Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Die Seite wird erstellt Julian Hensel
 
WEITER LESEN
Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Substraternte und Gärrestausbringung
FACHINFORMATION

                                                                  - Teil 3 -

                  Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
                      und weitere Vorgaben bei gewerblichen
                                                  Transporten

www.biogas-forum-bayern.de/bif21

Biogas Forum Bayern, Verfasser:

Martin Vaupel
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Foren der ALB Bayern e.V.

Die ALB ist neutral und handelt als Mittler und            Foren der ALB Bayern e.V.:
Bindeglied zwischen landwirtschaftlicher Praxis,
Forschung, Umwelt, staatlicher Verwaltung, Ge-             ► Bau Forum Bayern (BaF),
werbe und Industrie.                                         Leitung: Jochen Simon, LfL-ILT

Arbeitsblätter, Beratungsblätter, Praxisblätter,           ► Bewässerungsforum Bayern (BeF),
Infobriefe, Leitfäden und Fachinformationen                  Leitung: Dr. Martin Müller, ALB
werden in den Foren der ALB erarbeitet.
                                                           ► Biogas Forum Bayern (BiF),
Die Foren, denen Fachleute der jeweiligen Sach-              Leitung: Dr. Martin Müller, ALB
gebiete angehören, sind Expertenausschüsse
zum Informationsaustausch und zur Wissens-                 ► Landtechnik Forum Bayern (LaF),
vermittlung.                                                 Leitung: Dr. Markus Demmel, LfL-ILT

Förderer

                   Bayerisches Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

                   Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

                   Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Impressum

Herausgeber        Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.
                   (ALB), Vöttinger Straße 36, 85354 Freising
      Telefon:     08161 / 887-0078
      Telefax:     08161 / 887-3957
      E-Mail:      info@alb-bayern.de
      Internet:    www.alb-bayern.de

2. Auflage         Mai 2021
© ALB              Alle Rechte vorbehalten
Titelfoto          Martin Vaupel, LWK Niedersachsen
Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Inhaltsverzeichnis
                                                                                 Seite

 1.   Einführung.………………………………………………………………………………….………………………………………… 4

 2.   Kraftfahrzeugsteuer ……………………………………………………………………………………………………………… 4

 3.   Haftpflichtversicherung ….…………………………………………………………………………………………………….. 6

 4.   Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) …………………………………………………………………………………………. 6

 5.   Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ……………………………………………………………………………. 9

 6.   Fahrtenschreiber – Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten …………………………………………………….. 11

 7.   Fahrerlaubnis ………………………………………………………………………………………………………………………... 13

 8.   Berufskraftfahrer-Qualifikation …………………………………………………………………………………………….. 14

 9.   Sonn- und Feiertagsgesetz und Nachtruhe ……………………………………………………………………………. 15

10. Sonntagsfahrverbot ………………………………………………………………………………………………………………. 15

11. Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Wege ………………………………………………………………….. 16

12. Fazit ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 16

13.   Anhang - Übersicht……………………………………………………………………………………………………………….. 17

                                                                                  3
Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

1.    Einleitung

Im Biogas Forum Bayern finden Sie zum Thema                (klassische lof Betriebe, gewerbliche Biogasanla-
Substraternte und Gärrestausbringung folgende              gen, gewerbliche Tierhaltung, etc.) oder in de-
Veröffentlichungen:                                        ren Auftrag z. B. durch Lohnunternehmer trans-
                                                           portiert. Bei den Transporten sind eine Reihe
►     Teil 1: Hinweise zur Organisation und                von gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen
      Verrechnung                                          und für die Land- oder Forstwirtschaft gibt es
      Diese Fachinformation gibt Hilfestellun-             zahlreiche Ausnahmen. Dabei sind insbesonde-
      gen für eine gründliche Analyse der er-              re die Neuerungen zum GüKG und die Regelun-
      warteten Biomasselogistik (bereits bei der           gen zur Maut, die seit dem 01.01.2019 in Kraft
      Planung und Konzeption einer Biogasanla-             getreten sind, zu beachten. Bei zahlreichen ge-
      ge), weiterhin wird eine mögliche Steue-             setzlichen Vorgaben und Ausnahmen ist die Zu-
      rung von Transporten und die korrekte                lassung der Fahrzeuge von entscheidender Be-
      Erfassung und Verrechnung der Substrate              deutung. Vor diesem Hintergrund sind in der
      und Gärreste betrachtet.                             Übersicht (Anhang), die Fahrzeuge mit den un-
                                                           terschiedlichen "Schlüsselnummern" der Fahr-
►     Teil 2: Steuerliche Gestaltungsmöglich-              zeugzulassung aufgeführt.
      keiten und rechtliche Fallstricke
                                                            Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf
►     Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftver-             Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit.
      kehrsgesetz und weitere Vorgaben bei                  Einige Auslegungsfragen zum GüKG, zur
      gewerblichen Transporten                              Maut und zum Fahrpersonalrecht sind nicht
                                                            abschließend geklärt. Das neue Merkblatt
Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Erzeugnisse           der LWK Niedersachsen "Güterbeförderung
oder lof Bedarfsgüter werden heute üblicher-                in der Land- u. Forstwirtschaft" ist z. Z. (Nov.
weise von lof Betrieben unterschiedlicher recht-            2020) noch in der Abstimmung mit BMVI und
licher   und      steuerlicher     Ausgestaltung            BAG.

2.    Kraftfahrzeugsteuer

Nach § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz                ►     zum Befördern von Milch, Magermilch,
(KraftStG) können Zugmaschinen (ausgenom-                        Molke oder Rahm
men Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeuge,                  ►     von Land- und Forstwirten zur Pflege von
Anhänger hinter Zugmaschinen oder Sonder-                        öffentlichen Grünflächen oder zur
fahrzeugen und einachsige Kfz-Anhänger                           Straßenreinigung im Auftrag von Gemein-
(ausgenommen Sattelanhänger, aber ein-                           den oder Gemeindeverbänden (u. a. Win-
schließlich der zweiachsigen Anhänger mit ei-                    terdienst).
nem Achsabstand von weniger als einem Me-
ter) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein.             Achtung: In der Landwirtschaft werden vielfach
Steuerbefreite Fahrzeuge müssen mit einem                  zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h einge-
„grünen“ Kennzeichen ausgerüstet werden. Die               setzt. Eine gewerbliche Fahrt mit diesen Anhän-
Steuerfreiheit gilt aber nur dann, wenn diese              gern ist nicht möglich. Neben der Steuerpflicht
Fahrzeuge ausschließlich wie folgt verwendet               muss der Anhänger zugelassen sein und auch
werden:                                                    eine gültige Plakette der Hauptuntersuchung
► in lof Betrieben,                                        aufweisen.
      zu Lohnarbeiten für lof Betriebe
► zu Beförderungen für lof Betriebe, wenn                  Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfA) sind ge-
      diese dort beginnen oder enden                       nerell von der Kfz-Steuer befreit, da diese vom

