Reha-Info 1/ 2019 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
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Reha-Info 1/ 2019 Editorial Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe 2019 verspricht ein spannendes und zentrales Jahr für die Reha- Im Sozialbudget 2017 stehen Krankheit bilitation in Deutschland zu werden. Es wird sich zeigen, wie die auf Platz 1 und Invalidität auf Platz 4 der Ideen des Gesetzgebers zur Rehabilitation in der Praxis wirken maßgeblichen Gründe für Sozialleistun- und ob der Anspruch nach „Mehr Teilhabe“ für Menschen mit gen (Soziale Selbstverwaltung, 2018). Laut Beeinträchtigungen gelingt. Die auf Ebene der BAR erarbeitete Teilhabebericht der Bundesregierung über und zum 01.12.2018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung die Lebenslagen von Menschen mit Beein- Reha-Prozess kann hierfür eine wichtige Hilfe sein. trächtigungen (2017) leben in Deutschland Die BAR erstellt zum ersten Mal einen Teilhabeverfahrensbericht beinahe 13 Millionen Menschen mit „Beein- über das Reha-Geschehen. In dem Bericht werden insbesondere Anzahl und Häufigkeit trächtigungen“. Definiert wurde Beeinträch- von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe erfasst, um das Reha-Geschehen transparenter tigung hier als das Vorliegen einer amt- zu machen. Zwar wurden 2018 in einem ersten Schritt nur die Daten einer „Auswahl“ lich anerkannten Behinderung oder einer von Reha-Trägern erhoben, trotzdem sind sicherlich erste Rückschlüsse mit Veröffentli- Krankheit, die länger als 6 Wochen andau- chung des Berichts zu erwarten. ert. Das betrifft rund 16 % der in Deutsch- Bei all den Zahlen darf nicht vergessen werden: Dahinter verbergen sich menschliche land lebenden Bevölkerung. Schicksale. Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 10,2 Millionen Menschen mit einer amt- Für eine präzise Abgrenzung zwischen „Be- lich anerkannten Behinderung. Rund 95 % der Behinderungen treten erst im Laufe des Le- hinderung“ und „chronische Krankheit“ bens auf, sind also nicht angeboren. D.h. heute dominieren chronische Erkrankungen das liegen keine klaren Kriterien vor. Unter den Krankheitsspektrum und sind die Hauptursache für Behinderung. Die steigende Lebens- Menschen mit Beeinträchtigungen sind erwartung und damit die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird auch in Zukunft chronisch Kranke, die nicht behindert sind, eine wachsende Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Folge haben. sofern die chronische Krankheit nicht den Umso erfreulicher ist, dass die Ausgaben zur Rehabilitation und Teilhabe auch im Jahr Grad einer Behinderung erreicht hat, und 2017 gestiegen sind und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt un- jene, die zugleich behindert sind. terstützen. Neben der trägerübergreifenden Ausgabenstatistik bietet diese Ausgabe auch Das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung, einen Ein- und (Rück)blick in die rehabilitationsnahe Forschung. Welche Ansätze zur welche als Folge einer Krankheit oder e ines Verbesserung von Teilhabe und Lebensqualität werden unternommen? Forschung leistet gesundheitlichen Problems entstanden ist, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung. lässt sich nicht (allein) durch Krankheits- Apropos Entwicklung. Auch wir als BAR werden mit verschiedenen Vorhaben und Projek- symptome und -diagnosen beschreiben. ten weiterhin zur Umsetzung des BTHG und damit zum Gelingen von Teilhabe beitragen. Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten werden in Bevöl- Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre kerungsstichproben (Privathaushalte) mit- tels Global Activity Limitation Indicators Ihre Helga Seel (GALI) erhoben. Hier geben rund ein Viertel der Befragten in Deutschland an (♀:25,1 %, ♂: 23,8 %), dauerhaft (hier: länger als sechs Monate) in der Ausübung ihrer Alltagsakti- vitäten mäßig oder stark eingeschränkt zu Inhalt sein (Robert-Koch-Institut, 2017). Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe I Laut Zwischenbericht zum Nationalen Ak Rückblick auf die Forschung V tionsplan (NAP) der UN-Behindertenrechts- Aus der Arbeit der BAR VII konvention (BMAS, 2018) ist Deutschland Behandlung eines Verlängerungsantrags gemäß § 14 SGB IX VIII auf einem guten Weg zu mehr Inklusion. Bereits mehr als 60 % diesbezüglicher Maß- nahmen konnten erfolgreich abgeschlossen
