Protokoll Gemeinderat - Gottmadingen

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Protokoll Gemeinderat - Gottmadingen
Protokoll Gemeinderat

                                           Niederschrift
          über die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen
                                       am 11. Februar 2020

Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 31. Januar 2020 statt.

Beginn:            18:15 Uhr                           Ende:     19:55 Uhr

Anwesende:         () - entschuldigt –

Vorsitzender:      Bürgermeister Dr. Michael Klinger

Gemeinderäte:      Barth Thomas                        ab 18:20 Uhr während TOP 3
                   (Beyl Walter                        -entschuldigt-)
                   Bruderhofer Markus
                   Brütsch Florian
                   Dreier Markus
                   Fahr Norbert
                   Feißt-Ruh Stephanie
                   Fleischmann Bianca
                   Gassner Bernhard
                   Graf Kirsten                        - Urkundsperson -
                   Grimm Michael
                   Klopfer Markus
                   (Koch Eberhard                      -entschuldigt-)
                   Möll Angelika
                   Rüede Ulrich
                   Sauter Martin
                   Savin Angela
                   Dr. Schöffling Bernd                - Urkundsperson -
                   Schönle Florian
                   (Dr. Schroff Wolfgang               -entschuldigt-)
                   Sixta Silvia
                   Stemke Michael
                   (Thileepan Piratheepa               -entschuldigt-)

Verwaltung:        Dutt Joachim
                   Gramlich Urban
                   Haas Marion
                   Hofmann Achim                       - als Schriftführer -
                   Ley Andreas
                   Restle Heinz-Dieter

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Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TAGESORDNUNG

1.     Fragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

2.     Bekanntgabe der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom
       17. Dezember 2019 und 1. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. Januar 2020

Die Niederschriften werden ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.

3.     Bericht der Nachbarschaftshilfe

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Buchholz und Herrn Stockburger vom Sozialkreis Gottmadingen e. V.,
die beide am Beratungstisch Platz nehmen. Herr Stockburger legt eingangs dar, er sei zweiter Vorsit-
zender des Sozialkreises und spreche heute in Vertretung des ersten Vorsitzenden Herrn Peter Löchle.
Herr Stockburger berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird,
dass die Nachbarschaftshilfe teil des Sozialkreises Gottmadingen sei. Die geleistete Hilfe bestehe darin,
Menschen in Not zu beraten und zu begleiten. Herr Stockburger stellt anhand der Präsentation die
Mitglieder des Vortandes des Sozialkreises vor und zeigt auf, dass die Arbeit des Sozialkreises nach und
nach gewachsen sei. Man habe dann gemerkt, dass diese lose Gemeinschaft eine Rechtskonstruktion
benötige und habe deshalb zum 01.01.2017 einen eingetragenen gemeinnützigen Verein begründet.
Die Nachbarschaftshilfe sei ab 1. Januar 2019 hinzugekommen und hierzu werde Herr Buchholz weiter
berichten.
Anhand der Präsentation zeigt Herr Buchholz zunächst auf, dass der Sozialkreis e. V. inzwischen rund
200 Mitglieder habe. Seit den Jahren 2017 und 2018 habe man die Nachbarschafshilfe vorbereitet,
wobei auch die Nachbarschaftshilfe Aach ein Vorbild gewesen sei. Eine Spende des Krankenpflegever-
eins St. Martin sei dann das Signal gewesen, um zum 01.01.2019 mit der Nachbarschaftshilfe zu star-
ten. Herr Buchholz erläutert, Ziel der Nachbarschaftshilfe sei es, so lange wie möglich die Selbständig-
keit älterer Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erhalten und auch junge, hil-
fesuchende Familien zu unterstützen. Anhand der Präsentation zeigt Herr Buchholz anschließend aus-
führlich das Angebot der Nachbarschaftshilfe und die Kosten hierfür auf. Er nennt hierbei beispielswei-
se im Bereich der häuslichen Tätigkeiten die angebotene Hilfe zur Erledigung von Einkäufen oder bei
der Gartenarbeit. Außerdem zeigt er weitere Hilfen auf, wie etwa die Begleitung bei Arztbesuchen oder
Behördengängen sowie Bring- und Abholdienste in Gottmadingen und den Ortsteilen. Zu den Kosten
berichtet Herr Buchholz, diese würden für den Empfänger der Leistung 12 € pro Stunde betragen bzw.
für die Mitglieder des Sozialkreises 11 € pro Stunde. Die ehrenamtlichen Helfer der Nachbarschaftshilfe
erhielten für ihren Einsatz 9,30 € pro Stunde im Rahmen einer Ehrenamtspauschale. Der Betrag von
9,30 € hänge auch damit zusammen, dass eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Unfallversiche-
rung für die Helfer bei der Berufsgenossenschaft bestehe und mit dieser sei vereinbart, dass man eine
Entschädigung an die Helfer leisten dürfe, die noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen müsse.
Die Differenz zwischen den erhobenen Kosten und der geleisteten Entschädigung nutze man, um wei-
tere Kosten wie etwa für Versicherungen und Miete zu begleichen. Insgesamt arbeite die Nachbar-
schaftshilfe nicht kostendeckend und werde dies auch nie erreichen. Zur Deckung der Kosten sei man
deshalb neben den Mitgliedsbeiträgen auf Spenden und Zuschüsse angewiesen.

