Reha-Info 1/ 2018 - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
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Reha-Info 1/ 2018 Editorial Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe Die Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland benö- Laut Teilhabebericht der Bundesregierung tigt eine verlässliche Grundlage: Politische oder institutionelle über die Lebenslagen von Menschen mit Be- Entwicklungen sollen auf handfesten Daten beruhen, Bürger einträchtigungen (2017) leben in Deutsch- wollen sich informieren und der Rechtsstaat basiert auf Trans- land beinahe 13 Millionen Menschen mit parenz. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention richtet in Beeinträchtigungen. Das sind rund 16 % Artikel 31 diesen Auftrag an die Staaten: Eine Grundlage zur Ent- der in Deutschland wohnhaften Bevölke- wicklung von Maßnahmen zur umfassenden Verwirklichung von rung. Bei den Beeinträchtigungen handelt Rehabilitation und Teilhabe ist das Vorliegen verlässlicher Zahlen. es sich um chronische Krankheiten sowie Besonders freue ich mich, dass wir Ihnen in diesem Jahr zum zehnten Mal die Ausgabe- anerkannte (Schwer-)Behinderungen, die statistik der Reha-Träger präsentieren können. Die Statistik über die Höhe der Ausgaben zu einem überwiegenden Teil auf Grund- aller Reha-Träger und Integrationsämter ist die einzige übergreifende Zusammenfassung erkrankungen zurückgeführt werden kön- über die Höhe der erbrachten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland. nen. Solche Grunderkrankungen bilden die Seit nunmehr zehn Jahren bündelt die BAR zu Beginn des Jahres die Höhe der Ausgaben kausale Grundlage und begünstigen den der verschiedenen Reha-Träger für Rehabilitation und Teilhabe, bereitet sie auf, vergleicht Ausbruch von Folgeerkrankungen. Zum Bei- sie im Zeitverlauf und stellt sie ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung. spiel führen venöse und arterielle Durchblu- Mit der Novellierung des SGB IX hat der Gesetzgeber nun eine gesetzliche Grundlage für tungsstörungen ggf. zu schlechter heilenden Daten im Bereich Rehabilitation und Teilhabe geschaffen – den Teilhabeverfahrensbe- Wunden. Insgesamt steigt der Anteil von richt. Ziel des Berichts ist es, erstmalig in Deutschland trägerübergreifend Transparenz Menschen mit Beeinträchtigungen in Relati- über die Zusammenarbeit der Reha-Träger herzustellen. Im Unterschied zum Teilhabe- on zur Gesamtbevölkerung mit zunehmen- bericht, erfragt der Teilhabeverfahrensbericht Daten zum Reha-Leistungsgeschehen: Wie dem Alter prozentual an. Gerade mit Blick viele Anträge gehen ein? Wie viele werden weitergeleitet? Wie lange dauert es von An- auf die Demografie ergibt sich ein künftiges trag bis zur Leistung? Der Bericht soll den Trägern und der Politik demnächst Möglich- Handlungsfeld für Politik und Gesellschaft. keiten zur Steuerung und Evaluation der Verfahren eröffnen. Dazu werden die Daten von Unter den Menschen mit Beeinträchtigun- über 1 400 Reha-Trägern in Deutschland erfasst und bei der BAR zusammengetragen und gen hat insbesondere die Zahl der Men- erstmalig in 2019 in einem ersten Bericht veröffentlicht. Einen aussagekräftigen Teilha- schen mit psychischen Beeinträchtigungen beverfahrensbericht hinzubekommen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die in der längsschnittlichen Betrachtung deut- Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren. lich zugenommen. In Befragungsstudien geben rund ein Viertel dieser Menschen an, Ich grüße Sie herzlich aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft bei alltäglichen Aktivitäten eingeschränkt Ihre Helga Seel zu sein (Studie GEDA 2014 / 2015-EHIS). Um Geschäftsführerin der BAR nicht nur die Teilhabechancen dieser Men- schen zu verbessern, sind belastbare Daten- erhebungen als Grundlage vergleichender Analysen bestehender Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Sozialleistungssysteme notwendig. Inhalt Die Reha-Träger und Integrationsämter er- Trägerübergreifende Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe I bringen eine Fülle von Leistungen, die nicht Der Teilhabeverfahrensbericht V nur der Rehabilitation und Teilhabe von Verbindlichere Regelungen zur Zusammenarbeit der Reha-Träger VI Menschen mit Behinderungen dienen. Seit Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung über den Antrag VIII über zehn Jahren bündelt die BAR jährlich die Höhe der Ausgaben der unterschiedli-