II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten 38.000 litation im langfristigen Vergleich um 37,9 % zu (2007: 95 Mio. Euro, 2017: 131 Mio. 36.000 36.508 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sind die 35.201 34.000 Aufwendungen für das „Persönliche Budget“ 33.763 32.000 32.636 in der gesetzlichen Krankenversicherung am 31.280 deutlichsten gesunken (–47,1 %). Die Ausga- 30.000 30.650 ben für Disease-Management-Programme 28.000 28.855 29.659 (DMP) als ergänzende Leistungen zur Reha 27.816 26.000 haben sich mehr als verdoppelt (Anstieg um 26.363 22.251 120,4 %), was mit einer steigenden Zahl der 24.000 Teilnehmer an DMP sowie der Festlegung 22.000 von weiteren DMP-Indikationen zusam- 20.000 menhängen kann. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Abb. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe von 2007 bis 2017 (in Mio. €). Gesetzliche Rentenversicherung Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt oder umgesetzt werden. Zu den Vorhaben, 36,5 Mrd. Euro für Leistungen wie auch in den Vorjahren den zweitgröß- die verabschiedet wurden, gehört das Bun- zur Reha und Teilhabe ten Ausgabenteil an in 2017 durchgeführten desteilhabegesetz, das die Leistungen für Die Ausgaben für Reha und Teilhabe steigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Menschen mit Behinderungen neu regelt. konsequent und betragen im Jahr 2017 ins- in Deutschland (rund 18 %). Mit Aufwendun- Die mit dem BTHG verbundenen Reformen gesamt 36,5 Mrd. Euro. Gegenüber 2016 er- gen von insgesamt 6,6 Mrd. Euro bzw. einem sind teilweise zum 1. Januar 2018 in Kraft gibt sich ein Anstieg um 3,7 %. Im Vergleich Plus von 2,9 % verändert sich der Wert im getreten. Andere werden erst später wirk- der drei Jahre 2015-2017 ist ein Zuwachs Vergleich zu 2016 nur gering. In absoluten sam. So wird am 1. Januar 2020 die Ein- von 8,1 % zu verzeichnen. In der Gegenüber- Zahlen sind die Ausgaben für „Leistungen gliederungshilfe für behinderte Menschen stellung der Berichtsjahre 2007 zu 2017 er- zur medizinischen Rehabilitation“ mit 4,3 aus dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) he- gibt sich eine Steigerung von rund 44,6 %. Mrd. Euro am höchsten. In der Gegenüber- rausgelöst und in das Rehabilitations- und Das entspricht nominal einem Plus von stellung der beiden Jahre 2007 und 2017 Teilhaberecht (SGB IX) überführt. Das geht 11,3 Mrd. Euro gegenüber 2007. Der größte wendet die Rentenversicherung 1,2 Mrd. einher mit Änderungen der statistischen Er- Ausgabenanteil für Leistungen zur Rehabili- mehr (+ 39,4 %) für die medizinische Rehabi- hebungen, die sich ggf. in Zukunft auch auf tation und Teilhabe entfällt auf die Einglie- litation auf. Die geburtenstarken Jahrgänge die jährlich veröffentlichte Statistik der BAR derungshilfe, die rund 51 % der Gesamtaus- (1955–1969) haben mittlerweile ein Alter niederschlagen werden. gaben trägt. Wie gestalten sich insgesamt erreicht, in dem sie vermehrt medizinische Seit über zehn Jahren bündelt die BAR die Entwicklungen bei den einzelnen Reha- Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, um jährlich die Höhe der Ausgaben der un- Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der mit der nötigen körperlichen und psychi- terschiedlichen Reha-Träger sowie der In Zahlen. schen Fitness weiterhin am Arbeitsleben tegrationsämter im Bereich Rehabilitation teilnehmen zu können. In Bezug auf das und Teilhabe. Diese Ausgabenstatistik soll Gesetzliche „Persönliche Budget“ ist eine Abnahme der dazu beitragen, das Rehabilitationsgesche- Krankenversicherung Ausgaben um 57 % im Vergleich zum Vorjahr hen und die Höhe der Ausgaben transparent In der Gesamtbetrachtung steigen 2017 die zu verzeichnen. für alle Akteure darzustellen, zeitliche Ent- Ausgaben im Bereich der gesetzlichen Kran- wicklungen aufzuzeigen und zu hinterfra- kenversicherung gegenüber dem Vorjahr um Alterssicherung der Landwirte gen, ob die Ausgaben für Rehabilitation und 3,2 %. Das ergibt ein Volumen von 3,3 Mrd. Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe Teilhabe dem Bedarf entsprechen. Die Da- Euro, von dem der Großteil auf den Kosten- durch der Landwirtschaftlichen Alterskasse tenbasis der vorliegenden Ausgabenstatistik punkt „Stationäre Anschlussrehabilitation“ werden historisch bedingt im Bereich der fokussiert die Aufwendungen im Jahr 2017, entfällt (1,9 Mrd. Euro). Bei nur geringen Deutschen Rentenversicherung separat er- stellt aber auch Vergleiche zu Vorjahreszeit- Ausgabenveränderungen im stationären Be- fasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen räumen her. reich, nimmt gerade die ambulante Rehabi- der Alterssicherung der Landwirte für Reha
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 III und Teilhabe steigen 2017 im Vergleich zum Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ben aus. Aus der sogenannten Ausgleichsab- Vorjahr um 3,9 % auf 13,2 Mio. Euro. In der (Berufsgenossenschaften) historisch be- gabe, die die Arbeitgeber erbringen, wurde retrospektiven Betrachtung von 2007 bis dingt separat ausgewiesen. Sie verbuchen der größte Teil für „Begleitende Hilfen im 2017 ist ein allgemeiner Trend zu rückläu- 2017 einen Wert von 381 Mio. Euro und Arbeitsleben“ (429 Mio. Euro) verwendet. figen Ausgaben festzustellen, der mit dem damit eine weitere Zunahme von 3,9 % im Die Ausgaben für das „Trägerübergreifende Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der Aufwen- Persönliche Budget“ haben sich im Vergleich in Deutschland korrespondiert, z.B. – 24,4 % dungen wird über das „Persönliche Budget“ zum Vorjahr mehr als verdoppelt und liegen in der Gegenüberstellung von 2007 zu 2017. erbracht: Die Ausgaben hierfür betragen im jetzt bei 370.000 Euro. Diese Möglichkeit Jahr 2017 rund 1,8 Mio. Euro, was einem einer flexiblen Leistungsgestaltung lässt ein Gesetzliche Unfallversicherung Ausgabenplus von 3,9 % gegenüber dem Vor- selbstbestimmtes Handeln der einzelnen Im Zeitverlauf ist ein anhaltend konstan- jahr entspricht. Person zu, z.B. indem sie diese Leistungen ter Ausgabenanstieg in den Jahren 2007 bis bei verschiedenen Anbietern in unterschied- 2017 in der gesetzlichen Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit lichem Umfang in Anspruch nehmen kann. festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2016 Die Aufwendungen der Bundesagentur für Im Vorjahr noch als rückläufig identifiziert, zu 2017 beträgt der Kostenanstieg 3 %. Wie Arbeit im Bereich der Teilhabe behinderter gestalten sich die Investitionen für Leistun- auch in den Jahren zuvor, entfallen im Jahr Menschen am Arbeitsleben liegen 2017 bei gen zur Förderung der Einstellung schwer- 2017 mit 1,6 Mrd. Euro die meisten Ausga- rund 2,4 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr behinderter Menschen über regionale „Ar- ben auf den Bereich „Ambulante Heilbe- ist im Jahr 2017 ein Ausgabenanstieg von beitsmarktprogramme“ positiv (+ 18,3 %). handlung und Zahnersatz“. Eine Verminde- 2,1 % festzustellen. Den größten Kostenanteil rung um 1,8 % erfahren im Jahre 2017 die machen „Pflichtleistungen für die Teilhabe Eingliederungshilfe Aufwendungen für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ aus (2,3 Mrd. Euro). Ihnen Was Eingliederungshilfe für Menschen mit am Arbeitsleben“. Die Höhe der Leistungen folgen mit Abstand die „Ermessensleistun- Behinderungen anbelangt, ist seit 2005 die zum „Persönlichen Budget“ wird nicht sepa- gen für die Teilhabe am Arbeitsleben“ (112 Gesamtzahl der Leistungsempfänger konti- rat ausgewiesen. Mio. Euro) und das „Persönliche Budget“ nuierlich angestiegen, insbesondere in der (12,5 Mio. Euro). Altersgruppe der über 65-Jährigen. Mit 18,7 Landwirtschaftliche Mrd. Euro macht die Eingliederungshilfe für Unfallversicherung Integrationsämter behinderte Menschen den größten Teil der Unabhängig von der Statistik der gesetz- Die Integrationsämter geben 2017 mit rund Aufwendungen für Reha und Teilhabe im lichen Unfallversicherung werden die 556 Mio. Euro 5 % mehr Geld für die Teilhabe Jahr 2017 aus. Finanziert durch die Sozial- Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle- hilfeträger, bestreitet die Eingliederungshilfe Abb. 2 Ausgaben-Verhältnis der Rehabilitationsträger 2017 (in %).