4
Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Fachinformation bif21      Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021       und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Zulassungsverfahren ausgenommen sind (§ 3
Abs. 2 FZV), obwohl bei sfA mit einer bauartbe-                Hinweis: Für Sattelanhänger fällt immer Kfz-
dingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr                   Steuer an. Auf schriftlichen Antrag nach § 10
als 20 km/h eine amtliche Kennzeichenpflicht                   KraftStG, können Sattelauflieger und Anhä-
besteht. Die Steuerbefreiung gilt im lof und im                nger von der Erhebung der Kraftfahrzeug-
gewerblichen Betrieb, u. a. bei einer gewerbli-                steuer befreit werden. Die Kfz-Steuer wird
chen Biogasanlage. Dies sollte beispielweise bei               dann über das Zugfahrzeug als Anhängerzu-
einer Umschreibung eines Teleskopladers von                    schlag erhoben. Somit kann Kfz-Steuer ge-
einer sfA zur lof Zugmaschine berücksichtigt                   spart werden, wenn mehrere Sattelanhänger
werden.                                                        im Betrieb sind. Dabei ist darauf zu achten,
                                                               dass diese Anhänger nur hinter Kraftfahrzeu-
Anmerkung                                                      gen mitgeführt werden, für die der Anhän-
In der Regel unterliegen bei nicht lof Arbeiten                gerzugschlag entrichtet worden ist. Die Mög-
oder gewerblichen Beförderungen lof Zugma-                     lichkeit des Anhängerzuschlages besteht
schinen und Anhänger für mindestens 1 Monat                    auch bei steuerbefreiten Kraftfahrzeugen.
der Kfz-Steuerpflicht. Diese so genannte
„zweckfremde Benutzung“ ist dem zuständigen
Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzei-
gen.

Lof Sattelzugmaschine
Der Bundesfinanzhof hat im Februar 2019 ent-
schieden, dass lof Sattelzugmaschinen (SN 90
0000) genauso wie klassische Sattelzugmaschi-
nen (SN 88 0000), nicht von der Kfz-Steuer be-
freit werden können (BFH, AZ.: III R 20/18). Das
gilt auch beim Einsatz in lof Betrieben.

Bild 1: Beim Transport von Erde für einen Bauunternehmer handelt es sich um eine gewerbliche Beförderung. Die Erlaub-
nis für den gewerblichen Güterverkehr ist erforderlich (Foto: Vaupel)

                                                                                                                    5
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

3.    Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für              einschließt. Die Versicherung ist sonst zu infor-
jeden landwirtschaftlichen Betrieb. Vor einer              mieren und die Verträge sind entsprechend an-
gewerblichen Beförderung sollte allerdings ge-             zupassen. Es ist davon auszugehen, dass sich
prüft werden, ob der Versicherungsschutz aus-              der Versicherungsbeitrag erhöht.
reichend ist und auch gewerbliche Transporte

4.    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Grundsätzliches: Das GüKG gilt für Beförderun-             mieten zur Biogasanlage transportiert oder
gen mit Kfz, die einschließlich Anhänger ein zu-           Gärsubstrat in die Behälter zu Landwirten be-
lässiges Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t über-               fördert. Die Haupttätigkeit des Unternehmens
steigen. Das Gesetz unterscheidet:                         ist die Erzeugung von Strom und Wärme. Der
                                                           Transport    ist   nur    eine   Hilfstätigkeit.
►     gewerblichen Güterkraftverkehr als ge-
      schäftsmäßige (die Beförderung steht als             Ausnahmen für die Land- oder Forstwirtschaft
      Geschäftszweck im Vordergrund) oder                  Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG findet das Gesetz
      entgeltliche Beförderung von Gütern für              keine Anwendung, wenn die in lof Betrieben
      andere (§ 1 Abs. 1) und                              üblichen Beförderungen von lof Bedarfsgütern
►     Werkverkehr als Güterbeförderung für                 oder Erzeugnissen wie folgt erfolgen:
      eigene Zwecke eines Unternehmens (§ 1
      Abs. 2 GüKG), wenn folgende Vorausset-               1.    Für eigene Zwecke
      zungen (alle) erfüllt sind:
      1. Die beförderten Güter müssen Eigen-               Die Güter müssen Eigentum des Beförderers
      tum des Unternehmens oder von ihm ver-               oder von diesem erzeugt, gewonnen, verkauft,
      kauft, gekauft, vermietet, gemietet, her-            gekauft, vermietet, gemietet oder geleast, sein.
      gestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet              Die in lof Betrieben üblichen Beförderungen
      oder instandgesetzt worden sein.                     werden vom Landwirt selbst bzw. seinen Mitar-
      2. Die Beförderung muss der Anlieferung              beitern innerhalb des lof Betriebes, vom Betrieb
      der Güter zum Unternehmen, ihrem Ver-                zum Kunden (Empfänger) oder vom Lieferanten
      sand vom Unternehmen, ihrer Verbrin-                 direkt zum Betrieb (einschließlich Acker, weite-
      gung innerhalb oder – zum Eigengebrauch              re Betriebsstandorte) durchgeführt. Das ver-
      – außerhalb des Unternehmens dienen.                 wendete Fahrzeug muss nicht von der Kfz Steu-
      3. Die für die Beförderung verwendeten               er befreit sein.
      Kfz müssen vom eigenen Personal des Un-
      ternehmens geführt werden oder von Per-              Beispiele:
      sonal, das dem Unternehmen im Rahmen                 Landwirt transportiert seinen Mais zur Biogas-
      einer vertraglichen Verpflichtung zur Ver-           anlage frei Waage (auf eigene Rechnung)
      fügung gestellt worden ist.                           kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft-
      4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstä-            verkehr.
      tigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit
      des Unternehmens darstellen.                         Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau-
                                                           und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen-
Beispiel Werkverkehr:                                      meistereien, usw.
Eine gewerbliche Biogasanlage hat eigene                    GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr.
Schlepper und Anhänger. Mit eigenen angestell-
ten Fahrern wird Mais von umliegenden Silo-

