Rahmenkonzept für Präsenz-Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21
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Rahmenkonzept für Präsenz-Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 (Stand: 24.09.2020) 1. Einleitung Aufgrund der Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie ist leider auch im Wintersemester 2020/2021 kein normaler Studienbetrieb in Präsenzform an unserer Hochschule möglich. Die nach- folgend beschriebenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektions- ketten die Mitglieder der Hochschule zu schützen, die Gesundheit der Studierenden und Beschäf- tigten zu bewahren und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Das Rahmenkonzept gilt vorbehaltlich strengerer höherrangiger Vorschriften. Die formulierten Maßnahmen beschreiben einen Mindeststandard, der gemäß den spezifischen Anforderungen in den Fakultäten - gegebenenfalls auch durch weitergehende Maßnahmen – umgesetzt wird. Das vorliegende Rahmenkonzept wird laufend aktualisiert und an die jeweils gültige BayIfSMV an- gepasst. 2. Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz 2.1. Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes als Ergänzung zur Online-Lehre Durch den Beschluss des Ministerrats vom 28.07.2020 wird eine Durchführung von Präsenzveran- staltungen an bayerischen Hochschulen grundsätzlich ermöglicht, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt. Hierbei gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 200 Personen pro Veranstaltung unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheits- und Hygienerichtlinien. Durch die Maßgabe einer strikten Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen kommt es zu einer deutlichen Reduzierung der Sitzplatzkapazität in den Seminar- und Vorlesungsräumen an unserer Hochschule. Vor diesem Hintergrund gelten folgende Rahmenbedingungen für den Präsenzlehrbe- trieb im Wintersemester 2020/21: • Alle Lehrveranstaltungen, die digital angeboten werden können, sollen als digitale Angebote umgesetzt werden. • Der Fokus für Präsenzlehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 liegt auf unseren Stu- dienanfängerinnen und Studienanfängern. Sie benötigen einen raschen Aufbau persönlicher Kontakte, um ihr Studium erfolgreich zu beginnen. Um den Erstsemester-Studierenden die Möglichkeit zur Sozialisation an ihrer Hochschule zu geben, sollen für diese Studierenden Prä- senzveranstaltungen in kleinen Gruppen angeboten werden. 1
• Dabei wird folgende Priorisierung empfohlen: 1. Übungen und Praktika 2. Seminare 3. Vorlesungen ggf. mit rollierendem System Ein rollierendes System bedeutet, dass die Gesamtzahl der Studierenden einer Lehrveranstal- tung in kleinere Gruppen unterteilt wird, denen abwechselnd Präsenzveranstaltungen ange- boten werden. Denjenigen Studierenden, die den Präsenzveranstaltungen nicht beiwohnen können, sind die Lehrinhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. • Wo fachlich dringend erforderlich können kleine Lehrveranstaltungen (insbesondere Praktika, Übungen und Seminare) für höhere Semester stattfinden, wenn es dadurch nicht zu einer grö- ßeren Ansammlung von Personen in den Gebäuden kommt. Bei gemeinsamer Nutzung von Räumen und Gebäuden muss eine Absprache zwischen den betreffenden Fakultäten stattfin- den. Vorrang bei der Raumbuchung haben Veranstaltungen für Erstsemesterstudierende. • Die Auswahl, ob und welche Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, obliegt den Fakultäts- leitungen. Die Grundlagen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen an der Hoch- schule sind die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie dieses Rahmenkonzepts. Die Regelungen sind verbindlich umzusetzen und einzuhalten. • Der Aufenthalt auf dem gesamten Hochschulgelände ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 2.2. Maskenpflicht und Abstandsgebot In den Bewegungs- und Begegnungsbereichen von Fluren und Gängen sowie beim Betreten und Verlassen von Gebäuden und Räumen besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Im Vorlesungsaal bzw. am jeweiligen Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden. Unabhängig von der Maskenpflicht sind Ansammlungen von Gruppen in Bewegungs- und Begeg- nungsbereichen zu vermeiden und stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wo die- ser Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung verpflichtend. Alle Hörsäle und Seminarräume der Hochschule wurden von dem TFM entsprechend dieser Vor- gabe vorbereitet und die Sitzplätze entsprechend markiert. Die Daten zu den jeweils zulässigen Höchstgrenzen sind in den Räumen hinterlegt, bzw. sind über die jeweiligen Stundenplaner*innen der Fakultäten und das Raummanagement der Hochschule zu erfragen. 2