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten 2015 2016 2017 Veränd. zum Vorjahr in % – wie im Vorjahr – gleichzeitig mehr als die Krankenversicherung Σ 3067 3192 3295 3,2% Hälfte der Ausgaben der Sozialleistungsträ- Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt 1 775 1 818 1 852 1,9% ger für Reha- und Teilhabeleistungen (51 %). Stationäre Rehabilitation gesamt 388 406 416 2,9% Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2016 ist ein Rehabilitation für Mütter und Väter 15 13 12 -11,5% Ausgabenzuwachs um 4,4 % festzustellen. Ambulante Rehabilitation gesamt 122 128 131 2,3% Beiträge zur UV für Rehabilitanden 59 60 65 8,9% Über die letzten dreizehn Jahre betrachtet Rehasport / Funktionstraining 234 251 274 9,1% zeigt sich: Während die Aufwendungen für Sonstige ergänzende Leistungen 105 112 117 3,7% Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Leistungen in sozialpäd. Zentren 221 234 242 3,2% Gemeinschaft („Soziale Teilhabe“) und für Belastungserprobung u. Arbeitstherapie 0,78 0,7 0,55 -22,2% Leistungen in anerkannten Werkstätten für Leistungen in Frühförderstellen 113 126 135 7,9% behinderte Menschen („WfbM“) substantiell Ergänzende Leistungen zur Reha (DMP) 15 15 34 120,4% steigen, ist für Leistungen zur medizinischen Persönliches Budget 20,04 26,55 14,04 -47,1% und beruflichen Reha die gegenläufige Aus- Rentenversicherung Σ 6 208 6 364 6 550 2,9% gabenentwicklung zu beobachten. Dabei ist Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 4 050 4 151 4 271 2,9% zu beachten, dass die Eingliederungshilfe für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 1 246 1 296 1 331 2,7% medizinische und berufliche Rehabilitation Sonstige Leistungen nach § 31 SGB VI 494 515 548 6,5% nur nachrangig zuständig ist, d.h. nur wenn Sozialversicherungsbeiträge 367 367 392 6,9% die anderen Rehabilitationsträger für die je- Persönliches Budget 0,83 0,56 0,24 -57,0% weiligen Leistungen nicht aufkommen. ● Alterssicherung der Landwirte Σ 13,6 12,7 13,2 3,9% Unfallversicherung [2] Σ 4 271 4 464 4 599 3,0% Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz 1 477 1 533 1 539 1,7% Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege 1 100 1 149 1 193 3,8% Verletztengeld und bes. Unterstützung 681 712 737 3,5% Sonstige Heilbehandlungskosten 827 885 928 4,9% Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 187 185 182 -1,8% Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Σ 361 367 381 3,9% Persönliches Budget 0,86 1,71 1,78 3,9% Bundesagentur für Arbeit Σ 2 278 2 349 2 379 2,1% Pflichtleistungen der LTA 2 153 2 225 2 273 2,1% Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe (in Mio. Euro)[1]. Ermessensleistungen der LTA 114 112 112 0,4% Persönliches Budget 10,87 12,17 12,48 2,5% [1] Es ergeben sich Rundungsabweichungen. Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können Integrationsämter Σ 520 529 556 5,0% wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 400 412 429 4,1% Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen. Arbeitsmarktprogramme 47 44 52 18,3% [2] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben Sonstige Leistungen: 73 73 75 2,4% zur Heilbehandlung und zur medizinischen Reha- bilitation nicht vorgenommen werden. Persönliches Budget 0,47 0,18 0,37 105,6% Eingliederungshilfe Σ 17 044 17 924 18 717 4,4% Quellen: – BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 35 37 36 -3,8% Gesetzlichen Krankenversicherung 2015–2017 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 26 28 35 27,4% – Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rehabilitation 2015–2017 Leistungen in anerkannten WfbM 4 406 4 581 4 830 5,4% – Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts- Weitere Leistungen zur Teilhabe: 12 576 13 278 13 816 4,1% und Rechnungsergebnisse 2015–2017 – DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Ge- 10 713 11 335 11 788 4,0% 2015–2017 meinschaft nach § 55 SGB IX – Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Ge- schäfts- und Rechnungsergebnisse 2015–2017 Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe nach 1 392 1 440 1 568 8,9% – Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des § 54 SGB XII Beitragshaushalts 2015–2017 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 471 503 526 4,5% – BIH, Jahresbericht 2015–2017 – Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe Ausgaben insgesamt Σ 33 763 35 201 36 508 3,7% 2015–2017
