Reha-Info 1/ 2020 - Bundesarbeitsgemeinschaft für ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Reha-Info 1/ 2020 Editorial Trägerübergreifende Ausgaben- statistik der BAR Eine neue Dekade beginnt, die 2020er Jahre. Neben dem 38,2 Mrd. Euro für Leistungen Klima werden wohl die zwei großen „D“ – Demografie zur Reha und Teilhabe und Digitalisierung das Jahrzehnt prägen. Bereits jetzt Seit Beginn der Ausgabenstatistik stei- ist absehbar, am Ende der Dekade werden die Deutschen gen die Aufwände für Rehabilitation und deutlich älter sein als heute. Laut Prognos AG wird bis Teilhabe insgesamt an. Im Jahr 2018 la- Ende des Jahrzehnts jeder Vierte über 67 Jahre alt sein. Es gen die Leistungsausgaben der Träger bei wird etwa 3 Millionen mehr Rentnerinnen und Rentner 38,2 Mrd. € und damit 4,4% über dem Vor- geben als heute, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen jahresniveau. steigt auf etwa 4,1 Millionen. Das hat Auswirkungen, auch Zur Einordnung in den gesamtwirtschaft- und insbesondere auf die Rehabilitation. Die schnelle und lichen Kontext und dessen Entwicklung zielgerichtete Reha von Erwerbstätigen wird bedeutsamer und die Erhaltung von Selbst- werden die Ausgaben für Rehabilitation ständigkeit und Aktivität durch die Reha wird noch wichtiger. Gleichzeitig wird die Digi- und Teilhabe in diesem Jahr erstmalig Ver- talisierung die Art und Weise der Reha verändern. gleichsgrößen gegenübergestellt. Bemer- Zahlen helfen Entwicklungen zu verstehen und passende Rückschlüsse zu ziehen. Wie ge- kenswert ist im aktuellen Berichtsjahr 2018, wohnt stellen wir Ihnen daher zu Beginn des Jahres die BAR-Statistik der Reha-Ausgaben dass die Steigerungsrate der Ausgaben in- zur Verfügung. Die Gesamtausgaben für Leistungen zur Reha und Teilhabe sind in den zwischen deutlich oberhalb der gesamt- vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gestiegen. So auch im Jahr 2018, in dem sich die wirtschaftlichen Entwicklung, hier gemes- Ausgaben aller Reha-Träger auf 38,2 Milliarden Euro beliefen. sen am Bruttoinlandsprodukt, liegt. Neben In diesem Jahr haben wir die Ausgabendynamik das erste Mal mit den Entwicklungen den Gesamtausgaben ist auch die Betrach- des Bruttoinlandsproduktes und der Verbraucherpreise verglichen. tung der Ausgaben nach Trägerbereichen Den ersten Teilhabeverfahrensbericht stellen wir Ihnen außerdem in dieser Ausgabe vor. von besonderem Interesse und daher fester Das Berichtsjahr gilt als Übergangsphase und liefert Daten, die zum Teil noch auf den An- Bestandteil der BAR-Ausgabenstatistik. gaben von Pilotträgern beruhen. Der Bericht enthält Daten von 39 Trägern mit Angaben zu 2,3 Millionen Anträgen aus dem Jahr 2018. Trotz Übergangsphase gibt der Bericht aber Reha-Ausgaben im schon erste Antworten auf ausgewählte Fragestellungen zum Reha-Leistungsgeschehen. gesamtwirtschaftlichen Kontext Zum Berichtsjahr 2019 werden dann sämtliche Träger von Leistungen zur Teilhabe aus Für die Betrachtung im Zeitverlauf können sieben Trägerbereichen ihre Angaben zum Leistungsgeschehen in die Statistik einspeisen. die Gesamtausgaben für Leistungen zur Reha und Teilhabe mit volkswirtschaft- Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre lichen Größen in Bezug gesetzt werden. Hierfür lassen sich beispielsweise das Ihre Helga Seel Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als Indikator des Wirtschaftswachstums und der Verbraucherpreisindex (VPI) als Maß der Inflation heranziehen. Das Verfahren der Indexbildung ermög- licht es, nicht nur jeweils die Veränderun- Inhalt gen zum Vorjahr zu betrachten, sondern im Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR I Vergleich zu einem festgelegten Basisjahr. Blick ins Reha-Leistungsgeschehen: Erster Teilhabeverfahrensbericht In Anlehnung an den VPI des Statistischen am 30.12.2019 veröffentlicht V Bundesamtes wurde hier das Basisjahr 2015 „Verwaltungsvereinbarung“ „Begleitende Hilfe – Leistungen zur Teilhabe gewählt. Der Absolutwert der betrachteten am Arbeitsleben“ VII Größe wird für das Basisjahr mit einem In- Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Beschäftigter VIII dexwert von 100 gleichgesetzt. So können
II Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten dann auch Veränderungen unterschied- 45 licher statistischer Größen miteinander verglichen werden; in diesem Fall also die 40 38,2 Gesamtausgaben für Reha und Teilhabe, die 36,6 33,8 35,2 Verbraucherpreise und das Bruttoinlands- 35 32,6 Eingliederungshilfe produkt. Zu beachten ist dabei, dass die 30 Integrationsämter Gegenüberstellung von Leistungsmengen Bundesagentur für Arbeit (Waren, Dienstleistungen) und monetären Milliarden € 25 Landwirtschaftliche Werten (Preise in Euro) im Fall der BAR- Berufsgenossenschaften Ausgabenstatistik nicht möglich ist und es 20 Unfallversicherung sich hier um reine Preissteigerungsraten Alterssicherung der handelt. Diese sind jedoch in den vergange- 15 Landwirte* nen 10 Jahren deutlich höher gewesen als Rentenversicherung 10 die Steigerungsraten des VPI. Krankenversicherung Dass sich das wirtschaftliche Wachstum 5 auch auf den Reha-Sektor erstreckt, zeigt sich in der nahezu parallelen Entwicklung 0 2014 2015 2016 2017 2018 der Reha-Ausgaben zum BIP. Gemessen am Basisjahr 2015 nahmen die Ausgaben für Abb. 1 Gesamtausgaben und Anteile der Trägerbereiche 2014-2018 Reha und Teilhabe um insgesamt um 13,06 % * Ausgabenvolumen der Alterssicherung der Landwirte grafisch nicht darstellbar zu. Das BIP stieg im Vergleichszeitraum hin- gegen lediglich um 10,61 %. Seit jetzt zwei Jahren liegt die Steigerungsrate der Ausga- 15 % ben über der des BIP. Dies verdeutlicht den 10 % steigenden Stellenwert der Rehabilitation und Teilhabe in der Gesellschaft. 5% Anteile der Trägerbereiche an den 0% Gesamtausgaben –5 % 2018 sind die Ausgaben der acht bisher er- fassten Träger bzw. Trägerbereiche im Ver- –10 % gleich zum Vorjahr um 4,4% auf insgesamt Ausgaben für Reha und Teilhabe –15 % 38,2 Milliarden Euro gestiegen. Im 5-Jah- Verbraucherpreisindex (VPI) Bruttoinlandsprodukt (BIP) res-Zeitraum von 2014 bis 2018 schwankte –20 % die Steigerung im Vorjahresvergleich stets zwischen 3,5 % und 4,4 %. Auch hier ist der –25 % 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 nahezu lineare Anstieg der Ausgaben zu er- kennen. Abb. 2 Veränderung der Reha-Ausgaben, des Verbraucherpreisindex und des Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zum Der mit Abstand größte und weiterhin zu- Jahr 2015 (Basisjahr = 100) in Prozent nehmende Anteil an den Gesamtausgaben für Rehabilitation und Teilhabe entfällt da- punkt abgegeben, während der Anteil der Angesichts der vergleichsweise geringen bei auf die Eingliederungshilfe: Er ist von Krankenversicherung mit 9 % ebenfalls sta- absoluten Ausgaben in diesem Bereich (wie 51 % in 2017 auf 52 % in 2018 angewachsen. bil bleibt. Der Anteil der Bundesagentur für auch bei den Landwirtschaftlichen Berufs- An zweiter Stelle folgt hier die Rentenversi- Arbeit sinkt um einen Prozentpunkt auf 6 % genossenschaften und der Alterssicherung cherung, deren Anteil von 18 % unverändert im Jahr 2018. Die Integrationsämter haben der Landwirte) ist diese Steigerung des bleibt. Die Unfallversicherung mit 13 % hat dagegen eine Steigerung ihres Anteils von prozentualen Anteils bemerkenswert. Die im Vergleich zum Vorjahr einen Prozent- 1 % in 2017 auf 2 % in 2018 zu verzeichnen. Integrationsämter beteiligen sich an Investi-
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 III tionen für neue Arbeitsplätze für schwerbe- habilitation und Nachsorge sind nunmehr Bundesagentur für Arbeit hinderte Menschen. Pflichtleistungen der Rentenversicherung. Der weitaus größte Teil der Gesamtausga- Eine Betrachtung der Trägeranteile nach Die Beträge in den entsprechenden Konten- ben von 2,4 Mrd. Euro in 2018 entfällt bei Leistungsgruppen würde zu anderen Er- rahmen werden jedoch für die BAR-Ausga- der BA mit 2,3 Mrd. Euro auf die Pflicht- gebnissen führen. Die Entwicklungen in den benstatistik weiterhin aufsummiert, mit ei- leistungen der LTA. Nach einem Rückgang einzelnen Trägerbereichen mit ihren jewei- ner Steigerung um 29 Mio. Euro (+ 5,2 %) im auf bis zu 2,1 Mrd. Euro in 2013 haben die- ligen Ausgabenkategorien werden im Fol- Vergleich zum Vorjahr. se damit fast wieder das Niveau von 2009 genden näher dargestellt. Einzelheiten kön- erreicht. Sowohl die Pflichtleistungen als nen der Tab. 1 entnommen werden, die die Alterssicherung der Landwirte auch die Ermessensleistungen zur Teilha- Betrachtung über einen 3-Jahres-Zeitraum Historisch bedingt weist die Landwirt- be am Arbeitsleben weisen einen leichten ermöglicht. schaftliche Alterskasse ihre Ausgaben sepa- Zuwachs im Vorjahresvergleich auf (+1,7 % rat von der Deutschen Rentenversicherung bzw. +0,5 %). Gesetzliche Krankenversicherung aus. Nach einem leichten Anstieg der Auf- Die Ausgaben für die Rehabilitation im Trä- wendungen