RECHT mit Wer darf wann, wo fliegen lassen? - Puttinger Vogl ...
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mitRECHT Juni 2020 23. Jahrgang Wer darf wann, wo fliegen lassen? Die rechtlichen Voraussetzungen des Drohnenflugs. Seite 8 Partner von Eurojuris International, Foto: Foto: flickr/ Open Grid Scheduler / Grid Engine EU-weite Kooperation von Rechtsanwälten
2 Liebe Klientinnen und Klienten! EDITORIAL. Als wir Ihnen unsere vergangene Klientenzeitung übermittelt haben, hätte sich niemand vorstellen können, dass kurze Zeit später ein einziges und völlig neues Thema unser Leben beherrschen wird, nämlich SARS-CoV-2 bzw. Covid-19, der Erreger der „Corona-Pandemie“. Was Ende 2019 noch eine wissenschaftliche Sobald der erste Schock vorbei ist, werden sich Randnotiz war, hält uns seit der Woche 11 des mehr Rechtsfragen und Aufgaben stellen als je Jahres 2020 fest im (Würge-)Griff. Die seit da- zuvor. Manche Experten prophezeien ein mas- mals verordneten Maßnahmen führen nicht sives „Unternehmenssterben“. Auch die Corona- nur dazu, dass in unserem Alltag nichts mehr Maßnahmen selbst werden zu hinterfragen sein, ist wie früher. Die Maßnahmen betreffen auch von der Bekämpfung kleinerer Polizeistrafen we- und vor allem unser öffentliches Leben, unsere gen vermeintlicher „Covid-Verstöße“ bis hin zur Wirtschaft, unsere Gesellschaft und Kultur, unser verfassungsrechtlichen Hinterfragung verschie- Rechtssystem, ja unser gesamtes Gemeinwesen. dener Normen. Unmittelbare betriebliche Aus- Einige Branchen haben Hochbetrieb, ande- wirkungen und Fragen (Bin ich zur Mietzinsmin- re stehen vollkommen still. Überall sind jedoch derung berechtigt? Kann ich mein durch die Kri- Menschen und Schicksale betroffen und gilt es, se angeschlagenes Unternehmen noch sanieren? die Dinge nicht nur hinzunehmen, sondern an- Hafte ich für Corona – bedingte Lieferverzöge- stehende Probleme zu lösen, Entwicklungen zu rungen?) brauchen rasche und kompetente Ant- optimieren und Möglichkeiten zu ergreifen. worten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Wir Rechtsanwaltskanzleien sind selbst inten- siv von dieser Krise betroffen, indem wir einer- seits unseren Mandanten im Zusammenhang mit neuen Unterstützungs- und Überbrückungs- möglichkeiten (Hilfsfonds, Kurzarbeit, Stun- dungen, Fixkostenzuschüsse, Überbrückungskre- dite mit Haftungen der öffentlichen Hand u.v.m.) unter die Arme greifen, andererseits aber auch selbst je nach Spezialisierung mit Auftragsrück- gängen und mit dem „Stillstand der Rechtspfle- ge“ zu kämpfen haben. Viele Kanzleien haben auch selbst von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. Auch die Arbeit im Home- Office war für viele von uns Neuland. Nun beginnt im Rahmen einer vielfach so be- zeichneten „neuen Normalität“ vieles, so auch die Tätigkeit der Gerichte, wieder anzulau- fen. Unterbrochen gewesene Fristen haben am 1. Mai 2020 neu zu laufen begonnen, Gerichts- verhandlungen werden wieder durchgeführt, erforderlichenfalls – wie auch Vertragsverhand- lungen, Haupt- und Generalversammlungen – mit Videokonferenzen samt „Fernbeglaubi- gungen“. Somit kehrt auch in fast allen Rechts- anwaltskanzleien wieder Normalbetrieb ein. mit RECHT
35 11 WAS SIE WISSEN MÜSSEN Drei Rechts-Tipps aus Ihrer Kanzlei 1. Was man bei einer Vorsorgevollmacht beachten muss? Bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist es sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu tref- fen, wenn Sie bestimmte Behandlungsmethoden im Krankheitsfalle bei sich ablehnen. Auf diese Art können Sie Ihrem Vorsorgebevollmächtig- tem klare Anweisungen geben. Das erleichtert ihm Entscheidungen, wenn es um Leben oder Tod geht. 2. Was man bei Vermietungen beachten muss? Wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswoh- nung über Internetplattformen kurzfristig zu vermieten, tun sie sich mit Gleichgesinnten zu- sammen, und vereinbaren Sie im Wohnungsei- gentumsvertrag, dass diese Art der Wohnungs- nutzung allseits zulässig ist. Dann haben sie zumindest kein wohnungseigentumsrechtliches grundsätzlich in den Verantwortungsbereich Lediglich 36 Prozent Problem. Allfällige andere rechtliche Beschrän- des Werkunternehmers fallen, nicht aber diesen aller 60 bis 69-jäh- kungen sowie gewerberechtliche oder