Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
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Das Fachmagazin der ÖGK für Dienstgeberinnen und Dienstgeber # 1 | März 2022 Prüfung mit Servicecharakter Betriebliche Freie Betriebliche Vorsorge Dienstverhältnisse Gesundheitsförderung Entgeltfreie Zeiträume Die mBGM-Meldefristen Mehrwert für Unternehmen
ÖGK AKTUELL INHALT ÖGK AKTUELL GESUNDHEIT IM BETRIEB 4 Ein Profi im Prüfen Beitragsprüfer Stefan P. im Interview THEMEN IM FOKUS Foto: Jacob_09/Shutterstock.com Foto: ESB Professional/Shutterstock.com 18 17 Home-Workout Übungen für zwischendurch 6 18 Die Gesundheit Ihres Betriebes Wie Betriebliche Gesundheitsförderung wirkt 6 Richtig melden und Korrekturen durchführen 19 Mittags Kraft tanken Der zweite Teil der Serie Eine Mahlzeit fürs Wohlbefinden 8 Meldefrist der mBGM bei f reien Dienstverhältnissen Die Fristen im Überblick LESERSERVICE 10 Clearingfälle und ihre Ursachen 20 Sie fragen, wir antworten Häufige Problemfelder im Fokus 20 Impressum 12 Betriebliche Vorsorge Beiträge für entgeltfreie Zeiträume 14 Fortführung des Betriebes im Todesfall Wer die Dienstgeberrolle übernimmt 16 Mit den Jahren kommen die Abschläge Welche Beiträge entfallen 2 DGSERVICE # 1 | März 2022
ÖGK AKTUELL Liebe Leserin, TIPP lieber Leser, Leitfaden so ehrlich muss man sein: Der Gedanke an eine Beitragsprüfung ist kein „Auslandstätigkeit: so angenehmer, besonders für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die noch nie eine solche Prüfung hatten. Wer wo versichert ist“ Viele, die schon einmal ein Prüforgan der Österreichischen Gesund- Durch internationale Wirtschaftsbezie- heitskasse (ÖGK) in ihrem Betrieb „zu Besuch“ hatten, verbinden damit hungen und die dadurch bedingte durchaus positive Erinnerungen. Denn unsere Prüferinnen und Prüfer Mobilität der Erwerbstätigen stellt sich prüfen nicht nur auf Herz und Nieren, sie stehen auch bei komplexen häufig die Frage der sozialen Absiche- beitragsrechtlichen Fragen beratend zur Seite – mit all ihrem Wissen. rung. Diesem komplexen Themenfeld widmet sich unser inhaltlich über Dass eine Beitragsprüfung also durchaus auch „Servicecharakter“ hat arbeiteter Leitfaden „Auslandstätigkeit: und was den Arbeitsalltag eines Beitragsprüfers ausmacht, das können Wer wo versichert ist“. Sie in unserem Interview mit Stefan P. lesen, einem besonders erfahrenen und engagierten Kollegen. Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Damit wir in der Redaktion den „Servicecharakter“ im Magazin zur Geltung bringen, haben wir wieder relevante Inhalte für Sie aufbereitet. • dem Geltungsbereich der Verord- Dieses Mal unter anderem zu den Themen „Richtig melden und Korrektu- nungen, ren durchführen“, „Meldefrist der mBGM bei freien Dienstverhältnissen“ und „Beiträge für ältere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer“. • den Voraussetzungen und der Dauer von Entsendungen, Wir bitten Sie um Ihre Rückmeldung – zum Interview und auch zu den anderen Themen. Lassen Sie uns wissen, wie unsere Arbeit bei Ihnen • den Regelungen im Verhältnis zu ankommt – mit ein paar Zeilen an dgservice-12@oegk.at. Vertrags- und Drittstaaten und Bleiben Sie gut informiert. Und vor allem – bleiben Sie gesund! • den umfangreichen Änderungen auf Grund des Austrittes des Vereinigten Ihre „DGservice“-Redaktion Königreiches aus der Europäischen Union per 31.01.2020. Zahlreiche Beispiele gewährleisten zudem eine praxisnahe Darstellung der Inhalte. Webtipp: Den Leitfaden „Auslandstätigkeit“ können Sie auf unserer Website unter www.gesundheits- kasse.at/lf-euvo aufrufen. DGSERVICE # 1 | März 2022 3
ÖGK AKTUELL Ein Profi im Prüfen Stefan P. ist seit zehn Jahren GPLB-Prüfer im Versicherungsservice der Österreichischen Gesundheits- kasse (ÖGK), einer von rund 215 österreichweit. Wenn er zur Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge in die Betriebe kommt, wird er zwar immer mit offenen Büchern, aber nicht immer sofort mit offenen Armen empfangen. Warum Dienstgeberinnen und Dienstgeber seinen Prüfeinsatz dann doch schätzen und worauf es dabei ankommt, das erzählt Stefan P. im Interview. Stefan, was macht dir Spaß an deiner Die Prüfung war lange Zeit eine reine Arbeit als Prüfer? Männerdomäne – verändert sich das? Das Beste an meinem Job ist die Ab- Ja, offensichtlich. Vor allem unter den wechslung: Wir Prüfer bekommen Einbli- Jüngeren sind viele Frauen. Ich finde das cke in die unterschiedlichsten Unterneh- sehr positiv. Frauen sind mitunter kom- men und lernen dabei viele verschiedene munikativer und auch sehr geschickt Menschen und Firmenkulturen kennen. im Umgang mit den Kunden. Eine gute Es geht nicht nur um Beiträge Das macht unseren Alltag spannend. Kommunikation mit den Dienstgebern oder reine Zahlen, es stehen ist wichtig bei einer Prüfung. immer auch Menschen dahinter. Das heißt, du bist viel unterwegs … Ich prüfe in Betrieben in ganz Oberös- Wie lange dauert eigentlich eine GPLB Stefan P. terreich, dank Handy und Laptop funk- (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben tioniert das sehr gut. In unserem Büro und Beiträge)? in der Landesstelle bin ich nur ab und Das reicht von wenigen Tagen in einem zu. Eine Ausnahme gibt es allerdings: kleinen Familienunternehmen bis zu In meiner kleinen Heimatgemeinde, da mehreren Wochen in einem börsenno- das geht weitaus schneller und effizien- prüfe ich nie. Da kennt jeder jeden und tierten Großkonzern – wir prüfen stich- ter als nur über Cloud und Datenleitung. daher kann ich eine Befangenheit nicht probenartig quer durch alle Branchen. Vor Ort lassen sich auch Fragen mit zu hundert Prozent ausschließen (lacht). Die Prüfung erfolgt in der Regel vor Ort, unseren Ansprechpartnern rasch und einfach abklären. Unsere Ansprechpart- ner sind in erster Linie Lohnverrechner, aber auch Steuerberater, Geschäftsfüh- GUT ZU WISSEN rer oder Firmeninhaber. Außerdem gilt es auch die einzelnen Arbeitsplätze zu Was ist die GPLB? besichtigen – etwa für die korrekte Ein- stufung der Arbeitnehmer oder die Ge- Die GPLB (vormals GPLA) der ÖGK ist zugleich eine Sozial- währung von Zulagen. versicherungs-, Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung. Das erspart Dienstgeberinnen und Dienstgebern die admi- Ganz ehrlich: Freuen sich die Dienst- nistrative Belastung von drei getrennten Prüfungen. geber, wenn ihr an die Tür klopft? Also „freuen“ würde ich nicht sagen Geprüft werden