III Dresden. £I.G?X|GU' - Ratsinfo Dresden
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Landeshauptstadt Dresden Dresden. Der Oberbürgermeister III £)I.G?X|GU' N I EDERSCHR I FT zum öffentlichen Teil der 21. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Neustadt(SBR Neu/021/2021) am Montag. 14. Juni 2021. 17:30 Uhr im Stadtbezirksamt Neustadt, Bürgersaal, Hoyerswerdaer Straße 3,01099 Dresden
2/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Beginn der Sitzung; 17:30 Uhr Ende der Sitzung: 22:48 Uhr Anwesend: Vorsitzender Andre Barth Mitglied Liste Bündnis 90/Die Grünen Torsten Abel Marco Joneleit Christine Mantu Klemens Schneider Ulla Wacker Mitglied Liste CDU Gunter Thiele Mitglied Liste DIE UNKE Annegret Gieland Berit Heller Holger J. C. Knaak Marcel Ritschel Nicole Schumann Mitglied Liste Alternative für Deutschland Karin Wilke Mitglied Liste SPD Dr. Christian Demuth Felix Göhler Mitglied Liste FDP Holger Zastrow anwesend von 17:39 Uhr bis 20:55 Uhr Mitglied Liste PIRATEN Jan Kossick Abwesend: Mitglied Liste Bündnis 90/Die Grünen Oliver Mehl entschuldigt Jutta Wieding entschuldigt Mitglied Liste Die PARTEI Charlotte Brock entschuldigt
3/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Verwaltung; Herr Ziesch Stadtplanungsamt, Sachbearbeitung Projektmanagement Bauleitplanung Frau Donner Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Sachbear beitung Baustrategie Herr Patschger Stadtplanungsamt, Sachgebietsleitung Neustadt Frau Gloger Stadtplanungsamt, Stadtplanerin Herr Stephan Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Kooperative Bau landentwicklung Gäste: Frau Göhl Diakonie Dresden Frau Weidlich Storch Landschaftsarchitektur Dresden Herr Storch Storch Landschaftsarchitektur Dresden Frau Neumann Kindertreff Känguruh Herr Querfurth Stadtteilhaus Äußere Neustadt e. V. Herr Horväth CTR Developpement Herr Albl CTR Developpement Herr Prof. Knerer Knerer und Lang, Architekt Schriftführerin: Frau Benkendorf Bürgermeisteramt, Stadtratsangelegenheiten
4/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 TAGESORDNUNG öffentlich 1 Bestätigung der Niederschrift zur 20. Sitzung des Stadtbezirksbeira tes am 10.05.2021 2 Vorstellung der möglichen Erweiterung der Bewohnerparkbereiche 9 und 13 des Kerngebietes der Äußeren Neustadt 3 Vorstellung der Planung zum Freianlagenumbau der Scheune 4 Vorstellung Seniorenberatungszentrum 5 Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung durch den Stadtbe zirksbeirat 5.1 Finanzierung von Maßnahmen gemäß Aufgabenabgrenzungsricht V-Neu00074/21 linie durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließend hier: Aufstellung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer Stra ße 5.2 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00075/21 hier: Makroprojekt (Nr. Neu-019/21)"Stadtteilkarten der Neustadt beschließend für Kinder und Jugendliche" 5.3 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00076/21 hier: Makroprojekt(Nr. Neu-017/21)"Coronagerechtes Sommer beschließend festival 2021" 5.4 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00077/21 hier: Makroprojekt(Nr. Neu-020/21)"BLICKWINKEL - Erlebnispfad beschließend Äußere Neustadt, Erweiterung und Sanierung, Teil 1(Konzeptent wicklung und Zustandsermittlung)" 5.5 Beschlussempfehlung über besondere regionale Ereignisse im Jahr V-Neu00078/21 2021/2022 gemäß § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG beschließend 5.6 Vorschlagsrecht: Erste Schritte für eine stadtteilangepasste Loui- VorR- senstraße NeuOOOlO/21 5.7 Vorschlagsrecht: Einrichtung von Fußgängerüberwegen VorR- NeuOOOll/21 Anträge und Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die Gremien des Stadtrates
5/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 6.1 Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr, 45, Leipziger V0842/21 Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung) beratend hier: 1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 2. Entfallen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens 3. Billigungdes Entwurfs zum Bebauungsplan 4. Billigung der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf 5. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans 6.2 Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die A0142/20 Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben beratend (Stadtbezirksförderrichtlinie) Informationen, Hinweise und Anfragen
6/25 ö NSSBR Neu/021/202114. Juni 2021 Öffentlich Einleitung: Herr Barth begrüßt alle Anwesenden zur 21. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Neustadt. Die Ein ladung erfolgte form- und fristgerecht. Von 19 Stadtbezirksbeiräten sind 15 anwesend,sodass die Beschiussfähigkeit festgestellt wird. Zur Unterzeichnung der Niederschrift werden Herr Abel und Herr Knaak vorgeschlagen. Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es keine, sodass Herr Barth in diese einsteigt. 1 Bestätigung der Niederschrift zur 20. Sitzung des Stadtbezirksbei rates am 10.05.2021 Herr Dr. Demuth merkt an, dass die Anwesenheit des Herrn Mehl nicht eindeutig hinterlegt worden sei. Es fehle die Erfassung seiner Rückkehr, nachdem seine Abwesenheit auf der Seite 8 angemerkt worden war, er sich aber einige Seiten später an der Diskussion beteiligt habe. Herr Barth erwidert, dass das Protokoll entsprechend angepasst und in der Juli-Sitzung in der korrigierten Fassung noch einmal vorgelegt werde. 2 Vorstellung der möglichen Erweiterung der Bewohnerparkberei che 9 und 13 des Kerngebietes der Äußeren Neustadt Herr Barth erklärt, dass das Thema bereits 2010 im Ortsbeirat Neustadt diskutiert worden sei, aber eine Erweiterung von Bewohnerparkbereichen in der Äußeren Neustadt nicht erfolgt sei. Mittlerweile habe es einige Änderungen gegeben, unter anderem die durch den Stadtrat be schlossene Parkgebührenverordnung, was natürlich einen entsprechenden Einfluss auf den Parkverkehr haben werde und an manchen Stellen zu Verdrängungseffekten führen könne. Das Bewohnerparken bevorrechtige die Anwohner des jeweiligen Parkgebietes. Leider gebe es in der Stadtverwaltung nur einen einzigen Sachbearbeiter dazu. Aus diesem Grund erfolge in der Abarbeitung der Anliegen bezüglich von Bewohnerparkbereichen eine Priorisierung. Es bestehe die Möglichkeit die Erweiterung der Bewohnerparkbereiche 9 und 13 weiterzuführen, wenn sich das Meinungsbild des Stadtbezirksbeirates in