DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken - Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden - BDSW
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AdobeStock, vegefox.com, 132887419 DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN: Sicherheitswirtschaft stärken – Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschieden Positions- und Forderungspapier des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft zur BUNDESTAGSWAHL 2021 und für die 20. Legislaturperiode des DEUTSCHEN BUNDESTAGES
GREGOR LEHNERT DR. HARALD OLSCHOK Präsident des Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft der Sicherheitswirtschaft VORWORT Deutschland durch Stärkung der Sicherheitswirtschaft sicherer machen Deutschland ist nach wie vor eines der sichersten Produkten, ein unverzichtbarer Bereitsteller dieses Länder der Welt. Dazu tragen insbesondere auch die Schutzes geworden. privaten Sicherheitsunternehmen mit ihren vielfälti- Die wirtschaftliche Lage der Sicherheitswirtschaft gen Dienstleistungen und Produkten und ihren rund wurde durch die Coronapandemie stark beeinflusst. 260.000 Mitarbeiter:innen bei. Besonders betroffen waren und sind die Unterneh- Seit Ende des 19. Jahrhunderts leistet die Sicher- men im Veranstaltungsschutz, in der Luftsicherheit heitswirtschaft einen großen Beitrag zum Schutz der und bei den Geld- und Wertdiensten. Für viele unse- deutschen Wirtschaft. Seit drei Jahrzehnten wird ihr rer Mitglieder kamen aber auch neue Aufgaben dazu. Wirken aber auch für die Öffentlichkeit mehr erkenn- Abstands-, Hygiene- und Zugangskontrollen vor bar. Der Schutz von Veranstaltungen, der Einsatz als Supermärkten, Krankenhäusern und Alten- und Pfle- City-Streifen im privaten oder kommunalen Auftrag, geheimen sowie der Schutz von über 400 Impfzent- die Begleitung des Öffentlichen Personenverkehrs, ren in Deutschland. Fluggastkontrollen an Verkehrsflughäfen, der Schutz Die Gewerbeordnung wird der faktischen Bedeu- von Flüchtlingsunterkünften, um nur einige heraus- tung der privaten Sicherheitsdienste schon lange ragende Beispiele zu nennen, haben zu einer ver- nicht mehr gerecht. In der Koalitionsvereinbarung stärkten öffentlichen Wahrnehmung und Akzeptanz von CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 wird des- geführt. halb zu Recht ausgeführt: „Private Sicherheitsbe- Gefahren für Wirtschaft und Gesellschaft drohen triebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. u. a. durch Kriminalität, Pandemien, T errorismus, Durch die Neuordnung der Regelungen für das pri- kriegerische Konflikte, Spionage und Sabotage, vate Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Cyberangriffe sowie Klimaveränderungen. Die Be Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in die- wältigung dieser exemplarisch aufgezeigten Sicher- sem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr heitsherausforderungen bedarf vielfältiger Schutz- Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“ maßnahmen durch Staat, Sicherheitswirtschaft, Der Wechsel der Zuständigkeit für die Sicherheits- Wirtschaft und Privathaushalte. Dabei ist der Staat wirtschaft vom Bundeswirtschafts- auf das Bundes- mit Polizei, Nachrichtendiensten und Bundeswehr innenministerium zum 1. Juli 2020 war ein erster wichtiger Bereitsteller für Schutz von Leben und wichtiger Schritt. Die Verabschiedung eines Sicher- Wohlstand in Deutschland. Stetig zunehmend ist heitsdienstleistungsgesetzes (SDLG) wurde leider auch die Sicherheitswirtschaft, mit ihren integrierten nicht mehr auf den Weg gebracht. Sicherheitsdienstleistungen und hochspezialisierten Der BDSW fordert daher von einer neuen Bundesregierung, unmittelbar nach den Wahlen die Arbeit an dem SDLG aufzunehmen und es baldmöglichst zu verabschieden. Mit diesem Positions- und Forderungspapier zeigen wir die erforderlichen Handlungsfelder auf, um Deutschland (noch) sicherer und resilienter zu machen. 2
Sicherheitsmarkt in Deutschland 2020 Quelle: Eigene Berechnungen | Hintergrundbild: AdobeStock, 221117895 Einzelhandel Objektschutzdienst Detekteien 4% 50% Safety & Rail 4% 5% Schutz militärischer Liegenschaften 5% Gesamtumsatz 9,2 Mrd. Euro Flughafensicherheit 11% Notruf- und Serviceleitstelle 10% Revierkontrolldienste Geld- und Wertdienste 4% 7% MANAGEMENT SUMMARY Die Sicherheitswirtschaft leistet einen wichti- immer mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. gen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit in Aufrechterhaltung von KRITIS-Sektoren dienen. Deutschland. Damit sie auch in Zukunft ihrer Verant- Defizite in der kommunalen Sicherheit müs- wortung gerecht werden kann, sind eine Reihe politi- sen behoben und ein „Pakt für kommunale Sicher- scher Maßnahmen erforderlich. heits- und Ordnungsdienste“ geschaffen werden. Maßgeblich ist die Verabschiedung des Sicher- Die Bundesregierung muss auf die Länder einwir- heitsdienstleistungsgesetzes (SDLG). Es muss ver- ken, landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen für bindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung die Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten für und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter:innen kommunale Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu und Führungskräfte für besondere Einsatzbereiche schaffen, um ihnen hier zukünftig Minimalbefugnisse beinhalten. Bisher bewährte Regelungen der Gewer- zu geben. beordnung sollten im SDLG implementiert und modi- Die Maßnahmen im Themenfeld Wirtschafts- fiziert werden. schutz müssen gebündelt werden. Die „Initiative Die volle Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters Wirtschaftsschutz“ muss weiterentwickelt und die muss bundesweit hergestellt werden. Neben tech- Bedürfnisse der Sicherheitswirtschaft und des deut- nischen Problemen sind auch die kommunalen Ver- schen Mittelstandes stärker in den Fokus gerückt waltungen vielfach mangelhaft ausgestattet, sodass werden. Ein:e Beauftragte:r für Wirtschaftsschutz ist dort ein massiver Bearbeitungsstau herrscht und die zu ernennen. Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen nicht einsetzen Arbeitskämpfe im Bereich der Daseinsvorsorge können. können zu unkalkulierbaren Risiken und erheblichen Das Vergaberecht bedarf Korrekturen und Ergän- Schäden für die Volkswirtschaft führen. Daher sind zungen. Qualitätskriterien müssen in die öffentliche Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge zu schaf- Auftragsvergabe von Sicherheitstätigkeiten zwin- fen, die u. a. ein obligatorisches Schlichtungsverfah- gend aufgenommen werden. Billigstvergaben sind ren vor jedem Streik, eine Streikankündigungsfrist zu beenden. Sie schaden der öffentlichen Sicherheit von vier Werktagen sowie eine Verpflichtung zu einer und dem Ansehen leistungsfähiger und qualifizierter Notdienstvereinbarung vorsehen. Sicherheitsunternehmen in Öffentlichkeit und Politik. Die bisherigen Anstrengungen des BDSW und Eine Tarifbindung ist, unabhängig von der Mitglied- seiner Mitglieder für noch mehr Qualität und Seriosi- schaft in einem Verband, dringend erforderlich. Nur tät der Sicherheitsdienstleistungen werden nur dann so sind höhere Anforderungen an die Qualifikation nachhaltig sein, wenn der Staat seiner politischen der Beschäftigten auf dem Markt auch durchsetzbar. und gesetzgeberischen Verantwortung gerecht wird Die Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft und die Rahmenbedingungen für die privaten Sicher- muss gesetzlich und bundeseinheitlich festgeschrie- heitsdienste auf eine neue, zeitgemäße Grundlage ben werden. Sicherheitsmitarbeiter:innen erbringen stellt. 3
stock.adobe.com, Blue Planet Studio, 361958590 UNSERE KERNFORDERUNGEN: 1. Sicherheitsdienstleistungsgesetz verabschieden 2. Volle Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters herstellen 3. Qualitätskriterien ins Vergaberecht einführen 4. Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft festschreiben 5. Pakt für kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienste schaffen 6. Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge schaffen 7. Beauftragte:n der Bundesregierung für Wirtschaftsschutz benennen 8. Internationale Wettbewerbsfähigkeit bei der Seeschiffbewachung herstellen 4
Handlungsfeld SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGSGESETZ Die zentralen Bestandteile eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes sind 1) die Begriffs bestimmung und der Anwendungsbereich, 2) die Einführung einer Basisschulung, 3) die Erweiterung der Anbieter für diese Schulung, 4) die grundlegende Reform des Systems der Zuverlässigkeitsprüfungen, 5) die Nachweispflicht für Subunternehmen, 6) die Erhöhung der Versicherungssummen und 7) die Schaffung für spezifische Rechtsgrundlagen für einige Tätigkeiten. 1) Anwendungsbereich des Gesetzes: Begriffsbestimmung/Inhouse-Security Der Begriff in dem bisherigen § 34a der Gewerbe- Wir halten es daher für unabdingbar, dass an die ordnung (GewO) „aktive Obhutstätigkeit“ entspricht Mitarbeiter:innen der Inhouse-Security dieselben nicht mehr dem tatsächlichen Leistungsspektrum Anforderungen im Bereich Qualifikation, Schulung der Sicher heitsunternehmen. Die Begrifflichkeiten und Weiterbildung gestellt werden wie an diejenigen müssen modernisiert – „Sicherheitsmitarbeiter:innen“ der Sicherheitsdienstleister. Nur so kann vermieden – in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. werden, dass durch − auf Kostenerwägungen beru- Sicherheitsdienstleistung im Sinne des Gesetzes ist henden − Ausweichbewegungen der B edarfsträger die gewerbsmäßige Erbringung einer Dienstleistung (Umsetzung mit eigenen Mitarbeiter:innen) die im Auftrag eines Dritten mit personellen und/oder angestrebte Erhöhung des Sicherheitsstandards ver- technischen Mitteln zur Vermeidung und/oder Redu- hindert wird. zierung von Gefahren für Personen, Objekte, Anla- Setzt ein Bedarfsträger im Rahmen der Erbringung gen, Hausrechtsbereiche, öffentliche Räume, Güter, von Sicherheitsleistungen unternehmenseigenes Vermögenswerte, Veranstaltungen oder betriebli- Personal in innerbetrieblichen Organisationsstruktu- che Prozesse durch Gewerbetreibende (Sicherheits- ren mit grundrechtsrelevanten Eingriffsbefugnissen dienstleister), die eine Erlaubnis benötigen. gegenüber Dritten ein, so gelten für dieses Perso- Derzeit existiert keine Regulierung für die Durch- nal dieselben Anforderungen an die Zuverlässigkeit, führung von Sicherungstätigkeiten durch betriebs Qualifikation, Schulung, Weiterbildung sowie Füh- eigene Sicherheitskräfte (sog. Inhouse-Security). rungs- und Einsatzerfahrung wie für die Sicherheits- Dies kann insbesondere im Bereich des Schutzes mitarbeiter:innen. Das gilt auch für die Beschäftigten kritischer Infrastrukturen, des Schutzes des ÖPV, in der betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften bzw. (NSL) bzw. Alarmempfangszentrale (AES). des Schutzes von Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial zu gravierenden Sicherheits- lücken führen. 2) Basisschulung Für viele Sicherheitsmitarbeiter:innen sind die der- Folgende Änderungen sind dennoch n otwendig: zeit vorhandenen Grundqualifikationsformen (Unter- Der antiquierte und negativ besetzte Begriff des richtungsverfahren seit 1996 und Sachkundeprüfung „Unterrichtungsverfahrens“ (sog. Sitzschein) ist seit 2002 gemäß § 34a GewO) sinnvoll und ausrei- durch „Basisschulung“ zu ersetzen. Die Inhalte müs- chend. Trotz inzwischen auch stark spezialisierter sen modernisiert und angepasst werden. Die techni- Tätigkeiten im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe schen Grundlagen der Arbeit in der Branche sind nicht gibt es nach wie vor einen Bedarf an Sicherheitsmit- ausreichend berücksichtigt und in Zeiten der Digitali- arbeiter:innen für einfache Tätigkeiten. sierung veraltet. Für besondere Bereiche der Sicher- 5
