Reader Psychologie - Bereich Psychologie / Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund - Deutsche Rentenversicherung

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Reader Psychologie - Bereich Psychologie / Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund - Deutsche Rentenversicherung
Bereich Psychologie / Gesundheitstraining
der Deutschen Rentenversicherung Bund

  Reader Psychologie

 aktuelle Informationen zur psychologischen Arbeit
  in der medizinischen Rehabilitation
Inhaltsverzeichnis

Einführung ................................................................................................................ 2

1 Psychologische Aufgaben in der medizinischen Rehabilitation...................... 4

2 Therapiebindungszeiten von Diplom-/ Master Psychologen in der
  somatischen Rehabilitation ................................................................................10

3 Psychologische Berufsgruppen - Studienabschlüsse in Psychologie ..........13

4 Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA)
  in Rehabilitationseinrichtungen .........................................................................16

5 Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts
  in der medizinischen Rehabilitation ..................................................................18

6 Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und
  Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation .................24

7 Kommunikation, Dokumentation und Aufbewahrung psychologischer
  Daten in der medizinischen Rehabilitation .......................................................38

8 Beispiele für Screeningfragebögen ...................................................................41

9 Auswahl psychologischer Testverfahren..........................................................44

10 Medien im Gesundheitstraining .........................................................................48

11 Fortbildungsangebote für Psychologen in der medizinischen
   Rehabilitation (Auswahl für somatische Indikationen) ....................................52

12 Psychosoziale Nachsorge – Informationen und Kontakte...............................57

13 Informationen für Reha-Einrichtungen im Internet ..........................................65

14 Anhang .................................................................................................................67

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Einführung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt die fachliche Arbeit in den Reha-
bilitationseinrichtungen mit dem Ziel, die medizinische Rehabilitation weiter zu entwi-
ckeln und ihre Qualität und Wirksamkeit ständig zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund werden im Reader Psychologie Informationen und Empfeh-
lungen für verschiedene Aspekte der psychologischen Tätigkeit in der medizinischen
Rehabilitation zur Verfügung gestellt. Sie sollen die praktische Arbeit der in den Reha-
bilitationseinrichtungen mit somatischen Indikationen tätigen Psychologen und Psy-
chotherapeuten unterstützen.

Sie finden Ausführungen zu folgenden Themen:
-    Psychologische Aufgaben
-    Therapiebindungszeiten
-    Studien- und Berufsabschlüsse nach der Bologna-Reform
-    Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA)
-    Erfassung und Dokumentation von psychischen Funktions- und Fähigkeitsbeein-
     trächtigungen (F-Diagnosen)
-    Dokumentation und Datenschutz
-    Screening psychischer Belastung
-    psychologische Testdiagnostik
-    Medien im Gesundheitstraining
-    Fort- und Weiterbildungen
-    Psychosoziale Nachsorge

Die Angaben in diesem Reader gehen einher mit Anforderungen aus der Qualitätssi-
cherung der DRV Bund sowie Behandlungsempfehlungen, die sich aus Expertenbe-
fragungen und wissenschaftlichen Studien ergeben.

Als weiterführende Lektüre werden die Broschüren „Psychologische Interventionen -
Praxisempfehlungen für psychologische Interventionen in der Rehabilitation“ und „Psy-
chische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen
Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation“, herausgegeben von der Deutschen
Rentenversicherung, sowie das 2016 erschienene Buch von Jürgen Bengel und Oskar
Mittag „Psychologie in der medizinischen Rehabilitation. Ein Lehr- und Praxishand-
buch“, herausgegeben vom Springer-Verlag Berlin, empfohlen.

Weitere ausführliche Informationen können Sie auf den Internetseiten der Deutschen
Rentenversicherung Bund (www.reha-einrichtungen.de) finden.

Dr. Ulrike Worringen
Leitende Psychologin der Abteilung Rehabilitation

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Ansprechpartnerinnen für Fachfragen sind:
Dr. phil. Ulrike Worringen
Leitende Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023
Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining
10704 Berlin
Tel: 030 – 865 82087
E-Mail: dr.ulrike.worringen@drv-bund.de

Dipl.-Psych. Antje Hoppe
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023
Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining
10704 Berlin
Tel: 030 – 865 82084
E-Mail: antje.hoppe@drv-bund.de

Die Informationen und Broschüren können per E-Mail: psychologie@drv-bund.de an-
gefordert oder als pdf-Datei im Internet unter: www.reha-einrichtungen.de (Pfad: Infos
für Reha-Einrichtungen > Infos für das Reha-Team > Arbeitsfelder) heruntergeladen
werden.

Anmerkung der Redaktion:
Zur besseren Lesbarkeit des Readers wird bei allen Personen die männliche Form
gewählt. Gemeint sind dabei aber immer Frauen und Männer.

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1 Psychologische Aufgaben in der medizinischen Rehabilitation

Eine erfolgreiche Umsetzung des bio-psycho-sozialen Behandlungsansatzes in der
medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung erfordert eine enge Zusammen-
arbeit der Berufsgruppen im Rehabilitationsteam. Die psychologische Behandlung er-
folgt in Abstimmung mit anderen Maßnahmen der Rehabilitation und wird durch quali-
fizierte Psychologen und Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt.

Das psychologische Aufgabengebiet umfasst in der Regel:

  - psychologische Diagnostik,

  - psychologische Intervention (Einzel- und Gruppeninterventionen),

  - Mitwirkung am Gesundheitstraining,

  - Dokumentation,

  - Sonderaufgaben (z. B. interne Qualitätssicherung, Mitarbeiterfortbildung).

Die psychologischen Aufgaben stellen sich sowohl in der stationären als auch in der
ambulanten medizinischen Rehabilitation.

1. Psychologische Diagnostik
Folgende Aspekte können von psychologischer Seite zu prüfen sein:

 Psychosoziale Belastungs-, Schutz- und Risikofaktoren, die die Entstehung bzw.
  das Erscheinungsbild der Krankheit(sfolgen) beeinflussen und sich insbesondere
  auf antizipierte gesellschaftliche Aktivität und Partizipation des Rehabilitanden aus-
  wirken.
 Identifizierung individueller, berufs- und problembezogener Bewältigungsstrategien.
 Beschreibung des subjektiven Krankheits(folge)modells des Rehabilitanden.
 Berufsbezogene Persönlichkeitsdiagnostik (z. B. Arbeitsbezogene Verhaltens- und
  Erlebensmuster, AVEM), die für die Entstehung oder das Erscheinungsbild der be-
  rufsbezogenen Leistungseinschränkung und für die Gestaltung des Rehabilitations-
  planes von Bedeutung sind.
 Gezielte berufsbezogene Leistungsdiagnostik, z. B. Leistungsmotivation, psycho-
  mentale Belastbarkeit und Verhalten unter simuliertem Stress.
 Psychologische Leistungs- und Funktionsdiagnostik, z. B. durch psychometrische
  Erfassung klinischer Dimensionen wie Angst, Depressivität, Somatisierung, Kogni-
  tionen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis).

