Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen"
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WOHN TE S EN EU TR Qualitätssiegel BE „Betreutes Wohnen NRW EL G QU IE ALI TÄ T SS für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen“ Ministerium für Ministerium für Städtebau und Gesundheit, Soziales, Wohnen, Frauen und Familie Kultur und Sport des Landes des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
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Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Einführung 7 2. Präambel 9 3. Leseanleitung 12 4. Qualitätsanforderungen und Empfehlungen 13 4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld 14 4.1.1 Bauliche Ausführung 15 4.1.2 Bauliche Voraussetzungen des Notrufs 18 4.1.3 Gebäudebezogene Infrastruktur 18 4.1.4 Wohnumfeld 19 4.2 Leistungsbereich Grundservice 20 4.2.1 Haustechnischer Service 21 4.2.2 Betreuung/Persönlicher Service 22 4.3 Leistungsbereich Wahlservice 25 4.3.1 Pflegerische Dienste und Krankenpflege 26 4.3.2 Hausnotruf 26 4.3.3 Hauswirtschaftliche Dienste 27 4.3.4 Weitere mögliche Wahlleistungen 27 4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung 28 4.4.1 Mietvertrag 29 4.4.2 Dienstleistungs-/Betreuungsvertrag 30 Anhang: A. Selbstverpflichtungserklärung von vorzuhaltenden Hausnotruf-Betreibern 33 B. Konzept 34 C. Weiterführende Literatur/Ratgeber 35 Impressum 38 3
Vorwort Immer mehr ältere Menschen möchten auch bei einem Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit selbständig und selbst- bestimmt in der eigenen Wohnung leben. Unter dem Begriff „Betreutes Wohnen für Senioren“ sind Bau- und Betreuungskonzepte für Angebote wie „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresidenzen“ entwickelt und umgesetzt worden, deren Ziel es ist, selbständiges Wohnen mit bedarfs- gerechten Hilfen zu verbinden. Sie sind z.T. sehr unterschiedlich und weisen große quali- tative Bandbreiten auf. Auch wenn es mittlerweile Ratgeber gibt, die über die vielfältigen Angebote informie- ren, existieren noch keine allgemein gültigen Mindestanforderungen für die unterschied- lichen Formen des betreuten Wohnens. Es feh- len bislang einheitliche Kriterien, die Seniorin- nen und Senioren, aber auch Investoren die notwendige Orientierungssicherheit geben. Seit Ende 2000 ist von der Arbeitsgruppe „Wohnen, Handwerk und Dienstleistungswirt- schaft“ der nordrhein-westfälischen Landes- initiative Seniorenwirtschaft deshalb für das Land Nordrhein-Westfalen ein Qualitätssiegel „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ entwickelt worden. Unter Federführung meines Hauses sind in Zusammenarbeit mit dem Gelsenkirchener Institut Arbeit und Technik (IAT), der Dortmun- der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FfG), der Landesseniorenvertretung, der 4
Verbraucherzentrale NRW, der Architekten- Die Einhaltung der Vorgaben ist eine frei- kammer NW, dem Kuratorium Deutsche Alters- willige Selbstverpflichtung. Qualitätsprüfun- hilfe, Vertretern der Wohlfahrtsverbände und gen und die Verleihung des Qualitätssiegels der Wohnungswirtschaft die Kriterien für ein „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Qualitätssiegel vorbereitet worden. Menschen NRW“ erfolgen im Auftrag bzw. durch das am 23. April als gemeinnütziger Das Qualitätssiegel ist zunächst auf den Neu- Verein gegründete „Kuratorium Qualitätssiegel bau entsprechender Angebote ausgerichtet. Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“. Die diesem Siegel zu Grunde liegenden Maß- stäbe betreffen die vier Bereiche „Bauwerk und Dem neuen Kuratorium wünsche ich an dieser Umfeld“,„Grundservice“,„Wahlservice“ sowie Stelle einen guten Start und für die weitere „Vertragsgestaltung“. Arbeit viel Erfolg und gutes Gelingen. Mit dem Qualitätssiegel „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ werden vor allem folgende Ziele verfolgt: • Orientierungshilfe für Interessierte d. h. Hilfestellung bei der Bewertung der in Birgit Fischer Nordrhein-Westfalen unter dem Begriff (Ministerin für Gesundheit, Soziales, „Betreutes Wohnen“ für Seniorinnen und Frauen und Familie) Senioren existierenden Angebotsvielfalt. • Orientierungshilfe für Investoren bei der Qualitätssicherung von Angeboten des „Betreuten Wohnens“ in Nordrhein- Westfalen. • Planungssicherheit und Planungshilfen für Investoren, Architektinnen und Architekten, Betreiber und Dienstleister. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Qualitätsmaßstäbe keine verordneten Vorgaben darstellen. Sie sind aus der Zusammenarbeit von Wohnungswirt- schaft, Betroffenen sowie Expertinnen und Experten entstanden. 5
1 Siehe Anhang C 2 Bislang gibt es lediglich drei Qualitätssiegel auf Landesebene (Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern), die qualitativ jedoch sehr starke Unterschiede aufweisen. 3 ehemals – bis November 2002 – das Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technologie (MASQT NRW) 6
1. Einführung Hintergrund rhein-westfälischen Landesinitiative Senioren- In den letzten Jahren hat sowohl das Angebot wirtschaft der Vorschlag geäußert, für das Land als auch die Nachfrage nach Betreutem Wohnen Nordrhein-Westfalen ein Qualitätssiegel für ältere Menschen stark zugenommen. Nach „Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ Schätzungen durch empirica hat sich die Anzahl zu entwickeln. Unter Federführung des nord- dieser Wohnangebote allein zwischen 1995 rhein-westfälischen Ministeriums für Gesund- und 2000 mehr als verdoppelt. Immer mehr heit, Soziales, Frauen und Familie (MGSFF ältere Menschen entscheiden sich für das NRW)3 und betreut durch die gemeinsam vom Betreute Wohnen als alternative Wohnform in Gelsenkirchener Institut Arbeit und Technik der Erwartung, auch bei einem Nachlassen der (IAT) und der Dortmunder Forschungsgesell- Leistungsfähigkeit selbständig und selbst- schaft für Gerontologie (FfG) getragene bestimmt in der eigenen Wohnung leben zu Geschäftsstelle Seniorenwirtschaft wurde eine können. Von vielen Seiten wird das Betreute