III Dresden. £I.G?X|GU' - Ratsinfo Dresden

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III Dresden. £I.G?X|GU' - Ratsinfo Dresden
Landeshauptstadt Dresden
                                                                            Dresden.
Der Oberbürgermeister
                                                                      III   £)I.G?X|GU'

                      N      I   EDERSCHR                   I   FT

                                    zum öffentlichen Teil

          der 21. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Neustadt(SBR Neu/021/2021)

                                  am Montag. 14. Juni 2021.

                                          17:30 Uhr

                           im Stadtbezirksamt Neustadt, Bürgersaal,
                           Hoyerswerdaer Straße 3,01099 Dresden
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Beginn der Sitzung;                          17:30 Uhr
Ende der Sitzung:                            22:48 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender
Andre Barth

Mitglied Liste Bündnis 90/Die Grünen
Torsten Abel
Marco Joneleit
Christine Mantu
Klemens Schneider
Ulla Wacker

Mitglied Liste CDU
Gunter Thiele

Mitglied Liste DIE UNKE
Annegret Gieland
Berit Heller
Holger J. C. Knaak
Marcel Ritschel
Nicole Schumann

Mitglied Liste Alternative für Deutschland
Karin Wilke

Mitglied Liste SPD
Dr. Christian Demuth
Felix Göhler

Mitglied Liste FDP
Holger Zastrow                               anwesend von 17:39 Uhr bis 20:55 Uhr

Mitglied Liste PIRATEN
Jan Kossick

Abwesend:

Mitglied Liste Bündnis 90/Die Grünen
Oliver Mehl                                  entschuldigt
Jutta Wieding                                entschuldigt

Mitglied Liste Die PARTEI
Charlotte Brock                              entschuldigt
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Verwaltung;
Herr Ziesch         Stadtplanungsamt, Sachbearbeitung Projektmanagement
                    Bauleitplanung
Frau Donner         Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Sachbear
                    beitung Baustrategie
Herr Patschger      Stadtplanungsamt, Sachgebietsleitung Neustadt
Frau Gloger         Stadtplanungsamt, Stadtplanerin
Herr Stephan        Stadtplanungsamt, Abteilungsleitung Kooperative Bau
                    landentwicklung

Gäste:
Frau Göhl           Diakonie Dresden
Frau Weidlich       Storch Landschaftsarchitektur Dresden
Herr Storch         Storch Landschaftsarchitektur Dresden
Frau Neumann        Kindertreff Känguruh
Herr Querfurth      Stadtteilhaus Äußere Neustadt e. V.
Herr Horväth        CTR Developpement
Herr Albl           CTR Developpement
Herr Prof. Knerer   Knerer und Lang, Architekt

Schriftführerin:
Frau Benkendorf     Bürgermeisteramt, Stadtratsangelegenheiten
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                              TAGESORDNUNG

öffentlich

1        Bestätigung der Niederschrift zur 20. Sitzung des Stadtbezirksbeira
        tes am 10.05.2021

2        Vorstellung der möglichen Erweiterung der Bewohnerparkbereiche
        9 und 13 des Kerngebietes der Äußeren Neustadt

3        Vorstellung der Planung zum Freianlagenumbau der Scheune

4        Vorstellung Seniorenberatungszentrum

5        Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung durch den Stadtbe
         zirksbeirat

5.1      Finanzierung von Maßnahmen gemäß Aufgabenabgrenzungsricht                V-Neu00074/21
         linie durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt                                  beschließend
         hier: Aufstellung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer Stra
         ße

5.2     Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt             V-Neu00075/21
        hier: Makroprojekt (Nr. Neu-019/21)"Stadtteilkarten der Neustadt              beschließend
        für Kinder und Jugendliche"

5.3      Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt            V-Neu00076/21
         hier: Makroprojekt(Nr. Neu-017/21)"Coronagerechtes Sommer                    beschließend
         festival 2021"

5.4      Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt            V-Neu00077/21
         hier: Makroprojekt(Nr. Neu-020/21)"BLICKWINKEL - Erlebnispfad                beschließend
         Äußere Neustadt, Erweiterung und Sanierung, Teil 1(Konzeptent
         wicklung und Zustandsermittlung)"

5.5      Beschlussempfehlung über besondere regionale Ereignisse im Jahr          V-Neu00078/21
         2021/2022 gemäß § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG                                      beschließend

5.6      Vorschlagsrecht: Erste Schritte für eine stadtteilangepasste Loui-                    VorR-
         senstraße                                                                   NeuOOOlO/21

5.7      Vorschlagsrecht: Einrichtung von Fußgängerüberwegen                                   VorR-
                                                                                     NeuOOOll/21

         Anträge und Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die
         Gremien des Stadtrates
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6.1   Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr, 45, Leipziger                   V0842/21
      Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung)                               beratend

      hier:
      1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
      2. Entfallen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
      3. Billigungdes Entwurfs zum Bebauungsplan
      4. Billigung der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf
      5. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Beteiligung der
      Träger öffentlicher Belange   zum Entwurf des Bebauungsplans

6.2   Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die                   A0142/20
      Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben                         beratend
      (Stadtbezirksförderrichtlinie)

      Informationen, Hinweise und Anfragen
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Öffentlich

Einleitung:
Herr Barth begrüßt alle Anwesenden zur 21. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Neustadt. Die Ein
ladung erfolgte form- und fristgerecht. Von 19 Stadtbezirksbeiräten sind 15 anwesend,sodass
die Beschiussfähigkeit festgestellt wird.
Zur Unterzeichnung der Niederschrift werden Herr Abel und Herr Knaak vorgeschlagen.
Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es keine, sodass Herr Barth in diese einsteigt.

1        Bestätigung der Niederschrift zur 20. Sitzung des Stadtbezirksbei
         rates am 10.05.2021

Herr Dr. Demuth merkt an, dass die Anwesenheit des Herrn Mehl nicht eindeutig hinterlegt
worden sei. Es fehle die Erfassung seiner Rückkehr, nachdem seine Abwesenheit auf der Seite 8
angemerkt worden war, er sich aber einige Seiten später an der Diskussion beteiligt habe.
Herr Barth erwidert, dass das Protokoll entsprechend angepasst und in der Juli-Sitzung in der
korrigierten Fassung noch einmal vorgelegt werde.

2        Vorstellung der möglichen Erweiterung der Bewohnerparkberei
        che 9 und 13 des Kerngebietes der Äußeren Neustadt

Herr Barth erklärt, dass das Thema bereits 2010 im Ortsbeirat Neustadt diskutiert worden sei,
aber eine Erweiterung von Bewohnerparkbereichen in der Äußeren Neustadt nicht erfolgt sei.
Mittlerweile habe es einige Änderungen gegeben, unter anderem die durch den Stadtrat be
schlossene Parkgebührenverordnung, was natürlich einen entsprechenden Einfluss auf den
Parkverkehr haben werde und an manchen Stellen zu Verdrängungseffekten führen könne. Das
Bewohnerparken bevorrechtige die Anwohner des jeweiligen Parkgebietes. Leider gebe es in
der Stadtverwaltung nur einen einzigen Sachbearbeiter dazu. Aus diesem Grund erfolge in der
Abarbeitung der Anliegen bezüglich von Bewohnerparkbereichen eine Priorisierung. Es bestehe
die Möglichkeit die Erweiterung der Bewohnerparkbereiche 9 und 13 weiterzuführen, wenn sich
das Meinungsbild des Stadtbezirksbeirates in der Diskussion so entwickle.