heitsdienstleistung, z. B. den Veranstaltungsdienst, den. Dies muss in der Durchführungsverordnung zum müssen spezialisierte Ergänzungsmodule aufgebaut Sicherheitsdienstleistungsgesetz geregelt werden. werden. Die Mitarbeiter:innen müssen über ausreichende Eine Wissensabfrage ist bereits jetzt gesetzlich Deutschkenntnisse verfügen. Diese müssen bundes- vorgeschrieben. Diese wird jedoch sehr unterschied- weit einheitlich und mit aufgabenspezifischen F ragen lich gehandhabt. Es muss ein bundesweit einheitli- festgestellt werden. ches Niveau in der Basisschulung geschaffen wer- 3) Basisschulung durch anerkannte und zertifizierte Bildungsträger Seit der Einführung des Unterrichtungsverfahrens Eine Verbreiterung des Angebotes an Basisschu- am 1. April 1996 sind die Industrie- und Handelskam- lungen in Deutschland wird zu einer erheblichen Ver- mern dafür zuständig. Die alleinige Zuständigkeit der kürzung der teilweise derzeit halbjährigen Warte- Industrie- und Handelskammern ist nicht mehr zeit- zeiten für die Unterrichtung bei den Kammern führen. gemäß. Zertifizierte und anerkannte Bildungsträger Hierdurch könnten gerade in Spitzennachfragezeiten sind ebenfalls damit zu betrauen. Dazu gehören ins- (z. B. Schutz von Impfzentren, Schutz von Kranken besondere die vom BDSW zertifizierten Sicherheits- häusern, Schutz von Großveranstaltungen) die Ein- fachschulen und die Landesverbände der Allianz für satzfähigkeit neuer Mitarbeiter:innen beschleu- Sicherheit in der Wirtschaft. Ein wichtiges Qualitäts nigt und Sicherheitslücken schneller geschlossen kriterium der Bildungsträger ist die AZWV-Anerken- werden. nung durch die Bundesagentur für Arbeit. Danach Die Sachkundeprüfung für bestimmte, besonders können nur solche Träger zur Einbringung von sensible und/oder konfliktgeneigte Tätigkeiten soll Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, weiterhin nur vor den Industrie- und Handelskam- die u. a. ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mern abgelegt werden. nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. BESCHÄFTIGTE WIRTSCHAFTSKLASSE 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien · 2013 - 2020 300.000 262.406 266.234 258.216 257.794 259.579 246.903 250.000 207.775 214.284 200.000 150.000 100.000 50.000 0 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 803 Detekteien 802 Sicherheitsdienst mit Hilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen 801 Private Wach- und Sicherheitsdienste Quelle: Eigene Darstellung aufgrund Zahlenmaterials von https://statistik.arbeitsagentur.de/ 6
4) Reform der Zuverlässigkeitsüberprüfung Ein besonders wichtiges Element des Sicherheits- Um die Einsatzfähigkeit von Sicherheitsmitar- dienstleistungsgesetzes ist die Reform der Zuver- beitern:innen zu optimieren und keine Sicherheits lässigkeitsüberprüfung. Sie muss schneller und effi- lücken entstehen zu lassen, müssen gesetzliche zienter werden. Dazu sind vier Einzelmaßnahmen Regelungen geschaffen werden, die eine Abstufung notwendig: der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Überprü- » Beginn der Überprüfung mit Beginn der fungstiefe vornehmen. Eine Zuverlässigkeitsüber- Basisschulung prüfung nach diesem Gesetz ist nicht erforderlich, » Vermeidung von zeitraubenden Mehrfach soweit bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung überprüfungen nach einem anderen Gesetz mindestens im gleichen » Erweiterung auf Mitarbeiter:innen außerhalb Überprüfungsumfang innerhalb der letzten fünf Jah- des Geltungsbereichs des SDLG re erfolgt und die Zuverlässigkeit festgestellt worden » Zuständigkeit der Betriebssitzbehörde bzw. ist. Die für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nach hybride Formen diesem Gesetz zuständige Behörde holt nach diesbe- züglichem Antrag des Antragstellers den Nachweis Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung der durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung ein. muss vor, zumindest parallel zur Absolvierung der In Sicherheitsunternehmen sind auch Mitarbei- Basisschulung bzw. der Sachkundeprüfung eingelei- ter:innen tätig, die nicht in den Geltungsbereich des tet werden. Nur so lassen sich unnötig lang additive Sicherheitsdienstleistungsgesetzes fallen. Um einen Vorlaufzeiten vor einem zulässigen Ersteinsatz der angemessenen Sicherheitsstandard zu gewährleis- Sicherheitsmitarbeiter:innen vermeiden. ten, halten wir eine Überprüfung dieses Personen- Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren kreises für angemessen und rechtlich geboten. Es zur Stärkung der Zuverlässigkeit und Seriosität in der geht dabei um folgende Mitarbeiter:innen: Sicherheitswirtschaft die Prüfungstiefe bei Zuverläs- » Kaufmännische Mitarbeiter:innen sigkeitsüberprüfungen ausgeweitet und für spezielle » Service- und Reinigungskräfte mit Zugang zu Einsatzbereiche in unterschiedlichen gesetzlichen sicherheitsrelevanten Bereichen und/oder Zu- Regelungen besondere Zuverlässigkeitsüberprüfun- griffsmöglichkeit auf besonders schützenswerte gen für das eingesetzte Personal vorgesehen. Trotz Informationen