REGISTRIER-KASSEN-NEWS - REGISTRIERKASSEN NEWS - LBG Österreich
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zur Verfügung gestellt von: Stand: 30.11.2015 www.lbg.at REGISTRIER- KASSEN-NEWS 1 REGISTRIERKASSEN NEWS
STEUERREFORM 2015/2016 – INFORMATIONEN ZUR KASSEN- UND BELEGERTEILUNGSVERPFLICHTUNG RECHTLICHER TEIL KASSENPFLICHT Stichtage Nicht mehr zulässig für die Ermittlung der Ab 1.1.2016 gelten Tageslosung sind Bisherige Regelung beim Kassieren von die Einzelaufzeichnungsplicht Strichliste Bareinnahmen Bis dato haben in Österreich keine Beleg- die Belegplicht Strichliste mit Bezug auf Artikel plicht, keine Registrierkassenplicht und die Registrierkassenplicht Standliste – Stockverrechnung keine Verplichtung zur Verwendung eines Rechenmaschine mit Streifen Sicherungsprogrammes bestanden. Es galt Ab 1.7.2016 gilt die Barbewegungsverordnung. die Anmeldung der Registrierkassa bei Ein zulässiger händischer Beleg ist ein Kas- FinanzOnline bzw. senblock mit fortlaufender Nummer. Grundsätzliche Regel: Alle Umsätze muss- die Abmeldung der Registrierkassa von ten einzeln und in ihrer Entstehung und FinanzOnline bei Wegfall Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet BELEGPFLICHT werden. Es bestand keine Verplichtung zur Ab 1.1.2017 gelten Notwendiger Inhalt eines Belegs ab 2016: Verwendung einer Registrierkasse. Umsätze die Plicht zur Implementierung der Name des leistenden/liefernden konnten auch mit einer Strichliste doku- technischen Sicherheitslösung in die Unternehmens mentiert werden. Kassa (Manipulationsschutz lt. fortlaufende Nummer Registrierkassensicherheitsverordnung) Datum Vereinfachte Losungsermittlung die technische Umsetzung bei Menge sowie „handelsübliche (Kassasturz) Automaten Bezeichnung“ der Ware oder der Am Ende des Tages konnte der Umsatz Dienstleistung mittels Kassasturz ermittelt werden: EINZELAUFZEICHNUNGS- Betrag Bei Unternehmen, deren Jahresumsatz € 150.000 nicht überschritt PFLICHT Angaben des Belegs aus Registrierkasse: Bei Unternehmen, deren Umsätze im Wer muss Bargeschäfte einzeln (ab 1.1.2017) Freien getätigt wurden (z.B. Markt- aufzeichnen? wie Beleg ab 2016 sowie zusätzlich fahrer, Maronibrater, Eisbars) Bisher nur Unternehmen, die einen Jah- Kassen-Identiikationsnummer resumsatz über € 150.000 erzielten (siehe Uhrzeit Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 oben: bisherige Regelung) Aufsplittung des Betrags nach wurden folgende gesetzliche Änderungen ab 1.1.2016: alle Unternehmen Steuersätzen beim Kassieren von Bareinnahmen (Gewerbetreibende, Freiberuler, Land- QR-Code beschlossen: und Forstwirte) - unabhängig von der Änderungen bei der Einzelauf- Umsatzhöhe Alternativ zum kompakten QR-Code sind als zeichnung maschinenlesbarer Code auch ein Link zum Änderungen bei der Belegausstellung Art der Einzelaufzeichnung: Abruf der Daten als Barcode oder eine Zei- Einführung der Registrierkassenplicht mittels Registrierkasse: zwingend bei chenkette möglich. einem Jahresumsatz des Betriebes grö- Die Neuerungen betreffen BAR Umsätze ßer als € 15.000 UND Barumsätze Belegannahmeplicht Barumsätze sind Umsätze, bei denen das von mehr als € 7.500 Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlun- wenn keine Kassenplicht besteht: und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkei- gen mit Bankomat- oder Kreditkarte, andere mittels händischem Beleg ten aufzubewahren. Damit soll die Belegaus- elektronische Zahlungsformen wie z.B. Mo- Rechnung im Sinne des UStG stellungskultur gestärkt werden. Bei Nicht- biltelefon oder Paylife Quick. Ebenfalls als Beleg im Sinne der Belegerteilungs- mitnahme besteht keine sanktionierbare Barzahlung gilt das Bezahlen mit Gutschei- plicht Finanzordnungswidrigkeit. nen, Bons und Geschenkmünzen. Keine Bar- umsätze sind Zahlungen mittels E-Banking, Was bedeutet „handelsübliche Bezeich- Erlagscheinen. nung“? In Hinblick darauf, dass die Belegerteilungs- plicht auch für Geschäfte zwischen Unter- nehmen und Letztverbrauchern die Ausstel- lung von Belegen verlangt, ist es zulässig, dass die „handelsübliche Bezeichnung“ weni- ger detailliert ist, als sie für eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, erforder- lich ist. REGISTRIERKASSEN NEWS 2