steuer- entlasten oder gar dessen Verantwortung min- rigen Österreicher liche Belange müssen Sie natürlich trotzdem dern. Der Werkunternehmer kann einen Fehler haben ein Testa- beachten! der Bauaufsicht dem Bauherrn gegenüber nicht ment errichtet. Eine als schadensmindernd (Mitverschulden) ein- Vorsorgevollmacht 3. Was man über die Bauaufsicht wissen muss? Die Bauaufsicht soll den Bauherrn, der sie ge- wenden. Dies deshalb, da der Werkunternehmer nach dem Gesetz jedenfalls mangelfrei arbeiten muss, unabhängig davon, ob ihm eine Bauauf- noch viel weniger. Foto: flickr/ Maik Meid sondert entlohnt, vor Fehlern schützen, die sicht „auf die Finger schaut“. Inhalt WOHNRECHT. Der Oberste Gerichtshof hat er- ZIVILRECHT. Drohnen und ihre rechtlichen As- neut der kurzfristigen Vermietung von Eigen- pekte. tumswohnungen über Tourismusplattformen Seite 8 eine Beschränkung erteilt. ARBEITSRECHT. Rufbereitschaft außerhalb der Seite 4 Dienszeit. Seite 8 RECHT RÄTSELHAFT Seite 5 WERKVERTRAGSRECHT. Bauvertrag und Sicher- ZIVILRECHT. Mit einer Vorsorgevollmacht kann stellung in Krisenzeiten Wer darf kurzfristig man rechtzeitig selbst bestimmen, wer in wel- Seite 10 vermieten? chen Lebensbereichen für den Betroffenen han- Seite 4 deln und entscheiden darf. WERKVERTRAGSRECHT. Regressanspruch des Foto: flickr/ Open Seite 6 Werkunternehmers gegen die Bauaufsicht Grid Scheduler / Grid Seite 11 Engine mit RECHT
4 Airbnb: Die Verlockung ist groß WOHNRECHT. Jemand besitzt eine Eigentumswohnung in Das sichert dann, selbst wenn keine Vollausla- stung erreicht wird, einen wesentlich höheren einer Großstadt oder in einem touristisch interessanten Mietzins als eine normale Wohnungsvermie- Gebiet, die er nicht als Hauptwohnsitz benützt. Da liegt tung. Und es lässt auch eine teilweise Eigennut- zung des Eigentümers zu. Allerdings, und das hat es nahe, diese Wohnung zu vermieten. Und zwar nicht der Oberste Gerichtshof schon 2011 judiziert, gibt mit einem längerfristigen Mietvertrag, sondern immer es mit dieser Art von Vermietung dann Probleme, wenn die Wohnung eben nur als „Wohnung“ und nur tage- oder wochenweise mit Hilfe einer Vermie- nicht als Beherbergungsbetrieb oder Ähnliches tungsplattform über das Internet, beispielsweise Airbnb. gewidmet ist. Die kurzfristige Vermietung eines Die kurzfristige Vermietung eines im Wohnungseigentumsvertrag als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjektes zu Fremdenverkehrszwecken ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Foto: flickr/ Open Grid Scheduler / Grid Engine mit RECHT
115 im Wohnungseigentumsvertrag als Wohnung tung von Eigentumswohnungen über Touris- gewidmeten Wohnungseigentumsobjektes zu musplattformen eine Beschränkung erteilt. Fremdenverkehrszwecken ist nach § 16 WEG Die Folge daraus ist: Wenn man beabsichtigt, eine genehmigungspflichtige Widmungsände- seine Wohnung über Airbnb zu vermieten, muss rung. Eine solche bedarf der Zustimmung sämt- man zuerst die Zustimmung der übrigen Woh- licher Wohnungseigentümer oder zumindest nungseigentümer herbeiführen. Das ist im Nach- eines zustimmenden Beschlusses des Gerichtes. hinein immer schwierig, insbesondere dann, Voraussetzung für einen positiven Gerichtsbe- wenn es sich um eine große Anlage handelt und „ schluss ist aber, dass diese Wohnungsänderung viele Eigentümer zustimmen müssen. Was man nicht mit wesentlichen Interessen anderer Woh- bei solchen Anlagen nicht von vorne herein im nungseigentümer kollidiert. Dabei kommt es auf Wohnungseigentumsvertrag vereinbart, ist im das vom Einzelfall abhängige konkrete Ausmaß Nachhinein oft schwierig bis gar nicht mehr der Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durchzusetzen. Auch eine Gerichtsentscheidung der übrigen Wohnungseigentümer an. ist hier nicht leicht herbeizuführen, meist schei- Unlängst hat der OGH (5 Ob 43/19p) judiziert, tert das auch schon an praktischen Erwägungen: dass die Gefahr von Lärmbeeinträchtigungen Gerade Zweitwohnsitzobjekte werden oft von und Beschädigungen durch anonyme Feriengä- Nicht-Österreichern gekauft. Ein allfälliger Ge- ste typischerweise größer ist als bei der Nutzung „Der Oberste richtsantrag müsste dann vor seiner Zustellung durch den Wohnungseigentümer selbst oder des- im nicht deutschsprachigen Ausland in