Reglement Targa Mediterraneo - Version: 1.2 vom 31.12.2016
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Inhaltsverzeichnis 1. Veranstalter und Kontaktpersonen .................................................................................................................... 4 1.1 Veranstalter und Adresse des Veranstaltungsbüros .......................................................................... 4 1.2 Kontaktpersonen: ............................................................................................................................................. 4 2. Art und Inhalt der Veranstaltung ......................................................................................................................... 4 2.1 Beschreibung: ..................................................................................................................................................... 4 2.2 Anzahl Teilnehmer ........................................................................................................................................... 4 2.3 Distanzen und Etappen................................................................................................................................... 4 2.4 Richtlinien ............................................................................................................................................................ 4 3. Vorschriften und zugelassene teams und deren Fahrzeuge ..................................................................... 5 3.1 Fahrzeugvorschriften ...................................................................................................................................... 5 3.2 Zugelassene Teams .......................................................................................................................................... 5 4. Fahrzeuge und Hilfsmittel....................................................................................................................................... 5 4.1 Fahrzeuge ............................................................................................................................................................. 5 4.2 Technische Hilfsmittel .................................................................................................................................... 5 5. Wechsel von Fahrzeugen und Fahrern .............................................................................................................. 6 6. Nennung, Nenngeld und Leistungen................................................................................................................... 6 6.1 Nennung................................................................................................................................................................ 6 6.2 Nenngeld............................................................................................................................................................... 6 6.3 Leistungen............................................................................................................................................................ 6 6.4 Rückerstattung des Nenngelds.................................................................................................................... 6 6.5 Begleitpersonen................................................................................................................................................. 7 7. Ablauf der Veranstaltung ........................................................................................................................................ 7 7.1 Dokumentenabnahme..................................................................................................................................... 7 7.2 Teambriefing....................................................................................................................................................... 7 7.3 Startzeiten ............................................................................................................................................................ 7 8. Aufgabenstellungen und Dokumentation derselben ................................................................................... 