Arbeitsgruppe eingesetzt, die das vorliegende Wohnen als eine der Zukunftslösungen für das Qualitätssiegel im Konsensverfahren entwickelt Wohnen älterer Menschen propagiert. und verabschiedet hat. Doch die Baukonzeptionen und Betreuungs- konzepte der unter der Bezeichnung „Betreutes Ziele Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen Mit dem vorliegenden Qualitätssiegel „Betreu- Plus“ oder „Seniorenresidenzen“ erstellten und tes Wohnen für ältere Menschen NRW“ werden angebotenen Projekte sind außerordentlich vor allem die folgenden Ziele verfolgt: unterschiedlich und weisen große qualitative • Vor dem Hintergrund der bestehenden Ange- Bandbreiten auf. Dies führt z.T. dazu, dass Erwar- botsvielfalt des Betreuten Wohnens bzw. des tungen und Vorstellungen der Mieter/innen Wohnens mit Service werden nordrhein-west- nicht erfüllt werden und bereits bei einem ein- fälische Angebote, die die Anforderungen des tretenden leichten Hilfebedarf ein erneuter vorliegenden Qualitätssiegels erfüllen, ein- Umzug notwendig werden kann. deutig beschrieben und definiert. Zwar gibt es mittlerweile Ratgeber1, die interes- • Das Qualitätssiegel dient damit der Schaffung sierte Senioren/innen beraten, ob Betreutes von Markttransparenz und bietet Orientie- Wohnen für sie eine geeignete Wohnform dar- rungshilfen für (potenzielle) Mieter/innen und stellt und sie über die Angebotsvielfalt informie- deren Angehörigen. ren, aber weil der Begriff des Betreuten Wohnens • Es dient der Qualitätssicherung für Anlagen gesetzlich nicht geschützt ist und praktisch für des Wohnens mit Service bzw. des Betreuten jedes beliebige Wohnangebot verwendet Wohnens in NRW. werden kann, gibt es keine allgemein gültigen • Es schafft Planungssicherheit und bietet Mindestanforderungen2. Planungshilfen für Investoren, Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2000 im Entwickler/innen, Architekten/innen, Rahmen der Arbeitsgruppe „Wohnen, Hand- Planer/innen, Betreiber und Dienstleister. werk und Dienstleistungswirtschaft“ der nord- 7
1. Einführung Adressatenkreis • Landesarbeitsgemeinschaft Das Qualitätssiegel richtet sich sowohl an Wohnberatung NRW Nutzer/innen wie ältere Menschen und ihre • Landesseniorenvertretung NRW e.V. Familienangehörigen als auch an Investoren, • Landesverband Freier Immobilien- und Entwickler/innen, Architekten/innen, Betreiber Wohnungsunternehmen Nordrhein- und Dienstleister. Westfalen e.V. • Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifika- Ausrichtung tion und Technologie des Landes NRW Das Qualitätssiegel richtet sich an den Neubau (MASQT NRW) (bis November 2002) (d.h. Anlagen, die sich noch in der Planung • Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und befinden, gerade neu gebaut werden bzw. Gesundheit des Landes NRW (MFJFG NRW) nicht älter als drei Jahre sind). Für den Bestand (bis November 2002) werden gesonderte Anforderungen entwickelt. • Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW (MGSFF NRW) Mitglieder der Arbeitsgruppe (seit November 2002) Mitglieder der Arbeitsgruppe waren die • Ministerium für Städtebau und Wohnen, folgenden Organisationen und Akteure: Kultur und Sport des Landes NRW • Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände (MSWKS NRW) der freien Wohlfahrtspflege NRW • Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, • Architektenkammer NW Energie und Verkehr des Landes NRW • Bundesverband Freier Immobilien- und (MWMEV NRW) Wohnungsunternehmen e.V. • Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag • Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik • Nordrhein-Westfälischer Städtetag, • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband, AK Wohnen Mettmann • WohnBund-Beratung NRW GmbH • empirica • Stadt Ratingen • Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. • Wohnberatung Wuppertal an der Universität Dortmund • Wohnungsförderungsamt der Stadt Hamm • Gemeinnützige Aktien-Gesellschaft für • Verband deutscher Alten- und Behinderten- Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) hilfe e.V. (VDAB) Immobilien-Management GmbH • Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. • Geschäftsstelle Seniorenwirtschaft am • verdi Landesverband NRW e.V. Institut Arbeit und Technik • Vereinigung der Industrie- und Handels- • Gesellschaft für Bauqualität und Technik kammern des Landes NRW • Institut Arbeit und Technik • Institut für Wohnungswesen, Immobilien- Arbeitsgrundlage wirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung Als Arbeitsgrundlage diente das baden-würt- (InWIS) an der Ruhr-Universität Bochum tembergische Qualitätssiegel „Betreutes GmbH Wohnen für Senioren. Anforderungen – Prüf- • Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) verfahren – Informationen“. 8
2. Präambel Ältere Menschen möchten so lange wie mög- gen vollständig beschrieben und eindeutig lich ihre Selbständigkeit erhalten und gleich- dem Grund- oder Wahlservice zuzuordnen sein. zeitig so sicher wie möglich leben. Dies ist ein Die Dienstleistungsanbieter müssen benannt Wunsch, dem das Betreute Wohnen für ältere und die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Menschen entgegen kommt. Der Grundge- Leistungen verbindlich in einem dem Vertrag danke des Betreuen Wohnens besteht darin, zugehörigen Konzept geregelt sein. soviel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten und so viel Betreuung wie nötig zu bieten. Angebote des Betreuten Wohnens für ältere Ggf. sollte die Betreuung an den sich ändern- Menschen, die die Anforderungen des nord- den persönlichen Bedarf angepasst werden rhein-westfälischen Qualitätssiegels erfüllen, können. Das Betreute Wohnen für ältere sind rechtlich klar vom Wohnen in einem Heim Menschen, wie es durch das vorliegende nord- abgegrenzt und fallen nicht unter das Heim- rhein-westfälische Qualitätssiegel definiert ist, gesetz. Beim Betreuten Wohnen steht der umfasst vier Leistungsbereiche mit folgenden Wohncharakter eindeutig im Vordergrund. zentralen Anforderungen: Je nach auftretendem persönlichen