Reha-Info 1/ 2018 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

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Reha-Info 1/ 2018 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Reha-Info 1/ 2018

Editorial                                                                                       Trägerübergreifende Ausgaben
                                                                                                für Rehabilitation und Teilhabe
                         Die Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland benö-          Laut Teilhabebericht der Bundesregierung
                         tigt eine verlässliche Grundlage: Politische oder institutionelle      über die Lebenslagen von Menschen mit Be-
                         Entwicklungen sollen auf handfesten Daten beruhen, Bürger              einträchtigungen (2017) leben in Deutsch-
                         wollen sich informieren und der Rechtsstaat basiert auf Trans-         land beinahe 13 Millionen Menschen mit
                         parenz. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention richtet in             Beeinträchtigungen. Das sind rund 16 %
                         Artikel 31 diesen Auftrag an die Staaten: Eine Grundlage zur Ent-      der in Deutschland wohnhaften Bevölke-
                         wicklung von Maßnahmen zur umfassenden Verwirklichung von              rung. Bei den Beeinträchtigungen handelt
                         Rehabilitation und Teilhabe ist das Vorliegen verlässlicher Zahlen.    es sich um chronische Krankheiten sowie
Besonders freue ich mich, dass wir Ihnen in diesem Jahr zum zehnten Mal die Ausgabe-            anerkannte (Schwer-)Behinderungen, die
statistik der Reha-Träger präsentieren können. Die Statistik über die Höhe der Ausgaben         zu einem überwiegenden Teil auf Grund-
aller Reha-Träger und Integrationsämter ist die einzige übergreifende Zusammenfassung           erkrankungen zurückgeführt werden kön-
über die Höhe der erbrachten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland.         nen. Solche Grunderkrankungen bilden die
Seit nunmehr zehn Jahren bündelt die BAR zu Beginn des Jahres die Höhe der Ausgaben             kausale Grundlage und begünstigen den
der verschiedenen Reha-Träger für Rehabilitation und Teilhabe, bereitet sie auf, vergleicht     Ausbruch von Folgeerkrankungen. Zum Bei-
sie im Zeitverlauf und stellt sie ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung.       spiel führen venöse und arterielle Durchblu-
Mit der Novellierung des SGB IX hat der Gesetzgeber nun eine gesetzliche Grundlage für          tungsstörungen ggf. zu schlechter heilenden
Daten im Bereich Rehabilitation und Teilhabe geschaffen – den Teilhabeverfahrensbe-             Wunden. Insgesamt steigt der Anteil von
richt. Ziel des Berichts ist es, erstmalig in Deutschland trägerübergreifend Transparenz        Menschen mit Beeinträchtigungen in Relati-
über die Zusammenarbeit der Reha-Träger herzustellen. Im Unterschied zum Teilhabe-              on zur Gesamtbevölkerung mit zunehmen-
bericht, erfragt der Teilhabeverfahrensbericht Daten zum Reha-Leistungsgeschehen: Wie           dem Alter prozentual an. Gerade mit Blick
viele Anträge gehen ein? Wie viele werden weitergeleitet? Wie lange dauert es von An-           auf die Demografie ergibt sich ein künftiges
trag bis zur Leistung? Der Bericht soll den Trägern und der Politik demnächst Möglich-          Handlungsfeld für Politik und Gesellschaft.
keiten zur Steuerung und Evaluation der Verfahren eröffnen. Dazu werden die Daten von           Unter den Menschen mit Beeinträchtigun-
über 1 400 Reha-Trägern in Deutschland erfasst und bei der BAR zusammengetragen und             gen hat insbesondere die Zahl der Men-
erstmalig in 2019 in einem ersten Bericht veröffentlicht. Einen aussagekräftigen Teilha-        schen mit psychischen Beeinträchtigungen
beverfahrensbericht hinzubekommen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die            in der längsschnittlichen Betrachtung deut-
Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren.                                                            lich zugenommen. In Befragungsstudien
                                                                                                geben rund ein Viertel dieser Menschen an,
Ich grüße Sie herzlich                                                                          aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft
                                                                                                bei alltäglichen Aktivitäten eingeschränkt
Ihre Helga Seel                                                                                 zu sein (Studie GEDA 2014 / 2015-EHIS). Um
Geschäftsführerin der BAR                                                                       nicht nur die Teilhabechancen dieser Men-
                                                                                                schen zu verbessern, sind belastbare Daten-
                                                                                                erhebungen als Grundlage vergleichender
                                                                                                Analysen bestehender Strukturen, Prozesse
                                                                                                und Ergebnisse der Sozialleistungssysteme
                                                                                                notwendig.
Inhalt                                                                                          Die Reha-Träger und Integrationsämter er-
Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe                               I
                                                                                                bringen eine Fülle von Leistungen, die nicht
Der Teilhabeverfahrensbericht                                                              V
                                                                                                nur der Rehabilitation und Teilhabe von
Verbindlichere Regelungen zur Zusammenarbeit der Reha-Träger                            VI
                                                                                                Menschen mit Behinderungen dienen. Seit
Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung über den Antrag              VIII
                                                                                                über zehn Jahren bündelt die BAR jährlich
                                                                                                die Höhe der Ausgaben der unterschiedli-
Reha-Info 1/ 2018 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018                                                               SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

