Projektinformation aus der Gemeindeverwaltung Sanierung Freibad Maisach
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Aktuelle Projektinformationen aus der Gemeindeverwaltung Informationspräsentation Sanierung Freibad Stand: Fortschreibung 1, 20.07.2021 Diese Präsentation wird aktualisiert, wenn es Weiterentwicklungen gibt. Informationsveranstaltungen zum Projekt werden gesondert angekündigt.
Projektinformation zur Sanierung des Maisacher Freibades 1. Sanierungsbedarf 2. Baurechtliche Vorrausetzungen am bestehenden Standort 3. Wirtschaftlichkeit 4. Wie geht es weiter? 5. Fortschreibung 6. Kontaktdaten
1. Sanierungsbedarf 1.1 Historie Freibad 1.2 Sanierungsbedarf großes Becken 1.3 Sanierungsbedarf Rutschenturm 1.4 Erneuerung Wassertechnik 1.5 Sanierungs-/Neubaubedarf Sanitärgebäude und Kiosk 1.6 Planungsvarianten
1.1 Historie Freibad • Freibad 1929 als einfaches Erdbecken errichtet • 1965 Erneuerung der Uferbefestigungen • 1969 Genehmigung WC-Anlage, Umkleidekabinen, Hausmeisterwohnung • 1984 an gleicher Stelle das Becken aus Edelstahl hergestellt • 1993 Aufstellung eines Dusch- und eines WC-Containers • 1997 Austausch Duschcontainer (neu: Fertigbau) • 2000 Austausch WC-Container (neu: Fertigbau) • 2014 Grundkonzept Sanierung Freibad „Kreuzfahrtschiff“ • 2015 Ersatzneubau Kinderbecken im Sinne der 18. BImSchV keine wesentliche Änderung der Sportanlage Status des Freibades als „Altanlage“ ändert sich nicht
1.2 Sanierungsbedarf großes Becken • Seit 2016 jährlich steigender Unterhaltsbedarf am Edelstahlbecken wegen Lochfraß • 2016 Beschwerde aus der Nachbarschaft wegen Immissionen vom Freibad über Rechtsanwalt • Frühjahr 2017 Beauftragung der Planung zur Teilneugestaltung der Beckenumrandung mit Liegepodesten. Die Planung wurde ausgeführt. • Juli 2018 anwaltliche Forderung, dass Badebetrieb an Sonn- und Feiertagen unterlassen oder wenigstens so durch geeignete Maßnahmen eingeschränkt wird, dass die Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie eingehalten werden • Oktober 2018 Beschlussfassung zur Beteiligung am Förderprogramm des Freistaat Bayern in Verbindung mit dem Sanitärgebäude • Oktober 2019 wegen stark steigender Korrosionsschäden im Becken beauftragt der Gemeinderat ein Materialgutachten. In diesem Zusammenhang wird die Umsetzung „Beckenumrandung“ aus wirtschaftlichen Gründen bis zur Klärung des Sanierungsbedarfs des Beckens zurückgestellt • 18. Juni 2020 Vorstellung des Untersuchungsergebnis der Materialprüfung im GR: Sanierung/Erneuerung ist dringend erforderlich (Grobschätzung ca. 900 000 – 1 200 000 Euro); Beschluss Erneuerung Becken • 16. Juli 2020: Zum Erhalt des Familienbadcharakters wird es als notwendig angesehen, den Nichtschwimmerbereich entsprechend attraktiv auszustatten. Dazu wird als sinnvoll angesehen, auf die 50-Meter-Schwimmbahnen zu verzichten, dafür den Nichtschwimmerbereich zu erweitern sowie eine klare Trennung der Nutzungsbereiche herbeizuführen. Der Gemeinderat hat sich dem entsprechend für die Variante 6 entschieden • Gleichzeitig wurde zur Festlegung weiterer Details ein Arbeitskreis (Vertreter der Bauverwaltung, des Freibadpersonals und einem Vertreter je Gemeinderatsfraktion) gebildet • 6. August 2020 Hinweis bei GR-Sitzung hinsichtlich rechtlicher Bedenken bei Variante 6, weil in Folge von Attraktivitätssteigerung lt. Gutachter höhere Schallemissionen anzunehmen sind, die die Grenzwerte für ein Sportbad überschreiten. Erweiterung Planungsauftrag Architekt um Sanierung des Edelstahlbeckens • 12. November 2020 GR beauftragt Bürgermeister und Verwaltung bei den Verhandlungen mit der Karl-Gruppe hinsichtlich eines Grundstücktausches (ehemals geplantes Trabergelände/Gelände SC Maisach) u.a. auch ein Fläche als Ersatzgelände für das Freibad zu berücksichtigen.
