Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Substraternte und Gärrestausbringung FACHINFORMATION - Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten www.biogas-forum-bayern.de/bif21 Biogas Forum Bayern, Verfasser: Martin Vaupel Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Foren der ALB Bayern e.V. Die ALB ist neutral und handelt als Mittler und Foren der ALB Bayern e.V.: Bindeglied zwischen landwirtschaftlicher Praxis, Forschung, Umwelt, staatlicher Verwaltung, Ge- ► Bau Forum Bayern (BaF), werbe und Industrie. Leitung: Jochen Simon, LfL-ILT Arbeitsblätter, Beratungsblätter, Praxisblätter, ► Bewässerungsforum Bayern (BeF), Infobriefe, Leitfäden und Fachinformationen Leitung: Dr. Martin Müller, ALB werden in den Foren der ALB erarbeitet. ► Biogas Forum Bayern (BiF), Die Foren, denen Fachleute der jeweiligen Sach- Leitung: Dr. Martin Müller, ALB gebiete angehören, sind Expertenausschüsse zum Informationsaustausch und zur Wissens- ► Landtechnik Forum Bayern (LaF), vermittlung. Leitung: Dr. Markus Demmel, LfL-ILT Förderer Bayerisches Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Impressum Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB), Vöttinger Straße 36, 85354 Freising Telefon: 08161 / 887-0078 Telefax: 08161 / 887-3957 E-Mail: info@alb-bayern.de Internet: www.alb-bayern.de 2. Auflage Mai 2021 © ALB Alle Rechte vorbehalten Titelfoto Martin Vaupel, LWK Niedersachsen
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung.………………………………………………………………………………….………………………………………… 4 2. Kraftfahrzeugsteuer ……………………………………………………………………………………………………………… 4 3. Haftpflichtversicherung ….…………………………………………………………………………………………………….. 6 4. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) …………………………………………………………………………………………. 6 5. Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ……………………………………………………………………………. 9 6. Fahrtenschreiber – Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten …………………………………………………….. 11 7. Fahrerlaubnis ………………………………………………………………………………………………………………………... 13 8. Berufskraftfahrer-Qualifikation …………………………………………………………………………………………….. 14 9. Sonn- und Feiertagsgesetz und Nachtruhe ……………………………………………………………………………. 15 10. Sonntagsfahrverbot ………………………………………………………………………………………………………………. 15 11. Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Wege ………………………………………………………………….. 16 12. Fazit ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 13. Anhang - Übersicht……………………………………………………………………………………………………………….. 17 3
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 1. Einleitung Im Biogas Forum Bayern finden Sie zum Thema (klassische lof Betriebe, gewerbliche Biogasanla- Substraternte und Gärrestausbringung folgende gen, gewerbliche Tierhaltung, etc.) oder in de- Veröffentlichungen: ren Auftrag z. B. durch Lohnunternehmer trans- portiert. Bei den Transporten sind eine Reihe ► Teil 1: Hinweise zur Organisation und von gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen Verrechnung und für die Land- oder Forstwirtschaft gibt es Diese Fachinformation gibt Hilfestellun- zahlreiche Ausnahmen. Dabei sind insbesonde- gen für eine gründliche Analyse der er- re die Neuerungen zum GüKG und die Regelun- warteten Biomasselogistik (bereits bei der gen zur Maut, die seit dem 01.01.2019 in Kraft Planung und Konzeption einer Biogasanla- getreten sind, zu beachten. Bei zahlreichen ge- ge), weiterhin wird eine mögliche Steue- setzlichen Vorgaben und Ausnahmen ist die Zu- rung von Transporten und die korrekte lassung der Fahrzeuge von entscheidender Be- Erfassung und Verrechnung der Substrate deutung. Vor diesem Hintergrund sind in der und Gärreste betrachtet. Übersicht (Anhang), die Fahrzeuge mit den un- terschiedlichen "Schlüsselnummern" der Fahr- ► Teil 2: Steuerliche Gestaltungsmöglich- zeugzulassung aufgeführt. keiten und rechtliche Fallstricke Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf ► Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftver- Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit. kehrsgesetz und weitere Vorgaben bei Einige Auslegungsfragen zum GüKG, zur gewerblichen Transporten Maut und zum Fahrpersonalrecht sind nicht abschließend geklärt. Das neue Merkblatt Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Erzeugnisse der LWK Niedersachsen "Güterbeförderung oder lof Bedarfsgüter werden heute üblicher- in der Land- u. Forstwirtschaft" ist z. Z. (Nov. weise von lof Betrieben unterschiedlicher recht- 2020) noch in der Abstimmung mit BMVI und licher und steuerlicher Ausgestaltung BAG. 2. Kraftfahrzeugsteuer Nach § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz ► zum Befördern von Milch, Magermilch, (KraftStG) können Zugmaschinen (ausgenom- Molke oder Rahm men Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeuge, ► von Land- und Forstwirten zur Pflege von Anhänger hinter Zugmaschinen oder Sonder- öffentlichen Grünflächen oder zur fahrzeugen und einachsige Kfz-Anhänger Straßenreinigung im Auftrag von Gemein- (ausgenommen Sattelanhänger, aber ein- den oder Gemeindeverbänden (u. a. Win- schließlich der zweiachsigen Anhänger mit ei- terdienst). nem Achsabstand von weniger als einem Me- ter) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Achtung: In der Landwirtschaft werden vielfach Steuerbefreite Fahrzeuge müssen mit einem zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h einge- „grünen“ Kennzeichen ausgerüstet werden. Die setzt. Eine gewerbliche Fahrt mit diesen Anhän- Steuerfreiheit gilt aber nur dann, wenn diese gern ist nicht möglich. Neben der Steuerpflicht Fahrzeuge ausschließlich wie folgt verwendet muss der Anhänger zugelassen sein und auch werden: eine gültige Plakette der Hauptuntersuchung ► in lof Betrieben, aufweisen. zu Lohnarbeiten für lof Betriebe ► zu Beförderungen für lof Betriebe, wenn Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfA) sind ge- diese dort beginnen oder enden nerell von der Kfz-Steuer befreit, da diese vom 4
