ONLINE-WEBINAR: UPDATE FÖRDERUNGEN & FINANZIERUNGEN

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ONLINE-WEBINAR: UPDATE FÖRDERUNGEN & FINANZIERUNGEN
ONLINE-WEBINAR:
UPDATE
FÖRDERUNGEN &
FINANZIERUNGEN

                  #BDOcares
ONLINE-WEBINAR: UPDATE FÖRDERUNGEN & FINANZIERUNGEN
AGENDA
1.   AKTUELLE MAßNAHMEN
     DER REGIERUNG
2.   AKTUELLE
     INFORMATIONEN AUS DEN
     FÖRDERSTELLEN
3.   AKTUELLE
     AUSSCHREIBUNGEN UND
     FÖRDERUNGEN
4.   UNSERE EMPFEHLUNGEN

               #BDOcares
ONLINE-WEBINAR: UPDATE FÖRDERUNGEN & FINANZIERUNGEN
AGENDA
1.   AKTUELLE MAßNAHMEN
     DER REGIERUNG
2.   AKTUELLE
     INFORMATIONEN AUS DEN
     FÖRDERSTELLEN
3.   AKTUELLE
     AUSSCHREIBUNGEN UND
     FÖRDERUNGEN
4.   UNSERE EMPFEHLUNGEN

               #BDOcares
BISHER UMGESETZTE MAßNAHMEN FOKUSSIEREN AUF KMU,
TOURISMUS UND EXPORTWIRTSCHAFT SOWIE EPU
Übersicht Bundesmaßnahmen

                                            Kleinst-                 Kleines           Mittleres          Großes
                      EPU
                                            unternehmen              Unternehmen       Unternehmen        Unternehmen

Tourismus                                                                ÖHT

                                  Härtefallfonds

Keine/geringe
Exporttätigkeit
                                                        aws-Garantie

Exportierende
                                                                                   ÖKB
Unternehmen

                        Außerdem haben einzelne Länder bereits Hilfspakete (ausschließlich für KMU)
                        geschnürt, darunter auch die Steiermark

             Informationen zum Corona-Hilfsfonds finden Sie unter: https://bit.ly/3e2lTdn

                                                                                                      #BDOcares
22.04.2020                                                       3
AUF WELCHE INSTRUMENTE KÖNNEN START-UPS ZUGREIFEN,
UM IHRE LIQUIDITÄT ZU SICHERN?
2 Fonds für Start-ups

                                                   Covid-Start-up-Hilfsfonds
Covid-Start-up-Hilfsfonds                             Verdoppelung von privatem Kapital (TEUR 10 – TEUR 800)
                                                       durch Zuschüsse (im Erfolgsfall rückzahlbar)
    Volumen: EUR 50 Mio. Bundesmittel,
     EUR 50 Mio. private Investoren                   Für innovative Start-ups, die von der Krise betroffen sind
                                                       (Produktionsverzögerung, Lieferkettenunterbrechung etc.)
                                                      Die Antragstellung soll unkompliziert und automatisiert über
                                                       die aws erfolgen
Venture Capital Fonds
                                                   Venture Capital Fonds
   Volumen: EUR 50 Mio. private Investoren,          Das Finanzierungsvolumen liegt pro Start-up zwischen TEUR
    50% staatlich garantiert                           200 und MEUR 1 (50% Besicherung)
                                                      Fondsmanagement wird über die aws ausgeschrieben.
                                                       Inhaltliche Auswahl der Start-ups erfolgt durch den privaten
                                                       Fondsmanager. Fokus auf technologiebasierte Start-ups

                                                                                         #BDOcares
22.04.2020                                     4
AUF WELCHE INSTRUMENTE KÖNNEN UNTERNEHMEN HEUTE
SCHON ZUGREIFEN, UM IHRE LIQUIDITÄT ZU SICHERN?
Härtefallfonds von EUR 2 Mrd.