die je- sen Bekannte oder Verwandte. Diese fühlen sich Gerichtshof weilige Landessprache übersetzt werden. Allein üblicherweise aufgrund des Verwandtschafts- hat erneut der dieses Unterfangen ist schon mit hohen Kosten oder Freundschaftsverhältnisses zu einem nicht verbunden. Dazu kommt noch, dass man sich professionell vermietenden Wohnungseigentü- kurzfristigen in einem allfälligen Prozess einer Mehrzahl von mer zu mehr Rücksichtnahme verpflichtet als Vermietung von Prozessgegnern und ihren Anwälten gegenüber- Fremde. Insbesondere werden Menschen, die sieht, was im Fall eines Prozessverlustes zu er- sich eine solche Eigentumswohnung in einer Fe- Eigentumswoh- heblichen Kostenbelastungen führen kann. riengegend kaufen, um dem Alltag zu entfliehen nungen über und Ruhe zu haben, wie sie in einem Hotel oder hotelähnlichen Betrieb nicht zu finden ist, sehr Tourismusplatt- rasch in ihren schutzwürdigen Interessen beein- formen eine trächtigt sein. Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Ge- Beschränkung richtshof wiederum der kurzfristigen Vermie- erteilt.“ Recht rätselhaft: Was ist ein „Vätertausch“? RÄTSEL. Juristische Begriffe sind oft nicht für je- Adoptivvater als rechtmäßigen Vater anzusehen den Laien verständlich. Darum will „mit Recht“ und die familiären (auch erbrechtlichen) Ban- kontinuierlich rechtliche Begriffe erraten lassen. de zum leiblichen Vater endgültig zu lösen, so kann er/sie dies bei Gericht in einem sogenann- Was ist ein „Vätertausch“? ten „Vätertausch-Verfahren“ durch Gerichtsbe- 1. Vermutet oder weiß ein Kind, dass es nicht vom festgestellten Vater abstammt, kann schluss legalisieren lassen. es die Feststellung seiner wirklichen Abstam- mung bei Gericht beantragen. In einem solchen Fall hat die gerichtliche Feststellung der „neu- 3. Kommt es in zwei Familien mit Kindern zu einem Partnertausch, dann kann allseits vereinbart werden, dass der jeweilige Vater sei- en“ Abstammung die Wirkung, dass das Kind ne Unterhaltspflichten zukünftig nicht mehr nicht vom bisher als Vater festgestellten Mann gegenüber seinen eigenen leiblichen Kindern abstammt. Mit diesem „Vätertausch-Verfahren“ erfüllt, sondern an den Kindern der „neuen“ Fa- kann das Kind also eine kraft Geburt festste- milie. Dieser „Vätertausch“ bedarf einer gericht- hende Vaterschaft beseitigen und statt dessen lichen Entscheidung, wobei jedenfalls die Mutter die Feststellung der Vaterschaft eines anderen und allfällige über 14 Jahre alte Kinder zustim- Mannes erwirken. men müssen. Die Kinder verlieren dadurch den Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater, 2. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich von einem anderen Menschen adoptieren zu lassen. Entscheidet sich jemand dafür, anstelle erhalten aber einen gesetzlichen Anspruch ge- gen den „Patchwork-Vater“. des leiblichen Vaters zukünftig nur noch einen Anwort 1 ist richtig. mit RECHT
6 Testament. Vorsorgevollmacht. wenn der Erblasser außer dem Haus praktisch ZIVILRECHT. Bei den Begriffen Testament, keine anderen Vermögenswerte besitzt? Was Vorsorgevollmachtund Patientenverfügung handelt es passiert dann mit dem Erbteil des Gatten? Oder mit dem Pflichtteil anderer Kinder? Bekommen sich um rechtliche Instrumente, die bei Ableben, Verlust die dann gar nichts? der Geschäftsfähigkeit oder schwerer Krankheit Aber auch ohne besondere Verfügungen stellt sich die Frage, ob der Gatte, wenn das gesamte sicherstellen sollen, dass die eigenen Vorstellungen Vermögen in Form des Hauses besteht, die Kin- über die Gestaltung des zukünftigen Lebens und die der, die den Pflichtteil in Geld erhalten müssen, überhaupt auszahlen kann? Und wenn ja, inner- Verwaltung des Vermögens auch nach dem Eintritt der halb welcher Zeit muss die Zahlung erfolgen? besagten Ereignisse durchgesetzt werden können. Kann man die pflichtteilsberechtigten Kinder darauf beschränken, dass sie erst nach dem zweitversterbenden Elternteil Haus und Grund Vielfach werden Gedanken an diese zweifellos bekommen? nicht sehr erfreulichen Situationen verdrängt Bedenkt man nicht, wer von Gesetzes wegen oder zumindest immer wieder aufgeschoben. zum Erben berufen wird, bringt dies einige Ri- Dies belegen rezente Statistiken, wonach ledig- siken mit sich. Lebt man etwa seit vielen