtsstreit im August 2019 zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht verwiesen
• Der Rechtsanwalt der Klagepartei schlug eine Mediation durch einen Güterichter vor
• Der Gemeinderat hat sich im Januar 2020 gegen eine Mediation ausgesprochen. Sollte die Klagepartei an ihren
  Forderungen festhalten, müsste diese den Klageweg weiter beschreiten
• Derzeit ruht das Verfahren.
2.1 Schall-Immissionen
Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
Ingenieurbüro Greiner: Ergebnis
 Einschlägige Immissionsrichtwerte können i.d.R. an allen Immissionsorten eingehalten werden
 Nur an einem Immissionsort (Bereich Birkenstraße, nicht Klagepartei) ergeben sich Überschreitungen um ca. 1
  dB(A) bei einem angesetzten Betrieb mit 1000 Besuchern im Freibad und auch nur während der Ruhezeit an Sonn-
  und Feiertagen
 Nach Aufzeichnungen der Gemeinde wurden in 2016 an sieben Tagen über 1000 Besucher gezählt, jedoch nur an
  einem Sonn- und Feiertag. Im Jahr 2019 waren an insgesamt 12 Tagen, davon an zwei Sonn- und Feiertagen mehr
  als 1000 Besucher im Freibad
 Das minimal Vergrößerte und 2015 in Betrieb genommene neue Kinderbecken ändert die schalltechnische Situation in
  einem nicht wahrnehmbaren Bereich (circa 0,2 dB(A)).
 Bei der Beurteilung ist von einem realistischen Durchschnittsbetrieb auszugehen und nicht von einer maximal theoretischen
  Auslastung. Insofern kann das seltene Überschreiten des Immissionsrichtwertes bei über 1000 gleichzeitig im Freibad sich
  aufhaltenden Gästen unter den genannten Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten als „seltenes Ereignis“ gewertet werden.
  Für diese Fälle wird dann der hierfür anzunehmende Richtwert sicher eingehalten
 Eine Schallschutzwand in einer Höhe von 2,50 Metern und 60 Metern Länge erzielt noch keine ausreichende
  Pegelminderung an der maßgebenden Bebauung.
 Eine umsetzbare Schallschutzmaßnahme wäre eine Betriebszeiteneinschränkung in den Ruhezeiten. Nach der
  BImSchV ist jedoch davon dann abzusehen, wenn die Beurteilungspegel bei einer Altanlage um weniger als 5 dB(A)
  überschritten werden. Dies ist beim Freibad der Fall.
2.1 Schall-Immissionen
Entwicklungsmöglichkeit
• Rechtliche Einordnung der Variante 6 (25 Meter Schwimmbereich, 25 Meter Spaßbereich):
     Bei der aktuell vorhandenen Anlage kann man nach Ansicht des Rechtsanwalts noch gut vertreten, dass es sich bei dieser um eine
      Sportanlage (Anwendung der 18. BImSchV) und nicht um eine Freizeitanlage (Anwendung der Freizeitlärm-Richtlinie) handelt –
      wobei man dies ggf. auch anders sehen kann.
     Durch geplante geänderte Beckenaufteilung verschiebt sich der Charakter des Freibads Richtung Freizeitanlage mit Anwendung
      der Freizeitlärmschutzrichtlinie
     Ggfs. erforderliche Baugenehmigung kann durch Anwohner angefochten werden

• Vorläufige Stellungnahme des Ingenieurbüro Greiner vom August 2020:
     Durch den Umbau des Freibades nach Variante 6 mit mehr Attraktionen und damit mehr Unterhaltungswert sind höhere
      Schallemissionswerte anzunehmen, die die Grenzwerte in der ersten Bebauungsreihe überschreiten
     Schallschutz wäre nur direkt am Schwimmbecken effektiv
     Konkrete Aussagen können nur auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens erfolgen, das beauftragt werden müsste

Die rechtliche und gutachterliche Einschätzung hinsichtlich der Einstufung des Anlagentyps und damit der
Beurteilungsgrundlage gehen auseinander, jedoch ist bei einem Umbau nach Variante 6 voraussichtlich mit
der Überschreitung bereits der höheren Grenzwerte zu rechnen.