Direkte finanzielle
Unterstützung in Härtefällen                         Die Unterstützung erfolgt in zwei Phasen:

    Dotierung: EUR 2 Mrd.                              Phase 1: EUR 500 bis EUR 1.000 Soforthilfe

                                                        Phase 2: Bis zu EUR 6.000 Unterstützung über 3 Monate
                                                         (bis zu EUR 2.000 pro Monat), Kompensation im
    Zielgruppe: EPU, Kleinstunternehmen                 Einkommensentfall (80%)
     (bis 9 Angestellte), neue Selbstständige,
     Freie Berufe, NPO, Landwirtschaft
                                                     Abwicklung: WKO

                                                     Start: Phase 1 startete am 27.3.2020 und endete mit
                                                     17.4.2020. Phase 2 startete am 20.4.2020 (vorläufig ist
                                                     Einreichung bis 31.12.2020 möglich)

                                                                                          #BDOcares
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AUF WELCHE INSTRUMENTE KÖNNEN UNTERNEHMEN HEUTE
SCHON ZUGREIFEN, UM IHRE LIQUIDITÄT ZU SICHERN?
Steirischer Härtefallfonds und Zinsübernahme

                                                               Finanzielle Unterstützung in Härtefällen:
                                                                  Abfederung von Härtefällen, die vom Bundesfonds nicht
Direkte finanzielle                                                berücksichtigt wurden
                                                                   Abwicklung über die Wirtschaftskammer Steiermark
Unterstützung in Härtefällen                                   

    Steirischer Härtefallfonds: EUR 12 Mio.                   Zinsübernahme für Überbrückungskredite:
                                                                  Das Land übernimmt die Zinsen in der Höhe von maximal 2%
                                                                  Abwicklung über SFG in Zusammenarbeit mit der aws
Zinsübernahme für
Überbrückungskredite
   Dotierung: EUR 42 Mio.
                                       Maßnahmen der Stadt Graz für
                                       betroffene Grazer Betriebe:
                                          Wasserabgaben bis Ende des Jahres
                                           um 20% reduziert
                                          Notfonds für Stromabgaben bei
                                           Zahlungsnot. Bei Zahlungsverzug
                                           keine Stromabschaltungen

                                                                                                   #BDOcares
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CORONA-HILFSFONDS – WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES
FÜR KMU?
Garantien des Bundes und Fixkostenzuschuss

                                                 Fixkostenzuschuss
                                                    Zweck: Abfederung des wirtschaftlichen
                                                     Schadens aus der Corona-Krise
                                                    Höhe:
                                                    ▪ abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall
                 ▪                                   ▪ max. Abdeckung von 75% der Fixkosten
                                                     ▪ max. EUR 90 Mio. pro Unternehmen
                 ▪                                  muss nicht zurückgezahlt werden
                                                    Registrierung ab Anfang Mai möglich,
                                                    Auszahlung nach Abschluss des
                                                    Wirtschaftsjahres
                                                             Richtlinie des Bundes befindet
                                                             sich derzeit in Ausarbeitung
             

                                                                         #BDOcares
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ÜBERBRÜCKUNGSGARANTIEN
Zur Sicherung der Liquidität von KMU

                                                          Kredithöhe:          Garantiequote: Zinssatz:                             Garantieentgelt:
                          nein                            bis zu EUR 500.000,-      100%      0% p.a. fix in den ersten 2 Jahren,   keines
aws                                                                                           ab dem 3. Jahr 3M-EURIBOR + 0,75%

                   Unternehmen
                   in Schwierig-                          Kredithöhe:          Garantiequote: Zinssatz:                             Garantieentgelt:
                      keiten?                             bis zu EUR 27,7 Mio.      90%       1% p.a. fix                           0,25-1% lt. beihilfen-
                                                                                                                                    rechtl. Bedingungen

                                       URG-
                                                          Kredithöhe:          Garantiequote: Zinssatz:                             Garantieentgelt:
                           ja        Kriterien     nein   bis zu EUR 1,5 Mio.,      80%       variabel                              keines
                                   kum. erfüllt
                                   o. Insolvenz-          sofern De-minimis-
                                   tatbestand?            Rahmen verfügbar

                                          ja

                                 Nicht förderbar

       Darüber hinaus für exportierende KMU (sofern kein Unternehmen in Schwierigkeiten):
        Darüber hinaus für
          Sonder-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) der OeKB für KMU in Höhe von 15% des letztjährigen Exportumsatzes
             exportierende KMU
                  Festlegung der Bedingungen der Haftungsübernahme im Einzelfall in Abstimmung mit der Hausbank
             (sofern kein
                  Bund istinbereit, Haftungen für 50-70% des Kreditrahmens zu übernehmen
             Unternehmen
             Schwierigkeiten)
                  max. Obergrenze von EUR 60 Mio. pro Firmengruppe