1.3 Sanierungsbedarf Rutschenturm Bei einer Kamera-Untersuchung wurde festgestellt, dass die Anschweisspunkte der Rutsche Rost aufweisen
1.4 Sanierungsbedarf Wassertechnik • Die Technik wurde zwar seit 1985 erweitert, jedoch nur teilweise saniert (2015 Austausch Wärmepumpe und Flusswasserfilter samt Anschlüsse) • Aufgrund des Sanierungsbedarfs des Freibads wurden die technischen Anlagen im November 2020 durch einen Anlagenbauer, einen Elektrotechniker sowie durch die technische Bauverwaltung begutachtet. Technischer Betrieb für Steuerung, Umwälzpumpen, Anschwemmfilter und Pumpe für Wasserrutsche sowie elektrische Anlagen sind für weitere fünf Jahre möglich. Es kann jedoch zu Ausfällen einzelner Komponenten kommen. Zeitlich nicht kalkulierbare Ausfälle des Badebetriebs möglich
1.5 Sanierungs-/Neubaubedarf Sanitäranlagen und Kiosk Der Gemeinderat hat im Oktober 2018 beschlossen, eine Baustudie zum Neubau eines gemeinsamen Sanitär-, Gastronomie- und Sozialgebäudes am Freibad in Auftrag zu geben. Hintergrund war hierbei, dass die Bayerische Staatsregierung außerordentliche Fördermittel zur Sanierung maroder Freibäder in Aussicht gestellt hat. Der Bestand stammt von Anfang 1970. (Der Vollzug des Beschlusses wurde zurückgestellt, bis die Voraussetzungen zum Förderprogramm vorliegen.) • Im Oktober 2019 wurde u.a. beschlossen, zur Erstellung einer Planstudie zum Neubau eines Gebäudes (Umkleide, sanitäre Anlage, Kiosk) die ersten beiden Leistungsphasen zur Objektplanung auszuschreiben. • Die Auftragsvergabe erfolgte Ende Februar 2020 • Wegen der unsicheren Finanzlage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 der Erneuerung des Edelstahlbeckens oberste Priorität eingeräumt und die Erneuerung der Sanitärgebäude zurückgestellt.
1.6 Planungsvarianten Ist-Zustand
1.6 Planungsvarianten Ist-Zustand
1.6 Planungsvarianten Grundkonzept Sanierung Freibad 2014 – „Kreuzfahrtschiff“ 1. Neubau Kinderbecken 2. Neubau und Neusituierung der Bademeisterkabine 3. Sanierung des Dusch- und Umkleidebereichs 4. Neugestaltung und Sanierung Außenbereich um das große Schwimmbecken, Neugestaltung Gastronomiebereich
1.6 Planungsvarianten Schwimmbecken – Variantenwahl 2020 Beschluss Gemeinderat vom 16.07.2020
2. Baurechtliche Voraussetzungen am bestehenden Standort 2.1 Schall-Immissionen Sportanlage/Erlebnisbad Gerichtliches Verfahren Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Entwicklungsmöglichkeit 2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete Urbane Gebiete Sondergebiete 2.3 Überschwemmungsgebiet 2.4 Kapazität Parkplätze und Fahrradabstellplätze
2.1 Schall-Immissionen Sportanlage/Erlebnisbad • Geltende Richtwerte bei Sportanlagen (Ausübung des Breitensports „Schwimmen“) • Immissionsrichtwerte gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV): • Tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten im reinen Wohngebiet 50 dB(A) • Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten • Bei Sportanlagen, die vor dem 18.07.1991 errichtet wurden, soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten abgesehen werden, wenn die Überschreitung des Immissionsrichtwertes weniger als 5dB(A) beträgt • Geltende Richtwerte für Erlebnisbäder • Immissionsrichtwerte gemäß der Freizeitlärm-Richtlinie • Im reinen Wohngebiet tags außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A), innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bei 45 dB(A)
