REGELUNGEN - Der Tourismusverband der Provinz Lüttich unterstützt Ihre Projekte - Province de Liège Tourisme

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REGELUNGEN - Der Tourismusverband der Provinz Lüttich unterstützt Ihre Projekte - Province de Liège Tourisme
REGELUNGEN
PROJEKTAUFRUF IM RAHMEN DES THEMENJAHRS
„WALLONIE NATURE 2021“

              Der Tourismusverband
                 der Provinz Lüttich
            unterstützt Ihre Projekte
REGELUNGEN - Der Tourismusverband der Provinz Lüttich unterstützt Ihre Projekte - Province de Liège Tourisme
1. KONTEXT UND ZIELES

Der vorliegende Projektaufruf, welcher auf Initiative des Tourismusverbands der Provinz
Lüttich (FTPL) für die Anspruchsberechtigten auf seinem Gebiet gestartet wurde, ist Teil
des vom wallonischen Tourismusminister für 2021 bestätigten touristischen
Themenjahrs „Wallonie nature“.

Ziel dieses Projektaufrufs ist es, touristische Projekte im Zusammenhang mit der
Natur in den drei folgenden Kategorien zu unterstützen:

                                        TOURISTISCHES
                                           PROJEKT

     ROHE NATUR                       GEFORMTE NATUR                          NATUR AKTIV
Veranstaltungen, bei denen           Veranstaltungen, bei denen           Aktivitäten sportlicher Art...
Naturräume,                          Parks und Gärten, vom
außergewöhnliche                     Menschen geformte
Aussichtspunkte,                     Naturräume etc.
Waldgebiete etc.                     im Mittelpunkt stehen...
aufgewertet werden...
…

Diese Veranstaltungen sind Teil des Kalenders des Tourismusjahrs 2021 in
der Provinz Lüttich.

Jedes Jahr gibt es hier eine Vielzahl an kulturellen, freizeitbezogenen, sportlichen und touristischen
Initiativen, die vom ehrenamtlichen, öffentlichen oder privaten Sektor getragen werden.
Hier geht es darum, jenen Projekten, die am engsten mit dieser Thematik verknüpft sind,
eine spezifische Förderung zu gewähren.

  DER FTPL BEABSICHTIG, ALLE BEZUSCHUSSTEN PROJEKTE ÜBER SEINE
                      VERSCHIEDENEN KANÄLE
           ZU FÖRDERN, INSBESONDERE AUF DER WEBSEITE
                 UND IN DEN SOZIALEN NETZWERKEN.

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2. FÖRDERFÄHIGE ANBIETER

Der Projektaufruf richtet sich an touristische Organisationen und Dienstleister (oder
solche mit einem touristischen Zweck), welche sich in der Provinz Lüttich befinden
oder deren Aktivität/Veranstaltung auf dem Gebiet der Provinz stattfindet, also an:

   Den ehrenamtlichen Sektor im weiteren Sinne sowie den privaten Sektor:
 Verkehrsämter, Verkehrsvereine, TourismushäuserTourismus, Museen, touristische
 Sehenswürdigkeiten, Naturparks, Gastronomie-Vereinigungen, LAG, ALE, Flussverträge, der
 Horeca-Sektor, Beherbergung, Erzeuger aus dem Gebiet,
 Handwerker etc

 Synergien zwischen mehreren Akteuren sind gerne gesehen.

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3. FÖRDERFÄHIGE PROJEKTE
Es geht um das Anbieten einer Veranstaltung, eines Spaziergangs, einer (kommentierten) Führung,
eines kulinarischen Erlebnisses, einer Sportveranstaltung, einer Entspannungs-oder Wellness-
Aktivität etc...
welche in die Umwelt-Agenda des Jahres 2021 passen.

Die eingereichten Projekte sind touristisch: Sie ziehen Besucher an (Einwohner,
Besucher von außerhalb und idealerweise aus dem Ausland), die das Ziel haben, eine schöne Zeit in
der Provinz Lüttich zu verbringen und die ihre Städte und Stadtviertel, ihr „Natur-“Angebot und ihre
Landschaften, ihr Natur-, Kultur- oder historisches Erbe, das Gebiet, die Gastronomie, ihre
Infrastruktur und Anlagen für die Freizeitgestaltung und vieles mehr entdecken möchten.