die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und (lacht), aber wir kommen ja nie ohne An- Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung, die Beiträge meldung und eines ist ganz wichtig bei nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvor- uns: Wie man in den Wald hineinruft, so sorgegesetz (BMSVG) sowie die korrekte Abfuhr von Lohn- kommt es auch zurück. Ich bin in mei- und Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlas- nem Job sachlich, aber immer höflich. tenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Und ich verstehe eine Prüfung immer auch als eine Art Serviceleistung. Die Prüfung wird entweder durch Prüforgane des beim Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Prüfdiens- Inwiefern Serviceleistung? tes für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) oder durch Wenn wir vor Ort die einzelnen Lohnver- Prüferinnen und Prüfer der ÖGK im Rahmen der GPLB rechnungen prüfen, die Arbeitszeitauf- vorgenommen. Die tätigen Prüferinnen und Prüfer unterlie- zeichnungen, die Abrechnung der Über- gen dabei wechselseitig der fachlichen Weisungsbefugnis stunden usw., dann tauchen auch auf des zuständigen Finanzamtes, der ÖGK oder im Bereich der Seiten der Dienstgeber immer wieder Fra- Kommunalsteuer der erhebungsberechtigten Gemeinde. gen auf. Sie nutzen unser breites Know- how, wenn wir schon einmal bei ihnen im Wesentliche Aufgabe des Prüfdienstes der ÖGK ist es auch, Betrieb sind. Auch bei der Schlussbespre- den Dienstgeberinnen und Dienstgebern in allen relevanten chung sitzt man an einem Tisch und redet Fragen beratend zur Seite zu stehen. darüber, was gut und gesetzeskonform läuft und wo Handlungsbedarf besteht. 4 DGSERVICE # 1 | März 2022
ÖGK AKTUELL Wir sind nicht nur Prüfer, sondern auch Berater, wenn man so will. Das schätzen Dienstgeber, und so kann es auch vor- kommen, dass sich der eine oder andere nach einer Prüfung bedankt. Stimmt es, dass es bei den meisten Prü- fungen nicht viel zu beanstanden gibt? Das ist korrekt. Und wir strafen ja nicht, sondern treffen nur Feststellungen zur Si- cherung der Beitrags- und Bemessungs- grundlagen. So komplex wie die Lohnver- rechnung ist, können schon einmal Fehler passieren. Gerade an kleinen Betrieben gehen gesetzliche Änderungen manch- mal unbemerkt vorüber. Dabei kann es dann bei Schlussbesprechungen auch schon einmal emotional werden, weil die Dienstgeber wegen hoher Nachzahlun- gen in Sorge sind und ihre Mitarbeiter in der Folge weniger am Lohnzettel haben. Das sind dann Termine, die man nicht so schnell wegsteckt. Diese beschäftigen einen dann auch abends. Ihr braucht also eine dicke Haut … Die ist hilfreich, sagen wir so. Fakt ist: Es geht nicht nur um Beiträge oder reine Zahlen, es stehen immer auch Men- schen dahinter, Dienstgeber wie Dienst- nehmer. Umso angenehmer ist es auch für uns, wenn eine Prüfung gut und zur Zufriedenheit aller verläuft. Was muss jemand noch mitbringen, der Prüfer oder Prüferin werden will? Dienstgebern, so sehe ich das. Dem- Wir sind, wenn wir in den Betrieben entsprechend ist ein ordentliches und sind, das Gesicht der ÖGK hin zu den gutes Auftreten wichtig. Es braucht viel Wissen, wir müssen in vielen Themen sattelfest sein und uns ständig weiter- bilden, intern wie extern. Die Materie, in der wir uns bewegen, ist komplex und die gesetzlichen Grundlagen ändern Geprüft und für gut befunden sich immer wieder. Außerdem braucht Foto: Georg Wilke es absolute Vertraulichkeit – wir haben Stefan P., 38, ist nach der HAK-Matura Zugang zu sensiblen Daten und die im Melde-, Versicherungs- und Dienstgeber müssen uns vertrauen. Beitragswesen in der Landesstelle in Linz an Bord gegangen. Nach den zwei Prüfer arbeiten in der Regel alleine – Dienstprüfungen und so manchen auch das muss man mögen … Abteilungen hat er als Prüfer begon- Die Prüferinnen und Prüfer der So ist es. Unsere Arbeitstage teilen wir nen und ist diesem Job treu geblieben ÖGK sind nicht zuletzt auf Grund uns selbst ein. Wir müssen uns auch – heute ist er auch Teamleiter. jahrelanger Aus- und Weiterbil- selbst motivieren, jeden Tag konzen- dungen ausgewiesene Profis auf triert und effizient arbeiten und uns Seine Materie beschäftigt ihn auch in ihrem Fachgebiet – und damit für schnell auf neue Prüfaufgaben einstel- seiner Freizeit, nutzt er doch seine die heimischen Betriebe kompe- len. Und wir müssen uns auch selbst Erfahrungen als Sachbuchautor, tente Ansprechpersonen in allen loben (lacht). Aber ganz alleine sind wir Vortragender und Lehrender zu Fragen der Lohnverrechnung. nicht. Es gibt immer Unterstützung von Personalverrechnungsthemen sowie als Kollegen oder den Teamleitern, wenn gerichtlich beeideter Sachverständiger. Mag. Georg Sima, MSc MBA wir sie brauchen. Wir sind keine einsa- Generaldirektor-Stellvertreter men Cowboys … Zum Ausgleich geht er in seiner der ÖGK Mühlviertler Heimat immer wieder Autor: Michael Leithinger gerne in den Wald. DGSERVICE # 1 | März 2022 5
THEMEN IM FOKUS Richtig melden und Korrekturen durchführen Im zweiten Teil unserer Serie erfahren Sie alles Wissenswerte zur Bekanntgabe der Adresse der Ver- sicherten, zur Änderungsmeldung und zur Abmeldung. Wir erklären Ihnen zudem, wie Sie diese bei Bedarf korrigieren können. Adressmeldung Versicherter Bei erstmaliger Neuanmeldung einer demselben Dienstgeber beschäftigt Anforderung bekannt gegeben werden. versicherten Person ist deren Adresse und bleiben die Adressdaten unverän- Eine zusätzliche Adressmeldung ist dem zuständigen Krankenversiche- dert, ist bei der Wiederanmeldung keine nicht erforderlich. rungsträger bekannt zu geben. Auch Adressmeldung erforderlich. jede Änderung der Adresse ist inner- Änderung/Richtigstellung der Mel- halb von sieben Tagen nach deren Be- Hinweis: Verfügt eine zu meldende dung: Eine Korrektur der Adresse ist kanntwerden zu melden. Person noch über keine Versiche- mittels einer weiteren Adressmeldung rungsnummer oder ist diese nicht be- Versicherter vorzunehmen. Wird eine Person zum wiederholten kannt, kann die aktuelle Adresse mit Male bei derselben Dienstgeberin bzw. der Meldung Versicherungsnummer Änderungsmeldung Eine Änderungsmeldung ist dem Kran- Jede Änderung, die nicht von der mBGM kenversicherungsträger zu erstatten bei umfasst ist, ist innerhalb von sieben Tagen zu melden. • einer Änderung von einem gering- fügigen zu einem vollversicherungs- Hinweis: Durch jede erstattete mBGM pflichtigen Beschäftigungsverhältnis werden