Rechts- und Finanz-News zu den EU-Rahmenprogrammen FP7/Horizon 2020 März 2014
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Rechts- und Finanz-News zu den EU-Rahmenprogrammen FP7/Horizon 2020 März 2014
1 Aktuelles zu Horizon 2020 Wir freuen uns über Ihr enormes Interesse an unserer Veranstaltung „Der Horizon 2020 Förderungsvertrag“ am 10. April. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen war die Veranstaltung schon nach kurzer Zeit ausgebucht. Dennoch möchten wir auch all jenen, die keinen Platz bekommen haben oder nicht extra nach Wien anreisen können, die Möglichkeit geben, die Vorträge mitzuverfolgen. Daher werden wir die Veranstaltung zusätzlich als Webstream übertragen. Die Agenda der Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage, wo wir auch den Link zum Webstream noch rechtzeitig bekannt geben werden: • https://www.ffg.at/veranstaltungen/horizon2020-foerdervertrag_2014-04-10 1.1 Stand der Assoziierungsabkommen zu H2020 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, wurden die Verhandlungen mit der Schweiz über die Assoziierung zu Horizon 2020 und Erasmus+ in Folge des jüngsten Volksentscheides über die Zuwanderungspolitik ausgesetzt. Die Schweiz wird daher zumindest für die Ausschreibungen des Jahres 2014 als industrialisierter Drittstaat gelten. Schweizer Organisationen können somit zwar an Projekten teilnehmen, erhalten aber keine automatische Förderung durch die EU. Weiters werden Schweizer Partner bei den Mindestteilnahmebedingungen nicht eingerechnet. Auch Liechtenstein wird in H2020 als industrialisierter Drittstaat gelten, da der Landtag des Fürstentums die Assoziierung abgelehnt hat. Liechtensteinische Partner erhalten daher in H2020-Projekten ebenfalls keine automatische Förderung. Die Assoziierungsabkommen mit den übrigen zu FP7 assoziierten Staaten (z.B. Türkei, Israel, Westbalkanstaaten) sollen großteils in den nächsten Monaten finalisiert werden und rückwirkend ab 1.1.2014 gelten. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: • FAQ der EU-Kommission zur Schweiz in H2020: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/hi/h2020-hi- swiss-part_en.pdf • Umfassende Informationen der Schweizer Organisation Euresearch: https://www.euresearch.ch/en/european-programmes/horizon-2020/swiss- participation-in-horizon-2020/ • Übersicht über die geplanten Assoziierungen: https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/h2020-hi-list-ac_en.pdf 1.2 Erleichterungen bei den Zeitaufzeichnungen Bei den Anforderungen an die Zeitaufzeichnungen („time sheets“) gibt es für die ProjektteilnehmerInnen mehrere Erleichterungen gegenüber den FP7-Regeln. Es genügt die Dokumentation der für das Projekt gearbeiteten Stunden – die übrige, nicht projektrelevante Arbeitszeit, muss nicht mehr erfasst werden. Wie uns das Research Inquiry Service (RES) bestätigt hat, gilt diese Regelung für alle, also unabhängig von der gewählten Methode zur Berechnung der Jahresproduktivstunden. Personen, die ausschließlich (zu hundert Prozent ihrer jeweiligen Arbeitszeit) für ein bestimmtes Projekt arbeiten, müssen in H2020 keine Zeitaufzeichnungen mehr führen. Mag. Martin Baumgartner Rechts- und Finanz-News RP März 2014 MMag. Katarina Rohsmann Seite 2 von 5
