Waldentwicklungsplan Nummer 18 "Rheintal" - Gemeinden: Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein ...
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Waldentwicklungs- plan Nummer 18 "Rheintal“ Gemeinden: Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, Widnau
WEP Rheintal Impressum Planungsleitung Rebmann Erwin, Regionalförster, Waldregion 2, 9001 St.Gallen Leitungsgruppe Rebmann Erwin, Regionalförster, Waldregion 2, 9001 St.Gallen Knechtle Norbert, Basler & Hofmann, 8032 Zürich Arbeitsgruppe Ammann Mario, OLG St.Gallen / Appenzell, 9442 Berneck Ammann Thomas, Gemeindepräsident, Verein St.Galler Rheintal, 9464 Rüthi Attenberger Martin, Forstingenieur, Oberforstamt AR, 9100 Herisau Benz Josef, Revierförster Forstgemeinschaft Mittelrheintal, 9450 Altstätten Bölsterli Beatrice, Waldspielgruppe / Blauring Balgach, 9436 Balgach Büchel Alfred, Jagdgesellschaft Altstätten, 9452 Hinterforst Büchel Meinrad, Verwaltungsrat, Ortsgemeinde Rüthi, 9464 Rüthi Büchel Susanne, Kavallerieverein Unterrheintal, 9463 Oberriet Calderara Mirko, Rheinhofstrasse 11, 9423 Altenrhein De Cillia Ingo, SAC, 9451 Kriessern Dietschi Theo, Jagdgesellschaft Harderwald, 9000 St.Gallen Elmiger Albert, Oberforstamt, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell Freund Walter, Vertreter Privatwald, 9453 Eichberg Gächter Oskar, Kantonsrat, SVP Rheintal, 9435 Heerbrugg Hutter Daniel, Präsident Delta- und Gleitschirmclub Rheintal, 9450 Lüchingen Knechtle Norbert, Forstingenieur Basler & Hofmann, 8032 Zürich Kobler Sascha, Revierförster Forstrevier Rüthi-Lienz, 9464 Rüthi Kobler Robert, Revierförster Forstrevier Oberriet, 9463 Oberriet Kuster Alfred, Verein Lebensraum Rheintal, 9444 Diepoldsau Latzer Kurt, Redaktor Rheintalische Volkszeitung, 9450 Altstätten Loher Armin, Präsident Allg. Hof Oberriet, 9462 Montlingen Meienberger Christian, Pro Natura, 9014 St.Gallen Rebmann Erwin, Regionalförster, Waldregion 2, 9001 St.Gallen Rodighiero Peter, Schwalbe Altstätten, 9450 Altstätten Schönauer Ernst, Vize - Präsident Forstgemeinschaft Mittelrheintal, 9445 Rebstein Sieber René, Holzrhode Stadt und Vorstadt, 9450 Altstätten Sommerhalder Robert, Forstingenieur, Oberforstamt AR, 9100 Herisau Spirig Göpf, Geschäftsstellenleiter Verein St.Galler Rheintal, 9436 Balgach Städler Hans, Vorstandsmitglied Forstgemeinschaft Altstätten, 9450 Altstätten Stieger Werner, Jagdgesellschaft Eichberg, 9453 Eichberg Tinner Max, Redaktor Der Rheintaler, 9450 Altstätten Zogg Werner, Revierförster Forstrevier Altstätten, 9453 Eichberg Zünd Frowin, Vertreter Wandern, 9450 Altstätten Bearbeitung Rebmann Erwin, Regionalförster, Waldregion 2, 9001 St.Gallen Knechtle Norbert, Basler & Hofmann, 8032 Zürich Pläne / GIS Good Erich, Leiter GIS Kantonsforstamt, 9001 St.Gallen Titelbild Der Wald übt im Perimeter des WEP Rheintal verschiedenste Funktionen aus: Wohl- fahrt (Bild Mario Ammann, Berneck), Holzproduktion (Bild Sepp Benz, Lüchingen), Artenvielfalt, Schutz (Bilder Erwin Rebmann, St.Gallen) und Landschaftsgestaltung (Bild Meinrad Büchel, Vaduz). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Vorwort Der Wald in seiner ursprünglichen, vom Menschen unbeeinflussten Form, ist ein eigenständiges, stabiles Ökosystem. Die meisten Kreisläufe darin sind geschlossen oder stehen mit den umge- benden Systemen im Gleichgewicht. Sie funktionieren auch ohne menschliche Beeinflussung und können Jahrhunderte in Anspruch nehmen. Das Gleichgewicht eines solchen Systems ist abhängig von der Ausgewogenheit seiner einzelnen Teile und damit auch vom Gleichgewicht mit dem darin eingebundenen Menschen. In der Ge- schichte des Waldes hat es der Mensch aber schon einige Male geschafft, solche Systeme durch seine Anwesenheit aus dem Gleichgewicht zu bringen oder ganz zu zerstören. Immer waren es kurzfristige wirtschaftliche Zielsetzungen, die dazu führten. Die Wiederherstellung des Gleichge- wichtes, wenn überhaupt möglich, war jedes Mal langwierig und aufwändig und stand in keinem Verhältnis zum vorherigen wirtschaftlichen Nutzen. In einer Zeit wie der heutigen, in der kurzfristige Gewinnmaximierung zählt, traditionelle Werte ver- pönt sind und Planungen mit 10 Jahren schon als langfristig betrachtet werden, ist die Versuchung sehr gross, das System Wald mit den gleichen Massstäben zu messen. Deshalb ist es ausseror- dentlich wichtig, diesen kurzfristigen Überlegungen das dem Wald eigene langfristige Gedanken- gut gegenüber zu stellen. Genau dieser Anforderung trägt der Waldentwicklungsplan für die Region Rheintal Rechnung. Es werden Ziele für die langfristige Entwicklung des Waldes und die dazu erforderlichen Bewirtschaf- tungsgrundsätze festgelegt. Unter Einbezug aller bekannten Inventare, Planungen und Kartierun- gen werden die vom Wald erwünschten Funktionen gewichtet und zugewiesen. Durch den Einbe- zug einer breit gefächerten Arbeitsgruppe aus der Bevölkerung, allen beteiligten Behörden und Waldfachleuten wird mit der Planung ein "Baum gepflanzt“, der auf dem richtigen Standort und bei guten Rahmenbedingungen grosse Chancen hat, all seine Qualitäten in den nächsten Jahrzehnten langsam zu entwickeln. Ich möchte allen Mitgliedern der Arbeits- und Leitungsgruppe, den Gemeindebehörden, den kan- tonalen Ämtern und dem Appenzellischen Forstdienst an dieser Stelle ganz herzlich für die kon- struktive Zusammenarbeit danken. Ich hoffe, dass wir alle, zusammen mit der Bevölkerung, dem gepflanzten Baum Sorge tragen und so die gesetzten Ziele in den nächsten Jahren erreichen kön- nen. St.Gallen, Dezember 2007 Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal Erwin Rebmann, Regionalförster © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Inhalt Seite 1 Inhalt 1 EINLEITUNG 1 1.1 Ziel und Zweck 1 1.2 Planungsperimeter 2 2 VORGEHEN UND VERBINDLICHKEIT 5 2.1 Vorgehen 5 2.2 Aufbau 6 2.3 Planungsgremien 6 2.4 Rechtswirkung 7 3 PLANUNGSRESULTATE 8 3.1 Festlegungen 8 3.1.1 Nachhaltigkeit 8 3.1.2 Bewirtschaftungsgrundsätze 9 3.1.2.1 Naturnaher Waldbau 9 3.1.2.2 Bodenschonung 10 3.1.2.3 Schutz vor Naturgefahren 10 3.1.2.4 Sicherheitsanforderungen an Wälder entlang von Infrastrukturanlagen 11 3.1.2.5 Naturschutz 11 3.1.2.6 Wild und Jagd 17 3.1.2.7 Kulturgüter im Wald 18 3.1.2.8 Geotope im Wald 18 3.1.2.9 Holznutzung und Holzverwendung 18 3.1.2.10 Erschliessungen 23 3.1.2.11 Grundwasserschutz 23 3.1.2.12 Erholung 23 3.1.2.13 Öffentlichkeitsarbeit 26 3.1.3 Waldfunktionen 27 3.1.3.1 Begriff und Bedeutung 27 3.1.3.2 Vorrangfunktionen 27 3.1.3.3 Spezielle Funktionen 28 3.1.3.4 Schnittstelle zum Richtplan des Kantons St.Gallen 28 3.1.4 Behandlung von Konflikten 28 3.2 Objektblätter 29 3.2.1 Koordination mit Nachbarkantonen 29 3.2.1.1 Koordinationsbedarf in den Objektblättern 29 3.2.2 Übersichten zu den Objektblättern 