Die Projekte müssen:

                               Touristische Projekte sein;

                               Eine Verbindung zur Natur
                             oder zur direkten Umwelt haben. Der Tourismusverband
                             der Provinz Lüttich unterstützt besonders Initiativen, bei denen die
                             Entdeckung im Mittelpunkt steht:

                                  Angehen „neuer“ Praktiken (Entdeckung von
                                  wenig bekannten Orten etc.)

                                  Ganz neue sinnliche Erfahrungen machen (olfaktorisch,
                                  geschmacklich, visuell etc.);
                                  Surfen auf neuen Trends.

                               Ein schlüssiges und möglichst umfassendes Budget der
                               Einnahmen und Ausgaben präsentieren;

                               Einen schlüssigen, durchgeplanten Maßnahmenplan für
                               Kommunikation präsentieren.

                 DIE PRÄSENTIERTEN PROJEKTE KÖNNEN AUF
               BEREITS BESTEHENDEN AKTIVITÄTEN AUFBAUEN,
               SOFERN DIE VERBINDUNGEN ZU TOURISMUS UND
                             NATURKLAR SIND.

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4. NICHT FÖRDERFÄHIGE
          PROJEKTE

PROJEKTE:

                   im Zusammenhang mit einem Bedarf an touristischer Ausstattung;

                   die außerhalb des Gebiets der Provinz Lüttich stattfinden;

                   die ein unvollständiges Bewerbungsformular beinhalten;

                   die in einer anderen Form als in den vorgegebenen Formaten
                   eingereicht werden;

                    die nach der Frist eingereicht werden.

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5. ZUSAMMENARBEIT MIT
         DEN TOURISMUSHÄUSERN

Der Anbieter ist eingeladen, mit dem/den Tourismushaus/-häusern, über welche(s)
sein Projekt stattfindet, zusammenzuarbeiten.
In Synergie mit dem Projektträger erstellt das Tourismushaus ein PIVOT¹-Blatt,
welches es ermöglicht, dass die Aktivität über verschiedene Informationsplattformen und
Tourismusvermittler beworben wird.
Der Projektträger ist zudem eingeladen, mit dem/den Verkehrsamt(ämter(n)
und/oder Verkehrsverein(en) zusammenzuarbeiten, das/der/die sich auf dem vom Projekt
betroffenen Gebiet befindet/befinden.

                 Die Liste der Tourismushäuser, Verkehrsämter und Verkehrsvereine
                 in der Provinz Lüttich ist auf der folgenden Internetseite einsehbar:
                 www.liegetourisme.be/ou-se-renseigner-province-liege.html

    NUR JENE PRAKTISCHEN INFORMATIONEN, DIE FÜR DEN TOURISTEN
     NÜTZLICH SIND(DATUM, PREIS, ÖFFNUNGSZEITEN, PROMOTION,
     BESCHREIBUNG, ÜBERSETZUNG), WELCHE ÜBER DAS FORMULAR
      ÜBERMITTELT WERDEN, WERDEN FÜR DIE BEWERBUNG IHRER
       VERANSTALTUNG AUF DER SEITE VON LIEGE TOURISME.BE
                           VERWENDET.

(¹) PIVOT: Das Projekt PIVOT (Partage de l'Information pour la Valorisation de l'Offre Touristique/Informationsaustausch für die
Aufwertung des touristischen Angebots) wird seit Anfang 2009 von der Direktion für Tourismusprodukte und den NIKT1 des
Generalkommissariats für Tourismus getragen.
Weitere Informationen unter: http://pivot.tourismewallonie.be

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6. AUSWAHLKRITERIEN

Die Gesamtzahl der Punkte ist folgendermaßen aufgeteilt:

  Qualität des Projekts (20 Punkte):

    Nachhaltigkeit des Projekts (es muss langfristig ausgelegt sein mit einer Möglichkeit,
    wiederholt zu werden);
    Originalität des Projekts (es ermöglicht es, einen wenig bekannten Ort oder Aktivität zu
    entdecken ODER es ermöglicht es, einen bekannten Ort oder eine Stätte aus einem
    anderen/neuen Blickwinkel zu erfassen);
    Realistischer Charakter des Projekts (Sicherheit, Genehmigungen, Budget etc.);
    Ausarbeitung und Relevanz des Inhalts (das Projekts hat eine Bedeutung, ist detailliert und
    wurde bearbeitet);
    Einrichtung von Partnerschaften mit einem oder mehreren Schlüsselpartner(n).