6
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

2. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe                       rung nur im Umkreis von 75 km um den Mittel-
                                                           punkt des Standortes im Sinne des § 6 Abs. 4
Nachbarschaftshilfe darf nur durch und für ei-             Nr. 1 FZV durchgeführt werden, der für ein eige-
nen lof Betrieb geleistet werden. Nachbar-                 nes Kfz gelten würde. Wenn daher ein Fahrzeug
schaftshilfe findet gelegentlich aus Gefälligkeit          innerhalb des Wirkungskreises eines bestimm-
statt, vom Hilfeleistenden jeweils freiwillig auf-         ten MR e.V. zum Einsatz kommt, so verlagert
grund einer persönlichen, auf Nachbarschaft                sich der Mittelpunkt des Standorts für die Dauer
beruhenden Beziehung. Die Beförderung muss                 des Einsatzes zu dem momentanen Zentral-
Ausdruck nachbarlicher Verbundenheit sein.                 punkt der Fahrzeugverwendung.
Nachbarschaftshilfe erfolgt unentgeltlich und
nicht durch Lohnunternehmen oder Maschinen-                Beispiele:
ringe e.V.                                                 Unter Vermittlung des MR e.V. transportiert ein
                                                           MR e.V. Landwirt für einen anderen MR e.V.
Beispiele:                                                 Landwirt Gülle zum Feld bzw. zum Güllelager
Gegenseitige Hilfeleistung (ohne Rechnung) von              kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft-
Landwirten beim Transport in der Ernte                     verkehr.
 kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft-               Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau-
verkehr.                                                   und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen-
Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau-              meistereien, usw.
und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen-                     GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr
meistereien, usw.
 GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr.             Hinweis: eine gewerbliche Biogasanlage kann
                                                           die Ausnahme über den Maschinenring e.V.
3. Im Rahmen eines Maschinenringes (MR e.V.)               nicht in Anspruch nehmen, da diese Ausnahme
                                                           nur von lof Betrieb zu lof Betrieb möglich ist.
oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zu-
sammenschlusses (z. B. Betriebshilfsdienst e.V.)           4. Mit Lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bbH
Die in lof Betrieben üblichen Beförderungen                (neu seit 01.01.2019)
von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern erfol-
gen im Rahmen eines MR e.V. Ein Landwirt ist               Die Beförderungen von lof-Bedarfsgütern oder
Mitglied eines MR e.V. und befördert unter Ver-            lof-Erzeugnissen erfolgen mit lof-Fahrzeugen
mittlung dieses MR e.V. für einen anderen Land-            mit einer bbH von bis zu 40 km/h (§ 2 Absatz 1
wirt, der ebenfalls Mitglied eines MR e.V. ist,            Nr. 7c GüKG).
dessen Erzeugnisse von dessen Betrieb direkt zu
dessen Kunden (Empfänger) oder transportiert               Um nicht in Wettbewerb mit GüKG-
lof Bedarfsgüter zu dem Betrieb des anderen                erlaubnispflichtigem Güterkraftverkehr zu tre-
Landwirts. Für die Beförderungen dürfen nur                ten, sind folgende Voraussetzungen (alle) zu
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschi-                 erfüllen:
nen) oder Sonderfahrzeuge verwendet werden,                1. Einsatz von lof Fahrzeugen.
die nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz               2. Eine bbH von nicht mehr als 40 km/h der lof
(KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit             Fahrzeuge.
sein müssen.                                               Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Mo-
                                                           torfahrzeug maßgebend.
Die Beförderung erfolgt im Umkreis von 75 km               3. Übliche Beförderungen von lof Erzeugnissen
(Luftlinie) um den Mittelpunkt des regelmäßi-              und lof Bedarfsgütern.
gen Standorts des Kfz, den Wohnsitz oder den
Sitz des Halters im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 1             Beispiele:
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dies ist               Transport von Mais oder Gärresten durch Lohn-
i.d.R. der Ort des Betriebssitzes. Wird ein Kfz            unternehmer oder Landwirten mit lof Fahrzeu-
eingesetzt, das nicht auf den Landwirt zugelas-            gen bis 40 km/h bbH für eine Biogasanlage
sen ist, für den die Beförderung durchgeführt               kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft-
wird (Eigentümer des Gutes), darf die Beförde-             verkehr.

                                                                                                         7
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Baustellentransporte, wenn z. B. Erdmassen                 ► Transport von Getreide durch einen Land-
oder anderweitige Drittgüter auf Lkw, Sattelzug-             händleroder Lohnunternehmer mit lof
maschinen mit Auflieger oder Traktorgespanne                 Fahrzeugen > 40 km/h bbH.
geladen und durch diese auf der Baustelle fort-            ► Transport von Erde, Sand oder Schutt für
bewegt werden, sind ausnahmslos erlaubnis-                   Bau und Bahnunternehmen, Kommunen,
pflichtig!                                                   Straßenmeistereien, usw. unabhängig von
 GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr                der bbH der eingesetzten lof-Fahrzeuge.

Mitzuführende Unterlagen                                   GüKG-Erlaubnis

Werden lof-Beförderungen mit steuerpflichti-               Die GüKG-Genehmigung, die für die Dauer von
gen Fahrzeugen durchgeführt, muss gemäß                    bis zu zehn Jahren erteilt werden kann, wird bei
§ 2 Absatz 1a GüKG ein Begleitpapier oder ein              der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde be-
sonstiger Nachweis mitgeführt werden. Aus                  antragt. Auf den Internetseiten vieler Landkrei-
dem Nachweis oder Begleitpapier müssen Be-                 se sind ausführliche Informationen dazu zu fin-
und Entladestelle, das beförderte Gut sowie der            den. Folgende Voraussetzungen sind zu erfül-
jeweilige Auftraggeber, für den die Beförderung            len:
erfolgt, ersichtlich sein. Wird beispielsweise der         ► Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Gewerbe-
Biomassetransport auf Rechnung für eine ge-                     zentralregister und polizeiliches Führungs-
werbliche Biogasanlage durchgeführt, müssen                     zeugnis.
die Fahrzeuge versteuert werden und damit                  ► Fachliche Eignung: Eine Fachkundeprüfung
sind dann auch, unabhängig von der zugelasse-                   ist bei der Industrie- und Handelskammer
nen Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Begleitpa-                   abzulegen. Zur Vorbereitung auf die Eig-
piere (Lieferscheine) mitzuführen.                              nungsprüfung ist eine Prüfungsvorberei-
                                                                tung, die von verschiedenen Veranstaltern
Bei Beförderungen außerhalb der bisher ge-                      angeboten werden, zu empfehlen. Mit der
nannten Nummern 1 - 4 (GüKG-erlaubnispflich-                    entsprechenden Eignung kann der soge-
tiger Güterkraftverkehr) sind neben dem Be-                     nannte Verkehrsleiter, die Aufgabe für ma-
gleitpapier oder einem entsprechenden Nach-                     ximal vier Unternehmen mit insgesamt 50
weis („sonstiger Nachweis“), die GüKG-Lizenz                    Fahrzeugen übernehmen. Der Verkehrslei-
und ein Nachweis über eine Güterschadens-                       ter ist für die Einhaltung des GüKG verant-
Haftpflichtversicherung mitzuführen. Der Werk-                  wortlich.
verkehr ist beim BAG anzumelden. Weitere Un-               ► Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital
terlagen brauchen nicht mitgeführt zu werden.                   Nachweis über geprüfte Jahresabschlüsse.
                                                                Für das erste Fahrzeug in Höhe von mindes-
Folgen bei Fehlen der Voraussetzungen:                          tens 9000 € und für jedes weitere in Höhe
Liegt keine Ausnahme für eine Freistellung vom                  von 5000 €.
GüKG oder Werkverkehr vor, ist GüKG-                       ► Güterschadens-Haftpflichtversicherung. Auf
erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr gegeben                  jedem Fahrzeug muss ein entsprechender
(§§ 1, 3 GüKG). In diesen Fällen kommen alle                    Nachweis der Versicherung mitgeführt wer-
Regelungen des GüKG einschließlich der dort                     den.
genannten Bußgeldvorschriften zur Anwen-
dung. Bußgelder von 5.000 bis 200.000 EUR sind             Ein wichtiger Punkt, der in der Praxis meist ver-
möglich.                                                   nachlässigt wird, ist die Verantwortlichkeit für
                                                           die Einhaltung des GüKG. Nach § 7c des GüKG
Beispiele:                                                 ist der Auftraggeber in der Pflicht die Einhaltung
► Transport von Silage oder Gärresten im                   zu überprüfen. Das bedeutet, dass zum Beispiel
    Auftrag einer gewerblichen Biogasanlage                die Biogasanlage als Auftraggeber vor Auftrags-
    mit lof Fahrzeugen > 40 km/h bbH.                      vergabe sich vom Landwirt oder vom Lohnun-
► Transport von Klärschlamm und Grün-                      ternehmer die GüKG Erlaubnis und die Güter-
    schnitt im Auftrag einer Kommune mit lof               schadens-Haftpflichtversicherung vorlegen las-
    Fahrzeugen > 40 km/h bbH.                              sen muss, insofern diese benötigt wird.

