DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken - Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden - BDSW

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DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken - Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden - BDSW
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                                     DEUTSCHLAND (NOCH)
                                     SICHERER MACHEN:
                                     Sicherheitswirtschaft stärken –
                                     Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)
                                     verabschieden

                                     Positions- und Forderungspapier des
                                     BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

                                     zur BUNDESTAGSWAHL 2021 und
                                     für die 20. Legislaturperiode des DEUTSCHEN BUNDESTAGES
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GREGOR LEHNERT                                        DR. HARALD OLSCHOK
                    Präsident des                                         Hauptgeschäftsführer des
                    BDSW Bundesverband                                    BDSW Bundesverband
                    der Sicherheitswirtschaft                             der Sicherheitswirtschaft

VORWORT

Deutschland durch Stärkung der Sicherheitswirtschaft sicherer machen

  Deutschland ist nach wie vor eines der sichersten      Produkten, ein unverzichtbarer Bereitsteller dieses
Länder der Welt. Dazu tragen insbesondere auch die       Schutzes geworden.
privaten Sicherheitsunternehmen mit ihren vielfälti-        Die wirtschaftliche Lage der Sicherheitswirtschaft
gen Dienstleistungen und Produkten und ihren rund        wurde durch die Coronapandemie stark beeinflusst.
260.000 Mitarbeiter:innen bei.                           Besonders betroffen waren und sind die Unterneh-
  Seit Ende des 19. Jahrhunderts leistet die Sicher-     men im Veranstaltungsschutz, in der Luftsicherheit
heitswirtschaft einen großen Beitrag zum Schutz der      und bei den Geld- und Wertdiensten. Für viele unse-
deutschen Wirtschaft. Seit drei Jahrzehnten wird ihr     rer Mitglieder kamen aber auch neue Aufgaben dazu.
Wirken aber auch für die Öffentlichkeit mehr erkenn-     Abstands-, Hygiene- und Zugangskontrollen vor
bar. Der Schutz von Veranstaltungen, der Einsatz als     Supermärkten, Krankenhäusern und Alten- und Pfle-
City-Streifen im privaten oder kommunalen Auftrag,       geheimen sowie der Schutz von über 400 Impfzent-
die Begleitung des Öffentlichen Personenverkehrs,        ren in Deutschland.
Fluggastkontrollen an Verkehrsflughäfen, der Schutz         Die Gewerbeordnung wird der faktischen Bedeu-
von Flüchtlingsunterkünften, um nur einige heraus-       tung der privaten Sicherheitsdienste schon lange
ragende Beispiele zu nennen, haben zu einer ver-         nicht mehr gerecht. In der Koalitionsvereinbarung
stärkten öffentlichen Wahrnehmung und Akzeptanz          von CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 wird des-
geführt.                                                 halb zu Recht ausgeführt: „Private Sicherheitsbe-
  Gefahren für Wirtschaft und Gesellschaft ­drohen       triebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
u. a. durch Kriminalität, Pandemien, T   ­errorismus,    Durch die Neuordnung der Regelungen für das pri-
kriegerische Konflikte, Spionage und ­      Sabotage,    vate Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen
Cyberangriffe sowie Klimaveränderungen. Die Be­          Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in die-
wältigung dieser exemplarisch aufgezeigten Sicher-       sem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr
heitsherausforderungen bedarf vielfältiger Schutz-       Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“
maßnahmen durch Staat, Sicherheitswirtschaft,               Der Wechsel der Zuständigkeit für die Sicherheits-
Wirtschaft und Privathaushalte. Dabei ist der Staat      wirtschaft vom Bundeswirtschafts- auf das Bundes-
mit Polizei, Nachrichtendiensten und Bundeswehr          innenministerium zum 1. Juli 2020 war ein erster
wichtiger Bereitsteller für Schutz von Leben und         wichtiger Schritt. Die Verabschiedung eines Sicher-
Wohlstand in Deutschland. Stetig zunehmend ist           heitsdienstleistungsgesetzes (SDLG) wurde leider
auch die Sicherheitswirtschaft, mit ihren integrierten   nicht mehr auf den Weg gebracht.
Sicherheitsdienstleistungen und hochspezialisierten

Der BDSW fordert daher von einer neuen Bundesregierung, unmittelbar nach den Wahlen die Arbeit an dem
SDLG aufzunehmen und es baldmöglichst zu verabschieden. Mit diesem Positions- und Forderungspapier­
­zeigen wir die erforderlichen Handlungsfelder auf, um Deutschland (noch) sicherer und resilienter zu machen.

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Sicherheitsmarkt in Deutschland 2020

                                                                                                                                              Quelle: Eigene Berechnungen | Hintergrundbild: AdobeStock, 221117895
                                                              Einzelhandel                    Objektschutzdienst
                                            Detekteien        4%                              50%
                            Safety & Rail
                                                  4%
                                    5%
    Schutz militärischer
         Liegenschaften
                       5%
                                                                     Gesamtumsatz
                                                                     9,2 Mrd. Euro
 Flughafensicherheit
              11%

         Notruf- und Serviceleitstelle
                                10%

                                      Revierkontrolldienste                           Geld- und Wertdienste
                                                         4%                           7%