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 V Rückblick auf die Forschung sprechungen mit behandelnden Fachärzten zu Reha und Teilhabe des Jahres 2018 – eine Auswahl erprobt. Der Innovationsfonds des Gemein- samen Bundesausschusses fördert das Pro- Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die Beobachtung und Bewertung jekt in den kommenden drei Jahren (7-2018, der Forschung zur Rehabilitation sowie die Durchführung trägerübergreifender Forschungs- Online: www.innovationsfonds.gba.de). vorhaben als Aufgabe der BAR gesetzlich verankert (§ 39 Abs. 2 Nr. 9 SGB IX). In dieser Aus- gabe wird erstmalig ein Rück- und Ausblick unternommen – auf neue Forschungsprojekte, Werkstätten für behinderte Menschen - Es Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports sowie Forschungsförderung. existiert kein verbindlicher, bundesweit vorgegebener Lehrplan für die berufliche Neue Forschungsprojekte vathaushalten sowie in Einrichtungen der Bildung in Werkstätten für behinderte Men- Gesundheitsinformationsverhalten – Die Eingliederungshilfe, der Altenpflege und schen. Eine Studie des Instituts für Sonder- Stiftung Gesundheitswissen und das Han- des ambulant betreuten Wohnens – erfolg- pädagogik an der Universität Würzburg nover Center for Health Communication am te 2018 über ein statistisches Zufallsver- beschäftigt sich im Projekt EVABI mit Be- Institut für Journalistik und Kommunika- fahren. Es werden 320.000 Haushalte mit ruflicher Bildung in Werkstätten für behin- tionsforschung (IJK) in Hannover starteten der Frage kontaktiert, ob darin Menschen derte Menschen. Es wird die Qualifizierung im Mai 2018 gemeinsam das Projekt „HINTS mit gesundheitlichen Einschränkungen le- in bundesweit 20 Werkstätten untersucht. Germany“, die erste Gesundheitsinforma- ben. Aus diesem Personenkreis wird dann Die bundesweite Studie, initiiert durch die tions-Trendstudie in Deutschland. Es ist die die eigentliche Stichprobe gebildet, aus der BAG WfbM, läuft bis Ende 2019. Sie wird bislang größte nationale Datenerhebung heraus 16.000 Menschen mit Behinderun- vom Bundesministerium für Bildung und zum Gesundheitsinformationsverhalten gen befragt werden sollen. Parallel soll eine Forschung (BMBF) gefördert. EVABI will der Deutschen. Daraus sollen Erkenntnisse Vergleichsgruppe mit 5.000 Menschen ohne Antworten auf folgende Fragen liefern: Wer über adäquate Gesundheitskommunika Behinderung rekrutiert werden. Außerdem legt die Lernziele fest und wer begleitet tion, bedarfsgerechte Gesundheitsinforma- will das Institut 6.000 Menschen einbezie- die Lernprozesse? Wer beschließt, welche tionen, die kommunikative Erreichbarkeit hen, die in Betreuungseinrichtungen leben Berufe dort erlernt werden? Welche in- verschiedener Bevölkerungsgruppen und oder nur eingeschränkt kommunizieren dividuellen Bildungsverläufe bzw. welche die zielgruppengerechte Vermittlung von können. (5-2018, Online: www.infas.de). Bildungsergebnisse können bei den Teil- Gesundheitsinformationen gewonnen wer- nehmerInnen mit Behinderung identifiziert den. In Deutschland sind zunächst zwei Er- Geistige Behinderung – Menschen mit werden? (1-2018, Online: www.sonder hebungswellen geplant. Erste Daten werden einer geistigen Behinderung sind medizi- paedagogik-v.uni-wuerzburg.de). nach einem Jahr erwartet, die Ergebnisse nisch häufig nicht gut versorgt. Die Folge: der zweiten Befragungswelle sollen in zwei Krankheiten werden oft nicht angemessen Forschungsförderung, Jahren zur Verfügung stehen (5-2018, On- behandelt, Medikamente sind nicht abge- Ausschreibungen und line: www.hints-germany.de ). stimmt, Vorsorgeuntersuchungen werden Bekanntmachungen nicht wahrgenommen. Die Hochschule Die über die folgenden Förderbekannt Teilhabe – Wo gelingt Teilhabe und wo für Angewandte Wissenschaften Hamburg machungen ausgewählten Projekte und nicht? Beginnend mit Mai 2018 führt das (HAW Hamburg), das Sengelmann Institut Studien haben in der Regel ihre Arbeit im Institut für angewandte Sozialwissenschaft für Medizin und Inklusion der Evangelischen Jahre 2018 bereits aufgenommen oder wer- (infas) im Auftrag des Bundesministeriums Stiftung Alsterdorf (SIMI), die Hochschule den sie noch im Laufe des Jahres 2019 be- für Arbeit und Soziales (BMAS) eine pos- Bielefeld (FHB) und das Deutsche Kranken- ginnen: talische Befragung zur Teilhabe von Men- hausinstitut (DKI) wollen mit einer Studie schen mit Behinderungen durch. Ziel ist, das