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Herr Buchholz berichtet außerdem unter anderem auch davon, dass das Angebot einer Alltagsbeglei-
tung der Nachbarschaftshilfe des Sozialkreises Gottmadingen vom Landkreis Konstanz als Angebot zur
Unterstützung im Alltag nach § 45 a Sozialgesetzbuch XI anerkannt worden sei. Dies bedeute, dass die
Leistungsempfänger mit Pflegegrad gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbetrag von bis zu 125 € hätten. Wer eine solche Leistung der Nachbarschaftshilfe nutze
und einen Pflegegrad habe, müsse hierzu nur die erhaltene Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.
Anhand der Präsentation berichtet Herr Buchholz weiter, welche Leistungen die Nachbarschaftshilfe im
Jahr 2019 erbracht hat. Er zeigt insbesondere auf, dass insgesamt rund 1.100 Helferstunden geleistet
worden sind, wobei circa 40 % auf Hilfen im Haushalt entfallen seien und 60 % auf geleistete Fahr-
dienste. Im Jahr 2019 habe man rund 80 Leistungsempfänger gehabt, wobei manche Menschen nur ein
bis zweimal eine Leistung genutzt hätten, während andere dies auch regelmäßig in Anspruch nehmen
würden. Die Zahl der Leistungsempfänger nehme stetig zu und mittlerweile seien dies fast 90 Personen.
Die Nachbarschaftshilfe habe circa 35 Helfer bzw. diese Zahl habe inzwischen auch zugenommen. Herr
Buchholz erwähnt in diesem Zusammenhang, die genannte Anerkennung des Landratsamtes bekomme
man nur, wenn man den Einsatz qualifizierter Helfer nachweise. So habe man beispielsweise im ver-
gangenen Jahr für die Helfer einen Erste-Hilfe-Kurs organisiert sowie ein Kursangebot zum Thema
Demenz. Dies setze man auch 2020 mit weiteren Kursen und Schulungen fort.
Anhand der Präsentation berichtet Herr Buchholz abschließend, welche weiteren Themen für das Jahr
2020 anstehen würden. Er legt hierzu unter anderem dar, dass die Nachfrage nach Hilfe im Bereich der
häuslichen Tätigkeiten zunehme. Er habe die genauen Zahlen noch nicht vorliegen, gehe aber davon
aus, dass man in diesem Januar wohl bereits mehr häusliche Tätigkeiten als Fahrdienste angeboten
habe. So suche man auch im Jahr 2020 nach weiteren Helfern in Gottmadingen und den Ortseilen.
Herr Buchholz führt weiter aus, im Moment spreche man mit dem Angebot der Nachbarschaftshilfe
insbesondere auch Menschen an, die sich ein solches Angebot leisten könnten. Man wolle aber auch
gerne erreichen, dass dieses Angebot durch die Gemeinde in den Sozialpass aufgenommen werde und
es wäre sehr schön, wenn dies ermöglicht würde.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Buchholz und Herrn Stockburger für deren Vortrag. Er bringt
zum Ausdruck, die aufgezeigten Zahlen würden belegen wie groß der Bedarf nach den angebotenen
Hilfen sei und dass hier eine Lücke vorhanden sei. Die von Herrn Buchholz angesprochene Aufnahme
dieser Leistungen in den Sozialpass habe man in der Verwaltung schon einmal diskutiert und man kön-
ne sich dies gut vorstellen. Man habe bei der Inanspruchnahme des Sozialpasses ohnehin ein Defizit bei
der Personengruppe über 60 Jahren. Generell sei es immer ein Problem, mit einem solchen Angebot wie
dem Sozialpass an die Menschen heranzukommen, die dies gebrauchen könnten, weshalb ein solcher
Vorschlag hilfreich sei. Man werde dies nochmals beraten, aber er sehe hier kein Problem.