2.1 Schall-Immissionen gerichtliches Verfahren • Herbst 2016 Beschwerde aus der Nachbarschaft wegen Immissionen vom Freibad über Rechtsanwalt • September 2017 wurde eine von der Gemeinde beauftragte Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt • Diese Untersuchung über das bestehende Freibad ist über die Sportanlagenlärmverordnung (18. BIMSchV) erfolgt • Juli 2018 anwaltliche Forderung • den Freibadbetrieb an Sonn- und Feiertagen einzustellen • oder wenigstens so durch geeignete Maßnahmen einzuschränken, dass die Richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie eingehalten werden • Im Januar 2019 wurde eine Klage von betreffender Person wegen Unterlassung beim Landgericht eingereicht • Die Klagepartei geht davon aus, dass es sich um ein Erlebnisbad handelt, das nach der Freizeitlärmrichtlinie zu beurteilen ist • Die Gemeinde, das Landratsamt und der Gutachter gehen aufgrund der Fakten und der vorhandenen Rechtsprechung davon aus, dass es sich um ein Sportbad handelt und die Sportanlagenlärmschutzverordnung anzuwenden ist • Das Landgericht hat den Rechtsstreit im August 2019 zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht verwiesen • Der Rechtsanwalt der Klagepartei schlug eine Mediation durch einen Güterichter vor • Der Gemeinderat hat sich im Januar 2020 gegen eine Mediation ausgesprochen. Sollte die Klagepartei an ihren Forderungen festhalten, müsste diese den Klageweg weiter beschreiten • Derzeit ruht das Verfahren.
2.1 Schall-Immissionen Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Ingenieurbüro Greiner: Ergebnis Einschlägige Immissionsrichtwerte können i.d.R. an allen Immissionsorten eingehalten werden Nur an einem Immissionsort (Bereich Birkenstraße, nicht Klagepartei) ergeben sich Überschreitungen um ca. 1 dB(A) bei einem angesetzten Betrieb mit 1000 Besuchern im Freibad und auch nur während der Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen Nach Aufzeichnungen der Gemeinde wurden in 2016 an sieben Tagen über 1000 Besucher gezählt, jedoch nur an einem Sonn- und Feiertag. Im Jahr 2019 waren an insgesamt 12 Tagen, davon an zwei Sonn- und Feiertagen mehr als 1000 Besucher im Freibad Das minimal Vergrößerte und 2015 in Betrieb genommene neue Kinderbecken ändert die schalltechnische Situation in einem nicht wahrnehmbaren Bereich (circa 0,2 dB(A)). Bei der Beurteilung ist von einem realistischen Durchschnittsbetrieb auszugehen und nicht von einer maximal theoretischen Auslastung. Insofern kann das seltene Überschreiten des Immissionsrichtwertes bei über 1000 gleichzeitig im Freibad sich aufhaltenden Gästen unter den genannten Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten als „seltenes Ereignis“ gewertet werden. Für diese Fälle wird dann der hierfür anzunehmende Richtwert sicher eingehalten Eine Schallschutzwand in einer Höhe von 2,50 Metern und 60 Metern Länge erzielt noch keine ausreichende Pegelminderung an der maßgebenden Bebauung. Eine umsetzbare Schallschutzmaßnahme wäre eine Betriebszeiteneinschränkung in den Ruhezeiten. Nach der BImSchV ist jedoch davon dann abzusehen, wenn die Beurteilungspegel bei einer Altanlage um weniger als 5 dB(A) überschritten werden. Dies ist beim Freibad der Fall.
