RECHT mit Wer darf wann, wo fliegen lassen? - Puttinger Vogl ...

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RECHT mit Wer darf wann, wo fliegen lassen? - Puttinger Vogl ...
mitRECHT
           Juni 2020                                           23. Jahrgang

Wer darf wann,
wo fliegen lassen?
Die rechtlichen Voraussetzungen des Drohnenflugs.
Seite 8

                                                    Partner von Eurojuris International,
Foto: Foto: flickr/
Open Grid Scheduler / Grid Engine                       EU-weite Kooperation von
                                                            Rechtsanwälten
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Liebe Klientinnen und
Klienten!
EDITORIAL. Als wir Ihnen unsere vergangene
Klientenzeitung übermittelt haben, hätte sich
niemand vorstellen können, dass kurze Zeit später
ein einziges und völlig neues Thema unser Leben
beherrschen wird, nämlich SARS-CoV-2 bzw.
Covid-19, der Erreger der „Corona-Pandemie“.

Was Ende 2019 noch eine wissenschaftliche             Sobald der erste Schock vorbei ist, werden sich
Randnotiz war, hält uns seit der Woche 11 des       mehr Rechtsfragen und Aufgaben stellen als je
Jahres 2020 fest im (Würge-)Griff. Die seit da-     zuvor. Manche Experten prophezeien ein mas-
mals verordneten Maßnahmen führen nicht             sives „Unternehmenssterben“. Auch die Corona-
nur dazu, dass in unserem Alltag nichts mehr        Maßnahmen selbst werden zu hinterfragen sein,
ist wie früher. Die Maßnahmen betreffen auch        von der Bekämpfung kleinerer Polizeistrafen we-
und vor allem unser öffentliches Leben, unsere      gen vermeintlicher „Covid-Verstöße“ bis hin zur
Wirtschaft, unsere Gesellschaft und Kultur, unser   verfassungsrechtlichen Hinterfragung verschie-
Rechtssystem, ja unser gesamtes Gemeinwesen.        dener Normen. Unmittelbare betriebliche Aus-
   Einige Branchen haben Hochbetrieb, ande-         wirkungen und Fragen (Bin ich zur Mietzinsmin-
re stehen vollkommen still. Überall sind jedoch     derung berechtigt? Kann ich mein durch die Kri-
Menschen und Schicksale betroffen und gilt es,      se angeschlagenes Unternehmen noch sanieren?
die Dinge nicht nur hinzunehmen, sondern an-        Hafte ich für Corona – bedingte Lieferverzöge-
stehende Probleme zu lösen, Entwicklungen zu        rungen?) brauchen rasche und kompetente Ant-
optimieren und Möglichkeiten zu ergreifen.          worten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!
   Wir Rechtsanwaltskanzleien sind selbst inten-
siv von dieser Krise betroffen, indem wir einer-
seits unseren Mandanten im Zusammenhang
mit neuen Unterstützungs- und Überbrückungs-
möglichkeiten (Hilfsfonds, Kurzarbeit, Stun-
dungen, Fixkostenzuschüsse, Überbrückungskre-
dite mit Haftungen der öffentlichen Hand u.v.m.)
unter die Arme greifen, andererseits aber auch
selbst je nach Spezialisierung mit Auftragsrück-
gängen und mit dem „Stillstand der Rechtspfle-
ge“ zu kämpfen haben. Viele Kanzleien haben
auch selbst von der Möglichkeit der Kurzarbeit
Gebrauch gemacht. Auch die Arbeit im Home-
Office war für viele von uns Neuland.
   Nun beginnt im Rahmen einer vielfach so be-
zeichneten „neuen Normalität“ vieles, so auch
die Tätigkeit der Gerichte, wieder anzulau-
fen. Unterbrochen gewesene Fristen haben am
1. Mai 2020 neu zu laufen begonnen, Gerichts-
verhandlungen werden wieder durchgeführt,
erforderlichenfalls – wie auch Vertragsverhand-
lungen, Haupt- und Generalversammlungen
– mit Videokonferenzen samt „Fernbeglaubi-
gungen“. Somit kehrt auch in fast allen Rechts-
anwaltskanzleien wieder Normalbetrieb ein.
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WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Drei Rechts-Tipps
aus Ihrer Kanzlei
1.   Was man bei einer Vorsorgevollmacht
beachten muss?
Bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist es
sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu tref-
fen, wenn Sie bestimmte Behandlungsmethoden
im Krankheitsfalle bei sich ablehnen. Auf diese
Art können Sie Ihrem Vorsorgebevollmächtig-
tem klare Anweisungen geben. Das erleichtert
ihm Entscheidungen, wenn es um Leben oder
Tod geht.

2.   Was man bei Vermietungen beachten muss?
Wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswoh-
nung über Internetplattformen kurzfristig zu
vermieten, tun sie sich mit Gleichgesinnten zu-
sammen, und vereinbaren Sie im Wohnungsei-
gentumsvertrag, dass diese Art der Wohnungs-
nutzung allseits zulässig ist. Dann haben sie
zumindest kein wohnungseigentumsrechtliches       grundsätzlich in den Verantwortungsbereich       Lediglich 36 Prozent
Problem. Allfällige andere rechtliche Beschrän-   des Werkunternehmers fallen, nicht aber diesen   aller 60 bis 69-jäh-
kungen sowie gewerberechtliche oder steuer-       entlasten oder gar dessen Verantwortung min-     rigen Österreicher
liche Belange müssen Sie natürlich trotzdem       dern. Der Werkunternehmer kann einen Fehler      haben ein Testa-
beachten!                                         der Bauaufsicht dem Bauherrn gegenüber nicht     ment errichtet. Eine
                                                  als schadensmindernd (Mitverschulden) ein-       Vorsorgevollmacht

3.  Was man über die Bauaufsicht wissen muss?
Die Bauaufsicht soll den Bauherrn, der sie ge-
                                                  wenden. Dies deshalb, da der Werkunternehmer
                                                  nach dem Gesetz jedenfalls mangelfrei arbeiten
                                                  muss, unabhängig davon, ob ihm eine Bauauf-
                                                                                                   noch viel weniger.
                                                                                                   
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sondert entlohnt, vor Fehlern schützen, die       sicht „auf die Finger schaut“.

