Referat für ausländische Studierende Checkliste - ÖH Innsbruck
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Referat für ausländische Studierende Checkliste
1/11 2/11 1. Die Zulassung zum Studium Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten: Zeug- nisse aus EU-/EWR-Ländern und folgenden Ländern be- Unabhängig davon, ob du aus dem EU/EWR-Land oder aus dürfen keiner Beglaubigung, wenn sie im Original (mit einem Drittland kommst, musst du dich fürs Studium on- Amtssiegel oder Amtsstempel versehen) eingereicht line anmelden. Bei der Online-Anmeldung musst du neben werden: Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montene- den persönlichen Daten auch die erforderlichen Dokumen- gro, Schweiz und Serbien. Dokumente aus allen anderen te hochladen. Die Online-Anmeldung findest du unter: Staaten müssen entweder durch die Apostille beglaubigt www.uibk.ac.at/studium/ werden oder sie benötigen eine Doppeltbeglaubigung (Be- Anmeldefristen für die Onlinebewerbung: für das Winter- glaubigung durch eine Inlandsbehörde und durch eine ös- semester bis zum 05. September und für das Sommerse- terreichische Auslandsbehörde). mester bis zum 05. Februar. Eine Besonderheit bei der Be- Nicht-deutschsprachige Dokumente müssen von einer werbung der Studienwerber/innen aus Drittstaaten ist der gerichtlich beeideten Übersetzerin/einem gerichtlich be- Nachweis der besonderen Universitätsreife „Studienplatz- eideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt nachweis“: Du musst nachweisen, dass du das gewünschte werden. Studium auch in dem Land, wo du dein Reifezeugnis bzw. deinen Studienabschluss gemacht hast, studieren darfst. Anders gesagt: Du brauchst eine Bestätigung, alle Voraus- setzungen (Durchschnittsnote, Eintrittsprüfung) zu erfüllen, um das gleiche Studium im Ausstellungsland deines Reife- zeugnisses bzw. Studienabschlusses studieren zu dürfen. Diese Bestätigung kannst du bei einer staatlich anerkannten Universität im Ausstellungsland deines Reifezeugnisses bzw. deines Studienabschlusses erhalten. Allerdings nicht alle Studienbewerber/innen aus Drittstaa- ten müssen diesen Nachweis „Universitätsreife“ erbringen. Für detaillierte Informationen bezüglich der Ausnahmen und erforderlichen Dokumente wende dich an unser Refe- rat oder direkt an die Studienabteilung. www.oeh.cc
3/11 4/11 2. Antrag und Zulassung zum Studium Bis zur Absolvierung des Vorstudienlehrganges werden Studienbewerber/innen als außerordentliche Studierende (A2 und B2 Deutschnachweis) zugelassen = sie dürfen noch keine Prüfungen aus dem (1) Bereits bei der Antragstellung müssen Studienbewer- Studium ablegen. ber/innen die Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nach- EU/EWR-Bürger/innen, die über Deutschkenntnisse auf weisen können. Diese Regelung gilt für alle Bachelor- und Niveau A2 oder B1 verfügen, werden als außerordent- Diplomstudien sowie für die meisten Master-/Doktorats-/ liche Studierende zugelassen. Innerhalb von maximal 3 PhD-Studien mit Deutsch als Unterrichtssprache. Semestern muss man das B2-Zertifikat in Deutsch in der (2) Für die Zulassung zu ordentlichen Studien ist die be- Studienabteilung einreichen. standene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 erfor- Unsere Empfehlung: Kurse am Sprachzentrum der Univer- derlich. sität Innsbruck oder bei einem der anderen Deutschkursan- Englisch (B2-Niveau) ist die Unterrichtssprache lediglich bieter in Innsbruck. bei einigen Master-, Doktorats- und PhD-Studiengängen. Studienbewerber/innen, die Deutschkenntnisse auf Master: Applied Economics, Anglistik und Amerikanis- Niveau B2 (oder höher) nachweisen können und alle an- tik, Atmosphärenwissenschaften, Banking and Finance, deren Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zum Informatik, Mathematik, Organization Studies, Physik, ordentlichen Studium zugelassen. Strategisches Management, Umweltmeteorologie und Wirtschaftsinformatik. Doktorat/PhD: Atmosphärenwis- Ausnahme: Fürs Masterstudium Translationswissenschaften senschaften, Technische Wissenschaften, Informatik, PhD wird das C1-Niveau in Deutsch vorausgesetzt! Program Economics, PhD Program Management. Welche Zertifikate als Nachweis der deutschen bzw. