Reha-Info 1/ 2020 - Bundesarbeitsgemeinschaft für ...

 
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Reha-Info 1/ 2020

Editorial                                                                                     Trägerübergreifende Ausgaben-
                                                                                              statistik der BAR
                                Eine neue Dekade beginnt, die 2020er Jahre. Neben dem         38,2 Mrd. Euro für Leistungen
                                Klima werden wohl die zwei großen „D“ – Demografie            zur Reha und Teilhabe
                                und Digitalisierung das Jahrzehnt prägen. Bereits jetzt       Seit Beginn der Ausgabenstatistik stei-
                                ist absehbar, am Ende der Dekade werden die Deutschen         gen die Aufwände für Rehabilitation und
                                deutlich älter sein als heute. Laut Prognos AG wird bis       Teilhabe insgesamt an. Im Jahr 2018 la-
                                Ende des Jahrzehnts jeder Vierte über 67 Jahre alt sein. Es   gen die Leistungsausgaben der Träger bei
                                wird etwa 3 Millionen mehr Rentnerinnen und Rentner           38,2 Mrd. € und damit 4,4% über dem Vor-
                                geben als heute, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen      jahresniveau.
                                steigt auf etwa 4,1 Millionen. Das hat Auswirkungen, auch     Zur Einordnung in den gesamtwirtschaft-
                                und insbesondere auf die Rehabilitation. Die schnelle und     lichen Kontext und dessen Entwicklung
zielgerichtete Reha von Erwerbstätigen wird bedeutsamer und die Erhaltung von Selbst-         werden die Ausgaben für Rehabilitation
ständigkeit und Aktivität durch die Reha wird noch wichtiger. Gleichzeitig wird die Digi-     und Teilhabe in diesem Jahr erstmalig Ver-
talisierung die Art und Weise der Reha verändern.                                             gleichsgrößen      gegenübergestellt.   Bemer-
Zahlen helfen Entwicklungen zu verstehen und passende Rückschlüsse zu ziehen. Wie ge-         kenswert ist im aktuellen Berichtsjahr 2018,
wohnt stellen wir Ihnen daher zu Beginn des Jahres die BAR-Statistik der Reha-Ausgaben        dass die Steigerungsrate der Ausgaben in-
zur Verfügung. Die Gesamtausgaben für Leistungen zur Reha und Teilhabe sind in den            zwischen deutlich oberhalb der gesamt-
vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gestiegen. So auch im Jahr 2018, in dem sich die         wirtschaftlichen Entwicklung, hier gemes-
Ausgaben aller Reha-Träger auf 38,2 Milliarden Euro beliefen.                                 sen am Bruttoinlandsprodukt, liegt. Neben
In diesem Jahr haben wir die Ausgabendynamik das erste Mal mit den Entwicklungen              den Gesamtausgaben ist auch die Betrach-
des Bruttoinlandsproduktes und der Verbraucherpreise verglichen.                              tung der Ausgaben nach Trägerbereichen
Den ersten Teilhabeverfahrensbericht stellen wir Ihnen außerdem in dieser Ausgabe vor.        von besonderem Interesse und daher fester
Das Berichtsjahr gilt als Übergangsphase und liefert Daten, die zum Teil noch auf den An-     Bestandteil der BAR-Ausgabenstatistik.
gaben von Pilotträgern beruhen. Der Bericht enthält Daten von 39 Trägern mit Angaben
zu 2,3 Millionen Anträgen aus dem Jahr 2018. Trotz Übergangsphase gibt der Bericht aber       Reha-Ausgaben im
schon erste Antworten auf ausgewählte Fragestellungen zum Reha-Leistungsgeschehen.            gesamtwirtschaftlichen Kontext
Zum Berichtsjahr 2019 werden dann sämtliche Träger von Leistungen zur Teilhabe aus            Für die Betrachtung im Zeitverlauf können
sieben Trägerbereichen ihre Angaben zum Leistungsgeschehen in die Statistik einspeisen.       die Gesamtausgaben für Leistungen zur
                                                                                              Reha und Teilhabe mit volkswirtschaft-
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre                                                      lichen Größen in Bezug        gesetzt werden.
                                                                                              Hierfür   lassen    sich   beispielsweise   das
Ihre Helga Seel                                                                               Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
                                                                                              als Indikator des Wirtschaftswachstums
                                                                                              und der Verbraucherpreisindex (VPI) als
                                                                                              Maß der Inflation heranziehen.
                                                                                              Das Verfahren der Indexbildung ermög-
                                                                                              licht es, nicht nur jeweils die Veränderun-
Inhalt                                                                                        gen zum Vorjahr zu betrachten, sondern im
Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR                                            I   Vergleich zu einem festgelegten Basisjahr.
Blick ins Reha-Leistungsgeschehen: Erster Teilhabeverfahrensbericht                           In Anlehnung an den VPI des Statistischen
am 30.12.2019 veröffentlicht                                                            V    Bundesamtes wurde hier das Basisjahr 2015
„Verwaltungsvereinbarung“ „Begleitende Hilfe – Leistungen zur Teilhabe                        gewählt. Der Absolutwert der betrachteten
am Arbeitsleben“                                                                       VII   Größe wird für das Basisjahr mit einem In-
Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Beschäftigter                       VIII   dexwert von 100 gleichgesetzt. So können
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II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020                                                         SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

   dann auch Veränderungen unterschied-
                                                                     45
   licher statistischer Größen miteinander
   verglichen werden; in diesem Fall also die
                                                                     40                                               38,2
   Gesamtausgaben für Reha und Teilhabe, die                                                             36,6
                                                                                      33,8       35,2
   Verbraucherpreise und das Bruttoinlands-                          35
                                                                            32,6                                                      Eingliederungshilfe
   produkt. Zu beachten ist dabei, dass die
                                                                     30                                                               Integrationsämter
   Gegenüberstellung von Leistungsmengen
                                                                                                                                      Bundesagentur für Arbeit
   (Waren, Dienstleistungen) und monetären
                                                      Milliarden €

