PROTOKOLL - Marktgemeinde Niklasdorf
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MARKTGEMEINDE NIKLASDORF Bezirk Leoben, Steiermark Hauptplatz 1, 8712 Niklasdorf Tel.: (03842) 81 3 11 Telefax: (03842) 81 3 11/73 Bearbeiter: Hr. Mühlstein/DW: 72 Zahl: 0-004/2-2017 Niklasdorf, am 22. 09. 2017 Betr.: Bezug: 12. PROTOKOLL aufgenommen in der Gemeinderatssitzung am 07. 09. 2017 im Gemeinde- ratssitzungssaal. Beginn: 18.30 Uhr Ende: 19.20Uhr Anwesend: Bürgermeister Johann MARAK Vizebürgermeisterin Margot STUMMER, Bakk.,MA. Gemeindekassier Viktor MÖSTL Gemeinderat Karin EHGARTNER Gemeinderat Michael HUBER Gemeinderat Gerald ZECHNER Gemeinderat Christian PLANK Gemeinderat Birgit PINK Gemeinderat Walter HIRSCHBERGER Gemeinderat Ing. Ronald GANATSCHNIG Gemeinderat Maria KNOLL Gemeinderat Marco TRILLER, BA Entschuldigt: Gemeinderat Anna HIRSCHBERGER Gemeinderat Markus AUGUSTIN Gemeinderat Renate CERGUN Gemeinderat Jakon FIX Ferner anwesend: AL Markus MÜHLSTEIN (als Protokollführer) Die Sitzung wird vom Bürgermeister Johann MARAK geleitet, die Sitzung ist beschlussfähig und öffentlich.
Vor Eingang in die Tagesordnung findet eine Fragestunde für die Zuhörer statt; • Der Niklasdorfer Bürger, Herr Reinhard Tatzer, stellt die Frage, wie der weitere Weg bezüglich des Bauverfahrens zur Errichtung von 12 PKW-Abstellplätzen in der Mercedessiedlung vonstatten gehen wird bzw. ob die Gemeinde mit der Sidelungsgenossenschaft Rottenmann in Kontakt getreten ist. Der Bürgermeister erwähnt, dass nun erstinstanzlich ein positiver Baubescheid erlassen wurde. Mit Herrn Dr. Schwaiger von der Siedlungsgenossenscht wurde bereits Kontakt aufgenommen, jedoch leider ohne zufriedenstellendes Ergebnis. Die Sieldingsgenossenschaft Rottenmann ist scheinbar nicht bereit als Hausverwaltung der Häuser Mercedessieldung 7 und Mercedessieldung 9 eine Konfliktlösung zu finden und verweist auf die Gemeinde Niklasdorf. Der Bürgermeister empfielt Herrn Tatzer sich einen juristischen Beistand zu nehmen. Die Gemeinde wird versuchen eine Zusammenkunft aller Parteien auf mediativer Ebene stattfinden zu lassen. Weiters findet eine Fragestunde gem. § 54 (4) Stmk. Gemeindeordnung statt; • Das Gemeinderatsmitglied Triller erfragt, warum die Marktgemeinde Niklasdorf mitglied des Österreichischen Städtebund ist bzw. welche Vorteile und Kosten dadurch entstehen. Der Bürgermeister erwähnt, dass alljährlich ein Städtetag stattfindet, welcher einen Austausch von Informationen sowie der Kontaktpflege von Gemeinden des gesamten Bundesgebietes zum Ziel hat. Die Gemeinde Niklasdorf war zuletzt 2014 am Städtetag vertreten. Die wöchentlichen Rundschreiben des Städtebundes mit wichtigen Information auf kommunaler Ebene sind sehr hilfreich um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die jährliche Mitgliedsgebühr beträgt rund € 850.--. Jedoch sollte natürlich abgewogen werden, ob weiterhin einer Mitgliedschaft beim Österreichischen Städtebund sinnhaft ist. Tagesordnung: 1.) Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 - Genehmigung 2.) Berichte des Bürgermeisters 3.) Jagdpachtvergabe 2019 – 2028; Abänderung Beschluss 4.) Fa. Aurena Handels GmbH. – Wirtschaftsförderung 5.) Kanalsanierung – Auftragsvergabe 6.) Straßen- und Brückensanierung – Auftragsvergaben 7.) Sanierung Freibad – Auftragsvergabe 8.) Allfälliges Zu 1.) Protokoll der Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 – Genehmigung Der Bürgermeister stellt fest, dass gegen den Protokollentwurf der Gemeinderatssitzung am 22. 06. 2017 keine Einwendungen vorgebracht wurden. Das Protokoll gilt somit als genehmigt. Zu 2.) Berichte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten: • Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ist die Kindergartenpädagogin Frau Evelyn Neussl aufgrund ihrer Pensionierung aus dem Gemeindedienst ausgescheiden. Nachbesetzt wurde dieser Posten durch die Kindergartenassistentin Frau Andrea Ganatschnig. Der dadurch freigewordende Posten als Kindergartenassistentin wurde durch Frau Michele Hoffmann aus Niklasdorf nachbesetzt. • Im März 2017 wurde, da die Kindergartenpädagogin Frau Helma Gradauer aufgrund ihrer Pensionierung aus dem Gemeindedienstausgeschieden ist, ihr freigewordener Dienstposten durch die Kindergartenassistentin Frau Ursula Mühlstein nachbesetzt. Für Frau Mühlstein wurde Frau Sabrina Zötsch als Kindergartenassistentin aufgenommen. Frau Zötsch kündigte jedoch ihr Dienstverhältnis mit der Marktgemeinde Niklasdorf mit Ablauf Juli 2017 auf. Nach einer erneuten Ausschreibung wurde nun Frau Theresia Fischer aus Trofaiach als neue Kindergartenassistentin im Kindergarten der Marktgemeinde Niklasdorf aufgenommen. • Erfreulich ist es, dass die Kindergartenassistentin Frau Katharina Ressel schwanger ist. Als Karenzvertretung wird ab voraussichtlich Mitte November Frau Eva Antrekowitsch aus Trofaiach aufgenommen. • Die in der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017 beschlossenen Verordnungen bezüglich der 1. Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungspanes Nr. 4.00 „Brücklfeld“ und der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.02 „Brücklfeld“, liegen zurzeit der Abteilung 13 des Amtes der Steiermärkischen Landesregieurng zur Verordnungsprüfung vor. • Bezüglich des Bauverfahrens zur Errichtung von 12 Pkw-Abstellplätzen in der Mercedessiedlung ist erstinstanzlich ein positiver Bescheid erstellt worden. Mit Berufungen gegen diesen Bescheid kann gerechnet werden. • Eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Grabenstraße 15 wird gerade generalsaniert. Alle weiteren Gemeindewohnungen sind vergeben. • Der Bürgermeister bittet wiederum alle Gemeineräte etwaige Probleme und/oder Schäden die ihnen zu Ohren kommen dem Gemeindevorstand oder dem Amtsleiter mitzuteilen. • Aufgrund der erfolgreichen Suche und Behebung mehrerer Wasserrohrbrüche am Wasserleitungsnetz der Gemeinde, ist die Wasserversorgung problemlos sichergestellt. • Zum Glück wurde unsere Gemeinde von größeren Unwetterschäden verschond. Es musste jedoch aufgrund eines Blitzeinschlages in die Trafostation „Mercedessiedlung“ diese erneuert werden. Die Kosten betrugen rund € 30.000.--. Ansonsten kam es nur zu kleineren Überschwemmungen der Unterführung „Waltenbach“. Ein großer Dank gebührt der FF Niklasdorf für ihren unermüdlichen Einsatz.