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR-Bürger/innen), die englischen Sprache gelten findest du auf der Universitäts- ein Visum benötigen und welche die deutsche Sprache seite: lediglich auf Niveau A2 oder B1 nachweisen können, www.uibk.ac.at müssen den sogenannten „Vorstudienlehrgang zur Vorbe- Für das „Ansuchen um Unterstützung für den Deutsch- reitung auf die Ergänzungsprüfung – Deutsch“ besuchen. kurs“ am Sprachzentrum der Universität Innsbruck In den meisten Fällen ist das die einzige Möglichkeit, den wende dich an das Sozialreferat, an das Referat für Aufenthaltstitel „Aufenthaltsbewilligung – Student“ zu ausländische Studierende oder an das Sekretariat der begründen oder diesen zu verlängern. ÖH-Innsbruck. www.oeh.cc
5/11 6/11 3.Aufenthaltsbewilligung „Student“ Die Aufenthaltsbewilligung „Student“ wird an Drittstaats- angehörige immer für die Dauer von einem Jahr ausge- (Erstantrag) stellt. Ausnahme: Teilnehmer/innen an Unions- oder mul- Um als Nicht-EWR-Staatsbürger/in (Drittstaatsangehöri- tilateralen Programmen mit Mobilitätsmaßnahmen oder ge/r) den Aufenthaltstitel „Student“ in Österreich zu er- im Falle einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren halten, muss bei der zuständigen Vertretungsbehörde in Hochschuleinrichtungen. Die Antragsstellung kostet ins- Österreich der sogenannte Erstantrag persönlich gestellt gesamt € 140. werden. Das Antragsformular findest du um Büro für Auf- enthaltsangelegenheiten, Maria-Theresien-Straße 18 oder 4. Verlängerung der Aufenthaltsbewilli- im Internet unter: gung „Student“ www.help.gv.at Der Verlängerungsantrag ist unbedingt vor dem Ablauf Die zuständigen Beamt/innen empfehlen mündlich, die des Aufenthaltstitels zu stellen, spätestens aber 1 Monat verkürzte Version des Formulars vorab abzuholen. Welche vor Ablauf. Was andere Unterlagen anbelangt, ist der Stu- Unterlagen dem Erstantrag beigelegt werden müssen, fin- dienerfolgsnachweis von sehr großer Bedeutung: nachzu- dest du unter: weisen sind jedenfalls mindestens 16 ECTS bzw. 8 Semes- www.oesterreich.gv.at terwochenstunden im Zeitraum zwischen 1. Oktober bis Gesicherter Lebensunterhalt: als gesichert gilt der Le- 30. September des vergangenen Studienjahres. bensunterhalt im Jahr 2020 für Personen unter 24 Jahren Wenn diese Anzahl an ECTS-Punkten bzw. Semester- monatlich mindestens € 533,85 (min. € 6.406,20 pro Jahr) wochenstunden nicht erreicht wurde (z.B. aufgrund von und bei Personen ab 24 Jahren monatlich mindestens € Krankheit oder Schwangerschaft), kommt es höchstwahr- 966,65 (min. € 11.599,80 pro Jahr). Für weitere Möglich- scheinlich nicht zu einer Verlängerung, da in Bezug auf keiten zum Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts den vorgegebenen Studienerfolg grundsätzlich kaum Aus- wende dich an unser Referat für ausländische nahmen gemacht werden. Studierende. Unsere Empfehlung: Die Antragstellung ist grundsätzlich an Unsere Empfehlung: Im Falle, dass du dich mal in dieser Si- keine Fristen gebunden, jedenfalls raten wir, den Erstantrag tuation befinden solltest, sollst du um die rechtliche Hilfe bei direkt nach der Inskription einzureichen. der NGO „Helping Hands“ ansuchen. www.helpinghands.at www.oeh.cc