                                                                     25                                                               Landwirtschaftliche
   Werten (Preise in Euro) im Fall der BAR-
                                                                                                                                      Berufsgenossenschaften
   Ausgabenstatistik nicht möglich ist und es                        20                                                               Unfallversicherung
   sich hier um reine Preissteigerungsraten
                                                                                                                                      Alterssicherung der
   handelt. Diese sind jedoch in den vergange-                       15                                                               Landwirte*
   nen 10 Jahren deutlich höher gewesen als                                                                                           Rentenversicherung
                                                                     10
   die Steigerungsraten des VPI.                                                                                                      Krankenversicherung
   Dass sich das wirtschaftliche Wachstum
                                                                      5
   auch auf den Reha-Sektor erstreckt, zeigt
   sich in der nahezu parallelen Entwicklung                          0
                                                                            2014      2015       2016    2017        2018
   der Reha-Ausgaben zum BIP. Gemessen am
   Basisjahr 2015 nahmen die Ausgaben für
                                                   Abb. 1 Gesamtausgaben und Anteile der Trägerbereiche 2014-2018
   Reha und Teilhabe um insgesamt um 13,06 %       * Ausgabenvolumen der Alterssicherung der Landwirte grafisch nicht darstellbar
   zu. Das BIP stieg im Vergleichszeitraum hin-
   gegen lediglich um 10,61 %. Seit jetzt zwei
   Jahren liegt die Steigerungsrate der Ausga-              15 %
   ben über der des BIP. Dies verdeutlicht den
                                                            10 %
   steigenden Stellenwert der Rehabilitation
   und Teilhabe in der Gesellschaft.                             5%

   Anteile der Trägerbereiche an den                             0%

   Gesamtausgaben
                                                            –5 %
   2018 sind die Ausgaben der acht bisher er-
   fassten Träger bzw. Trägerbereiche im Ver-          –10 %
   gleich zum Vorjahr um 4,4% auf insgesamt                                                                                  Ausgaben für Reha und Teilhabe
                                                       –15 %
   38,2 Milliarden Euro gestiegen. Im 5-Jah-                                                                                 Verbraucherpreisindex (VPI)
                                                                                                                             Bruttoinlandsprodukt (BIP)
   res-Zeitraum von 2014 bis 2018 schwankte            –20 %
   die Steigerung im Vorjahresvergleich stets
   zwischen 3,5 % und 4,4 %. Auch hier ist der         –25 %
                                                                          2009     2010   2011    2012   2013     2014       2015    2016     2017     2018
   nahezu lineare Anstieg der Ausgaben zu er-
   kennen.                                         Abb. 2 Veränderung der Reha-Ausgaben, des Verbraucherpreisindex und des Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zum
   Der mit Abstand größte und weiterhin zu-        Jahr 2015 (Basisjahr = 100) in Prozent
   nehmende Anteil an den Gesamtausgaben
   für Rehabilitation und Teilhabe entfällt da-    punkt abgegeben, während der Anteil der                      Angesichts der vergleichsweise geringen
   bei auf die Eingliederungshilfe: Er ist von     Krankenversicherung mit 9 % ebenfalls sta-                   absoluten Ausgaben in diesem Bereich (wie
   51 % in 2017 auf 52 % in 2018 angewachsen.      bil bleibt. Der Anteil der Bundesagentur für                 auch bei den Landwirtschaftlichen Berufs-
   An zweiter Stelle folgt hier die Rentenversi-   Arbeit sinkt um einen Prozentpunkt auf 6 %                   genossenschaften und der Alterssicherung
   cherung, deren Anteil von 18 % unverändert      im Jahr 2018. Die Integrationsämter haben                    der Landwirte) ist diese Steigerung des
   bleibt. Die Unfallversicherung mit 13 % hat     dagegen eine Steigerung ihres Anteils von                    prozentualen Anteils bemerkenswert. Die
   im Vergleich zum Vorjahr einen Prozent-         1 % in 2017 auf 2 % in 2018 zu verzeichnen.                  Integrationsämter beteiligen sich an Investi-
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SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                      Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020        III