II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten wendet die Rentenversicherung mittlerwei- le 1,3 Mrd. mehr (+ 44,8 %) für die medizini- sche Rehabilitation auf. Die geburtenstarken Jahrgänge (1955-1969) haben mittlerweile ein Alter erreicht, in dem sie vermehrt me- dizinische Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, um mit der nötigen körperlichen und psychischen Fitness weiterhin am Ar- beitsleben teilnehmen zu können. Der Zu- wachs, den die Leistungsgewährung über das Persönliche Budget in 2015 erfahren hat, konnte im Jahr 2016 nicht fortgesetzt werden; vielmehr ist hier eine Abnahme der Abb. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe von 2006 bis 2016 (in Mio. €). Ausgaben um 32,6 % zu verzeichnen. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Im chen Reha-Träger im Bereich Rehabilitation „Stationäre Anschlussrehabilitation“ entfällt Gesamtverhältnis der Ausgaben der GRV und Teilhabe. Diese Ausgabenstatistik soll (1,8 Mrd. Euro). Bei nur geringen Ausga- für Reha und Teilhabe spielt das Persönliche einen Teil dazu beitragen, das Rehabilitati- benveränderungen im stationären Bereich, Budget jedoch nach wie vor eine unterge- onsgeschehen und die Höhe der Ausgaben nimmt gerade die ambulante Rehabilitati- ordnete Rolle mit Ausgaben im Promille- transparent für alle Akteure darzustellen on im langfristigen Vergleich um 54,2 % zu bereich. und zeitliche Entwicklungen aufzuzeigen. (2006: 83 Mio. Euro, 2016: 128 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Auf- Alterssicherung der Landwirte 35,2 Mrd. Euro für Leistungen wendungen für das Persönliche Budget in Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe zur Reha und Teilhabe der gesetzlichen Krankenversicherung am durch der Landwirtschaftlichen Alterskasse Konsequenter Aufwärtstrend: Die Ausga- deutlichsten gestiegen (+ 32,5 %), was für werden historisch bedingt im Bereich der ben für Reha und Teilhabe betragen im Jahr ein erhöhtes Engagement der Krankenkas- Deutschen Rentenversicherung separat er- 2016 insgesamt 35,2 Mrd. Euro. Gegenüber sen oder eine Abnahme von Vorbehalten fasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen 2015 ergibt sich eine Steigerung von 4,3 %. der Versicherten für diese Leistungsform der Alterssicherung der Landwirte für Reha Im Dreijahresvergleich ist ein Zuwachs von spricht. Bei den starken Ausgabenschwan- und Teilhabe sinken 2016 im Vergleich zum 7,9 % zu verzeichnen. Im 10-Jahresvergleich kungen im Bereich des Persönlichen Bud- Vorjahr um 6,7 Prozentpunkte auf 12,7 Mio. ergibt sich eine Steigerung von etwa 40 %. gets bleibt unklar, ob wenige Versicherte Euro. In der retrospektiven Betrachtung von Das entspricht nominal einem Plus von eine hohe Geldleistung im Rahmen des 2006 bis 2016 ist ein Trend zu rückläufigen 10,1 Mrd. Euro gegenüber 2006. Der größ- Persönlichen Budgets oder viele Versicherte Ausgaben festzustellen, der mit dem Rück- te Träger von Leistungen zur Rehabilitation eine geringe Geldleistung in Anspruch ge- gang der landwirtschaftlichen Betriebe in und Teilhabe ist die Eingliederungshilfe. Ihr nommen haben. Deutschland korrespondiert. Anteil beträgt inzwischen etwa 51 % der Ge- samtausgaben. Wie gestalten sich insgesamt Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung die Entwicklungen bei den einzelnen Reha- Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt Im Zeitverlauf ist ein anhaltend konstan- Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der wie auch in den Vorjahren den zweitgröß- ter Ausgabenanstieg in den Jahren 2006 bis Zahlen. ten Ausgabenteil an Leistungen zur Reha- 2016 in der gesetzlichen Unfallversicherung bilitation und Teilhabe in Deutschland. Mit festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2015 Gesetzliche Krankenversicherung insgesamt 