Die Verwendung von allgemeinen Sammel- terial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, und Dienstleistungen identiiziert werden begriffen oder Gattungsbezeichnungen wie Wäsche, Werkzeuge usw. ist aber auch im können. zB. Speisen/Getränke, Obst, Lebensmittel, Sinne des § 132a BAO nicht zulässig. Die Be- Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büroma- zeichnung muss so gewählt sein, dass Waren Beispiele für handelsübliche Warenbezeichnungen (lt. BMF): Branche Zulässige Warenbezeichnung Zulässige Warenbezeichnung Keine zulässige Warenbezeich- nach § 11 UStG nach § 132a BAO nung nach § 132a BAO Blumengeschäft Rosen, Tulpen, Nelken Schnittblumen, Topfblumen, Blumen Gehölze, Blumenstrauß, Gesteck Bekleidungsgeschäft Latzhose blau, Gr. 52 Hose Kleidung Windjacke grün, Gr. 50 Jacke Elektronikgeschäft Marke und Typ des Handys, der Wasch- Mobiltelefon, Waschmaschine, Elektronikgerät, Haushaltsgerät, maschine, des TV-Gerätes, Kabel, Ste- TV-Gerät, Elektrozubehör, Audiogerät, Telefon, Lampe cker, Schalter, Faxgerät einer bestimm- Faxgerät, Glühbirne ten Marke, LED Glühbirne Obstgeschäft Golden Delicious Äpfel, Williams-Christ- Äpfel, Birne, Salat Obst, Gemüse birne, Eisbergsalat Friseur Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Ma- Herrenhaarschnitt, Damenhaar- Haarplegeprodukt schinenschnitt, Dampfglättung, Auf- schnitt, Haarfärbung/Haarum- Friseurleistung steckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, de- formung/Styling, Kosmetik, korative Kosmetik, Rasur & Bartplege, Bartrasur/-pfelge, Shampoo-/ Färben, Styling, Schuppenshampoo Stylingprodukteverkauf Bäcker Handsemmel, Grahamweckerl, Semmel oder Kleingebäck, Brot Backwaren Vollkornbrot Traik Zigaretten oder Zigarren Zigaretten, Zigarren, Zeitung Rauchwaren, Druckwerk bestimmter Marken, bestimmte Zeitung Fleischerei/Bauernmarkt Salami, Beiried vom Rind Wurst, Rindleisch Fleischwaren Schuhgeschäft Laufschuhe bestimmter Marken Sportschuhe, Damenschuhe, Schuhe, Pumps, Sneakers, Schuhspray bestim- Schuhspray, Schuhreperatur Schuhplegeprodukt mer Marke, genaue Bezeichnung der Reparaturleistung Baumarkt/Haushaltsfach- Holzschrauben Linsenkopf mit Schlitz Schrauben, Hammer, Motorsä- Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/ geschäft 3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holz- ge, Topf, Pfanne, Starterset, für Elektroartikel Geschirr, Küchenar- hammer, Fäustel, Motorsäge einer Kleinteile: Küchenutensilien tikel bestimmten Marke, Topf/Pfanne bestimmter Marke und Speziikation Textilreiniger Anzahl Mantelreinigung, Anzahl An- Kleiderreinigung, Reinigung zugreinigung, Anzahl Hosenreinigung, Teppichreinigung Anzahl Teppichreinigung Würstelstand Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere Würstel, Orangensaft, Bier, Wurstware, Getränk, Speise- mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Gurkerl beilage Essiggurkerl Gasthaus Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Suppe, Schnitzel, Strudel (a Ia Vorspeise, Hauptspeise, Pommes Frites, Apfelstrudel carte), Mittagsmenü I oder II, Nachspeise, Essen Studentenmenü, Frühstück Buch-/Papierfachhandel Genauer Buchtitel, genaue Bezeich- Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Druckwerk, Büromaterial nung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Schreibmaterial Bleistift, Filzstift, Buntstift 3 REGISTRIERKASSEN NEWS
