Prüfungsordnung Berufsprüfung Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau - über die
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Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis Berufsprüfung Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral
PRÜFUNGSORDNUNG über die Berufsprüfung Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau vom Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.3 folgende Prüfungsordnung: 1. ALLGEMEINES 1.1 Zweck der Prüfung Die eidgenössische Prüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandida- tinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen oder verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. 1.2 Berufsbild 1.21 Arbeitsgebiet Die Technischen Kaufleute (TK) sind ausgewiesene Fach- und Führungspersonen in der Koordination und Leitung von fachlichen und / oder interdisziplinären Teams und Projekten. Sie bearbeiten unternehmerische Fragestellungen hauptsächlich im technisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld. Generalistisch ausgebildet, bringen sie ein fundiertes Verständnis für das Unternehmen und sein Umfeld in seiner Ganzheit auf. Sie agieren in verschiedenen Rollen, die ein betriebswirtschaftliches Know-how bedingen und sind in kleineren, mittleren und grossen Unternehmen tätig. In kleinen und mittleren Unternehmen nehmen sie umfassende Führungsaufgaben wahr, in grösseren leiten sie Organisationseinheiten mit einem vertieften Verständnis der vor- und nachgelagerten Bereiche. Typische Arbeitsgebiete sind zum Beispiel: - Technischer Verkauf und Marketing - Supply Chain Management - Leitung von Projekten im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich - Führen von kleinen und mittleren Unternehmen 1.22 Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen Die TK verfügen über ausgewiesene Kompetenzen rund um Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Bei ihrer Führungsarbeit berücksichtigen sie konsequent ge- samtwirtschaftliche Zusammenhänge und beziehen rechtliche und finanzielle As- pekte mit ein. Sie gestalten die Mitarbeiter- und Teamführung im Spannungsfeld von Organisation und Individuum. In den Bereichen Marketing und Verkauf sowie Supply Chain Management führen die TK sämtliche Aufgaben aus und stellen eine einwandfreie interne und externe Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen si- cher. Die TK sind geschult im Umgang mit den persönlichen Ressourcen und mit den neuen Arbeitsformen und -mitteln. Sie begegnen den Herausforderungen der
-2- Arbeitswelt professionell. Sie organisieren die Umsetzung der Anforderungen im Bereich Qualität, Umwelt und Sicherheit sowie eine angemessene Infrastruktur. 1.23 Berufsausübung Die TK tragen in der täglichen Ausübung ihrer Fach- und Führungsarbeit soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung. Sie nehmen aufgrund ihres tech- nisch-gewerblichen Backgrounds und den erworbenen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen eine Bindegliedfunktion zwischen Technik und Ökonomie ein. Sie stellen sicher, dass die Unternehmensprozesse reibungslos verlaufen. Hierbei rich- ten sie sich am Gesamtsystem und den Rahmenbedingungen des Unternehmens aus. Sie nehmen neue Herausforderungen aktiv an. 1.24 Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur Die TK handeln nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Grundsätzen und gehen effektiv und effizient mit den Ressourcen um. Sie stellen die Wettbewerbsfä- higkeit ihrer Unternehmung insbesondere im industriell-gewerblichen Sektor sicher. Sie agieren in umkämpften Märkten mit Fairness und Transparenz und stellen ei- nen adäquaten Umgang mit allen Anspruchsgruppen und der Natur sicher. 1.3 Trägerschaft 1.31 Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Anavant – Schweizerischer Verband technischer Kaderleute. 1.32 Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig. 2. ORGANISATION 2.1 Zusammensetzung der Prüfungskommission 2.11 Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer Prü- fungskommission übertragen. Sie setzt sich aus 5 bis 7 Mitgliedern zusammen und wird durch den Vorstand der Trägerschaft für eine Amtsdauer von 4 Jahren ge- wählt. 2.12 Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwe- senden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident. 2.2 Aufgaben der Prüfungskommission 2.21 Die Prüfungskommission: a) erlässt die Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch; b) setzt die Prüfungsgebühren fest; c) setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest; d) bestimmt das Prüfungsprogramm; e) veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch; f) wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein; g) entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prü- fungsausschluss;
-3- h) entscheidet über die Erteilung des Fachausweises; i) behandelt Anträge und Beschwerden; j) sorgt für die Rechnungsführung und die Korrespondenz; k) entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen; l) berichtet den übergeordneten Instanzen und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über ihre Tätigkeit; m) sorgt für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere für die regel- mässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnis- sen des Arbeitsmarktes. 2.22 Die Prüfungskommission ernennt für die Geschäftsführung einen Prüfungsleiter, welcher das Prüfungssekretariat selbstständig führt. 2.3 Öffentlichkeit und Aufsicht 2.31 Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Sie ist nicht öffentlich. In Einzelfällen kann die Prüfungskommission Ausnahmen gestatten. 2.32 Das SBFI wird rechtzeitig zur Prüfung eingeladen und mit den Prüfungsakten be- dient. 3. AUSSCHREIBUNG, ANMELDUNG, ZULASSUNG UND KOSTEN 3.1 Ausschreibung 3.11 Die Prüfung wird mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in allen drei Amtsspra- chen ausgeschrieben. 3.12 Die Ausschreibung orientiert zumindest über: - die Prüfungsdaten; - die Prüfungsgebühr; - die Anmeldestelle; - die Anmeldefrist; - den Ablauf der Prüfung. 3.2 Anmeldung Der Anmeldung sind beizufügen: a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis; b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und tätigkeitsbeschreibende Arbeitszeugnisse oder -nachweise; c) Angabe der Prüfungssprache; d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto; e) Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer) 1. 1 Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung findet sich in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1; Nr. 70 des An- hangs). Die Prüfungskommission bzw. das SBFI erhebt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik die AHV-Nummer, welche es für rein statistische Zwecke verwendet.