8 8.1 Roadbook ............................................................................................................................................................. 8 8.2 Bulletins ................................................................................................................................................................ 8 8.3 Startnummern .................................................................................................................................................... 8 8.4 Bordkarte ............................................................................................................................................................. 8 8.5 Durchfahrtskontrollen (DK) ......................................................................................................................... 8 8.6 Wertungsprüfungen (WP)............................................................................................................................. 9 8.7 Zeitmessung ........................................................................................................................................................ 9 8.8 Übersicht Strafpunkte ..................................................................................................................................... 9 2
9. Pannenhilfe ................................................................................................................................................................ 10 10. Resultate ................................................................................................................................................................. 10 10.1 Offizieller Aushang ........................................................................................................................................ 10 10.2 Punktegleichheit............................................................................................................................................. 10 11. Haftung.................................................................................................................................................................... 10 11.1 Haftung der Teilnehmer .............................................................................................................................. 10 11.2 Haftung bei Abbruch der Veranstaltung .............................................................................................. 10 12. Zustimmungserklärung .................................................................................................................................... 10 3
1. VERANSTALTER UND KONTAKTPERSONEN 1.1 VERANSTALTER UND ADRESSE DES VERANSTALTUNGSBÜROS Scuderia auto d‘epoca Seestrasse 520, CH-8038 Zürich Tel.: +41 (0)44 480 12 00 Mobil: +41 (0)79 248 43 20 E-Mail: office@targa-mediterraneo.com Website: www.targa-mediterraneo.com 1.2 KONTAKTPERSONEN: Administration: Reto-Andreas Hosig Mobile: +41 (0)79 248 43 20 Streckenleitung: Christian Schmid Mobile: +41 (0)79 448 91 26 Betreuung der Teilnehmer: Fabienne-Chantal Kilchmann Mobile: +41 (0)79 456 97 62 2. ART UND INHALT DER VERANSTALTUNG 2.1 BESCHREIBUNG: Die Targa Mediterraneo ist eine Oldtimerrallye mit historischen Fahrzeugen bis Baujahr 1991. Dabei finden Prüfungen statt, in welcher die Zuverlässigkeit und Gleichmässigkeit der Fahrzeuge bewertet werden. Die Veranstaltung wird über fünf Etappen mit mehreren Wertungsprüfungen durchgeführt. 2.2 ANZAHL TEILNEHMER An der Targa Mediterraneo können maximal 35 Fahrzeuge teilnehmen. 2.3 DISTANZEN UND ETAPPEN Pro Etappen werden zwischen 100 bis 200 km zurückgelegt. 2.4 RICHTLINIEN Die Veranstaltung wird nach folgenden Richtlinien durchgeführt: a) Bestimmungen dieses Reglements und eventueller Bulletins. b) Strassenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in welcher die Targa Mediterraneo durchgeführt wird. c) Strassenverkehrszulassungsordnung des jeweiligen Landes, in welcher die Targa Mediterraneo durchgeführt wird. 4
