Reisebedingungen Wolters Reisen GmbH (Wolters Rundreisen) - AUFLAGE | GÜLTIG FÜR NEUBUCHUNGEN AB 01.09.2021

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Reisebedingungen Wolters Reisen GmbH (Wolters Rundreisen) - AUFLAGE | GÜLTIG FÜR NEUBUCHUNGEN AB 01.09.2021
Reisebedingungen
Wolters Reisen GmbH (Wolters Rundreisen)
75. AUFLAGE | GÜLTIG FÜR NEUBUCHUNGEN AB 01.09.2021
Wolters | REISEBEDINGUNGEN                          1

                                                       len (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)     3. Reiseversicherungen
                                                       werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal­         Wolters vermittelt dem Kunden auf Wunsch für
                                                       reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien         seine Reise Versicherungsschutz. Es wird der
                                                       ausdrücklich vereinbart wird.                           Abschluss einer Reiserücktritts-/Reiseabbruch­
                                                       1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs.       versicherung und einer Versicherung zur Deckung
                                                       7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreise­      der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
                                                       verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fern­      empfohlen.
                                                       absatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon,
                                                       Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien,           4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen
                                                       Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, son­       und Ferienhäuser
                                                       dern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün­    Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von
                                                       digungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht         der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und
                                                       gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8). Ein        in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Er­

Allgemeine Reise­
                                                       Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag         wachsenen und Kindern bewohnt werden.
                                                       über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb          Die angegebenen An- und Abreisetermine sind
                                                       von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es          bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein an­

bedingungen &
                                                       sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen       gemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl.
                                                       der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende      Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsab­
                                                       Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im          hängige Nebenkosten verlangt werden.

­Hinweise Wolters
                                                       letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.        Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für
                                                       1.6 Die medizinischen Einrichtungen auf Kreuz­          von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der
                                                       fahrtschiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von        Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in

 Reisen GmbH
                                                       Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zur            der Leistungsbeschreibung nichts Anderes erwähnt
                                                       Sicherheit der Schwangeren ist daher die Beförde­       ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
                                                       rung von werdenden Müttern nicht möglich, die           Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn
                                                       sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschafts­      die Ferienwohnung/das Ferienhaus bei Beendigung
75. Auflage, gültig für N
                        ­ eubuchungen                  woche oder darüber hinaus befinden. Der Stand der       des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand
ab 01.09.2021.                                         Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest oder        gereinigt zurückgegeben worden ist.
                                                       Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
                                                                                                               5. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung,
                                                       2. Zahlung                                              ­Reiseleitung
                                                       2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat Wolters         5.1 Sonderwünsche
                                                       eine Insolvenzversicherung bei der Swiss Re Inter­       5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur
                                                       national SE abgeschlossen. Ein Sicherungsschein          entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
Lieber Reisegast,                                      befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus        bezeichnet werden. Wolters bemüht sich, Ihrem
                                                       ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für         Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht aus­
bitte schenken Sie den nachfolgenden Allgemeinen       An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.        geschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder
Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie ergän­       2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung        Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu
zen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt      der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 %           entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor, noch
des Reisevertrages zwischen Ihnen als Kunden und       des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise      nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne
der Wolters Reisen GmbH („Wolters“) als Reisever­      eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte       schriftliche Bestätigung seitens Wolters, von Leis­
anstalter, beidseitig die „Parteien“.                  Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung         tungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen
                                                       in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.               Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben
                                                       2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reise­         oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu
1.  Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen      antritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie    nicht gesondert bevollmächtigt sind.
2.  Zahlung                                            gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan ent­       5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der
3.  Reiseversicherungen                                weder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, On­    jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender
4.  Besondere Hinweise für Ferienwohnungen &           line-Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen      Leistungen wird eine Gebühr von max. € 50,– pro
    ­Ferienhäuser                                      verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurz­            Reisenden und Woche erhoben.
5. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung,        fristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn)          5.1.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten
     ­Reiseleitung                                     wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.               Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält Wolters
6. Flugbeförderung                                     2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Zif­    sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden
7. Leistungsänderungen                                 fer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh­            Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Be­
8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn,      ren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.        arbeitungsgebühr pro Person vor.
      ­Rücktrittsgebühren                              2.5 Zahlung direkt an den Reiseveranstalter              5.2 Reiseverlängerung
9. Umbuchung, Ersatzperson                             2.5.1 Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren           Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen,
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveran­      benötigt Wolters (ggf. über Ihre Vertriebsstelle)        sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise­
       stalter                                         ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres        leitung oder die örtliche Vertretung von Wolters
11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung       Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und           an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn
12. Schadenersatz                                      Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das        entsprechende Unterbringungs- und Rückbeför­
13. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung           Mandat ist Teil der Bestätigung.                         derungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits­     2.5.2 Sie können Ihre Reise alternativ auch mit          für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte
       bestimmungen                                    einer Kreditkarte bezahlen. Wolters benötigt (ggf.       beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen
15. Datenschutz                                        über die Vertriebsstelle) Ihre Adresse oder ggf. die     tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer
16. Allgemeines                                        Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Ein­          Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforder­
                                                       verständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.         licher Visa.
