Psychische Belastungen vs. Beanspruchung - Deutsche ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Psychische Belastungen vs. Beanspruchung Die Bedeutung und der Einfluss von Arbeit auf die Gesundheit wurden in verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen. Einerseits bietet sie zwar die Möglichkeit zur Selbstentfaltung sowie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Andererseits birgt die Arbeitswelt durch körperliche und mentale Belastungen jedoch gewisse Gesundheitsrisiken. Aufgrund der Entwicklungen der Arbeitswelt in den letzten Jahren haben gerade mentale Stressbelastungen deutlich zugenommen. Die Motivation, Produktivität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ist stark von deren Gesundheit und Wohlbefinden abhängig. Zu den großen Veränderungen der Arbeitswelt der letzten Jahre zählt die Globalisierung. Sie verlangt den Unternehmen durch die beschleunigten Marktveränderungen und verschärften Konkurrenzverhältnissen vor allem ein hohes Maß an Schnelligkeit und Flexibilität ab (vgl. Lenhardt & Rosenbrock, 2009, S. 297). Diese Flexibilität und Schnelligkeit wird auch von den Mitarbeitern gefordert und hat vor allem eine hohe psychische Belastung durch erhöhten Zeitdruck, ständig wechselnde Arbeitsanforderungen und einer Arbeitsverdichtung zur Folge. Insgesamt ist eine Schwerpunktverlagerung der Belastungen am Arbeitsplatz festzustellen. Nahmen früher vorrangig physikalische Faktoren, wie Lärm, Hitze und Staub einen Großteil der Aufmerksamkeit gesundheitsförderlicher Bestrebungen ein, so stellen heute vor allem psychische Stressbelastungen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Ein Grund für diese Belastungsverschiebung ist auch die „Deregulierung und Entstandardisierung von Beschäftigungs- und Leistungsbedingungen“ (vgl. Lenhardt & Rosenbrock, 2009, S. 297). Die damit einhergehenden flexiblen Arbeitsformen, z.B. Gruppen- und Projektarbeit oder nachfrageorientierte Arbeitszeiten (z. B. ständige Erreichbarkeit) führen zu hohen Anforderungen an die Selbstregulierungsfähigkeit der Beschäftigten und zu einer wachsenden Unsicherheit aufgrund der verringerten Strukturierung der Arbeit. Die meisten erwachsenen Menschen verbringen täglich mehr Zeit mit der Arbeit als mit der Familie. Die Arbeit hat dementsprechend einen starken Einfluss auf Werte, Einstellungen, Verhalten, Kompetenzen aber auch auf Krankheit und Gesundheit des einzelnen Beschäftigten. Die Auswirkungen und der Einfluss der Arbeitswelt auf die Psyche des Menschen ist allein vor diesem Hintergrund ein höchst relevantes Thema. Psychische Belastung: Definition und rechtliche Einordnung Wird von mentaler, psychischer, psychomentaler, psychoemotionaler, psychosozialer oder geistiger Belastung gesprochen, ist im Allgemeinen Stress das übergreifende Stichwort. Psychische Belastung ist demnach ein Synonym für Stress. Um eine nationale und internationale als Verständigungsgrundlage zu schaffen, wurde die Norm DIN EN ISO 10075 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“ eingeführt. 1
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Definition nach der DIN EN ISO 10075 – 1 (1a): „Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Die nachfolgenden Auszüge aus den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Maschinenrichtlinie (MRL) bzw. 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz, der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geben einen Überblick über die bereits vorhandene rechtliche Verankerung des Themas psychischer Belastungen. Tabelle 1: rechtliche Einordnung "psychischer Belastung" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2010) Gesetz/ Definition/ Auszüge Bemerkungen Verordnung WHO Gesundheit als ein Zustand des vollkommenen Auf diesem Verständnis von Gesundheit körperlichen, sozialen und geistigen baut u. a. die Richtlinie des über die Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Durchführung von Maßnahmen zur Krankheiten und Gebrechen (Definition: 1946) Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit auf. §2 Zu veranlassen sind: ›Maßnahmen zur Mit dem Arbeitsschutzgesetz vom Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und 7.8.1996 wurde der aus dem EG-Recht ArbSchG arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren resultierende umfassende einschließlich Maßnahmen der Arbeitsschutzansatz auf der Basis des menschengerechten Gestaltung der Arbeit‹. Gesundheitsverständnisses der WHO in deutsches Recht umgesetzt. §4 Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Ein solches ganzheitliches Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Arbeitsschutzverständnis, mit dem Ziel ArbSchG Grundsätzen auszugehen: der menschengerechten Gestaltung der 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Arbeit, bezieht in jedem Fall psychische Gefährdung für Leben und Gesundheit Belastung in die Gesamtbetrachtung ein. möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. 2