für Rehabilitation und Teilhabe Integrationsämter gerbereich der GKV sind im Jahr 2018 auf in 2017 setzt sich im Berichtsjahr 2018 mit Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe der 3,4 Mrd. Euro gestiegen, was ein Plus von einer Summe von 12,6 Mio. Euro der lang- Arbeitgeber finanzieren die Integrationsäm- 2,5 % ausmacht. Unverändert entfällt mit 1,9 fristige Rückgang der Ausgaben weiter fort. ter ihre Leistungen an Menschen mit einer Mrd. Euro der größte Anteil auf die statio- anerkannten Schwerbehinderung bzw. an näre Anschlussrehabilitation. Die stationäre Gesetzliche Unfallversicherung jene Unternehmen, die sie beschäftigen. medizinische Rehabilitation stellt mit 454 In 2018 steigen die hier verzeichneten In 2018 beträgt die Summe 690 Mio. Euro Mio. Euro die zweitgrößte Ausgabenkatego- Ausgaben der Unfallversicherung auf ins- und steigt damit um 24 % im Vergleich zum rie dar, im Vergleich zur ambulanten Erbrin- gesamt 4,8 Mrd. Euro an. Der Großteil ent- Vorjahr. Der Anstieg ist auf die Begleitenden gung mit 134 Mio. Euro. Leistungen in Früh- fällt dabei auf die Kategorie „Ambulante Hilfen im Arbeitsleben als größte Katego- förderstellen und in Sozialpädiatrischen Heilbehandlung und Zahnersatz“ (1,6 Mrd. rie zurückzuführen (567 Mio. Euro, + 32 %). Zentren verzeichnen Zuwächse (+8,0 % bzw. Euro, +5,2 %), gefolgt von der „Stationären Hierin inbegriffen sind z.B. Assistenzleis- +2,6 % im Vorjahresvergleich). Der kontinu- Behandlung und häuslichen Krankenpfle- tungen sowie Leistungen an Inklusionsbe- ierliche Ausgabenrückgang für die Rehabi- ge“ (1,2 Mrd. Euro, +1,1 %). Zu beachten ist triebe. Letztere haben in 2017 die Leistun- litation von Müttern und Vätern setzt sich allerdings, dass Zuwächse nicht eindeutig gen an Integrationsprojekte abgelöst. hingegen fort: Im Vergleich zu 2009 ist die der medizinischen Rehabilitation zuzuord- Summe auf ein Drittel zurückgegangen und nen sind. Bei den Leistungen zur Teilhabe Eingliederungshilfe liegt 2018 bei 10 Mio. Euro. am Arbeitsleben ist erneut ein Rückgang auf In der Gesamtschau der Rehabilitations- nun 173 Mio. Euro (–4,8 % im Vorjahresver- träger übernimmt die Eingliederungshilfe Gesetzliche Rentenversicherung gleich) zu verzeichnen. Von 2009 bis 2015 weiterhin mehr als die Hälfte aller Ausga- Unter den Sozialversicherungsträgern tätigt hatte es hier einen Anstieg auf zuletzt 187 ben für Rehabilitation und Teilhabe. Die die Rentenversicherung die höchsten Ausga- Mio. Euro gegeben. Summe beläuft sich auf nunmehr 19,7 Mrd. ben für Rehabilitation und Teilhabe, die sich Euro und ist im Vergleich zu 2017 um 5,1 % 2018 auf insgesamt 6,6 Mrd. Euro belaufen. Landwirtschaftliche Unfallversicherung gestiegen. Während in allen Leistungsgrup- Weiterhin ist hier die medizinische Reha- Auch die Aufwendungen der landwirt- pen Zuwächse zu verzeichnen sind, sind die bilitation mit 4,5 Mrd. Euro die Kategorie, schaftlichen Berufsgenossenschaften wer- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben welche einen überproportionalen Anstieg den historisch separat von der übrigen ge- von besonderem Interesse. Mit dem Bun- von 4,4 % im Vergleich zu 2017 aufweist. Bei setzlichen Unfallversicherung ausgewiesen. desteilhabegesetz sind hier neue Leistungs- den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle- Im Gegensatz zur Alterskasse steigen die arten hinzugekommen, nämlich die Leis- ben ist hingegen wieder ein leichter Rück- verzeichneten Ausgaben hier kontinuierlich. tungen bei anderen Leistungsanbietern als gang zu erkennen (-0,8 %). Durch das Fle- In 2018 belaufen sie sich auf 391 Mio. Euro den Werkstätten für behinderte Menschen xirentengesetz hat es Änderungen bei den insgesamt. (WfbM) sowie die Leistungen bei privaten „sonstigen Leistungen nach § 31 SGB IV“ ge- und öffentlichen Arbeitgebern. Zusammen geben: Leistungen zur Prävention, Kinderre- mit den Leistungen im Arbeitsbereich an-