  Aufwertung der touristischen Vorzüge im Zusammenhang mit der Thematik (24 Punkte):

    Relevanz der aufgewerteten touristischen Vorzüge (Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Verbindung
    zum Projekt etc.);
    Zweck ist die Entdeckung oder Erforschung des Gebiets der Provinz Lüttich odereines Teils
    dieses Gebiets, entweder auf der Ebene der Gastronomie, der kulturellen, landschaftlichen
    oder sportlichen Vorzüge oder auch bezüglich mehrerer Aspekte in Zusammenhang mit der
    Thematik
    Vielfalt der aufgewerteten Vorzüge;
    Übereinstimmung zwischen dem Inhalt des Projekts und den Zielgruppen;
    Das Projekt richtet sich an möglichst viele Menschen und nicht nur an ein Publikum aus
    Informierten/Experten;
    Erstellung eines oder mehrerer Blattes/Blätter zur Erreichbarkeit des Ortes in Verbindung mit
    der Veranstaltung auf der Internetseite unseres Partners www.jaccede.com ;
    Synergien zwischen mehreren Akteuren sind gerne gesehen.

  Qualität des Plans für Kommunikationsmaßnahmen des Projekts (12 Punkte):

    Originalität der Kommunikationsmittel (darunter gegebenenfalls Grafik);
    Relevanz der Auswahl der Kommunikationsmaßnahmen bezüglich der Zielgruppe(n);
    Schlüssigkeit des Zeitrahmens der Kommunikationsmaßnahmen. Die vorgeschlagenen
    Fristen sind realistisch.

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6. AUSWAHLKRITERIEN

Jedes Projekt wird von einer Jury bewertet, welche aus Internen des Tourismusverbands
der Provinz Lüttich besteht. Jedes Mitglied vergibt eine persönliche Note.
Die erhaltenen Punkte sind das Ergebnis des Durchschnitts dieser Noten.

Jedes Auswahlkriterium wird nach drei „Beurteilungen“ evaluiert:

                            0 Punkte: das Projekt entspricht überhaupt nicht dem

                            Kriterium;

                            2 Punkte: das Projekt entspricht auf ausreichende Weise

                            dem Kriterium;

                            4 Punkte: das Projekt entspricht genau dem Kriterium

Der Tourismusverband der Provinz Lüttich wird jene Projekte auswählen, die
diese Kriterien am besten erfüllen – innerhalb der verfügbaren Budgets im
Rahmen dieses Projektaufrufs – und die im Laufe des Jahres 2021 stattfinden, um ihnen
eine finanzielle Unterstützung zu gewähren (Interventionssatz – siehe unten Punkt 8).

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7. FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN

Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die zur Umsetzung des Projekts gehören:

                           Personalaufwand

                           Kosten für Redaktion und Übersetzung;

                           Druckkosten;

                           Kosten für Grafikdesign;

                           Kosten für die Herausgabe;

                           Kosten für Online- und Offline-Promotion,

                            Kosten für Dienstleistungen Dritter,

                           Logistikkosten;

                           Kosten für Catering etc.

Ausgenommen sind Ausgaben für Investitionen, die Gegenstand einer Abschreibung sind,
für abzugsfähige Vorsteuer, Bewirtungskosten des Empfängers.

