Regulierung der Jurarandseen bei Hochwasser - RAOnline.CH
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Nicht zu hoch – und nicht zu tief, nicht zu viel – aber auch nicht zu wenig Regulierung der Jurarandseen bei Hochwasser Das Reguliersystem der Jurarandseen hat nicht nur Bedeutung Die Einstellung der optimalen Abfluss- werte für das Wehr Port ist eine Rech- für das Seeland, sondern entlastet auch die Hochwassersituation nung mit vielen Faktoren und manchen in den unterliegenden Kantonen Solothurn und Aargau. Unbekannten. Denn die Mitarbeiter der Regulierzentrale müssen bei ihren fol- genschweren Entscheidungen nicht nur der Situation im eigentlichen Kernge- Normalerweise geben die Juragewässerkor- biet der Juragewässerkorrektion berück- sichtigen. Sie müssen auch die Situation rektion (JGK) und ihr Reguliersystem wenig im Berner Oberland im Auge behalten, zu reden. Man hat sich längst daran gewöhnt, und gleichzeitig darf der Abfluss aus den dass die Wasserstände der Jurarandseen Jurarandseen in die Aare nicht so hoch anschwellen, dass die Situation in den durch das Regulierwehr Port innerhalb mehr- unterliegenden Kantonen Solothurn und heitlich akzeptierter Bandbreiten gehalten wer- Aargau zusätzlich verschärft wird. den: nicht zu hoch, aber auch nicht zu tief. Doch manchmal regnet es heftiger oder län- ger als üblich, oder es schmilzt mehr Schnee als gewohnt. Dann schwellen die Seezuflüsse rasch an, und damit steigen auch die Pegel- stände bedrohlich an, was zu höheren Abflüs- sen der Seen führt. Letztmals wurde die Hochwassergrenze im Bielersee im August 2005 überschritten, und auch im April 2006 erreichten die Seestände kritische Werte. Dabei gab und gibt es Situa- tionen, in denen die Wehrschützen im Wehr Port trotz steigendem Pegel des Bielersees nicht voll geöffnet werden können. Denn die Mitarbeiter der Regulierzentrale müssen bei ihren Entscheidungen nicht nur die aktuelle Lage der Seeanstösser berücksichtigen, son- dern auch die Bedürfnisse der Unterlieger in den Kantonen Solothurn und Aargau. Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern
Gegenseitige Verpflichtung Das Gesamtwerk der Juragewässerkorrek- tion (JGK) erstreckt sich über das Hoheitsge- der Kantone biet von fünf Kantonen (Waadt, Freiburg, Neu- enburg, Bern, Solothurn), fasst das Wasser aus nahezu einem Viertel der Schweiz und wirkt sich aareabwärts über die Kantone Solothurn und Aargau bis auf den Rhein aus (vgl. Karte). Deshalb ist die Festlegung des optimalen Was- serstands in den drei Jurarandseen jeweils ein Messstelle Murgenthal Entscheid von grosser Tragweite. Regulierwehr Port Getroffen werden muss dieser Entscheid jeden Tag von Neuem, und umgesetzt wird er im Re- gulierwehr Port: Rund um die Uhr sorgt dort das Heben und Senken der Wehrschützen da- für, dass die Jurarandseen und die Aare weder zu hoch ansteigen noch zu tief abfallen. Diese Regulierung erfolgt nach wohlüberlegten Krite- rien und stützt sich auf ein vom Bundesrat ge- nehmigtes Regulierreglement. Dennoch gibt es Interessenkonflikte, denn nicht allen Ansprü- chen kann jederzeit und gleichermassen ent- sprochen werden. Solidarität unter den Kantonen Dass die JGK im 19. Jahrhundert überhaupt realisiert und im Laufe des 20. Jahrhunderts mehrfach verbessert werden konnte, das ist auch der Solidarität unter den Kantonen zu ver- danken. Dabei galt es manches Misstrauen zu Einzugsgebiet bis und mit überwinden. So überwog bei den «unten lie- Mündung der Emme: 9 6 2 9 km 2 genden» Kantonen Solothurn und Aargau an- fänglich die Befürchtung, die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Waadt würden das Einzugsgebiet bis zum umfangreiche Vorhaben bloss dazu nutzen, Regulierwehr Port: 8 317 km 2 um übermässig zusammenströmendes Was- ser möglichst rasch aus ihren Hoheitsgebie- ten ableiten zu können – und das zu Lasten der Unterlieger. Um diese Ängste auszuräumen, haben die be- teiligten Kantone verbindlich – und unter Auf- sicht des Bundes – vereinbart, den Abfluss in der Aare auch im Falle eines Falles nicht über eine gewisse Grenze hinaus ansteigen zu las- sen. Und diese Vereinbarung gilt nach wie vor, in guten wie in schlechten Zeiten. 2