Hilfebedarf 1. Bauwerk und Umfeld: Eine zentral gelegene und infrastrukturellen Gegebenheiten wie z.B. und in eine gute Infrastruktur eingebettete dem verfügbaren Angebot der Wahlleistungen barrierefreie und altengerechte Wohnung, können Angebote des Betreuten Wohnens die über die technische Infrastruktur für die Senioren/innen einen Heimaufenthalt ersetzen Einrichtung eines Notrufs verfügt. bzw. hinauszögern. Allerdings kann besonders 2. Grundservice: Ein Paket von Grundleis- bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder starker tungen, die die Sicherstellung des haustech- Altersdemenz ein Umzug ins Pflegeheim nicht nischen Service und die Betreuung bzw. den unbedingt verhindert werden, weil die Rund- persönlichen Service durch eine kompetente um-die-Uhr-Pflege außerhalb eines Heims nur Betreuungsperson mit Blick auf Beratung, Infor- schwer gewährleistet werden kann. mation und Vermittlung von Wahlleistungen Die Erstberatung zu Angeboten des Betreuten gewährleisten. Wohnens sollte trägerneutral erfolgen 3. Wahlservice: Frei wählbare zusätzliche Wahl- (z.B. durch Wohnberatungsstellen, Verbraucher- leistungen, die mindestens pflegerische Dienste Zentralen oder Kommunen). und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienste Im folgenden werden – differenziert nach Leis- und Hausnotruf umfassen. tungsbereich – zentrale Grundlagen des 4. Vertragsgestaltung: Diese bezieht sich auf Betreuten Wohnens aufgeführt, auf die sich die den Miet- und Betreuungsvertrag, die bestimm- Mitglieder der Arbeitsgruppe verständigt te Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. haben und die (sofern sie nicht durch die Der Mietvertrag darf z.B. keine Kündigungs- Qualitätsanforderungen selbst abgedeckt sind) klausel wegen Pflegebedürftigkeit enthalten. durch die Betreiber entsprechender Wohnan- In dem Betreuungsvertrag müssen die Leistun- lagen berücksichtigt werden sollten: 9
2. Präambel Bauwerk und Umfeld angebote) z.T. auch ehrenamtlich oder auf der Bauwerk und Umfeld sind barrierefrei Basis gegenseitiger Hilfeleistung organisiert und sicher zu nutzen. Eine selbständige Haus- werden, solange die Qualitätsanforderungen haltsführung ist sicher zu stellen und die erfüllt werden. Es sollte eine kontinuierliche Privatsphäre zu gewährleisten. Ein Notruf Anpassung der Versorgungsleistungen an den muss sich kurzfristig installieren lassen. Stand der Technik und sich ändernde indivi- Die Kommunikation und das Zusammenleben duelle Bedarfslagen stattfinden. Das Selbsthil- unter den Mietern/innen ist zu fördern. fepotenzial von Mietern/innen und Umfeld Die Mieter/innen müssen sich selbständig mit (informelles Netzwerk) ist zu aktivieren, die Produkten und Dienstleistungen des täglichen Förderung einer Hausgemeinschaft zu ermög- Bedarfs versorgen können. lichen und die Beteiligung der Mieter/innen Eine von Anfang an gemeinsame Planung zu fördern. durch Architekt/in, Bauträger und Betriebs- Um das Leistungsangebot zu beschreiben, träger in Abstimmung mit der jeweiligen ist ein Konzept zu erstellen (siehe Anhang B). Kommune wird empfohlen und sollte örtliche Das Konzept gibt verbindliche Angaben über Bedarfe und eine überschaubare Größen- die Art und den Umfang der angebotenen ordnung berücksichtigen. Leistungen und legt dar, wer die Leistungen erbringt. Das Konzept ist Bestandteil des Grundservice Betreuungsvertrages, um das Leistungsangebot Die persönliche Einzelfallbetreuung sicherzustellen. Die Betreuungskonzeption ist ist ein Kernstück des Betreuten Wohnens, schwerpunktmäßig präventiv ausgerichtet mit ohne sie kann man nicht von einer betreuten dem Ziel, den Hilfebedarf möglichst gering zu Wohnung sprechen. Die Selbstbestimmung halten. der Mieter/innen bildet die Grundlage für die Die Kosten für den Grundservice sind für den/ Arbeit der Betreuungskraft. die Leistungsempfänger/in transparent und Es gibt so wenig festgeschriebene Pauschal- dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. leistungen wie möglich, um für die Mieter/in Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf eine größtmögliche Wahlfreiheit zu schaffen. jeweils einer gesonderten Zustimmung des/ Der zeitliche Umfang der Betreuungsleistungen der Leistungsempfängers/in. Für den Notfall ist geregelt und steht in einem angemessenen treffen die Betreiber und Leistungsempfänger/ Verhältnis zur Anzahl der zu betreuenden Mie- innen hinsichtlich der Weitergabe von persön- ter/innen (Schlüssel siehe Prüfbogen4). lichen Daten eine gesonderte Vereinbarung. Die Dienste des Grundservice können (insbe- sondere bezogen auf Betreuungs- und Kontakt- 4 Die Prüfbogen werden gesondert veröffentlicht. In den Prüfbogen sind die Qualitätsanforderungen und Empfehlun- gen der jeweiligen Leistungsbereiche operationalisiert. Mit Hilfe der Prüfbogen kann überprüft werden, inwieweit ein Angebot des Betreuten Wohnens für ältere Menschen den Anforderungen des nordrhein-westfälischen Qualitätssiegels entspricht. Für den Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld setzt der entsprechende Prüfbogen beispielsweise allgemeine DIN-Vorschriften in messbare Anforderungen um (z.B. dass Rampen nur eine maximale Steigerung von 6% haben dürfen). Die Püfbogen bilden die Grundlage der Überprüfung der Anlage durch die Prüfer. 10