tionen für neue Arbeitsplätze für schwerbe-     habilitation und Nachsorge sind nunmehr        Bundesagentur für Arbeit
hinderte Menschen.                              Pflichtleistungen der Rentenversicherung.      Der weitaus größte Teil der Gesamtausga-
Eine Betrachtung     der Trägeranteile nach     Die Beträge in den entsprechenden Konten-      ben von 2,4 Mrd. Euro in 2018 entfällt bei
Leistungsgruppen würde zu anderen Er-           rahmen werden jedoch für die BAR-Ausga-        der BA mit 2,3 Mrd. Euro auf die Pflicht-
gebnissen führen. Die Entwicklungen in den      benstatistik weiterhin aufsummiert, mit ei-    leistungen der LTA. Nach einem Rückgang
einzelnen Trägerbereichen mit ihren jewei-      ner Steigerung um 29 Mio. Euro (+ 5,2 %) im    auf bis zu 2,1 Mrd. Euro in 2013 haben die-
ligen Ausgabenkategorien werden im Fol-         Vergleich zum Vorjahr.                         se damit fast wieder das Niveau von 2009
genden näher dargestellt. Einzelheiten kön-                                                    erreicht. Sowohl die Pflichtleistungen als
nen der Tab. 1 entnommen werden, die die        Alterssicherung der Landwirte                  auch die Ermessensleistungen zur Teilha-
Betrachtung über einen 3-Jahres-Zeitraum        Historisch bedingt weist die Landwirt-         be am Arbeitsleben weisen einen leichten
ermöglicht.                                     schaftliche Alterskasse ihre Ausgaben sepa-    Zuwachs im Vorjahresvergleich auf (+1,7 %
                                                rat von der Deutschen Rentenversicherung       bzw. +0,5 %).
Gesetzliche Krankenversicherung                 aus. Nach einem leichten Anstieg der Auf-
Die Ausgaben für die Rehabilitation im Trä-     wendungen für Rehabilitation und Teilhabe      Integrationsämter
gerbereich der GKV sind im Jahr 2018 auf        in 2017 setzt sich im Berichtsjahr 2018 mit    Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe der
3,4 Mrd. Euro gestiegen, was ein Plus von       einer Summe von 12,6 Mio. Euro der lang-       Arbeitgeber finanzieren die Integrationsäm-
2,5 % ausmacht. Unverändert entfällt mit 1,9    fristige Rückgang der Ausgaben weiter fort.    ter ihre Leistungen an Menschen mit einer
Mrd. Euro der größte Anteil auf die statio-                                                    anerkannten Schwerbehinderung bzw. an
näre Anschlussrehabilitation. Die stationäre    Gesetzliche Unfallversicherung                 jene Unternehmen, die sie beschäftigen.
medizinische Rehabilitation stellt mit 454      In 2018 steigen die hier verzeichneten         In 2018 beträgt die Summe 690 Mio. Euro
Mio. Euro die zweitgrößte Ausgabenkatego-       Ausgaben der Unfallversicherung auf ins-       und steigt damit um 24 % im Vergleich zum
rie dar, im Vergleich zur ambulanten Erbrin-    gesamt 4,8 Mrd. Euro an. Der Großteil ent-     Vorjahr. Der Anstieg ist auf die Begleitenden
gung mit 134 Mio. Euro. Leistungen in Früh-     fällt dabei auf die Kategorie „Ambulante       Hilfen im Arbeitsleben als größte Katego-
förderstellen und in Sozialpädiatrischen        Heilbehandlung und Zahnersatz“ (1,6 Mrd.       rie zurückzuführen (567 Mio. Euro, + 32 %).
Zentren verzeichnen Zuwächse (+8,0 % bzw.       Euro, +5,2 %), gefolgt von der „Stationären    Hierin inbegriffen sind z.B. Assistenzleis-
+2,6 % im Vorjahresvergleich). Der kontinu-     Behandlung und häuslichen Krankenpfle-         tungen sowie Leistungen an Inklusionsbe-
ierliche Ausgabenrückgang für die Rehabi-       ge“ (1,2 Mrd. Euro, +1,1 %). Zu beachten ist   triebe. Letztere haben in 2017 die Leistun-
litation von Müttern und Vätern setzt sich      allerdings, dass Zuwächse nicht eindeutig      gen an Integrationsprojekte abgelöst.
hingegen fort: Im Vergleich zu 2009 ist die     der medizinischen Rehabilitation zuzuord-
Summe auf ein Drittel zurückgegangen und        nen sind. Bei den Leistungen zur Teilhabe      Eingliederungshilfe
liegt 2018 bei 10 Mio. Euro.                    am Arbeitsleben ist erneut ein Rückgang auf    In der Gesamtschau der Rehabilitations-
                                                nun 173 Mio. Euro (–4,8 % im Vorjahresver-     träger übernimmt die Eingliederungshilfe
Gesetzliche Rentenversicherung                  gleich) zu verzeichnen. Von 2009 bis 2015      weiterhin mehr als die Hälfte aller Ausga-
Unter den Sozialversicherungsträgern tätigt     hatte es hier einen Anstieg auf zuletzt 187    ben für Rehabilitation und Teilhabe. Die
die Rentenversicherung die höchsten Ausga-      Mio. Euro gegeben.                             Summe beläuft sich auf nunmehr 19,7 Mrd.
ben für Rehabilitation und Teilhabe, die sich                                                  Euro und ist im Vergleich zu 2017 um 5,1 %
2018 auf insgesamt 6,6 Mrd. Euro belaufen.      Landwirtschaftliche Unfallversicherung         gestiegen. Während in allen Leistungsgrup-
Weiterhin ist hier die medizinische Reha-       Auch die Aufwendungen der landwirt-            pen Zuwächse zu verzeichnen sind, sind die
bilitation mit 4,5 Mrd. Euro die Kategorie,     schaftlichen Berufsgenossenschaften wer-       Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
welche einen überproportionalen Anstieg         den historisch separat von der übrigen ge-     von besonderem Interesse. Mit dem Bun-
von 4,4 % im Vergleich zu 2017 aufweist. Bei    setzlichen Unfallversicherung ausgewiesen.     desteilhabegesetz sind hier neue Leistungs-
den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle-       Im Gegensatz zur Alterskasse steigen die       arten hinzugekommen, nämlich die Leis-
ben ist hingegen wieder ein leichter Rück-      verzeichneten Ausgaben hier kontinuierlich.    tungen bei anderen Leistungsanbietern als
gang zu erkennen (-0,8 %). Durch das Fle-       In 2018 belaufen sie sich auf 391 Mio. Euro    den Werkstätten für behinderte Menschen
xirentengesetz hat es Änderungen bei den        insgesamt.                                     (WfbM) sowie die Leistungen bei privaten
„sonstigen Leistungen nach § 31 SGB IV“ ge-                                                    und öffentlichen Arbeitgebern. Zusammen
geben: Leistungen zur Prävention, Kinderre-                                                    mit den Leistungen im Arbeitsbereich an-
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020                                              SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

