Rechts- und Finanz-News zu den EU-Rahmenprogrammen FP7/Horizon 2020 März 2014

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Rechts- und Finanz-News zu den
EU-Rahmenprogrammen
FP7/Horizon 2020

März 2014
1       Aktuelles zu Horizon 2020

        Wir freuen uns über Ihr enormes Interesse an unserer Veranstaltung „Der Horizon 2020
        Förderungsvertrag“ am 10. April. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen war die
        Veranstaltung schon nach kurzer Zeit ausgebucht. Dennoch möchten wir auch all jenen,
        die keinen Platz bekommen haben oder nicht extra nach Wien anreisen können, die
        Möglichkeit geben, die Vorträge mitzuverfolgen. Daher werden wir die Veranstaltung
        zusätzlich als Webstream übertragen.
        Die Agenda der Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage, wo wir auch den Link
        zum Webstream noch rechtzeitig bekannt geben werden:
            •   https://www.ffg.at/veranstaltungen/horizon2020-foerdervertrag_2014-04-10
1.1     Stand der Assoziierungsabkommen zu H2020
        Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, wurden die Verhandlungen mit
        der Schweiz über die Assoziierung zu Horizon 2020 und Erasmus+ in Folge des jüngsten
        Volksentscheides über die Zuwanderungspolitik ausgesetzt. Die Schweiz wird daher
        zumindest für die Ausschreibungen des Jahres 2014 als industrialisierter Drittstaat
        gelten. Schweizer Organisationen können somit zwar an Projekten teilnehmen, erhalten
        aber keine automatische Förderung durch die EU. Weiters werden Schweizer Partner bei
        den Mindestteilnahmebedingungen nicht eingerechnet.
        Auch Liechtenstein wird in H2020 als industrialisierter Drittstaat gelten, da der Landtag
        des Fürstentums die Assoziierung abgelehnt hat. Liechtensteinische Partner erhalten
        daher in H2020-Projekten ebenfalls keine automatische Förderung.
        Die Assoziierungsabkommen mit den übrigen zu FP7 assoziierten Staaten (z.B. Türkei,
        Israel, Westbalkanstaaten) sollen großteils in den nächsten Monaten finalisiert werden
        und rückwirkend ab 1.1.2014 gelten.
        Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
            •   FAQ der EU-Kommission zur Schweiz in H2020:
                http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/hi/h2020-hi-
                swiss-part_en.pdf
            •   Umfassende Informationen der Schweizer Organisation Euresearch:
                https://www.euresearch.ch/en/european-programmes/horizon-2020/swiss-
                participation-in-horizon-2020/
            •   Übersicht über die geplanten Assoziierungen:
                https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/h2020-hi-list-ac_en.pdf

1.2     Erleichterungen bei den Zeitaufzeichnungen
        Bei den Anforderungen an die Zeitaufzeichnungen („time sheets“) gibt es für die
        ProjektteilnehmerInnen mehrere Erleichterungen gegenüber den FP7-Regeln. Es genügt
        die Dokumentation der für das Projekt gearbeiteten Stunden – die übrige, nicht
        projektrelevante Arbeitszeit, muss nicht mehr erfasst werden. Wie uns das Research
        Inquiry Service (RES) bestätigt hat, gilt diese Regelung für alle, also unabhängig von der
        gewählten Methode zur Berechnung der Jahresproduktivstunden.
        Personen, die ausschließlich (zu hundert Prozent ihrer jeweiligen Arbeitszeit) für ein
        bestimmtes Projekt arbeiten, müssen in H2020 keine Zeitaufzeichnungen mehr führen.
Mag. Martin Baumgartner                         Rechts- und Finanz-News RP März 2014
MMag. Katarina Rohsmann                         Seite 2 von 5
•   Die Anfragebeantwortung durch das RES finden Sie in unseren H2020-FAQ
                im Download Center unter https://www.ffg.at/services/rechts-und-finanzfragen-
                zu-horizon-2020

1.3     „Einheitskosten“ für KMU-EigentümerInnen ohne Gehalt
        Personalkosten von KMU-EigentümerInnen und natürlichen Personen ohne Gehalt sind
        in Horizon 2020 als sogenannte Einheitskosten („unit costs“) abzurechnen. Der
        einheitliche Stundensatz ist von der Berufserfahrung unabhängig und beträgt für
        Österreich 34,08 Euro. Dazu kommt die 25-Prozent-Pauschale für die indirekten
        Kosten (gesamt: 42,16 Euro). Insgesamt fällt die Förderung für KMU-EigentümerInnen
        und natürliche Personen ohne Gehalt in vielen Fällen deutlich geringer aus als in FP7.

