Verwaltungsfachangestellten - STARTER-PAKET (VFA-K) 2019/2022 - BVS

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Berufsausbildung zum/zur

Verwaltungsfachangestellten
    Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des
     Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung

                              (VFA-K) 2019/2022

                          STARTER-PAKET

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Allgemeine              Hinweise
für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten, Fach-
richtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) begrüßen wir Sie als Teilnehmer/in am Ausbil-
dungslehrgang für Auszubildende im bundesweit anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachan-
gestellter / Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates
Bayern und Kommunalverwaltung“ (VFA-K 2019/2022).

Unabhängig von weiteren Informationen, die Ihnen im Laufe der Ausbildung noch zugehen, möchten wir
Sie zu Beginn der Ausbildung auf verschiedene Dinge hinweisen:

1.   Ausbildungsmaßnahmen der BVS

Die BVS bietet für die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung allgemei-
ne innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung, als dienstbegleitende Unter-
weisung einen dreijährigen Ausbildungslehrgang (VFA-K) an, der aus sieben Abschnitten (= Volllehr-
gängen) besteht und der insgesamt 18 Wochen mit 540 Unterrichtseinheiten umfasst.

Wie Sie aus der, Ihrem Ausbildungsleiter übersandten, zeitlichen Gliederung der Ausbildung ersehen
können, schließen sich die Volllehrgänge der BVS grundsätzlich an die jeweiligen Blockunterrichte der
Berufsschule an.
Nur im 1. und 2. Volllehrgang sind die Klassen auf jeweils 2 Blöcke aufgeteilt. Es entsteht damit für die
Hälfte der Klassen ein kleiner zeitlicher Abstand zwischen dem Besuch der Berufsschule und dem Be-
such des Volllehrganges. Die Zuordnung zur 1. bzw. 2. Phase kann vom 1. zum 2. Volllehrgang
variieren.

Berufsschulunterricht und Lehrgänge der BVS sind aufeinander abgestimmt. Entweder werden die Aus-
bildungsinhalte von der BVS oder von der Berufsschule gelehrt. In Ausnahmefällen kann es zu Über-
schneidungen kommen.
Für einen genauen Überblick des Lehrstoffes stellen wir Ihnen dieses Starterpaket mit den Stoffgliede-
rungsplänen, den Lerninhalten und Hinweisen zu den Lernzielen, sowie die Prüfungsordnung zur Ver-
fügung. Den Lehrplan der Berufsschulen können Sie auf unserer Homepage einsehen.

Im Übrigen werden Mitarbeiter der Verwaltungsschule in der „Allgemeinen Einweisung“ im ers-
ten Volllehrgang noch näher auf die Ausbildung, die Volllehrgänge und das Anfertigen von
schriftlichen Arbeiten eingehen.

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2.   Lehrbücher

Als Unterlagen für den Unterricht erhalten Sie von der BVS automatisch die notwendigen Lehrbücher.
Diese enthalten teilweise auch den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts. Wenn die Lehrbücher grundle-
gend überarbeitet werden, erhalten Sie noch während der Ausbildung die aktuelle Version.

3.   Gesetzestexte / Übungsaufgaben

Wir bitten Sie, die erforderlichen, auf den neuesten Rechtsstand gebrachten Gesetzestexte, insbeson-
dere die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV – Grundwerk (Band 1 - 3), sowie
die Lehrbücher für die einzelnen Lehrgebiete zu den Lehrgängen stets mitzubringen.

Die Lehrgebiete und die 17 während der Volllehrgänge zu fertigenden zweistündigen Aufsichtsarbeiten
finden Sie im beiliegenden vorläufigen Lernmittelplan.
Besonders verweisen wir auf die Hinweise zur Bearbeitung von Übungsaufgaben und auf die
Bestimmungen über die Benutzung von Prüfungshilfsmitteln vom Oktober 2002.

4.   Unterrichtshilfen

Übungsaufgaben
Die Bearbeitung von Übungsaufgaben sollten Sie während der Berufsausbildung intensiv üben. Sie
finden auf der Homepage der BVS zahlreiche Übungsaufgaben und die dazugehörenden Lösungsan-
leitungen im Log-in-Bereich.
Nutzen Sie diesen Service und üben Sie so oft es geht anhand dieser Aufgaben. Sie werden sehen, es
lohnt sich.
Für den Zugriff benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort. Sie erhalten diese in unseren
Bildungszentren.

Lernprogramme
Im Teilnehmer-Login auf der BVS-Homepage finden Sie Lernprogramme für die Fächer Staatsrecht und
Allgemeines Verwaltungsrecht. Nutzen Sie ergänzend zum Unterricht und zu den Lehrbüchern die
Chance, am Computer zu lernen und das Wissen zu festigen.

Fachzeitschrift apf
Im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co., Levelingstraße 6a, 81673 München, erscheint eine Fachzeit-
schrift „Ausbildung, Prüfung, Fortbildung – apf“-, in der auch für Ihre Ausbildung wertvolle Aufsätze,
Testfragen, Übungs- und Prüfungsaufgaben mit Lösungen enthalten sind.

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5.   Zwischenprüfung VFA-K 2021

Die Zwischenprüfung 2021 im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfach-
angestellte“ wird am Ende des 3. Volllehrgangs an den einzelnen Lehrgangsorten durchgeführt.

6.   Lehrgangsbestätigung

Während der dreijährigen Ausbildung sind grundsätzlich alle Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Eine
Lehrgangsbestätigung über den gesamten Ausbildungslehrgang VFA-K und den Notendurchschnitt aller
von Ihnen bearbeiteten Aufsichtsarbeiten wird von der BVS am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit
ausgestellt. Die Noten Ihrer Aufsichtsarbeiten haben keinen Einfluss auf die Zulassung zur Abschluss-
prüfung.

7.   Führung des Berichtshefts

Wir weisen darauf hin, dass die in § 6 VFAV vorgeschriebene Führung des Berichtshefts eine der Zu-
lassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ist (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Die BVS wird die
Führung der Berichtshefte stichprobenweise prüfen.
Das Muster eines Berichtshefts finden Sie auf der Internet-Seite www.bvs.de unter "Ausbildung Verwal-
tungsfachangestellte/r".

8.   Lehrgangsordnung

Alle Auszubildenden bitten wir in besonderer Weise, die Lehrgangsordnung in den Bildungszentren zu
beachten. Halten Sie bitte die Nachtruhe (ab 24.00 Uhr) ein, erscheinen Sie bitte pünktlich zum Unter-
richt. Essen und Trinken ist in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Das Rauchen ist in den Räumen
der BVS nicht erlaubt.
Ferner bitten wir um Verständnis dafür, dass tagsüber keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt
werden sowie der Genuss und die Aufbewahrung von alkoholischen Getränken in den Zimmern nicht
gestattet ist.
Wir bitten Sie, sich während der Lehrgänge so zu verhalten, wie es die allgemeinen Regeln der Höflich-
keit und Rücksichtsnahme anderen gegenüber erfordern.

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9.      Sportliche Betätigung

Die BVS versucht, den Lehrgangsteilnehmern nach dem Unterricht sportliche Betätigungen unter Be-
gleitung eines Sportlehrers/Übungsleiters anzubieten. Leider können wir das aus verschiedenen Grün-
den nicht an allen Lehrgangsorten.
Wir empfehlen Ihnen aber, zu allen Lehrgängen Sportbekleidung mitzubringen. Joggen ist überall mög-
lich.

10. Verhaltensweise während des Unterrichts

Gelungenes Lernen erfordert auch eine entsprechende Unterrichtsatmosphäre. Diese zu verwirklichen
ist die Aufgabe aller.
Wir bitten alle Teilnehmer/-innen ihren Beitrag für eine ruhige, konflikt- und störungsfreie, von Wert-
schätzung und Lernwillen geprägte Arbeitsatmosphäre zu leisten und bitten um Verständnis, dass die
Dozentinnen und Dozenten angehalten sind konsequent auf solche Arbeitsbedingungen hinzuwirken
und die Unterrichtszeiten einzuhalten.
Störungen und damit eine Beeinträchtigung des Lernerfolgs entstehen insbesondere durch Unpünkt-
lichkeit, Handynutzung im Unterricht, Gespräche mit Nachbarn, Toilettengänge etc.
Wir bitten daher unbedingt auf Pünktlichkeit zu achten und für unterrichtsfremde Tätigkeiten die Pausen
zu nutzen.
Es obliegt dem/der Dozenten/-in die Nutzung der Handys während des Unterrichtes gegebenenfalls
auch vollständig zu verbieten.
Während des Unterrichts üben die Dozentinnen und Dozenten, als Beauftragte der BVS, eine Vorge-
setztenfunktion aus, die ein Einschreiten gegen Disziplinprobleme, nicht zuletzt im Interesse der Lern-
willigen, zwingend erfordert. Bei erheblichem oder wiederholtem Fehlverhalten wird der Vorfall dem/der
Produktverantwortlichen mitgeteilt, welche/-r im Regelfall den Arbeitgeber/Dienstherrn informiert.