der Diskussion so entwickle. Herr Ziesch stellt die Erweiterungsabsichten anhand einer Präsentation vor. In der vergangenen Diskussion sei es lediglich im den Teilbereich an der Bischofswerdaer Straße gegangen. Heute geht es zudem auch um den Parkbereich 9 am Dammweg und der Friedrich-Wolf-Straße. Mitt lerweile gebe es in der Landeshauptstadt 20 Bewohnerparkbereiche und einen, der sich in der Einrichtung befinde. Weitere auf der Prioritätenliste stehende Bereiche betreffen unter ande rem das Umfeld der Technischen Universität Dresden und die Friedrichstadt. Herr Zastrow tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend. Es gebe vor allem in der Neustadt ein Kapazitätsprobiem, erklärt Herr Ziesch weiterhin, welches allein durch die Einrichtung des Bewohnerparkens nicht gelöst werden könne und gegebenen falls eine Kapazitätserweiterung erforderlich sei. Man sei bestrebt die Parkraumsituation in der Neustadt zu verbessern und habe dahingehend sowohl 2019 das Hechtviertel untersuchen las sen als auch sich vorgenommen, die Parkraumsituation in der Radeberger Vorstadt anzugehen. Auch zeige die neue Parkgebührenverordnung ein deutliches Gebührengefälle zwischen der Äußeren Neustadt als Parkzone 1 und dem Hechtviertel auf der anderen Seite des Bahndammes
7/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 als Parkzone 3, sodass eine verstärkte Parkraumnutzung in günstigeren Arealen sowie Randbe reichen stattfinde und dort eine Lösung zugunsten des Bewohnerparkens angestrebt werde. Die Erweiterungen der Parkbereiche 9 am Dammweg und der Friedrich-Wolf-Straße und 13 in das Gebiet Bischofswerdaer Straße und Teile der Tannenstraße seien untersucht worden und stellen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur StVO bereits die maximalen Möglichkeiten der Ge bietsausdehnungen dar. Die Stimmung im Stadtbezirksbeirat und dessen Absichten werden auch die Gestaltung der Prioritätenliste entsprechend beeinflussen. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung dazu gehöre zum Standardverfahren. Herr Schneider, Herr Göhler, Herr Thiele, Herr Kossick, Herr Ritschel, Herr Abel und Frau Wilke beteiligen sich mit folgenden Themen an der Diskussion: Problem der Parkraumnachfrage größtenteils von Anwohnern ausgelöst und regulieren de Maßnahmen, um den Parkdruck zu verringern und einen Verzicht auf einen PKW zu begünstigen; Befähigung der Länder zur selbstständigen Festlegung der Jahresgebühren für Bewohnerausweise und die diesbezügliche Position der Landeshauptstadt dem Frei staat gegenüber - Zeitnahe Umsetzung der Erweiterung und Maßnahmen der Verkehrsraumentlastung in der Äußeren Neustadt durch zusätzliche Fahrradbügel und Erweiterung der Außengast ronomie und Sondernutzungsmöglichkeiten sowie Alternativen aussieht der Verwaltung - Prüfen lassen, ob an der Bischofswerdaer Straße Parkdruck durch externe Parkende be stehe oder ob die Anwohner unnötigerweise dadurch zur Kasse gebeten werden sowie Nachvollziehbarkeit einer Parkgebietserweiterung zwischen Königsbrücker Straße und Bahndamm - Herausgabe von Parkkarten für nicht mehr als 120 Prozent der vorhandenen Parkplätze und Festlegung der Grenze - Gefahr der Bevorteilung von Autobesitzern im begrenzten öffentlichen Raum der Äuße ren Neustadt und Festsetzung angemessener Gebühren zur Begrenzung der Nachfrage oder das Einführen einer Warteliste - deutlich spürbare Verdrängungseffekte im Hechtviertel und Schwierigkeiten zwischen 15 und 22 Uhr einen Parkplatz zu finden; Möglichkeit mit Parkhäusern in der Umgebung ins Gespräch zu kommen und Mitnutzung der dortigen Kapazitäten - Grundlage der Erweiterung von und Festlegung neuer Parkbereiche; Erhöhung der An zahl der zur Verfügung stehenden Anwohnerstellflächen durch die Erweiterung auf die Bischofswerdaer Straße und Umgang mit der Stellflächennutzung von Anwohnern aus der weiteren Umgebung - massives Problem von fehlenden Fahrradstellflächen und erschwertem Durchkommen mit Kinderwagen und Rollstuhl auf der Louisenstraße und Setzung anderer Prioritäten zur Gestaltung des gemeinsam genutzten Bereiches durch beispielsweise Einrichtung von mehreren Fahrradbügeln anstatt weniger PKW-Stellflächen - Zahlungen der PKW-Besitzer für beispielsweise Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, Parkgebüh ren; unsinnige Verlagerung in die Radeberger Vorstadt, wo der Parkraum auch nicht un begrenzt zur Verfügung stehe, für eine bessere Partizipation am öffentlichen Verkehrs raum auf der Louisenstraße Herr Ziesch antwortet, dass es eine verkehrsplanerische Position dazu gebe und eine Erhöhung der Gebühren erforderlich sei. Die endgültige Entscheidung dazu müsse jedoch der Stadtrat tref fen. Durch den Freistaat werde voraussichtlich im Rahmen der neuen Beschlusslage, die Gebüh-
8/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 ren selbst zu bestimmen, ein Gebührenrahmen vorgegeben, sodass man sich darin gemäß den Bedarfen einordnen werde. Aktuell liege noch keine konkrete Landesregelung dazu vor. Es müsse nach Möglichkeit verhindert werden, dass andere Gebiete, die nichts mit der Kapazi tätsknappheit der Äußeren Neustadt zu tun haben, übermäßig mit den Fahrzeugen der Äußeren Neustadt beiastet werden. Jedoch sei ausgeschlossen, dass die Radeberger Vorstadt in den Be wohnerparkbereich 13 mit einbezogen werde. Im Bereich Bischofswerdaer Straße gebe es viele parkende PKW, deren Halter nicht in diesem Bereich gemeldet seien, sodass Bewohner für sich selbst keine Parkstände mehr fänden. Es gebe eine gerichtlich festgestellte Grenze für die Herausgabe von Parkkarten. Diese sei je doch deutlich höher als 120 Prozent. Es seien verschiedene Möglichkeiten diskutiert worden, wie mit dem vorhandenen Defizit zwi schen Stellflächen und Parkkarten umgegangen werden könne. Dazu gebe es auch Gerichtsent scheide. Ob eine Warteliste ein gerechtes Verfahren sei, müsse geprüft werden, da diese bereits länger vor Ort lebende Anwohner, unabhängig von der Notwendigkeit und Dringlichkeit, bevor zuge. Die Nutzung von Parkhäusern sei eine wirtschaftliche Frage, da diese Stellflächen teuer und mit den Kosten der Bewohnerparkkarten nicht zu decken seien. Grundlage für die Planung seien Stadtratsbeschlüsse, die auf Problemlagen reagieren. Den meis ten Vorhaben liege ein entsprechendes Parkraumkonzept zugrunde. Auch hier wolle man eines erstellen, welches nach stattgefundener Bürgerbeteiligung