IV Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten 2016 2017 2018 Veränd. zum Vorjahr in % erkannter WfbM ergeben sie in der Sozial Krankenversicherung Σ 3 192 3 295 3 377 2,5% hilfestatistik ab 2018 die neue Kategorie Stationäre Anschlussrehabilitation gesamt 1 818 1 852 1 882 1,6% „Leistungen zur Beschäftigung“. Zwecks Stationäre Rehabilitation gesamt 406 418 454 8,6% Vergleichbarkeit über die Zeit werden sie in Rehabilitation für Mütter und Väter 13 12 10 –17,8% der BAR-Ausgabenstatistik jedoch zunächst Ambulante Rehabilitation gesamt 128 131 134 2,4% Beiträge zur UV für Rehabilitanden 60 65 66 1,0% weiter unter „Leistungen zur Teilhabe am Rehasport / Funktionstraining 251 274 277 1,1% Arbeitsleben“ geführt; hier ist ein Anstieg Sonstige ergänzende Leistungen 112 117 105 –9,9% um 8 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wei- Leistungen in sozialpäd. Zentren 234 242 248 2,6% terhin separat ausgewiesenen Leistungen Belastungserprobung u. Arbeitstherapie 0,7 0,55 0,55 0,6% in WfbM sind um 288 Mio. Euro (+ 6%) ge- Leistungen in Frühförderstellen 126 135 146 8,0% stiegen. Daneben zeigen auch die „weiteren Ergänzende Leistungen zur Reha (DMP) 15 14 14 0,1% Leistungen“, welche den Leistungen zur So- Persönliches Budget 26,55 34,16 40,61 18,9% zialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung Rentenversicherung Σ 6 364 6 550 6 757 3,2% entsprechen, deutliche Zuwächse. Mit 663 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 4 151 4 271 4 461 4,4% Mio. Euro tragen sie absolut betrachtet am Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 1 331 1 339 1 328 –0,8% meisten zur Ausgabensteigerung zwischen Prävention, Kinderrehabilitation, Nachsorge, 515 548 577 5,2% 2017 und 2018 bei. ● Sonstige Leistungen [2] Sozialversicherungsbeiträge 367 392 390 –0,4% Persönliches Budget 0,56 0,24 0,50 107,2% Alterssicherung der Landwirte Σ 12,7 13,2 12,6 –4,7% Unfallversicherung [3] Σ 4 464 4 599 4 761 3,5% Ambulante Heilbehandlung u. Zahnersatz 1 533 1 559 1 639 5,2% Stat. Behandlung u. häusl. Krankenpflege 1 149 1 193 1 206 1,1% Verletztengeld und bes. Unterstützung 712 737 766 3,9% Sonstige Heilbehandlungskosten 885 928 977 5,2% Tab. 1 Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe (2016–2018) in Millionen Euro [1]. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) 185 182 173 –4,8% Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Σ 367 381 391 2,5% [1] Es ergeben sich Rundungsabweichungen. Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können Persönliches Budget 1,71 1,78 1,94 8,8% wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der Bundesagentur für Arbeit Σ 2 349 2 397 2 436 1,6% Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen. [2] Bis einschl. 2016: Sonstige Leistungen nach Pflichtleistungen der LTA 2 225 2 273 2 310 1,7% § 31 SGB VI Ermessensleistungen der LTA 112 112 113 0,5% [3] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben Persönliches Budget 12,17 12,48 13,55 8,6% zur Heilbehandlung und zur medizinischen Reha- bilitation nicht vorgenommen werden. Integrationsämter Σ 529 556 690 24,1% [4] Umfasst ab 2017 Leistungen an Inklusionsbetriebe Begleitende Hilfe im Arbeitsleben [4] 412 429 567 32,4% (anstelle von Integrationsprojekten) [5] Die Bezeichnung der Hilfeart lautet ab 2018: Arbeitsmarktprogramme 44 52 49 –6,2% Leistungen zur Beschäftigung [6] Fallen ab 2018 unter Leistungen zur Beschäfti- Sonstige Leistungen: 73 75 74 –1,5% gung, hier jedoch weiter separat geführt Persönliches Budget 0,18 0,37 0,48 29,7% Quellen: Eingliederungshilfe Σ 17 924 18 783 19 748 5,1% – BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 37 36 42 16,2% Gesetzlichen Krankenversicherung 2016–2018 – Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [5] 28 35 43 22,4% Rehabilitation 2016–2018 Leistungen in anerkannten WfbM [6] 4 581 4 830 5 118 6,0% – Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2016–2018 Weitere Leistungen zur Teilhabe: 13 278 13 882 14 545 4,8% – DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse Leistungen zur Teilhabe am Leben in der 11 335 11 788 12 268 4,1% 2016–2018 Gemeinschaft nach § 55 SGB IX – Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Ge- schäfts- und Rechnungsergebnisse 2016–2018 Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe 1 440 1 568 1 671 6,5% – Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse des nach § 54 SGB XII Beitragshaushalts 2016–2018 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 503 526 607 15,4% – BIH, Jahresbericht 2016–2018 – Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe Ausgaben insgesamt Σ 35 201 36 574 38 172 4,4% 2016–2018