Jah- lich 36 Prozent aller 60 bis 69-jährigen Österrei- ren mit einer Lebensgefährtin zusammen, ohne „ cher ein Testament errichtet haben. Bei Vorsorge- diese als Erbin in einem Testament zu beden- vollmachten und Patientenverfügungen fällt die ken, würden vor jener sogar die Großtante/ der Anzahl noch deutlich geringer aus. Großonkel oder deren Nachkömmlinge statt der Letztwillige Verfügungen kann man in ver- Lebensgefährtin zur Erbschaft gelangen. Dauert schiedenen Formen treffen: die bekannteste und die Lebensgemeinschaft kürzer als drei Jahre, häufigste ist das Testament, aber auch mittels würde der hinterbliebene Lebensgefährte sogar Schenkung auf den Todesfall oder auch nur in gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen. Form der Festlegung einer Bezugsberechtigung All diese Fragen muss man bedenken, wenn aus einer Lebensversicherung kann man über man seinen letzten Willen so verfassen möchte, sein Vermögen nach dem Tod bestimmen. „Mit einer dass dann nicht nach dem Tod mehr Probleme Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, Vorsorgevoll- entstehen, als man mit einer letztwilligen Ver- die einer ganz bestimmten Form bedarf, um fügung verhindern wollte. Dazu bedarf es in den gültig zu sein. Es kann entweder eigenhändig macht kann meisten Fällen professioneller Hilfe. oder aber fremdhändig, also in Form einer me- man rechtzeitig chanisch erstellten Urkunde, verfasst sein. Das Vorsorgevollmacht eigenhändige Testament muss von Anfang bis selbst Diese Form der rechtlichen Vorsorge betrifft Schluss handschriftlich geschrieben sein, das bestimmen, wer den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit fremdhändige Testament muss in Gegenwart und dem damit einhergehenden Problem der von drei nicht im Testament bedachten Zeugen in welchen zwingend zu bestellenden Stellvertretung in be- ausdrücklich als letzter Wille bezeichnet und Lebensbereichen stimmten Angelegenheiten des Rechtslebens. dann unterfertigt werden. Ob durch Unfall, langsam fortschreitende oder Im Testament selbst kann mehr oder weniger für den plötzliche Erkrankung, es kann dazu kommen, umfangreich und genau geregelt werden, was Betroffenen dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr mit dem Vermögen des Erblassers nach dem Tod für sich selbst treffen kann oder dass man die passieren soll. Die einfachste Form ist, jemanden, handeln und Folgen bestimmter Rechtshandlungen nicht beispielsweise den Gatten, als Erben einzusetzen entscheiden mehr ausreichend einzuschätzen vermag, weil („Ich setze meinen Gatten Max als Erben ein.“). die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen Schon mit diesem kurzen Satz wird die gesetz- darf.“ dafür, also die Geschäftsfähigkeit, verloren ge- liche Erbfolge außer Kraft gesetzt und werden gangen oder zumindest stark eingeschränkt allfällige sonstige gesetzliche Erben, beispiels- sind. Zwar erfuhr das Erwachsenenschutzrecht weise die Kinder, auf den Pflichtteil verwiesen. durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz 2018 Möchte man zusätzlich bestimmten Personen eine erhebliche Liberalisierung dahingehend, bestimmte Vermögenswerte zukommen lassen dass man auch nach Bestellung eines Vertreters („Mein Haus erhält mein Sohn Josef.“) so kann eigene Rechtshandlungen setzen kann, diese man dies ebenfalls im Testament festlegen. Hier jedoch ebenfalls nach Ermessen des Vertreters beginnen dann schon die ersten Tücken: ist der von diesem getätigt werden können und vom nicht unerhebliche Wert des Hauses auf den Gericht in bestimmten Fällen überdies eine ab- Pflichtteil anzurechnen oder nicht? Und was ist, solute Nichtigkeit eigener Rechtshandlungen mit RECHT