6,4 Mrd. Euro bzw. einem Plus und 2016 beträgt der Kostenanstieg 4,5 %. Die Ausgaben im Bereich der gesetzlichen von 2,5 % verändert sich der Wert im Ver- Die Gesamtausgaben verteilen sich zum Krankenversicherung steigen im Jahr 2016 gleich zu 2015 nur gering. In absoluten Zah- einen auf den Bereich „Ambulante Heilbe- in der Gesamtbetrachtung um 4,1 %. Das len sind die Ausgaben für „Leistungen zur handlung und Zahnersatz“ (+ 56 Mio. Euro) ergibt ein Volumen von über 3 Mrd. Euro, medizinischen Rehabilitation“ mit 4,2 Mrd. und zum anderen auf sonstige Heilbehand- von dem der Großteil auf den Kostenpunkt Euro am höchsten. Im 10-Jahresrückblick lungskosten (+ 58 Mio. Euro). Zu beachten
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 III ist, dass nach den Geschäfts- und Rech- Bundesagentur für Arbeit programme (- 6,8 %). Die Aufwendungen nungsergebnissen der Deutschen Gesetzli- Die Aufwendungen der Bundesagentur für über das Persönliche Budget gehen weiter chen Unfallversicherung (DGUV) medizini- Arbeit im Bereich der Teilhabe behinder- zurück. sche Reha-Maßnahmen unter der Position ter Menschen am Arbeitsleben blieben in Heilbehandlungen geführt werden und eine den letzten drei Jahren recht stabil und Eingliederungshilfe gesonderte Ausweisung nicht vorgenom- pendeln sich auf dem Niveau von rund 2,3 Mit fast 18 Mrd. Euro macht die Eingliede- men wird. Neben der medizinischen Re- Mrd. Euro ein. Gegenüber dem Vorjahr ist rungshilfe für behinderte Menschen den habilitation fällt auch die Akutbehandlung im Jahr 2016 ein Ausgabenplus von 3,1 % größten Teil der Aufwendungen für Reha in den Bereich der Heilbehandlung. Einen festzustellen. Den größten Kostenanteil ma- und Teilhabe aus. Finanziert durch die So- leichten Rückgang von 2 Mio. Euro verzeich- chen „Pflichtleistungen für die Teilhabe am zialhilfeträger, bestreitet die Eingliede- nen die Aufwendungen für Leistungen zur Arbeitsleben“ aus (2,2 Mrd. Euro). Ihnen fol- rungshilfe gleichzeitig mehr als die Hälfte Teilhabe am Arbeitsleben (- 0,8 %). Die Höhe gen mit Abstand die „Ermessensleistungen der Ausgaben der Sozialleistungsträger für der Leistungen zum Persönlichen Budget für die Teilhabe am Arbeitsleben“ (112 Mio. Reha- und Teilhabeleistungen (51 %). Im wird nicht separat ausgewiesen. Euro) und das „Persönliche Budget“ (12 Mio. Jahr 2016 haben alle Leistungsgruppen eine Euro). Ausgabenausweitung um durchschnittlich Landwirtschaftliche Unfallversi- 5,2 % gegenüber dem Vorjahr erfahren. Der cherung Integrationsämter geringste Zuwachs zeigt sich bei weiteren Unabhängig von der Statistik der gesetz- Mit einer weiteren positiven Ausgabenent- Leistungen der Eingliederungshilfe nach lichen Unfallversicherung werden die wicklung investierten die Integrationsämter § 54 SGB XII (+3,5 %), hier werden z.B. Hilfen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der 2016 rund 529 Mio. Euro für die Teilhabe für eine angemessene Schulbildung erfasst. Landwirtschaftlichen Unfallversicherung schwerbehinderter Menschen am Arbeits- Das höchste Ausgabenwachstum erfahren historisch bedingt separat ausgewiesen. Sie leben. Aus der sogenannten Ausgleichsab- 2016 Leistungen zur medizinischen Reha- verbuchen 2016 einen Wert von 367 Mio. gabe, die die Arbeitgeber erbringen, wurde bilitation (+ 7,3 %). Im Zeitvergleich zeigt Euro und damit eine weitere Zunahme von der größte Teil für Begleitende Hilfen im sich eine demgegenüber konträre Ausga- 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der Arbeitsleben (412 Mio. Euro) verwendet. Im bendynamik in der Sozialhilfe: In der Ge- Aufwendungen wird über das „Persönliche Vergleich zum Vorjahr rückläufig gestalten genüberstellung von 2006 und 2016 wird Budget“ erbracht: Die Ausgaben haben sich sich die Investitionen für Leistungen zur ersichtlich, dass die Aufwendungen für gegenüber 2015 fast verdoppelt und betra- Förderung der Einstellung schwerbehinder- medizinische Rehabilitation auf die Hälfte gen 2016 nunmehr 1,7 Mio. Euro. ter Menschen über regionale Arbeitsmark- gesunken sind (2006: 74 Mio. Euro, 2016: Abb. 2 Ausgaben-Verhältnis der Rehabilitationsträger 2016 (in %).
