Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 27.11.2019 - Stadt Graz
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Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 27.11.2019 Wolfgang Palle, Beauftragter für Menschen mit Behinderung der Stadt Graz eröffnet die Sitzung des Beirates mit einer erfreulichen Nachricht. Das Baugesetz in der Steiermark wurde repariert, es wird künftig wieder bei 100 Prozent von Neubauten mit mehr als 3 Wohnungen vorgeschrieben, dass die Wohnungen anpassbar gebaut werden, also im Bedarfsfall kostengünstig und schnell barrierefrei umgebaut werden können. Diese Forderung wurde vom Beirat seit der Verschlechterung im Jahr 2015, wo der Anteil auf 25 Prozent gesenkt worden ist, mit Nachdruck vorgebracht und mit einer Petition und viel Überzeugungsarbeit unterstützt. Der Bericht des Monitoring-Ausschusses, eine große Unterschriftenaktion der Steirischen Vereinigung für Menschen mit Behinderung und die Hartnäckigkeit vieler Vereine, Organisationen und den Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung, sowie von Herrn Palle und dem Referat für Barrierefreies Bauen haben sich ausgezahlt. Hr. Palle dankt allen, die offiziell und inoffiziell daran mitgewirkt haben und betont, dass man gemeinsam viel bewegen kann. Es zeigt sich, dass der Beirat ein starkes Instrument sein kann, um wichtige Dinge umzusetzen. Es haben sehr viele Personen daran mitgewirkt, aber die Petition des Beirates hat die vielen Kräfte gesammelt und dazu geführt, dass der Landtag sich mit der Thematik befassen musste. Im Baugesetz gibt es noch vieles zu ändern, aber diese Änderung war ein wichtiger Schritt. Applaus der Anwesenden zu diesem schönen Erfolg der
Interessen-Vertretung für Menschen mit Behinderung. Herr Palle spricht sich dafür aus, diese gute Zusammenarbeit nun für das Thema Schule und Behinderung, das in den letzten Sitzungen behandelt wurde und wo großer Handlungsbedarf besteht, weiterzuführen. Ein Arbeitskreis wurde bereits gebildet, Herr Palle bittet um Mitarbeit. Ziel ist es, eine Liste mit guten Empfehlungen zu erstellen und dadurch Veränderungen in dieser Thematik zu bewirken. Von vielen Leuten wird die derzeitige Situation als unbefriedigend und unbeweglich empfunden. Vielleicht kann auf diese Weise wieder Bewegung entstehen. Aufträge der letzten Sitzung Eine weitere Forderung des Beirates betrifft die Benutzung des Schlossberg-Liftes für Rollstuhlfahrer. Mittlerweile wurde im Gemeinderat beschlossen, dass der Lift ab Mitte Jänner 2020 für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer kostenlos benutzt werden kann. Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz Frau Priska Pschaid ist die Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz und stellt sich und ihre Arbeit im Beirat vor. Der Staat muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, das ist im Gleichbehandlungs-Gesetz geregelt. Das betrifft auch Dienstleistungen und Angebote der Stadt Graz und Menschen, die bei der Stadt Graz oder einem ihrer Betriebe angestellt sind. Keine Person darf aufgrund einer Behinderung, ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, ihres Geschlechtes, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
Die Gleichbehandlungs-Beauftragte der Stadt Graz steht allen Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite, die von Organen der Stadt diskriminiert oder belästigt werden und ist auch Ansprechperson für alle Bediensteten der Stadt Graz, für Lehrlinge der Stadt Graz und für Bewerberinnen und Bewerber. Frau Pschaid ist als Gleichbehandlungs-Beauftragte weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie berät Betroffene in Fällen von Diskriminierung und kann auch Anzeige erstatten, wenn Betroffene schriftlich zustimmen. Man kann Schadenersatz oder eine Entschädigung vor Gericht einklagen, wenn eine Diskriminierung vorliegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz können Ansprüche beim Dienstgeber geltend machen. Gleichzeitig berät Frau Pschaid die Stadt und ihre Abteilungen in Fragen der Gleichbehandlung