                                                         2016     2017     2018     Veränd.
                                                                                     zum
                                                                                    Vorjahr
                                                                                     in %
                                                                                                  erkannter WfbM ergeben sie in der Sozial­
     Krankenversicherung                             Σ    3 192    3 295    3 377      2,5%
                                                                                                  hilfestatistik ab 2018 die neue Kategorie
     Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt            1 818    1 852    1 882      1,6%
                                                                                                  „Leistungen zur Beschäftigung“. Zwecks
     Stationäre Rehabilitation gesamt                      406      418      454       8,6%
                                                                                                  Vergleichbarkeit über die Zeit werden sie in
     Rehabilitation für Mütter und Väter                    13       12       10     –17,8%
                                                                                                  der BAR-Ausgabenstatistik jedoch zunächst
     Ambulante Rehabilitation gesamt                       128      131      134       2,4%
     Beiträge zur UV für Rehabilitanden                     60       65       66       1,0%
                                                                                                  weiter unter „Leistungen zur Teilhabe am

     Rehasport / Funktionstraining                         251      274      277       1,1%       Arbeitsleben“ geführt; hier ist ein Anstieg

     Sonstige ergänzende Leistungen                        112      117      105      –9,9%       um 8 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wei-
     Leistungen in sozialpäd. Zentren                      234      242      248       2,6%       terhin separat ausgewiesenen Leistungen
     Belastungserprobung u. Arbeitstherapie                 0,7     0,55     0,55      0,6%       in WfbM sind um 288 Mio. Euro (+ 6%) ge-
     Leistungen in Frühförderstellen                       126      135      146       8,0%       stiegen. Daneben zeigen auch die „weiteren
     Ergänzende Leistungen zur Reha (DMP)                   15       14       14       0,1%       Leistungen“, welche den Leistungen zur So-
     Persönliches Budget                                 26,55    34,16    40,61      18,9%       zialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung
     Rentenversicherung                              Σ    6 364    6 550    6 757      3,2%       entsprechen, deutliche Zuwächse. Mit 663
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation          4 151    4 271    4 461      4,4%       Mio. Euro tragen sie absolut betrachtet am
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)        1 331    1 339    1 328     –0,8%       meisten zur Ausgabensteigerung zwischen
     Prävention, Kinderrehabilitation, Nachsorge,          515      548      577       5,2%       2017 und 2018 bei. ●
     Sonstige Leistungen [2]
     Sozialversicherungsbeiträge                           367      392      390      –0,4%
     Persönliches Budget                                   0,56     0,24     0,50    107,2%
     Alterssicherung der Landwirte                   Σ    12,7     13,2     12,6      –4,7%
     Unfallversicherung [3]                          Σ    4 464    4 599    4 761      3,5%
     Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz               1 533    1 559    1 639      5,2%
     Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege             1 149    1 193    1 206      1,1%
     Verletztengeld und bes. Unterstützung                 712      737      766       3,9%
     Sonstige Heilbehandlungskosten                        885      928      977       5,2%       Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe
                                                                                                  (2016–2018) in Millionen Euro [1].
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)         185      182      173      –4,8%
     Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften      Σ     367      381      391       2,5%       [1] Es ergeben sich Rundungsabweichungen.
                                                                                                       Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können
     Persönliches Budget                                   1,71     1,78     1,94      8,8%
                                                                                                       wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der
     Bundesagentur für Arbeit                        Σ    2 349    2 397    2 436      1,6%            Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen.
                                                                                                  [2] Bis einschl. 2016: Sonstige Leistungen nach
     Pflichtleistungen der LTA                            2 225    2 273    2 310      1,7%
                                                                                                       § 31 SGB VI
     Ermessensleistungen der LTA                           112      112      113       0,5%       [3] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben
     Persönliches Budget                                 12,17    12,48    13,55       8,6%            zur Heilbehandlung und zur medizinischen Reha-
                                                                                                       bilitation nicht vorgenommen werden.
     Integrationsämter                               Σ     529      556      690      24,1%       [4] Umfasst ab 2017 Leistungen an Inklusionsbetriebe
     Begleitende Hilfe im Arbeitsleben [4]                 412      429      567      32,4%            (anstelle von Integrationsprojekten)
                                                                                                  [5] Die Bezeichnung der Hilfeart lautet ab 2018:
     Arbeitsmarktprogramme                                  44       52       49      –6,2%            Leistungen zur Beschäftigung
                                                                                                  [6] Fallen ab 2018 unter Leistungen zur Beschäfti-
     Sonstige Leistungen:                                   73       75       74      –1,5%
                                                                                                       gung, hier jedoch weiter separat geführt
       Persönliches Budget                                 0,18     0,37     0,48     29,7%
                                                                                                  Quellen:
     Eingliederungshilfe                             Σ   17 924   18 783   19 748      5,1%
                                                                                                  – BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der
     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation            37       36       42      16,2%          Gesetzlichen Krankenversicherung 2016–2018
                                                                                                  – Statistik der Deutschen Rentenversicherung,
     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [5]            28       35       43      22,4%
                                                                                                     Rehabilitation 2016–2018
     Leistungen in anerkannten WfbM [6]                   4 581    4 830    5 118      6,0%       – Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts-
                                                                                                     und Rechnungsergebnisse 2016–2018
     Weitere Leistungen zur Teilhabe:                    13 278   13 882   14 545      4,8%
                                                                                                  – DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse
       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der           11 335   11 788   12 268      4,1%          2016–2018
       Gemeinschaft nach § 55 SGB IX                                                              – Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Ge-
                                                                                                     schäfts- und Rechnungsergebnisse 2016–2018
       Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe         1 440    1 568    1 671      6,5%       – Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des
       nach § 54 SGB XII                                                                             Beitragshaushalts 2016–2018
       Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe         503      526      607      15,4%       – BIH, Jahresbericht 2016–2018
                                                                                                  – Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe
     Ausgaben insgesamt                              Σ   35 201   36 574   38 172      4,4%          2016–2018
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                        Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020        V

Blick ins Reha-Leistungsgeschehen:
Erster Teilhabeverfahrensbericht am
30.12.2019 veröffentlicht
Im Zuge des BTHG wurde mit dem Teilhabeverfahrensbericht eine gesetzliche Grundlage zur Er-
hebung statistischer Daten bei allen knapp 1.200 Reha-Trägern gelegt. Die BAR ist vom Gesetz-
geber beauftragt, auf Basis der an sie übermittelten Daten jährlich einen Teilhabeverfahrensbe-
richt vorzulegen. Der erste Teilhabeverfahrensbericht ist am 30.12.2019 erschienen und gibt
bereits Einblicke in das Reha-Leistungsgeschehen und die Zusammenarbeit der Reha-Träger.