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 V Blick ins Reha-Leistungsgeschehen: Erster Teilhabeverfahrensbericht am 30.12.2019 veröffentlicht Im Zuge des BTHG wurde mit dem Teilhabeverfahrensbericht eine gesetzliche Grundlage zur Er- hebung statistischer Daten bei allen knapp 1.200 Reha-Trägern gelegt. Die BAR ist vom Gesetz- geber beauftragt, auf Basis der an sie übermittelten Daten jährlich einen Teilhabeverfahrensbe- richt vorzulegen. Der erste Teilhabeverfahrensbericht ist am 30.12.2019 erschienen und gibt bereits Einblicke in das Reha-Leistungsgeschehen und die Zusammenarbeit der Reha-Träger. Hintergrund einheitlichen Standards erhoben und ver- ger ausgewertet. Neben den aufgezeigten 16 Das moderne Teilhaberecht orientiert sich öffentlicht. Grundlage bilden Daten zu den Sachverhalten ist in § 45 SGB IX festgehal- nicht länger an den Binnenlogiken einer in- Verwaltungsprozessen der Reha-Träger aus ten, dass auch Daten der Reha-Träger über stitutionenbasierten Leistungserbringung den verschiedenen Trägerbereichen. Dazu Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe zur Teilhabe – es orientiert sich an den indi- zählen (nach § 6 SGB IX) : 1 in den Teilhabeverfahrensbericht einfließen. viduellen Bedarfen und stellt den Mensch in 1. die gesetzliche Krankenversicherung Sowohl die Datenübermittlung als auch die den Mittelpunkt. Die Hinwendung zur ganz- (GKV) mit 109 Trägern, Datenauswertung erfolgen pseudonymi- heitlich personenzentrierten Betrachtung 2. die Bundesagentur für Arbeit (BA), die siert. Bei der Datendarstellung im Bericht hat direkte Auswirkungen auf das geglie- aufgrund ihrer Organisationsstruktur als werden die Träger daher nicht namentlich derte Sozialleistungssystem und die Anfor- solitäre Reha-Trägerin agiert, genannt, sondern ihre Daten anhand eines derungen an die koordinierte Leistungser- 3. die gesetzliche Unfallversicherung (UV) Pseudonyms gezeigt. Dieses lässt lediglich bringung durch Verwaltungsprozesse über mit 33 Trägern, Rückschlüsse auf den Trägerbereich zu. die Grenzen eines einzelnen Trägerbereichs 4. die gesetzliche Rentenversicherung (RV) hinweg. Mit dem Teilhabeverfahrensbericht mit 16 Trägern, Zentrale Erkenntnisse aus dem ersten nach § 41 SGB IX hat der Gesetzgeber ein 5. die Kriegsopferversorgung und Kriegs- Teilhabeverfahrensbericht Instrument geschaffen, welches sowohl den opferfürsorge (SER) mit ca. 186 Trägern, Der Aufbau zur vollumfänglichen Berichts- gegenwärtigen Stand als auch Veränderun- 6. die öffentliche Jugendhilfe (JH) mit ca. pflicht aller Träger ist prozesshaft gestal- gen der Verwaltungsprozesse darstellt und 543 Trägern und tet – auch vor dem Hintergrund der mit der die Leistungsfähigkeit des Reha-Systems 7. die Eingliederungshilfe (EGH) mit ca. 304 BTHG-Umsetzung insgesamt verbundenen aufzeigt. Die BAR ist ihrem gesetzlichen Auf- Trägern. Herausforderungen für die Träger. trag fristgerecht nachgekommen und hat am Der Teilhabeverfahrensbericht bildet also Deshalb wurde das Berichtsjahr 2018 als 30.12.2019 den ersten Teilhabeverfahrens- die Daten von insgesamt knapp 1.200 Reha- Übergangsphase angesehen. Es bestand für bericht vorgelegt. Trägern ab. die Trägerbereiche die Möglichkeit, die Da- tenerfassungen mit einer geringen Anzahl Zielsetzung Methodik und Datenbasis an ausgewählten Pilotträgern vorzunehmen. Der Teilhabeverfahrensbericht erhöht die Alle diese Reha-Träger sind verpflichtet, Die BA und die RV haben zu allen ihren je- Transparenz im Reha-Leistungsgeschehen, jährlich Angaben zu 16 Sachverhalten zu weiligen Trägern Daten übermittelt. Die insbesondere bei der Umsetzung der Ver- erfassen. Tab. 1 zeigt eine Übersicht dieser Ergebnisse des ersten Teilhabeverfahrens- fahrensvorschriften und der Zusammenar- Sachverhalte. berichts sind für sie daher repräsentativ. beit der Träger, und eröffnet Möglichkeiten Als Grundlage hat die BAR in Abstimmung Aus den Trägerbereichen EGH, GKV, JH, SER der Evaluation und Steuerung. Außerdem mit den Trägern eine einheitliche Erfassung (KOF/KOV) und UV wurden der BAR Pilot- sollen Divergenzen im Rehabilitationsrecht der zugrunde gelegten Sachverhalte ver- träger benannt, welche stellvertretend für künftig besser zu erkennen sein. Mit dem einbart. Diese einheitlichen Definitionen ihren Bereich Auswertungsgrundlagen zur Teilhabeverfahrensbericht werden insbe- ermöglichen Transparenz und Vergleich- Verfügung gestellt haben. Auf dieser Grund- sondere Angaben zur Anzahl der Anträge, barkeit der Daten. Die von den Reha-Trägern lage können keine repräsentativen Schlüsse zu Weiterleitungen, Verfahrensdauern, erfassten Daten werden an die BAR weiter- über den jeweiligen gesamten Trägerbereich Ablehnungen sowie Rechtsbehelfen nach geleitet und dort unter Beteiligung der Trä- gezogen werden.