Metalltechniker, Sanitär-, Bezeichnung der Reparatur- bzw. Ser- erbrachte Dienstleistung (zB.: Reparatur, Service Heizungs- und Lüftungs- vicearbeit und des bei Reparatur- und Service bei Heizungen, Waschma- techniker, Elektro-, Gebäu- Servicearbeiten verwendeten Klein-, schinenreparatur, Autoreparatur de-, Alarm- und Kommuni- Hilfs- und Montagematerial, mit be- inkl. Klein-, Hilfs- und Montage- kationstechniker, stimmter Speziikation material) Mechatroniker,Kraftfahr- zeugtechniker, Karosserie- bautechniker und Vulkani- seure Auf Wunsch des Kunden ist jedoch für um- Übergangsregelung für die Sparte Belegerteilungsplicht auch dann, wenn sie satzsteuerliche Zwecke eine Rechnung mit Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Stra- die Warenbezeichnung in der zu verwenden- der handelsüblichen Bezeichnung im Sinne ßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare den Registrierkasse eingeschränkt bis auf des § 11 UStG auszustellen. andere gewerblich tätige Unternehmer: 15 Warenbezeichnungen erfassen und ent- sprechend dieser Erfassung auf den Belegen Weiters ist er erlaubt, anstatt der handelsüb- Einzelhandelsunternehmer, insbesondere ausweisen. lichen Bezeichnung Symbole oder Schlüssel- auch Markt-, Straßen- und Wanderhändler, zahlen zu verwenden, wenn ihre eindeutige und andere gewerblich tätige Unternehmer, Dies gilt nur insoweit sie am 31.12.2015 nicht Bestimmung aus dem Beleg oder anderen bei die Waren verschiedener Hersteller beschaf- über ein Warenwirtschaftssystem verfügen. dem die Lieferung oder sonstige Leistung fen, zu einem Sortiment zusammenfügen erbringenden Unternehmer vorhandenen Un- und an Endverbraucher verkaufen, erfüllen terlagen gewährleistet ist (z.B. ein Aushang in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die im Geschäft). Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Beispiele für maschinlesbaren Code Der Code kann drei unterschiedliche Formen haben: Signatur in OCR Signatur als QR Code Signatur als Link REGISTRIERKASSENPFLICHT Betroffen ist jeder Unternehmer (Gewerbe- Barumsätze. Zusätzlich zur Registrierkassenplicht ab treibender, Freiberuler, Land- und Forstwirt) UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenplicht 1.1.2016 muss ab 1.1.2017 jede Registrier- der Umsätze von über 15.000 Euro im Jahr ab 1.12.2016 kasse mit einem Sicherungssystem/Mani- und Betrieb hat UND davon Barumsätze von UVA-Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh- pulationsschutz ausgestattet sein. über 7.500 Euro verzeichnet. mer): Kassenplicht ab 1.1.2017 Abgabenrechtliche Überprüfungen Beginn der Registrierkassenplicht ACHTUNG: Die Verplichtung gilt ab Die Finanzverwaltung trifft Maßnahmen Die Verplichtung zur Verwendung einer Re- 1.1.2016, wenn die Grenzen per 30.9.2015 in Form von verdeckten Erhebungen, Mys- gistrierkasse beginnt ab dem erstmaligen überschritten wurden. tery-Shopping, in Form von Kassennach- Überschreiten der Grenzen mit Beginn des Ende der Registrierkassenplicht schauen der Finanzpolizei und in Form von viertfolgenden Monats nach Ablauf des Die Verplichtung zur Verwendung ei- Außenprüfungen. Voranmeldezeitraums. ner Registrierkasse erlischt, wenn in einem Folgejahr die Umsatzgrenzen Strenge Konsequenzen Beispiel: 1-11/15 € 16.000 Umsatz, davon nicht überschritten werden und es auf Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr als € 7.500 bar. Grund besonderer Umstände abseh- eingehalten, drohen strenge Konsequenzen. UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenplicht bar ist, dass diese Grenze auch Die Umsätze der Unternehmen können ge- ab 1.3.2016 künftig nicht überschritten werden. schätzt werden (idR mit einem Sicherheits- UVA- Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh- Die Verplichtung fällt mit dem Beginn zuschlag) und es drohen Geldstrafen von bis mer): Kassenplicht ab 1.4.2016 des nächstfolgenden Kalenderjahres zu € 5.000 (Finanzordnungswidrigkeit, bei weg. schweren Fällen droht eine Anzeige nach Beispiel: Neugründung am 1.4.2016. Umsät- dem Finanzstrafrecht). ze 4 - 8/16 € 15.600 davon mehr als € 7.500 REGISTRIERKASSEN NEWS 4