die Angaben der Anmeldung oder umgekehrt, solange für den be- bzw. Änderungsmeldung bestätigt oder troffenen Zeitraum noch keine mo- korrigiert. Die mittels mBGM gemeldete natliche Beitragsgrundlagenmeldung Beschäftigtengruppe ist somit gegen- (mBGM) übermittelt wurde, über den bereits übermittelten Angaben auf der Anmeldung bzw. Änderungs- • der Korrektur des Beschäftigungsbe- meldung vorrangig. Daher bleiben Än- reiches (Arbeiterin bzw. Arbeiter, An- derungsmeldungen wirkungslos, wenn gestellte bzw. Angestellter), solange sie Beitragszeiträume betreffen, für die noch keine mBGM für den Beitrags- bereits eine mBGM übermittelt wurde. zeitraum übermittelt wurde, Ist in solch einem Fall die Beschäftigten- gruppe zu ändern, ist die ursprüngliche • einem Umstieg von der Abfertigung mBGM zu stornieren und im Anschluss Alt in das Abfertigungssystem nach eine neue mBGM zu erstatten. dem Betrieblichen Mitarbeiter- Foto: Billion Photos/Shutterstock.com und Selbständigenvorsorgegesetz Ausnahme: Im Beitragsvorschreibever- (BMSVG) oder fahren ist kein Storno der mBGM not- wendig. Es genügt, eine neue mBGM zu • einer Meldung des Beginnes oder übermitteln. Endes der Betrieblichen Vorsorge von Personen, die im Rahmen der Änderung/Richtigstellung der Mel- Arbeitskräfteüberlassung an Bauun- dung: Eine erstattete Änderungsmel- ternehmen überlassen werden und dung kann nicht storniert werden. Not- für die ausschließlich die Bauarbei- wendige Korrekturen sind nur durch ter-Urlaubs- und Abfertigungskasse Übermittlung einer weiteren Ände- zuständig ist. rungsmeldung möglich. 6 DGSERVICE # 1 | März 2022
THEMEN IM FOKUS Abmeldung Ist eine Person von der Pflichtversiche- rung abzumelden und/oder endet die Beitragspflicht nach dem BMSVG, ist eine Abmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu über- mitteln. Die Abmeldung ist binnen sie- ben Tagen nach dem Ende der Pflicht- versicherung zu erstatten. Foto: ESB Professional/Shutterstock.com Auf der Abmeldung ist das Datum des Endes des Entgeltanspruches und des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäf- tigungsverhältnisses anzugeben. Endet lediglich der Entgeltanspruch, bleibt aber das arbeitsrechtliche Beschäfti- gungsverhältnis aufrecht (zum Beispiel Karenzurlaub, Präsenzdienst), ist nur das Ende des Entgeltanspruches anzu- führen. Der Abmeldegrund ist zwingend anzugeben. Hinweis: Wenn sowohl eine Kündi- gungsentschädigung als auch eine Ur- ersetzt die Abmeldung zur Pflichtver- berichtigt werden. Die übermittelten laubsersatzleistung anfallen, ist auf der sicherung. Endet der Krankengeld- Daten ersetzen vollständig die ur- Abmeldung die Zeit der Kündigungs- anspruch, lebt die Pflichtversicherung sprünglichen Angaben. entschädigung vor der Zeit der Urlaubs- automatisch wieder auf. Eine gesonder- ersatzleistung anzuführen. Das Ende te Abmeldung ist nicht notwendig. Ist Dabei gilt für die folgenden Datenfel- des Entgeltanspruches muss dabei mit jedoch die Höchstdauer des Kranken- der, dass die Nicht-Angabe zum gänz- jenem Datum übereinstimmen, bis zu geldanspruches ausgeschöpft, ist eine lichen Entfall des ursprünglichen Sach- dem die Pflichtversicherung verlängert Abmeldung mit „Entgeltanspruch En- verhaltes führt: wird. de“ sowie gegebenenfalls „Betriebliche Vorsorge Ende“ nachzuholen. • „Beschäftigungsverhältnis Ende“, Ausnahmen: Wird eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld Eine Anmeldung zur Familienhospiz- • „Kündigungsentschädigung ab“, erstattet, ist keine Abmeldung für die karenz oder Pflegekarenz gegen Entfall Unterbrechung des Entgeltanspruches des Entgeltes ersetzt ebenfalls die Ab- • „Kündigungsentschädigung bis“, erforderlich. Wird im Anschluss an den meldung. Wochengeldbezug Karenzurlaub in An- • „Urlaubsersatzleistung ab“, spruch genommen, ist eine Abmeldung Richtigstellung Abmeldung: Mit die- mit „Entgeltanspruch Ende“ sowie ge- ser Meldungsart kann das Datum der • „Urlaubsersatzleistung bis“ und gebenenfalls „Betriebliche Vorsorge Abmeldung, das Ende des Beschäfti- Ende“ zu übermitteln. gungsverhältnisses, der Abmeldegrund, • „Betriebliche Vorsorge Ende“. die Kündigungsentschädigung ab/bis, Auch die Erstattung einer Arbeits- und die Urlaubsersatzleistung ab/bis sowie Storno Abmeldung: Eine Stornierung Entgeltbestätigung für Krankengeld das Ende der Betrieblichen Vorsorge der Abmeldung ist nur dann vorzuneh- men, wenn die ursprüngliche Abmel- dung nicht korrekt erfolgte. Wenn die Versicherungszeit vollständig entfällt, ist ein Storno der Anmeldung ausrei- MELDUNGEN chend. Eine eigene Stornomeldung ist für die Abmeldung in diesem Fall nicht Übermittlung: Alle Meldungen sind mittels elektronischem notwendig. Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungs- trägern (ELDA) an den Krankenversicherungsträger zu Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer übermitteln. Ausfüllhilfen: Infos zu den Datenfeldern der jeweiligen Meldungen finden Sie auf www.gesundheitskasse.at/ Ihre Ansprechperson für abrechnung unter „Meldebestimmungen inklusive Ausfüll weitere Infos finden Sie hilfen für die jeweiligen Formulare“. hier. DGSERVICE # 1 | März 2022 7
THEMEN IM FOKUS Meldefrist der mBGM bei freien Dienstverhältnissen Bei den Vorlageaufforderungen für fehlende monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) von freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern kam es bisher zu nicht gerechtfertigten Clearing- fällen. Die Österreichische Gesundheitskasse überarbeitet dieses System daher in zwei Schritten. Seit Ende November 2021 wird für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienst- nehmer, für die bereits eine mBGM ohne Verrechnung erstattet wurde, keine Vorlageaufforderung mehr er- stellt. Foto: Andrey_Popov/Shutterstock.com Ab voraussichtlich Mai 2022 erfol- gen für freie Dienstverhältnisse, für die eine mBGM ohne Verrechnung er- stattet wurde, die Vorlageaufforderung und die Erstellung der ex offo mBGM (= von Amts wegen) erst, wenn das freie Dienstverhältnis mit Beschäftigungs- ende abgemeldet wurde und die Mel- defrist für die mBGM mit Verrechnung abgelaufen ist. Übersicht der Meldefristen Erste mBGM nach der Sobald eine mBGM mit Verrechnung zur Erstattung einer Abmeldung mit Be- Anmeldung erstattet wurde, werden auch für die schäftigungsende wieder nutzen zu kön- Folgemonate mBGM erwartet. Um die nen, muss nach der mBGM mit Verrech- Die Frist für die erste mBGM nach Er- verlängerte Meldefrist