            •   KMU-Pauschale: Vergleich FP7 und H2020:
                https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/service/kmu-
                eigentuemer_vergleich_fp7-h2020.pdf

1.4     Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer (VAT)
        Wie wir bereits berichtet haben, ist die Förderung der Mehrwertsteuer (VAT) in Horizon
        2020 grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die Mehrwertsteuer
        bezahlt hat, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist („non-deductible VAT“).
        Für vorsteuerabzugsberechte Projektpartner („deductible VAT“) ist die Förderung der
        Mehrwertsteuer jedenfalls ausgeschlossen – also auch dann, wenn trotz Berechtigung
        kein Vorsteuerabzug durchgeführt wurde.

2       Aktuelles zum 7. Rahmenprogramm

2.1     FP7-Logo nicht mehr in Verwendung
        Die EU-Kommission hat die Leitlinien für ihren visuellen Außenauftritt überarbeitet.
        In Zuge dessen wurden die Logos der verschiedenen EU-Förderungsprogramme mit
        1.1.2014 durch die EU-Flagge als einheitliches Erkennungszeichen ersetzt. Das gilt auch
        für das Logo des 7. Rahmenprogrammes. Laufende FP7-Projekte sollen zukünftig nur
        noch die EU-Flagge in Kombination mit dem Programmnamen und einem Hinweis auf
        die erhaltene Förderung verwenden.
            •   Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter
                http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=logos

3       FAQ: Gemeinnützigkeit in Horizon 2020

        Welche Vorteile haben „gemeinnützige“ Organisationen in H2020?
        Gemeinnützige Organisationen erhalten bei Innovationsprojekten eine höhere
        Förderquote, nämlich 100 statt 70 Prozent. Außerdem können sie als Personalkosten
        gewisse zusätzliche Bezüge („additional remuneration“) abrechnen, wenn diese für
        „zusätzliche Arbeit oder Expertise“ in Zusammenhang mit dem Projekt bezahlt werden.

Mag. Martin Baumgartner                       Rechts- und Finanz-News RP März 2014
MMag. Katarina Rohsmann                       Seite 3 von 5
Wovon hängt es ab, ob meine Organisation als „gemeinnützig“ gilt?
        Eine Organisation gilt in Horizon 2020 als gemeinnützig, wenn sie entweder
        (1) schon aufgrund ihrer Rechtsform keinen Erwerbszweck verfolgt, oder
        (2)   wenn sie gesetzlich oder „sonst rechtlich“ verpflichtet ist, keine Gewinne an
        AnteilseignerInnen oder einzelne Mitglieder auszuschütten.
        Wo muss die Gemeinnützigkeit geregelt sein?
        Die Gemeinnützigkeit muss direkt in der Satzung/den Statuten/dem
        Gesellschaftsvertrag der juristischen Person verankert sein. Bloße Beschlüsse – wie
        etwa ein Gesellschafterbeschluss, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden – sind nicht
        ausreichend.
        Was, wenn sich der Gemeinnützigkeits-Status ändert?
        Ändert sich der Status eines Projektteilnehmers während der Projektlaufzeit von
        „gemeinnützig“ zu „nicht gemeinnützig“, so gilt der ursprüngliche (und vorteilhaftere)
        Status für alle bereits unterschriebenen Grant Agreements weiter. Im umgekehrten Fall,
        also bei einer Änderung von „nicht gemeinnützig“ zu „gemeinnützig“, werden die
        Vorteile gemeinnütziger Organisationen hingegen erst für neu unterzeichnete Verträge
        wirksam.

