Reha-Info 1/ 2019 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Die Seite wird erstellt Simon Brandt
 
WEITER LESEN
Reha-Info 1/ 2019 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Reha-Info 1/ 2019

Editorial                                                                                     Trägerübergreifende Ausgaben
                                                                                              für Rehabilitation und Teilhabe
                          2019 verspricht ein spannendes und zentrales Jahr für die Reha-     Im Sozialbudget 2017 stehen Krankheit
                          bilitation in Deutschland zu werden. Es wird sich zeigen, wie die   auf Platz 1 und Invalidität auf Platz 4 der
                          Ideen des Gesetzgebers zur Rehabilitation in der Praxis wirken      maßgeblichen Gründe für Sozialleistun-
                          und ob der Anspruch nach „Mehr Teilhabe“ für Menschen mit           gen (Soziale Selbstverwaltung, 2018). Laut
                          Beeinträchtigungen gelingt. Die auf Ebene der BAR erarbeitete       Teilhabebericht der Bundesregierung über
                          und zum 01.12.2018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung         die Lebenslagen von Menschen mit Beein-
                          Reha-Prozess kann hierfür eine wichtige Hilfe sein.                 trächtigungen (2017) leben in Deutschland
                          Die BAR erstellt zum ersten Mal einen Teilhabeverfahrensbericht     beinahe 13 Millionen Menschen mit „Beein-
über das Reha-Geschehen. In dem Bericht werden insbesondere Anzahl und Häufigkeit             trächtigungen“. Definiert wurde Beeinträch-
von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe erfasst, um das Reha-Geschehen transparenter         tigung hier als das Vorliegen einer amt-
zu machen. Zwar wurden 2018 in einem ersten Schritt nur die Daten einer „Auswahl“             lich anerkannten Behinderung oder einer
von Reha-Trägern erhoben, trotzdem sind sicherlich erste Rückschlüsse mit Veröffentli-        Krankheit, die länger als 6 Wochen andau-
chung des Berichts zu erwarten.                                                               ert. Das betrifft rund 16 % der in Deutsch-
Bei all den Zahlen darf nicht vergessen werden: Dahinter verbergen sich menschliche           land lebenden Bevölkerung.
Schicksale. Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 10,2 Millionen Menschen mit einer amt-         Für eine präzise Abgrenzung zwischen „Be-
lich anerkannten Behinderung. Rund 95 % der Behinderungen treten erst im Laufe des Le-        hinderung“ und „chronische Krankheit“
bens auf, sind also nicht angeboren. D.h. heute dominieren chronische Erkrankungen das        liegen keine klaren Kriterien vor. Unter den
Krankheitsspektrum und sind die Hauptursache für Behinderung. Die steigende Lebens-           Menschen    mit   Beeinträchtigungen    sind
erwartung und damit die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird auch in Zukunft              chronisch Kranke, die nicht behindert sind,
eine wachsende Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Folge haben.                      sofern die chronische Krankheit nicht den
Umso erfreulicher ist, dass die Ausgaben zur Rehabilitation und Teilhabe auch im Jahr         Grad einer Behinderung erreicht hat, und
2017 gestiegen sind und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt un-          jene, die zugleich behindert sind.
terstützen. Neben der trägerübergreifenden Ausgabenstatistik bietet diese Ausgabe auch        Das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung,
einen Ein- und (Rück)blick in die rehabilitationsnahe Forschung. Welche Ansätze zur           welche als Folge einer Krankheit oder e
                                                                                                                                    ­ ines
Verbesserung von Teilhabe und Lebensqualität werden unternommen? Forschung leistet            gesundheitlichen Problems entstanden ist,
­einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung.                                               lässt sich nicht (allein) durch Krankheits-
Apropos Entwicklung. Auch wir als BAR werden mit verschiedenen Vorhaben und Projek-           symptome und -diagnosen beschreiben.
ten weiterhin zur Umsetzung des BTHG und damit zum Gelingen von Teilhabe beitragen.           Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei
                                                                                              alltäglichen Aktivitäten werden in Bevöl-
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre                                                      kerungsstichproben (Privathaushalte) mit-
                                                                                              tels Global Activity L­imitation Indicators
Ihre Helga Seel                                                                               (GALI) erhoben. Hier geben rund ein Viertel
                                                                                              der Befragten in Deutschland an (♀:25,1 %,
                                                                                              ♂: 23,8 %), dauerhaft (hier: länger als sechs
                                                                                              Monate) in der Ausübung ihrer Alltagsakti-
                                                                                              vitäten mäßig oder stark eingeschränkt zu
Inhalt                                                                                        sein (Robert-Koch-Institut, 2017).
Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe                             I   Laut Zwischenbericht zum Nationalen Ak­
Rückblick auf die Forschung                                                             V    tionsplan (NAP) der UN-Behindertenrechts-
Aus der Arbeit der BAR                                                                 VII   konvention (BMAS, 2018) ist Deutschland
Behandlung eines Verlängerungsantrags gemäß § 14 SGB IX                               VIII   auf einem guten Weg zu mehr Inklusion.
                                                                                              Bereits mehr als 60 % diesbezüglicher Maß-
                                                                                              nahmen konnten erfolgreich abgeschlossen
Reha-Info 1/ 2019 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019                                                                      SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