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten 2014 2015 2016 Veränd. zum Vorjahr in % 37 Mio. Euro). Die Aufwände für Leistun- Krankenversicherung Σ 2 961 3 067 3 192 4,1% gen zur Teilhabe am Arbeitsleben betragen Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt 1 730 1 775 1 818 2,4% nur noch 11 % der Investitionen von vor 10 Stationäre Rehabilitation gesamt 383 388 406 4,7% Jahren (2006: 246 Mio. Euro, 2016: 28 Mio. Rehabilitation für Mütter und Väter 14 15 13 -10,1% Euro). Demgegenüber entfallen fast ein Ambulante Rehabilitation gesamt 116 122 128 4,9% Beiträge zur UV für Rehabilitanden 54 59 60 1,9% Drittel Mehrausgaben auf Leistungen in an- Rehasport / Funktionstraining 215 234 251 7,3% erkannten Werkstätten für behinderte Men- Sonstige ergänzende Leistungen 101 105 112 7,1% schen (WfbM). Für Leistungen zur Teilhabe Leistungen in sozialpäd. Zentren 205 221 234 6,1% am Leben in der Gemeinschaft werden von Belastungserprobung u. Arbeitstherapie 0,5 0,8 0,7 -10,3% der Eingliederungshilfe rund 38 % mehr auf- Leistungen in Frühförderstellen 107 113 126 11,2% gebracht. ● Ergänzende Leistungen zur Reha 21 15 16 5,5% Persönliches Budget 15 20 27 32,5% Rentenversicherung Σ 6 031 6 208 6 364 2,5% Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 3 947 4 050 4 151 2,5% Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 1 246 1 296 1 331 2,7% Sonstige Leistungen nach § 31 SGB VI 487 494 515 4,1% Sozialversicherungsbeiträge 350 367 367 -0,1% Persönliches Budget 0,5 0,8 0,6 -32,6% Alterssicherung der Landwirte Σ 13 14 13 -6,7% Unfallversicherung [2] Σ 4 152 4 271 4 464 4,5% Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz 1 402 1 477 1 533 3,8% Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege 1 117 1 100 1 149 4,5% Verletztengeld und bes. Unterstützung 659 681 712 4,6% Sonstige Heilbehandlungskosten 788 827 885 7,0% Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 186 187 185 -0,8% Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Σ 349 361 367 1,5% Persönliches Budget 1,3 0,9 1,7 99,0% Bundesagentur für Arbeit Σ 2 266 2 278 2 349 3,1% Pflichtleistungen der LTA 2 141 2 153 2 225 3,3% Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe (in Mio. Euro)[1]. Ermessensleistungen der LTA 115 114 112 -2,1% Persönliches Budget 9,9 11 12 12,0% [1] Abweichungen im Summenverhältnis ergeben sich durch das Runden der Zahlen. Integrationsämter Σ 507 520 529 1,8% Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können wir Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 384 400 412 3,0% keine Gewähr übernehmen, da diese in der Verant- wortung der einzelnen Herausgeber liegen. Arbeitsmarktprogramme 43 47 44 -6,8% [2] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben Sonstige Leistungen: 80 73 73 0,9% zur Heilbehandlung und zur medizinischen Rehabilita- tion nicht vorgenommen werden. Persönliches Budget 0,3 0,5 0,2 -61,7% Quellen: Eingliederungshilfe Σ 16 358 17 044 17 924 5,2% BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der Gesetzli- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 36 35 37 7,3% chen Krankenversicherung 2014-2016 Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rehabili- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 33 26 28 6,0% tation 2014-2016 Leistungen in anerkannten WfbM 4 241 4 406 4 581 4,0% Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2014-2016 Weitere Leistungen zur Teilhabe: 12 048 12 576 13 278 5,6% DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2014- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Ge- 10 305 10 713 11 335 5,8% 2016 meinschaft nach § 55 SGB IX Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2014-2016 Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe nach 1 304 1 392 1 440 3,5% Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des § 54 SGB XII Beitragshaushalts 2014-2016 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 440 472 503 6,7% BIH, Jahresbericht 2014-2016 Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe Ausgaben insgesamt Σ 32 636 33 763 35 201 4,3% 2014-2016