Die BVS wünscht Ihnen Freude an der Ausbildung und viel Erfolg für den vor Ihnen liegenden Berufs-
weg.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Weininger
Leiter des Geschäftsbereichs Ausbildung

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Ihre Ansprechpartner für den Ausbildungslehrgang VFA-K

Katja Neumaier
Referentin
Für alle Fragen zu den Themen Stoffgliederungsplan, Inhalt sowie Anmeldungen zum Lehrgang
und Klausuren
Telefon 089 54057-8321
Telefax 089 54057-918321
E-Mail neumaier@bvs.de

Melanie Weiser
Referentin
Für alle Fragen zu den Themen Prüfungen, Kommentierungen, Zuständige Stelle (Eintragung)
sowie Arbeitszeitverlängerung
Telefon 089 54057-8526
Telefax 089 54057-918526
E-Mail weiser@bvs.de

Tobias Stellner
Für alle Fragen zu dem Thema Lehrgangsorganisation (Südbayern)
Telefon 089 54057-8416
Telefax 089 54057-918416
E-Mail stellner@bvs.de

Lukasz Lech
Für alle Fragen zu dem Thema Lehrgangsorganisation (Südbayern)
Telefon 089 54057-8410
Telefax 089 54057-918410
E-Mail lech@bvs.de

Katharina Gentz
Für alle Fragen zu dem Thema Lehrgangsorganisation (Nordbayern)
Telefon 0911 660444-4148
Telefax 0911 660444-4150
E-Mail gentz@bvs.de

Semra Uysal
Für alle Fragen zu dem Thema Lehrgangsorganisation (Nordbayern)
Telefon 0911/660444-4147
Telefax 0911/660444-4150
E-Mail uysal@bvs.de

Heike Elsaesser
Für alle Fragen zu den Themen Prüfungen, Arbeitszeitverlängerung
Telefon 089 54057-8419
Telefax 089 54057-918419
E-Mail elsaesser@bvs.de

In dringenden Fällen erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 7.30 – 16.30 Uhr
und freitags von 7.30 – 12.30 Uhr unseren Kundenservice unter Telefon 089 54057-0 oder
kundenservice@bvs.de.

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INFORMATIONEN
(Stand Mai 2019)

UNTERRICHTSBESUCH          In den Lehrgängen werden Sie auf Ihre Prüfung und auf Ihren spä-
                           teren Beruf vorbereitet. Schöpfen Sie aus dem Unterricht, nehmen
                           Sie möglichst ausgeruht und hoch motiviert daran teil. Im Übrigen
                           sind Sie verpflichtet, den Unterricht und sonstige unterrichtsbeglei-
                           tende Veranstaltungen zu besuchen. Im Unterricht werden Ihnen
                           die Grundkenntnisse in den verschiedenen Rechtsgebieten vermit-
                           telt und Sie erhalten hier die Impulse für ein selbstdiszipliniertes
                           Weiterlernen. Denken Sie auch daran, dass der Unterrichtsstoff
                           Prüfungsgegenstand ist. Das müsste Motivation genug sein.

GESETZESTEXTE              Wir bitten Sie, die auf den neuesten Rechtsstand gebrachten Ge-
                           setzestexte (VSV), sowie die Formelsammlung und die Lehrbücher
                           für die einzelnen Lehrgebiete stets zu den Lehrgängen mitzubrin-
                           gen.

DIENST- BZW.               Wenn Sie krank sind und am Unterricht deshalb nicht teilnehmen
ARBEITSUNFÄHIGKEIT         können, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arbeitgeber, die
                           örtliche Lehrgangsaufsicht bzw. den Betreuer. Dauert die Krankheit
                           länger als drei Kalendertage, reichen Sie bitte ein ärztliches Zeug-
                           nis nach.

UNTERRICHTSBEFREIUNG       Hier gelten die Vorschriften über Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung
                           entsprechend. Den Antrag müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein-
                           reichen. Den genehmigten Antrag reichen Sie bei der örtlichen
                           Lehrgangsaufsicht bzw. dem Betreuer rechtzeitig ein. Die Lehrbe-
                           auftragten sind nicht zuständig. Eine Unterrichtsbefreiung ist nicht
                           erforderlich, wenn Sie staatsbürgerliche Pflichten erfüllen müssen
                           (z.B. Musterung, Eignungsprüfung zur Bundeswehr, Zeugenvorla-
                           dung, Teilnahme an Gemeinderatssitzungen o.ä.). Die Abwesen-
                           heit teilen Sie bitte vorher der örtlichen Lehrgangsaufsicht bzw.
                           dem Betreuer mit.

SONSTIGE UNTERRICHTSVER-   In diesen Fällen reichen Sie bitte eine schriftliche Erklärung nach,
SÄUMNISSE, VERSPÄTUNGEN    aus der Dauer und Gründe der Versäumnisse hervorgehen.

UNTERRICHTSTAGEBUCH        Alle Abwesenheiten werden im Unterrichtstagebuch vermerkt und
                           den Dienstbehörden am Ende des Lehrgangs mitgeteilt.

NACHTRUHE                  Suchen Sie bitte Ihre Zimmer spätestens um 24.00 Uhr auf. Es
                           könnte durchaus dienstrechtliche Folgen für Sie haben, wenn
                           Sie unerlaubt das Bildungszentrum verlassen oder zur Nachtzeit
                           nicht anwesend sind und z.B. in einen Unfall verwickelt werden.
                           Das sollten Sie vermeiden.

AUFSICHT                   Während des Lehrgangs unterstehen Sie der Aufsicht der Bayeri-
                           schen Verwaltungsschule (BVS) und der Lehrbeauftragten.

HAUSORDNUNG                Bitte beachten Sie, dass der Genuss und die Aufbewahrung von
                           alkoholischen Getränken in den Zimmern nicht gestattet sind.
                           Ebenso bitten wir Sie, in den Zimmern und im Speisesaal nicht zu
                           rauchen.

FREIZEITGESTALTUNG         Um das Sportangebot vor Ort nutzen zu können, empfehlen wir
                           Sportkleidung mitzubringen.

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ZUM INHALT DIESES STARTERPAKETS

  Wir haben Ihnen die wichtigsten Unterlagen für Ihre Ausbildung in dieser Mappe zusammengestellt.
  Lesen Sie sie in aller Ruhe durch. Die Unterlagen geben Ihnen nicht nur die Auskünfte über die rechtli-
  chen Grundlagen Ihrer Ausbildung und über den Lern- und Prüfungsstoff. Sie erhalten darüber hinaus
  auch Tipps und Ratschläge über die sinnvolle Vorbereitung auf die Übungs- und Prüfungsaufgaben. Es
  lohnt sich also, die Unterlagen zu studieren.

  Im Einzelnen finden Sie im Starterpaket folgende Unterlagen:

                 STOFFGLIEDERUNGSPLAN / LERNZIELSTUFEN

REGISTER         Der STOFFGLIEDERUNGSPLAN konkretisiert die durch Ausbildungsordnung vorge-
                 gebenen Lehrgebiete.
   1             Der Stoffgliederungsplan ist Leitlinie für die Ausbildung und Orientierung für die Vorbe-
                 reitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
                 Alles, was im Stoffgliederungsplan an Lerninhalten aufgeführt ist, kann in den Übungs-
                 aufgaben und Prüfungsaufgaben abverlangt werden.

                 Die LERNZIELSTUFEN sagen Ihnen und natürlich auch den Dozentinnen und Dozen-
                 ten, wie tief in das jeweilige Thema einzusteigen ist. Während die Lernzielstufe (LZS) I
                 von Ihnen lediglich verlangt, dass Sie das Wissen (mehr oder weniger auswendig ge-
                 lernt) wiedergeben können müssen, erfordert die LZS III, dass Sie Fälle bearbeiten
                 können; hier ist also eine Transferleistung gefragt.