-4- 3.3 Zulassung 3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Aus- weis besitzt und über mindestens 3 Jahre Berufspraxis im technisch- handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist; oder b) ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder einen gleichwertigen Ausweis be- sitzt und über mindestens 5 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist; Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41. 3.32 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Be- werber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ab- lehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung. 3.4 Kosten 3.41 Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prü- fung die Prüfungsgebühr. Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber so- wie ein allfälliges Materialgeld werden separat erhoben. Diese gehen zulasten der Kandidatinnen und Kandidaten. 3.42 Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet. 3.43 Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Ge- bühr. 3.44 Die Prüfungsgebühr für Kandidierende, welche die Prüfung wiederholen, wird im Einzelfall von der Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsum- fangs festgelegt. 3.45 Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prü- fung gehen zulasten der Kandidierenden. 4. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 4.1 Aufgebot 4.11 Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung - in deutscher Sprache 50 Kandidat/innen und/oder - in französischer Sprache 15 Kandidat/innen und/oder - in italienischer Sprache 5 Kandidat/innen die Zulassungsbedingungen erfüllen oder mindestens alle zwei Jahre. 4.12 Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.
-5- 4.13 Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 30 Tage vor Beginn der Prüfung aufgeboten. Das Aufgebot enthält: a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel; b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten. 4.14 Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 14 Tagevor Prüfungsbeginn der Prüfungskommission eingereicht und begründet wer- den. Diese trifft die notwendigen Anordnungen. 4.2 Rücktritt 4.21 Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 10 Wochen vor Beginn der Prüfung zurückziehen. 4.22 Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) Mutterschaft; b) Krankheit und Unfall; c) Todesfall im engeren Umfeld; d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 4.23 Der Rücktritt muss dem Prüfungssekretariat zuhanden der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. 4.3 Nichtzulassung und Ausschluss 4.31 Kandidierende, die bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben machen, oder die Prüfungskommission auf andere Weise zu täuschen versuchen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. 4.32 Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer: a) unzulässige Hilfsmittel verwendet; b) die Prüfungsdisziplin grob verletzt; c) die Expertinnen und Experten zu täuschen versucht. 4.33 Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt wer- den. Bis ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat Anspruch darauf, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen. 4.4 Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten 4.41 Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die Ausführung schriftli- chen Prüfungsarbeiten. Sie hält ihre Beobachtungen schriftlich fest. 4.42 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten beurteilen die schriftlichen Prü- fungsarbeiten und legen gemeinsam die Note fest. 4.43 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten nehmen die mündlichen Prüfun- gen ab, erstellen Notizen zum Prüfungsgespräch sowie zum Prüfungsablauf, beur- teilen die Leistungen und legen gemeinsam die Note fest.
-6- 4.44 Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, Verwandte sowie gegenwär- tige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei der Prüfung als Expertinnen und Experten in den Aus- stand. 4.5 Abschluss und Notensitzung 4.51 Die Prüfungskommission beschliesst im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung über das Bestehen der Prüfung. Die Vertreterin oder der Vertreter des SBFI wird rechtzeitig an diese Sitzung eingeladen. 4.52 Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, Verwandte sowie gegenwär- tige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei der Entscheidung über die Erteilung des Fachausweises in den Ausstand. 5. PRÜFUNG 5.1 Prüfungsteile 5.11 Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile und dauert: Prüfungsteil Art der Prüfung Zeit 1 Supply Chain Management Schriftlich 90 Minuten 2 Marketing und Verkauf Schriftlich 90 Minuten 3 Personalmanagement Schriftlich 90 Minuten 4 Finanzwirtschaft Schriftlich 90 Minuten 5 Unternehmensführung Schriftlich 90 Minuten 6 Recht und Volkswirtschaft Schriftlich 90 Minuten 7 Integrierte Fallstudie Schriftlich 150 Minuten 8 Problemlösungs- und Ent- Schriftlich 60 Minuten scheidungsmethodik 9 Präsentation und Kommuni- Mündlich 60 Minuten kation (inkl. 30 Min. Vorbereitungszeit) Total 810 Minuten Der Prüfungsteil 1 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich an den Handlungsfeldern Supply Chain Management, Infrastruktur sowie Qualität, Normen, Arbeitssicherheit und Ökologie orientieren. Der Prüfungsteil 2 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich an den Handlungsfeldern Marketing und Verkauf, sowie Services (Kundendienst) orientie- ren.
