Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 27.11.2019 - Stadt Graz

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Protokoll
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
am 27.11.2019

Wolfgang Palle, Beauftragter für Menschen mit Behinderung der Stadt Graz
eröffnet die Sitzung des Beirates mit einer erfreulichen Nachricht. Das Baugesetz
in der Steiermark wurde repariert, es wird künftig wieder bei 100 Prozent von
Neubauten mit mehr als 3 Wohnungen vorgeschrieben, dass die Wohnungen
anpassbar gebaut werden, also im Bedarfsfall kostengünstig und schnell
barrierefrei umgebaut werden können.

Diese Forderung wurde vom Beirat seit der Verschlechterung im Jahr 2015, wo
der Anteil auf 25 Prozent gesenkt worden ist, mit Nachdruck vorgebracht und mit
einer Petition und viel Überzeugungsarbeit unterstützt. Der Bericht des
Monitoring-Ausschusses, eine große Unterschriftenaktion der Steirischen
Vereinigung für Menschen mit Behinderung und die Hartnäckigkeit vieler
Vereine, Organisationen und den Mitgliedern des Beirates für Menschen mit
Behinderung, sowie von Herrn Palle und dem Referat für Barrierefreies Bauen
haben sich ausgezahlt.

Hr. Palle dankt allen, die offiziell und inoffiziell daran mitgewirkt haben und
betont, dass man gemeinsam viel bewegen kann. Es zeigt sich, dass der Beirat ein
starkes Instrument sein kann, um wichtige Dinge umzusetzen. Es haben sehr viele
Personen daran mitgewirkt, aber die Petition des Beirates hat die vielen Kräfte
gesammelt und dazu geführt, dass der Landtag sich mit der Thematik befassen
musste.
Im Baugesetz gibt es noch vieles zu ändern, aber diese Änderung war ein
wichtiger Schritt. Applaus der Anwesenden zu diesem schönen Erfolg der
Interessen-Vertretung für Menschen mit Behinderung.
Herr Palle spricht sich dafür aus, diese gute Zusammenarbeit nun für das Thema
Schule und Behinderung, das in den letzten Sitzungen behandelt wurde und wo
großer Handlungsbedarf besteht, weiterzuführen. Ein Arbeitskreis wurde bereits
gebildet, Herr Palle bittet um Mitarbeit. Ziel ist es, eine Liste mit guten
Empfehlungen zu erstellen und dadurch Veränderungen in dieser Thematik zu
bewirken. Von vielen Leuten wird die derzeitige Situation als unbefriedigend und
unbeweglich empfunden. Vielleicht kann auf diese Weise wieder Bewegung
entstehen.

Aufträge der letzten Sitzung

Eine weitere Forderung des Beirates betrifft die Benutzung des Schlossberg-Liftes
für Rollstuhlfahrer. Mittlerweile wurde im Gemeinderat beschlossen, dass der Lift
ab Mitte Jänner 2020 für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer kostenlos
benutzt werden kann.

Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz

Frau Priska Pschaid ist die Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz und
stellt sich und ihre Arbeit im Beirat vor. Der Staat muss alle Bürgerinnen und
Bürger gleich behandeln, das ist im Gleichbehandlungs-Gesetz geregelt. Das
betrifft auch Dienstleistungen und Angebote der Stadt Graz und Menschen, die
bei der Stadt Graz oder einem ihrer Betriebe angestellt sind. Keine Person darf
aufgrund einer Behinderung, ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, ihres
Geschlechtes, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt
werden.
Die Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz steht allen Bürgerinnen und
Bürgern beratend zur Seite, die von Organen der Stadt diskriminiert oder
belästigt werden und ist auch Ansprechperson für alle Bediensteten der Stadt
Graz, für Lehrlinge der Stadt Graz und für Bewerberinnen und Bewerber. Frau
Pschaid ist als       Gleichbehandlungs-Beauftragte weisungsfrei und zur
Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie berät Betroffene in Fällen von Diskriminierung und kann auch Anzeige
erstatten, wenn Betroffene schriftlich zustimmen. Man kann Schadenersatz oder
eine Entschädigung vor Gericht einklagen, wenn eine Diskriminierung vorliegt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz können Ansprüche beim
Dienstgeber geltend machen. Gleichzeitig berät Frau Pschaid die Stadt und ihre
Abteilungen in Fragen der Gleichbehandlung und arbeitet an Verbesserungen.

So gibt es beispielsweise eine Schulung zum Thema sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz und eine Initiative zur Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen. Sie arbeitet eng mit der Anti-Diskriminierungs-Stelle, der
Regional-Anwältin für Gleichbehandlung im privaten Sektor, sowie der
Gleichbehandlungs-Beauftragten des Landes Steiermark zusammen. Frau
Pschaid    betont,   dass   alle   Abteilungen   eine   hohe   Bereitschaft   zur
Zusammenarbeit haben, und bisherige Fälle schnell geklärt werden konnten.