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Zulassungsverfahren ausgenommen sind (§ 3 Abs. 2 FZV), obwohl bei sfA mit einer bauartbe- Hinweis: Für Sattelanhänger fällt immer Kfz- dingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr Steuer an. Auf schriftlichen Antrag nach § 10 als 20 km/h eine amtliche Kennzeichenpflicht KraftStG, können Sattelauflieger und Anhä- besteht. Die Steuerbefreiung gilt im lof und im nger von der Erhebung der Kraftfahrzeug- gewerblichen Betrieb, u. a. bei einer gewerbli- steuer befreit werden. Die Kfz-Steuer wird chen Biogasanlage. Dies sollte beispielweise bei dann über das Zugfahrzeug als Anhängerzu- einer Umschreibung eines Teleskopladers von schlag erhoben. Somit kann Kfz-Steuer ge- einer sfA zur lof Zugmaschine berücksichtigt spart werden, wenn mehrere Sattelanhänger werden. im Betrieb sind. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Anhänger nur hinter Kraftfahrzeu- Anmerkung gen mitgeführt werden, für die der Anhän- In der Regel unterliegen bei nicht lof Arbeiten gerzugschlag entrichtet worden ist. Die Mög- oder gewerblichen Beförderungen lof Zugma- lichkeit des Anhängerzuschlages besteht schinen und Anhänger für mindestens 1 Monat auch bei steuerbefreiten Kraftfahrzeugen. der Kfz-Steuerpflicht. Diese so genannte „zweckfremde Benutzung“ ist dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzei- gen. Lof Sattelzugmaschine Der Bundesfinanzhof hat im Februar 2019 ent- schieden, dass lof Sattelzugmaschinen (SN 90 0000) genauso wie klassische Sattelzugmaschi- nen (SN 88 0000), nicht von der Kfz-Steuer be- freit werden können (BFH, AZ.: III R 20/18). Das gilt auch beim Einsatz in lof Betrieben. Bild 1: Beim Transport von Erde für einen Bauunternehmer handelt es sich um eine gewerbliche Beförderung. Die Erlaub- nis für den gewerblichen Güterverkehr ist erforderlich (Foto: Vaupel) 5
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 3. Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für einschließt. Die Versicherung ist sonst zu infor- jeden landwirtschaftlichen Betrieb. Vor einer mieren und die Verträge sind entsprechend an- gewerblichen Beförderung sollte allerdings ge- zupassen. Es ist davon auszugehen, dass sich prüft werden, ob der Versicherungsschutz aus- der Versicherungsbeitrag erhöht. reichend ist und auch gewerbliche Transporte 4. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Grundsätzliches: Das GüKG gilt für Beförderun- mieten zur Biogasanlage transportiert oder gen mit Kfz, die einschließlich Anhänger ein zu- Gärsubstrat in die Behälter zu Landwirten be- lässiges Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t über- fördert. Die Haupttätigkeit des Unternehmens steigen. Das Gesetz unterscheidet: ist die Erzeugung von Strom und Wärme. Der Transport ist nur eine Hilfstätigkeit. ► gewerblichen Güterkraftverkehr als ge- schäftsmäßige (die Beförderung steht als Ausnahmen für die Land- oder Forstwirtschaft Geschäftszweck im Vordergrund) oder Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG findet das Gesetz entgeltliche Beförderung von Gütern für keine Anwendung, wenn die in lof Betrieben andere (§ 1 Abs. 1) und üblichen Beförderungen von lof Bedarfsgütern ► Werkverkehr als Güterbeförderung für oder Erzeugnissen wie folgt erfolgen: eigene Zwecke eines Unternehmens (§ 1 Abs. 2 GüKG), wenn folgende Vorausset- 1. Für eigene Zwecke zungen (alle) erfüllt sind: 1. Die beförderten Güter müssen Eigen- Die Güter müssen Eigentum des Beförderers tum des Unternehmens oder von ihm ver- oder von diesem erzeugt, gewonnen, verkauft, kauft, gekauft, vermietet, gemietet, her- gekauft, vermietet, gemietet oder geleast, sein. gestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet Die in lof Betrieben üblichen Beförderungen oder instandgesetzt worden sein. werden vom Landwirt selbst bzw. seinen Mitar- 2. Die Beförderung muss der Anlieferung beitern innerhalb des lof Betriebes, vom Betrieb der Güter zum Unternehmen, ihrem Ver- zum Kunden (Empfänger) oder vom Lieferanten sand vom Unternehmen, ihrer Verbrin- direkt zum Betrieb (einschließlich Acker, weite- gung innerhalb oder – zum Eigengebrauch re Betriebsstandorte) durchgeführt. Das ver- – außerhalb des Unternehmens dienen. wendete Fahrzeug muss nicht von der Kfz Steu- 3. Die für die Beförderung verwendeten er befreit sein. Kfz müssen vom eigenen Personal des Un- ternehmens geführt werden oder von Per- Beispiele: sonal, das dem Unternehmen im Rahmen Landwirt transportiert seinen Mais zur Biogas- einer vertraglichen Verpflichtung zur Ver- anlage frei Waage (auf eigene Rechnung) fügung gestellt worden ist. kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft- 4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstä- verkehr. tigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau- und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen- Beispiel Werkverkehr: meistereien, usw. Eine gewerbliche Biogasanlage hat eigene GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr. Schlepper und Anhänger. Mit eigenen angestell- ten Fahrern wird Mais von umliegenden Silo- 6