ebenfalls zur Beschlussfassung in den Stadtrat gegeben werde. Zum Areal der Bischofswerdaer Straße sei bei der Diskussion im Orts beirat 2010 bereits festgestellt worden, dass mehr Parkstände als Bewohner-PKW im Gebiet vorhanden seien. Im Rahmen der Planung werde die Zahl der notwendigen Bewohnerstellflä chen ermittelt und so herausgefiltert, zu welcher Zeit in welcher Stärke die Stellflächen durch Anwohner, Arbeitnehmer oder Besucher genutzt werden. Sonntagmorgens seien beispielsweise die wenigsten Fremdparkende zu verzeichnen. Die Untersuchung der Äußeren Neustadt habe eine Nutzung durch 40 Prozent an Fremd-PKW ergeben. Im Umfeld der Friedensstraße und im Hechtviertel werde der Parkdruck beispielsweise sehr deutlich. Dennoch werden lediglich 60 Prozent der Stellflächen für Bewohner eingerichtet, da viele tagsüber unterwegs seien und diese Stellflächen nicht nutzen. Man stehe natürlich immer in Verbindung mit der Straßenverkehrsbe hörde und habe zudem den Überblick, wieviele Bewohnerparkkarten herausgegeben worden seien. Auf diese Weise könne man Entwicklungen abschätzen und gegebenenfalls nachjustieren. Die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen sei mittelfristig auch im Preußischen Viertel und in der Radeberger Vorstadt angedacht, sodass sich dort möglicherweise auch eine bestimmte An zahl an Stellflächen bewirtschaften lasse, wo auch Bewohner der Äußeren Neustadt ihre Fahr zeuge abstellen können. Was genau möglich wäre, müsse eine Untersuchung zeigen. Herr Barth erklärt, dass heute lediglich die Frage, ob die Erweiterung der Parkbereiche sinnvoll sei, vorgestellt werden sollte. Die Stadtverwaltung werde dazu Untersuchungen durchführen und diese im Stadtbezirksbeirat vorstellen. Auch werde eine Bürgerbeteiligung dazu stattfinden. Er bedankt sich für die Vorstellung. 3 Vorstellung der Planung zum Freianlagenumbau der Scheune Herr Barth erklärt, dass der Stadtrat den Umbau der Scheune beschlossen, aber die dazuge hörenden Freiflächen nicht im Beschluss betrachtet habe. Dadurch seien die Planer nun unter Druck alle Funktionen des Gebäudes auf einer viel zu kleinen Fläche unterzubringen. Die Nut zungsansprüche würden die vorhandenen Möglichkeiten des Geländes übersteigen.
9/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Herr Storch stellt den Freianlagenumbau anhand einer Präsentation vor. Kriminalität, Lärm schutz und Graffiti seien Themen, mit denen umgegangen werden müsse. Um Potentiale nutzen zu können, müsse abgewogen werden, da der zur Verfügung stehende Platz nicht gerade groß sei. Das Areal mit dem öffentlichen WC zeichne sich durch eine Übernutzung aus. Mehr Flexibili tät für Graffitigestaltung und mehr Aufenthaltsqualität werde angestrebt. Leider müssen zwei Bäume dem Bauvorhaben weichen. Es bestehe zudem die Notwendigkeit, eine Feuerwehrauf stellfläche und Fluchtwege einzuordnen und in Nähe zur Sporthalle und Gastronomie keine Brandlasten zu errichten, welche den Raum zusätzlich beschränken würden. Durch Ersatzpflan zungen können 10 Bäume untergebracht werden. Das öffentliche WC solle auf dem Vorplatz, angrenzend an den Falafelwagen aufgestellt werden. Herr Dr. Demuth, Frau Gieland, Frau Wllke, Herr Joneleit, Frau Heller, Herr Knaak, Herr Schneider, Herr Abel, und Frau Wacker bringen folgende Themen in die Diskussion ein: Einfluss der Akteursbeteiligung und Nutzung der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung; Einrichtung einer zusätzlichen überdachten Fläche für Graffitigestaltung zusätzlich zum Trafo-Würfel; Inklusion durch barrierefreie Gestaltung, Stellflächenangebot und Kunstin stallationen Kritik an der getrennten Planung von Scheuneumbau und Freianlagengestaltung und Konsequenz aus dem Fehlen der einzurichtenden Stellflächen sowie die Gestaltung des öffentlichen WCs Möglichkeit das WC in die Scheune zu integrieren, da die öffentlichen Toiletten bei spielsweise durch Betrunkene besetzt gehalten werden können oder aus anderen Grün den unbegehbar oder unzugänglich seien Kritik an der aktuellen Vorplatzgestaltung, der Zusammenführung von zwei Toiletten zu einer barrierefreien Unisex-Toilette sowie den erforderlichen Brandschutzabständen aufgrund der Holzfassade Dauer der Fördermittelbindung für den aktuellen Scheunevorplatz und die Möglichkeit diesen nach Ablauf neu zu gestalten sowie die Errichtung von Citybänken, die wechsel weise besprüht werden können Möglichkeit der Toilettennutzung über Bezahlung eines kleinen Betrags von beispiels weise 15 Cent, damit diese nicht so schnell demoliert werde und verwahrlose sowie das darauffolgende Wildpinkeln gemindert werde Bedauern über Baumfällungen und fehlende Verbindung zwischen Scheuneumbau und Freianlagengestaltung; Rindenmulch im Hinterhof der Scheune zum Schaubudensommer und Gestaltung des Bodenbelages der Freianlagen Kritik am geplanten Toilettenstandort und Verlagerungsmöglichkeit an den Rand des Platzes; Möglichkeiten einzelne Flächen „wild" zu belassen und dadurch Kosten zu spa ren sowie Kritik an der Bepflasterung, da der einfache Erdboden auch bei enormer Nut zung während des Schaubudensommers bereits gut funktioniert habe - Lärmschutzmaßnahmen in der Freiflächengestaltung; Aufstellung von Bäumen und Fas sadenbegrünung; Überhitzungsgefahr durch Steinboden, der auch ein lärmsteigerndes Element sein kann - Wegfall der Besonderheit durch den Rindenmulch beim Schaubudensommer, wenn Kies und Stein ausgelegt werden; Beteiligung von Streetworkern im Rahmen von Graffitibe- darfen von Jugendlichen aus dem Viertel