für mBGM bis nung für den Folgezeitraum eine mBGM stattung der Anmeldung entspricht der zur nächsten Entgeltleistung bzw. bis ohne Verrechnung übermittelt werden. von echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. • Anmeldedatum bis 15. des M onates: GUT ZU WISSEN Vorlage der mBGM bis zum 15. im Folgemonat (Selbstabrechnerver- mBGM ohne Verrechnung fahren) Wurde bei freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern • Anmeldedatum ab 16. des Monates: das Entgelt bis zum Ablauf der Meldefrist für die mBGM noch Vorlage der mBGM bis zum 15. des nicht geleistet, kann statt einer mBGM mit Verrechnung eine übernächsten Monates (Selbstab- mBGM ohne Verrechnung übermittelt werden. rechnerverfahren) Bis zum 15. des der Entgeltleistung folgenden Kalendermonates, Nachfolgende mBGM spätestens jedoch bis zum 15. des auf eine Abmeldung folgen- den Kalendermonates, muss die mBGM ohne Verrechnung Wurde für freie Dienstnehmerinnen und storniert und durch eine mBGM mit Verrechnung ersetzt werden. freie Dienstnehmer eine mBGM ohne Verrechnung übermittelt, beginnt die Sobald eine mBGM ohne Verrechnung erstattet wurde, richtet Meldefrist für die nachfolgende mBGM sich auch bei einer Beschäftigung, die nach dem 15. des Monates erst mit der Entgeltleistung, spätestens beginnt und noch im gleichen Monat endet, die Meldefrist nach jedoch mit der Erstattung einer Abmel- der Abmeldung mit Beschäftigungsende. dung mit Beschäftigungsende. 8 DGSERVICE # 1 | März 2022
THEMEN IM FOKUS BEISPIEL Eine Anmeldung wurde übermittelt. Variante 1 Variante 2 Beginn der Beschäftigung: 01.03.2022 Beginn der Beschäftigung: 16.03.2022 Meldefrist Meldefrist • für die erste mBGM für den BZR1 03/2022: bis 15.04.2022 • für die erste mBGM für den BZR 03/2022: bis 16.05.2022 • für nachfolgende mBGM: offen • für nachfolgende mBGM: offen 1A = Beitragszeitraum Es wurde bereits eine mBGM mit Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt. 2A Es wurde bereits eine mBGM mit Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt. > > Es folgt eine Abmeldung. Meldefristen der mBGM Es folgt eine Abmeldung. Meldefristen der mBGM Ende der Beschäftigung: mit Verrechnung Ende der Beschäftigung: mit Verrechnung 20.05.2022. • BZR 04/2022: 20.05.2022. • BZR 04/2022: bis 16.05.2022 bis 16.05.2022 • BZR 05/2022: • BZR 05/2022: bis 15.06.2022. bis 15.06.2022. > Es folgt keine Abmeldung. Meldefrist der mBGM für nachfolgende BZR2 • jeweils bis zum 15. des Folgemonates. 2B Es wurde bereits eine mBGM ohne Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt. Für Ist für den BZR einen 03/2022 muss nachfolgenden die mBGM Zeitraum ohne noch das Entgelt 1B > Es wurde bereitsstorniert eine mBGM ohne mBGM Es folgt eine Abmeldung. Meldefrist4 für das nichtVerrechnung bekannt, muss und durch eine mBGM ohneeine Verrechnung Ende der Beschäftigung: Storno der mBGM ohne Verrechnung (BZR ersetzt mit Verrechnung 03/2022) übermittelt. vorgelegt werden. Somit wirdwerden. die Meldefrist verlängert. 31.03.2022. Verrechnung und für die Erstattung der mBGM mit Verrechnung > Es folgt eine Abmeldung. Meldefristen der mBGM • BZR 03/2022: Ende der Beschäftigung: mit Verrechnung bis 15.04.2022. 20.05.2022. • BZR 033 - 05/2022: bis 15.06.2022. Es folgt eine Abmeldung Meldefristen der mBGM mit dem Abmeldegrund mit Verrechnung Die Meldefrist richtet sich nach der erstatteten > „SV-Ende - Beschäftigung aufrecht“. Ende des • BZR 03 - 05/2022: bleibt offen. 2C EsAbmeldung, wurde keine Verrechnung da mBGM die erste mit/ohne übermittelt. mBGM (ohne Verrech- nung) bereits vorgelegt wurde. Entgeltanspruches: 20.05.2022. > Es folgt eine Abmeldung. Meldefrist der mBGM Neuerliche Anmel- Meldefrist der mBGM Ende der Beschäftigung: mit Verrechnung > dung mit 01.07.2022. (mit/ohne Verrechnung), 31.03.2022. • BZR 03/2022: um die Anmeldever- bis 16.05.2022. pflichtung abzuschließen • BZR 07/2022: bis 16.08.2022. 1 BZR = Beitragszeitraum 2 Ist für einen nachfolgenden Zeitraum das Entgelt noch nicht bekannt, muss eine mBGM ohne Verrechnung vorgelegt werden. Somit wird die Meldefrist verlängert. 3 Für den BZR 03/2022 muss die mBGM ohne Verrechnung storniert und durch eine mBGM mit Verrechnung ersetzt werden. 4 Die Meldefrist richtet sich nach der erstatteten Abmeldung, da die erste mBGM (ohne Verrechnung) bereits vorgelegt wurde. >>> DGSERVICE # 1 | März 2022 9
THEMEN IM FOKUS Hinweis beide Beschäftigungen eine Abmeldung Zugriff auf die Clearingfälle kann über mit Beschäftigungsende erstattet wurde. WEBEKU (WEB-BE-Kunden-Portal) Unterschiedliche Beschäftigungsfolgen oder per Zustellung mittels elektroni- werden getrennt betrachtet (zum Bei- Nichteinhaltung der Meldefrist schem Datenaustausch mit den öster- spiel Zusammentreffen einer regelmä- reichischen Sozialversicherungsträgern ßigen Beschäftigung mit einer kürzer Bei Nichteinhaltung der Meldefrist wird (ELDA) erfolgen. Sollen Clearingfälle als einen Monat vereinbarten Beschäf- ein Säumniszuschlag verrechnet. Wei- über ELDA d irekt an die Lohnsoftware tigung), weshalb im jeweiligen Beitrags- ters wird eine Vorlageaufforderung er- übermittelt werden, ist eine Zuordnung zeitraum eine Aufforderung zur Vorlage stellt. Diese erfolgt im Normalfall zwei der ELDA-Seriennummer zur Beitrags- einer mBGM je Beschäftigungsfolge er- Arbeitstage nach Ablauf der Meldefrist. kontonummer mittels SV-Clearingsys- stellt wird. tem Zuordnungsanwendung notwen- Wenn auch auf diese Vorlageaufforde- dig. Bei mehreren Beschäftigungen mit glei- rung nicht reagiert wird, wird kurz vor cher Beschäftigungsfolge bei derselben Ablauf des Beitragszeitraumes eine Autorin: Simone Lang Dienstgeberin bzw. demselben Dienst- ex offo mBGM erstellt, die auch auf dem geber darf nur eine mBGM pro Bei- Beitragskonto verbucht wird. Ihre Ansprechperson für tragszeitraum übermittelt werden. Aus weitere Infos finden Sie diesem Grund wird hier eine Vorlage- In beiden Fällen wird ein Clearingfall an hier. aufforderung erst dann erstellt, wenn für das SV-Clearingsystem übermittelt. Der Clearingfälle und ihre Ursachen Das SV-Clearingsystem unterstützt die Meldungserstattung, indem es die Meldeabläufe auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft sowie Unstimmigkeiten automatisch rückmeldet. Nach- folgend erläutern wir jene Themenbereiche, die häufig Clearingfälle verursachen und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese vermeiden können. Beginn der Verrechnung mehreren