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 2. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe rung nur im Umkreis von 75 km um den Mittel- punkt des Standortes im Sinne des § 6 Abs. 4 Nachbarschaftshilfe darf nur durch und für ei- Nr. 1 FZV durchgeführt werden, der für ein eige- nen lof Betrieb geleistet werden. Nachbar- nes Kfz gelten würde. Wenn daher ein Fahrzeug schaftshilfe findet gelegentlich aus Gefälligkeit innerhalb des Wirkungskreises eines bestimm- statt, vom Hilfeleistenden jeweils freiwillig auf- ten MR e.V. zum Einsatz kommt, so verlagert grund einer persönlichen, auf Nachbarschaft sich der Mittelpunkt des Standorts für die Dauer beruhenden Beziehung. Die Beförderung muss des Einsatzes zu dem momentanen Zentral- Ausdruck nachbarlicher Verbundenheit sein. punkt der Fahrzeugverwendung. Nachbarschaftshilfe erfolgt unentgeltlich und nicht durch Lohnunternehmen oder Maschinen- Beispiele: ringe e.V. Unter Vermittlung des MR e.V. transportiert ein MR e.V. Landwirt für einen anderen MR e.V. Beispiele: Landwirt Gülle zum Feld bzw. zum Güllelager Gegenseitige Hilfeleistung (ohne Rechnung) von kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft- Landwirten beim Transport in der Ernte verkehr. kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft- Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau- verkehr. und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen- Transport von Erde, Sand oder Schutt für Bau- meistereien, usw. und Bahnunternehmen, Kommunen, Straßen- GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr meistereien, usw. GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr. Hinweis: eine gewerbliche Biogasanlage kann die Ausnahme über den Maschinenring e.V. 3. Im Rahmen eines Maschinenringes (MR e.V.) nicht in Anspruch nehmen, da diese Ausnahme nur von lof Betrieb zu lof Betrieb möglich ist. oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zu- sammenschlusses (z. B. Betriebshilfsdienst e.V.) 4. Mit Lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bbH Die in lof Betrieben üblichen Beförderungen (neu seit 01.01.2019) von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern erfol- gen im Rahmen eines MR e.V. Ein Landwirt ist Die Beförderungen von lof-Bedarfsgütern oder Mitglied eines MR e.V. und befördert unter Ver- lof-Erzeugnissen erfolgen mit lof-Fahrzeugen mittlung dieses MR e.V. für einen anderen Land- mit einer bbH von bis zu 40 km/h (§ 2 Absatz 1 wirt, der ebenfalls Mitglied eines MR e.V. ist, Nr. 7c GüKG). dessen Erzeugnisse von dessen Betrieb direkt zu dessen Kunden (Empfänger) oder transportiert Um nicht in Wettbewerb mit GüKG- lof Bedarfsgüter zu dem Betrieb des anderen erlaubnispflichtigem Güterkraftverkehr zu tre- Landwirts. Für die Beförderungen dürfen nur ten, sind folgende Voraussetzungen (alle) zu Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschi- erfüllen: nen) oder Sonderfahrzeuge verwendet werden, 1. Einsatz von lof Fahrzeugen. die nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz 2. Eine bbH von nicht mehr als 40 km/h der lof (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit Fahrzeuge. sein müssen. Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Mo- torfahrzeug maßgebend. Die Beförderung erfolgt im Umkreis von 75 km 3. Übliche Beförderungen von lof Erzeugnissen (Luftlinie) um den Mittelpunkt des regelmäßi- und lof Bedarfsgütern. gen Standorts des Kfz, den Wohnsitz oder den Sitz des Halters im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 1 Beispiele: Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dies ist Transport von Mais oder Gärresten durch Lohn- i.d.R. der Ort des Betriebssitzes. Wird ein Kfz unternehmer oder Landwirten mit lof Fahrzeu- eingesetzt, das nicht auf den Landwirt zugelas- gen bis 40 km/h bbH für eine Biogasanlage sen ist, für den die Beförderung durchgeführt kein GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraft- wird (Eigentümer des Gutes), darf die Beförde- verkehr. 7
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Baustellentransporte, wenn z. B. Erdmassen ► Transport von Getreide durch einen Land- oder anderweitige Drittgüter auf Lkw, Sattelzug- händleroder Lohnunternehmer mit lof maschinen mit Auflieger oder Traktorgespanne Fahrzeugen > 40 km/h bbH. geladen und durch diese auf der Baustelle fort- ► Transport von Erde, Sand oder Schutt für bewegt werden, sind ausnahmslos erlaubnis- Bau und Bahnunternehmen, Kommunen, pflichtig! Straßenmeistereien, usw. unabhängig von GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr der bbH der eingesetzten lof-Fahrzeuge. Mitzuführende Unterlagen GüKG-Erlaubnis Werden lof-Beförderungen mit steuerpflichti- Die GüKG-Genehmigung, die für die Dauer von gen Fahrzeugen durchgeführt, muss gemäß bis zu zehn Jahren erteilt werden kann, wird bei § 2 Absatz 1a GüKG ein Begleitpapier oder ein der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde be- sonstiger Nachweis mitgeführt werden. Aus antragt. Auf den Internetseiten vieler Landkrei- dem Nachweis oder Begleitpapier müssen Be- se sind ausführliche Informationen dazu zu fin- und Entladestelle, das beförderte Gut sowie der den. Folgende Voraussetzungen sind zu erfül- jeweilige Auftraggeber, für den die Beförderung len: erfolgt, ersichtlich sein. Wird beispielsweise der ► Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Gewerbe- Biomassetransport auf Rechnung für eine ge- zentralregister und polizeiliches Führungs- werbliche Biogasanlage durchgeführt, müssen zeugnis. die Fahrzeuge versteuert werden und damit ► Fachliche Eignung: Eine Fachkundeprüfung sind dann auch, unabhängig von der zugelasse- ist bei der Industrie- und Handelskammer nen Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Begleitpa- abzulegen. Zur Vorbereitung auf die Eig- piere (Lieferscheine) mitzuführen. nungsprüfung ist eine Prüfungsvorberei- tung, die von verschiedenen Veranstaltern Bei Beförderungen außerhalb der bisher ge- angeboten werden, zu empfehlen. Mit der nannten Nummern 1 - 4 (GüKG-erlaubnispflich- entsprechenden Eignung kann der soge- tiger Güterkraftverkehr) sind neben dem Be- nannte Verkehrsleiter, die Aufgabe für ma- gleitpapier oder einem entsprechenden Nach- ximal vier Unternehmen mit insgesamt 50 weis („sonstiger Nachweis“), die GüKG-Lizenz Fahrzeugen übernehmen. Der Verkehrslei- und ein Nachweis über eine Güterschadens- ter ist für die Einhaltung des GüKG