                                                       Im Onlinevertrieb ist in einigen Fällen ein weiteres     5.3 Reiseleitung, Betreuung
                                                       Authentifizierungsmerkmal erforderlich.                  Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort
                                                       2.5.3 Bei Buchung auf www.wolters-rundreisen.de          betreut; in den meisten Fällen von Reiseleitern bzw.
1. Abschluss des Reisevertrages, Fremd­                können Sie Ihre Reise bis 8 Wochen vor Reiseantritt      von örtlichen Vertretern von Wolters.
leistungen                                             auch per Überweisung bezahlen. Wolters benötigt          Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan und
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Wolters den    dafür den Vor- und Zunamen, die vollständige Ad­         auf www.wolters-rundreisen.de im Kunden Login.
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich       resse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse          Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die beson­
an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseaus­       des Buchenden.                                           deren Hinweise unter Ziffer 12.5.2.
schreibung und die ergänzenden Informationen für       2.6 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart
die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung    können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur         6. Flugbeförderung
vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit          für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen           6.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen,
dem Zugang der Annahmeerklärung von Wolters            werden.                                                 ­gemeinschaftliche Liste
zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.         2.7 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens      Wolters ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005
1.2 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von     4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden          vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über
Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen,          Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei     die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunter­
wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese     Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab          nehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte       14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise­      Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest,
Erklärung übernommen haben.                            plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen       sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss er­     Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir         des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunter­
halten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentli­   Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu über­          nehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität
chen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reise­       prüfen.                                                  endgültig feststeht, werden Sie entsprechend
leistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit     2.8 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht            unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des aus­
beider Parteien, vor allem im Reisebüro, haben Sie     vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach           führenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung
einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier­    Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann Wolters         sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu
form. Ansonsten, insbesondere im elektronischen        von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei          unterrichten.
Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf          denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein er­           Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU
einem dauerhaften elektronischen Datenträger.          heblicher Reisemangel vorliegt. Wolters kann bei         einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein­
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,         Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen       schaftliche Liste“), finden Sie auf www.lba.de.
ist Wolters an das neue Angebot 10 Tage gebunden.      Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren ent­         6.2 Zwischenlandungen
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen       sprechend den Ziffern 8.2, 8.4 verlangen. Wenn Sie       Wolters weist darauf hin, dass es bei Direktflügen
Angebots zustande, soweit Wolters bezüglich des        Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich    aus flug- und programmtechnischen Gründen zu
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und        Wolters zudem vor, für die zweite Mahnung eine           Zwischenlandungen kommen kann.
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt   Mahnkostenpauschale von € 5,- zu erheben. Der            6.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegen­
hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist Wolters die    Nachweis nicht entstandener oder wesentlich nied­       stände, technische Geräte und Medikamente aus­
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder An­         rigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.                 schließlich im Handgepäck zu befördern.
zahlung erklären.                                      2.9 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung
1.4 Die von Wolters gegebenen vorvertraglichen         von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich ver­      7. Leistungsänderungen
Informationen über wesentliche Eigenschaften           merkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche      7.1 Vor Vertragsschluss kann Wolters jederzeit eine
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zu­       Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Ver­    Änderung der Leistungsbeschreibungen vorneh­
sätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die        triebsstelle.                                           men, über die Sie vor Buchung selbstverständlich
Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauscha­                                                               informiert werden.
Wolters | REISEBEDINGUNGEN                              2

7.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen ge­              ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des             ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum
genüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra­             ­Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise  80 %       Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise       80 %
ges, die nach Vertragsschluss und vor Leistungs­              des Reisepreises                                           des Reisepreises
beginn notwendig werden und von Wolters nicht                 B Reisen ohne Flugbeförderung                              Umbuchungsgebühr bis zum 42. Tag
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind             bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               20 %       vor Reiseantritt                                 € 50,-
nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und            ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                40 %       10. Reisen mit Flugbeförderung
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht               ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des              Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit M ­ S Hondius,
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan­              ­Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise  80 %        MS Plancius, MS Ortelius, MS Janssonius
sprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die         des Reisepreises                                              bis zum 90. Tag vor Reiseantritt                 40 %
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.           8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung:                     ab dem 89. Tag vor Reiseantritt                  60 %
7.3 Wolters ist verpflichtet, Sie über Leistungs­          A Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für       ab dem 59. Tag vor Reiseantritt bis zum
änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Ände­            Veranstaltungen, gelten die Rücktrittsbedingungen            Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise        80 %
rungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger              des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung              des Reisepreises
zu informieren. Gegebenenfalls wird Wolters Ihnen          mitgeteilt                                                   Umbuchungsgebühr bis zum 90. Tag
eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unent­            werden.                                                      vor Reiseantritt                                  € 50,-
geltlichen Rücktritt anbieten.                             B Für folgende Produkte gelten abweichende                    11. Reisen ohne Flugbeförderung
Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des              ­Bedingungen                                                  Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit MS Hondius,
Flughafens steht Ihnen das in Ihrem Reiseplan ge­           1. Rücktrittsgebühren für Rund- oder Schiffsreisen           MS Plancius, MS Ortelius, MS Janssonius
gebenenfalls beigefügte Zug zum Flug-Ticket (vgl.           mit ­Hurtigruten-Anteil                                      bis zum 90. Tag vor Reiseantritt                 20 %
Ziffer 12.4) zur Verfügung.                                   bis zum 95. Tag vor Reiseantritt               25 %      ab dem 89. Tag vor Reiseantritt                   50 %
7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer we­            ab dem 44. Tag vor Reiseantritt                  50 %     ab dem 59. Tag vor Reiseantritt bis zum
sentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der         ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %
Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die             Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     des Reisepreises
Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind,          des Reisepreises                                             Umbuchungsgebühr bis zum 90. Tag
sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Wolters          Umbuchungsgebühr bis zum 100. Tag                            vor Reiseantritt                                   € 50,-
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten        vor Reiseantritt                                   € 50,-    12. Reisen mit Flugbeförderung
angemessenen Frist entweder die Änderung anzu­            2.Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit                    Rücktrittsgebühren für Kakslauttanen Arctic
nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisever­           ­Hurtigruten                                                  Resort in Saariselkä, Northern Lights Villages
trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer            bis zum 90. Tag vor Reiseantritt                  20 %      in Saariselkä und Levi, Ferienhaus-Urlaub in
Ersatzreise zu verlangen, wenn Wolters Ihnen eine         ab dem 89. Tag vor Reiseantritt                    50 %      ­Lappland, Iglunächte & W     ­ interzauber
solche Reise angeboten hat.                               ab dem 59. Tag vor Reiseantritt                     75 %      bis zum 120. Tag vor Reiseantritt                40 %
Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von Wolters        ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                        ab dem 119. Tag vor Reiseantritt                 60 %
zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber Wol­          Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     ab dem 60. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
ters reagieren, dann können Sie entweder der Ver­         des Reisepreises                                             ­Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise  80 %
tragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer           Umbuchungsgebühr bis zum 100. Tag                             13. Reisen ohne Flugbeförderung
Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche           vor Reiseantritt                                   € 50,-    Rücktrittsgebühren für Kakslauttanen Arctic Resort
angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag           3. Reisen mit Flugbeförderung                                 in Saariselkä, Northern Lights Villages in Saari­
zurücktreten.                                             Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit ­                    selkä und Levi, Ferienhaus-Urlaub in Lappland,
Wenn Sie gegenüber Wolters nicht oder nicht inner­        MS Hamburg                                                    Iglunächte & ­Winterzauber
halb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteil­   bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                   40 %      bis zum 120. Tag vor Reiseantritt                 25 %
te Änderung als angenommen.                               ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                    60 %     ab dem 119. Tag vor Reiseantritt                   50 %
Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 7.3 in     ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      ab dem 60. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise          Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise  80 %
hinzuweisen.                                              des Reisepreises                                             8.5 Wolters behält sich vor, anstelle der vor­
7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben           Umbuchungsgebühr bis zum 90. Tag                             stehenden Pauschalen eine höhere, individuell
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit           vor Reiseantritt                                   € 50,-   berechnete Entschädigung zu fordern, soweit
Mängeln behaftet sind. Hatte Wolters für die Durch­       4. Reisen ohne Flugbeförderung                               Wolters nachweist, dass Wolters wesentlich höhere
führung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei         Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit ­                   Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pau­
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten,           MS Hamburg                                                   schale entstanden sind. In diesem Fall ist Wolters
ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m         bis zum 90. Tag vor Reiseantritt                   20 %     verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Abs. 2 BGB zu erstatten.                                  ab dem 89. Tag vor Reiseantritt                    35 %     Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig          ab dem 29. Tag vor Reiseantritt                    50 %     einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Rei­
werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der            ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                    60 %     seleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs­            ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      8.6 Ist Wolters infolge eines Rücktritts zur teilwei­
gründen, allein der Kapitän.                              Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     sen oder vollständigen Rückerstattung des Reise­
                                                          des Reisepreises                                             preises verpflichtet, hat Wolters unverzüglich, auf
8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reise­               Umbuchungsgebühr bis zum 90. Tag                             jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
beginn, Rücktrittsgebühren                                vor Reiseantritt                                   € 50,-   Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem          5. Reisen ohne Flugbeförderung                               8.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt          Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit                     vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauer­
ist gegenüber Wolters zu erklären. Falls die Reise        MS Ocean Majesty                                             haften Datenträger eine Ersatzperson zu stellen
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann            bis zum 35. Tag vor Reiseantritt                   30 %       (vgl. Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden Be­
der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer­          ab dem 34. Tag vor Reiseantritt                    40 %       dingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in
den. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem         ab dem 22. Tag vor Reiseantritt                    60 %       jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Wolters nicht später
dauerhaften Datenträger zu erklären.                      ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                        als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
8.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten         Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %
Sie die Reise nicht an, so verliert Wolters den An­       des Reisepreises                                             9. Umbuchung, Ersatzperson
spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Wol­          Umbuchungsgebühr bis zum 90. Tag                             9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt Wolters, soweit durch­
ters eine angemessene Entschädigung verlangen,            vor Reiseantritt                                  € 150,-   führbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei
soweit der Rücktritt nicht von Wolters zu vertreten       6. Reisen mit Flugbeförderung                                Reisen im Sinne der Ziffer 8.4.2 B siehe die Ziffer
ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit­          Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen                         8.4.2 B 1 bis 11 eine Abänderung der Bestätigung
telbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände            Göta Kanal (MS Diana/MS Juno)                                (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B.