-7- Der Prüfungsteil 3 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich an den Handlungsfeldern Mitarbeiterführung und Kommunikation sowie Personal(-arbeit) orientieren. Der Prüfungsteil 4 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich an den Handlungsfeldern Finanzielle Führung sowie Finanzbuchhaltung und Rechnungs- wesen orientieren. Der Prüfungsteil 5 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich am Handlungsfeld Unternehmensführung und Umwelt orientieren. Der Prüfungsteil 6 besteht aus Wissensfragen und Mini-Cases, welche sich am Handlungsfeld Recht und Volkswirtschaft orientieren. Der Prüfungsteil 7 besteht aus einer integrierten Fallstudie, welche sich an den zentralen Prozessen und Aufgaben der zentralen Handlungsfelder der TK orientiert. Der Prüfungsteil 8 besteht aus einer Postkorbaufgabe, in welcher die TK verschie- dene Tätigkeiten aus einem Arbeitstag priorisieren und planen und ihre Problemlö- sungs- und Entscheidungsmethodik zeigen. Der Prüfungsteil 9 besteht aus zwei Prüfungspositionen. Die Prüfungsposition 1 umfasst eine Präsentation und eine Reflexion, in welchen die TK nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine Präsentation zu halten und diese zu reflektieren. In der Prüfungsposition 2 weisen die TK in Critical Incidents nach, dass sie in der Lage sind, in problematischen Situationen schnell und korrekt zu handeln. Jeder Prüfungsteil kann in Positionen unterteilt werden. Diese Unterteilung und die Gewichtung der Positionen legt die Prüfungskommission in der Wegleitung fest. 5.2 Prüfungsanforderungen 5.21 Die Prüfungskommission erlässt die detaillierten Bestimmungen über die Ab- schlussprüfung in der Wegleitung zur Prüfungsordnung (gemäss Ziff. 2.21 Bst. a). 5.22 Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfäl- lige Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen der vorliegenden Prü- fungsordnung. Von Prüfungsteilen, die gemäss Berufsbild die Kernkompetenzen der Prüfung bilden, darf nicht dispensiert werden. 6. BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG 6.1 Allgemeines Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile erfolgt mit Notenwer- ten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3. der Prüfungsordnung. 6.2 Beurteilung 6.21 Die Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.3 bewertet. 6.22 Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel der entsprechenden Positionsnoten. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Positionen direkt zur Note des Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff. 6.3 erteilt.
-8- 6.23 Die Gesamtnote der Prüfung ist das Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungs- teile. Sie wird auf eine Dezimale gerundet. 6.3 Notenwerte Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4.0 und höhere bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zu- lässig. 6.4 Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachauswei- ses 6.41 Die Prüfung ist bestanden, wenn: a) die Gesamtnote nicht unter 4.0 liegt; b) nicht mehr als 2 Prüfungsteilnoten unter 4.0 liegen; c) keine Prüfungsteilnote unter 3.0 liegt. d) der Prüfungsteil 7 „Integrierte Fallstudie“ mit einer Note von mindestens 4.0 oder höher bestanden wird. 6.42 Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat: a) nicht fristgerecht zurücktritt; b) ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung oder von einem Prüfungsteil zu- rücktritt; c) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt; d) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss. 6.43 Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidge- nössischen Fachausweis. 6.44 Die Prüfungskommission stellt jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Zeugnis über die Prüfung aus. Diesem können zumindest entnommen werden: a) die Noten in den einzelnen Prüfungsteilen und die Gesamtnote der Prüfung; b) das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung; c) bei Nichterteilung des Fachausweises eine Rechtsmittelbelehrung. 6.5 Wiederholung 6.51 Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen. 6.52 Die zweite Prüfung bezieht sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen bei der ersten Prüfung nicht mindestens die Note 5 erzielt wurde, die dritte Prüfung dagegen auf alle Prüfungsteile der zweiten Prüfung. 6.53 Repetent/innen werden frühestens nach einem Jahr zur Wiederholung an der nächsten ordentlichen Prüfung zugelassen. 6.54 Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung.
-9- 7. FACHAUSWEIS, TITEL UND VERFAHREN 7.1 Titel und Veröffentlichung 7.11 Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsiden- ten der Prüfungskommission unterzeichnet. 7.12 Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: - Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis, Technischer Kaufmann mit eidgenössischem Fachausweis - Spécialiste technico-gestionnaire avec brevet fédéral - Agente tecnico-commerciale con attestato professionale federale Die englische Übersetzung lautet: Specialist in Business Administration and Applied Technical Management, Federal Diploma of Higher Education 7.13 Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen. 7.2 Entzug des Fachausweises 7.21 Das SBFI kann einen auf rechtswidrige Weise erworbenen Fachausweis entziehen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 7.22 Der Entscheid des SBFI kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an das Bun- desverwaltungsgericht weitergezogen werden. 7.3 Rechtsmittel 7.31 Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung oder Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim SBFI Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Be- schwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. 7.32 Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das SBFI. Sein Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