verant- Haftpflichtversicherung mitzuführen. Der Werk- wortlich. verkehr ist beim BAG anzumelden. Weitere Un- ► Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital terlagen brauchen nicht mitgeführt zu werden. Nachweis über geprüfte Jahresabschlüsse. Für das erste Fahrzeug in Höhe von mindes- Folgen bei Fehlen der Voraussetzungen: tens 9000 € und für jedes weitere in Höhe Liegt keine Ausnahme für eine Freistellung vom von 5000 €. GüKG oder Werkverkehr vor, ist GüKG- ► Güterschadens-Haftpflichtversicherung. Auf erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr gegeben jedem Fahrzeug muss ein entsprechender (§§ 1, 3 GüKG). In diesen Fällen kommen alle Nachweis der Versicherung mitgeführt wer- Regelungen des GüKG einschließlich der dort den. genannten Bußgeldvorschriften zur Anwen- dung. Bußgelder von 5.000 bis 200.000 EUR sind Ein wichtiger Punkt, der in der Praxis meist ver- möglich. nachlässigt wird, ist die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des GüKG. Nach § 7c des GüKG Beispiele: ist der Auftraggeber in der Pflicht die Einhaltung ► Transport von Silage oder Gärresten im zu überprüfen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Auftrag einer gewerblichen Biogasanlage die Biogasanlage als Auftraggeber vor Auftrags- mit lof Fahrzeugen > 40 km/h bbH. vergabe sich vom Landwirt oder vom Lohnun- ► Transport von Klärschlamm und Grün- ternehmer die GüKG Erlaubnis und die Güter- schnitt im Auftrag einer Kommune mit lof schadens-Haftpflichtversicherung vorlegen las- Fahrzeugen > 40 km/h bbH. sen muss, insofern diese benötigt wird. 8
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Bild 2: Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Zugfahrzeugs von 40 km/h, können Beförderungen für eine gewerbliche Biogasanlage ohne eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr erfolgen (Foto: Vaupel) 5. Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Seit dem 1. Juli 2018 sind alle Bundesstraßen ► tatsächlich Güter befördert werden mautpflichtig! ► es sich um eine Privatfahrt handelt Grundsätzliches: Das BFStrMG bezieht alle Kfz ► die Güterbeförderung gewerblich oder im oder Fahrzeugkombinationen in die Mautpflicht Werkverkehr erfolgt ein, die für den Güterkraftverkehr bestimmt ► oder das betreffende Kfz von der Kfz- sind (1. Alternative) oder dafür verwendet wer- Steuer befreit ist. den (2. Alternative), soweit deren zulässiges Ge- samtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Maut- So sind klassische Traktoren, zugelassen als lof- pflicht besteht bereits, wenn eine der beiden Ackerschlepper und lof-Geräteträger, bereits Alternativen erfüllt ist! nicht mautpflichtig nach der 1. Alternative, da diese aufgrund der Ausstattung mit z. B. Zapf- Mautpflicht bei Zweckbestimmung für den Gü- welle, Ackerbereifung, Hubwerkseinrichtung, terkraftverkehr (1. Alternative) Hydraulikanschlüssen usw. überwiegend für die Ob ein Kfz oder eine Fahrzeugkombination für Bewirtschaftung von lof Flächen bestimmt sind. den Güterkraftverkehr bestimmt ist, hängt von Es besteht daher auch keine Mautpflicht solcher der generellen Zweckbestimmung unabhängig typischen Traktoren bei Fahrten mit angebau- vom konkreten Verwendungszweck im Einzelfall ten oder angehängten Arbeitsgeräten/- ab. Es ist somit entscheidend, ob das Fahrzeug maschinen – es sei denn, dass letztere selbst als nach seinen objektiven Merkmalen dazu dienen Transportgut befördert werden (z. B. zwecks soll, Güter auf Straßen zu transportieren. Somit Herstellung, Überführung, Präsentation, Ver- ergibt sich die Mautpflicht unabhängig davon, kauf, Vermietung). ob: 9
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Hingegen sind LKW, Zugmaschinen, Sattelzug- Die Mauterfassung kann für registrierte Kunden maschinen, lof Sattelzugmaschinen und Agrar- über ein On-Board Unit-Gerät (OBU) erfolgen. trucks grundsätzlich mautpflichtig nach der 1. Für nicht registrierte Kunden besteht die Mög- Alternative. lichkeit, die Mautstrecke über eine App, Maut- stellen-Terminals oder das Internet zu buchen. Mautpflicht bei Einsatz im Güterkraftverkehr (2. Alternative) Mautbefreiung Werden Kfz (auch klassische Traktoren, Agrar- Auf der Internetseite der Firma Toll Collect trucks) oder Fahrzeugkombinationen für ent- (www.toll-collect.de) befindet sich ein Antrags- geltliche oder geschäftsmäßige Beförderungen vordruck für „nicht mautpflichtige Fahrzeuge“, (GüKG-erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr mit dem eine freiwillige Registrierung beantragt oder GüKG-Werkverkehr) eingesetzt, so besteht werden kann. Mit der Registrierung ist aller- – völlig unabhängig von der 1. Alternative - dings keine rechtliche Anerkennung der Maut- Mautpflicht. Dies gilt insbesondere bei der Be- befreiung verbunden. Im lof Bereich können förderung von Gütern, die nicht als land- oder beispielsweise folgende Fahrzeuge registriert forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeug- werden: nisse qualifiziert werden können oder wenn es ► Lof Fahrzeuge mit einer bbH bis 40 km/h sich um eine in der Land- und Forstwirtschaft ► Lof Zugmaschine Ackerschlepper (SN unübliche Beförderung handelt. 