Herr Ziesch stellt die Erweiterungsabsichten anhand einer Präsentation vor. In der vergangenen
Diskussion sei es lediglich im den Teilbereich an der Bischofswerdaer Straße gegangen. Heute
geht es zudem auch um den Parkbereich 9 am Dammweg und der Friedrich-Wolf-Straße. Mitt
lerweile gebe es in der Landeshauptstadt 20 Bewohnerparkbereiche und einen, der sich in der
Einrichtung befinde. Weitere auf der Prioritätenliste stehende Bereiche betreffen unter ande
rem das Umfeld der Technischen Universität Dresden und die Friedrichstadt.

Herr Zastrow tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

Es gebe vor allem in der Neustadt ein Kapazitätsprobiem, erklärt Herr Ziesch weiterhin, welches
allein durch die Einrichtung des Bewohnerparkens nicht gelöst werden könne und gegebenen
falls eine Kapazitätserweiterung erforderlich sei. Man sei bestrebt die Parkraumsituation in der
Neustadt zu verbessern und habe dahingehend sowohl 2019 das Hechtviertel untersuchen las
sen als auch sich vorgenommen, die Parkraumsituation in der Radeberger Vorstadt anzugehen.
Auch zeige die neue Parkgebührenverordnung ein deutliches Gebührengefälle zwischen der
Äußeren Neustadt als Parkzone 1 und dem Hechtviertel auf der anderen Seite des Bahndammes
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als Parkzone 3, sodass eine verstärkte Parkraumnutzung in günstigeren Arealen sowie Randbe
reichen stattfinde und dort eine Lösung zugunsten des Bewohnerparkens angestrebt werde. Die
Erweiterungen der Parkbereiche 9 am Dammweg und der Friedrich-Wolf-Straße und 13 in das
Gebiet Bischofswerdaer Straße und Teile der Tannenstraße seien untersucht worden und stellen
im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur StVO bereits die maximalen Möglichkeiten der Ge
bietsausdehnungen dar. Die Stimmung im Stadtbezirksbeirat und dessen Absichten werden
auch die Gestaltung der Prioritätenliste entsprechend beeinflussen. Die Durchführung einer
Bürgerbeteiligung dazu gehöre zum Standardverfahren.

Herr Schneider, Herr Göhler, Herr Thiele, Herr Kossick, Herr Ritschel, Herr Abel und Frau Wilke
beteiligen sich mit folgenden Themen an der Diskussion:

       Problem der Parkraumnachfrage größtenteils von Anwohnern ausgelöst und regulieren
       de Maßnahmen, um den Parkdruck zu verringern und einen Verzicht auf einen PKW zu
       begünstigen; Befähigung der Länder zur selbstständigen Festlegung der Jahresgebühren
       für Bewohnerausweise und die diesbezügliche Position der Landeshauptstadt dem Frei
       staat gegenüber
   -   Zeitnahe Umsetzung der Erweiterung und Maßnahmen der Verkehrsraumentlastung in
       der Äußeren Neustadt durch zusätzliche Fahrradbügel und Erweiterung der Außengast
       ronomie und Sondernutzungsmöglichkeiten sowie Alternativen aussieht der Verwaltung
   -   Prüfen lassen, ob an der Bischofswerdaer Straße Parkdruck durch externe Parkende be
       stehe oder ob die Anwohner unnötigerweise dadurch zur Kasse gebeten werden sowie
       Nachvollziehbarkeit einer Parkgebietserweiterung zwischen Königsbrücker Straße und
       Bahndamm
   -   Herausgabe von Parkkarten für nicht mehr als 120 Prozent der vorhandenen Parkplätze
       und Festlegung der Grenze
   -   Gefahr der Bevorteilung von Autobesitzern im begrenzten öffentlichen Raum der Äuße
       ren Neustadt und Festsetzung angemessener Gebühren zur Begrenzung der Nachfrage
       oder das Einführen einer Warteliste
   -   deutlich spürbare Verdrängungseffekte im Hechtviertel und Schwierigkeiten zwischen 15
       und 22 Uhr einen Parkplatz zu finden; Möglichkeit mit Parkhäusern in der Umgebung ins
       Gespräch zu kommen und Mitnutzung der dortigen Kapazitäten
   -   Grundlage der Erweiterung von und Festlegung neuer Parkbereiche; Erhöhung der An
       zahl der zur Verfügung stehenden Anwohnerstellflächen durch die Erweiterung auf die
       Bischofswerdaer Straße und Umgang mit der Stellflächennutzung von Anwohnern aus
       der weiteren Umgebung
   -   massives Problem von fehlenden Fahrradstellflächen und erschwertem Durchkommen
       mit Kinderwagen und Rollstuhl auf der Louisenstraße und Setzung anderer Prioritäten
       zur Gestaltung des gemeinsam genutzten Bereiches durch beispielsweise Einrichtung
       von mehreren Fahrradbügeln anstatt weniger PKW-Stellflächen
   -   Zahlungen der PKW-Besitzer für beispielsweise Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, Parkgebüh
       ren; unsinnige Verlagerung in die Radeberger Vorstadt, wo der Parkraum auch nicht un
       begrenzt zur Verfügung stehe, für eine bessere Partizipation am öffentlichen Verkehrs
       raum auf der Louisenstraße

Herr Ziesch antwortet, dass es eine verkehrsplanerische Position dazu gebe und eine Erhöhung
der Gebühren erforderlich sei. Die endgültige Entscheidung dazu müsse jedoch der Stadtrat tref
fen. Durch den Freistaat werde voraussichtlich im Rahmen der neuen Beschlusslage, die Gebüh-
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ren selbst zu bestimmen, ein Gebührenrahmen vorgegeben, sodass man sich darin gemäß den
Bedarfen einordnen werde. Aktuell liege noch keine konkrete Landesregelung dazu vor.
Es müsse nach Möglichkeit verhindert werden, dass andere Gebiete, die nichts mit der Kapazi
tätsknappheit der Äußeren Neustadt zu tun haben, übermäßig mit den Fahrzeugen der Äußeren
Neustadt beiastet werden. Jedoch sei ausgeschlossen, dass die Radeberger Vorstadt in den Be
wohnerparkbereich 13 mit einbezogen werde.
Im Bereich Bischofswerdaer Straße gebe es viele parkende PKW, deren Halter nicht in diesem
Bereich gemeldet seien, sodass Bewohner für sich selbst keine Parkstände mehr fänden.
Es gebe eine gerichtlich festgestellte Grenze für die Herausgabe von Parkkarten. Diese sei je
doch deutlich höher als 120 Prozent.
Es seien verschiedene Möglichkeiten diskutiert worden, wie mit dem vorhandenen Defizit zwi
schen Stellflächen und Parkkarten umgegangen werden könne. Dazu gebe es auch Gerichtsent
scheide. Ob eine Warteliste ein gerechtes Verfahren sei, müsse geprüft werden, da diese bereits
länger vor Ort lebende Anwohner, unabhängig von der Notwendigkeit und Dringlichkeit, bevor
zuge.
Die Nutzung von Parkhäusern sei eine wirtschaftliche Frage, da diese Stellflächen teuer und mit
den Kosten der Bewohnerparkkarten nicht zu decken seien.
Grundlage für die Planung seien Stadtratsbeschlüsse, die auf Problemlagen reagieren. Den meis
ten Vorhaben liege ein entsprechendes Parkraumkonzept zugrunde. Auch hier wolle man eines
erstellen, welches nach stattgefundener Bürgerbeteiligung ebenfalls zur Beschlussfassung in den
Stadtrat gegeben werde. Zum Areal der Bischofswerdaer Straße sei bei der Diskussion im Orts
beirat 2010 bereits festgestellt worden, dass mehr Parkstände als Bewohner-PKW im Gebiet
vorhanden seien. Im Rahmen der Planung werde die Zahl der notwendigen Bewohnerstellflä
chen ermittelt und so herausgefiltert, zu welcher Zeit in welcher Stärke die Stellflächen durch
Anwohner, Arbeitnehmer oder Besucher genutzt werden. Sonntagmorgens seien beispielsweise
die wenigsten Fremdparkende zu verzeichnen. Die Untersuchung der Äußeren Neustadt habe
eine Nutzung durch 40 Prozent an Fremd-PKW ergeben. Im Umfeld der Friedensstraße und im
Hechtviertel werde der Parkdruck beispielsweise sehr deutlich. Dennoch werden lediglich 60
Prozent der Stellflächen für Bewohner eingerichtet, da viele tagsüber unterwegs seien und diese
Stellflächen nicht nutzen. Man stehe natürlich immer in Verbindung mit der Straßenverkehrsbe
hörde und habe zudem den Überblick, wieviele Bewohnerparkkarten herausgegeben worden
seien. Auf diese Weise könne man Entwicklungen abschätzen und gegebenenfalls nachjustieren.
Die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen sei mittelfristig auch im Preußischen Viertel und in
der Radeberger Vorstadt angedacht, sodass sich dort möglicherweise auch eine bestimmte An
zahl an Stellflächen bewirtschaften lasse, wo auch Bewohner der Äußeren Neustadt ihre Fahr
zeuge abstellen können. Was genau möglich wäre, müsse eine Untersuchung zeigen.