     38.000                                                                                                               litation im langfristigen Vergleich um 37,9 %
                                                                                                                          zu (2007: 95 Mio. Euro, 2017: 131 Mio.
     36.000
                                                                                                             36.508
                                                                                                                          Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sind die
                                                                                                         35.201
     34.000                                                                                                               Aufwendungen für das „Persönliche Budget“
                                                                                                33.763
     32.000                                                                            32.636                             in der gesetzlichen Krankenversicherung am
                                                                            31.280                                        deutlichsten gesunken (–47,1 %). Die Ausga-
     30.000                                                       30.650
                                                                                                                          ben für Disease-Management-Programme
     28.000                                    28.855 29.659
                                                                                                                          (DMP) als ergänzende Leistungen zur Reha
                                     27.816
     26.000                                                                                                               haben sich mehr als verdoppelt (Anstieg um
                            26.363
                  22.251                                                                                                  120,4 %), was mit einer steigenden Zahl der
     24.000
                                                                                                                          Teilnehmer an DMP sowie der Festlegung
     22.000                                                                                                               von weiteren DMP-Indikationen zusam-
     20.000                                                                                                               menhängen kann.
              2007      2008     2009      2010     2011      2012     2013         2014   2015     2016     2017

   Abb. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe von 2007 bis 2017 (in Mio. €).
                                                                                                                          Gesetzliche Rentenversicherung
                                                                                                                          Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt
   oder umgesetzt werden. Zu den Vorhaben,                     36,5 Mrd. Euro für Leistungen                              wie auch in den Vorjahren den zweitgröß-
   die verabschiedet wurden, gehört das Bun-                   zur Reha und Teilhabe                                      ten Ausgabenteil an in 2017 durchgeführten
   desteilhabegesetz, das die Leistungen für                   Die Ausgaben für Reha und Teilhabe steigen                 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
   Menschen mit Behinderungen neu regelt.                      konsequent und betragen im Jahr 2017 ins-                  in Deutschland (rund 18 %). Mit Aufwendun-
   Die mit dem BTHG verbundenen Reformen                       gesamt 36,5 Mrd. Euro. Gegenüber 2016 er-                  gen von insgesamt 6,6 Mrd. Euro bzw. einem
   sind teilweise zum 1. Januar 2018 in Kraft                  gibt sich ein Anstieg um 3,7 %. Im Vergleich               Plus von 2,9 % verändert sich der Wert im
   getreten. Andere werden erst später wirk-                   der drei Jahre 2015-2017 ist ein Zuwachs                   Vergleich zu 2016 nur gering. In absoluten
   sam. So wird am 1. Januar 2020 die Ein-                     von 8,1 % zu verzeichnen. In der Gegenüber-                Zahlen sind die Ausgaben für „Leistungen
   gliederungshilfe für behinderte Menschen                    stellung der Berichtsjahre 2007 zu 2017 er-                zur medizinischen Rehabilitation“ mit 4,3
   aus dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) he-                 gibt sich eine Steigerung von rund 44,6 %.                 Mrd. Euro am höchsten. In der Gegenüber-
   rausgelöst und in das Rehabilitations- und                  Das entspricht nominal einem Plus von                      stellung der beiden Jahre 2007 und 2017
   Teilhaberecht (SGB IX) überführt. Das geht                  11,3 Mrd. Euro gegenüber 2007. Der größte                  wendet die Rentenversicherung 1,2 Mrd.
   einher mit Änderungen der statistischen Er-                 Ausgabenanteil für Leistungen zur Rehabili-                mehr (+ 39,4 %) für die medizinische Rehabi-
   hebungen, die sich ggf. in Zukunft auch auf                 tation und Teilhabe entfällt auf die Einglie-              litation auf. Die geburtenstarken Jahrgänge
   die jährlich veröffentlichte Statistik der BAR              derungshilfe, die rund 51 % der Gesamtaus-                 (1955–1969) haben mittlerweile ein Alter
   niederschlagen werden.                                      gaben trägt. Wie gestalten sich insgesamt                  erreicht, in dem sie vermehrt medizinische
   Seit über zehn Jahren bündelt die BAR                       die Entwicklungen bei den einzelnen Reha-                  Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, um
   jährlich die Höhe der Ausgaben der un-                      Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der                  mit der nötigen körperlichen und psychi-
   terschiedlichen Reha-Träger sowie der In­                   Zahlen.                                                    schen Fitness weiterhin am Arbeitsleben
   tegrationsämter im Bereich Rehabilitation                                                                              teilnehmen zu können. In Bezug auf das
   und Teilhabe. Diese Ausgabenstatistik soll                  Gesetzliche                                                „Persönliche Budget“ ist eine Abnahme der
   dazu beitragen, das Rehabilitationsgesche-                  Krankenversicherung                                        Ausgaben um 57 % im Vergleich zum Vorjahr
   hen und die Höhe der Ausgaben transparent                   In der Gesamtbetrachtung steigen 2017 die                  zu verzeichnen.
   für alle Akteure darzustellen, zeitliche Ent-               Ausgaben im Bereich der gesetzlichen Kran-
   wicklungen aufzuzeigen und zu hinterfra-                    kenversicherung gegenüber dem Vorjahr um                   Alterssicherung der Landwirte
   gen, ob die Ausgaben für Rehabilitation und                 3,2 %. Das ergibt ein Volumen von 3,3 Mrd.                 Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
   Teilhabe dem Bedarf entsprechen. Die Da-                    Euro, von dem der Großteil auf den Kosten-                 durch der Landwirtschaftlichen Alterskasse
   tenbasis der vorliegenden Ausgabenstatistik                 punkt „Stationäre Anschlussrehabilitation“                 werden historisch bedingt im Bereich der
   fokussiert die Aufwendungen im Jahr 2017,                   entfällt (1,9 Mrd. Euro). Bei nur geringen                 Deutschen Rentenversicherung separat er-
   stellt aber auch Vergleiche zu Vorjahreszeit-               Ausgabenveränderungen im stationären Be-                   fasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen
   räumen her.                                                 reich, nimmt gerade die ambulante Rehabi-                  der Alterssicherung der Landwirte für Reha
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                                  Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019           III