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 V Der Teilhabeverfahrensbericht Im Teilhabeverfahrensbericht zu berichten- de Zeitdauern beziehen sich z.B. auf die Be- Neue gesetzliche Aufgabe der BAR, deren Mitglieder und der Rehabilitations- arbeitungszeit von Leistungsanträgen, den träger Zeitraum zwischen Leistungsbescheid und Leistungsbeginn sowie auf Prozesse der Be- gutachtung. Wer ist am Teilhabeverfahrens- Zum gesetzlichen Auftrag Welche Daten sind zu berich- bericht beteiligt? Daten zur Anzahl der Anträge, Verfah- ten? Nach aktuellem Stand sind mit der Norm rensdauer, Weiterleitung, Ablehnung und Der Gesetzgeber normiert mit § 41 Abs. 1 des § 41 SGB IX mehr als 1 400 Rehabilita- Rechtsbehelfen wie Widerspruch und Klage SGB IX 16 von allen Rehabilitationsträgern tionsträger und mehr als 20 beteiligte Spit- bei Leistungen zur Teilhabe für Menschen zu ermittelnde Sachverhalte im Reha-Leis- zenverbände bzw. oberste Landesbehörden mit Behinderung werden von den Rehabili- tungsgeschehen, insbesondere zu Häufigkei- adressiert. Die Zahlen setzen sich wie in Ta- tationsträgern bisher weder nach einheitli- ten und Zeitdauern. Gegenstände sind z.B. belle 2 ersichtlich zusammen. chen Vorgaben erhoben noch sind sie unter- die Anzahl an einander vergleichbar . ■■ gestellten Anträgen auf Leistungen zur Wie entsteht der Teilhabever- Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Rehabilitation und Teilhabe, fahrensbericht? verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabili- ■■ Weiterleitungen von Anträgen wegen Neben den inhaltlichen Aspekten legt der tationsträger in Deutschland ab 2018 zur vollständiger Unzuständigkeit, Gesetzgeber auch den Weg der Entstehung jährlichen Erstellung eines Teilhabeverfah- ■■ Fristüberschreitungen im Verfahren, des Berichtes fest. Er beauftragt rensberichts. Dieser soll Auskunft geben ■■ Trägerübergreifenden Teilhabeplanun- ■■ die BAR, den Teilhabeverfahrensbericht über definierte Sachverhalte im Leistungs- gen, zu erstellen, verfahren. Der Bericht bezieht sich auf Leis- ■■ Erstattungsverfahren zwischen Trägern ■■ alle Reha-Träger über die Spitzenverbän- tungsfälle bei Leistungen zur Teilhabe (§ 5 sowie infolge selbstbeschaffter Leistun- de bzw. obersten Landesbehörden, die SGB IX) und basiert auf den Verwaltungsda- gen oder Daten in einem mit der BAR technisch ten der Reha-Träger. ■■ Widersprüchen und Klagen abgestimmten Datenformat zu liefern Für den Gesetzgeber soll der Teilhabever- fahrensbericht Rehabilitationsträger § 6 Abs. 1 SGB IX Spitzenverbände/oberste Behörden i.S.v. ■■ die Zusammenarbeit der Träger und das Abs. 2 Reha-Leistungsgeschehen transparenter 1. Gesetzliche Krankenkassen (110) GKV-Spitzenverband (1) machen 2. Bundesagentur für Arbeit (1) Bundesagentur für Arbeit (1) ■■ Möglichkeiten der Evaluation und Steue- 3. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Sozi- Träger der Unfallversicherung der Landwirte (33) alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und rung eröffnen sowie Gartenbau (2) ■■ ein besseres Erkennen verfahrenshem- 4. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund; Sozial- mender Divergenzen und Intransparen- Träger der Alterssicherung der Landwirte (17) versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (2) zen im Rehabilitationsrecht ermögli- 5. Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF) und Träger chen.1 der Kriegsopferversorgung (KOV) Der Bericht stellt die Grundlage für die a. KOF örtlich (211) Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag (2) Nachvollziehbarkeit der Entwicklung der b. KOF überörtlich (17) Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter Umsetzung der UN-BRK in Bezug auf die Ko- und Hauptfürsorgestellen (1) operation und Koordination der Rehabilita- c. KOV (52) tionsträger dar. 6. Träger der öffentlichen Jugendhilfe (ca. 620) Landesministerien (16) 7. Träger der Eingliederungshilfe (ca. 425) Landesministerien (16) ∑ = ca. 1 486 Rehabilitationsträger Σ = mind. 26 Spitzenverbände / oberste Behör- den 1 vgl. Drucksache 18/9522, S. 248 f. Tab. 2 Beteiligte an Datenerhebung und Datenbereitstellung des Teilhabeverfahrensberichtes (Stand: 1/2018).