10/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Frau Weidlich antwortet, dass die Akteursbeteiligung stattgefunden habe, woraus die Eckpfeiler Konflikte, Potentiale und Wünsche so gut wie möglich in die Planung eingeflossen seien. Aller dings kann aus rechtlichen Gründen nicht allem so entsprochen werden. Die Fördermittelbin dung beim Scheunevorplatz beispielsweise stelle einen wichtigen Punkt dar, der größere Eingrif fe in die Gestaltung verhindere. Bezüglich der Barrierefreiheit sei die Möglichkeit einer Verlage rung und zentrale Anordnung der Rampe geprüft worden. Die Graffitiwand entfalle nicht, aber der Container der Neustadtkümmerin werde versetzt, sodass es dort keine Sprühfläche mehr geben werde. Das Trafo-Häuschen schaffe dafür einen Ausgleich. Die erforderliche Zahl der Parkplätze sei nach der Stellplatzsatzung der Stadt Dresden berechnet worden. Allerdings können diese auch abgelöst werden, wenn sie auf dem Grundstück nicht einzurichten seien. Man könne die Zahl auch abmindern, was hier bereits in Verbindung mit der Nutzbarkeit des ÖPNV und Car-Sharing gewährleistet werden konnte. Die barrierefreien Stell plätze sollen neben den Car-Sharing-Plätzen auf jeden Fall eingerichtet werden. Das WC solle als eine Unisex-Toilette konzipiert werden. Alle Standortmöglichkeiten der Aufstellung einer sol chen Toilette seien geprüft worden, mit dem Ergebnis er Aufstellung auf dem Vorplatz. Die Ge samtprüfung hinsichtlich der Fördermittelbindung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Integration des öffentlichen WCs in die Scheune werfe die rechtliche Frage auf, wer die Haf tung übernehmen würde. Herr Storch ergänzt, dass von einem sensibleren Umgang mit der Einrichtung auszugehen sei, je weiter man sie in den öffentlichen Raum schiebe, sodass das WC weniger verwahrlose. Herr Barth merkt an, dass eine Fördermittelbindung normalerweise eine Dauer von 10 bis 15 Jahren habe. Der Umgang mit der Toilettennutzung sei keine Frage der Toilette selbst, sondern des Verhaltens der Nutzer. Man müsse die maximale Robustheit bei der Errichtung berücksich tigen, welche sich bei der öffentlichen Toilette auf dem Alaunplatz bereits bewährt habe. Herr Storch erklärt, dass das Anliegen, den Charakter des Ortes zu erhalten, bewusst sei, aber sehr nüchtern in die Gestaltung eingegriffen werde. Ziel sei es, ein Basisangebot zu schaffen und der Scheune die bisherige gestalterische Freiheit wieder eingeräumt werde. Heute werde je doch lediglich die Vorplanung vorgestellt. Für den Bodenbelag werde ein Natursteinpflaster mit großen Fugenabständen und Splitt geplant, sodass auch Fahrzeuge drüberfahren können, aber keine komplett versiegelte Fläche entstehe und so den Ansprüchen des Ortes gerecht werden könne. Frau Weidlich führt aus, dass die Bäume, die entfernt werden, bereits aufgrund mehrerer Krankheiten an ihrem Lebensende seien und ersetzt werden müssen. Die Hinweise zum Toilet tenstandort könne man in die Planung einfließen lassen. Es wurde jedoch mehrfach darauf hin gewiesen, dass die Wahrnehmbarkeit der Toilette verbessert werden solle, was mit dem Stand ort auf dem Scheunevorplatz sichergestellt werde. Eine Platzierung am Rand sei schwieriger, da sich an diesen Stellen oft Aufgänge und Zufahrten befinden. Durch die gepflasterte Fläche solle keine Betonwüste geschaffen werden. Auch gebe es dahingehend den Sicherheitsaspekt, dass reine Grün- oder Kiesflächen beispielsweise auch als Drogenverstecke genutzt werden können. Es gebe zusätzliche Anforderungen an den Hinterhof, um beispielsweise bestimmte Aufstellflä chen zu gewährleisten. Herr Barth erläutert, dass die Akteurs- und Behördenbeteiligung stattgefunden und eben diese Anforderungen ergeben habe. Frau Weidlich gibt wieder, dass der Lärmschutz bei vielen Aufstellungen in der Planung eher ein Hinderungsinstrument gewesen sei und eine große Rolle bei der Außengastronomie spiele. Es werde 13 Neupflanzungen von Bäumen und eine umfassende Fassadenbegrünung an der neuen Fassade geben.
11/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Herr Storch ergänzt, dass der Lärmschutz mit vegetativen Elementen auf dem Grundstück nicht realisierbar sei und eine intensive Auseinandersetzung mit dem Für und Wider von Befestigun gen stattgefunden habe. Einer Aufheizung solle mit der Bodengestaltung durch hellen Belag und geringer Versiegelung entgegengewirkt werden. Frau Weidlich gibt zu bedenken, dass der Rindenmulch lediglich zum Schaubudensommer aus gelegt werde und bereits teilweise eine Kiesfläche vorhanden sei. Das sei auch in Zukunft, unab hängig vom Untergrund machbar. Für das Graffitiangebot befinde man sich mit der Stadtmission und dem SPIKE-Dresden e. V. in Kontakt, welche auch bei der Einfriedung des Trafo-Häuschens beteiligt werden. Herr Barth erläutert, dass die Vorstellung zwei Funktionen hatte: zum einen die durch die Tren nung der Planungen von Gebäude und Freianlagen entstandenen Probleme zu verdeutlichen und zum anderen das Stimmungsbild und die Ansichten aus dem Stadtbezirksbeirat in die Pla nungen mitzunehmen. Er bedankt sich für die Vorstellung. 4 Vorstellung Seniorenberatungszentrum Frau Göhl stellt das BÜLOWH Beratungszentrum für Senioren,Seniorinnen und Angehörige Neustadt anhand einer Präsentation vor. BÜLOWH steht hierfür die Gründungsgemeinden Bühlau, Loschwitz, Weißer Hirsch. Auf Grundlage des § 71SGB XII werden verschiedene Bera tungsangebote zur Verfügung gestellt und auch in anderen Lebensbereichen Unterstützung an geboten. Diese Angebote werden über eine reichliche Anzahl an Unterstützungsnetzwerken aufrechterhalten und benötigen auch einen gewissen Aufwand an Netzwerkpflege. Durch Frau Schumann, Herrn Dr. Demuth und Herrn Joneleit werden folgende Themen ange sprochen: - Alter der Betreuten und Potenzial eines Netzwerkes zwischen Senioren und Alleinerzie henden Erfahrungen mit dem Thema Verdrängung von Senioren aus der Neustadt aufgrund bei spielsweise steigender Mietpreise Lob an das Projekt und erfolgreiche Beratung von Klienten sowie die Frage, was der Stadtbezirksbeirat tun könne, um dieses Projekt zu unterstützen Frau Göhl erklärt, dass es keine offizielle Festlegung der Altersgrenze gebe, da das Projekt für alle Menschen mit altersrelevanten Problemlagen offenstehe. Das könne bereits im Alter von Mitte 50 passieren, beispielsweise mit dem Thema Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Erkran kungen. Für gewöhnlich beschäftige man sich jedoch mit Personen im Rentenalter. Die Vernet zung zwischen Senioren und Alleinerziehenden beziehe sich auf den Bereich Gemeinwesenar beit, werde im kommenden Jahr in der Leistungsbeschreibung laut Altenhilfeplan jedoch nicht mehr mit definiert. Es gebe in der Dresdner Neustadt jedoch lediglich zwei Begegnungsangebo te, einmal in der St. Pauli Ruine und in der Volkssolidarität. Die Neustadt sei ein großes Gebiet. Viele ältere Menschen leben in Wohnungen von Wohnungs genossenschaften, wo es an sich keine Probleme gebe, aufgrund deren Philosophie. In der Inne ren Neustadt leben derzeit weniger,jedoch mit derzeit steigender Tendenz. Sie bittet den Stadtbezirksbeirat um Unterstützung für das Projekt, indem es weitergetragen und bekannt gemacht werde, weil es sich um ein gutes Angebot der Stadt Dresden handele.