MANAGEMENT SUMMARY

   Die Sicherheitswirtschaft leistet einen wichti-                                    immer mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw.
gen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit in                                     Aufrechterhaltung von KRITIS-Sektoren dienen.
Deutschland. Damit sie auch in Zukunft ihrer Verant-                                    Defizite in der kommunalen Sicherheit müs-
wortung gerecht werden kann, sind eine Reihe politi-                                  sen behoben und ein „Pakt für kommunale Sicher-
scher Maßnahmen erforderlich.                                                         heits- und Ordnungsdienste“ geschaffen werden.
   Maßgeblich ist die Verabschiedung des Sicher-                                      Die Bundesregierung muss auf die Länder einwir-
heitsdienstleistungsgesetzes (SDLG). Es muss ver-                                     ken, landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen für
bindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung                                    die Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten für
und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter:innen                                  kommunale Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu
und Führungskräfte für besondere Einsatzbereiche                                      schaffen, um ihnen hier zukünftig Minimalbefug­nisse
beinhalten. Bisher bewährte Regelungen der Gewer-                                    zu geben.
beordnung sollten im SDLG implementiert und modi-                                       Die Maßnahmen im Themenfeld Wirtschafts-
fiziert werden.                                                                      schutz müssen gebündelt werden. Die „Initiative
   Die volle Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters                                Wirtschaftsschutz“ muss weiterentwickelt und die
muss bundesweit hergestellt werden. Neben tech-                                      Bedürfnisse der Sicherheitswirtschaft und des deut-
nischen Problemen sind auch die kommunalen Ver-                                      schen Mittelstandes stärker in den Fokus gerückt
waltungen vielfach mangelhaft ausgestattet, sodass                                   werden. Ein:e Beauftragte:r für Wirtschaftsschutz ist
dort ein massiver Bearbeitungsstau herrscht und die                                  zu ernennen.
Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen nicht einsetzen                                      Arbeitskämpfe im Bereich der Daseinsvorsorge
können.                                                                              können zu unkalkulierbaren Risiken und erheblichen
   Das Vergaberecht bedarf Korrekturen und Ergän-                                    Schäden für die Volkswirtschaft führen. Daher sind
zungen. Qualitätskriterien müssen in die öffentliche                                 Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge zu schaf-
Auftragsvergabe von Sicherheitstätigkeiten zwin-                                     fen, die u. a. ein obligatorisches Schlichtungsverfah-
gend aufgenommen werden. Billigstvergaben sind                                       ren vor jedem Streik, eine Streikankündigungsfrist
zu beenden. Sie schaden der öffentlichen Sicherheit                                  von vier Werktagen sowie eine Verpflichtung zu einer
und dem Ansehen leistungsfähiger und qualifizierter                                  Notdienstvereinbarung vorsehen.
Sicherheitsunternehmen in Öffentlichkeit und Politik.                                   Die bisherigen Anstrengungen des BDSW und
Eine Tarifbindung ist, unabhängig von der Mitglied-                                  ­seiner Mitglieder für noch mehr Qualität und Seriosi-
schaft in einem Verband, dringend erforderlich. Nur                                   tät der Sicherheitsdienstleistungen werden nur dann
so sind höhere Anforderungen an die Qualifikation                                     nachhaltig sein, wenn der Staat seiner politischen
der Beschäftigten auf dem Markt auch durchsetzbar.                                    und gesetzgeberischen Verantwortung gerecht wird
     Die Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft                                     und die Rahmenbedingungen für die privaten Sicher-
muss gesetzlich und bundeseinheitlich festgeschrie-                                   heitsdienste auf eine neue, zeitgemäße Grundlage
ben werden. Sicherheitsmitarbeiter:innen erbringen                                    stellt.

                                                                                                                                         3
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UNSERE KERNFORDERUNGEN:

1. Sicherheitsdienstleistungsgesetz verabschieden

2. Volle Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters herstellen

3. Qualitätskriterien ins Vergaberecht einführen

4. Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft festschreiben

5. Pakt für kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienste schaffen

6. Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge schaffen

7. Beauftragte:n der Bundesregierung für Wirtschaftsschutz benennen

8. Internationale Wettbewerbsfähigkeit bei der Seeschiffbewachung herstellen

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Handlungsfeld

SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGSGESETZ

   Die zentralen Bestandteile eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes sind 1) die Begriffs­
bestimmung und der Anwendungsbereich, 2) die Einführung einer Basisschulung, 3) die Erweiterung der
­Anbieter für diese Schulung, 4) die grundlegende Reform des Systems der Zuverlässigkeitsprüfungen, 5) die
 Nachweispflicht für Subunternehmen, 6) die Erhöhung der Versicherungssummen und 7) die Schaffung für
 spezifische Rechtsgrundlagen für einige Tätigkeiten.

1) Anwendungsbereich des Gesetzes: Begriffsbestimmung/Inhouse-Security

   Der Begriff in dem bisherigen § 34a der Gewerbe-        Wir halten es daher für unabdingbar, dass an die
ordnung (GewO) „aktive Obhutstätigkeit“ entspricht       Mitarbeiter:innen der Inhouse-Security dieselben
nicht mehr dem tatsächlichen Leistungsspektrum           Anforderungen im Bereich Qualifikation, Schulung
der Sicher­  heitsunternehmen. Die Begrifflichkeiten     und Weiterbildung gestellt werden wie an diejenigen
­müssen modernisiert – „Sicherheitsmitarbeiter:innen“    der Sicherheitsdienstleister. Nur so kann vermieden
 – in den Anwendungsbereich aufgenommen werden.          werden, dass durch − auf Kostenerwägungen beru-
   Sicherheitsdienstleistung im Sinne des Gesetzes ist   henden − Ausweichbewegungen der B        ­ edarfsträger
 die gewerbsmäßige Erbringung einer Dienstleistung       (Umsetzung mit eigenen Mitarbeiter:innen) die
 im Auftrag eines Dritten mit personellen und/oder       angestrebte Erhöhung des Sicherheitsstandards ver-
 technischen Mitteln zur Vermeidung und/oder Redu-       hindert wird.
 zierung von Gefahren für Personen, Objekte, Anla-         Setzt ein Bedarfsträger im Rahmen der Erbringung
 gen, Hausrechtsbereiche, öffentliche Räume, Güter,      von Sicherheitsleistungen unternehmenseigenes
 Vermögenswerte, Veranstaltungen oder betriebli-         Personal in innerbetrieblichen Organisationsstruktu-
 che Prozesse durch Gewerbetreibende (Sicherheits-       ren mit grundrechtsrelevanten Eingriffsbefugnissen
 dienstleister), die eine Erlaubnis benötigen.           gegenüber Dritten ein, so gelten für dieses Perso-
   Derzeit existiert keine Regulierung für die Durch-    nal dieselben Anforderungen an die Zuverlässigkeit,
 führung von Sicherungstätigkeiten durch betriebs­       Qualifikation, Schulung, Weiterbildung sowie Füh-
 eigene Sicherheitskräfte (sog. Inhouse-Security).       rungs- und Einsatzerfahrung wie für die Sicherheits-
 Dies kann insbesondere im Bereich des Schutzes          mitarbeiter:innen. Das gilt auch für die Beschäftigten
 kritischer Infrastrukturen, des Schutzes des ÖPV,       in der betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle
 des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften bzw.           (NSL) bzw. Alarmempfangszentrale (AES).
 des Schutzes von Veranstaltungen mit besonderem
 Gefährdungs­potenzial zu gravierenden Sicherheits-
 lücken führen.