Regulierwehr Port: Umsetzung der «Murgenthaler Bedingung» Frank (1); WWA-OEH (1) Es war, wie auf Seite 2 bereits erläutert, der Solidarität unter den Kantonen zu verdanken, dass die Juragewässerkorrektion (JGK) über- haupt realisiert werden konnte. Dank der JGK konnten bedeutende Teile der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Waadt vor dau- ernden Überflutungen bewahrt und weite Ge- biete ehemaliges Sumpfland zu ertragreichen Anbauflächen umgewandelt werden. Keine Frage: Diese «oben liegenden» Kantone haben in hohem Masse von der JGK profitiert. Ebenso ist unbestritten, dass die «unten lie- genden» Gebiete in den Kantonen Solothurn und Aargau dafür nicht eine Zeche – nämlich in Form einer massiv erhöhten Wassermenge in der Aare – zahlen sollen und zahlen dürfen. Aus diesem Grunde wurde schon sehr früh festgelegt, dass der Abfluss der Aare bei der Messstelle von Murgenthal – also nach dem Übergang vom Kanton Bern in den Kanton Aargau – im Normalfall höchstens 850 m3/s Droht der Abfluss der Aare beim Pegel Murgenthal den Wert von 850 m3/s zu betragen darf. Diese Abflussmenge bei Mur- übersteigen, dann muss im Regulierwehr genthal stellt sicher, dass sich die Hochwas- Port (grosses Bild) der Abfluss entspre- sergefahr in den unterliegenden Gebieten bei chend gedrosselt werden. Dabei stüt- zen sich die Mitarbeiter der Regulierzent- ohnehin kritischen Situationen nicht noch zu- rale (kleines Bild) für die Festlegung der sätzlich verschärft. optimalen Abflussmengen auf die soge- nannte Murgenthaler Berechnung. Sie basiert auf den Abflusswerten der Aare Knopfdruck in Bern beim Regulierwehr Port, der Emme bei Beeinflussen lässt sich die bei Murgenthal an- Emmenmatt, der Langete bei Leimiswil und der Aare bei Murgenthal. fallende Wassermenge eigentlich nur an einer Abfluss aus dem Bielersee sein darf, damit einzigen Stelle im Aarelauf: beim Ausfluss der vier Stunden später nicht mehr Aarewasser in Aare aus dem Bielersee durch das Regulier- die Kantone Solothurn und Aargau abfliesst wehr Port. als festgelegt. Die Bedienung obliegt dem Kanton Bern. Ge- Deshalb kommt es gelegentlich vor, dass der steuert werden die Wehrschützen im Regu- Abfluss beim Wehr Port für eine gewisse Zeit lierwehr Port allerdings nicht vor Ort, sondern gedrosselt werden muss, obwohl gleichzei- in den Räumen des Wasserwirtschaftsamtes tig der Seestand des Bielersees bedrohliche (WWA) in Bern. Im Hochwasserfall wird dort Werte annimmt. Das ist sozusagen der Preis von den Mitarbeitern der Regulierzentrale der Juragewässerkorrektion: Solidarität – auch stündlich berechnet, wie hoch der maximale in wasserreichen Perioden! 3
Regulierwehr Port: wenig Spielraum bei grossflächigem Zustrom WWA-OEH (2) Besonders schwierig ist die Einhaltung der «Murgenthaler Bedingung», wenn die Niederschläge grossflächig erfol- gen oder sogar noch mit Schneeschmelze gekoppelt sind (wie etwa im April 2006). Dann wird der Spielraum für die Regulierung eng, da sowohl die Jurarandseen als auch die Aarepegel ansteigen und – wie etwa am 16. April 2006 – beim Regulierwehr Port kaum mehr eine Höhendifferenz besteht zwischen Ober- und Unterwasser (grosses Bild). Dann kann es zu Uferabrutschungen kommen, und es müs- sen Uferwege gesperrt werden (kleines Bild zeigt die Situ- ation am 16. April 2006 bei Büren a.d.A.). 4
