Protokoll Gemeinderat - Gemeinde Gottmadingen

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Protokoll Gemeinderat - Gemeinde Gottmadingen
Protokoll Gemeinderat

                                           Niederschrift
          über die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen
                                        am 26. März 2019

Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 15. März 2019 statt.

Beginn:            18:05 Uhr                           Ende:     19:20 Uhr

Anwesende:         () - entschuldigt –

Vorsitzender:      Bürgermeister Dr. Michael Klinger

Gemeinderäte:      Barth Thomas
                   Bensch David
                   Beyl Walter
                   Brachat Herbert
                   Dreier Markus
                   Fahr Norbert
                   Fix Peter                           - Urkundsperson -
                   (Friese Udo                         -entschuldigt-)
                   Gassner Bernhard
                   Graf Kirsten                        - Urkundsperson -
                   Growe Alexander                     - ab 18:20 Uhr während TOP 4
                   Hellmann Michael
                   Koch Eberhard
                   Muffler Meinrad
                   Ruf Georg
                   Sauter Klaus                        - Urkundsperson -
                   Sauter Martin
                   Dr. Schöffling Bernd
                   (Schönle Florian                    -entschuldigt-)
                   Dr. Schroff Wolfgang
                   Sixta Silvia
                   (Stemke Michael                     -entschuldigt-)
                   Stier Lara
                   Thileepan Piratheepa

Verwaltung:        Dutt Joachim
                   Gramlich Urban
                   Haas Marion
                   Hofmann Achim                       - als Schriftführer -
                   Ley Andreas
                   Pingitzer Patrick
                   Steinbrenner Florian

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Protokoll Gemeinderat

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Der Vorsitzende weist auf die in heutiger Sitzung an die Mitglieder des Gemeinderates verteilte Pres-
seinformation hin. Mit dieser werde hingewiesen auf den Termin für den Spatenstich für die Eichen-
dorff-Realschule sowie auf das Brückenfest für die Eisenbahnbrücke Hilzinger Straße am 10. April
2019. Eine gesonderte Einladung für diese beiden Termine werde nicht verschickt. Zur Baumaßnahme
in der Hilzinger Straße ergänzt der Vorsitzende, dass die Verkehrsfreigabe für den Gründonnerstag,
18. April geplant sei.

TAGESORDNUNG

1.     Fragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

2.     Bekanntgabe der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom
       19. Februar 2019

Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.

3.     Wasseraufbereitungsanlage Wiesenstraße
       - Vergabe Austausch der Schaltanlage und Erneuerung der Prozessleittechnik

Der Sachverhalt wird von Herrn Dutt entsprechend der Gemeinderatsvorlage und anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Die Firma Hydro-Elektrik GmbH aus 88214 Ravensburg wird auf Grundlage der vorliegenden
Angebote vom 08.01.2019 mit dem Austausch der Schaltanlage und der Erneuerung der Pro-
zessleittechnik in der Wasseraufbereitungsanlage Wiesenstraße zu den Angebotspreisen von
96.344,50 € netto und 105.486,50 € netto in den Jahren 2019 / 2020 beauftragt.

4.     Kanalsanierung 2019 - Vergabe

Der Sachverhalt wird von Herrn Pingitzer entsprechend der Gemeinderatsvorlage und anhand einer
PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er erläutert die vorgesehene
Kanalsanierung in der Scheffel- und Hadwigstraße sowie das Ergebnis der Ausschreibung bzw. den
daraus resultierenden Vergabevorschlag.

Herr Gemeinderat Klaus Sauter spricht an, zu Beginn der Sitzung habe man gehört, dass die Baumaß-
nahme in der Hilzinger Straße in Kürze ende und die Eisenbahnunterführung dann wieder durchgängig

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sei. Durch die aufgezeigte Kanalsanierung entstehe dann wieder ein Verkehrshindernis an dieser Stelle
bzw. im angrenzenden Bereich.
Herr Pingitzer antwortet, es werde Einschränkungen im Verkehr geben, aber diese würden sich nicht
über Wochen hinziehen.
Der Vorsitzende bemerkt, die Kanalsanierung werde gemacht, weil es notwendig sei. Hier stehe dann in
der Regel ein LKW auf der Straße, der auch langsam umfahren werden könne.
Herr Gemeinderat Beyl bestätigt, es sei klar, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handle, die zu
erledigen sei. Der vorgesehene Bauablauf sei besser, als wenn dies in offener Bauweise geschehen wür-
de.