Tarifblöcken wird jedoch in Abmeldung ohne arbeitsrechtlichem folgenden Fällen benötigt: Ende und einer neuerlichen Anmel- Bei einer im Kalendermonat durchlau- dung (zum Beispiel Truppenübung). fenden Beschäftigung beginnt die Ver- • Wenn in einem Beitragszeitraum rechnung in der Regel mit dem ersten mehrere gleichartige (= regelmäßi- mBGM für kürzer als einen M onat Tag des Beitragszeitraumes („Beginn der ge, kürzer als einen Monat vereinbar- vereinbarte Beschäftigung Verrechnung“ = „01“). te oder fallweise) Beschäftigungs- verhältnisse vorliegen. Dies gilt Ein für kürzer als einen Monat vereinbar- Vor allem im Falle von krankheitsbe- sowohl für zeitlich hintereinanderlie- tes Dienstverhältnis wird erst als solches dingten Unterbrechungen (dies ist etwa gende als auch für parallele Beschäf- definiert, wenn die mBGM für kürzer bei Bezug von Krankengeld der Fall) ist tigungen. Zum Beispiel, wenn eine als einen Monat vereinbarte Beschäfti- jedoch darauf zu achten, dass jener Tag geringfügige Beschäftigung wäh- gung übermittelt wird. Erfolgt eine Ver- als „Beginn der Verrechnung“ herange- rend einer Karenz endet und das ka- längerung des Dienstverhältnisses über zogen wird, der dem Ende des Kranken- renzierte (vollversicherungspflichti- einen Monat hinaus und handelt es sich geldanspruches folgt. ge) Dienstverhältnis wieder auflebt. arbeitsrechtlich um ein Beschäftigungs- Ebenso bei einer Aufnahme einer verhältnis, ist eine mBGM für regelmä- Beispiel: Eine Dienstnehmerin bezieht neuen Beschäftigung während einer ßige Beschäftigung zu verwenden und vom 01.02.2022 bis 20.02.2022 Kran- laufenden Kündigungsentschädi- keine weitere Änderung notwendig. kengeld. Die Verrechnung beginnt mit gung oder Urlaubsersatzleistung. dem 21.02.2022 (= erster beitragsre- Wenn bereits für den ersten Beschäf- levanter Versicherungstag nach Leis- • Bei unterschiedlicher Verrechnung tigungsabschnitt der kürzer als einen tungsbezug). Im Tarifblock ist daher „21“ innerhalb eines Beitragszeitraumes Monat vereinbarten Beschäftigung einzutragen. (zum Beispiel im Anschluss an ein un- eine mBGM übermittelt worden ist und termonatig endendes Lehrverhältnis das Dienstverhältnis verlängert sich, Anzahl der Tarifblöcke erfolgt eine Weiterbeschäftigung als dann ist die erste mBGM für kürzer Arbeiter oder Angestellter). als einen Monat vereinbarte Beschäf- Grundsätzlich beinhaltet die monatliche tigung zu stornieren und durch eine Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) • Im Falle einer Unterbrechung der mBGM für regelmäßige Beschäftigung nur einen Tarifblock. Eine mBGM mit Versicherungszeit auf Grund einer zu ersetzen. 10 DGSERVICE # 1 | März 2022
THEMEN IM FOKUS Änderung/Richtigstellung einer mBGM Selbstabrechnerverfahren: Die mittels mBGM gemeldeten Daten können aus- schließlich durch eine Storno-mBGM und anschließende Übermittlung einer neuen mBGM korrigiert werden. Foto: Pixels Hunter/Shutterstock.com Beitragsvorschreibeverfahren: Bei Än- derungen einer mBGM für eine regel- mäßige Beschäftigung überschreibt eine neue mBGM die bisherige Meldung. Eine Storno-mBGM ist nur zulässig, so- lange die übermittelte, zu stornierende mBGM noch nicht vorgeschrieben wur- de oder für den Fall einer Falschmeldung (zum Beispiel falsche Versicherungs- nummer). Wenn die Versicherungszeit vollständig entfällt, ist ein Storno der An- meldung ausreichend. Richtigstellung korrigiert, ist der Refe- Berichtigung von Meldungen Referenzwert renzwert der letzten Meldung relevant. Bei der Clearingrückmeldung „Meldung Damit eine Storno-mBGM der Original- Anmeldung ohne nicht verarbeitet“ ist enthalten, ob eine meldung zugeordnet und in weiterer Versicherungsnummer Stornomeldung zulässig ist oder nicht. Folge verarbeitet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, den korrekten Wird eine Anmeldung nur mit Ge- • Stornomeldung zulässig: ursprüngli- Referenzwert der ursprünglichen Mel- burtsdatum übermittelt, kann diese chen Referenzwert eintragen. dung anzuführen. Die Summen der Bei- ausschließlich in Verbindung mit der träge bei einer Stornierung der mBGM Meldung Versicherungsnummer An- • Keine Stornomeldung zulässig: Neu- müssen ebenfalls übereinstimmen. forderung verarbeitet werden. In die- meldung mit den korrekten Daten. sem Fall ist neben dem Geburtsdatum Hinweis: Auch bei Richtigstellung oder allerdings der Referenzwert der Mel- Verwendung der richtigen Storno einer Anmeldung bzw. Abmeldung dung Versicherungsnummer Anforde- mBGM ist der Referenzwert der Originalmeldung rung, die idealerweise vor der elektro- anzugeben. Wurde die erstattete Anmel- nischen Anmeldung erstattet wurde, Die vor Arbeitsbeginn vereinbarte Be- dung bzw. Abmeldung jedoch bereits per anzugeben. schäftigungsdauer ist wesentlich für die Verwendung der richtigen mBGM: • mBGM für mindestens einen Monat (oder länger) vereinbarte Beschäfti- WICHTIGE TIPPS gungsverhältnisse (= Regelfall), • Prüfen Sie bei unbefristeten, befristeten und auch bei fall- • mBGM für kürzer als einen Monat weisen Dienstverhältnissen die Höchstbeitragsgrundlage. vereinbarte Beschäftigung und • Achten Sie bitte darauf, wenn die Höchstdauer des • mBGM für fallweise Beschäftigte. Krankengeldanspruches ausgeschöpft ist, dass bei der Abmeldung die Datumsangabe mit jener der Arbeits- Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer und Entgeltbestätigung für Krankengeld übereinstimmt. • Übermitteln Sie die Meldungen an jenes Bundesland, in welchem das Beitragskonto geführt wird. Webtipp: Beispiele zur • Vermeiden Sie bitte Tippfehler und achten Sie beson- Verwendung der richtigen ders auf die Angabe von richtigen Jahreszahlen. mBGM finden Sie hier. Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖGK können nicht in die Lohnverrechnung eingreifen. Daher Ihre Ansprechperson für können zum Beispiel doppelte Anmeldungen oder weitere Infos finden Sie doppelte mBGM nicht gelöscht werden. hier. DGSERVICE # 1 | März 2022 11