                                                                                                                 wendet die Rentenversicherung mittlerwei-
                                                                                                                 le 1,3 Mrd. mehr (+ 44,8 %) für die medizini-
                                                                                                                 sche Rehabilitation auf. Die geburtenstarken
                                                                                                                 Jahrgänge (1955-1969) haben mittlerweile
                                                                                                                 ein Alter erreicht, in dem sie vermehrt me-
                                                                                                                 dizinische Reha-Leistungen in Anspruch
                                                                                                                 nehmen, um mit der nötigen körperlichen
                                                                                                                 und psychischen Fitness weiterhin am Ar-
                                                                                                                 beitsleben teilnehmen zu können. Der Zu-
                                                                                                                 wachs, den die Leistungsgewährung über
                                                                                                                 das Persönliche Budget in 2015 erfahren
                                                                                                                 hat, konnte im Jahr 2016 nicht fortgesetzt
                                                                                                                 werden; vielmehr ist hier eine Abnahme der
   Abb. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe von 2006 bis 2016 (in Mio. €).                                Ausgaben um 32,6 % zu verzeichnen. Über
                                                                                                                 die Gründe kann nur spekuliert werden. Im
   chen Reha-Träger im Bereich Rehabilitation                  „Stationäre Anschlussrehabilitation“ entfällt     Gesamtverhältnis der Ausgaben der GRV
   und Teilhabe. Diese Ausgabenstatistik soll                  (1,8 Mrd. Euro). Bei nur geringen Ausga-          für Reha und Teilhabe spielt das Persönliche
   einen Teil dazu beitragen, das Rehabilitati-                benveränderungen im stationären Bereich,          Budget jedoch nach wie vor eine unterge-
   onsgeschehen und die Höhe der Ausgaben                      nimmt gerade die ambulante Rehabilitati-          ordnete Rolle mit Ausgaben im Promille-
   transparent für alle Akteure darzustellen                   on im langfristigen Vergleich um 54,2 % zu        bereich.
   und zeitliche Entwicklungen aufzuzeigen.                    (2006: 83 Mio. Euro, 2016: 128 Mio. Euro).
                                                               Im Vergleich zum Vorjahr sind die Auf-            Alterssicherung der Landwirte
   35,2 Mrd. Euro für Leistungen                               wendungen für das Persönliche Budget in           Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
   zur Reha und Teilhabe                                       der gesetzlichen Krankenversicherung am           durch der Landwirtschaftlichen Alterskasse
   Konsequenter Aufwärtstrend: Die Ausga-                      deutlichsten gestiegen (+ 32,5 %), was für        werden historisch bedingt im Bereich der
   ben für Reha und Teilhabe betragen im Jahr                  ein erhöhtes Engagement der Krankenkas-           Deutschen Rentenversicherung separat er-
   2016 insgesamt 35,2 Mrd. Euro. Gegenüber                    sen oder eine Abnahme von Vorbehalten             fasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen
   2015 ergibt sich eine Steigerung von 4,3 %.                 der Versicherten für diese Leistungsform          der Alterssicherung der Landwirte für Reha
   Im Dreijahresvergleich ist ein Zuwachs von                  spricht. Bei den starken Ausgabenschwan-          und Teilhabe sinken 2016 im Vergleich zum
   7,9 % zu verzeichnen. Im 10-Jahresvergleich                 kungen im Bereich des Persönlichen Bud-           Vorjahr um 6,7 Prozentpunkte auf 12,7 Mio.
   ergibt sich eine Steigerung von etwa 40 %.                  gets bleibt unklar, ob wenige Versicherte         Euro. In der retrospektiven Betrachtung von
   Das entspricht nominal einem Plus von                       eine hohe Geldleistung im Rahmen des              2006 bis 2016 ist ein Trend zu rückläufigen
   10,1 Mrd. Euro gegenüber 2006. Der größ-                    Persönlichen Budgets oder viele Versicherte       Ausgaben festzustellen, der mit dem Rück-
   te Träger von Leistungen zur Rehabilitation                 eine geringe Geldleistung in Anspruch ge-         gang der landwirtschaftlichen Betriebe in
   und Teilhabe ist die Eingliederungshilfe. Ihr               nommen haben.                                     Deutschland korrespondiert.
   Anteil beträgt inzwischen etwa 51 % der Ge-
   samtausgaben. Wie gestalten sich insgesamt                  Gesetzliche Rentenversicherung                    Gesetzliche Unfallversicherung
   die Entwicklungen bei den einzelnen Reha-                   Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt          Im Zeitverlauf ist ein anhaltend konstan-
   Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der                   wie auch in den Vorjahren den zweitgröß-          ter Ausgabenanstieg in den Jahren 2006 bis
   Zahlen.                                                     ten Ausgabenteil an Leistungen zur Reha-          2016 in der gesetzlichen Unfallversicherung
                                                               bilitation und Teilhabe in Deutschland. Mit       festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2015
   Gesetzliche Krankenversicherung                             insgesamt 6,4 Mrd. Euro bzw. einem Plus           und 2016 beträgt der Kostenanstieg 4,5 %.
   Die Ausgaben im Bereich der gesetzlichen                    von 2,5 % verändert sich der Wert im Ver-         Die Gesamtausgaben verteilen sich zum
   Krankenversicherung steigen im Jahr 2016                    gleich zu 2015 nur gering. In absoluten Zah-      einen auf den Bereich „Ambulante Heilbe-
   in der Gesamtbetrachtung um 4,1 %. Das                      len sind die Ausgaben für „Leistungen zur         handlung und Zahnersatz“ (+ 56 Mio. Euro)
   ergibt ein Volumen von über 3 Mrd. Euro,                    medizinischen Rehabilitation“ mit 4,2 Mrd.        und zum anderen auf sonstige Heilbehand-
   von dem der Großteil auf den Kostenpunkt                    Euro am höchsten. Im 10-Jahresrückblick           lungskosten (+ 58 Mio. Euro). Zu beachten
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                                  Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018            III