• Die Aktion 20.000 hat zum Ziel die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50- Jährigen langfristig zu halbieren. Ab 01.01.2018 wird mit der Umsetzung dieses Projektes gestartet. Die Abwicklung wird über das WBI abgewickelt werden. • Am 29.09.2017 wird wieder ein Begegnungstag mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen des Projekts „Talente für Österreich“ stattfinden, jedoch in einer anderen Form als im Vorjahr. Die sogenannten UMF sind auf dem besten Weg sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Nochmals wird betont, dass die vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsförderung den Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Niklasdorf entspricht und kein Versagensgrund besteht. • In der Freizeitanlage „Fabriksstraße“ wurde eine neue Tischtennissplatte aus Beton aufgestellt. Diese wurde uns von den Flüchtlingen, welche im ehemaligen Arbeiterwohnheim der Fa. Hinteregger in Niklasdorf untergebracht sind, gratis errichtet. • Vom Tourismusverband ist es geplant passende Laufstrecken in unserem Ortsgebiet zu eruieren und zu beschildern. • Im Sozialausschuss ist es geplant, Polo-Shirts mit einem „Niklasdorf-Logo“ zu entwerfen. Diese Shirts können anschließend käuflich erworben werden. • Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, planen 6 Stadtwerkunternehmen, darunter Bruck, Leoben, Kapfenberg, Trofaiach, Judenburg und Mürzzuschlag den Bau eines Krematoriums im Ortsgebiet der Marktgemeinde Niklasdorf. Vorteile aus diesem Projekt ergeben sich aus der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie den günstigeren Kremierungskosten. Die gewerberechtlichen Angelegenheiten werden von der Bezirkshauptmannschaft Leoben abgewickelt. Der Gemeinde Niklasdorf obliegt lediglich die baurechtliche Zuständigkeit. Da Bedenken von Bürgern bezüglich der Luftverschutzung bestehen, kann gesagt werden, dass Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die Filteranlagen sind jedoch heutzutage so gut ausgeführt, dass Immissionen in kaum messbaren Mengen ausgestoßen werden. Als Beispiel hierfür kann erwähnt werden, dass die Gemeinde Niklasdorf 2016 aus der IG-L Zone (Immisionschutzgesetz–Luft), trotz vorhandensein einer Thermischen-Reststoffverwertungsanlage (Müllverbrennungsanlage), gefallen ist. Zu diesem Bericht schlägt das Gemeinderatsmitglied Triller vor, dass sich die Gemeinde gemeinsam mit dem EVU an diesem Projekt beteiligen sollte um finaziell davon zu profitieren. Zu 3.) Jagdpachtvergabe 2019-2028; Abänderung Beschluss Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak Berichterstatter: „In der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2017 wurde gemäß § 24 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes die Freihandvergabe der Gemeindejagd Niklasdorf an die Jagdgesellschaft Niklasdorf beschlossen. Mit einer Änderung des Steierischen
Jagdgesetzes wurde unter anderem die Dauer der Jagdpachtperioden von ursprünglich 7 auf 10 Jahre erhöht. Dahingehend wurde auch in der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2017 die Jagdperiode auf 10 Jahre und zwar vom 01.04.2019 bis 31.03.2029 beschlossen. Nach Übermittlung der Jagdpachtverträge an die Bezirkshauptmannschaft Leoben, mit dem Ersuchen um Genehmigung, teilt uns diese mit Schreiben vom 25.07.2017 mit, dass gemäß § 82e Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz zur Vereinheitlichung der Jagdpachtperioden sämtliche Jagdpachtperioden mit 31.03.2028 enden müssen. Diesbezüglich ist eine Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.04.2017 erforderlich. Ich stelle nun folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Der Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.2017 bezüglich der Freihandvergabe der Gemeindejagd Niklasdorf gemäß § 24 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes an die Jagdgesellschaft Niklasdorf wird dahingehend abgeändert, dass die Jagdpachtperiode nicht am 31.03.2029 sondern gemäß § 82e Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz am 31.03.2028 endet. Weitere Inhalte des Beschlusses vom 06.04.2017 bleiben unverändert. „ Beschluss: Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen. Zu 4.) Fa. Aurena Handels GmbH. – Wirtschaftsförderung Berichterstatter: Gemeinderat Gerald Zechner Berichterstatter: „Mit Schreiben vom 10.07.2017 hat die Firma Aurena Handels- GmbH. um Gewährung einer Wirtschaftsförderung für die Schaffung von 4 neuen unselbstständigen Vollzeitarbeitsplätzen angesucht. Da aus den eingereichten Unterlagen nicht ersichtlich ist, dass es sich tatsächlich um neugeschaffene unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze am Standort Niklasdorf handelt, wurde die Firma Aurena Handels GmbH schriftlich aufgefordert die entsprechenden Nachweise nachzureichen. Bis dato sind keine Nachweise eingelangt. Die Höhe der Wirtschaftsförderung für 4 neugeschaffene unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze würde € 7.268.-- betragen. Diese Angelegenheit wurde in der Finanzausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt und dem Gemeinderat empfohlen, die Gewährung der Wirtschaftsförderung auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben, sofern die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden. Ich stelle nun folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Beschluss zur Gewährung einer einmaligen Wirtschaftsförderung für die Fa. Aurena Handels-GmbH., Depotstraße 2, 8712 Niklasdorf, für die Schaffung von 4 zusätzlichen unselbstständigen Vollzeitarbeitsplätzen gemäß Punkt 4.1 der Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Niklasdorf wird auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben, sofern die entsprechenden Nachweise eingereicht werden und es sich bei besagten Arbeitsplätzen tatsächlich um neugeschaffene unselbstständige Vollzeitarbeitsplätze am Betriebsstandort Niklasdorf handelt.“ Beschluss: Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen. Zu 5.) Kanalsanierung – Auftragsvergabe Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak Berichterstatter: „ Im 1. Nachtragsvoranschlag 2017 ist für Kanalsanierungen ein Betrag von € 100.000.-- vorgesehen. Die bereits durchgeführte Sanierung des Übergabeschachtes zu Leoben betrug netto rd. € 18.000.--. Weiters betragen die Kosten für die Anschaffung eines neuen Leitsystems netto rd. € 20.000.--. Diese beiden Vorhaben wurden bereits im Gemeindevorstand genehmigt. Nun sollte mit dem Restbudget eine punktuelle Sanierung der Kanalstränge sowie eine Sanierung der desolaten Schächte im Bereich der Schulstraße und Lindengasse durchgeführt werden. Am 24.08.2017 fand die Angebotseröffnung für die oben genannten Sanierungsarbeiten statt. Für die Arbeiten liegen folgende Angebote vor: 1. Fa. RTi Austria GmbH netto € 49.709,21 2. Fa. Strabag AG netto € 58.772,58 3. Fa. Quabus GmbH netto € 61.441,27 4. Fa. RohrMax GmbH netto € 64.574,00 5. Fa. Porr Bau GmbH netto € 68.447,22 6. Damit erweist sich die Fa. RTi Austria GmbH mit einer Nettoangebotssumme von € 49.709,21 als Best- und Billigstbieter. Die Überprüfung der Angebote erfolgte durch das Büro Mach & Partner. Die Auftragsvergabe wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 vorbesprochen und die Auftragsvergabe an die Fa. RTi Austria GmbH empfohlen. Ich stelle hierzu folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Entsprechend der Anboteröffnung am 24.08.2017 wird der Fa. RTi Austria GmbH der Auftrag zur punktuellen Sanierung der Kanalstränge sowie der Sanierung der desolaten Schächte im Bereich der Schulstraße und Lindengasse zum Nettoanbotspreis von € 49.709,21 erteilt.