Herr Barth erklärt, dass heute lediglich die Frage, ob die Erweiterung der Parkbereiche sinnvoll
sei, vorgestellt werden sollte. Die Stadtverwaltung werde dazu Untersuchungen durchführen
und diese im Stadtbezirksbeirat vorstellen. Auch werde eine Bürgerbeteiligung dazu stattfinden.
Er bedankt sich für die Vorstellung.

3       Vorstellung der Planung zum Freianlagenumbau der Scheune

Herr Barth erklärt, dass der Stadtrat den Umbau der Scheune beschlossen, aber die dazuge
hörenden Freiflächen nicht im Beschluss betrachtet habe. Dadurch seien die Planer nun unter
Druck alle Funktionen des Gebäudes auf einer viel zu kleinen Fläche unterzubringen. Die Nut
zungsansprüche würden die vorhandenen Möglichkeiten des Geländes übersteigen.
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Herr Storch stellt den Freianlagenumbau anhand einer Präsentation vor. Kriminalität, Lärm
schutz und Graffiti seien Themen, mit denen umgegangen werden müsse. Um Potentiale nutzen
zu können, müsse abgewogen werden, da der zur Verfügung stehende Platz nicht gerade groß
sei. Das Areal mit dem öffentlichen WC zeichne sich durch eine Übernutzung aus. Mehr Flexibili
tät für Graffitigestaltung und mehr Aufenthaltsqualität werde angestrebt. Leider müssen zwei
Bäume dem Bauvorhaben weichen. Es bestehe zudem die Notwendigkeit, eine Feuerwehrauf
stellfläche und Fluchtwege einzuordnen und in Nähe zur Sporthalle und Gastronomie keine
Brandlasten zu errichten, welche den Raum zusätzlich beschränken würden. Durch Ersatzpflan
zungen können 10 Bäume untergebracht werden. Das öffentliche WC solle auf dem Vorplatz,
angrenzend an den Falafelwagen aufgestellt werden.

Herr Dr. Demuth, Frau Gieland, Frau Wllke, Herr Joneleit, Frau Heller, Herr Knaak, Herr
Schneider, Herr Abel, und Frau Wacker bringen folgende Themen in die Diskussion ein:

       Einfluss der Akteursbeteiligung und Nutzung der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung;
       Einrichtung einer zusätzlichen überdachten Fläche für Graffitigestaltung zusätzlich zum
       Trafo-Würfel; Inklusion durch barrierefreie Gestaltung, Stellflächenangebot und Kunstin
       stallationen
       Kritik an der getrennten Planung von Scheuneumbau und Freianlagengestaltung und
       Konsequenz aus dem Fehlen der einzurichtenden Stellflächen sowie die Gestaltung des
       öffentlichen WCs
       Möglichkeit das WC in die Scheune zu integrieren, da die öffentlichen Toiletten bei
       spielsweise durch Betrunkene besetzt gehalten werden können oder aus anderen Grün
       den unbegehbar oder unzugänglich seien
       Kritik an der aktuellen Vorplatzgestaltung, der Zusammenführung von zwei Toiletten zu
       einer barrierefreien Unisex-Toilette sowie den erforderlichen Brandschutzabständen
       aufgrund der Holzfassade
       Dauer der Fördermittelbindung für den aktuellen Scheunevorplatz und die Möglichkeit
       diesen nach Ablauf neu zu gestalten sowie die Errichtung von Citybänken, die wechsel
       weise besprüht werden können
       Möglichkeit der Toilettennutzung über Bezahlung eines kleinen Betrags von beispiels
       weise 15 Cent, damit diese nicht so schnell demoliert werde und verwahrlose sowie das
       darauffolgende Wildpinkeln gemindert werde
       Bedauern über Baumfällungen und fehlende Verbindung zwischen Scheuneumbau und
       Freianlagengestaltung; Rindenmulch im Hinterhof der Scheune zum Schaubudensommer
       und Gestaltung des Bodenbelages der Freianlagen
       Kritik am geplanten Toilettenstandort und Verlagerungsmöglichkeit an den Rand des
       Platzes; Möglichkeiten einzelne Flächen „wild" zu belassen und dadurch Kosten zu spa
       ren sowie Kritik an der Bepflasterung, da der einfache Erdboden auch bei enormer Nut
       zung während des Schaubudensommers bereits gut funktioniert habe
   -   Lärmschutzmaßnahmen in der Freiflächengestaltung; Aufstellung von Bäumen und Fas
       sadenbegrünung; Überhitzungsgefahr durch Steinboden, der auch ein lärmsteigerndes
       Element sein kann
   -   Wegfall der Besonderheit durch den Rindenmulch beim Schaubudensommer, wenn Kies
       und Stein ausgelegt werden; Beteiligung von Streetworkern im Rahmen von Graffitibe-
       darfen von Jugendlichen aus dem Viertel
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Frau Weidlich antwortet, dass die Akteursbeteiligung stattgefunden habe, woraus die Eckpfeiler
Konflikte, Potentiale und Wünsche so gut wie möglich in die Planung eingeflossen seien. Aller
dings kann aus rechtlichen Gründen nicht allem so entsprochen werden. Die Fördermittelbin
dung beim Scheunevorplatz beispielsweise stelle einen wichtigen Punkt dar, der größere Eingrif
fe in die Gestaltung verhindere. Bezüglich der Barrierefreiheit sei die Möglichkeit einer Verlage
rung und zentrale Anordnung der Rampe geprüft worden. Die Graffitiwand entfalle nicht, aber
der Container der Neustadtkümmerin werde versetzt, sodass es dort keine Sprühfläche mehr
geben werde. Das Trafo-Häuschen schaffe dafür einen Ausgleich.
Die erforderliche Zahl der Parkplätze sei nach der Stellplatzsatzung der Stadt Dresden berechnet
worden. Allerdings können diese auch abgelöst werden, wenn sie auf dem Grundstück nicht
einzurichten seien. Man könne die Zahl auch abmindern, was hier bereits in Verbindung mit der
Nutzbarkeit des ÖPNV und Car-Sharing gewährleistet werden konnte. Die barrierefreien Stell
plätze sollen neben den Car-Sharing-Plätzen auf jeden Fall eingerichtet werden. Das WC solle als
eine Unisex-Toilette konzipiert werden. Alle Standortmöglichkeiten der Aufstellung einer sol
chen Toilette seien geprüft worden, mit dem Ergebnis er Aufstellung auf dem Vorplatz. Die Ge
samtprüfung hinsichtlich der Fördermittelbindung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Integration des öffentlichen WCs in die Scheune werfe die rechtliche Frage auf, wer die Haf
tung übernehmen würde.
Herr Storch ergänzt, dass von einem sensibleren Umgang mit der Einrichtung auszugehen sei, je
weiter man sie in den öffentlichen Raum schiebe, sodass das WC weniger verwahrlose.
Herr Barth merkt an, dass eine Fördermittelbindung normalerweise eine Dauer von 10 bis 15
Jahren habe. Der Umgang mit der Toilettennutzung sei keine Frage der Toilette selbst, sondern
des Verhaltens der Nutzer. Man müsse die maximale Robustheit bei der Errichtung berücksich
tigen, welche sich bei der öffentlichen Toilette auf dem Alaunplatz bereits bewährt habe.
Herr Storch erklärt, dass das Anliegen, den Charakter des Ortes zu erhalten, bewusst sei, aber
sehr nüchtern in die Gestaltung eingegriffen werde. Ziel sei es, ein Basisangebot zu schaffen und
der Scheune die bisherige gestalterische Freiheit wieder eingeräumt werde. Heute werde je
doch lediglich die Vorplanung vorgestellt. Für den Bodenbelag werde ein Natursteinpflaster mit
großen Fugenabständen und Splitt geplant, sodass auch Fahrzeuge drüberfahren können, aber
keine komplett versiegelte Fläche entstehe und so den Ansprüchen des Ortes gerecht werden
könne.
Frau Weidlich führt aus, dass die Bäume, die entfernt werden, bereits aufgrund mehrerer
Krankheiten an ihrem Lebensende seien und ersetzt werden müssen. Die Hinweise zum Toilet
tenstandort könne man in die Planung einfließen lassen. Es wurde jedoch mehrfach darauf hin
gewiesen, dass die Wahrnehmbarkeit der Toilette verbessert werden solle, was mit dem Stand
ort auf dem Scheunevorplatz sichergestellt werde. Eine Platzierung am Rand sei schwieriger, da
sich an diesen Stellen oft Aufgänge und Zufahrten befinden. Durch die gepflasterte Fläche solle
keine Betonwüste geschaffen werden. Auch gebe es dahingehend den Sicherheitsaspekt, dass
reine Grün- oder Kiesflächen beispielsweise auch als Drogenverstecke genutzt werden können.
Es gebe zusätzliche Anforderungen an den Hinterhof, um beispielsweise bestimmte Aufstellflä
chen zu gewährleisten.
Herr Barth erläutert, dass die Akteurs- und Behördenbeteiligung stattgefunden und eben diese
Anforderungen ergeben habe.
Frau Weidlich gibt wieder, dass der Lärmschutz bei vielen Aufstellungen in der Planung eher ein
Hinderungsinstrument gewesen sei und eine große Rolle bei der Außengastronomie spiele. Es
werde 13 Neupflanzungen von Bäumen und eine umfassende Fassadenbegrünung an der neuen
Fassade geben.
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Herr Storch ergänzt, dass der Lärmschutz mit vegetativen Elementen auf dem Grundstück nicht
realisierbar sei und eine intensive Auseinandersetzung mit dem Für und Wider von Befestigun
gen stattgefunden habe. Einer Aufheizung solle mit der Bodengestaltung durch hellen Belag und
geringer Versiegelung entgegengewirkt werden.
Frau Weidlich gibt zu bedenken, dass der Rindenmulch lediglich zum Schaubudensommer aus
gelegt werde und bereits teilweise eine Kiesfläche vorhanden sei. Das sei auch in Zukunft, unab
hängig vom Untergrund machbar. Für das Graffitiangebot befinde man sich mit der Stadtmission
und dem SPIKE-Dresden e. V. in Kontakt, welche auch bei der Einfriedung des Trafo-Häuschens
beteiligt werden.

Herr Barth erläutert, dass die Vorstellung zwei Funktionen hatte: zum einen die durch die Tren
nung der Planungen von Gebäude und Freianlagen entstandenen Probleme zu verdeutlichen
und zum anderen das Stimmungsbild und die Ansichten aus dem Stadtbezirksbeirat in die Pla
nungen mitzunehmen.
Er bedankt sich für die Vorstellung.

4        Vorstellung Seniorenberatungszentrum

Frau Göhl stellt das BÜLOWH Beratungszentrum für Senioren,Seniorinnen und Angehörige
Neustadt anhand einer Präsentation vor. BÜLOWH steht hierfür die Gründungsgemeinden
Bühlau, Loschwitz, Weißer Hirsch. Auf Grundlage des § 71SGB XII werden verschiedene Bera
tungsangebote zur Verfügung gestellt und auch in anderen Lebensbereichen Unterstützung an
geboten. Diese Angebote werden über eine reichliche Anzahl an Unterstützungsnetzwerken
aufrechterhalten und benötigen auch einen gewissen Aufwand an Netzwerkpflege.

Durch Frau Schumann, Herrn Dr. Demuth und Herrn Joneleit werden folgende Themen ange
sprochen:

    -   Alter der Betreuten und Potenzial eines Netzwerkes zwischen Senioren und Alleinerzie
        henden
        Erfahrungen mit dem Thema Verdrängung von Senioren aus der Neustadt aufgrund bei
        spielsweise steigender Mietpreise
        Lob an das Projekt und erfolgreiche Beratung von Klienten sowie die Frage, was der
        Stadtbezirksbeirat tun könne, um dieses Projekt zu unterstützen

Frau Göhl erklärt, dass es keine offizielle Festlegung der Altersgrenze gebe, da das Projekt für
alle Menschen mit altersrelevanten Problemlagen offenstehe. Das könne bereits im Alter von
Mitte 50 passieren, beispielsweise mit dem Thema Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Erkran
kungen. Für gewöhnlich beschäftige man sich jedoch mit Personen im Rentenalter. Die Vernet
zung zwischen Senioren und Alleinerziehenden beziehe sich auf den Bereich Gemeinwesenar
beit, werde im kommenden Jahr in der Leistungsbeschreibung laut Altenhilfeplan jedoch nicht
mehr mit definiert. Es gebe in der Dresdner Neustadt jedoch lediglich zwei Begegnungsangebo
te, einmal in der St. Pauli Ruine und in der Volkssolidarität.
Die Neustadt sei ein großes Gebiet. Viele ältere Menschen leben in Wohnungen von Wohnungs
genossenschaften, wo es an sich keine Probleme gebe, aufgrund deren Philosophie. In der Inne
ren Neustadt leben derzeit weniger,jedoch mit derzeit steigender Tendenz.
Sie bittet den Stadtbezirksbeirat um Unterstützung für das Projekt, indem es weitergetragen
und bekannt gemacht werde, weil es sich um ein gutes Angebot der Stadt Dresden handele.
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Herr Barth bedankt sich für die Vorstellung.

