Reglement - Kinderbetreuungsdienst - CMS Sierre

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Reglement – Kinderbetreuungsdienst
                                                               KIBE Salgesch
                                                                2017 - 2018

1. Pädagogisches Konzept
Das Angebot des Kinderbetreuungsdienstes besteht darin, Kinder bis 12 Jahren in einem geschützten
und ihren Bedürfnissen angepassten Lebensraum aufzunehmen.
Die KIBE (Kinderbetreuung) ist ein Partner der Familie, mit der sie zum Wohl der Kinder
zusammenarbeitet. Ergänzend zur Familienorganisation bietet sie eine angepasste Lösung für die
Situation und Eigenheiten jedes Einzelnen.
Die Kinder werden im Bereich Kindererziehung erfahrenen Personen anvertraut. Sie verfügen über die
nötigen Kenntnisse und nehmen die Bedürfnisse Ihrer Kinder in ihrer Erziehungstätigkeit wahr.

2. Präsentation der Einrichtung
Die Kinder werden in der Gruppe von der 1H bis zur 8H aufgenommen.

3. Betrieb
3.1 Bringen und Abholen des Kindes
Bei ihrer Ankunft helfen die Eltern ihrem Kind, sich im Umkleideraum vorzubereiten. Sie sind gebeten,
ihr Kind zur Gruppe zu führen und es dort abzuholen, damit sie das Umfeld sehen, indem sich ihr Kind
entwickelt.
Die Eltern müssen dem anwesenden Personal das Bringen und das Abholen ihres Kindes in der
Gruppe melden. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen ihr Kind nicht in der KIBE abholen können,
müssen sie genauestens die persönlichen Daten (Name, Vorname, Beziehung zum Kind,
Telefonnummer) der Person angeben, die berechtigt ist ihr Kind abzuholen. Beim Abholen muss diese
Person ein offizielles Identitätszertifikat (ID, Bankkarte,…) vorweisen.
Die Tagesstätte lehnt jegliche Verantwortung ab für den Verlust oder die Beschädigung von Objekten,
Kleidern oder Schmuckstücken, die den Kindern gehören, sowie jegliche Objekte, die in den Lokalen
oder Umkleideräumen vergessen wurden.

3.2 Betrieb der KIBE
Die Kinder, die den 1. und 2. Kindergarten (1H und 2H) besuchen, werden ausserhalb der Schulstunden
ständig betreut. Das Erziehungspersonal wird sie vom Schulhof abholen und dorthin zurückbringen und
wartet, bis die Kinder von den Lehrern übernommen werden. Ab der 1. Primarklasse (3H), bewegen
sich die Kinder selbständig zwischen dem Schulhauseingang und der KIBE.
Die KIBE bietet keine Hausaufgabenhilfe an. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern.
Möchte das Kind jedoch während seines Aufenthalts in der KIBE Hausaufgaben machen, steht ihm ein
günstiges Umfeld zur Verfügung.
3.3 Mahlzeiten
Die Tagesstätte bietet mittags Mahlzeiten an, die von einem Koch aus der Region zubereitet werden.
Das Z'vieri wird jedoch vom Personal zubereitet.
Falls ein Kind aus medizinisch belegten Gründen, z.B. eine Allergie, bestimmte Lebensmittel nicht
essen darf, werden die Eltern gebeten, ihre eigenen Mahlzeiten in die Tagesstätte zu bringen. Ist dies
nicht der Fall, lehnt die Tagesstätte jegliche Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen ab.
                         KIBE Salgesch, 079 705 93 46, accueildelenfance@sierre.ch, www.cms-sierre.ch
4. Öffnungszeiten
Die KIBE ist am Montag, Dienstag, Donnerstag von 11.30 bis 18.00 Uhr (13.30 bis 16.00 für die 1H-2H)
und am Freitag von 08.00 bis 10.00 Uhr für die 1H- 2H (ausser im Januar und Februar), von 11.30 bis
13.30 Uhr, und von 15.00 bis 18.00 Uhr (ab 13.30 Uhr im Januar und Februar) geöffnet. Ein Ferienplan,
erstellt nach Schuljahr, zeigt die Schliessungstage und -wochen.