8
Fachinformation bif21     Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021      und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Bild 2: Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Zugfahrzeugs von 40 km/h, können Beförderungen
für eine gewerbliche Biogasanlage ohne eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr erfolgen (Foto: Vaupel)

5.    Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

Seit dem 1. Juli 2018 sind alle Bundesstraßen                ►     tatsächlich Güter befördert werden
mautpflichtig!                                               ►     es sich um eine Privatfahrt handelt
Grundsätzliches: Das BFStrMG bezieht alle Kfz                ►     die Güterbeförderung gewerblich oder im
oder Fahrzeugkombinationen in die Mautpflicht                      Werkverkehr erfolgt
ein, die für den Güterkraftverkehr bestimmt                  ►     oder das betreffende Kfz von der Kfz-
sind (1. Alternative) oder dafür verwendet wer-                    Steuer befreit ist.
den (2. Alternative), soweit deren zulässiges Ge-
samtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Maut-                  So sind klassische Traktoren, zugelassen als lof-
pflicht besteht bereits, wenn eine der beiden                Ackerschlepper und lof-Geräteträger, bereits
Alternativen erfüllt ist!                                    nicht mautpflichtig nach der 1. Alternative, da
                                                             diese aufgrund der Ausstattung mit z. B. Zapf-
Mautpflicht bei Zweckbestimmung für den Gü-                  welle, Ackerbereifung, Hubwerkseinrichtung,
terkraftverkehr (1. Alternative)                             Hydraulikanschlüssen usw. überwiegend für die
Ob ein Kfz oder eine Fahrzeugkombination für                 Bewirtschaftung von lof Flächen bestimmt sind.
den Güterkraftverkehr bestimmt ist, hängt von                Es besteht daher auch keine Mautpflicht solcher
der generellen Zweckbestimmung unabhängig                    typischen Traktoren bei Fahrten mit angebau-
vom konkreten Verwendungszweck im Einzelfall                 ten oder angehängten Arbeitsgeräten/-
ab. Es ist somit entscheidend, ob das Fahrzeug               maschinen – es sei denn, dass letztere selbst als
nach seinen objektiven Merkmalen dazu dienen                 Transportgut befördert werden (z. B. zwecks
soll, Güter auf Straßen zu transportieren. Somit             Herstellung, Überführung, Präsentation, Ver-
ergibt sich die Mautpflicht unabhängig davon,                kauf, Vermietung).
ob:

                                                                                                                   9
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Hingegen sind LKW, Zugmaschinen, Sattelzug-                Die Mauterfassung kann für registrierte Kunden
maschinen, lof Sattelzugmaschinen und Agrar-               über ein On-Board Unit-Gerät (OBU) erfolgen.
trucks grundsätzlich mautpflichtig nach der 1.             Für nicht registrierte Kunden besteht die Mög-
Alternative.                                               lichkeit, die Mautstrecke über eine App, Maut-
                                                           stellen-Terminals oder das Internet zu buchen.
Mautpflicht bei Einsatz im Güterkraftverkehr
(2. Alternative)                                           Mautbefreiung
Werden Kfz (auch klassische Traktoren, Agrar-              Auf der Internetseite der Firma Toll Collect
trucks) oder Fahrzeugkombinationen für ent-                (www.toll-collect.de) befindet sich ein Antrags-
geltliche oder geschäftsmäßige Beförderungen               vordruck für „nicht mautpflichtige Fahrzeuge“,
(GüKG-erlaubnispflichtiger    Güterkraftverkehr            mit dem eine freiwillige Registrierung beantragt
oder GüKG-Werkverkehr) eingesetzt, so besteht              werden kann. Mit der Registrierung ist aller-
– völlig unabhängig von der 1. Alternative -               dings keine rechtliche Anerkennung der Maut-
Mautpflicht. Dies gilt insbesondere bei der Be-            befreiung verbunden. Im lof Bereich können
förderung von Gütern, die nicht als land- oder             beispielsweise folgende Fahrzeuge registriert
forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeug-             werden:
nisse qualifiziert werden können oder wenn es              ► Lof Fahrzeuge mit einer bbH bis 40 km/h
sich um eine in der Land- und Forstwirtschaft              ► Lof Zugmaschine Ackerschlepper (SN
unübliche Beförderung handelt.                                 891000, alt 8710)
                                                           ► Lof Zugmaschine Geräteträger (SN 892000,
Ausnahmen für die Land- oder Forstwirtschaft                   alt 8720)
Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BFStrMG ist die               ► selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Maut nicht zu entrichten für land- oder forst-             ► Verkaufsfahrzeuge
wirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Nr.             ► Werkstattfahrzeuge
7 GüKG sowie damit verbundene Leerfahrten.                 ► historische Fahrzeuge (mit Sonderkennzei-
Die Ausnahmen bei der Maut sind also identisch                 chen, Betriebserlaubnis als Oldtimer er-
mit den einzelnen Tatbestandsvarianten, die                    teilt).
sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG (siehe Abschnitt
GüKG: Ausnahmen für die LoF, Nummern 1-4)                  Im Einzelfall oder bei Zweifelsfällen ist eine Ab-
ergeben.                                                   stimmung mit der Fa. Toll Collect oder dem
                                                           Bundesamt für Güterverkehr in Köln empfeh-
Konkret bedeutet dies z. B.:                               lenswert.
► Land- und Forstwirte sind mit den Fahrzeu-
   gen, die auch im Rahmen des GüKG unter                  Über den Customer Service von Toll Collect
   die Ausnahme fallen, mautfrei                           kann ein eingebautes OBU auch für eine längere
► Beförderungen, die über den MR e.V. im                   Zeit gesperrt und wieder entsperrt werden. Un-
   Rahmen des GüKG unter die Ausnahme fal-                 ter der gebührenfreien Telefonnummer 0800
   len, sind mautfrei                                      222 26 28 ist der Customer Service von montags
► Übliche Beförderungen von lof Bedarfsgü-                 bis freitags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr er-
   tern und lof Erzeugnissen sind mit lof Fahr-            reichbar. Zur Authentifizierung ist die Toll Coll-
   zeugen mit einer bbH von bis zu 40 km/h                 ect-Kundennummer, die Master-PIN und das
   mautfrei. Somit sind auch die Transporte,               amtlichen Kennzeichen der zu sperrenden oder
   die im Rahmen von Biogasanlagen durchge-                entsperrenden Lkw bereitzuhalten.
   führt werden, mautfrei, wenn die genann-
   ten Bedingungen erfüllt sind