ist, dass nach den Geschäfts- und Rech-                     Bundesagentur für Arbeit                        programme (- 6,8 %). Die Aufwendungen
nungsergebnissen der Deutschen Gesetzli-                    Die Aufwendungen der Bundesagentur für          über das Persönliche Budget gehen weiter
chen Unfallversicherung (DGUV) medizini-                    Arbeit im Bereich der Teilhabe behinder-        zurück.
sche Reha-Maßnahmen unter der Position                      ter Menschen am Arbeitsleben blieben in
Heilbehandlungen geführt werden und eine                    den letzten drei Jahren recht stabil und        Eingliederungshilfe
gesonderte Ausweisung nicht vorgenom-                       pendeln sich auf dem Niveau von rund 2,3        Mit fast 18 Mrd. Euro macht die Eingliede-
men wird. Neben der medizinischen Re-                       Mrd. Euro ein. Gegenüber dem Vorjahr ist        rungshilfe für behinderte Menschen den
habilitation fällt auch die Akutbehandlung                  im Jahr 2016 ein Ausgabenplus von 3,1 %         größten Teil der Aufwendungen für Reha
in den Bereich der Heilbehandlung. Einen                    festzustellen. Den größten Kostenanteil ma-     und Teilhabe aus. Finanziert durch die So-
leichten Rückgang von 2 Mio. Euro verzeich-                 chen „Pflichtleistungen für die Teilhabe am     zialhilfeträger,   bestreitet   die   Eingliede-
nen die Aufwendungen für Leistungen zur                     Arbeitsleben“ aus (2,2 Mrd. Euro). Ihnen fol-   rungshilfe gleichzeitig mehr als die Hälfte
Teilhabe am Arbeitsleben (- 0,8 %). Die Höhe                gen mit Abstand die „Ermessensleistungen        der Ausgaben der Sozialleistungsträger für
der Leistungen zum Persönlichen Budget                      für die Teilhabe am Arbeitsleben“ (112 Mio.     Reha- und Teilhabeleistungen (51 %). Im
wird nicht separat ausgewiesen.                             Euro) und das „Persönliche Budget“ (12 Mio.     Jahr 2016 haben alle Leistungsgruppen eine
                                                            Euro).                                          Ausgabenausweitung um durchschnittlich
Landwirtschaftliche Unfallversi-                                                                            5,2 % gegenüber dem Vorjahr erfahren. Der
cherung                                                     Integrationsämter                               geringste Zuwachs zeigt sich bei weiteren
Unabhängig von der Statistik der gesetz-                    Mit einer weiteren positiven Ausgabenent-       Leistungen der Eingliederungshilfe nach
lichen     Unfallversicherung          werden       die     wicklung investierten die Integrationsämter     § 54 SGB XII (+3,5 %), hier werden z.B. Hilfen
Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der                    2016 rund 529 Mio. Euro für die Teilhabe        für eine angemessene Schulbildung erfasst.
Landwirtschaftlichen            Unfallversicherung          schwerbehinderter Menschen am Arbeits-          Das höchste Ausgabenwachstum erfahren
historisch bedingt separat ausgewiesen. Sie                 leben. Aus der sogenannten Ausgleichsab-        2016 Leistungen zur medizinischen Reha-
verbuchen 2016 einen Wert von 367 Mio.                      gabe, die die Arbeitgeber erbringen, wurde      bilitation (+ 7,3 %). Im Zeitvergleich zeigt
Euro und damit eine weitere Zunahme von                     der größte Teil für Begleitende Hilfen im       sich eine demgegenüber konträre Ausga-
1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der                Arbeitsleben (412 Mio. Euro) verwendet. Im      bendynamik in der Sozialhilfe: In der Ge-
Aufwendungen wird über das „Persönliche                     Vergleich zum Vorjahr rückläufig gestalten      genüberstellung von 2006 und 2016 wird
Budget“ erbracht: Die Ausgaben haben sich                   sich die Investitionen für Leistungen zur       ersichtlich, dass die Aufwendungen für
gegenüber 2015 fast verdoppelt und betra-                   Förderung der Einstellung schwerbehinder-       medizinische Rehabilitation auf die Hälfte
gen 2016 nunmehr 1,7 Mio. Euro.                             ter Menschen über regionale Arbeitsmark-        gesunken sind (2006: 74 Mio. Euro, 2016:

Abb. 2 Ausgaben-Verhältnis der Rehabilitationsträger 2016 (in %).
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018                                                 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