5. Einschreibung – Aufnahmebedingungen
Prioritär werden Kinder aufgenommen:
     deren Eltern in der Gemeinde Salgesch wohnen
     deren Eltern berufstätig sind.
Für alle in der KIBE eingeschriebenen Kinder ist eine unregelmässige Betreuung gemäss den zur
Verfügung stehenden Plätzen möglich.

6. Beziehung zwischen Eltern und Erziehungsteam
Das Erziehungsteam kann aus verschiedenen Arten von Berufsleuten gemäss den gültigen kantonalen
Normen bestehen.
    Kindererzieher/in
    Sozialpädagogische/r Assistent/in, oder gleichwertige Berufe
    Hilfspersonal
    Praktikant/in oder Lernende/r
Die Eltern können jederzeit eine Unterredung mit dem Erziehungspersonal verlangen. Beim täglichen
Bringen und Abholen kann jegliche nutzdienliche Information mit den Eltern ausgetauscht werden und
begünstigt den guten Verlauf der Betreuung des Kindes.

7. Unfall – Krankheiten – Notfälle
Das Kind muss im Rahmen seiner obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichert sein
(KVG). Diese Versicherung deckt das Unfallrisiko während seines Aufenthalts in der KIBE.
Die Eltern müssen während des Tages erreichbar sein. Dementsprechend muss uns sofort jegliche
Änderung von Telefonnummern kommuniziert werden. In Problemfällen werden zuerst die Eltern
informiert. Sind letztere nicht erreichbar oder ist es ein Notfall, leitet die Tagesstätte alle notwendigen
Massnahmen ein.
Beim Unterzeichnen eines Betreuungsvertrages delegiert der Elternteil, wenn dieser nicht rasch erreicht
werden konnte, teilweise die Vollmacht an die Direktion der Tagesstätte, der das Kind anvertraut wird,
bei während des Tages aufgetretenen Krankheiten oder Unfällen alle notwendigen Massnahmen zu
ergreifen. In Notfällen ist die Direktion auch befugt, einen Krankenwagen zu rufen, damit das Kind zur
Pflege transportiert werden kann. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten der Eltern.
Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht von der Betreuungseinrichtung aufgenommen werden. Um
jegliche Ansteckungsfahr zu verhindern, müssen die Eltern die Tagesstätte über den
Gesundheitszustand ihres Kinders sowie fehlende von den Kinderärzten empfohlene Impfungen
informieren. Nach Abwesenheit infolge einer schweren oder ansteckenden Krankheit kann von den
Eltern bei der Rückkehr des Kindes ein Arztzeugnis verlangt werden. Die Verantwortliche des Sektors
steht Ihnen zur Verfügung für nähere Informationen über Gesundheitsprobleme, die die Aufnahme in
der KIBE ausschliessen. In diesem Fall sind die Eltern gebeten, eine andere Betreuungslösung als
letztere vorzusehen. Krankheiten/Situationen, die seitens des Personals besondere Pflege oder
beachtliche Achtsamkeit verlangen, können zum vorübergehenden Betreuungsausschluss führen.

                          KIBE Salgesch, 079 705 93 46, accueildelenfance@sierre.ch, www.cms-sierre.ch
8. Ausgang, verschiedene Anlässe
Regelmässig werden Spaziergänge ausserhalb der Tagesstätte organisiert. Grundsätzlich erfolgen
diese zu Fuss. Durch Unterzeichnung des Vertrags und im Rahmen der Aktivitäten ausserhalb der
Tagesstätte wird das Betreuungsteam von der elterlichen Gewalt ermächtigt, mit dem Kind während des
laufenden Schuljahres den ÖV zu benutzen.
Anlässlich des Ausgangs oder besonderer Ereignisse (Geburtstags - Schulspaziergang am Jahresende
- Weihnachtsfeier - Fastnacht…) fotografiert das Betreuungspersonal die Kinder zu internen Zwecken.
Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind fotografiert wird, können Sie das Erziehungsteam entsprechend
informieren.
Kein Foto wird ohne vorheriges Einverständnis der Eltern aufgenommen, um es zu veröffentlichen.