- 10 - 8. DECKUNG DER PRÜFUNGSKOSTEN 8.1 Die Prüfungskommission legt die Ansätze fest, nach denen die Expertinnen und Experten entschädigt werden. 8.2 Der Trägerverband trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die Prüfungs- gebühr, den Bundesbeitrag und andere Zuwendungen gedeckt sind. 8.3 Nach Abschluss der Prüfung reicht die Prüfungskommission dem SBFI gemäss Richtlinie eine detaillierte Erfolgsrechnung ein. Auf dieser Basis bestimmt das SBFI den Bundesbeitrag für die Durchführung der Prüfung. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1 Aufhebung bisherigen Rechts Die Prüfungsordnung vom 28. August 2008 über die Berufsprüfung für Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau wird aufgehoben. 9.2 Übergangsbestimmungen Repetentinnen und Repetenten nach der bisherigen Prüfungsordnung vom 28. Au- gust 2008 erhalten bis Herbst 2020 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung. 9.3 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 10. ERLASS (Ort und Datum) Anavant – Schweizerischer Verband technischer Kaderleute Diese Prüfungsordnung wird genehmigt. Bern, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Rémy Hübschi Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung
Wegleitung über die Berufsprüfung Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis Berufsprüfung Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Zweck der Wegleitung 3 1.2 Berufsbild 3 1.3 Organisation 4 2 Administratives Vorgehen 4 3 Prüfung 6 3.1 Handlungsfelder 6 3.2 Prüfungsform 9 3.2.1 Prüfungsteil 1: Supply Chain Management 10 3.2.2 Prüfungsteil 2: Marketing und Verkauf 11 3.2.3 Prüfungsteil 3: Personalmanagement 12 3.2.4 Prüfungsteil 4: Finanzwirtschaft 13 3.2.5 Prüfungsteil 5: Unternehmensführung 14 3.2.6 Prüfungsteil 6: Recht und Volkswirtschaft 15 3.2.7 Prüfungsteil 7: Integrierte Fallstudie 16 3.2.8 Prüfungsteil 8: Problemlösungs- und Entscheidungsmethodik 17 3.2.9 Prüfungsteil 9: Präsentation und Kommunikation 18 3.3 Übersicht über die Prüfungsteile und Noten 19 3.4 Notengebung 20 4 Anhang 1: Kompetenzen/Leistungskriterien pro Handlungsfeld 21 4.1 Übersicht Handlungskompetenzen 21 4.2 Handlungsfeld 1 „Recht und Volkswirtschaft“ 23 4.3 Handlungsfeld 2 „Unternehmensführung und Umwelt“ 26 4.4 Handlungsfeld 3 „Mitarbeiterführung und Kommunikation“ 33 4.5 Handlungsfeld 4 „Finanzielle Führung“ 38 4.6 Handlungsfeld 5 „Supply Chain Management“ 40 4.7 Handlungsfeld 6 „Marketing und Verkauf“ 46 4.8 Handlungsfeld 7 „Services (Kundendienst)“ 53 4.9 Handlungsfeld 8 „Personal(-arbeit)“ 55 4.10 Handlungsfeld 9 „Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen“ 58 4.11 Handlungsfeld 10 „Infrastruktur“ 61 4.12 Handlungsfeld 11 „Unterstützungsprozesse“ 63 5 Anhang 2: Glossar 65 Seite 2 (von 67)
1 Einleitung Der eidgenössische Fachausweis zum Technischen Kaufmann / zur Technischen Kauffrau (TK) wird durch die bestandene Berufsprüfung erworben. An der Berufsprüfung werden die in den Handlungsbe- reichen aufgeführten sowie in der Berufspraxis erworbenen Kompetenzen geprüft. Die Kompetenzen wurden in einem Verfahren mit Fachleuten ermittelt und zu einem Kompetenzprofil zusammengefasst. Der Fokus lag dabei auf den alltäglichen Arbeitssituationen, die die TK bei der Ausübung ihres Berufes bewältigen müssen. 1.1 Zweck der Wegleitung Die Wegleitung gibt den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einen Überblick über die eid- genössische Berufsprüfung. Sie beruht auf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau vom Oktober 2016. Die Wegleitung beinhaltet: • Alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Berufsprüfung • Informationen zu den Handlungsfeldern • Eine detaillierte inhaltliche Beschreibung der Berufsprüfung • Eine Zusammenstellung der Kompetenzen pro Handlungsfeld 1.2 Berufsbild Arbeitsgebiet Die Technischen Kaufleute (TK) sind ausgewiesene Fach- und Führungspersonen in der Koordination und Leitung von fachlichen und / oder interdisziplinären Teams und Projekten. Sie bearbeiten unterneh- merische Fragestellungen hauptsächlich im technisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld. Generalistisch ausgebildet, bringen sie ein fundiertes Verständnis für das Unternehmen und sein Umfeld in seiner Ganzheit auf. Sie agieren in verschiedenen Rollen, die ein betriebswirtschaftliches Know-how bedingen und sind in kleineren, mittleren und grossen Unternehmen tätig. In kleinen und mittleren Unternehmen nehmen sie umfassende Führungsaufgaben wahr, in grösseren leiten sie Organisationseinheiten mit einem vertieften Verständnis der vor- und nachgelagerten Bereiche. Typische Arbeitsgebiete sind zum Beispiel: • Technischer Verkauf und Marketing • Supply Chain Management • Leitung von Projekten im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich • Führen von kleinen und mittleren Unternehmen Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen Die TK verfügen über ausgewiesene Kompetenzen rund um Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Bei ihrer Führungsarbeit berücksichtigen sie konsequent gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge und beziehen rechtliche und finanzielle Aspekte mit ein. Sie gestalten die Mitarbeiter- und Teamführung im Spannungsfeld von Organisation und Individuum. In den Bereichen Marketing und Verkauf sowie Supply Chain Management führen die TK sämtliche Aufgaben aus und stellen eine einwandfreie interne und externe Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen sicher. Die TK sind geschult im Umgang mit Seite 3 (von 67)