und Teilhabe steigen 2017 im Vergleich zum                  Landwirtschaftlichen     Unfallversicherung     ben aus. Aus der sogenannten Ausgleichsab-
Vorjahr um 3,9 % auf 13,2 Mio. Euro. In der                 (Berufsgenossenschaften)    historisch   be-    gabe, die die Arbeitgeber erbringen, wurde
retrospektiven Betrachtung von 2007 bis                     dingt separat ausgewiesen. Sie verbuchen        der größte Teil für „Begleitende Hilfen im
2017 ist ein allgemeiner Trend zu rückläu-                  2017 einen Wert von 381 Mio. Euro und           Arbeitsleben“ (429 Mio. Euro) verwendet.
figen Ausgaben festzustellen, der mit dem                   damit eine weitere Zunahme von 3,9 % im         Die Ausgaben für das „Trägerübergreifende
Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe                  Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der Aufwen-     Persönliche Budget“ haben sich im Vergleich
in Deutschland korrespondiert, z.B. – 24,4 %                dungen wird über das „Persönliche Budget“       zum Vorjahr mehr als verdoppelt und liegen
in der Gegenüberstellung von 2007 zu 2017.                  erbracht: Die Ausgaben hierfür betragen im      jetzt bei 370.000 Euro. Diese Möglichkeit
                                                            Jahr 2017 rund 1,8 Mio. Euro, was einem         einer flexiblen Leistungsgestaltung lässt ein
Gesetzliche Unfallversicherung                              Ausgabenplus von 3,9 % gegenüber dem Vor-       selbstbestimmtes Handeln der einzelnen
Im Zeitverlauf ist ein anhaltend konstan-                   jahr entspricht.                                Person zu, z.B. indem sie diese Leistungen
ter Ausgabenanstieg in den Jahren 2007 bis                                                                  bei verschiedenen Anbietern in unterschied-
2017 in der gesetzlichen Unfallversicherung                 Bundesagentur für Arbeit                        lichem Umfang in Anspruch nehmen kann.
festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2016                  Die Aufwendungen der Bundesagentur für          Im Vorjahr noch als rückläufig identifiziert,
zu 2017 beträgt der Kostenanstieg 3 %. Wie                  Arbeit im Bereich der Teilhabe behinderter      gestalten sich die Investitionen für Leistun-
auch in den Jahren zuvor, entfallen im Jahr                 Menschen am Arbeitsleben liegen 2017 bei        gen zur Förderung der Einstellung schwer-
2017 mit 1,6 Mrd. Euro die meisten Ausga-                   rund 2,4 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr       behinderter Menschen über regionale „Ar-
ben auf den Bereich „Ambulante Heilbe-                      ist im Jahr 2017 ein Ausgabenanstieg von        beitsmarktprogramme“ positiv (+ 18,3 %).
handlung und Zahnersatz“. Eine Verminde-                    2,1 % festzustellen. Den größten Kostenanteil
rung um 1,8 % erfahren im Jahre 2017 die                    machen „Pflichtleistungen für die Teilhabe      Eingliederungshilfe
Aufwendungen für „Leistungen zur Teilhabe                   am Arbeitsleben“ aus (2,3 Mrd. Euro). Ihnen     Was Eingliederungshilfe für Menschen mit
am Arbeitsleben“. Die Höhe der Leistungen                   folgen mit Abstand die „Ermessensleistun-       Behinderungen anbelangt, ist seit 2005 die
zum „Persönlichen Budget“ wird nicht sepa-                  gen für die Teilhabe am Arbeitsleben“ (112      Gesamtzahl der Leistungsempfänger konti-
rat ausgewiesen.                                            Mio. Euro) und das „Persönliche Budget“         nuierlich angestiegen, insbesondere in der
                                                            (12,5 Mio. Euro).                               Altersgruppe der über 65-Jährigen. Mit 18,7
Landwirtschaftliche                                                                                         Mrd. Euro macht die Eingliederungshilfe für
Unfallversicherung                                          Integrationsämter                               behinderte Menschen den größten Teil der
Unabhängig von der Statistik der gesetz-                    Die Integrationsämter geben 2017 mit rund       Aufwendungen für Reha und Teilhabe im
lichen     Unfallversicherung          werden       die     556 Mio. Euro 5 % mehr Geld für die Teilhabe    Jahr 2017 aus. Finanziert durch die Sozial-
Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der                    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle-        hilfeträger, bestreitet die Eingliederungshilfe

Abb. 2 Ausgaben-Verhältnis der Rehabilitationsträger 2017 (in %).
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019                                                SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

                                                           2015     2016     2017     Veränd.
                                                                                       zum
                                                                                      Vorjahr
                                                                                       in %
                                                                                                    – wie im Vorjahr – gleichzeitig mehr als die
     Krankenversicherung                               Σ    3067     3192     3295       3,2%
                                                                                                    Hälfte der Ausgaben der Sozialleistungsträ-
     Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt              1 775    1 818    1 852      1,9%
                                                                                                    ger für Reha- und Teilhabeleistungen (51 %).
     Stationäre Rehabilitation gesamt                        388      406      416       2,9%
                                                                                                    Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2016 ist ein
     Rehabilitation für Mütter und Väter                      15       13       12      -11,5%
                                                                                                    Ausgabenzuwachs um 4,4 % festzustellen.
     Ambulante Rehabilitation gesamt                         122      128      131       2,3%
     Beiträge zur UV für Rehabilitanden                       59       60       65       8,9%
                                                                                                    Über die letzten dreizehn Jahre betrachtet