Für die ersten zwei Quartale 2016 besteht Sonderregelung Mobile Gruppen genommen werden, kann eine vereinfachte jedoch Straffreiheit: Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung Losungsermittlung in Anspruch genommen außerhalb des Betriebes beim Kunden erbrin- werden und es besteht weder eine Regist- 1. Quartal 2016 gen und zur Führung einer Registrierkasse rierkassenplicht noch eine Belegerteilungs- Es werden von 1.1.2016 bis 31.3.2016 von verplichtet sind, dürfen diese (Bar-)Umsätze plicht, wenn die Gegenleistung für die Ein- den Abgabenbehörden und deren Organe kei- nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnöti- zelumsätze € 20 nicht übersteigt. ne inanzstrafrechtlichen Verfolgungen und gen Aufschub in der Registrierkasse erfassen. Eine vereinfachte Losungsermittlung kann Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der bei diesen Automaten durch eine zumindest Registrierkassen- und Belegerteilungsplicht Voraussetzung ist, dass der Unternehmer dem im Abstand von sechs Wochen regelmäßig gesetzt. Kunden bei Zahlung einen Papierbeleg (z.B. erfolgende Ermittlung und Aufzeichnung - Paragon) - siehe oben Belegplicht - aus- der Anzahl der verkauften Waren anlässlich 2. Quartal 2016 folgt und eine Kopie davon aufbewahrt. Die der Nachfüllung durch Bestandsverrechnung Bis zum 30.6.2016 werden von den Abga- Nacherfassung der Belege kann, wenn etwa (Endbestand minus Anfangsbestand bzw. benbehörden und deren Organen bei bloßer nur mobile Leistungen erbracht werden und Nachfüllmenge) oder manuelle oder elekt- Nichterfüllung der Registrierkassen- und keine Betriebstätte vorliegt, auch am Wohn- ronische Auslesung der Zählwerkstände bei Belegerteilungsplicht keine inanzstraf- ort (Wohnung) des Unternehmers erfolgen. vorhandenen Zählwerken durchgeführt wer- rechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen den. Darüber hinaus sind anlässlich jeder gesetzt, wenn der oder die Betroffenen be- Berufsgruppen, bei denen Umsätze au- Kassenentleerung, die zumindest einmal mo- sondere Gründe für die Nichterfüllung dieser ßerhalb der Betriebsstätte oft vorkom- natlich zu erfolgen hat, die vereinnahmten Plichten glaubhaft machen können (zB. die men: Geldbeträge je Automat zu ermitteln und Anschaffung einer Registrierkasse war auf- Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, aufzuzeichnen. grund von Nichteinhaltung der Lieferfristen Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, Fremdenführer, durch die Kassenhersteller nicht möglich Installateur, Gaifahrer, Schilehrer, Schäd- Für Automaten, die vor dem 1.1.2016 in Be- oder die Installation der notwendigen Soft- lingsbekämpfer, Rauchfangkehrer, Fotogra- trieb genommen werden, gelten die Regelun- ware für die elektronische Festhaltung der fen, Fahrradkurier, Heizöllieferung beim gen erst ab 1.1.2027. Umsätze war mangels notwendiger fachli- Kunden, Bäcker bei Auslieferung an den Kun- cher Beratung durch den IT-Servicefachmann den, Lieferservice bei Gastronomie sowie Ver- Sonderregelung für Webshops nicht rechtzeitig möglich oder die erforderli- kauf von Büchern im Rahmen von Buchaus- Betriebe sind hinsichtlich ihrer Umsätze bei che Einschulung des Unternehmers und sei- stellungen, Autorenlesungen, Vorträgen und denen keine Gegenleistung durch Bargeld er- ner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht sonstigen schulischen Veranstaltungen. folgt und das Geschäft auf einer Online-Platt- durchführbar). form abgeschlossen wird, von der Registrier- Sonderregelung Geschlossene Gesamtsys- kassenplicht befreit. AUSNAHMEN UND ERLEICH- teme Unternehmen, die mit Systemen arbeiten, Wird eine Vereinbarung im Wege einer On- TERUNGEN VON DER REGIST- bei denen Kassen-, Warenwirtschafts- und line-Plattform abgeschlossen und erfolgt die RIERKASSENPFLICHT Buchhaltungssystem lückenlos miteinander Bezahlung nicht über Online-Banking, son- „Kalte