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Neben dem Explorationsgespräch sind je nach Fragestellung auch psychometrische
Verfahren zur Untermauerung des rehabilitationsdiagnostischen Urteils zu verwenden.
Der Einsatz von psychometrischen Verfahren soll dazu beitragen, für einen Rehabili-
tanden das Rehabilitationsziel zu definieren, den Rehabilitationsplan zu erstellen und
die sozialmedizinische Beurteilung auch in der psychosozialen Dimension abzusi-
chern. Die entsprechende psychologische Untersuchung konzentriert sich auf die psy-
chischen Faktoren der Krankheit bzw. Krankheitsfolgen. Die psychologischen Befunde
fließen in die Erstellung des individuellen Rehabilitationsplanes ein, d. h. es müssen
ggf. Rehabilitationsziele definiert werden, die sich aus der psychologischen Untersu-
chung ergeben.
Zur Identifizierung eines psychotherapeutischen Klärungs- und Behandlungsbedarfes
wird empfohlen, ein psychologisches Screening aller Rehabilitanden durchzuführen (z.
B. mit der Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS), Ultrakurzscreening (UKS)
oder dem Gesundheitsfragebogen für Patienten (Kurzform PHQ-4)) (vgl. die Bro-
schüre: „Psychische Komorbidität - Leitfaden zur Implementierung eines psychodiag-
nostischen Stufenplans in der medizinischen Rehabilitation“ der DRV).
Die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung werden protokolliert und in geeig-
neter Form in den ärztlichen Entlassungsbericht aufgenommen (vgl. Abschn. 5: Leit-
faden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts). In Absprache mit dem
behandelnden Arzt und dem Psychotherapeuten ist zu unterscheiden, ob und in wel-
chem Umfang während der Rehabilitation psychologische Tätigkeiten oder psychothe-
rapeutische Interventionen durchzuführen sind.

2. Psychologische Interventionen
Psychologische Interventionen sind in der medizinischen Rehabilitation fester Be-
standteil des therapeutischen Behandlungsplans. Alle Leistungen sind in der Klassifi-
kation therapeutischer Leistungen (KTL, 2015) beschrieben.

Inhalte der psychologischen Interventionen können z. B. sein:

 Motivationsförderung,
 Training von Bewältigungsstrategien (z. B. Stressbewältigung, Entspannungstrai-
  ning, Krankheitsverarbeitung),
 Verhaltensänderung (z. B. Tabakentwöhnung),
 Planung von Alltagstransfer (z. B. Erarbeitung von Handlungsplänen zur Umset-
  zung von gesundheitsförderlichem Verhalten im Alltag).

Psychologische Interventionen erfolgen in Einzelsitzungen und in Gruppenarbeit. Für
die Indikationsstellung zu den verschiedenen psychologischen Interventionen müssen
im Reha-Team Kriterien abgesprochen werden, die eine gezielte und frühzeitige Zu-
weisung ermöglichen.

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2.1 Psychologische Beratung und Psychotherapie
Die psychologische Beratung (KTL-Code: F55) besteht in der Regel aus ein bis zwei
Einzelgesprächen, in denen individuelle Problemsituationen erörtert und durch Infor-
mationsvermittlung mögliche Hilfen aufgezeigt werden (z. B. Verweis an wohnortnahe
Beratungsstellen). Bei Bedarf werden andere Berufsgruppen des Rehabilitations-
teams, Angehörige oder Betriebsangehörige in die Gespräche einbezogen.
Je nach inhaltlichem Schwerpunkt können die psychologischen Gespräche unter-
schiedlich dokumentiert werden (KTL, 2015):

 F551 Psychologische Beratung in Konfliktsituationen
 F552 Psychologische Beratung bei berufsbezogenen Problemlangen
 F553 Psychologische Beratung zur Besprechung von Testergebnissen
 F554 Psychologische Beratung zu allgemeinen Problemstellungen
 F555 Orientierende psychologische Beratung
 C560 Angehörigengespräch krankheitsbezogen
 C580 Gespräch mit Rehabilitand und Betriebsangehörigen

Die individuelle Beratung kann unter den Gegebenheiten in einer Rehabilitationsein-
richtung in der Regel nur eine kurze klärende Intervention darstellen.

Psychologische Einzelgespräche haben in der KTL einen Mindestumfang von 20 Mi-
nuten. Der Umfang der einzelnen Gespräche sollte von fachlichen Überlegungen ge-
leitet sein. Nur wenige psychologische Gespräche können in 20 Minuten geleistet wer-
den. Wenn komplexe psycho-soziale Problemsituationen vorliegen, bedarf es in der
Regel längerer Gesprächszeiten. In der Regel sollten für ein Erstgespräch 50 Minuten
Gesprächszeit und 10 Minuten Dokumentationszeit eingeplant werden. Psychologen
sollten die Möglichkeit haben, die Länge der psychologischen Gespräche bedarfsab-
hängig zu bestimmen.
Bei der Indikationsstellung für psychotherapeutische Einzelgespräche (KTL-Code:
G71) sollen Rehabilitanden berücksichtigt werden, bei denen psychische Komorbidität
vorliegt, bei denen die Gefahr einer durch das Krankheitserlebnis ausgelösten psychi-
schen Fehlentwicklung vorgebeugt und ggf. eine Behandlungsmotivation für eine am-
bulante Psychotherapie aufgebaut werden soll. Psychotherapeutische Gespräche sol-
len durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden (Psychotherapeu-
ten, Psychologen in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unter qua-
lifizierter Supervision). Die Diagnose einer psychischen Erkrankung zu stellen, obliegt
grundsätzlich einem Arzt oder einem Psychologischen Psychotherapeuten (Approba-
tionsvorbehalt) (vgl. Abschn. 6: Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions-
und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation).

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2.2 Psychologische Gruppen
Eine wichtige Aufgabe der Psychologen besteht in der Durchführung von psychologi-
schen Gruppen. In den Gruppen werden psychische Folgen der Erkrankung bzw. auf-
rechterhaltende psychische Faktoren bearbeitet und neue Bewältigungs- und Verhal-
tensweisen eingeübt. Die Zusammensetzung und die Inhalte der Gruppen richten sich
nach den Bedürfnissen der Rehabilitanden, der Indikation und den Gegebenheiten der
Rehabilitationseinrichtung. Alle wichtigen Gruppen müssen wöchentlich bzw. vier-
zehntägig beginnen, damit – bei entsprechender Indikation – Rehabilitanden aus jeder
Anreisewoche daran teilnehmen können.
Bei den psychologischen Gruppen wird unterschieden zwischen:

Störungsspezifische Gruppenarbeit zur Krankheitsbewältigung
    z. B. Gesprächsgruppen für Rehabilitanden mit Krebs oder für Rehabili-
     tanden mit chronischen Darmerkrankungen,
    KTL-Code: F560 Psychologische Gruppenarbeit störungsspezifisch
       - maximal 12 Teilnehmer, Dauer pro Sitzung in der Regel 50 Minuten,
         mindestens drei Termine pro Rehabilitation.

Problemorientierte Gruppenarbeit zur Gesundheitsförderung
    z. B. Stressbewältigungstraining, Tabakentwöhnung, Schlaftraining,
     Selbstsicherheitstraining, Ernährungsverhalten,

    KTL-Code: F57 Psychologische Gruppe problemorientiert
       - maximal 12 Teilnehmer, Dauer pro Termin mindestens 50 Minuten,
         mindestens drei Sitzungen pro Rehabilitation.

Berufsbezogene Gruppenarbeit
    z. B. Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am Arbeitsplatz,
     Training der sozialen Kompetenz,

    KTL-Code: D591 Soziale Arbeit in der Gruppe: Umgang mit beruflichen
     Belastungen und Konflikten am Arbeitsplatz
       - maximal 15 Teilnehmer, Dauer pro Sitzung in der Regel 45 Minuten,
         mindestens einmal pro Woche.