Hintergrund                                      einheitlichen Standards erhoben und ver-         ger ausgewertet. Neben den aufgezeigten 16
Das moderne Teilhaberecht orientiert sich        öffentlicht. Grundlage bilden Daten zu den       Sachverhalten ist in § 45 SGB IX festgehal-
nicht länger an den Binnenlogiken einer in-      Verwaltungsprozessen der Reha-Träger aus         ten, dass auch Daten der Reha-Träger über
stitutionenbasierten    Leistungserbringung      den verschiedenen Trägerbereichen. Dazu          Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe
zur Teilhabe – es orientiert sich an den indi-   zählen (nach § 6 SGB IX) :
                                                                          1
                                                                                                  in den Teilhabeverfahrensbericht einfließen.
viduellen Bedarfen und stellt den Mensch in      1. die   gesetzliche   Krankenversicherung       Sowohl die Datenübermittlung als auch die
den Mittelpunkt. Die Hinwendung zur ganz-           (GKV) mit 109 Trägern,                        Datenauswertung     erfolgen   pseudonymi-
heitlich personenzentrierten Betrachtung         2. die Bundesagentur für Arbeit (BA), die        siert. Bei der Datendarstellung im Bericht
hat direkte Auswirkungen auf das geglie-            aufgrund ihrer Organisationsstruktur als      werden die Träger daher nicht namentlich
derte Sozialleistungssystem und die Anfor-          solitäre Reha-Trägerin agiert,                genannt, sondern ihre Daten anhand eines
derungen an die koordinierte Leistungser-        3. die gesetzliche Unfallversicherung (UV)       Pseudonyms gezeigt. Dieses lässt lediglich
bringung durch Verwaltungsprozesse über             mit 33 Trägern,                               Rückschlüsse auf den Trägerbereich zu.
die Grenzen eines einzelnen Trägerbereichs       4. die gesetzliche Rentenversicherung (RV)
hinweg. Mit dem Teilhabeverfahrensbericht           mit 16 Trägern,                               Zentrale Erkenntnisse aus dem ersten
nach § 41 SGB IX hat der Gesetzgeber ein         5. die Kriegsopferversorgung und Kriegs-         Teilhabeverfahrensbericht
Instrument geschaffen, welches sowohl den           opferfürsorge (SER) mit ca. 186 Trägern,      Der Aufbau zur vollumfänglichen Berichts-
gegenwärtigen Stand als auch Veränderun-         6. die öffentliche Jugendhilfe (JH) mit ca.      pflicht aller Träger ist prozesshaft gestal-
gen der Verwaltungsprozesse darstellt und           543 Trägern und                               tet – auch vor dem Hintergrund der mit der
die Leistungsfähigkeit des Reha-Systems          7. die Eingliederungshilfe (EGH) mit ca. 304     BTHG-Umsetzung insgesamt verbundenen
aufzeigt. Die BAR ist ihrem gesetzlichen Auf-       Trägern.                                      Herausforderungen für die Träger.
trag fristgerecht nachgekommen und hat am        Der Teilhabeverfahrensbericht bildet also        Deshalb wurde das Berichtsjahr 2018 als
30.12.2019 den ersten Teilhabeverfahrens-        die Daten von insgesamt knapp 1.200 Reha-        Übergangsphase angesehen. Es bestand für
bericht vorgelegt.                               Trägern ab.                                      die Trägerbereiche die Möglichkeit, die Da-
                                                                                                  tenerfassungen mit einer geringen Anzahl
Zielsetzung                                      Methodik und Datenbasis                          an ausgewählten Pilotträgern vorzunehmen.
Der Teilhabeverfahrensbericht erhöht die         Alle diese Reha-Träger sind verpflichtet,        Die BA und die RV haben zu allen ihren je-
Transparenz im Reha-Leistungsgeschehen,          jährlich Angaben zu 16 Sachverhalten zu          weiligen Trägern Daten übermittelt. Die
insbesondere bei der Umsetzung der Ver-          erfassen. Tab. 1 zeigt eine Übersicht dieser     Ergebnisse des ersten Teilhabeverfahrens-
fahrensvorschriften und der Zusammenar-          Sachverhalte.                                    berichts sind für sie daher repräsentativ.
beit der Träger, und eröffnet Möglichkeiten      Als Grundlage hat die BAR in Abstimmung          Aus den Trägerbereichen EGH, GKV, JH, SER
der Evaluation und Steuerung. Außerdem           mit den Trägern eine einheitliche Erfassung      (KOF/KOV) und UV wurden der BAR Pilot-
sollen Divergenzen im Rehabilitationsrecht       der zugrunde gelegten Sachverhalte ver-          träger benannt, welche stellvertretend für
künftig besser zu erkennen sein. Mit dem         einbart. Diese einheitlichen Definitionen        ihren Bereich Auswertungsgrundlagen zur
Teilhabeverfahrensbericht werden insbe-          ermöglichen Transparenz und Vergleich-           Verfügung gestellt haben. Auf dieser Grund-
sondere Angaben zur Anzahl der Anträge,          barkeit der Daten. Die von den Reha-Trägern      lage können keine repräsentativen Schlüsse
zu   Weiterleitungen,     Verfahrensdauern,      erfassten Daten werden an die BAR weiter-        über den jeweiligen gesamten Trägerbereich
Ablehnungen sowie Rechtsbehelfen nach            geleitet und dort unter Beteiligung der Trä-     gezogen werden.
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020                                                                  SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten

    Tab. 1 Übersicht der 16 zu erfassenden Sachverhalte                                                               habeplankonferenz durch das BTHG kon-
      Sachverhalt       Gesetzestext nach § 41 Abs. 1 Nr. 1–16 SGB IX                                                 kretisiert wurden und nun für alle Träger
       1                die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe diffe-       verbindlich gelten. Diese Neuerungen müs-
                        renziert nach Leistungsgruppen im Sinne von § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5
                                                                                                                      sen die Träger zunächst ausgestalten und
       2                die Zahl der Weiterleitungen nach § 14 Absatz 1 Satz 2
                                                                                                                      umsetzen. Ein Abbild ihrer Anwendung im
       3                in wie vielen Fällen
                        a) die Zweiwochenfrist nach § 14 Absatz 1 Satz 1,                                             Leistungsgeschehen der Reha-Träger wird
                        b) die Dreiwochenfrist nach § 14 Absatz 2 Satz 2 sowie                                        sich ab dem nächsten Teilhabeverfahrensbe-
                        c) die Zweiwochenfrist nach § 14 Absatz 2 Satz 3
                        nicht eingehalten wurde                                                                       richt zeigen.
       4                die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen
                        des § 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens                                       Ausblick auf den zweiten
       5                die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang beim leistenden Rehabi-               Teilhabeverfahrensbericht
                        litationsträger und der Entscheidung nach den Merkmalen der Erledigung und der
                                                                                                                      Der Teilhabeverfahrensbericht ist ein jähr-
                        Bewilligung
       6                die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen sowie der nicht vollständigen Bewilligung
                                                                                                                      lich erscheinender Bericht zur Rehabili-
                        der beantragten Leistungen                                                                    tation und Teilhabe. Vergleichbar mit der
       7                die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides                 stufenweisen Umsetzung des BTHG ist auch
                        und dem Beginn der Leistungen mit und ohne Teilhabeplanung nach § 19, wobei in
                                                                                                                      der Teilhabeverfahrensbericht prozesshaft
                        den Fällen, in denen die Leistung von einem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1
                        Nummer 1 erbracht wurde, das Merkmal „mit und ohne Teilhabeplanung nach § 19“                 angelegt. Im zweiten Teilhabeverfahrens-
                        nicht zu erfassen ist                                                                         bericht wird der Blick ins Reha-Leistungs-
       8                die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen             geschehen umfassend erweitert: Während
       9                die Anzahl der nachträglichen Änderungen und Fortschreibungen der Teilhabepläne               der erste Bericht die Daten von 39 Trägern
                        einschließlich der durchschnittlichen Geltungsdauer des Teilhabeplanes
                                                                                                                      umfasst und damit einen Ausschnitt des
      10                die Anzahl der Erstattungsverfahren nach § 16 Absatz 2 Satz 2
                                                                                                                      Gesamtgeschehens abbildet, besteht für
      11                die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des Persönlichen
                        Budgets                                                                                       die Reha-Träger im Erhebungsjahr 2019 die
      12                die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des trägerübergreifen-          vollumfängliche Berichtspflicht. Erstmalig
                        den Persönlichen Budgets                                                                      erstreckt sich die Berichtspflicht zur Mel-
      13                die Anzahl der Mitteilungen nach § 18 Absatz 1                                                dung aller einschlägigen Sachverhalte des
      14                die Anzahl der Anträge auf Erstattung nach § 18 nach den Merkmalen „Bewilligung“              § 41 SGB IX auf alle der knapp 1.200 Reha-
                        oder „Ablehnung“
                                                                                                                      Träger. Der zweite Teilhabeverfahrensbe-
      15                die Anzahl der Rechtsbehelfe sowie der erfolgreichen Rechtsbehelfe aus Sicht der
                        Leistungsberechtigten jeweils nach den Merkmalen „Widerspruch“ und „Klage“                    richt wird im Jahr 2020 veröffentlicht und
      16                die Anzahl der Leistungsberechtigten, die sechs Monate nach dem Ende der Maßnah-              bildet die Daten des Jahres 2019 ab.
                        me zur Teilhabe am Arbeitsleben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung              Perspektivisch wird der Teilhabeverfahrens-
                        aufgenommen haben, soweit die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger nach § 6
                        Absatz 1 Nummer 2 bis 7 erbracht wurde                                                        bericht zur Stärkung des immer wichtiger
                                                                                                                      werdenden Bereichs der Rehabilitation bei-
                                                            dungsfristen über den Antrag nicht einge-                 tragen und die Teilhabe von Menschen mit
    Ergebnisse                                              halten?                                                   Beeinträchtigungen fördern. ●
    Der erste Teilhabeverfahrensbericht enthält             Aufgrund des geringen Umfangs der zur                     1 Die Trägeranzahl bezieht sich auf die Anzahl der bei
    die Daten von 39 Trägern mit Angaben zu                 Verfügung gestellten Daten können im                         der BAR für eine Datenmeldung registrierten
                                                                                                                         Träger mit Stand vom 18.12.2019.
    2,3 Millionen Anträgen aus dem Jahr 2018.               ersten     Teilhabeverfahrensbericht          träger-
    Trotz der Übergangsphase gibt bereits der               übergreifende Übersichten zu bestimmten
    erste Teilhabeverfahrensbericht Antworten               Sachverhalten noch nicht dargestellt wer-
                                                                                                                        Der erste Teilhabeverfahrensbericht steht
    auf ausgewählte Fragestellungen hinter den              den. Dies betrifft beispielsweise die Frage
                                                                                                                        ab sofort auf der Internetseite https://
    16 Sachverhalten des § 41 SGB IX. Dazu zäh-             nach der Anzahl trägerübergreifender Teil-                  www.bar-frankfurt.de/ zum Download zur
    len beispielsweise Antworten auf die Fra-               habeplanungen und Teilhabeplankonferen-                     Verfügung. Eine barrierefreie Fassung folgt
    gen: Wie viele Anträge werden insgesamt                 zen sowie deren Anpassungen und durch-                      demnächst.