     Rehasport / Funktionstraining                           234      251      274       9,1%       zeigt sich: Während die Aufwendungen für

     Sonstige ergänzende Leistungen                          105      112      117       3,7%       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
     Leistungen in sozialpäd. Zentren                        221      234      242       3,2%       Gemeinschaft („Soziale Teilhabe“) und für
     Belastungserprobung u. Arbeitstherapie                  0,78      0,7     0,55     -22,2%      Leistungen in anerkannten Werkstätten für
     Leistungen in Frühförderstellen                         113      126      135       7,9%       behinderte Menschen („WfbM“) substantiell
     Ergänzende Leistungen zur Reha (DMP)                     15       15       34     120,4%       steigen, ist für Leistungen zur medizinischen
     Persönliches Budget                                   20,04    26,55    14,04      -47,1%      und beruflichen Reha die gegenläufige Aus-
     Rentenversicherung                                Σ    6 208    6 364    6 550      2,9%       gabenentwicklung zu beobachten. Dabei ist
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation            4 050    4 151    4 271      2,9%       zu beachten, dass die Eingliederungshilfe für
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)          1 246    1 296    1 331      2,7%       medizinische und berufliche Rehabilitation
     Sonstige Leistungen nach § 31 SGB VI                    494      515      548       6,5%       nur nachrangig zuständig ist, d.h. nur wenn
     Sozialversicherungsbeiträge                             367      367      392       6,9%       die anderen Rehabilitationsträger für die je-
     Persönliches Budget                                     0,83     0,56     0,24     -57,0%      weiligen Leistungen nicht aufkommen. ●
     Alterssicherung der Landwirte                     Σ    13,6     12,7     13,2       3,9%
     Unfallversicherung [2]                            Σ    4 271    4 464    4 599      3,0%
     Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz                 1 477    1 533    1 539      1,7%
     Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege               1 100    1 149    1 193      3,8%
     Verletztengeld und bes. Unterstützung                   681      712      737       3,5%
     Sonstige Heilbehandlungskosten                          827      885      928       4,9%
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)           187      185      182       -1,8%
     Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften        Σ     361      367      381       3,9%
     Persönliches Budget                                     0,86     1,71     1,78      3,9%
     Bundesagentur für Arbeit                          Σ    2 278    2 349    2 379      2,1%
     Pflichtleistungen der LTA                              2 153    2 225    2 273      2,1%       Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe
                                                                                                    (in Mio. Euro)[1].
     Ermessensleistungen der LTA                             114      112      112       0,4%
     Persönliches Budget                                   10,87    12,17    12,48       2,5%       [1] Es ergeben sich Rundungsabweichungen.
                                                                                                        Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können
     Integrationsämter                                 Σ     520      529      556       5,0%           wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der
     Begleitende Hilfe im Arbeitsleben                       400      412      429       4,1%           Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen.

     Arbeitsmarktprogramme                                    47       44       52      18,3%       [2] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben
     Sonstige Leistungen:                                     73       73       75       2,4%            zur Heilbehandlung und zur medizinischen Reha-
                                                                                                         bilitation nicht vorgenommen werden.
     Persönliches Budget                                     0,47     0,18     0,37    105,6%
     Eingliederungshilfe                               Σ   17 044   17 924   18 717      4,4%       Quellen:
                                                                                                    – BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation              35       37       36       -3,8%         Gesetzlichen Krankenversicherung 2015–2017
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben                  26       28       35      27,4%       – Statistik der Deutschen Rentenversicherung,
                                                                                                       Rehabilitation 2015–2017
     Leistungen in anerkannten WfbM                         4 406    4 581    4 830      5,4%       – Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts-
     Weitere Leistungen zur Teilhabe:                      12 576   13 278   13 816      4,1%          und Rechnungsergebnisse 2015–2017
                                                                                                    – DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse
     Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Ge-           10 713   11 335   11 788      4,0%          2015–2017
     meinschaft nach § 55 SGB IX                                                                    – Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Ge-
                                                                                                       schäfts- und Rechnungsergebnisse 2015–2017
     Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe nach        1 392    1 440    1 568      8,9%
                                                                                                    – Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des
     § 54 SGB XII                                                                                      Beitragshaushalts 2015–2017
     Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe             471      503      526       4,5%       – BIH, Jahresbericht 2015–2017
                                                                                                    – Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe
     Ausgaben insgesamt                                Σ   33 763   35 201   36 508      3,7%          2015–2017
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                     Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019        V