2) Basisschulung

  Für viele Sicherheitsmitarbeiter:innen sind die der-     Folgende Änderungen sind dennoch n      ­ otwendig:
zeit vorhandenen Grundqualifikationsformen (Unter-       Der antiquierte und negativ besetzte Begriff des
richtungsverfahren seit 1996 und Sachkundeprüfung        „Unterrichtungsverfahrens“ (sog. Sitzschein) ist
seit 2002 gemäß § 34a GewO) sinnvoll und ausrei-         durch „Basisschulung“ zu ersetzen. Die Inhalte müs-
chend. Trotz inzwischen auch stark spezialisierter       sen modernisiert und angepasst werden. Die techni-
Tätigkeiten im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe         schen Grundlagen der Arbeit in der Branche sind nicht
gibt es nach wie vor einen Bedarf an Sicherheitsmit-     ausreichend berücksichtigt und in Zeiten der Digitali-
arbeiter:innen für einfache Tätigkeiten.                 sierung veraltet. Für besondere Bereiche der Sicher-

                                                                                                              5
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heitsdienstleistung, z. B. den Veranstaltungsdienst,                                den. Dies muss in der Durchführungsverordnung zum
müssen spezialisierte Ergänzungsmodule aufgebaut                                    Sicherheitsdienstleistungsgesetz geregelt werden.
werden.                                                                             Die Mitarbeiter:innen müssen über ausreichende
   Eine Wissensabfrage ist bereits jetzt gesetzlich                                 Deutschkenntnisse verfügen. Diese müssen bundes-
vorgeschrieben. Diese wird jedoch sehr unterschied-                                 weit einheitlich und mit aufgabenspezifischen F
                                                                                                                                  ­ ragen
lich gehandhabt. Es muss ein bundesweit einheitli-                                  festgestellt werden.
ches Niveau in der Basisschulung geschaffen wer-

3) Basisschulung durch anerkannte und zertifizierte Bildungsträger

  Seit der Einführung des Unterrichtungsverfahrens                                     Eine Verbreiterung des Angebotes an Basisschu-
am 1. April 1996 sind die Industrie- und Handelskam-                                lungen in Deutschland wird zu einer erheblichen Ver-
mern dafür zuständig. Die alleinige Zuständigkeit der                               kürzung der teilweise derzeit halbjährigen Warte-
Industrie- und Handelskammern ist nicht mehr zeit-                                  zeiten für die Unterrichtung bei den Kammern führen.
gemäß. Zertifizierte und anerkannte Bildungsträger                                  Hierdurch könnten gerade in Spitzennachfragezeiten
sind ebenfalls damit zu betrauen. Dazu gehören ins-                                 (z. B. Schutz von Impfzentren, Schutz von Kranken­
besondere die vom BDSW zertifizierten Sicherheits-                                  häusern, Schutz von Großveranstaltungen) die Ein-
fachschulen und die Landesverbände der Allianz für                                  satzfähigkeit neuer Mitarbeiter:innen beschleu-
Sicherheit in der Wirtschaft. Ein wichtiges Qualitäts­                              nigt und Sicherheitslücken schneller geschlossen
kriterium der Bildungsträger ist die AZWV-Anerken-                                  ­werden.
nung durch die Bundesagentur für Arbeit. Danach                                        Die Sachkundeprüfung für bestimmte, besonders
können nur solche Träger zur Einbringung von                                         sensible und/oder konfliktgeneigte Tätigkeiten soll
Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden,                                      weiterhin nur vor den Industrie- und Handelskam-
die u. a. ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit                                mern abgelegt werden.
nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und
ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.

BESCHÄFTIGTE WIRTSCHAFTSKLASSE 80
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien · 2013 - 2020

300.000

                                                                                                               262.406      266.234
                                                                       258.216            257.794                                               259.579
                                                    246.903
250.000

                 207.775          214.284
200.000

150.000

100.000

 50.000

     0
                31.12.2013       31.12.2014        31.12.2015         31.12.2016         31.12.2017           31.12.2018   31.12.2019          31.12.2020

          803 Detekteien                802 Sicherheitsdienst mit Hilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen                801 Private Wach- und Sicherheitsdienste

Quelle: Eigene Darstellung aufgrund Zahlenmaterials von https://statistik.arbeitsagentur.de/

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DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken - Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden - BDSW
4) Reform der Zuverlässigkeitsüberprüfung

  Ein besonders wichtiges Element des Sicherheits-            Um die Einsatzfähigkeit von Sicherheitsmitar-
dienstleistungsgesetzes ist die Reform der Zuver-          beitern:innen zu optimieren und keine Sicherheits­
lässigkeitsüberprüfung. Sie muss schneller und effi-       lücken entstehen zu lassen, müssen gesetzliche
zienter werden. Dazu sind vier Einzelmaßnahmen             Regelungen geschaffen werden, die eine Abstufung
notwendig:                                                 der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Überprü-
  » Beginn der Überprüfung mit Beginn der                  fungstiefe vornehmen. Eine Zuverlässigkeitsüber-
    ­Basisschulung                                         prüfung nach diesem Gesetz ist nicht erforderlich,
  » Vermeidung von zeitraubenden Mehrfach­                 soweit bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
     überprüfungen                                         nach einem anderen Gesetz mindestens im gleichen
  » Erweiterung auf Mitarbeiter:innen außerhalb            Überprüfungsumfang innerhalb der letzten fünf Jah-
     des Geltungsbereichs des SDLG                         re erfolgt und die Zuverlässigkeit festgestellt worden
  » Zuständigkeit der Betriebssitzbehörde bzw.             ist. Die für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nach
     ­hybride Formen                                       diesem Gesetz zuständige Behörde holt nach diesbe-
                                                           züglichem Antrag des Antragstellers den Nachweis
   Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung        der durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung ein.
muss vor, zumindest parallel zur Absolvierung der             In Sicherheitsunternehmen sind auch Mitarbei-
Basisschulung bzw. der Sachkundeprüfung eingelei-          ter:innen tätig, die nicht in den Geltungsbereich des
tet werden. Nur so lassen sich unnötig lang addi­tive      Sicherheitsdienstleistungsgesetzes fallen. Um einen
Vorlaufzeiten vor einem zulässigen Ersteinsatz der         angemessenen Sicherheitsstandard zu gewährleis-
Sicherheitsmitarbeiter:innen vermeiden.                    ten, halten wir eine Überprüfung dieses Personen-
   Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren         kreises für angemessen und rechtlich geboten. Es
zur Stärkung der Zuverlässigkeit und Seriosität in der     geht dabei um folgende Mitarbeiter:innen:
Sicherheitswirtschaft die Prüfungstiefe bei Zuverläs-         » Kaufmännische Mitarbeiter:innen
sigkeitsüberprüfungen ausgeweitet und für spe­zielle          » Service- und Reinigungskräfte mit Zugang zu
Einsatzbereiche in unterschiedlichen gesetzlichen               sicherheitsrelevanten Bereichen und/oder Zu-
Regelungen besondere Zuverlässigkeitsüberprüfun-                griffsmöglichkeit auf besonders schützenswerte
gen für das eingesetzte Personal vorgesehen. Trotz              Informationen
einer bereits erfolgten intensiven Überprüfung e  ­ iner      » Mitarbeiter:innen des Veranstaltungsordnungs-
Person nach einer entsprechenden gesetzlichen                   dienstes
Regelung für einen bestimmten Tätigkeitsbereich
­                                                             » Mitarbeiter:innen in Notruf- und Service-Leit-
kann für den Einsatz in einem anderen Tätigkeits-               stellen
bereich bei derzeitiger Rechtslage aber eine erneu-           Mit der Einführung des Bewacherregisters im Jahr
te Überprüfung nach einer anderen Regelung erfor-          2019 wurde die Zuständigkeit für die Einleitung der
derlich und damit der unmittelbare Wechsel in diesen       Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Betriebssitz auf
Tätigkeitsbereich unmöglich sein. Des Weiteren sind        den Wohnort der Mitarbeiter:innen überführt. Viele
nach derzeitigem Recht bis zu vier unterschiedliche        Wohnsitzbehörden sind mit diesem Verfahren über-
Überprüfungsverfahren für ein und denselben Mitar-         fordert und können vielfach nur durch die profes­
beitenden zur Ausübung nur einer Funktion erforder-        sionelle Unterstützung der Sicherheitsunternehmen
lich. Behörden benötigen für Zuverlässigkeitsüber-         selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung abschließen.
prüfungen wiederum häufig sehr lange Zeit, sodass          Es fehlt häufig an einer routinierten und professio-
Unternehmen nicht kurzfristig an Auftragsvergaben          nellen Abarbeitung der für die Zuverlässigkeitsüber-
partizipieren können. Dies führt zu ­Sicherheitslücken     prüfung erforderlichen Prozesse. Dies führt zu einer
beim Schutz sensibler Bereiche in Deutschland – ein        späteren Einsetzbarkeit der Mitarbeiter:innen in
beispielloser Synergieverlust, den es abzustellen          ­Zeiten ohnehin knapper personeller Ressourcen und
gilt. Im Zweifel stehen die Mitarbeiter:innen nach          auch zu einer Mehrbelastung der Behörden durch
Abschluss der letzten Überprüfung für die vorgese-          notwendige Rückfragen.
hene Verwendung nicht mehr zur Verfügung.
                                                           Vor diesem Hintergrund muss die administrative
                                                           ­Zuständigkeit (wieder) auf den Sitz des Sicherheits-
                                                            unternehmens übergehen.