Hände“ Regelung verknüpft sind, müssen eine Registrierkasse dern wird in der Filiale des Unternehmers be- Darunter werden Umsätze von Unternehmen verwenden, der Beleg muss jedoch nicht mit zahlt, handelt es sich dabei um einen verstanden, die nicht in oder in Verbindung einer elektronischen Signatur unterschrieben Barumsatz, der in der Registrierkasse zu er- mit festumschlossenen Räumlichkeiten er- werden, die von außen kommt sondern die fassen ist. zielt werden. Das sind Umsätze die von Haus Signatur kann intern generiert werden. Für die Berechnung der Jahresumsatzgrenze zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Stra- von € 15.000 zur Registrierkassenplicht ßen erzielt werden. Nicht festumschlossene Verwenden mehrere selbstständige Unterneh- gelten die gesamten Umsätze des Betriebes. Räumlichkeiten sind z.B. freistehende Ver- men ein gemeinsames geschlossenes Gesamt- In die Barumsatzgrenze von € 7.500 werden kaufstische, offene Verkaufsbuden (Maroni- system, können auch diese die Erleichterung die Umsätze des Onlineshops nicht einbezo- brater), offene Verkaufsfahrzeuge. in Anspruch nehmen und sich auf EIN Gut- gen. achten berufen. Der Jahresumsatz des Betriebs darf € 30.000 z.B.: Selbstständige Kauleute, die in einem Beispiel: Die Barumsätze des Onlineshops nicht übersteigen. Es gilt der Gesamtumsatz vertikalen Vertriebssystem arbeiten, Unter- betragen € 8.000 und die Gesamtumsätze des Betriebs (sämtliche Umsätze, nicht nur nehmen, die konzernmäßig miteinander ver- im Geschäftslokal betragen € 10.000, davon die „Kalten Hände“ Umsätze). bunden sind. Barumsätze in Höhe von € 6.000. Es besteht keine Registrierkassenplicht, weil zwar die Die Ausnahme gilt nicht nur für die Regist- Voraussetzungen: Gesamtumsatzgrenze in Höhe von € 15.000 rierkassenplicht, sondern auch für die Ein- das Unternehmen muss mindestens 30 überschritten wurde, allerdings nicht die zelaufzeichnung und die Belegerteilung. Das Kassen im Einsatz haben Barumsatzgrenze von € 7.500. heißt, hier ist die Losungsermittlung mittels es muss ein Gutachten über Manipulat- Kassasturz zulässig. ionssicherheit eingeholt werden STEUERLICHE es muss ein Antrag auf Ausnahme Sollte die Umsatzgrenze von € 30.000 über- beim Finanzamt beantragt werden BEGÜNSTIGUNG schritten werden, muss der Unternehmer mit das Finanzamt muss einen Feststel- Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je Beginn des viertfolgenden Monats nach Ab- lungsbescheid erlassen Kassensystem eine Prämie von € 200 geltend lauf des Voranmeldungszeitraums über ein zu machen (max. € 30 je Erfassungseinheit). geeignetes Kassensystem verfügen. Sonderregelung für Automaten Die Investition ist im Jahr der Anschaffung Bei Warenausgabe- und Dienstleistungsauto- voll abschreibbar. Die Investition muss bis maten, die nach dem 31.12.2015 in Betrieb zum 1.1.2017 getätigt werden. 5 REGISTRIERKASSEN NEWS
TECHNISCHER TEIL REGISTRIERKASSEN- binnen einer Woche nach Registrierung der Code mit folgenden Daten ausgeben: Kasse- SICHERHEITSVERORDNUNG Signaturerstellungseinheit zu erfolgen. nidentiikationsnummer, fortlaufende Num- (RKS-V) mer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit Einrichtung des Datenerfassungsprotokolls der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung Inkrafttreten 1.1.2017 und der Ablage der Kassenidentiikations- getrennt nach Steuersätzen, verschlüsselten Die Registrierkassensicherheitsverordnung nummer als Bestandteil der zu signierenden Stand des Umsatzzählers, Seriennummer des (RKS-V) mit den Erläuterungen regelt die Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null Signaturzertiikates, Signaturwert des vor- technischen Einzelheiten für Sicherheitsein- (Startbeleg) im Datenerfassungsprotokoll. hergehenden Barumsatzes des Datenerfas- richtungen in der Registrierkasse. sungsprotokolls (Verkettung). Der Unternehmer hat vor Inbetriebnahme die Die