Regulierwehr Port: kurzfristige Drosselung zugunsten der Emme WWA-OEH Sa 9. November Sa 9. November 2002 2002 So 10. November So 10. November 2002 2002 6:00 12:00 18:00 24:00 6:00 12:00 18:00 A B C m3/s m3/s m3/s 880 880 880 Murgenthaler Bedingung: Aareabfluss max 850 m3/s 840 840 840 800 800 800 760 760 760 Aare Murgenthal Aare 720 720 720 Murgenthal 680 680 680 640 640 640 600 600 600 560 560 560 520 520 520 480 480 480 Aare Aegerten Aare 440 440 440 Aegerten 400 400 400 360 360 360 320 320 320 280 280 280 240 240 240 200 200 200 160 160 160 120 120 120 Emme Emmenmatt Emme Emmenmatt 80 80 80 40 40 40 0 0 0 Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern A 2029 10 30 Abfluss Abflussm3/s/Aare m3/s AareBrügg BrüggAegerten Aegerten Zeiten sind immer Normalzeit (Winter) Abflüsse Abflüsse AareAare Aegerten, Aegerten, Abteilung Wasserregulierung und Grundlagen Reiterstrasse 11 B 2063 10 10 Abfluss Abflussm3/s/Aare m3/s AareMurgenthal Murgenthal Aare Aare Murgenthal, Murgenthal, EmmeEmme Emmenmatt Emmenmatt 3011 Bern C 2070 10 10 Abfluss Abflussm3/s/Emme m3/s EmmeEmmenmatt Emmenmatt Zeiten sind immer Normalzeit (Winterzeit)! 18.4.2006 HydroPro™ Grafik Daten: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Auch der Abfluss der Emme hat einen Einfluss auf die Re- gulierung der Jurarandseen durch das Wehr Port: Führt die Emme Hochwasser (kleines Bild), so ist der Aare-Ab- fluss aus dem Bielersee entsprechend zu reduzieren, um der Emme im weiteren Verlauf der Aare Platz zu machen. Meist führt die Emme aber nur kurzfristige Hochwasserspit- zen, wie dieses Beispiel aus dem Jahr 2002 zeigt: Damals gelang das sogenannte «Einbremsen der Emme» durch die zeitweilige Reduktion des Aareabflusses im Wehr Port mustergültig, und die Murgenthaler Bedingung konnte ein- gehalten werden. 5
Verzögerte Wirkung im Einheitssee Police Bern 16.8.05 17.8.05 18.8.05 19.8.05 20.8.05 21.8.05 22.8.05 23.8.05 24.8.05 25.8.05 26.8.05 27.8.05 28.8.05 29.8.05 30.8.05 31.8.05 431.00 431.00 430.90 430.90 430.80 430.80 430.70 430.70 430.69 430.60 430.60 ∆ h = 44 c m 430.50 430.50 430.40 430.40 430.30 430.30 430.20 Hochwassergrenze Bielersee 430.20 430.10 430.10 430.00 430.00 429.90 Bielersee 2 0 0 5 429.90 429.80 429.80 429.70 429.70 429.60 429.60 Neuenburgersee 2 0 0 5 420.50 420.50 429.40 429.40 429.30 429.30 429.20 429.20 429.10 429.10 429.00 429.00 Daten: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Seit der Juragewässerkorrektion bilden der Bieler-, der Solothurn Neuenburger- und der Murtensee einen zusammenhän- genden Speicherraum (Grafik links). Stauen sich im Bie- lersee Wassermassen an, dann kann der Neuenburgersee Biel E (und letztlich auch der Murtensee) einen Teil davon auf- m m Z e nehmen – aber erst, wenn sich die Fliessrichtung im Zihl- ih Regulierwehr Port lk kanal umdreht. a Burgdorf n a l Aarberg Damit aber das Wasser im Zihlkanal nicht mehr wie sonst üblich vom Neuenburgersee in den Bielersee fliesst, son- Bern dern in der Gegenrichtung, muss im Bielersee zuerst einmal l a n a genügend Wasser aufgestaut sein, um die Zihl buchstäb- k Murten A ye a re ro lich in Richtung Neuenburg zu zwingen. Dieser Vorgang, der B sich nicht direkt beeinflussen lässt, braucht erstens einen hohen Pegelstand des Bielersees, und zweitens eine ge- wisse Zeit. Als im Frühjahr 1999 das Hochwasser über eine Mit dem Wehr Port ist nur längere Zeitspanne zuströmte, konnte der Ausgleich kon- der Abfluss aus dem Bieler- tinuierlich vor sich gehen. Anders im August 2005 (Grafik see – und damit der Wasser- stand des Bielersees – direkt oben). Damals gelangte viel Wasser in sehr kurzer Zeit in regulierbar. Indirekt werden den Bielersee (Foto), und die Zihl reagierte nicht so schnell damit aber auch die Wasser- stände des Neuenburger- und wie erwünscht. Sobald aber die Umkehrung eintrat, flossen des Murtensees beeinflusst. riesige Mengen Richtung Neuenburgersee ab. 6