Entspannungstraining
In der medizinischen Rehabilitation werden bevorzugt zwei Methoden angewen-
det, das Autogene Training und die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson
(KTL-Code: F61). Die Trainings werden sowohl als reine Übungsgruppen als auch
als Teil umfassender Problembewältigungsgruppen angeboten (z. B. Teil von
Stress- oder Schmerzbewältigungsgruppen, KTL-Code: F57). Einzelbehandlungen
zum Erlernen von Entspannungsfähigkeit (KTL-Code: F60) werden in der Regel nur
beim Biofeedback eingesetzt (KTL-Code: F590).

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Die Einführungsveranstaltung für die Entspannungsverfahren Autogenes Training und
Progressive Muskelrelaxation muss von einem Psychologen, Psychologischen Psy-
chotherapeuten oder Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden. Die
nachfolgenden Übungsgruppen können ebenso wie das Biofeedback auch durch ent-
sprechend qualifizierte und supervidierte Co-Therapeuten aus anderen Berufsgruppen
(z. B. Bachelor Psychologie, Psychologisch-technischer Assistent, Physiotherapeut,
Pflegekraft) durchgeführt werden (KTL-Code: F61).
Problemorientierte Gruppenarbeit bei psychischer Komorbidität
Bei vorliegender psychischer Komorbidität können psychoedukative Gruppen zu den
Themen Depression, Angst etc. angeboten werden. Diese Gruppen dürfen nur durch
entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden (Psychotherapeuten,
Psychologen in Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten unter qualifizierter
Supervision) (KTL-Code: F575; F579).
Für alle psychologischen Gruppenangebote (KTL-Code F560, F57, F61) soll ein aus-
gearbeitetes Konzept (Curriculum) vorliegen.

3. Gesundheitstraining / Patientenschulung
Zu dem Aufgabengebiet der Psychologen gehört auch die Mitarbeit beim interdiszipli-
nären Gesundheitstraining. Im Rahmen informierender Vorträge und motivierender
Gruppendiskussionen über spezielle krankheits- und gesundheitsbezogene Themen
sollte der Psychologe die Themen anbieten, für die er von seinem Fach her besondere
Vorkenntnisse mitbringt, z. B. Strategien der nachhaltigen Verhaltensänderung (KTL-
Code: C620) und Themen wie Stress oder Rauchen (KTL-Code: C63).

Die speziellen, d. h. indikationsbezogenen Programme zum Gesundheitstraining, die
konkrete Anleitung zur Vermeidung oder Reduzierung bestimmter Risikofaktoren und
zum Leben mit Krankheitsfolgen (z. B. Diabetes, Bluthochdruck, chronischer Schmerz)
geben, soll der Psychologe nach motivations- und lernpsychologischen Gesichtspunk-
ten mitgestalten und bei der Durchführung im Rahmen seiner Fachkompetenz mitwir-
ken (KTL-Codes: C65-C80). Das Gesundheitstraining ist ausführlich in der „Einführung
zum Gesundheitstrainingsprogramm der DRV Bund – Curricula für Patientenschulung
in der medizinischen Rehabilitation“ (2018) beschrieben. Ergänzend gibt eine Praxis-
hilfe in kurzer Form Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der Patien-
tenschulung (vgl. Literatur der DRV Bund). Weitere Informationen, Schulungspro-
gramme und Fortbildungsangebote zum Thema Gesundheitstraining bietet das Zent-
rum Patientenschulung in Würzburg (www.zentrum-patientenschulung.de).

4. Dokumentation
Von den Psychologen wird grundsätzlich eine Dokumentation ihrer Arbeit erwar-
tet, die für jeden Rehabilitanden, der ein psychologisches Einzelgespräch erhalten
hat, ihren Niederschlag in einem psychologischen Bericht findet. Eine Zusammen-
fassung des psychologischen Berichtes wird nach Prüfung in den ärztlichen Ent-
lassungsbericht übernommen. Mit der Überprüfung ist keine fachliche Korrektur
gemeint, sondern es soll sichergestellt werden, dass der gesamte ärztliche Ent-

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lassungsbericht inhaltlich widerspruchsfrei ist und eine umfassende sozialmedizi-
nische Würdigung des Rehabilitanden darstellt (vgl. Der ärztliche Reha-Entlas-
sungsbericht, 2015). Die psychologischen Leistungen (F- und G-Kapitel) und die
Leistungen zum Gesundheitstraining (C-Kapitel) sind nach den Vorgaben der
Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) zu verschlüsseln. Für die Erstel-
lung eines psychologischen Berichtes und zu Fragen des Datenschutzes gibt es
besondere Hinweise (vgl. Abschn. 5: Leitfaden zur Erstellung eines internen psy-
chologischen Berichts und Abschn. 7: Kommunikation, Dokumentation und Auf-
bewahrung psychologischer Daten in der medizinischen Rehabilitation).

5. Weitere Aufgabenfelder und Sonderaufgaben
Psychologen können aufgrund ihrer Grundausbildung auch für koordinierende
Aufgaben und insbesondere für die Bearbeitung methodisch-konzeptioneller Fra-
gestellungen    im   internen   Qualitätsmanagement       einbezogen    werden.
Da Psychologen aufgrund ihrer Grundausbildung gut mit organisationspsycholo-
gischen und kommunikationstheoretischen Aspekten vertraut sind, können sie
auch in der internen Fortbildung von Mitarbeitern mitwirken (z. B. Training von
Gesprächsführung) und in der Planung von Nachsorgestrategien (z. B. Erarbei-
tung von handlungsorientierten Arbeitsblättern für Rehabilitanden zur nachhalti-
gen Verhaltensänderung).

Literatur der DRV Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Praxishilfe. Erfassung und Dokumenta-
      tion psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somati-
      schen Rehabilitation. Berlin. 2017.
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): KTL - Klassifikation therapeutischer Leis-
   tungen in der medizinischen Rehabilitation. Berlin. 2015.
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht –
   Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilita-
   tion der gesetzlichen Rentenversicherung. Berlin. 2015.
Deutsche Rentenversicherung Bund: Einführung zum Gesundheitstrainingsprogramm
   der DRV Bund – Curricula für Patientenschulungen in der medizinischen Rehabi-
   litation. Berlin. 2018; www.reha-einrichtungen.de
Deutsche Rentenversicherung Bund: Planung, Umsetzung und Dokumentation von
   Patientenschulungen in der medizinischen Rehabilitation – Eine Praxishilfe. Berlin.
   2018; www.reha-einrichtungen.de
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Psychische Komorbidität - Leitfaden zur
   Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der medizinischen
   Rehabilitation. Berlin. 2011.
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger: Aktiv Gesundheit fördern. Schattauer,
   Stuttgart. 2000; www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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2 Therapiebindungszeiten von Diplom-/ Master Psychologen in
   der somatischen Rehabilitation