Auf Nachfrage von Herrn Gemeinderat Barth erläutert Herr Pingitzer sowie der Vorsitzende anschlie-
ßend in diesem Zusammenhang noch die Beauftragung des Ingenieurbüros für die Planung, Ausschrei-
bung und Überwachung der Sanierungsmaßnahme.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Der Auftrag für die Kanalsanierung wird an die Firma Pfaffinger aus 72202 Nagold zu einem
Angebotspreis von 148.330,08 € brutto vergeben.

5.     Vereinsförderung – Aufstockung für 2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln

Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er zeigt hierbei insbesondere auf,
dass regelmäßig jährlich über eine Aufstockung der Vereinsförderung in Abhängigkeit vom jeweiligen
Rechnungsergebnis des Gemeindehaushaltes des Vorjahres beraten werde. Die Verwaltung schlage eine
Aufstockung um 15.000 € vor.

In der anschließenden Aussprache trägt Frau Gemeinderätin Graf vor, an der von der Verwaltung vor-
geschlagenen Aufstockung um 15.000 € merke man schon, dass die Gemeinde das Haushaltsjahr 2018
gut abgeschlossen habe, aber sie sehe für die Aufstockung auch noch etwas mehr Luft nach oben. Man
habe in den letzten Jahren auch schon eine Zuführung an den Verwaltungshaushalt von rund fünf
Millionen Euro erzielt und habe so in den Jahren 2013 und 2014 dann die Vereinsförderung auch um
15.000 € aufgestockt. Im Jahr 2018 habe man mit einer voraussichtlichen Zuführungsrate von rund
7,2 Millionen Euro noch einen deutlich höheren Betrag. Die SPD-Fraktion schlage deshalb eine Aufsto-
ckung der Vereinsförderung für 2019 um 20.000 € vor.

Herr Gemeinderat Koch trägt vor, die FWG-Fraktion sei mit den vorgeschlagenen 15.000 € einverstan-
den. Man habe einen guten Haushaltsabschluss, weshalb man wieder an diese bisherige Obergrenze
von 15.000 € gehe. Noch höher zu gehen, halte man nicht für sinnvoll. Die Gemeinde haben einen
guten Haushaltsabschluss erzielt, aber auch noch hohe Ausgaben vor sich.

Herr Gemeinderat Dr. Schöffling trägt seitens der CDU-Fraktion vor, es sei auch eine gewisse Kontinui-
tät gut, weshalb man auch eine Aufstockung von 15.000 € befürworte.

Frau Gemeinderätin Graf bemerkt, Kontinuität bedeute hier die Orientierung an der Zuführungsrate
des Vorjahres, die in diesem Falle entsprechend gut gewesen sei.

Herr Ley legt dar, im Hinblick auf die Zuführungsrate hätte man sich auch im Jahr 2015 nochmals für
eine Aufstockung um 15.000 € entscheiden können. Damals habe man sich aber mit Blick auf die Ei-
chendorffschule zurückgenommen und für 12.500 € entschieden.

3. öffentliche Sitzung am 26. März 2019                                                            25
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Der Vorsitzende fasst zusammen, er bitte darum über den weitergehenden Antrag abzustimmen. Dies
sei wie von Frau Gemeinderätin Graf vorgetragen, eine Aufstockung der Vereinsförderung 2019 um
einen zusätzlichen Betrag von 20.000 €.
Auf den Vorschlag, die Vereinsförderung 2019 zusätzlich um einen Betrag von 20.000 € aus
allgemeinen Haushaltsmitteln aufzustocken, entfallen 10 Ja-Stimmen bei 11 Gegenstimmen und
1 Enthaltung. Der Vorschlag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Frau Gemeinderätin Graf legt dar, es habe auch schon einmal eine Aufstockung um 12.500 € gegeben.
Als Zwischenstufe schlage sie daher eine Aufstockung um 17.500 € vor.
Der Vorsitzende hält fest, er bitte darum, über diesen Antrag, also eine Aufstockung um 17.500 €, ab-
zustimmen. Falls dieser Vorschlag keine Zustimmung finden sollte, bitte er darum, anschließend über
den von der Verwaltung vorgeschlagenen Betrag von 15.000 € abzustimmen.