VI Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Tab. 1 Übersicht der 16 zu erfassenden Sachverhalte habeplankonferenz durch das BTHG kon- Sachverhalt Gesetzestext nach § 41 Abs. 1 Nr. 1–16 SGB IX kretisiert wurden und nun für alle Träger 1 die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe diffe- verbindlich gelten. Diese Neuerungen müs- renziert nach Leistungsgruppen im Sinne von § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 sen die Träger zunächst ausgestalten und 2 die Zahl der Weiterleitungen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 umsetzen. Ein Abbild ihrer Anwendung im 3 in wie vielen Fällen a) die Zweiwochenfrist nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Leistungsgeschehen der Reha-Träger wird b) die Dreiwochenfrist nach § 14 Absatz 2 Satz 2 sowie sich ab dem nächsten Teilhabeverfahrensbe- c) die Zweiwochenfrist nach § 14 Absatz 2 Satz 3 nicht eingehalten wurde richt zeigen. 4 die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens Ausblick auf den zweiten 5 die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang beim leistenden Rehabi- Teilhabeverfahrensbericht litationsträger und der Entscheidung nach den Merkmalen der Erledigung und der Der Teilhabeverfahrensbericht ist ein jähr- Bewilligung 6 die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen sowie der nicht vollständigen Bewilligung lich erscheinender Bericht zur Rehabili- der beantragten Leistungen tation und Teilhabe. Vergleichbar mit der 7 die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides stufenweisen Umsetzung des BTHG ist auch und dem Beginn der Leistungen mit und ohne Teilhabeplanung nach § 19, wobei in der Teilhabeverfahrensbericht prozesshaft den Fällen, in denen die Leistung von einem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erbracht wurde, das Merkmal „mit und ohne Teilhabeplanung nach § 19“ angelegt. Im zweiten Teilhabeverfahrens- nicht zu erfassen ist bericht wird der Blick ins Reha-Leistungs- 8 die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen geschehen umfassend erweitert: Während 9 die Anzahl der nachträglichen Änderungen und Fortschreibungen der Teilhabepläne der erste Bericht die Daten von 39 Trägern einschließlich der durchschnittlichen Geltungsdauer des Teilhabeplanes umfasst und damit einen Ausschnitt des 10 die Anzahl der Erstattungsverfahren nach § 16 Absatz 2 Satz 2 Gesamtgeschehens abbildet, besteht für 11 die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des Persönlichen Budgets die Reha-Träger im Erhebungsjahr 2019 die 12 die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des trägerübergreifen- vollumfängliche Berichtspflicht. Erstmalig den Persönlichen Budgets erstreckt sich die Berichtspflicht zur Mel- 13 die Anzahl der Mitteilungen nach § 18 Absatz 1 dung aller einschlägigen Sachverhalte des 14 die Anzahl der Anträge auf Erstattung nach § 18 nach den Merkmalen „Bewilligung“ § 41 SGB IX auf alle der knapp 1.200 Reha- oder „Ablehnung“ Träger. Der zweite Teilhabeverfahrensbe- 15 die Anzahl der Rechtsbehelfe sowie der erfolgreichen Rechtsbehelfe aus Sicht der Leistungsberechtigten jeweils nach den Merkmalen „Widerspruch“ und „Klage“ richt wird im Jahr 2020 veröffentlicht und 16 die Anzahl der Leistungsberechtigten, die sechs Monate nach dem Ende der Maßnah- bildet die Daten des Jahres 2019 ab. me zur Teilhabe am Arbeitsleben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Perspektivisch wird der Teilhabeverfahrens- aufgenommen haben, soweit die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 7 erbracht wurde bericht zur Stärkung des immer wichtiger werdenden Bereichs der Rehabilitation bei- dungsfristen über den Antrag nicht einge- tragen und die Teilhabe von Menschen mit Ergebnisse halten? Beeinträchtigungen fördern. ● Der erste Teilhabeverfahrensbericht enthält Aufgrund des geringen Umfangs der zur 1 Die Trägeranzahl bezieht sich auf die Anzahl der bei die Daten von 39 Trägern mit Angaben zu Verfügung gestellten Daten können im der BAR für eine Datenmeldung registrierten Träger mit Stand vom 18.12.2019. 2,3 Millionen Anträgen aus dem Jahr 2018. ersten Teilhabeverfahrensbericht träger- Trotz der Übergangsphase gibt bereits der übergreifende Übersichten zu bestimmten erste Teilhabeverfahrensbericht Antworten Sachverhalten noch nicht dargestellt wer- Der erste Teilhabeverfahrensbericht steht auf ausgewählte Fragestellungen hinter den den. Dies betrifft beispielsweise die Frage ab sofort auf der Internetseite https:// 16 Sachverhalten des § 41 SGB IX. Dazu zäh- nach der Anzahl trägerübergreifender Teil- www.bar-frankfurt.de/ zum Download zur len beispielsweise Antworten auf die Fra- habeplanungen und Teilhabeplankonferen- Verfügung. Eine barrierefreie Fassung folgt gen: Wie viele Anträge werden insgesamt zen sowie deren Anpassungen und durch- demnächst. gestellt und wie verteilen sich die Anträge schnittliche Geltungsdauer. Dies hängt auf die Leistungsgruppen der Rehabilitation sicherlich auch damit zusammen, dass die und Teilhabe?; Wie häufig werden Entschei- Instrumente Teilhabeplanung und Teil-