5         Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung durch den Stadtbe
          zirksbeirat

5.1       Finanzierung von Maßnahmen gemäß Aufgabenabgrenzungsricht-               V-Neu00074/21
          linie durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt                                  beschließend
          hier: Aufstellung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer
          Straße

Herr Barth stellt Vorlage vor. Diese begründe sich auf eine Anfrage von Frau Gieland, da an dem
betreffenden Ort viele Leute ihre Hundekotbeutel liegen lassen, was für alle Nutzer der Bärns
dorfer Straße störend sei. Aus diesem Grund sei das Vorhaben entstanden, dort zwei Hundetoi
letten einzurichten. Die Entsorgung der Inhalte werde der Verein Dresden Monarchs e. V. als
Pächter des anliegenden Grundstückes übernehmen.

Frau Gieland wirbt um Zustimmung.
Da es keine Fragen gibt, ruft Herr Barth zur Abstimmung über die Vorlage auf.

Beschlussvorschlag:
1.    Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für
      Beschaffung von zwei Hundetoiletten an der Bärnsdorfer Straße aus den kommunalen
      Haushaltmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für das Jahr 2021 in Höhe von 2.250,00
      Euro.

2.    Der Stadtbezirksbeirat Neustadt ist nach Abschluss der Maßnahme zu informieren.

3.    Eine finanzielle Unterstützung für Folgejahre ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0

5.2       Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt            V-Neu00075/21
          hier: MakroproJekt(Nr. Neu-019/21)"Stadtteilkarten der Neu-                beschließend
          Stadt für Kinder und Jugendliche"

Herr Barth stellt die Vorlage vor. Es gehe darum, dass die Vertreter*innen der Stadtteilrunde
Neustadt gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendbüro Dresden Stadtteilpläne für Kinder und
Jugendliche erstellen wollen, mit dem Ziel Peer-to-peer Informationen, also Informationen von
Kindern und Jugendlichen an Gleichaltrige über kinder- und jugendhilfliche Einrichtungen. Der
vorzeitige Maßnahmebeginn sei beantragt und genehmigt worden.

Frau Gieland weist darauf hin, dass sie über das Romain-Roland-Gymnasium ihre Unterstützung
während der ersten Planungshase anbiete. Sie gibt die Idee mit, dass auch im Themenstadtplan
einige für Kinder und Jugendliche relevante Punkte mit aufgenommen werden, wie zum Beispiel
die Standorte der Refill-Initiativen zum Auffüllen von Wasserflaschen.
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Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.

Beschlussvorschlag:
1.     Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend
       Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für
       das Jahr 2021 in Höhe von 3.092,00 Euro.

2.     Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 16 NeinO Enthaltung 0

5.3     Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt            V-Neu00076/21
        hier: Makroprojekt(Nr. Neu-017/21)"Coronagerechtes Sommer-                 beschließend
        festival 2021"

Herr Barth stellt die Befangenheit von Herrn Knaak fest.

Herr Knaak verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

Der Stadtbezirksbeirat erteilt Herrn Knaak das Rederecht, um die Vorlage für Rückfragen zur
Verfügung zu stehen.

Herr Barth stellt die Vorlage kurz vor. Die Idee sei, die für Künstler entstandenen Coronaein-
schränkungen durch das zweite Jahr in Folge ein wenig auszugleichen. Die Durchführung werde
von der entsprechenden pandemischen Lage abhängen. Da es keine Fragen gibt, ruft er zur Ab
stimmung über die Vorlage auf.

Beschlussvorschlag:
1.     Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend
       Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für
       das Jahr 2021 in Höhe von 12.200,00 Euro.

2.     Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 13 Nein 0 Enthaltung 2

Herr Knaak tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

5.4      Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt           V-Neu00077/21
        hier: Makroprojekt(Nr. Neu-020/21)"BLICKWINKEL - Erlebnis-                  beschließend
        pfad Äußere Neustadt, Erweiterung und Sanierung, Teil 1(Kon
        zeptentwicklung und Zustandsermittlung)"

Herr Barth stellt die Befangenheit von Frau Wacker fest.
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Frau Wacker verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

Herr Querfurth steht für Rückfragen zur Verfügung. Herr Barth stellt die Vorlage kurz vor.
Der Erlebnispfad sei dem Stadtbezirksbeirat ein Begriff. Es sollen alte Stationen saniert und neue
mit aufgenommen werden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn sei genehmigt worden.

Herr Dr. Demuth erkundigt sich nach dem Gedenkstein an der Prießnitzstraße und weist darauf
hin, dass der dazu verfasste Text auf Seite vier der Projektbeschreibung nicht gut gewählt wor
den sei, da nicht daraus hervorgehe, was das für eine Hochzeitsgesellschaft gewesen sei und ob
diese vielleicht Nazis waren. Natürlich sei es ein schreckliches Ereignis gewesen, doch so wäre es
lediglich die einfache Reproduktion von Nazizeit ohne diese in einen Kontext zu bringen.
Herr Querfurth antwortet, dass der Wunsch an den Verein herangetragen wurde, den Stein mit
zu fassen, weshalb er nun auch in den Erlebnispfad mit aufgenommen werden sollte. Dass es
sich um einen sensiblen Ort handele, gehe aus der Beschreibung hervor. Die finale Gestaltung
sei jedoch noch offen. Der Erlebnispfad beruhe auf der Diplomarbeit einer Landschaftsarchitek
tin, die der Verein umsetze und weiterführe. Selbst in dieser Diplomarbeit sei die Stelle des
ehemaligen Hauses auf der Prießnitzstraße und des dortigen Gedenksteins dazu bereits benannt
worden.

Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.

Beschlussvorschlag:
1.     Der Stadtbezirksbeirat Neustadt beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend
       Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Neustadt für
       das Jahr 2021 in Höhe von 6.500,00 Euro.

2.     Eine Förderzusage für die Folgejahre ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 15 NeinO Enthaltung 0

Frau Wacker tritt der Sitzung bei. Es sind nun 16 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

5.5       Beschlussempfehlung über besondere regionale Ereignisse im              V-Neu00078/21
          Jahr 2021/2022 gemäß §8 Abs. 2 SächsLadÖffG                               beschließend

Herr Barth stellt die Vorlage vor und erklärt, dass zum regionalen Anlass verschiedene Akteure
abgefragt worden seien. Der 11.07.21 sei sicherheitshalber mit aufgeführt, auch wenn die Mög
lichkeit bestehe, dass die Veranstaltung nicht stattfinde. Ein Beschluss darüber sei jedoch nicht
schädlich. Die Abfrage des 5tadtbezirksbeirates nach eigenen Vorschlägen zu Ladenöffnungen
sei ohne Rückmeldungen erfolgt. Es werden zudem keine Vorschläge in der Sitzung eingebracht.