12/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Herr Barth bedankt sich für die Vorstellung. 5 Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung durch den Stadtbe zirksbeirat 5.1 Finanzierung von Maßnahmen gemäß Aufgabenabgrenzungsricht- V-Neu00074/21 linie durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließend hier: Aufstellung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer Straße Herr Barth stellt Vorlage vor. Diese begründe sich auf eine Anfrage von Frau Gieland, da an dem betreffenden Ort viele Leute ihre Hundekotbeutel liegen lassen, was für alle Nutzer der Bärns dorfer Straße störend sei. Aus diesem Grund sei das Vorhaben entstanden, dort zwei Hundetoi letten einzurichten. Die Entsorgung der Inhalte werde der Verein Dresden Monarchs e. V. als Pächter des anliegenden Grundstückes übernehmen. Frau Gieland wirbt um Zustimmung. Da es keine Fragen gibt, ruft Herr Barth zur Abstimmung über die Vorlage auf. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Beschaffung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer Straße aus den kommunalen Haushaltmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für das Jahr 2021 in Höhe von 2.250,00 Euro. 2. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt ist nach Abschluss der Maßnahme zu informieren. 3. Eine finanzielle Unterstützung für Folgejahre ist damit nicht verbunden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0 5.2 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00075/21 hier: MakroproJekt(Nr. Neu-019/21)"Stadtteilkarten der Neu- beschließend Stadt für Kinder und Jugendliche" Herr Barth stellt die Vorlage vor. Es gehe darum, dass die Vertreter*innen der Stadtteilrunde Neustadt gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendbüro Dresden Stadtteilpläne für Kinder und Jugendliche erstellen wollen, mit dem Ziel Peer-to-peer Informationen, also Informationen von Kindern und Jugendlichen an Gleichaltrige über kinder- und jugendhilfliche Einrichtungen. Der vorzeitige Maßnahmebeginn sei beantragt und genehmigt worden. Frau Gieland weist darauf hin, dass sie über das Romain-Roland-Gymnasium ihre Unterstützung während der ersten Planungshase anbiete. Sie gibt die Idee mit, dass auch im Themenstadtplan einige für Kinder und Jugendliche relevante Punkte mit aufgenommen werden, wie zum Beispiel die Standorte der Refill-Initiativen zum Auffüllen von Wasserflaschen.
13/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für das Jahr 2021 in Höhe von 3.092,00 Euro. 2. Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 16 NeinO Enthaltung 0 5.3 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00076/21 hier: Makroprojekt(Nr. Neu-017/21)"Coronagerechtes Sommer- beschließend festival 2021" Herr Barth stellt die Befangenheit von Herrn Knaak fest. Herr Knaak verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend. Der Stadtbezirksbeirat erteilt Herrn Knaak das Rederecht, um die Vorlage für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Herr Barth stellt die Vorlage kurz vor. Die Idee sei, die für Künstler entstandenen Coronaein- schränkungen durch das zweite Jahr in Folge ein wenig auszugleichen. Die Durchführung werde von der entsprechenden pandemischen Lage abhängen. Da es keine Fragen gibt, ruft er zur Ab stimmung über die Vorlage auf. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für das Jahr 2021 in Höhe von 12.200,00 Euro. 2. Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 13 Nein 0 Enthaltung 2 Herr Knaak tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend. 5.4 Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt V-Neu00077/21 hier: Makroprojekt(Nr. Neu-020/21)"BLICKWINKEL - Erlebnis- beschließend pfad Äußere Neustadt, Erweiterung und Sanierung, Teil 1(Kon zeptentwicklung und Zustandsermittlung)" Herr Barth stellt die Befangenheit von Frau Wacker fest.
14/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Frau Wacker verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend. Herr Querfurth steht für Rückfragen zur Verfügung. Herr Barth stellt die Vorlage kurz vor. Der Erlebnispfad sei dem Stadtbezirksbeirat ein Begriff. Es sollen alte Stationen saniert und neue mit aufgenommen werden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn sei genehmigt worden. Herr Dr. Demuth erkundigt sich nach dem Gedenkstein an der Prießnitzstraße und weist darauf hin, dass der dazu verfasste Text auf Seite vier der Projektbeschreibung nicht gut gewählt wor den sei, da nicht daraus hervorgehe, was das für eine Hochzeitsgesellschaft gewesen sei und ob diese vielleicht Nazis waren. Natürlich sei es ein schreckliches Ereignis gewesen, doch so wäre es lediglich die einfache Reproduktion von Nazizeit ohne diese in einen Kontext zu bringen. Herr Querfurth antwortet, dass der Wunsch an den Verein herangetragen wurde, den Stein mit zu fassen, weshalb er nun auch in den Erlebnispfad mit aufgenommen werden sollte. Dass es sich um einen sensiblen Ort handele, gehe aus der Beschreibung hervor. Die finale Gestaltung sei jedoch noch offen. Der Erlebnispfad beruhe auf der Diplomarbeit einer Landschaftsarchitek tin, die der Verein umsetze und weiterführe. Selbst in dieser Diplomarbeit sei die Stelle des ehemaligen Hauses auf der Prießnitzstraße und des dortigen Gedenksteins dazu bereits benannt worden. Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für das Jahr 2021 in Höhe von 6.500,00 Euro. 2. Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 15 NeinO Enthaltung 0 Frau Wacker tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend. 5.5 Beschlussempfehlung über besondere regionale Ereignisse im V-Neu00078/21 Jahr 2021/2022 gemäß §8 Abs. 2 SächsLadÖffG beschließend Herr Barth stellt die Vorlage vor und erklärt, dass zum regionalen Anlass verschiedene Akteure abgefragt worden seien. Der 11.07.21 sei sicherheitshalber mit aufgeführt, auch wenn die Mög lichkeit bestehe, dass die Veranstaltung nicht stattfinde. Ein Beschluss darüber sei jedoch nicht schädlich. Die Abfrage des 5tadtbezirksbeirates nach eigenen Vorschlägen zu Ladenöffnungen sei ohne Rückmeldungen erfolgt. Es werden zudem keine Vorschläge in der Sitzung eingebracht. Herr Kossick bittet um Korrektur des im Beschlusstext empfohlenen Datums zum Neustädter Sommer im Beschlusstext auf das Jahr 2021, welche umgehend übernommen wurde. Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.