30 3.2.2.1 Zuordnung der betroffenen Gemeinden nach Objektblättern 30 3.2.2.2 Zuordnung der federführenden Stellen nach Objektblättern 31 3.2.2.3 Zuordnung der Beteiligten nach Objektblättern 32 3.2.2.4 Zuordnung der möglichen Finanzierungsquellen nach Objektblättern 33 3.2.2.5 Zuordnung der Ausführungs- und Umsetzungstermine nach Objektblättern 34 3.2.3 Vorrangfunktionen 35 3.2.3.1 Vorrangfunktion Schutz vor Naturgefahren (VS) 35 3.2.3.2 Vorrangfunktion Natur und Landschaft (VN) 39 3.2.3.3 Vorrangfunktion Erholung (VE) 42 © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Inhalt Seite 2 3.2.4 Spezielle Funktionen 44 3.2.4.1 Spezielle Funktion Natur und Landschaft (N) 44 3.2.4.2 Spezielle Funktion Erholung und Sport (E) 52 3.2.4.3 Spezielle Funktion Wild und Jagd (W) 60 3.2.4.4 Spezielle Funktion Quell- und Grundwasserschutz (G) 70 3.2.4.5 Spezielle Funktion Infrastruktur (I) 72 3.2.4.6 Spezielle Funktion Öffentlichkeitsarbeit (Ö) 74 3.2.4.7 Spezielle Funktion Geotope und Kulturgüter (D) 76 3.2.5 Ungelöste Konflikte (K) 80 4 KONTROLLE UND NACHFÜHRUNG 81 4.1 Kontrolle 81 4.2 Nachführung 81 5 ERLASS UND ANWENDUNG 82 ANHANG 82 Literatur 83 Glossar 84 A1: Formular Umsetzungskontrolle 90 A2: Vorschlag Nachhaltigkeitskontrolle 91 A3: Invasive Pflanzenarten (Neophyten) 93 DOSSIER WEP-PLÄNE 94 P1: Plan "Wald mit Vorrangfunktion“ 94 P2: Plan "Wald und Objekte mit spezieller Funktion“ 94 © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 1 1 Einleitung 1.1 Ziel und Zweck Was ist ein Waldentwicklungsplan? Die im Waldgesetz verankerte, "moderne" forstliche Planung verlangt eine Neuorientierung. In der Waldentwicklungsplanung (WEP) wird die traditionelle, rein forstfachliche Denkweise der früheren "Forsteinrichtung" ersetzt durch einen integralen Planungsprozess, wobei auch den öffentlichen Interessen am Wald gebührend Beachtung geschenkt wird. In einem breit angelegten Mitwirkungsverfahren werden die verschiedenen, öffentlichen und privaten An- sprüche an den Wald erfasst und in eine raumplanerische Ordnung gebracht. Ein besonde- res Augenmerk gilt dabei den Nutzungsarten, die sich gegenseitig beeinträchtigen oder so- gar ausschliessen. Die Waldentwicklungsplanung ist eine regionale, waldeigentümerunabhängige Planung, bei der unter Berücksichtigung der Standortverhältnisse - die allgemeinen Ziele der Waldentwicklung und die allgemeinen Bewirtschaftungsgrund- sätze für den Wald festgelegt werden; - die Waldfunktionen ermittelt und gewichtet werden; - die Interessen der Öffentlichkeit am Wald sichergestellt werden; - Interessenkonflikte im Wald identifiziert und soweit möglich mit den Betroffenen gelöst werden; - die Koordination mit der Raumplanung und mit weiteren raumwirksamen Konzepten si- chergestellt wird. Da die Waldentwicklungsplanung eine Vielzahl bereits bestehender Grundlagen (Erlasse im Bereich der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung, Konzepte, Sachplanungen) zu berück- sichtigen hat, ist es unumgänglich, diese Grundlagen vorerst in einer Gesamtschau zusam- menzufassen und darzustellen. Der WEP hat somit folgende zwei Hauptaufträge zu erfüllen: - Strategischer Auftrag: Der WEP ist eine strategische Planung, in der Ziele festgelegt und Lösungswege aufgezeigt werden. Er setzt nach eingehender Interessenabwägung die Leitplanken für die Waldnutzung und -benutzung. Er wird somit zum Führungsinstrument des Forstdienstes. - Informationsauftrag: Der WEP sammelt die wichtigsten Sachinformationen über den Pla- nungsbereich und stellt sie als Informationsübersicht in anschaulicher Form dar (Grund- lagenplan). Rechtsgrundlagen Das Bundesgesetz über den Wald (SR 921.0; abgekürzt Waldgesetz, WaG) verlangt, dass der Wald so zu bewirtschaften ist, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Nach dazugehörender Verordnung über den Wald (SR 921.01; abgekürzt Waldverordnung, WaV) haben die Kantone bei Planungen von überbe- trieblicher Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung über deren Ziele und Ablauf unterrichtet wird sowie dabei in geeigneter Weise mitwirken und diese Planungen einsehen kann. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 2 Art. 20 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGS 651.1; ab- gekürzt EGzWaG) definiert den Waldentwicklungsplan (WEP) wie folgt: Der Waldentwicklungsplan gibt Aufschluss über die Standortverhältnisse, legt die Ziele der Waldentwicklung sowie die Bewirtschaftungsgrundsätze fest und gewichtet die Waldfunktio- nen. Der Waldentwicklungsplan ist behördenverbindlich. Weitere Bestimmungen zum Verfahren sind in Art. 21 EGzWaG enthalten. Detaillierte Anga- ben zum Inhalt und zu den Grundlagen finden sich in den Artikeln 25 und 26 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGS 651.11; abgekürzt VzEGzWaG). Bestehende Planungsgrundlagen Der WEP berücksichtigt soweit möglich und nötig bestehende Grundlagen. Es sind dies ins- besondere: - Forstliche Grundlagen, wie namentlich Standortkartierungen, Gefahrenkarten, Erhebun- gen der Wildschadensituation, Konzepte für Infrastrukturanlagen und Waldreservatskon- zepte. - Grundlagen der Raumplanung wie namentlich der kantonale Richtplan, die Richtpläne von Gemeinden, Regionalpläne sowie die Nutzungspläne. - Inventare von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen. In den Plänen "Wald mit Vorrangfunktion" und "Wald und Objekte mit spezieller Funktion" werden diese Grundlagen nicht nochmals wiederholt und planerisch dargestellt. Hingegen bilden sie Bestandteil des Grundlagenplans. Der WEP koordiniert diese Grundlagen für das Waldgebiet und leitet davon ausgehende Ziele der zukünftigen Waldbewirtschaftung und - entwicklung ab. Weitere Grundlagen werden im Rahmen der Waldentwicklungsplanung nur erhoben, wenn es zur Lösung einer dringlichen Konfliktsituation unumgänglich ist. Waldfunktionen Die Festlegung und Gewichtung von Waldfunktionen (als zentrale und wichtigste Aussage des WEP) erfolgt im Rahmen der vorliegenden Planung. Die bereits vorhandenen funktiona- len Gewichtungen (Ausscheidung der Wälder mit besonderer Schutzfunktion, Waldreser- vatskonzept, Inventare sowie bestehende, rechtmässige Nutzungen) werden dabei über- nommen. 1.2 Planungsperimeter Der vorliegende Waldentwicklungsplan "Rheintal“ trägt die Nummer 18 und ist ein Bestand- teil der kantonalen forstlichen Planung (Abbildung 1). Der Planungsperimeter (Abbildung 2) umfasst sämtliche Waldungen des Rheintals mit den politischen Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Rebstein, Rüthi, Oberriet und Widnau. Im offenen Land legt das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Rheintal die Zielsetzungen fest, in den Übergangsbereichen wurde die Planung koordiniert. Die Fläche der elf politischen Gemeinden mit einer Bevölkerung von zusammen rund 54'000 Personen (Tabelle 1) beträgt total 12’979 ha, wovon 2'256 ha (18%) auf Wald entfallen. 