Medikamentenmanagement und die Ge- Innovationsfonds: herauszufinden, wo Teilhabe gelingt und wo sundheitsvorsorge dieser Zielgruppe verbes- Förderer: Innovationsausschuss des GBA – nicht, z.B. Wohnen, Arbeiten oder Freizeit. sern. Bei dem Projekt werden aufsuchende Gemeinsamer Bundesausschuss Die Auswertung dieser ersten in Deutsch- Hausbesuche von klinischen Pflegeexperten Förderwellen: 2017 – 2019 land bundesweit repräsentativen Erhebung (nurse practitoners), interdisziplinäre Fall- Schwerpunkte: Neue Versorgungsformen, zu diesem Thema soll 2021 vorliegen. Die konferenzen mit Fachexperten eines medi- die über die bisherige Regelversorgung hin- Auswahl der Befragungspersonen – in Pri- zinischen Behandlungszentrums und Fallbe- ausgehen, und Studien zur Verbesserung der
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports Krankenversicherung ■■ Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Bundesministerium für Bildung und Online: www.innovationsfonds.g-ba.de Forschung, Online: www.bmbf.de, Stand: 6-2018) ■■ Pflege-Report 2018 – Qualität in der Pflege (Jacobs, K., Kuhlmey, A., Greß, S., Klauber, J., Transferorientierte Versorgungsforschung: Schwinger, A. (Hrsg.), Online: www.wido.de, Stand: 3-2018) Förderer: Bundesministerium für Bildung ■■ Gesundheitsreport 2018 (Barmer GEK) (Barmer Gesundheitsersatzkasse, und Forschung (BMBF) und Deutsche Ren- Online: www.barmer.de; Stand: 5-2018) tenversicherung Bund (DRV Bund) ■■ Monitor Patientenberatung 2017 – Wie können wir Ihnen weiterhelfen (Unabhängige Förderung: Richtlinie 2018, Projektauswahl Patientenberatung Deutschland, Online: www.patientenberatung.de, Stand: 6-2018) in 2018, Projektbeginn 2018/2019 ■■ TK-Gesundheitsreport (Techniker Krankenkasse, Online: www.tk.de, Stand: 7-2018) Schwerpunkte: Themenfelder Rehabilitation ■■ Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und Arbeit, Erwerbsminderung sowie Zu- (BMAS, Online: www.gemeinsam-einfach-machen.de, Stand: 7-2018): gang und Bedarfsgerechtigkeit der Rehabi- ■■ Kinder- und Jugendreport 2018 (DAK-Gesundheit, Online: www.dak.de, Stand: 8-2018) litation. Berücksichtigung des praxisnahen ■■ Gesundheitsreport 2018 – Zahlen-Daten-Fakten – Arbeit und Gesundheit Generation 50+ Ergebnistransfers für eine bedarfsorientierte (BKK Betriebskrankenkasse, Online: www.bkk-dachverband.de, Stand: 11-2018) Rehabilitation sowie der Vielfältigkeit der Versicherten die Weiterentwicklung des Reha- und Teil- Betroffenen für Betroffene“. Die Vergabe der Online: www.gesundheitsforschung- haberechts. In Teil I sind sie unmittelbar in Mittel für die Einrichtung von Beratungsstel- bmbf.de einzelnen Paragraphen des SGB IX angelegt len erfolgt über die Gesellschaft für soziale Darüber hinaus fördern die Rehabilitations- (vgl. Abb. 1). So erhält z. B. die BAR eine För- Unternehmensberatung (gsub) mbH. träger (insb. GKV, DRV, DGUV und BA) jähr- derung bzw. Aufwandserstattung für die Gemäß § 13 Abs. 3 SGB IX wird im Auftrag lich mit unterschiedlichen aktuellen Schwer- Etablierung und ab 2019 für die jährliche des BMAS seit Januar 2018 eine Implemen- punkten Forschung zu Rehabilita tion und Erstellung des Teilhabeverfahrensberichtes tationsstudie zu den Instrumenten der Be- Teilhabe. Für entsprechende Förderhinwei- (§ 41 SGB IX). darfsermittlung durchgeführt. Diese Unter- se, siehe (online) www.bag-selbsthilfe.de, Die Förderung der Ergänzenden unabhängi- suchung zur Wirkung der Instrumente nach www.deutsche-rentenversicherung.de, gen Teilhabeberatung (EUTB) bis Dezember §13 Abs. 1 SGB IX zielt auf Angleichung und www.dguv.de, www.iab.de. 2020 ist in § 32 SGB IX vorgesehen. Ein wich- Standardisierung. Die Studie kann als Ergän- tiges Förderkriterium ist die Beratung „von zung zum inzwischen abgeschlossenen BAR- Forschung zur Umsetzung des Bundes teilhabegesetzes (BTHG) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 ff. RehaPro Zahlreiche Förderungen und Auftragsverga- Modellvorhaben zur Stärkung ben durch das Bundesministerium für Arbeit der Reha (§ 11 SGB IX) DRV, Jobcenter, Knappschaft-Bahn-See und Soziales (BMAS) sind im neuen SGB IX vorgesehen. Sie beziehen sich sowohl auf Bedarfsermittlung Vereinheitlichung der Instrumente Teil I (Regelungen für Menschen mit Behin- der Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX) derungen und von Behinderung bedrohte Kienbaum GmbH, Dr. H. Fuchs, HS Magdeburg-Stendal (Prof. Morfeld) Menschen) als auch auf Teil II des Buches (Eingliederungshilferecht). Zwei Jahre nach EUTB Ergänzende Unabhängige der Verabschiedung des Gesetzes sind alle Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) diese Maßnahmen angelaufen und es lie- gsub, Berlin: Fördermittelvergabe gen erste Ergebnisse vor (vgl. dazu www. Teilhabeverfahrensbericht gemeinsam-einfach-machen.de). Daueraufgabe (§ 41 SGB IX) Die BMAS-finanzierten Förderungen die- BAR e.V., Frankfurt/Main nen dem Aufbau von Strukturen und der Schaffung von Informationsgrundlagen für Abb. 1 Förderungen durch BMAS zu Teil I SGB IX