Frau Gemeinderätin Graf legt dar, für die geleistete Arbeit danke sie vielmals. Man könne sich wohl nur
ungefähr vorstellen, was für ein großes Engagement hinter dieser geleisteten Arbeit stecke und dies
könne durch die an die Helfer geleistete Aufwandsentschädigung nicht gedeckt werden. Sie unterstüt-
ze den Vorschlag, die Leistungen der Nachbarschaftshilfe in den Sozialpass der Gemeinde mit aufzu-
nehmen.

4.     Prüfungsbericht der Bauausgaben 2014-2018
       - Stellungnahme und Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz Gemeinde-
       ordnung (GemO)

Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich entsprechend der Gemeinderatsvorlage aufgezeigt. Er berich-
tet insbesondere, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die Bauausgaben der Gemeinde für die Jahre 2014
bis 2018 im vergangenen Jahr geprüft habe und die Gemeinde den Prüfungsbericht am 25.11.2019
erhalten habe, welcher dem Gemeinderat vorliege. Die von der Verwaltung vorgesehenen notwendigen
Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt werden anschließend von Herrn
Gramlich entsprechend der Gemeinderatsvorlage bzw. der vorbereitenden Stellungnahme im Entwurf

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vorgetragen. Er fasst zusammen, wenn der Gemeinderat der vorbereitenden Stellungnahme zustimme,
werde diese anschließend so an die Gemeindeprüfungsanstalt verschickt.
Eine weitere Aussprache zum Sachverhalt wird nicht gewünscht. Der Vorsitzende fasst zusammen, an-
gesichts des von der Gemeinde in diesen Jahren bewältigten Bauvolumens beinhalte der Prüfbericht
reichlich wenige Anmerkungen. Auch unter Berücksichtigung der Inhalte der Anmerkungen mache dies
deutlich, dass man ein sehr gutes Prüfergebnis erzielt habe.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsan-
stalt vom 21. November 2019 wird zugestimmt.

5.     13. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 – Gewerbliche Baufläche/Fläche für Gemein-
       bedarf, Singen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen,
       Steißlingen und Volkertshausen
       - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 1 BauGB

Die vorgesehene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 „Gewerbliche Baufläche/Fläche für
Gemeinbedarf der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen
und Volkersthausen wird von Herrn Gramlich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll
genommen wird, erläutert. Herr Gramlich berichtet insbesondere, die Änderung betreffe den Bereich
Volkertshausen mit einer Fläche bei der Autobahn, auf welcher eine Photovoltaikanlage errichtet wer-
den solle. Aufgrund der Dimension der Anlage müsse eine entsprechende Fläche, welche bisher land-
wirtschaftlich genutzt worden sei, künftig als Sondernutzung im Flächennutzungsplan ausgewiesen
werden.
Aus Sicht der Verwaltung sei das Vorhaben begrüßenswert und an dieser Stelle entlang der Autobahn
vertretbar. Die Verwaltung empfehle daher, im Rahmen der Beteiligung keine Einwendungen zu erhe-
ben und die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes so zur Kenntnis zu nehmen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Die vorgesehene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 – Gewerbliche Baufläche/Fläche
für Gemeinbedarf der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen,
Steißlingen und Volkertshausen wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.

6.     Fahrradhaus in Gottmadingen
       - Auswahl des Planungsbüros

Frau Gemeinderätin Graf und Herr Gemeinderat Gassner begeben sich wegen Befangenheit in den Zu-
hörerbereich.

Eine erste Vorstellung und Beratung von Planentwürfen erfolgte in öffentlicher Sitzung des Ausschus-
ses für Technik und Umwelt am 4. Februar 2020. Der Vorsitzende legt dar, in heutiger Sitzung des Ge-

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meinderates stelle die Verwaltung die drei Entwürfe vor, die der Ausschuss für Technik und Umwelt
zur weiteren Beratung an den Gemeinderat verwiesen habe.

Die drei Planentwürfe werden anschließend durch Herrn Dutt jeweils anhand einer PowerPoint-
Präsentation des Planungsbüros vorgestellt. Die Präsentationen werden zum Protokoll genommen. Herr
Dutt verweist darauf, dass die Vorstellung der Entwürfe in der Sitzung des Ausschusses für Technik und
Umwelt bereits durch die einzelnen Architekten bzw. Planungsbüros erfolgt sei und heute wie im Aus-
schuss vereinbart, die Vorstellung durch die Verwaltung erfolge.