63% des Waldes sind in öffentlichem Eigentum. In kurzer bis mittlerer Distanz zum Perimeter be- finden sich bevölkerungsreiche Gebiete wie das untere Rheintal, das Vorarlberg oder das Appenzellerland, deren Bewohner sich teilweise auch in den Waldungen des WEP- Perimeters aufhalten. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 3 Aufgrund von Eigentum und Nutzung herrscht eine starke Verflechtung der Waldbewirtschaf- tung in den drei Kantonen St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Die St.Galler Ortsgemeinden besitzen Waldungen in den Nachbarkantonen. Um offensichtli- che Brüche in der Planung zu vermeiden, wurden die grenznahen Gebiete in Zusammenar- beit mit den Forstdiensten der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden in die Planung einbezogen. Die entsprechenden Resultate wurden in Text und Plan als Hin- weise im Hinblick auf die bevorstehenden Planungen in den Nachbarkantonen festgehalten. Waldregion 1 St.Gallen Muolen Stei Häggen- - schwil Berg nach Tü- bach Gol- Thal UNTER- 2 19 Bronschhofen Nieder- dach Rorschach WIL helfenschwi l Witten RORSCHACH Rheineck RHEINTAL Zuzwil Waldkirch -bach Mör- R'berg Niederbüren schwil Unter- St. Wil Margrethen eggen Uzwil Ober- 1 büren Eggersriet Andwil Gaiserwald ST.GALLEN 3 Jonschwil Au Berneck GOSSAU St.Gallen Oberuzwil Wid Gossau Bal- Kirchberg Reb- gach -nau Flawil stein Degers- Lütisburg Mar- heim bach Diepoldsau OBER- Ganter- UNTER- 16 schwil RHEINTAL TOGGENBURG ALTTOGGENBURG 17 18 Altstätten Mogelsberg Büt- Ober- Eichberg Mosnang schwil helfen- schwil St.Peter Oberriet -zell Brunn- Krinau adern Lichtensteig Rüthi Hemberg NEUTOGGENBURG Waldregion 5 15 Altstätten Toggenburg 11 Goldingen Wattwil St.Gallen- kappel 14 4 Ernet Ebnat-Kappel Krummenau - 12 Sennwald Eschenbach schwil 10 Gommiswald Rapperswil SEE Jona Uznach Rieden Schmerikon 13 Wildhaus Kaltbrunn OBERTOGGENBURG Gams Waldregion 2 Nesslau Stein Benken Werdenberg- 9 Alt St.Johann GASTER WERDENBERG Buchs Rheintal Schänis Grabs 5 Amden Waldregion 4 See Weesen Sevelen Walenstadt 6 Wartau Quarten Flums Sargans 7 Vilters Mels Bad Ragaz SARGANS Pfäfers 8 Waldregion 3 Sargans Abbildung 1: Lage des WEP-Perimeters im Kanton St.Gallen. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 4 Abbildung 2: Perimeter des WEP "Rheintal“, reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Lan- destopographie, PK 25 und GG25 © 2007 swisstopo (DV033395). Bevölke- Gemein- Waldfläche Waldfläche pro Waldeigen- Reviere Gemeinde rung Stand defläche gesamt Einwohner tümer 2005 [ha] [ha] [m2] [Anzahl] [ha] Altstätten 10'515 3'944 680 647 369 1'048 Au 6'614 469 8 12 34 Balgach 4'023 656 117 291 32 489 Berneck 3'402 562 126 370 236 Diepoldsau 5'249 1'123 29 55 7 Eichberg 1'272 543 186 1'462 173 Marbach 1'822 442 8 44 26 Oberriet 7'653 3'450 809 1'057 381 738 Rebstein 4'131 433 25 61 51 Rüthi 1'953 934 267 1'367 271 671 Widnau 7'740 423 1 1 1 Summe SG 56'379 12'979 2'256 400 1'581 Summe SG 2'982 + AI/ AR Tabelle 1: Wohnbevölkerung, Gesamt- und Waldfläche nach Gemeinde im Projektgebiet WEP "Rhein- tal“ inklusive angrenzende Gebiete aus Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden (Quelle: Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen 2005; Forststatistik Kanton St.Gallen 2005). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 5 2 Vorgehen und Verbindlichkeit 2.1 Vorgehen Phase 2005 2006 2007 2008 Monat / Jahr 11 12 10 11 12 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 A) Vorbereitung Information Gemeinden 1 Information Eigentümer 2 Information kant. Ämter 3 B) Öffentl. Mitwirkung Interessenerfassung Öffentliche Information 4 1. AG-Sitzung 5 2. AG-Sitzung 6 3. AG-Sitzung 7 4. AG-Sitzung 8 Schlussveranstaltung 9 C) WEP Grundlagen sammeln Pläne Entwurf 1 Entwurf 2 (Vernehmlas- sungsentwurf) D) Vernehmlassung Auflageentwurf E) Auflage/Festsetzung F) Genehmigung Tabelle 2: Planungsablauf und Zeitplanung. 1 Information Gemeinden 26. September 2005 6 2. Arbeitsgruppensitzung 27. Juni 2006 11. November 2005 2 Information Waldeigentümer 26. September 2005 7 3. Arbeitsgruppensitzung 23. Oktober 2006 11. November 2005 3 Information kantonale Ämter 26. September 2005 8 4. Arbeitsgruppensitzung 23. April 2007 11. November 2005 4 Öffentliche Information 11.November 2005 9. Schlussveranstaltung Anfangs 2008 5 1. Arbeitsgruppensitzung 16. Februar 2006 © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 6 2.2 Aufbau Im Rahmen der Waldentwicklungsplanung wurden die in der nachstehenden Tabelle darge- stellten Unterlagen erarbeitet. Planungsteil Beschreibung Wo kann Einsicht genommen werden? Block A: Der Block A bildet den eigentlichen WEP, welcher - Kantonsforstamt Waldentwicklungsplan dem Genehmigungsverfahren unterliegt: - Politische Gemeinden - Textteil - Waldregion 2 - Plan "Wald mit Vorrangfunktionen“ - Plan "Wald und Objekte mit spezieller Funktion“ Block B: Im Block B sind alle für die Planung verwendeten - zuständige Amtsstel- Grundlagen Grundlagen (vgl. Ziff. 1.1) aufgeführt. len Block C: Im Block C wird das gesamte Dokumentationsmate- - Waldregion 2 Dokumentations- rial (Protokolle, Stellungnahmen, überarbeitete Plan- material versionen usw.) gesammelt und aufbewahrt. Tabelle 3: Teile des Waldentwicklungsplanes "Rheintal“. 2.3 Planungsgremien Bei der Bearbeitung des WEP ist die gesetzlich verankerte Erfassung der Ansprüche – seien es öffentliche, vertreten durch ein Amt oder private, vertreten durch natürliche oder juristi- sche Personen – ein wichtiger Punkt. Im WEP "Rheintal“ sind die Planungsgremien in Tabelle 4 dargestellt. Gremium Zusammensetzung und Aufgabe Planungsleitung Regionalförster der Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal Aufgabe: - Gesamtkoordination und -leitung Leitungsgruppe Die Leitungsgruppe besteht aus dem zuständigen Regionalförster, den zustän- digen Revierförstern und dem Vertreter des privaten Planungsbüros. Der Regio- nalförster nimmt den Vorsitz ein. Aufgaben: - Information aller berührten Kreise - Grundlagenerfassung - Administrative Betreuung - Moderation der Sitzungen - Gestaltung der Pläne und Berichte Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Direktbetroffenen (Waldeigen- tümer), der berührten Interessengruppen (Naturschutz, Jagd, Sport, Erholung, Tourismus usw.) und der politischen Gemeinden zusammen. Die Leitungsgrup- pe ist ebenfalls Mitglied. Aufgaben: - Zusammentragen aller Anliegen - Ermittlung von Interessenkonflikten - Abwägung der Interessen - Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen Tabelle 4: Planungsgremien und ihre Funktion bei der Planerarbeitung. (Die namentliche Zusam- mensetzung der Gremien