Rückblick auf die Forschung                                                                    sprechungen mit behandelnden Fachärzten
zu Reha und Teilhabe des Jahres 2018 – eine Auswahl                                            erprobt. Der Innovationsfonds des Gemein-
                                                                                               samen Bundesausschusses fördert das Pro-
Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die Beobachtung und Bewertung           jekt in den kommenden drei Jahren (7-2018,
der Forschung zur Rehabilitation sowie die Durchführung trägerübergreifender Forschungs-       Online: www.innovationsfonds.gba.de).
vorhaben als Aufgabe der BAR gesetzlich verankert (§ 39 Abs. 2 Nr. 9 SGB IX). In dieser Aus-
gabe wird erstmalig ein Rück- und Ausblick unternommen – auf neue Forschungsprojekte,          Werkstätten für behinderte Menschen - Es
Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports sowie Forschungsförderung.                     existiert kein verbindlicher, bundesweit
                                                                                               vorgegebener Lehrplan für die berufliche
Neue Forschungsprojekte                        vathaushalten sowie in Einrichtungen der        Bildung in Werkstätten für behinderte Men-
Gesundheitsinformationsverhalten     –   Die   Eingliederungshilfe, der Altenpflege und        schen. Eine Studie des Instituts für Sonder-
Stiftung Gesundheitswissen und das Han-        des ambulant betreuten Wohnens – erfolg-        pädagogik an der Universität Würzburg
nover Center for Health Communication am       te 2018 über ein statistisches Zufallsver-      beschäftigt sich im Projekt EVABI mit Be-
Institut für Journalistik und Kommunika-       fahren. Es werden 320.000 Haushalte mit         ruflicher Bildung in Werkstätten für behin-
tionsforschung (IJK) in Hannover starteten     der Frage kontaktiert, ob darin Menschen        derte Menschen. Es wird die Qualifizierung
im Mai 2018 gemeinsam das Projekt „HINTS       mit gesundheitlichen Einschränkungen le-        in bundesweit 20 Werkstätten untersucht.
Germany“, die erste Gesundheitsinforma-        ben. Aus diesem Personenkreis wird dann         Die bundesweite Studie, initiiert durch die
tions-Trendstudie in Deutschland. Es ist die   die eigentliche Stichprobe gebildet, aus der    BAG WfbM, läuft bis Ende 2019. Sie wird
bislang größte nationale Datenerhebung         heraus 16.000 Menschen mit Behinderun-          vom Bundesministerium für Bildung und
zum      Gesundheitsinformationsverhalten      gen befragt werden sollen. Parallel soll eine   Forschung (BMBF) gefördert. EVABI will
der Deutschen. Daraus sollen Erkenntnisse      Vergleichsgruppe mit 5.000 Menschen ohne        ­Antworten auf folgende Fragen liefern: Wer
über   adäquate   Gesundheitskommunika­        Behinderung rekrutiert werden. Außerdem         legt die Lernziele fest und wer begleitet
tion, bedarfsgerechte Gesundheitsinforma-      will das Institut 6.000 Menschen einbezie-      die Lernprozesse? Wer beschließt, welche
tionen, die kommunikative Erreichbarkeit       hen, die in Betreuungseinrichtungen leben       Berufe dort erlernt werden? Welche in-
                                                                                               ­
verschiedener Bevölkerungsgruppen und          oder nur eingeschränkt kommunizieren            dividuellen Bildungsverläufe bzw. welche
die zielgruppengerechte Vermittlung von        können. (5-2018, Online: www.infas.de).         Bildungsergebnisse können bei den Teil-
Gesundheitsinformationen gewonnen wer-                                                         nehmerInnen mit Behinderung identifiziert
den. In Deutschland sind zunächst zwei Er-     Geistige Behinderung – Menschen mit             werden? (1-2018, Online: www.sonder­
hebungswellen geplant. Erste Daten werden      einer geistigen Behinderung sind medizi-
                                               ­                                               paedagogik-v.uni-wuerzburg.de).
nach einem Jahr erwartet, die Ergebnisse       nisch häufig nicht gut versorgt. Die Folge:
der zweiten Befragungswelle sollen in zwei     Krankheiten werden oft nicht angemessen         Forschungsförderung,
Jahren zur Verfügung stehen (5-2018, On-       behandelt, Medikamente sind nicht abge-         Ausschreibungen und
line: www.hints-germany.de ).                  stimmt, Vorsorgeuntersuchungen werden           Bekanntmachungen
                                               nicht   wahrgenommen.      Die   Hochschule     Die über die folgenden Förderbekannt­
Teilhabe – Wo gelingt Teilhabe und wo          für Angewandte Wissenschaften Hamburg           machungen ausgewählten Projekte und
nicht? Beginnend mit Mai 2018 führt das        (HAW Hamburg), das Sengelmann Institut          ­Studien haben in der Regel ihre Arbeit im
Institut für angewandte Sozialwissenschaft     für Medizin und Inklusion der Evangelischen     Jahre 2018 bereits aufgenommen oder wer-
(infas) im Auftrag des Bundesministeriums      Stiftung Alsterdorf (SIMI), die Hochschule      den sie noch im Laufe des Jahres 2019 be-
für Arbeit und Soziales (BMAS) eine pos-       Bielefeld (FHB) und das Deutsche Kranken-       ginnen:
talische Befragung zur Teilhabe von Men-       hausinstitut (DKI) wollen mit einer Studie
schen mit Behinderungen durch. Ziel ist,       das Medikamentenmanagement und die Ge-          Innovationsfonds:
herauszufinden, wo Teilhabe gelingt und wo     sundheitsvorsorge dieser Zielgruppe verbes-     Förderer: Innovationsausschuss des GBA –
nicht, z.B. Wohnen, Arbeiten oder Freizeit.    sern. Bei dem Projekt werden aufsuchende        Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Auswertung dieser ersten in Deutsch-       Hausbesuche von klinischen Pflegeexperten       Förderwellen: 2017 – 2019
land bundesweit repräsentativen Erhebung       (nurse practitoners), interdisziplinäre Fall-   Schwerpunkte: Neue Versorgungsformen,
zu diesem Thema soll 2021 vorliegen. Die       konferenzen mit Fachexperten eines medi-        die über die bisherige Regelversorgung hin-
Auswahl der Befragungspersonen – in Pri-       zinischen Behandlungszentrums und Fallbe-       ausgehen, und Studien zur Verbesserung der
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019                                                            SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