                                                                                                               7
DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken - Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden - BDSW
5) Regelungen für Subunternehmen

  Bei bestimmten Aufgaben, beispielsweise bei sich      hen. Die Schaffung von Transparenz ist zwingend
kurzfristig und oder/bundesweit ergebenden Sicher-      erforderlich. Notwendig ist eine gesetzlich normier-
heitserfordernissen, ist eine Zusammenarbeit von        te Nachweispflicht von Subunternehmern gegenüber
zwei oder mehreren Sicherheitsunternehmen erfor-        dem Hauptunternehmer und dem Auftraggeber hin-
derlich. Dies kann insbesondere auch ein wichtiges      sichtlich der Erfüllung derselben gewerberechtlichen
Anliegen von KMU in der Sicherheitswirtschaft sein.     Anforderungen, wie sie für den Auftragnehmer und
Sub- bzw. Nachunternehmen dürfen aber nicht ein-        die von ihm eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:in-
gesetzt werden, um gesetzliche Vorgaben zu umge-        nen gelten.

6) Erhöhung der Versicherungssummen

  Die derzeit vorgeschriebenen Versicherungssum-        cherungssummen sollten wie folgt angehoben wer-
men (in der Bewachungsverordnung) sind seit vielen      den (in Klammern die derzeitig gültigen Sätze):
Jahren unverändert und müssen der aktuellen Risiko-
und Preisentwicklung angepasst werden. Dies dient       Personenschäden:           2.500.000 € (1.000.000)
auch dem Schutz von kleineren Sicherheitsunterneh-      Sachschäden:               2.500.000 €   (250.000)
men. Diese können Schäden, die die Versicherungs-       Abhandenkommen
summen überschreiten, häufig nicht selbst bezahlen      bewachter Sachen:            250.000 €      (15.000)
und werden so in die Insolvenz getrieben. Die Versi-    Vermögensschaden:            250.000 €      (12.500)

7) Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen für besonders sensible und sicherheits­-
   relevante Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten mit einem besonders hohen Konfliktpotenzial

  Für Tätigkeiten in besonders sensiblen und sicher-      Die nach Auffassung des BDSW für diese Tätig-
heitsrelevanten Bereichen bzw. mit einem besonders      keiten zu erhöhenden Anforderungen beziehen sich
hohen Konfliktpotenzial sind höhere Anforderungen       nicht allein auf die Formalqualifikation der Mitarbei-
an die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die      ter:innen, sondern erstrecken sich insgesamt auf fol-
Qualifizierung der Mitarbeiter:innen verbindlich vor-   gende Bereiche:
zugeben. Es geht dabei um:                                » Qualifikation,
  » Schutz von KRITIS-Objekten,                           » Schulungen,
  » Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen           » Weiterbildung,
    Personenverkehr,                                      » tätigkeitsrelevante Berufserfahrung und
  » Schutz von Aufnahmeeinrichtungen und                  » Erstellung einer Einsatzkonzeption auf Basis
    ­Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewer-                einer Gefährdungs- und Sicherheitsanalyse.
     ber:innen oder Flüchtlinge,                          Der Auftraggeber wird in diesen sensiblen Berei-
  » Schutz von Veranstaltungen mit besonderem           chen aus eigenem Interesse die Einhaltung der Vor-
     Gefährdungspotenzial,                              gaben seinerseits überprüfen (müssen). Eine Doku-
  » Sicherheitsdienstleistungen für kommunale           mentation der Fortbildungen im Bewacherregister
     Sicherheit und Ordnung,                            halten wir deshalb nicht für geboten. Dies würde für
  » Sicherheitsdienstleistungen für kommunale           Unternehmen und Behörden zu einem unverhältnis-
     Verkehrssicherheit,                                mäßig hohen administrativen Aufwand führen.
  » Sicherheitsdienstleistungen auf Seeschiffen und
  » Geld- und Wertdienste.

    Spezialgesetzliche Regelungen sind für den Schutz von Veranstaltungen, kritischen Infrastrukturen,
    Flüchtlingsunterkünften und des Öffentlichen Personenverkehrs notwendig.