1. Ansatz zur Berechnung von Therapiebindungszeiten
Der Anteil der Therapiebindungszeit an der Gesamtarbeitszeit eines Psychologen in
der medizinischen Rehabilitation ist abhängig von den sonstigen psychologischen Auf-
gaben. Je mehr Fallbesprechungen und interdisziplinäre Besprechungen stattfinden
und je aufwändiger die Psychodiagnostik, die entsprechende Dokumentation und das
Berichtswesen sind, desto geringer wird die Therapiebindungszeit.
In der somatischen Rehabilitation wird für die Berufsgruppe der Psychologen in der
Regel von 66% Arbeitszeit im direkten Rehabilitandenkontakt (Therapiebindungszeit)
ausgegangen. Fallen aufwändigere Diagnostik, Dokumentations- und Besprechungs-
zeiten wie in der verhaltensmedizinisch oder beruflich orientierten Rehabilitation (VOR
/ MBOR) an, werden konzeptabhängig Therapiebindungszeiten zwischen 50 - 60%
angesetzt.
Bei einer Arbeitszeit eines Psychologen von 39 Stunden / Woche ergeben dies:
    bei einer Kalkulation von 66% Therapiebindungszeit: 13 Stunden Zeit für
     Besprechungen, Vor- und Nachbereitung (incl. Diagnostik, Dokumentation,
     Fortbildungen, persönliche Bindungszeiten etc.) und 26 Stunden Therapie-
     bindungszeit.

    bei einer Kalkulation von 50 - 60% Therapiebindungszeit (gemittelt 55%):
     wären das 15,6 - 19 Stunden (gemittelt 17,5 Stunden) Zeit für Besprechun-
     gen, Diagnostik, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation u. a. und
     20 - 23,4 Stunden Therapiebindungszeit (gemittelt 21,5 Stunden).

2. Stellenschlüssel somatische Rehabilitation
Ausgehend von den Strukturanforderungen der DRV von 2014 werden für 100 Betten
/ Plätze in der somatischen Rehabilitation 1,25 Psychologen angesetzt.
Dies ergibt in der psychologischen Behandlung entsprechend den o. g. Therapiebin-
dungszeiten ein Stundenkontingent von rund 32,5 Stunden Therapiebindungszeit (26
Stunden einer Vollzeitkraft plus 6,5 Stunden einer Viertelstelle).

3. Psychologische Leistungen in der somatischen Rehabilitation
In der somatischen Rehabilitation sind folgende psychologische Therapien regelhaft
zu erbringen:
    Entspannungstraining,

    störungsspezifische Gruppe (z. B. Krankheits- oder Schmerzbewältigungs-
     training),
    problemorientierte Gruppe (z. B. Stressbewältigung),

    edukative Leistungen (Vorträge, Patientenschulung),

    psychologische Einzelgespräche.

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Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist abhängig von der Rehabilitanden-
struktur und vom Klinikkonzept. Bei einem hohen Anteil von Rehabilitanden mit psy-
chosozialer Belastung steigt der psychologische Behandlungsbedarf. Die folgenden
Leistungsangaben gehen einher mit entsprechenden indikationsspezifischen Auswer-
tungen der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) von 2015.
 a) In der Regel werden parallel zwei Gruppen Entspannungstraining pro Anrei-
    sewoche angeboten. Für zwei Gruppen bzw. pro Woche sind 4 - 5 Stunden
    einzuplanen. Die Einführungsveranstaltung muss vom Psychologen (Diplom,
    Master) durchgeführt werden, das folgende Training (4 Stunden) kann auch
    von einer anderen qualifizierten Berufsgruppe (Bachelor Psychologie, PsTA,
    Physiotherapeut) durchgeführt werden. In diesem Fall, dass nur die Einfüh-
    rung vom Diplom-/ Master Psychologen erfolgt, fallen 2 Stunden pro Woche
    an.

 b) In der Regel wird eine störungsspezifische Gruppe pro Anreisewoche durch-
    geführt. Pro Gruppe bzw. Woche sind 4 - 5 Stunden einzuplanen.

 c) In der Regel wird zur Bearbeitung von psychosozialen Belastungsfaktoren
    eine problemorientierte Gruppe (in der Regel Stressbewältigungsgruppe) pro
    Anreisewoche durchgeführt. Pro Gruppe bzw. Woche sind 4 - 5 Stunden ein-
    zuplanen.

 d) Edukative Leistungen wie Vorträge zu den Themen Stress, Alltagsdrogen,
    Adipositas oder Schmerz können 14-tägig angeboten werden, so dass hier
    max. 2 Stunden pro Woche anfallen. Konzeptabhängig sind Psychologen
    auch in die Durchführung der Patientenschulung eingebunden. Dies kann je
    nach Reha-Einrichtung noch einmal 4 - 5 Stunden pro Woche in Anspruch
    nehmen. Alternativ werden konzeptabhängig in ähnlichem Stundenumfang
    von Seiten der Psychologen störungs- oder problemspezifische Gruppensit-
    zungen durchgeführt.

 e) Es wird bei rund 25% der Rehabilitanden von einem Bedarf an psychologi-
    schen Einzelgesprächen ausgegangen. Es handelt sich in der Regel um 1 -
    2 Gespräche á 50 Minuten pro Rehabilitanden. Dies bindet rund 12 - 13 Stun-
    den pro Woche.

                                       11
Im Überblick verteilen sich die psychologischen Leistungen in der somatischen Reha-
bilitation wie folgt (wenn der Stellenschlüssel den Strukturanforderungen entspricht):
  Therapeutische Leistungen               Stunden / Woche

  Entspannungstraining                    2

  Störungsspezifische Gruppe              5

  Problemorientierte Gruppe               5

  Edukative Leistungen                    7

  Einzelgespräche                         13

                                          32 Stunden

  Berechnung mit maximaler Stundenmenge, aber ohne Durchführung des Ent-
  spannungstrainings; Therapieleistungen sind ggf. austauschbar

In Abhängigkeit von Rehabilitandenstruktur, Klinikkonzept, Urlaubs- und Krankheits-
zeiten kann es zu Verschiebungen und geringeren Leistungen in der faktisch durchge-
führten psychologischen Versorgung kommen.

Literatur der DRV Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): KTL - Klassifikation therapeutischer Leis-
   tungen in der medizinischen Rehabilitation. Deutsche Rentenversicherung Bund.
   Berlin. 2015.
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Strukturqualität von Reha-Einrichtungen
   – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversiche-
   rung Bund. Berlin. 2014.

                                         12
3 Psychologische Berufsgruppen - Studienabschlüsse in
    Psychologie

Hintergrund: Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Hochschulraums
(Bologna Prozess) wurden in Deutschland alle bisherigen Diplomstudiengänge und
-abschlüsse umgewandelt. Das bisherige Diplomstudium ist nun zweigeteilt in einen
Bachelor- und Masterstudiengang mit entsprechenden Bachelor- und Masterabschlüs-
sen. Die bisher bundesweit gültigen Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen für die
einzelnen Studienfächer wurden in diesem Zuge abgeschafft. Daraus können sich für
die einzelnen Studienfächer große Unterschiede zwischen den Studiengängen und –
abschlüssen in Abhängigkeit vom Studienort ergeben.
Für den Studiengang Psychologie gibt es von Seiten des Berufsverbandes Deutscher
Psychologen und Psychologinnen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psycho-
logie (DGPs) allgemeine Empfehlungen zur Bewertung der neuen Studiengänge und
–abschlüsse. Die DRV Bund folgt in der Bewertung der Studienabschlüsse diesen
Empfehlungen.