3. VORSCHRIFTEN UND ZUGELASSENE TEAMS UND DEREN FAHRZEUGE 3.1 FAHRZEUGVORSCHRIFTEN Für eine Zulassung zur Targa Mediterraneo müssen die Fahrzeuge den Vorschriften der Länder entsprechen, die durchquert werden und dies mindestens bis drei Tage nach Ende der Rallye. Insbesondere müssen sie über eine gültige Hauptuntersuchung oder den Prüfstempel eines kantonalen Strassenverkehrsamtes der Schweiz verfügen. Die Teilnehmer tragen selber die Verantwortung, dass die von ihnen gefahrenen Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung, sollte es zu polizeilichen Beanstandungen kommen. Weiter sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: • Pannendreieck, Warnwesten und das obligatorische Erste-Hilfe-Set sind im Fahrzeug mitzuführen. • Für Schweizer Fahrzeuge ist das CH-Länderschild Pflicht. • Die Teilnehmer tragen Verantwortung, dass ihre Nummernschilder in den durchquerten Ländern gültig sind. Auskunft geben hier die entsprechenden Behörden. Speziell soll dies auch bei Händlerschildern (U- Nummern) und Überführungskennzeichen beachtet werden. • Der Veranstalter empfiehlt, eine grüne oder internationale Versicherungskarte mitzuführen. 3.2 ZUGELASSENE TEAMS Jedes Team besteht aus dem auf dem Nennformular aufgeführten 1. Fahrer und mindestens einem Beifahrer. Für den 1. Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins zwingend erforderlich. Der Beifahrer ist nur dann fahrberechtigt, sofern er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Fahrer und Beifahrer dürfen sich jederzeit mit dem Fahren abwechseln. 4. FAHRZEUGE UND HILFSMITTEL 4.1 FAHRZEUGE Zur Targa Mediterraneo zugelassen sind Fahrzeuge bis und mit Jahrgang 1991. Die Organisation kann einzelne Ausnahmezulassungen für jüngere Jahrgänge erteilen. 4.2 TECHNISCHE HILFSMITTEL Generell sind alle Arten von Hilfsmitteln erlaubt, beispielsweise Timer, Stoppuhren, Schnitttabellen, GPS- unterstützte Geräte etc. Die Fahrzeuge können vom Veranstalter mit einem GPS-Tracker ausgestattet werden. Dieser muss sich im Fahrzeug befinden und zwar weder im Kofferraum noch im Handschuhfach, um eine möglichst hohe Präzision sicherzustellen. 5
5. WECHSEL VON FAHRZEUGEN UND FAHRERN Fällt ein Teilnehmerfahrzeug während der Targa Mediterraneo aus technischen Gründen aus, darf der Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug einsetzen. Voraussetzung ist, dass dieses Ersatzfahrzeug die Ausschreibung und die Fahrzeugvorschriften erfüllt (siehe Pkt. 3.1). Da auch die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge gewertet wird, wird ein Fahrzeugwechsel einmalig mit 200 Punkten bestraft (vgl. Punkt 8.8 «Übersicht Strafpunkte»). 6. NENNUNG, NENNGELD UND LEISTUNGEN 6.1 NENNUNG Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Anmeldung auf der Webseite www.targa- mediterraneo.com) muss bis spätestens 30. Juni 2017 erfolgen (Nachnennungen sind unter besonderen Umständen möglich). Das Nenngeld muss bis Nennschluss auf das Konto des Veranstalters überwiesen werden. Die Nennungen werden gemäss Reihenfolge der eingetroffenen Nenngeldzahlungen bearbeitet und die Nennbestätigungen entsprechend versendet. Die Nennbestätigungen oder mögliche Absagen werden auf dem Postweg oder per E- Mail bis spätestens 31. Juli 2017 verschickt. Der Veranstalter bearbeitet nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen. Er hat das Recht, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 6.2 NENNGELD Frühbucher-Spezialpreis bei rechtsgültiger Anmeldung bis zum 28. Februar 2017: 2‘990,00 Euro Reguläres Nenngeld bei Anmeldung bis zum 30. Juni 2017: 3‘290,00 Euro Kontoverbindung des Veranstalters: Bank: Raiffeisenbank Zürich IBAN: CH35 8148 7000 0431 0947 5 BIC: RAIFCH22 Zahlungsinformation: Targa Mediterraneo / „Nachname des Fahrers“ 6.3 LEISTUNGEN Folgende Leistungen sind im Nenngeld inbegriffen: - Hotelübernachtung im Standarddoppelzimmer vom 28. bis 30. September 2017 - Startplatz für ein Fahrzeug mit Team (2 Personen) - Rallyeunterlagen (Roadbook, Bordkarten) - Pannenhilfe - Mittag- und Abendverpflegung sowie der Abschlussabend - Sachpreise und / oder Pokale 6.4 RÜCKERSTATTUNG DES NENNGELDS Unter folgenden Bedingungen werden eingegangene Nenngelder zurückerstattet: 100%, wenn der Veranstalter die Nennung ablehnt. 90%, wenn der Teilnehmer die Nennung bis zum 30. Juni 2017 zurückzieht. 50%, wenn der Teilnehmer die Nennung bis zum 31. Juli 2017 zurückzieht. 0%, wenn der Teilnehmer die Nennung nach dem 1. August 2017 zurückzieht. 6