Der Gemeinderat fasst mit 11 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgenden

                                             Beschluss:
Für die Vereinsförderung 2019 wir zusätzlich ein Betrag von 17.500 € aus allgemeinen Haus-
haltsmitteln zur Verfügung gestellt.

6.     Nochmalige Vorberatung Wirtschaftsplan Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen 2019

Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Herr Ley legt insbesondere dar,
dass der bereits in letzter öffentlicher Sitzung vorberatene Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Ent-
wicklungsmaßnahmen nochmals vorzuberaten sei, da sich seit dieser Beratung noch Änderungen erge-
ben hätten, die man in den Wirtschaftsplan habe einarbeiten müssen. Der Vorsitzende ergänzt, diese
Änderungen habe die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat schon kommuniziert, aber sie seien
bislang noch nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen gewesen.

Die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Daten des Wirtschaftsplanes werden anschließend
von Herrn Ley anhand der Präsentation aufgezeigt. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                             Beschluss:
Der Entwurf des Wirtschafsplanes 2019 für den Eigenbetrieb „Entwicklungsmaßnahmen“ wird
mit den dargelegten Änderungen gegenüber der Vorberatung am 19. Februar 2019 geändert.

7.     Feststellung der Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe
       a) Eigenbetrieb Wasserversorgung Gottmadingen
       b) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gottmadingen
       c) Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen

a)     Eigenbetrieb Wasserversorgung Gottmadingen

Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht
gewünscht.

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Protokoll Gemeinderat

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                              Beschluss:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird
festgestellt.

b)     Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht
gewünscht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                              Beschluss:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird
festgestellt.

c)     Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen

Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power-
Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht
gewünscht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

                                              Beschluss:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Entwicklungsmaßnahmen“ für das Wirtschaftsjahr 2019
wird festgestellt.

8.     Beratung und Beschlussfassung über Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen (An-
       trag der SPD-Fraktion) / Umsetzung „Gute-Kita-Gesetz“

Der Vorsitzende legt eingangs dar, der Tagesordnungspunkt gehe auf einen Antrag der SPD-Fraktion
zurück. Die Thematik Leitungsfreistellung in den Kindergärten sei zuletzt in öffentlicher Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Soziales am 19.03.2019 vorberaten worden und es habe zuvor auch
mehrere Gespräche mit den Kindergartenträgern gegeben, in denen man ein System für die Ermittlung
der Leitungsfreistellung entwickelt habe. Hinsichtlich der Systematik sei man sich einig, aber wohl noch
nicht über die Höhe des einzusetzenden Betrages, worüber man heute auch abstimmen werde. Herr Ley
werde den Sacherhalt zunächst noch einmal erläutern, wobei die heute verwendete Präsentation nicht
ganz so umfangreich sei als noch bei der Vorberatung im Ausschuss.

Der Sachverhalt wird anschließend von Herrn Ley anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Pro-
tokoll genommen wird, vorgetragen. Unter anderem erläutert er hierbei, dass der Gemeinde Gottma-
dingen aus der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes im Rahmen des Kindergartenlastenausgleiches über
einen Zeitraum von vier Jahren rund 940.000 € Mehreinnahmen zur Verfügung stehen würden. Außer-
dem rechne man für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 mit Mehreinnahmen aus optimierten Öffnungs-
zeiten von 180.000 €. Hierbei sei berücksichtigt, dass sich eine Optimierung der Öffnungszeiten ab dem