2.1 Schall-Immissionen Entwicklungsmöglichkeit • Rechtliche Einordnung der Variante 6 (25 Meter Schwimmbereich, 25 Meter Spaßbereich): Bei der aktuell vorhandenen Anlage kann man nach Ansicht des Rechtsanwalts noch gut vertreten, dass es sich bei dieser um eine Sportanlage (Anwendung der 18. BImSchV) und nicht um eine Freizeitanlage (Anwendung der Freizeitlärm-Richtlinie) handelt – wobei man dies ggf. auch anders sehen kann. Durch geplante geänderte Beckenaufteilung verschiebt sich der Charakter des Freibads Richtung Freizeitanlage mit Anwendung der Freizeitlärmschutzrichtlinie Ggfs. erforderliche Baugenehmigung kann durch Anwohner angefochten werden • Vorläufige Stellungnahme des Ingenieurbüro Greiner vom August 2020: Durch den Umbau des Freibades nach Variante 6 mit mehr Attraktionen und damit mehr Unterhaltungswert sind höhere Schallemissionswerte anzunehmen, die die Grenzwerte in der ersten Bebauungsreihe überschreiten Schallschutz wäre nur direkt am Schwimmbecken effektiv Konkrete Aussagen können nur auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens erfolgen, das beauftragt werden müsste Die rechtliche und gutachterliche Einschätzung hinsichtlich der Einstufung des Anlagentyps und damit der Beurteilungsgrundlage gehen auseinander, jedoch ist bei einem Umbau nach Variante 6 voraussichtlich mit der Überschreitung bereits der höheren Grenzwerte zu rechnen. Die Planung einer Attraktivitätssteigerung durch Umbaumaßnahmen nach Variante 6 birgt Fallstricke.
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung In der Umgebung des Freibadgeländes befinden sich gemäß Flächennutzungsplan südlich und östlich Wohngebäude in „allgemeinen Wohngebieten“ mit höheren zulässigen Immissionsrichtwerten. Im Bebauungsplan Maisach, Mühlfeld-/Lusstraße vom Juli 1975 ist der Gebietsschutz für das südlich des Freibadgeländes liegende Wohngebiet als reines Wohngebiet mit niedrigeren zulässigen Immissionsrichtwerten festgelegt. Jeder Bewohner kann die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu jeder Zeit einklagen.
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Reine Wohngebiete Reine Wohngebiete (dienen dem Wohnen) Zulässig sind Wohngebäude Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten: 50 dB(A) Ausnahmsweise können zugelassen werden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes Quellen (auch folgende diesbezügliche Folien): Baunutzungs-Verordnung (BauNVO 1990) 18. Bundes-Immissionsschutzverordnung (18. BImSchV)
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete (dienen vorwiegend dem Wohnen) Zulässig sind Wohngebäude die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten: 55 dB(A) Ausnahmsweise können zugelassen werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen Gartenbaubetriebe Tankstellen
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Mischgebiete Mischgebiete (dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören) Zulässig sind Wohngebäude Geschäfts- und Bürogebäude Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes Sonstige Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Gartenbaubetriebe Tankstellen Vergnügungsstätten (…) in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten: 60 dB(A)
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Urbane Gebiete Urbane Gebiete (dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein) Zulässig sind Wohngebäude Geschäfts- und Bürogebäude Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes Sonstige Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Immissionsrichtwert für Sport- und Freizeitanlagen tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten: 63 dB(A) Ausnahmsweise können zugelassen werden Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind Tankstellen