117 Patientenverfügung des Vertretenen angeordnet werden kann. Trifft Lediglich 36 Prozent nahmen auch nach einem Verlust der Entschei- man demnach keine Verfügung darüber, wer bei aller 60 bis 69-jäh- dungsfähigkeit (für die behandelnden Ärzte Verlust der Geschäftsfähigkeit für einen wich- rigen Österreicher verpflichtend) ablehnen zu können. Dadurch tige Entscheidungen fällen soll, kommt es zur haben ein Testa- können Szenarien vermieden werden, in denen gesetzlichen Reihenfolge der zur Vertretung zu ment errichtet. an einem im Falle der Erkrankung oder nach ei- Berufenden. Dies kann, trotz der Tatsache, dass ner schweren Verletzung sämtliche erdenklichen das gesetzliche Modell zunächst nahe Angehöri- Foto: flickr/ Maik Meid Behandlungsmethoden angewendet werden, die ge beiziehen möchte, oftmals dazu führen, dass man – zu Zeiten klaren Bewusstseins – stets ver- Personen beigezogen werden, die man selbst kei- meiden hätte wollen. neswegs erwählt hätte. Um eine gültige Patientenverfügung errichten Mit einer Vorsorgevollmacht kann man recht- zu können, bedarf es verpflichtend eines ärzt- zeitig selbst bestimmen, wer in welchen Lebens- lichen Vorgesprächs und der Errichtung der Ver- bereichen für den Betroffenen handeln und ent- fügung etwa durch einen Rechtsanwalt. Diese scheiden darf, wenn der Betroffene eines Tages beiden Maßnahmen dienen vor allem dazu, die dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. erforderliche Bestimmtheit der im Dokument Überaus bedeutsam ist es daher, sich lieber frü- abgelehnten Methoden und medizinischen An- her als zu spät Gedanken darüber zu machen, wendungen genau zu erfassen. Dadurch sollen wer im Falle des Falls zum Erwachsenenvertreter Unklarheiten bei Gebrauch beseitigt und ga- bestellt werden könnte. Das sollte natürlich eine rantiert werden, dass sich der Errichter der Ver- Vertrauensperson sein, die auch mit der Über- fügung auf seine festgesetzten Vorstellungen nahme dieses Amtes einverstanden ist. Gleich- auch verlassen kann. Werden Formulierungen zeitig mit der Festlegung der Person können die- verwendet, die lediglich auf den Willen des Pa- ser auch Anordnungen „mitgegeben“ werden, an tienten hindeuten, diesen jedoch nicht ausrei- die sich diese Person dann auch halten muss. chend genau beschreiben, können erhebliche Probleme und Streitfragen auftreten bzw. die Patientenverfügung Verfügung selbst für unwirksam erklärt werden. Im Falle schwerer Erkrankung bietet sich die Möglichkeit, bestimmte medizinische Maß- mit RECHT
8 Drohnen und ihre 1. Benötige ich eine Bewilligung? Nach dem Kauf einer Drohne muss festgestellt werden, ob das Gerät bewilligungspflichtig ist. rechtlichen Aspekte Das hängt zunächst in erster Linie vom Gewicht (Bewegungsenergie) ab. Nicht bewilligungs- pflichtig sind Geräte, welche in die Spielzeugka- tegorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das ent- spricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei ZIVILRECHT. Drohnen „fliegen“ voll einer Betriebshöhe von 30m) fallen. Es ist jedoch im Trend: Die unbemannten, fern- darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwin- digkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule- gesteuerten Luftfahrzeuge erfreuen Grenze nicht überschritten wird und durch den sich immer größerer Beliebtheit. Der Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Eine Übersicht zu sämtlichen Drohnen- Betrieb von Drohnen in Österreich kategorien und der Frage, ob man für eine Droh- wurde 2014 mit einer Novelle des ne eine Bewilligung benötigt, findet man auf der Internetseite der Austro Control. Verstöße gegen Luftfahrtgesetzes (LFG) geregelt; die die Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes wer- rechtlichen Grundlagen finden sich in den als Verwaltungsstrafe geahndet. den Paragrafen 24c bis 24l LFG. 2. Strafrechtliche Aspekte Zuständige Behörde für eine allfällige Wer darf wo fliegen Hier stellt sich vor allem im Zusammenhang lassen? mit dem Tatbestand der Sachbeschädigung die luftfahrtrechtliche Bewilligung ist die Frage, ob es gerechtfertigt ist, eine Drohne ab- Austro Control. Foto: flickr/ Steffen Voß zuschießen, wenn diese über den eigenen Gar- Rufbereitschaft ARBEITSRECHT. Der technische Fortschritt verän- dert nicht nur unser Berufsleben, sondern wirft auch zahlreiche neue Rechtsfragen auf. Nahezu jeder Dienstnehmer besitzt heutzutage ein Pri- vathandy und immer öfter auch ein Diensthan- dy. In der Praxis kommt es nunmehr vor, dass Dienstgeber ausdrücklich von ihren Mitarbei- tern verlangen, außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar zu sein oder dies einfach stillschwei- gend voraussetzen. Gerade die Corona Krise hat die offenen Fragen verdeutlicht. Der Oberste Gerichtshof musste sich mit dieser Problemstellung in einem besonderen Sachver- halt auseinandersetzen (OGH 25.01.2019, 8 ObA 61/18f). Ein