Sicherheitseinrichtung besteht aus der Erstellung der Signatur und die Verschlüsse- BELEGERSTELLUNG Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der lung des Umsatzzählers unter Zuhilfenahme elektronischen Signatur der Signaturerstel- Neben den Belegdaten (siehe Belegplicht) des Startbeleges zu überprüfen. lungseinheit. Die Verkettung wird durch die müssen folgende Daten ausgewiesen werden: Einbeziehung von Elementen der zuletzt Kassenidentiikationsnummer, Datum und Summenspeicher vergebenen, im Datenerfassungsprotokoll ge- Uhrzeit, Betrag der Barzahlung getrennt Die in der Registrierkasse erfassten Barum- speicherten Signatur in die aktuell zu erstel- nach Steuersätzen, Inhalt des maschinenles- sätze sind laufend aufzusummieren (Umsatz- lende Signatur gebildet. baren Codes. zähler). Jede Registrierkasse muss über folgende Ei- ANFORDERUNGEN AN DIE Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstän- genschaften verfügen: SIGNATURERSTELLUNGS- de des Umsatzzählers zu ermitteln (Monats- Datenerfassungsprotokoll EINHEITEN zähler). Drucker oder Vorrichtung zur Als Signaturerstellungseinheiten sind elektronischen Übermittlung von Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Mo- grundsätzlich für qualiizierte Signaturen Zahlungsbelegen natsbeleg, der den Zählerstand zum Jahres- zulässige Geräte geeignet, die den Anforde- Schnittstelle zu einer Sicherheitsein- ende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken, rungen an Signaturerstellungseinheiten für richtung mit einer Signatur- zu prüfen und sieben Jahre aufzubewahren. qualiizierte Signaturen nach dem Signatur- erstellungseinheit gesetz entsprechen. Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 SIGNATURERSTELLUNG Unternehmer müssen die erforderliche An- eindeutige Kassenidentiikations- DURCH DIE SIGNATUR- zahl von Signaturerstellungseinheiten bei ei- nummer ERSTELLUNGSEINHEIT nem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Zertiizierungsdienstanbie- Die Nutzung einer Registrierkasse durch Zur Gewährleistung des Manipulationsschut- ter, der qualiizierte Signaturzertiikate an- mehrere Unternehmer ist nur unter der Vor- zes müssen von der Registrierkasse über eine bietet, erwerben. Die Kosten für die Beschaf- aussetzung zulässig, dass jeder Unternehmer geeignete Schnittstelle zur Signaturerstel- fung der Signaturerstellungseinheit trägt der ein ihm zugeordnetes Zertiikat verwendet lungseinheit elektronische Signaturen an- Unternehmer. Über FinanzOnline müssen die und die Registrierkasse für jeden Unterneh- gefordert und übernommen werden können. erworbenen Signaturerstellungseinheiten ge- mer ein gesondertes Datenerfassungsproto- Jeder einzelne Barumsatz und Monats-, Jah- meldet werden. koll führen kann. res- und Schlussbeleg sowie jede Trainings- Bei Außerinbetriebnahme oder Ausfall der Si- und Stornobuchung sind elektronisch zu si- gnaturerstellungseinheit muss über Inbetriebnahme der Sicherheits- gnieren. FinanzOnline eine Meldung erfolgen. Das einrichtung für die Registrierkasse BMF führt eine Datenbank über die Signatu- Vor dem 1.1.2017 kann die Inbetriebnahme In die Signaturerstellung sind folgende Daten rerstellungseinheiten inkl. der Meldungen. der Sicherheitseinrichtung bereits vor der einzubeziehen: Kassenidentiikationsnum- mer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes, Registrierung (FinanzOnline) vorgenommen KONTROLLE UND PRÜFUNG Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, werden. Die Registrierung muss spätestens DER DATENSICHERHEIT Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuer- bis zum 1.1.2017 erfolgt sein. FÜR DIE REGISTRIER- sätzen, verschlüsselter Stand des Umsatzzäh- Wird eine Registrierung nach dem 31.12.2016 KASSEN vorgenommen, so hat die Inbetriebnahme- lers, Seriennummer des Signaturzertiikates, Signaturwert des vorher- Auf Verlangen muss ein Barumsatz mit gehenden Barumsatzes Betrag Null erstellt werden. Das Datener- des Datenerfassungspro- fassungsprotokoll muss für den vorgegeben tokolls (Verkettungs- Zeitraum auf einen vom Unternehmen zur wert). Verfügung gestellten Datenträger übergeben werden. Aufbereitung des ma- schinenlesbaren Codes Die Registrierkasse muss für die Belegerstellung und die Speicherung im Datenerfassungsprotokoll einen maschinenlesbaren REGISTRIERKASSEN NEWS 6