THEMEN IM FOKUS Betriebliche Vorsorge: Beiträge für entgeltfreie Zeiträume Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) sieht für bestimmte entgelt- freie Zeiträume eine Beitragszahlung zur Betrieblichen Vorsorge (BV) vor. In welchen Fällen der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beitrag) weiter zu zahlen ist bzw. welche Bemessungsgrundlage heran- gezogen werden muss, erfahren Sie im folgenden Artikel. Präsenz-, Ausbildungs- oder Wochengeld müssen nicht unmittelbar aufeinander- Zivildienst folgen. Hat das Dienstverhältnis noch Für die Dauer eines Anspruches auf Wo- keine drei Kalendermonate gedauert, Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- chengeld nach dem Allgemeinen Sozial- wird der Durchschnitt der vorhandenen oder Zivildienstes ist bei weiterhin versicherungsgesetz (ASVG) ist bei wei- vollen Monate herangezogen. aufrechtem Dienstverhältnis von der terhin aufrechtem Dienstverhältnis von Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber Bei einem neuerlichen Eintritt eines ein BV-Beitrag in Höhe von 1,53 Pro- ein BV-Beitrag in Höhe von 1,53 Prozent Beschäftigungsverbotes nach dem zent einer fiktiven Bemessungsgrund- einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG), un- lage zu leisten. Als Bemessungsgrund- leisten. Die Bemessungsgrundlage ist mittelbar nach oder in zeitlicher N ähe zu lage ist das Kinderbetreuungsgeld von ein Monatsentgelt, berechnet nach dem einer Karenz im Sinne des MSchG sind 14,53 Euro pro Tag heranzuziehen. in den letzten drei Kalendermonaten vor drei Konstellationen zu unterscheiden: Eintritt des Versicherungsfalles der Mut- Von allfälligen Sonderzahlungen sind terschaft gebührenden Entgelt. 1. Das neuerliche absolute Beschäfti- ebenfalls BV-Beiträge zu entrichten. gungsverbot tritt unmittelbar im An- Sonderzahlungen erhöhen die Bemes- schluss an eine vorherige Karenz im Wird während des Präsenz-, Ausbil- sungsgrundlage (in der Regel um ein selben Dienstverhältnis ein (Beispiel 1). dungs- oder Zivildienstes ein weiteres Sechstel), es sei denn, sie sind während (geringfügiges) Dienstverhältnis zur des Wochengeldbezuges weiter zu ge- 2. Das neuerliche absolute Beschäfti- selben Dienstgeberin bzw. zum selben währen. gungsverbot tritt nach einer kürzer Dienstgeber ausgeübt, sind die BV-Bei- als drei Monate dauernden Beschäf- träge auch von der geringfügigen Be- Zeiten, für die nicht das volle Entgelt tigung im selben Dienstverhältnis schäftigung zu leisten, da es sich um ein bezogen wird (beispielsweise bei Bezug zwischen der vorherigen Karenz und neues Dienstverhältnis handelt. von Krankengeld), sind außer Betracht dem neuerlichen Beschäftigungsver- zu lassen. Die drei Kalendermonate bot ein (Beispiel 2). BEISPIELE – WOCHENGELD Bemessungsgrundlage für Wochengeld bei einem neuerlichen Eintritt eines Beschäftigungsverbotes Februar 2021 Juni 2021 März 2022 Juli 2022 Beschäftigungs- neuerliches Beispiel 1 Dienstverhältnis Karenz verbot Beschäftigungsverbot Beschäftigungs- Beschäftigung neuerliches Beispiel 2 Dienstverhältnis Karenz verbot < 3 Monate Beschäftigungsverbot Beschäftigungs- Karenz, Ende des Dienstver- Dienstverhältnis 2 neuerliches Beispiel 3 Dienstverhältnis 1 verbot hältnisses: 11.03.2022 < 3 Monate Beschäftigungsverbot = Bemessungsgrundlage für die Betriebliche Vorsorge 12 DGSERVICE # 1 | März 2022
THEMEN IM FOKUS 3. Das neuerliche absolute Beschäfti- von der Dienstgeberin bzw. vom Dienst- gungsverbot tritt nach einer kürzer als geber ein BV-Beitrag in Höhe von drei Kalendermonate dauernden Be- 1,53 Prozent einer fiktiven Bemessungs- schäftigung in einem neuen Dienst- grundlage zu leisten. Die Bemessungs- verhältnis, das nach der Beendigung grundlage richtet sich nach der Hälfte des karenzierten Dienstverhältnisses des für den Kalendermonat vor Eintritt und vor dem Eintritt des neuerlichen des Versicherungsfalles der Arbeitsun- Beschäftigungsverbotes begründet fähigkeit gebührenden Entgeltes. Son- worden ist, ein (Beispiel 3). derzahlungen sind bei der Festlegung der fiktiven Bemessungsgrundlage au- In den Fällen eins und zwei ist als Be- ßer Acht zu lassen. messungsgrundlage das für den Ka- lendermonat vor dem Beschäftigungs- Bemessungsgrundlage Krankengeld: Foto: Elnur/Shutterstock.com verbot, das dieser Karenz unmittelbar vorangegangen ist, gebührende Mo- • 50 Prozent Krankengeld, 50 Prozent natsentgelt heranzuziehen (berechnet Entgeltfortzahlung (EFZ): 50 Pro- nach den letzten drei vollen Kalender- zent des für den Kalendermonat vor monaten). dem Eintritt des Versicherungsfalles gebührenden Entgeltes (ohne Son- Im Fall drei ist als Bemessungsgrundla- derzahlungen) plus 50-prozentige ge das für den letzten Kalendermonat EFZ (mit Sonderzahlungen). Wird vor dem neuerlichen Eintritt des abso- das Dienstverhältnis während der luten Beschäftigungsverbotes im neu- Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab en Dienstverhältnis gebührende volle diesem Zeitpunkt als Bemessungs- Wiedereingliederungsteilzeit Monatsentgelt heranzuziehen. grundlage für den BV-Beitrag nur mehr das etwaig noch fortgezahlte Für die Dauer der Wiedereingliede- Hinweis: Für geringfügig beschäftigte Entgelt heranzuziehen. rungsteilzeit nach § 13a Arbeitsvertrags- Dienstnehmerinnen, die Anspruch auf rechts-Anpassungsgesetz sind von der Wochengeld auf Grund einer Selbstver- Das Teilentgelt bei Lehrlingen erhöht Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber sicherung nach § 19a ASVG oder durch die fiktive 50-prozentige Bemes- BV-Beiträge auf Basis des monatlichen mehrere geringfügige Beschäftigungen sungsgrundlage nicht. Entgeltes sowie der Sonderzahlungen haben, sind keine BV-Beiträge zu leisten. vor Herabsetzung der Normalarbeits- • 100 Prozent Krankengeld, weniger zeit zu entrichten. Krankengeld als 50 Prozent EFZ: 50 Prozent des für den Kalendermonat vor dem Ein- Keine Beitragsleistung Für die Dauer eines Anspruches auf tritt des Versicherungsfalles gebüh- Krankengeld nach dem ASVG ist bei renden Entgeltes (ohne Sonderzah- Vorausgesetzt es wird während dieser weiterhin aufrechtem Dienstverhältnis lungen). Zeit kein neues Dienstverhältnis be- gründet, dann ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber kein BV-Beitrag BEISPIEL – KRANKENGELD zu leisten, wenn die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer Bemessungsgrundlage bei Bezug von Krankengeld • Kinderbetreuungsgeld bezieht, • Monatslohn eines Arbeiters: € 2.100,00 • sich in Familienhospiz-, Pflege- oder • Arbeitsunfähigkeit: 17.06. bis 30.06. (= 14 Kalendertage – KT) Bildungskarenz befindet oder • noch vorhandener EFZ-Anspruch: 8 KT zu 100 %, 28 KT zu 50 % • 17.06. bis 24.06. (= 8 KT): Anspruch auf 100 % EFZ, kein Krankengeld (KG) • einen unbezahlten Urlaub absolviert. • 25.06. bis 30.06. (= 6 KT): Anspruch auf 50 % EFZ, 50 % KG Autor: Gerhard Trimmel a) Bemessungsgrundlage vom 01.06. bis 24.06. Lohn (€ 2.100,00 : 30 x 16): € 1.120,00 100 % EFZ (€ 2.100,00 : 30 x 8): € 560,00 Webtipp: Weitere Infos Bemessungsgrundlage: € 1.680,00 s owie Beispiele finden Sie b) Bemessungsgrundlage vom 25.06. bis 30.06. im Fragen-Antworten- 50 % EFZ (€ 2.100,00 : 30 x 6 x 50 %): € 210,00 Katalog unter www.gesund- 50 % des Mai-Bezuges für 6 KT (€ 2.100,00 : 30 x 6 x 50 %): € 210,00 heitskasse.at/bv. Fiktive Bemessungsgrundlage: € 420,00 Ihre Ansprechperson für Bemessungsgrundlage Juni gesamt: € 2.100,00 weitere Infos finden Sie BV-Beitrag Juni: (€ 2.100,00 x 1,53 %) € 32,13 hier. DGSERVICE # 1 | März 2022 13