Die Planung einer Attraktivitätssteigerung durch Umbaumaßnahmen nach Variante 6 birgt Fallstricke.
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung

In der Umgebung des Freibadgeländes befinden sich gemäß
 Flächennutzungsplan südlich und östlich Wohngebäude in „allgemeinen
 Wohngebieten“ mit höheren zulässigen Immissionsrichtwerten.
Im Bebauungsplan Maisach, Mühlfeld-/Lusstraße vom Juli 1975 ist der
 Gebietsschutz für das südlich des Freibadgeländes liegende Wohngebiet
 als reines Wohngebiet mit niedrigeren zulässigen Immissionsrichtwerten
 festgelegt.
Jeder Bewohner kann die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu jeder
 Zeit einklagen.
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Reine Wohngebiete

Reine Wohngebiete (dienen dem Wohnen)
   Zulässig sind
        Wohngebäude
        Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen
        Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der
         Ruhezeiten: 50 dB(A)
   Ausnahmsweise können zugelassen werden
        Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die
         Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes

  Quellen (auch folgende diesbezügliche Folien):
  Baunutzungs-Verordnung (BauNVO 1990)
  18. Bundes-Immissionsschutzverordnung (18. BImSchV)
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Allgemeine Wohngebiete

Allgemeine Wohngebiete (dienen vorwiegend dem Wohnen)
   Zulässig sind
       Wohngebäude
       die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften
        sowie nicht störenden Handwerksbetriebe
       Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
       Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und
        innerhalb der Ruhezeiten: 55 dB(A)
   Ausnahmsweise können zugelassen werden
       Betriebe des Beherbergungsgewerbes
       Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
       Anlagen für Verwaltungen
       Gartenbaubetriebe
       Tankstellen
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Mischgebiete

Mischgebiete (dienen dem Wohnen und der Unterbringung von
 Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören)
    Zulässig sind
        Wohngebäude
        Geschäfts- und Bürogebäude
        Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
         Beherbergungsgewerbes
        Sonstige Gewerbebetriebe
        Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
         sportliche Zwecke
        Gartenbaubetriebe
        Tankstellen
        Vergnügungsstätten (…) in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch
         gewerbliche Nutzungen geprägt sind
        Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb
         der Ruhezeiten: 60 dB(A)
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Urbane Gebiete

Urbane Gebiete (dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von
 Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen,
 die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung
 muss nicht gleichgewichtig sein)
    Zulässig sind
        Wohngebäude
        Geschäfts- und Bürogebäude
        Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
        Sonstige Gewerbebetriebe
        Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
          Zwecke
        Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten: 63
          dB(A)
    Ausnahmsweise können zugelassen werden
        Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in
          Kerngebieten allgemein zulässig sind
        Tankstellen
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
Sondergebiete

Sondergebiete, die der Erholung dienen
   Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in
    Betracht
       Wochenendhausgebiete
      Ferienhausgebiete
   Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die
    Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und
    festzusetzen. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß
    bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und
    Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke
    allgemein zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden
    können
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
2.3 Überschwemmungsgebiet
                            aktuell festgesetzte ÜG

                            neu ermitteltes ÜG

                            Derzeit läuft Verfahren
                            zur Neufestsetzung des
                            Überschwemmungs-
                            gebietes
2.4 Kapazität Parkplätze/Fahrradabstellplätze

• PKW-Stellplätze:      ca. 200
• Fahrradabstellplätze: ca. 160
3. Wirtschaftlichkeit
3.1 Entwicklung der Besucherzahlen/Defizit
3.2 Kosten Sanierung/Neubau
3.3 Mögliche Nachnutzung für das Freibadgelände
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit

                                             Kinder unter 6 Jahren
                                             sind nicht erfasst, weil
Ki                            Neues          diese freien Eintritt
                              Kinderbecken   haben
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit
                                     (jährliches Defizit seit Bestehen 100.000 – 230.000 Euro)

                           Neues Kinderbecken

                                                                              Eintritte und
                                                                               Betriebsergebnisse
                                                                               witterungsabhängig

                                                                              aufgrund des
                                                                               Klimawandels wird
                                                                               nach Aussagen des
                                                                               DWD mit mehr
                                                                               Sommertagen
                                                                  Pandemie     gerechnet
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit

 Badegäste kommen nicht nur aus dem Gemeindegebiet Maisach
 Saisonkarten wurden in den letzten (regulären) Jahren verkauft u.a. an Besucher aus:

       Olching
       Eichenau
       Gröbenzell
       Puchheim
       Emmering                           nach Grobschätzungen des Freibadpersonals
       Egenhofen                          liegt der Anteil der Besuchern, die nicht im
       Fürstenfeldbruck                   Gemeindegebiet wohnen, bei etwa 30 - 35 Prozent
       Wiedenzhausen
       Odelzhausen
       Sulzemoos
       Bergkirchen
       Einsbach
       Aufkirchen
       Fürstenfeldbruck
       Ober-/Unterschweinbach
3.2 Kosten Sanierung – Schätzkosten netto
Edelstahlbecken, 825 m² Wasserfläche je nach Beckenausstattung
Abbruch bestehendes Becken sollte zumindest kostenneutral sein     900 0000 -1 200 000 Euro

Badewassertechnik, Filter, Neuverrohrungen, Regel- und
Messanlagen, je nach Attraktionsausstattung Becken/Rutsche         550 0000 – 700 000 Euro

Neue Schwallwasserbehälter                                                                    Nicht berücksichtigt sind bei Aufstellung
Stahlbeton, einschl. Erdarbeiten                                               60 000 Euro    Architekt Kosten für

Neue Beckenumgänge, Badaufsicht, Außenanlagen, einschl.                                       •   Sanierung des Sanitärgebäudes
                                                                                              •   Kiosk
notwendiger Leitungen, Erdarbeiten                                            600 000 Euro
                                                                                              Gemeindliche Bauverwaltung
Breitrutsche mit Sicherheitsauslauf, Länge 12 -20 m, einschl.                                 Schätzkosten für
Badewassertechnik                                                    90 000 – 120 000 Euro
                                                                                              •   Erneuerung des Schwimmbeckens
„Hängematten“                                                                  75 000 Euro    •   Altbestand des Sanitärgebäudes

Gesamtkosten je nach Ausstattung                                 2 275 000 – 2 755 000                    4,5 Millionen Euro
                                                                                 Euro
3.2 Kosten Neubau – Schätzkosten netto
Grundstücksgröße                                                            Gummigranulatbelag um Kleinkinderbecken                   24 000 Euro
10 – 16 m²/Wasserfläche    ca. 16 000 m²                                    Filtertechnik, Schwallwasser, Spülwasser, Verrohrung,
Stellplätze:                                                                Regel-/Messtechnik                                       900 000 Euro
1 PKW (25 m²) je 200-300 m² 60 – 80 Stück
Fahrräder (2,5 m²) je 100 m² 120 – 160 Stück                                Heizung                                                   40 000 Euro
                                                                            Erdungen Edelstahlbecken, 1000 m² Wfl x 7,50 Euro           7 500 Euro

Raumprogramm Gebäude: nach KOK-Richtlinien                                  Sitzbänke, Liegepodeste, Papierkörbe                      60 000 Euro
                                                                            Beschattungen, Großschirme                                50 000 Euro
Erschließung Wasser, Abwasser, Strom                          80 000 Euro   Volleyballplatz                                           22 000 Euro
Technikgebäude, 20 x 8 x 8 = 1 300 m³ BRI x 250 Euro         325 000 Euro   Geländemodulierungen, 4 000 m² x 12 Euro                  48 000 Euro
Betriebsgebäude, Kiosk, Geräteraum                                          Bepflanzungen, Großbäume, Sträucher Rasenansaat           80 000 Euro
50 x 8 x 4,5 m = 1 800 m³ BRI x 400 Euro                     720 000 Euro
                                                                            Einzäunung, Tore, Türen, Ausgangsdrehkreuz 600 m x 80
Schwimmbecken 50 x 10 m, 4 Bahnen, 1,35 – 1,90 WT                           Euro                                                      48 000 Euro
Aushub, Edelstahlbecken, Hinterfüllung, Streifenfundament,
Ausglich Beckenströmung                                      500 000 Euro

Mehrzweckbecken 400 m², 0 – 1,35 m WT, sonst wie                            Summe Baukosten                                         4 252 500 Euro
Schwimmbecken                                                600 000 Euro   Baunebenkosten circa 30 Prozent                         1 275 750 Euro
Kinderplanschbecken, ca. 120 m², Ausbau best. Becken,        180 000 Euro
                                                                            Gesamtkosten netto                                      5 528 250
Wiederaufbau
Breitrutsche 4 x 30 m, Fundamente, Anschlusstechnik          220 000 Euro
                                                                                                                                        Euro
Pflasterungen, Beckenumgänge, Zuwegungen, Aushub,
Unterbau, großformatiges Betonpflaster 900 m² x 120 Euro     108 000 Euro
3.3 Mögliche Nachnutzung für das Freibadgelände