    bestehenden Versorgung in der gesetzlichen        Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports
    Krankenversicherung                               ■■ Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Bundesministerium für Bildung und
    Online: www.innovationsfonds.g-ba.de                 ­Forschung, Online: www.bmbf.de, Stand: 6-2018)
                                                      ■■ Pflege-Report 2018 – Qualität in der Pflege (Jacobs, K., Kuhlmey, A., Greß, S., Klauber, J.,
    Transferorientierte Versorgungsforschung:            Schwinger, A. (Hrsg.), Online: www.wido.de, Stand: 3-2018)
    Förderer: Bundesministerium für Bildung           ■■ Gesundheitsreport 2018 (Barmer GEK) (Barmer Gesundheitsersatzkasse,
    und Forschung (BMBF) und Deutsche Ren-               Online: www.barmer.de; Stand: 5-2018)
    tenversicherung Bund (DRV Bund)                   ■■ Monitor Patientenberatung 2017 – Wie können wir Ihnen weiterhelfen (Unabhängige
    Förderung: Richtlinie 2018, Projektauswahl           Patientenberatung Deutschland, Online: www.patientenberatung.de, Stand: 6-2018)
    in 2018, Projektbeginn 2018/2019                  ■■ TK-Gesundheitsreport (Techniker Krankenkasse, Online: www.tk.de, Stand: 7-2018)
    Schwerpunkte: Themenfelder Rehabilitation         ■■ Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
    und Arbeit, Erwerbsminderung sowie Zu-               (BMAS, Online: www.gemeinsam-einfach-machen.de, Stand: 7-2018):
    gang und Bedarfsgerechtigkeit der Rehabi-         ■■ Kinder- und Jugendreport 2018 (DAK-Gesundheit, Online: www.dak.de, Stand: 8-2018)
    litation. Berücksichtigung des praxisnahen
                                                      ■■ Gesundheitsreport 2018 – Zahlen-Daten-Fakten – Arbeit und Gesundheit Generation 50+
    Ergebnistransfers für eine bedarfsorientierte        (BKK Betriebskrankenkasse, Online: www.bkk-dachverband.de, Stand: 11-2018)
    Rehabilitation sowie der Vielfältigkeit der
    Versicherten                                    die Weiterentwicklung des Reha- und Teil-                   Betroffenen für Betroffene“. Die Vergabe der
    Online: www.gesundheitsforschung-               haberechts. In Teil I sind sie unmittelbar in               Mittel für die Einrichtung von Beratungsstel-
    bmbf.de                                         einzelnen Paragraphen des SGB IX angelegt                   len erfolgt über die Gesellschaft für soziale
    Darüber hinaus fördern die Rehabilitations-     (vgl. Abb. 1). So erhält z. B. die BAR eine För-            Unternehmensberatung (gsub) mbH.
    träger (insb. GKV, DRV, DGUV und BA) jähr-      derung bzw. Aufwandserstattung für die                      Gemäß § 13 Abs. 3 SGB IX wird im Auftrag
    lich mit unterschiedlichen aktuellen Schwer-    Etablierung und ab 2019 für die jährliche                   des BMAS seit Januar 2018 eine Implemen-
    punkten Forschung zu Rehabilita­
                                   tion und         Erstellung des Teilhabeverfahrensberichtes                  tationsstudie zu den Instrumenten der Be-
    Teilhabe. Für entsprechende Förderhinwei-       (§ 41 SGB IX).                                              darfsermittlung durchgeführt. Diese Unter-
    se, siehe (online) www.bag-selbsthilfe.de,      Die Förderung der Ergänzenden unabhängi-                    suchung zur Wirkung der Instrumente nach
    www.deutsche-rentenversicherung.de,             gen Teilhabeberatung (EUTB) bis Dezember                    §13 Abs. 1 SGB IX zielt auf Angleichung und
    www.dguv.de, www.iab.de.                        2020 ist in § 32 SGB IX vorgesehen. Ein wich-               Standardisierung. Die Studie kann als Ergän-
                                                    tiges Förderkriterium ist die Beratung „von                 zung zum inzwischen abgeschlossenen BAR-
    Forschung zur
    Umsetzung des Bundes­
    teilhabegesetzes (BTHG)                                                                          2017    2018   2019   2020   2021   2022   2023   ff.

                                                        RehaPro
    Zahlreiche Förderungen und Auftragsverga-           Modellvorhaben zur Stärkung
    ben durch das Bundesministerium für Arbeit          der Reha (§ 11 SGB IX)
                                                        DRV, Jobcenter, Knappschaft-Bahn-See
    und Soziales (BMAS) sind im neuen SGB IX
    vorgesehen. Sie beziehen sich sowohl auf            Bedarfsermittlung
                                                        Vereinheitlichung der Instrumente
    Teil I (Regelungen für Menschen mit Behin-          der Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX)
    derungen und von Behinderung bedrohte               Kienbaum GmbH, Dr. H. Fuchs,
                                                        HS Magdeburg-Stendal (Prof. Morfeld)
    Menschen) als auch auf Teil II des Buches
    (Eingliederungshilferecht). Zwei Jahre nach         EUTB
                                                        Ergänzende Unabhängige
    der Verabschiedung des Gesetzes sind alle
                                                        Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX)
    diese Maßnahmen angelaufen und es lie-              gsub, Berlin: Fördermittelvergabe
    gen erste Ergebnisse vor (vgl. dazu www.
                                                        Teilhabeverfahrensbericht
    gemeinsam-einfach-machen.de).                       Daueraufgabe (§ 41 SGB IX)
    Die BMAS-finanzierten Förderungen die-              BAR e.V., Frankfurt/Main

    nen dem Aufbau von Strukturen und der
    Schaffung von Informationsgrundlagen für        Abb. 1 Förderungen durch BMAS zu Teil I SGB IX
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                                                 Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019       VII