9. Absenzen
Aus Sicherheits- und Organisationsgründen muss jegliche Absenz spätestens am Vorabend der
Tagesstätte gemeldet werden. Bei Meldung am selben Tag wird die bestellte Mahlzeit fakturiert. Die
Absenzen müssen direkt der Tagesstätte gemeldet werden Tel. 079 705 93 46.

10. Vertragsmodalität
10.1 Vertragsgültigkeit
Die Planung der Betreuungstage Ihres Kindes wird auf dem Einschreibeformular angegeben, was als
Betreuungsvertrag gilt. Die Einschreibung ist gültig und verbindlich für das beginnende oder laufende
Schuljahr. Der Betreuungsvertrag beginnt im August (im Prinzip am Schulanfangstag) und endet Ende
Juni. Unter der Voraussetzung, dass Plätze frei sind und insofern alle Bedingungen erfüllt sind, ist eine
Einschreibung jedoch jederzeit möglich.
Der Vertrag wird erst gültig, nachdem er vom Elternteil und der Tagesstätte unterzeichnet wurde. Ein zu
unterzeichnender Betreuungsvertrag, der nicht innerhalb von 10 Tagen an die Tagesstätte
zurückgeschickt wird, gilt ohne Vorankündigung als annulliert.
Das vorliegende Reglement tritt im August 2017 in Kraft.
10.2 Vertragsänderung
Eine Änderung des Leistungsvertrages wird nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeiten der Tagesstätte
(Änderung und Steigerung des Besuchs) und mittels einer schriftlichen Vorankündigung von 2
Monaten bei einer Verringerung des Besuchs möglich.
Die Tagesstätte behält sich auch das Recht vor, bei Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eines Elternteils
(oder Verkleinerung der Stellenprozente) die Präsenzzeit des Kindes zu verändern, wenn die
Zulassungsbedingungen (Punkt 5 des Reglements) nicht mehr erfüllt sind.
10.3 Vertragskündigung
Der Betreuungsvertrag kann jederzeit mittels einer schriftlichen Vorankündigung von 2 Monaten auf
das Ende eines Monats gekündigt werden.
10.4 Vertragskündigung durch die Abteilung Kinderbetreuung
Ist das Kind wiederholt ein ständiger Störenfried oder benimmt es sich aggressiv, vereinbart das
Erziehungspersonal ein Gespräch mit den Eltern. Wird nach den mit den Eltern besprochenen
Massnahmen keine Verbesserung festgestellt, behält sich die Tagesstätte nach einer schriftlichen
Vorwarnung das Recht vor, den Betreuungsvertrag unverzüglich aufzulösen.