                 Im Anhang (blau) des Stoffgliederungsplans finden sie auch die vorläufigen Lehrplan-
                 richtlinien der BERUFSSCHULE abgedruckt.

                 PRÜFUNGSORDNUNG (POVFA-K)
REGISTER         Die PRÜFUNGSORDNUNG für die Abschluss- und Zwischenprüfung im Ausbildungs-
                 beruf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung allge-
   2             meine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – ist eine
                 der rechtlichen Grundlagen für Ihre Ausbildung und Prüfung. Es lohnt sich, diese recht-
                 zeitig anzusehen.

                 MERKBLATT ÜBUNGS- UND PRÜFUNGSARBEITEN
REGISTER
                 Diese Hinweise helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Übungs- und Prüfungsaufga-
   3             ben.

                 HILFSMITTELREGELUNG
REGISTER
                 Hier erfahren Sie welche Hilfsmittel für die Übungsaufgaben, Zwischen- und Abschluss-
   4             prüfung zugelassen sind.

                                                 Seite 8
LISTE DER LEHRBÜCHER
REGISTER   Die aufgeführten Lehrbücher haben Sie bereits erhalten. Sie bieten Ihnen einen schnel-
   5       len und umfassenden Überblick und sind eine wertvolle Hilfe zur Vorbereitung auf den
           Unterricht. Aktualisierungen werden Ihnen kostenlos und automatisch während Ihrer
           Ausbildungszeit zur Verfügung gestellt.
           Die Herausgabe der Lehrbücher stellt eine lange Tradition in der BVS dar. Dabei wird
           großer Wert auf Aktualität sowie eine übersichtliche, anschauliche Darstellung und auf
           die pädagogisch-didaktische Aufbereitung der jeweiligen Fachgebiete gelegt.

           FÜR IHRE EIGENEN UNTERLAGEN UND NOTIZEN…
REGISTER

   6

                                          Seite 9
Stoffgliederungsplan für
die Auszubildenden im Ausbildungsberuf

Verwaltungsfachangestellte/
Verwaltungsfachangestellter

2019/2022

Stand: Juli 2019

                   Seite 10
Allgemeine Vorbemerkung
Zu den nachfolgenden Stoffgliederungsplänen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:

In den Fächern
-   Berufsausbildung im öffentlichen Dienst
-   Personalwesen
-   Allgemeines Verwaltungsrecht
werden durch die Berufsschule die Grundlagen vermittelt. Die Einzelheiten sind den jeweiligen
Stoffgliederungsplänen zu entnehmen.

In den Fächern
-   Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
-   BGB in der täglichen Verwaltungsarbeit
-   Staatsrecht als Grundlage der rechtsstaatlichen Verwaltungsarbeit
vermittelt ausschließlich die Berufsschule die Grundlagen. Im Unterricht der BVS wird in praxisbezo-
genen Fällen dieses Grundlagenwissen vertieft und auf die Prüfungen vorbereitet.

Für alle Lehrgebiete gilt, dass die Intensität der Stoffvermittlung den Lernzielstufen zu entnehmen ist.
Die Referenten werden gebeten, die Lernzielstufen der Stoffgliederungspläne nicht zu überschreiten.

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Inhalt

Stoffverteilungsplan .................................................................................................................... 4
Lernmittelplan.............................................................................................................................. 5
1.     Lern- und Arbeitstechniken ................................................................................................. 6
2.     Einführung in das Recht und Rechtsanwendung ...................................................... ……...7
3.     Verwaltungstechnik und -organisation ............................................................................. 10
4.     Berufsausbildung im öffentlichen Dienst ........................................................................... 17
5.     Kommunale Finanzwirtschaft ........................................................................................... .20
6.     Personalwesen .................................................................................................................. 28
7.     Kommunalrecht ................................................................................................................. 34
8.     Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren............................................... 40
9.     Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre ................................................................................. 46
10. Bürgerliches Recht in der täglichen Verwaltungsarbeit .................................................... 48
11. Staatsrecht als Grundlage rechtsstaatlicher Verwaltungsarbeit ....................................... 52
12. Sozialrecht ......................................................................................................................... 57
13. Öffentliche Sicherheit und Ordnung .................................................................................. 61
14. Kommunikation und Kooperation ...................................................................................... 65
Lernzielstufen ............................................................................................................................ 66

                                                                     Seite 12
STOFFVERTEILUNGSPLAN Ausbildungsjahrgang 2019/2022
                                                                                           Stand: Mai 2019

Nr.              Lehrgebiete                UE    1.VL     2.VL     3.VL   4.VL   5.VL   Pro-   6.VL    ABL
                                                                                         jekt
 1         Allgemeine Einweisung             3     1         2

 2       Einführung in das Recht und        20    20
              Rechtsanwendung

 3           Verwaltungstechnik             20    12         8

 4         Verwaltungsorganisation          22     8         14

 5           Berufsausbildung im            14    10         4
              öffentlichen Dienst

 6       Kommunale Finanzwirtschaft               14         12     12
                                            56
 6a         Praktische Umsetzung                             6       4                                   8

 7             Personalwesen                                        14     14     10             4       8

 7a         Praktische Umsetzung            56                       2      2                            2

 8             Kommunalrecht                                        10     12     10             6       8

 8a         Praktische Umsetzung            52                       2      4

 9        Allg. Verwaltungsrecht und                                10     14     10             6       8
             Verwaltungsverfahren
                                            52
 9a         Praktische Umsetzung                                     4

 10         Verwaltungsbetriebs-            12                                                           12
              wirtschaftslehre

 11   Bürgerliches Recht in der täglichen                    12                                  4       4
               Verwaltungsarbeit
                                            22
11a         Praktische Umsetzung                             2

 12       Staatsrecht als Grundlage                          12                                  4       4
               rechtsstaatlicher
              Verwaltungsarbeit
                                            22
12a         Praktische Umsetzung                             2

 13              Sozialrecht                                                      16             8

13a         Praktische Umsetzung            28                                     4

 14   Öffentliche Sicherheit und Ordnung                                          16             8

14a         Praktische Umsetzung            26                                     2

 15         Kommunikation und               12    12
       Kooperation im beruflichen Alltag

 16               Lern- und                 8      8
               Arbeitstechniken

 17    Fachpraktische Fallbearbeitung       32                                    12                     20

 18     Handlungsorientiertes Projekt       34                                           34

 19               Klausuren                 51     6         12      3      9      9             12
                   Gesamt                   542   91         86     61     55     89     34      52      74

                                                         Seite 13
Lernmittelplan

Aufgabe                                                                         Voll-
                                     Lehrgebiete
  Nr.                                                                         Lehrgang

  1       Einführung in das Recht und Rechtsanwendung                            1.
  2       Berufsausbildung im öffentlichen Dienst                                1.

  3       Kommunale Finanzwirtschaft                                             2.
  4       Verwaltungsorganisation – Verwaltungstechnik                           2.
  5       Bürgerliches Recht in der täglichen Verwaltungsarbeit                  2.
  6       Staatsrecht als Grundlage rechtsstaatlicher Verwaltungsarbeit          2.

  7       Kommunale Finanzwirtschaft                                             3.

  8       Personalwesen                                                          4.
  9       Kommunalrecht                                                          4.
  10      Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren                  4.

  11      Personalwesen                                                          5.
  12      Kommunalrecht                                                          5.
  13      Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren                  5.