und arbeitet an Verbesserungen. So gibt es beispielsweise eine Schulung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und eine Initiative zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Sie arbeitet eng mit der Anti-Diskriminierungs-Stelle, der Regional-Anwältin für Gleichbehandlung im privaten Sektor, sowie der Gleichbehandlungs-Beauftragten des Landes Steiermark zusammen. Frau Pschaid betont, dass alle Abteilungen eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit haben, und bisherige Fälle schnell geklärt werden konnten. Kontakt: Gleichbehandlungs-Beauftragte Priska Pschaid Hauptplatz 1., Rathaus 1. Stock links, Zimmer 145 Telefon: 0316 872 2243 E-Mail: priska.pschaid@stadt.graz.at
Arbeitsmarkt-Projekte des Sozialministerium-Service Frau Elke Lambauer von der Koordinierungs-Stelle Ausbildung bis 18 stellt Maßnahmen des Sozialministerium-Service zur Eingliederung am Arbeitsmarkt vor. Die Koordinierungs-Stelle, kurz KOST, ist als Anlaufstelle und Informations- Drehscheibe für den Übergang zwischen Schule und Beruf und die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 vom Sozialministeriums-Service gegründet worden. Es gibt eine Reihe von Unterstützungsleistungen zur Qualifikation und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die im Netzwerk Berufliche Assistenz, kurz NEBA zusammengefasst sind. Menschen mit Behinderung und Jugendliche, die von Ausgrenzung gefährdet sind, können diese Angebote nutzen: • Jugend-Coaching Für Jugendliche vom 15. bis 19. Lebensjahr und Jugendliche mit Behinderung, Sonderpädagogischem Förderbedarf oder einer sozial-emotionalen Benachteiligung bis zum 24. Geburtstag. Das Jugend-Coaching ist ein Angebot für Jugendliche, die weder in einer Schule noch in Ausbildung oder Beschäftigung sind, für Jugendliche, denen ein Schulabbruch droht oder Jugendliche, die Unterstützung bei der Wahl eines Berufes oder einer weiteren Ausbildung benötigen. Das Jugend-Coaching bietet individuelle Beratung für gefährdete Jugendliche, mit denen ein Perspektivenplan erstellt wird, Unterstützung bei persönlichen oder sozialen Problemen, die die Ausbildungsfähigkeit behindern können und individuelle Begleitung beim Übergang von der Schule in ein Folgesystem. Oft setzt es schon in der Schule an, um Perspektiven aufzuzeigen.
• Produktions-Schule Für Jugendliche nach einer Zuweisung über das Jugend-Coaching in Abstimmung mit dem AMS, die einen Bedarf an einer Nachreifung haben, um ihrem Berufs- und Ausbildungswunsch nachzugehen. Richtet sich an Jugendliche bis 21 Jahren oder Jugendliche mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr. Ziel ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, versäumte Basisqualifikationen und Soziale Fähigkeiten nachträglich zu erwerben sowie Ausbildungsmöglichkeiten kennenzulernen und sich damit besser am Arbeitsmarkt zurecht zu finden. Es gibt Trainingsmodule mit den Schwerpunkten Einstiegshilfe, berufliche Orientierung und Spezialisierung. In der Wissenswerkstatt wird an Kulturtechniken und im Bereich der neuen Medien gearbeitet. Auch Sport und Bewegung haben einen hohen Stellenwert. Dabei werden die Jugendlichen während des Besuchs der Produktions-Schule individuell von Coaches begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit Betrieben, Gemeinden und Vereinen wird über ein Arbeitstraining der berufliche Alltag erprobt und führt im Idealfall zu einer Lehre oder Beschäftigung. Die Produktions-Schule kann in 2 Phasen für maximal 24 Monate besucht werden. In Phase 1 wird bei Bedarf sehr niederschwellig versucht Jugendliche zu erreichen und zu motivieren. • Arbeits-Assistenz Die Arbeits-Assistenz ist eine Anlaufstelle für alle Menschen mit Beeinträchtigung, sowie Jugendliche bis 24 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozial-emotionalem Unterstützungs-Bedarf, welche Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen oder befürchten einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz zu verlieren. Die Arbeits-