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Jahr 2019 aufgrund der Systematik der FAG-Zuweisungen erst mit zeitlichem Verzug ab 2021 bemerk-
bar mache. Herr Ley führt weiter aus, zu überlegen sei, wieviel, wie und über welchen Zeitraum man
den Einrichtungsträgern Finanzmittel zur Verfügung stellen solle. Anhand der Präsentation berichtet
Herr Ley hierzu, dass in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Soziales mehrere Varianten prä-
sentiert worden seien, wobei die aufgezeigte Variante 2 a wohl von allen Beteiligten am meisten ak-
zeptiert worden sei. Von den Kindergartenträgern sei gesagt worden, dass man diese zusätzlichen Mit-
tel vor allem in das Personal bzw. die Leitung stecken wolle. Da Personalkosten in der Regel über Tarif-
erhöhungen auch jährlich steigen würden, sehe auch diese Variante 2 a vor, dass man leicht ansteigen-
de Jahresbeträge ausschütte. Befürwortet worden sei auch, dass die Gemeinde einen gewissen Betrag
festlegen solle. Die zu entscheidende Frage sei also, welchen Betrag man festlegen wolle sowie welchen
Zeitraum. Als Kämmerer habe er schon in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Soziales ge-
sagt, welchen Betrag er für wirtschaftlich vertretbar halte. Anhand der Präsentation zeigt Herr Ley
hierzu auf, dass aus Sicht der Verwaltung ein höherer Betrag als jährlich 280.000 € für wirtschaftlich
nicht vertretbar gehalten werde und er legt dar, wie diese Ausschüttung aller Mehreinnahmen auf
Basis der Variante 2 a mit leicht ansteigenden Beträgen über die Jahre 2019 bis 2022 verteilt werden
könne. Er trägt außerdem anhand der Präsentation den Wortlaut des Beschlussvorschlages der Verwal-
tung vor, der die Ausschüttung eines Gesamtbetrages von 1.122.000 € über einen Zeitraum von vier
Jahren an die Träger der örtlichen Betreuungseinrichtungen vorsieht. Der Vorsitzende ergänzt, die Ver-
waltung habe versucht, in den Beschluss zu fassen, was auch der SPD mit ihrem Antrag wichtig gewe-
sen sei, nämlich, dass durch die zusätzlichen Mittel eine Qualitätssteigerung eintrete und dies nicht der
Reduzierung von Verlusten diene.

In der anschließenden Aussprache trägt Frau Gemeinderätin Graf vor, dass der Antrag der SPD-Fraktion
eine längere Vorgeschichte gehabt habe, sie heute aber nicht nochmals alles aufgreifen wolle. Eigent-
lich alle Einrichtungen hätten gesagt, dass man zusätzliche Mittel für eine Leitungsfreistellung umset-
zen wolle, weil die Mittel dort auf fruchtbaren Boden fallen würden. Die Leiterinnen der Kindergärten
hätten ihre Aufgaben auch bislang schon ernstgenommen, aber dies geschehe dann zwangsläufig in
Form von Überstunden. So verschleiße man Personal und man wolle diese Leistung jetzt anerkennen
durch eine entsprechend erhöhte Leitungsfreistellung. Frau Graf ergänzt, am besten wäre es natürlich,
wenn sich eine entsprechende Leitungsfreistellung über das Gesetz bzw. vorgegebene Personalschlüssel
durchsetzen würde. Frau Graf führt insbesondere weiter aus, die SPD-Fraktion habe in der Beratung
des Ausschusses für Finanzen und Soziales einen einzusetzenden Betrag von jährlich 315.000 € gefor-
dert und bleibe auch weiterhin bei dieser Haltung. Außerdem sei man dagegen, die Ausschüttung zu
befristen, was andere Gemeinden auch nicht machen würden. Die Mehreinnahmen, welche aus verlän-
gerten Öffnungszeiten resultieren würden, seien auch nicht befristet. Wenn es um Personal gehe, kön-
ne man keine Befristung vorsehen. Antrag der SPD-Fraktion sei daher zum einen, ein Ausschüttungsbe-
trag von jährlich 315.000 € und zum anderen eine unbefristete Regelung.

Herr Gemeinderat Koch trägt vor, die FWG-Fraktion sei dafür, dass man der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Finanzen und Soziales folge, also einen Ausschüttungsbetrag von 280.000 € jährlich
und eine Befristung über vier Jahre vorsehe. Damit gebe man die Mittel weiter, die aus dem Gute-Kita-
Gesetz befristet zur Verfügung stehen würden. Nach Ablauf der Befristung von vier Jahren müsse man
dann sehen, wie es weitergehe. Herr Koch nimmt Bezug auf den Vortrag von Frau Graf und bringt zum
Ausdruck, er sei erstaunt, wie leicht eine solche Freiwilligkeitsleistung hier von der Hand gehe. Es gebe
viele Bereiche in denen man etwas tun könne, aber der Spielraum den man als Gemeinde habe, sei
auch begrenzt. Was jetzt an Mehreinnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz reinkomme, gebe man jeden-
falls weiter und nach vier Jahren müsse man dies neu bewerten.