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Gesetz/ Definition/ Auszüge Bemerkungen Verordnung § 5, 1 Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit eine Gefährdung nicht nur durch die ArbSchG verbundenen Gefährdung zu ermitteln, ›klassischen‹ Unfall- und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes Gesundheitsfaktoren ergeben kann, erforderlich sind. sondern auch durch die in Absatz 3 angeführten Faktoren. § 5, 3 Eine Gefährdung kann sich insbesondere Zumindest mittelbar haben all diese ergeben durch Faktoren einen Einfluss auf die psychische ArbSchG Belastungssituation am Arbeitsplatz. 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und -zeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. § 3, 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet ... die Der gesamte betriebliche Prozess ist somit Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu auf eine andauernde und dynamische ArbSchG überprüfen und erforderlichenfalls sich Verbesserung von Sicherheit und ändernden Gegebenheiten anzupassen… Gesundheit der Beschäftigten ausgerichtet. § 3, 2 ... für eine geeignete Organisation zu sorgen Das Arbeitsschutzgesetz fordert mit und die erforderlichen Mittel bereitzustellen ... seinem systematischen, auf ArbSchG Nachhaltigkeit angelegten Ansatz eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur aufzubauen. Hierdurch sollen die vom Arbeitgeber formulierten Ziele zum Arbeitsschutz einschließlich des Aspektes ›Psychische Fehlbelastung‹ wirksam in die Tat umgesetzt werden. 3
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Gesetz/ Definition/ Auszüge Bemerkungen Verordnung MRL Anhang …bei bestimmungsgemäßer Verwendung Nach der Maschinenrichtlinie sollte müssen Belästigung, Ermüdung und vorbeugend nicht nur durch den I, 1.1.2. d psychische Belastung (Stress) des betrieblichen Arbeitsschutz, sondern Bedienungspersonals unter Berücksichtigung bereits bei der sicherheitstechnischen und der ergonomischen Prinzipien auf das ergonomischen Gestaltung einer mögliche Mindestmaß reduziert werden… Maschine oder eines Gerätes psychische Fehlbelastung vermieden werden. BildscharbV Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ›Psychische Belastung‹ ist eines der nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Kriterien für die Beurteilung der §3 Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Arbeitsbedingungen nach der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen Bildschirmarbeitsverordnung. insb. hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. BildscharbV Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere Die Kriterien der Software-Ergonomie auf die Verarbeitung von Informationen durch (Gebrauchstauglichkeit von Software) Anhang den Menschen anzuwenden. nach DIN EN ISO 9241 sind zu berücksichtigen: 1. Aufgabenangemessenheit 2. Selbstbeschreibungsfähigkeit 3. Steuerbarkeit 4. Erwartungskonformität 5. Fehlertoleranz 6. Individualisierbarkeit 7. Lernförderlichkeit. 4
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Gesetz/ Definition/ Auszüge Bemerkungen Verordnung BetrVG Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, Arbeitsschutz ist nach dem dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz Betriebsverfassungsgesetz ein § 89, 1 und die Unfallverhütung im Betrieb sowie wesentliches Betätigungsfeld des über den betrieblichen Umweltschutz Betriebsrates. durchgeführt werden. … § 90,1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Bereits bei der Planung vorgesehener Planung Maßnahmen ist der Betriebsrat einzubeziehen. 1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, 2. von technischen Anlagen, 3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder 4. der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. § 90,2 Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen. § 91 Werden die Arbeitnehmer durch Änderung der Der Betriebsrat kann bei Änderung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsbedingungen angemessene Arbeitsumgebung, die den gesicherten Maßnahmen zur Abwendung, Milderung arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über oder zum Ausgleich entstehender die menschengerechte Gestaltung der Arbeit Belastung verlangen, wenn sie nicht den offensichtlich widersprechen, in besonderer gesicherten arbeitswissenschaftlichen Weise belastet, so kann der Betriebsrat Erkenntnissen entspricht. angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. 5