2.3. Organisatorische Hygienevorschriften • Jeder und jede wird angehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Niesen nur in die Armbeuge) zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutra- gen. An der Hochschule stehen abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und dem zu er- wartenden Personenaufkommen ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen bereit. Rei- nigungsmaterial und Einmalhandtücher werden in ausreichender Menge zentral zur Verfügung gestellt. • Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo dies nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung – insbesondere vor der Übergabe an andere Personen – zu ermöglichen. Andernfalls ist bei der Verwendung geeignete Schutzbekleidung (z.B. Handschuhe) zu tragen. • Die Hochschule stellt sicher, dass Räume abhängig von der Inanspruchnahme und Zahl der Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Dies betrifft insbeson- dere Arbeitsplätze bei Prüfungen, die in kurzer Abfolge hintereinander von mehreren Teilneh- merinnen und Teilnehmern genutzt werden. • Für alle Räume ist regelmäßiges Lüften zu gewährleisten. Richtwerte: Stoßlüftung von 3-10 Minuten, im Büro nach 60 Minuten, in Besprechungs- und Vorlesungs- räumen nach 20 Minuten. Diese Frequenz ist in der Zeit der Epidemie möglichst zu erhöhen. Eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster ist anzuwenden. Fensterbänke sind zum einfacheren Lüften leer zu lassen. Veranstaltungsräume, also Labore, Hörsäle und Seminarräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben. 2.4. Erkrankte Personen und Verdachtsfälle Vom Betreten der Hochschule sind Personen ausgeschlossen, die 1. an COVID-19 erkrankt sind, 2. in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten, 3. Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, (gemäß RKI, z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen), oder 4. gemäß der jeweils gültigen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) verpflichtet sind, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben https://www.gesetze-bayern.de/Con- tent/Document/BayEQV/true. Ausgenommen davon sind Personen, die der Hochschule den Nachweis vorlegen, dass sie getestet wurden und der Test negativ war. Der Test darf 3
nicht älter als 48 Stunden sein. 2.5. Risikogruppen Angehörigen von Gruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf (Risikogruppen gemäß Robert-Koch-Institut) wird empfohlen, die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz zu treffen. Dazu kann das Tragen eines Atemschutzes mit der individuell erforderlichen Schutzwir- kung gehören. 3. Konzept zur Kontaktdatenerfassung (KDE) an der TH Nürnberg Die Hochschule ist durch das Wissenschaftsministerium aufgefordert, zur Nachverfolgung der In- fektionsketten die Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeder Präsenzlehrveranstaltung, jedes Laborbesuchs sowie des Präsenzbibliotheksbesuchs zu dokumentieren. Hierzu hat jede Hochschule ein spezifisches Konzept zur Kontaktdatenerfassung umzusetzen, das den Anforderun- gen sowohl des Datenschutzes als auch des Infektionsschutzes gerecht wird. Die Mitwirkung bei der Kontaktdatenerfassung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Durch- führung bzw. die Teilnahme am Präsenz- und Praxisbetrieb. 3.1. Durchführung von Präsenzlehrveranstaltung 3.1.1. Anmeldung Die Zulassung von Studierenden zu einer Präsenzlehrveranstaltung erfolgt personalisiert und unter Beachtung der zulässigen Höchstgrenze von Personen im ausgewählten Hörsaal bzw. Seminar- raum. Um eine Überbuchung der Räume zu vermeiden muss eine Anmeldung zur Präsenzlehrver- anstaltung bei der * dem jeweiligen Dozierenden erfolgen. Für die Abwicklung der Anmeldung wird den Lehrenden die Funktion „Terminplan anlegen“ in Moodle empfohlen. Eine ausführliche Be- schreibung finden Sie in unserem Wiki unter Terminplaner Moodle. 3.1.2. Erfassung von Identität, Ort und Zeit Für den Infektionsschutz ist die Feststellung wichtig, welche Personen sich gleichzeitig in einem Raum befunden haben. Hierzu werden die Studierenden und Lehrenden über das Scannen eines QR-Codes mittels eines Mobilgerätes erfasst und müssen sich anschließend registrieren und ihre räumlichen und zeitlichen Aufenthalte hinterlegen unter: https://virtuohm.ohmportal.de/corona. Für Lehrende ist eine Zusatzfunktion (Stichprobenprüfung) eingerichtet worden, um überprüfen zu können, welche Personen im jeweiligen Raum bereits registriert sind. 4
3.2. Nutzung von PC-Laboren Die Hinweise zur Nutzung der PC-Labore unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienemaßnahmen entnehmen Sie bitte https://intern.ohmportal.de/fileadmin/Rechenzentrum/PC-Labor/Hygiene- konzept_PC-Labore.pdf 3.3. Nutzung Bibliothek Hinweise zur Nutzung der Bibliothek unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienemaßnahmen entnehmen Sie bitte https://www.th-nuernberg.de/einrichtungen-gesamt/zentrale-einrichtun- gen/bibliothek/informationen-zur-bibliothek/informationen-zu-den-serviceleistungen-der-biblio- thek-waehrend-der-covid-19-einschraenkungen/ 4. Verantwortlichkeiten Alle Mitglieder der Hochschule sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Verantwortungsbereich die beschriebenen Maßnahmen auch tatsächlich eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere Vorgesetzte, Sitzungsleitungen, Prüferinnen und Prüfer sowie Lehrpersonal. Dies umfasst auch die Verantwortung, innerhalb des eigenen Bereichs die maßgeblichen Personen (z.B. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen und Prüfungen) in angemessener Weise über die gel- tenden Regeln zum Infektionsschutz zu informieren. Lehrende, die Präsenzlehrveranstaltungen durchführen, müssen die Kontakt-Nachverfolgung sicherstellen. Lehrende haben in den Hörsälen und Räumen des Lehrbetriebs für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Einhaltung der Maskenpflicht und die Mitwirkung am Konzept der Kontaktdatenerfassung das Hausrecht. Die Hochschule wird die Einhaltung der Vorschriften zum Infektionsschutz stichproben- artig kontrollieren. 4. Inkrafttreten Dieses Rahmenkonzept tritt am 24.09. 2020 in Kraft. 5
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