einer bereits erfolgten intensiven Überprüfung e iner » Mitarbeiter:innen des Veranstaltungsordnungs- Person nach einer entsprechenden gesetzlichen dienstes Regelung für einen bestimmten Tätigkeitsbereich » Mitarbeiter:innen in Notruf- und Service-Leit- kann für den Einsatz in einem anderen Tätigkeits- stellen bereich bei derzeitiger Rechtslage aber eine erneu- Mit der Einführung des Bewacherregisters im Jahr te Überprüfung nach einer anderen Regelung erfor- 2019 wurde die Zuständigkeit für die Einleitung der derlich und damit der unmittelbare Wechsel in diesen Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Betriebssitz auf Tätigkeitsbereich unmöglich sein. Des Weiteren sind den Wohnort der Mitarbeiter:innen überführt. Viele nach derzeitigem Recht bis zu vier unterschiedliche Wohnsitzbehörden sind mit diesem Verfahren über- Überprüfungsverfahren für ein und denselben Mitar- fordert und können vielfach nur durch die profes beitenden zur Ausübung nur einer Funktion erforder- sionelle Unterstützung der Sicherheitsunternehmen lich. Behörden benötigen für Zuverlässigkeitsüber- selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung abschließen. prüfungen wiederum häufig sehr lange Zeit, sodass Es fehlt häufig an einer routinierten und professio- Unternehmen nicht kurzfristig an Auftragsvergaben nellen Abarbeitung der für die Zuverlässigkeitsüber- partizipieren können. Dies führt zu Sicherheitslücken prüfung erforderlichen Prozesse. Dies führt zu einer beim Schutz sensibler Bereiche in Deutschland – ein späteren Einsetzbarkeit der Mitarbeiter:innen in beispielloser Synergieverlust, den es abzustellen Zeiten ohnehin knapper personeller Ressourcen und gilt. Im Zweifel stehen die Mitarbeiter:innen nach auch zu einer Mehrbelastung der Behörden durch Abschluss der letzten Überprüfung für die vorgese- notwendige Rückfragen. hene Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund muss die administrative Zuständigkeit (wieder) auf den Sitz des Sicherheits- unternehmens übergehen. 7
5) Regelungen für Subunternehmen Bei bestimmten Aufgaben, beispielsweise bei sich hen. Die Schaffung von Transparenz ist zwingend kurzfristig und oder/bundesweit ergebenden Sicher- erforderlich. Notwendig ist eine gesetzlich normier- heitserfordernissen, ist eine Zusammenarbeit von te Nachweispflicht von Subunternehmern gegenüber zwei oder mehreren Sicherheitsunternehmen erfor- dem Hauptunternehmer und dem Auftraggeber hin- derlich. Dies kann insbesondere auch ein wichtiges sichtlich der Erfüllung derselben gewerberechtlichen Anliegen von KMU in der Sicherheitswirtschaft sein. Anforderungen, wie sie für den Auftragnehmer und Sub- bzw. Nachunternehmen dürfen aber nicht ein- die von ihm eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:in- gesetzt werden, um gesetzliche Vorgaben zu umge- nen gelten. 6) Erhöhung der Versicherungssummen Die derzeit vorgeschriebenen Versicherungssum- cherungssummen sollten wie folgt angehoben wer- men (in der Bewachungsverordnung) sind seit vielen den (in Klammern die derzeitig gültigen Sätze): Jahren unverändert und müssen der aktuellen Risiko- und Preisentwicklung angepasst werden. Dies dient Personenschäden: 2.500.000 € (1.000.000) auch dem Schutz von kleineren Sicherheitsunterneh- Sachschäden: 2.500.000 € (250.000) men. Diese können Schäden, die die Versicherungs- Abhandenkommen summen überschreiten, häufig nicht selbst bezahlen bewachter Sachen: 250.000 € (15.000) und werden so in die Insolvenz getrieben. Die Versi- Vermögensschaden: 250.000 € (12.500) 7) Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen für besonders sensible und sicherheits- relevante Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten mit einem besonders hohen Konfliktpotenzial Für Tätigkeiten in besonders sensiblen und sicher- Die nach Auffassung des BDSW für diese Tätig- heitsrelevanten Bereichen bzw. mit einem besonders keiten zu erhöhenden Anforderungen beziehen sich hohen Konfliktpotenzial sind höhere Anforderungen nicht allein auf die Formalqualifikation der Mitarbei- an die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die ter:innen, sondern erstrecken sich insgesamt auf fol- Qualifizierung der Mitarbeiter:innen verbindlich vor- gende Bereiche: zugeben. Es geht dabei um: » Qualifikation, » Schutz von KRITIS-Objekten, » Schulungen, » Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen » Weiterbildung, Personenverkehr, » tätigkeitsrelevante Berufserfahrung und » Schutz von Aufnahmeeinrichtungen und » Erstellung einer Einsatzkonzeption auf Basis Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewer- einer Gefährdungs- und Sicherheitsanalyse. ber:innen oder Flüchtlinge, Der Auftraggeber wird in diesen sensiblen Berei- » Schutz von Veranstaltungen mit besonderem chen aus eigenem Interesse die Einhaltung der Vor- Gefährdungspotenzial, gaben seinerseits überprüfen (müssen). Eine Doku- » Sicherheitsdienstleistungen für kommunale mentation der Fortbildungen im Bewacherregister Sicherheit und Ordnung, halten wir deshalb nicht für geboten. Dies würde für » Sicherheitsdienstleistungen für kommunale Unternehmen und Behörden zu einem unverhältnis- Verkehrssicherheit, mäßig hohen administrativen Aufwand führen. » Sicherheitsdienstleistungen auf Seeschiffen und » Geld- und Wertdienste. Spezialgesetzliche Regelungen sind für den Schutz von Veranstaltungen, kritischen Infrastrukturen, Flüchtlingsunterkünften und des Öffentlichen Personenverkehrs notwendig. 8