• Die Anfragebeantwortung durch das RES finden Sie in unseren H2020-FAQ im Download Center unter https://www.ffg.at/services/rechts-und-finanzfragen- zu-horizon-2020 1.3 „Einheitskosten“ für KMU-EigentümerInnen ohne Gehalt Personalkosten von KMU-EigentümerInnen und natürlichen Personen ohne Gehalt sind in Horizon 2020 als sogenannte Einheitskosten („unit costs“) abzurechnen. Der einheitliche Stundensatz ist von der Berufserfahrung unabhängig und beträgt für Österreich 34,08 Euro. Dazu kommt die 25-Prozent-Pauschale für die indirekten Kosten (gesamt: 42,16 Euro). Insgesamt fällt die Förderung für KMU-EigentümerInnen und natürliche Personen ohne Gehalt in vielen Fällen deutlich geringer aus als in FP7. • KMU-Pauschale: Vergleich FP7 und H2020: https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/service/kmu- eigentuemer_vergleich_fp7-h2020.pdf 1.4 Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer (VAT) Wie wir bereits berichtet haben, ist die Förderung der Mehrwertsteuer (VAT) in Horizon 2020 grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die Mehrwertsteuer bezahlt hat, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist („non-deductible VAT“). Für vorsteuerabzugsberechte Projektpartner („deductible VAT“) ist die Förderung der Mehrwertsteuer jedenfalls ausgeschlossen – also auch dann, wenn trotz Berechtigung kein Vorsteuerabzug durchgeführt wurde. 2 Aktuelles zum 7. Rahmenprogramm 2.1 FP7-Logo nicht mehr in Verwendung Die EU-Kommission hat die Leitlinien für ihren visuellen Außenauftritt überarbeitet. In Zuge dessen wurden die Logos der verschiedenen EU-Förderungsprogramme mit 1.1.2014 durch die EU-Flagge als einheitliches Erkennungszeichen ersetzt. Das gilt auch für das Logo des 7. Rahmenprogrammes. Laufende FP7-Projekte sollen zukünftig nur noch die EU-Flagge in Kombination mit dem Programmnamen und einem Hinweis auf die erhaltene Förderung verwenden. • Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=logos 3 FAQ: Gemeinnützigkeit in Horizon 2020 Welche Vorteile haben „gemeinnützige“ Organisationen in H2020? Gemeinnützige Organisationen erhalten bei Innovationsprojekten eine höhere Förderquote, nämlich 100 statt 70 Prozent. Außerdem können sie als Personalkosten gewisse zusätzliche Bezüge („additional remuneration“) abrechnen, wenn diese für „zusätzliche Arbeit oder Expertise“ in Zusammenhang mit dem Projekt bezahlt werden. Mag. Martin Baumgartner Rechts- und Finanz-News RP März 2014 MMag. Katarina Rohsmann Seite 3 von 5
Wovon hängt es ab, ob meine Organisation als „gemeinnützig“ gilt? Eine Organisation gilt in Horizon 2020 als gemeinnützig, wenn sie entweder (1) schon aufgrund ihrer Rechtsform keinen Erwerbszweck verfolgt, oder (2) wenn sie gesetzlich oder „sonst rechtlich“ verpflichtet ist, keine Gewinne an AnteilseignerInnen oder einzelne Mitglieder auszuschütten. Wo muss die Gemeinnützigkeit geregelt sein? Die Gemeinnützigkeit muss direkt in der Satzung/den Statuten/dem Gesellschaftsvertrag der juristischen Person verankert sein. Bloße Beschlüsse – wie etwa ein Gesellschafterbeschluss, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden – sind nicht ausreichend. Was, wenn sich der Gemeinnützigkeits-Status ändert? Ändert sich der Status eines Projektteilnehmers während der Projektlaufzeit von „gemeinnützig“ zu „nicht gemeinnützig“, so gilt der ursprüngliche (und vorteilhaftere) Status für alle bereits unterschriebenen Grant Agreements weiter. Im umgekehrten Fall, also bei einer Änderung von „nicht gemeinnützig“ zu „gemeinnützig“, werden die Vorteile gemeinnütziger Organisationen hingegen erst für neu unterzeichnete Verträge wirksam. 4 Publikationen 4.1 Weiterführende Informationen zu Horizon 2020 Anstelle zahlreicher „Guidance Documents“ zu einzelnen Spezialthemen gibt es in Horizon 2020 nur einen zentralen Leitfaden für ProjektteilnehmerInnen: das „Annotated Grant Agreement.