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung Sondergebiete Sondergebiete, die der Erholung dienen Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können
2.2 Schutzgut Wohnsiedlung
2.3 Überschwemmungsgebiet aktuell festgesetzte ÜG neu ermitteltes ÜG Derzeit läuft Verfahren zur Neufestsetzung des Überschwemmungs- gebietes
2.4 Kapazität Parkplätze/Fahrradabstellplätze • PKW-Stellplätze: ca. 200 • Fahrradabstellplätze: ca. 160
3. Wirtschaftlichkeit 3.1 Entwicklung der Besucherzahlen/Defizit 3.2 Kosten Sanierung/Neubau 3.3 Mögliche Nachnutzung für das Freibadgelände
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit Kinder unter 6 Jahren sind nicht erfasst, weil Ki Neues diese freien Eintritt Kinderbecken haben
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit (jährliches Defizit seit Bestehen 100.000 – 230.000 Euro) Neues Kinderbecken Eintritte und Betriebsergebnisse witterungsabhängig aufgrund des Klimawandels wird nach Aussagen des DWD mit mehr Sommertagen Pandemie gerechnet
3.1 Entwicklung Besucherzahlen/Defizit Badegäste kommen nicht nur aus dem Gemeindegebiet Maisach Saisonkarten wurden in den letzten (regulären) Jahren verkauft u.a. an Besucher aus: Olching Eichenau Gröbenzell Puchheim Emmering nach Grobschätzungen des Freibadpersonals Egenhofen liegt der Anteil der Besuchern, die nicht im Fürstenfeldbruck Gemeindegebiet wohnen, bei etwa 30 - 35 Prozent Wiedenzhausen Odelzhausen Sulzemoos Bergkirchen Einsbach Aufkirchen Fürstenfeldbruck Ober-/Unterschweinbach
3.2 Kosten Sanierung – Schätzkosten netto Edelstahlbecken, 825 m² Wasserfläche je nach Beckenausstattung Abbruch bestehendes Becken sollte zumindest kostenneutral sein 900 0000 -1 200 000 Euro Badewassertechnik, Filter, Neuverrohrungen, Regel- und Messanlagen, je nach Attraktionsausstattung Becken/Rutsche 550 0000 – 700 000 Euro Neue Schwallwasserbehälter Nicht berücksichtigt sind bei Aufstellung Stahlbeton, einschl. Erdarbeiten 60 000 Euro Architekt Kosten für Neue Beckenumgänge, Badaufsicht, Außenanlagen, einschl. • Sanierung des Sanitärgebäudes • Kiosk notwendiger Leitungen, Erdarbeiten 600 000 Euro Gemeindliche Bauverwaltung Breitrutsche mit Sicherheitsauslauf, Länge 12 -20 m, einschl. Schätzkosten für Badewassertechnik 90 000 – 120 000 Euro • Erneuerung des Schwimmbeckens „Hängematten“ 75 000 Euro • Altbestand des Sanitärgebäudes Gesamtkosten je nach Ausstattung 2 275 000 – 2 755 000 4,5 Millionen Euro Euro
3.2 Kosten Neubau – Schätzkosten netto Grundstücksgröße Gummigranulatbelag um Kleinkinderbecken 24 000 Euro 10 – 16 m²/Wasserfläche ca. 16 000 m² Filtertechnik, Schwallwasser, Spülwasser, Verrohrung, Stellplätze: Regel-/Messtechnik 900 000 Euro 1 PKW (25 m²) je 200-300 m² 60 – 80 Stück Fahrräder (2,5 m²) je 100 m² 120 – 160 Stück Heizung 40 000 Euro Erdungen Edelstahlbecken, 1000 m² Wfl x 7,50 Euro 7 500 Euro Raumprogramm Gebäude: nach KOK-Richtlinien Sitzbänke, Liegepodeste, Papierkörbe 60 000 Euro Beschattungen, Großschirme 50 000 Euro Erschließung Wasser, Abwasser, Strom 80 000 Euro Volleyballplatz 22 000 Euro Technikgebäude, 20 x 8 x 8 = 1 300 m³ BRI x 250 Euro 325 000 Euro Geländemodulierungen, 4 000 m² x 12 Euro 48 000 Euro Betriebsgebäude, Kiosk, Geräteraum Bepflanzungen, Großbäume, Sträucher Rasenansaat 80 000 Euro 50 x 8 x 4,5 m = 1 800 m³ BRI x 400 Euro 720 000 Euro Einzäunung, Tore, Türen, Ausgangsdrehkreuz 600 m x 80 Schwimmbecken 50 x 10 m, 4 Bahnen, 1,35 – 1,90 WT Euro 48 000 Euro Aushub, Edelstahlbecken, Hinterfüllung, Streifenfundament, Ausglich Beckenströmung 500 000 Euro Mehrzweckbecken 400 m², 0 – 1,35 m WT, sonst wie Summe Baukosten 4 252 500 Euro Schwimmbecken 600 000 Euro Baunebenkosten circa 30 Prozent 1 275 750 Euro Kinderplanschbecken, ca. 120 m², Ausbau best. Becken, 180 000 Euro Gesamtkosten netto 5 528 250 Wiederaufbau Breitrutsche 4 x 30 m, Fundamente, Anschlusstechnik 220 000 Euro Euro Pflasterungen, Beckenumgänge, Zuwegungen, Aushub, Unterbau, großformatiges Betonpflaster 900 m² x 120 Euro 108 000 Euro