SCHWERPUNKT – Zahlen, Daten, Fakten Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 VII Verwaltungsvereinbarung „Begleitende Hilfe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- leben“ Am 1. Januar 2020 ist die Verwaltungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem SGB IX Teil 3 im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Teil 1 des SGB IX in Kraft getreten, mit der die vormalige Verwaltungsabsprache zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, DGUV sowie landwirtschaftlicher Unfallversicherung und der BAG der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen abgelöst worden ist. Noch eindeutiger als die bisherige Ver- schwerbehinderten bzw. gleichgestellten waltungsabsprache trifft die neue Verwal- Arbeitnehmern. Ihre hohe Praxisbedeutung men Empfehlungen nach SGB IX, namentlich tungsvereinbarung Regelungen in Abgren- erlangt die Verwaltungsvereinbarung vor al- zur GE Reha-Prozess, GE Unterstützte Be- zungsfragen an der Schnittstelle zwischen lem dadurch, dass über sie im Interesse aller schäftigung und GE Integrationsfachdienste. Leistungen der Rehabilitationsträger zur Beteiligten – an erster Stelle der Menschen Die Verwaltungsvereinbarung Begleitende Teilhabe am Arbeitsleben und den Leistun- mit Behinderungen, aber auch der Arbeit- Hilfe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- gen der Integrationsämter in der begleiten- geber und nicht zuletzt der Leistungsträger leben ist als Broschüre erschienen und kann den Hilfe im Arbeitsleben. selbst – eine kürzere Verfahrensdauer be- auf der Website der BAR abgerufen werden: Behandelt werden auch Fragen zur Leis- wirkt wird. www.bar-frankfurt.de >service >publikatio- tungszuständigkeit in Abgrenzung zu Die Vereinbarung arbeitet mit Querbezügen nen. ● Rechtspflichten von Arbeitgebern gegenüber und Verweisungen auch zu den Gemeinsa- Die nächsten BAR-Seminare Arbeitsfähigkeit im Betrieb erhalten und wiederherstellen – Seminar: „Das Betriebliche Eingliederungsmanagement“ In diesem Seminar lernen Sie die Zielsetzung und Möglichkeiten eines BEM kennen. Sie erhalten zudem Informationen zum Ablauf der einzelnen Phasen des BEM und wie diese in betrieblichen Kontexten kommuniziert werden können. Best-Practice-Beispiele einzelner Betriebe zeigen Ihnen außerdem, wie die konkrete Umsetzung eines BEM aussehen kann. 24.03.2020 | Hamburg | Teilnahmegebühr: 110 € Die ICF als „Sprache“ zur Beschreibung von Gesundheit – Seminar: „Einführung in die ICF“ Der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) liegt das biopsycho-soziale Modell der Weltgesund- heitsorganisation zugrunde. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben ICF und das bio-psycho-soziale Modell eine weitere rechtliche Stär- kung erfahren und sind im Bereich der Bedarfsermittlung und für die sozialmedizinische Begutachtung wichtig. In unserem Seminar lernen Sie die Grundlagen, die Grundkonstruktion, die Philosophie und die Ziele der ICF kennen, um diese Klassifikation für die eigene Praxis anwenden zu können. 25.03.2020 | Frankfurt am Main | Teilnahmegebühr: 110 € Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie unter www.bar-frankfurt.de>Service>Fort- und Weiterbildung. Neues Online-Angebot der BAR Seit 1. Februar 2020 steht mit einem digitalen schwarzen Brett ein neues Angebot für Beratungsfachkräfte der Reha-Träger und EUTB online. Mit der Hospitationsbörse möchte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Beitrag leisten, um Rehabilitationsträger und EUTB miteinander ins Gespräch zu bringen, sich gegenseitig kennenzulernen und zu vernetzen. Denn für die Zusammenarbeit braucht es Austausch und Begegnung. Hospitationen bieten die Möglichkeit, Einblicke in eine Organisation bzw. Einrichtung zu bekommen. Auf einem „digitalen schwarzen Brett“ kön- nen Beratungsfachkräfte online einen Hospitationsplatz anbieten oder suchen und so wertvolle Kontakte knüpfen. Die Hospitationsbörse und weitere Informationen finden Sie unter www.bar-hospitation.de.