2. Präambel Wahlservice innen hinsichtlich der Weitergabe von persön- Grundsätzlich besteht in diesem lichen Daten eine gesonderte Vereinbarung. Bereich vor dem Hintergrund des örtlich ver- fügbaren Angebots für die Leistungsempfän- Vertragsgestaltung ger/innen Wahlfreiheit hinsichtlich des Leis- Potenzielle Mieter/innen sind vor Ver- tungsumfangs und der Dienstleistungs- tragsabschluß umfassend über die Möglich- erbringer (auch mit Blick auf den Hausnotruf- keiten und Grenzen des jeweiligen Angebots dienst). Für Initiierung und Organisation ist die zu informieren. Miet- und Betreuungsverträge Betreuungskraft zuständig. Die Leistungen des müssen separat abgeschlossen werden kön- Wahlservice (inkl. des Hausnotrufs) werden nen. Zur Höhe eines angemessenen Miet- individuell zwischen Leistungsempfängern/ preises kann an dieser Stelle keine Aussage innen und Dienstleistungserbringern abge- getroffen werden, zur ersten Orientierung rechnet und sind nicht Bestandteil der Grund- kann z. B. die ortsübliche Vergleichsmiete her- servicepauschale. Die Leistungen des Wahl- angezogen werden. service basieren auf Einzelverträgen zwischen Die Mietverträge werden grundsätzlich recht- den Hilfeempfängern/innen bzw. Kunden/ lich nicht seitens der Vergeber des Qualitäts- innen und dem (frei wählbarem) Dienst- siegel geprüft, sondern nur in Bezug auf die leistungserbringer, auch wenn der Betreiber dargestellten Punkte der Checkliste. Bei Bedarf der Anlage eine Kooperationsvereinbarung sollte der Vertrag individuell juristisch über- mit einem bestimmten Dienstleister abge- prüft werden. schlossen hat. Die vertraglichen Regelungen müssen klar Der Beginn der Dienstleistung sollte zeitnah definieren, welche Anbieter für welche erfolgen (spätestens 24 Stunden nach Eingang Leistungen zuständig sind, welche Leistungen der Anfrage – z. B. Pflegeleistungen –), in aku- Grund- und welche Wahlleistungen sind. ten Notlagen müssen Hilfsangebote unmittel- Ebenso muss eine eindeutige Zuordnung von bar zur Verfügung stehen. Kosten und Leistungen erfolgen. Die jeweiligen Kosten für den Wahlservice des Das Layout der Verträge sollte gut lesbar und Betreibers müssen für den/die Nutzer/in trans- leicht verständlich sein und über eine über- parent sein (d. h. z. B. Preislisten zur Ansicht sichtliche Gestaltung verfügen (Vorschlag vorhanden sein). Die Kosten des Wahlservice siehe Konzept Anhang B). von anderen Anbietern werden individuell zwischen Nutzer/in und Anbieter vereinbart. Rechtliche Grundlagen Es sollte eine kontinuierliche Anpassung der des Qualitätssiegels Versorgungsleistungen an den Stand der Tech- Die Anforderungen an das Qualitätssiegel nik und sich ändernde individuelle Bedarfs- basieren u. a. auf geltenden Vorschriften lagen stattfinden. und Regelwerken wie der DIN 18024-1, der Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf DIN 18025-1 und der DIN 18025-2. Diese jeweils einer gesonderten Zustimmung des/ Grundlagen werden an sich ändernde recht- der Leistungsempfängers/in. Für den Notfall liche Rahmenbedingungen angepasst. treffen die Betreiber und Leistungsempfänger/ 11
3. Leseanleitung Das vorliegende Qualitätssiegel Betreutes trag zugehörigen Konzepts des Betreuten Wohnen für ältere Menschen richtet sich Wohnens für ältere Menschen sowie weiter- sowohl an (potenzielle) Nutzer/innen als auch führende Literatur/Ratgeber. an Investoren, Entwickler/innen, Architekten/ Die Selbstverpflichtungserklärung von vorzu- innen, Betreiber und Dienstleister. haltenden Hausnotrufdiensten beschreibt die Es gliedert sich in die Teile Einführung, Präam- Leistungen und Rahmenbedingungen des als bel, Qualitätsanforderungen und Empfehlun- Wahlservice anzubietenden Hausnotrufdienstes. gen und Anhang (Selbstverpflichtungserklä- Das dem Betreuungsvertrag zugehörige rung, Konzept und weiterführende Literatur/ Konzept des Betreuten Wohnens für ältere Ratgeber). Menschen soll verbindliche Aussagen machen Die Präambel gibt einen ersten Überblick über zu Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leis- die zentralen Anforderungen des Qualitäts- tungen des jeweiligen Angebots. Darüber hin- siegels in den vier Leistungsbereichen Bau- aus soll es grundsätzliche Aussagen machen werk und Umfeld, Grundservice, Wahlservice z. B. zum Leitbild des Trägers oder zu den Maß- und Vertragsgestaltung und beschreibt zen- nahmen, die vom Betreiber der Anlage zur trale Grundlagen des Betreuten Wohnens für Stärkung des Selbsthilfepotenzials der Senioren/innen, auf die sich die Mitglieder der Mieter/innen eingesetzt werden. Arbeitsgruppe verständigt haben. Das Kapitel Qualitätsanforderungen und Emp- fehlungen gliedert sich in die vier Leistungs- bereiche Bauwerk und Umfeld, Grundservice, Wahlservice und Vertragsgestaltung und beschreibt die jeweiligen Qualitätsanforde- rungen und Empfehlungen in allgemein ver- ständlicher Form. Der Anhang umfasst die Selbstverpflichtungs- erklärung von vorzuhaltenden Hausnotruf- diensten, Inhalt und Strukturen des dem Ver- 12
4. Qualitätsanforderungen und Empfehlungen Im folgenden werden die Qualitätsanforde- rungen und Empfehlungen des nordrhein- westfälischen Qualitätssiegels Betreutes Wohnen für ältere Menschen differenziert nach den u. a. Leistungsbereichen dargestellt. 4.1 Bauwerk und Umfeld 4.2 Grundservice 4.3 Wahlservice 4.4 Vertragsgestaltung 13
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld Der Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld setzt sich zusammen aus den Einzelbereichen: 1. Bauliche Ausführung insgesamt 2. Bauliche Voraussetzungen des Notrufs 3. Gebäudebezogene Infrastruktur 4. Wohnumfeld Die Beurteilung der baulichen Gegebenheiten erfolgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung: 1. Bekanntmachung der Neufassung der Bauordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) vom 1. März 2000 2. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung - VV BauO NRW - RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - II A 3 - 100/85 - 3. Wohnungsbauförderungsbestimmungen in der aktuellen Fassung 4. Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts-, Wohnraumförderungs- gesetz (WoFG) vom 13. September 2001 5. DIN 18024-1, 01-1998 DIN 18025-1, 12-1992 DIN 18025-2, 12-1992 14