den persönlichen Ressourcen und mit den neuen Arbeitsformen und -mitteln. Sie begegnen den Her- ausforderungen der Arbeitswelt professionell. Sie organisieren die Umsetzung der Anforderungen im Bereich Qualität, Umwelt und Sicherheit sowie eine angemessene Infrastruktur. Berufsausübung Die TK tragen in der täglichen Ausübung ihrer Fach- und Führungsarbeit soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung. Sie nehmen aufgrund ihres technisch-gewerblichen Backgrounds und dem erworbenen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen eine Bindegliedfunktion zwischen Technik und Öko- nomie ein. Sie stellen sicher, dass die Unternehmensprozesse reibungslos verlaufen. Hierbei richten sie sich am Gesamtsystem und den Rahmenbedingungen des Unternehmens aus. Sie nehmen neue Herausforderungen aktiv an. Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur Die TK handeln nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Grundsätzen und gehen effektiv und effizient mit den Ressourcen um. Sie stellen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmung insbeson- dere im industriell-gewerblichen Sektor sicher. Sie agieren in umkämpften Märkten mit Fairness und Transparenz und stellen einen adäquaten Umgang mit allen Anspruchsgruppen und der Natur sicher. 1.3 Organisation Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Erteilung des eidgenössischen Fachausweises werden einer Prüfungskommission übertragen. Die detaillierte Aufstellung der Aufgaben der Prüfungskommission kann der Prüfungsordnung Ziff. 2.2 entnommen werden. Kontaktadresse des Prüfungssekretariats ist: Berufsprüfung Technische Kaufleute Roland Hänni, Prüfungsleiter Postfach 1593 8048 Zürich info@anavant.ch 044 552 01 50 2 Administratives Vorgehen 2.1. Anmeldeverfahren Folgende Schritte müssen von den Kandidaten und Kandidatinnen für eine erfolgreiche Anmeldung zur Berufsprüfung beachtet werden: Schritt 1: Ausschreibung der Berufsprüfung Termine und Formulare sind von www.anavant.ch oder dem Prüfungssekretariat zu beziehen. Schritt 2: Prüfen der Zulassungsbedingungen Die Kandidatinnen und Kandidaten prüfen, ob sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, die unter Ziffer 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind. Können alle Nachweise erbracht werden, kann die Anmeldung ausgefüllt werden. Seite 4 (von 67)
Eine Aufstellung, welche Berufsfelder als Praxis angerechnet werden, finden Sie unter http://www.ana- vant.ch/fileadmin/downloads/pdf/Berufsfelder_technische_Taetigkeiten.pdf. FAQ’s zur Zulassung befin- den sich unter http://www.anavant.ch/fileadmin/downloads/pdf/faq.pdf Zulassungen in Ausnahmefällen können mittels Vorbeurteilung abgeklärt werden. Das Vorgehen dazu findet sich unter www.anavant.ch/downloads/TK/Vorbeurteilung. Schritt 3: Einzahlung der Prüfungsgebühr Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung die Prüfungs- gebühr. Schritt 4: Anmeldung zur Berufsprüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich online oder mit dem offiziellen Formular an. Der Anmel- dung sind beizufügen: • Eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis; • Kopie der für die Zulassung geforderten Ausweise und tätigkeitsbeschreibende Arbeitszeugnisse oder -nachweise, welche die notwendige Praxis mit technischer Tätigkeit belegen; • Angabe der Prüfungssprache; • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto; • Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer); • Nachweis über die einbezahlte Prüfungsgebühr. Schritt 5: Entscheid über die Zulassung Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten mindestens drei Monate vor Beginn der Berufsprüfung den schriftlichen Entscheid über die Zulassung. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Prü- fungsgebühr fristgerecht überwiesen wurde. Bei einem ablehnenden Entscheid werden eine Begrün- dung und die Rechtsmittelbelehrung angeführt. Zusammen mit dem Zulassungsentscheid erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten die Richtlinien für die Prüfung. Diese enthalten Informationen zur Prüfungsorganisation (Daten, Ort, Ablauf und Rück- trittsregelung) und zur Prüfungsdurchführung. Schritt 6: Erhalt des Aufgebots Die Kandidaten und Kandidatinnen erhalten mindestens 30 Tage vor Prüfungsbeginn ein Aufgebot. Die- ses beinhaltet: • das Prüfungsprogramm und die Richtlinien zur Prüfung; • das Verzeichnis der Experten und Expertinnen (online). Schritt 7: Einreichen Ausstandsbegehren (bei Bedarf) Gibt es bezüglich einem oder mehreren Expertinnen oder Experten einen Interessenskonflikt (frühere Mitarbeitende / Vorgesetzte o. ä.), können die Kandidatinnen und Kandidaten bis 14 Tage vor Prüfungs- beginn dem Prüfungssekretariat zuhanden der Prüfungskommission ein Ausstandsbegehren einrei- chen. Das Gesuch ist ausreichend und plausibel zu begründen. Seite 5 (von 67)