Herr Gemeinderat Dr. Schöffling legt seitens der CDU-Fraktion dar, er sehe dies genauso wie die FWG.
Der vorgeschlagene Betrag von 280.000 € jährlich sei dies, was man als Mehreinnahmen bekomme und
weitergebe. Er halte auch die Befristung für richtig, weil man im Hinblick für die Haushalte der nächs-
ten Jahre auch hohe Risiken habe hinsichtlich der Ausgabenentwicklung und der Entwicklung der Kon-
junktur, weshalb man als Gemeinde nicht wisse, wo man in drei bis vier Jahren stehen werde. Wenn
man es weiter leisten könne, bestehe sicherlich Konsens im Gemeinderat, die höhere Leitungsfreistel-
lung dann weiter beizubehalten. Diese wolle er aber nicht schon heute entscheiden, sondern in drei bis

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Protokoll Gemeinderat

vier Jahren abwägen, wenn man wisse wo man stehe, weil sonst ggfs. auch irgendetwas anderes strei-
chen müsste.

Herr Gemeinderat Gassner trägt vor, er finde es interessant, dass es in heutiger Diskussion nur um Geld
gehe. Er frage sich, was gewesen wäre, wenn es das Gute-Kita-Gesetz nicht gegeben hätte und ob man
dann etwa gesagt hätte, man könne nichts machen, weil man kein Geld habe. Dies könne bei diesem
Thema sicherlich nicht der Fall sein. Herr Gassner ergänzt, man bekomme auch noch Geld für die län-
geren Öffnungszeiten. Dies bekomme man wie aufgezeigt zwar erst später, aber dann nicht nur für
zwei Jahre.
Der Vorsitzende antwortet, man erhöhe die Öffnungszeiten jetzt, aber über die für die Förderung
maßgebliche Statistik erhöhe sich die Zuweisung erst später. Man habe hier also eine echte Zeitverset-
zung.
Herr Gemeinderat Gassner bringt zum Ausdruck, die Diskussion drehe sich zu 90 oder 95 % um Geld,
aber man diskutiere nicht über die Gewährleistung von Qualität für Bildung. Er wisse, dass der Ver-
gleich ein wenig hinke, aber beim Neubau der Realschule habe jeder gesagt, dass man bei der Energie-
effizienz den KfW-Standard 40 plus einhalten wolle. Es wäre auch möglich gewesen, eine andere Schu-
le zu bauen, aber man habe gesagt, man wolle diese Qualität, auch wenn dies mehr koste. Im Falle der
Kindergärten diskutiere man jetzt über einen Betrag von 35.000 € pro Jahr.
Frau Gemeinderätin Graf legt dar, sie wolle sich dagegen verwehren, dass man diese Mittel leichtfertig
von der Hand gebe. Sie habe in der bisherigen Diskussion nicht erlebt, dass die FWG auf die vorgetra-
gene Argumentation eingegangen sei und sie vermisse das Anerkenntnis, dass auch die Leitungsfrei-
stellung im Hinblick auf die frühkindliche Entwicklung eine wichtige Rolle spiele.
Herr Gemeinderat Koch führt aus, es sei auch Aufgabe des Gemeinderates über Geld zu reden, da man
das Geld der Bürger verwalte. Es sei klar, dass man die Qualität erhöhen wolle, weshalb man jetzt auch
über einen Betrag von 280.000 € jährlich spreche. Herr Koch bemerkt zum angesprochenen Schulneu-
bau und dem gewählten KfW-Standard 40 plus, dass er den Vergleich so nicht akzeptiere. Man habe
hier für die wirtschaftliche Betrachtung die Lebenszykluskosten zugrunde gelegt und gesehen, dass
sich die anfängliche höhere Investition lohne und wieder hereingeholt werde.
Frau Gemeinderätin Graf bemerkt, beim Kindergarten könne man dies genauso sehen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst der Vorsitzende zusammen, er schlage zwei
getrennte Abstimmungen vor. Zuerst könne man darüber abstimmen, ob die Zahlung befristet oder
unbefristet erfolgen solle. Anschließend stimme man hinsichtlich der Höhe des Ausschüttungsbetrages
über den weitergehenden Antrag ab, also den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen jährlichen Betrag
von 315.000 €.

Auf den Vorschlag, die Auszahlungen auf vier Jahre zu befristen, entfallen 13 Ja-Stimmen bei
9 Gegenstimmen.
Auf den Vorschlag, einen jährlichen Ausschüttungsbetrag von 315.000 € festzusetzen, entfallen
9 Ja-Stimmen bei 13 Gegenstimmen.