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld 4.1.1 Bauliche Ausführung Qualitätsanforderungen Empfehlungen Eingang: Der Eingangsbereich ist über- Die Bauweise ist übersichtlich und schaubar und sicher gestaltet, d. h. der kontaktfördernd. Hauseingang ist von allen Seiten einsehbar und ohne Schattenbildung gut beleuchtet, Die Anlage verfügt über „natürliche die Haustür ist transparent. Treffpunkte“. Der Hauseingang des Gebäudes, sämtliche Wohnungen und der Aufzug sind von der Die Briefkastenanlage ist von innen öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos zugänglich. erreichbar. Horizontale und vertikale Erschließung: Sie erfolgt in Anlehnung an die Wohnungs- bauförderungsbestimmungen des Landes NRW. Aufzüge: Aufzüge und ihre technischen Ein Liegendtransport im Aufzug ist möglich. Eigenschaften sind so beschaffen, dass in ihrer Mobilität und/oder Wahrnehmung eingeschränkte Menschen ihre Wohnungen erreichen können. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2 und zusätzliche Forderungen der BauO NRW) Treppen: Das Treppenhaus ist ausreichend Es sind beidseitig Handläufe angebracht. beleuchtet und es gibt keine unterschnitte- Der innere Handlauf wird am Treppenauge nen Stufen (damit ist gemeint, dass keine nicht unterbrochen. überstehenden Trittflächen bestehen). Falls gewendelte Treppen erforderlich sind, existiert ein zweiter Handlauf. Rampen: Eine sichere Nutzung der Rampe ist ohne größere Kraftanstrengung nötig. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2) 15
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Türen: Wohnungen und Wohnräume Die Türen haben eine lichte Breite von min- können auch von Menschen, die Gehhilfen destens 90 cm. (Grundlage: DIN 18025-1) nutzen, begangen werden. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2) Bei großen Türen (Eingangs- oder Flurtüren) Falls große Glasflächen vorhanden sind, sind ist eine Schließhilfe vorgesehen. diese bruchsicher und kontrastreich. Wohnungsgrundriss: Zur Sicherstellung Die Grundrissgestaltung ist zweckmäßig einer selbständigen Haushaltsführung ist und entspricht den Bedürfnissen und eine vollständige Wohnung vorhanden Lebensgewohnheiten älterer Menschen (d.h. es ist möglich zu kochen, zu schlafen (z. B. Küche und Essplatz, Bad und Schlafzim- und zu waschen). mer einander zugeordnet, separater Schlaf- Der Wohnungsabschluss ist zur Sicherung raum, separate Küche, Eingangsbereich mit der Privatsphäre gewährleistet (eigener Garderobe und Abstellmöglichkeit). Haus- und Wohnungstürschlüssel, Klingel, Briefkasten). Die Wohnungsgrundrisse sind für Ein- und/oder Zwei-Personenhaushalte geeignet. Die Funktionen „Wohnen, Schlafen und Kochen“ werden nicht in einem Raum zusammengefasst. Bad: In jeder Wohnung ist ein Sanitärraum Der Waschtisch ist unterfahrbar und mit einem bodengleichen Duschplatz aus- mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon gestattet (der Duschplatz gilt auch als gestaltet. bodengleich, wenn er Wasserschutzkanten aufweist, die nicht höher als 1 cm sind). Die Tür schlägt nicht in den Sanitärraum, ist abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln. Küche: In bauseitig eingerichteten Küchen Ein Abstellraum steht zur persönlichen können Tätigkeiten im Sitzen verrichtet Verfügung und ist barrierefrei erreichbar. werden. 16
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Freisitz (Balkon oder Terasse): Ein Freisitz In mindestens einem Raum ermöglicht eine ist vorhanden und weist eine Bewegungs- niedrige Fensterbrüstung in Höhe von 60 cm fläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m auf. den Ausblick im Sitzen. Wohnung (Schwellen, Stufen und Zugang): Innerhalb der Wohnungen sind grundsätzlich keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge vorhanden. Sofern diese technisch zwingend notwendig sind, sind diese nicht höher als 2 cm. Haustechnik: Die Bedienvorrichtungen (Schalter, Steck- Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbruch dosen) können auch von Menschen mit und Diebstahl sind vorhanden. Einschränkungen in der Mobilität und/oder Wahrnehmung benutzt werden. Die Raumtemperatur und die Lichtverhält- nisse können den Bedürfnissen der Mieter/innen angepasst werden. Die Kommunikation mit dem Umfeld ist möglich (Gegensprechanlage, Türöffner und Telefonanschluss sind vorhanden). Die Installation sicherheitstechnischer Einrichtungen wie z. B. Rauchmelder ist möglich. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2, Punkt 9–12) Bodenbeläge: Bauseitig verwendete Bodenbeläge sind reflexionsarm, rutschhemmend, fest verlegt und nicht elekrostatisch aufladbar. (Grundlage: DIN 18025, Teil 2) Gemeinschaftsräume: Sofern Gemein- schaftsräume in dem Gebäude vorhanden sind, sind diese barrierefrei zugänglich. 17
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld 4.1.2 Bauliche Voraussetzungen des Notrufs Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die technische Infrastruktur für die Notruf- einrichtung ist vorhanden und bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden (werktags) akti- vierbar. Als technische Mindestvoraussetzung ist ein ISDN- oder ein separater Telefon-Anschluss vorhanden. 4.1.3 Gebäudebezogene Infrastruktur (Gemeinschaftsräume) Qualitätsanforderungen Empfehlungen Ab einer Größe von 20 Wohnungen ist ein Ab einer Größe von 10 Wohnungen ist ein Gemeinschaftsraum (entweder im Gebäude Gemeinschaftsraum (entweder im Gebäude selbst oder im fußnahen Umfeld) (inkl. Sani- selbst oder im fußnahen Umfeld) (inkl. Sani- tärbereich) vorhanden, der folgende Funk- tärbereich) vorhanden, der folgende Funk- tionen erfüllt: tionen erfüllt: • Besprechung, Information, • Besprechung, Information, Kommunikation Kommunikation • Gemeinschaftsaktivitäten, Treffen, • Gemeinschaftsaktivitäten, Treffen, Feiern, ... Feiern, ... Darüber hinaus ist vorhanden: Die Gemeinschaftsräume sind attraktiv • Ein Multifunktionsraum (Größe ent- gestaltet (hell, geräumig, zentral gelegen) sprechend der Wohnungsanzahl) und verfügen über multifunktionale • Eine Waschküche mit Waschmaschine, Nutzungsmöglichkeiten. soweit der Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung nicht möglich ist 18