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise         bis zum 41. Tag vor Reiseantritt                   40 %     Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
oder die Beförderung von Personen an den Bestim­          ab dem 40. Tag vor Reiseantritt                    60 %     Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
mungort erheblich beeinträchtigen; Umstände               ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr
sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn               Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     von € 50,– pro Person erhoben (Ausnahmen siehe
sie nicht der Kontrolle von Wolters unterliegen und       des Reisepreises                                             Ziffer 8.4.2 B).
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden         Umbuchungsgebühr bis zum 31. Tag                             Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaf­
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen ge­             vor Reiseantritt                                   € 50,-   ten) entstehende Mehrkosten werden gesondert
troffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind         7. Reisen ohne Flugbeförderung                               berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die
in Ziffer 8.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach       Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen Göta Kanal              korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend
dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Wolters        (MS Diana/MS Juno )                                          Ihrem Pass.
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,            bis zum 41. Tag vor Reiseantritt                   20 %     Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust
was Wolters durch anderweitige Verwendung                 ab dem 40. Tag vor Reiseantritt                    50 %     von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung
der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden            ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und
Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum            Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     damit zu höheren Endpreisen führen können. Aus­
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe­         des Reisepreises                                             künfte dazu erteilt Ihnen Ihre Buchungsstelle.
ginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von Wolters zu be­       Umbuchungsgebühr bis zum 31. Tag                             Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B.
gründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis         vor Reiseantritt                                   € 50,-   bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor
offen, die Wolters zustehenden Gebühren seien             8. Reisen mit Flugbeförderung                                Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungs­
wesentlich geringer als die von Wolters geforderte        Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit                     zeitraum der der Buchung zugrunde liegenden
Entschädigungspauschale.                                  Havila Voyages                                               Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können
8.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen,          bis zum 22. Tag vor Reiseantritt                   40 %     nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Be­
wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu        ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                    60 %     dingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neu­
den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen              ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum                      anmeldung vorgenommen werden.
Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort          Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise         80 %     Des Weiteren können Flugumbuchungen, Ände­
einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von Wol­        des Reisepreises                                             rungen des Reisetermins, des Reiseziels und des
ters zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente,          Umbuchungsgebühr bis zum 42. Tag                             Reiseantritts bei Angeboten von gesondert gekenn­
wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht an­       vor Reiseantritt                                   € 50,-   zeichneten Pauschalreisen, die Linienflug-Son­
getreten wird.                                            9.Reisen ohne Flugbeförderung                                dertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt vom
8.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsge­          Rücktrittsgebühren für Schiffsreisen mit                     Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4
bühren beträgt pro Person bei Rücktritt:                  Havila Voyages                                               bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
8.4.1 Standard-Rücktrittsgebühren:                        bis zum 42. Tag vor Reiseantritt                   20 %     werden.
A Reisen mit Flugbeförderung                              ab dem 41. Tag vor Reiseantritt                    40 %     Umbuchungen von Schiffsreisen auf ein anderes
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                40 %     ab dem 21. Tag vor Reiseantritt                    60 %     Schiff bzw. auf eine andere Reederei können nur
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                 60 %                                                                  nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingun­
                                                                                                                       gen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmel­
Wolters | REISEBEDINGUNGEN                           3

dung vorgenommen werden. Bei Produkten, die mit            nommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise           freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeile­
„80 % Rücktrittsgebühr ab Buchung“ gekennzeich­            noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil        gung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
net sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung.             des Reisepreises.                                        teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch
9.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reise­                                                                   die von der EU Kommission unter http://ec.europa.
beginn können Sie auf einem dauerhaften Daten­             12. Schadenersatz                                        eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur
träger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und       12.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der           Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig­
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklä­        Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reise­         keiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht
rung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Wolters       preises (Minderung) oder der Kündigung Schaden­          genutzt werden.
spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                  ersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel           13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Wolters
Wolters kann dem Eintritt des Dritten anstelle des         ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem         ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisen­
Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertrag­          Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer        den Familienangehörigen oder Mitreisenden einer
liche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.                    ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von      gemeinsam angemeldeten Gruppe.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten           dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistun­
Teilnehmers, ist Wolters berechtigt, für die Wolters       gen beteiligt ist und für Wolters nicht vorhersehbar     14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits­
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen­            oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeid­          bestimmungen
den Bearbeitungskosten pauschal € 10,- zu verlan­          bare, außergewöhnliche Umstände verursacht wur­          14.1 Wolters wird Sie/die Reisenden über allgemei­
gen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesell­         de. Er kann auch eine angemessene Entschädigung          ne Pass- und Visumserfordernisse sowie gesund­
schaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten               in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit           heitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungs­
werden gesondert berechnet. Wolters hat Ihnen              verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich       landes einschließlich der ungefähren Fristen zur
einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher             beeinträchtigt wird.                                     Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss
Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten             12.2 Haftungsbeschränkung                                sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Än­
entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis mit             Die Haftung von Wolters für Schäden, die nicht Kör­      derungen unterrichten.
dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder           perschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis       14.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller für
wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.                  beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden             die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der          nicht schuldhaft herbeigeführt wird.                     selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
Ersatzperson entstehenden Kosten haften der an­            12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche                  die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nicht­
gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als              Für alle gegen Wolters gerichteten Schadenersatz­        befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
Gesamtschuldner.                                           ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht            Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
                                                           auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,          schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Wol­
10. Rücktritt und Kündigung durch den                      ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des         ters bedingt sind.