Anhand der Präsentation erläutert Herr Dutt zunächst den Entwurf 1 des Architekturbüros Häring. Herr
Dutt zeigt hierbei unter anderem auf, dass bei diesem Entwurf von einer zweigeschossigen Bauweise
ausgegangen werde mit der Idee eines Daches über die Bushaltestelle bzw. den Wartebereich hinweg.
Der Entwurf sehe 58 Fahrradstellplätze im unteren Bereich vor, wovon 40 Plätze im geschlossenen und
18 im offen zugänglichen Bereich geplant seien. Das Obergeschoss biete Platz für weitere 82 Fahrräder.
Daneben habe man noch drei Plätze für Lastenfahrräder im äußeren überdachten Bereich. Fragen zum
Entwurf werden nicht gestellt.

Herr Dutt stellt anhand der Präsentation anschließend den Entwurf 2 des Architekturbüros Tafkal vor.
Herr Dutt erläutert unter anderem, dass sich das Büro Tafkal ein eingeschossiges Gebäude in Holzbau-
weise vorstellen könne. Auch dieses Gebäude sehe einen offen zugänglichen Bereich mit Fahrradstell-
plätzen vor sowie einen geschlossenen Bereich, der mit einer Tür bzw. Zugangssystem versehen werde.
Der geschlossene Bereich biete Platz für 26 Fahrräder und offen zugänglich könnten 58 Fahrräder un-
tergestellt werden, man habe also insgesamt 84 Fahrradabstellplätze sowie auch wieder Platz für drei
Lastenräder. Auch dieser Entwurf berücksichtige zudem die Einrichtung von Schließfächern und einer
Paketstation.
Der Vorsitzende ergänzt, ein Witterungsschutz sei durch das überstehende Dach vorgesehen. Herr Dutt
weist anhand der Präsentation darauf hin, es seien auch Überlegungen zu einem Lichtkonzept ange-
stellt worden. Fragen zum Entwurf werden nicht gestellt.

Herr Dutt stellt anhand der Präsentation den Entwurf 3 des Architekturbüros Siegenführ Gassner Ar-
chitekten vor mit rund 80 Fahrradabstellplätzen bzw. Platz für 76 Fahrräder und 2 Lastenräder verteilt
auf einen öffentlichen und abschließbaren Bereich. Herr Dutt erläutert unter anderem, auf der Rück-
seite des Wartebereiches finde man Schließfächer und die Paketstation. Auf dem Dach sei eine Photo-
voltaikanlage möglich. Das Dach der Anlage sei etwas zurückgesetzt und habe eine lichte Höhe von
3,50 Meter. Der Bus fahre an das Dach heran, aber der direkte Einstieg in den Bus sei nicht überdacht.
Herr Dutt zeigt anhand der Präsentation außerdem auf, dass ggfs. bei einer entsprechenden Entwick-
lung des Bedarfs für die Zukunft auch an ein weiteres Fahrradhaus an einem zweiten Standort östlich
des Bahnhofes gedacht worden sei, bei dem man ggfs. auch die dortige abfallende Hanglage nutzen
könne.

In der anschließenden Aussprache stellt Herr Gemeinderat Dr. Schöffling die Frage, welche Erfahrungen
bei anderen solchen Objekten gesammelt worden seien hinsichtlich der Unterteilung in einen offenen
und geschlossenen Abstellbereich bzw. was von den Pendlern angenommen werde.
Herr Dutt berichtet unter anderem, bei der Besichtigungsfahrt zu drei Fahrradhäusern habe man bei-
spielsweise in Schaffhausen gehört, dass die dortigen insgesamt 200 Radstellplätze ausreichend seien,
im geschlossenen Bereich jetzt aber nicht mehr genügend Plätze zur Verfügung stehen würden.
Herr Dr. Schöffling bemerkt, mit einem hochwertigen Fahrrad werde man natürlich eher den geschlos-
senen Bereich bevorzugen.
Herr Dutt antwortet, man müsse sehen wie sich dies entwickle und es sei natürlich gut, wenn man die
Möglichkeit habe zu erweitern bzw. flexibel sei.
Herr Dr. Schöffling bemerkt, genau auf diesen Punkt der Möglichkeit zur Erweiterung wolle er hinaus.
Der Vorsitzende bemerkt, dies habe man auch als Erkenntnis aus den Besichtigungen und Gesprächen
mitgenommen, dass eine Lösung flexibel sein sollte. 80 Plätze wurden im Rahmen des Pflichtenheftes
gefordert und wenn es gut laufe bzw. Nachfrage gegeben sei, sehe man wie in der Präsentation darge-
stellt die Möglichkeit eines zweiten Standortes.