Studienabschlüsse Psychologie
Bachelor of Science: Der Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie er-
folgt in der Regel nach einem sechssemestrigen berufsqualifizierendem Studium der
Psychologie. Der Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie oder ein vergleichbarer
Abschluss stellt zudem die Zugangsvoraussetzung für ein Master of Science Studium
in Psychologie dar. Bachelor Absolventen in Psychologie, die in der medizinischen
Rehabilitation tätig sind, müssen im Studium Klinische Psychologie als Anwendungs-
fach belegt haben.
Master of Science: Der Masterabschluss erfolgt in der Regel nach vier weiteren Stu-
diensemestern. Den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie fol-
gend haben die meisten Hochschulen den bisherigen Diplomstudiengang Psychologie
auf einen konsekutiven Bachelor und Masterstudiengang Psychologie umgestellt. Der
entsprechende Masterabschluss lautet Master of Science (M.Sc.) in Psychologie. Ent-
sprechend qualifizierte Psychologen können wie bisherige Diplom-Psychologen (mit
Prüfungsfach Klinische Psychologie) in der medizinischen Rehabilitation eingesetzt
werden.
Weicht der Studienabschluss bzw. der Studiengang von dem genannten konsekutiven
Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie ab, muss im Einzelfall geprüft werden,
ob im Studium klinische Inhalte in hinreichendem Umfang erworben wurden. Der Be-
rufsverband der Psychologen und Psychologinnen (BDP) empfiehlt den Nachweis von
klinischen Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 Creditpoints. Als Veran-
staltungen der Klinischen Psychologie zählen auch Leistungsnachweise in Neuropsy-
chologie und Psychotherapie, nicht aber Leistungsnachweise in Psychodiagnostik o-
der Methodenlehre.
Die Studienunterlagen der Bewerber von Hochschulen mit entsprechend abweichen-
den Studienabschlüssen oder Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, müssen
hinsichtlich der genannten klinischen Studieninhalte geprüft werden. Bei der Prüfung
kann Hilfe von Seiten DRV Bund in Anspruch genommen werden.

                                        13
Weitere psychologische Berufsgruppen in der medizinischen
Rehabilitation
Psychologische Psychotherapeuten: Die Ausbildung zum Psychologischen Psy-
chotherapeuten kann in drei bis fünf Jahren (Vollzeit / Teilzeit) erfolgen und schließt
mit einem Staatsexamen (Approbation) ab. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbil-
dung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine (bestandene) Abschlussprü-
fung im Studiengang Psychologie an einer Hochschule, die das Fach Klinische Psy-
chologie mit einschließt. Psychologische Psychotherapeuten sind befähigt zur eigen-
ständigen heilkundlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Psychologisch-technische Assistenten (PsTA): Der psychologisch-technische As-
sistent ist eine psychologische Hilfskraft. Er ist in die Aufgaben des psychologisch-
technischen Assistenten eingearbeitet worden. Diese umfassen die Mitarbeit in der
Psychodiagnostik, die Unterstützung der Psychologen in der Rehabilitandenbetreuung
(jeweils in Abhängigkeit von erworbenen Qualifikationen, ggf. Leistungen unter Fach-
aufsicht wie Durchführung von Entspannungsverfahren incl. Biofeedback, vgl. KTL-
Code: F590, F61), die Bedienung und Wartung psychologisch technischer Geräte, ein-
fache statistische Auswertungen sowie Verwaltungs- und Büroarbeiten (vgl. Abschn.
4: Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten (PsTA) in Rehabili-
tationseinrichtungen). Wünschenswert ist eine Grundausbildung in einem medizini-
schen Assistenzberuf.

Einsatz der verschiedenen Berufsgruppen in der medizinischen
Rehabilitation
Das Diplom oder ein Master of Science (M.Sc.) Abschluss in Psychologie ist die
Voraussetzung für eine eigenverantwortliche psychologische Tätigkeit in der medizini-
schen Rehabilitation (vgl. Abschn. 1: Psychologische Aufgaben in der medizinischen
Rehabilitation; vgl. Kapitel F in der KTL).
Der Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie qualifiziert nicht für eine eigenverant-
wortliche psychologische Berufstätigkeit in der medizinischen Rehabilitation. Ein Ba-
chelor Absolvent in Psychologie kann aber unter Fachaufsicht eines Diplom-Psycho-
logen oder eines Master of Science (M.Sc.) Absolventen in Psychologie psychologi-
sche Routinetätigkeiten durchführen.
Als psychologische Routinetätigkeiten in der medizinischen Rehabilitation gelten die
Durchführung, Auswertung und Interpretation von psychologischer Testdiagnostik, die
Durchführung von Entspannungsverfahren (incl. Biofeedback) (KTL-Codes: F590,
F61), die Erhebung und Auswertung von Patientenbefragungen im Rahmen des inter-
nen Qualitätsmanagements, die Gestaltung und Durchführung von Patientenvorträgen
sowie die Durchführung von Seminaren zur Gesundheitsbildung und standardisierter
Patientenschulungen (Kapitel C in der KTL). Die Stellenanteile, die Bachelor Absol-
venten in der psychologischen Versorgung übernehmen können, variieren zwischen
den Indikationen (Somatik 1 B. Sc. : 4 M.Sc., Neurologie 1 : 3, Psychosomatik 1 : 8,
Abhängigkeitserkrankungen 1 : 19).
Die Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen unterliegt dem Approbations-
vorbehalt und kann nur durch entsprechend qualifizierte Psychologische Psychothe-
rapeuten oder Ärzte erfolgen. Auch in den somatischen Indikationen wird

                                          14
aufgrund der häufig vorliegenden psychischen Komorbidität der Einsatz von Psycho-
logischen Psychotherapeuten empfohlen (KTL-Code: G55, F575 u.a.) (vgl. Abschn. 6:
Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigun-
gen in der somatischen Rehabilitation).
Teamstruktur in der Psychologie: Bisher war die Aufgabenverteilung im psycholo-
gischen Team aufgrund der gleichwertigen beruflichen Qualifikation mehrerer Diplom-
Psychologen in der Regel horizontal ausgerichtet. Durch den Einsatz von Mitarbeitern
mit neuen Studien- und Berufsabschlüssen mit unterschiedlichem Qualifikationsniveau
können vertikale Komponenten entstehen, die eine fachlich begründete differenzierte
Zuordnung von Aufgaben erforderlich machen. So können einige edukative und
übende Verfahren auch von Bachelor Absolventen übernommen werden, während
Master Absolventen zusätzlich deren Supervision, Aufgaben der konzeptionellen Ent-
wicklung, der Außendarstellung sowie der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestel-
lungen übernehmen. In den somatischen Indikationen empfiehlt sich die Leitung des
psychologischen Teams bzw. die Fachaufsicht durch einen Psychologischen Psycho-
therapeuten.
Bislang umfasst die personelle Zusammensetzung eines psychologischen Teams -
beispielhaft für eine Rehabilitationseinrichtung mit somatischer Behandlungsindikation
und 240 Behandlungsplätzen - 3 Diplom-Psychologen und 1,2 psychologisch-techni-
sche Assistenten. Unter Einbezug der neuen Studien- und Berufsabschlüsse (Struk-
turanforderungen der DRV von 2014) könnte das psychologische Team anstelle des-
sen auch einen Psychologischen Psychotherapeuten, 1,5 Diplom-Psychologen oder
Master Psychologen, ½ Bachelor Absolvent in Psychologie und einen psychologisch-
technischen Assistenten (oder anstelle des Assistenten eine weitere ¾ Stelle einem
Bachelor Absolventen) umfassen. Auch bei der zukünftigen personellen Zusammen-
setzung des psychologischen Teams ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwer-
tigen psychologischen (psychotherapeutischen) Versorgung der Rehabilitanden aus-
schlaggebend.