stock.adobe.com, Artur, 387747096 Handlungsfeld BEWACHERREGISTER (BWR): Volle und nachhaltige Funktionsfähigkeit des digitalen BWR herstellen Am 1. Juni 2019 ging das BWR beim Bundesamt fach anzutreffende mangelnde personelle, tech- für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an den Start, nische und fachliche Ausstattung der kommunalen aufgrund des Ressortwechsels zum Bundesinnen- Verwaltungen, gerade in kleinen Gemeinden, durch ministerium (BMI) wird es vom Statistischen Bun- die Bundesländer. So kommt es insbesondere hier desamt (Destatis) übernommen werden. Im BWR nach wie vor zu einem massiven Bearbeitungsstau. werden alle Sicherheitsunternehmen und deren Mit- Dazu kommen immer wieder Probleme mit der Pro- arbeiter:innen registriert und durch die kommuna- grammsteuerung und der Benutzeroberfläche. 75 len Ordnungsbehörden auf Zuverlässigkeit überprüft Prozent unserer Mitglieder warten momentan mehr und verwaltet. Durch die Digitalisierung der Verwal- als vier Wochen auf die Freigabe von Mitarbeiter:in- tungsprozesse sollten das Erlaubnisverfahren für die nen. Im Durchschnitt hat sich die Dauer der Zuverläs- Sicherheitsunternehmen vereinfacht und die Zuver- sigkeitsüberprüfungen trotz BWR verdoppelt. Dies ist lässigkeitsüberprüfungen der Mitarbeiter:innen ein unhaltbarer Zustand und beeinträchtigt die Leis- beschleunigt werden. Nach fast zwei Jahren Betrieb tungsfähigkeit der Sicherheitswirtschaft massiv. Das ist davon wenig zufriedenstellend abgearbeitet. Bis- BWR hat im Ergebnis bisher nicht zu weniger, son- her sind nicht alle knapp 7.000 Sicherheitsunter- dern zu mehr Bürokratie für die Sicherheitswirtschaft nehmen im BWR registriert. Zudem sind nur fast 70 geführt. Es bleibt damit leider auch weiterhin eine Prozent der rund 260.000 Sicherheitskräfte im BWR Dauerbaustelle. freigeschaltet. Grund ist u. a. die nach wie vor viel- Der BDSW fordert von der Bundesregierung, für das föderale Flächenland Deutschland ein voll funktions fähiges BWR herzustellen. Gleichzeitig erwartet der BDSW ein massives Einwirken des BMI auf die Bundesländer, ihre Vollzugsbehörden personell und technisch besser im Interesse der Sicherheitswirtschaft und Sicherheitsarchitektur Deutsch- lands auszustatten und die Vollzugsbehörden zukünftig mindestens auf Kreisebene anzusiedeln. 9
stock.adobe.com, Zerbor, 175348448 Handlungsfeld VERGABERECHT und QUALITÄTSKRITERIEN: Billigstvergabe muss beendet werden Der Bund, die Länder und die Kommunen, Behör- als Kann-Vorschrift aufgenommen. Dadurch w urde den und andere öffentliche Einrichtungen haben eine die Billigvergabe ausschließlich nach dem Preis große Bedeutung bei der Vergabe von Sicherheits- erneut legitimiert. Dies führt dazu, dass öffentliche dienstleistungen. Insbesondere öffentliche Aufträ- Auftraggeber selbst in sensiblen Bereichen wie dem ge werden sehr häufig nur an den billigsten Bieter Schutz von Flüchtlingsunterkünften nach wie vor mit vergeben. Qualitätsstandards werden viel zu wenig den oben beschriebenen Risiken auf das billigste als berücksichtigt. Diese Billigvergabe führt in der Regel vermeintlich wirtschaftlichstes Angebot abstellen. für den Auftraggeber zu enormen Risiken im Zusam- Das bereits in den 1990er Jahren mit Unterstützung menhang mit der Bewertung der eigenen Sicher- der Europäischen Kommission durch die europäi- heit seiner Organisation. Darunter leidet das Image schen Sozialpartner der privaten Sicherheitswirt- der privaten Sicherheitsdienste in der Öffentlichkeit, schaft CoESS und UNI Europa entwickelte und auf den Medien und der Politik. Hinzu kommen zusätz der Berliner Sicherheitskonferenz im Jahr 1999 vor- liche Kosten für Neuausschreibungen und -vergaben gestellte Bestbieterhandbuch „Auftragsvergabe für sowie etwaige Rechtsstreitigkeiten. Qualität auf dem qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen" Gebiet der Sicherheitsdienstleistungen ist nicht zum fordert für die Beurteilung des „wirtschaftlichsten“ billigsten Preis zu haben. Angebots, Qualität und Preis in ein ausgewogenes Der deutsche Gesetzgeber ist mit den Vergabe- Verhältnis zu bringen. Dies muss der Gesetzgeber rechtsneuregelungen zur Zuschlagserteilung hinter im SDLG aufgreifen, damit es sich auch in der Ver- den EU-Richtlinienvorgaben zurückgeblieben. Die gabepraxis öffentlicher Auftraggeber widerspiegeln Berücksichtigung von Qualitätskriterien wurde nur kann. 10
EINSATZGEBIETE EINSATZGEBIETE 260.642 260.642 Beschäftigte Beschäftigte in derinSicherheitsdienstleistungswirtschaft der Sicherheitsdienstleistungswirtschaft (davon 182.354 (davon 182.354 sozialversicherungspflichtig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) Beschäftigte) – Stichtag – Stichtag 30.09.2020 30.09.2020 Einzelhandel Kernkraftwerke Einzelhandel Kernkraftwerke Detekteien Detekteien 6% 6% 1% 1% Verwaltung Verwaltung SchutzSchutz von von 3% 3% 5% 5% Empfangsdienste Empfangsdienste Flüchtlingsunterkünften Flüchtlingsunterkünften 12% 12% 10% 10% Revier-Revier- und Streifendienst und Streifendienst Geld- und Geld- Wertdienste und Wertdienste 5% 5% 4% 4% Sicherungsposten Sicherungsposten bei bei Notruf-Notruf- und Serviceleitstelle und Serviceleitstelle Gleisbauarbeiten Gleisbauarbeiten 4% 4% 2% 2% Veranstaltungs- Veranstaltungs- und und Luftsicherheit Luftsicherheit Ordnungsdienste Ordnungsdienste 8% 8% 5% 5% City-Streifen City-Streifen / Personenschutz / Personenschutz Militärische Militärische Einrichtungen Einrichtungen 1% 1% 3% 3% Arbeits-, Arbeits-, Umwelt- Umwelt- und und Öffentlicher Öffentlicher Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz Werkfeuerwehr Werkfeuerwehr 1% 1% Objekt-Objekt- und WerkschutzPersonennahverkehr und Werkschutz Personennahverkehr 1% 1% 26% 26% 3% 3% Quelle: Eigene Quelle:Berechnungen Eigene Berechnungen aufgrundaufgrund Zahlenmaterials Zahlenmaterials