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Frau Gemeinderätin Feißt-Ruh stellt die Frage, ob man Zahlen nennen könne wie viele Fahrräder der-
zeit beim Bahnhof abgestellt würden.
Herr Dutt antwortet, im Sommer seien es rund 45 bis 50 Fahrräder wobei man die Räder mitgezählt
habe, die hinter dem Rathaus und in der Burgstraße abgestellt würden.
Der Vorsitzende bemerkt, mit denen im Pflichtenheft genannten 80 Plätzen könne man die heutige
Nachfrage decken und habe eine Reserve für hinzukommenden Bedarf. In der Burgstraße werde man
unabhängig davon weiterhin ein paar Abstellbügel vorsehen, die nicht überdacht seien, aber an denen
man sein Fahrrad sicher abschließen könne, da manche Pendler sicherlich weiterhin ihr Fahrrad dort
abstellen würden.
Herr Gemeinderat Dr. Schöffling spricht das Thema Vandalismus an und ob es hinsichtlich dessen Un-
terschiede bei den Entwürfen gebe und ob Holz stärker gefährdet sei.
Herr Dutt antwortet, beim Fahrradhaus in Allensbach habe man z. B. Glas verbaut und damit bislang
keine Probleme, anders sei dies wieder in Singen. Bei Holz könne es vielleicht sein, dass in dieses etwas
reingeschnitzt werde. Man werde jedenfalls versuchen, den Bereich möglichst hell zu gestalten und
werde wohl auch eine Videoüberwachung vorsehen. Der Vorsitzende bestätigt, eine Videoüberwachung
werde wohl notwendig sein. Eine beschädigte Scheibe sei wohl letztendlich schneller ersetzt als die
Entfernung von irgendwelchen Schnitzereien im Holz.
Herr Gemeinderat Barth spricht an, einzig beim Entwurf von Siegenführ Gassner sei eine Dachhöhe von
unter 4 Metern vorgesehen, was im Bereich gängiger Bushöhen liege. Er frage sich, wie es sich hier mit
dem Rangieren des Buses verhalte.
Herr Dutt bestätigt, dies müsse man mit einrechnen.
Der Vorsitzende bemerkt, es koste wohl mehr das Dach höher zu machen oder man könne dieses aber
auch weiter zurücknehmen, damit es nicht in den Schwenkbereich des Busses rage. Der Entwurf von
Siegenführ Gassner Architekten nehme das Dach bewusst weiter zurück und der letzte Meter in den
Bus müsse hier von den Fahrgästen beim Zustieg ohne Überdachung zurückgelegt werden, wobei eine
weitergehende Überdachung bei Wind und von der Seite kommenden Regen evtl. auch nicht garantie-
re, ganz geschützt zu bleiben.
Herr Gemeinderat Bruderhofer stellt die Frage, was man bei den Besichtigungen anderer Fahrradhäuser
hinsichtlich Lastenrädern und Möglichkeiten der Akku-Ladung gesehen habe.
Herr Dutt antwortet, in Allensbach habe man zum Beispiel Abstellbügel, bei denen auch größere Räder
abgestellt werden könnten, was dort aber auch überwiegend für das Abstellen kleinerer Krafträder
genutzt werde. In Schaffhausen habe man zum Beispiel gehört, dass der Abstellbedarf für E-Räder
zunehme. Der Vorsitzende ergänzt, in Allensbach sei so früh gebaut worden, dass damals das Thema
Lademöglichkeit für Fahrradakkus noch kein so großes Thema gewesen sei. Lastenräder seien vielleicht
eher ein städtisches Thema, aber dafür könne es vielleicht sein, dass solche Flächen für das Abstellen
von Fahrradanhängern genutzt würden.
Herr Gemeinderat Dreier stellt die Frage, ob auch im geschlossenen Abstellbereich noch ein zusätzlicher
Schutz vorgesehen sei.
Herr Dutt bestätigt, es werde auch dort Bügel geben, an denen das Fahrrad dann noch abgeschlossen
werden könne.
Zum Thema Fahrradakkus bemerkt Herr Dreier, diese würden sich künftig wohl ganz überwiegend im
Unterrohr des Fahrrades befinden. Man werde diese Akkus zwar auch entnehmen können, aber kom-
fortabler werde es sein, diese im Fahrrad zu belassen, weshalb man auch an eine Lademöglichkeit direkt
am Rad denken müsse und nicht nur an Ladestationen in Schließfächern.
Herr Dutt antwortet, dann müsse man direkt im Abstellbügel eine Anschlussmöglichkeit zum Laden des
Akkus vorsehen.
Der Vorsitzende bemerkt, zumindest könne man Leerrohre vorsehen.
Herr Dutt ergänzt, die Schließfächer benötige man natürlich auch für andere Dinge wie etwa die Auf-
bewahrung von Fahrradhelmen etc..
Herr Gemeinderat Dreier hält fest, man sollte zumindest vorsehen, dass es auch eine Lademöglichkeit
direkt am Rad gebe.
Herr Gemeinderat Rüde spricht an, ob bei dem Entwurf 2 auch die Anbringung einer Photovoltaikanla-
ge möglich sei. Zu Entwurf 1 bemerkt er, hier habe er Zweifel wegen der Rampe.