Inhalt
WOHNRECHT. Der Oberste Gerichtshof hat er-        ZIVILRECHT. Drohnen und ihre rechtlichen As-
neut der kurzfristigen Vermietung von Eigen-      pekte.
tumswohnungen über Tourismusplattformen                                                Seite 8
eine Beschränkung erteilt.                       ARBEITSRECHT. Rufbereitschaft außerhalb der
                                     Seite 4     Dienszeit.
                                                                                       Seite 8
RECHT RÄTSELHAFT                       Seite 5
                                                  WERKVERTRAGSRECHT. Bauvertrag und Sicher-
ZIVILRECHT. Mit einer Vorsorgevollmacht kann      stellung in Krisenzeiten                        Wer darf kurzfristig
man rechtzeitig selbst bestimmen, wer in wel-                                     Seite 10        vermieten?
chen Lebensbereichen für den Betroffenen han-                                                                   Seite 4
deln und entscheiden darf.                       WERKVERTRAGSRECHT. Regressanspruch des           Foto: flickr/ Open
                                      Seite 6    Werkunternehmers gegen die Bauaufsicht          Grid Scheduler / Grid
                                                                                      Seite 11    Engine
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Airbnb:
Die Verlockung ist groß
WOHNRECHT. Jemand besitzt eine Eigentumswohnung in                         Das sichert dann, selbst wenn keine Vollausla-
                                                                           stung erreicht wird, einen wesentlich höheren
einer Großstadt oder in einem touristisch interessanten                    Mietzins als eine normale Wohnungsvermie-
Gebiet, die er nicht als Hauptwohnsitz benützt. Da liegt                   tung. Und es lässt auch eine teilweise Eigennut-
                                                                           zung des Eigentümers zu. Allerdings, und das hat
es nahe, diese Wohnung zu vermieten. Und zwar nicht                        der Oberste Gerichtshof schon 2011 judiziert, gibt
mit einem längerfristigen Mietvertrag, sondern immer                       es mit dieser Art von Vermietung dann Probleme,
                                                                           wenn die Wohnung eben nur als „Wohnung“ und
nur tage- oder wochenweise mit Hilfe einer Vermie-                         nicht als Beherbergungsbetrieb oder Ähnliches
tungsplattform über das Internet, beispielsweise Airbnb.                   gewidmet ist. Die kurzfristige Vermietung eines

Die kurzfristige Vermietung eines im Wohnungseigentumsvertrag als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjektes zu
Fremdenverkehrszwecken ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Foto: flickr/ Open Grid Scheduler / Grid Engine
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im Wohnungseigentumsvertrag als Wohnung                                 tung von Eigentumswohnungen über Touris-
gewidmeten Wohnungseigentumsobjektes zu                                 musplattformen eine Beschränkung erteilt.
Fremdenverkehrszwecken ist nach § 16 WEG                                  Die Folge daraus ist: Wenn man beabsichtigt,
eine genehmigungspflichtige Widmungsände-                               seine Wohnung über Airbnb zu vermieten, muss
rung. Eine solche bedarf der Zustimmung sämt-                           man zuerst die Zustimmung der übrigen Woh-
licher Wohnungseigentümer oder zumindest                                nungseigentümer herbeiführen. Das ist im Nach-
eines zustimmenden Beschlusses des Gerichtes.                           hinein immer schwierig, insbesondere dann,
Voraussetzung für einen positiven Gerichtsbe-                           wenn es sich um eine große Anlage handelt und