Beschluss: Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen. Zu 6.) Straßen- und Brückensanierung - Auftragsvergaben Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak Berichterstatter: „Im 1. Nachtragsvoranschlag 2017 ist im Außerordentlichen Haushalt für „Allgemeine Straßensanierungen“ ein Betrag von € 150.000.- und für die Erneuerung der Brücke im Brandgraben ein Betrag von € 69.400 vorgesehen. Beim AOH Vorhaben „Allgemeine Straßensanierungen“ ist es dringend notwendig den Gehsteig im Bereich der Firma Aurena zu sanieren, da dieser bereits teilweise weggebrochen ist und weiter wegzubrechen droht. Die Kosten für diese Sanierung werden rd. € 50.000.-- betragen. Für das restliche Budget in Höhe von € 100.000.-- steht zurzeit noch nicht fest, welches Teilstück saniert wird, jedoch sollt eine Entscheidung in der nächsten Wochen getroffen werden. Eine Ausschreibung für die Erneuerung der Brücke im Brandgraben ist bisher nicht erfolgt, da eine wasserrechtliche Abklärung für die Brückensanierung noch ausständig ist. Um rechtzeitig mit den Straßensanierungsarbeiten beginnen zu können wäre eine Auftragsvergabe in den nächsten 3 bis 4 Wochen erforderlich; dies würde aber eine weitere Gemeinderatssitzung in kürzestem Zeitraum bedeuten. Es wäre daher für eine zeitgerechte Auftragsvergabe sinnvoll, den Gemeindevorstand mit den Auftragsvergaben zu beauftragen. Diese Angelegenheit wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt und dem Gemeinderat empfohlen, die Auftragsvergaben für die allgemeinen Straßensanierungen und die Brückensanierung im Brandgraben an den Gemeindevorstand zu übertragen. Ich stelle dazu folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Der Gemeindevorstand wird beauftragt und ermächtigt, die Aufträge für die Brückensanierung im Brandgraben und die allgemeinen Straßensanierungen im Jahr 2017 im Rahmen des Voranschlagbetrages an den jeweiligen Bestbieter zu vergeben.“ Beschluss: Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen. Zu 7.) Sanierung Freibad - Auftragsvergabe Berichterstatter: Bürgermeister Johann Marak Berichterstatter: „Aufgrund von erheblichen Wasserschäden beim Buffet- bzw. Betriebsgebäudes des Freibades ist es dringend notwendig dieses zu sanieren. Gemäß der Kostenschätzung unseres Baumeisterbüros betragen die ungefähren Kosten netto
rd. € 172.000.--, wobei sich diese Kosten durch Einbringung von Eigenleistungen durch den Außendienst der Marktgemeinde Niklasdorf geringfügig reduzieren werden. Mit dem 1. Nachtragsvoranschlag 2017 wurde für diese Sanierung ein Betrag von € 180.000.-- veranschlagt. Die Ausschreibung für die Durchführung der Sanierungsarbeiten ist bereits erfolgt. Die Angebotseröffnung hat am 01.09.2017 stattgefunden und zurzeit befinden sich die Anbote in der Angebotsprüfung. Da die geschätzte Sanierungszeit ca. 2 Monate beträgt, sollte schnellstmöglich der Auftrag an den Bestbieter erteilt werden. Um rechtzeitig mit der Sanierung beginnen zu können, wäre es sinnvoll den Gemeindevorstand mit der Auftragsvergabe zu beauftragen, da ansonsten noch im September, nach feststehen des Billigstbieters, eine weitere Gemeinderatssitzung einberufen werden müsste. Diese Angelegenheit wurde in der Bauausschusssitzung am 07.09.2017 behandelt und dem Gemeinderat empfohlen, die Auftragsvergabe für die Sanierungsarbeiten im Freibad an den Gemeindevorstand zu übertragen. Ich stelle dazu folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Der Gemeindevorstand wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die Sanierung des Buffet- bzw. Betriebsgebäudes des Freibades der Marktgemeinde Niklasdorf im Rahmen des Voranschlagsbetrages an den Bestbieter zu vergeben.“ Beschluss: Der Antrag wird ohne Wechselrede unverändert einstimmig angenommen. Zu 8.) Allfälliges Es erfolgten keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Keine weiteren Wortmeldungen. Die Schriftführer: Der Bürgermeister:
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