Securitymitarbeiter in einem Objekt- und Personenschutzunternehmen musste sein Diensthandy stets aufgeladen Tag und Nacht bei sich tragen und im Falle eines Anschlages oder einer Terrorattacke einsatzbereit sein. War der Mitarbeiter mehrere Stunden lang nicht erreich- bar, wie etwa bei der Sportausübung, musste er dies melden und die Genehmigung von seinem Vorgesetzten einholen. Über die Abgeltung die- ser „24-Stunden Erreichbarkeit“ wurde nicht ge- sprochen und der Dienstvertrag enthielt auch keine diesbezüglichen Regelungen. Über Klage des Dienstnehmers auf nachträgliche Abgeltung dieser Rufbereitschaft entschied nun der Oberste mit RECHT
9 ten fliegt und dabei vielleicht sogar Personen gefilmt werden. Dazu hat das Amtsgericht Rie- sa (Deutschland), das ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung einleitete, weil ein sich von einer Drohne belästigter Grundeigentümer die „ „Das Allgemeine Fall in Deutschland – liegt „bloß“ ein Eingriff in die Privatsphäre vor. Die österreichischen Gerichte würden die Zerstörung des Flugobjektes aufgrund des Eingriffs in die Privatsphäre daher wohl als unangemessenes Mittel qualifizieren. Drohne mit seinem Luftdruckgewehr abschoss, entschieden, dass der „Schütze“ im Notstand war Bürgerliche 3. Zivilrechtlich ist die Sache klar und er die Verletzung des höchstpersönlichen Le- Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bensbereichs durch Bildaufnahmen nicht anders Gesetzbuch räumt dem Eigentümer eines Grundstücks auch als durch Abschuss verhindern hätte können. räumt dem die Verfügung des von ihm „beherrschbaren“ Be- Nun liegt Riesa nicht in Österreich und es stellt reichs der „Luftsäule“ ein. Bevor man aber zum sich daher die Frage, wie dieser Fall nach öster- Eigentümer Gewehr oder anderen Zerstörungsmitteln greift, reichischem Recht zu beurteilen wäre. Dazu ist eines muss man sicher gehen, dass es keine gelinderen festzuhalten, dass die Drohnenabwehr und nöti- Mittel gibt, denn in Österreich gilt grundsätzlich genfalls -zerstörung über eigenem Grund nur im Grundstücks ein Selbsthilfeverbot (Paragraf 19 ABGB). Eine Be- Rahmen der Notwehr oder des Notstands mög- auch die sitzstörungs- oder eine Unterlassungsklage ge- lich wäre. Notwehr darf man ausüben, wenn man gen den Piloten wäre ein taugliches Mittel, aller- sein Eigentum, sein Leben (oder Gesundheit) oder Verfügung den dings ist die Feststellung der Identität des Piloten seine Freiheit nur selbst schützen kann, weil die von ihm nicht einfach, weshalb im Einzelfall zu prüfen ist, Verständigung eines Gerichts oder der Polizei zu ob der Abschuss der Drohne gerechtfertigt ist. Je spät kommen würde. Dies ist der Fall, wenn eine ,beherrschbaren‘ größer das drohende Ungemach durch die Droh- Drohne beispielsweise gefährliche Flugmanöver Bereich der ne ist, desto eher ist die Selbsthilfe durch Ab- ausführt, wodurch Sachen oder Personen gefähr- schuss gerechtfertigt. det werden. Wenn Personen jedoch „bloß“ gefilmt ,Luftsäule‘ ein.“ werden oder dieses befürchten – so wie in dem außerhalb der Dienstzeit „ Gerichtshof, dass der Dienstnehmer mangels ge- Rechtlich irrelevant ist es, ob der Dienstnehmer sonderter Vereinbarung einen Entgeltanspruch während der Rufbereitschaft auch tatsächlich hat. kontaktiert wird. Wird die Rufbereitschaft impli- Die Rufbereitschaft besteht darin, dass der zit vom Dienstgeber verlangt und schweigt der Dienstnehmer für den Dienstgeber lediglich Dienstvertrag über die Rufbereitschaft, wird in erreichbar und zum Arbeitsantritt bereit sein vielen Fällen eine konkludente Ergänzung des muss. Dabei kann der Dienstnehmer (im Un- Dienstvertrages zu bejahen sein. terschied zur sogenannten Arbeitsbereitschaft) „Die Rufbereitschaften sind von der Arbeitsinten- seinen Aufenthaltsort selbst wählen und über Rufbereitschaft sität geringer als „normale“ Arbeitszeit und die Verwendung solcher Zeiten im Wesentlichen daher nicht als Arbeitszeit im engeren Sinn zu frei entscheiden. Bei der Rufbereitschaft handelt besteht darin, qualifizieren. Einige Kollektivverträge sehen es sich nicht um die Arbeitsleistung (Arbeitszeit dass der daher besondere Entgeltregelungen für die Ruf- im engeren Sinn) selbst, sondern um eine ande- bereitschaft vor. Enthält der Kollektivvertrag je- re Leistung, die