                                                      „
schluss ist aber, dass diese Wohnungsänderung                           viele Eigentümer zustimmen müssen. Was man
nicht mit wesentlichen Interessen anderer Woh-                          bei solchen Anlagen nicht von vorne herein im
nungseigentümer kollidiert. Dabei kommt es auf                          Wohnungseigentumsvertrag vereinbart, ist im
das vom Einzelfall abhängige konkrete Ausmaß                            Nachhinein oft schwierig bis gar nicht mehr
der Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen                          durchzusetzen. Auch eine Gerichtsentscheidung
der übrigen Wohnungseigentümer an.                                      ist hier nicht leicht herbeizuführen, meist schei-
  Unlängst hat der OGH (5 Ob 43/19p) judiziert,                         tert das auch schon an praktischen Erwägungen:
dass die Gefahr von Lärmbeeinträchtigungen                              Gerade Zweitwohnsitzobjekte werden oft von
und Beschädigungen durch anonyme Feriengä-                              Nicht-Österreichern gekauft. Ein allfälliger Ge-
ste typischerweise größer ist als bei der Nutzung     „Der Oberste      richtsantrag müsste dann vor seiner Zustellung
durch den Wohnungseigentümer selbst oder des-                           im nicht deutschsprachigen Ausland in die je-
sen Bekannte oder Verwandte. Diese fühlen sich
                                                      Gerichtshof       weilige Landessprache übersetzt werden. Allein
üblicherweise aufgrund des Verwandtschafts-           hat erneut der    dieses Unterfangen ist schon mit hohen Kosten
oder Freundschaftsverhältnisses zu einem nicht                          verbunden. Dazu kommt noch, dass man sich
professionell vermietenden Wohnungseigentü-
                                                      kurzfristigen     in einem allfälligen Prozess einer Mehrzahl von
mer zu mehr Rücksichtnahme verpflichtet als           Vermietung von    Prozessgegnern und ihren Anwälten gegenüber-
Fremde. Insbesondere werden Menschen, die                               sieht, was im Fall eines Prozessverlustes zu er-
sich eine solche Eigentumswohnung in einer Fe-
                                                      Eigentumswoh-     heblichen Kostenbelastungen führen kann.
riengegend kaufen, um dem Alltag zu entfliehen        nungen über
und Ruhe zu haben, wie sie in einem Hotel oder
hotelähnlichen Betrieb nicht zu finden ist, sehr
                                                      Tourismusplatt-
rasch in ihren schutzwürdigen Interessen beein-       formen eine
trächtigt sein.
  Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Ge-
                                                      Beschränkung
richtshof wiederum der kurzfristigen Vermie-          erteilt.“

Recht rätselhaft: Was ist ein „Vätertausch“?
RÄTSEL. Juristische Begriffe sind oft nicht für je-                     Adoptivvater als rechtmäßigen Vater anzusehen
den Laien verständlich. Darum will „mit Recht“                          und die familiären (auch erbrechtlichen) Ban-
kontinuierlich rechtliche Begriffe erraten lassen.                      de zum leiblichen Vater endgültig zu lösen, so
                                                                        kann er/sie dies bei Gericht in einem sogenann-
Was ist ein „Vätertausch“?                                              ten „Vätertausch-Verfahren“ durch Gerichtsbe-

1. Vermutet oder weiß ein Kind, dass es nicht
   vom festgestellten Vater abstammt, kann
                                                                        schluss legalisieren lassen.

es die Feststellung seiner wirklichen Abstam-
mung bei Gericht beantragen. In einem solchen
Fall hat die gerichtliche Feststellung der „neu-
                                                                        3.  Kommt es in zwei Familien mit Kindern zu
                                                                            einem Partnertausch, dann kann allseits
                                                                        vereinbart werden, dass der jeweilige Vater sei-
en“ Abstammung die Wirkung, dass das Kind                               ne Unterhaltspflichten zukünftig nicht mehr
nicht vom bisher als Vater festgestellten Mann                          gegenüber seinen eigenen leiblichen Kindern
abstammt. Mit diesem „Vätertausch-Verfahren“                            erfüllt, sondern an den Kindern der „neuen“ Fa-
kann das Kind also eine kraft Geburt festste-                           milie. Dieser „Vätertausch“ bedarf einer gericht-
hende Vaterschaft beseitigen und statt dessen                           lichen Entscheidung, wobei jedenfalls die Mutter
die Feststellung der Vaterschaft eines anderen                          und allfällige über 14 Jahre alte Kinder zustim-
Mannes erwirken.                                                        men müssen. Die Kinder verlieren dadurch den
                                                                        Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater,

2.  Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich von
    einem anderen Menschen adoptieren zu
lassen. Entscheidet sich jemand dafür, anstelle
                                                                        erhalten aber einen gesetzlichen Anspruch ge-
                                                                        gen den „Patchwork-Vater“.

des leiblichen Vaters zukünftig nur noch einen                           Anwort 1 ist richtig.
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Testament. Vorsorgevollmacht.
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ZIVILRECHT. Bei den Begriffen Testament,                               keine anderen Vermögenswerte besitzt? Was
Vorsorgevollmachtund Patientenverfügung handelt es                     passiert dann mit dem Erbteil des Gatten? Oder
                                                                       mit dem Pflichtteil anderer Kinder? Bekommen
sich um rechtliche Instrumente, die bei Ableben, Verlust               die dann gar nichts?
der Geschäftsfähigkeit oder schwerer Krankheit                          Aber auch ohne besondere Verfügungen stellt
                                                                       sich die Frage, ob der Gatte, wenn das gesamte
sicherstellen sollen, dass die eigenen Vorstellungen                   Vermögen in Form des Hauses besteht, die Kin-
über die Gestaltung des zukünftigen Lebens und die                     der, die den Pflichtteil in Geld erhalten müssen,
                                                                       überhaupt auszahlen kann? Und wenn ja, inner-
Verwaltung des Vermögens auch nach dem Eintritt der                    halb welcher Zeit muss die Zahlung erfolgen?
besagten Ereignisse durchgesetzt werden können.                        Kann man die pflichtteilsberechtigten Kinder
                                                                       darauf beschränken, dass sie erst nach dem
                                                                       zweitversterbenden Elternteil Haus und Grund
Vielfach werden Gedanken an diese zweifellos                           bekommen?
nicht sehr erfreulichen Situationen verdrängt                           Bedenkt man nicht, wer von Gesetzes wegen
oder zumindest immer wieder aufgeschoben.                              zum Erben berufen wird, bringt dies einige Ri-
Dies belegen rezente Statistiken, wonach ledig-                        siken mit sich. Lebt man etwa seit vielen Jah-
lich 36 Prozent aller 60 bis 69-jährigen Österrei-                     ren mit einer Lebensgefährtin zusammen, ohne