THEMEN IM FOKUS Fortführung des Betriebes im Todesfall: Wie geht´s weiter? Der Tod der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers hat auf den Fortbestand des Dienstverhältnisses grundsätzlich keine Auswirkungen und beendet es nicht. Wer künftig in die Dienstgeberrolle schlüpft und in welchen Ausnahmefällen die Beschäftigung dennoch aufgelöst wird, lesen Sie hier. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick, wie ein Verlassenschaftsverfahren im Erbfall abläuft. Dienstgebereigenschaft An die Stelle der verstorbenen Dienst- geberin bzw. des verstorbenen Dienst- gebers tritt vorerst die Verlassenschaft. Um allenfalls notwendige Rechtshand- lungen setzen zu können (zum Beispiel in arbeitsrechtlichen Belangen), wird in der Regel eine Verlassenschaftsverwal- Foto: Pressmaster/Shutterstock.com terin bzw. ein Verlassenschaftsverwal- ter bestellt, die bzw. der im Namen der Verlassenschaft somit die Dienstgeber- funktion übernimmt. Zu jenem Zeitpunkt, in dem die Ver- lassenschaft durch Gerichtsbeschluss auf die Erbinnen und Erben übertragen wird (= Einantwortung), treten diese im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Dienstverhältnis ein. Da- durch kommt den erbberechtigten Per- • Es liegt ein durchlaufendes Dienst- tung sind als Einheit zu betrachten. sonen Dienstgebereigenschaft zu. verhältnis vor, bei dem sich lediglich Sämtliche dienstzeitabhängigen An- die Person der Dienstgeberin bzw. sprüche (zum Beispiel Entgeltfort- Arbeitsrechtliche Folgen des Dienstgebers ändert. zahlung im Krankheitsfall, Dauer der Kündigungsfrist, erhöhter Urlaubs- Arbeitsrechtlich gesehen bedeutet die • Die bis zum Todestag und während anspruch) bleiben also zur Gänze er- Fortführung des Betriebes im Todes- der Dauer des Verlassenschaftsver- halten. fall für eine aufrechte Beschäftigung fahrens zurückgelegte Dienstzeit Folgendes: sowie die Zeit nach der Einantwor- • Die vor dem Tod geltenden Arbeits- bedingungen sind beizubehalten. AUF EINEN BLICK • Mit dem Tag der Betriebsübernah- me durch die Erbinnen und Erben beginnt kein neues Arbeitsjahr zu Die Person der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers ist laufen. • bis zum Todestag die jeweilige Dienstgeberin bzw. der • Für den Fall, dass ein bestehendes jeweilige Dienstgeber, Dienstverhältnis nicht fortgesetzt werden soll, ist es von der Verlassen- • nach dem Todestag die Verlassenschaft (Verlassen- schaft bzw. den Erbinnen und Erben schaftsverwalterin bzw. Verlassenschaftsverwalter) und unter Einhaltung der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündi- • nach der Einantwortung im Zuge des Verlassenschafts- gungsfristen – etwa durch Kündi- verfahrens die Erbin bzw. der Erbe. gung oder einvernehmliche Lösung – zu beenden. 14 DGSERVICE # 1 | März 2022
THEMEN IM FOKUS Ausnahmen der Dienstgeberin bzw. des Dienst- • Ein Lehrverhältnis endet automa- gebers zu koppeln. Die Dienstneh- tisch vor Ablauf der vereinbarten In Ausnahmefällen kann aber auch der merin bzw. der Dienstnehmer hat Lehrzeit, wenn die bzw. der Lehr- Tod der Dienstgeberin bzw. des Dienst- dadurch dieselben Ansprüche wie berechtigte stirbt und keine Ausbil- gebers zur Beendigung eines bestehen- bei Ablauf eines befristeten Dienst- derin bzw. kein Ausbilder im Unter- den Dienstverhältnisses führen: verhältnisses. nehmen vorhanden ist. Es sei denn, es wird ohne unnötigen Aufschub • Die vereinbarte Dienstleistung war • Führt eine erbberechtigte Person, eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder untrennbar mit der bzw. dem Ver- die bisher als Dienstnehmerin bzw. bestellt. storbenen verbunden (etwa Pflege- Dienstnehmer beschäftigt war, den dienstleistung: Beschäftigung einer Betrieb (als Verlassenschaftsverwal- Autor: Mag. Wolfgang Böhm Krankenschwester zur höchstper- terin bzw. Verlassenschaftsverwalter) sönlichen Betreuung). Bei solcher fort und hat die Gesamtorganisation Art vereinbarter Dienstleistung ist es inne, besteht Dienstgeberfunktion. Ihre Ansprechperson für dennoch sinnvoll, bereits im Dienst- Ein bisher aufrechtes Dienstverhält- weitere Infos finden Sie vertrag die Beendigung des Beschäf- nis ist somit nicht mehr möglich und hier. tigungsverhältnisses an das Ableben endet. EXKURS Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens Zur Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens im Erbfall müssen die hinterbliebenen Angehörigen nicht selbst tätig werden – es wird automatisch in die Wege geleitet. Das Verfahren durchläuft folgende Schritte: 1. Das zuständige Standesamt verständigt das Verlassenschaftsgericht (= Bezirksgericht des letzten ordent- lichen Wohnsitzes der verstorbenen Person) über das Ableben und übermittelt eine Sterbeurkunde. 2. Das Verlassenschaftsgericht sendet der zuständigen Notarin bzw. dem zuständigen Notar (in ihrer bzw. seiner Funktion als Gerichtskommissärin bzw. Gerichtskommissär) die Sterbemitteilung. 3. Die Gerichtskommissärin bzw. der Gerichtskommissär hat im Zuge der Todesfallaufnahme alle persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse der verstorbenen Person zu erheben. 4. Wenn keine Vermögenswerte (Aktiva und Passiva) vorhanden sind, das Vermögen weniger als 5.000,00 Euro beträgt oder die Verlassenschaft überschuldet ist, kann das Verfahren bereits an dieser Stelle wieder beendet werden. Andernfalls kommt es zur Verlassenschaftsabhandlung. 5. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens stellt die Notarin bzw. der Notar fest, welche Personen aus welchem Titel (gesetzlich, testamentarisch) erbberechtigt sind. Weiters wird geklärt, ob diese die Erbschaft antreten (unbedingte oder bedingte Erbantrittserklärung) oder ausschlagen wollen. Die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung bewirkt, dass die Erbin bzw. der Erbe für alle Verbind- lichkeiten der bzw. des Verstorbenen (zum Beispiel Bankkredite, allfällige Schadenersatzansprüche) un- beschränkt mit dem eigenen Vermögen haftet. Bei einer bedingten Erbantrittserklärung beschränkt sich das Risiko für die Schuldenhaftung hingegen lediglich auf den Wert der übernommenen Erbschaft. 6. Das Verlassenschaftsverfahren wird durch den gerichtlichen Einantwortungsbeschluss, in dem festgehal- ten wird, wer zu welcher Quote erbt, beendet. Die Erbinnen und Erben erhalten hiermit die Befugnis, die Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz zu übernehmen. Tipp: Für den Fall des Bestehens von Beitragsrückständen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) empfehlen wir den Erbinnen und Erben, die eine unbedingte oder bedingte Erban- Ihre Ansprechperson im trittserklärung abgegeben haben, nach Vorliegen der Einantwor- Falle von Beitragsrück- tungsurkunde zeitnah Kontakt mit der zuständigen Landesstelle der ständen finden Sie hier. ÖGK aufzunehmen. DGSERVICE # 1 | März 2022 15