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 VII derrichtlinie im Mai 2018 bekanntgegeben. 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 ff. Es stellt den Trägern der Grundsicherung für Leistungsberechtigte Arbeitsuchende (Jobcenter) und der Renten- Studie zum leistungsberechtigten versicherung bis 2022 insgesamt jeweils 500 Personenkreis (Art. 25 Abs. 5) ISG/transfer (abgeschlossen) Mio. Euro für Modellvorhaben zur Verfü- Input gung. Im Blickpunkt stehen innovative Vor- Verfahren/Leistungen haben zu Erwerbsfähigkeit und Verbleib auf Modellhafte Erprobung der Verfahren und Leistungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (Art. 25 Abs. 3) Das Inkrafttreten des Teil II SGB IX zum 31 Projekte, gsub: Begleitung 01. Januar 2020 wird durch fünf weitere Finanzielle Auswirkungen BMAS-finanzierte Projekte vorbereitet und Untersuchung (Art. 25 Abs. 4) ISG, Vorab-Expertise abgeschlossen begleitet (vgl. Abb. 2). Diese Umsetzungs- unterstützung ist in Artikel 25 des BTHG an- (ab 2020, § 94 SGB IX) Wirkungsuntersuchung Evidenzbeobachtung Studie (§ 41 SGB IX) gelegt. Hier geht es vorwiegend darum, die infas (Machbarkeitsstudie), Auswirkungen der gesetzlichen Änderun- der Länder Input für Hauptstudie: 2019 gen im Hinblick auf Leistungsberechtigung Umsetzungsbegleitung und Kosten abzuschätzen. Auch sollen neue (Art. 25 Abs. 2, 1. Halbsatz) Verfahren und Leistungen bereits vorab im Deutscher Verein e.V. Modell erprobt werden. Ergebnisser der Um- setzungsbegleitung auf Länderebene sowie Abb. 2 Umsetzungsunterstützung zu Teil II SGB IX (Artikel 25 BTHG) der Wirkungsuntersuchung sollen in den Projekt „Basiskonzept für die Bedarfsermitt- Für das Bundesprogramm „Innovative Wege Erfahrungsaustausch der Länder einfließen lung in der beruflichen Rehabilitation“ (b3) zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur (Evidenzbeobachtung nach § 94 SGB IX). ● betrachtet werden. Umsetzung von § 11 SGB IX wurde die För- Aus der Arbeit der BAR lich qualifizierte Leistungserbringung. Die Qualitätsdimensionen (Struktur- Prozess- Leistungserbringung hat sich vor allem an und Ergebnisqualität) stärker akzentuiert, Teilhabezielen im Sinne des SGB IX zu ori- Kriterien für Ergebnisqualität präzisiert und Aktuelle Information: entieren. Bei der Weiterentwicklung der konkretere Vorgaben betreffend Barriere- Die Gemeinsame Empfehlung (GE) Reha Gemeinsamen Empfehlung wurden nun freiheit formuliert. Prozess ist zum 01.12.2018 in Kraft ge- verschiedenste Entwicklungen aufgegriffen treten. Die Veröffentlichung kann auf der und berücksichtigt. Die neue GE Qualitäts- Weitere Informationen, Broschüren und Se- Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) abgerufen und bestellt werden. Weitere sicherung beinhaltet z. B. eine Konkretisie- minarhinweise finden Sie auf unserer Web- Informationen zur GE Reha-Prozess finden rung und Schärfung von Zielgruppen und site unter www.bar-frankfurt.de ● Sie in der nächsten Ausgabe. Inhalten. So wurden z.B. die verschiedenen Weiterentwicklung und Neuerscheinung der Gemeinsamen Noch freie Plätze – BAR Seminare im 1. Halbjahr 2019 Empfehlung Qualitätssicherung Einführung in die ICF am 27.03.2019 in Frankfurt am Main „Qualitätssicherung“ hat in der Rehabilita- Bedarfsermittlung nach dem BTHG am 10.04.2019 in Frankfurt am Main tion eine zentrale Bedeutung. Die Qualität Die Aufgaben des leistenden Rehabilitationsträgers nach dem SGB IX am 08.05.2019 einzelner Leistungen zur Teilhabe ist u. a. in Leipzig gekennzeichnet durch eine wirksame und Koordinierte Planung der Teilhabe, Prozessqualität und Dokumentation am 22.05.2019 bedarfsgerechte, am bio-psycho-sozialen in Frankfurt am Main Modell der WHO (ICF) orientierte und fach-