                                                     „
cher ein Testament errichtet haben. Bei Vorsorge-                      diese als Erbin in einem Testament zu beden-
vollmachten und Patientenverfügungen fällt die                         ken, würden vor jener sogar die Großtante/ der
Anzahl noch deutlich geringer aus.                                     Großonkel oder deren Nachkömmlinge statt der
  Letztwillige Verfügungen kann man in ver-                            Lebensgefährtin zur Erbschaft gelangen. Dauert
schiedenen Formen treffen: die bekannteste und                         die Lebensgemeinschaft kürzer als drei Jahre,
häufigste ist das Testament, aber auch mittels                         würde der hinterbliebene Lebensgefährte sogar
Schenkung auf den Todesfall oder auch nur in                           gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen.
Form der Festlegung einer Bezugsberechtigung                            All diese Fragen muss man bedenken, wenn
aus einer Lebensversicherung kann man über                             man seinen letzten Willen so verfassen möchte,
sein Vermögen nach dem Tod bestimmen.
                                                     „Mit einer        dass dann nicht nach dem Tod mehr Probleme
  Das Testament ist eine letztwillige Verfügung,     Vorsorgevoll-     entstehen, als man mit einer letztwilligen Ver-
die einer ganz bestimmten Form bedarf, um                              fügung verhindern wollte. Dazu bedarf es in den
gültig zu sein. Es kann entweder eigenhändig
                                                     macht kann        meisten Fällen professioneller Hilfe.
oder aber fremdhändig, also in Form einer me-        man rechtzeitig
chanisch erstellten Urkunde, verfasst sein. Das                        Vorsorgevollmacht
eigenhändige Testament muss von Anfang bis
                                                     selbst            Diese Form der rechtlichen Vorsorge betrifft
Schluss handschriftlich geschrieben sein, das        bestimmen, wer    den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit
fremdhändige Testament muss in Gegenwart                               und dem damit einhergehenden Problem der
von drei nicht im Testament bedachten Zeugen
                                                     in welchen        zwingend zu bestellenden Stellvertretung in be-
ausdrücklich als letzter Wille bezeichnet und        Lebensbereichen   stimmten Angelegenheiten des Rechtslebens.
dann unterfertigt werden.                                              Ob durch Unfall, langsam fortschreitende oder
  Im Testament selbst kann mehr oder weniger
                                                     für den           plötzliche Erkrankung, es kann dazu kommen,
umfangreich und genau geregelt werden, was           Betroffenen       dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr
mit dem Vermögen des Erblassers nach dem Tod                           für sich selbst treffen kann oder dass man die
passieren soll. Die einfachste Form ist, jemanden,
                                                     handeln und       Folgen bestimmter Rechtshandlungen nicht
beispielsweise den Gatten, als Erben einzusetzen     entscheiden       mehr ausreichend einzuschätzen vermag, weil
(„Ich setze meinen Gatten Max als Erben ein.“).                        die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen
Schon mit diesem kurzen Satz wird die gesetz-
                                                     darf.“            dafür, also die Geschäftsfähigkeit, verloren ge-
liche Erbfolge außer Kraft gesetzt und werden                          gangen oder zumindest stark eingeschränkt
allfällige sonstige gesetzliche Erben, beispiels-                      sind. Zwar erfuhr das Erwachsenenschutzrecht
weise die Kinder, auf den Pflichtteil verwiesen.                       durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz 2018
  Möchte man zusätzlich bestimmten Personen                            eine erhebliche Liberalisierung dahingehend,
bestimmte Vermögenswerte zukommen lassen                               dass man auch nach Bestellung eines Vertreters
(„Mein Haus erhält mein Sohn Josef.“) so kann                          eigene Rechtshandlungen setzen kann, diese
man dies ebenfalls im Testament festlegen. Hier                        jedoch ebenfalls nach Ermessen des Vertreters
beginnen dann schon die ersten Tücken: ist der                         von diesem getätigt werden können und vom
nicht unerhebliche Wert des Hauses auf den                             Gericht in bestimmten Fällen überdies eine ab-
Pflichtteil anzurechnen oder nicht? Und was ist,                       solute Nichtigkeit eigener Rechtshandlungen
                                                         mit RECHT
117