THEMEN IM FOKUS Mit den Jahren kommen die Abschläge Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen enthalten Regelungen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ab einer bestimmten Altersgrenze beziehen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Beiträge ab welchem Alter entfallen. Altersumstufung Lebensjahres), sind Abschläge ab Beginn Meldungen des Folgemonates zu verwenden. Aus- Werden die Voraussetzungen für eine Al- nahme: Wenn der Geburtstag auf den Im Selbstabrechnerverfahren ist der tersumstufung während eines Monates Ersten eines Monates fällt, ist der Ab- jeweilige Abschlag auf der monat- erfüllt (zum Beispiel Vollendung des 60. schlag bereits mit diesem Tag anwendbar. lichen Beitragsgrundlagenmeldung anzugeben. Wird zum Beispiel eine Dienstnehmerin untermonatig 60 Jahre RECHTSLAGE SEIT 01.01.2019 alt und hat noch keinen Anspruch auf eine Alterspension, so ist der Abschlag „Entfall des Unfallversicherungsbeitra- Frauen ges für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (A09)“ anzuwenden. Vollendetes Anspruch auf Abschläge Beiträge Eine Unterscheidung zwischen Arbeite- Lebensjahr Alterspension1 AV IE UV PV rin bzw. Arbeiter und Angestellter bzw. Angestelltem ist dabei nicht notwendig. bis 60 nein keine ja ja ja ja Je nach Sachverhalt sind mehrere Ab- schläge möglich. bis 60 ja A10 nein nein ja ja ab 60 ja A09, A10 nein nein nein ja Im Beitragsvorschreibeverfahren wer- den die Abschläge grundsätzlich auto- ab 60 bis maximal 63 nein A09 ja ja nein ja matisch vom Krankenversicherungsträ- ger berücksichtigt. Ausgenommen sind ab 60 bis maximal 63 ja2 A09, A10, A15 nein nein nein 1/2 ab 63 nicht relevant A09, A10 nein nein nein ja • der Entfall des Arbeitslosenversiche- rungsbeitrages und des Zuschlages Männer nach dem Insolvenz-Entgeltsiche- rungsgesetz (A10) – vor Vollendung Vollendetes Anspruch auf Abschläge Beiträge des 63. Lebensjahres, Lebensjahr Alterspension1 AV IE UV PV • der Entfall des Arbeitslosenversi- bis 60 nicht relevant keine ja ja ja ja cherungsbeitrages für Personen, die nicht dem Insolvenz-Entgeltsiche- ab 60 ja A09, A10 nein nein nein ja rungsgesetz unterliegen (A12) – vor Vollendung des 63. Lebensjahres und ab 60 bis maximal 63 nein A09 ja ja nein ja ab 63 nicht relevant A09, A10 nein nein nein ja • die Halbierung des Pensionsversi- cherungsbeitrages (A15). ab 65 bis maximal 68 ja2 A09, A10, A15 nein nein nein 1/2 Für diese Abschläge ist eine Meldung ab 68 nicht relevant A09, A10 nein nein nein ja an den Krankenversicherungsträger 1 ohne Korridorpension notwendig. 2 sofern die Pension noch nicht bezogen wird Autor: Matthias Berger A09 = Entfall des Unfallversicherungsbeitrages für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben Ihre Ansprechperson für A10 = Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und des Zuschlages nach dem weitere Infos finden Sie Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz hier. A15 = Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages 16 DGSERVICE # 1 | März 2022
GESUNDHEIT IM BETRIEB Home-Workout: Übungen für zwischendurch Foto: Taras Potapenko/Shutterstock.com Egal, ob im Büro oder im Homeoffice: Falsches und vor allem langes Sitzen kann zu langfristigen Ein- schränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen. Regelmäßiges und präventives Training hilft dabei, den Stützapparat zu kräftigen und Haltungsschwächen entgegenzuwirken. Schmerzen, Verspannungen oder Kopf- weh können die Folgen von zu wenig WORKOUT Bewegung und zu viel Sitzen sein. Mobil im Sitzen – eine Übung zur Mobilisierung Die Österreichische Gesundheitskasse der Halswirbelsäule bietet daher am 31.05.2022 um 18.30 Uhr den Online-Workshop „Home-Work- Die Übung können Sie bequem am Sessel durchführen, am out – Zuhause fit bleiben“ an. Dabei zei- besten ohne Rückenlehne. Sollte doch eine vorhanden gen Expertinnen und Experten effektive sein, dann rutschen Sie so weit nach vorne, dass Sie die Übungen für den Schulter-, Nacken-, und Lehne nicht berühren. Brustbereich. Denn durch regelmäßiges Training können Verspannungen vermie- • Lassen Sie die Arme frei nach unten hängen und richten den und Schmerzen gelindert werden. Im Sie sich gerade auf. Hier hilft die Vorstellung, ein am Workshop stellen die Expertinnen und Hinterkopf befestigter Faden würde Sie Richtung Decke Experten zudem Bewegungsabläufe vor, nach oben ziehen. die bei kurzfristig aufkommenden An- • Bewegen Sie nun den Kopf nach vorne und nähern Sie spannungen helfen und außerdem nicht Ihr Kinn Richtung Brust. Halten Sie diese Position für viel Zeit beanspruchen. fünf bis zehn Sekunden. • Drehen Sie aus dieser nach vorne gekippten Position Kein Stress den Kopf zur rechten Seite. Durch die Beugestellung des Kopfes erreicht man hier nur ein kleines Bewegungsaus- Bewegung ist eine wirksame Hilfe, um maß. Halten Sie die Endposition nun ebenfalls für fünf eventuellem Stress durch Mehrfachbe- bis zehn Sekunden. lastungen entgegenzuwirken. Produkti- • Führen Sie die gleiche Bewegung nun zur linken Seite vität, Effektivität und Zufriedenheit der durch und halten Sie die Position ebenfalls für fünf bis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kön- zehn Sekunden. nen somit erhalten bleiben. • Wiederholen Sie die Übung insgesamt fünfmal pro Seite. Infos zum Online-Workshop erhalten Sie unter www.gesundheitskasse.at/ homeworkout. Autorin: Tanja Hasendorfer/Holdhaus & Nord GmbH DGSERVICE # 1 | März 2022 17
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