­Reiseveranstalter                                         dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haf­           14.3 Wolters haftet nicht für die rechtzeitige Er­
 10.1 Wolters kann den Reisevertrag ohne Einhal­           tungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden            teilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
 tung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung          und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende          jeweilige diplomatische Vertretung.
 der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung            Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw.              14.4 Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen
 durch Wolters vom Reisenden nachhaltig gestört            dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschrän­         Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für
 wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in sol­   kung unberührt.                                          Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der
 chem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige       12.4 Soweit ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan        Personalausweis genügt, und achten Sie bitte dar­
 Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wolters       Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Die Beför­         auf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für
 behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.            derung erfolgt auf der Grundlage der Bedingun­           die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer be­
 Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der        gen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,             sitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
 Störer selbst.                                            die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.                14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in ver­
 Wolters muss sich jedoch den Wert ersparter Auf­          Die Rechte und Pflichten von Wolters und der Rei­        schiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. In­
 wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen             senden nach dem Reisevertragsrecht und diesen            formieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die
 lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in         ausführlichen Reisebedingungen werden durch die          Vorschriften unbedingt.
 Anspruch genommener Leistungen erlangt werden             Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunter­
 einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungs­        nehmens nicht eingeschränkt.                             15. Datenschutz
 träger.                                                   Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise        Die personenbezogenen Daten, die Sie uns
 10.2 Wolters kann bei Nichterreichen einer in der         zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei            zur Verfügung stellen, werden elektronisch
 jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorver­         denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätz­          verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Ver­
 traglichen Informationen und in der Bestätigung an­       lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von      tragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre
 gegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 W     ­ ochen       Wolters.                                                 ­personenbezogenen Daten werden nach deut­
 vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang       12.5 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen                   schen und europäischen Datenschutzrecht bear­
 beim Reisenden). Wolters informiert Sie selbst­           12.5.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungs­    beitet. Weitere Informationen zum Umgang mit
 verständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt          störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestim­              Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutz­
 ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl          mungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu ver­           erklärung unter: www.wolters-rundreisen.de/
 nicht erreicht werden kann.                               meiden oder gering zu halten.                             Datenschutz.
 Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zu­       12.5.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Be­
 geleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann      anstandung haben, ist diese an Ort und Stelle            16. Allgemeines
 unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14        unverzüglich unserer Reiseleitung bzw. dem An­           Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung             sprechpartner im Sinne der Ziffer 5.3 mitzuteilen        Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
 zurück.                                                   und Abhilfe zu verlangen.                                gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt
 10.3 Wolters kann vor Reisebeginn vom Vertrag             Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht      für die vorliegenden Reisebedingungen.
 zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer,            erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger
 außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des           (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffslei­       Reiseveranstalter
 Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat Wolters        tung), Wolters (Kontaktdaten siehe unten am Ende)        Wolters Reisen GmbH
 den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem          bzw. an Wolters örtliche Vertretung oder Ihren           28816 Stuhr, Bremer Straße 61
 Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Wolters vom Ver­       Reisevermittler. Die notwendigen Telefon- und Tele­      Geschäftsführer: Torge Petersen, Christian Schwake
 trag zurück, verliert Wolters den Anspruch auf den        faxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in           Handelsregister: Amtsgericht Walsrode
 vereinbarten Reisepreis.                                  Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung        HRB 110468
 10.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhal­           (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/        Telefon 0421/8999-688
 ten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de         Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem           E-Mail: service@wolters-rundreisen.de­
 sowie unter der Telefonnummer +49 30 5000 2000.           im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhil­          www.wolters-rundreisen.de
                                                           fe verlangen.
11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung,                     Schäden oder Zustellungsverzögerungen von                Stand bei Drucklegung: August 2021, 75. Auflage
­Kündigung                                                 Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt
 11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von    Wolters dringend unverzüglich an Ort und Stelle,
 Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe          spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung
 verlangen. Wolters kann die Abhilfe verweigern,           des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen
 wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßi­         14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspä­
 gen Kosten verbunden ist.                                 tung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder
 11.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reise­          die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt
 preises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei       worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
 von Reisemängeln erbracht worden sind und er es           zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flug­
 nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel un­          gesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
 verzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.         wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden
 Die sich aus einer Minderung des Reisepreises erge­       ist.
 benden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend           Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
 von § 651j BGB innerhalb von 3 Jahren. Für den Ver­       die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
 jährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.                     oder der örtlichen Vertretung von Wolters anzuzei­
 11.3 Soweit Wolters infolge einer schuldhaften            gen.
 Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe              12.5.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgend­
 schaffen kann, kann der Reisende weder Min­               welche Ansprüche anzuerkennen.
 derungsansprüche nach § 651m BGB noch Scha­               12.6 Verjährung
 densersatzansprüche nach § 651n BGB geltend               Ihre Schadensersatzansprüche aus § 651n Abs. 1
 machen.                                                   BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos
 11.4 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel       aufgewendeter Urlaubszeit, verjähren abweichend
 erheblich beeinträchtigt und leistet Wolters inner­       von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den
 halb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann         Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
 der Reisende den Reisevertrag – in Ihrem eigenen          Die gesetzlichen Ersatzansprüche von Wolters we­
 Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird            gen Veränderung oder Verschlechterung der dem
 Schriftform empfohlen – kündigen.                         Reisenden im Rahmen der Durchführung der Reise
 Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf         überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten
 es nur dann nicht, wenn Abhilfe von Wolters verwei­       nach Reiseende.