15/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Beschlussvorschlag; Der Stadtbezirksbeirat Neustadt empfiehlt in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2022 dem Stadtrat die folgenden verkaufsoffenen Sonntage, 1. den 19.06.2022 anlässlich der Bunten Republik Neustadt sowie 2. den 02.10.2022 anlässlich des Neustädter Herbstfestes gemäß § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt der Stadtbezirksbeirat Neustadt für 2021 folgenden verkaufsoffenen Sonntag, den 11.07.2021 anlässlich des Neustädter Sommers Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 15 Nein 0 Enthaltung 1 5.6 Vorschlagsrecht: Erste Schritte für eine stadtteilangepasste VorR-NeuOOOlO/21 Louisenstraße Herr Schneider stellt das Vorschlagsrecht vor. Im Straßen- und Tiefbauamt hoffe man, kom mendes Jahr die Pläne zu den 2018 beschlossenen Maßnahmen auf der Louisenstraße vorzustel len. Ziel des Vorschlagsrechtes sei es, einen Teil des Beschlusses bereits dieses Jahr umzusetzen. Er bittet um politische Unterstützung für die Nutzung der Louisenstraße durch Außengastrono mie über die Einrichtung von Parklets und die zusätzliche Installation von Fahrradbügeln statt Pkw-Stellflächen. Herr Barth merkt an, dass man über das Vorschlagsrecht den Oberbürgermeister beauftragen könne und nicht den Stadtbezirksamtsleiter, wie es im Antrag formuliert sei. Herr Göhler schlägt eine Präzisierung in der Formulierung vor, da mit Straßenraum auch die Gehbahn gemeint sein könne. Besser sei es Freisitze und Fahrradbügel, so wie gemeint, im Fahrbahnraum anzuordnen. Herr Schneider übernimmt die Korrekturen. Herr Knaak, Herr Thiele, Frau Wacker, Frau Gieland, Herr Göhler, Herr Dr. Demuth, Herr Jone- lelt und Frau Wilke beteiligen sich mit folgenden Themen: Parklets nur mit einem gesitteten Publikum möglich und große Bedenken der Wirksam keit aufgrund der aktuellen Situation an der „Schiefen Ecke" - keine Verbesserung der Probleme, sondern Verstärkung, da der ruhende Verkehr trotz hohem Parkdruck verdrängt werde und die Gestaltung des öffentlichen Raumes diesen nochmal attraktiver mache - Versuch der Probleme am Scheunevorplatz durch Umgestaltung zu lösen; Problem des Autoposing, öffentlichen Raum nicht nur den Autos überlassen, sondern anders gestal ten und beleben - schlechte Lösung am Scheunevorplatz und kein allgemeiner Lösungsansatz; weitere Hot Spots in der Neustadt als ganzheitliches Problem betrachten; Vorschlag von Patenschaf ten für Parklets Problemlösung durch Erweiterung der Außengastronomie, da Betreiber und Personal die Situation etwas mehr ordnen könnten und die Wildpinkelproblematik sich dadurch
16/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 ebenfalls verringere; Bedenken der Verkehrssicherheit von Mobilitätseingeschränkten Personen, die aktuell auf die Straße ausweichen müssen keine bisherige Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen, um das Problem anzuge hen; Abwarten, ob Maßnahmen greifen oder nicht; Parklets als verfolgbare Idee mit dem Ziel der Entlastung - Platzgewinnung am Martin-Luther-Platz durch Wegfall von Stellflächen, dadurch ermög lichte Verdrängungseffekte von der „Schiefen Ecke" kommend; aber noch nicht so aus geprägt wie an der „Schiefen Ecke"; positive Wirkung einer angenehmen ümfeldgestal- tung Lärmbelästigung an der „Schiefen Ecke" und um Mitternacht noch keine Ruhe; nicht das Ziel von ständiger Bereitschaft mehrerer Polizeizüge; Einführung des Alkoholverkaufs verbotes ab 22 Uhr Gefahr der Verstärkung des ohnehin gegebenen rücksichtslosen Miteinanders auf der Louisenstraße, wie Gefährdung durch Radfahrer oder das Ausweichen von Rollstuhlfah rern auch die Fahrbahn Herr Schneider erklärt, dass das Publikumsproblem bekannt sei. Eine Möglichkeit sei die Idee von Freisitzen in der Nähe Louisenstraße und der Rothenburger Straße, um ein anderes Publi kum hinzubringen, also über eine gezielte Aufwertung andere Personengruppen mit weniger Konfliktpotential anzulocken. Herr Barth wirft ein, dass Bedenken berechtigt seien und man die Probleme zur Kenntnis neh men müsse. Den Straßenraum unattraktiv zu machen, solle nicht das Ziel sein. In erster Linie liege es am Alkoholkonsum, wodurch sich die Stimmung an den Hot Spots hochschaukele, die sich mittlerweile auch auf dem Martin-Luther-Platz und in der Umgebung der Kneipe Hebedas entwickeln. Herr Schneider ergänzt, dass der Scheunevorplatz durch den Umbau nicht genug an Attraktivität gewonnen habe, deshalb nicht angenommen wurde und gezeigt habe, wie eine unattraktive Gestaltung auch das falsche Publikum anziehen könne. Dasselbe sei auch auf der Louisenstraße der Fall. Der Alkoholkonsum stelle ein tatsächliches Problem dar, sodass in diesem Jahr präven tive Maßnahmen angestrebt werden. Die Ausschreibung für das Präventionsteam sei derzeit online und man müsse die Entwicklung abwarten. Die Gehwegbereiche sollen durch die Einrichtung der Außengastronomie auf den Parklets ent lastet werden. Ein Großteil des Raumes stehe dem Autoverkehr zur Verfügung, da Radfahrer aufgrund des schlechten Belages die Straße nicht benutzen können. Die Situation der Barrierefreiheit sei an dieser Stelle ebenfalls fürchterlich. Bedenken seien nachvollziehbar, ließen sich aber beheben. Herr Barth schlägt vor, ein Zwischenfazit zum Thema „Schiefe Ecke" auf die Tagesordnung der Juli-Sitzung zu setzen und ruft zur Abstimmung über das Vorschlagsrecht auf. Vorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, a. die mit dem A0487/18 beschlossenen provisorischen Maßnahmen für eine stadtteilangepasste Louisenstraße noch 2021 zu realisieren und bis Anfang 2022 dem Stadtbe zirksbeirat eine Planung für die Umgestaltung der Louisenstraße laut Beschluss vorzulegen.