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten sowie übermittelt. Grundlegende Voraussetzung Berichtsaufbau befasst. Angesichts der ■■ die BAR die Angaben unter Beteiligung hierbei ist, dass die für den Bericht erforder- Komplexität der Aufgabe, der Vielzahl der der Rehabilitationsträger auszuwerten. lichen Daten bei den jeweiligen Rehabilitati- beteiligten Akteure sowie der heterogenen Ausgangspunkt des Berichtes sind Daten der onsträgern vorliegen bzw. erhoben werden. Ausgangslage im gegliederten Rehabilitati- Rehabilitationsträger zu den Leistungspro- onssystem erfolgt deren Umsetzung stufen- zessen. Bei den jeweiligen Rehabilitations- Ein Blick in die Umsetzung weise. Der erste Teilhabeverfahrensbericht trägern findet die Erfassung dieser Daten Die Rehabilitationsträger, deren Spitzen- wird im Jahr 2019 vorliegen. ● hinsichtlich der geforderten Sachverhal- verbände bzw. obersten Landesbehörden te statt. Die so entstehenden Meldedaten und die BAR sind mit Verabschiedung des 1 Ggf. übernehmen teils die Spitzenverbände die Auswer- werden dann letztendlich der BAR jährlich BTHG Ende 2016 mit Vorbereitungen zum tungen, sofern diese die Individualdaten vorliegen haben. Verbindlichere Regelungen zur Zusammenar- bis Januar 2018 gelungen, die komplexen beit der Reha-Träger Regelungen in einen Arbeitsentwurf der Gemeinsamen Empfehlung detailliert zu Arbeitsentwurf „Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess“ konkretisieren und auszugestalten. Die Be- teiligung aller Akteure an diesem intensi- ven Prozess macht deutlich, wie wichtig die Reha-Träger die Konkretisierung der gesetz- lichen Vorgaben nehmen. Auch wenn die Regelungsinhalte komplex sind, die Hand- „Die Zusammenarbeit der unter dem Dach ren und bestenfalls zu beseitigen, hat der lungsspielräume müssen für alle handhab- der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabi- Gesetzgeber also neue und verbindlichere bar sein und dem gesetzlichen Auftrag ent- litation (BAR) befindlichen Rehabilitations- Regelungen geschaffen. Herausforderungen sprechen. träger und die Transparenz des Rehabilitati- und Chance zugleich ist es nun, diese ge- onsgeschehens soll verbessert werden“ – so setzlichen Regelungen in Form von Gemein- Was steht im Arbeitsentwurf? lautet eines der Ziele des Gesetzes, nachzu- samen Empfehlungen und in „Eigenregie“ Ergebnis der trägerübergreifenden Beratun- lesen in der Begründung zum Bundesteilha- weiter auszugestalten und für die Praxis vor gen ist ein gemeinsames Grundverständnis begesetz (BTHG). Ort handhabbar zu machen. der zentralen rechtlichen Regelungen und Wie das geschehen soll, darin ist der Gesetz- deren Anwendung in den Phasen des Reha- geber eindeutig: „Mit diesem Gesetz soll Wie arbeiten die Akteure zu- Prozesses. das SGB IX, Teil 1 gestärkt und verbindlicher sammen? Der Arbeitsentwurf enthält zahlreiche ausgestaltet werden, ohne dabei das ge- Mit der Umsetzung der gesetzlichen Vor- durch das neue SGB IX erforderliche Ergän- gliederte System in Frage zu stellen,“ heißt gaben haben die Reha-Träger auf Ebene der zungen, Konkretisierungen und Neuerungen es in der Gesetzesbegründung. Und weiter: BAR bereits im Frühjahr 2017 begonnen. der bisherigen Regelungsinhalte. Gegen- „Die Regelungen zur Zuständigkeitsklärung, Gemeinsam haben seither Vertreterinnen stand sind die Regelungen aus Kapitel 4 (Ko- Bedarfsermittlung, zum Teilhabeplanver- und Vertreter aus allen Trägerbereichen ordinierung der Leistungen) aus dem ersten fahren und zu den Erstattungsverfahren der sowie von Behindertenverbänden und Zu- Teil des SGB IX. Auch die Neuregelungen zur Rehabilitationsträger werden geschärft und sammenschlüssen von Leistungserbrin- Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, wonach gelten künftig für alle Rehabilitationsträger gern intensiv an der Konkretisierung und trägerübergreifend Grundsätze der Instru- verbindlich.