 gert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig
 ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält           13. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung
 der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung          13.1 Verbraucherstreitbeilegung
 umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er            Wolters nimmt derzeit nicht an einem – für sie
 schuldet Wolters nur den auf die in Anspruch ge­
Kundeninformation für Flugreisende
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der
Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den
Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter welchen
Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int > Bureaus > Legal Affairs and External
Relations Bureau > Treaty Collection > Current lists of parties to multilateral air law treaties > „Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air“
vom 28.05.1999. Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens. Den Text sowohl des Montrealer
Übereinkommens als auch des Warschauer Abkommens finden Sie unter http://www.icao.int/secretariat/legal/Administrative%20Packages/mtl99_en.pdf.

Hinweis an international reisende Fluggäste auf Regelung und allge-           Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR.                               Luftfrachtführers gilt der Abflughafen, der im Flugschein neben dem ers-
meine Haftungsbeschränkung nach dem Montrealer Übereinkommen.                      Zusätzliche Deckung kann durch den Abschluss einer privaten             ten abgekürzten Namen des Luftfrachtführers angegeben ist. Als verein-
    Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem                  Versicherung erreicht werden. Derartiger Versicherungsschutz wird            barte Zwischenlandepunkte gelten solche, die im Flugschein oder in den
Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern nach Vereinbarung der            nicht berührt von der Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im            Flugplänen des Luftfrachtführers als planmäßige Zwischenlandepunkte
Parteien der Abgangs- und der Bestimmungsort in den Hoheitsgebieten           Rahmen des Montrealer Übereinkommens oder der genannten Son-                 auf der jeweiligen Strecke angegeben sind. Aufgrund dieses Flugscheins
von zwei Vertragsstaaten liegen. Das Montrealer Übereinkommen kann            dervereinbarungen. Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen           von mehreren aufeinanderfolgenden Luftfrachtführern auszuführende
ebenfalls Anwendung finden, wenn Abgangs- und Bestimmungsort zwar             an Ihre Luftverkehrsgesellschaft, Versicherungsgesellschaft oder Ihren       Beförderung gelten als eine Beförderung.
im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaates liegen, aber eine Zwischen-        Reiseveranstalter.                                                                5. Der Luftfrachtführer, der einen Flugschein zur Beförderung auf
landung in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen ist,                                                                                         Diensten eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, handelt insoweit nur
selbst wenn dieser kein Vertragsstaat ist.                                    Hinweis auf Haftungsbeschränkung für Verspätung von Fluggästen               als dessen Agent.
    Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung des Luftfracht-           und Reisegepäck                                                                   6. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers
führers für Tod oder Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder               Für Verspätungsschäden haftet der Luftfrachtführer bei der Beförde-      gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevoll-
Beschädigung von Gepäck sowie für Verspätung und kann diese be-               rung von Personen nur bis zu einem Betrag von 4.150 SZR je Reisenden,        mächtigten des Luftfrachtführers, ferner zugunsten jeder Person, deren
schränken.                                                                    es sei denn, dass das Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen         Flugzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschließ-
                                                                              zur Schadensvermeidung ergriffen hat, oder die Ergreifung dieser Maß-        lich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.
Vertragsbedingungen für die Beförderung im Luftverkehr                        nahmen unmöglich war.                                                             7. Zur Beförderung aufgegebenes Gepäck wird dem Flugschein-
     1. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet „Flugschein“ derjenige Flug-           Der Luftfrachtführer haftet für Schäden durch Verspätung bei der         inhaber ausgeliefert. Gepäckschäden bei internationalen Beförderun-
schein und Gepäckabschnitt, dessen Bestandteil diese Bedingungen und          Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass er alle zumutbaren Maß-       gen sind dem Luftfrachtführer schriftlich anzuzeigen, und zwar
Hinweise sind; „Luftfrachtführer“ alle Luftfrachtführer, die den Fluggast     nahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser       unverzüglich nach deren Entdeckung, jedenfalls aber spätestens
oder sein Gepäck aufgrund des oben genannten Flugscheins beför-               Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der          sieben Tage nach Erhalt, bei Verspätung 21 Tage nach Andienung
dern oder sich hierzu verpflichten oder die sonstige Dienstleistungen         Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.000 SZR begrenzt.                      des Gepäcks, für Gepäckschäden bei anderen Beförderungen gel-
im Zusammenhang mit der Beförderung erbringen; „Montrealer                        Seit dem 17.05.2005 können daneben Rechte aus der Verordnung             ten insoweit die entsprechenden Bestimmungen in Tarifen und
Übereinkommen“ das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimm-               EG Nr. 261/04 vom 11.04.2004 über eine gemeinsame Regelung für               Beförderungsbedingungen.
ter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr          Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nicht-         8. Jeder Flugcoupon berechtigt zu einer Beförderung an dem Tage
gezeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.                                       beförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen           und auf der Strecke, für die ein Platz gebucht und gemäß den Bestim-
     2. Die Beförderung aufgrund des Flugscheines unterliegt der              bestehen.                                                                    mungen des Reiseveranstalters erforderlichenfalls rückbestätigt wurde.
Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens, es sei denn, dass                                                                                           Der Beförderungsanspruch entfällt, wenn der gebuchte Flug nicht ange-
diese Beförderung keine „Internationale Beförderung“ im Sinne dieses          Hinweis auf Haftungsbeschränkung für Zerstörung, Verlust oder                treten wird.
Übereinkommens ist.                                                           Beschädigung von Reisegepäck                                                      9. Der Luftfrachtführer ist nach besten Kräften bemüht, Fluggast und
     3. Im übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistun-          Der Luftfrachtführer haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die     Gepäck möglichst pünktlich zu befördern.
gen des Luftfrachtführers (I) den im Flugschein enthaltenen Bedingungen,      Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR. Bei auf-            10. Der Fluggast muss selbst behördlich festgelegte Reiseformalitäten
(II) den anwendbaren Tarifen, (III) den Beförderungsbedingungen und           gegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung,          erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vor-
sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers, die Bestandteile dieses         sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war.                   weisen sowie auf dem Flughafen zu der vom Luftfrachtführer bestimmten
Vertrages sind (und auf Wunsch in den Büros des Luftfrachtführers sowie           Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunter-            Zeit oder, wenn keine Zeit bestimmt ist, frühzeitig genug zu seiner
des Reiseveranstalters eingesehen werden können oder auf Anforderung          nehmen nur für schuldhaftes Verhalten.                                       Abfertigung zum Flug eintreffen.
dort erhältlich sind); auf Beförderung von/nach Orten in den USA oder in                                                                                        11. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfracht-
Kanada finden die dort geltenden Tarife Anwendung.                            Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck                                        führers ist berechtigt, Bestimmungen diese Vertrages zu ergänzen, abzu-
     4. Der Name des Luftfrachtführers kann im Flugschein abgekürzt wer-          Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei        ändern oder aufzuheben.
den; vollständiger oder abgekürzter Name des Luftfrachtführers ist aus        der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag
den Tarifen, Beförderungsbedingungen, sonstigen Bestimmungen oder             entrichtet.                                                                  Mitteilung an international reisende Fluggäste über
Flugplänen des Luftfrachtführers ersichtlich. Als Anschrift des Luftfracht-                                                                                Haftungsbegrenzung
führers gilt der Abflughafen, der im Flugschein neben dem ersten abge-        Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers                 Fluggäste, die ihre Flugreise in einem anderen Land als dem Land des
kürzten Namen des Luftfrachtführers angegeben ist. Als vereinbarte                 Wenn der ausführende Luftfrachtführer nicht mit dem vertraglichen       Reiseantritts beenden oder unterbrechen, werden darauf hingewiesen,
Zwischenlandepunkte gelten solche, die im Flugschein oder in Flugplänen       Luftfrachtführer identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Scha-   dass die Bestimmungen des Warschauer Abkommens auf die gesamte
des Luftfrachtführers als planmäßige Zwischenlandepunkte auf der jewei-       densersatzansprüche an jeden der beiden Luftfrachtführer richten. Ist auf    Flugreise einschließlich einer Flugstrecke gänzlich innerhalb des Reise-
ligen Strecke angegeben sind. Aufgrund dieses Flugscheins von mehreren        dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfrachtführers angegeben,         antrittslandes oder des Bestimmungslandes Anwendung finden können.
aufeinander folgenden Luftfrachtführern auszuführende Beförderungen           so ist dieser der Vertrag schließende Luftfrachtführer.                      Für Fluggäste, die eine Flugreise nach oder von den USA unternehmen
gelten als eine Beförderung.                                                       Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechli-      oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder Zwischen-
     5. Der Luftfrachtführer, der einen Flugschein zur Beförderung auf        che, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Weitere Auskünfte erteilen     landung in den USA aufweist, sehen das Abkommen und weitere Sonder-
Diensten eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, handelt insoweit nur      die Fluggesellschaften oder der Reiseveranstalter.                           vereinbarungen, die Bestandteil der anwendbaren Tarifbestimmungen
als Agent.                                                                                                                                                 sind, vor, dass die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft, die diesen
     6. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers        Gerichtliche Geltendmachung                                                  Flugschein ausgestellt hat, und bestimmter anderer Luftverkehrsgesell-
gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Angestellten und Bevoll-            Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz sind innerhalb von zwei            schaften, die diesen Sondervereinbarungen unterliegen, für Tod und
mächtigten des Luftfrachtführers, ferner zugunsten jeder Person, deren        Jahren einzureichen, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs         Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen auf nachgewiesene
Flugzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschließ-       oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen.                     Schäden, maximal jedoch auf US $ 75.000 pro Fluggast begrenzt ist, und
lich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.                                                                                                     das die Haftung bis zu diesem Limit auch ohne Fahrlässigkeit des Luft-
     7. Zur Beförderung aufgegebenes Gepäck wird dem Flugschein-              Hinweis auf Regelung und allgemeine Haftungsbeschränkung nach                frachtführers gilt.
inhaber ausgeliefert.                                                         dem Warschauer Abkommen                                                          Für Fluggäste, die mit einer Luftverkehrsgesellschaft reisen, die
     Gepäckschäden bei internationalen Beförderungen sind dem Luft-               Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer          diesen Sondervereinbarungen nicht unterliegen, oder Fluggäste, die nicht
frachtführer schriftlich anzuzeigen, und zwar unverzüglich nach deren         Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Abgangsland, kann              nach oder von den USA reisen oder deren Flugreise eine planmäßige
Entdeckung, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt, bei Ver-      die Beförderung des Fluggastes dem Warschauer Abkommen unterlie-             Unterbrechung oder Zwischenlandung in den USA nicht aufweist, ist
spätung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks. Für Gepäckschäden bei             gen, das in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder         die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung der
anderen Beförderungen gelten insoweit die entsprechenden Bestimmun-           Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck              Fluggäste in den meisten Fällen begrenzt auf etwa US $ 10.000 oder auf
gen in Tarifen und Beförderungsbedingungen.                                   beschränkt. Siehe auch „Mitteilung an international reisende Fluggäste       US $ 20.000.