Patientenverfügung

des Vertretenen angeordnet werden kann. Trifft       Lediglich 36 Prozent      nahmen auch nach einem Verlust der Entschei-
man demnach keine Verfügung darüber, wer bei         aller 60 bis 69-jäh-      dungsfähigkeit (für die behandelnden Ärzte
Verlust der Geschäftsfähigkeit für einen wich-       rigen Österreicher        verpflichtend) ablehnen zu können. Dadurch
tige Entscheidungen fällen soll, kommt es zur        haben ein Testa-          können Szenarien vermieden werden, in denen
gesetzlichen Reihenfolge der zur Vertretung zu       ment errichtet.           an einem im Falle der Erkrankung oder nach ei-
Berufenden. Dies kann, trotz der Tatsache, dass                               ner schweren Verletzung sämtliche erdenklichen
das gesetzliche Modell zunächst nahe Angehöri-       Foto: flickr/ Maik Meid   Behandlungsmethoden angewendet werden, die
ge beiziehen möchte, oftmals dazu führen, dass                                 man – zu Zeiten klaren Bewusstseins – stets ver-
Personen beigezogen werden, die man selbst kei-                                meiden hätte wollen.
neswegs erwählt hätte.                                                           Um eine gültige Patientenverfügung errichten
  Mit einer Vorsorgevollmacht kann man recht-                                  zu können, bedarf es verpflichtend eines ärzt-
zeitig selbst bestimmen, wer in welchen Lebens-                                lichen Vorgesprächs und der Errichtung der Ver-
bereichen für den Betroffenen handeln und ent-                                 fügung etwa durch einen Rechtsanwalt. Diese
scheiden darf, wenn der Betroffene eines Tages                                 beiden Maßnahmen dienen vor allem dazu, die
dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.                                        erforderliche Bestimmtheit der im Dokument
  Überaus bedeutsam ist es daher, sich lieber frü-                             abgelehnten Methoden und medizinischen An-
her als zu spät Gedanken darüber zu machen,                                    wendungen genau zu erfassen. Dadurch sollen
wer im Falle des Falls zum Erwachsenenvertreter                                Unklarheiten bei Gebrauch beseitigt und ga-
bestellt werden könnte. Das sollte natürlich eine                              rantiert werden, dass sich der Errichter der Ver-
Vertrauensperson sein, die auch mit der Über-                                  fügung auf seine festgesetzten Vorstellungen
nahme dieses Amtes einverstanden ist. Gleich-                                  auch verlassen kann. Werden Formulierungen
zeitig mit der Festlegung der Person können die-                               verwendet, die lediglich auf den Willen des Pa-
ser auch Anordnungen „mitgegeben“ werden, an                                   tienten hindeuten, diesen jedoch nicht ausrei-
die sich diese Person dann auch halten muss.                                   chend genau beschreiben, können erhebliche
                                                                               Probleme und Streitfragen auftreten bzw. die
Patientenverfügung                                                             Verfügung selbst für unwirksam erklärt werden.
Im Falle schwerer Erkrankung bietet sich die
Möglichkeit, bestimmte medizinische Maß-
                                                           mit RECHT
8

Drohnen und ihre
                                                                      1. Benötige ich eine Bewilligung?
                                                                      Nach dem Kauf einer Drohne muss festgestellt
                                                                      werden, ob das Gerät bewilligungspflichtig ist.

rechtlichen Aspekte
                                                                      Das hängt zunächst in erster Linie vom Gewicht
                                                                      (Bewegungsenergie) ab. Nicht bewilligungs-
                                                                      pflichtig sind Geräte, welche in die Spielzeugka-
                                                                      tegorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das ent-
                                                                      spricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei
ZIVILRECHT. Drohnen „fliegen“ voll                                    einer Betriebshöhe von 30m) fallen. Es ist jedoch
im Trend: Die unbemannten, fern-                                      darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwin-
                                                                      digkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-
gesteuerten Luftfahrzeuge erfreuen                                    Grenze nicht überschritten wird und durch den
sich immer größerer Beliebtheit. Der                                  Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet
                                                                      werden. Eine Übersicht zu sämtlichen Drohnen-
Betrieb von Drohnen in Österreich                                     kategorien und der Frage, ob man für eine Droh-
wurde 2014 mit einer Novelle des                                      ne eine Bewilligung benötigt, findet man auf der
                                                                      Internetseite der Austro Control. Verstöße gegen
Luftfahrtgesetzes (LFG) geregelt; die                                 die Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes wer-
rechtlichen Grundlagen finden sich in                                 den als Verwaltungsstrafe geahndet.
den Paragrafen 24c bis 24l LFG.                                       2. Strafrechtliche Aspekte
Zuständige Behörde für eine allfällige    Wer darf wo fliegen         Hier stellt sich vor allem im Zusammenhang
                                          lassen?                     mit dem Tatbestand der Sachbeschädigung die
luftfahrtrechtliche Bewilligung ist die                               Frage, ob es gerechtfertigt ist, eine Drohne ab-
Austro Control.                           Foto: flickr/ Steffen Voß   zuschießen, wenn diese über den eigenen Gar-

                                                                      Rufbereitschaft
                                                                      ARBEITSRECHT. Der technische Fortschritt verän-
                                                                      dert nicht nur unser Berufsleben, sondern wirft
                                                                      auch zahlreiche neue Rechtsfragen auf. Nahezu
                                                                      jeder Dienstnehmer besitzt heutzutage ein Pri-
                                                                      vathandy und immer öfter auch ein Diensthan-
                                                                      dy. In der Praxis kommt es nunmehr vor, dass
                                                                      Dienstgeber ausdrücklich von ihren Mitarbei-
                                                                      tern verlangen, außerhalb der Arbeitszeiten
                                                                      erreichbar zu sein oder dies einfach stillschwei-
                                                                      gend voraussetzen. Gerade die Corona Krise hat
                                                                      die offenen Fragen verdeutlicht.
                                                                        Der Oberste Gerichtshof musste sich mit dieser
                                                                      Problemstellung in einem besonderen Sachver-
                                                                      halt auseinandersetzen (OGH 25.01.2019, 8 ObA
                                                                      61/18f). Ein Securitymitarbeiter in einem Objekt-
                                                                      und Personenschutzunternehmen musste sein
                                                                      Diensthandy stets aufgeladen Tag und Nacht bei
                                                                      sich tragen und im Falle eines Anschlages oder
                                                                      einer Terrorattacke einsatzbereit sein. War der
                                                                      Mitarbeiter mehrere Stunden lang nicht erreich-
                                                                      bar, wie etwa bei der Sportausübung, musste er
                                                                      dies melden und die Genehmigung von seinem
                                                                      Vorgesetzten einholen. Über die Abgeltung die-
                                                                      ser „24-Stunden Erreichbarkeit“ wurde nicht ge-
                                                                      sprochen und der Dienstvertrag enthielt auch
                                                                      keine diesbezüglichen Regelungen. Über Klage
                                                                      des Dienstnehmers auf nachträgliche Abgeltung
                                                                      dieser Rufbereitschaft entschied nun der Oberste
                                                  mit RECHT
9