17/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 b. der Gastronomie die Nutzung der Kfz-Stellflächen auf der Fahrbahn direkt vor den Lokalen für Freisitze zu gestatten. Im Gegenzug soll die Sondernutzung der Gehwege für Außengastronomie auslaufen - mit Ausnahme der Orte, an denen keine Freisitze im Straßenraum möglich sind. c. in den bereits sanierten Abschnitten der Louisenstraße 50 Fahrradbügel auf der Fahrbahn aufstellen zu lassen. Standorte direkt vor Geschäften oder der Gastronomie sind dabei zu vermeiden, um die Nutzung für Freisitze nicht zu verunmöglichen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für eine temporäre Aufwertung des Straßenraums, vor den späteren Maßnahmen zur stadtteil- angepassten Neugestaltung,fünf sogenannte Parklets (Stadtmöbel auf ehem. Parkplatzflächen) zur unkommerziellen Nutzung entlang der Louisenstraße aufstellen zu lassen. Die dafür not wendigen Sondernutzungen sind durch das Straßen- und Tiefbauamt kostenfrei zu erteilen. Für die Beschaffung von Parklets und der Bezuschussung von Fahrradbügeln im Straßenraum der bereits sanierten Abschnitte der Louisenstraße stellt der Stadtbezirksbeirat 25.000 € aus seinem Budget für 2021 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis; Zustimmung Ja 12 Nein 3 Enthaltung 1 5.7 Vorschlagsrecht: Einrichtung von Fußgängerüberwegen VorR-NeuGGOll/Zl Herr Dr. Demuth stellt das Anliegen vor. In der Vergangenheit habe es verschiedene Anfragen zu Einrichtungen von Zebrastreifen gegeben. Es sei ersichtlich, dass es Gefahrenstellen für Schulkinder gebe, wo keine Querungshilfen vorhanden seien. Die neue Regelung des Staatsmi nisteriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schaffe sehr viel mehr Möglichkeiten, Fahr- bahnquerungen anzubringen. Deshalb sei die dem Vorschlag zugrundeliegende Liste zusam mengetragen worden. Herr Thiele, Herr Joneleit, Herr Göhler, Frau Wilke und Frau Mantu bringen folgende Diskussi onsthemen ein: Überhäufung der Stadtverwaltung mit erheblicher Menge an einzelnen Prüfaufträgen aufgrund einer neuen Richtlinie; Einrichtung von Querungshilfen sofern möglich; keine der genannten Stellen umsetzbar oder Unfallschwerpunkt keine Zebrastreifen in der Neustadt vorhanden; Aufzeigen von Schwerpunkten in der Vergangenheit, die erst nach Unfallereignissen bearbeitet wurden kaum Zebrastreifen in ganz Dresden, keine in der Neustadt; Schutz der schwächsten Ver kehrsteilnehmer als Ziel - Neustadt als 30er Zone mit genug Gelegenheiten eine Straße zu überqueren; gegenseiti ge Rücksichtnahme statt Überziehung der Stadt mit Zebrastreifen Auseinandersetzung mit dem Verein FUSS e. V., der Anregungen in dieser Richtung sammele und sich damit auseinandersetze - ganze Reihe an Maßnahmen, die das Queren der Hauptverkehrsstraßen erleichtern; in seiner Komplexität übertriebener Antrag
18/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Herr Dr. Demuth gibt zu bedenken, dass der Bedarf nicht erfunden sei, sondern aus der Anwoh nerschaft an die Stadtbezirksbeiräte herangetragen werde. Der Bischofsweg beispielsweise sei vom Preußischen Viertel bis zur Schauburg nicht ausgestattet. Herr Barth ruft zur Abstimmung über das Vorschlagsrecht auf. Vorschlag: Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob im Zuge der vom Freistaat Sachsen erweiterten rechtlichen Möglichkeiten an folgenden Standorten oder in ihrem Umfeld Fußgängerüberwege („Zebrastreifen") eingerichtet werden können. Die Orte wurden in einer Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in der Neustadt erhoben und waren teilweise schon in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats Neustadt aus dem Jahr 2018 ent halten (Antrag A040/18 Straße Stelle Rudolf-Leonhard-Straße Ecke Tannenstraße, an einer der vorhandenen Bordsteinabsen- kunqen Bischofsweg Ecke Prießnitzstraße Bischofsweg Ecke Kamenzer Straße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Louisenstraße Ecke Kamenzer Straße, östlich der Einmündung Holzhofgasse Ecke Löwenstraße, an der vorhandenen Gehwegvorstreckung Hechtstraße Höhe Eingang 30. Grundschule Radeberger Straße Ecke Jägerstraße Glacisstraße Höhe Heinrich-Schütz-Konservatorium, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Wigardstraße Höhe SMWK,im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Hauptstraße Ecke An der Dreikönigskirche/Metzer Straße Schlesischer Platz Ausgang Seniorenheim Richtung Bahnhofsvorplatz Dr. Friedrich-Wolf- Ecke Lößnitzstraße oder südlich davon Straße Charlottenstraße Ecke Am Waldschlößchen, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Charlottenstraße Höhe Angelikastraße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Erfurter Straße Höhe Gymnasium Pieschen Lößnitzstraße Ecke Friedensstraße Rudolf-Leonhard-Straße Ecke Buchenstraße oder südlich davon Hechtstraße Ecke Bärwalder Straße, südlich der Bushaltestelle Radeberger Straße Ecke Bautzner Straße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel Weintraubenstraße Ecke Melanchthonstraße Theresienstraße Ecke Nieritzstraße Tannenstraße Höhe Springbrunnen, Übergang zum Fußweg durch die Wohnsied lung Hans-Oster-Straße Ecke Tannenstraße oder nördlich davon Hechtstraße Höhe Eingang Hechtpark (Bereich Haltestelle Buchenstraße) Buchenstraße zwischen Schanzenstraße und Kiefernstraße
19/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Abstimmungsergebnis: Zustimmung Ja 13 Nein 2 Enthaltung 1 6 Anträge und Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die Gremien des Stadtrates 6.1 Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger V0842/21 Straße/Alexander-Puschkin-Platz(Änderungssatzung) beratend hier: 1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 2. Entfallen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens 3. Billigungdes Entwurfs zum Bebauungsplan 4. Billigung der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf 5. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans HerrZastrow verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend. Herr Barth erklärt, dass sich in der vergangenen Sitzung eine Änderungsnotwendigkeit darge stellt habe und der Vorschlag einer Geschosserhöhung diskutiert worden sei. Das habe zur Frage geführt, wie die Anwendung des kooperativen Baulandmodells an dieser Satzung zu handhaben sei. Thematisch werde somit an die Diskussion der letzten Sitzung angeknüpft und die rechtli chen Prämissen und Kostenverteilungen vorgestellt. Herr Stephan leitet eine Präsentation ein und erklärt, dass hier neue und alte Verfahren mitei nander in Verbindung gebracht werden mussten. Da der alte Bebauungsplan 2018 beschlossen worden sei, habe hier das kooperative Baulandmodell keine Anwendung finden können. Jedoch sei es auf die später entstandene zusätzliche Geschossfläche anwendbar, woraus sich etwa 950 Quadratmeter an gefördertem Wohnraum ergeben. Herr Prof. Knerer führt die Präsentation weiter. Die Stadt habe ein Nutzungsprogramm für das Grundstück aufzuerlegen. Die vorgestellte Bebauung sei das Ergebnis eines Architektenwettbe werbs für eine alternative Bauform. Städtebaulich habe sie den Sinn, dass es um eine Gemein schaft gehe, die sich dort entwickeln solle. Der Schwerpunkt konzentriere sich auf den Innenhof und den Einblick hinein. Es gebe abgesehen der Hochwasserschutzmauer keine Zäune. In den Erdgeschossbereichen sollen Gewerbeflächen angeboten werden. Diese haben eine entspre chende Geschosshöhe und werden überflutungstauglich konzipiert sein. Der Erdgeschossboden werde jedoch ein Stück aus der Hochwasserlinie herauskommen. Aufgrund der verbleibenden Geschosshöhen sowie der dadurch erforderlichen Verglasungen, habe man ein weiteres Ge- schoss mit eingerichtet, nicht zuletzt um auch die Energieeffizienz zu erhöhen. Herr Schneider bedankt sich für die Anpassungen und sieht den zusätzlich geförderten Wohn raum und die öffentliche Grünfläche als sehr positiv an.