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AGENDA
1.   AKTUELLE MAßNAHMEN
     DER REGIERUNG
2.   AKTUELLE
     INFORMATIONEN AUS DEN
     FÖRDERSTELLEN
3.   AKTUELLE
     AUSSCHREIBUNGEN UND
     FÖRDERUNGEN
4.   UNSERE EMPFEHLUNGEN

               #BDOcares
WELCHE MAßNAHMEN TREFFEN ÖSTERREICHISCHE FÖRDERSTELLEN
IN ZEITEN VON COVID-19?
SFG und aws

                       SFG
                        Alle Förderungsprogramme werden unverändert weitergeführt. Für Ideen-zünden mit Cut-off im
                         Februar findet im April Jurysitzung statt. 2020 kein F&E Call geplant, aber Diskussion darüber
                        Zinsenzuschuss für KMU für Überbrückungskredite, die die öffentliche Hand mit Garantien
                         unterstützt
                        Telearbeitsplatz!Offensive - rückwirkender Antrag möglich mit 13.3.2020

              aws
               Beratungsteam wurde massiv aufgestockt. Keine Infos zu Verschiebung von Einreichfristen, Jurysitzungen oder
                rascheren Entscheidungsprozessen
               Ansuchen um Fristerstreckung, Stundung von Rückzahlungen etc. sind schriftlich und individuell vom Kunden
                anzufragen
               aws Double Equity – Tranchenzahlungen, die an Milestones gebunden sind, können auch bei Nicht-Erreichen
                der Milestones ausbezahlt werden

                                                                                                   #BDOcares
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WELCHE MAßNAHMEN TREFFEN ÖSTERREICHISCHE FÖRDERSTELLEN
IN ZEITEN VON COVID-19?
KPC und KLIEN

                      KPC
                       Anfragen nur per Mail möglich, telefonische Anfragen können nicht entgegengenommen werden
                       Lt. Auskunft der KPC werden alle bestehenden Programme unverändert weitergeführt

             KLIEN

              Förder- und Beauftragungsauszahlungen werden von den Abwicklungsstellen vorrangig geprüft und
               abgerechnet

              Bei Problemen mit Fristen bei der Antragstellung oder sonstigen formalen Projektschritten werden in
               Abstimmung mit den Abwicklungsstellen möglichst kulante Lösungen gesucht

                                                                                                  #BDOcares
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WELCHE MAßNAHMEN TREFFEN ÖSTERREICHISCHE FÖRDERSTELLEN
IN ZEITEN VON COVID-19?
FFG

                      FFG - Allgemeines
                       Kundenberatung, Besprechung von Eingereichtem, Jurysitzung erfolgt digital
                       Keine Prüfungen vor Ort: Übersendung Unterlagen oder remote durchgeführt (sofern möglich)
                       Elektronische Vertragsunterzeichnung in Vorbereitung
                       Förderraten werden rasch ausbezahlt (Liquidität), Mahnungen werden ausgesetzt, Fristen
                        gestreckt, Darlehensrückzahlungen gestundet

             FFG - Verlängerungen und Änderungen
              COMET (8. Ausschreibung) auf den 23.6.2020 (12:00 Uhr)  Die letzten beiden Einreichfristen für Breitband
               verlegt. Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet wie   wurden von Ende März auf Ende Mai verschoben
               geplant im November 2020 statt                          Patent.Scheck und Projekt.Start: Verlängerung
              FEMtech Praktika für Studentinnen 2020 (9.               des Förderzeitraumes um bis zu 3 Monate ist
               Ausschreibung): Praktikum darf aufgrund der Corona-      möglich, der Antrag ist über eCall als Nachricht
               Krise unterbrochen werden. Prüfung Mindesttage und       zu stellen
               –gehalt anhand von Belegen

                                                                                                #BDOcares
22.04.2020                                               12
WELCHE MAßNAHMEN TREFFEN EUROPÄISCHE FÖRDERSTELLEN IN
ZEITEN VON COVID-19?
Europäische Union

                      Horizon 2020

                       Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Situation werden Deadlines von Horizon 2020
                        Ausschreibungen, die ursprünglich bis zum 15. April vorgesehen waren, verlängert

                       Informationen dazu sowie FAQs der EU-Kommission zu Fragen, inwieweit Kosten für z.B.
                        Teleworking und Stornos förderfähig sind, wie bei Schwierigkeiten bei der Projekt-
                        Implementierung vorzugehen ist, ob man das Startdatum eines in naher Zukunft anlaufenden
                        Projektes verschieben kann und andere Informationen finden Sie hier

             EIC Accelerator

              Im letzten Call gab es bereits Fokus auf Projekte mit Bezug auf COVID-19. Somit bleibt Green Deal Call mit
               Deadline 19. Mai aufrecht. EUR 350 Mio. (Hauptteil an Budget des ganzen Jahres) für diese Deadline
               reserviert. Link

              Nur für SME mit hoch innovativen Projekten aus mind. einem dieser Themenfelder: Saubere Energie, Circular
               Economy, Schutz von Ökosystemen etc.