ten fliegt und dabei vielleicht sogar Personen
gefilmt werden. Dazu hat das Amtsgericht Rie-
sa (Deutschland), das ein Strafverfahren wegen
Sachbeschädigung einleitete, weil ein sich von
einer Drohne belästigter Grundeigentümer die
                                                      „
                                                      „Das Allgemeine
                                                                          Fall in Deutschland – liegt „bloß“ ein Eingriff in
                                                                          die Privatsphäre vor. Die österreichischen Gerichte
                                                                          würden die Zerstörung des Flugobjektes aufgrund
                                                                          des Eingriffs in die Privatsphäre daher wohl als
                                                                          unangemessenes Mittel qualifizieren.
Drohne mit seinem Luftdruckgewehr abschoss,
entschieden, dass der „Schütze“ im Notstand war       Bürgerliche         3. Zivilrechtlich ist die Sache klar
und er die Verletzung des höchstpersönlichen Le-                          Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
bensbereichs durch Bildaufnahmen nicht anders
                                                      Gesetzbuch          räumt dem Eigentümer eines Grundstücks auch
als durch Abschuss verhindern hätte können.           räumt dem           die Verfügung des von ihm „beherrschbaren“ Be-
  Nun liegt Riesa nicht in Österreich und es stellt                       reichs der „Luftsäule“ ein. Bevor man aber zum
sich daher die Frage, wie dieser Fall nach öster-
                                                      Eigentümer          Gewehr oder anderen Zerstörungsmitteln greift,
reichischem Recht zu beurteilen wäre. Dazu ist        eines               muss man sicher gehen, dass es keine gelinderen
festzuhalten, dass die Drohnenabwehr und nöti-                            Mittel gibt, denn in Österreich gilt grundsätzlich
genfalls -zerstörung über eigenem Grund nur im
                                                      Grundstücks         ein Selbsthilfeverbot (Paragraf 19 ABGB). Eine Be-
Rahmen der Notwehr oder des Notstands mög-            auch die            sitzstörungs- oder eine Unterlassungsklage ge-
lich wäre. Notwehr darf man ausüben, wenn man                             gen den Piloten wäre ein taugliches Mittel, aller-
sein Eigentum, sein Leben (oder Gesundheit) oder
                                                      Verfügung den       dings ist die Feststellung der Identität des Piloten
seine Freiheit nur selbst schützen kann, weil die     von ihm             nicht einfach, weshalb im Einzelfall zu prüfen ist,
Verständigung eines Gerichts oder der Polizei zu                          ob der Abschuss der Drohne gerechtfertigt ist. Je
spät kommen würde. Dies ist der Fall, wenn eine
                                                      ,beherrschbaren‘    größer das drohende Ungemach durch die Droh-
Drohne beispielsweise gefährliche Flugmanöver         Bereich der         ne ist, desto eher ist die Selbsthilfe durch Ab-
ausführt, wodurch Sachen oder Personen gefähr-                            schuss gerechtfertigt.
det werden. Wenn Personen jedoch „bloß“ gefilmt
                                                      ,Luftsäule‘ ein.“
werden oder dieses befürchten – so wie in dem

außerhalb der Dienstzeit

                                                      „
Gerichtshof, dass der Dienstnehmer mangels ge-                             Rechtlich irrelevant ist es, ob der Dienstnehmer
sonderter Vereinbarung einen Entgeltanspruch                              während der Rufbereitschaft auch tatsächlich
hat.                                                                      kontaktiert wird. Wird die Rufbereitschaft impli-
  Die Rufbereitschaft besteht darin, dass der                             zit vom Dienstgeber verlangt und schweigt der
Dienstnehmer für den Dienstgeber lediglich                                Dienstvertrag über die Rufbereitschaft, wird in
erreichbar und zum Arbeitsantritt bereit sein                             vielen Fällen eine konkludente Ergänzung des
muss. Dabei kann der Dienstnehmer (im Un-                                 Dienstvertrages zu bejahen sein.
terschied zur sogenannten Arbeitsbereitschaft)
                                                      „Die                 Rufbereitschaften sind von der Arbeitsinten-
seinen Aufenthaltsort selbst wählen und über          Rufbereitschaft     sität geringer als „normale“ Arbeitszeit und
die Verwendung solcher Zeiten im Wesentlichen                             daher nicht als Arbeitszeit im engeren Sinn zu
frei entscheiden. Bei der Rufbereitschaft handelt
                                                      besteht darin,      qualifizieren. Einige Kollektivverträge sehen
es sich nicht um die Arbeitsleistung (Arbeitszeit     dass der            daher besondere Entgeltregelungen für die Ruf-
im engeren Sinn) selbst, sondern um eine ande-                            bereitschaft vor. Enthält der Kollektivvertrag je-
re Leistung, die der Dienstnehmer nicht schon
                                                      Dienstnehmer        doch keine Entgeltregelung zur Rufbereitschaft,
aufgrund der ihn treffenden allgemeinen Treue-        für den             schuldet der Dienstgeber mangels anderer Indi-
pflicht (Interessenwahrungspflicht) zu erbringen                          vidualvereinbarung ein ortsübliches angemes-
hat, sondern die ausdrücklich vereinbart und ab-
                                                      Dienstgeber         senes Entgelt. Dieses ist im Einzelfall durch Erhe-
gegolten werden muss. Auch während verein-            lediglich           bungen in der jeweiligen Branche zu ermitteln.
barter „Erreichbarkeit per Handy“ ist der Arbeit-                          Von der Frage der Entgeltpflicht ist die Frage der
nehmer in der Bestimmung seines Aufenthalts
                                                      erreichbar und      Zulässigkeit einer „24-Stunden Rufbereitschaft“
beschränkt, weil ihn die Verpflichtung trifft, Auf-   zum                 streng zu unterschieden. Das Arbeitszeitgesetz
enthaltsorte zu wählen, an denen er über ein von                          und das Arbeitsruhegesetz sehen von Dienst-
ihm ständig betriebsbereit und empfangsbereit
                                                      Arbeitsantritt      nehmer zwingend einzuhaltende Arbeits- und
zu haltendes Funktelefon erreicht werden kann         bereit sein         Ruhezeiten vor. Verstöße gegen diese zumeist-
und einsatzbereit ist. Auch diese Form ange-                              zwingenden Regelungen führen jedoch „nur“ zu
ordneter Bereitschaft des Arbeitnehmers erfüllt
                                                      muss.“              Verwaltungsübertretungen des Dienstgebers,
nach Sinn und Zweck den Begriff der Rufbereit-                            haben aber auf dessen Entgeltzahlungspflicht
schaft.                                                                   keine Auswirkungen.
                                                           mit RECHT
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Bauvertrag und                                                            diglich im Rahmen der Insolvenzquote befriedigt
                                                                          erhält bzw. mangels ausreichender Insolvenz-