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Handlungsfeld

BEWACHERREGISTER (BWR):
Volle und nachhaltige Funktionsfähigkeit des digitalen BWR herstellen

  Am 1. Juni 2019 ging das BWR beim Bundesamt            fach anzutreffende mangelnde personelle, tech-
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an den Start,        nische und fachliche Ausstattung der kommunalen
aufgrund des Ressortwechsels zum Bundesinnen-            Verwaltungen, gerade in kleinen Gemeinden, durch
ministerium (BMI) wird es vom Statistischen Bun-         die Bundesländer. So kommt es insbesondere hier
desamt (Destatis) übernommen werden. Im BWR              nach wie vor zu einem massiven Bearbeitungsstau.
werden alle Sicherheitsunternehmen und deren Mit-        Dazu kommen immer wieder Probleme mit der Pro-
arbeiter:innen registriert und durch die kommuna-        grammsteuerung und der Benutzeroberfläche. 75
len Ordnungsbehörden auf Zuverlässigkeit überprüft       Prozent unserer Mitglieder warten momentan mehr
und verwaltet. Durch die Digitalisierung der Verwal-     als vier Wochen auf die Freigabe von Mitarbeiter:in-
tungsprozesse sollten das Erlaubnisverfahren für die     nen. Im Durchschnitt hat sich die Dauer der Zuverläs-
Sicherheitsunternehmen vereinfacht und die Zuver-        sigkeitsüberprüfungen trotz BWR verdoppelt. Dies ist
lässigkeitsüberprüfungen der Mitarbeiter:innen           ein unhaltbarer Zustand und beeinträchtigt die Leis-
beschleunigt werden. Nach fast zwei Jahren Betrieb       tungsfähigkeit der Sicherheitswirtschaft massiv. Das
ist davon wenig zufriedenstellend abgearbeitet. Bis-     BWR hat im Ergebnis bisher nicht zu weniger, son-
her sind nicht alle knapp 7.000 Sicherheitsunter-        dern zu mehr Bürokratie für die Sicherheitswirtschaft
nehmen im BWR registriert. Zudem sind nur fast 70        geführt. Es bleibt damit leider auch weiterhin eine
Prozent der rund 260.000 Sicherheitskräfte im BWR        Dauerbaustelle.
freigeschaltet. Grund ist u. a. die nach wie vor viel-

Der BDSW fordert von der Bundesregierung, für das föderale Flächenland Deutschland ein voll funktions­
fähiges BWR herzustellen.

Gleichzeitig erwartet der BDSW ein massives Einwirken des BMI auf die Bundesländer, ihre Vollzugsbehörden
personell und technisch besser im Interesse der Sicherheitswirtschaft und Sicherheitsarchitektur Deutsch-
lands auszustatten und die Vollzugsbehörden zukünftig mindestens auf Kreisebene anzusiedeln.

                                                                                                                   9
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Handlungsfeld

VERGABERECHT und QUALITÄTSKRITERIEN:
Billigstvergabe muss beendet werden

   Der Bund, die Länder und die Kommunen, Behör-         als Kann-Vorschrift aufgenommen. Dadurch w    ­ urde
den und andere öffentliche Einrichtungen haben eine      die Billigvergabe ausschließlich nach dem Preis
große Bedeutung bei der Vergabe von Sicherheits-         erneut legitimiert. Dies führt dazu, dass öffentliche
dienstleistungen. Insbesondere öffentliche Aufträ-       Auftraggeber selbst in sensiblen Bereichen wie dem
ge werden sehr häufig nur an den billigsten Bieter       Schutz von Flüchtlingsunterkünften nach wie vor mit
vergeben. Qualitätsstandards werden viel zu wenig        den oben beschriebenen Risiken auf das billigste als
berücksichtigt. Diese Billigvergabe führt in der Regel   vermeintlich wirtschaftlichstes Angebot abstellen.
für den Auftraggeber zu enormen Risiken im Zusam-        Das bereits in den 1990er Jahren mit Unterstützung
menhang mit der Bewertung der eigenen Sicher-            der Europäischen Kommission durch die europäi-
heit seiner Organisation. Darunter leidet das Image      schen Sozialpartner der privaten Sicherheitswirt-
der privaten Sicherheitsdienste in der Öffentlichkeit,   schaft CoESS und UNI Europa entwickelte und auf
den Medien und der Politik. Hinzu kommen zusätz­         der Berliner Sicherheitskonferenz im Jahr 1999 vor-
liche Kosten für Neuausschreibungen und -vergaben        gestellte Bestbieterhandbuch „Auftragsvergabe für
sowie etwaige Rechtsstreitigkeiten. Qualität auf dem     qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen"
Gebiet der Sicherheitsdienstleistungen ist nicht zum     fordert für die Beurteilung des „wirtschaftlichsten“
billigsten Preis zu haben.                               Angebots, Qualität und Preis in ein ausgewogenes
   Der deutsche Gesetzgeber ist mit den Vergabe-         Verhältnis zu bringen. Dies muss der Gesetzgeber
rechtsneuregelungen zur Zuschlagserteilung hinter        im SDLG aufgreifen, damit es sich auch in der Ver-
den EU-Richtlinienvorgaben zurückgeblieben. Die          gabepraxis öffentlicher Auftraggeber widerspiegeln
Berücksichtigung von Qualitätskriterien wurde nur        kann.

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EINSATZGEBIETE
    EINSATZGEBIETE
260.642
     260.642
        Beschäftigte
             Beschäftigte
                     in derinSicherheitsdienstleistungswirtschaft
                              der Sicherheitsdienstleistungswirtschaft
(davon 182.354
       (davon 182.354
               sozialversicherungspflichtig
                      sozialversicherungspflichtig
                                            Beschäftigte)
                                                   Beschäftigte)
                                                          – Stichtag
                                                                  – Stichtag
                                                                     30.09.2020
                                                                             30.09.2020

                                                            Einzelhandel Kernkraftwerke
                                                      Einzelhandel            Kernkraftwerke
                                            Detekteien
                                                  Detekteien
                                                                  6%      6% 1%        1%
                                                                                       Verwaltung
                                                                                            Verwaltung
                SchutzSchutz
                       von von                        3%      3%                       5% 5%
                                                                                                         Empfangsdienste
                                                                                                              Empfangsdienste
   Flüchtlingsunterkünften
         Flüchtlingsunterkünften
                                                                                                         12% 12%
                           10% 10%
                                                                                                                  Revier-Revier-
                                                                                                                          und Streifendienst
                                                                                                                                 und Streifendienst
     Geld- und
           Geld-
               Wertdienste
                 und Wertdienste
                             5%      5%                                                                           4%    4%

       Sicherungsposten
             Sicherungsposten
                        bei   bei                                                                                 Notruf-Notruf-
                                                                                                                          und Serviceleitstelle
                                                                                                                                 und Serviceleitstelle
           Gleisbauarbeiten
                 Gleisbauarbeiten                                                                                 4%    4%
                             2%      2%
        Veranstaltungs-
              Veranstaltungs-
                        und und                                                                                   Luftsicherheit
                                                                                                                         Luftsicherheit
           Ordnungsdienste
                 Ordnungsdienste                                                                                  8%    8%
                             5%      5%
                                                                                                                  City-Streifen
                                                                                                                        City-Streifen
                                                                                                                                / Personenschutz
                                                                                                                                      / Personenschutz
Militärische
       Militärische
             Einrichtungen
                    Einrichtungen                                                                                 1%    1%
                             3%      3%
                                                                                                                  Arbeits-,
                                                                                                                        Arbeits-,
                                                                                                                            Umwelt-
                                                                                                                                  Umwelt-
                                                                                                                                    und und
                                                                             Öffentlicher
                                                                                   Öffentlicher                   Gesundheitsschutz
                                                                                                                        Gesundheitsschutz
              Werkfeuerwehr
                   Werkfeuerwehr
                             1%      1% Objekt-Objekt- und WerkschutzPersonennahverkehr
                                                und Werkschutz            Personennahverkehr                      1%    1%
                                                                  26% 26%                               3%   3%