Zertifikat „Fachpsychologe/in für Rehabilitation (BDP)“
Die Deutsche Psychologen Akademie bietet ein spezifisches Weiterbildungskonzept
für den Bereich der Rehabilitationspsychologie. Es ist Grundlage für die Verleihung
des Zertifikats „Fachpsychologe/in für Rehabilitation (BDP)“. Die Weiterbildung soll der
Qualitätssicherung der psychologischen Tätigkeit dienen sowie die fachliche Entwick-
lung und berufliche Identifikation der Psychologen in der medizinischen Rehabilitation
fördern. Das Zertifikat stellt einen Qualifikationsnachweis dar, ist jedoch keine Qualifi-
kationsvoraussetzung für eine psychologische Tätigkeit in der medizinischen Rehabi-
litation und hat keine Auswirkungen auf berufs- und sozialrechtliche Fragen. Neben
der theoretischen Ausbildung muss ein Nachweis der psychologischen Berufserfah-
rung in der Versorgung von Rehabilitanden in der ambulanten oder stationären medi-
zinischen Rehabilitation erbracht werden. (vgl. Abschn. 11: Fortbildungsangebote für
Psychologen in der medizinischen Rehabilitation).

Literatur der DRV Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Strukturqualität von Reha-Einrichtungen
   – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversiche-
   rung Bund. Berlin. 2014.
                                           15
4 Aufgabengebiet eines Psychologisch-technischen Assistenten
   (PsTA) in Rehabilitationseinrichtungen

1. Mitarbeit in der Psychodiagnostik
1.1    Befragung / Erhebung zu psychologischen Basisdaten
      - Vorbereitung, Information der Rehabilitanden
      - Befragung der Rehabilitanden und Ausfüllen von Fragebögen wie z. B.
        soziobiographische Fragebögen, strukturierten und nicht strukturierten
        Explorationen
1.2 Durchführung psychodiagnostischer Maßnahmen nach Anweisung der
    Psychologen
      - Durchführung psychologischer Testverfahren nach Vorschrift des Tests
        (Papier- und Bleistifttests, apparative Tests) wie z. B. klinische Tests,
        Einstellungs- und Befindlichkeitsskalen, kognitive
        Leistungstests (u.a. Intelligenztests)
      - Auswertung psychologischer Testverfahren nach formalen Vorgaben
        (keine inhaltliche Interpretation der Ergebnisse)
      - EDV-gestützte Diagnostik
      - Apparative Belastungstests und Stresssimulation

2. Unterstützung der Psychologen in der Rehabilitandenbetreuung
2.1 Psychologische Betreuung
      - Terminplanung einzeln und Gruppen, Absprache mit anderen Abteilun-
        gen
      - Vor- und Nachbefragung zu psychologischen Maßnahmen in Gruppen
        z. B. Entspannungstraining und Stressgruppen
      - Durchführung einfacher Entspannungsverfahren nach Einweisung / Fort-
        bildung und unter Supervision
      - Durchführung des Biofeedbacktrainings in unterschiedlichen Modalitäten
        Myo-, Atem-, Temperatur-, respiratorisches-, Hautwiderstandsfeedback
        etc., Einführung des Rehabilitanden, Vorbereitung der Programme
      - Mitwirkung bei Durchführung spezieller indikationsspezifischer Trainings-
        programme wie kognitives Leistungstraining in der Neurologie
      - Assistenz bei indikationsbezogener Gruppenarbeit wie z. B. im Stress-
        oder Schmerzbewältigungstraining

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2.2 Mitwirkung beim Gesundheitstraining
      - Terminplanung der Gruppen, Absprache mit anderen Abteilungen
      - Vorbereitung der Materialien für die Gruppenarbeit / Durchführung und
        Auswerten von Indikations- und Befindlichkeitsfragebogen
      - Einsatz und Kontrolle der Bearbeitung von Arbeitsblättern
        (z. B. Gewichtskontrollkurven, Ereignisprotokolle etc.)
      - Assistenz in den Gruppen wie z. B. Einsatz der Metaplantechnik in Grup-
        pendiskussionen
3. Bedienen und Warten psychologisch technischer Geräte
      - psychophysiologische Geräte, Biofeedbackgeräte
      - psychodiagnostische, therapieunterstützende und computergestützte
        Testgeräte; Geräte zur Stresssimulation, neuropsychologische Testbatte-
        rien, Videoanlage (Kamera, Recorder, Fernseher)
      - Unterrichtsmedien, Overheadprojektor, Dia-/ Filmprojektor, Beamer
4. Allgemeine Tätigkeiten
4.1 Statistik
    - Erhebung von statistischem Datenmaterial
    - Aufbereitung und Darstellung des erhobenen Datenmaterials
    - Statistische Berechnungen nach Vorgaben der Psychologen

4.2    Verwaltungs- und Büroarbeiten
      - Auswertung von Fachliteratur (teilweise in Englisch) nach Anweisung
      - Materialsammlung zur Gesundheitsbildung
      - Erstellen von Folien u. Grafiken zur Patientenschulung nach Vorgaben
      - Datenaufbereitung (Eingabe von QS-Daten)
      - Programmanwendung (EMG, EDA, RSP-Biofeedback)
      - Datenverwaltung
      - Führung von Dateien (am PC)
      - Terminkoordinierung innerhalb der Abteilung und Absprachen mit ande-
        ren Abteilungen
      - Materialverwaltung, Psychologische Tests, Untersuchungs- und
        Informationsmaterial etc.
      - Allgemeine Schreibarbeiten
Weiterbildung
Psychologisch-technischer Assistent ist eine berufliche Weiterbildung. Die Weiterbil-
dung wird von unterschiedlichen privaten Bildungseinrichtungen angeboten und endet
mit einem Zertifikat. Sie umfasst je nach Anbieter zwischen 220 und 240 Stunden und
wird vorzugsweise berufsbegleitend an den Wochenenden durchgeführt. Neben der
Vermittlung psychologischer Grundlagen beinhaltet die Weiterbildung die psycholo-
gisch-technische Qualifizierung. Weiterführende Informationen sind auf der Internet-
seite der Bundesagentur für Arbeit www.berufenet.de nachzulesen.
                                         17
5 Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen
    Berichts in der medizinischen Rehabilitation

Wozu dient der psychologische Bericht?
Wenn während der Rehabilitation psychodiagnostische, psychologische oder psycho-
therapeutische Maßnahmen im Einzelkontakt mit den Rehabilitanden durchgeführt
werden, muss diese Leistung in einem psychologischen Bericht dokumentiert werden.
Ausnahmen bilden psychologische Kurzkontakte (à 5 bis 10 Minuten) zur Abklärung
eines Bedarfs für psychologische Interventionen, z. B. vor dem Hintergrund der Ergeb-
nisse von Screeningverfahren.
Der psychologische Bericht muss rechtzeitig am Ende der Rehabilitation dem Stati-
onsarzt zur Erstellung des ärztlichen Entlassungsbriefes vorliegen.
Der Stationsarzt übernimmt die Zusammenfassung des psychologischen Berichts –
unter kritischer Berücksichtigung der gesamten sozialmedizinischen Einschätzung –
in den ärztlichen Entlassungsbericht.
In Einzelfällen, z. B. wenn ambulante Psychotherapie oder eine psychosomatische
Nachsorge (Psy-RENA) vorgeschlagen wird, kann zudem der gesamte psychologi-
sche Bericht dem ärztlichen Entlassungsbericht als Anlage beigefügt werden.
Als Bestandteil des ärztlichen Entlassungsberichtes ist der psychologische Bericht
bzw. die Zusammenfassung für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die nie-
dergelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten eine wichtige Information über die Be-
handlung der Rehabilitanden in der Rehabilitation. Der Deutschen Rentenversiche-
rung Bund dient der Bericht unter anderem auch als Entscheidungshilfe oder als
Grundlage für Stellungnahmen bei

 der Würdigung der sozialmedizinischen Situation der Rehabilitanden,
 der Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung bzw. erneutem Reha-Antrag,
 der Bewilligung weiterer Teilhabeleistungen (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Ar-
  beitsleben LTA) und
 Beschwerden der Versicherten.