                                                           2014     2015     2016     Veränd.
                                                                                       zum
                                                                                      Vorjahr
                                                                                       in %
                                                                                                   37 Mio. Euro). Die Aufwände für Leistun-
     Krankenversicherung                               Σ    2 961    3 067    3 192      4,1%
                                                                                                   gen zur Teilhabe am Arbeitsleben betragen
     Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt              1 730    1 775    1 818      2,4%
                                                                                                   nur noch 11 % der Investitionen von vor 10
     Stationäre Rehabilitation gesamt                        383      388      406       4,7%
                                                                                                   Jahren (2006: 246 Mio. Euro, 2016: 28 Mio.
     Rehabilitation für Mütter und Väter                      14       15       13      -10,1%
                                                                                                   Euro). Demgegenüber entfallen fast ein
     Ambulante Rehabilitation gesamt                         116      122      128       4,9%
     Beiträge zur UV für Rehabilitanden                       54       59       60       1,9%
                                                                                                   Drittel Mehrausgaben auf Leistungen in an-

     Rehasport / Funktionstraining                           215      234      251       7,3%      erkannten Werkstätten für behinderte Men-

     Sonstige ergänzende Leistungen                          101      105      112       7,1%      schen (WfbM). Für Leistungen zur Teilhabe
     Leistungen in sozialpäd. Zentren                        205      221      234       6,1%      am Leben in der Gemeinschaft werden von
     Belastungserprobung u. Arbeitstherapie                   0,5      0,8      0,7     -10,3%     der Eingliederungshilfe rund 38 % mehr auf-
     Leistungen in Frühförderstellen                         107      113      126      11,2%      gebracht. ●
     Ergänzende Leistungen zur Reha                           21       15       16       5,5%
     Persönliches Budget                                      15       20       27      32,5%
     Rentenversicherung                                Σ    6 031    6 208    6 364      2,5%
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation            3 947    4 050    4 151      2,5%
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)          1 246    1 296    1 331      2,7%
     Sonstige Leistungen nach § 31 SGB VI                    487      494      515       4,1%
     Sozialversicherungsbeiträge                             350      367      367       -0,1%
     Persönliches Budget                                      0,5      0,8      0,6     -32,6%
     Alterssicherung der Landwirte                     Σ      13       14       13       -6,7%
     Unfallversicherung [2]                            Σ    4 152    4 271    4 464      4,5%
     Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz                 1 402    1 477    1 533      3,8%
     Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege               1 117    1 100    1 149      4,5%
     Verletztengeld und bes. Unterstützung                   659      681      712       4,6%
     Sonstige Heilbehandlungskosten                          788      827      885       7,0%
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)           186      187      185       -0,8%
     Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften        Σ     349      361      367       1,5%
     Persönliches Budget                                      1,3      0,9      1,7     99,0%
     Bundesagentur für Arbeit                          Σ    2 266    2 278    2 349      3,1%
     Pflichtleistungen der LTA                              2 141    2 153    2 225      3,3%      Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe
                                                                                                   (in Mio. Euro)[1].
     Ermessensleistungen der LTA                             115      114      112       -2,1%
     Persönliches Budget                                      9,9      11       12      12,0%      [1] Abweichungen im Summenverhältnis ergeben
                                                                                                   sich durch das Runden der Zahlen.
     Integrationsämter                                 Σ     507      520      529       1,8%      Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können wir
     Begleitende Hilfe im Arbeitsleben                       384      400      412       3,0%      keine Gewähr übernehmen, da diese in der Verant-
                                                                                                   wortung der einzelnen Herausgeber liegen.
     Arbeitsmarktprogramme                                    43       47       44       -6,8%     [2] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben
     Sonstige Leistungen:                                     80       73       73       0,9%      zur Heilbehandlung und zur medizinischen Rehabilita-
                                                                                                   tion nicht vorgenommen werden.
     Persönliches Budget                                      0,3      0,5      0,2     -61,7%
                                                                                                   Quellen:
     Eingliederungshilfe                               Σ   16 358   17 044   17 924      5,2%
                                                                                                   BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der Gesetzli-
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation              36       35       37       7,3%      chen Krankenversicherung 2014-2016
                                                                                                   Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rehabili-
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben                  33       26       28       6,0%
                                                                                                   tation 2014-2016
     Leistungen in anerkannten WfbM                         4 241    4 406    4 581      4,0%      Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts- und
                                                                                                   Rechnungsergebnisse 2014-2016
     Weitere Leistungen zur Teilhabe:                      12 048   12 576   13 278      5,6%
                                                                                                   DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2014-
     Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Ge-           10 305   10 713   11 335      5,8%      2016
     meinschaft nach § 55 SGB IX                                                                   Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Geschäfts-
                                                                                                   und Rechnungsergebnisse 2014-2016
     Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe nach        1 304    1 392    1 440      3,5%      Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des
     § 54 SGB XII                                                                                  Beitragshaushalts 2014-2016
     Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe             440      472      503       6,7%      BIH, Jahresbericht 2014-2016
                                                                                                   Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe
     Ausgaben insgesamt                                Σ   32 636   33 763   35 201      4,3%      2014-2016
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                                Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018             V

Der Teilhabeverfahrensbericht                                                                              Im Teilhabeverfahrensbericht zu berichten-
                                                                                                           de Zeitdauern beziehen sich z.B. auf die Be-
Neue gesetzliche Aufgabe der BAR, deren Mitglieder und der Rehabilitations-                                arbeitungszeit von Leistungsanträgen, den
träger                                                                                                     Zeitraum zwischen Leistungsbescheid und
                                                                                                           Leistungsbeginn sowie auf Prozesse der Be-
                                                                                                           gutachtung.