     8. Jeder Flugcoupon berechtigt zu einer Beförderung an dem Tage          über Haftungsbegrenzung“.                                                        Die Namen der Luftverkehrsgesellschaften, die den Sondervereinba-
und auf der Strecke, für die ein Platz gebucht und gemäß den Bestim-                                                                                       rungen unterliegen, können auf Wunsch bei allen Flugscheinbüros dieser
mungen des Reiseveranstalters erforderlichenfalls rückbestätigt wurde.        Vertragsbedingungen für die Beförderung im                                   Luftverkehrsgesellschaften oder beim Reiseveranstalter erfragt werden.
Der Beförderungsanspruch entfällt, wenn der gebuchte Flug nicht ange-         Luftverkehr                                                                      Zusätzliche Deckung kann durch den Abschluss einer privaten
treten wird.                                                                       1. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet „Flugschein“ derjenige Flug-      Versicherung erreicht werden. Derartiger Versicherungsschutz wird nicht
     9. Der Fluggast muss selbst behördlich festgelegte Reiseformalitäten     schein und Gepäckabschnitt, dessen Bestandteil diese Bedingungen und         berührt von der Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im Rahmen
erfüllen, erforderliche Anreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vor-       Hinweise sind; „Luftfrachtführer“ alle Luftfrachtführer, die den Fluggast    des Warschauer Abkommens oder der genannten Sondervereinbarungen.
weisen sowie auf dem Flughafen zu der vom Luftfrachtführer bestimmten         oder sein Gepäck aufgrund des oben genannten Flugscheins befördern           Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Luftverkehrs-
Zeit oder, wenn keine Zeit bestimmt ist, frühzeitig genug zu seiner           oder sich hierzu verpflichten oder die sonstige Dienstleistungen im          gesellschaft, Versicherungsgesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Abfertigung zum Flug eintreffen.                                              Zusammenhang mit der Beförderung erbringen; „Warschauer Abkommen“
     10. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfracht-       das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Beförderung im            Anmerkung
führers ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen,            internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929,         Das obige Limit von US $ 75.000 schließt Kosten der Rechtsver-
abzuändern oder aufzuheben.                                                   oder dieses Abkommen in der Fassung von Den Haag, gezeichnet am              folgung ein; falls ein Anspruch in einem Land erhoben wird, in dem
                                                                              28. September 1955, je nachdem, welches zur Anwendung kommt.                 Kosten der Rechtsverfolgung gesondert zuerkannt werden, beträgt das
Hinweis auf Umfang der Haftung wegen Schadensersatz bei Tod oder                   2. Die Beförderung aufgrund des Flugscheines unterliegt der             Limit US $ 58.000 ohne Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung.
Körperverletzung                                                              Haftungsordnung des Warschauer Abkommens, es sei denn, dass diese
    Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperver-       Beförderung keine „Internationale Beförderung“ im Sinne des Abkom-           Hinweis auf die Verordnungen (EG) 2027/97 und 889/02
letzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 Son-        mens ist.                                                                    über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen
derziehungsrechten gemäß der Definition des Internationalen Währungs-              3. Im übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistun-
fonds (SZR) (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann das Luftfahrt-          gen des Luftfrachtführers (I) den im Flugschein enthaltenen Bedingungen,         Die Haftung von Luftfahrtunternehmen bzw. von Luftfahrtunterneh-
unternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen                (II) den anwendbaren Tarifen, (III) den Beförderungsbedingungen und          men der Gemeinschaft i.S.d. Verordnungen entspricht derjenigen nach
erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das                sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers, die Bestandteile dieses        dem Montrealer Übereinkommen.
Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder               Vertrages sind (und auf Wunsch in den Büros des Luftfrachtführers sowie          „Luftfahrtunternehmen“ sind Lufttransportunternehmen mit einer
fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.                               des Reiseveranstalters eingesehen werden können oder auf Anforderung         gültigen Betriebsgenehmigung.
                                                                              dort erhältlich sind); auf Beförderung von/nach Orten in den USA oder in         „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“ sind
Vorschusszahlungen                                                            Kanada finden die dort geltenden Tarife Anwendung.                           Luftfahrtunternehmen mit einer von einem Mitgliedstaat im Einklang mit
    Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat der Luftfrachtführer              4. Der Name des Luftfrachtführers kann im Flugschein abgekürzt          der Verordnung (EWG)
innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensberechtig-               werden; vollständiger oder abgekürzter Name des Luftfrachtführers ist        Nr. 2407/92 erteilten gültigen Betriebsgenehmigung.
ten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren             aus den Tarifen, Beförderungsbedingungen, sonstigen Bestimmungen
wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese            oder Flugplänen des Luftfrachtführers ersichtlich. Als Anschrift des
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