  14      Allgemeines Verwaltungsrecht / Öffentliche Sicherheit und Ordnung      6.
  15      Allgemeines Verwaltungsrecht / Sozialrecht                             6.
  16      Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre                                    6.
  17      Staatsrecht als Grundlage rechtsstaatlicher Verwaltungsarbeit /        6.
          Bürgerliches Recht in der täglichen Verwaltungsarbeit

                                       Seite 14
Lern- und Arbeitstechniken

        Voll-Lehrgang                          Lerninhalte                 Stundenzahl

            1. VL                                1. – 1.4                        8

                               Lerninhalte                                   Lernziele

1.    Lern- und Arbeitstechniken
                                                                      Die     Auszubildenden
1.1   So lerne ich am Besten – mein Lerntyp                           sollen über allgemeine
                                                                      und      fachspezifische
1.2   Eigenverantwortliches Lernen                                    Lern- und Arbeitstech-
                                                                      niken verfügen.
1.3   Damit Lernen gelingt:                                           Sie sollen sich bewusst
         • Motivation                                                 werden, welcher Lern-
         • Körper und Gehirnaktivierung                               typ sie sind und ent-
         • Arbeitsplatz                                               sprechende Lern- und
         • Lern- und Arbeitsgruppen                                   Arbeitstechniken      für
         • Aktive Mitarbeit im Unterricht                             Klausur-     und    Prü-
         • Erfolgreich Klausuren und Prüfungen meistern               fungsvorbereitungen
                                                                      einsetzen können.
1.4   Fachspezifische Lern- und Arbeitstechniken                      Sie sollen einen Über-
                                                                      blick über die Fächer
          • Überblick über die Fächer verschaffen
                                                                      haben,      Zusammen-
          • Umgang mit der VSV und sonstigen Arbeitsmitteln
                                                                      hänge erkennen kön-
             (z.B. Lehrbücher der BVS, Fachliteratur)
                                                                      nen und mit den ent-
          • Richtiges Zitieren von Rechtsvorschriften
                                                                      sprechenden Lern- und
          • Kommentieren von Rechtsvorschriften
                                                                      Arbeitsmitteln umge-
             (Hilfsmittelbestimmung)
                                                                      hen können.
          • Mitschrift und Skripte                                    Sie sollen über das
          • Lernen mit Lernmitteln – aktives Lernen und Wiederholen   richtigen Zitieren und
          • Textanalyse                                               die Möglichkeit und
          • Klausuren                                                 Zulässigkeit         des
                                                                      Kommentierens,        in-
                                                                      formiert sein.

                                              Seite 15
Einführung in das Recht und
                                           Rechtsanwendung

Fachkompetenz:
Sie können
    •   die verschiedenen Gesetze (z.B. vom Bundestag oder vom Landtag
        erlassen) bestimmen und ihrem Rang nach einordnen.
    •   die für die Einteilung des Rechts wesentlichen Grundbegriffe (z.B.
        öffentliches Recht und Privatrecht) anwenden.

Methodenkompetenz:
Sie sind sicher
    •   bei der Argumentation mit den für die Rechtsanwendung wesentlichen
        Grundbegriffen (z.B. Kann-Vorschriften und Muss-Vorschriften).
    •   bei der Zuordnung des Verwaltungshandelns zum öffentlichen Recht
        oder zum Privatrecht und können hieraus Schlussfolgerungen für die
        Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften ziehen.
    •   bei der Fertigung schriftlicher Arbeiten.
und beherrschen
    •   die Kunst, Fälle zu lösen (z.B. Gutachtenstil und Urteilsstil; Prüfung, ob
        ein Sachverhalt die Voraussetzungen einer Rechtsvorschrift erfüllt;
        Begründung von Lösungen).

Sozialkompetenz:
Sie sind in der Lage
    •   Sinn und Notwendigkeit der Rechtsordnung als Grundlage eines
        geordneten Gemeinschaftslebens und des Verwaltungshandelns zu
        erkennen.
    •   die Rechtsordnung gegenüber anderen Lebensordnungen (z.B. Sitte
        oder Religion) abzugrenzen und diese als Grundlagen des Rechts zu
        begreifen.

                       Seite 16
Voll-Lehrgang                            Lerninhalte                     Stundenzahl

             1. VL                                  1. – 6.                              20

                                  Lerninhalte                                         Lernziele

1. Die Bedeutung des Rechts
   1.1 Die Notwendigkeit der Rechtsordnung für die                         Stufe II
       menschlichen Beziehungen in einer Gemeinschaft

   1.2 Erzwingbarkeit des Rechts                                           Stufe I

   1.3 Abgrenzung des Rechts gegenüber anderen                             Stufe I
       Ordnungen, z.B. Religion, Moral, Sitte

2. Rechtsquellen
   2.1 Begriff der Rechtsquelle                                            Stufe III

   2.2 Geltungsbereich von Rechtsquellen                                   Stufe II

   2.3 Arten der geschriebenen Rechtsquellen im                            Stufe III
       nationalen Recht
        -     Verfassungsrecht
        -     Gesetze im formellen Sinne
        -     Gesetze im nur materiellen Sinne
                    o Rechtsverordnungen
                    o Satzungen

   2.4 Rechtsquellen der EU                                                Stufe I
        -    Primärrecht
        -    Sekundärrecht
             (Verordnungen/Richtlinien)

   2.5 Abgrenzung der Rechtsquellen zu Nicht-                              Stufe III
       Rechtsquellen (Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte, Verwal-
       tungsvorschriften, Verträge, Allg. Geschäftsbedingungen, Vereins-
       satzungen, Kommentare)

   2.6 Rangordnung der Rechtsquellen                                       Stufe III

3. Die Einteilung des Rechts
   3.1 Öffentliches Recht und Privatrecht                                  Stufe III

   3.2 Zwingendes und nachgiebiges Recht                                   Stufe III

   3.3 Strenges und billiges Recht                                         Stufe III

   3.4 Objektives und subjektives Recht                                    Stufe II

                                                Seite 17
Lerninhalte                                Lernziele

4. Personen im Recht                                             Stufe III
   4.1 Rechtsfähigkeit

   4.2 Natürliche Personen

   4.3 Juristische Personen
       4.3.1 des öffentlichen Rechts
       4.3.2 des privaten Rechts

5. Die Anwendung des Rechts
   5.1 Verhältnis der Rechtsnormen zueinander                    Stufe II
       5.1.1 Ranghöheres bricht rangniedrigeres Recht
       5.1.2 Jüngeres bricht älteres Recht
       5.1.3 Spezialgesetz bricht allgemeines Gesetz

   5.2 Aufbau einer vollständigen Rechtsnorm                     Stufe III
       - Tatbestand
       - Rechtsfolge

   5.3 Subsumtion und Feststellung der Rechtsfolge               Stufe III

   5.4 Auslegung von Rechtsbegriffen                             Stufe I
       5.4.1 Verbalinterpretation
       5.4.2 systematische Methode
       5.4.3 teleologische Interpretation

   5.5 Lückenausfüllung                                          Stufe I
       5.5.1 Analogie
       5.5.2 Umkehrschluss

6. Anfertigung von schriftlichen Arbeiten                        Stufe III
   (Methodik und Technik der Fallbearbeitung)
   6.1 Genaues Aufnehmen des Wortlauts der Aufgabe               Die Lerninhalte sollen
   6.2 Herausarbeiten der Fragestellung                          anhand einfacher Fälle
   6.3 Beachten der Bearbeitungshinweise                         vermittelt und vertieft
   6.4 Erheblicher Sachverhalt                                   werden
   6.5 Überlegungen zur Reihenfolge der Entwicklung der Lösung
   6.6 Erkennen und Gewichten der Probleme
   6.7 Zeiteinteilung
   6.8 Notizen
   6.9 Klären und Lösen der Rechtsfragen
   6.10 Aufbau und Gliederung
   6.11 Begründung der Lösung/Argumentation
   6.12 Gutachtenstil – Urteilsstil
   6.13 Zitieren von Rechtsvorschriften
   6.14 Form (Rand, deutliche Schrift, Gliederung, Absätze)

                                               Seite 18
Verwaltungsorganisation
                                  und Verwaltungstechnik

Fachkompetenz:
Sie können
    •   die verschiedenen Gewalten sowie die mittelbare und unmittelbare
        Staatsverwaltung und Kommunalverwaltung unterscheiden und
        Behörden korrekt einordnen.