                                                                                                           Wer ist am Teilhabeverfahrens-
Zum gesetzlichen Auftrag                           Welche Daten sind zu berich-                            bericht beteiligt?
Daten zur Anzahl der Anträge, Verfah-              ten?                                                    Nach aktuellem Stand sind mit der Norm
rensdauer, Weiterleitung, Ablehnung und            Der Gesetzgeber normiert mit § 41 Abs. 1                des § 41 SGB IX mehr als 1 400 Rehabilita-
Rechtsbehelfen wie Widerspruch und Klage           SGB IX 16 von allen Rehabilitationsträgern              tionsträger und mehr als 20 beteiligte Spit-
bei Leistungen zur Teilhabe für Menschen           zu ermittelnde Sachverhalte im Reha-Leis-               zenverbände bzw. oberste Landesbehörden
mit Behinderung werden von den Rehabili-           tungsgeschehen, insbesondere zu Häufigkei-              adressiert. Die Zahlen setzen sich wie in Ta-
tationsträgern bisher weder nach einheitli-        ten und Zeitdauern. Gegenstände sind z.B.               belle 2 ersichtlich zusammen.
chen Vorgaben erhoben noch sind sie unter-         die Anzahl an
einander vergleichbar .                            ■■ gestellten Anträgen auf Leistungen zur               Wie entsteht der Teilhabever-
Mit       dem      Bundesteilhabegesetz   (BTHG)      Rehabilitation und Teilhabe,                         fahrensbericht?
verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabili-         ■■ Weiterleitungen von Anträgen wegen                   Neben den inhaltlichen Aspekten legt der
tationsträger in Deutschland ab 2018 zur              vollständiger Unzuständigkeit,                       Gesetzgeber auch den Weg der Entstehung
jährlichen Erstellung eines Teilhabeverfah-        ■■ Fristüberschreitungen im Verfahren,                  des Berichtes fest. Er beauftragt
rensberichts. Dieser soll Auskunft geben           ■■ Trägerübergreifenden            Teilhabeplanun-      ■■ die BAR, den Teilhabeverfahrensbericht
über definierte Sachverhalte im Leistungs-            gen,                                                     zu erstellen,
verfahren. Der Bericht bezieht sich auf Leis-      ■■ Erstattungsverfahren zwischen Trägern                ■■ alle Reha-Träger über die Spitzenverbän-
tungsfälle bei Leistungen zur Teilhabe (§ 5           sowie infolge selbstbeschaffter Leistun-                 de bzw. obersten Landesbehörden, die
SGB IX) und basiert auf den Verwaltungsda-            gen oder                                                 Daten in einem mit der BAR technisch
ten der Reha-Träger.                               ■■ Widersprüchen und Klagen                                 abgestimmten Datenformat zu liefern
Für den Gesetzgeber soll der Teilhabever-
fahrensbericht                                      Rehabilitationsträger § 6 Abs. 1 SGB IX                Spitzenverbände/oberste Behörden i.S.v.
■■ die Zusammenarbeit der Träger und das                                                                   Abs. 2
      Reha-Leistungsgeschehen transparenter         1. Gesetzliche Krankenkassen (110)                     GKV-Spitzenverband (1)
      machen                                        2. Bundesagentur für Arbeit (1)                        Bundesagentur für Arbeit (1)
■■ Möglichkeiten der Evaluation und Steue-          3. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und      Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Sozi-
                                                    Träger der Unfallversicherung der Landwirte (33)       alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
      rung eröffnen sowie                                                                                  Gartenbau (2)
■■ ein besseres Erkennen verfahrenshem-             4. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und      Deutsche Rentenversicherung Bund; Sozial-
      mender Divergenzen und Intransparen-          Träger der Alterssicherung der Landwirte (17)          versicherung für Landwirtschaft, Forsten und
                                                                                                           Gartenbau (2)
      zen im Rehabilitationsrecht ermögli-
                                                    5. Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF) und Träger
      chen.1
                                                    der Kriegsopferversorgung (KOV)
Der Bericht stellt die Grundlage für die
                                                        a. KOF örtlich (211)                               Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag (2)
Nachvollziehbarkeit der Entwicklung der
                                                        b. KOF überörtlich (17)                            Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
Umsetzung der UN-BRK in Bezug auf die Ko-                                                                  und Hauptfürsorgestellen (1)
operation und Koordination der Rehabilita-              c. KOV (52)
tionsträger dar.                                    6. Träger der öffentlichen Jugendhilfe (ca. 620)       Landesministerien (16)
                                                    7. Träger der Eingliederungshilfe (ca. 425)            Landesministerien (16)
                                                    ∑ = ca. 1 486 Rehabilitationsträger                    Σ = mind. 26 Spitzenverbände / oberste Behör-
                                                                                                           den