                         KIBE Salgesch, 079 705 93 46, accueildelenfance@sierre.ch, www.cms-sierre.ch
11. Tarife
11.1 Tarife der Betreuungsleistungen und Mahlzeiten
In der Beilage zum vorliegenden Reglement finden Sie die Tarife.
Es liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern, dem Sekretariat Adress- und Domiziländerungen sofort
mitzuteilen.
11.2 Fakturierung von Absenzen
Jegliche Absenz, was auch immer der Grund dafür ist, wird gemäss dem Betreuungsvertrag fakturiert.
Für äusserste Ausnahmefälle und Absenzen infolge lang anhaltender Krankheit/Unfall, kann die
Direktion jedoch vom oben angegebenen Prinzip abweichen. Dazu muss spätestens 10 Tage nach der
Rückkehr des Kindes eine schriftliche Anfrage an die Chefin der Abteilung gerichtet werden.
Besteht Verdacht auf Krankheit, werden die Betreuungsleistungen beim Heimschicken des Kindes
durch die Erzieherinnen gemäss dem Leistungsvertrag vollumfänglich fakturiert, auch wenn das Kind
nicht in den Genuss der ganzen Leistungen kam.
Die Mahlzeiten werden nicht fakturiert, insofern die Absenz spätestens am Vorabend gemeldet wurde..
Ist das Kind krank, kann der Elternteil einen offiziellen Betreuungsdienst, namentlich das Rote Kreuz
oder den Verband der Tageseltern anrufen. In diesem Fall und bei Präsentierung der Rechnung der in
Anspruch genommenen Organisation werden die Absenztage nicht fakturiert.
Die Abwesenheit des Kindes wird auf Vorweisung der Rechnung innert 10 Tagen nach dessen
Rückkehr nicht verrechnet.
11.3 Période de facturation
Die Leistungen werden monatlich (im Prinzip am 21. oder 20.) aufgrund der Einschreibung fakturiert.
Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Nichtbezahlen innerhalb der verlangten
Zahlungsfrist, werden zusätzlich Mahnungsspesen in Rechnung gestellt. Die Leistungen können
jederzeit infolge häufiger Zahlungsverspätung eingestellt werden.
11.4 Prise de connaissance des tarifs
Durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt die Familie, vom Reglement der KIBE
sowie seiner Beilage der Tarife Kenntnis genommen zu haben und erklärt diese anzunehmen. Der Tarif
beträgt Fr. 5.85 je Stunde in der KIBE und Fr. 44.- je Tag.

12. Dispositions finales
Jede in diesem Reglement nicht vorgesehene Situation wird von der Direktion des
Kinderbetreuungsdienstes des SMZ Siders von Fall zu Fall behandelt.

13. Organe de contrôle et de surveillance
Die Kantonale Dienststelle für Jugendhilfe ist das Unterstützungs-, Überwachungs- und Rekursorgan
bei Problemfällen.
Adresse: Kantonale Jugenddienststelle, 1950 Sitten - Tél. 027 606 48 20

Salgesch, März 2017

Beilage : Tarife

                         KIBE Salgesch, 079 705 93 46, accueildelenfance@sierre.ch, www.cms-sierre.ch
Tarifgestaltung 2017 – 2018
                                                              KIBE Salgesch

Art der Tarifgestaltung
Grundsätzlich wird bei der KIBE ein Stundentarif angewendet. Eine begonnene Stunde ist eine ganze
fakturierte Stunde. Während den Schulferien oder Halbtagen oder Freitagen (z.B. Montagnachmittag)
wird die Präsenz in der KIBE aufgrund eines Halbtagestarifs, ¾ eines Tages oder eines Tages
fakturiert. Früheres Verlassen (z.B. Mitte Nachmittag aufgrund ausserschulischer Tätigkeiten) zieht
keinen reduzierten Tarif nach sich.

Gültigkeit
Die im vorliegenden Reglement erwähnten Tarife sind für die Zeitspanne vom 1.8.2017 bis 31.7.2018
gültig. Tarifänderungen werden mindestens zwei Monate im Voraus den die Leistungen in Anspruch
nehmenden Eltern mitgeteilt.

KIBE :
Tarife für in der Gemeinde Salgesch wohnhafte Kinder:
Betreuungspreis                 Fr. 5.85 / je Stunde Betreuung (2H – 8H)
Ganztags                        Fr. 44.00
¾ Tag                           Fr. 37.00 (Mittagszeit + Halbtagesbetreuung – 1H)
½ Tag                           Fr. 25.00 (Halbtagesbetreuung – 1H)
Preis Schülermahlzeit           Fr. 9.00
Preis Z'vieri                   Fr. 2.00

Salgesch, März 2017

                        KIBE Salgesch, 079 705 93 46, accueildelenfance@sierre.ch, www.cms-sierre.ch
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