    gestellt und wie verteilen sich die Anträge             schnittliche     Geltungsdauer.        Dies    hängt
    auf die Leistungsgruppen der Rehabilitation             sicherlich auch damit zusammen, dass die
    und Teilhabe?; Wie häufig werden Entschei-              Instrumente       Teilhabeplanung        und     Teil-
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten                                                        Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020           VII

Verwaltungsvereinbarung „Begleitende
Hilfe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­-
leben“
Am 1. Januar 2020 ist die Verwaltungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der
Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem SGB IX Teil 3 im Verhältnis zu den Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Teil 1 des SGB IX in Kraft getreten, mit der die vormalige
Verwaltungsabsprache zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit,
DGUV sowie landwirtschaftlicher Unfallversicherung und der BAG der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen abgelöst worden ist.

Noch eindeutiger als die bisherige Ver-          schwerbehinderten     bzw.   gleichgestellten
waltungsabsprache trifft die neue Verwal-        Arbeitnehmern. Ihre hohe Praxisbedeutung         men Empfehlungen nach SGB IX, namentlich
tungsvereinbarung Regelungen in Abgren-          erlangt die Verwaltungsvereinbarung vor al-      zur GE Reha-Prozess, GE Unterstützte Be-
zungsfragen an der Schnittstelle zwischen        lem dadurch, dass über sie im Interesse aller    schäftigung und GE Integrationsfachdienste.
Leistungen der Rehabilitationsträger zur         Beteiligten – an erster Stelle der Menschen      Die   Verwaltungsvereinbarung       Begleitende
Teilhabe am Arbeitsleben und den Leistun-        mit Behinderungen, aber auch der Arbeit-         Hilfe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-
gen der Integrationsämter in der begleiten-      geber und nicht zuletzt der Leistungsträger      leben ist als Broschüre erschienen und kann
den Hilfe im Arbeitsleben.                       selbst – eine kürzere Verfahrensdauer be-        auf der Website der BAR abgerufen werden:
Behandelt werden auch Fragen zur Leis-           wirkt wird.                                      www.bar-frankfurt.de >service >publikatio-
tungszuständigkeit    in     Abgrenzung     zu   Die Vereinbarung arbeitet mit Querbezügen        nen. ●
Rechtspflichten von Arbeitgebern gegenüber       und Verweisungen auch zu den Gemeinsa-

 Die nächsten BAR-Seminare
 Arbeitsfähigkeit im Betrieb erhalten und wiederherstellen – Seminar: „Das Betriebliche Eingliederungsmanagement“
 In diesem Seminar lernen Sie die Zielsetzung und Möglichkeiten eines BEM kennen. Sie erhalten zudem Informationen zum Ablauf der einzelnen
 Phasen des BEM und wie diese in betrieblichen Kontexten kommuniziert werden können. Best-Practice-Beispiele einzelner Betriebe zeigen Ihnen
 außerdem, wie die konkrete Umsetzung eines BEM aussehen kann.
 24.03.2020 | Hamburg | Teilnahmegebühr: 110 €
 Die ICF als „Sprache“ zur Beschreibung von Gesundheit – Seminar: „Einführung in die ICF“
 Der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) liegt das biopsycho-soziale Modell der Weltgesund-
 heitsorganisation zugrunde. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben ICF und das bio-psycho-soziale Modell eine weitere rechtliche Stär-
 kung erfahren und sind im Bereich der Bedarfsermittlung und für die sozialmedizinische Begutachtung wichtig. In unserem Seminar lernen Sie
 die Grundlagen, die Grundkonstruktion, die Philosophie und die Ziele der ICF kennen, um diese Klassifikation für die eigene Praxis anwenden zu
 können.
 25.03.2020 | Frankfurt am Main | Teilnahmegebühr: 110 €
 Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie unter www.bar-frankfurt.de>Service>Fort- und Weiterbildung.
 Neues Online-Angebot der BAR
 Seit 1. Februar 2020 steht mit einem digitalen schwarzen Brett ein neues Angebot für Beratungsfachkräfte der Reha-Träger und EUTB online.
 Mit der Hospitationsbörse möchte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Beitrag leisten, um Rehabilitationsträger
 und EUTB miteinander ins Gespräch zu bringen, sich gegenseitig kennenzulernen und zu vernetzen. Denn für die Zusammenarbeit braucht es
 Austausch und Begegnung.
 Hospitationen bieten die Möglichkeit, Einblicke in eine Organisation bzw. Einrichtung zu bekommen. Auf einem „digitalen schwarzen Brett“ kön-
 nen Beratungsfachkräfte online einen Hospitationsplatz anbieten oder suchen und so wertvolle Kontakte knüpfen. Die Hospitationsbörse und
 weitere Informationen finden Sie unter www.bar-hospitation.de.
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020