Für alle aufgeführten Tatbestandsvarianten
der Mautbefreiung gilt:
Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Mo-
torfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombi-
nation maßgebend.

10
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

6.    Fahrtenschreiber – Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Für Kraftfahrer im Straßengüterverkehr, die                Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt
Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförde-               die EU-Vorschriften. Gemäß § 18 Abs. 1 FPersV
rung geeignet sind und deren zulässige Höchst-             gibt es weitere Ausnahmen:
masse einschließlich Anhänger oder Sattelan-
hänger 3,5 t übersteigt, richten sich die Lenk-            ► Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gar-
und Ruhezeiten nach der Verordnung VO (EG)                   tenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiun-
Nr. 561/2006 und der VO (EU) Nr. 165/2014.                   ternehmen zur Güterbeförderung, insbe-
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt                  sondere auch zur Beförderung lebender
die EU-Vorschriften und gilt bereits für Fahrzeu-            Tiere, im Rahmen der eigenen unternehme-
ge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen                 rischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder                     zu 100 km vom Standort des Unterneh-
Sattelanhänger von mehr als 2,8 t.                           mens verwendet oder von diesen ohne
                                                             Fahrer angemietet werden.
Die Vorschriften sind in den „Hinweisen zu den             ► Lof Zugmaschinen die für lof Tätigkeiten
Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ zusam-                 (auch im Rahmen eines Lohnunternehmens
mengefasst        und       können       unter               (LU), eines MR e. V. oder der Landmaschi-
www.bag.bund.de heruntergeladen werden.                      nenbranche in einem Umkreis von bis zu
                                                             100 km vom Standort des Unternehmens
Nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen generell nicht              verwendet werden, das das Fahrzeug be-
in den Anwendungsbereich der Vorschriften                    sitzt, anmietet oder least.
über Lenk- und Ruhezeiten sowie der Einbau-                ► Fahrzeuge, die tierische Nebenprodukte im
pflicht eines Fahrtenschreibers u. a.:                       Sinne des Artikel 3 Nr. 1 u. Nr. 20 VO (EG)
                                                             Nr. 1069/2009 (Hygienevorschriften) in ei-
► selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Sinne                   nem Umkreis von 250 km vom Standort des
  des § 2 Nr. 17 FZV. Allerdings ist bei                     Unternehmens transportieren. Darunter
  selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die vor                  fallen Exkremente und/oder Urin von Nutz-
  dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr                     tieren mit oder ohne Einstreu wie z. B. Gül-
  gekommen sind, ab einer zulässigen                         le, Mist, Hühnertrockenkot. Der Begriff Gül-
  Höchstmasse (zHM) von 7,5 t ein Fahrt-                     le ist nach dieser Verordnung entscheidend
  schreiber zur Geschwindigkeitserfassung zu                 und eine Deklaration als Flüssigmist sollte
  verwenden (§ 57a StVZO).                                   daher nicht erfolgen. Die Ausnahme findet
► Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstge-                   beim Transport von Gärresten aktuell keine
  schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.                  Anwendung!
  Bei Fahrzeugkombinationen ist die Zulas-
  sung des Motorfahrzeugs maßgebend.                        Hinweis: Als Standort des Unternehmens im
► Fahrzeuge von nicht mehr als 7,5 t zulässi-               Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 gilt die Be-
  ger Höchstmasse, die in einem Umkreis von                 triebsstätte, die der Tätigkeit eines Unter-
  100 km vom Standort des Unternehmens                      nehmens dient. Darunter fallen z. B. auch
  zur Beförderung von Material, Ausrüstung                  Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Wa-
  oder Maschinen verwendet werden, die der                  renlager und andere. Für die Berechnung des
  Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tä-                Umkreises (= Radius Luftlinie) von diesem
  tigkeit benötigt (Handwerkerregelung) oder                Ort wird der Betriebssitz (genaue Adresse)
  Fahrzeuge mit jeweils für diesen Zweck be-                zugrunde gelegt.
  stimmter, besonderer Ausstattung, die als
  Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten                   Sind die Voraussetzungen einer Ausnahmebe-
  oder für den ambulanten Verkauf dienen.                  stimmung nicht erfüllt, so ist bei der Personen-
  Voraussetzung in beiden Ausnahmerege-                    und Güterbeförderung Folgendes zu beachten:
  lungen ist, dass das Lenken des Fahrzeugs
  nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.                ► Fahrzeuge, die einschließlich Anhänger

                                                                                                        11
Fachinformation bif21       Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021        und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

     über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t                     lassen werden, der „Smart Tachograph“
     zHM verfügen, müssen Lenk- und Ruhezei-                          vorgeschrieben (VO (EU) Nr. 165/2014).
     ten einhalten und aufzeichnen. Ein Fahrten-
     schreiber muss nicht eingebaut sein. Hand-                  Während der Fahrt sind die Fahrerkarte bzw.
     schriftliche Aufzeichnungen oder Tageskon-                  die Schaublätter (Tachoscheiben) und ggf. die
     trollblätter nach den Vorgaben § 1 Abs. 6                   handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdru-
     FPersV sind dann erforderlich. Sofern ein                   cke des laufenden Tages und der vorausgehen-
     Fahrtenschreiber in das Fahrzeug eingebaut                  den 28 Tage mitzuführen! Fahrer und selbstfah-
     ist, muss dieser jedoch bei aufzeichnungs-                  rende Unternehmer, die sich für einen der 28
     pflichtigen Fahrten verwendet werden.                       Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausge-
                                                                 hen, wegen Krankheit, Urlaub oder anderer
► Fahrzeuge, deren zHM 3,5 t (inkl. Anhä-                        Gründe nicht im Fahrzeug aufhalten und daher
  nger) übersteigt, müssen mit einem Fahr-                       nicht in der Lage sind, den in das Fahrzeug ein-
  tenschreiber ausgerüstet sein und der Fahr-                    gebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind
  tenschreiber ist zu benutzen. Ein Fahrten-                     verpflichtet diese Zeiten durch manuelle Nach-
  schreiber muss nicht eingebaut werden,                         träge zu belegen.
  wenn eine Ausnahme (siehe oben) vorliegt.
  Für die Verpflichtung zum Einbau eines                         Bei einem analogen Fahrtenschreiber müssen
  Fahrtenschreibers ist die Häufigkeit der Gü-                   analoge Nachträge vor Fahrtantritt lesbar auf
  ter- oder Personenbeförderung nicht von                        der Rückseite des nächsten im Anschluss an den
  Bedeutung. Fahrzeuge, die ab dem                               berücksichtigungsfreien Zeitraum verwendeten
  01.05.2006 zum Verkehr zugelassen wer-                         Schaublatts vorgenommen werden. Manuelle
  den, sind mit einem digitalen Fahrten-                         Nachträge müssen bei Verwendung eines digi-
  schreiber auszustatten (Art. 27 VO (EG) Nr.                    talen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels
  561/2006). Ab dem 15.06.2019 ist für Fahr-                     der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrten-
  zeuge die erstmalig für den Verkehr zuge-                      schreibers auf der Fahrerkarte erfolgen.