Kontakt:
Gleichbehandlungs-Beauftragte Priska Pschaid
Hauptplatz 1., Rathaus 1. Stock links, Zimmer 145
Telefon: 0316 872 2243
E-Mail: priska.pschaid@stadt.graz.at
Arbeitsmarkt-Projekte des Sozialministerium-Service

Frau Elke Lambauer von der Koordinierungs-Stelle Ausbildung bis 18 stellt
Maßnahmen des Sozialministerium-Service zur Eingliederung am Arbeitsmarkt
vor. Die Koordinierungs-Stelle, kurz KOST, ist als Anlaufstelle und Informations-
Drehscheibe für den Übergang zwischen Schule und Beruf und die
Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 vom Sozialministeriums-Service
gegründet worden. Es gibt eine Reihe von Unterstützungsleistungen zur
Qualifikation und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die im Netzwerk Berufliche
Assistenz, kurz NEBA zusammengefasst sind. Menschen mit Behinderung und
Jugendliche, die von Ausgrenzung gefährdet sind, können diese Angebote
nutzen:

   • Jugend-Coaching
Für Jugendliche vom 15. bis 19. Lebensjahr und Jugendliche mit Behinderung,
Sonderpädagogischem       Förderbedarf      oder    einer    sozial-emotionalen
Benachteiligung bis zum 24. Geburtstag. Das Jugend-Coaching ist ein Angebot für
Jugendliche, die weder in einer Schule noch in Ausbildung oder Beschäftigung
sind, für Jugendliche, denen ein Schulabbruch droht oder Jugendliche, die
Unterstützung bei der Wahl eines Berufes oder einer weiteren Ausbildung
benötigen. Das Jugend-Coaching bietet individuelle Beratung für gefährdete
Jugendliche, mit denen ein Perspektivenplan erstellt wird, Unterstützung bei
persönlichen oder sozialen Problemen, die die Ausbildungsfähigkeit behindern
können und individuelle Begleitung beim Übergang von der Schule in ein
Folgesystem. Oft setzt es schon in der Schule an, um Perspektiven aufzuzeigen.
• Produktions-Schule
Für Jugendliche nach einer Zuweisung über das Jugend-Coaching in Abstimmung
mit dem AMS, die einen Bedarf an einer Nachreifung haben, um ihrem Berufs-
und Ausbildungswunsch nachzugehen. Richtet sich an Jugendliche bis 21 Jahren
oder Jugendliche mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis
zum 24. Lebensjahr. Ziel ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben,
versäumte Basisqualifikationen und Soziale Fähigkeiten nachträglich zu
erwerben sowie Ausbildungsmöglichkeiten kennenzulernen und sich damit
besser am Arbeitsmarkt zurecht zu finden.

Es gibt Trainingsmodule mit den Schwerpunkten Einstiegshilfe, berufliche
Orientierung    und    Spezialisierung.     In   der     Wissenswerkstatt    wird   an
Kulturtechniken und im Bereich der neuen Medien gearbeitet. Auch Sport und
Bewegung haben einen hohen Stellenwert. Dabei werden die Jugendlichen
während des Besuchs der Produktions-Schule individuell von Coaches begleitet
und unterstützt. In Zusammenarbeit mit Betrieben, Gemeinden und Vereinen
wird über ein Arbeitstraining der berufliche Alltag erprobt und führt im Idealfall
zu einer Lehre oder Beschäftigung. Die Produktions-Schule kann in 2 Phasen für
maximal 24 Monate besucht werden. In Phase 1 wird bei Bedarf sehr
niederschwellig versucht Jugendliche zu erreichen und zu motivieren.

   • Arbeits-Assistenz
Die   Arbeits-Assistenz    ist   eine     Anlaufstelle    für    alle   Menschen    mit
Beeinträchtigung, sowie Jugendliche bis 24 mit sonderpädagogischem
Förderbedarf,    mit      Lernbehinderung        oder      mit      sozial-emotionalem
Unterstützungs-Bedarf, welche Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen oder
befürchten einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz zu verlieren. Die Arbeits-
Assistenz steht Betroffenen, aber auch Dienstgeberinnen und Dienstgebern
beratend und unterstützend zur Seite und vermittelt bei Konflikten am
Arbeitsplatz. Die Arbeits-Assistenz ist nicht zu verwechseln mit Persönlicher
Assistenz am Arbeitsplatz, die Menschen mit körperlicher oder Sinnes-
Beeinträchtigung bei der Arbeit unterstützt.