ist aus dem Impressum auf S. 2 ersichtlich.) © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 7 2.4 Rechtswirkung Der WEP ist behördenverbindlich. Die Behörden von Kanton und Gemeinden haben bei ih- ren Handlungen die Vorgaben des WEP zu berücksichtigen. So hat sich z.B. der Forstdienst bei der Beurteilung von forstlichen Projekten an den im WEP festgelegten Waldfunktionen zu orientieren. Gemeindebehörden haben den WEP z.B. beim Erlass von Schutzverordnungen, bei der Klassierung von Wander- und Fahrwegen, bei der Beurteilung von Veranstaltungen usw. zu berücksichtigen. Für den Waldeigentümer lassen sich aus dem WEP keine direkten Verpflichtungen oder Auf- träge – auch keine Bewirtschaftungspflicht – ableiten. Auf der Grundlage des WEP können erst im Rahmen der Umsetzung, etwa in der Form von forstlichen Projekten, Bewirtschaf- tungsverträgen oder Ausführungsplanungen (Betriebsplanungen), konkrete Massnahmen ausgehandelt werden. Die Hinweise in Text und Plan, die sich auf Gebiete der Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden beziehen, haben keine Rechtswirkung. Abbildung 3: Überblick über den WEP-Perimeter vom Hohen Kasten Richtung Nordosten. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 8 3 Planungsresultate 3.1 Festlegungen 3.1.1 Nachhaltigkeit Die Nutzung bzw. Benutzung der Wälder soll die nachhaltige Erfüllung aller Waldleistungen und Waldwirkungen (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) dauernd und uneingeschränkt sicherstellen bzw. nicht beeinträchtigen. Die Nachhaltigkeit schliesst den ökologischen, den sozialen und den ökonomischen Aspekt ein. Die Schutzfunktion hat bei Nutzungskonflikten erste Priorität. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird auf die forstliche Wissenschaft zurückgeführt. Das Modell der Nachhaltigkeit, wie es in der schweizerischen Forstwirtschaft angewendet wird, wurde im 18. und 19. Jahrhundert entwickelt und seither stetig praktiziert. Weltweite Verbreitung erfuhr der Begriff der Nachhaltigkeit mit dem Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwick- lung, dem so genannten Brundtland-Report aus dem Jahre 1987. Seit dem Erdgipfel 1992 in Rio hat die Nachhaltigkeit eine gesamtgesellschaftliche und globale Dimension erhalten. Die "Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa“ hat 1993 in Helsinki die nachhaltige Waldbewirtschaftung in einem umfassenden Sinn neu definiert. Dieses Verständnis von Waldbewirtschaftung ist sehr breit und geht weit über eine enge Interpretation von Waldbe- wirtschaftung als Instrument zur Produktion von Holz hinaus. Die nachhaltige Entwicklung als alle Politikbereiche umfassende Konzeption ist auf mehrfache Weise in der neuen Bundes- verfassung von 1999 verankert. Die Brundtland-Kommission hat 1987 in ihrem Bericht «Unsere gemeinsame Zukunft» den Begriff «Nachhaltige Entwicklung» zuhanden der UNO wie folgt umschrieben: Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu de- cken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken. Für die Waldbewirtschaftung ist die Helsinki-Resolution H1 von 1993 grundlegend: Die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmass, das deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität erhält sowie deren Potenzial, jetzt und in der Zukunft die entsprechenden ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen. Gemäss Beschluss der Regierung des Kantons St.Gallen vom 26. August 20031 zur nach- haltigen Entwicklung ist jedes Amt zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen seiner Tätigkeiten aufgefordert. Die in den nachfolgenden Kapiteln (Kapitel 3.1.2 – 3.1.4) aufgeführten Kriterien und in den Objektblättern (vgl. Kapitel 3.2) festgelegten Massnahmen sollen aufzeigen, wie zukünftig die Waldentwicklung und Waldnutzung im Perimeter des WEP "Rheintal“ ausgestaltet werden soll, um der nachhaltigen Erfüllung der Waldfunktionen nachzukommen. 1 Protokoll Nr. 511/2003 der Regierung des Kantons St. Gallen vom 26. August 2003 © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 9 3.1.2 Bewirtschaftungsgrundsätze Bewirtschaftungsgrundsätze sind als Leitsätze des Handelns zu verstehen, die für das ganze Planungsgebiet gültig sind. Wenn auf einem Gebiet eine Vorrangfunktion (Kap. 3.2.3) oder eine spezielle Funktion (Kap. 3.2.4) definiert ist, dann kommen die im entsprechenden Ob- jektblatt genannten übergeordneten Zielsetzungen zur Anwendung. Die nachfolgenden Waldleistungen sollen auf der ganzen Waldfläche erbracht werden. Spe- zielle Zielsetzungen und Massnahmen für Teilflächen werden im Kapitel 3.2 dargestellt (Ü- bersicht Objektblätter: Kap. 3.2.1). Für durch spezielle Massnahmen und Kosten erbrachte oder unterstützte Waldleistungen ist eine Inwertsetzung bzw. eine angemessene Entschädigung durch die Nutzniesser anzustreben. 3.1.2.1 Naturnaher Waldbau Die Pflege und Bewirt- schaftung des Waldes soll auf der ganzen Flä- che nach den Grundsät- zen des naturnahen Waldbaus2 geschehen. Die Waldbehandlung strebt standortgerechte und funktionstüchtige Lebensgemeinschaften an. Für die Waldeigentü- mer besteht keine grund- sätzliche Pflicht zur Pfle- ge des Waldes. Wenn die Besitzer ihren Wald aber bewirtschaften, so be- rücksichtigen sie dabei den naturnahen Wald- bau. Abbildung 4: Natürliche und standortgerechte Waldverjüngung (Foto Robert Kobler, Oberriet). 2 Definition Naturnaher Waldbau des BUWAL: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_wald/rubrik2/waldinfos/vielfalt_naturnaherwaldbau/index.html © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 10 Die Grundsätze des naturnahen Waldbaus sind nachstehend zusammengefasst: - Bestände mit standortgerechter Baumartenzusammensetzung werden gefördert. Eingriffe bezüglich Bestandesaufbau und Baumartenmischung erfolgen in Abstimmung mit der pflanzensoziologischen Kartierung und den natürlichen Gegebenheiten. - Soweit wie möglich wird mit Naturverjüngung gearbeitet. Eine Abweichung vom Grund- satz der Naturverjüngung ist möglich bei -- verdämmender Konkurrenzvegetation (übermässig viele Brombeeren usw.), -- fehlender standortgerechter Naturverjüngung infolge naturferner Baumartenzusam- mensetzung des Altbestandes, -- künstlich angelegten Ersatzaufforstungen mit spezieller Zielsetzung, - Vielfältige Alters- und Bestandesstrukturen sowie stabile Mischbestände aus standortge- rechten Baumarten werden gefördert. Seltene und gefährdete Baum- und Straucharten werden wenn immer möglich besonders gefördert. - Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen werden durch die Anwendung verschiedener Verjüngungsverfahren (z.B. offene Schlagflächen für Schmetterlinge, Wildbienen) und Bewirtschaftungsformen aufgewertet. - Die Bestände des jagdbaren Wildes sind so zu regulieren, dass die natürliche Verjün- gung ohne technische Schutzmassnahmen auf mindestens 75 Prozent der Waldfläche möglich ist. Ein umfassendes Konzept zur Verhütung von Wildschäden in Verbindung mit forstlichen Massnahmen kann mithelfen, diese Zielsetzung zu erreichen. Zurzeit wird der Zustand im WEP-Perimeter als gut beurteilt, sodass keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind. 3.1.2.2 Bodenschonung Um die Bodenfruchtbarkeit und die Vitalität des Waldes zu erhalten und zu fördern, sollen die Holzernte sowie die Freizeit- und Erholungsnutzung die Böden möglichst wenig beeinträchti- gen. Es werden bestandes- und bodenschonende Holzernteverfahren eingesetzt. Der bodenge- bundene Holztransport in Beständen wird grundsätzlich auf Rückegassen erfolgen. Die Rü- ckegassen werden deshalb vor der Schlaganzeichnung markiert. 