2.2 Nachteilsausgleich, Akteneinsicht, Rechtmittelbelehrung Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann binnen 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides Beschwerde an das SBFI, Rechtsdienst, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, erhoben werden. Die Beschwerde muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag der beschwerdeführenden Partei sowie eine Begründung enthalten. Unter dem Link http://www.sbfi.admin.ch/hbb/02500/0253/index.html?land=de finden Sie Merkblätter und weitergehende Informationen zu obgenannten Punkten. 3 Prüfung 3.1 Handlungsfelder Grundlage für die eidgenössische Berufsprüfung sind 11 Handlungsfelder. In diesen Handlungsfeldern wurden die für die Tätigkeiten der TK erforderlichen Kompetenzen thematisch zusammengefasst. Die Prüfung deckt folgende 11 Handlungsfelder ab: Handlungsfeld 1: Recht und Volkswirtschaft Das Handlungsfeld 1 umfasst das Ableiten mikro- und makroökonomischer Handlungsempfehlungen für das Unternehmen (resp. den eigenen Bereich) sowie die Nutzbarmachung öffentlichen und privaten Rechts für den Geschäftsalltag. Handlungsfeld 2: Unternehmensführung und Umwelt Das Handlungsfeld 2 umfasst Kompetenzen rund um die strategische Führung eines Unternehmensbe- reichs, das Begleiten von Veränderungsprozessen sowie das Projekt- und Wissensmanagement. Da- neben zeigen die TK Kompetenzen in der Erstellung eines Businessplans, der Gestaltung der Aufbau- Seite 6 (von 67)
organisation und dem Prozessmanagement. Sie leiten ökologische Massnahmen ab, geben Empfeh- lungen hinsichtlich des Technologiemanagements und wenden Grundlagen der Wirtschafts- und Unter- nehmensethik an. Handlungsfeld 3: Mitarbeiterführung und Kommunikation Mit dem Handlungsfeld 3 sind Kompetenzen rund um die Führung von Mitarbeitenden im Alltag und in Ausnahmesituationen abgedeckt. Daneben führen die TK Sitzungen sowie Kunden- und innerbetriebli- che Schulungen durch und informieren und kommunizieren intern, extern und in schwierigen Situatio- nen. Ausserdem zeigen die TK umfassende Kompetenzen im Selbstmanagement. Handlungsfeld 4: Finanzielle Führung Im Rahmen der finanziellen Führung planen die TK das Budget für den eigenen Bereich, übernehmen das Controlling, arbeiten bei Investitions- und Finanzierungsvorhaben mit und unterstützen die Finanz- planung. Handlungsfeld 5: Supply Chain Management Die TK übernehmen im Bereich des Supply Chain Managements eine übergeordnete Funktion. Sie erstellen Beschaffungs- und Produktionsstrategien und analysieren den Beschaffungsmarkt. Sie wirken bei der Lieferantenauswahl mit, erstellen Kapazitätsplanungen und bereiten die Distributionslogistik vor. Daneben verfügen die TK über Kompetenzen im operativen Bereich, nehmen Wareneingangskontrollen vor oder kommissionieren und verpacken Waren. Handlungsfeld 6: Marketing und Verkauf Das Handlungsfeld 6 umfasst Kompetenzen des Verkaufs, wie die Neukundenakquise, die Erhebung von Kundenbedürfnissen, Offerten, Abschlüsse, die Abwicklung von Aufträgen und die Kundenpflege. Daneben umfasst es Kompetenzen des Marketings, wie Marktanalysen und -segmentierungen, Marke- ting-Mix und Verkaufsförderung, dem Mitarbeiten bei der Preisgestaltung und dem Nutzen eines CRM. Handlungsfeld 7: Services (Kundendienst) Die TK zeigen Kompetenzen im Beantworten von Kundenanfragen, Kundenrückmeldungen und Rekla- mationen. Handlungsfeld 8: Personal(-arbeit) Das Handlungsfeld 8 enthält die Kompetenzen der Personalarbeit, also das Rekrutieren und Einführen neuer Mitarbeitenden, die Mitarbeiterbeurteilung, -honorierung, -förderung und -entwicklung sowie die Personalfreisetzung. Dabei berücksichtigen die TK arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Handlungsfeld 9: Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen Im Handlungsfeld 9 sind die Kompetenzen rund um die Finanz- und die Betriebsbuchhaltung zusam- mengefasst. Dazu zählt das Prüfen der Kreditoren, die Debitorenbuchhaltung, das Erfassen des laufen- den Geschäftsverkehrs sowie das Erstellen einfacher Buchhaltung mit Jahresabschluss im Bereich Fi- nanz- und Rechnungswesen sowie das Ermitteln von Kosten, das Erstellen von Kalkulationsberechnun- gen und das Berechnen des Mindestumsatzes im Bereich der Betriebsbuchhaltung. Handlungsfeld 10: Infrastruktur Die TK zeigen Kompetenzen im Beurteilen und Optimieren der Infrastruktur sowie der IT-Infrastruktur im Besonderen. Seite 7 (von 67)
Handlungsfeld 11: Qualität, Normen, Arbeitssicherheit und Ökologie Im Handlungsfeld 11 finden sich Kompetenzen zur Umsetzung und Einhaltung von Qualitäts- und Norm- vorgaben wieder sowie zur Umsetzung der Arbeitssicherheit und ökologischer Normen. Die Handlungsfelder sind im Anhang im Detail erläutert. Seite 8 (von 67)
3.2 Prüfungsform Die Prüfung ist kompetenzorientiert aufgebaut und orientiert sich an der beruflichen Praxis der TK. In der Prüfung werden die Kompetenzen der oben beschriebenen Handlungsfelder anhand vernetzter, an der Praxis ausgerichteten Aufgaben überprüft. Die Prüfung besteht aus 9 Prüfungsteilen. Nachfolgend werden diese detailliert beschrieben. Seite 9 (von 67)
3.2.1 Prüfungsteil 1: Supply Chain Management Der Prüfungsteil 1 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 1: Supply Chain Management Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten in den Handlungsfeldern 5 Supply Chain Management, 10 Infrastruktur und 11 Quali- tät, Normen, Arbeitssicherheit und Ökologie verfügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wissensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden Sie analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu differenziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 5 Supply Chain Management, Handlungsfeld 10 Infrastruktur terien und Handlungsfeld 11 Qualität, Normen, Arbeitssicherheit und Ökologie im Anhang Seite 10 (von 67)
3.2.2 Prüfungsteil 2: Marketing und Verkauf Der Prüfungsteil 2 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 2: Marketing und Verkauf Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten in den Handlungsfeldern 6 Marketing und Verkauf und 7 Services (Kundendienst) ver- fügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wissensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu diffe- renziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 6 Marketing und Verkauf und 7 Services (Kundendienst) im terien Anhang Seite 11 (von 67)