4       Publikationen

4.1     Weiterführende Informationen zu Horizon 2020
        Anstelle zahlreicher „Guidance Documents“ zu einzelnen Spezialthemen gibt es in
        Horizon 2020 nur einen zentralen Leitfaden für ProjektteilnehmerInnen: das „Annotated
        Grant Agreement.“ Diese kommentierte Fassung des Förderungsvertrages liegt derzeit in
        der Version 1.2 vor und soll nach Fertigstellung alle Vertragsbestimmungen abdecken.
        Eigene Guidelines zu Spezialthemen soll es in Horizon 2020 nur noch in wenigen
        Bereichen (wie etwa Open Access/Open Data) geben.
            •   Zum Download des Annotated Grant Agreement:
                http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/am
                ga/h2020-amga_en.pdf
            •   Eine Übersicht über alle Dokumente der Europäischen Kommission zu H2020
                finden Sie unter:
                http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/referenc
                e_docs.html#h2020
            •   Die laufend aktualisierten „Frequently Asked Questions“ der FFG zu H2020
                finden Sie im Download Center auf unserer Website
                https://www.ffg.at/services/rechts-und-finanzfragen-zu-horizon-2020

4.2     Aktuelle Dokumente zum Thema Open Access
        In Horizon 2020 gilt Open Access – der kostenlose Zugang zu wissenschaftlichen
        Publikationen über das Internet – als Grundprinzip. In einzelnen Programmbereichen
        wird zusätzlich der „Open Research Data Pilot“ umgesetzt. Nähere Informationen zu
        Open Access und Open Data in Horizon 2020 finden Sie in den Guidelines der
Mag. Martin Baumgartner                       Rechts- und Finanz-News RP März 2014
MMag. Katarina Rohsmann                       Seite 4 von 5
EU-Kommission. Mit den rechtlichen und praktischen Aspekten von Open Data befasst
        sich eine kürzlich erschienene Studie des FP7-Projekts OpenAIRE.
            •   Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in
                Horizon 2020:
                http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/o
                a_pilot/h2020-hi-oa-pilot-guide_en.pdf
            •   Guidelines on Data Management in Horizon 2020:
                http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/o
                a_pilot/h2020-hi-oa-data-mgt_en.pdf
            •   Fact sheet Open Access in Horizon 2020:
                https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/sites/horizon2020/files/FactS
                heet_Open_Access.pdf
            •   Safe to be open. Study on the protection of research data and recommendations
                for access and usage:
                http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/legalstudy.pdf

4.3     Neuerscheinungen im Bereich IPR
        Zwei Neuveröffentlichungen des IPR-Helpdesk unterstützen Sie im Umgang mit Fragen
        des geistigen Eigentums in Forschungsprojekten: ein Fact Sheet zum Umgang mit IPR in
        der Einreichphase und eine Fallstudie über die Aufteilung gemeinsamer
        Projektergebnisse. Außerdem hat der IPR-Helpdesk seine Vorlagen für
        NDAs (Non-Disclosue Agreements; Geheimhaltungsverpflichtungen) aktualisiert und ein
        neues Memorandum of Understanding (MoU) auf Basis der H2020-Regeln ausgearbeitet.
            •   Fact Sheet IP Management in Horizon 2020: at the proposal stage:
                http://www.iprhelpdesk.eu/sites/default/files/newsdocuments/IP%20Manage
                ment%20in%20Horizon%202020_the%20proposal%20stage_0.pdf
            •   European Case Study Allocation of shares of jointly developed results:
                https://www.iprhelpdesk.eu/sites/default/files/newsdocuments/CS_Allocation
                _of_shares_of_jointly_developed_results.pdf
            •   European IPR Helpdesk Templates on NDAs and MoUs updated:
                http://www.iprhelpdesk.eu/node/2332?pk_campaign=Newsletter273&pk_kwd
                =news3

        Kontakt
        Bei rechtlichen und finanziellen Basisfragen zu H2020 sowie zum 7. RP sowie bei Fragen zum
        Participant Portal wenden Sie sich bitte an Ihre thematische Nationale Kontaktstelle, zu
        finden unter https://www.ffg.at/content/nationale-kontaktstelle-ffg

        Bei Spezialfragen zu finanziellen und rechtlichen Belangen kontaktieren Sie bitte:
        Mag. Martin Baumgartner                                 MMag. Katarina Rohsmann
        Nationale Kontaktstelle für                             ExpertIn für Recht und Finanzen
        Recht und Finanzen                                      im EU-Rahmenprogramm
        im EU-Rahmenprogramm                                    eMail: katarina.rohsmann@ffg.at
        eMail: martin.baumgartner@ffg.at

Mag. Martin Baumgartner                            Rechts- und Finanz-News RP März 2014
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