    •   die äußere von der inneren Behördenorganisation, sowie Aufbau- von
        der Ablauforganisation unterscheiden und mit Fachbegriffen umgehen.
    •   Sie sind sicher im Umgang mit Organisationsplänen und können
        deren Inhalt und gegenseitige Abhängigkeiten erläutern
    •   Sie sind sicher in der Auswahl und im Abfassen dienstlicher Schreiben
        inklusive der sachleitenden Verfügungen.
Sie beherrschen
    •   die Behandlung des Postein- und –ausgangs.
Methodenkompetenz:
Sie sind sicher
    •   beim Erkennen von Zuständigkeiten, auch anderer Behörden, und
        können die daraus notwendigen Schritte (z.B. Weiterverweisung)
        veranlassen.
Sie sind in der Lage
    •   selbständig Organisationspläne anzupassen und weiterzuentwickeln.
    •   Posteingänge selbständig zu bearbeiten und in den Geschäftsgang zu
        geben.
    •   Schriftverkehr zu erledigen (Schriftstücke zu fertigen und Anfragen zu
        beantworten).
Sozialkompetenz:
Sie können
    •   kompetent und bürgerfreundlich Zuständigkeiten erläutern.
    •   die Inhalte der Organisationspläne kompetent und bürgerfreundlich
        erläutern.
    •   fachgerecht entscheiden, in welchem Umfang unter Beachtung der
        Bürgernähe/-freundlichkeit Auskunft zu erteilen ist.
Sie sind in der Lage
    •   im Einzelfall im Rahmen der AGO vorrangig zu behandelnde
        Personenkreise zu erkennen.

    •   unter Beachtung der Maßgabe kurzer Wege zu entscheiden, ob und in
        welchem Umfang der Dienstweg einzuhalten ist.

                       Seite 19
Verwaltungsorganisation

         Voll-Lehrgang                                Lerninhalte                  Stundenzahl

              1. VL                                   1. - 2.3.3.3                      8

              2. VL                                    2.3.4 – 5                       12

                                   Lerninhalte                                      Lernziele

1. Grundlagen der Verwaltungsorganisation                                              II
   1.1 Begriff „Organisation“, Notwendigkeit der Organisation
        -    institutional
        -    instrumental
        -    funktional

   1.2 Betrachtungsebenen von Organisationen                                           III
       -    Äußere und innere Behördenorganisation
       -    Aufbau- und Ablauforganisation

   1.3 Organisationsziele                                                              II
        -   Einteilung der Ziele (in Sach- und Gestaltungsziele, insbes. Ge
           setzmäßigkeit der Verwaltung)
        -   Ziele als Steuerungsinstrument
        -   Messbarkeit der Ziele
        -   Zielkonflikte

   1.4 Begriff der öffentlichen Verwaltung (Negativdefinition)                         III
        Abgrenzung der öffentlichen Verwaltung zur
        -    Privatwirtschaft
        -    Gesetzgebung
        -    Rechtsprechung
        -    Regierung

   1.5 Aufgaben der öffentlichen Verwaltung                                            II
        -   Leistungsverwaltung
        -   Eingriffsverwaltung
        -   Planungsverwaltung

2. Äußere Behördenorganisation
   2.1 Grundbegriffe                                                                   II
   Behörde, Amt, Zuständigkeiten (sachlich/örtlich/funktional), Juristische Per-
   sonen des öffentlichen Rechts

   2.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
        -   horizontale Gewaltenteilung
        -   vertikale Gewaltenteilung
        -   Aufgabenverteilung zwischen Bund und Länder

   2.3 Aufbau der öffentlichen Verwaltung                                              III
       2.3.1 Träger der Verwaltung, unmittelbare u. mittelbare Staatsverwaltung,
       Bundes- und Landesverwaltung,

                                                 Seite 20
2.3.2 Bundesverwaltung                                            I
              o unmittelbare Bundesverwaltung
              o mittelbare Bundesverwaltung
              o Organisationsgewalt

      2.3.3 Landesverwaltung                                            III
           2.3.3.1 Unmittelbare Landesverwaltung
                   - Aufbau
                   - Hierarchie
                   - Zuständigkeiten

          2.3.3.2 Mittelbare Landesverwaltung
                  - Körperschaften, Anstalten, Stiftungen d.ö.Rechts
                  - Beliehene Unternehmer

          2.3.3.3 Organisationsgewalt                                   II

      2.3.4 Kommunalverwaltung                                          III
              o Überblick Kommunalverwaltung
              o Verfassungsrechtliche Grundlagen
              o Selbstverwaltungsrecht
              o Aufgaben und Wirkungskreis
              o Gemeinden
              o Landkreise
              o Besondere Stellung des Landratsamtes
              o Bezirke                                                 II
              o Verwaltungsgemeinschaften
              o Zweckverbände

      2.3.5 Aufsicht
      Behörden- und Staatsaufsicht

      2.3.6 Organisationsformen kommunaler Zusammenarbeit

  2.4 Organisationsgrundsätze                                           II
       -   Zentralisation/Dezentralisation
       -   Konzentration/Dekonzentration
       -   Einheit/ Einräumigkeit der Verwaltung
                                                                        III
3. Innere Behördenorganisation
  3.1 Organisationspläne
       -   Aufgabengliederungsplan
       -   Verwaltungsgliederungsplan, Organigramm
       -   Geschäftsverteilungsplan
       -   Arbeitsverteilungsplan
       -   Stellenbeschreibung

  3.2 Aufbau von Behörden, Bildung von Organisationseinheiten
       -   Stellen
       -   Instanzen
       -   Dach- und Facheinheiten
       -   Linienorganisation
       -   Besondere Organisationsformen (Stabstelle, Arbeitsgruppen)

  3.3 Grundsätze für die Aufbauorganisation
       -   Zusammenfassung artgleicher Aufgaben
       -   Organisatorisches Minimum
       -   Leitungsspanne
       -   Kompetenzabgrenzung

                                             Seite 21
4. Betriebswirtschaftlich orientierte Steuerung der Verwaltungen       II
   4.1 Neues Steuerungsmodell (NSM)
        -   outputorientierte Steuerung
        -   Kundenorientierung
        -   Dezentrale Ressourcenverantwortung
        -   Überblick über die weiteren Kernelemente (Ressourcenver-
           brauchskonzept, Kontraktmanagement, Controlling)

   4.2 Weiterentwicklung zum Kommunalen Steuerungsmodell (KSM)
       -    Gründe für die Weiterentwicklung
       -    Überblick über die Komponenten

5. Der „neue“ Mitarbeiter in der öffentlichen
                                                                       II
   Verwaltung
   - Gruppen- und Teamarbeit
   - Leistungsprinzip
   - Selbststeuerung und Zielvereinbarung
   - Delegation von Verantwortung

                                                Seite 22
Verwaltungstechnik

        Voll-Lehrgang                                Lerninhalte                  Stundenzahl

            1. VL                                     1. – 3.4.4                      12

            2. VL                                     3.5. – 7.                    8 + 2 PU

   Die UE der Praktischen Umsetzung (PU) können individuell z. B. zu Übungszwecken oder zur
                       Bearbeitung von Teilnehmerfragen genutzt werden.

                                  Lerninhalte                                      Lernziele

1. Grundlagen der Ablauforganisation - Verwaltungstechnik
   1.1 Notwendigkeit von Regeln für die Ablauforganisation                            II

  1.2 Allgemeine Geschäftsordnung                                                     III
       -    Rechtsnatur
       -    Geltungsbereich
       -    sonstige Vorschriften (z.B. Innerbehördliche Regelungen)

2. Behörde als Dienstleistungsunternehmen (AGO-Zweiter Teil)
   2.1 Grundsätze einer bürgerorientierten Verwaltung                                 II
       -   Verwaltung in der modernen Gesellschaft
       -   Erwartungshaltungen an die Verwaltung
       -   Bürgerorientierte Verwaltung
       -   Grenzen einer bürgerorientierten Verwaltung

  2.2 Bürgernähe                                                                      III
      2.2.1 Persönliche Erreichbarkeit
             o Öffnungszeiten
             o Bürgerbüros
             o Abwicklung des Besucherverkehrs
             o Bevorzugter Empfang

       2.2.2 Telefonische Erreichbarkeit

       2.2.3 Schriftliche Erreichbarkeit

       2.2.4 Elektronische Erreichbarkeit, E-Government                                I

       2.2.5 Information, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz

  2.3 Bürgerfreundlichkeit                                                            III
       -   Verhalten gegenüber dem Bürger
       -   Beratung und Hilfe
       -   Nachvollziehbarkeit und Objektivität
       -   Gesprächstermine