4.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld 4.1.4 Wohnumfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Eine selbständige Versorgung ist möglich Die Wohnung befindet sich in einer zentra- (Einkauf für den täglichen Bedarf, Arzt/ len Ortslage und verfügt über ein senioren- Ärztin, Anbindung an öffentliche Verkehrs- gerecht gestaltetes Umfeld (Sitzmöglich- mittel, ggf. regelmäßiger Fahrdienst). keiten, Geländer, Beleuchtung u.a.). Wenn Änderungen des Wohnumfelds statt- Die Umgebung verfügt über Freizeit- und finden, auf die der Betreiber keinen Einfluss Erholungsflächen, eine soziale Infrastruktur hat (z. B. ein Supermarkt geschlossen wird) und Begegnungsstätten. muss er für eine ggf. kostenpflichtige Alter- native im Rahmen des Wahlservice (z. B. Fahrdienst) sorgen. Die Gestaltung von Gebäudezugängen ist Die der Wohnanlage zugehörigen Außen- barrierefrei. (Grundlage: DIN 18024, Teil 1) anlagen und Freiflächen sind barrierefrei, sicher und mit Orientierungshilfen aus- gestattet. Ihre Begehung ist auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos möglich. (Grundlage: DIN 18024, Teil 1) Es sind barrierefreie Parkplätze vorhanden. Es sind leicht zugängliche Einstellplätze für Fahrräder vorhanden Es sind ausreichend rollstuhlgerechte Park- plätze unter Berücksichtigung der Bedürf- nisse der Nutzer/innen vorhanden.5 Es sind barrierefrei erreichbare und bedien- Die Müllcontainer befinden sich in bare Müllcontainer vorhanden. Aufzugsnähe. 5 siehe Prüfbogen 19
4.2 Leistungsbereich Grundservice Der Grundservice umfasst die Leistungsbereiche: 1. Haustechnischer Service 2. Betreuung/Persönlicher Service Die Berechnung der Kosten für den Grundservice sollte für den Mieter/innen transparent und nachvollziehbar sein. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen empfiehlt sich deshalb eine Berechnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. 20
4.2 Leistungsbereich Grundservice 4.2.1 Haustechnischer Service Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Haustechnik ist sichergestellt und wird regelmäßig gewartet. Ein/e verbindliche/r Ansprechpartner/in steht zur Verfügung. Die Behebung von Störungen (Energie, Heizung, Wasser, Aufzug) findet im ange- messenen Zeitraum statt (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden). Für die unten genannten Aufgaben ist Für den haustechnischen Service ist ein/e ein/e Hausmeister/in und/oder ein exter- für die Wohnanlage zuständige/r Haus- ner Dienstleister zuständig. meister/in (u. U. mit Teilzeitauftrag) einem eher anonymen externen Dienstleistungs- Der/die Hausmeister/in ist telefonisch unternehmen vorzuziehen. erreichbar. Eine Vertretungsregelung ist sichergestellt. Leistungen: Gebäudereinigung (innerhalb/außerhalb), Mülltonnenservice, Pflege des Gartens/der Außenanlage und Winterdienst sind sicher gestellt. 21
4.2 Leistungsbereich Grundservice 4.2.2 Betreuung/Persönlicher Service Qualitätsanforderungen Empfehlungen Kompetente Betreuungs-/Kontaktperson Eine kompetente Betreuungs-/Kontakt- person ist vorhanden. 6 Die Betreuungs-/Kontaktperson verfügt Die Betreuungs-/Kontaktperson verfügt über sozialpflegerische Kenntnisse und über die Qualifizierung einer sozialpäda- Erfahrungen sowie Kenntnis des örtlichen gogischen oder pflegerischen Fachkraft. Hilfeverbundes. 6 Sie verfügt über die Bereitschaft zur Fort- bildung. Der Tätigkeitsumfang der Betreuungs-/ Sie verfügt über ein flexibles Zeitkontin- Kontaktperson gewährleistet unabhängig gent, welches dem Aufgabenumfang an- von der Anzahl der Wohnungen eine regel- gepasst ist (z. B. erweiterter Anstellungs- mäßige Erreichbarkeit im Haus. umfang in der Anfangsphase). Die Betreuungs-/Kontaktperson ist werktags leicht erreichbar (persönlich und/oder tele- fonisch). Eine Vertretungsregelung ist sichergestellt. Beratungsleistungen: Es findet eine Beratung über Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Angebots des Betreuten Wohnens vor Vertragsabschluss statt. Das Beratungsangebot ist auch nach Einzug sicher zustellen. Der zeitliche Umfang findet nach Bedarf zu festen Sprechstunden und/oder nach Ver- einbarung vor Ort statt.7 6 Anforderungsprofil siehe Prüfbogen, 7 Schlüssel siehe Prüfbogen 22
4.2 Leistungsbereich Grundservice Qualitätsanforderungen Empfehlungen Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung umfassen Fragen zur alltäglichen Lebens- führung, zu allgemeinen Hilfemöglichkeiten, zur Wohnsituation sowie Hilfen zur Antrag- stellung für Leistungen, Betreuung und zur ärztlichen Versorgung. Informationen: Allgemeine Information umfassen staatliche Sozial- und Leistungsgesetze und ggf. die Vermittlung von kompetenten Ansprech- partnern/innen. Es werden neutrale Informationen über Anbieter von Hausnotrufdiensten bereit gestellt, die über eine Selbstverpflichtungs- erklärung verfügen (siehe Anhang A). Es werden regelmäßig aktuelle Übersichten über die in Frage kommenden Dienst- leistungs- und Freizeitangebote der Einrich- tung und des näheren Umfeldes erstellt und kommuniziert. Die Bekanntmachung der Informationen erfolgt durch regelmäßige Aushänge oder andere Formen der Bekanntmachung.8 Vermittlungs- und Organisations- tätigkeit: Der zeitliche Umfang der Betreuungs- leistungen ist geregelt und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der zu betreuenden Mieter/innen. 9 8 siehe Prüfbogen, 9 Schlüssel siehe Prüfbogen 23
4.2 Leistungsbereich Grundservice Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Vermittlung umfasst: • Hilfen im Pflege-, Not- und Krankheitsfall • Hausnotrufdienste • Kleinere Reparaturen • Soziale Kontakte • Qualifizierte Fachberatung (z. B. Pflege- oder Wohnberatung) • bei Bedarf Unterstützung bei der Suche eines Pflegeplatzes • Hauswirtschaftliche Leistungen • Handwerkliche Leistungen • Essensdienste • Hilfe beim Umgang mit Behörden. Gemeinschaftsaktivitäten: Bei Vorhandensein von Gemeinschafts- Die Organisation von Angeboten findet räumen bestehen Angebote zur sozialen auch an Wochenenden statt. Kontaktaufnahme (siehe Konzept Anhang B). 24
4.3 Leistungsbereich Wahlservice Der Wahlservice umfasst die Leistungsbereiche: 1. Pflegerische Dienste und Krankenpflege 2. Hauswirtschaftliche Dienste 3. Hausnotruf 4. Weitere mögliche Wahlleistungen (als Empfehlung) 25