Wie sollte der psychologische Bericht aufgebaut sein?
Die nachfolgenden Empfehlungen sollten an die Gegebenheiten in der Rehabilitations-
einrichtung angepasst werden. Im Reha-Team und mit den Stationsärzten sollten die
Inhalte des psychologischen Berichts abgestimmt werden. Ggf. kann auf eine ausführ-
liche Beschreibung der Inhalte von zum Beispiel psychologischen Gruppenangeboten
verzichtet werden.

                                         18
Es empfiehlt sich, den psychologischen Bericht wie folgt zu gliedern:
A Identifikationsteil
B Zuweisung und Fragestellung
C Befund und störungsspezifische Anamnese, ggf. Diagnose
       C1    Befund
       C2    Störungsspezifische / spezielle Anamnese
       C3    Testpsychologische Diagnostik
       C4    Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen, ggf. Diagnose
D Epikrise
       D1 Zielsetzung
       D2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf
       D3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis
E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlungen
F Zusammenfassung
Die Länge des Berichtes richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall. In der
Regel sollte er nicht mehr als 1 – 1,5 Seiten lang sein.

A Identifikationsteil
Der Identifikationsteil enthält außer dem Namen auch die Versicherungsnummer und
die Bearbeitungskennzeichen (BKZ) des Rehabilitanden.

B Zuweisung und Fragestellung
Unter diesem Punkt werden die Art der Kontaktaufnahme (z. B. auf Überweisung des
Arztes, auf eigenen Wunsch etc.) und der Anlass (Krankheit, Beschwerden, Problem-
situation etc.) beschrieben. Zur Fragestellung wird im Allgemeinen die Abklärung der
Bedeutung psychischer Faktoren im Krankheitsgeschehen gehören, die für den Reha-
bilitationsverlauf und für die Prognose von Bedeutung sind.

C Befund und störungsspezifische Anamnese, ggf. Diagnose
Der Befund enthält eine Zusammenfassung und Interpretation des psychodiagnosti-
schen Gespräches inkl. des Selbstberichtes des Rehabilitanden und der zusätzlich
durchgeführten psychodiagnostischen Untersuchungen (z. B. psychologische Tests).
Hierzu gehört ggf. die Diagnose mit einer Einschätzung zum Ausmaß der Funktions-
und Fähigkeitseinschränkungen. Der Befund soll die psychische Situation des Reha-
bilitanden beschreiben und Auskunft darüber geben, inwieweit psychische Faktoren
mit dem aktuellen Krankheitsverlauf in einem Zusammenhang stehen bzw. den Krank-
heitsverlauf beeinflussen. Auch das individuelle Konzept des Rehabilitanden von Ge-
sundheit und Krankheit ist für die sozialmedizinische Beurteilung von Bedeutung.
Bestehen Anhaltspunkte für eine manifeste psychische Störung – ggf. als psychische
Komorbidität - so muss ein psychopathologischer Befund erhoben und die Diagnose
begründet werden (Nennung der Merkmale und Symptome nach ICD-10) (vgl. Abschn.
6: Erfassung und Dokumentation psychischer Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchti-

                                           19
gungen in der somatischen Rehabilitation). Die Diagnosestellung unterliegt dem Ap-
probationsvorbehalt, bei der Befundung können die Beiträge aller Mitglieder aus dem
Reha-Team hinzugezogen werden und können somit in der Zusammenschau die Di-
agnosestellung unterstützen.
Befunde zur psychosozialen Lebenssituation sind in der Regel bereits dem ärztlichen
Entlassungsbericht zu entnehmen. Die Darstellung der störungsspezifischen Anam-
nese bzw. speziellen Anamnese der psychischen Symptomatik im zeitlichen Verlauf
und den Vorbehandlungen muss im psychologischen Bericht erfolgen.

D Epikrise
Vorbemerkung: Therapeutische Leistungen in der klinischen Psychologie müssen auf
die Ziele der Rehabilitation ausgerichtet und in den unter Punkt B und C gemachten
Angaben bzw. Erkenntnissen begründet sein. Der Begriff Psychotherapie kann erst
verwendet werden, wenn psychotherapeutischer Verfahren angewendet wurden. Psy-
chotherapie muss durch einen approbierten Psychologen (oder aber – im Falle einer
fortgeschrittenen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unter der Su-
pervision eines Psychotherapeuten) durchgeführt werden. In diesem Fall ist der psy-
chopathologische Befund zu erheben. Ansonsten soll die Bezeichnung „diagnostische
Gespräche“ oder „psychologische Beratungsgespräche“ gewählt werden und ist die
Diagnose allenfalls als Verdachtsdiagnose zu dokumentieren.

D.1 Zielsetzung
Hier ist kurz anzugeben, mit welcher Zielsetzung welche diagnostischen, psychologi-
schen und therapeutischen Leistungen im Rahmen der psychologischen Betreuung
bei welcher theoretischen Orientierung durchgeführt wurden.

D.2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf
Zum Therapieverlauf gehören auch Angaben über die Bereitschaft und / oder Fähigkeit
des Rehabilitanden zur Mitarbeit. Die eingesetzten psychotherapeutischen Techniken
sind zu bezeichnen. Ebenso können Verhaltensbeobachtungen im Reha-Verlauf zum
Beispiel in psychologischen Gruppen oder während des Freizeitverhaltens dargestellt
werden.

D.3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis
Unter Therapieergebnis wird eine kurze Mitteilung über die erreichten Veränderungen
im Hinblick auf die gesetzten Ziele gewünscht. Dazu gehört die subjektive Einschät-
zung des Rehabilitanden und des Psychologen sowie Angaben über die Objektivie-
rung des Therapieerfolges, sofern solche Methoden benutzt wurden (z. B. Verände-
rungen in bestimmten Testprofilen, Verschiebungen auf Befindlichkeitsskalen etc.).

                                        20
E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlungen
In speziellen Fällen werden Aussagen über die zu erwartende Entwicklung der psychi-
schen bzw. psychosomatischen Situation erforderlich. Diese können Empfehlungen
zur Arbeitsfähigkeitseinschätzung und ggf. eingeleiteten Maßnahmen sowie Empfeh-
lungen zu einer weitergehenden ambulanten Psychotherapie umfassen. Die Aussa-
gen sind ebenfalls wichtig, wenn bei einer erneuten Antragstellung die Behandlung in
einer psychosomatischen Fachklinik erfolgen sollte. Die Weiterempfehlungen müssen
fachlich begründet werden.

F Zusammenfassung
Die Zusammenfassung sollte in wenigen Sätzen die zentralen Aussagen der Punkte
A bis E wiedergeben.
Die Punkte A und B entfallen in der Zusammenfassung, wenn diese Angaben bereits
im ärztlichen Entlassungsbericht enthalten sind.