Bild 3: Die Zulassung des Traktors auf 40 km/h ist beim Einsatz für Biogasanlagen vorteilhaft, weil viele gesetzliche Aus-
nahmen genutzt werden können: keine GüKG-Erlaubnis, keine Maut und kein Fahrtenschreiber (Foto: Vaupel)

12
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

Ist der Nachtrag technisch nicht möglich oder              digitaler Fahrtenschreiber kann auf OUT („out
besonders aufwendig, ist ein maschinenschrift-             of scope“) gestellt werden. Eichfähige Fahrten-
lich ausgefüllter Tätigkeitsnachweis nach § 20             schreiber unterliegen alle zwei Jahre der Prüf-
FPersV mitzuführen. Hierfür kann beispielswei-             pflicht (§ 57b StVZO). Dies gilt nicht bei in Fahr-
se die „Bescheinigung von Tätigkeiten“ nach VO             zeugen eingebauten Fahrtenschreibern, die ge-
(EG) Nr. 561/2006 genutzt werden. Nachweise                mäß einer Ausnahme nicht bedient werden
sind zuständigen Personen auf Verlangen vorzu-             müssen.
legen.
                                                            Hinweis: Neben den beschriebenen Vorga-
Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem Fahrten-               ben zum Fahrpersonalrecht sind insbesonde-
schreiber ausgestattet sind, aber einer Ausnah-             re die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes
meregelung unterliegen, brauchen keine Lenk-                bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeits-
und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahr-                 zeit von selbständigen Kraftfahrern zu beach-
tenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener                  ten!

7.    Fahrerlaubnis

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Ver-               Die Klasse L (Alter ab 16 Jahre) gilt für Zugma-
wendung für lof Zwecke nach § 6 Abs. 5 Fahrer-             schinen bis 40 km/h bbH. Mit Anhängern darf
laubnis-Verordnung (FeV) (siehe Kasten) be-                nicht schneller als 25 km/h gefahren werden!
stimmt und für solche Zwecke eingesetzt wer-
den, können unabhängig von der Kennzeichen-                Die Klasse T (Alter 16-18 Jahre) gilt für Zugma-
farbe, mit den Führerscheinklassen L und T ge-             schinen auch mit Anhängern bis 40 km/h bbH.
fahren werden. Ebenso ist es unerheblich, ob               Ab 18 Jahre gilt die Klasse T für Zugmaschinen
eine Fahrt nach dem GüKG erlaubnispflichtig ist.           mit Anhängern bis 60 km/h bbH.
Ausschlaggebend sind vielmehr die definierten
lof Zwecke. Transporte von z. B. Silomais vom              Der Erwerb der Fahrerlaubnis-Klassen C1/C1E
Acker zur „gewerblichen“ Biogasanlage oder                 ist ab dem 18. Lebensjahr, der FE Klassen C/CE
Gärreste von der „gewerblichen“ Biogasanlage               nach dem 21. Lebensjahr (Ausnahmen s. § 10
zum Acker sind mit der Klasse L oder T möglich,            Abs. 1 Nr. 7 der FeV) möglich. Diese Klassen ha-
sofern die übrigen Voraussetzungen der Fahrer-             ben eine Geltungsdauer von fünf Jahren.
laubnisklasse L und T erfüllt sind (Schreiben
Bundesverkehrsministerium vom 28.07.2009).

 § 6 Abs. 5 FeV: Unter lof Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
 1.    Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau,
       Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei,
       Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
 2.    Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
 3.    landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
 4.    Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche
       Maschinenverwendung,
 5.    Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung
       der Landwirtschaft überwiegend dienen,
 6.    Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie
       Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5
       eingesetzt werden, und
 7.    Winterdienst

                                                                                                           13
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

8.    Berufskraftfahrer-Qualifikation

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-                 Fahrten im Güterkraft- bzw. Personenverkehr
Gesetz (BKrFQG) ist die Qualifikation nur für              darf nur durchführen, wer in Abhängigkeit der
Fahrzeuge erforderlich, die mit den Fahrerlaub-            jeweiligen Fahrerlaubnisklasse, ein bestimmtes
nisklassen C1, C1E, C oder CE (auch bei D Klas-            Mindestalter erreicht hat. Für Kraftfahrzeuge,
sen) gefahren werden. Das Gesetz gilt für Beför-           die mit der Klasse C oder CE gefahren werden
derungen durch Fahrer, die Kfz und Kombinatio-             dürfen, beträgt das Mindestalter für die erfor-
nen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse im Güter-               derliche Grundqualifikation 18 Jahre und 21
kraft- und Personenverkehr oder Werkverkehr                Jahre bei der beschleunigten Grundqualifikati-
einsetzen.                                                 on. Die Grundqualifikation kann beispielsweise
                                                           im Rahmen einer Ausbildung zur „Fachkraft im
Keine Qualifikation ist erforderlich für das Füh-          Fahrbetrieb“ und die „beschleunigten Grund-
ren                                                        qualifikation“ über einen Lehrgang (140 Stun-
► von Kfz bis 45 km/h bbH                                  den) erworben werden.
► bei Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SfA)
► bei Kfz, die zu Reparatur- und Wartungs-                 Personen, die bereits vor dem 10.09.2009 die
    zwecken Prüfungen unterzogen werden.                   Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE erwor-
                                                           ben haben, gelten als grundqualifiziert. Alle Per-
Für die in lof Betrieben anfallenden Transporte            sonen mit Grundqualifikation müssen im Ab-
kann der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2                 stand von fünf Jahren Weiterbildungsschulun-
Nr. 5 BKrFQG („Handwerkerregelung“), greifen.              gen von 35 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Einer Beförderung von Material oder Ausrüs-                Eine Prüfung ist nicht erforderlich, aber die Zer-
tung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs               tifikate sind der Führerschein-stelle vorzulegen.
verwendet, ist damit ohne Qualifikation mög-               Die Schlüsselzahl "95“ in einem Führerschein
lich. Darunter können auch die nach § 2 Abs. 1             der Europäischen Union belegt das Vorliegen
Nr. 7 GüKG vom GüKG befreiten Beförderungen                der Qualifikation. Das eingetragene Datum gibt
fallen (siehe Abschnitt GüKG: Ausnahmen für                an, bis wann eine nächste Weiterbildung abzu-
die LoF). Bei der Fahrtätigkeit darf es sich nicht         schließen und in den Führerschein einzutragen
um die Hauptbeschäftigung des Fahrers han-                 ist.
deln. Insbesondere bei Aushilfen, die aus-
schließlich als Fahrer im lof Betrieb angestellt           Weitere      Informationen   sind   in   den
sind, kann daher die Qualifikation erforderlich            „Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrer-
sein. Fahrer in Lohnunternehmen, die überwie-              qualifikationsrecht“ unter www.bag.bund.de zu
gend Fahrtätigkeiten ausführen, unterliegen der            finden.
Qualifizierungspflicht.