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Herr Dutt antwortet, ganz optimal sei dieses Dach nicht geeignet für eine Photovoltaikanlage. Man
könne dies wohl lösen, wenn man die Anlage im 90 Grad Winkel aufstelle, um so unter Berücksichti-
gung der Dachneigung letztendlich einen 45 Grad Winkel zu erreichen.
Der Vorsitzende bemerkt, wenn man die Solarmodule mit einem 45 Grad Winkel aufstelle, leide natür-
lich die Gestaltung des Gebäudes und wenn man die Photovoltaikanlage nach Norden ausrichte, habe
man einen zu geringen Wirkungsgrad. Ehrlicherweise müsse man eigentlich sagen, dass bei diesem
Entwurf eine Photovoltaikanlage nicht gehe.
Zur Frage hinsichtlich der Rampe bei Entwurf 1 antwortet Herr Dutt, man könne hier zum Beispiel die
Zahl der Stellplätze etwas reduzieren und dafür die Rampe etwas länger und weniger steil ziehen oder
ein Teil der Rampe könne auch außerhalb des Gebäudes verlaufen.

Nachdem keine weiteren Fragen zu den Entwürfen gestellt werden, legt der Vorsitzende dar, dass man
dann zum Vergleich der Kosten der einzelnen Entwürfe komme.
Der Kostenvergleich zwischen den Entwürfen wird von Herrn Dutt anhand einer PowerPoint-
Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, ausführlich dargelegt. Der Vorsitzende bemerkt hier-
zu, man habe versucht die Kosten möglichst vergleichbar zu machen. So habe man auch einmal die
Kosten pro Fahrradstellplatz dargestellt.
Herr Dutt zeigt anhand der Präsentation weiter auf, dass man für das Fahrradhaus im Haushalt 2020
insgesamt 440.000 € inclusive Ingenieurleistungen angesetzt habe. Insgesamt habe man im Haushalt
für den Bereich ÖPNV und Straßenbau rund 1,62 Millionen Euro veranschlagt.

In der anschließenden Aussprache bringt Herr Gemeinderat Barth zum Ausdruck, dass er es in Zeiten
von anderen Großinvestitionen der Gemeinde für sehr vernünftig halte, sich in Richtung des Entwurfes
des Büros Siegenführ Gassner zu bewegen. Der Entwurf sei modular aufgebaut für eine mögliche Er-
weiterung. Herr Barth spricht weiter an, in Bietingen habe man beim Bahnhof eine geschotterte Fläche
mit zwei losen Fahrradträgern. Es sollte möglich sein, hier 20.000 € einzusetzen, um den Platz zu pflas-
tern und mit festen Abstellbügeln zu versehen.
Der Vorsitzende bestätigt, Herr Barth habe Recht. Auch diesem Thema in Bietingen sollte man sich
widmen, auch wenn es fraglich sei, ob 20.000 € hierfür reichen würden.
Herr Gemeinderat Dr. Schöffling legt sinngemäß dar, vor 20 Jahren hätte man sicherlich noch nicht
daran gedacht, einen solchen Betrag für den Bau eines Fahrradhauses auszugeben, aber es sei der
Trend vorhanden hochwertigere Räder zu nutzen und man müsse auch etwas tun für die Nutzung des
ÖPNV. Er befürworte den Entwurf von Siegenführ Gassner im Hinblick auf Kosten und Konstruktion.
Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, im Bereich der Straßen habe man auch entsprechende Kosten.
Man könne daher gut dazu stehen, dass man für dieses Fahrradhaus einen vergleichbaren Betrag aus-
gebe wie er beispielsweise für die Deckensanierung einer Wohnstraße anfalle.
Frau Gemeinderätin Feißt-Ruh bemerkt, ihr würden alle drei Entwürfe gut gefallen. Sie stellt die Frage,
was außer den Kosten für das Gebäude noch hinzukomme.
Herr Dutt antwortet, man habe hier keine sehr große Fläche und diese Kosten seien beim Planansatz
für die Bushaltestellen mit berücksichtigt.
Herr Gemeinderat Bruderhofer legt dar, er habe den Entwurf des Büros Tafkal schön gefunden, aber er
befürchte, dass das verwendete Holz aufgrund Vandalismus vielleicht nicht lange so aussehen werde.
Beim Entwurf von Siegenführ Gassner finde er es schade, dass das Dach nicht so hoch sei. Er würde es
schon für gut halten, wenn die Dachhöhe die Busse überrage. Ein Bedarf für das Abstellen von Fahr-
radanhängern oder Lastenrädern könne vielleicht doch vorhanden sein oder irgendwann zunehmen
und man tue sich deshalb keinen Gefallen, wenn alles mit Abstellbügel voll gestellt sei.
Der Vorsitzende antwortet, solche Bügel seien auch schnell wieder entfernt. Wenn man bei Entwurf 3
das Dach deutlich weiter rausziehen wolle, werde es wohl auch deutlich teurer. Wenn man jetzt einen
Entwurf auswähle, heiße dies auch nicht, dass dieser dann damit schon 1 zu 1 so umgesetzt werde. Er
habe hier auch ein Problem mit denen im Entwurf vorgesehenen Oberlichtern. Man befinde sich bei
allen Entwürfen in einer ersten Entwurfsfassung.
Herr Gemeinderat Rüede legt unter anderem dar, ein solches Gebäude sei auch ein Aushängeschild und
man wolle ja auch, dass der ein oder andere mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahre und Bus und Bahn
nutze. Wichtig sei, dass die Lademöglichkeit für E-Räder wie angesprochen nachrüstbar sei. Bei dem
Entwurf des Büros Tafkal sehe er auch das Vandalismusproblem.