Sicherstellung in
                                                                          masse allenfalls überhaupt nichts bekommt.
                                                                          Das fest mit dem Erdboden verbundene Bau-
                                                                          material kann in solchen Fällen für gewöhnlich

Krisenzeiten
                                                                          nicht mehr vom insolventen Vertragspartner
                                                                          herausverlangt werden, zumal es aufgrund un-
                                                                          trennbarer Verbindung mit dem Grundstück des
                                                                          Vertragspartners auch dann in dessen Eigentum
                                                                          übergeht, wenn es noch nicht bezahlt ist. Ein ver-
                                                                          einbarter Eigentumsvorbehalt hilft da wenig.
WERKVERTRAGSRECHT. Die Covid-19-Pandemie hat das                            Das Zivilrecht kennt vor diesem Hintergrund
Wirtschaftsleben in vielen Sparten an die Grenzen der                     einen Sicherungstellungsmechanismus für den
                                                                          Werkunternehmer. Zeitgleich mit dem Unter-
finanziellen Belastbarkeit gebracht. Ausreichende                         nehmensgesetzbuch (UGB) trat bereits Anfang
Liquidität ist daher das Gebot der Stunde. Das gilt                       2007 die Sicherstellungspflicht des Werkbestel-
                                                                          lers bei Bauverträgen gemäß § 1170b ABGB in
freilich auch für die Bauwirtschaft, zumal der                            Kraft. Die Regelung berechtigt den Werkunter-
Werkunternehmer (Bauunternehmer) bei Errichtung                           nehmer, zur Absicherung seines noch offenen
                                                                          Werklohnes vom Werkbesteller eine Sicherstel-
eines Bauwerks vorbehaltlich abweichender                                 lung in Höhe von 20 Prozent des gesamten Werk-
vertraglicher Regelungen von Gesetzes wegen                               lohnes zu fordern. Nach Ansicht des OGH ist diese
                                                                          Regelung zwingend (3 Ob 211/07m), sodass zu La-
vorleistungspflichtig ist (§ 1170 ABGB).                                  sten des Werkunternehmers auch keine abwei-
                                                                          chende vertragliche Vereinbarung zulässig ist.
Infolgedessen trägt er das Insolvenzrisiko seines   Bauen nach Corona.    Bezugspunkt für die Höhe der Sicherstellung ist
Vertragspartners, sodass er bei dessen Insolvenz    Foto: flickr/ Marco   in der Regel der vereinbarte Werklohn, allenfalls
allenfalls aushaftende Werklohnforderungen le-      Verch                 ist auch eine nachträgliche Erhöhung zu berück-