7/11 8/11 5. Arbeit für EU, nicht-EU und kroatische AK Beihilfe für Studierende (unabhängig von Studierende + AK-Stipendium der Staatsangehörigkeit) Bürger/innen aus den EU-Mitgliedstaaten (Ausnahme: Studierende, die mindestens 6 Monate arbeiterkammerum- Kroatien) und den EWR-Staaten Island, Norwegen und lagepflichtig beschäftigt sind (alle, die über der Geringfü- Liechtenstein haben freien Zugang zum österreichischen gigkeitsgrenze beschäftigt sind) oder in den letzten 4 Jah- Arbeitsmarkt und benötigen keine arbeitsmarktbehördli- ren mindestens 2 Jahre in Tirol beschäftigt waren, können che Berechtigung zur Arbeitsaufnahme. sich um die AK-Beihilfe für Studierende bewerben. Dies gilt auch für Studierende, dessen zumindest ein Elternteil Drittstaatsangehörige dürfen grundsätzlich bis zu maxi- zum Zeitpunkt der Antragstellung AK-Umlage in Tirol be- mal 20 Wochenstunden arbeiten, jedoch unter Erfüllung zahlen muss oder als AK-Mitglied in den letzten 4 Jahren einiger Voraussetzungen. Wenn du mehr als 20 Wochen- 2 Jahre AK Umlage in Tirol bezahlt hat. Die Beihilfenhö- stunden arbeiten möchtest, so sind hier einige Punkte zu he beträgt zwischen € 300 und € 690 pro Ausbildungsjahr. beachten. Gerne kannst du dich mit deinen Fragen an uns Antragsfrist: 1. September bis 31. August des betreffenden wenden. Ausbildungsjahres. Dein 1. Schritt besteht darin eine/n Arbeitgeber/in zu fin- tirol.arbeiterkammer.at den, die/der dich einstellen möchte. 6. Meldepflicht beim Stadtmagistrat Der 2. Schritt: der/die zukünftige/r Arbeitgeber/in muss vorab beim AMS den Antrag auf die Beschäftigungsbewil- Sobald du in Österreich eine Unterkunft mietest, bist du ligung stellen. verpflichtet, dich bei der zuständigen Meldebehörde zu melden. Eine Meldung ist in folgenden Fällen notwendig: Erst nach der Genehmigung der Beschäftigungsbewilli- erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich, Umzug gung darfst du zu arbeiten beginnen. Bei Jobs bis zu ma- innerhalb Österreichs, Gründung eines weiteren Wohnsit- ximal 20 Wochenstunden werden die Anträge in der Regel zes oder eines Nebenwohnsitzes. genehmigt. Erforderliche Unterlagen findest du unter: Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug www.ams.at der Unterkunft erfolgen. Falls du der Meldepflicht nicht nachkommst, besonders bei der An- und Abmeldung, kann Studierende aus Kroatien eine Geldstrafe verhängt werden. Die Meldung ist bei der Für Studierende aus Kroatien muss auch eine Beschäfti- zuständigen Meldebehörde in Österreich zu machen. gungsbewilligung beantragt werden (auch für geringfügi- Zuständige Behörde in Innsbruck ist das Stadtmagistrat ge Beschäftigung). Ab 1. Juli 2020 entfällt diese Beschrän- (Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck). kung. www.oeh.cc
9/11 10/11 7. Versicherung für ausländische Studie- Hast du keine Europäische Krankenversicherungskarte (keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- rende (nicht-EU/EU) versicherung in Österreich oder in deinem Land), dann Drittstaatsangehörige: Drittstaatsangehörige erhalten nur kannst du dich auch bei der ÖGK-Tirol versichern lassen dann einen Aufenthaltstitel, wenn zusätzlich der Nach- –> Selbstversicherung für Studierende – pro Monat € weis über eine „alle Risiken abdeckenden Krankenversi- 61,43. Hier hast du alle Voraussetzungen auf einem Blick: cherung“ erbracht wird. Reisekrankenversicherungen sind https://www.gesundheitskasse.at nur als Überbrückung bis zum Abschluss der oben ge- nannten Krankenversicherung ausreichend. Ordentliche Bei weiteren Fragen zum Thema Versicherung melde dich Studierende an allen Universitäten sowie außerordentliche beim