                                                                                                                          derrichtlinie im Mai 2018 bekanntgegeben.
                                                2017    2018     2019   2020   2021   2022   2023            ff.          Es stellt den Trägern der Grundsicherung für
    Leistungsberechtigte                                                                                                  Arbeitsuchende (Jobcenter) und der Renten-
    Studie zum leistungsberechtigten                                                                                      versicherung bis 2022 insgesamt jeweils 500
    Personenkreis (Art. 25 Abs. 5)
    ISG/transfer (abgeschlossen)                                                                                          Mio. Euro für Modellvorhaben zur Verfü-

                                                               Input
                                                                                                                          gung. Im Blickpunkt stehen innovative Vor-
    Verfahren/Leistungen
                                                                                                                          haben zu Erwerbsfähigkeit und Verbleib auf
    Modellhafte Erprobung der
    Verfahren und Leistungen                                                                                              dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
    (Art. 25 Abs. 3)                                                                                                      Das Inkrafttreten des Teil II SGB IX zum
    31 Projekte, gsub: Begleitung
                                                                                                                          01. Januar 2020 wird durch fünf weitere
    Finanzielle Auswirkungen                                                                                              BMAS-finanzierte Projekte vorbereitet und
    Untersuchung (Art. 25 Abs. 4)
    ISG, Vorab-Expertise abgeschlossen                                                                                    begleitet (vgl. Abb. 2). Diese Umsetzungs-
                                                                                                                          unterstützung ist in Artikel 25 des BTHG an-

                                                                                             (ab 2020, § 94 SGB IX)
    Wirkungsuntersuchung

                                                                                              Evidenzbeobachtung
    Studie (§ 41 SGB IX)                                                                                                  gelegt. Hier geht es vorwiegend darum, die
    infas (Machbarkeitsstudie),                                                                                           Auswirkungen der gesetzlichen Änderun-

                                                                                                   der Länder
                                                                                                    Input für
    Hauptstudie: 2019
                                                                                                                          gen im Hinblick auf Leistungsberechtigung
    Umsetzungsbegleitung                                                                                                  und Kosten abzuschätzen. Auch sollen neue
    (Art. 25 Abs. 2, 1. Halbsatz)                                                                                         Verfahren und Leistungen bereits vorab im
    Deutscher Verein e.V.
                                                                                                                          Modell erprobt werden. Ergebnisser der Um-
                                                                                                                          setzungsbegleitung auf Länderebene sowie
Abb. 2 Umsetzungsunterstützung zu Teil II SGB IX (Artikel 25 BTHG)
                                                                                                                          der Wirkungsuntersuchung sollen in den
Projekt „Basiskonzept für die Bedarfsermitt-                Für das Bundesprogramm „Innovative Wege                       Erfahrungsaustausch der Länder einfließen
lung in der beruflichen Rehabilitation“ (b3)                zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur                   (Evidenzbeobachtung nach § 94 SGB IX). ●
betrachtet werden.                                          Umsetzung von § 11 SGB IX wurde die För-

Aus der Arbeit der BAR                                      lich qualifizierte Leistungserbringung. Die                   Qualitätsdimensionen (Struktur- Prozess-
                                                            Leistungserbringung hat sich vor allem an                     und Ergebnisqualität) stärker akzentuiert,
                                                            Teilhabezielen im Sinne des SGB IX zu ori-                    Kriterien für Ergebnisqualität präzisiert und
  Aktuelle Information:                                     entieren. Bei der Weiterentwicklung der                       konkretere Vorgaben betreffend Barriere-
  Die Gemeinsame Empfehlung (GE) Reha                       Gemeinsamen Empfehlung wurden nun                             freiheit formuliert.
  Prozess ist zum 01.12.2018 in Kraft ge-                   verschiedenste Entwicklungen aufgegriffen
  treten. Die Veröffentlichung kann auf der                 und berücksichtigt. Die neue GE Qualitäts-                    Weitere Informationen, Broschüren und Se-
  Website der BAR (www.bar-frankfurt.de)
  abgerufen und bestellt werden. Weitere                    sicherung beinhaltet z. B. eine Konkretisie-                  minarhinweise finden Sie auf unserer Web-
  Informationen zur GE Reha-Prozess finden                  rung und Schärfung von Zielgruppen und                        site unter www.bar-frankfurt.de ●
  Sie in der nächsten Ausgabe.                              Inhalten. So wurden z.B. die verschiedenen

Weiterentwicklung und
Neuerscheinung der Gemeinsamen
                                                               Noch freie Plätze – BAR Seminare im 1. Halbjahr 2019
Empfehlung Qualitätssicherung
                                                               Einführung in die ICF am 27.03.2019 in Frankfurt am Main
„Qualitätssicherung“ hat in der Rehabilita-
                                                               Bedarfsermittlung nach dem BTHG am 10.04.2019 in Frankfurt am Main
tion eine zentrale Bedeutung. Die Qualität
                                                               Die Aufgaben des leistenden Rehabilitationsträgers nach dem SGB IX am 08.05.2019
einzelner Leistungen zur Teilhabe ist u. a.
                                                               in Leipzig
gekennzeichnet durch eine wirksame und
                                                               Koordinierte Planung der Teilhabe, Prozessqualität und Dokumentation am 22.05.2019
bedarfsgerechte,        am    bio-psycho-sozialen
                                                               in Frankfurt am Main
Modell der WHO (ICF) orientierte und fach-
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2019                                                                                           SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