“ Damit ist die Marschroute klar, Ausgestaltung der einschlägigen gesetzli- mente zur Bedarfsermittlung zu entwickeln die Arbeitsaufträge sind abgesteckt. Der Ge- chen Neuregelungen des BTHG in einer Ge- sind. setzgeber nimmt die Akteure in die Pflicht. meinsamen Empfehlung gearbeitet. Unter Es ist gelungen, die wesentlichen Regelungs- Um die Nachteile des Systems zu reduzie- enormem Zeitdruck ist es der Fachgruppe gegenstände zusammenhängend und in
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 VII DER REHA-PROZESS Bedarfs- Aktivitäten zum Durchführung Bedarfs- Zuständigkeits- ermittlung und Teilhabe- Leistungs- bzw. nach Ende von Leistungen erkennung klärung Bedarfsfest- planung entscheidung einer Leistung zur Teilhabe stellung zur Teilhabe Bildquelle: BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Abb. 3 Der Reha-Prozess. einer einzigen Gemeinsamen Empfehlung ■ Kapitel 1: Bedarfserkennung Wie geht es weiter? „Reha-Prozess“ abzubilden. Dies betrifft z. ■ Kapitel 2: Zuständigkeitsklärung Nach der Bekanntgabe des Arbeitsentwurfs B. auch die Verankerung der Teilhabepla- ■ Kapitel 3: Bedarfsermittlung und Be- startet im März 2018 das formale Beteili- nung nach § 19ff. SGB IX. Darüber hinaus darfsfeststellung gungs- und Zustimmungsverfahren der Ge- wird vor allem das gemeinsame Verständ- ■ Kapitel 4: Teilhabeplanung meinsamen Empfehlung einschließlich der nis des Reha-Prozesses mit seinen 5 Phasen ■ Kapitel 5: Leistungsentscheidung Herstellung des Benehmens. Im Verlauf des auf Wunsch der Reha-Träger ergänzt um die ■ Kapitel 6: Durchführung von Leistungen Verfahrens besteht die Möglichkeit des Aus- Phasen „Zuständigkeitsklärung“ und „Leis- zur Teilhabe tauschs und der Abstimmung über die Re- tungsentscheidung“. Diese Phasen waren ■ Kapitel 7: Aktivitäten zum bzw. nach gelungen und Inhalte des Arbeitsentwurfs. bisher überwiegend in der eigenständigen Ende einer Leistung zur Teilhabe Gleichzeitig können erste Erfahrungen bei Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständig- der Umsetzung der ab Januar 2018 gelten- keitsklärung geregelt, die in die neue Ge- Der Vorstand der BAR hat im November den neuen gesetzlichen Vorgaben einflie- meinsame Empfehlung integriert wird. Mit 2017 dem Entwurf der Gemeinsamen Emp- ßen. der Abbildung des gesamten Reha-Prozesses fehlung „Reha-Prozess“ zugestimmt. We- Neben den notwendigen Abstimmungspro- in einer einzigen Gemeinsamen Empfeh- gen ihrer besonderen Bedeutung hat der zessen wird das Jahr 2018 inhaltlich vor lung wollen die Reha-Träger eine in sich Vorstand beschlossen, dass noch im Januar allem im Zeichen der Umsetzung der Re- geschlossene Nutzung dieser Gemeinsamen 2018 ein Arbeitsentwurf der Gemeinsamen gelungen, der Implementierung des neuen Empfehlung unterstützen und zwar über Empfehlung „Reha-Prozess“ bekannt gege- Prozessmodells sowie der Unterstützung den gesamten Reha-Prozess: von der Vor- ben wird. Damit soll der seit dem 1. Januar der Praxis vor Ort stehen. Die BAR wird bereitung über die Durchführung der Reha- 2018 geltenden neuen Rechtslage Rechnung dazu regelmäßig informieren. Maßnahme bzw. der Reha-Maßnahmen bis getragen werden. Zusammen mit den Vor- zur Nachsorge. gaben in den jeweiligen Trägerbereichen Weitere Informationen unter: Im Überblick umfasst der Rehabilitations- will die Gemeinsame Empfehlung die Pra- www.bar-frankfurt.de/rehabilitation-und- prozess nun sieben Phasen, denen jeweils xis vor Ort bei der Umsetzung unterstützen, teilhabe/bthg ● ein Kapitel im Teil 2 „Ausgestaltung des Re- also genau dann, wenn es auch auf träger- habilitationsprozesses“ gewidmet ist: übergreifendes Handeln ankommt.