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Psychische Beanspruchung Definition nach der DIN EN ISO 10075 – 1: Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Die psychische Beanspruchung wird durch verschiedenste Faktoren wie Merkmale, Eigenschaften, Verhaltensweisen, Fokussierungen etc. beeinflusst Dabei spielen psychische Voraussetzungen wie Fähigkeiten und Vertrauen in diese, Erfahrungen, Kenntnisse, Anspruchsniveau, Motivation, Einstellungen, Bewältigungsstrategien eine wichtige Rolle. Weitere Faktoren, die die gefühlte Beanspruchung beeinflussen können, sind Gesundheitszustand, körperliche Konstitution, Alter, Geschlecht, Ernährungsverhalten, aktuelle Verfassung, soziale Schicht etc.. Demzufolge ist jeder Mensch mit seinen psychischen, körperlichen, genetischen und sozialen Voraussetzungen unterschiedlich. Diese individuellen Voraussetzungen sind die Ursache dafür, dass jeder anders empfindet und reagiert. Gleiche Belastungen können also Individuen unterschiedlich beanspruchen. Das Lesen von Zeitschriften kann zum Beispiel anstrengend oder entspannend sein. Dabei ist das Lesen als reine Informationsaufnahme eine neutrale Belastung, die unterschiedliche Reaktionen, bzw. Emotionen auslösen kann. Das Belastungs- und Beanspruchungskonzept Das oben aufgeführte Beispiel macht den Unterschied zwischen der Belastung und der Beanspruchung deutlich. Rohmert und Rutenfranz (1975) haben daraus das Belastungs- Beanspruchungs-Konzept entwickelt, das die strategische Basis für die gesamte arbeitsmedizinische Forschung ist. Vor dem Hintergrund des Konzepts lassen sich gesundheitsgefährdende Belastungen formulieren. Zudem können gesundheitsfördernde Maßnahmen, die Belastungen reduzieren, abgeleitet werden. Belastung: Unter dem Begriff Belastung werden alle von außen auf den Menschen einwirkenden Einflussfaktoren subsumiert, welche in der Lage sind, eine Reaktion des Organismus auszulösen. Bei einer Schichtarbeit muss beispielweise zeitverschoben zur Tagesperiodik wesentlicher Körperfunktionen gearbeitet werden (=Störung dieser Körperfunktionen). 6
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Beanspruchung: Unter Beanspruchung ist jede durch einen äußeren Einflussfaktor hervorgerufene Reaktion zu verstehen. Diese kann den gesamten Körper, ein Organsystem, ein einzelnes Körperorgan oder eine isolierte Funktion eines Organs betreffen. Die Beanspruchung des Menschen muss dennoch als Ganzkörperreaktion und stets als Folge der Belastungen aus allen Lebensbereichen gesehen werden. Intervenierende Faktoren: Individuelle Eigenschaften wie Alter, Persönlichkeit, „Rhythmustyp“, physiologische Anpassungsfähigkeit, soziale und häusliche Umstände, Einstellung zur Schichtarbeit oder arbeitsbezogene Faktoren (Tätigkeitsbereich, Ausmaß an körperlicher und geistiger Belastung, Länge der Arbeitszeit, Typ des Schichtsystems, Umgebungsbedingungen) beeinflussen, wie stark ein Mensch von den Belastungsfaktoren tatsächlich beansprucht wird. Bei dem Beispiel Schichtarbeit kann es also sein, dass sich eine Person X besser an die Schichtarbeit anpassen kann als die Person Y. Dementsprechend ist die Person Y stärker beansprucht, obwohl die Belastung (Schichtarbeit) dieselbe ist. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Inhalte und Wirkungsweise des Belastungs- Beanspruchungs-Konzepts. einwirkende Beanspruchung mögliche Belastung Folgen - Art und Schwierigkeitsgrad - subjektive Beschwerden der Arbeitsaufgabe - Einschränkungen der - Arbeitsumweltbedingungen Leistungsfähigkeit - speziellen Vollzugs- - Beeinträchtigung der bedingungen (z. B. technische intervenierende - persönliche Gesundheit Hilfsmittel, Zeitvorgaben) Faktoren - arbeitsbezogene - sozialen Beziehungen (im - umweltbezogene Arbeitskontext) - familiäre Abbildung 1: Belastungs- Beanspruchungs-Konzept (vgl. Rohmert und Rutenfranz, 1975) 7
Psychische Belastungen vs. Beanspruchung, 11.04.2012 __________________________________________________________________________ Autor: Ernest Schüle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Quellen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA (2010). Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben: Erkennen – Gestalten. 5. Auflage, Juli 2010. Bönen/Westfalen: Druck Verlag Kettler GmbH. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2007). Arbeitsbedingungen in Deutschland – Belastungen, Anforderungen und Gesundheit. Beermann, Dr. B.; Brenscheidt, F.; Siefer, A. Zugang unter: www.baua.de/Arbeitsbedingungen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2010). Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. 1. Auflage, 2010. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH. Zugang unter:http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbuchreihe/pdf/ Gefaehrdungsbeurteilung-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Lenhardt, U., & Rosenbrock, R. (2009). Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben und Behörden. In K. Hurrelmann, T. Klotz, & J. Haisch, Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung (S. 295-305). Bern: Verlag Hans Huber. Rohmert, W.; Rutenfranz, J. (1975). Arbeitswissenschaftliche Beurteilung der Belastung und Beanspruchung an unterschiedlichen indistruellen Arbeitsplätzen. Bonn: Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit. 8
Sie können auch lesen