Quelle: Eigene
        Quelle:Berechnungen
                Eigene Berechnungen
                             aufgrundaufgrund
                                      Zahlenmaterials
                                              Zahlenmaterials
                                                      von https://statistik.arbeitsagentur.de
                                                              von https://statistik.arbeitsagentur.de

Folgende Korrekturen und Ergänzungen in den ge-                                          Gegebenheiten in die Gesamtbetrachtung nehmen.
setzlichen Vergabebestimmungen sind erforderlich:                                        Der BDSW hat gemeinsam mit seinen Sozialpart-
  » Die Beurteilung des wirtschaftlichsten Ange­                                         nern in den letzten Jahrzehnten ein länderspezi-
    botes hat auf der Grundlage einer dem Vertrags-                                      fisch und tätigkeitsorientiertes Tarifvertragssystem
    gegenstand entsprechenden angemessenen                                               entwickelt. Dieses trägt der unterschiedlichen Wirt-
    Gewichtung zwischen Preis und Leistung zu                                            schaftskraft in den 16 Bundesländern Rechnung und
    erfolgen.                                                                            belohnt höhere Qualifikationen mit höheren Entgel-
  » Eine Konkretisierung des fakultativen Aus-                                           ten. Das gilt namentlich für die beiden Ausbildungs-
    schlussgrundes, dass sich Verstöße gegen                                             berufe Service- und Fachkraft für Schutz und Sicher-
    ­arbeitsrechtliche Verpflichtungen auch und                                          heit sowie den Fortbildungsberuf für Quereinsteiger,
     gerade auf Verstöße gegen das Tarifrecht                                            der Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (IHK).
     ­beziehen.                                                                             Insbesondere wenn es sich um Aufträge für Sicher-
  » Die Anwendung eines auf Qualitätskriterien                                           heitsdienstleistungen in sensiblen Bereichen han-
      ­gestützten Vergabeverfahrens, insbesondere                                        delt, muss eine besondere Qualifizierung der Sicher-
       auf alle Bereiche der kritischen Infrastrukturen.                                 heitsmitarbeiter:innen zwingend gefordert und auch
  » Eine Änderung der Kannvorschrift zur Ableh-                                          im Preis honoriert werden. Dieses Prinzip muss nach
       nung des Zuschlags von ungewöhnlich niedrigen                                     Überzeugung des BDSW zukünftig flächendeckend
       Angeboten in eine Mussvorschrift.                                                 für Sicherheitsunternehmen in Deutschland gelten.
                                                                                         Wir benötigen kein Tariftreuegesetz auf Bundes­
Der BDSW fordert, dass Qualitätskriterien zwingend                                       ebene. Wir benötigen aber in den Ausschreibungs­
in die öffentliche Auftragsvergabe von Sicherheits-                                      bedingungen eine zwingende Forderung an die
dienstleistungen aufgenommen werden müssen.                                              branchen­üblichen Löhne für höhere Qualifikationen.
                                                                                         Nur so kann letztlich die Qualität von Sicherheits­
  Eine öffentliche Ausschreibung anhand von Quali­                                       aufgaben im Interesse der Inneren Sicherheit auf
tätskriterien muss aber auch die tarifpolitischen                                        dem Markt durchgesetzt werden.

                                                                                                                                                         11
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Handlungsfeld

SYSTEMRELEVANZ der Sicherheitswirtschaft regulatorisch sicherstellen

  Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bilden das Rück-      diskutiert, welche Berufsgruppen bzw. Branchen
grat einer modernen Gesellschaft. Die Sicherheits-         Dienstleistungen erbringen, die als systemrelevant
wirtschaft und ihre Mitarbeiter:innen erbringen immer      gelten. Dies erfolgte insbesondere im Zusammen-
mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. Aufrecht-       hang mit der Frage, wer Anspruch auf eine Kindernot-
erhaltung von KRITIS-Sektoren dienen. Dazu zäh-            betreuung in Schulen und Kindertagesstätten hat und
len Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten,         so seinem Beruf bei Schul- und Kita-Schließungen
Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleis-          weiterhin wie gewohnt nachgehen kann. Die entspre-
tung von Sicherheit und Ordnung im P ­ ersonenverkehr      chenden Verordnungen der Länder führen Tätigkeiten
und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen. Seit       im Bereich kritischer Infrastrukturen zwar auf, bezo-
Beginn der Coronapandemie ist auch die Kontrolle           gen auf Sicherheitsmitarbeiter:innen bleibt die Frage
der Einhaltung der Maßnahmen der Corona-Schutz-            aber vielfach ungeklärt. Bundeseinheitliche Definitio-
verordnungen hinzugekommen. Insbesondere zu                nen oder Regelungen bezüglich einer Einstufung als
Beginn der Coronapandemie wurde vielfach d    ­ arüber     systemrelevant fehlen bisher.

Der BDSW fordert die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Form eines Rahmengesetzes, das über­greifend für
Bund und Länder die Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft festschreibt.

Handlungsfeld

KOMMUNALE SICHERHEIT: Stärkung durch private Sicherheitsdienste

  Durch den Rückzug der Polizei aus der Fläche und         kontrollieren und auch bei Verstoß zu sanktionie-
der Übertragung von früher wahrgenommenen Ord-             ren. Es geht z. B. um die Überwachung der Masken-
nungsaufgaben an die Kommunen haben sich in                pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr oder die
zahlreichen Gemeinden und Städten in Deutsch-              Einhaltung von Schließungsanordnungen im Einzel­
land in den letzten Jahren nachhaltige Ordnungs-           handel und der Gastronomie.
und Sicherheitsdefizite ergeben. Insbesondere in             Zur Bewältigung dieser Herausforderungen können
den größeren Städten hat dies dazu geführt, dass           die Kommunen häufig weder kurz- noch mittelfris-
die kommunalen Ordnungsdienste deutlich verstärkt          tig auf eigene personelle Ressourcen zurückgreifen
wurden. Seit der Coronapandemie sind die kommu-            und beauftragen deshalb private Sicherheitsdienste
nalen Ordnungsdienste besonders stark gefordert.           mit der Durchführung von Ordnungsaufgaben. Hier-
Sie sind in der Pflicht, die vielfältigen und kom­plexen   zu gehört z. B. eine Streifentätigkeit im öffentlichen
Regelungen der Corona-Schutzverordnungen zu                Raum, besonders zum Schutz von Bahnhofsvorplät-