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2018 Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung über den Antrag Ausgewählte Kernaussagen des Bundessozialgerichts* Seit 2013 ist im Leistungsrecht der gesetz- fung in Form von Kostenerstattung wiederholt – mitgeteilt werden. lichen Krankenversicherung eine Genehmi- verlangen. 2. Ist die Genehmigung einer beantragten gungsfiktion bei nicht fristgerechter Leis- 3. Eine fingierte Leistungsgenehmigung Leistung kraft Fiktion erfolgt, steht dies tungsentscheidung vorgesehen (§ 13 Abs 3a kann nur zurückgenommen, widerru- der Bewilligung der beantragten Leis- SGB V). Diese Genehmigungsfiktion erfasst fen oder aufgehoben werden, wenn die tung durch einen Leistungsbescheid ausdrücklich nicht Leistungen zur Teilhabe Voraussetzungen der Genehmigungs- gleich. Die Genehmigungsfiktion be- (§ 13 Abs 3a S 9 SGB V). Ab 1.1.2018 ist die fiktion von Anfang an nicht vorlagen wirkt ohne Bekanntgabe (§§ 37, 39 Möglichkeit einer Genehmigungsfiktion nun oder später entfallen sind. Abs 1 SGB X) einen in jeder Hinsicht auch im Bereich der Leistungen zur Teilha- BSG, Urt. v. 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R voll wirksamen (bestandskräftigen) be gesetzlich verankert (§ 18 Abs 3 SGB IX, Verwaltungsakt iSv § 31 S 1 SGB X und beachte jedoch auch Abs 7). Die vergleichs- Die Genehmigungsfiktion tritt bei Vorlie- hat rechtlich zur Folge, dass dem Ver- weise neue Rechtsfigur wirft eine Reihe so- gen der gesetzlichen Voraussetzungen auch sicherten unmittelbar ein Anspruch auf zialverwaltungsrechtlicher Fragen auf. Ein dann ein, wenn eine Leistung begehrt wird, Versorgung mit der Leistung zusteht. Blick in die höchstrichterliche Rechtspre- die nicht objektiv medizinisch notwendig Unwirksam werden kann eine fingierte chung zur bisherigen Regelung des § 13 Abs ist, sofern der Versicherte subjektiv von der Genehmigung somit auch nur nach den 3a SGB V bietet eine mögliche Basis für erste Erforderlichkeit der Leistung ausgehen durf- geltenden allgemeinen Grundsätzen Einschätzungen zu diesen Fragen im Rehabi- te, weil die Leistung nicht offensichtlich au- über Erledigung, Widerruf und Rück- litationsrecht. Nachfolgend sind ausgewähl- ßerhalb des Leistungskatalogs liegt. nahme eines begünstigenden Verwal- te, redaktionell abgewandelte Kernaussagen BSG, Urt. v. 11.05.2017 – B 3 KR 30/15 R – tungsaktes. einschlägiger BSG-Entscheidungen zusam- und – B 3 KR 17/16 R BSG, Urt. v. 11.07.2017 – B 1 KR 26/16 R – mengestellt: und Urt. v. 11.07.2017 – B 1 KR 1/17 R 1. Die Genehmigungsfiktion tritt nur ein, 1. Stellt sich nach Mitteilung einer ers- wenn die beantragte Leistung nicht of- ten, sachlich gerechtfertigten – die Die Rücknahme einer begünstigen Entschei- fensichtlich außerhalb des gesetzlichen 3-Wochen-Frist des § 13 Abs 3a S 1 dung ist nur zulässig, soweit sie rechtswid- Leistungskatalogs liegt. SGB V überschreitenden – Frist heraus, rig war. Da eine fiktive Genehmigung jedoch 2. Der Versicherte kann die kraft Fiktion dass diese Frist sich aus hinreichen- kraft Gesetzes entsteht, ist sie daher regel- genehmigte Leistung entweder als Na- den Sachgründen als zu kurz erweist, mäßig nicht rechtswidrig, es sei denn, diese turalleistung oder bei Selbstbeschaf- kann eine Genehmigungsfiktion da- gründet auf rechtsmissbräuchlichem Han- durch vermieden werden, dass dem deln des Antragstellers. *Leitsätze des Gerichts, Orientierungssätze und Aussa- Antragsteller vor Fristablauf die hin- BSG, Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 15/17 R – gen aus Entscheidungsgründen nach JURIS, redaktionell reichenden Gründe mit der geänder- und Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 24/17 R ● abgewandelt ten taggenauen Prognose erneut – ggf. Impressum Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 57. Jahrgang, echtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian R der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi- Heft 1, Februar 2018 Telefon: 069/605018–0 cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungsbe- E-Mail: info@bar-frankfurt.de Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der reichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation. Internet: http://www.bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitati- Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der on (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli- Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud, Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung Maike Lux, Mathias Sutorius; Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
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