 Hinweis: Der Bundesrat hat am 18.09.2020
 Änderungen des BKrfQG beschlossen. Da-
 nach gilt das Gesetz nicht bei Beförderungen
 mit Kraftfahrzeugen, die u. a. von Land- und
 Forstwirtschaftsunternehmen im Rahmen
 ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in
 einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern
 vom Standort des Unternehmens, verwendet
 werden. Die Hauptbeschäftigung des Fahrers
 spielt dann keine Rolle mehr. Die offizielle
 Verkündigung der Gesetzesänderung wird
 aktuell erwartet und deshalb sind die neuen
 Regelungen noch nicht gültig!

14
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

9.    Sonn- und Feiertagsgesetz und Nachtruhe

Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze sollen die            Die Nachtruhe ist in Deutschland im Allgemei-
staatlichen und kirchlichen Feiertage geschützt            nen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. In dieser Zeit
werden. Mit Ausnahme des 3. Oktobers ist die               sind Betätigungen verboten, welche die Nacht-
Regelung der Sonn- und Feiertage Sache der                 ruhe stören. Rechtlich ist die Nachtruhe in den
jeweiligen Bundesländer. Im Internet kann man              Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. In
für jedes Bundesland die entsprechenden Vor-               einigen Bundesländern gibt es wiederum Aus-
schriften und auch Ausnahmen finden. In der                nahmen für die Landwirtschaft. So können bei-
Regel sind „unaufschiebbare Arbeiten“, die zur             spielsweise in Nordrhein-Westfalen, Ernte- und
Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftli-             Bestellarbeiten schon ab 5.00 Uhr beginnen und
cher Bedürfnisse erforderlich sind, vom Arbeits-           bis 23.00 Uhr erfolgen. In Bayern gibt es keine
verbot ausgenommen. Der Begriff der unauf-                 Ausnahmen, hier gilt die Bundesregel. Grund-
schiebbaren Arbeiten ist jedoch sehr dehnbar               sätzlich sollte darauf geachtet werden, dass bei
und kann unterschiedlich ausgelegt werden.                 unvermeidbaren Nachtarbeiten, diese nicht in
Seitens der Bevölkerung wird beispielsweise die            der Nähe von Wohnsiedlungen durchgeführt
Getreideernte als wichtige Tätigkeit angesehen,            werden. Ebenso sollte auf nächtliche und lärm-
die auch am Sonn- und Feiertagen erfolgen                  belastende Durchfahrten von Ortschaften ver-
kann. Jedoch wird weniger Verständnis dafür                zichtet werden.
aufgebracht, wenn Mais für Biogasanlagen an
diesen Tagen geerntet wird und so ist schon so             Diese Verhaltensregeln dienen nicht allein dazu,
mancher Häcksler am Sonntag stillgelegt wor-               die gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen, sondern
den. Wenn die Wettervorhersage auch in den                 sind insbesondere akzeptanzfördernde Maß-
nachfolgenden Tagen gutes Erntewetter prog-                nahmen, die für ein vernünftiges Miteinander
nostiziert, sollten landwirtschaftliche Tätigkei-          zwischen der Bevölkerung und der Landwirt-
ten möglichst nicht an Sonn- und Feiertagen                schaft unabdingbar sind!
durchgeführt werden.

10. Sonntagsfahrverbot

Das Fahrverbot betrifft LKW mit einem zulässi-             Baden-Württemberg, gibt es insbesondere wäh-
gen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und LKW               rend der Erntezeit Ausnahmen vom Sonntags-
mit Anhänger unabhängig vom zulässigen Ge-                 fahrverbot für LKW. Die örtlichen Straßenver-
samtgewicht. An Sonn- und Feiertagen darf in               kehrsämter können bei „Dringlichkeit der Fahrt“
der Bundesrepublik Deutschland von 0 bis 22                auch Ausnahmegenehmigungen ausstellen, die
Uhr nicht mit diesen Fahrzeugen zur geschäfts-             mit entsprechenden Verwaltungskosten ver-
mäßigen oder entgeltlichen Beförderung ein-                bunden sind.
schließlich damit verbundener Leerfahrten ge-
fahren werden. Unter die Ausnahme des Geset-
zes fallen beispielsweise der Transport von
leicht verderblichen oder frischen Waren, wie
Milch, Fleisch, Obst und Gemüse. Weiterhin
sind vom Sonntagsfahrverbot Zugmaschinen
mit Anhängern und selbstfahrende Arbeitsma-
schinen befreit. So kann der Häcksler am Sonn-
tag auf der Straße fahren und der Schlepper mit
Silowagen darf ebenfalls unterwegs sein. In eini-
gen Bundesländern, z. B. Niedersachsen und

                                                                                                        15
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

11. Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Wege

Viele Straßen und Wege im Außenbereich sind                Es sei denn, dass diese Wege auch mit dem Zu-
mit dem Verkehrsschild 250 „Durchfahrt verbo-              satzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“
ten“ gekennzeichnet. Meistens befindet sich                gekennzeichnet sind. In diesen Fällen müssen
unterhalb dieses Verkehrszeichen das Zusatz-               die Fahrzeugführer auf Fußgänger, Radfahrer
schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Da-            oder Reiter Rücksicht nehmen. Die Geschwin-
mit wird das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge auf-           digkeit ist erforderlichenfalls an den Rad-, Fuß-
gehoben, die einen landwirtschaftlichen Zweck              gänger- oder Reitverkehr anzupassen. Seit dem
verfolgen. Da auch die gewerbliche Biogasanla-             28.04.2020 ist beim Überholen von Fußgängern,
ge ihre Rohstoffe aus der landwirtschaftlichen             Radfahrern und E-Scootern ein Sicherheitsab-
Urproduktion bezieht, ist die Zweckbindung ge-             stand innerorts von mindestens 1,5 m und au-
geben. Ebenso können auch Gärreste, die als                ßerorts von mindestens 2 m einzuhalten. Beim
landwirtschaftliches Bedarfsgut für die Düngung            Rechtsabbiegen darf in Ortschaften nur noch
von Pflanzen eingestuft sind, über diese Straßen           mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden,
und Wege zu den Feldern gebracht werden.                   wenn mit geradeaus fahrendem Radverkehr
                                                           oder überquerenden Fußgängerverkehr zu rech-
Fuß-, Rad- und Reitwege dürfen nicht von land-             nen ist.
wirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden.