“ Diese kommentierte Fassung des Förderungsvertrages liegt derzeit in der Version 1.2 vor und soll nach Fertigstellung alle Vertragsbestimmungen abdecken. Eigene Guidelines zu Spezialthemen soll es in Horizon 2020 nur noch in wenigen Bereichen (wie etwa Open Access/Open Data) geben. • Zum Download des Annotated Grant Agreement: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/am ga/h2020-amga_en.pdf • Eine Übersicht über alle Dokumente der Europäischen Kommission zu H2020 finden Sie unter: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/referenc e_docs.html#h2020 • Die laufend aktualisierten „Frequently Asked Questions“ der FFG zu H2020 finden Sie im Download Center auf unserer Website https://www.ffg.at/services/rechts-und-finanzfragen-zu-horizon-2020 4.2 Aktuelle Dokumente zum Thema Open Access In Horizon 2020 gilt Open Access – der kostenlose Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen über das Internet – als Grundprinzip. In einzelnen Programmbereichen wird zusätzlich der „Open Research Data Pilot“ umgesetzt. Nähere Informationen zu Open Access und Open Data in Horizon 2020 finden Sie in den Guidelines der Mag. Martin Baumgartner Rechts- und Finanz-News RP März 2014 MMag. Katarina Rohsmann Seite 4 von 5
EU-Kommission. Mit den rechtlichen und praktischen Aspekten von Open Data befasst sich eine kürzlich erschienene Studie des FP7-Projekts OpenAIRE. • Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in Horizon 2020: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/o a_pilot/h2020-hi-oa-pilot-guide_en.pdf • Guidelines on Data Management in Horizon 2020: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/o a_pilot/h2020-hi-oa-data-mgt_en.pdf • Fact sheet Open Access in Horizon 2020: https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/sites/horizon2020/files/FactS heet_Open_Access.pdf • Safe to be open. Study on the protection of research data and recommendations for access and usage: http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/legalstudy.pdf 4.3 Neuerscheinungen im Bereich IPR Zwei Neuveröffentlichungen des IPR-Helpdesk unterstützen Sie im Umgang mit Fragen des geistigen Eigentums in Forschungsprojekten: ein Fact Sheet zum Umgang mit IPR in der Einreichphase und eine Fallstudie über die Aufteilung gemeinsamer Projektergebnisse. Außerdem hat der IPR-Helpdesk seine Vorlagen für NDAs (Non-Disclosue Agreements; Geheimhaltungsverpflichtungen) aktualisiert und ein neues Memorandum of Understanding (MoU) auf Basis der H2020-Regeln ausgearbeitet. • Fact Sheet IP Management in Horizon 2020: at the proposal stage: http://www.iprhelpdesk.eu/sites/default/files/newsdocuments/IP%20Manage ment%20in%20Horizon%202020_the%20proposal%20stage_0.pdf • European Case Study Allocation of shares of jointly developed results: https://www.iprhelpdesk.eu/sites/default/files/newsdocuments/CS_Allocation _of_shares_of_jointly_developed_results.pdf • European IPR Helpdesk Templates on NDAs and MoUs updated: http://www.iprhelpdesk.eu/node/2332?pk_campaign=Newsletter273&pk_kwd =news3 Kontakt Bei rechtlichen und finanziellen Basisfragen zu H2020 sowie zum 7. RP sowie bei Fragen zum Participant Portal wenden Sie sich bitte an Ihre thematische Nationale Kontaktstelle, zu finden unter https://www.ffg.at/content/nationale-kontaktstelle-ffg Bei Spezialfragen zu finanziellen und rechtlichen Belangen kontaktieren Sie bitte: Mag. Martin Baumgartner MMag. Katarina Rohsmann Nationale Kontaktstelle für ExpertIn für Recht und Finanzen Recht und Finanzen im EU-Rahmenprogramm im EU-Rahmenprogramm eMail: katarina.rohsmann@ffg.at eMail: martin.baumgartner@ffg.at Mag. Martin Baumgartner Rechts- und Finanz-News RP März 2014 MMag. Katarina Rohsmann Seite 5 von 5
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