12
zen und Fußgängerzonen. Es werden häufig Ord-           lastung der kommunalen Ordnungsdienste und der
nungswidrigkeiten von privaten Sicherheitsdiensten      Polizei sowie ein signifikanter Beitrag für die kommu-
beobachtet, gemeldet und dokumentiert. Da deren         nale Sicherheit und Ordnung geleistet werden kann.
Mitarbeiter:innen bisher jedoch keinerlei hoheitliche   So hält der BDSW z. B. Regelungen über Befugnisse
Befugnisse auf rechtssicherer Ermächtigungsgrund-       zur Überprüfung der Personalien und zur Ausspra-
lage haben, muss bei Problemlagen im Regelfall          che eines Platzverweises für dringend geboten, um
sogar die Polizei hinzugezogen werden, um z. B. die     Rechtssicherheit zu schaffen und die kommunale
Personalien von Personen zu überprüfen. Dies ist ein    Sicherheit zu stärken.
unhaltbarer Zustand, auf den der Deutsche ­Städte-         Der BDSW fordert vom Bundesgesetzgeber, in
und Gemeindebund seit Längerem hinweist.                einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz auch qua-
  Der BDSW ist der Auffassung, dass nur durch die       litätsorientierte Anforderungen für private Sicher-
Schaffung von gesetzlich verankerten Minimalbefug-      heitsdienste, die kommunale Sicherheits- und Ord-
nissen für private Sicherheitsdienstleister eine Ent-   nungsaufgaben wahrnehmen, festzuschreiben.

Der BDSW fordert die Bundesregierung auf, über die Innenministerkonferenz auf die Länder e­ ­inzuwirken,
lande­srechtliche Ermächtigungsgrundlagen für die Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten für
­kommunale Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu schaffen, um den Sicherheitsdiensten zukünftig Minimal-
 befugnisse zu geben.

Der BDSW fordert von der Bundesregierung, die erforderlichen Vorgaben und Maßnahmen gemeinsam mit
den Bundesländern in einem „Pakt für kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienste“ festzuschreiben.

stock.adobe.com, Andrey Yalansky, 266212974

Handlungsfeld

TARIFPOLITIK: Schaffung von Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge

  Arbeitskämpfe im Bereich der Daseinsvorsor-           erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Arbeits-
ge und in kritischen Infrastrukturen, d. h. insbeson-   niederlegungen sollten nicht auf dem Rücken wehr-
dere bei Bahn, Fluggesellschaften, Flughäfen und        loser Kunden ausgetragen werden. Auch bei der Aus-
Krankenhäusern betreffen immer mehr nicht nur die       übung des grundrechtlich verankerten Streikrechts
Tarifvertragsparteien selbst, sondern auch die Allge-   ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beach-
meinheit. Seit dem Jahr 2000 erhöhen sich damit die     ten. Im Bereich der Daseinsvorsorge sind daher dem
Streik­risiken für Bürger:innen und Gewerbetreibende    Streikrecht im Interesse der Allgemeinheit Grenzen zu
erheblich. Es kommt zu unkalkulierbaren Risiken und     setzen.

Der BDSW fordert, das Streikrecht in der Daseinsvorsorge gesetzlich zu regeln. Diese gesetzliche Regelung
sollte in jedem Fall ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor jedem Streik, eine Streikankündigungsfrist
von vier Werktagen sowie eine Verpflichtung zu einer Notdienstvereinbarung vorsehen.

                                                                                                           13
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Handlungsfeld

WIRTSCHAFTSSCHUTZ: Schutz des Mittelstandes in den Fokus stellen

    Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands basiert       Wirtschaftsschutzstrategie entwickelt. Die Umset-
im Wesentlichen auf Ideenreichtum, Innovation und         zung dieser Strategie mit den Zielen: Gefahren­
Wissensvorsprung, speziell im deutschen Mittel-           sensibilisierung, Ausbau der Kooperation von Staat
stand.                                                    und Wirtschaft sowie der Stärkung der Eigenverant-
    Den Bedrohungen durch den i­        nternationalen    wortung der Wirtschaft erfolgt durch die vom BDSW
Terro­ r­
        ismus, durch organisierte Kriminalität,           mit­gegründete „Initiative Wirtschaftsschutz“. Diese
­Spionage, Sabotage und Cyberangriffe, Klimaverän-        wird auf Seiten der Wirtschaft von BDSW, BDI, DIHK
 derungen, Pandemien, aber auch Auswirkungen von          und ASW sowie auf Seiten des Staates von BMI, BfV,
 ­weltweiten regionalen Konflikten auf die Sicherung      BKA, BSI und BND getragen.
  von Handels­routen sowie auf die Sicherheit von aus-      Dabei bildet der BDSW mit seinen Mitgliedsunter-
ländischen Standorten deutscher Unternehmen und           nehmen und deren zehntausenden Kundenkontakten
deren Mitarbeiter:innen kann nur durch ein gemein-        die Brücke zum deutschen Mittelstand im Wirtschafts-
sames Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft             schutz. Die Sicherheitswirtschaft hat damit immer
begegnet werden.                                          mehr eine systemrelevante Generalfunktion zur
    Dabei verfügt der deutsche Mittelstand in der Regel   Risiko­minimierung für die deutsche Wirtschaft über-
mangels Ressourcen über keine eigenen Sicher-             nommen. Diese Aufgabe ist aber nur umfassend und
heitsstrukturen und ist immer mehr auf eine s­ tarke      effektiv wahrzunehmen, wenn die Zuverlässigkeits-
und leistungsfähige Sicherheitswirtschaft zum             überprüfungen und Sicherheitsüberprüfungen von
Eigenschutz angewiesen. Die Sicherheitswirtschaft         Sicherheitspersonal durch die Behörden signifikant
hat sich über den klassischen Objektschutz hinaus in      beschleunigt werden. Überprüfungszeiten von über
den letzten Jahren immer mehr zu einem Allround-          einem Jahr sind nicht länger hinzunehmen. Es muss in
sicherheitsdienstleister entwickelt. Sie e   ­ntwickelt   diesen Bereichen, speziell beim Bundesamt für Ver-
inte­grierte Sicherheitslösungen und begleitet ihre       fassungsschutz und den Länderbehörden, durch Per-
Kunden aus der Wirtschaft auch in ausländische
­                                                         sonalaufbau und Ausbau der Digitalisierung zu einer
Märkte und Krisenregionen. Die deutsche Sicher-           Verkürzung der Überprüfungszeiten kommen.
heitswirtschaft trägt damit bereits heute maßgeblich        Die Maßnahmen im Themenfeld Wirtschaftsschutz
und nachhaltig zur Sicherung des Wirtschaftsstand-        müssen noch mehr gebündelt werden. Hierzu ist die
ortes Deutschland bei.                                    „Initiative Wirtschaftsschutz“ weiterzuentwickeln und
    Bereits in der vorletzten Legislaturperiode wur-      die Bedürfnisse der Sicherheitswirtschaft und des
de gemeinsam von Staat und Wirtschaft unter maß-          deutschen Mittelstandes müssen noch mehr in den
geblicher Beteiligung des BDSW eine nationale             Fokus genommen werden.