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8. INTERVENTIONSSATZ UND
AUSZAHLUNGSVERFAHREN
Es handelt sich um außergewöhnliche Beihilfen, welche auf den Rahmen des vorliegenden
Projektaufrufs beschränkt sind². Diese Beihilfe wird je nach Anzahl der in den
Bewerbungsunterlagen erreichten Punkte nach folgender Aufteilung festgelegt.
Projekte, die:

                                     0 bis 27 Punkte erhalten haben, haben Anspruch auf keinerlei
                                     Zuschuss;

                                     28 bis 36 Punkte erhalten haben, haben Anspruch auf einen
                                     Zuschuss von maximal 1.500 €;

                                     37 bis 46 Punkte erhalten haben, haben Anspruch auf einen
                                     Zuschuss von maximal 3.000 €;

                                     47 bis 56 Punkte erhalten haben, haben Anspruch auf einen
                                     Zuschuss von maximal 4.500 €;

 Der beantragte Zuschuss entspricht nicht notwendigerweise dem gewährten Zuschuss.
 Die Auszahlung der Subvention erfolgt auf Grundlage der Rechnungen für die Ausgaben
 des Empfängers, welche in ihrer Form dem vom FTPL genehmigten Vorgang entsprechen
 müssen.
 Eine erste Tranche von 50 % des gewährten Gesamtbetrags kann, falls erforderlich, auf Grundlage
 einer durch den Empfänger unterzeichneten Forderungsanmeldung ausgezahlt werden.
 Die Subvention oder der Restbetrag wird auf Grundlage einer durch den Empfänger
 unterzeichneten Forderungsanmeldung ausgezahlt. Beigelegt werden außerdem:

       Eine Presseschau der Aktion (Artikel, Pressebeilagen, Werbebeilagen und
       Anschauungsmaterial);
       Konten der Aktion und eine Kopie der Nachweise der Ausgaben im Rahmen der
       Aktion für einen Betrag, der dem erhaltenen Zuschuss entspricht (quittierte Rechnungen);
       Eine Evaluierung der Veranstaltung (Anzahl der Teilnehmer, Herkunft des
       unterschiedlichen Publikums, Vorteile…) über einen Online-Fragebogen, welcher Ihnen bei
       Abschluss Ihrer Forderungsanmeldung übermittelt wird.

 Der Empfänger kümmert sich darum, das Logo von Provinz Lüttich Tourismus auf
 den in Rahmen des Projekts herausgegebenen Instrumenten anzubringen. Außerdem lädt Sie
 der Tourismusverband der Provinz Lüttich ein, das Logo „Wallonie nature 2021“ einzufügen. Es
 kann über den folgenden Link heruntergeladen werden www.liegetourisme.be/boite-a-outils

 .
 ² NB : le subside est cumulable avec tout autre subside émanant des pouvoirs publics et en ce compris ceux du Commissariat
 général au Tourisme (CGT) prévu à l’attention des opérateurs touristiques reconnus, tout en respectant l’interdiction du
 double subventionnement.

                       RÈGLEMENT - Appel à projets « Wallonie nature 2021 »                                                   9.
9. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

    DER ZUGRIFF AUF DAS BEWERBUNGSFORMULAR WIRD
  AUF ANFRAGE BEI DER ABTEILUNG FÜR DIE BETREUUNG DES
   GEBIETS ERMÖGLICHT (KONTAKT–SIEHE PUNKT 11 UNTEN).

Die für die Einreichung im Rahmen des Projektauftrags erforderlichen Dokumente:

                            Regelungen;

                            Grundgerüst des Projekts;

                            Grundgerüst der Rückwärtsplanung der Kommunikation;

                            Gebrauchsanweisung „Wie schickt man ein Foto“;

                            PDF des Bewerbungsformular (zu Informationszwecken).

können auf www.liegetourisme.be/appel-a-projets-wn2021 heruntergeladen werden

                   REGELUNGEN - Projektaufruf „Wallonie nature 2021“               10.
10. FRISTEN

Die Bewerbungsunterlagen können bis Mittwoch, den 16. September 2020 vor Mittag
eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Webseite deaktiviert.
Die Ergebnisse werden spätestens im Laufe des Monats Februar 2021 mitgeteilt.

11. KONTAKT

Der FTPL steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars zu
helfen und Ihre Fragen zu beantworten:

Fédération du Tourisme de la Province de Liège (FTPL)
Cellule Animation de Territoire
Place de la République française, 1
4000 LÜTTICH

Sachbearbeiterin: Vanina RENSON, Projektleiterin
Tél.:    04/279.56.31
E-mail:  ftpl.adt@provincedeliege.be

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