4.3 Leistungsbereich Wahlservice 4.3.1 Pflegerische Dienste und Krankenpflege Qualitätsanforderungen Empfehlungen Mindestangebot: Der Dienstleistungs- erbringer der Wohnanlage gewährleistet vor dem Hintergrund des örtlich verfüg- baren Angebots ein Mindestangebot an wählbaren Diensten. Dazu zählen auch pflegerische Dienste und Krankenpflege. Wahlfreiheit: Die Mieter/innen haben die Möglichkeit, hinsichtlich des Leistungs- umfanges und der Dienstleistungserbringer zu wählen. Leistungskatalog: Der Katalog der weiteren wählbar vorzuhaltenden Leistungen ist nicht fest geschrieben. „Hilfen im Krankheitsfall“ zählen zum Wahlservice. Hierzu bedarf es einer Konkre- tisierung im Vertrag (z. B. die Vereinbarung eines gewissen Umfangs an Leistungen für einen bestimmten Zeitraum). 4.3.2 Hausnotruf Qualitätsanforderungen Empfehlungen Der Anlagenbetreiber ist in der Lage, Das Hilfsmittelverzeichnis findet Beachtung. dem/der Mieter/in Hausnotrufanbieter zu nennen, die über eine Selbstverpflichtungs- erklärung im Sinne der Checkliste (siehe Anhang A) verfügen. 26
4.3 Leistungsbereich Wahlservice 4.3.3 Hauswirtschaftliche Dienste Qualitätsanforderungen Empfehlungen Mindestangebot: Der Dienstleistungs- erbringer der Wohnanlage gewährleistet vor dem Hintergrund des örtlich verfüg- baren Angebots ein Mindestangebot an wählbaren Diensten. Dazu zählen auch die folgenden Dienste: • Wohnungsreinigung • Essensangebot • Wäschedienst. Die Wahlfreiheit der Leistungsempfänger/ innen hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Dienstleistungserbringer wird vor dem Hintergrund des örtlich verfügbaren Angebots gewahrt. 4.3.4 Weitere mögliche Wahlleistungen Qualitätsanforderungen Empfehlungen Als mögliche weitere Wahlleistungen sind zu nennen: • Fahr- und Begleitdienste • Fuß- und Nagelpflege • Kleine technische Dienstleistungen. Eine Sicherstellung erfolgt entsprechend dem Bedarf. 27
4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung Zum Leistungsbereich Vertragsgestaltung zählen die folgenden Bereiche: 1. Mietverträge (Mietverhältnis) 2. Betreuungsvertrag (Leistungen des Grund- und Wahlservice) 28
4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung 4.4.1 Mietvertrag Qualitätsanforderungen Empfehlungen Der Mietvertrag kann unabhängig vom Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen werden konkret beschrie- ben (z. B. dass die im Qualitätssiegel enthal- tenen Angaben zur Barrierefreiheit einge- halten werden). Das Objekt wird mit Blick auf Größe, Lage und Ausstattung exakt beschrieben. (Evtl. auftretende) Pflegebedürftigkeit ist in dem Mietvertrag nicht als Kündigungs- grund aufgeführt. 10 Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten werden im Mietvertrag ausgewiesen. 10 Erläuterung: Das Mietrecht sieht für jede Vertragspartei die Möglichkeit vor, das Mietverhältnis aus einem wichtigen Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden im Rahmen einer Einzelfallabwägung und unter Würdigung aller Umstände die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Insbesondere liegt ein wichtiger Grund vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass von der Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht ausgegangen werden kann. Dies erfordert jedoch einen schweren Verstoß gegen den Hausfrieden oder laufende Störungen mit Wiederholungsgefahr. Harmlose Störungen durch altersbedingt geistig verwirrte Mieter begründen diese Unzumutbarkeit demnach nicht. 29
4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung 4.4.2 Dienstleistungs-/Betreuungsvertrag Qualitätsanforderungen Empfehlungen Der Betreuungsvertrag kann unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen in den Bereichen Grund- service und Wahlservice werden vollständig beschrieben und den Bereichen eindeutig zugeordnet. Der Dienstleistungsanbieter wird für den Bereich Grundservice benannt, wenn der Vertragspartner nicht der Leistungs- erbringer ist. Mögliche Dienstleistungsanbieter für den Bereich Wahlservice werden benannt. Es erfolgt keine Einschränkung bezüglich der Wahlfreiheit. Die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen sind in einem dem Vertrag zu- gehörigen Konzept verbindlich festgelegt (siehe Anlage B). Der Dienstleistungsanbieter kann innerhalb eines laufenden Vertrages nur eine Ände- rung seines Konzeptes vornehmen, wenn der/die Leistungsempfänger/in damit ein- verstanden ist. Wenn Einrichtungen ein „zusätzliches Serviceangebot“ anbieten (z. B. dass bei Vor- handensein von Gemeinschaftsräumen Angebote zur Kontaktaufnahme bestehen), sind die Einzelheiten (inkl. der Entgeltfrage) 30
4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung Qualitätsanforderungen Empfehlungen in einem dem Vertrag zugehörigen Konzept (siehe Anlage B) verbindlich geregelt. Regelungen zur Kostenerhöhung: Die Anpassung der Betreuungspauschale an die Kostenentwicklung ist vertraglich zwi- schen Mieter/in und Anbieter zu regeln. Der Betreiber der Anlage des Betreuten Wohnens hat eine Kostenerhöhung späte- stens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, gegenüber dem/der Leistungsempfänger/in schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Vertragslaufzeit: Der Betreuungsvertrag wird zwischen allen Vertragspartnern (Wohnungsunternehmen, Investor und Betreuungsunternehmen) zunächst mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlos- sen. Der Betreuungsvertrag kann frühestens nach zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von den genannten Vertragspartnern gekündigt werden. Sollte von diesem Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden, verlängert sich der Betreuungsvertrag jeweils um ein Jahre unter Beibehaltung der ursprünglich vereinbarten Kündigungsfrist. Im Falle einer Kündigung ist mit einem neuen Betreu- ungsvertrag über einen anderen Dienst- leistungserbringer die Konzeption des Betreuten Wohnens zu sichern. Bei einem Wechsel des Anbieters ist der Mieter ent- sprechend zu informieren. 31