14
Die Herausforderungen im Wirtschaftsschutz werden immer größer. Die Mitgliedsunternehmen des
   BDSW sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Sicherheitsbehörden und den KMUs.

Beauftragte:r der Bundesregierung                        tionsformen zwischen Staat und Wirtschaft, gerade
für Wirtschaftsschutz                                    auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung von ent-
  Bei der verbesserten Zusammenarbeit im kom-            sprechenden neuen rechtlichen Rahmenbedingun-
plexen Themenfeld Wirtschaftsschutz mit dem Staat        gen für die Sicherheitswirtschaft und deren Wettbe-
ist immer wieder festzustellen, dass dieses wich-        werbsstärkung, anstoßen und koordinieren.
tige Thema eine Vielzahl von Zuständigkeitsberei-          Zudem sollte er oder sie eine ressortübergreifende
chen von Ministerien und Sicherheitsbehörden tan-        Analyse aktueller und möglicher Bedrohungen für die
giert. Es wäre daher für die Sicherheitsarchitektur      öffentliche Sicherheit und Wirtschaft vornehmen und
ein Mehrwert, wenn die Wirtschaft eine:n zentralen       Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen natio­nal
Ansprechpartner:in auf hoher politischer Ebene zum       und international einleiten. So könnte ein effek­tiveres
Wirtschaftsschutz im Bundesinnenministerium (BMI)        Zusammenwirken von staatlichen Sicherheitskräf-
erhielte. Diese:r sollte aufgrund der seit 2020 beste-   ten, Wirtschaft und Sicherheitswirtschaft zur Gefah-
henden neuen Ressortzuständigkeit des BMI für die        renabwehr und Krisenbewältigung erfolgen. Ebenso
Sicherheitsdienstleistungswirtschaft Anliegen und        sollte ihm oder ihr die Organisation, Veranstaltung
Schutzbedürfnisse der Wirtschaft im Wirtschafts-         und Leitung nationaler Wirtschaftsschutzkonferen-
schutz aufgreifen und Prozesse für neue Koopera-         zen obliegen.

Der BDSW fordert, eine:n Beauftragte:n der Bundesregierung für Wirtschaftsschutz als zentrale:n Ansprech-
partner:in für die Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit zu benennen.

Handlungsfeld

SCHUTZ VOR PIRATEN: Seehandelswege sichern

  Deutschland ist als große Export- und Importnation       Durch das strikte Festhalten an einzelnen Rege-
wie kaum eine andere führende Industrienation vom        lungen, z. B. an den starren 4-Personen-Team-
Seehandel abhängig. Der Schutz der internationalen       stärken und zwingendem Mitführen von Ausrüs-
Handelsrouten liegt damit im deutschen Interesse,        tungsgegenständen – ohne Berücksichtigung von
da er Grundvoraussetzung für Wertschöpfungspro-          lageangepassten Sicherheitskonzepten und neues-
zesse, Arbeitsplätze und Wohlstand ist.                  ten sicherheitstechnischen Entwicklungen – hat die
  Seit Ende 2013 besteht die nationale Regulierung,      deutsche Sicherheitswirtschaft ihre internationale
dass nur noch vom Bundesamt für Wirtschaft und           Wettbewerbsfähigkeit gegenüber maritimen Sicher-
Ausfuhrkontrolle zugelassene Sicherheitsunterneh-        heitsdienstleistungen unter ausländischer F­lagge
men den Schutz von Seeschiffen unter deutscher           eingebüßt. Dieser Zustand muss im Interesse der
Flagge ausüben dürfen. Die Zulassungspflicht betrifft    deutschen Sicherheitswirtschaft und der Sicherung
ferner alle in Deutschland niedergelassenen Sicher-      des Wirtschaftsstandortes Deutschland beendet
heitsunternehmen, die auf Seeschiffen unter auslän-      werden.
discher Flagge tätig werden wollen.

Der BDSW fordert, durch Novellierung der gesetzlichen Vorschriften zur Seeschiffbewachung die inter­
nationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Sicherheitswirtschaft wieder herzustellen.

   Private Sicherheitsdienste müssen weiterhin in der Lage sein, die deutsche Handelsflotte zu schützen.

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ERWARTUNGSHALTUNG:

Politik muss neue Rahmenbedingungen schaffen

  Die Sicherheitswirtschaft und der sie v­ ertretende    2015 einen Letter of Intent unterzeichnet und inzwi-
BDSW sind in den letzten 25 Jahren ihrer sicher-         schen mit Leben erfüllt. Wir arbeiten aktiv in der
heitspolitischen Verantwortung gerecht g   ­ eworden.    „Initiative Wirtschaftsschutz“ mit. Diese Anstren­
                                                         ­
Wir haben an mehreren Studiengängen p         ­rivates   gungen in noch mehr Qualität und Seriosität der
Sicherheitsmanagement an ­     Polizeihochschulen,       Sicherheitsdienstleistungen werden nur dann nach-
an zwei Ausbildungsberufen für die Sicherheits-          haltig sein, wenn der Staat seiner politischen und
wirtschaft und an einer Fortbildungsregelung             gesetzgeberischen Verantwortung gerecht wird und
zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft aktiv         die Rahmenbedingungen für die privaten Sicher-
und entscheidend mitgearbeitet. Wir haben in             heitsdienste auf eine neue, zeitgemäße Grundlage
12 Bundesländern Kooperationsvereinbarungen mit          stellt. Nicht nur die Unternehmen, auch die inzwi-
den Landespolizeibehörden unterzeichnet. Mit dem         schen rund 260.000 privaten Sicherheitskräfte
Bundesamt für Verfassungsschutz haben wir bereits        erwarten ein entsprechendes Handeln der Politik.

                                                                     Berlin/Bad Homburg im Frühjahr 2021

                           BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
                           Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.

                           BUNDESGESCHÄFTSSTELLE                       HAUPTSTADTBÜRO
                           Am Weidenring 56                            Friedrichstraße 149
                           61352 Bad Homburg                           10117 Berlin
                           Tel.: +49 6172 94 80 50
                                                                       Ansprechpartner:
                           Fax: +49 6172 45 85 80
                                                                       RA Dr. Berthold Stoppelkamp
                           Mail: mail@bdsw.de
                                                                       Leiter Hauptstadtbüro
                                                                       Tel.: +49 30 28 88 07 25
                           Ansprechpartner:
                                                                       Mail: stoppelkamp@bdsw.de
                           Dr. Harald Olschok
                           Hauptgeschäftsführer                        Silke Zöller · Pressesprecherin
                           Tel.: +49 6172 94 80 50                     Tel.: +49 30 28 88 07 26
www.bdsw.de                Mail: olschok@bdsw.de                       Mail: zoeller@bdsw.de
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