Herr Kossick bittet um Korrektur des im Beschlusstext empfohlenen Datums zum Neustädter
Sommer im Beschlusstext auf das Jahr 2021, welche umgehend übernommen wurde.

Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.
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Beschlussvorschlag;
Der Stadtbezirksbeirat Neustadt empfiehlt in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2022 dem
Stadtrat die folgenden verkaufsoffenen Sonntage,
1. den 19.06.2022 anlässlich der Bunten Republik Neustadt sowie
2. den 02.10.2022 anlässlich des Neustädter Herbstfestes
gemäß § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG zu berücksichtigen.
Des Weiteren empfiehlt der Stadtbezirksbeirat Neustadt für 2021 folgenden verkaufsoffenen
Sonntag,
      den 11.07.2021 anlässlich des Neustädter Sommers

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 15 Nein 0 Enthaltung 1

5.6       Vorschlagsrecht: Erste Schritte für eine stadtteilangepasste        VorR-NeuOOOlO/21
          Louisenstraße

Herr Schneider stellt das Vorschlagsrecht vor. Im Straßen- und Tiefbauamt hoffe man, kom
mendes Jahr die Pläne zu den 2018 beschlossenen Maßnahmen auf der Louisenstraße vorzustel
len. Ziel des Vorschlagsrechtes sei es, einen Teil des Beschlusses bereits dieses Jahr umzusetzen.
Er bittet um politische Unterstützung für die Nutzung der Louisenstraße durch Außengastrono
mie über die Einrichtung von Parklets und die zusätzliche Installation von Fahrradbügeln statt
Pkw-Stellflächen.

Herr Barth merkt an, dass man über das Vorschlagsrecht den Oberbürgermeister beauftragen
könne und nicht den Stadtbezirksamtsleiter, wie es im Antrag formuliert sei.
Herr Göhler schlägt eine Präzisierung in der Formulierung vor, da mit Straßenraum auch die
Gehbahn gemeint sein könne. Besser sei es Freisitze und Fahrradbügel, so wie gemeint, im
Fahrbahnraum anzuordnen.
Herr Schneider übernimmt die Korrekturen.

Herr Knaak, Herr Thiele, Frau Wacker, Frau Gieland, Herr Göhler, Herr Dr. Demuth, Herr Jone-
lelt und Frau Wilke beteiligen sich mit folgenden Themen:

         Parklets nur mit einem gesitteten Publikum möglich und große Bedenken der Wirksam
         keit aufgrund der aktuellen Situation an der „Schiefen Ecke"
   -     keine Verbesserung der Probleme, sondern Verstärkung, da der ruhende Verkehr trotz
         hohem Parkdruck verdrängt werde und die Gestaltung des öffentlichen Raumes diesen
         nochmal attraktiver mache
   -     Versuch der Probleme am Scheunevorplatz durch Umgestaltung zu lösen; Problem des
         Autoposing, öffentlichen Raum nicht nur den Autos überlassen, sondern anders gestal
         ten und beleben
   -     schlechte Lösung am Scheunevorplatz und kein allgemeiner Lösungsansatz; weitere Hot
         Spots in der Neustadt als ganzheitliches Problem betrachten; Vorschlag von Patenschaf
         ten für Parklets
         Problemlösung durch Erweiterung der Außengastronomie, da Betreiber und Personal die
         Situation etwas mehr ordnen könnten und die Wildpinkelproblematik sich dadurch
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       ebenfalls verringere; Bedenken der Verkehrssicherheit von Mobilitätseingeschränkten
       Personen, die aktuell auf die Straße ausweichen müssen
       keine bisherige Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen, um das Problem anzuge
       hen; Abwarten, ob Maßnahmen greifen oder nicht; Parklets als verfolgbare Idee mit dem
       Ziel der Entlastung
   -   Platzgewinnung am Martin-Luther-Platz durch Wegfall von Stellflächen, dadurch ermög
       lichte Verdrängungseffekte von der „Schiefen Ecke" kommend; aber noch nicht so aus
       geprägt wie an der „Schiefen Ecke"; positive Wirkung einer angenehmen ümfeldgestal-
       tung
       Lärmbelästigung an der „Schiefen Ecke" und um Mitternacht noch keine Ruhe; nicht das
       Ziel von ständiger Bereitschaft mehrerer Polizeizüge; Einführung des Alkoholverkaufs
       verbotes ab 22 Uhr
       Gefahr der Verstärkung des ohnehin gegebenen rücksichtslosen Miteinanders auf der
       Louisenstraße, wie Gefährdung durch Radfahrer oder das Ausweichen von Rollstuhlfah
       rern auch die Fahrbahn

Herr Schneider erklärt, dass das Publikumsproblem bekannt sei. Eine Möglichkeit sei die Idee
von Freisitzen in der Nähe Louisenstraße und der Rothenburger Straße, um ein anderes Publi
kum hinzubringen, also über eine gezielte Aufwertung andere Personengruppen mit weniger
Konfliktpotential anzulocken.
Herr Barth wirft ein, dass Bedenken berechtigt seien und man die Probleme zur Kenntnis neh
men müsse. Den Straßenraum unattraktiv zu machen, solle nicht das Ziel sein. In erster Linie
liege es am Alkoholkonsum, wodurch sich die Stimmung an den Hot Spots hochschaukele, die
sich mittlerweile auch auf dem Martin-Luther-Platz und in der Umgebung der Kneipe Hebedas
entwickeln.
Herr Schneider ergänzt, dass der Scheunevorplatz durch den Umbau nicht genug an Attraktivität
gewonnen habe, deshalb nicht angenommen wurde und gezeigt habe, wie eine unattraktive
Gestaltung auch das falsche Publikum anziehen könne. Dasselbe sei auch auf der Louisenstraße
der Fall. Der Alkoholkonsum stelle ein tatsächliches Problem dar, sodass in diesem Jahr präven
tive Maßnahmen angestrebt werden. Die Ausschreibung für das Präventionsteam sei derzeit
online und man müsse die Entwicklung abwarten.
Die Gehwegbereiche sollen durch die Einrichtung der Außengastronomie auf den Parklets ent
lastet werden.
Ein Großteil des Raumes stehe dem Autoverkehr zur Verfügung, da Radfahrer aufgrund des
schlechten Belages die Straße nicht benutzen können. Die Situation der Barrierefreiheit sei an
dieser Stelle ebenfalls fürchterlich. Bedenken seien nachvollziehbar, ließen sich aber beheben.

Herr Barth schlägt vor, ein Zwischenfazit zum Thema „Schiefe Ecke" auf die Tagesordnung der
Juli-Sitzung zu setzen und ruft zur Abstimmung über das Vorschlagsrecht auf.

Vorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

a. die mit dem A0487/18 beschlossenen provisorischen Maßnahmen für eine
stadtteilangepasste Louisenstraße noch 2021 zu realisieren und bis Anfang 2022 dem Stadtbe
zirksbeirat eine Planung für die Umgestaltung der Louisenstraße laut Beschluss vorzulegen.
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b. der Gastronomie die Nutzung der Kfz-Stellflächen auf der Fahrbahn direkt vor den Lokalen für
Freisitze zu gestatten. Im Gegenzug soll die Sondernutzung der Gehwege für Außengastronomie
auslaufen - mit Ausnahme der Orte, an denen keine Freisitze im Straßenraum möglich sind.

c. in den bereits sanierten Abschnitten der Louisenstraße 50 Fahrradbügel auf der Fahrbahn
aufstellen zu lassen. Standorte direkt vor Geschäften oder der
Gastronomie sind dabei zu vermeiden, um die Nutzung für Freisitze nicht zu
verunmöglichen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
für eine temporäre Aufwertung des Straßenraums, vor den späteren Maßnahmen zur stadtteil-
angepassten Neugestaltung,fünf sogenannte Parklets (Stadtmöbel auf ehem. Parkplatzflächen)
zur unkommerziellen Nutzung entlang der Louisenstraße aufstellen zu lassen. Die dafür not
wendigen Sondernutzungen sind durch das Straßen- und Tiefbauamt kostenfrei zu erteilen. Für
die Beschaffung von Parklets und der Bezuschussung von Fahrradbügeln im Straßenraum der
bereits sanierten Abschnitte der Louisenstraße stellt der Stadtbezirksbeirat 25.000 € aus seinem
Budget für 2021
zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis;
Zustimmung
Ja 12 Nein 3 Enthaltung 1

5.7      Vorschlagsrecht: Einrichtung von Fußgängerüberwegen                  VorR-NeuGGOll/Zl

Herr Dr. Demuth stellt das Anliegen vor. In der Vergangenheit habe es verschiedene Anfragen
zu Einrichtungen von Zebrastreifen gegeben. Es sei ersichtlich, dass es Gefahrenstellen für
Schulkinder gebe, wo keine Querungshilfen vorhanden seien. Die neue Regelung des Staatsmi
nisteriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schaffe sehr viel mehr Möglichkeiten, Fahr-
bahnquerungen anzubringen. Deshalb sei die dem Vorschlag zugrundeliegende Liste zusam
mengetragen worden.

Herr Thiele, Herr Joneleit, Herr Göhler, Frau Wilke und Frau Mantu bringen folgende Diskussi
onsthemen ein:

       Überhäufung der Stadtverwaltung mit erheblicher Menge an einzelnen Prüfaufträgen
       aufgrund einer neuen Richtlinie; Einrichtung von Querungshilfen sofern möglich; keine
       der genannten Stellen umsetzbar oder Unfallschwerpunkt
       keine Zebrastreifen in der Neustadt vorhanden; Aufzeigen von Schwerpunkten in der
       Vergangenheit, die erst nach Unfallereignissen bearbeitet wurden
       kaum Zebrastreifen in ganz Dresden, keine in der Neustadt; Schutz der schwächsten Ver
       kehrsteilnehmer als Ziel
   -   Neustadt als 30er Zone mit genug Gelegenheiten eine Straße zu überqueren; gegenseiti
       ge Rücksichtnahme statt Überziehung der Stadt mit Zebrastreifen
       Auseinandersetzung mit dem Verein FUSS e. V., der Anregungen in dieser Richtung
       sammele und sich damit auseinandersetze
   -   ganze Reihe an Maßnahmen, die das Queren der Hauptverkehrsstraßen erleichtern; in
       seiner Komplexität übertriebener Antrag
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Herr Dr. Demuth gibt zu bedenken, dass der Bedarf nicht erfunden sei, sondern aus der Anwoh
nerschaft an die Stadtbezirksbeiräte herangetragen werde. Der Bischofsweg beispielsweise sei
vom Preußischen Viertel bis zur Schauburg nicht ausgestattet.

Herr Barth ruft zur Abstimmung über das Vorschlagsrecht auf.

Vorschlag:
Der Oberbürgermeister möge prüfen,
ob im Zuge der vom Freistaat Sachsen erweiterten rechtlichen Möglichkeiten an folgenden
Standorten oder in ihrem Umfeld Fußgängerüberwege („Zebrastreifen") eingerichtet werden
können.

Die Orte wurden in einer Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in der Neustadt erhoben und
waren teilweise schon in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats Neustadt aus dem Jahr 2018 ent
halten (Antrag A040/18

Straße                    Stelle
Rudolf-Leonhard-Straße    Ecke Tannenstraße, an einer der vorhandenen Bordsteinabsen-
                          kunqen
Bischofsweg               Ecke Prießnitzstraße
Bischofsweg               Ecke Kamenzer Straße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel
Louisenstraße             Ecke Kamenzer Straße, östlich der Einmündung
Holzhofgasse              Ecke Löwenstraße, an der vorhandenen Gehwegvorstreckung
Hechtstraße               Höhe Eingang 30. Grundschule
Radeberger Straße         Ecke Jägerstraße
Glacisstraße              Höhe Heinrich-Schütz-Konservatorium, im Verlauf der vorhandenen
                          Mittelinsel
Wigardstraße              Höhe SMWK,im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel
Hauptstraße               Ecke An der Dreikönigskirche/Metzer Straße
Schlesischer Platz        Ausgang Seniorenheim Richtung Bahnhofsvorplatz
Dr. Friedrich-Wolf-       Ecke Lößnitzstraße oder südlich davon
Straße
Charlottenstraße          Ecke Am Waldschlößchen, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel
Charlottenstraße          Höhe Angelikastraße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel
Erfurter Straße           Höhe Gymnasium Pieschen
Lößnitzstraße             Ecke Friedensstraße
Rudolf-Leonhard-Straße    Ecke Buchenstraße oder südlich davon
Hechtstraße               Ecke Bärwalder Straße, südlich der Bushaltestelle
Radeberger Straße         Ecke Bautzner Straße, im Verlauf der vorhandenen Mittelinsel
Weintraubenstraße         Ecke Melanchthonstraße
Theresienstraße           Ecke Nieritzstraße
Tannenstraße              Höhe Springbrunnen, Übergang zum Fußweg durch die Wohnsied
                          lung
Hans-Oster-Straße         Ecke Tannenstraße oder nördlich davon
Hechtstraße               Höhe Eingang Hechtpark (Bereich Haltestelle Buchenstraße)
Buchenstraße              zwischen Schanzenstraße und Kiefernstraße
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Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
Ja 13 Nein 2 Enthaltung 1

6       Anträge und Vorlagen zur Beratung und Berichterstattung an die
        Gremien des Stadtrates

6.1     Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger                    V0842/21
        Straße/Alexander-Puschkin-Platz(Änderungssatzung)                                 beratend

        hier:
        1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
        2. Entfallen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
        3. Billigungdes Entwurfs zum Bebauungsplan
        4. Billigung der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf
        5. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Beteiligung der
        Träger öffentlicher Belange    zum Entwurf des Bebauungsplans

HerrZastrow verlässt die Sitzung. Es sind nun 15 Stadtbezirksbeiräte anwesend.

Herr Barth erklärt, dass sich in der vergangenen Sitzung eine Änderungsnotwendigkeit darge
stellt habe und der Vorschlag einer Geschosserhöhung diskutiert worden sei. Das habe zur Frage
geführt, wie die Anwendung des kooperativen Baulandmodells an dieser Satzung zu handhaben
sei. Thematisch werde somit an die Diskussion der letzten Sitzung angeknüpft und die rechtli
chen Prämissen und Kostenverteilungen vorgestellt.

Herr Stephan leitet eine Präsentation ein und erklärt, dass hier neue und alte Verfahren mitei
nander in Verbindung gebracht werden mussten. Da der alte Bebauungsplan 2018 beschlossen
worden sei, habe hier das kooperative Baulandmodell keine Anwendung finden können. Jedoch
sei es auf die später entstandene zusätzliche Geschossfläche anwendbar, woraus sich etwa 950
Quadratmeter an gefördertem Wohnraum ergeben.