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Herr Gemeinderat Barth spricht an, wie es mit dem Brandschutz sei und er wisse nicht, ob Holz im Hin-
blick darauf optimal wäre.
Der Vorsitzende antwortet, dies würde dann ggfs. auch gegen den Entwurf von Siegenführ Gassner
sprechen, aber er glaube auch nicht, dass das Gebäude angezündet würde, zumal nicht, wenn man eine
Videoüberwachung habe.
Herr Gemeinderat Sauter legt dar, ihm gefalle der Entwurf von Siegenführ Gassner gut. Der Entwurf 1
sei ihm etwas zu wuchtig und er frage sich, ob es ein zweistöckiges Gebäude sein müsse.
Frau Gemeinderätin Fleischmann legt dar, sie bevorzuge den Entwurf 1 vom Büro Häring. Sie halte eine
Kapazität für 78 oder 84 Räder für zu klein. Wie aufgezeigt würden jetzt schon rund 50 Fahrräder ab-
gestellt und ihr fehle hier bei den anderen Entwürfen hinsichtlich Plätze die Luft nach oben. Schade
sei, dass bei Entwurf 1 die Rampe so steil sei. Wenn an diesem Punkt noch etwas getan werden könne,
sei Entwurf 1 ihr Favorit.
Der Vorsitzende ergänzt, Entwurf 1 sei zumindest der Entwurf mit dem geringsten Preis bezogen pro
Stellplatz.
Herr Gemeinderat Grimm legt dar, er könne dem zustimmen. Von den Kosten pro Stellplatz her be-
trachtet sei dies der beste Entwurf. 70 bis 80 Plätze seien zu wenig. Wenn man beim Entwurf Siegen-
führ Gassner über ein späteres zweites Gebäude rede, sei man bei dem gleichen Betrag.
Herr Gemeinderat Dreier trägt vor, die SPD/UL-Fraktion habe sich gestern beraten und für die Fraktion
könne er sagen, dass man den Entwurf für ein eingeschossiges Gebäude für überzeugend halte. 80
Fahrradstellplätze seien auskömmlich. Jetzt über 130 Plätze einzurichten sei übertrieben. Pro Platz
betrachtet habe man bei diesem Entwurf zwar das beste Preisleistungsverhältnis, aber man halte diese
Zahl von Fahrradabstellplätzen doch für zu hoch gegriffen. Den Entwurf von Siegenführ und Gassner
halte die Fraktion für den einfachsten, klarsten und funktionalsten Entwurf und auch vom Preisleis-
tungsverhältnis her sei dies der beste Entwurf.

Der Vorsitzende fasst zusammen, aufgrund der gehörten Wortmeldungen schlage er vor, dass man
zuerst darüber abstimme, ob man den Entwurf 2 des Büros Tafkal ausscheiden wolle. Er habe nieman-
den gehört, der sich dafür ausgesprochen habe. Wenn man sich in einem besonders gesicherten Bereich
befinden würde, wo kein Vandalismus zu befürchten sei, wäre dies ansonsten ein richtig schicker Ent-
wurf.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Der Entwurf des Architekturbüros Tafkal wird für die weitere Auswahl ausgeschieden.

Der Vorsitzende hält fest, somit könne jetzt noch zwischen den beiden Entwürfen des Architekturbüros
Häring und dem Entwurf von Siegenführ Gassner Architekten entschieden werden. Er bitte hierzu um
Abstimmung.