891000, alt 8710) ► Lof Zugmaschine Geräteträger (SN 892000, Ausnahmen für die Land- oder Forstwirtschaft alt 8720) Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BFStrMG ist die ► selbstfahrende Arbeitsmaschinen Maut nicht zu entrichten für land- oder forst- ► Verkaufsfahrzeuge wirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Nr. ► Werkstattfahrzeuge 7 GüKG sowie damit verbundene Leerfahrten. ► historische Fahrzeuge (mit Sonderkennzei- Die Ausnahmen bei der Maut sind also identisch chen, Betriebserlaubnis als Oldtimer er- mit den einzelnen Tatbestandsvarianten, die teilt). sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG (siehe Abschnitt GüKG: Ausnahmen für die LoF, Nummern 1-4) Im Einzelfall oder bei Zweifelsfällen ist eine Ab- ergeben. stimmung mit der Fa. Toll Collect oder dem Bundesamt für Güterverkehr in Köln empfeh- Konkret bedeutet dies z. B.: lenswert. ► Land- und Forstwirte sind mit den Fahrzeu- gen, die auch im Rahmen des GüKG unter Über den Customer Service von Toll Collect die Ausnahme fallen, mautfrei kann ein eingebautes OBU auch für eine längere ► Beförderungen, die über den MR e.V. im Zeit gesperrt und wieder entsperrt werden. Un- Rahmen des GüKG unter die Ausnahme fal- ter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 len, sind mautfrei 222 26 28 ist der Customer Service von montags ► Übliche Beförderungen von lof Bedarfsgü- bis freitags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr er- tern und lof Erzeugnissen sind mit lof Fahr- reichbar. Zur Authentifizierung ist die Toll Coll- zeugen mit einer bbH von bis zu 40 km/h ect-Kundennummer, die Master-PIN und das mautfrei. Somit sind auch die Transporte, amtlichen Kennzeichen der zu sperrenden oder die im Rahmen von Biogasanlagen durchge- entsperrenden Lkw bereitzuhalten. führt werden, mautfrei, wenn die genann- ten Bedingungen erfüllt sind Für alle aufgeführten Tatbestandsvarianten der Mautbefreiung gilt: Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Mo- torfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombi- nation maßgebend. 10
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 6. Fahrtenschreiber – Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten Für Kraftfahrer im Straßengüterverkehr, die Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförde- die EU-Vorschriften. Gemäß § 18 Abs. 1 FPersV rung geeignet sind und deren zulässige Höchst- gibt es weitere Ausnahmen: masse einschließlich Anhänger oder Sattelan- hänger 3,5 t übersteigt, richten sich die Lenk- ► Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gar- und Ruhezeiten nach der Verordnung VO (EG) tenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiun- Nr. 561/2006 und der VO (EU) Nr. 165/2014. ternehmen zur Güterbeförderung, insbe- Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt sondere auch zur Beförderung lebender die EU-Vorschriften und gilt bereits für Fahrzeu- Tiere, im Rahmen der eigenen unternehme- ge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen rischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis Höchstmasse einschließlich Anhänger oder zu 100 km vom Standort des Unterneh- Sattelanhänger von mehr als 2,8 t. mens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden. Die Vorschriften sind in den „Hinweisen zu den ► Lof Zugmaschinen die für lof Tätigkeiten Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ zusam- (auch im Rahmen eines Lohnunternehmens mengefasst und können unter (LU), eines MR e. V. oder der Landmaschi- www.bag.bund.de heruntergeladen werden. nenbranche in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens Nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen generell nicht verwendet werden, das das Fahrzeug be- in den Anwendungsbereich der Vorschriften sitzt, anmietet oder least. über Lenk- und Ruhezeiten sowie der Einbau- ► Fahrzeuge, die tierische Nebenprodukte im pflicht eines Fahrtenschreibers u. a.: Sinne des Artikel 3 Nr. 1 u. Nr. 20 VO (EG) Nr. 1069/2009 (Hygienevorschriften) in ei- ► selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Sinne nem Umkreis von 250 km vom Standort des des § 2 Nr. 17 FZV. Allerdings ist bei Unternehmens transportieren. Darunter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die vor fallen Exkremente und/oder Urin von Nutz- dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr tieren mit oder ohne Einstreu wie z. B. Gül- gekommen sind, ab einer zulässigen le, Mist, Hühnertrockenkot. Der Begriff Gül- Höchstmasse (zHM) von 7,5 t ein Fahrt- le ist nach dieser Verordnung entscheidend schreiber zur Geschwindigkeitserfassung zu und eine Deklaration als Flüssigmist sollte verwenden (§ 57a StVZO). daher nicht erfolgen. Die Ausnahme findet ► Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstge- beim Transport von Gärresten aktuell keine schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Anwendung! Bei Fahrzeugkombinationen ist die Zulas- sung des Motorfahrzeugs maßgebend. Hinweis: Als Standort des Unternehmens im ► Fahrzeuge von nicht mehr als 7,5 t zulässi- Sinne der VO (EG) Nr. 561/2006 gilt die Be- ger Höchstmasse, die in einem Umkreis von triebsstätte, die der Tätigkeit eines Unter- 100 km vom Standort des Unternehmens nehmens dient. Darunter fallen z. B. auch zur Beförderung von Material, Ausrüstung Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Wa- oder Maschinen verwendet werden, die der renlager und andere. Für die Berechnung des Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tä- Umkreises (= Radius Luftlinie) von diesem tigkeit benötigt (Handwerkerregelung) oder Ort wird der Betriebssitz (genaue Adresse) Fahrzeuge mit jeweils für diesen Zweck be- zugrunde gelegt. stimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten Sind die Voraussetzungen einer Ausnahmebe- oder für den ambulanten Verkauf dienen. stimmung nicht erfüllt, so ist bei der Personen- Voraussetzung in beiden Ausnahmerege- und Güterbeförderung Folgendes zu beachten: lungen ist, dass das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist. ► Fahrzeuge, die einschließlich Anhänger 11