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für die Seeregulierung und Solothurn einerseits dazu, einen einheit- lichen Unterhalt aller Werke der durch die II. Juragewässerkorrektion betroffenen Ge- wässer zu gewährleisten, und andererseits, ein entsprechendes Regulierreglement anzuwenden. Dieses Regulierreglement kommt in dieser Interkantonalen Vereinbarung zufälligerweise ebenfalls in Artikel 11 zur Sprache: «Das Regu- lierreglement wird durch die Aufsichtskommis- sion im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1960 aufgestellt, und die Regulierung erfolgt im Sinn und Geist der II. Juragewässerkorrek- tion. Zu diesem Zwecke sind die legitimen In- teressen der Kantone ober- und unterhalb der Stauwehranlage Nidau-Port zu gleichen Teilen in Betracht zu ziehen.» Heutige Situation Gestützt auf diese rechtlichen Grundlagen wird seit dem 1. Januar 1983 beim Wehr Port das «Regulierreglement 1980/82» angewendet. Es wurde vom Bundesrat am 19. April 1983 genehmigt. Das Reglement besteht aus Regu- liervorschriften, einem Regulierdiagramm mit WWA-OEH der Beziehung Datum – Seestand – Abfluss so- wie einem Anhang betreffend die Hochwasser- Im Regulierwehr Port sind Bereits der Bundesbeschluss über die Gewäh- regulierung beziehungsweise die Beschrän- Wehrschützen eingebaut, die gegeneinander verscho- rung eines Bundesbeitrages an die Arbeiten kung des Aareabflusses in Murgenthal auf ben werden können (Grafik der II. Juragewässerkorrektion vom 5. Ok- 850 m3/s (Murgenthaler Bedingung): Droht der unten). Diese Doppelschüt- tober 1960 verlangte in Artikel 11 (Regulier- Abfluss der Aare beim Pegel Murgenthal die- zen sind auf Rädern gela- gert und werden durch Ket- reglement), dass die betroffenen Kantone ein sen Wert zu übersteigen, so ist eine angemes- tenwinden (Foto) nach oben Reglement für die Regulierung der Wasser- sene Drosselung des Abflusses aus dem Bie- oder nach unten bewegt. stände der Aare aufstellen und dem Bundes- lersee vorzunehmen. rat zur Genehmigung vorlegen. Abgesehen vom Hochwasserschutz gibt es Eigentliche Grundlage der Regulierung ist aber noch zahlreiche andere Ansprüche und An- die «Interkantonale Vereinbarung zwischen liegen an die Seeregulierung. Deshalb wurde den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, in den Jahren 1986–1996 eine umfangreiche Bern und Solothurn über den gemeinsamen Studie* über die optimale Regulierung der Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen II. Juragewässerkorrektion durchgeführt (wo- Werkes der II. Juragewässerkorrektion, sowie bei auch die Auswirkungen auf die Umwelt un- über die Regulierung der dadurch betroffenen tersucht wurden). Die Ergebnisse dieser Studie Gewässer» (Interkantonale Vereinbarung 1985 rechtfertigen keine grundlegende Änderung über die II. Juragewässerkorrektion), die am des Regulierreglements. 19. November 1986 vom Bundesrat geneh- migt worden ist. Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der * Eidgenössischen Technischen Hochschule: Optimale Regulierung Darin verpflichten sich die Regierungen der der zweiten Juragewässerkorrektion – Unter Einbezug von Unter- suchungen über die Auswirkungen der Reglementsanwendung auf Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern die Umwelt (Zürich, 1996) 7
Redaktion Wasserwirtschaftsamt Bernhard Schudel (WWA) des Kantons Bern (WWA) Reiterstrasse 11, 3011 Bern Mitarbeit Telefon 031 633 38 11, Fax 031 633 38 50 Jean-Claude Bader (WWA) info.wwa@bve.be.ch Ernst Hunziker (WWA) www.be.ch/wwa Raymond Kocher (WWA) Konzeption und Realisation Felix Frank Redaktion und Produktion, Bern www.be.ch/wwa Hydrometrische Daten des Kantons Bern im Internet (täglich aktuell): • Niederschläge • Abflussmengen • Seewasserstände • Grundwasserstände • Wassertemperaturen Als PDF-Dateien abrufbar sind zudem die Hydrographischen Jahrbücher (ab 2000). Das Angebot wird laufend ergänzt. WWA-OEH Weitere Informationen zur Geschichte der Juragewässerkorrektion Schlossmuseum Nidau September 2006 Hauptstrasse 6 2560 Nidau www.schlossmuseumnidau.ch
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