Herr Prof. Knerer führt die Präsentation weiter. Die Stadt habe ein Nutzungsprogramm für das
Grundstück aufzuerlegen. Die vorgestellte Bebauung sei das Ergebnis eines Architektenwettbe
werbs für eine alternative Bauform. Städtebaulich habe sie den Sinn, dass es um eine Gemein
schaft gehe, die sich dort entwickeln solle. Der Schwerpunkt konzentriere sich auf den Innenhof
und den Einblick hinein. Es gebe abgesehen der Hochwasserschutzmauer keine Zäune. In den
Erdgeschossbereichen sollen Gewerbeflächen angeboten werden. Diese haben eine entspre
chende Geschosshöhe und werden überflutungstauglich konzipiert sein. Der Erdgeschossboden
werde jedoch ein Stück aus der Hochwasserlinie herauskommen. Aufgrund der verbleibenden
Geschosshöhen sowie der dadurch erforderlichen Verglasungen, habe man ein weiteres Ge-
schoss mit eingerichtet, nicht zuletzt um auch die Energieeffizienz zu erhöhen.

Herr Schneider bedankt sich für die Anpassungen und sieht den zusätzlich geförderten Wohn
raum und die öffentliche Grünfläche als sehr positiv an.
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Frau Gieland fragt, wer den auf dem Grundstück entstehenden Spielplatz warten werde und ob
die nicht geförderten Wohnbereiche Miet- oder Eigentumswohnungen sein werden.

Herr Albl antwortet, dass die Instandhaltung die Wohnungseigentümer- oder Hausgemeinschaft
übernehmen werde. Ob es sich um Mietwohnungen oder Wohneigentum handeln werde, müs
se jedoch noch entschieden werden. Durch die Umplanung und den Verzug haben sich die Bau
kosten entsprechend erhöht. Die Beseitigung der Altlasten auf dem Gelände sei zudem nicht
durch den Freistaat und den Bund gefördert worden und mussten selbst durch den Investor
getragen werden.

Herr Thiele äußert seine Zustimmung, merkt aber an, dass er dem Gesamtprojekt kritisch ge
genüberstehe und eine weitere Verzögerung ein bereits teures Bauprojekt noch teuer mache.

Herr Barth ruft zur Abstimmung über die Vorlage auf.

Beschlussvorschlag;
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt, nach
   § 1 Abs.8 i. V. m.§ 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung für den aufgestellten Bebauungsplan Nr.
   357 C Dresden-Neustadt Nr. 41, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz durchzuführen.
   Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger
   Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung).

2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt in Anwen
   dung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
   § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften billigt den Entwurf
   zum Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Straße/Alexander-
   Puschkin-Platz(Änderungssatzung) in der Fassung vom 22. März 2021(Anlage 1).

4. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften billigt die Begründung
   zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Stra
   ße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung) in der Fassung vom 22. März 2021(Anlage
   2).

5. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt, den Ent
   wurf zum Bebauungsplan Nr. 357 C a nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens
   30 Tagen öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu
   beteiligen.

AbstimmunEsergebnis:
Zustimmung
Ja 14 Nein 0 Enthaltung 1

6.2      Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die                 A0142/20
         Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben                       beratend
         (Stadtbezirksförderrichtlinie)
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Frau Stephan stellt den Antrag und die Verweisung an die Stadtbezirksbeiräte kurz vor. Der Ju-
gendhilfeausschuss habe beim Stadtrat beantragt, die Richtlinie über die Gewährung von Zu
wendungen für stadtteilbezogene Vorhaben um einen Punkt, der das Beteiligungsrecht des Ju
gendhilfeausschusses stärkt zu ergänzen. Einige Stadtbezirksbeiräte haben in der Vergangenheit
elementar in die Jugendhilfelandschaft in Dresden eingegriffen. Der Jugendhilfeausschuss sei
dazu nicht angehört und das Jugendamt nicht beteiligt worden. In dem Antrag gehe es um eine
Beteiligung an Vorhaben, die einen Betrag von 10.000 Euro überschreiten oder bei der Förde
rung von Personalkosten. Ziel soll es sein eine gleichmäßige Jugendhilfelandschaft bieten zu
können.

Herr Barth erklärt, dass der erste Beschluss des Stadtbezirksbeirates zu dem Antrag am
30.11.2020 eine Zustimmung mit Änderung der Beteiligung in eine Anhörung gewesen sei.
Schon damals habe der Stadtbezirksbeirat versucht jemanden aus dem Jugendhilfeausschuss
einzuladen, um die eigene Position vorsteilen zu lassen. Der Jugendhilfeausschuss sei einTeii
des Jugendamtes. Bei allen Stadtbezirksvorhaben werden die zuständigen Fachämter beteiligt,
also somit auch das Jugendamt. Der Antrag greife in die Rechte des Stadtbezirksbeirates ein und
beschneide diese. Die Förderungen des Stadtbezirksbeirates seien On-Top-Förderungen und
greifen nicht in das Budget der Jugendhilfe ein. Ein wichtiger Grundgedanke der Stadtbezirks
förderrichtlinie sei die Möglichkeit schnelle und kurzfristige Förderentscheidungen treffen zu
können. Dieser Entscheidungsprozess werde jedoch durch die Zustimmungs- und Anhörungs
rechte in die Länge gezogen.

Frau Wacker, Herr RItschel, Frau Schumann, Herr Göhler, Herr Knaak, Herr Kossick, Herr
Schneider, Frau Gleland, Herr Dr. Demuth und Frau Wilke diskutieren folgende Themen:

       Betroffenheit großer Summen und Personalentscheidungen und nicht der kleineren Pro
       jekte; Verhinderung der Verschiebung von Gemengelagen und Zuständigkeiten
   -   fraglich, ob eine solche Situation entstehen werde und keine große Einschränkung bei
       dieser Seltenheit sichtbar
       Förderung einer Starthilfe für ein gutes Projekt und Möglichkeit der schnellen Reaktion
       und Antwort auf Problemlagen
   -   Heilung eines Kommunikationsdefizites zwischen Jugendamt und Jugendhilfeausschuss
       nicht als Aufgabe der Stadtbezirksbeiräte
   -   nicht Stadtbezirksbeirat gewählt worden, um interne Kommunikationsprobleme zwi
       schen Ämtern zu lösen, indem man als Gremium seine eigenen Befugnisse beschränke
   -   Gefahr, dass beispielsweise weniger fachkompetente und bereits vom Jugendamt abge
       wiesene Träger Gelder bei den Stadtbezirken beantragen, um die Ablehnung des Ju
       gendamtes zu umgehen; Ziel der Stabilisierung der Jugendhilfearbeit
   -   unangebrachte legislative Lösung für ein verwaltungsinternes Problem
   -   Jugendhilfe als sensibles Thema, aber keine Indikation aufgrund eines Einzelfalles die
       Stadtbezirksförderrichtlinie zu ändern
   -   schützenswerte Kinder und Jugendliche, unabhängig von der rechtlichen Situation; keine
       Beschneidung der Rechte des Stadtbezirksbeirates in diesem Zusammenhang zu erken
       nen; Rhythmisierung des Antragsverfahrens und Vorplanung seitens der Beauftragenden
       bei MakroProjekten über 10.000 Euro; Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses in
       jugendhilflichen Belangen
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