3.1.2.3 Schutz vor Naturgefahren Grosse Teile des Waldareals üben Schutzwirkungen aus zur: - Verminderung des Hochwasserabflusses der Gewässer, - Verminderung von Rutschungen, Steinschlag, Erosion, Schneebrettern und Lawinen, - Verminderung der Geschiebefrachten der Gewässer. In einem separaten Projekt des Kantonsforstamtes wurden die Wälder mit Schutzfunktion ausgeschieden. Die Ausscheidung erfolgte gemäss den Richtlinien des Bundes mittels na- turwissenschaftlicher Modelle und gutachtlicher Beurteilung durch Fachpersonal. Die Model- le bilden einerseits Naturgefahrenprozesse ab und berücksichtigen anderseits die Schaden- potenziale (Siedlungsgebiete und andere erhebliche Sachwerte). Die Schutzwirkungen des Waldes lassen sich im multifunktionalen Wald mit den anderen Waldfunktionen kombinieren. Sind durch die Naturgefahren aber Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet – ist also ein grosses Schadenpotenzial vorliegend –, haben die Schutzwälder eine Vorrangfunktion auszuüben, die es zu erhalten und zu fördern gilt (vgl. auch Objektblätter zu Vorrangfunktion Schutz). Intakte Schutzwälder üben ihre Funktion nachhaltig und günstig aus und sind volkswirtschaftlich bedeutend sinnvoller als künstliche Schutzbauten. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 11 3.1.2.4 Sicherheitsanforderungen an Wälder entlang von Infrastrukturanlagen An Wälder entlang von Infrastrukturanlagen (Bauzonen, Autobahnen, Hauptstrassen, Stark- stromleitungen, Eisenbahnlinien) werden besondere Stabilitätsanforderungen gestellt. Die Waldwirtschaft wird in diesen Fällen oft durch besondere Sicherheitsauflagen erschwert. Teilweise sind gezielte Eingriffe zur Verminderung des Unfallrisikos erforderlich. Vielfach trägt ein stufiger Waldrandaufbau den Sicherheitsaspekten am besten Rechnung. An der Finanzierung dieser Massnahmen sind die direkten Nutzniesser zu beteiligen (z.B. durch vertragliche Regelungen zwischen Grundeigentümer und Werkeigentümer bzw. -betreiber). 3.1.2.5 Naturschutz Waldreservate Der Kanton St.Gallen hat ein Konzept für Waldreservate (März 2003) erarbeitet. Dieses wur- de am 28. August 2003 durch die Eidgenössische Forstdirektion3 und am 9. April 2004 durch den Regierungsrat des Kantons St.Gallen genehmigt. Es wird angestrebt, 10 Prozent der Waldfläche im Kanton St.Gallen oder rund 5'200 Hektaren als Waldreservate auszuscheiden. Dieser Flächenanteil soll im ganzen Kanton erreicht werden. Der Anteil pro Region oder pro WEP-Perimeter kann erheblich schwanken. Die Methodik des Reservatskonzepts berück- sichtigt sowohl Kriterien wissenschaftlicher Herleitung aufgrund der Schutzziele als auch gutachtliche Elemente der forstlichen Praxis. Das Waldreservatskonzept St.Gallen bildet eine von mehreren Grundlagen für die Ausscheidung der Vorrangfunktionsflächen und speziellen Objekte im Bereich "Natur- schutz“ im WEP. Die Grundlagen und Ent- würfe zur Waldreservatsausscheidung in den Kantonen Appenzell Inner- und Aus- serrhoden standen bei der Erarbeitung des WEP zur Konsultation zur Verfügung. Im Rahmen des Konzepts Waldreservate Kanton St.Gallen wurden diejenigen Wäl- der bezeichnet, die sich aus kantonaler Sicht als Waldreservate eignen würden. Das Konzept sagt noch nichts über die effektive Umsetzung aus. Diese erfolgt in einem zweiten Schritt mittels vertraglicher Regelung mit jedem einzelnen Waldeigen- tümer. Bis heute gibt es noch keine formell gesi- cherten Waldreservate im Gebiet des WEP "Rheintal“. In Oberriet ist ein Waldreservat "Schwammtobel" geplant (gemischtes Sonder- und Naturwaldreservat). Auf be- nachbartem Boden im Kanton Appenzell AR besteht ein kleines Naturwaldreservat Abbildung 5: Nebeneinander von Mensch und Natur im Schwammtobel (Foto Erwin Rebmann, St.Gallen). 3 Die Eidg. Forstdirektion entspricht der heutigen Abteilung Wald des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 12 "Fall" - auf Gebiet der OG Rebstein. In Waldreservaten stehen nicht mehr die Holznutzung und die Erholung im Vordergrund. Vielmehr soll in diesen Gebieten bei der Bewirtschaftung grundsätzlich nach ökologischen bzw. natur- und landschaftsschützerischen Grundsätzen vorgegangen werden. Mittels der Reservatsflächen kann die biologische Vielfalt erhalten und gefördert und damit ein Beitrag zur Biodiversität im Wald geleistet werden. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die seltenen Waldgesellschaften gelegt. Beispiele sind dabei die Föhrenrippen beim Ahorn (Bezirk Reute), Föhrenwald am Mittelstein (Oberriet), Eichenwald nördlich Ko- belwald, orchideenreiche Waldstandorte bei Kobelwald. In Naturwaldreservaten wird gänzlich auf waldbauliche Eingriffe verzichtet (ausgenommen vorbereitende Massnahmen wie z.B. die Entfernung von Fichten usw.). Der Natur wird Raum zur freien Entwicklung gegeben; Wildnis soll Platz in unserer Landschaft haben. Natürliche Prozesse und Entwicklungen können ungehindert ablaufen. Naturwaldreservate sind Flä- chen, die langfristig (in der Regel 50 Jahre) durch rechtliche Mittel geschützt und mit einem Nutzungsverzicht belegt sind. Alle Eingriffe und Aktivitäten, die das Schutzziel gefährden, sind zu unterlassen. In Sonderwaldreservaten wird mit konkreten waldbaulichen Eingriffen dafür gesorgt, dass sich die Flächen gemäss Schutzziel entwickeln und in der gewünschten Form erhalten blei- ben. Sonderwaldreservate sind Waldflächen, die langfristig (in der Regel 50 Jahre) durch rechtliche Mittel geschützt und mit einer Nutzungsvorgabe belegt sind. Es sind Zonen, in denen ausschliesslich Eingriffe getätigt werden, um das Schutzziel zu erreichen. In den letzten Jahren ist die Erkenntnis gewachsen, wie wichtig nutzungsbedingt aufgelichte- te Wälder für die Artenvielfalt sind. Sie sind für die Erhaltung vieler bedrohter Vögel, Schmet- terlinge, Käfer, Insekten und weiterer Tier- und Pflanzenarten von überragender Bedeutung. In den Sonderwaldreservaten wird mit konkreten waldbaulichen Eingriffen und andern akti- ven Naturschutzmassnahmen ihr Fortbestand gesichert. Waldränder, Waldwiesen und Waldstrassenböschungen Speziell gepflegte Waldränder, die einen zusammen mit dem Bereich der Landwirtschaft ausgeschiedenen Krautsaum aufweisen, sind wegen ihrer ökologischen Bedeutung (z.B. Vernetzung von Lebensräumen) besonders wertvoll. Bei allen Eingriffen in Waldrandbesto- ckungen wird nach Möglichkeit ein artenreicher und stufiger Aufbau gefördert. Besondere Priorität sollen sonnenexponierte Waldränder geniessen. Zäune entlang von Waldrändern sind aus Sicht von Forstwirtschaft und Jagd unerwünscht, insbesondere solche, die den Wildaustritt ins Offenland unterbinden und das ganze Jahr über installiert sind. Diese Wün- sche aus Sicht Forst und Jagd stehen an gewissen Orten im Konflikt zu den Absichten der Landwirtschaft. Weitergehende Möglichkeiten zu Pflege und Förderung von Waldrändern sind im Objektblatt "Waldrand“ festgehalten (vgl. Objektblatt N 4). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 13 Abbildung 6: Stufiger Waldrand im Mittleren Büchel, Lienz (Foto Sascha Kobler, Rüthi). Waldwiesen haben als Struktur- und Vernetzungselement und als Lebensraum und mit ih- ren inneren Waldrändern eine besondere Bedeutung. Im betrachteten Perimeter sind diese sehr selten und entsprechend mit gezielten Eingriffen zu erhalten und zu fördern. Abbildung 7: Neophyten machen den einheimischen Arten den Standort vielerorts strittig. Eisenbahn- böschung mit Staudenknöterich (Foto Alfred Kuster, Diepoldsau). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 14 Waldstrassenböschungen kommen in ihrer Funktion inneren Waldrändern gleich. Vielfach bilden sie wertvolle Äsungsflächen für das Wild oder Lebensräume für Schmetterlinge, ande- re Insekten und selten gewordene Blütenpflanzen (wie Fransenenzian, Schwalbenwurzenzi- an, Schwarze Akelei ...). Der Mähzeitpunkt der Böschungen wird auf die Lebensrauman- sprüche der Nutzniesser abgestimmt (Versamung, abschnittsweise gestaffelte Eingriffe, um Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten zu schaffen). Stehendes und liegendes Totholz Abgestorbene Einzelbäume und Spechtbäume werden stehen oder liegen gelassen, wenn von diesen keine Gefahr für den umliegenden Bestand, die Verkehrswege oder die Waldbe- nutzer auf den Wegen ausgeht. Astmaterial und im Bestand verbleibende Stammstücke werden nicht verbrannt, ausser es ist zur Vermeidung der Ausbreitung von Forstschädlingen notwendig. Mit Altholzinseln kann die Strukturvielfalt und die Vernetzung von Lebensräumen gefördert werden. Sie werden im Perimeter dort belassen, wo es die Waldbewirtschaftung zulässt. Altholzinseln werden in der Betriebsplanung festgelegt. Feucht- und Trockenstandorte im und am Wald Feucht- und Trockenstandorte im und am Wald werden bei Eingriffen in die Bestockungen gezielt erhalten und gefördert (Beispiele: Unterstein in Oberriet, Meldegg in Au, Hueb in Eichberg). Trockene oder feuchte Waldbestände können erhalten oder gefördert werden durch: - Licht auf den Boden bringen mittels starker Durchforstungen (v.a. bei Trockenstandor- ten). - Seltene oder typische Baum- und Straucharten fördern (Arten siehe Titel Seltene Tier- und Pflanzenarten), Generalisten reduzieren (Buche, Fichte, evtl. Esche, Ahorn, Hartrie- gel, Hasel, Liguster), ev. Entbuschen. - In Beständen mit häufigem Orchideen-Vorkommen regelmässig mähen oder sogar mit Ziegen beweiden. - Evtl. vorhandene Entwässerungsgräben verstopfen/füllen. - Vorhandene Kleinstrukturen (Asthaufen, Tümpel, Steinhaufen, offene Bodenstellen, usw.) erhalten und fördern, zum Beispiel der Geburtshelferkröte, des Faden- oder Berg- molches. - Nach Finanzierung suchen, evtl. GAöL -Verträge, effor. - Totholz erhalten oder fördern (ringeln). - Befahren vermeiden. Trockene oder feuchte Blössen im Wald (Trockenwiesen, magere Waldränder, Rietwiesen, Moore, feuchte Waldränder, Extensivweiden, usw.) können erhalten oder gefördert werden mittels: - Einwachsen verhindern. - Evtl. vorhandene Kleinstrukturen (Asthaufen, Tümpel, Steinhaufen, offene Bodenstellen, usw.) erhalten und fördern. - Falls vorhanden, markante Einzelbäume und Obstbäume erhalten. - Förderung der Bewirtschaftung durch Landwirte. - Nach Finanzierung suchen, evtl. GAöL -Verträge, effor. - Intensive Waldrandpflege (Überschirmung mit Schattenwurf, Laub- und Zweigeintrag, Wurzelkonkurrenz reduzieren). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 15 - Düngung vermeiden. - Auf keinen Fall Feuchtstandorte entwässern. - Befahren vermeiden. Seltene Tier- und Pflanzenarten Das Waldgebiet weist eine grosse Vielfalt an Tieren und Pflanzen auf. Es sind viele wertvolle Lebensräume wie urwaldähnliche Wälder, Felsen- und Pionierstandorte, seltene und arten- reiche Waldgesellschaften oder eng mit Feucht- und Trockenstandorten verzahnte Wälder vorhanden. Seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume werden erhalten und gefördert4. Seltene einheimische Baumarten, einzeln oder bestandesweise vor- kommend, werden wie bisher bei den Pflege- und Durchforstungseingriffen geschont und gezielt gefördert. Abbildung 8: Ameisenhaufen im Altstätter Wald (Foto Hans Sonderegger, Altstätten). An seltenen Baum- und Straucharten sind unter anderen im Gebiet zu finden: Schwarzerle, Traubenkirsche, Vogelkirsche, Nussbaum, verschiedene Weidenarten, Winter- und Sommer- linde, Schwarzpappel, Spitzahorn, Traubeneiche, Stieleiche, Eibe, Mehlbeere, Vogelbeere, Elsbeere, Wildapfel, Wildbirne, Hagebuche, Ulme, Bergföhre, verschiedene Weidenarten, Faulbaum, Felsenmispel, Rosenarten, Stechpalme, Sanddorn, Schwarzdorn, Seidelbast, Strauchige Kronwicke, Wacholder, Bergföhre (liegende Form), Efeu in Altersform an Felsen oder alten Bäumen, Pimpernuss, Heidelbeere, Rauschbeere, Preiselbeere. 4 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (SR 451.1) und Naturschutzverordnung (sGS 671.1). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 16 Vernetzung Der Gedanke der Vernetzung wird im Sinne des Lebensraumschutzes umgesetzt. Dabei werden bestehende Vorkommen naturschützerisch wertvoller Elemente gesichert, gefördert und vernetzt (vgl. Kap. 3.2.3.2, 3.2.4.1, 3.2.4.3). Durch geeignete Massnahmen sollen Lebensräume auch untereinander vernetzt werden(vgl. unter anderem Objektblatt Waldrandkonzept N 4). Abbildung 9: Wald und Waldränder sind wichtige Elemente für die Vernetzung von Lebensräumen, Montlinger Schwamm, Oberriet (Bild Daniel Hutter, Lüchingen). Windschutzanlagen in der Rheinebene In der Rheinebene wurden zahlreiche Gehölzstreifen als Windschutzanlagen gepflanzt. Daneben sind einige alte Bachläufe mit Gehölzen bestockt. In vielen Fällen zählen diese Flächen zum Waldareal. Nebst der Wirkung als Windschutz haben diese Bestockungen öko- logische Bedeutung als Trittsteine in der landwirtschaftlich intensiv genutzten Ebene. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 17 3.1.2.6 Wild und Jagd Ausgangslage Für den Bereich Wild und Jagd besteht eine eigene Gesetzgebung auf Stufe Bund und Kan- ton mit umfassenden Ausführungsbestimmungen. Im Gegensatz zu den übrigen "Freizeit- Waldnutzern" sind die Jäger verpflichtet, für ihre Tätigkeit eine finanzielle Abgeltung zu leis- ten (Jagdregal). Die Jagdgesetzgebung im Kanton St.Gallen regelt nicht nur die Rechte son- dern auch die Pflichten der Jägerschaft. Insofern besteht ein Unterschied zwischen der Jagdausübung und der erholungsbezogenen Waldnutzung. Allgemeine Ziele / Absichten Als generelles Ziel ist anzustreben, dass die heute vorkommenden Wildarten auch in Zukunft in den Rheintaler Wäldern anzutreffen sind. Das heisst, dass die Lebensräume in ausrei- chend guter Qualität sowohl in Bezug auf die Nahrungs- und Deckungsansprüche wie auch hinsichtlich der Ruhebedürfnisse der Tiere erhalten bleiben und wenn nötig verbessert wer- den. Das aktuell im Planungsperimeter ausgewogene Verhältnis zwischen Huftierbeständen und ihrer Nahrungsgrundlage (tragbare Verbissbelastung) ist aufrechtzuerhalten. Dazu braucht es die jagdliche Regulation der Wildbestände ebenso wie die im Rahmen der Waldbewirt- schaftung mögliche Förderung des Äsungsangebotes im Wald. Die Ziele können wie folgt zusammengefasst werden: − Erhaltung gesunder, vielfältiger Wildbestände; − Sicherstellung der artspezifischen Lebensweise der wildlebenden Tiere; − Reduktion der durch unnatürliche Faktoren verursachten Fallwildraten; − Schonung und Stärkung der Bestände bedrohter Arten; − Erhaltung des bestehenden Gleichgewichts zwischen Huftierbeständen und Waldverjün- gung. Umsetzung Die Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten können zum grössten Teil mit einfachen Begleit- massnahmen im Rahmen der Waldarbeiten sichergestellt werden. Das Äsungspotenzial wird verbessert durch − Grosszügige Durchforstungseingriffe (Licht auf den Waldboden ermöglicht Aufkommen von Krautvegetation); − Genügend Verjüngungsflächen (ohne Einzäunungen); − Abgestufte innere und äussere Waldränder mit viel Strauchvegetation; − Prossholz-Angebot bei aussergewöhnlichen Schneelagen. Deckungsmöglichkeiten entstehen durch die natürliche Entwicklung von Dickungen (dabei sind einzelne Nadelholzgruppen auch in Laubwaldgesellschaften sinnvoll, da sie auch im Winter guten Sichtschutz gewähren) und durch gut abgestufte Waldränder. Dem Ruhebedürfnis der Wildtiere wird am ehesten entsprochen, wenn übermässige Störun- gen durch die Jagd und durch Freizeitaktivitäten vermieden werden. Dazu sind in ausge- wählten Gebieten sensible Wildlebensräume (siehe Objektblätter W 1 und W 2) festzulegen. Die Waldbenützer sind bestmöglich über die Lebensbedürfnisse der wildlebenden Tiere und insbesondere über Sinn und Zweck der sensiblen Wildlebensräume zu informieren und zu sensibilisieren. Ebenso sind die erwähnten Anliegen bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Wo trotzdem unzumutbare Störungen auftreten, sind weitere Massnahmen zu prüfen. © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 18 3.1.2.7 Kulturgüter im Wald Im Gebiet des WEP "Rheintal“ kommen zahlreiche Objekte5 des Denkmalschutzes vor. Der- artige Objekte im Wald bleiben erhalten. Es sind Bestandteile der Landschaft, an welchen die Entwicklung des Lebens und der Gesellschaft besonders deutlich ablesbar sind. Kultur- objekte im Wald wie Hohlwege, Grenzwälle, Fliehburgen usw. finden sich z.T. in den Regio- nalen Teilrichtplänen Landschaft, dem Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) oder internen Unterlagen der Kantonsarchäologie. Eine angemessene touristische Nutzung der Kulturgüter ist weiterhin möglich. Wo mit einer gezielten Waldbewirtschaftung zum Erhalt einzelner Objekte beigetragen werden kann, sind diese im Plan als spezielle Funktionen dargestellt. Im Objektblatt D 2 werden Aussagen dazu gemacht. Selbstverständlich ist die Beeinträchti- gung auch solcher Objekte bei der Waldbewirtschaftung bzw. bei baulichen Arbeiten für die Waldwirtschaft zu vermeiden. Dabei sollen jedoch bestehende Anlagen weiterhin erhalten werden können. 3.1.2.8 Geotope im Wald Geotope6 (Objektblatt D 1) sind Bestandteile der Landschaft, an welchen die Geschichte der Erde sowie die Entwicklung des Klimas besonders deutlich ablesbar sind. Darunter fallen gut sichtbare Aufschlüsse von Gesteinsformationen, Fossil- und Mineralbestände oder land- schaftlich bemerkenswerte Geländeformen. Geotope stellen ein wertvolles Naturgut dar, welche die Einzigartigkeit und die Vielfalt der Landschaft dokumentieren. Neben ihrer natur- und landschaftsschützerischen Bedeutung sind sie aber auch von wissenschaftlichem, pä- dagogischem und touristischem Wert. Einzelgeotope sind meist kleinräumige Naturdenkmäler wie Moränenwälle, Höhlen, Quellen, Fossilfundstellen oder Überschiebungskontakte. Sie sollen möglichst umfassend erhalten werden. Bei den Geotopkomplexen handelt es sich um Gruppierungen von räumlich ver- zahnten oder sich überlappenden Einzelgeotopen. Als Schutzziel gilt die Erhaltung der Integ- rität der ganzen Gruppe als auch des Werts der einzelnen Bestandteile. Geotoplandschaf- ten sind durch geologische Strukturen, Formen und Prozesse besonders geprägte Land- schaften. Sie sind Landschaftsschutzgebiete mit besonderen geomorphologischen Eigenar- ten. Ihre Charakteristik und natürliche Dynamik gilt es zu bewahren. 3.1.2.9 Holznutzung und Holzverwendung Holznutzung Holz ist der einzige nachhaltig erneuerbare Rohstoff der Schweiz. Die Waldwirtschaft kann die Region mit einem aus der Region stammenden Rohstoff versorgen. Das Nutzungspoten- zial im öffentlichen Wald wird zurzeit ausgeschöpft, während der Privatwald stark unternutzt ist und noch zusätzliches Nutzungspotenzial aufweist. Die Nutzfunktion ist weiterhin eine sehr bedeutende Leistung des Waldes und eines der wichtigsten Standbeine für den Wald- eigentümer. Auch aus der Sicht des Naturschutzes sind die Nutzung des Waldes und damit das Einbringen von Licht auf den Waldboden anzustreben und zu fördern. Die Schweiz hat einen der höchsten Holzvorräte in ihren Wäldern. Ein Abbau des Holzvorra- tes ist wirtschaftlich und ökologisch wünschbar und ohne Beeinträchtigung der Waldfunktio- nen machbar. Es ist die wirksamste Methode, um der Überalterung des Waldes entgegen- zuwirken. Die nachstehende Tabelle zeigt, dass gegenüber der durchschnittlichen Nutzung der letzten 10 Jahre ein zusätzliches Nutzungspotenzial vorhanden ist. 5 Verordnung betreffend den Schutz von Naturkörpern und Altertümern" vom 21. März 1933 (sGs 271.51) 6 Geotopverzeichnis: http://www.sg.ch/bauen__raum___umwelt/raumentwicklung/Naturlandschaftsschutz/geotope.html © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 19 Waldeigentum Waldfläche Potenzial Durchschnittliche Zusätzliches Nut- inkl. Reviere AI/ AR Nutzung (10 Jahre) zungspotenzial [ha] [m3/Jahr] [m3/Jahr] [m3 pro Jahr] Öffentlicher Wald 2'158 10'212 10'685 -564 Privatwald 824 4'937 1'201 3'736 Total Wald 2'982 15'058 11'886 3'172 Tabelle 5: Kennzahlen der Holznutzung der Reviere im WEP "Rheintal“ inkl. den Gebieten in den Kan- tonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden mit Vorratsabbau (Quelle: Potenzialberechnung Kreisforstamt VI, 2005). Die Schätzung zeigt, dass vor allem im Privatwald noch ein erhebliches Potenzial für zusätz- liche Nutzungen liegt. Der Privatwaldeigentümer ist aber nur dann bereit, Nutzungen zu täti- gen, wenn der Absatz gesichert ist und der Holzpreis die Holzerntekosten mindestens deckt. Dies kann durch eine starke Marktposition der Waldeigentümer, eine rationelle Holznutzung, eine effiziente Holzvermarktung sowie einen vermehrten Holzverbrauch erreicht werden. Abbildung 10: Holznutzung in der Neuenalp, Oberriet (Foto Armin Loher, Montlingen). © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 20 Von Seiten des Naturschutzes werden die folgenden Empfehlungen und Wünsche an die Bewirtschaftung des Waldes gerichtet: - Bei der Holznutzung sind immer die Aspekte des Schutzes von Natur- und Lebensräu- men zu beachten. Auch im wirtschaftlich intensiv genutzten Wald müssen alte Bäume, Höhlenbäume und Totholz, einzeln oder in Gruppen, vorkommen. Sie sind für verschie- dene Tierarten wie holzbewohnende Käfer oder Spechte überlebenswichtige Kleinbiotope oder Trittsteine. Totholz soll nur entfernt werden, wenn sicherheitstechnische Argumente für eine Beseitigung sprechen. - Von März bis Juni sollte, wenn immer möglich, auf Holzereiarbeiten verzichtet werden, um die Aufzucht der jungen Wildtiere möglichst wenig zu stören. Bei der Feinerschlies- sung ist zwingend auf Kleinlebensräume (nasse Stellen, Sträucherdickicht, Waldränder, usw.) Rücksicht zu nehmen. - Grossflächig homogene Bestände werden vermieden, indem flächige Räumungen zu- gunsten anderer Waldbaumethoden (Dauerwald, Femelschlag, …) zurückhaltend ange- wendet werden. Zusammenhängende Flächen, die innerhalb von 20 Jahren geräumt werden, sollen gesamthaft nicht grösser als 20 ha werden. Lange nicht mehr genutzte Bestände (v.a. im Privatwald) weisen häufig einen sehr hohen Totholzanteil auf. In diesen Lagen ist eine sorgfältige Nutzung und Verjüngung angebracht. Die Punkte entsprechen den Zielen des naturnahen Waldbaus und sollen wenn immer mög- lich in der Praxis befolgt werden. Spezialfall Holznutzung in Tobelwaldungen Abbildung 11: Totholz in einem Seitenbach des Luterbaches, Altstätten (Foto Werner Zogg, Eichberg). Schlecht erschlossene oder steile Waldungen wie die Tobelwaldungen können von den Waldbesitzern nicht mehr kostendeckend gepflegt und bewirtschaftet werden. Pflegeeingriffe in diesen Waldungen werden deshalb je länger je weniger durchgeführt. Die Schwerkraft, Rutschungen und Hochwasser transportieren dieses Holz im Laufe der Zeit talwärts. In dicht besiedelten Gebieten kann das anfallende Wildholz dazu führen, dass Menschen und Sach- © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
WEP Rheintal Seite 21 werte (Liegenschaften, Häuser, Strassen usw.) infolge Verklausungen bei Stark- niederschlägen gefährdet werden oder dass eine für die Erholung geeignete Struktur des Waldes nicht mehr erhalten werden kann. Schwemmholz in Bächen, das in Durchlässen, an Brücken oder engen Stellen zu Verklausungen und Auflandungen von Geschiebe führt, ist eine massgebliche Ursache von Unwetterschäden. Die Hochwassersicherheit ist nur gewährleistet, wenn der Unterhalt von Fliessgewässern ordnungsgemäss durchgeführt wird. Dazu gehört, dass regelmässig das Schwemmmaterial aus dem Gerinne entnommen, die Vegetation zurück geschnitten, Auflandungen an den U- fern entfernt und Kiesfänge ausgebaggert werden. In vielen Fällen ist es effizienter mit wald- baulichen Stabilitätseingriffen das Rutschrisiko an Bachböschungen zu vermindern und so gleichzeitig den Eintrag von Wildholz in Bäche zu reduzieren, statt später das Fallholz mit grossem Aufwand aus den Bächen zu ziehen. Eine besondere Beachtung ist beim Holz- schlag dem Restholz zu schenken, damit es nicht zu zusätzlichen Verklausungen führt. Es soll deshalb im Einzelfall nach Lösungen gesucht werden, wie Grundeigentümer und an den Massnahmen interessierte Kreise gemeinsam die Kosten für die Bewirtschaftung auf- bringen können. Bei Gebieten, die aufgrund der Kartierung als Wald mit besonderen Schutz- funktionen ausgeschieden werden, ist eine Abgeltung der Massnahmen aus öffentlichen Geldern anzustreben. Energieholz – Im Wald wächst Wärme Energie ist eine Schlüsselgrösse unserer Zivilisation. Unser Wohlstand hängt existentiell von einer funktionierenden Energieversorgung ab, die deshalb langfristig und nachhaltig gesi- chert werden muss. Während Jahrtausenden war Holz die einzige genutzte Energiequelle des Menschen. Die Energieversorgung spielte sich in regional geschlossenen, CO2- neutralen Kreisläufen ab. Genau diese Attribute sollte die nachhaltige, zukunftsfähige Ener- gieversorgung aufweisen. Die Verbrennung fossiler Rohstoffe ist problematisch. Neben den zweifellos grossen An- nehmlichkeiten und Vorteilen werden die negativen Konsequenzen des enormen Energie- verbrauchs immer deutlicher: Klimakatastrophe und Treibhauseffekt, ineffiziente Nutzung beschränkter fossiler Ressourcen, Belastung der Luft, Böden und Gewässer mit Schadstof- fen aus der Energiegewinnung und -nutzung. Bei den erneuerbaren Energien spielt Holz eine zentrale Rolle, denn es besitzt das grösste kurzfristig, und mit vergleichsweise bescheidenem Aufwand, nutzbare Potenzial. Eine kon- sequente Nutzung dieses Potenzials macht Holz zu einem bedeutenden Faktor einer diversi- fizierten Energieversorgung. Holz kann in den nächsten Jahren von allen erneuerbaren Energien den grössten Beitrag an die Verminderung des Treibhauseffekts leisten. Gemeinde Objekt installierte Jahr- Anteil Verbrauch Leistung [kW] gang Waldholz Waldholz [Sm3] Altstätten Schulhaus Bächis 185 1986 100% 400 Altstätten Fernheizung Breite AG 2'400 1995 50% 3'500 Altstätten Melioration der Rheinebene 30 1997 100% 80 Balgach Werkheim Wyden 200 1990 100% 500 Diepoldsau Gebr. Dietschi AG, Moosacker 550 2005 100% 1'200 Marbach Heim Oberfeld 270 1988 100% 500 Oberriet Oberstufenschulhaus Oberriet-Rüthi 400 1991 100% 600 Oberriet Primarschulhaus Oberriet 440 2006 100% 700 Summe 7'480 Tabelle 6: Liste der Holzheizungen im Perimeter WEP Rheintal (Betrieb mit Waldholz) © Waldregion 2, Werdenberg-Rheintal, 2007
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