1
    vgl. Drucksache 18/9522, S. 248 f.             Tab. 2 Beteiligte an Datenerhebung und Datenbereitstellung des Teilhabeverfahrensberichtes (Stand: 1/2018).
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018                                                      SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

       sowie                                        übermittelt. Grundlegende Voraussetzung             Berichtsaufbau        befasst.     Angesichts       der
    ■■ die BAR die Angaben unter Beteiligung        hierbei ist, dass die für den Bericht erforder-     Komplexität der Aufgabe, der Vielzahl der
       der Rehabilitationsträger auszuwerten.       lichen Daten bei den jeweiligen Rehabilitati-       beteiligten Akteure sowie der heterogenen
    Ausgangspunkt des Berichtes sind Daten der      onsträgern vorliegen bzw. erhoben werden.           Ausgangslage im gegliederten Rehabilitati-
    Rehabilitationsträger zu den Leistungspro-                                                          onssystem erfolgt deren Umsetzung stufen-
    zessen. Bei den jeweiligen Rehabilitations-     Ein Blick in die Umsetzung                          weise. Der erste Teilhabeverfahrensbericht
    trägern findet die Erfassung dieser Daten       Die Rehabilitationsträger, deren Spitzen-           wird im Jahr 2019 vorliegen. ●
    hinsichtlich der geforderten Sachverhal-        verbände bzw. obersten Landesbehörden
    te statt. Die so entstehenden Meldedaten        und die BAR sind mit Verabschiedung des             1
                                                                                                          Ggf. übernehmen teils die Spitzenverbände die Auswer-
    werden dann letztendlich der BAR jährlich       BTHG Ende 2016 mit Vorbereitungen zum               tungen, sofern diese die Individualdaten vorliegen haben.

    Verbindlichere Regelungen zur Zusammenar-                                                           bis Januar 2018 gelungen, die komplexen
    beit der Reha-Träger                                                                                Regelungen in einen Arbeitsentwurf der
                                                                                                        Gemeinsamen Empfehlung detailliert zu
    Arbeitsentwurf „Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess“                                                 konkretisieren und auszugestalten. Die Be-
                                                                                                        teiligung aller Akteure an diesem intensi-
                                                                                                        ven Prozess macht deutlich, wie wichtig die
                                                                                                        Reha-Träger die Konkretisierung der gesetz-
                                                                                                        lichen Vorgaben nehmen. Auch wenn die
                                                                                                        Regelungsinhalte komplex sind, die Hand-
    „Die Zusammenarbeit der unter dem Dach          ren und bestenfalls zu beseitigen, hat der          lungsspielräume müssen für alle handhab-
    der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabi-       Gesetzgeber also neue und verbindlichere            bar sein und dem gesetzlichen Auftrag ent-
    litation (BAR) befindlichen Rehabilitations-    Regelungen geschaffen. Herausforderungen            sprechen.
    träger und die Transparenz des Rehabilitati-    und Chance zugleich ist es nun, diese ge-
    onsgeschehens soll verbessert werden“ – so      setzlichen Regelungen in Form von Gemein-           Was steht im Arbeitsentwurf?
    lautet eines der Ziele des Gesetzes, nachzu-    samen Empfehlungen und in „Eigenregie“              Ergebnis der trägerübergreifenden Beratun-
    lesen in der Begründung zum Bundesteilha-       weiter auszugestalten und für die Praxis vor        gen ist ein gemeinsames Grundverständnis
    begesetz (BTHG).                                Ort handhabbar zu machen.                           der zentralen rechtlichen Regelungen und
    Wie das geschehen soll, darin ist der Gesetz-                                                       deren Anwendung in den Phasen des Reha-
    geber eindeutig: „Mit diesem Gesetz soll        Wie arbeiten die Akteure zu-                        Prozesses.
    das SGB IX, Teil 1 gestärkt und verbindlicher   sammen?                                             Der     Arbeitsentwurf         enthält     zahlreiche
    ausgestaltet werden, ohne dabei das ge-         Mit der Umsetzung der gesetzlichen Vor-             durch das neue SGB IX erforderliche Ergän-
    gliederte System in Frage zu stellen,“ heißt    gaben haben die Reha-Träger auf Ebene der           zungen, Konkretisierungen und Neuerungen
    es in der Gesetzesbegründung. Und weiter:       BAR bereits im Frühjahr 2017 begonnen.              der bisherigen Regelungsinhalte. Gegen-
    „Die Regelungen zur Zuständigkeitsklärung,      Gemeinsam haben seither Vertreterinnen              stand sind die Regelungen aus Kapitel 4 (Ko-
    Bedarfsermittlung, zum Teilhabeplanver-         und Vertreter aus allen Trägerbereichen             ordinierung der Leistungen) aus dem ersten
    fahren und zu den Erstattungsverfahren der      sowie von Behindertenverbänden und Zu-              Teil des SGB IX. Auch die Neuregelungen zur
    Rehabilitationsträger werden geschärft und      sammenschlüssen       von    Leistungserbrin-       Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, wonach
    gelten künftig für alle Rehabilitationsträger   gern intensiv an der Konkretisierung und            trägerübergreifend Grundsätze der Instru-
    verbindlich.“ Damit ist die Marschroute klar,   Ausgestaltung der einschlägigen gesetzli-           mente zur Bedarfsermittlung zu entwickeln
    die Arbeitsaufträge sind abgesteckt. Der Ge-    chen Neuregelungen des BTHG in einer Ge-            sind.
    setzgeber nimmt die Akteure in die Pflicht.     meinsamen Empfehlung gearbeitet. Unter              Es ist gelungen, die wesentlichen Regelungs-
    Um die Nachteile des Systems zu reduzie-        enormem Zeitdruck ist es der Fachgruppe             gegenstände zusammenhängend und in
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                                     Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018                      VII