20/25 ö NS SBR Neu/021/2021 14. Juni 2021 Frau Gieland fragt, wer den auf dem Grundstück entstehenden Spielplatz warten werde und ob die nicht geförderten Wohnbereiche Miet- oder Eigentumswohnungen sein werden. Herr Albl antwortet, dass die Instandhaltung die Wohnungseigentümer- oder Hausgemeinschaft übernehmen werde. Ob es sich um Mietwohnungen oder Wohneigentum handeln werde, müs se jedoch noch entschieden werden. Durch die Umplanung und den Verzug haben sich die Bau kosten entsprechend erhöht. Die Beseitigung der Altlasten auf dem Gelände sei zudem nicht durch den Freistaat und den Bund gefördert worden und mussten selbst durch den Investor getragen werden. Herr Thiele äußert seine Zustimmung, merkt aber an, dass er dem Gesamtprojekt kritisch ge genüberstehe und eine weitere Verzögerung ein bereits teures Bauprojekt noch teuer mache. Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf. Beschlussvorschlag; 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt, nach § 1 Abs.8 i. V. m.§ 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung für den aufgestellten Bebauungsplan Nr. 357 C Dresden-Neustadt Nr. 41, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz durchzuführen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung). 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt in Anwen dung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. 3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Straße/Alexander- Puschkin-Platz(Änderungssatzung) in der Fassung vom 22. März 2021(Anlage 1). 4. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften billigt die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Stra ße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung) in der Fassung vom 22. März 2021(Anlage 2). 5. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt, den Ent wurf zum Bebauungsplan Nr. 357 C a nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. AbstimmunEsergebnis: Zustimmung Ja 14 Nein 0 Enthaltung 1 6.2 Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die A0142/20 Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben beratend (Stadtbezirksförderrichtlinie)
21/25 ö NS SBR Neu/021/202114. Juni 2021 Frau Stephan stellt den Antrag und die Verweisung an die Stadtbezirksbeiräte kurz vor. Der Ju- gendhilfeausschuss habe beim Stadtrat beantragt, die Richtlinie über die Gewährung von Zu wendungen für stadtteilbezogene Vorhaben um einen Punkt, der das Beteiligungsrecht des Ju gendhilfeausschusses stärkt zu ergänzen. Einige Stadtbezirksbeiräte haben in der Vergangenheit elementar in die Jugendhilfelandschaft in Dresden eingegriffen. Der Jugendhilfeausschuss sei dazu nicht angehört und das Jugendamt nicht beteiligt worden. In dem Antrag gehe es um eine Beteiligung an Vorhaben, die einen Betrag von 10.000 Euro überschreiten oder bei der Förde rung von Personalkosten. Ziel soll es sein eine gleichmäßige Jugendhilfelandschaft bieten zu können. Herr Barth erklärt, dass der erste Beschluss des Stadtbezirksbeirates zu dem Antrag am 30.11.2020 eine Zustimmung mit Änderung der Beteiligung in eine Anhörung gewesen sei. Schon damals habe der Stadtbezirksbeirat versucht jemanden aus dem Jugendhilfeausschuss einzuladen, um die eigene Position vorsteilen zu lassen. Der Jugendhilfeausschuss sei einTeii des Jugendamtes. Bei allen Stadtbezirksvorhaben werden die zuständigen Fachämter beteiligt, also somit auch das Jugendamt. Der Antrag greife in die Rechte des Stadtbezirksbeirates ein und beschneide diese. Die Förderungen des Stadtbezirksbeirates seien On-Top-Förderungen und greifen nicht in das Budget der Jugendhilfe ein. Ein wichtiger Grundgedanke der Stadtbezirks förderrichtlinie sei die Möglichkeit schnelle und kurzfristige Förderentscheidungen treffen zu können. Dieser Entscheidungsprozess werde jedoch durch die Zustimmungs- und Anhörungs rechte in die Länge gezogen. Frau Wacker, Herr RItschel, Frau Schumann, Herr Göhler, Herr Knaak, Herr Kossick, Herr Schneider, Frau Gleland, Herr Dr. Demuth und Frau Wilke diskutieren folgende Themen: Betroffenheit großer Summen und Personalentscheidungen und nicht der kleineren Pro jekte; Verhinderung der Verschiebung von Gemengelagen und Zuständigkeiten - fraglich, ob eine solche Situation entstehen werde und keine große Einschränkung bei dieser Seltenheit sichtbar Förderung einer Starthilfe für ein gutes Projekt und Möglichkeit der schnellen Reaktion und Antwort auf Problemlagen - Heilung eines Kommunikationsdefizites zwischen Jugendamt und Jugendhilfeausschuss nicht als Aufgabe der Stadtbezirksbeiräte - nicht Stadtbezirksbeirat gewählt worden, um interne Kommunikationsprobleme zwi schen Ämtern zu lösen, indem man als Gremium seine eigenen Befugnisse beschränke - Gefahr, dass beispielsweise weniger fachkompetente und bereits vom Jugendamt abge wiesene Träger Gelder bei den Stadtbezirken beantragen, um die Ablehnung des Ju gendamtes zu umgehen; Ziel der Stabilisierung der Jugendhilfearbeit - unangebrachte legislative Lösung für ein verwaltungsinternes Problem - Jugendhilfe als sensibles Thema, aber keine Indikation aufgrund eines Einzelfalles die Stadtbezirksförderrichtlinie zu ändern - schützenswerte Kinder und Jugendliche, unabhängig von der rechtlichen Situation; keine Beschneidung der Rechte des Stadtbezirksbeirates in diesem Zusammenhang zu erken nen; Rhythmisierung des Antragsverfahrens und Vorplanung seitens der Beauftragenden bei MakroProjekten über 10.000 Euro; Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses in jugendhilflichen Belangen
Sie können auch lesen