  2.4 Auskünfte, Akteneinsicht (AGO, BayVwVfG)

  2.5 Verbesserung der Dienstleistungsqualität, Dienstleistungsorientierung als
  Daueraufgabe

  2.6 Spannungsfeld Hoheitsträger – Dienstleistungs-

                                                Seite 23
Unternehmen

3. Geschäftsgang (AGO – Dritter Teil)
   3.1 Prozessablauf                                                             I

  3.2 Behandlung der Eingänge
                                                                                 III
      -   Kommunikationswege
      -   Eingangsstelle, Eingangsstempel
      -   Öffnen und büromäßige Vorbehandlung, insbesondere
          Irrläufer, nicht oder unzureichend freigemachte Sendungen,
          besondere Empfänger
      -   dezentral eingehende Sendungen
      -   Weitergabe in den Geschäftsgang (Sichtung durch Vorgesetzte)

  3.3 Sachbearbeitung
      -   Zuständigkeit (sachlich, örtlich, Weiterleitung bei Unzuständigkeit)
      -   Allgemeine Grundsätze
      -   Abstimmung, Federführung, Beteiligung
      -   Bearbeitung besonderer Fälle (Beschimpfungen,
          anonyme Schreiben)
      -   Förmliche Bearbeitung von Vorgängen
      -   Form der Sachbearbeitung (Grundsatz der Nichtförmlichkeit,
          Kommunikationsformen – mündlich, elektronisch, schriftlich,
          Vorrang der IuK-Technik
      -   unmittelbare und mittelbare Kommunikation, Dienstwegprinzip

  3.4 Schriftguterstellung, Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
      3.4.1 Formale und sprachliche Gestaltung dienstlicher Dokumente, Be-
      arbeitungsvermerke

       3.4.2 Bezeichnung und Formen dienstlicher Dokumente

       3.4.3 Abfassen dienstlicher Dokumenten inklusive Bearbeitungsvermer-
       ke
               o dienstliche Schreiben (intern und extern), (Entwurf und Ori-
                   ginal)
               o Aktenvermerk
               o Erklärungsniederschrift
               o Besprechungsniederschrift                                        I
               o Beschlussvorlage                                                III
               o Abgabenachricht
               o Zwischenmitteilung
               o Bescheid in erster Instanz (in Grundzügen, Entwurf im per-      I
                   sönlichen- und unpersönlichen Stil)

       3.4.4 Unterschrift, Dienstsiegel                                          II
  3.5 Versand, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte (inkl. Zustellung)

  3.6 Amtliche Beglaubigung                                                      III
  Öffentliche Beglaubigung und Beurkundung                                       II
  3.7 Schriftgutverwaltung
      3.7.1 Notwendigkeit und Aufgaben der Schriftgutverwaltung

       3.7.2 Organisation der Schriftgutverwaltung (Standort): Sachbearbeiter-
       u. Zentralregistratur

       3.7.3 Aktenplan, Aktenzeichen, Geschäftszeichen

       3.7.4 Aktenaussonderung, Archivwesen

                                               Seite 24
4 Zeit- und kostensparender Einsatz von Arbeitshilfsmitteln   I
  -    IuK-Technik
  -    sonstige technische Hilfsmittel
  -    Vordrucke
  -    Fachliteratur und sonstige Informationsmittel
       (Internet usw.)

5 Auswirkungen des IuK-Einsatzes auf dem Geschäftsgang        I

6. Die Zukunft – ein papierloses Büro?                        I

7. Persönliche Arbeitsorganisation                            I
       -   Schreibtisch-Management
       -   Probleme vorbeugend bearbeiten
       -   Störfaktoren
       -   Zeitspartechniken
       -   Effektive Besprechungen planen und durchführen

                                            Seite 25
Berufsausbildung im
                             öffentlichen Dienst

Fachkompetenz:
Sie können
•    ihr eigene Ausbildung dem dualen System der Berufsausbildung
     zuordnen.
•    ihre eigenen Rechte und Pflichten, wie Entgeltanspruch,
     Urlaubsanspruch, Lernpflicht usw. einordnen.
•    die maßgebenden gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen
     von der Begründung bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
     erläutern und anwenden.

Methodenkompetenz:
Sie sind sicher
•    bei der Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten im Rahmen der
     Ausbildungsverhältnisse.
•    bei der Mitwirkung von Begründung, Betreuung und der Beendigung
     von Ausbildungsverhältnissen.

Sozialkompetenz:
Sie sind in der Lage
•    die zentrale Bedeutung der Ausbildung für die eigene Entwicklung und
     die Personalentwicklung der ausbildenden Stelle zu erkennen.
•    die Kooperation mit anderen Auszubildenden, Mitarbeitern und Vorge-
     setzten verantwortungsbewusst zu gestalten.

                  Seite 26
Voll-Lehrgang                          Lerninhalte            Stundenzahl

            1. VL                                1. – 6.3                     10
            2. VL                                7. – 8.2                     4

Die Berufsschule vermittelt u. a. im Fach Personalwesen die Grundlagen für das
Lehrgebiet "Berufsausbildung im öffentlichen Dienst". Darauf aufbauend wiederholt
und vertieft die BVS diese Kenntnisse und ergänzt sie um die Inhalte des Tarifvertra-
ges für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

                               Lerninhalte                                 Lernziele

1. Grundlagen                                                   Stufe II
   1.1 Struktur der Berufsbildung
   1.2 Zweck der Berufsausbildung
   1.3 Das duale System
   1.4 Die schulische Ausbildung

2. Berufsausbildungsverhältnis                                  Stufe II
   2.1 Voraussetzungen
   2.2 Form und Inhalt
   2.3 Nichtige Vereinbarungen
   2.4 Eignung

3. Berufsausbildungsvertrag                                     Stufe III
   3.1 Gegenstand und Gliederung der Berufsausbildung           Die unterscheidenden
   3.2 Beginn und Dauer                                         Merkmale zu einem
   3.3 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der                       Arbeitsverhältnis sollen
       Ausbildungsstätte                                        herausgearbeitet wer-
   3.4 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit                         den.
   3.5 Probezeit
   3.6 Ausbildungsvergütung
   3.7 Urlaub
   3.8 Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
   3.9 Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs-
       und Dienstvereinbarungen
   3.10 Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

                                              Seite 27
Lerninhalte                          Lernziele

4. Pflichten des Ausbildenden                             Stufe II
  4.1 Ausbildungspflicht
  4.2 Bereitstellung der Ausbildungsmittel
  4.3 Überwachung der Führung des
      Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
  4.4 Freistellung
  4.5 Erziehungspflicht
  4.6 Zeugniserteilung

5. Pflichten des Auszubildenden                           Stufe II
  5.1 Lernpflicht
  5.2 Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen
  5.3 Gehorsamspflicht
  5.4 Geheimhaltungspflicht
  5.5 Sorgfaltspflicht
  5.6 Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

6. Jugend- und Auszubildendenvertretung                   Stufe II
  6.1 Rechtliche Grundlagen
  6.2 Wahl
  6.3 Aufgaben

7. Prüfungen                                              Stufe III

  7.1 Prüfungsordnung
  7.2 Zwischenprüfung
      - Bedeutung
      - Prüfungsgebiete
  7.3 Abschlussprüfung
      - Bedeutung
      - Zulassung
      - Prüfungsgebiete
      - Durchführung

8. Weiterbildungsmöglichkeiten im öffentlichen            Stufe I
   Dienst
  8.1 Beschäftigtenlehrgang II                            Bekanntmachung BVS im
                                                          Bayer. Staatsanzeiger
  8.2 Berufliche Fortbildung

                                               Seite 28
Kommunale Finanzwirtschaft

Fachkompetenz:
Sie können
       die Einnahmen einer Gemeinde bewerten und die allgemeinen
        Grundsätze der Finanzwirtschaft beschreiben = Wie finanzieren sie
        sich?
       die zentrale Bedeutung des Haushaltsplanes für das Handeln der
        Verwaltung verstehen und Veranschlagungen (doppisch und kameral)
        vornehmen = Wie müssen Finanzen geplant werden?
       Haushaltsmittel bewirtschaften = Wie wird über die geplanten Mittel
        verfügt?
       die Aufgaben und die Organisation kommunaler Kassen beschreiben
        und kamerale Buchungen vornehmen = Wer ist für die kassenmäßige
        Abwicklung zuständig und wie funktioniert diese?

Methodenkompetenz:
Sie sind sicher
       bei der Erstellung von Haushaltsplan und -satzung, z. B. Wie plane ich
        den Kauf eines Kopiergerätes?
       bei der Anfertigung von Kassenanordnungen, z. B. Was ist für die
        Bezahlung der Rechnung zu tun?
       der Vornahme einfacher kameraler Buchungen – Wie werden in der
        Kasse Vorgänge nachvollziehbar festgehalten oder wie wird die
        Bezahlung des Kopiergerätes in der Kasse festgehalten?