Der Vorsitzende bittet darum, über den Vorschlag der Verwaltung abzustimmen. Dieser beinhalte ver-
teilt über vier Jahre jährlich ansteigende Zahlungen von 270.000 bis 291.000 € bzw. durchschnittlich
rund 280.000 € jährlich. Außerdem beinhalte dieser Beschluss alle von Herrn Ley entsprechend der
Präsentation vorgetragenen Eckpunkte des Beschlussvorschlages.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen folgenden

                                              Beschluss:

Für die Umsetzung des Antrags der SPD-Fraktion auf Leitungsfreistellung bzw. die Umsetzung
der Zielsetzungen des Gute-Kita-Gesetzes wird über einen Zeitraum von vier Jahren ein Gesamt-
betrag von 1.122.000 € an die Träger der örtlichen Betreuungseinrichtungen ausgeschüttet.

3. öffentliche Sitzung am 26. März 2019                                                             29
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Zur Ausschüttung kommen in den einzelnen Jahren folgende Beträge:
                        2019                  270.000 €
                        2020                  277.000 €
                        2021                  284.000 €
                        2022                  291.000 €
Die jährliche Ausschüttung an die einzelnen Einrichtungsträger erfolgt über das von der Verwal-
tung erarbeitete und vom Ausschuss für Finanzen und Soziales in seiner öffentlichen Sitzung am
19. März 2019 für gut befundene Schema zur Differenzierung und Gewichtung der einzelnen
Einrichtungen.
Die Auszahlung der Finanzmittel erfolgt zusammen mit den vierteljährlichen Vorauszahlungen
für den laufenden Betrieb jeweils zur Quartalsmitte.
Die zusätzlichen Finanzmittel werden im Gewährungszeitraum 2019 bis 2022 als Freiwilligkeits-
leistung der Gemeinde Gottmadingen gewährt.
Die Finanzmittel dürfen nicht zur Abdeckung des jährlichen von den Trägern vertraglich zu über-
nehmenden Eigenanteils für den Betrieb der Einrichtungen verwendet werden.
Über die Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel ist der Gemeinde Gottmadingen zusammen
mit der jährlichen Abrechnung des laufenden Betriebs ein nachvollziehbarer und detaillierter
Nachweis vorzulegen.
Die Ausschüttung der zusätzlichen Finanzmittel über den Zeitraum von vier Jahren wird seitens
der Gemeinde Gottmadingen als Budget betrachtet, so dass je nach Bedürfnis der einzelnen Ein-
richtungen die Ausgaben in den vier Jahren auch in unterschiedlicher Höhe anfallen können bzw.
vorhandene Restmittel auch im fünften Jahr (2023) ausgegeben werden können.

Der Vorsitzende fasst zusammen, es bleibe also wie vom Ausschuss für Finanzen und Soziales mehrheit-
lich empfohlen, bei einem Ausschüttungsbetrag von 280.000 € jährlich und der Befristung auf vier
Jahre.

9.     Fragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

10.    Verschiedenes, Wünsche, Anträge

a)     Neubau Eichendorff-Realschule, Bekanntgabe Eilentscheidung Vergaben

Der Vorsitzende berichtet, er habe zwei Eilentscheidungen bekanntzugeben, die er als Bürgermeister
entsprechend Gemeindeordnung habe treffen müssen. Die Erdarbeiten für den Neubau der Eichen-
dorff-Realschule seien durch Eilentscheidung an die Firma Gebrüder Schwarz GmbH aus Singen zum
Angebotspreis von 370.208,42 € vergeben worden. Diese Eilentscheidung sei notwendig gewesen, weil
man mit der Vergabe nicht bis zur Sitzung des Gemeinderates habe warten können. Man habe bereits
in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2019 übrige Gewerke vergeben können und ohne
die Vergabe und Durchführung der Erdbauarbeiten könne man damit nicht beginnen.
Bei der zweiten Eilentscheidung sei es um die Kanalarbeiten und den Abwasserwärmetauscher für den
Neubau der Eichendorff-Realschule gegangen. Man habe hier zunächst ein System ausgeschrieben
gehabt, bei dem die Abwasserleitungen komplett ersetzt worden wären. Jetzt steige man um auf ein