Dokumentation
Die Anzahl der durchgeführten Sitzungen mit KTL-Codes ist im psychologischen Be-
richt zu benennen.
Parallel zu dem psychologischen Bericht sind die psychologischen Leistungen nach
den Vorgaben der KTL zu verschlüsseln und in den ärztlichen Entlassungsbericht zu
übernehmen.

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Beispiel für einen internen psychologischen Bericht

1. Zuweisung und Fragestellung
Frau K. wurde vom Stationsarzt zum Schmerzbewältigungstraining und zur Abklärung
der psychischen Belastung zum psychologischen Einzelgespräch überwiesen.

2. Störungsspezifische Anamnese und Befund
Selbstbericht der Rehabilitandin: Frau K. berichtet von einer langen Krankheits- und
Leidensgeschichte (jahrelange Rücken- und Gelenkschmerzen, Verdacht auf Fibro-
myalgie, rheumatische Schübe, Depressionen) sowie von starken psycho-sozialen Be-
lastungen (schwere Erkrankung des Ehemannes; Mobbing an ihrem letzten Arbeits-
platz; Kränkungserlebnisse bei Ärzten etc.). Sie leide unter ihren anhaltenden Ganz-
körperschmerzen (vgl. orthopädische Befundung). Sie hofft sehr auf Abhilfe durch eine
Operation. Auf Nachfrage berichtet sie, dass ihr von mehreren Ärzten zur Operation
geraten worden sei.
Störungsspezifische Anamnese: Aufgrund der depressiven Erkrankung wurde vor
drei Jahren eine tagesklinische psychotherapeutische Behandlung durchgeführt, die
zu einer Besserung der Symptomatik führte. Eine weiterführende psychotherapeuti-
sche Behandlung wurde daraufhin nicht in Anspruch genommen. Die aktuelle depres-
sive Symptomatik (gedrückte Stimmung, Freud- und Interesselosigkeit, Konzentrati-
onsstörungen, ausgeprägte Müdigkeit, leichte Schlafstörungen, vermindertes Selbst-
wertgefühl, Schuldgefühle) habe sich in den letzten 18 Monaten wieder kontinuierlich
entwickelt und zugenommen.
Befund: Im Gespräch ist die Patientin bewusstseinsklar und schwingungsfähig. Ins-
gesamt wirkt die Patientin psychisch und körperlich stark belastet. Die Stimmung ist
gedrückt, Freude empfinden ist zeitweise möglich. Sie selbst hat ein in erster Linie
somatisches Krankheitsverständnis („endlich wurde festgestellt, dass es Rheuma ist
und nicht Fibromyalgie“; „die Gelenke sind von Arthrose zerfressen“ u.ä.).
Testpsychologische Diagnostik: Die testpsychologische Untersuchung mit dem
Beck-Depressions-Inventar BDI erbrachte einen Summenwert von 34. Es sind Sum-
menwerte von 0-63 möglich. Ein Punktwert ab 18 gilt als klinisch relevant, ab 29 Punk-
ten wird von einer schwer ausgeprägten depressiven Symptomatik gesprochen. Der
testpsychologische Befund unterstützt den klinischen Eindruck und die anamnesti-
schen Angaben einer depressiven Störung.
Diagnose: Aufgrund der vorliegenden klinischen und testpsychologischen Befundung
und der störungsspezifischen anamnestischen Angaben wird derzeit von einer rezidi-
vierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F 33.1 nach ICD
10) ausgegangen. Differentialdiagnostisch sollte das Vorliegen einer chronifizierten
Schmerzstörung (F45.7 nach ICD 10) weiter abgeklärt werden.

3. Epikrise
Die Patientin nahm regelmäßig an den 5 Sitzungen des psychologischen Schmerzbe-
wältigungstrainings teil. Schwerpunkte dieses multimodalen und kognitiv-verhaltens-
therapeutischen Ansatzes waren neben dem Erlernen eines Entspannungsverfahrens

                                         22
(Progressive Relaxation nach Jacobson) und der Informationsvermittlung (Gate-Con-
trol-Theorie, Schmerzgedächtnis, Erklärung des Zusammenhangs zwischen Schmerz
und Verspannung, Problematik des Schmerzmittelmissbrauchs) vor allem die Vermitt-
lung und Einübung aktiver Bewältigungsstrategien (Ablenkungsstrategien, positive
Selbstinstruktionen, kognitive Umstrukturierung, Aufbau positiver Ressourcen). Ziel
des Schmerzbewältigungstrainings ist eine Erhöhung der subjektiv erlebten Bewälti-
gungskompetenz und eine Steigerung der Lebensqualität.
Frau K. nahm zudem zwei psychologische Einzelgespräche in Anspruch, die primär
der Exploration und der psychischen Stabilisierung dienten.
Therapieverlauf: Trotz der großen Konzentrations- und Stimmungsschwankungen
schien Frau K. von einzelnen Sitzungen des Schmerzbewältigungstrainings und von
den Einzelgesprächen in Bezug auf ihre emotionale Belastung kurzfristig profitiert zu
haben.
Therapieergebnis: Die Patientin zeigt sich auch zu Reha-Ende noch psychisch hoch
belastet. Konnte aber trotz der ausgeprägten depressiven Symptomatik am Klinikalltag
teilnehmen. Auf das rein somatische Krankheitsverständnis konnten die durchgeführ-
ten psychologischen Interventionen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss nehmen.
Sie sei bereits einmal in psychotherapeutisch-psychosomatischer Behandlung gewe-
sen und überlege sich, nach Abschluss der anstehenden Operation noch einmal eine
Behandlung in der ihr bereits bekannten Tagesklinik in Anspruch zu nehmen.

4. Prognose und weitere Empfehlungen
Aufgrund der im Laufe der letzten vier Wochen beobachteten Stimmungs- und Auf-
merksamkeitsschwankungen erscheint die Patientin aus psychologischer Sicht zum
Entlassungszeitpunkt den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes nicht gewachsen. Sie
leidet an starken Konzentrationsschwankungen und kann sich schlecht auf wech-
selnde Anforderungen einstellen. Sie selbst würde sehr gerne wieder im Krankenhaus
als Praxismanagerin arbeiten, allerdings traue sie sich momentan dies in keiner Weise
zu, da sie unter starken Konzentrationsschwankungen leide und sich auf wechselnde
Anforderungen nur ganz schlecht einstellen könne.
Zur längerfristigen Stabilisierung erscheint eine Psychotherapie am Heimatort erfor-
derlich. Die Patientin zeigte sich der Therapieempfehlung gegenüber aufgeschlossen
und hat bereits diesbezügliche Kontakte. Die Option einer psychopharmakologischen
(Mit)Behandlung sollte geprüft werden.

5. Zusammenfassung für ärztlichen Reha-Bericht
Frau K. nahm an fünf Sitzungen der psychologischen Schmerzbewältigungsgruppe
und an zwei psychologischen Einzelgesprächen teil. Frau K. hat in Bezug auf ihre
Schmerzproblematik auch zu Reha-Ende ein anhaltend somatisches Krankheitsver-
ständnis, ist aber hinsichtlich ihrer ausgeprägten depressiven Symptomatik für eine
weiterführende psychotherapeutische Behandlung offen. Der aktuelle Nutzen einer
psychopharmakologischen Behandlung sollte von fachärztlicher Seite beurteilt wer-
den.
Aufgrund der ausgeprägten depressiven Symptomatik (starke Schwankungen der
Konzentrationsfähigkeit, geringe psychische Flexibilität) ist Frau K. aus psychologi-
scher Sicht derzeit nicht arbeitsfähig.

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