ÖH-Sozialreferat. Studierende in Vorstudienlehrgängen können sich bei der Gebietskrankenkasse selbst versichern - „Selbstversiche- 8. ArbeitnehmerInnenveranlagung für rung in der Krankenversicherung für Studierende“. Be- arbeitende Studierende sondere Regelungen gelten für Student/innen aus Bosnien Hast du neben deinem Studium in Österreich gearbeitet, und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und und weniger als ca. € 1.260 brutto pro Monat – ca. € 11.000 der Türkei. Mit diesen Ländern hat Österreich ein Sozial- netto - verdient, so kannst du eine Steuergutschrift vom versicherungsabkommen abgeschlossen. Finanzamt bekommen. Schon ab € 11.000 netto pro Jahr EU/EWR – Bürger/innen: als EU/EWR – Bürger/in kannst hast du die Pflicht, Steuern zu zahlen. Hast du mehr als du problemlos bei deiner heimischen Versicherung blei- € 11.000 netto pro Jahr verdient, so kannst du zusätzlich ben, wenn du in Österreich studierst. Du brauchst nur eine sog. Werbungskosten „Bildungsaufwendungen“ von dei- europäische Versicherungskarte (EHIC), welche du bei dei- nem Jahreseinkommen abziehen, um weniger Steuern ner Krankenkasse erhalten kannst. Mit der europäischen zu zahlen: bis € 11.000 netto pro Jahr sind steuerbefreit. Krankenversicherungskarte bist du rundum abgesichert. Werbungskosten: diese Werbungskosten wirken sich nur Wenn du bei deinen Eltern mitversichert bist, bleibt die dann steuermindernd aus, wenn sie jährlich insgesamt Mitversicherung auch während deines Auslandsstudiums mehr als € 132 betragen. Beispiele für Werbungskosten bestehen. Hast du einen Nebenjob in Österreich und ver- „Bildungsaufwendungen“, die abgezogen werden können: dienst du über die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2020: Studiengebühren, Fahrtkosten, Kursgebühren, Studienge- pro Monat € 460,66) so bist du bei deinem Arbeitgeber bühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachlite- kran-ken- und unfallversichert. Mit einem Einkommen ratur, Kosten für Computer und Software usw. aus der Erwerbstätigkeit, das unter der Wichtig - Rechnungen und Belege sind aufzubewahren! Geringfügigkeitsgrenze liegt, bist du bei deinem Für weitere Fragen wende dich an unsere ÖH-Rechtsbera- Arbeitgeber unfallversichert. tung, an unser Referat, an die Arbeiterkammer oder direkt an das Finanzamt. www.oeh.cc
11/11 9. Referate an der ÖH-Innsbruck und wichtige Anlaufstellen Das Referat für ausländische Studierende wird auch durch mehrere Referate der ÖH Innsbruck mit der jeweiligen Ex- pertise unterstützt. Unsere Referate befinden sich in der Josef- Hirn-Straße 7 im 2. Stock. Zu unseren Beratungsein-heiten gehören: Referat für Studien- und MaturantInnenberatung, Sozial- referat, Referat für Internationales und ESN-Team, Referat für PlagiatsCheck, Referat für Heime und Wohnen, Refe-rat für Frauen, Gleichbehandlung und Queer, Referat für Studieren mit Beeinträchtigung(en), Referat für Verbund LehrerInnenbildung West, Rechtsberatung, Referarat für Sport und Gesundheit und Referat für Umwelt und Nachhaltigkeit. Bei den jeweiligen Referaten stehen die Beratungszeiten und Kontaktdaten auf unserer Homepage: www.oehweb.at/beratung Referat für ausländische Studierende Josef-Hirn-Straße 7 6020 Innsbruck, +43(0)512 50735560 auslaenderreferat@oeh.cc https://www.oehweb.at/beratung/ - Sprachzentrum an der Universität Innsbruck (ISI): Innrain 52f, Bruno-Sander-Haus, 1. Stock - Studienabteilung: Innrain 52d, Erdgeschoß, Tel.: +43 (0)512 507-32602 oder 32623 - Österreichische Gesundheitskasse: Klara-Pölt-Weg 2 - Arbeiterkammer Tirol: Maximilianstraße 7 - AMS Tirol Landesgeschäftsstelle, Ausländerfachzentrum (AFZ), Amraser Straße 8 www.oeh.cc
Sie können auch lesen