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Behandlung eines Verlängerungsantrags gemäß § 14 SGB IX Orientierungssätze* ■■ Ein Verlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln, weil scher Prüfung § 14 Abs. 1 SGB IX dann zur bei einem einheitlichen Leistungsfall dieser von dem zunächst leistenden Träger zu Anwendung kommen, wenn der Verlän- Ende zu führen ist. gerungsantrag – wie hier – nicht bei dem ■■ Bei unveränderter Sachlage ist auf einen Verlängerungsantrag hin insbesondere keine zunächst leistenden Rehabilitationsträger Zuständigkeitsprüfung gemäß § 14 Abs. 1 SGB IX mehr angezeigt, weil die einmal be- gestellt werde. Dadurch habe die Antrag- gründete Zuständigkeit des leistenden Trägers bestehen bleibt. stellerin selbst die Zuständigkeitsfrage neu ■■ Anderes gilt jedoch, wenn der Verlängerungsantrag bei einem anderen, bisher nicht aufgeworfen, die einer schnellen Klärung leistenden Rehabilitationsträger gestellt wird. zuzuführen sei. OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2018, Az: 12 B 1348/18 Mit seiner Entscheidung entwickelt das * Leitsätze des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach JURIS, redaktionell abgewandelt und gekürzt OVG NRW die ober- bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung für die Behandlung eines Verlängerungsantrags im Rahmen der Zu- Sachverhalt und Entscheidungs tragsgegnerin wies das Oberverwaltungs- ständigkeitsklärung nach § 14 Abs. 1 SGB IX gründe gericht (OVG) nach summarischer Prüfung weiter. Dabei berücksichtigt das OVG kon- Die Antragstellerin begehrte die Fortsetzung als unbegründet zurück. Die Antragsgeg- sequent das Ziel der Vorschrift, eine rasche einer stationären Unterbringung als Leis- nerin sei gegenüber der Antragstellerin Klärung der Zuständigkeit im Außenver- tung zur Teilhabe. Die Leistung wurde im („im Außenverhältnis“) zuständig gewor- hältnis zum Antragsteller zu erreichen (vgl. ursprünglichen Bewilligungszeitraum vom den, weil der Rehabilitationsträger B den BT-Drs. 14/5074 S. 102). Nicht zuletzt weil Rehabilitationsträger A gewährt. Den Ver- bei ihm gestellten Antrag gemäß § 14 Abs. es sich um ein Verfahren im einstweiligen längerungsantrag richtete die Antragstelle- 1 Satz 2 SGB IX rechtzeitig an sie weiter- Rechtsschutz handelt, wird sich zeigen müs- rin an den Rehabilitationsträger B, der den geleitet habe. Bezugnehmend auf bereits sen, ob seine Einschätzung bestand hat. Der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach vorhandene Rechtsprechung führt das OVG Beschluss selbst ist nach § 152 Abs. 1 VwGO Eingang an den Rehabilitationsträger C wei- zwar aus, dass ein Verlängerungsantrag bei unanfechtbar. ● terleitete. Dieser lehnte seine Zuständigkeit unveränderter Sachlage grundsätzlich nicht * Leitsätze des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach Juris. für die beantragte Leistung gegenüber der gemäß § 14 SGB IX zu behandeln sei. Denn redaktionell abgewandelt und gekürzt- Antragstellerin ab. Die Antragstellerin be- bei einem einheitlichen Leistungsfall müsse gehrte gegen Rehabilitationsträger C einst- dieser von dem zunächst leistenden Träger weiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsge- zu Ende geführt werden, eine Zuständig- richt verpflichtete Rehabilitationsträger C keitsprüfung sei in solchen Fallkonstellati- (Antragsgegnerin) im Wege der einstweili- onen somit nicht angezeigt (vgl. insoweit gen Anordnung zur Erbringung von Leistun- bereits Bay. VGH vom 30.07.2018 - 12 ZB gen an die Antragstellerin. 18.175). Dies müsse allerdings anders be- Die dagegen gerichtete Beschwerde der An- urteilt werden und jedenfalls bei summari- eiträge zu Forschung und Statistik: Dr. Teresia Widera, B Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Impressum Dr. Maren Bredehorst der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi- Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 58. Jahrgang, Rechtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der Heft 1, Februar 2019 Telefon: 069/605018–0 Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungsbe- E-Mail: info@bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und reichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation. Internet: http://www.bar-frankfurt.de Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitati- Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli- on (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud, Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Franziska Fink, Mathias Sutorius;
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