der Dienstnehmer nicht schon Dienstnehmer doch keine Entgeltregelung zur Rufbereitschaft, aufgrund der ihn treffenden allgemeinen Treue- für den schuldet der Dienstgeber mangels anderer Indi- pflicht (Interessenwahrungspflicht) zu erbringen vidualvereinbarung ein ortsübliches angemes- hat, sondern die ausdrücklich vereinbart und ab- Dienstgeber senes Entgelt. Dieses ist im Einzelfall durch Erhe- gegolten werden muss. Auch während verein- lediglich bungen in der jeweiligen Branche zu ermitteln. barter „Erreichbarkeit per Handy“ ist der Arbeit- Von der Frage der Entgeltpflicht ist die Frage der nehmer in der Bestimmung seines Aufenthalts erreichbar und Zulässigkeit einer „24-Stunden Rufbereitschaft“ beschränkt, weil ihn die Verpflichtung trifft, Auf- zum streng zu unterschieden. Das Arbeitszeitgesetz enthaltsorte zu wählen, an denen er über ein von und das Arbeitsruhegesetz sehen von Dienst- ihm ständig betriebsbereit und empfangsbereit Arbeitsantritt nehmer zwingend einzuhaltende Arbeits- und zu haltendes Funktelefon erreicht werden kann bereit sein Ruhezeiten vor. Verstöße gegen diese zumeist- und einsatzbereit ist. Auch diese Form ange- zwingenden Regelungen führen jedoch „nur“ zu ordneter Bereitschaft des Arbeitnehmers erfüllt muss.“ Verwaltungsübertretungen des Dienstgebers, nach Sinn und Zweck den Begriff der Rufbereit- haben aber auf dessen Entgeltzahlungspflicht schaft. keine Auswirkungen. mit RECHT
10 Bauvertrag und diglich im Rahmen der Insolvenzquote befriedigt erhält bzw. mangels ausreichender Insolvenz- Sicherstellung in masse allenfalls überhaupt nichts bekommt. Das fest mit dem Erdboden verbundene Bau- material kann in solchen Fällen für gewöhnlich Krisenzeiten nicht mehr vom insolventen Vertragspartner herausverlangt werden, zumal es aufgrund un- trennbarer Verbindung mit dem Grundstück des Vertragspartners auch dann in dessen Eigentum übergeht, wenn es noch nicht bezahlt ist. Ein ver- einbarter Eigentumsvorbehalt hilft da wenig. WERKVERTRAGSRECHT. Die Covid-19-Pandemie hat das Das Zivilrecht kennt vor diesem Hintergrund Wirtschaftsleben in vielen Sparten an die Grenzen der einen Sicherungstellungsmechanismus für den Werkunternehmer. Zeitgleich mit dem Unter- finanziellen Belastbarkeit gebracht. Ausreichende nehmensgesetzbuch (UGB) trat bereits Anfang Liquidität ist daher das Gebot der Stunde. Das gilt 2007 die Sicherstellungspflicht des Werkbestel- lers bei Bauverträgen gemäß § 1170b ABGB in freilich auch für die Bauwirtschaft, zumal der Kraft. Die Regelung berechtigt den Werkunter- Werkunternehmer (Bauunternehmer) bei Errichtung nehmer, zur Absicherung seines noch offenen Werklohnes vom Werkbesteller eine Sicherstel- eines Bauwerks vorbehaltlich abweichender lung in Höhe von 20 Prozent des gesamten Werk- vertraglicher Regelungen von Gesetzes wegen lohnes zu fordern. Nach Ansicht des OGH ist diese Regelung zwingend (3 Ob 211/07m), sodass zu La- vorleistungspflichtig ist (§ 1170 ABGB). sten des Werkunternehmers auch keine abwei- chende vertragliche Vereinbarung zulässig ist. Infolgedessen trägt er das Insolvenzrisiko seines Bauen nach Corona. Bezugspunkt für die Höhe der Sicherstellung ist Vertragspartners, sodass er bei dessen Insolvenz Foto: flickr/ Marco in der Regel der vereinbarte Werklohn, allenfalls allenfalls aushaftende Werklohnforderungen le- Verch ist auch eine nachträgliche Erhöhung zu berück- mit RECHT
11 sichtigen. Taugliche Sicherungsmittel im Sinne zu erwerben absichtlich versäumt hat (§ 1168 des Gesetzes sind Bargeld, Bareinlagen, Sparbü- Abs 1 ABGB). Allein aufgrund des Gesetzes gibt cher, Bankgarantien oder Versicherungen. Dem es also keinen klagbaren Anspruch auf Erlag ei- Gesetzeszweck zu Folge handelt es sich also um ner Sicherheitsleistung durch den Besteller, das Vermögenswerte, die rasch und günstig verwert- müsste gesondert zwischen den Vertragsteilen bar sind. vereinbart werden. Ob der Besteller eine Sicherheit zu leisten hat, Schließlich ist noch zu beachten, dass Verbrau- liegt primär in der Entscheidungsgewalt des cher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes Werkunternehmers (§ 1170b Abs 2 ABGB). Er sowie juristische Personen des öffentlichen kann den Sicherheitserlag unter Setzung einer Rechts von der Sicherstellungsobliegenheit