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t lassen werden, der „Smart Tachograph“ zHM verfügen, müssen Lenk- und Ruhezei- vorgeschrieben (VO (EU) Nr. 165/2014). ten einhalten und aufzeichnen. Ein Fahrten- schreiber muss nicht eingebaut sein. Hand- Während der Fahrt sind die Fahrerkarte bzw. schriftliche Aufzeichnungen oder Tageskon- die Schaublätter (Tachoscheiben) und ggf. die trollblätter nach den Vorgaben § 1 Abs. 6 handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdru- FPersV sind dann erforderlich. Sofern ein cke des laufenden Tages und der vorausgehen- Fahrtenschreiber in das Fahrzeug eingebaut den 28 Tage mitzuführen! Fahrer und selbstfah- ist, muss dieser jedoch bei aufzeichnungs- rende Unternehmer, die sich für einen der 28 pflichtigen Fahrten verwendet werden. Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausge- hen, wegen Krankheit, Urlaub oder anderer ► Fahrzeuge, deren zHM 3,5 t (inkl. Anhä- Gründe nicht im Fahrzeug aufhalten und daher nger) übersteigt, müssen mit einem Fahr- nicht in der Lage sind, den in das Fahrzeug ein- tenschreiber ausgerüstet sein und der Fahr- gebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind tenschreiber ist zu benutzen. Ein Fahrten- verpflichtet diese Zeiten durch manuelle Nach- schreiber muss nicht eingebaut werden, träge zu belegen. wenn eine Ausnahme (siehe oben) vorliegt. Für die Verpflichtung zum Einbau eines Bei einem analogen Fahrtenschreiber müssen Fahrtenschreibers ist die Häufigkeit der Gü- analoge Nachträge vor Fahrtantritt lesbar auf ter- oder Personenbeförderung nicht von der Rückseite des nächsten im Anschluss an den Bedeutung. Fahrzeuge, die ab dem berücksichtigungsfreien Zeitraum verwendeten 01.05.2006 zum Verkehr zugelassen wer- Schaublatts vorgenommen werden. Manuelle den, sind mit einem digitalen Fahrten- Nachträge müssen bei Verwendung eines digi- schreiber auszustatten (Art. 27 VO (EG) Nr. talen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels 561/2006). Ab dem 15.06.2019 ist für Fahr- der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrten- zeuge die erstmalig für den Verkehr zuge- schreibers auf der Fahrerkarte erfolgen. Bild 3: Die Zulassung des Traktors auf 40 km/h ist beim Einsatz für Biogasanlagen vorteilhaft, weil viele gesetzliche Aus- nahmen genutzt werden können: keine GüKG-Erlaubnis, keine Maut und kein Fahrtenschreiber (Foto: Vaupel) 12
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Ist der Nachtrag technisch nicht möglich oder digitaler Fahrtenschreiber kann auf OUT („out besonders aufwendig, ist ein maschinenschrift- of scope“) gestellt werden. Eichfähige Fahrten- lich ausgefüllter Tätigkeitsnachweis nach § 20 schreiber unterliegen alle zwei Jahre der Prüf- FPersV mitzuführen. Hierfür kann beispielswei- pflicht (§ 57b StVZO). Dies gilt nicht bei in Fahr- se die „Bescheinigung von Tätigkeiten“ nach VO zeugen eingebauten Fahrtenschreibern, die ge- (EG) Nr. 561/2006 genutzt werden. Nachweise mäß einer Ausnahme nicht bedient werden sind zuständigen Personen auf Verlangen vorzu- müssen. legen. Hinweis: Neben den beschriebenen Vorga- Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem Fahrten- ben zum Fahrpersonalrecht sind insbesonde- schreiber ausgestattet sind, aber einer Ausnah- re die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes meregelung unterliegen, brauchen keine Lenk- bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahr- zeit von selbständigen Kraftfahrern zu beach- tenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener ten! 7. Fahrerlaubnis Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Ver- Die Klasse L (Alter ab 16 Jahre) gilt für Zugma- wendung für lof Zwecke nach § 6 Abs. 5 Fahrer- schinen bis 40 km/h bbH. Mit Anhängern darf laubnis-Verordnung (FeV) (siehe Kasten) be- nicht schneller als 25 km/h gefahren werden! stimmt und für solche Zwecke eingesetzt wer- den, können unabhängig von der Kennzeichen- Die Klasse T (Alter 16-18 Jahre) gilt für Zugma- farbe, mit den Führerscheinklassen L und T ge- schinen auch mit Anhängern bis 40 km/h bbH. fahren werden. Ebenso ist es unerheblich, ob Ab 18 Jahre gilt die Klasse T für Zugmaschinen eine Fahrt nach dem GüKG erlaubnispflichtig ist. mit Anhängern bis 60 km/h bbH. Ausschlaggebend sind vielmehr die definierten lof Zwecke. Transporte von z. B. Silomais vom Der Erwerb der Fahrerlaubnis-Klassen C1/C1E Acker zur „gewerblichen“ Biogasanlage oder ist ab dem 18. Lebensjahr, der FE Klassen C/CE Gärreste von der „gewerblichen“ Biogasanlage nach dem 21. Lebensjahr (Ausnahmen s. § 10 zum Acker sind mit der Klasse L oder T möglich, Abs. 1 Nr. 7 der FeV) möglich. Diese Klassen ha- sofern die übrigen Voraussetzungen der Fahrer- ben eine Geltungsdauer von fünf Jahren. laubnisklasse L und T erfüllt sind (Schreiben Bundesverkehrsministerium vom 28.07.2009). § 6 Abs. 5 FeV: Unter lof Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen: 1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege, 2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege, 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten, 4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung, 5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen, 6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und 7. Winterdienst 13
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 8. Berufskraftfahrer-Qualifikation Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Fahrten im Güterkraft- bzw. Personenverkehr Gesetz (BKrFQG) ist die Qualifikation nur für darf nur durchführen, wer in Abhängigkeit der Fahrzeuge erforderlich, die mit den Fahrerlaub- jeweiligen Fahrerlaubnisklasse, ein bestimmtes nisklassen C1, C1E, C oder CE (auch bei D Klas- Mindestalter erreicht hat. Für Kraftfahrzeuge, sen) gefahren werden. Das Gesetz gilt für Beför- die mit der Klasse C oder CE gefahren werden derungen durch Fahrer, die Kfz und Kombinatio- dürfen, beträgt das Mindestalter für die erfor- nen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse im Güter- derliche Grundqualifikation 18 Jahre und 21 kraft- und Personenverkehr oder Werkverkehr Jahre bei der beschleunigten Grundqualifikati- einsetzen. on. Die Grundqualifikation kann beispielsweise im Rahmen einer Ausbildung zur „Fachkraft im Keine Qualifikation ist erforderlich für das Füh- Fahrbetrieb“ und die „beschleunigten Grund- ren qualifikation“ über einen Lehrgang (140 Stun- ► von Kfz bis 45 km/h bbH den) erworben werden. ► bei Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SfA) ► bei Kfz, die zu Reparatur- und Wartungs- Personen, die bereits vor dem 10.09.2009 die zwecken Prüfungen unterzogen werden. Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE erwor- ben haben, gelten als grundqualifiziert. Alle Per- Für die in lof Betrieben anfallenden Transporte sonen mit Grundqualifikation müssen im Ab- kann der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 stand von fünf Jahren Weiterbildungsschulun- Nr. 5 BKrFQG („Handwerkerregelung“), greifen. gen von 35 Unterrichtseinheiten absolvieren. Einer Beförderung von Material oder Ausrüs- Eine Prüfung ist nicht erforderlich, aber die Zer- tung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs tifikate sind der Führerschein-stelle vorzulegen. verwendet, ist damit ohne Qualifikation mög- Die Schlüsselzahl "95“ in einem Führerschein lich. Darunter können auch die nach § 2 Abs. 1 der Europäischen Union belegt das Vorliegen Nr. 7 GüKG vom GüKG befreiten Beförderungen der Qualifikation. Das eingetragene Datum gibt fallen (siehe Abschnitt GüKG: Ausnahmen für an, bis wann eine nächste Weiterbildung abzu- die LoF). Bei der Fahrtätigkeit darf es sich nicht schließen und in den Führerschein einzutragen um die Hauptbeschäftigung des Fahrers han- ist. deln. Insbesondere bei Aushilfen, die aus- schließlich als Fahrer im lof Betrieb angestellt Weitere Informationen sind in den sind, kann daher die Qualifikation erforderlich „Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrer- sein. Fahrer in Lohnunternehmen, die überwie- qualifikationsrecht“ unter www.bag.bund.de zu gend Fahrtätigkeiten ausführen, unterliegen der finden. Qualifizierungspflicht. Hinweis: Der Bundesrat hat am 18.09.2020 Änderungen des BKrfQG beschlossen. Da- nach gilt das Gesetz nicht bei Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, die u. a. von Land- und Forstwirtschaftsunternehmen im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens, verwendet werden. Die Hauptbeschäftigung des Fahrers spielt dann keine Rolle mehr. Die offizielle Verkündigung der Gesetzesänderung wird aktuell erwartet und deshalb sind die neuen Regelungen noch nicht gültig! 14
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 9. Sonn- und Feiertagsgesetz und Nachtruhe Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze sollen die Die Nachtruhe ist in Deutschland im Allgemei- staatlichen und kirchlichen Feiertage geschützt nen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. In dieser Zeit werden. Mit Ausnahme des 3. Oktobers ist die sind Betätigungen verboten, welche die Nacht- Regelung der Sonn- und Feiertage Sache der ruhe stören. Rechtlich ist die Nachtruhe in den jeweiligen Bundesländer. Im Internet kann man Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. In für jedes Bundesland die entsprechenden Vor- einigen Bundesländern gibt es wiederum Aus- schriften und auch Ausnahmen finden. In der nahmen für die Landwirtschaft. So können bei- Regel sind „unaufschiebbare Arbeiten“, die zur spielsweise in Nordrhein-Westfalen, Ernte- und Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftli- Bestellarbeiten schon ab 5.00 Uhr beginnen und cher Bedürfnisse erforderlich sind, vom Arbeits- bis 23.00 Uhr erfolgen. In Bayern gibt es keine verbot ausgenommen. Der Begriff der unauf- Ausnahmen, hier gilt die Bundesregel. Grund- schiebbaren Arbeiten ist jedoch sehr dehnbar sätzlich sollte darauf geachtet werden, dass bei und kann unterschiedlich ausgelegt werden. unvermeidbaren Nachtarbeiten, diese nicht in Seitens der Bevölkerung wird beispielsweise die der Nähe von Wohnsiedlungen durchgeführt Getreideernte als wichtige Tätigkeit angesehen, werden. Ebenso sollte auf nächtliche und lärm- die auch am Sonn- und Feiertagen erfolgen belastende Durchfahrten von Ortschaften ver- kann. Jedoch wird weniger Verständnis dafür zichtet werden. aufgebracht, wenn Mais für Biogasanlagen an diesen Tagen geerntet wird und so ist schon so Diese Verhaltensregeln dienen nicht allein dazu, mancher Häcksler am Sonntag stillgelegt wor- die gesetzlichen Ansprüche zu erfüllen, sondern den. Wenn die Wettervorhersage auch in den sind insbesondere akzeptanzfördernde Maß- nachfolgenden Tagen gutes Erntewetter prog- nahmen, die für ein vernünftiges Miteinander nostiziert, sollten landwirtschaftliche Tätigkei- zwischen der Bevölkerung und der Landwirt- ten möglichst nicht an Sonn- und Feiertagen schaft unabdingbar sind! durchgeführt werden. 10. Sonntagsfahrverbot Das Fahrverbot betrifft LKW mit einem zulässi- Baden-Württemberg, gibt es insbesondere wäh- gen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und LKW rend der Erntezeit Ausnahmen vom Sonntags- mit Anhänger unabhängig vom zulässigen Ge- fahrverbot für LKW. Die örtlichen Straßenver- samtgewicht. An Sonn- und Feiertagen darf in kehrsämter können bei „Dringlichkeit der Fahrt“ der Bundesrepublik Deutschland von 0 bis 22 auch Ausnahmegenehmigungen ausstellen, die Uhr nicht mit diesen Fahrzeugen zur geschäfts- mit entsprechenden Verwaltungskosten ver- mäßigen oder entgeltlichen Beförderung ein- bunden sind. schließlich damit verbundener Leerfahrten ge- fahren werden. Unter die Ausnahme des Geset- zes fallen beispielsweise der Transport von leicht verderblichen oder frischen Waren, wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse. Weiterhin sind vom Sonntagsfahrverbot Zugmaschinen mit Anhängern und selbstfahrende Arbeitsma- schinen befreit. So kann der Häcksler am Sonn- tag auf der Straße fahren und der Schlepper mit Silowagen darf ebenfalls unterwegs sein. In eini- gen Bundesländern, z. B. Niedersachsen und 15