Es gilt das Eingangsdatum des Rückzugs der Nennung durch den Teilnehmer beim Veranstalter beziehungsweise die Bekanntmachung der Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt. Der Veranstalter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. 6.5 BEGLEITPERSONEN Für Begleitpersonen können für die Abendveranstaltungen (soweit Plätze vorhanden sind) Tickets gekauft werden. Vorbestellungen bitte per E-Mail bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung an: office@targa- mediterraneo.com. Die Preise für die einzelnen Abendveranstaltungen werden dann umgehend mitgeteilt. 7. ABLAUF DER VERANSTALTUNG 7.1 DOKUMENTENABNAHME Bei der Dokumentenabnahme müssen die Teilnehmer folgende Dokumente vorlegen: Führerschein des Fahrers / der Fahrer Nachweis einer Haftpflichtversicherung Fahrzeugpapiere Formular Haftungsausschluss Evtl. Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers Die Teilnehmer bestätigen zudem mit ihrer Nennung, dass eine uneingeschränkte Fahrzeugversicherung für das Teilnehmerfahrzeug besteht. Der Veranstalter gibt bei der Dokumentenabnahme die Startnummern, das Roadbook, gegebenenfalls die Bordkarten und allenfalls letzte Informationen an die Teilnehmer ab. 7.2 TEAMBRIEFING Die Teilnahme am Teambriefing ist für alle Teilnehmer Pflicht. Es findet am Donnerstag, 28. September 2017, mit der offiziellen Begrüssung statt. Der genaue Ort und Zeitpunkt sind im Zeitplan ersichtlich. 7.3 STARTZEITEN Die Startzeiten werden jeweils spätestens eine Stunde vor dem Start des ersten Teams am offiziellen Aushang der Veranstaltung publiziert. Die Startzeiten nach den Mittagspausen oder Änderungen erfahren die Teams bei der Einfahrt zur Mittagspause. Der Start der Teams erfolgt an allen drei Tagen mit jeweils einer Minute Abstand. Die Teams dürfen die Durchfahrtskontrollen an den Tageszielen anfahren, ohne dabei Rücksicht auf die Sollankunftszeit des ersten Fahrzeugs zu nehmen (Vorzeit ist gestattet). Der Schlusswagen muss über allfällige Verspätungen, zum Beispiel aufgrund eines technischen Schadens, informiert werden. 7
8. AUFGABENSTELLUNGEN UND DOKUMENTATION DERSELBEN 8.1 ROADBOOK Das Roadbook beinhaltet den Zeitplan und alle Informationen zur Strecke, zu den Wertungsprüfungen und zu den Durchfahrts- und Zeitkontrollen. Die Strecke wird in Form von Kartenskizzen und / oder Chinesenzeichen mit einer Kilometer-Unterteilung dargestellt Die Teilnehmer erhalten das Roadbook bei der Dokumentenabnahme. Um die Strecke zu finden und auch für die Wertungsprüfungen ist grundsätzlich kein weiteres Equipment nötig. Der Veranstalter empfiehlt jedoch einen Wegstreckenzähler, z. B einen Tripmaster. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihr technisches Equipment auf einer Eichstrecke vor dem Start entsprechend zu justieren. Sollte es zu kurzfristigen Streckensperrungen oder Anpassungen kommen, werden diese als Bulletin am offiziellen Aushang des Veranstalters publiziert. 8.2 BULLETINS Bulletins beinhalten Änderungen oder Ergänzungen dieses Reglements und sind fester Bestandteil davon. Der Veranstalter veröffentlicht diese in nummerierten Ausgaben am offiziellen Aushang im Rallyebüro und / oder auf der Website des Veranstalters. Ist eine Änderung / Ergänzung des Reglements sehr dringend oder sehr wichtig, kann der Veranstalter das entsprechende Bulletin auch direkt den Teilnehmern gegen Unterschrift aushändigen. 8.3 STARTNUMMERN Die Startnummern müssen nach den Vorgaben des Veranstalters angebracht werden. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern entstehen, haftet der Veranstalter nicht. 8.4 BORDKARTE Vor Beginn der Veranstaltung oder vor der jeweiligen Tagesetappe erhält jedes Team eine Bordkarte, auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Die Teilnehmer müssen auf den Bordkarten ihre Startnummer und die Namen von Fahrer und Beifahrer eintragen. Jedes Team ist für seine Bordkarte verantwortlich. Die Bordkarte muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeugs befinden und an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen werden zu können. Es gibt drei Start-Zeitkontrollen (ZKs) und drei ZK-OUT (nach den Pausen). Zusätzlich finden sich auf der ganzen Strecke Durchfahrtskontrollen (DK), wovon einige im Roadbook eingetragen sind, einige gegebenenfalls nicht (Überraschungs-DKs). 8.5 DURCHFAHRTSKONTROLLEN (DK) Die Durchfahrt einer Durchfahrtskontrolle (DK) wird den Teilnehmern mit einem Stempel auf der Bordkarte bestätigt. Die Stempelbestätigung erfolgt nur während des Zeitfensters, das im Roadbook angegeben ist. Auch der letzte DK-Stempel richtet sich nach diesen Zeitangaben mit einer Karenzzeit von 15 Minuten (danach wird die DK geschlossen). Ansonsten können die DKs ohne Rücksicht auf die Zeit angefahren werden. Lässt ein Team eine DK aus, wird dies pro DK gemäss Tabelle unter Punkt 8.8 bestraft. 8