3.3 Mögliche Nachnutzung für das Freibadgelände Wegen Überschwemmungsgebiet ist eine Wohn/Gewerbebebauung oder jede andere Bebauung, also eine Versiegelung generell ausgeschlossen. Mögliche Nachnutzung: Park
4. Wie geht es weiter? 4.1 Welche Fragen bewegen uns? 4.2 mögliche weitere Vorgehensweise
4.1 Welche Fragen bewegen uns? 1) Wie rechtssicher sind wir wirklich vor Gericht? 2) Lärmschutz wird immer mehr zu einem Grundbedürfnis. Wie sicher können wir sein, dass in den folgenden Jahren nicht mehr Anlieger klagen und es zu Einschränkungen bei den Betriebszeiten oder den schon bestehen Angeboten kommt 3) Laut Deutscher Wetterdienst bringt die Klimaerwärmung auch mehr Hitzetage. Was ist, wenn die Besucherzahl die derzeitige Untersuchungsgrundlage öfters überschreitet? 4) Wie attraktiv ist unser Freibad gerade für Familien, wenn wir nur ein Sportbad haben dürfen und Anpassungen der Angebote wie Sprungbereich, Wasserspiele und Cafeteria nicht möglich sind? 5) Wie werden sich unsere Gäste verhalten, wenn die Amperoase nach dem Neubau und auch Mammendorf attraktivere Angebote gerade für Familien haben? 6) Ist die erforderliche Gesamtinvestition in Höhe von 4,5 Millionen vertretbar, wenn man die erkennbaren Risiken betrachtet?
4.2 Mögliche weitere Vorgehensweise Die Gestaltungsvariante 6 mit den verstärkten Angeboten für Familien und Heranwachsende bekräftigt schalltechnische Untersuchung beauftragen mit Grundlage Gestaltungsvariante 6 (soll die Daten liefern, in wie weit wir die gesetzlichen Lärmgrenzen überschreiten) Zuwachs an Besucher und entsprechender Parkplatzbedarf von 10 Prozent gerechnet auf die nächsten 20 Jahren ist bei schalltechnischer Untersuchung zu berücksichtigen Möglichkeiten prüfen, die baurechtliche Festsetzung in Zusammenarbeit mit allen Anliegern rechtsicher auf die Variante 6 abzustimmen Sollte die Herstellung der Rechtssicherheit bei Variante 6 nicht möglich sein, ist Entscheidung des Gemeinderats notwendig: Anpassung der Angebote der Gestaltungsvariante 6, die Rechtssicherheit auch für die Zukunft des Freibads gewährleistet oder Favorisierung des alternativen Standorts
5. Fortschreibung In der Sitzung am 08. Juli 2021 hat der Gemeinderat beschlossen: Das Ingenieurbüro Greiner wird beauftragt, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zur Variante 6 durchzuführen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Gebäuderiegel, hinsichtlich Umfang und Wirkung näher zu überprüfen. Anmerkung: Eine Fläche zwischen Freibad und Wohngebiet würde sich ggfs. für einen baulichen Lärmschutz (riegelartige , mindestens zweigeschossige Bebauung = Gebäuderiegel) anbieten. Mit den Eigentümern der dortigen Flächen ist noch kein Kontakt aufgenommen worden. Die Untersuchungsergebnisse zu beiden Punkten sind dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Abstimmung vorzulegen 1. Fortschreibung, ergänzt am 20. Juli 2021
5. Ihre Fragen richten Sie bitte an Hans Seidl, 1. Bürgermeister, h.seidl@maisach.de; 08141/937-223 Petra Endres, Bauamtsleitung, p.endres@maisach.de; 08141/937-210 Peter Eberlein, Geschäftsleiter, p.eberlein@maisach.de; 08141/937-222
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