Bei der anschließenden Abstimmung entfallen 11 Stimmen auf den Entwurf des Architekturbü-
ros Siegenführ Gassner Architekten und 6 Stimmen auf den Entwurf des Architekturbüros Hä-
ring bei einer Stimmenhaltung.

Der Gemeinderat fasst somit mehrheitlich folgenden

                                             Beschluss:
Für die weitere Planung des Fahrradhauses in Gottmadingen wird der Entwurf des Architektur-
büros Siegenführ Gassner Architekten ausgewählt.

Der Vorsitzende hält fest, man habe somit ein eindeutiges Ergebnis nach einer intensiven Debatte, für
die er sich bedanke. Sein Dank gelte auch allen beteiligten Architekturbüros für die vorgelegten Ent-
würfe. Mit einem überarbeiteten Entwurf werde man wieder in den Ausschuss für Technik und Umwelt

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Protokoll Gemeinderat

zurückkehren. Zur Zuschussthematik bringt der Vorsitzende zum Ausdruck, dies beanspruche noch Zeit
und bevor man keinen Zuschussbescheid habe, könne man wohl nicht zu bauen beginnen.
Herr Gemeinderat Rüede spricht an, warum man im Hinblick auf Zuschüsse nicht auch die Thüga ins
Boot hole.
Der Vorsitzende bestätigt, dies sei richtig und er bedanke sich für den Hinweis. Im Hinblick auf Lade-
möglichkeiten für Fahrradakkus werde die Verwaltung mit der Thüga sprechen.

7.     Bebauungsplan „Siebler – 2. Änderung“ in Gottmadingen
       - Aufstellungsbeschluss

Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer
PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er berichtet insbesondere,
dass eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich werde, weil man eine Zufahrtsmöglich-
keit zu einem vorhandenen Haus bzw. dessen Gartenfläche schaffen wolle. Zu diesem Zweck werde der
geplante Zugang zu den beiden neuen Wohngebäuden verlegt und man schaffe so eine Zufahrtsmög-
lichkeiten, die dann allen Beteiligten diene.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Der Bebauungsplan „Siebler – 2. Änderung“ wird für den im Plan vom 23. Januar 2020 darge-
stellten Geltungsbereich nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Die Öffentlichkeit ist über die Planung nach § 13 a Abs. 3 BauGB zu unterrichten.

Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang, ab Mitte April werde die Stelle des Stadtplaners
im Bauamt wieder neu besetzt sein.

8.     Fragestunde

Es werden keine Fragen gesellt.

9.     Verschiedenes, Wünsche, Anträge

a)     Gewerbesteuer

Herr Ley berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, zur Ent-
wicklung des Gewerbesteueraufkommens der Gemeinde. Er legt dar, die Meldungen wegen einer sich
eintrübenden Konjunktur, die man in der Presse schon habe lesen können, würden sich durchaus auch
bei der Gemeinde Gottmadingen bereits bemerkbar machen. Herr Ley zeigt hierzu anhand der Präsen-
tation auf, dass die Gemeinde für das Jahr 2020 3.400.000 € Gewerbesteuer veranschlagt habe. Ge-
bucht habe man bislang 4.609.000 € Gewerbesteuer und man habe jetzt aber bereits für verschiedene
Betriebe einen Abgang von insgesamt 1.534.000 € vornehmen müssen. Damit liege man derzeit mit
dem neuen Buchungsstand rund 325.000 € unter dem Haushaltsansatz. Es sei im Moment noch relativ
früh im Jahr, aber er denke, dass man 2020 nicht deutlich über dem veranschlagten Gewerbesteuerbe-
trag liegen werde, sondern vielleicht sogar darunter.
Der Vorsitzende ergänzt, es würden in der Regel zunächst einmal die größeren Betriebe eine niedrigere
Festsetzung der Gewerbesteuer geltend machen, weil diese Betriebe über ihre entsprechende Buchhal-

2. öffentliche Sitzung am 11. Februar 2020                                                         19
Protokoll Gemeinderat

tung häufig schneller die notwendigen Zahlen zur Verfügung hätten. Die kleineren Betriebe würden
später noch nachkommen. Die fetten Jahre in Sachen Gewerbesteuer seien jedenfalls vorbei.
Herr Gemeinderat Dr. Schöffling bemerkt, jetzt würden die fertigen Zahlen für 2018 vorliegen und die
Zahlen für 2019 und 2020 würden gegenüber 2018 nochmals runtergehen.

Gottmadingen, 17. Februar 2020
Hn

                                          Der Vorsitzende:

Die Urkundspersonen:                                                   Der Schriftführer:

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