3.2.3 Prüfungsteil 3: Personalmanagement Der Prüfungsteil 3 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 3: Personalmanagement Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten in den Handlungsfeldern 3 Mitarbeiterführung und Kommunikation sowie 8 Personal(- arbeit) verfügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wis- sensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu diffe- renziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 3 Mitarbeiterführung und Kommunikation und 8 Personal(-ar- terien beit) im Anhang Seite 12 (von 67)
3.2.4 Prüfungsteil 4: Finanzwirtschaft Der Prüfungsteil 4 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 4: Finanzwirtschaft Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten in den Handlungsfeldern 4 Finanzielle Führung und 9 Finanzbuchhaltung und Rech- nungswesen verfügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wissensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu diffe- renziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 4 Finanzielle Führung und 9 Finanzbuchhaltung und Rech- terien nungswesen im Anhang Seite 13 (von 67)
3.2.5 Prüfungsteil 5: Unternehmensführung Der Prüfungsteil 5 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 5: Unternehmensführung Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten im Handlungsfeld 2 Unternehmensführung und Umwelt verfügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wissensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu diffe- renziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 2 Unternehmensführung und Umwelt im Anhang terien Seite 14 (von 67)
3.2.6 Prüfungsteil 6: Recht und Volkswirtschaft Der Prüfungsteil 6 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 6: Recht und Volkswirtschaft Aufgabe Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidierenden nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten im Handlungsfeld 1 Recht und Volkswirtschaft verfügen. Sie bearbeiten dazu ein Set an offenen und geschlossenen Wissensfragen und Mini Cases. Fokus Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Wissen und Verständnis sowie der Analy- sefähigkeit und Reflexion. Methode Die Wissensfragen setzen sich aus unterschiedlichen Aufgabentypen zusammen: • Ja/Nein-Fragen • Single Choice • Multiple-Choice • Zuordnungsfragen • Reihenfolgefragen • Offene Fragen/Textaufgaben Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen erfolgsrelevanter Praxissituatio- nen. Die Kandidierenden Sie analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu differenziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 90 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung / Die Prüfung kann IT-gestützt oder auf Papier durchge- fung führt werden. Hilfsmittel Taschenrechner, Gesetzestexte Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Siehe Handlungsfeld 1 Recht und Volkswirtschaft im Anhang terien Seite 15 (von 67)
3.2.7 Prüfungsteil 7: Integrierte Fallstudie Der Prüfungsteil 7 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 7: Integrierte Fallstudie Aufgabe Die Kandidierenden bearbeiten einen vielschichtigen Praxisfall in verschiedenen Teilaufgaben aufeinanderfolgend. In der integrierten Fallstudie werden zentrale Kompetenzen aus mehreren Handlungsfeldern in einem übergreifenden Praxisfall verknüpft. Zudem kann die Sprachkompetenz (deutsch) geprüft werden, indem sie eine entsprechende Teilaufgabe (z.B. in Informationsschreiben verfassen) abfassen müssen und die Sprachfertigkeit deutsch bewertet wird. Fokus Synthese Methode Die geleitete Fallarbeit enthält die Beschreibung eines für die Technischen Kaufleute zentralen, handlungsfeld-übergreifenden Praxisfalls sowie allfällige, praxisnahe Bei- lagen, die für die Fallbearbeitung relevant sind. Mit 3-5 Teilaufgaben werden die Kandidierenden anschliessend durch die Fallbearbeitung geleitet. Pro Teilaufgabe werden bei Bedarf Zusatzinformationen zum Fall gegeben. Mögliche Aufgabenstel- lungen sind: • Analyse • Schlussfolgerung • Konzeption • Umsetzung (Z.B. Erstellen einer Preisberechnung, Ausarbeiten eines Stellen- profils, Skizzieren eines Prozessablaufs) Dauer 150 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung fung Hilfsmittel Open Book, max. 1 Ordner Standardformat A4, Breite max. 7 cm, Taschenrechner, Gesetzestexte Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Aufgabenbedingter Querschnitt von Leistungskriterien verschiedener Handlungsfel- terien der. Seite 16 (von 67)
3.2.8 Prüfungsteil 8: Problemlösungs- und Entscheidungsmethodik Der Prüfungsteil 8 besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Prüfungsteil 8: Problemlösungs- und Entscheidungsmethodik Aufgabe Die Kandidierenden zeigen in der Postkorbaufgabe (Teil 1), wie sie unter Zeitdruck Informationen analysieren, ihre Arbeit organisieren und strukturieren, Prioritäten set- zen und Informationen weiterleiten oder Arbeiten delegieren. Hierzu werden Kom- petenzen zu Arbeitstechnik und –organisation aus allen Handlungsfeldern überprüft. Die Kandidierenden weisen in einem zweiten Teil nach, dass sie über umfassendes Wissen, ein vertieftes Verständnis und Analysefähigkeiten zum Thema Problemlö- sungs- und Entscheidungsmethodik verfügen. Fokus Wissen und Verständnis sowie Analyse/Anwendung/Reflexion. Methode 1. Teil (Postkorb): Anhand einer praxisnahen, komplexen und realistischen Aus- gangslage wird den Kandidierenden eine Vielzahl an Informationen, Schriftstücken und Dokumenten gegeben, wobei auch das persönliche Umfeld miteinbezogen wer- den kann (z.B. Geburtstage von Familienangehörigen). Die Informationen dürfen sich widersprechen und der Zusammenhang sollte nicht zu offensichtlich sein. Die Kandidierenden haben die Aufgabe, die Informationen zu analysieren, diese zu pri- orisieren, die zu treffenden Massnahmen zu definieren und ihre Entscheide zu be- gründen. Dafür werden den Kandidierenden mit den Prüfungsunterlagen entspre- chende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. 