                                                           DER REHA-PROZESS

                                                  Bedarfs-                                                                           Aktivitäten zum
                                                                                                                    Durchführung
             Bedarfs-      Zuständigkeits-     ermittlung und       Teilhabe-                      Leistungs-                        bzw. nach Ende
                                                                                                                   von Leistungen
            erkennung         klärung           Bedarfsfest-        planung                       entscheidung                        einer Leistung
                                                                                                                     zur Teilhabe
                                                  stellung                                                                             zur Teilhabe

                                                                                                                                                               Bildquelle: BAR
                                                                      Bundesarbeitsgemeinschaft
                                                                      für Rehabilitation

Abb. 3 Der Reha-Prozess.

einer einzigen Gemeinsamen Empfehlung             ■ Kapitel 1: Bedarfserkennung                                  Wie geht es weiter?
„Reha-Prozess“ abzubilden. Dies betrifft z.       ■ Kapitel 2: Zuständigkeitsklärung                             Nach der Bekanntgabe des Arbeitsentwurfs
B. auch die Verankerung der Teilhabepla-          ■ Kapitel 3: Bedarfsermittlung und Be-                         startet im März 2018 das formale Beteili-
nung nach § 19ff. SGB IX. Darüber hinaus             darfsfeststellung                                           gungs- und Zustimmungsverfahren der Ge-
wird vor allem das gemeinsame Verständ-           ■ Kapitel 4: Teilhabeplanung                                   meinsamen Empfehlung einschließlich der
nis des Reha-Prozesses mit seinen 5 Phasen        ■ Kapitel 5: Leistungsentscheidung                             Herstellung des Benehmens. Im Verlauf des
auf Wunsch der Reha-Träger ergänzt um die         ■ Kapitel 6: Durchführung von Leistungen                       Verfahrens besteht die Möglichkeit des Aus-
Phasen „Zuständigkeitsklärung“ und „Leis-            zur Teilhabe                                                tauschs und der Abstimmung über die Re-
tungsentscheidung“. Diese Phasen waren            ■ Kapitel 7: Aktivitäten zum bzw. nach                         gelungen und Inhalte des Arbeitsentwurfs.
bisher überwiegend in der eigenständigen             Ende einer Leistung zur Teilhabe                            Gleichzeitig können erste Erfahrungen bei
Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständig-                                                                            der Umsetzung der ab Januar 2018 gelten-
keitsklärung geregelt, die in die neue Ge-        Der Vorstand der BAR hat im November                           den neuen gesetzlichen Vorgaben einflie-
meinsame Empfehlung integriert wird. Mit          2017 dem Entwurf der Gemeinsamen Emp-                          ßen.
der Abbildung des gesamten Reha-Prozesses         fehlung „Reha-Prozess“ zugestimmt. We-                         Neben den notwendigen Abstimmungspro-
in einer einzigen Gemeinsamen Empfeh-             gen ihrer besonderen Bedeutung hat der                         zessen wird das Jahr 2018 inhaltlich vor
lung wollen die Reha-Träger eine in sich          Vorstand beschlossen, dass noch im Januar                      allem im Zeichen der Umsetzung der Re-
geschlossene Nutzung dieser Gemeinsamen           2018 ein Arbeitsentwurf der Gemeinsamen                        gelungen, der Implementierung des neuen
Empfehlung unterstützen und zwar über             Empfehlung „Reha-Prozess“ bekannt gege-                        Prozessmodells sowie der Unterstützung
den gesamten Reha-Prozess: von der Vor-           ben wird. Damit soll der seit dem 1. Januar                    der Praxis vor Ort stehen. Die BAR wird
bereitung über die Durchführung der Reha-         2018 geltenden neuen Rechtslage Rechnung                       dazu regelmäßig informieren.
Maßnahme bzw. der Reha-Maßnahmen bis              getragen werden. Zusammen mit den Vor-
zur Nachsorge.                                    gaben in den jeweiligen Trägerbereichen                        Weitere Informationen unter:
Im Überblick umfasst der Rehabilitations-         will die Gemeinsame Empfehlung die Pra-                        www.bar-frankfurt.de/rehabilitation-und-
prozess nun sieben Phasen, denen jeweils          xis vor Ort bei der Umsetzung unterstützen,                    teilhabe/bthg ●
ein Kapitel im Teil 2 „Ausgestaltung des Re-      also genau dann, wenn es auch auf träger-
habilitationsprozesses“ gewidmet ist:             übergreifendes Handeln ankommt.
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018

      Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter
      Entscheidung über den Antrag
      Ausgewählte Kernaussagen des Bundessozialgerichts*