      Behandlung eines Verlängerungsantrags
      gemäß § 14 SGB IX

       Orientierungssätze*
       ■■ Ein Verlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht gemäß § 14 SGB IX zu behandeln, weil                                                       scher Prüfung § 14 Abs. 1 SGB IX dann zur
          bei einem einheitlichen Leistungsfall dieser von dem zunächst leistenden Träger zu                                                         Anwendung kommen, wenn der Verlän-
          Ende zu führen ist.                                                                                                                        gerungsantrag – wie hier – nicht bei dem
       ■■ Bei unveränderter Sachlage ist auf einen Verlängerungsantrag hin insbesondere keine                                                        zunächst leistenden Rehabilitationsträger
          Zuständigkeitsprüfung gemäß § 14 Abs. 1 SGB IX mehr angezeigt, weil die einmal be-                                                         gestellt werde. Dadurch habe die Antrag-
          gründete Zuständigkeit des leistenden Trägers bestehen bleibt.
                                                                                                                                                     stellerin selbst die Zuständigkeitsfrage neu
       ■■ Anderes gilt jedoch, wenn der Verlängerungsantrag bei einem anderen, bisher nicht                                                          aufgeworfen, die einer schnellen Klärung
          leistenden Rehabilitationsträger gestellt wird.
                                                                                                                                                     zuzuführen sei.
       OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2018, Az: 12 B 1348/18                                                                                           Mit seiner Entscheidung entwickelt das
       * Leitsätze des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach JURIS, redaktionell abgewandelt und gekürzt                                             OVG NRW die ober- bzw. höchstrichterliche
                                                                                                                                                     Rechtsprechung für die Behandlung eines
                                                                                                                                                     Verlängerungsantrags im Rahmen der Zu-
      Sachverhalt und Entscheidungs­                                               tragsgegnerin wies das Oberverwaltungs-                           ständigkeitsklärung nach § 14 Abs. 1 SGB IX
      gründe                                                                       gericht (OVG) nach summarischer Prüfung                           weiter. Dabei berücksichtigt das OVG kon-
      Die Antragstellerin begehrte die Fortsetzung                                 als unbegründet zurück. Die Antragsgeg-                           sequent das Ziel der Vorschrift, eine rasche
      einer stationären Unterbringung als Leis-                                    nerin sei gegenüber der Antragstellerin                           Klärung der Zuständigkeit im Außenver-
      tung zur Teilhabe. Die Leistung wurde im                                     („im Außenverhältnis“) zuständig gewor-                           hältnis zum Antragsteller zu erreichen (vgl.
      ursprünglichen Bewilligungszeitraum vom                                      den, weil der Rehabilitationsträger B den                         BT-Drs. 14/5074 S. 102). Nicht zuletzt weil
      Rehabilitationsträger A gewährt. Den Ver-                                    bei ihm gestellten Antrag gemäß § 14 Abs.                         es sich um ein Verfahren im einstweiligen
      längerungsantrag richtete die Antragstelle-                                  1 Satz 2 SGB IX rechtzeitig an sie weiter-                        Rechtsschutz handelt, wird sich zeigen müs-
      rin an den Rehabilitationsträger B, der den                                  geleitet habe. Bezugnehmend auf bereits                           sen, ob seine Einschätzung bestand hat. Der
      Antrag innerhalb von zwei Wochen nach                                        vorhandene Rechtsprechung führt das OVG                           Beschluss selbst ist nach § 152 Abs. 1 VwGO
      Eingang an den Rehabilitationsträger C wei-                                  zwar aus, dass ein Verlängerungsantrag bei                        unanfechtbar. ●
      terleitete. Dieser lehnte seine Zuständigkeit                                unveränderter Sachlage grundsätzlich nicht
                                                                                                                                                     * Leitsätze des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach Juris.
      für die beantragte Leistung gegenüber der                                    gemäß § 14 SGB IX zu behandeln sei. Denn                             redaktionell abgewandelt und gekürzt-

      Antragstellerin ab. Die Antragstellerin be-                                  bei einem einheitlichen Leistungsfall müsse
      gehrte gegen Rehabilitationsträger C einst-                                  dieser von dem zunächst leistenden Träger
      weiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsge-                                    zu Ende geführt werden, eine Zuständig-
      richt verpflichtete Rehabilitationsträger C                                  keitsprüfung sei in solchen Fallkonstellati-
      (Antragsgegnerin) im Wege der einstweili-                                    onen somit nicht angezeigt (vgl. insoweit
      gen Anordnung zur Erbringung von Leistun-                                    bereits Bay. VGH vom 30.07.2018 - 12 ZB
      gen an die Antragstellerin.                                                  18.175). Dies müsse allerdings anders be-
      Die dagegen gerichtete Beschwerde der An-                                    urteilt werden und jedenfalls bei summari-

                                                                                 ­ eiträge zu Forschung und Statistik: Dr. Teresia Widera,
                                                                                 B                                                           Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
          Impressum                                                              Dr. Maren Bredehorst                                        der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi-
          Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 58. Jahrgang,
                                                                                 Rechtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian           cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der
          Heft 1, Februar 2019
                                                                                 Telefon: 069/605018–0                                       Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der
          Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungsbe-
                                                                                 E-Mail: info@bar-frankfurt.de                               Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
          reichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation.
                                                                                 Internet: http://www.bar-frankfurt.de                       Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der
          Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitati-
                                                                                 Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)      überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli-
          on (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main
                                                                                 e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen         chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung
          Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud,
                                                                                 Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für              der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
          Franziska Fink, Mathias ­Sutorius;
Sie können auch lesen