VIII Die Rehabilitation • Reha-Info der BAR 1/2020 Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Beschäftigter Orientierungssätze* ■■ Aus dem Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung kann sich für Arbeitgeber auch die Verpflichtung zur Beschäftigung entsprechend den Vorgaben ei- war vorliegend zwar erfolgt, jedoch hat nes Wiedereingliederungsplans ergeben. die Beklagte den zuerst gestellten Wieder- ■■ Der Arbeitgeber darf die stufenweise Wiedereingliederung bei begründeten Zweifeln eingliederungsantrag wegen besonderer an der Geeignetheit des Wiedereingliederungsplans ausnahmsweise ablehnen. Umstände ausnahmsweise ablehnen dür- ■■ Es kann geboten sein, begründete Zweifel dadurch auszuräumen, dass sich Betriebsarzt fen: Aufgrund der betriebsärztlichen Beur- und behandelnder Arzt hinsichtlich krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen ver- ständigen. teilung und der darin aufgezählten Tätig- keitseinschränkungen durfte die Beklagte Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 16.05.2019, Az.: 8 AZR 530/17 befürchten, dass die begehrte Wiederein- * Leitsätze oder Entscheidungsgründe des Gerichts bzw. Orientierungssätze nach JURIS, redaktionell abgewandelt und gekürzt gliederung ihr Ziel verfehlen und dem Klä- ger nachteilige gesundheitliche Folgen er- Sachverhalt und in erster Instanz war der Kläger in zweiter wachsen würden. Die Zweifel der Beklagten Entscheidungsgründe Instanz im Wesentlichen erfolgreich. Der an der Geeignetheit des Wiedereingliede- Der als schwerbehindert (GdB 70) an Revision der Beklagten hat das BAG stattge- rungsplanes ließen sich auch nicht bis zum erkannte, bei der beklagten Stadt beschäf- geben und dies wie folgt begründet: vorgesehenen Beginn ausräumen. tigte Kläger war über einen längeren Zeit- Bei einem schwerbehinderten oder diesem Das BAG verdeutlicht, dass ein Beschäfti- raum (wiederholt) erkrankt. Nach erfolgter gleichgestellten Arbeitnehmer kann der Ar- gungsanspruch im Rahmen einer stufenwei- Untersuchung befürwortete die Betriebsärz- beitgeber nach § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. sen Wiedereingliederung entsprechend den tin eine stufenweise Wiedereingliederung (jetzt: § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX) grundsätz- Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans mit bestimmten Tätigkeitseinschränkungen. lich verpflichtet sein, an einer Maßnahme individuell, unter Berücksichtigung der Den vom Kläger ursprünglich vorgelegten der stufenweisen Wiedereingliederung ärztlichen Bescheinigung und ggf. betriebs- Wiedereingliederungsplan seines behan- mitzuwirken und den Arbeitnehmer ent- ärztlichen Beurteilung zu prüfen ist. Zudem delnden Arztes, der die Wiedereingliede- sprechend dem Wiedereingliederungsplan wird aus der Entscheidung deutlich, dass – rung in die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ohne zu beschäftigen. Die Verletzung der Mitwir- anders als aus § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX – aus Einschränkungen vorsah, und den darauf kungspflicht kann einen Schadensersatzan- § 84 Abs. 2 SGB IX a.F. (§ 167 Abs. 2 SGB IX, gründenden Antrag auf stufenweise Einglie- spruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. sog. BEM) kein Anspruch auf tatsächliche derung lehnte die Beklagte zunächst ab. Ei- 1 oder auch § 823 Abs. 2 BGB, jeweils iVm. Beschäftigung entsprechend den Vorgaben nem später vorgelegten zweiten Wiederein- § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. begründen. Vor- eines Wiedereingliederungsplanes folgt. gliederungsplan stimmte sie nach erneuter aussetzung für den Beschäftigungsanspruch Zum Beschäftigungsanspruch nach § 164 – nun positiver – Beurteilung durch die Be- im Rahmen einer stufenweisen Wiederein- Abs. 4 SGB IX, wenn unternehmerische Or- triebsärztin zu. Diese Wiedereingliederung gliederung ist jedoch, dass der Arbeitneh- ganisationsentscheidungen zum Wegfall war erfolgreich. Für den dazwischen liegen- mer dem Arbeitgeber eine nach bestimmten des Arbeitsplatzes führen sollen, vgl. im den Zeitraum begehrt der Kläger Ersatz sei- Vorgaben erstellte ärztliche Bescheinigung Übrigen die aktuelle Entscheidung des BAG nes Verdienstausfalls. Nach Klageabweisung seines behandelnden Arztes vorlegt. Dies vom 16.05.2019 – Az.: 6 AZR 329/18. ● Impressum F orschungsbeiträge: Dr. Maren Bredehorst, Dr. Teresia Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Reha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 59. Jahrgang, Widera. der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversi- Heft 1, Februar 2020 Rechtsbeiträge: Dr. Thomas Stähler, Marcus Schian cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungs Telefon: 069/605018–0 Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der bereichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilitation. E-Mail: info@bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilita Internet: http://www.bar-frankfurt.de Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der tion (BAR) e. V., Solmsstr. 18, 60 486 Frankfurt am Main Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztli- Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich), Bernd Giraud, e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen chen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung Franziska Fink, Mathias Sutorius; Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Sie können auch lesen