Wegen Überschwemmungsgebiet ist eine
 Wohn/Gewerbebebauung oder jede andere Bebauung, also
 eine Versiegelung generell ausgeschlossen.
Mögliche Nachnutzung: Park
4. Wie geht es weiter?
4.1 Welche Fragen bewegen uns?
4.2 mögliche weitere Vorgehensweise
4.1 Welche Fragen bewegen uns?

1) Wie rechtssicher sind wir wirklich vor Gericht?
2) Lärmschutz wird immer mehr zu einem Grundbedürfnis. Wie sicher können wir sein,
   dass in den folgenden Jahren nicht mehr Anlieger klagen und es zu Einschränkungen
   bei den Betriebszeiten oder den schon bestehen Angeboten kommt
3) Laut Deutscher Wetterdienst bringt die Klimaerwärmung auch mehr Hitzetage. Was ist,
   wenn die Besucherzahl die derzeitige Untersuchungsgrundlage öfters überschreitet?
4) Wie attraktiv ist unser Freibad gerade für Familien, wenn wir nur ein Sportbad haben
   dürfen und Anpassungen der Angebote wie Sprungbereich, Wasserspiele und Cafeteria
   nicht möglich sind?
5) Wie werden sich unsere Gäste verhalten, wenn die Amperoase nach dem Neubau und
   auch Mammendorf attraktivere Angebote gerade für Familien haben?
6) Ist die erforderliche Gesamtinvestition in Höhe von 4,5 Millionen vertretbar, wenn man
   die erkennbaren Risiken betrachtet?
4.2 Mögliche weitere Vorgehensweise

 Die Gestaltungsvariante 6 mit den verstärkten Angeboten für Familien und Heranwachsende bekräftigt

 schalltechnische Untersuchung beauftragen mit Grundlage Gestaltungsvariante 6 (soll die Daten liefern, in wie weit wir
  die gesetzlichen Lärmgrenzen überschreiten)

 Zuwachs an Besucher und entsprechender Parkplatzbedarf von 10 Prozent gerechnet auf die nächsten 20 Jahren ist
  bei schalltechnischer Untersuchung zu berücksichtigen

 Möglichkeiten prüfen, die baurechtliche Festsetzung in Zusammenarbeit mit allen Anliegern rechtsicher auf die Variante
  6 abzustimmen

Sollte die Herstellung der Rechtssicherheit bei Variante 6 nicht möglich sein, ist Entscheidung des Gemeinderats
notwendig:
Anpassung der Angebote der Gestaltungsvariante 6, die Rechtssicherheit auch für die Zukunft des Freibads
gewährleistet
                 oder
Favorisierung des alternativen Standorts
5. Fortschreibung
In der Sitzung am 08. Juli 2021 hat der Gemeinderat beschlossen:

Das Ingenieurbüro Greiner wird beauftragt, eine schalltechnische
 Verträglichkeitsuntersuchung zur Variante 6 durchzuführen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Gebäuderiegel, hinsichtlich
 Umfang und Wirkung näher zu überprüfen.
 Anmerkung: Eine Fläche zwischen Freibad und Wohngebiet würde sich
 ggfs. für einen baulichen Lärmschutz (riegelartige , mindestens
 zweigeschossige Bebauung = Gebäuderiegel) anbieten. Mit den
 Eigentümern der dortigen Flächen ist noch kein Kontakt aufgenommen
 worden.
Die Untersuchungsergebnisse zu beiden Punkten sind dem Gemeinderat
 zur weiteren Beratung und Abstimmung vorzulegen

1. Fortschreibung, ergänzt am 20. Juli 2021
5. Ihre Fragen richten Sie bitte an
Hans Seidl, 1. Bürgermeister, h.seidl@maisach.de; 08141/937-223
Petra Endres, Bauamtsleitung, p.endres@maisach.de; 08141/937-210
Peter Eberlein, Geschäftsleiter, p.eberlein@maisach.de; 08141/937-222
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