Assistenz steht Betroffenen, aber auch Dienstgeberinnen und Dienstgebern beratend und unterstützend zur Seite und vermittelt bei Konflikten am Arbeitsplatz. Die Arbeits-Assistenz ist nicht zu verwechseln mit Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz, die Menschen mit körperlicher oder Sinnes- Beeinträchtigung bei der Arbeit unterstützt. • Berufsausbildungs-Assistenz Richtet sich an Jugendliche im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung, die vom AMS nicht an eine reguläre Lehrstelle vermittelt werden können, keinen positiven Pflichtschulabschluss haben, oder am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, sowie an Jugendliche mit einer Behinderung im Sinne des Behinderten- Einstellungsgesetzes oder des Landes-Behindertengesetzes. Auch dieses Angebot unterstützt die Dienstgeberinnen und Dienstgeber beratend. • Jobcoaching Für Erwachsene und Jugendliche, wenn es Probleme am Arbeits- oder Lehrplatz gibt, direkt an der Arbeitsstelle. Sensibilisierung und Beratung des beruflichen Umfeldes. Die NEBA Angebots-Kette hat sich in der Praxis gut bewährt und ist gut aufeinander abgestimmt. Die Ausbildung bis 18 entwickelt sich gut. Neben den vielen Aufgaben ist das Thema Behinderung nach wie vor ein wichtiger Punkt. Die Mitglieder des Beirates bedanken sich mit Applaus für die sehr klare und verständliche Präsentation von Frau Lambauer. Umfassende Informationen findet man auf der Homepage des Sozialministerium-Service: www.sozialministeriumservice.at
Kontakt: Koordinierungs-Stelle Ausbildung Radetzkystraße 31, 8010 Graz Homepage: www.kost-steiermark.at Telefon: 0664 18 47 555 E-Mail: office@kost-steiermark.at Arbeitsmarkt-Service – Leistungen für Menschen mit Behinderung Frau Evelin Mayer ist Reha-Beraterin im AMS Graz-Ost und unterstützt Menschen mit Behinderung, einer Erkrankung oder Psychischen Problemen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Es besteht im Übergang von der Schule zur Arbeit eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugend-Coaching. Hier geht es oft um integrative Berufsausbildungen, Teilqualifikationen oder Maßnahmen zur Nachreifung, wie der Besuch einer Produktions-Schule. Bei der Suche nach einer Lehrstelle wird Menschen mit Behinderung oder psychischen Problemen eine Arbeits-Assistenz zur Seite gestellt, die den Betroffenen und den Betrieben den Einstieg erleichtern soll. Meist werden erst Praktikumsplätze gesucht um Orientierung zu geben und auszuprobieren ob eine Beschäftigung in dieser Richtung sinnvoll wäre. Dies ist auch für Erwachsene möglich. Bei einer Anstellung gibt es verschiedene Förderprogramme für die Eingliederung. Frau Kerstin Karisch vom AMS Graz-West ist beratend für Unternehmen tätig, die Menschen mit einer Beeinträchtigung anstellen wollen. Betriebe ab einer gewissen Größe müssen nach dem Behinderten-Einstellungsgesetz eine begünstigt behinderte Person pro 25 Mitarbeiter einstellen. Machen sie das
nicht, müssen sie eine Ausgleichstaxe bezahlen. Da diese Abgabe günstiger ist, als eine behinderte Person anzustellen, nehmen Unternehmen diese Strafzahlung oft in Kauf. Es wird jedoch versucht, durch positive Anreize Betriebe zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu bewegen. Das AMS und Frau Karisch in ihrer Funktion sensibilisieren Unternehmen in diese Richtung und nehmen schon vor einem Vorstellungs-Gespräch Kontakt auf. Durch Praktika und Arbeits-Erprobungen werden oft Bedenken bei Unternehmen abgebaut. Auch das Projekt Step by Step hat viel bewegt. Hier hat sich bewährt, dass es Mentoren in den Betrieben gibt, die die Zusammenarbeit fördern. Kontakt (Zuständigkeit nach Wohnadresse): Homepage: www.ams.at AMS Graz-Ost Neutorgasse 46, 8010 Graz Telefon: 0316 7082 E-Mail: ams.graz-ost@ams.at AMS Graz-West Niesenbergergasse 67-69, 8020 Graz Telefon: 0316 7080 E-Mail: ams.graz-west@ams.at Fachbereich Projekte und Förderungen der Stadt Graz Frau Sandra Schimmler leitet den Fachbereich Projekte, Förderungen und das Büro für Seniorinnen und Senioren im Sozialamt und dem Referat für Arbeit und Beschäftigung der Stadt Graz. Sie stellt ihre Arbeit und Aufgaben vor.
Förderungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, so werden etwa auch Träger- Organisationen im Behindertenbereich von dieser Stelle gefördert. Förderungen werden im Gemeinderat bewilligt. Frau Schimmler und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter koordinieren und prüfen Förderungen, Ansuchen und Projekte. Das SeniorInnen-Büro bietet Beratungen für ältere Menschen, plant aber auch Aktivitäten und Ausflüge. Auch die Taxi-Zuschüsse für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fallen in Frau Schimmlers Zuständigkeit. Der Fachbereich ist in vielen Gremien vertreten und die Projekte sind sehr vielfältig. Wenn es Schwerpunkte in Graz gibt, wie momentan zum Beispiel das Thema Vereinsamung, wird auch zur Einreichung von Projekte und Konzepten ausgerufen. Um Förderungen zu beantragen und zu erhalten, muss man genaue Richtlinien einhalten. Informationen und Unterlagen dazu erhält man vom Fachbereich Projekte und Förderungen. Kontakt: Sozialamt Fachbereich Projekte, Förderungen und SeniorInnen Schmiedgasse 26, 1.OG, Zimmer 124 Telefon: 0316 872 6418 E-Mail: sandra.schimmler@stadt.graz.at Steirische Alzheimerhilfe Frau Claudia Knopper ist Mitbegründerin und Obfrau der Steirischen Alzheimerhilfe, kurz SALZ. Der Verein und dessen Selbsthilfegruppe unterstützt und berät Alzheimer-Patientinnen und Patienten und Demenzkranke, sowie deren Angehörige und Einrichtungen und vermittelt Informationen und
Angebote zum Thema Demenz und Alzheimer. Die Erkrankung ist sehr fordernd und belastend für Betroffene und deren Umfeld. Die Anzahl von Demenzerkrankungen ist steigend, man schätzt, dass von 1000 Menschen etwa 15 von Demenz betroffen sind. In Graz sind schätzungsweise 4500 Leute demenzkrank. Frau Knopper ist persönlich stark involviert, da ihr Vater an Demenz erkrankt ist. Betroffene werden mit ihrer Diagnose oft alleine gelassen, es gibt kaum Angebote. Demenzkranke sind auch nicht gerne in Krankenhäusern und Einrichtungen gesehen, da die Arbeit mit ihnen aufwändig ist. Die Alzheimerhilfe versucht das zu ändern. Sie bietet regelmäßige Selbsthilfe-Treffen und Einzelberatungen in Graz, Feldbach und Leibnitz an. Soziale Isolation verschlimmert den Zustand von Betroffenen und den Verlauf massiv. Frau Knopper spricht davon, dass viele Aktivitäten und Angebote für Demenzkranke nicht mehr zugänglich sind, wie der starre Ablauf eines Gottesdienstes oder der Umgang mit einem Bankomaten. Demenz ist nicht als Behinderung anerkannt, da es oft eine altersbedingte Erkrankung ist. Daher gibt es keine Betreuung und Leistungen nach dem Behindertengesetz, die für Betroffene und Angehörige aber sehr wichtig wären. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass man erfolgreich mit Demenzkranken arbeiten kann. Vielleicht kann im Rahmen der Partnerschaft Inklusion hier etwas bewegt werden. Die Stadt Graz hat sich nach anderen Städten auch bereit erklärt, zu einer Demenz-freundlichen Stadt zu werden. Dazu gibt es Vernetzungen mit zahlreichen Kooperations-Partnern, um Verbesserungen zu entwickeln. In regelmäßigen Treffen werden Probleme erhoben und Lösungen erarbeitet. So gab es zum Beispiel eine Sensibilisierung bei der Polizei, um Demenz und den Umgang mit verwirrten Personen besser zu verstehen. Oft muss die Polizei
abgängige Demenzerkrankte finden und nach Hause oder ins Heim zurückzubringen. Derzeit wird ein Kriterien-Katalog zusammengestellt, der Institutionen helfen soll, Angebote und Leistungen Demenz-freundlich zu gestalten. Die Kooperationspartner in Graz haben sich zum Demenz-Netzwerk „Vergiss-Dein-Nicht“ zusammengeschlossen und arbeiten an vielen Themen und Veranstaltungen. So wird es am Welt-Alzheimer-Tag am 21. September einen langen Tag der Demenz in Graz mit vielen Veranstaltungen und Öffentlichen Auftritten zum Thema geben. Applaus der Mitglieder für das Engagement von Frau Knopper, der Steirischen Alzheimerhilfe und dem Netzwerk Demenzhilfe. Kontakt: Verein Salz - Steirische Alzheimerhilfe Varenaweg 7, 8043 Graz Telefon: 0650 58 11 221 Homepage: www.selbsthilfe-alzheimer.at E-Mail: salzsteiermark@gmail.com Netzwerk Demenzhilfe: www.vergissdeinnicht.net Herr Palle bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den Vortragenden und spricht die Einladung zum Café Apres aus. Für das Protokoll: Alfons Rupp
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