      Seit 2013 ist im Leistungsrecht der gesetz-                                fung in Form von Kostenerstattung                                wiederholt – mitgeteilt werden.
      lichen Krankenversicherung eine Genehmi-                                   verlangen.                                               2.      Ist die Genehmigung einer beantragten
      gungsfiktion bei nicht fristgerechter Leis-                         3.     Eine fingierte Leistungsgenehmigung                              Leistung kraft Fiktion erfolgt, steht dies
      tungsentscheidung vorgesehen (§ 13 Abs 3a                                  kann nur zurückgenommen, widerru-                                der Bewilligung der beantragten Leis-
      SGB V). Diese Genehmigungsfiktion erfasst                                  fen oder aufgehoben werden, wenn die                             tung durch einen Leistungsbescheid
      ausdrücklich nicht Leistungen zur Teilhabe                                 Voraussetzungen der Genehmigungs-                                gleich. Die Genehmigungsfiktion be-
      (§ 13 Abs 3a S 9 SGB V). Ab 1.1.2018 ist die                               fiktion von Anfang an nicht vorlagen                             wirkt ohne Bekanntgabe (§§ 37, 39
      Möglichkeit einer Genehmigungsfiktion nun                                  oder später entfallen sind.                                      Abs 1 SGB X) einen in jeder Hinsicht
      auch im Bereich der Leistungen zur Teilha-                          BSG, Urt. v. 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R                                voll     wirksamen            (bestandskräftigen)
      be gesetzlich verankert (§ 18 Abs 3 SGB IX,                                                                                                 Verwaltungsakt iSv § 31 S 1 SGB X und
      beachte jedoch auch Abs 7). Die vergleichs-                         Die Genehmigungsfiktion tritt bei Vorlie-                               hat rechtlich zur Folge, dass dem Ver-
      weise neue Rechtsfigur wirft eine Reihe so-                         gen der gesetzlichen Voraussetzungen auch                               sicherten unmittelbar ein Anspruch auf
      zialverwaltungsrechtlicher Fragen auf. Ein                          dann ein, wenn eine Leistung begehrt wird,                              Versorgung mit der Leistung zusteht.
      Blick in die höchstrichterliche Rechtspre-                          die nicht objektiv medizinisch notwendig                                Unwirksam werden kann eine fingierte
      chung zur bisherigen Regelung des § 13 Abs                          ist, sofern der Versicherte subjektiv von der                           Genehmigung somit auch nur nach den
      3a SGB V bietet eine mögliche Basis für erste                       Erforderlichkeit der Leistung ausgehen durf-                            geltenden allgemeinen Grundsätzen
      Einschätzungen zu diesen Fragen im Rehabi-                          te, weil die Leistung nicht offensichtlich au-                          über Erledigung, Widerruf und Rück-
      litationsrecht. Nachfolgend sind ausgewähl-                         ßerhalb des Leistungskatalogs liegt.                                    nahme eines begünstigenden Verwal-
      te, redaktionell abgewandelte Kernaussagen                          BSG, Urt. v. 11.05.2017 – B 3 KR 30/15 R –                              tungsaktes.
      einschlägiger BSG-Entscheidungen zusam-                             und – B 3 KR 17/16 R                                            BSG, Urt. v. 11.07.2017 – B 1 KR 26/16 R –
      mengestellt:                                                                                                                        und Urt. v. 11.07.2017 – B 1 KR 1/17 R
      1.    Die Genehmigungsfiktion tritt nur ein,                        1.     Stellt sich nach Mitteilung einer ers-
            wenn die beantragte Leistung nicht of-                               ten, sachlich gerechtfertigten – die                     Die Rücknahme einer begünstigen Entschei-
            fensichtlich außerhalb des gesetzlichen                              3-Wochen-Frist des § 13 Abs 3a S 1                       dung ist nur zulässig, soweit sie rechtswid-
            Leistungskatalogs liegt.                                             SGB V überschreitenden – Frist heraus,                   rig war. Da eine fiktive Genehmigung jedoch
      2.    Der Versicherte kann die kraft Fiktion                               dass diese Frist sich aus hinreichen-                    kraft Gesetzes entsteht, ist sie daher regel-
            genehmigte Leistung entweder als Na-                                 den Sachgründen als zu kurz erweist,                     mäßig nicht rechtswidrig, es sei denn, diese
            turalleistung oder bei Selbstbeschaf-                                kann eine Genehmigungsfiktion da-                        gründet auf rechtsmissbräuchlichem Han-
                                                                                 durch vermieden werden, dass dem                         deln des Antragstellers.
      *Leitsätze des Gerichts, Orientierungssätze und Aussa-                     Antragsteller vor Fristablauf die hin-                   BSG, Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 15/17 R –
      gen aus Entscheidungsgründen nach JURIS, redaktionell                      reichenden Gründe mit der geänder-                       und Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 24/17 R ●
      abgewandelt
                                                                                 ten taggenauen Prognose erneut – ggf.

           Impressum
           Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 57. Jahrgang,   ­ echtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian
                                                                         R                                                        der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi-
           Heft 1, Februar 2018                                          Telefon: 069/605018–0                                    cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der
           Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungsbe-       E-Mail: info@bar-frankfurt.de                            Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der
           reichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation.    Internet: http://www.bar-frankfurt.de                    Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
           Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitati-      Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)   Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der
           on (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main        e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen      überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli-
           Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud,    Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für           chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung
           Maike Lux, Mathias ­Sutorius;                                 Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,   der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
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