CHECKLISTE FÜR DEN 1.1.2017 Folgende Punkte muss eine Registrierkasse ab 1.1.2017 laut Registrierkassensicherheits- verordnung (RKS-V) erfüllen: Der Kasse muss eine unternehmensweit eindeutige Kassenidentiikationsnummer, die über FinanzOnline ge- meldet werden muss, zugeordnet werden können. Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (HSM oder Chipkartenleser) mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen. Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code, der die Daten laut §10(2) RKS-V zu enthalten hat, ver- sehen werden. Trainings- und Stornobuchungen haben im maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung „Trainingsbuchung“ oder „Stornobuchung“ zu enthalten. Jeder einzelne Barumsatz, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg sowie jede Trainings-und Stornobuchung sind elektronisch zu signieren. Dabei ist eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit anzufordern und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken. In die Signaturerstellung sind die Daten laut §9(2) RKS-V einzubeziehen. Sollte keine aufrechte Verbindung zu der Signaturerstellungseinheit bestehen, muss am Beleg der Hinweis „Si- cherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden. Nach Wiederinbetriebnahme der Signaturerstellungsein- heit muss ein signierter Sammelbeleg mit Betrag Null erstellt und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert werden. Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKS-V ermöglicht, erzeugen können. Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfas- sen und abzuspeichern ist, ist zu führen. Dabei sind zumindest die Belegdaten gemäß § 132a(3) BAO festzuhalten. Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler). Trainingsbu- chungen dürfen sich dabei nicht auf den Umsatzzähler auswirken. Am Monatsende ist der Zwischenstand des Umsatzzählers als Barumsatz mit Betrag Null und elektronischer Signatur der Signaturerstellungseinheit (Mo- natsbeleg) im Datenerfassungsprotokoll zu speichern. Start- und Monatsbeleg müssen ausgedruckt werden können. Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt werden können. Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend der in der RKS-V enthaltenen Detailspeziikation exportiert werden können. Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit Betrag Null erstellen können. Eine quartalsweise Sicherungsfunktion die es ermöglicht die Daten des Datenerfassungsprotokolls inkl. dem Monatsbeleg des letzten Monats des Quartals, der die Unveränderbarkeit des gesamten Datenerfassungsproto- kolls im Wege der Signatur gewährleistet, als letzten Beleg, auf einen externen Datenträger zu speichern, muss zur Verfügung stehen. Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung um- gangen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass dies nicht für die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die keine Barumsätze darstellen (z.B. Lieferscheine, Banküberweisungen und -einzug, durchlaufende Posten) gilt. 7 REGISTRIERKASSEN NEWS
NOTIZEN IMPRESSUM NOVEMBER 2015 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger): Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10, 1010 Wien Redaktion: Abteilung Finanzpolitik Layout & Satz: Referat Organisationsmanagement Fotos: © ROBERT HOETINK, ifeelstock, BillionPhotos.com – Fotolia.com; Druck: Druckerei Piacek GesmbH, Wien Offenlegung: wko.at/wien/offenlegung REGISTRIERKASSEN NEWS 8
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