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Protokoll Gemeinderat

Verfahren, bei dem der Abwasserwärmetauscher in den bestehenden Kanal eingebaut werde. Mit die-
sen Arbeiten habe man ebenfalls die Firma Gebrüder Schwarz GmbH aus Singen zum Preis von
167.632,80 € beauftragt. Insgesamt habe man für diesen Bereich Kosten von 522.000 € veranschlagt
gehabt und liege jetzt bei 537.000 €. Es würden dann aber noch 140.000 € für den Wärmetauscher
hinzukommen. Damit läge man 155.000 € über der Kostenberechnung, aber vermutlich werde man
noch Einsparungen erzielen, da man jetzt Kanalstrecke einspare. Vermutlich gehe dies null auf null auf.
Der Vorsitzende ergänzt abschließend, die vorgetragene Eilentscheidung gebe er in heutiger Sitzung
auch noch schriftlich in den Umlauf.

b)     Sanierung K6145 und B34

Herr Pingitzer berichtet anhand einer zum Protokoll genommenen PowerPoint-Präsentation, es sei
vorgesehen, die Kreisstraße nach Ebringen zu sanieren. Voraussichtlicher Baubeginn sei der 20. Mai
nach dem Slow Up und die Straße bleibe geplant für 14 Tage gesperrt. Anhand der Präsentation zeigt
Herr Pingitzer auf, dass im Zuge der Sanierung auch der Bereich der Einfahrt zum Ruhewald und der
Einmündungsbereich mit der Einfahrt nach Ebringen aufgegriffen würden. Der Einmündungsbereich
mit der Einfahrt nach Ebringen müsse aufgeweitet und neu befestigt werden, wofür die Gemeinde
10.000 bis 12.000 € tragen müsse.
Herr Gemeinderat Klaus Sauter spricht an, ob dies bedeute, dass während der Freibadsaison die Brücke
gesperrt werde.
Herr Pingitzer bestätigt dies. Der Vorsitzende ergänzt, es werde dann auch durch den Täschen gefah-
ren. Herr Pingitzer legt dar, wetterabhängig werde man die Umleitung schon sehr früh ab Bietingen
beschildern damit gar nicht durch den Ort gefahren werden müsse. Der Vorsitzende legt dar, die Bau-
maßnahme müsse zwangsläufig im Sommer gemacht werden. Herr Pingitzer erklärt, aufgrund neuer
Richtlinien, die dem Arbeitsschutz dienen würden, seien die Bauarbeiten auch nur unter Vollsperrung
der Straße möglich.
Anhand der Präsentation berichtet Herr Pingitzer, im Anschluss gehe es mit der Sanierung der B34 von
der Roseneggstraße bis zum Kreisel weiter. Der genaue Zeitpunkt dieser Bauarbeiten sei noch offen,
aber voraussichtlich werde dies im Juli der Fall sein. Es sei zunächst eine Vollsperrung des gesamten
Abschnittes angedacht gewesen, aber in den stattgefundenen Besprechungen habe man sich darauf
verständigt, dass die Zufahrt zum Kornblumenweg möglichst lange offen gehalten werden könne und
man die Arbeiten in zwei Bauabschnitte teile. Der Verkehr werde großräumig umgeleitet und man ver-
suche, den von der Schweiz und von Singen her kommenden Verkehr über die Autobahn umzuleiten, so
dass LKW-Verkehr gar nicht erst in den angrenzenden Wohngebieten landen solle.

c)     Kooperation Eichendorff-Realschule / Musikverein Randegg / Musikschule Westlicher Hegau

Herr Ley berichtet zu einer Kooperation an der Eichendorff-Realschule über den Musikverein Randegg
und die Musikschule Westlicher Hegau. Die Kosten hierfür würden sich voraussichtlich auf rund 900 €
belaufen. Man habe die Übernahme dieser Kosten mit dem Zusatz zugesagt, dass dies gedeckt werden
solle durch nicht abgerufene Zuschüsse in diesem Bereich. Der Vorsitzende ergänzt, wenn man insge-
samt nicht mehr ausgebe als für den bisher bezuschussten Einzelunterricht an den Musikschulen, kön-
ne man dies befürworten. Er sehe auch, dass es an der Schule immer mehr in Richtung solcher Koope-
rationen gehen werde.

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Protokoll Gemeinderat

Gottmadingen, 27. März 2019
Hn

                              Der Vorsitzende:

Die Urkundspersonen:                               Der Schriftführer:

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