von https://statistik.arbeitsagentur.de von https://statistik.arbeitsagentur.de Folgende Korrekturen und Ergänzungen in den ge- Gegebenheiten in die Gesamtbetrachtung nehmen. setzlichen Vergabebestimmungen sind erforderlich: Der BDSW hat gemeinsam mit seinen Sozialpart- » Die Beurteilung des wirtschaftlichsten Ange nern in den letzten Jahrzehnten ein länderspezi- botes hat auf der Grundlage einer dem Vertrags- fisch und tätigkeitsorientiertes Tarifvertragssystem gegenstand entsprechenden angemessenen entwickelt. Dieses trägt der unterschiedlichen Wirt- Gewichtung zwischen Preis und Leistung zu schaftskraft in den 16 Bundesländern Rechnung und erfolgen. belohnt höhere Qualifikationen mit höheren Entgel- » Eine Konkretisierung des fakultativen Aus- ten. Das gilt namentlich für die beiden Ausbildungs- schlussgrundes, dass sich Verstöße gegen berufe Service- und Fachkraft für Schutz und Sicher- arbeitsrechtliche Verpflichtungen auch und heit sowie den Fortbildungsberuf für Quereinsteiger, gerade auf Verstöße gegen das Tarifrecht der Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (IHK). beziehen. Insbesondere wenn es sich um Aufträge für Sicher- » Die Anwendung eines auf Qualitätskriterien heitsdienstleistungen in sensiblen Bereichen han- gestützten Vergabeverfahrens, insbesondere delt, muss eine besondere Qualifizierung der Sicher- auf alle Bereiche der kritischen Infrastrukturen. heitsmitarbeiter:innen zwingend gefordert und auch » Eine Änderung der Kannvorschrift zur Ableh- im Preis honoriert werden. Dieses Prinzip muss nach nung des Zuschlags von ungewöhnlich niedrigen Überzeugung des BDSW zukünftig flächendeckend Angeboten in eine Mussvorschrift. für Sicherheitsunternehmen in Deutschland gelten. Wir benötigen kein Tariftreuegesetz auf Bundes Der BDSW fordert, dass Qualitätskriterien zwingend ebene. Wir benötigen aber in den Ausschreibungs in die öffentliche Auftragsvergabe von Sicherheits- bedingungen eine zwingende Forderung an die dienstleistungen aufgenommen werden müssen. branchenüblichen Löhne für höhere Qualifikationen. Nur so kann letztlich die Qualität von Sicherheits Eine öffentliche Ausschreibung anhand von Quali aufgaben im Interesse der Inneren Sicherheit auf tätskriterien muss aber auch die tarifpolitischen dem Markt durchgesetzt werden. 11
stock.adobe.com, magele-picture, 335830434 Handlungsfeld SYSTEMRELEVANZ der Sicherheitswirtschaft regulatorisch sicherstellen Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bilden das Rück- diskutiert, welche Berufsgruppen bzw. Branchen grat einer modernen Gesellschaft. Die Sicherheits- Dienstleistungen erbringen, die als systemrelevant wirtschaft und ihre Mitarbeiter:innen erbringen immer gelten. Dies erfolgte insbesondere im Zusammen- mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. Aufrecht- hang mit der Frage, wer Anspruch auf eine Kindernot- erhaltung von KRITIS-Sektoren dienen. Dazu zäh- betreuung in Schulen und Kindertagesstätten hat und len Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten, so seinem Beruf bei Schul- und Kita-Schließungen Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleis- weiterhin wie gewohnt nachgehen kann. Die entspre- tung von Sicherheit und Ordnung im P ersonenverkehr chenden Verordnungen der Länder führen Tätigkeiten und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen. Seit im Bereich kritischer Infrastrukturen zwar auf, bezo- Beginn der Coronapandemie ist auch die Kontrolle gen auf Sicherheitsmitarbeiter:innen bleibt die Frage der Einhaltung der Maßnahmen der Corona-Schutz- aber vielfach ungeklärt. Bundeseinheitliche Definitio- verordnungen hinzugekommen. Insbesondere zu nen oder Regelungen bezüglich einer Einstufung als Beginn der Coronapandemie wurde vielfach d arüber systemrelevant fehlen bisher. Der BDSW fordert die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Form eines Rahmengesetzes, das übergreifend für Bund und Länder die Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft festschreibt. Handlungsfeld KOMMUNALE SICHERHEIT: Stärkung durch private Sicherheitsdienste Durch den Rückzug der Polizei aus der Fläche und kontrollieren und auch bei Verstoß zu sanktionie- der Übertragung von früher wahrgenommenen Ord- ren. Es geht z. B. um die Überwachung der Masken- nungsaufgaben an die Kommunen haben sich in pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr oder die zahlreichen Gemeinden und Städten in Deutsch- Einhaltung von Schließungsanordnungen im Einzel land in den letzten Jahren nachhaltige Ordnungs- handel und der Gastronomie. und Sicherheitsdefizite ergeben. Insbesondere in Zur Bewältigung dieser Herausforderungen können den größeren Städten hat dies dazu geführt, dass die Kommunen häufig weder kurz- noch mittelfris- die kommunalen Ordnungsdienste deutlich verstärkt tig auf eigene personelle Ressourcen zurückgreifen wurden. Seit der Coronapandemie sind die kommu- und beauftragen deshalb private Sicherheitsdienste nalen Ordnungsdienste besonders stark gefordert. mit der Durchführung von Ordnungsaufgaben. Hier- Sie sind in der Pflicht, die vielfältigen und komplexen zu gehört z. B. eine Streifentätigkeit im öffentlichen Regelungen der Corona-Schutzverordnungen zu Raum, besonders zum Schutz von Bahnhofsvorplät- 12