   • Berufsausbildungs-Assistenz
Richtet sich an Jugendliche im Rahmen einer verlängerten Lehre oder
Teilqualifizierung, die vom AMS nicht an eine reguläre Lehrstelle vermittelt
werden können, keinen positiven Pflichtschulabschluss haben, oder am Ende der
Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, sowie an
Jugendliche    mit     einer    Behinderung    im    Sinne   des   Behinderten-
Einstellungsgesetzes oder des Landes-Behindertengesetzes. Auch dieses
Angebot unterstützt die Dienstgeberinnen und Dienstgeber beratend.

   • Jobcoaching
Für Erwachsene und Jugendliche, wenn es Probleme am Arbeits- oder Lehrplatz
gibt, direkt an der Arbeitsstelle. Sensibilisierung und Beratung des beruflichen
Umfeldes.

Die NEBA Angebots-Kette hat sich in der Praxis gut bewährt und ist gut
aufeinander abgestimmt. Die Ausbildung bis 18 entwickelt sich gut. Neben den
vielen Aufgaben ist das Thema Behinderung nach wie vor ein wichtiger Punkt.
Die Mitglieder des Beirates bedanken sich mit Applaus für die sehr klare und
verständliche Präsentation von Frau Lambauer. Umfassende Informationen
findet   man     auf      der    Homepage      des    Sozialministerium-Service:
www.sozialministeriumservice.at
Kontakt:
Koordinierungs-Stelle Ausbildung
Radetzkystraße 31, 8010 Graz
Homepage: www.kost-steiermark.at
Telefon: 0664 18 47 555
E-Mail: office@kost-steiermark.at

Arbeitsmarkt-Service – Leistungen für Menschen mit Behinderung

Frau Evelin Mayer ist Reha-Beraterin im AMS Graz-Ost und unterstützt Menschen
mit Behinderung, einer Erkrankung oder Psychischen Problemen bei der
Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Es besteht im Übergang von der Schule zur
Arbeit eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugend-Coaching. Hier geht es oft um
integrative Berufsausbildungen, Teilqualifikationen oder Maßnahmen zur
Nachreifung, wie der Besuch einer Produktions-Schule. Bei der Suche nach einer
Lehrstelle wird Menschen mit Behinderung oder psychischen Problemen eine
Arbeits-Assistenz zur Seite gestellt, die den Betroffenen und den Betrieben den
Einstieg erleichtern soll. Meist werden erst Praktikumsplätze gesucht um
Orientierung zu geben und auszuprobieren ob eine Beschäftigung in dieser
Richtung sinnvoll wäre. Dies ist auch für Erwachsene möglich. Bei einer
Anstellung gibt es verschiedene Förderprogramme für die Eingliederung.

Frau Kerstin Karisch vom AMS Graz-West ist beratend für Unternehmen tätig, die
Menschen mit einer Beeinträchtigung anstellen wollen. Betriebe ab einer
gewissen Größe müssen nach dem Behinderten-Einstellungsgesetz eine
begünstigt behinderte Person pro 25 Mitarbeiter einstellen. Machen sie das
nicht, müssen sie eine Ausgleichstaxe bezahlen. Da diese Abgabe günstiger ist,
als eine behinderte Person anzustellen, nehmen Unternehmen diese
Strafzahlung oft in Kauf. Es wird jedoch versucht, durch positive Anreize Betriebe
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu bewegen. Das AMS und
Frau Karisch in ihrer Funktion sensibilisieren Unternehmen in diese Richtung und
nehmen schon vor einem Vorstellungs-Gespräch Kontakt auf. Durch Praktika und
Arbeits-Erprobungen werden oft Bedenken bei Unternehmen abgebaut. Auch
das Projekt Step by Step hat viel bewegt. Hier hat sich bewährt, dass es Mentoren
in den Betrieben gibt, die die Zusammenarbeit fördern.

Kontakt (Zuständigkeit nach Wohnadresse):
Homepage: www.ams.at

AMS Graz-Ost
Neutorgasse 46, 8010 Graz
Telefon: 0316 7082
E-Mail: ams.graz-ost@ams.at

AMS Graz-West
Niesenbergergasse 67-69, 8020 Graz
Telefon: 0316 7080
E-Mail: ams.graz-west@ams.at

Fachbereich Projekte und Förderungen der Stadt Graz

Frau Sandra Schimmler leitet den Fachbereich Projekte, Förderungen und das
Büro für Seniorinnen und Senioren im Sozialamt und dem Referat für Arbeit und
Beschäftigung der Stadt Graz. Sie stellt ihre Arbeit und Aufgaben vor.
Förderungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, so werden etwa auch Träger-
Organisationen im Behindertenbereich von dieser Stelle gefördert. Förderungen
werden im Gemeinderat bewilligt. Frau Schimmler und ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter koordinieren und prüfen Förderungen, Ansuchen und Projekte.