Sozialkompetenz:
Sie sind in der Lage
       ein Verständnis dafür zu entwickeln, dass mit finanziellen Mitteln ver-
        antwortungsbewusst umgegangen werden muss.

                       Seite 29
Voll-Lehrgang                           Lerninhalte                      Stundenzahl

              1. VL                        1. – 3.1.4 aus Lernfeld 1                      14

                                  und kam. Haushaltssatzung aus Lernfeld 2

              2. VL                         3.2 – 8.4 aus Lernfeld 1                   12 + 6 PU
                                   und dopp. Haushaltssatzung aus Lernfeld
                                                      2

              3. VL                                                                    12 + 4 PU
                                                   Lernfeld 3
                                                   Lernfeld 4

              6. VL                                                                     8 PU

      Die UE der Praktischen Umsetzung (PU) können individuell z. B. zu Übungszwecken oder zur
                          Bearbeitung von Teilnehmerfragen genutzt werden.

                                  Lerninhalte                                      Lernzielstufe

                               Lernfeld 1
                            Haushaltsplan
                            1. VL - 13 UE
 (+ 1 UE aus Lernfeld 2 - nur kam. Haushaltssatzung)

1.        Grundlagen (3 UE)                                                  Stufe I
1.1       Aufgaben der öffentlichen Finanzwirtschaft                         Stufe I

1.2       Rechtsgrundlagen                                                   Stufe I

1.3       Allgemeine Haushaltsgrundsätze                                     Stufe II
1.3.1     stetige Aufgabenerfüllung
1.3.2     konjunkturgerechtes Verhalten
1.3.3     Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
1.3.4     Jährlichkeit
1.3.5     Jährigkeit
1.3.6     Vorherigkeit und Rechtzeitigkeit
1.3.7     Öffentlichkeit
1.3.8     Zusammenarbeit mit Privaten
1.3.9     dauernde Leistungsfähigkeit
1.3.10    Vermeidung der Überschuldung
1.3.11    Minimierung finanzieller Risiken

1.4       Zeitliche Gliederung der Haushaltswirtschaft                       Stufe I

                                                 Seite 30
2.      Kommunale Einnahmen (3 UE)                               Stufe III
2.1     Sonstige Einnahmen
        - Beteiligung an der Einkommen- und
           Umsatzsteuer
        -Finanzausgleich
          (einschl. staatlicher Zuweisungen)
        -Vermögenserträge
          (z.B. Ablieferungen gemeindlicher
          Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen bzw.
         Gewinnanteile aus Beteiligungen an
        Unternehmen des privaten Rechts)
        - Rücklagenentnahme

2.2     Abgaben
        - besondere Entgelte (Gebühren und Beiträge)
        - Steuern

2.3     Umlagen (ohne Berechnung; nur Kenntnis)

2.4     Krediteinnahmen

2.5     Rangfolge der Einnahmen und
        Möglichkeiten der Beeinflussung

3.      Haushaltsgliederung                                      Stufe III
3.1     Kameraler Haushaltsplan (7 UE)
3.1.1   Veranschlagung von Einnahmen, Ausgaben und
        Verpflichtungsermächtigungen
3.1.2   Einteilung in Verwaltungshaushalt und
        Vermögenshaushalt
3.1.3   Gliederung des Haushaltsplans nach
        Aufgabenbereichen
3.1.4   Gruppierung des Haushaltsplans nach Einnahme-
        und Ausgabearten, Bereichsabgrenzung
        (insbesondere bei Krediten)

                   2. VL - 11 UE + 6 Übungseinheiten
          (+ 1 UE aus Lernfeld 2 - nur dopp. Haushaltssatzung)

3.2     Doppischer Haushaltsplan (4 UE)                          Stufe III
3.2.1   Veranschlagung von Erträgen, Aufwendungen,
        Einzahlungen, Auszahlungen und
        Verpflichtungsermächtigungen
3.2.2   Einteilung in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
3.2.3   Produktorientierte Gliederung
3.2.4   Kontenrahmen
3.2.5   Ziele und Vorteile des doppischen
        Rechnungswesens/Unterschiede zur Kameralistik
3.2.6   Zusammenspiel von doppischer Planung und
        Buchführung/Auswirkungen von Erträgen,
        Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
        auf die Bilanz

4.      Veranschlagungsgrundsätze in Abhängigkeit des            Stufe III
        Haushaltssystems (3 UE)
4.1     Einheit und Vollständigkeit

                                              Seite 31
4.2   Fälligkeit und Kassenwirksamkeit bzw.
      periodengerechte Zuordnung mit
      Rundungsmöglichkeiten
      (insbesondere Veranschlagung von Investitionen),
      einschließlich Verpflichtungsermächtigungen
      ohne Veranschlagung der kalkulatorischen Kosten
      bei kostenrechnenden Einrichtungen

4.3   Wahrheit und Klarheit

4.4   Bruttoveranschlagung

4.5   Einzelveranschlagung

4.6   produktorientierte Veranschlagung

4.7   Haushaltsausgleich

4.8   Zielorientierte Steuerung

5.    Bestandteile und Anlagen der Haushaltspläne          Stufe II
      (0,5 UE)

5.1   Bestandteile der Haushaltspläne

5.2   Anlagen

5.3   Rechtsqualität des
      Haushaltsplanes/Bindungswirkungen der
      Haushaltsansätze

6.    Deckungsgrundsätze (2 UE)                            Stufe III
6.1   Grundsatz der Gesamtdeckung
      (Budgetierung vgl. 7.)

6.2   Zweckbindung von Einnahmen, Erträgen,
      Einzahlungen

6.3   Deckungsfähigkeit von Ausgaben, Aufwendungen,
      Auszahlungen

6.4   Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen
      (unter Bildung von Haushaltsresten)

7.    Budgetierung (0,5 UE)                                Stufe II
7.1   Begriff des Budgets und Vorteile der Budgetierung

7.2   Aufstellungsverfahren des Haushalts bei
      Budgetierung

7.3   Darstellung im Haushaltsplan und den Anlagen

7.4   Bewirtschaftung der Budgets

8.    Mittelfristige Finanzplanung (1 UE)                  Stufe III
8.1   Finanzplan (Inhalt, Ziele und Erkenntnisse daraus)

                                             Seite 32
8.2   Investitionsprogramm

8.3   Verfahren, insbesondere Orientierungsdaten

8.4   Unterschied Finanzplan/Haushaltsplan

                            Lernfeld 2
                         Haushaltssatzung
                1. VL nur kamerale Version (1 UE) –
                2. VL nur doppische Version (1 UE)

1.    Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung                       Stufe III
1.1   Haushaltsaufstellungsverfahren
      (Eckwertebeschluss, Mittelanforderung/dezentrale
      Erstellung, Leistungsziele und Kennzahlen)

1.2   Entwurf der Haushaltssatzung und ggf. Beratung
      im Ausschuss

1.3   Beschlussfassung Haushaltssatzung durch
      Gemeinderat

1.4   Vorlage Haushaltssatzung und Anlagen an
      Rechtsaufsichtsbehörde

1.5   Einholung eventueller Genehmigungen bzw.
      Behandlung eventueller Beanstandungen

1.6   Ausfertigung und Bekanntmachung der
      Haushaltssatzung

1.7   Auflegung des Haushaltsplans

2.    Inhalt der Haushaltssatzung                                     Stufe III
2.1   Rechtsqualität der Haushaltssatzung

2.2   Inhalte
      - Summe der Einnahmen oder Ausgaben des
        Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts bzw.
         Gesamtbeträge und Salden des Ergebnis- und
        des Finanzhaushalts
      - Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
        (aber nur für Investitionen und
        Investitionsförderungsmaßnahmen)
      - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
      - Hebesätze für die Realsteuern
      - Höchstbetrag der Kassenkredite
      - mögliche weitere Festsetzungen
      - Inkrafttreten zum 01.01. des Haushaltsjahres

3.    Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit                          Stufe III
      (ohne Voraussetzungen für die Erteilung der
      Genehmigungen; nur genehmigungspflichtige Bestandteile kennen)
3.1   Genehmigung des Gesamtbetrages der
      Kreditaufnahmen für Investitionen und
      Investitionsförderungsmaßnahmen