zen und Fußgängerzonen. Es werden häufig Ord- lastung der kommunalen Ordnungsdienste und der nungswidrigkeiten von privaten Sicherheitsdiensten Polizei sowie ein signifikanter Beitrag für die kommu- beobachtet, gemeldet und dokumentiert. Da deren nale Sicherheit und Ordnung geleistet werden kann. Mitarbeiter:innen bisher jedoch keinerlei hoheitliche So hält der BDSW z. B. Regelungen über Befugnisse Befugnisse auf rechtssicherer Ermächtigungsgrund- zur Überprüfung der Personalien und zur Ausspra- lage haben, muss bei Problemlagen im Regelfall che eines Platzverweises für dringend geboten, um sogar die Polizei hinzugezogen werden, um z. B. die Rechtssicherheit zu schaffen und die kommunale Personalien von Personen zu überprüfen. Dies ist ein Sicherheit zu stärken. unhaltbarer Zustand, auf den der Deutsche Städte- Der BDSW fordert vom Bundesgesetzgeber, in und Gemeindebund seit Längerem hinweist. einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz auch qua- Der BDSW ist der Auffassung, dass nur durch die litätsorientierte Anforderungen für private Sicher- Schaffung von gesetzlich verankerten Minimalbefug- heitsdienste, die kommunale Sicherheits- und Ord- nissen für private Sicherheitsdienstleister eine Ent- nungsaufgaben wahrnehmen, festzuschreiben. Der BDSW fordert die Bundesregierung auf, über die Innenministerkonferenz auf die Länder e inzuwirken, landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen für die Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten für kommunale Sicherheits- und Ordnungsaufgaben zu schaffen, um den Sicherheitsdiensten zukünftig Minimal- befugnisse zu geben. Der BDSW fordert von der Bundesregierung, die erforderlichen Vorgaben und Maßnahmen gemeinsam mit den Bundesländern in einem „Pakt für kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienste“ festzuschreiben. stock.adobe.com, Andrey Yalansky, 266212974 Handlungsfeld TARIFPOLITIK: Schaffung von Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge Arbeitskämpfe im Bereich der Daseinsvorsor- erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Arbeits- ge und in kritischen Infrastrukturen, d. h. insbeson- niederlegungen sollten nicht auf dem Rücken wehr- dere bei Bahn, Fluggesellschaften, Flughäfen und loser Kunden ausgetragen werden. Auch bei der Aus- Krankenhäusern betreffen immer mehr nicht nur die übung des grundrechtlich verankerten Streikrechts Tarifvertragsparteien selbst, sondern auch die Allge- ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beach- meinheit. Seit dem Jahr 2000 erhöhen sich damit die ten. Im Bereich der Daseinsvorsorge sind daher dem Streikrisiken für Bürger:innen und Gewerbetreibende Streikrecht im Interesse der Allgemeinheit Grenzen zu erheblich. Es kommt zu unkalkulierbaren Risiken und setzen. Der BDSW fordert, das Streikrecht in der Daseinsvorsorge gesetzlich zu regeln. Diese gesetzliche Regelung sollte in jedem Fall ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor jedem Streik, eine Streikankündigungsfrist von vier Werktagen sowie eine Verpflichtung zu einer Notdienstvereinbarung vorsehen. 13
stock.adobe.com,everythingpossible, 221016184 Handlungsfeld WIRTSCHAFTSSCHUTZ: Schutz des Mittelstandes in den Fokus stellen Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands basiert Wirtschaftsschutzstrategie entwickelt. Die Umset- im Wesentlichen auf Ideenreichtum, Innovation und zung dieser Strategie mit den Zielen: Gefahren Wissensvorsprung, speziell im deutschen Mittel- sensibilisierung, Ausbau der Kooperation von Staat stand. und Wirtschaft sowie der Stärkung der Eigenverant- Den Bedrohungen durch den i nternationalen wortung der Wirtschaft erfolgt durch die vom BDSW Terro r ismus, durch organisierte Kriminalität, mitgegründete „Initiative Wirtschaftsschutz“. Diese Spionage, Sabotage und Cyberangriffe, Klimaverän- wird auf Seiten der Wirtschaft von BDSW, BDI, DIHK derungen, Pandemien, aber auch Auswirkungen von und ASW sowie auf Seiten des Staates von BMI, BfV, weltweiten regionalen Konflikten auf die Sicherung BKA, BSI und BND getragen. von Handelsrouten sowie auf die Sicherheit von aus- Dabei bildet der BDSW mit seinen Mitgliedsunter- ländischen Standorten deutscher Unternehmen und nehmen und deren zehntausenden Kundenkontakten deren Mitarbeiter:innen kann nur durch ein gemein- die Brücke zum deutschen Mittelstand im Wirtschafts- sames Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft schutz. Die Sicherheitswirtschaft hat damit immer begegnet werden. mehr eine systemrelevante Generalfunktion zur Dabei verfügt der deutsche Mittelstand in der Regel Risikominimierung für die deutsche Wirtschaft über- mangels Ressourcen über keine eigenen Sicher- nommen. Diese Aufgabe ist aber nur umfassend und heitsstrukturen und ist immer mehr auf eine s tarke effektiv wahrzunehmen, wenn die Zuverlässigkeits- und leistungsfähige Sicherheitswirtschaft zum überprüfungen und Sicherheitsüberprüfungen von Eigenschutz angewiesen. Die Sicherheitswirtschaft Sicherheitspersonal durch die Behörden signifikant hat sich über den klassischen Objektschutz hinaus in beschleunigt werden. Überprüfungszeiten von über den letzten Jahren immer mehr zu einem Allround- einem Jahr sind nicht länger hinzunehmen. Es muss in sicherheitsdienstleister entwickelt. Sie e ntwickelt diesen Bereichen, speziell beim Bundesamt für Ver- integrierte Sicherheitslösungen und begleitet ihre fassungsschutz und den Länderbehörden, durch Per- Kunden aus der Wirtschaft auch in ausländische sonalaufbau und Ausbau der Digitalisierung zu einer Märkte und Krisenregionen. Die deutsche Sicher- Verkürzung der Überprüfungszeiten kommen. heitswirtschaft trägt damit bereits heute maßgeblich Die Maßnahmen im Themenfeld Wirtschaftsschutz und nachhaltig zur Sicherung des Wirtschaftsstand- müssen noch mehr gebündelt werden. Hierzu ist die ortes Deutschland bei. „Initiative Wirtschaftsschutz“ weiterzuentwickeln und Bereits in der vorletzten Legislaturperiode wur- die Bedürfnisse der Sicherheitswirtschaft und des de gemeinsam von Staat und Wirtschaft unter maß- deutschen Mittelstandes müssen noch mehr in den geblicher Beteiligung des BDSW eine nationale Fokus genommen werden. 14