8.6 WERTUNGSPRÜFUNGEN (WP) Die Wertungsprüfungen (WP) finden auf den öffentlichen Strassen statt. Bei den Wertungsprüfungen muss zum einen eine Sollzeit eingehalten werden, zum anderen müssen eventuell einige Messpunkte mit einer Mindestgeschwindigkeit passiert werden (z. B. mit 42 km/h). Diese Messpunkte sind im Roadbook aufgeführt, genauso wie alle weiteren nötigen Informationen. Die Wertung erfolgt wie folgt: Pro 5 km/Std., die die Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird, gibt es eine zusätzliche Strafsekunde (100 Punkte), dies zusätzlich zur Sollzeit-Abweichung. Es können noch andere WPs stattfinden. Diese fliessen eventuell nicht in die Gesamtbewertung und werden eventuell separat bewertet. Das Anhalten innerhalb einer WP ist verboten. Nach beendigter WP müssen die Teilnehmer sofort weiterfahren (wegen der nachfolgenden Fahrzeuge). 8.7 ZEITMESSUNG Alle Messungen finden durch ein GPS-System, Lichtschranke und / oder Schlauch statt. Für die Messung gelten die angegebenen Zeiten zu den einzelnen Messpunkten, die im Roadbook notiert sind. Vorgegeben bei den WPs sind Streckenlänge, Sollzeit und eventuell die Mindestgeschwindigkeit. Ausnahmen können bei Überraschungs-WPs stattfinden. 8.8 ÜBERSICHT STRAFPUNKTE Anlass Wertung Wertungsprüfungen (WP) Höchste Strafpunktzahl pro WP / Einzel-WP 300 Punkte Auslassen einer WP / Teil-WP, pro WP 300 Punkte Differenz zur Sollzeit bei einer WP pro 1/10 Sekunde 1 Punkt Unterschreitung der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit pro 5 km/Std. 100 Punkte Zeitkontrolle (ZK) Maximale Strafpunktzahl pro ZK 400 Punkte Auslassen einer Zeitkontrolle 300 Punkte Verspätung an der Start-Zeitkontrolle (ZK) pro Minute 40 Punkte Vorzeit an der Start-Zeitkontrolle (ZK) pro Minute 100 Punkte Durchfahrtskontrolle (DK) Auslassen einer DK 300 Punkte Weiteres Fahrzeugwechsel 200 Punkte 9
9. PANNENHILFE Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern eine Pannenhilfe an. Die Teilnehmer können diese bei Bedarf direkt kontaktieren und technische Unterstützung anfordern. Die Telefonnummer der Pannenhilfe steht im Roadbook. 10. RESULTATE 10.1 OFFIZIELLER AUSHANG Am offiziellen Aushang werden offizielle Änderungen und Bekanntmachungen in Form von Bulletins publiziert. Wann und wo genau die offiziellen Aushänge vom Donnerstag, 28. bis Samstag, 30. September 2017, publiziert werden, ist im Zeitplan aufgeführt. 10.2 PUNKTEGLEICHHEIT Sind zwei Teams punktegleich, gewinnt das Team mit dem besseren Resultat der ersten Werteprüfung. Sind sie dort auch gleichauf, wird das Resultat der jeweils nächsten Werteprüfung verglichen. Sind die Teams auch hier punktegleich, gewinnt dasjenige Team mit dem älteren Fahrzeug. 11. HAFTUNG Indem die Teilnehmer ihre Nennung abgeben, gelten die folgenden Haftungsvereinbarungen für alle Beteiligten: 11.1 HAFTUNG DER TEILNEHMER Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder mit dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Ebenfalls erfolgt auch das Abstellen der Fahrzeuge an bewachten oder unbewachten Rallyestationen zu allen Tages- und Nachtzeiten auf eigene Gefahr. Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe des unterzeichneten Formulars „Haftungsausschluss“ den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Targa Mediterraneo entstehen. 11.2 HAFTUNG BEI ABBRUCH DER VERANSTALTUNG Wird die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen abgebrochen, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes oder auf die Erstattung allfälliger sonstiger Schäden. 12. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG Mit der Abgabe der Nennung geben die Teams / Fahrer / Beifahrer ihr Einverständnis, das der Veranstalter alle während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Bilder und Filme uneingeschränkt nutzen kann. Ebenfalls geben die Teams / Fahrer / Beifahrer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Namen, Wohnort, Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien können nicht geltend gemacht werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters. 10
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