      Stufenweise Wiedereingliederung
      schwerbehinderter Beschäftigter
       Orientierungssätze*
       ■■ Aus dem Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung kann sich für
          Arbeitgeber auch die Verpflichtung zur Beschäftigung entsprechend den Vorgaben ei-                                                      war vorliegend zwar erfolgt, jedoch hat
          nes Wiedereingliederungsplans ergeben.
                                                                                                                                                  die Beklagte den zuerst gestellten Wieder-
       ■■ Der Arbeitgeber darf die stufenweise Wiedereingliederung bei begründeten Zweifeln
                                                                                                                                                  eingliederungsantrag                 wegen         besonderer
          an der Geeignetheit des Wiedereingliederungsplans ausnahmsweise ablehnen.
                                                                                                                                                  Umstände ausnahmsweise ablehnen dür-
       ■■ Es kann geboten sein, begründete Zweifel dadurch auszuräumen, dass sich Betriebsarzt
                                                                                                                                                  fen: Aufgrund der betriebsärztlichen Beur-
          und behandelnder Arzt hinsichtlich krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen ver-
          ständigen.                                                                                                                              teilung und der darin aufgezählten Tätig-
                                                                                                                                                  keitseinschränkungen durfte die Beklagte
       Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 16.05.2019, Az.: 8 AZR 530/17                                                                        befürchten, dass die begehrte Wiederein-
       * Leitsätze oder Entscheidungsgründe des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach JURIS, redaktionell abgewandelt und gekürzt
                                                                                                                                                  gliederung ihr Ziel verfehlen und dem Klä-
                                                                                                                                                  ger nachteilige gesundheitliche Folgen er-
      Sachverhalt und                                                             in erster Instanz war der Kläger in zweiter                     wachsen würden. Die Zweifel der Beklagten
      Entscheidungsgründe                                                         Instanz im Wesentlichen erfolgreich. Der                        an der Geeignetheit des Wiedereingliede-
      Der als schwerbehindert (GdB 70) an­                                        Revision der Beklagten hat das BAG stattge-                     rungsplanes ließen sich auch nicht bis zum
      erkannte, bei der beklagten Stadt beschäf-                                  geben und dies wie folgt begründet:                             vorgesehenen Beginn ausräumen.
      tigte Kläger war über einen längeren Zeit-                                  Bei einem schwerbehinderten oder diesem                         Das BAG verdeutlicht, dass ein Beschäfti-
      raum (wiederholt) erkrankt. Nach erfolgter                                  gleichgestellten Arbeitnehmer kann der Ar-                      gungsanspruch im Rahmen einer stufenwei-
      Untersuchung befürwortete die Betriebsärz-                                  beitgeber nach § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F.                     sen Wiedereingliederung entsprechend den
      tin eine stufenweise Wiedereingliederung                                    (jetzt: § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX) grundsätz-                    Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans
      mit bestimmten Tätigkeitseinschränkungen.                                   lich verpflichtet sein, an einer Maßnahme                       individuell,         unter       Berücksichtigung         der
      Den vom Kläger ursprünglich vorgelegten                                     der       stufenweisen               Wiedereingliederung        ärztlichen Bescheinigung und ggf. betriebs-
      Wiedereingliederungsplan seines behan-                                      mitzuwirken und den Arbeitnehmer ent-                           ärztlichen Beurteilung zu prüfen ist. Zudem
      delnden Arztes, der die Wiedereingliede-                                    sprechend dem Wiedereingliederungsplan                          wird aus der Entscheidung deutlich, dass –
      rung in die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ohne                                zu beschäftigen. Die Verletzung der Mitwir-                     anders als aus § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX – aus
      Einschränkungen vorsah, und den darauf                                      kungspflicht kann einen Schadensersatzan-                       § 84 Abs. 2 SGB IX a.F. (§ 167 Abs. 2 SGB IX,
      gründenden Antrag auf stufenweise Einglie-                                  spruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs.                        sog. BEM) kein Anspruch auf tatsächliche
      derung lehnte die Beklagte zunächst ab. Ei-                                 1 oder auch § 823 Abs. 2 BGB, jeweils iVm.                      Beschäftigung entsprechend den Vorgaben
      nem später vorgelegten zweiten Wiederein-                                   § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. begründen. Vor-                    eines Wiedereingliederungsplanes folgt.
      gliederungsplan stimmte sie nach erneuter                                   aussetzung für den Beschäftigungsanspruch                       Zum Beschäftigungsanspruch nach § 164
      – nun positiver – Beurteilung durch die Be-                                 im Rahmen einer stufenweisen Wiederein-                         Abs. 4 SGB IX, wenn unternehmerische Or-
      triebsärztin zu. Diese Wiedereingliederung                                  gliederung ist jedoch, dass der Arbeitneh-                      ganisationsentscheidungen                     zum      Wegfall
      war erfolgreich. Für den dazwischen liegen-                                 mer dem Arbeitgeber eine nach bestimmten                        des Arbeitsplatzes führen sollen, vgl. im
      den Zeitraum begehrt der Kläger Ersatz sei-                                 Vorgaben erstellte ärztliche Bescheinigung                      Übrigen die aktuelle Entscheidung des BAG
      nes Verdienstausfalls. Nach Klageabweisung                                  seines behandelnden Arztes vorlegt. Dies                        vom 16.05.2019 – Az.: 6 AZR 329/18. ●

          Impressum                                                             F­ orschungsbeiträge: Dr. Maren Bredehorst, Dr. Teresia   Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
          Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 59. Jahrgang,            Widera.                                                  der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi-
          Heft 1, Februar 2020                                                   Rechtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian        cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der
          Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungs­                  Telefon: 069/605018–0                                    Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der
          bereichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation.           E-Mail: info@bar-frankfurt.de                            Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
          Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilita­                 Internet: http://www.bar-frankfurt.de                    Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der
          tion (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main               Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)   überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli-
          Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud,             e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen      chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung
          Franziska Fink, Mathias ­Sutorius;                                     Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für           der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
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