                                                                                                   #BDOcares
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AGENDA
1.   AKTUELLE MAßNAHMEN
     DER REGIERUNG
2.   AKTUELLE
     INFORMATIONEN AUS DEN
     FÖRDERSTELLEN
3.   AKTUELLE
     AUSSCHREIBUNGEN UND
     FÖRDERUNGEN
4.   UNSERE EMPFEHLUNGEN

               #BDOcares
DIE FFG ERÖFFNET EINE SONDERAUSSCHREIBUNG ZUR ERFORSCHUNG
UND BEKÄMPFUNG VON COVID-19
FFG Sonderausschreibung

      Emergency-Call COVID-19:
            Budget EUR 21 Mio. (2. Einreichtermin: 11.5.2020)
            Gefördert werden F&E-Projekte von österreichischen Unternehmen und klinische Studien, die sich mit folgenden
             Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und rasch umsetzbar sind:
                Die Biologie des Virus und seine Übertragung
                Infektionsprävention und -kontrolle
                Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer
                 diagnostischer Ansätze
                Planung und Durchführung von klinischen Studien

                                                                                                           #BDOcares
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DAS RICHTIGE FÖRDERINSTRUMENT, UM IN DER KRISENZEIT F&E-
PROJEKTE DURCHZUFÜHREN
FFG Kleinprojekt

      Kleinprojekt für KMU und Start-ups:
            Laufende Einreichung ab 1.4.2020, thematisch frei
            Für „kleinere“ F&E-Projekte von KMU und Start-ups
            Für Machbarkeitsstudien und Prototypen mit Ziel Kommerzialisierung
            Zuschuss bis max. 60% der förderbaren Projektkosten (Gesamtkosten max. EUR 150.000)
            Es gelten vereinfachte Kriterien:
                  Innovationsgehalt
                  Technischer Schwierigkeitsgrad des Projekts
                  Wirtschaftliche Verwertungsaussichten
                                                                                                      Die FFG bietet hierfür ein
                  Forschungstätigkeit soll intensiviert werden                                    reduziertes Antragsformular und
                                                                                                     kürzere Bearbeitungszeiten

                                                                                                        #BDOcares
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FFG CALL EUREKA COVID-19
Ausschreibung für marktnahe Forschungsprojekte im Bereich Erforschung COVID-19 und kurz- bis
mittelfristige Lösungen für assoziierte Herausforderungen

      EUREKA Fast Track COVID-19 Call:
            Einreichung bis 15.5.2020 (Internationaler EUREKA-Antrag und Nationaler Antrag - in Österreich ist dies ein
             Basisprogramm-Antrag oder ein Antrag im Rahmen des Emergency COVID-19 Calls) via eCall
            Gefördert werden multilaterale, marktnahe F&E-Projekte im Bereich Erforschung COVID-19
            Mögliche Anwendungsgebiete
                Infection prevention and protection; Sanitation technology; Diagnostics and testing; Therapeutics, vaccines
                 and medicines; Disease-tracking technology, analytical solutions for health systems; Smart technology for
                 COVID-19 patients; Smart technologies for critical production and supply chains under lockdown; Safe
                 mobility: migration data and trends, regional risk monitoring, protection of isolated and risk groups, safe use
                 of public transports
            Konsortium: je ein unabhängiges Unternehmen aus Österreich und mind. ein Unternehmen aus Kanada, Dänemark,
             Frankreich, Niederlande, Spanien und Türkei
            In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen
             können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein
            Förderintensität: max. 60% f. KU; max. 50% f. MU; max. 40% f. GU
            Projektdauer max. 12 Monate, geplanter Projektstart spätestens 3.8.2020
            Einführung des Produkts/Services/Prozesses max. 6 Monate nach Projektende geplant

                                                                                                                  #BDOcares
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AGENDA
1.   AKTUELLE MAßNAHMEN
     DER REGIERUNG
2.   AKTUELLE
     INFORMATIONEN AUS DEN
     FÖRDERSTELLEN
3.   AKTUELLE
     AUSSCHREIBUNGEN UND
     FÖRDERUNGEN
4.   UNSERE EMPFEHLUNGEN

               #BDOcares
WIR EMPFEHLEN

  FORSCHUNGSPRÄMIE
       Eine Maßnahme zur Sicherung bzw. Stärkung der Liquidität des Unternehmens kann in der aktuellen Situation die
        zügige Beantragung der Forschungsprämie für das Jahr 2019 sein! Wir unterstützen Sie gerne aktiv in der
        Bearbeitung bzw. in der Erhebung und Strukturierung der Potenziale Ihrer F&E-Themen für die Forschungsprämie.