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 11. Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Wege Viele Straßen und Wege im Außenbereich sind Es sei denn, dass diese Wege auch mit dem Zu- mit dem Verkehrsschild 250 „Durchfahrt verbo- satzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ten“ gekennzeichnet. Meistens befindet sich gekennzeichnet sind. In diesen Fällen müssen unterhalb dieses Verkehrszeichen das Zusatz- die Fahrzeugführer auf Fußgänger, Radfahrer schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Da- oder Reiter Rücksicht nehmen. Die Geschwin- mit wird das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge auf- digkeit ist erforderlichenfalls an den Rad-, Fuß- gehoben, die einen landwirtschaftlichen Zweck gänger- oder Reitverkehr anzupassen. Seit dem verfolgen. Da auch die gewerbliche Biogasanla- 28.04.2020 ist beim Überholen von Fußgängern, ge ihre Rohstoffe aus der landwirtschaftlichen Radfahrern und E-Scootern ein Sicherheitsab- Urproduktion bezieht, ist die Zweckbindung ge- stand innerorts von mindestens 1,5 m und au- geben. Ebenso können auch Gärreste, die als ßerorts von mindestens 2 m einzuhalten. Beim landwirtschaftliches Bedarfsgut für die Düngung Rechtsabbiegen darf in Ortschaften nur noch von Pflanzen eingestuft sind, über diese Straßen mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, und Wege zu den Feldern gebracht werden. wenn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder überquerenden Fußgängerverkehr zu rech- Fuß-, Rad- und Reitwege dürfen nicht von land- nen ist. wirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. Bild 4: Alle Fahrzeuge, die einen landwirtschaftlichen Zweck verfolgen dürfen hier fahren. Da auch die gewerb- liche Biogasanlage ihre Rohstoffe aus der landwirtschaftli- chen Urproduktion bezieht, ist die Zweckbindung gege- ben (Foto: Vaupel) 12. Fazit Bei land- oder forstwirtschaftliche Transporten für diese Fahrten zum Tragen. Darunter fällt sind viele gesetzliche Vorschriften zu beachten. beispielsweise die Befreiung von der GüKG- Dabei sind Lohnunternehmer meistens im ge- Genehmigung, der Maut und dem Fahrten- werblichen Güterverkehr unterwegs, aber auch schreiber. Landwirte führen Transporte nicht nur im Rah- men der eigenen land- oder forstwirtschaftliche Zwecke durch. Insbesondere die Transporte für gewerbliche Biogasanlagen können hier von be- troffen sein. Neben verschiedenen Ausnahmen kommen insbesondere bei lof Fahrzeugen bis zu einer bbH von 40 km/h, zahlreiche Ausnahmen 16
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten 13. Anhang - Übersicht Tab. 1: Die Tabelle stellt nur eine grobe Übersicht dar und bildet daher evtl. nicht jeden zu betrachtenden Einzelfall ab. Wird auf keinen Personenkreis hingewiesen, gilt die Vorschrift/Ausnahme für alle (LW, MR e.V., LU) gleichermaßen. LW = Land- und Forstwirt für eigene Zwecke, Nachbarschaftshilfe MR = Land- und Forstwirt für Maschinenring e.V. oder vergleichbarer wirtschaftlicher Zusammenschluss LU = Lohnunternehmer bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Fahrzeuge mit Lof Zugmaschinen Lof Zugmaschinen Sattelzugmaschine Zugmaschine Schlüsselnr. (89 1000, 89 2000, (89 1000 , 89 2000, (88 0000) (87 0000) T1-4a) T1-4b) Lof Sattelzugmaschine und Anhänger und Anhänger > 40 km/h bbH Vorschrift bis 40 km/h bbH > 40 km/h bbH (90 0000) Kfz Steuer Nein, bei LoF Nein, bei LoF Ja Nein, bei LoF Ja, bei Gewerbe Ja, bei Gewerbe Ja, bei Gewerbe (für Biogas, für Biogas, (für Biogas, Bauunternehmer,..) Bauunternehmer,..) Bauunternehmer,..) Erlaubnis Güterkraft- Nein, wenn übliche LW: Nein, wenn übli- LW: Nein, wenn übli- LW: Nein, wenn übli- verkehr (GüKG) Beförderung von che Beförderung von che Beförderung von che Beförderung von (Werkverkehr beim Erzeugnissen oder Erzeugnissen oder Erzeugnissen oder Erzeugnissen oder BAG anmelden) Bedarfsgütern wie in Bedarfsgütern Bedarfsgütern Bedarfsgütern lof Betrieben sowie Gebührenpflicht Ja, wenn keine übliche MR e.V.: Nein, wenn MR e.V.: Nein, wenn Maut (BFStrMG) Beförderung von Er- übliche Beförderung übliche Beförderung zeugnissen oder Be- von Erzeugnissen oder von Erzeugnissen oder darfsgütern wie in lof Bedarfsgütern im Bedarfsgütern im Betrieben Umkreis 75 km Umkreis 75 km LU: Ja LU: Ja LU: Ja Fahrtenschreiber / Nein, LW/MR e.V.: Nein, LW: Nein, LW/MR e.V.: Nein, Lenk- und Ruhezeiten weil Kfz bis 40 km/h bis 100 km befreit bis 100 km befreit bis 100 km befreit befreit LU: Nein, nur lof LU: Ja LU: Ja Tätigkeiten Gülle bis 250 km Gülle bis 250 km Gülle bis 250 km befreit befreit befreit Fahrerlaubnis L u. T ab 16 Jahre T ab 18 Jahre C/CE ab 21 Jahre C/CE ab 21 Jahre bei lof Zwecken bei lof Zwecken (bei Ausbildung ab 18 (bei Ausbildung ab 18 Jahre) Jahre) keine lof Zwecke: C/CE keine lof Zwecke oder T bei lof Sattelzug bis > 60 km/h bbH: C/CE 60 km/h bbH und lof Zwecke Berufskraftfahrer Nein, bei L u. T Nein, bei T LW: Nein, LW/MR e.V.: Nein, Qualifizierung Ja, bei Hauptbeschäfti- Ja, bei Hauptbeschäfti- gung gung Nein, weil Kfz < 45 km/h bbH Ja, bei C/CE LU: Ja LU: Ja ___________________ Zitiervorlage: Vaupel, M. (2021): Substraternte und Gär- restausbringung Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftver- kehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten. In: Biogas Forum Bayern , 2. Auflage - 05/2021, Hrsg. ALB Bayern e.V., https://www.biogas- forum-bayern.de/bif21, Stand [Abrufdatum]. 17
Fachinformation bif21 Teil 3 - Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz 2. Auflage - 05/2021 und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB) in Bayern e.V. Vöttinger Straße 36, 85354 Freising Telefon: 08161 / 887-0078 Telefax: 08161 / 887-3957 E-Mail: info@alb-bayern.de Internet: www.alb-bayern.de
Sie können auch lesen