                                                            mit RECHT
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sichtigen. Taugliche Sicherungsmittel im Sinne                        zu erwerben absichtlich versäumt hat (§ 1168
des Gesetzes sind Bargeld, Bareinlagen, Sparbü-                       Abs 1 ABGB). Allein aufgrund des Gesetzes gibt
cher, Bankgarantien oder Versicherungen. Dem                          es also keinen klagbaren Anspruch auf Erlag ei-
Gesetzeszweck zu Folge handelt es sich also um                        ner Sicherheitsleistung durch den Besteller, das
Vermögenswerte, die rasch und günstig verwert-                        müsste gesondert zwischen den Vertragsteilen
bar sind.                                                             vereinbart werden.
  Ob der Besteller eine Sicherheit zu leisten hat,                      Schließlich ist noch zu beachten, dass Verbrau-
liegt primär in der Entscheidungsgewalt des                           cher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes
Werkunternehmers (§ 1170b Abs 2 ABGB). Er                             sowie juristische Personen des öffentlichen
kann den Sicherheitserlag unter Setzung einer                         Rechts von der Sicherstellungsobliegenheit aus-
angemessenen Frist verlangen, wobei eine Frist                        geschlossen sind (§ 1170b Abs 3 ABGB).
von einigen Tagen reichen kann. Allerdings ist                          Die Kosten der Sicherheitsleitung hat im Üb-
der Vertragspartner nicht zum Erlag der Sicher-                       rigen der Werkunternehmer zu tragen, soweit sie
heitsleistung verpflichtet. Es besteht nämlich                        nicht höher als zwei Prozent der Sicherungssum-
für ihn diesbezüglich bloß eine sogenannte Ob-                        me jährlich sind. Darüber hinausgehende Kosten
liegenheit: erlegt er die Sicherheit, hat der Werk-                   hat der Besteller zu bezahlen.
unternehmer das Werk fertig zu stellen. Erlegt er                       Alles in allem bietet das Sicherstellungsrecht
sie aber nicht, kann der Werkunternehmer seine                        des Werkunternehmers (trotz seiner grundsätzli-
Leistung verweigern und unter Setzung einer                           chen Vorleistungspflicht) auch in wirtschaftlich
angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhe-                             unwägbaren Zeiten eine sinnvolle Absicherungs-
bung erklären. Sofern er vom Vertrag zurücktritt,                     möglichkeit. Freilich ist es ratsam, eine darüber-
behält er seinen Werklohnanspruch. Er muss                            hinausgehende Sicherung mittels vertraglicher
sich aber anrechnen lassen, was er sich infol-                        Vereinbarung zu erreichen, beispielsweise in
ge Unterbleibens der Arbeit erspart hat, was er                       Form einer Bankgarantie oder auch nur durch
durch anderweitige Verwendung erworben oder                           die Vereinbarung von laufenden Teilzahlungen.

Regressanspruch des Werkunternehmers
gegen die Bauaufsicht

                                                      „
                                                                      dato in der Vergangenheit immer wieder argu-
WERKVERTRAGSRECHT. Wenn bei der Ausfüh-
                                                                      mentiert, dass es für die Haftung eines Werkun-
rung eines Bauprojektes Mängel zu Tage tre-
                                                                      ternehmers für Mängel nicht darauf ankommen
ten, kann sich der Bauherr grundsätzlich an den
                                                                      kann, ob der Bauherr zusätzliche Kosten für eine
Werkunternehmer halten, und von diesem die
                                                                      örtliche Bauaufsicht aufwendet oder nicht. Der
Verbesserung, allenfalls Schadenersatz fordern.
                                                                      Werkunternehmer muss in jedem Fall mangel-
Der Bauherr kann sich aber auch an die (so er eine
                                                                      frei arbeiten. Der Umstand, dass sich der Bauherr
bestellt hat) örtliche Bauaufsicht wenden, die ihre
                                                                      eine Bauaufsicht leistet, soll den Werkunterneh-
Aufsichtspflicht verletzt hat und bei gehöriger       „Der            mer nicht entlasten.
Aufmerksamkeit die mangelhafte Ausführung
erkennen hätte können. Der Bauherr kann es sich
                                                      Werkunter-        In seiner Entscheidung zu 8 Ob 88/19b hat nun
                                                                      der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass
also aussuchen: Entweder klagt er den Werkun-         nehmer muss     sehr wohl ein interner Ausgleich zwischen dem
ternehmer wegen mangelhafter Leistung oder
er klagt die örtliche Bauaufsicht wegen unterlas-
                                                      in jedem Fall   Werkunternehmer und der Bauaufsicht statt-
                                                                      findet, wenn der Werkunternehmer zuvor dem
sener Überwachung. Er kann sogar beide klagen.        mangelfrei      Bauherrn den gesamten Schaden ersetzen muss-
Lassen sich dann die Anteile des Werkunterneh-
mers und der Bauaufsicht am entstandenen Scha-
                                                      arbeiten. “     te. Der Werkunternehmer kann sich also grund-
                                                                      sätzlich einen Teil seiner Kosten von der Bauauf-
den nicht exakt feststellen, kommt es zu einer so-
                                                                      sicht zurückholen. Allerdings, so der OGH, sei
lidarischen Haftung beider. Jeder haftet also dem
                                                                      zu berücksichtigen, wen das größere Verschul-
Bauherrn für den ganzen Schaden. Bezahlt einer
                                                                      den treffe. Dies wird bei mangelhafter Werk-
der Beiden den Schaden, ist auch der andere von
                                                                      errichtung weitaus überwiegend den Werkun-
seiner Verbindlichkeit befreit.
                                                                      ternehmer treffen, der aktiv zum Entstehen des
  Es stellt sich dann nur die Frage des internen
                                                                      Baumangels beigetragen hat, während hinge-
Ausgleichs, also des sogenannten Regresses.
                                                                      gen der Bauaufsicht „nur“ eine (passive) Unter-
  Das ABGB sieht einen Ausgleich von Solidar-
                                                                      lassung vorzuwerfen ist. Diese Abwägung kann
schuldnern im Innenverhältnis vor, wobei sich
                                                                      sogar im Einzelfall dazu führen, dass die Zurech-
Art und Ausmaß dieses Rückgriffsanspruchs in
                                                                      nungsgründe bei der örtlichen Bauaufsicht so ge-
erster Linie nach der Schwere der Zurechnungs-
                                                                      ring ausgeprägt sind, dass sie im Innenverhältnis
gründe, also nach dem Verschulden richtet. Ge-
                                                                      gar nicht zum Ausgleich heranzuziehen ist.
rade für den Werkunternehmer wurde aber bis
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