                                               DARÜBER HINAUS
                                                  Nutzen Sie die Zeit,
                                                   in Anbetracht der erhöhten Ressourcen bei der aws
                                                  Verschaffen Sie sich einen guten Überblick über Ihre De-minimis
                                                   Förderungen und seien Sie gut für Einreichungen vorbereitet
                                                  Machen Sie eine Liquiditätsplanung für die nächsten Monate
                                                   (Szenarienplanung)
                                                  Dokumentieren Sie Ihre aktuelle Situation (auch für laufende
                                                   F&E-Projekte wichtig)
                                                  Melden Sie Planänderungen bei Nichterfüllung an die Förderstelle
                                                   (auch bei Kulanz)

                                                                                                   #BDOcares
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NUTZEN SIE DIE KRISE UM ALS NOCH ERFOLGREICHERES
UNTERNEHMEN DARAUS HERVORZUGEHEN
Diese Fokuspunkte bewährten sich auch bereits in vergangenen Krisen

                                       Investition

                                       Forschung, Entwicklung und Innovation

                                       Hochqualifizierte MitarbeiterInnen

                                       Expansion

                                       Welches Unternehmen möchten Sie morgen sein?

                                                                             #BDOcares
22.04.2020                                       20
CORONA                                   Sie erreichen unsere
              HOTLINE                                  Spezialistinnen und Spezialisten
                                                       Mo-Fr von 8:00 - 17:00 Uhr
                                                       unter
                                                       +43 1 537 37-973
                                                       corona-hotline@bdo.at
Sicherlich haben viele von Ihnen Fragen zu den
Folgen der Regierungsmaßnahmen speziell im             Unseren Corona-Leitfaden finden
Personalwesen – v.a. zur Corona-Kurzarbeit –
sowie zu Förderungen zur Sicherstellung der            Sie hier
Liquidität oder anderen Themen.

Unser Team ist gerüstet und hat speziell zu den
Themen, die im Kontext von Corona für
Unternehmen wichtig sind eine Hotline sowie
ein Postfach eingerichtet, um Ihnen möglichst
rasch und unbürokratisch weiterhelfen zu
können.

                                                                         #BDOcares
22.04.2020                                        21
MAG. PETRA LAHOFER, MBA                 MARTINA ALDRIAN
                                   Senior Manager                           Senior Consultant

             IHRE
             ANSPRECH-                        +43 1 537 37-736
                                           +43 699 14 90 50 68
                                         petra.lahofer@bdo.at
                                                                                       +43 316 3637-830
                                                                                    +43 699 14 90 50 53
                                                                                 martina.aldrian@bdo.at

             PARTNER     MAG. MAGDALENA KUNTNER                  MIRIAM REITER, MA
                                   Senior Consultant                        Senior Consultant

                                             +43 1 537 37-603                         +43 316 3637-824
                                           +43 664 88 92 13 46                       +43 664 16 00 76 4
                                    magdalena.kuntner@bdo.at                      miriam.reiter@bdo.at

                                              Wir beraten Sie gerne!

                                                                     #BDOcares
22.04.2020                22
BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH

QBC 4 - Am Belvedere 4
(Eingang Karl-Popper-Straße 4)
1100 Wien

BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH und ihre Tochtergesellschaften („BDO Austria Gruppe“) sind Mitglieder von BDO International Limited und
gehören zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der übergreifende Markenname für das BDO Netzwerk und
für jede seiner Mitgliedsfirmen. Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als Erstinformation angesehen
werden. Es ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, sodass die hier enthaltenen Informationen nicht verwertet werden sollten,
ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDO Austria Gruppe, um
die hier erörterten Themen unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Situation zu besprechen. Die BDO Austria Gruppe, deren Partnerinnen und Partner,
Angestellte und Vertreterinnen und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen
im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben.
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