aus- angemessenen Frist verlangen, wobei eine Frist geschlossen sind (§ 1170b Abs 3 ABGB). von einigen Tagen reichen kann. Allerdings ist Die Kosten der Sicherheitsleitung hat im Üb- der Vertragspartner nicht zum Erlag der Sicher- rigen der Werkunternehmer zu tragen, soweit sie heitsleistung verpflichtet. Es besteht nämlich nicht höher als zwei Prozent der Sicherungssum- für ihn diesbezüglich bloß eine sogenannte Ob- me jährlich sind. Darüber hinausgehende Kosten liegenheit: erlegt er die Sicherheit, hat der Werk- hat der Besteller zu bezahlen. unternehmer das Werk fertig zu stellen. Erlegt er Alles in allem bietet das Sicherstellungsrecht sie aber nicht, kann der Werkunternehmer seine des Werkunternehmers (trotz seiner grundsätzli- Leistung verweigern und unter Setzung einer chen Vorleistungspflicht) auch in wirtschaftlich angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhe- unwägbaren Zeiten eine sinnvolle Absicherungs- bung erklären. Sofern er vom Vertrag zurücktritt, möglichkeit. Freilich ist es ratsam, eine darüber- behält er seinen Werklohnanspruch. Er muss hinausgehende Sicherung mittels vertraglicher sich aber anrechnen lassen, was er sich infol- Vereinbarung zu erreichen, beispielsweise in ge Unterbleibens der Arbeit erspart hat, was er Form einer Bankgarantie oder auch nur durch durch anderweitige Verwendung erworben oder die Vereinbarung von laufenden Teilzahlungen. Regressanspruch des Werkunternehmers gegen die Bauaufsicht „ dato in der Vergangenheit immer wieder argu- WERKVERTRAGSRECHT. Wenn bei der Ausfüh- mentiert, dass es für die Haftung eines Werkun- rung eines Bauprojektes Mängel zu Tage tre- ternehmers für Mängel nicht darauf ankommen ten, kann sich der Bauherr grundsätzlich an den kann, ob der Bauherr zusätzliche Kosten für eine Werkunternehmer halten, und von diesem die örtliche Bauaufsicht aufwendet oder nicht. Der Verbesserung, allenfalls Schadenersatz fordern. Werkunternehmer muss in jedem Fall mangel- Der Bauherr kann sich aber auch an die (so er eine frei arbeiten. Der Umstand, dass sich der Bauherr bestellt hat) örtliche Bauaufsicht wenden, die ihre eine Bauaufsicht leistet, soll den Werkunterneh- Aufsichtspflicht verletzt hat und bei gehöriger „Der mer nicht entlasten. Aufmerksamkeit die mangelhafte Ausführung erkennen hätte können. Der Bauherr kann es sich Werkunter- In seiner Entscheidung zu 8 Ob 88/19b hat nun der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass also aussuchen: Entweder klagt er den Werkun- nehmer muss sehr wohl ein interner Ausgleich zwischen dem ternehmer wegen mangelhafter Leistung oder er klagt die örtliche Bauaufsicht wegen unterlas- in jedem Fall Werkunternehmer und der Bauaufsicht statt- findet, wenn der Werkunternehmer zuvor dem sener Überwachung. Er kann sogar beide klagen. mangelfrei Bauherrn den gesamten Schaden ersetzen muss- Lassen sich dann die Anteile des Werkunterneh- mers und der Bauaufsicht am entstandenen Scha- arbeiten. “ te. Der Werkunternehmer kann sich also grund- sätzlich einen Teil seiner Kosten von der Bauauf- den nicht exakt feststellen, kommt es zu einer so- sicht zurückholen. Allerdings, so der OGH, sei lidarischen Haftung beider. Jeder haftet also dem zu berücksichtigen, wen das größere Verschul- Bauherrn für den ganzen Schaden. Bezahlt einer den treffe. Dies wird bei mangelhafter Werk- der Beiden den Schaden, ist auch der andere von errichtung weitaus überwiegend den Werkun- seiner Verbindlichkeit befreit. ternehmer treffen, der aktiv zum Entstehen des Es stellt sich dann nur die Frage des internen Baumangels beigetragen hat, während hinge- Ausgleichs, also des sogenannten Regresses. gen der Bauaufsicht „nur“ eine (passive) Unter- Das ABGB sieht einen Ausgleich von Solidar- lassung vorzuwerfen ist. Diese Abwägung kann schuldnern im Innenverhältnis vor, wobei sich sogar im Einzelfall dazu führen, dass die Zurech- Art und Ausmaß dieses Rückgriffsanspruchs in nungsgründe bei der örtlichen Bauaufsicht so ge- erster Linie nach der Schwere der Zurechnungs- ring ausgeprägt sind, dass sie im Innenverhältnis gründe, also nach dem Verschulden richtet. Ge- gar nicht zum Ausgleich heranzuziehen ist. rade für den Werkunternehmer wurde aber bis mit RECHT
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