                                                           Bild 4: Alle Fahrzeuge, die einen landwirtschaftlichen
                                                           Zweck verfolgen dürfen hier fahren. Da auch die gewerb-
                                                           liche Biogasanlage ihre Rohstoffe aus der landwirtschaftli-
                                                           chen Urproduktion bezieht, ist die Zweckbindung gege-
                                                           ben (Foto: Vaupel)

12. Fazit

Bei land- oder forstwirtschaftliche Transporten            für diese Fahrten zum Tragen. Darunter fällt
sind viele gesetzliche Vorschriften zu beachten.           beispielsweise die Befreiung von der GüKG-
Dabei sind Lohnunternehmer meistens im ge-                 Genehmigung, der Maut und dem Fahrten-
werblichen Güterverkehr unterwegs, aber auch               schreiber.
Landwirte führen Transporte nicht nur im Rah-
men der eigenen land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke durch. Insbesondere die Transporte für
gewerbliche Biogasanlagen können hier von be-
troffen sein. Neben verschiedenen Ausnahmen
kommen insbesondere bei lof Fahrzeugen bis zu
einer bbH von 40 km/h, zahlreiche Ausnahmen

16
Fachinformation bif21       Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021        und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

13. Anhang - Übersicht
Tab. 1: Die Tabelle stellt nur eine grobe Übersicht dar und bildet daher evtl. nicht jeden zu betrachtenden Einzelfall ab.
Wird auf keinen Personenkreis hingewiesen, gilt die Vorschrift/Ausnahme für alle (LW, MR e.V., LU) gleichermaßen.
LW     = Land- und Forstwirt für eigene Zwecke, Nachbarschaftshilfe
MR = Land- und Forstwirt für Maschinenring e.V. oder vergleichbarer wirtschaftlicher Zusammenschluss
LU     = Lohnunternehmer
bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

      Fahrzeuge mit Lof Zugmaschinen              Lof Zugmaschinen         Sattelzugmaschine     Zugmaschine
           Schlüsselnr. (89 1000, 89 2000,        (89 1000 , 89 2000,      (88 0000)             (87 0000)
                        T1-4a)                    T1-4b)                   Lof Sattelzugmaschine
                        und Anhänger              und Anhänger             > 40 km/h bbH
Vorschrift              bis 40 km/h bbH           > 40 km/h bbH            (90 0000)
Kfz Steuer               Nein, bei LoF            Nein, bei LoF            Ja                       Nein, bei LoF

                         Ja, bei Gewerbe          Ja, bei Gewerbe                                   Ja, bei Gewerbe
                         (für Biogas,              für Biogas,                                      (für Biogas,
                         Bauunternehmer,..)       Bauunternehmer,..)                                Bauunternehmer,..)
Erlaubnis Güterkraft-    Nein, wenn übliche       LW: Nein, wenn übli-     LW: Nein, wenn übli-     LW: Nein, wenn übli-
verkehr (GüKG)           Beförderung von          che Beförderung von      che Beförderung von      che Beförderung von
(Werkverkehr beim        Erzeugnissen oder        Erzeugnissen oder        Erzeugnissen oder        Erzeugnissen oder
BAG anmelden)            Bedarfsgütern wie in     Bedarfsgütern            Bedarfsgütern            Bedarfsgütern
                         lof Betrieben
sowie

Gebührenpflicht          Ja, wenn keine übliche   MR e.V.: Nein, wenn                               MR e.V.: Nein, wenn
Maut (BFStrMG)           Beförderung von Er-      übliche Beförderung                               übliche Beförderung
                         zeugnissen oder Be-      von Erzeugnissen oder                             von Erzeugnissen oder
                         darfsgütern wie in lof   Bedarfsgütern im                                  Bedarfsgütern im
                         Betrieben                Umkreis 75 km                                     Umkreis 75 km

                                                  LU: Ja                    LU: Ja                  LU: Ja
Fahrtenschreiber /   Nein,                        LW/MR e.V.: Nein,        LW: Nein,                LW/MR e.V.: Nein,
Lenk- und Ruhezeiten weil Kfz bis 40 km/h         bis 100 km befreit       bis 100 km befreit       bis 100 km befreit
                     befreit                      LU: Nein, nur lof        LU: Ja                   LU: Ja
                                                  Tätigkeiten

                                                  Gülle bis 250 km         Gülle bis 250 km         Gülle bis 250 km
                                                  befreit                  befreit                  befreit
Fahrerlaubnis            L u. T ab 16 Jahre       T ab 18 Jahre       C/CE ab 21 Jahre              C/CE ab 21 Jahre
                         bei lof Zwecken          bei lof Zwecken     (bei Ausbildung ab 18         (bei Ausbildung ab 18
                                                                      Jahre)                        Jahre)
                         keine lof Zwecke: C/CE keine lof Zwecke oder T bei lof Sattelzug bis
                                                > 60 km/h bbH: C/CE 60 km/h bbH
                                                                      und lof Zwecke
Berufskraftfahrer        Nein, bei L u. T         Nein, bei T              LW: Nein,               LW/MR e.V.: Nein,
Qualifizierung                                                             Ja, bei Hauptbeschäfti- Ja, bei Hauptbeschäfti-
                                                                           gung                    gung
                         Nein, weil
                         Kfz < 45 km/h bbH        Ja, bei C/CE            LU: Ja                    LU: Ja
                                                                  ___________________
                                                                  Zitiervorlage: Vaupel, M. (2021): Substraternte und Gär-
                                                                  restausbringung Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftver-
                                                                  kehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen
                                                                  Transporten. In: Biogas Forum Bayern , 2. Auflage -
                                                                  05/2021, Hrsg. ALB Bayern e.V., https://www.biogas-
                                                                  forum-bayern.de/bif21, Stand [Abrufdatum].

                                                                                                                             17
Fachinformation bif21   Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz
2. Auflage - 05/2021    und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten

                                                                       Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und
                                                                       Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB)
                                                                       in Bayern e.V.
                                                                       Vöttinger Straße 36, 85354 Freising
                                                                       Telefon: 08161 / 887-0078
                                                                       Telefax:    08161 / 887-3957
                                                                       E-Mail:     info@alb-bayern.de
                                                                       Internet: www.alb-bayern.de
Sie können auch lesen