Die Herausforderungen im Wirtschaftsschutz werden immer größer. Die Mitgliedsunternehmen des BDSW sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Sicherheitsbehörden und den KMUs. Beauftragte:r der Bundesregierung tionsformen zwischen Staat und Wirtschaft, gerade für Wirtschaftsschutz auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung von ent- Bei der verbesserten Zusammenarbeit im kom- sprechenden neuen rechtlichen Rahmenbedingun- plexen Themenfeld Wirtschaftsschutz mit dem Staat gen für die Sicherheitswirtschaft und deren Wettbe- ist immer wieder festzustellen, dass dieses wich- werbsstärkung, anstoßen und koordinieren. tige Thema eine Vielzahl von Zuständigkeitsberei- Zudem sollte er oder sie eine ressortübergreifende chen von Ministerien und Sicherheitsbehörden tan- Analyse aktueller und möglicher Bedrohungen für die giert. Es wäre daher für die Sicherheitsarchitektur öffentliche Sicherheit und Wirtschaft vornehmen und ein Mehrwert, wenn die Wirtschaft eine:n zentralen Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen national Ansprechpartner:in auf hoher politischer Ebene zum und international einleiten. So könnte ein effektiveres Wirtschaftsschutz im Bundesinnenministerium (BMI) Zusammenwirken von staatlichen Sicherheitskräf- erhielte. Diese:r sollte aufgrund der seit 2020 beste- ten, Wirtschaft und Sicherheitswirtschaft zur Gefah- henden neuen Ressortzuständigkeit des BMI für die renabwehr und Krisenbewältigung erfolgen. Ebenso Sicherheitsdienstleistungswirtschaft Anliegen und sollte ihm oder ihr die Organisation, Veranstaltung Schutzbedürfnisse der Wirtschaft im Wirtschafts- und Leitung nationaler Wirtschaftsschutzkonferen- schutz aufgreifen und Prozesse für neue Koopera- zen obliegen. Der BDSW fordert, eine:n Beauftragte:n der Bundesregierung für Wirtschaftsschutz als zentrale:n Ansprech- partner:in für die Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit zu benennen. Handlungsfeld SCHUTZ VOR PIRATEN: Seehandelswege sichern Deutschland ist als große Export- und Importnation Durch das strikte Festhalten an einzelnen Rege- wie kaum eine andere führende Industrienation vom lungen, z. B. an den starren 4-Personen-Team- Seehandel abhängig. Der Schutz der internationalen stärken und zwingendem Mitführen von Ausrüs- Handelsrouten liegt damit im deutschen Interesse, tungsgegenständen – ohne Berücksichtigung von da er Grundvoraussetzung für Wertschöpfungspro- lageangepassten Sicherheitskonzepten und neues- zesse, Arbeitsplätze und Wohlstand ist. ten sicherheitstechnischen Entwicklungen – hat die Seit Ende 2013 besteht die nationale Regulierung, deutsche Sicherheitswirtschaft ihre internationale dass nur noch vom Bundesamt für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber maritimen Sicher- Ausfuhrkontrolle zugelassene Sicherheitsunterneh- heitsdienstleistungen unter ausländischer Flagge men den Schutz von Seeschiffen unter deutscher eingebüßt. Dieser Zustand muss im Interesse der Flagge ausüben dürfen. Die Zulassungspflicht betrifft deutschen Sicherheitswirtschaft und der Sicherung ferner alle in Deutschland niedergelassenen Sicher- des Wirtschaftsstandortes Deutschland beendet heitsunternehmen, die auf Seeschiffen unter auslän- werden. discher Flagge tätig werden wollen. Der BDSW fordert, durch Novellierung der gesetzlichen Vorschriften zur Seeschiffbewachung die inter nationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Sicherheitswirtschaft wieder herzustellen. Private Sicherheitsdienste müssen weiterhin in der Lage sein, die deutsche Handelsflotte zu schützen. 15
stock.adobe.com, peterschreiber.media, 227890432 ERWARTUNGSHALTUNG: Politik muss neue Rahmenbedingungen schaffen Die Sicherheitswirtschaft und der sie v ertretende 2015 einen Letter of Intent unterzeichnet und inzwi- BDSW sind in den letzten 25 Jahren ihrer sicher- schen mit Leben erfüllt. Wir arbeiten aktiv in der heitspolitischen Verantwortung gerecht g eworden. „Initiative Wirtschaftsschutz“ mit. Diese Anstren Wir haben an mehreren Studiengängen p rivates gungen in noch mehr Qualität und Seriosität der Sicherheitsmanagement an Polizeihochschulen, Sicherheitsdienstleistungen werden nur dann nach- an zwei Ausbildungsberufen für die Sicherheits- haltig sein, wenn der Staat seiner politischen und wirtschaft und an einer Fortbildungsregelung gesetzgeberischen Verantwortung gerecht wird und zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft aktiv die Rahmenbedingungen für die privaten Sicher- und entscheidend mitgearbeitet. Wir haben in heitsdienste auf eine neue, zeitgemäße Grundlage 12 Bundesländern Kooperationsvereinbarungen mit stellt. Nicht nur die Unternehmen, auch die inzwi- den Landespolizeibehörden unterzeichnet. Mit dem schen rund 260.000 privaten Sicherheitskräfte Bundesamt für Verfassungsschutz haben wir bereits erwarten ein entsprechendes Handeln der Politik. Berlin/Bad Homburg im Frühjahr 2021 BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. BUNDESGESCHÄFTSSTELLE HAUPTSTADTBÜRO Am Weidenring 56 Friedrichstraße 149 61352 Bad Homburg 10117 Berlin Tel.: +49 6172 94 80 50 Ansprechpartner: Fax: +49 6172 45 85 80 RA Dr. Berthold Stoppelkamp Mail: mail@bdsw.de Leiter Hauptstadtbüro Tel.: +49 30 28 88 07 25 Ansprechpartner: Mail: stoppelkamp@bdsw.de Dr. Harald Olschok Hauptgeschäftsführer Silke Zöller · Pressesprecherin Tel.: +49 6172 94 80 50 Tel.: +49 30 28 88 07 26 www.bdsw.de Mail: olschok@bdsw.de Mail: zoeller@bdsw.de
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