4.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung Qualitätsanforderungen Empfehlungen Der Grundservice wird im dreijährigen Abstand darauf überprüft, inwieweit er die Bedürfnisse der Nutzer/innen angemessen berücksichtigt. Der Umgang mit Beschwerden ist im Betreuungskonzept geregelt. Die Weitergabe von persönlichen Daten be- darf jeweils einer gesonderten Zustimmung des/der Leistungsempfängers/in. Für den Notfall treffen die Betreiber und Leistungs- empfänger/innen hinsichtlich der Weiter- gabe von persönlichen Daten eine geson- derte Vereinbarung. 32
Anhang A. Selbstverpflichtungs- • Die Schlüsselverwahrung ist als Angebot erklärung von vorzuhaltenden des HNR vorgesehen. • Die Adressen von Bezugspersonen werden Hausnotruf-Betreibern auf Wunsch vorgehalten. • Zwischen Kunden/innen und Anbietern • Die Auslösung des Notrufs ist an allen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, Stellen innerhalb der Wohnung drahtlos nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen möglich. werden ebenfalls schriftlich fixiert. • Die HNR-Zentrale ist durch kompetente • Eine gründliche persönliche Einweisung in Mitarbeiter/innen besetzt (sie verfügen den Gebrauch (Testlauf ) erfolgt durch den mindestens über eine Ausbildung zum/r Anbieter des HNR. Rettungssanitäter/in). • Der HNR-Betreiber verfügt über die • Die HNR-Zentrale ist rund um die Uhr jeder- Anerkennung der Pflegekassen. zeit erreichbar und einsatzbereit. Personal- • Der Informationsaustausch zwischen Not- schlüssel: Um die Vorgaben erfüllen zu rufempfangsstelle und Betreuungskraft ist können, ist von einem Richtwert von sechs unter Berücksichtigung der datenschutz- Personalstellen für eine volle 24-Stunden rechtlichen Bestimmungen und unter aus- Schicht auszugehen. Dabei sind nicht mehr drücklicher Zustimmung des/der Mieters/in als 2000 Kunden/innen zu betreuen. gewährleistet und verbindlich geregelt. • Die Kommunikations- und Sprachkompe- tenz der Mitarbeiter/innen ist (abhängig vom Kundenspektrum) gewährleistet (z. B. Fremdsprachenkenntnisse). • Die Veranlassung bzw. Einleitung der Hilfe- maßnahmen erfolgt sogleich, spätestens innerhalb von 15 Min. nach der Notrufaus- lösung. Es ist eine bedarfsgerecht abgestufte, qualifizierte Hilfeleistung sicher gestellt. • In Notfällen oder lebensbedrohlichen Situa- tionen erfolgt eine sofortige Benachrichti- gung des Rettungsdienstes. • Bei Sozialalarm erfolgt eine Aktivierung des sozialen Umfeldes. • Zwischen HNR-Anbieter und jedem/r Kunden/in besteht mindestens einmal jährlich ein persönlicher Kontakt. 33
Anhang B. Konzept • Eine Änderung des Konzepts erfolgt erst nach vorheriger Absprache mit den Inhalte eines Konzepts für die Service- Mietern/innen. leistungen im Betreuten Wohnen für ältere Menschen Grundsätzliche Aussagen Die Vorstellungen der Menschen zum Leben • Aussagen zum Leitbild bzw. Zielen der im Betreuten Wohnen für ältere Menschen Einrichtung/des Trägers sind sehr unterschiedlich und dementspre- • Aussagen, wie Hilfebedarfe präventiv gering chend gibt es eine Vielfalt von Angeboten gehalten und das Selbsthilfepotenzial von unterschiedlicher Qualität. Mit dem Gütesiegel Mieter/innen und Umfeld (informelles Netz- soll für potenzielle Nutzer/innen von Anlagen werk) gestärkt werden soll des Betreuten Wohnens eine bessere Trans- • Aussagen, wie die Hausgemeinschaft und parenz geschaffen werden. die Beteiligung der Mieter/innen gefördert Allerdings müssen die zukünftigen Mieter/ werden sollen innen die Gelegenheit haben, sich vor dem • Aussagen zur Wahlfreiheit beim Wahlservice Einzug ausführlich über die Angebote zu in Bezug auf Leistungsumfang und Dienst- informieren und diese mit ihren Wünschen zu leistungserbringer vergleichen. • Aussagen zum Umgang mit Beschwerden Zentraler Bestandteil der Anbieterinformation und deren Dokumentation ist deshalb das Konzept, in dem die Ausrich- • Aussagen, wieweit eine Versorgung der tung und Serviceleistungen der Anlage aus- Mieter/innen bei längerfristiger Pflege- führlich beschrieben werden. bedürftigkeit möglich ist, bzw. ab wann ein Umzug in eine (evtl. angegliederte) statio- Formelle Anforderungen näre Einrichtung empfohlen wird • Das Konzept liegt schriftlich vor. • Das Konzept ist Bestandteil des Darlegung der Serviceleistungen Betreuungsvertrages. • Genaue Beschreibung des Leistungsange- • Das Konzept wird Interessenten/innen vor bots im Grundservice nach Art und Umfang der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. • Genaue Beschreibung des Leistungsange- • Das Konzept ist für Laien verständlich und bots im Wahlservice nach Art und Umfang lesbar (übersichtliches Layout, klare Gliede- • Darlegung wer die Leistungen erbringt rung, Schriftgröße mindestens 12 Punkt, (inkl. Qualifikation) angemessener Umfang, kurze, leicht ver- • Ausführliche Beschreibung der Leistungen ständliche Sätze). der Ansprechperson/Betreuung/persön- • Das Konzept wird im Rahmen der Aus- licher Service wertung der Ergebnisse des Beschwerde- • Ansprechbarkeit der Betreuungsperson/ managements im dreijährigen Abstand zeitlicher Umfang regelmäßig überprüft und ggf. an die ver- • Umfang von Beratungs-, Informations-, änderte Bedarfslagen der Mieter/innen Vermittlungs- und Organisationsleis- angepasst. tungen 34
Anhang • persönliche Information zu Sozial- und Leistungsgesetzen • persönliche und neutrale Information zum Hausnotruf • Leistungen, die vermittelt werden • Angebote zur Kontaktaufnahme (Pflicht, wenn Gemeinschaftsräume vorgehalten werden, sonst empfehlenswert) C. Weiterführende Literatur/ Ratgeber Kuratorium Deutsche Altershilfe & Deutscher Mieterbund (Hrsg.): Ratgeber Betreutes Woh- nen. Service, Preise, Verträge – worauf müssen Sie achten? Köln, 2000 Verbraucher-Zentrale NRW et.al. (Hrsg.): Betreutes Wohnen. Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten. 3. Auflage, Düsseldorf 2002, Bestell-Nr.: HH 53, 4,80 EUR 35
Notizen 36
37
Impressum Hrsg: Geschäftsstelle Seniorenwirtschaft am Institut Arbeit und Technik Dr. Vera Gerling/Michael Cirkel Tel.: (0209) 1707-343 Seniorenwirt@iatge.de www.seniorenwirt.de Druck: Montania Druck- und Verlagsgesellschaft, Dortmund Gestaltung: Fortmann.Rohleder Grafik.Design, Dortmund 1. Auflage: 1.000 Stück, Mai 2004 38
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