                                             Seite 33
3.2   eventl. Genehmigung des Gesamtbetrages der
      Verpflichtungsermächtigungen

                             Lernfeld 3
               Bewirtschaftung des Haushaltsplanes
                 3. VL - 4 UE + 2 Übungseinheiten

1.    Möglichkeiten in der haushaltslosen Zeit (1 UE)                     Stufe II
1.1   Vorläufige Haushaltsführung
      - Ausgaben bzw. Aufwendungen und
        Auszahlungen
      - Einnahmen bzw. Erträge und Einzahlungen
      - Stellenplan

1.2   Weitere Möglichkeiten
      - unausgeschöpfte Kreditermächtigung des
        Vorjahres und des Vorvorjahres
      - neue Kredite
      - Umschuldung
      - verbliebene Verpflichtungsermächtigungen des
        Vorjahres
      - Fortgeltung des zuletzt festgesetzten
        Höchstbetrages der Kassenkredite
      - Haushaltsreste

2.    Haushaltsbewirtschaftung und – überwachung                          Stufe II
      (1 UE)
2.1   Bewirtschaftungsbefugnis

2.2   Bewirtschaftung der Einnahmen, Erträge und
      Einzahlungen
      rechtzeitige und vollständige Einziehung

2.3   Stundung, Niederschlagung, Erlass, Kleinbeträge (nur Kenntnis und
      Unterscheidung der Billigkeitsmaßnahmen ohne detaillierte Prüfung
      der Voraussetzungen und ohne Zinsberechnung)

2.4   Bewirtschaftung der Haushaltsansätze
      - Ausgaben des Verwaltungs- und
        Vermögenshaushalts
      - Aufwendungen des Ergebnishaushalts und
        Auszahlungen des Finanzhaushalts
      - Vorschüsse und Verwahrgelder
      - Vergabe von Aufträgen
        (nur § 31 KommHV-K/§ 30 KommHV-D im Überblick)

2.5   Haushaltsüberwachung

2.6   Inanspruchnahme von
      Verpflichtungsermächtigungen

2.7   Haushaltswirtschaftliche Sperre und
      Berichtspflichten

3.    Behandlung von Mehrausgaben (2 UE)                                  Stufe III
3.1   Instrumente der flexiblen Haushaltsführung

3.2   Nachtragshaushaltssatzung,
      Nachtragshaushaltsplan

                                             Seite 34
3.3   Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen
      Ausgaben, Aufwendungen, Auszahlungen
      und Verpflichtungsermächtigungen

                            Lernfeld 4
             Kamerales Kassen- und Rechnungswesen
                3. VL - 8 UE + 2 Übungseinheiten

1.    Anordnungswesen (1 UE)                                            Stufe III
1.1   Anordnungsbefugnis
      (insb. Übertragungsmöglichkeiten)

1.2   Arten der Kassenanordnungen
      (ohne schwierige Fälle)

1.3   Feststellung der sachlichen und rechnerischen
      Richtigkeit
      (insb. Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten)

2.    Zahlungsverkehr (inkl. Grundsatz der Trennung                     Stufe II
      von Anordnung und Vollzug,
      Gebot der Einheitskasse
      mit Einrichtung von Zahlstellen und
      Handvorschüssen,
      Bestellung des Kassenverwalters durch den
      Gemeinderat) (2 UE)

2.1   Verfahren bei Ein- und Auszahlungen
      - Erfordernis einer Anordnung
      - Zeitpunkt der Einziehung/Leistung
      - Nachweise

2.2   Zahlungsverzug (nur Hinweis auf Zuständigkeit der Kasse und
      Regelungen im VwZVG und AO)
      - Mahnung und Mahngebühren
      - Zwangsweise Einziehung öffentlich-rechtlicher
        und privat-rechtlicher Forderungen
      - Säumniszuschläge und Verzugszinsen
      - Stundung und Stundungszinsen (ohne Berechnung und detailierte
        Kenntnis der Voraussetzungen)
      - Niederschlagung, Erlass,
        Behandlung von Kleinbeträgen

3.    Verwaltung der Zahlungsmittel (1 UE)                              Stufe II
3.1   Liquiditätsplanung

3.2   Verstärkung des Kassenbestandes

3.3   Kassenkredite einschließlich innerer Kassenkredite
      - Begriff und Arten
      - formelle und materielle Erfordernisse

4.    Kamerale Buchführung (4 UE)                                       Stufe III
4.1   Grundsätze der Buchführung
      (ordnungsgemäß, sicher, wirtschaftlich)

4.2   Abgrenzung zur doppelten kommunalen

                                                Seite 35
Buchführung

4.3   Geschäftsgang bei Buchungen anhand von
      Beispielen
      (einfache Buchungsbeispiele
      ohne Rotabsetzungen)

4.4   Abschluss der Bücher zum Tagesabschluss

4.5   Behandlung von Unstimmigkeiten beim
      Tagesabschluss

4.6   Aufbewahrung der Bücher und Belege

                                            Seite 36
t

                                              Personalwesen

    Fachkompetenz:
    Sie können
        •   die Arten von Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst
            (Beamte; Tarifbeschäftigte) unterscheiden.
        •   ihre eigenen Rechte und Pflichten,                  wie   Entgeltanspruch,
            Urlaubsanspruch, Arbeitspflicht einordnen.
        •   die maßgebenden gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen
            von     der    Begründung        bis   zur    Beendigung   des
            Beschäftigungsverhältnisses erläutern.

    Methodenkompetenz:
    Sie sind sicher
        •   bei der Bearbeitung einfacher Personalangelegenheiten                   aller
            Beschäftigungsgruppen des öffentlichen Dienstes.
        •   bei der Mitwirkung von Einstellungsverfahren, Mitarbeiterbetreuung
            und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

    Sozialkompetenz:
    Sie sind in der Lage:
        •   die zentrale Bedeutung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu
            erkennen und können auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen.
        •   die Kooperation            mit   Mitarbeitern   verantwortungsbewusst     zu
            geststalten.
        •   bei Personalgesprächen mitzuwirken.

                            Seite 37
Voll-Lehrgang                            Lerninhalte                     Stundenzahl

             3. VL                                  1. – 2.10                        14 + 2 PU

             4. VL                                  3. – 3.7.4                       14 + 2 PU

             5. VL                               3.7.5 – 3.7.9                           10

             6. VL                                   4. – 6.3                        4 + 10 PU

   Die UE der Praktischen Umsetzung (PU) können individuell z. B. zu Übungszwecken oder zur
                       Bearbeitung von Teilnehmerfragen genutzt werden.

Die Berufsschule vermittelt im Fach Personalwesen Grundlagen des allgemeinen
Arbeitsrechts. Die BVS vermittelt Kenntnisse im Beamtenrecht und im Tarifrecht der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

                                 Lerninhalte                                          Lernziele

1. Der öffentliche Dienst und seine Angehörigen
    1.1 Arbeitgeber im öffentlichen Dienst                                 Stufe II
        (insb. Begriffe juristische Person, (Gebiets-)Körperschaften)

   1.2 Beschäftigtengruppen                                                Stufe II
       (Beamte / Richter / Soldaten / Beschäftigte)

   1.3 Unterschiede Beamtenverhältnis/Beschäftigtenverhältnis              Stufe III
       Unterscheidung nach:
       - Rechtsnatur                                                       (Bei 1.3 sind nur die
       - Rechtsgrundlagen                                                  Unterscheidungs-
       - Zustandekommen                                                    kriterien
       - Beendigung                                                        herauszuarbeiten)
       - Bezahlung
       - Soziale Absicherung
       - Streikrecht
       - Rechtsweg

2. Das Beamtenverhältnis
    2.1 Begriff „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“       Stufe II

    2.2 Grundbegriffe des Art. 33 GG                                       Stufe I
        (Leistungsprinzip, Funktionsvorbehalt, Institutionelle Garantie)

    2.3 Gesetzgebungskompetenz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG)                  Stufe II
        und Überblick über die wichtigsten Gesetze

    2.4 Grundbegriffe des Beamtenrechts                                    Stufe III
       - Dienstherr
       - Oberste Dienstbehörde
       - Dienstvorgesetzter
       - Vorgesetzter
       - Ernennungsbehörde

    2.5 Arten von Beamtenverhältnissen                                     Stufe III
        (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit)

    2.6 Qualifikationsebenen und Fachlaufbahnen                            Stufe II

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