2. Teil (Wissensfragen und Mini-Cases): Die Wissensfragen umfassen offene Wis- sensfragen und Textaufgaben. Die Mini-Cases enthalten kurze Beschreibungen er- folgsrelevanter Problem- und/oder Entscheidungssituationen. Die Kandidierenden analysieren die dargestellte Situation, nehmen dazu differenziert Stellung und leiten geeignete Massnahmen ab. Dauer 60 Minuten Art der Prü- Schriftliche Einzelprüfung fung Hilfsmittel Taschenrechner Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Priorisierung von Aufgaben, Planung von (Tages-) Abläufen. Aufgabenbedingter terien Querschnitt von Leistungskriterien aus allen Handlungsfeldern. Seite 17 (von 67)
3.2.9 Prüfungsteil 9: Präsentation und Kommunikation Der Prüfungsteil 9 besteht aus mündlichen Prüfungen. Prüfungsteil 9: Präsentation und Kommunikation Aufgabe Präsentation und Reflexionsgespräch: Die Kandidierenden erhalten eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten mit einer Aus- gangslage. Sie analysieren diese Ausgangslage, leiten einen Lösungsvorschlag für eine Präsentation daraus ab und bereiten für ein definiertes Zielpublikum (z.B. Neu- kunde, Mitarbeitende etc.) eine Präsentation von 10 Minuten vor. Während der Prü- fungszeit halten die Kandidierenden die Präsentation. Im Anschluss reflektieren sie ihre Präsentation auf Basis von Leitfragen des Prüfungsexperten. Fokus Analyse/Anwendung Methode Die Kandidierenden halten eine Präsentation, die sie vorgängig vor Ort auf Basis einer Aufgabenstellung erarbeitet haben. In der Präsentation weisen die Kandidie- renden nach, dass sie zentrale Inhalte erfassen und zielgruppengerecht sowie me- thodisch durchdacht in Form einer Präsentation aufbereiten können. Ausserdem weisen sie nach, dass sie eine Präsentation halten können (Präsentationstechnik). Dauer 45 Minuten davon: • 30 Minuten Vorbereitung • 10 Minuten Präsentation • 5 Minuten Reflexionsgespräch Art der Prü- Mündliche Einzelprüfung fung Hilfsmittel Die notwendigen Materialien werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Auswertung Bewertung in Punkten. Leistungs- kri- Verschiedene Kriterien im Bereich der Präsentationstechnik terien Aufgabe Critical Incidents: Die Kandidierenden bearbeiten 2 bis 3 Critical Incidents mündlich. Die Critical In- cidents beschreiben herausfordernde Praxissituationen mit hohem Aufforderungs- gehalt (d.h. sie erfordert aktives und konkretes Handeln). Die Kandidierenden be- schreiben mündlich, wie sie in der entsprechenden Situation handeln resp. welche Massnahmen sie in welcher Reihenfolge ergreifen. Fokus Entschlossenes Handeln in herausfordernden Situationen Methode Die Critical Incidents sind schriftlich ausformuliert. Die Kandidierenden ziehen die Critical Incidents einzeln, lesen die Fallbeschreibung und Aufgabenstellung durch, analysieren diese kurz und beschreiben dann mündlich ihr Vorgehen in der beschrie- benen Situation. Für einen Critical Incident sind ca. 5 bis 7 Minuten vorgesehen. Seite 18 (von 67)
Dauer 15 Minuten Art der Prü- Mündliche Einzelprüfung fung Hilfsmittel Keine Auswertung Bewertung in Punkten Leistungs-kri- Aufgabenbedingter Querschnitt von Leistungskriterien verschiedener Handlungsfel- terien der. 3.3 Übersicht über die Prüfungsteile und Noten Die nachfolgende Tabelle fasst die Prüfungsteile, Zeiten und Noten im Überblick zusammen. Prüfungsteil Art der Zeit Positi- Gewichtung Note Prüfung onsnote 1 Supply Chain Management schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 5, HF 10, HF 11 2 Marketing und Verkauf schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 6, HF 7 3 Personalmanagement schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 3, HF 8 4 Finanzwirtschaft schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 4, HF 9 5 Unternehmensführung schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 2 6 Recht und Volkswirtschaft schriftlich 90 Min. - einfach 1 HF 1 7 Integrierte Fallstudie schriftlich 150 Min. - einfach 1 HF-übergreifend 8 Problemlösungs- und Entschei- schriftlich 60 Min. - einfach 1 dungsmethodik HF-übergreifend 9 Präsentation und Kommunika- mündlich 60 Min. - einfach 1 tion HF-übergreifend Total 810 Min. 9 Seite 19 (von 67)
3.4 Notengebung Die Prüfung besteht aus neun Prüfungsteilen. Die Bewertung der Prüfung erfolgt in Noten. Die Note 4.0 und höhere bezeichnen genügende Leistun- gen. Um die Berufsprüfung zu bestehen, müssen folgende Bestehensregeln eingehalten sein: a) die Gesamtnote (die aus dem Mittel der Noten der neun Prüfungsteile besteht) beträgt mindes- tens 4.0. b) nicht mehr als 2 Prüfungsteilnoten liegen unter der Note 4.0 c) keine Prüfungsteilnote liegt unter der Note 3.0. d) der Prüfungsteil 7 „Integrierte Fallstudie“ wird mit einer Note von mindestens 4.0 oder höher bestanden. Diese Wegleitung wurde am 14. Oktober 2016 durch die Trägerschaft erlassen. Anavant – Schweizerischer Verband technischer Kaderleute Pascal Bühlmann Präsident Anavant Seite 20 (von 67)
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