Das SeniorInnen-Büro bietet Beratungen für ältere Menschen, plant aber auch
Aktivitäten und Ausflüge. Auch die Taxi-Zuschüsse für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität fallen in Frau Schimmlers Zuständigkeit. Der
Fachbereich ist in vielen Gremien vertreten und die Projekte sind sehr vielfältig.
Wenn es Schwerpunkte in Graz gibt, wie momentan zum Beispiel das Thema
Vereinsamung, wird auch zur Einreichung von Projekte und Konzepten
ausgerufen. Um Förderungen zu beantragen und zu erhalten, muss man genaue
Richtlinien einhalten. Informationen und Unterlagen dazu erhält man vom
Fachbereich Projekte und Förderungen.

Kontakt:
Sozialamt
Fachbereich Projekte, Förderungen und SeniorInnen
Schmiedgasse 26, 1.OG, Zimmer 124
Telefon: 0316 872 6418
E-Mail: sandra.schimmler@stadt.graz.at

Steirische Alzheimerhilfe

Frau Claudia Knopper ist Mitbegründerin und Obfrau der Steirischen
Alzheimerhilfe, kurz SALZ. Der Verein und dessen Selbsthilfegruppe unterstützt
und berät Alzheimer-Patientinnen und Patienten und Demenzkranke, sowie
deren Angehörige und Einrichtungen und vermittelt Informationen und
Angebote zum Thema Demenz und Alzheimer. Die Erkrankung ist sehr fordernd
und belastend für Betroffene und deren Umfeld. Die Anzahl von
Demenzerkrankungen ist steigend, man schätzt, dass von 1000 Menschen etwa
15 von Demenz betroffen sind. In Graz sind schätzungsweise 4500 Leute
demenzkrank.

Frau Knopper ist persönlich stark involviert, da ihr Vater an Demenz erkrankt ist.
Betroffene werden mit ihrer Diagnose oft alleine gelassen, es gibt kaum
Angebote. Demenzkranke sind auch nicht gerne in Krankenhäusern und
Einrichtungen gesehen, da die Arbeit mit ihnen aufwändig ist. Die Alzheimerhilfe
versucht das zu ändern. Sie bietet regelmäßige Selbsthilfe-Treffen und
Einzelberatungen in Graz, Feldbach und Leibnitz an. Soziale Isolation
verschlimmert den Zustand von Betroffenen und den Verlauf massiv. Frau
Knopper spricht davon, dass viele Aktivitäten und Angebote für Demenzkranke
nicht mehr zugänglich sind, wie der starre Ablauf eines Gottesdienstes oder der
Umgang mit einem Bankomaten. Demenz ist nicht als Behinderung anerkannt,
da es oft eine altersbedingte Erkrankung ist. Daher gibt es keine Betreuung und
Leistungen nach dem Behindertengesetz, die für Betroffene und Angehörige
aber sehr wichtig wären. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass man
erfolgreich mit Demenzkranken arbeiten kann. Vielleicht kann im Rahmen der
Partnerschaft Inklusion hier etwas bewegt werden.

Die Stadt Graz hat sich nach anderen Städten auch bereit erklärt, zu einer
Demenz-freundlichen Stadt zu werden. Dazu gibt es Vernetzungen mit
zahlreichen Kooperations-Partnern, um Verbesserungen zu entwickeln. In
regelmäßigen Treffen werden Probleme erhoben und Lösungen erarbeitet. So
gab es zum Beispiel eine Sensibilisierung bei der Polizei, um Demenz und den
Umgang mit verwirrten Personen besser zu verstehen. Oft muss die Polizei
abgängige Demenzerkrankte finden und nach Hause oder ins Heim
zurückzubringen. Derzeit wird ein Kriterien-Katalog zusammengestellt, der
Institutionen helfen soll, Angebote und Leistungen Demenz-freundlich zu
gestalten. Die Kooperationspartner in Graz haben sich zum Demenz-Netzwerk
„Vergiss-Dein-Nicht“ zusammengeschlossen und arbeiten an vielen Themen und
Veranstaltungen. So wird es am Welt-Alzheimer-Tag am 21. September einen
langen Tag der Demenz in Graz mit vielen Veranstaltungen und Öffentlichen
Auftritten zum Thema geben. Applaus der Mitglieder für das Engagement von
Frau Knopper, der Steirischen Alzheimerhilfe und dem Netzwerk Demenzhilfe.

Kontakt:
Verein Salz - Steirische Alzheimerhilfe

Varenaweg 7, 8043 Graz

Telefon: 0650 58 11 221

Homepage: www.selbsthilfe-alzheimer.at

E-Mail: salzsteiermark@gmail.com

Netzwerk Demenzhilfe: www.vergissdeinnicht.net

Herr Palle bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den
Vortragenden und spricht die Einladung zum Café Apres aus.

                                                    Für das Protokoll: Alfons Rupp
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